Sep 142009

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Sep 142009

Deutsches Reich ist eine amtliche Bezeichnung des deutschen Staates ab 1871 bis …? Nach allgemeinen Erklärungen in den meisten Geschichtsbüchern und Enzyklopädien bestand das Deutsche Reich bis 1945.Das Deutsche Reich war zu Beginn eine Monarchie unter Kaiser Wilhelm I. im Jahre 1871 gegründet, mit einer Verfassung aus dem gleichen Jahr.
Es bestand aus 22 monarchistischen Staaten und drei Stadtstaaten, sowie dem Reichsland Elsass-Lothringen und hatte eine Gebietsgröße von 540 777 qkm mit 60 Millionen Einwohnern (Stand 1905).
Am 11. August 1919 wurde aus der Monarchie Deutsches Reich eine Republik, die Weimarer Republik und natürlich wurde die Verfassung entsprechend ihrer Zeit der veränderten Staatsform angepasst.
Allerdings umfasste das Deutsche Reich in der Staatsform ,,Republik“ nunmehr nur noch ein Staatsgebiet von 468 718 qkm und hatte 1925 etwa 62 Millionen Einwohner (Quelle: Encarta Enzyklopädie).
Warum war das Staatsgebiet kleiner geworden?
a) Der I. Weltkrieg 1914 — 1918
Als Folge des Krieges erfolgte durch den Friedensvertrag von Versailles im [...]

In der Zusatzerklärung der Alliierten vom 05. Juni 1945 zur Kapitulation steht u. a.:

“… Die Übernahme zu den vorstehenden genannten Zwecken der besagten Regierungsgewalt und Befugnisse bewirkt nicht die Annektierung Deutschlands.”

und als Anweisung an die deutschen Truppen

Artikel 2, Absatz d)
“Gemäß den von den Alliierten Vertretern zu erteilenden Anweisungen räumen die genannten Streitkräfte sämtliche außerhalb der deutschen Grenzen (nach dem Stand vom 31. Dezember 1937) liegenden Gebiete.”

Nach wie vor planten die Alliierten, den Staat „Deutsches Reich“ zu einem von ihnen zu bestimmenden Datum zurückzugeben.
Auf der Drei-Mächte-Konferenz zu Berlin (fälschlich “Potsdamer Abkommen” genannt) am 02.08.1945 fassten die Alliierten den Entschluss, den Staat “Deutsches Reich” nach einer Besatzungszeit und nach der Schließung eines Friedensvertrages zu einem von den Alliierten zu bestimmenden Datum als souveränen Staat in den Grenzen vom 31.12.1937 wiederherzustellen (s. SHAEF – Gesetz Nr. 52, Artikel VII Nr. 9, Abschnitt e.). Daran hat sich bis heute nichts geändert.
Artikel VII 9. (e) [...]

Das Besatzungsrecht steht als selbständige Rechtsordnung über und neben dem deutschen Recht. Es wendet sich einerseits an die der Besatzung Unterworfenen, also an die deutschen Behörden und zum Teil auch unmittelbar an die einzelnen deutschen Bürger. Es umgrenzt andererseits, allerdings vielfach in sehr verschwimmenden Umrissen und unvollständig, die Rechte und Pflichten der Besatzungsbehörden.
aus: VON SCHMOLLER/MAIER/TOBLER, Handbuch des Besatzungsrechts, JBC MOHR (Paul SIEBECK) Tübingen 1951, Vorwort
So unterliegen seit der Kapitulation alle Deutschen der Anweisung und Gerichtsbarkeit des SHAEF- Gesetzgebers.
Diese SHAEF – Gesetzgebung ist seit Juli 1945 Rechtsgrundlage für die US – Armee in Europa.
Artikel IV der SHAEF – Proklamation Nr. 1
Bei dieser Vertragsunterzeichnung wurde das Deutsche Reich als Ganzes von den USA als Hauptsiegermacht beschlagnahmt! Die Beschlagnahme trat am 09.05.1945 in Kraft.

Beweis: SHAEF – Gesetz Nr. 52, Artikel 1, § 1, und das Hoheitszeichen
SHAEF-Gesetzgebung , s. online-Enzyklopädie Ryan
Durch Rechtswirksamwerdung der SHAEF-Gesetze mit der Kapitulationserklärung der Deutschen Wehrmacht am 08.05.1945 in Berlin-Karlshorst [...]

Fakt Nr.4: Besatzungsvorbehalt

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Sep 142009

Im Besatzungsstatut zur Abstimmung der Befugnisse und Verantwortlichkeiten zwischen der zukünftigen Deutschen Regierung und der Alliierten Kontrollbehörde vom 10. April 1949 heißt es in Absatz 5:Jede Änderung des Grundgesetzes bedarf vor ihrem Inkrafttreten der ausdrücklichen Genehmigung der Besatzungsbehörden. Länderverfassungen, Änderungen dieser Verfassungen, alle sonstige Gesetzgebung und alle Abkommen zwischen dem Bund und ausländischen Regierungen treten 21 Tage nach ihrem amtlichen Eingang bei den Besatzungsbehörden in Kraft, es sei denn, dass diese sie vorher vorläufig oder endgültig ablehnen.

Im Begleitschreiben der Außenminister zum Besatzungsstatut vom 10. April 1949 heißt es:
“Mit der Errichtung der Deutschen Bundesrepublik werden die alliierten Militärregierungen als solche aufhören zu bestehen, und die Aufgaben der alliierten Behörden werden in der Weise aufgeteilt werden, das die Aufgaben von einem Hohen Kommissar und die militärischen Aufgaben von einem Oberbefehlshaber wahrgenommen werden. Die drei Hohen Kommissare werden zusammen eine Alliierte Hohe Kommission bilden, …”
Der Besatzungsvorbehalt ist also erkennbar die Grundlage dafür, dass [...]

Am 01.09.1948 trat in Bonn dann der Parlamentarische Rat mit seinen 65, von den Siegermächten ausgewählten Mitgliedern zusammen und beriet einen Grundgesetzentwurf. Präsident des Parlamentarischen Rates war Konrad Adenauer, Vizepräsident Carlo Schmidt.
Der Parlamentarische Rat stand allerdings unter ständiger Aufsicht der Siegermächte, die auch an den Bearbeitungen des Grundgesetzes beteiligt waren, um keine freie Entscheidung Deutscher zuzulassen. Das folgende Photo von einer Sitzung des Rates im April 1949 beweist, dass die Siegermächte selbst den kompletten Inhalt des Grundgesetzes durch ständige Kontrolle erzwangen, G/Geschichte, März 2002, Johann Michael Sailer Verlag, S.10.
Urkundsbeweis: Besatzer diktierten das GG
Nach den Beratungen wurde das Grundgesetz am 08. Mai 1949 mit 53 gegen 12 Stimmen angenommen.
Mit Schreiben vom 12.05.1949 an Konrad Adenauer haben die 3 Militärgouverneure Lucius Clay, B.H. Robertson und Pierre Koenig Änderungen angefordert und durchgesetzt:
Indem wir dazu zustimmen, dass diese Verfassung dem Deutschen Volk zur Ratifizierung gemäß den Bestimmungen des Artikels 144 (1) unterbreitet wird, sind [...]

Sep 142009

Der besondere Status von Groß – Berlin setzt sich aus folgenden rechtlichen Gegebenheiten zusammen:
1. Reichsverfassung und Reichsgesetzgebung
2. Verfassung und Gesetzgebung des Freistaates Preußen
3. Verfassung und Gesetzgebung der Preußischen Provinz, Stadtgemeinde Berlin
4. Preußischer Kommunalverband Gebietskörperschaft Groß – Berlin
Beweis: 1. Londoner Protokoll vom 12.09.1944
Da die UdSSR für ihr Besatzungsgebiet die Einführung einer neuen Währung ablehnte, gab es Streit unter den Alliierten und so begann die Berlin-Blockade. Erst nach Beendigung der Berlin-Blockade wurde auch in Groß-Berlin die DM (zunächst mit dem Stempelaufdruck B) eingeführt.
Beweis : Gesetz Nr. 67 der Militärregierung – Deutschland, Amerikanisches Kontrollrecht, Ausstattung der Gebietskörperschaft Groß – Berlin mit Geld, vom 20.03.1949
Berlin hat seit Ende des Krieges einen besatzungs- und verfassungsrechtlich „besonderen Status“ und war bis zum 03.10.1990 nie Teil der BRD. Danach war das wegen der Aufhebung des GG durch Aufhebung des Art. 23 a. F. nicht mehr legal zu regeln.
Berlin war also niemals und ist bis heute kein Land [...]

Die Volkskammer entstand 1949 aus der Bewegung der Deutschen Volkskongresse, dessen 3. Kongress im Mai 1949 den Deutschen Volksrat wählte. Dieser konstituierte sich am 07.10.1949, dem Tag der Gründung der DDR als “Provisorische Volkskammer” der DDR. Mit der Wahl zur ersten Volkskammer 1950 entfiel das “Provisorische”, danach erfolgten alle 4 Jahre bis 1971 die Wahlen zur Volkskammer; ab diesem Zeitpunkt wurde diese jeweils für 5 Jahre gewählt.
Die erste Verfassung wurde mit der Konstituierung der DDR am 07.10.1949 unter notwendiger Zustimmung der UdSSR in Kraft gesetzt. Es handelte sich erkennbar um einen Revancheakt zur Provokation der Gründung des Besatzungskonstrukt BRD durch die westlichen Alliierten am 23.05.1949.
Auch für die Bildung eines von den Siegermächten ebenfalls bevormundeten Besatzungskonstrukts DDR gelten die gleichen völkerrechtlichen Mängel wie für die BRD. Die sogenannte DDR-Verfassung beanspruchte nun ebenfalls völkerrechtswidrig einen Teil der Staatsangehörigen des Deutschen Reiches als eigenes Staatsvolk und okkupierte Reichsteilgebiete und Reichsteilvermögen.
Die DDR-Verfassung bekannte sich [...]

Nach geltendem Völkerrecht („Haager Landkriegsordnung“ von 1907, Art. 43, [RGBl. 1910]) ist ein „Grundgesetz“ ein „Provisorium zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzten Gebiet für eine bestimmte Zeit“. Dabei werden die bis dahin geltenden Gesetze in einem besetzten Gebiet nur insoweit einbezogen, wie es den Siegermächten passt.
Ausgehend von der Rede von Prof. Dr. Carlo SCHMID, auszugsweise wiedergegeben unter Punkt 05, ist ein für allemal klargestellt, dass dieses Faktum ist.
Somit ist das GG völkerrechtlich, dem Grunde nach ein Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzten Gebiet für eine bestimmte Zeit und keine vom Volk gewählte Verfassung.
Also war das GG keine in freier Selbstbestimmung gewählte Verfassung und in Berlin, wie auch in Groß-Berlin, in Bayern, in der Sowjetisch Besetzten Zone und den unter fremder Verwaltung stehenden übrigen Gebiete des Deutschen Reiches wegen Verweigerung der Annahme sowieso ohne jede Gültigkeit.
Beweis: Punkt 6 der Präambel zum Übereinkommen [...]

Die BRD besitzt kein eigenes Staatsvolk, sie verwaltet lediglich einen Teil des Staatsvolkes des Deutschen Reiches.
Sie hat auch vorsätzlich kein eigenes Staatsangehörigkeitsgesetz geschaffen. Das Grundgesetz spricht in allen Passagen der Art. 16, 23, 116 und 146 von Deutschen, dem Deutschen Volk oder den deutschen Staatsangehörigen, und nicht etwa von einem Volk oder von Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland! Immer dann aber, wenn vom Volk die Rede ist, bedarf es einer genauen Analyse, welchen Sinn dieser Begriff gerade beigelegt wird.
Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913 (RuStAG), welches am 1. Januar 1914 in Kraft trat und bis zu einer Scheinreform in der BRD im Jahre 1999 jedenfalls sicher galt, bildete die Hauptquelle des Staatsangehörigenrechts in der BRD und deshalb nicht der BRD!
Dabei wurde über das besatzerdiktierte Grundgesetz im Artikel 116 die 1934 erstmalig eindeutige Feststellung der Staatsangehörigkeit wieder absichtlich auflösend mehrdeutig umgedeutet. So hieß es in der Verordnung vom 05.02.1934, § [...]

In NJW 1973 Heft 35, Entscheidungen – Bundesverfassungsgericht, S. 1540, heißt es in Spalte 1 und 2:

“Die BRD ist also nicht “Rechtsnachfolger” des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat “Deutsches Reich” (!?), – in Bezug auf seine räumliche Identität allerdings “teilidentisch”, so dass insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die BRD umfasst also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das gesamte Deutschland, unbeschadet dessen, dass sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjektes “Deutschland” (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet “Deutschland” (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt.”

Die OMF-BRD wurde und wird lediglich von den Siegermächten dazu benutzt, mit deren Besatzungsvorbehalt einen Teil des besetzten Kernlandes des Deutschen Reiches zu verwalten. Sie besitzt im völkerrechtlichen Sinne kein eigenes Staatsgebiet, da ja das Deutsche Reich als Völkerrechtssubjekt fortbesteht.
Diese Siegermächte annektierten völkerrechtswidrig gleichzeitig [...]

Der Besatzungsvorbehalt diente nicht nur als Grundlage der absoluten Kontrolle der Siegermächte gegenüber den besiegten Deutschen, sondern auch als Rechtfertigungsgrundlage für deutsche Hochverräter am Deutschen Volk, die sich vollständig der Aushöhlung des Deutschen Reiches verschrieben und gleichzeitig dessen Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit mit allen Mitteln hintertrieben.
Um nun Geschichtslügen und Geschichtsfälschungen in das deutsche Bildungssystem, in Schulen, Gymnasien, und Universitäten einschleusen zu können, scheinheilig „Reeducation“ – „Umerziehung“ genannt (siehe auch, „ What to do with Germany! 1945. Distributed by Spezial Service Division, Army Service Forces, US-Army. Not für Sale!“), wurde schon in Jalta eine 50jährige Besetzung des deutschen Reichsgebietes beschlossen. Zehntausende deutscher Lehrkräfte und Professoren wurden aus dem Amt gejagt, an deren Stelle dann willige Kollaborateure gesetzt wurden. Lizenzen für Zeitungen und Zeitschriften wurden nur an den Besatzungsmächten gehorsame Kollaborateure erteilt, um die Siegersicht von der Alleinkriegsschuld des Deutschen Reiches auch wirklich durchsetzen zu können.
Um der deutschen Jugend und den nachwachsenden Generationen [...]

Es war der natürliche Wille des Deutschen Volkes im Gebiet der BRD und der aufgelösten DDR zu einer Einheit zusammen zu kommen. Es war bewusstes politisches Kalkül der Besatzungsmächte und ihrer total abhängigen Konstrukte, auch 1990 die Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches freiwillig nicht wieder herzustellen. Damit wäre das gesamte völkerrechtswidrige Verhalten der Besatzungsmächte und ihrer Besatzerkonstrukte DDR und BRD seit der Kapitulation zur Diskussion gelangt.
Am 17.07.1990 kam es also unter geheimgehaltenen Vorbehalten zur Vorbereitung des Einigungsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 31.08.1990 und dem Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland (Zwei-Plus-Vier-Vertrag!) vom 12.09.1990 zu einer letzten entscheidenden Unterredung der Alliierten in Paris, nach einigen anderen vorangegangenen Treffen in Ottawa, Helsinki usw.!
Das Archiv der Gegenwart, 60. Jahrgang 1990, Siedler & Co. Verlag für Zeitarchive GmbH, Sankt Augustin, S. 34719 f., gibt erkennbar wieder, wie die Regierung der Bundesrepublik Deutschland die Abschaffung des Grundgesetzartikels [...]

a) Aufhebung des Art. 23 des Grundgesetzes
Der Einigungsvertrag zwischen der ,,Bundesrepublik Deutschland“ und der “,DDR“ vom 31.08.1990 hat in Art. 4, Ziff. 2 den Art. 23 des Grundgesetzes aufgehoben. Daher gilt nach gegenwärtigem bundesdeutschen Staatsrecht nicht mehr: ,,Das Grundgesetz ist nach dem Beitritt anderer Teile Deutschlands in diesen Teilen in Kraft zu setzen.“. Diese Aufhebung war staatsrechtlich rechtswidrig, da nicht alle Teile Deutschlands (z. B. Ostdeutschland jenseits von Oder und Neiße etwa) dem Grundgesetz beigetreten sind.
Von der Bundesregierung ist dafür als Begründung angegeben worden, dass die Wiedervereinigung Deutschlands mit dem Beitritt der DDR zum Grundgesetz vollzogen sei und daher kein weiteres Gebiet in Europa mehr der Bundesrepublik beitreten könne. Damit hat die Bundesregierung freilich indirekt auf Ostdeutschland jenseits von Oder und Neiße verzichtet – das eigentliche Ostdeutschland ist niemals Mitteldeutschland, wie dieses heute genannt wird. Und das obwohl zu diesem Zeitpunkt noch keine anerkannte gesamtdeutsche Regierung und auch kein anerkannter [...]

Die folgenden Verträge und Gesetze sind aufgrund des Besatzungsvorbehaltes der Siegermächte nach Punkt 04 in Selbstkontrahierung der Besatzer mit sich selbst und nicht durch den freien Willen der Deutschen entstanden. Sie dienten lediglich dazu, die Deutschen weiterhin trotz der vorgegaukelten, ab dem Zusammenführen der DDR und der BRD scheinbar gewährten Souveränität weiterhin fest in die Steuerungs- und Lenkungssysteme völkerrechtswidriger und nach Weltherrschaft strebender Fremdmächte einzubinden.
Für diese Analyse sprechen schon die Textformulierungen, die keinerlei freie Entscheidung der Deutschen in Volksbefragungen oder zu einer Verfassung gewährten, obwohl sie grundsätzlich unveräußerliche Menschenrechte und Völkerrechte für jedermann einfach aufgaben. Durch die gesetz- und rechtswidrige Abtretung von für eine Nation lebensnotwendigen Hoheitsrechten werden sie auch niemals rechtsstaatlich korrekt ausführbar sein.
Unter anderen die folgenden Verträge tragen die Saat der notwendigen Gegenvorstellungen vor internationalen Gremien in sich:
Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschaft- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik
Bonn, vom 18. Mai [...]

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