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	<title>Der BRD Schwindel &#187; Fakten</title>
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	<description>Wie das &#34;Personal&#34; in der BRD &#34;verschaukelt&#34; wird</description>
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		<title>Einleitung zu den Fakten &#252;ber den BRD Schwindel</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Sep 2009 01:41:17 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die BRD-Juristen, angefangen von den menschen- und v&#246;lkerrechtlich illegalen Bundesverfassungsrichtern, Staatsrechtlern, Juraprofessoren und sonstigen Juristen ignorieren planm&#228;&#223;ig alle Vortr&#228;ge zum juristischen Chaos im Zusammengang mit der fehlenden Legitimation des Besatzungskonstrukts BRD. Sie wollen damit die ungesetzliche Beanspruchung von Deutschen mit der Reichsstaatsangeh&#246;rigkeit durch BRD-Organe noch solange als m&#246;glich absichern, um das deutsche Volk wirtschaftlich und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Die BRD-Juristen, angefangen von den menschen- und v&#246;lkerrechtlich illegalen Bundesverfassungsrichtern, Staatsrechtlern, Juraprofessoren und sonstigen Juristen ignorieren planm&#228;&#223;ig alle Vortr&#228;ge zum juristischen Chaos im Zusammengang mit der fehlenden Legitimation des Besatzungskonstrukts BRD. Sie wollen damit die ungesetzliche Beanspruchung von Deutschen mit der Reichsstaatsangeh&#246;rigkeit durch BRD-Organe noch solange als m&#246;glich absichern, um das deutsche Volk wirtschaftlich und existenziell m&#246;glichst vollst&#228;ndig zu verderben. Rechtsstaatliche Grunds&#228;tze sind dabei l&#228;ngst aufgegeben und abgeschafft. Usurpatoren in BRD-&#196;mtern als Privatpersonen bereichern sich ungehemmt, erh&#246;hen st&#228;ndig die Kosten der Lebenshaltung f&#252;r jeden Einzelnen, verschleudern Hoheitsrechte, Reichsgebiete und Volksverm&#246;gen. Unter Berufung auf die Menschenrechte, Charta der UN, die Allgemeinen Menschenrechtserkl&#228;rungen der UN, die Europ&#228;ische Menschenrechtskonvention, das Besatzungsrecht und selbst das – scheinbar und dem Volk vorgegaukelt geltende Grundgesetz Art. 20 (4) – wird zum absoluten Widerstand gegen die BRD-Willk&#252;r aufgerufen und die Schaffung eines deutschen Rechtsstaates gefordert, in dem die &#246;ffentlich bestellten und juristischen Hochverr&#228;ter in der BRD selbst nach dem Grundgesetz endlich vor Gericht gestellt werden.</p>
<p><span id="more-146"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Und die Streichung des Grundgesetz Art. 23 schon vor dem 03.10.2005, tats&#228;chlich schon am 18.07.1990, hat eine fatale Unstimmigkeit in BRD-L&#252;gengebilde bewirkt &#8211; Grundgesetz Art. 144 verlor seine Basis:</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Art 144 Grundgesetz</strong></p>
<p style="text-align: justify;">(1) Dieses Grundgesetz bedarf der Annahme durch die Volksvertretungen in zwei Dritteln der deutschen L&#228;nder, in denen es gelten soll. (2) Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Art. 23 aufgef&#252;hrten L&#228;nder oder in einem Teil eines dieser L&#228;nder Beschr&#228;nkungen unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes das Recht, gem&#228;&#223; Artikel 38 Vertreter in den Bundestag und gem&#228;&#223; Art. 50 Vertreter in den Bundesrat zu entsenden.</p>
<p style="text-align: justify;">Dem Grundgesetz ist damit vermutlich schon am 18.07.1990, sp&#228;testens aber am 29.09.1990 der geographische Erstreckungsbereich entzogen worden, es gilt mit allen nachfolgenden &#196;nderungen daher seit sp&#228;testens dem 29.09.1990 nicht mehr auf dem Gebiet der Bundesl&#228;nder als okkupiertes Teilgebiet des Deutschen Reiches in der BRD. Und damit haben auch alle auf das Grundgesetz gest&#252;tzten sonstigen BRD-Gesetze ab 1990 keine Rechtsgrundlage mehr.</p>
<p style="text-align: justify;">Merkt so etwas eigentlich kein einziger BRD-Staatsrechtler, Bundestagsabgeordneter oder uneingeschr&#228;nkt zur Berufsaus&#252;bung zugelassener Volljurist?</p>
<p style="text-align: justify;">Auch die Behauptung, dass das Grundgesetz ja f&#252;r das ganze Deutsche Volk gilt, ist keine ausreichende Beschreibung f&#252;r den Geltungsbereich des Grundgesetzes.</p>
<p style="text-align: justify;">Erstens gibt es das so genannte Deutsche Volk in der BRD nicht, weil die v&#246;lkerrechtswidrigen Scheineinb&#252;rgerungen durch das Besatzungskonstrukt OMF-BRD mit Besatzungsmachtabsicht niemals ein Deutsches Volk, wie sie es sieht, entstehen lassen hat.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Verleihung der Staatsangeh&#246;rigkeit &#8220;Deutsch&#8221; durch die BRD ist nichtig und dient der Verschleierung des V&#246;lkermords sowie der vors&#228;tzlichen T&#228;uschung im Rechtsverkehr!</p>
<p style="text-align: justify;">Zweitens kann das Deutsche Volk nur aus Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches mit unmittelbarer Reichsangeh&#246;rigkeit bestehen! Die BRD kann dieses nicht als eigenes Staatsvolk beschlagnahmen.</p>
<p style="text-align: justify;">Drittens hat der kollaborierende BRD-Gesetzgeber unter Druck der Siegerm&#228;chte die Reichsstaatsangeh&#246;rigen im Ausland auch nicht unter das Grundgesetz zwingen k&#246;nnen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die vorgegaukelte Fiktion einer sicheren und verl&#228;sslichen rechtsstaatlichen &#220;berwachung der deutschen Bundes- und Landesregierungen und ihrer verdeckten Handlanger bei missbr&#228;uchlicher Anwendung von Recht und Ordnung muss durch zahlreiche gegenteilige Belege in das Reich GRIMM`scher M&#228;rchen verwiesen werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Gesetzgebung eines Lausch- und Schn&#252;ffelsystems in der BRD, die alle bisher bekannte obrigkeitsstaatliche Willk&#252;r aufgrund des Einsatzes der derzeitigen und zuk&#252;nftigen Technik in der Elektronik weit &#252;bertrifft, stellt insbesondere Sparer, Selbst&#228;ndige, Existenzgr&#252;nder und Unternehmer vor &#220;berlegungen, ob eine wirtschaftliche T&#228;tigkeit mit der Schaffung von Arbeitspl&#228;tzen in Deutschland &#252;berhaupt noch eine w&#228;hlbare Alternative sein kann. Der Autor wird ausf&#252;hrlich aufzeigen, dass jeder, welcher es sich leisten kann, diese Frage mit Nein beantworten m&#252;sste, wenn er sich &#252;ber das bestehende deutsche Gesamtsystem zur Enteignung von jeglichem Besitz, z.B. von Grundst&#252;cken, und Rechten, z.B. erworbenen Rentenanspr&#252;chen, v&#246;llig im Klaren ist. Der Besuch der Mittelmeerk&#252;sten best&#228;tigt eine solche Entscheidung f&#252;r Zweifelnde leicht durch schon hunderttausende geflohene ehemalige deutsche Leistungstr&#228;ger! Ersetzt wurden und werden diese durch weitgehend sprachunkundige ausl&#228;ndische Zuwanderer, welche ihre grundgesetzlich verbrieften Rechte kaum kennen noch einfordern k&#246;nnen. Die Kombination der entzogenen B&#252;rgerrechte ist es, die jeglichen weiteren Leistungswillen ausbremsen wird. Eine kleine Liste:</p>
<p style="text-align: justify;">HARTZ IV-Hausbesuche, Verwanzung, Lauschangriff, Grenzenloses Lauschen, Elektronischer Staubsauger, Wirtschaftsspionage durch &#8220;Partner&#8221; in EU und NATO, Schleierfahndung, Rasterfahndung, Zusammenfassung von Geheimdiensten und Polizei in gemeinsamen B&#252;ros, Telekommunikations-&#220;berwachungsverordnung, Abschaffung des Bankengeheimnisses, Zentrale deutsche Kontendatei, Pr&#228;ventive Verm&#246;gensbeschlagnahmung, Steuernummer auf jedem Kostenbeleg und jeder Quittung, Geldw&#228;schegesetz, Fu&#223;fessel, Hundechip = Herrchenidentifikation, Patientenchipkarte, Biometrische Merkmale auf Ausweisen, &#8220;F&#228;lschungssichere&#8221; KFZ &#8211; Kennzeichen, Sozial &#8211; Datenverbund, Ortung des Handys, Satellitenortung, Gen-Analysen-Missbrauch, Stra&#223;enmaut, Video&#252;berwachung des Stra&#223;enverkehrs, Bundeswehreinsatz im Innern, EDV-lesbare Patientenkarte, EU-Haftbefehl etc.!</p>
<p style="text-align: justify;">Zu diesen die Wirtschaft unmittelbar tangierenden Begriffen m&#252;ssen zahlreiche Gesetze und Vorschriften ber&#252;cksichtigt werden, welche schwersten wirtschaftlichen Schaden angerichtet haben oder anrichten werden. Finanzgesetze wie zum Beispiel die neuesten Vorschriften bei der Umsatzsteuer und der Betriebsf&#252;hrung mittels elektronischer Datenverarbeitung geben den BRD-Schn&#252;fflern schon das Eindringen in Unternehmensrechner frei. Private und Unternehmens-Fire-Walls werden so umgangen und Auslandspionen ge&#246;ffnet!</p>
<p style="text-align: justify;">Die angebliche Kontrolle durch unabh&#228;ngige, gesetzliche Richter gibt es in der BRD nicht. Diese sind lediglich die Erf&#252;llungsgehilfen der Parteien, die sie einsetzen!</p>
<p style="text-align: justify;">Die Bundesrepublik Deutschland ist kein Rechtsstaat. Sie ist nichts anderes als eine Juristen- und Parteiendiktatur und wird gef&#252;hrt von juristisch gebildeten &#8220;Verfassungs&#8221;hochverr&#228;tern nach dem angeblich geltenden Grundgesetz im Staatsstreich von oben. Die politisch nach Parteienproporz bestimmten Richter des BVerfG selbst haben die Rechtssicherheit abgeschafft.</p>
<p style="text-align: justify;">Zahlreiche Gerichtsentscheidungen und StA-Bescheide sind mittlerweile nackte Diktate ohne unabh&#228;ngige gesetzliche Richter, rechtliches Geh&#246;r und faire Verfahren durch unbekannte Personen ohne Verhandlung. Dabei wird in gro&#223;em Umfang der Anwaltszwang und mit so genannten &#228;rztlichen Gutachtern die Zwangspsychiatrisierung eingesetzt, um Rechtsuchenden die eigene Postulationsf&#228;higkeit und ihre b&#252;rgerlichen Rechte insgesamt zu verwehren.</p>
<p style="text-align: justify;">Mit der dem Volk entrissenen und diktatorisch missbrauchten Gewalt verb&#252;nden sich BRD-Legislative, BRD-Judikative und BRD-Exekutive unter st&#228;ndig erweiteter Abschaffung der Gewaltentrennung nach dem Grundsatzprinzip einer Demokratie zu einer kollusiven, nach juristischem Standesrecht verschworenen Gemeinschaft gegen Nichtjuristen, welche die Freiheits- und Menschenrechte vieler Deutscher sukzessive einschr&#228;nkt oder ganz beseitigt.</p>
<p style="text-align: justify;">Die umfassende Verweigerung des gesetzlichen Richters, des rechtlichen Geh&#246;rs und des fairen Verfahrens sind dabei die einschneidenden Voraussetzungen, jedermann in Deutschland nach Belieben und Auswahl durch richterliche Rechtsbeuger um Hab und Gut, Rechte, psychische und physische Integrit&#228;t und letztlich um die pers&#246;nlichen Freiheiten zu betr&#252;gen.</p>
<p style="text-align: justify;">Begleitet werden diese Machenschaften durch das Beitreiben von bewusst hoch festgesetzten Gerichtsgeb&#252;hren, durch &#252;berh&#246;hte &#246;ffentliche Geb&#252;hren- und Abgabenforderungen, welche korrupte Politiker zur eigenen und zur Sanierung &#246;ffentlicher Haushalte nach bewusster Vernichtung von Verm&#246;gen des deutschen Volkes wieder beischaffen wollen, und Verfolgung zahlloser B&#252;rger mit rechtsstaatlich unbegr&#252;ndbaren Zwangsvollstreckungen, eidesstattlichen Versicherungen, Strafverfolgungen und schlussendlich Haft oder Zwangspsychiatrisierung.</p>
<p style="text-align: justify;">Diesem durch und durch abartigem Gebaren in der BRD den dort Lebenden gegen&#252;ber fehlt bei genauer Betrachtung allerdings jegliche Rechtsgrundlage sowohl nach dem angeblich geltenden Grundgesetz als auch nach EU-Recht und V&#246;lkerrecht. Die folgende Ausarbeitung kann und sollte daher bei jeder Beanspruchung eines Einzelnen durch BRD-Organe in der vorgegebenen Form als Begr&#252;ndung zu Widerspr&#252;chen bei Bescheiden von Beh&#246;rden und Gerichtsverfahren jeglicher Art vorgelegt werden, weil diese eine juristisch insgesamt kaum widerlegbare Zusammenfassung zum rechtsstaatswidrigen Auftreten von BRD-Organen gegen&#252;ber Deutschen enth&#228;lt. Es besteht nach dem internationalen V&#246;lkerrecht, den Menschenrechtskonventionen der UNO und der EU sowie selbst nach dem angeblich noch geltenden Grundgesetz der BRD und seiner verdrehten Rechtsauslegung der Anspruch auf eine gerichtlich nachvollziehbare und rechtsstaatskonforme Kl&#228;rung unter Aussetzung jeglicher Vollstreckung bis zum rechtskr&#228;ftigen Entscheid nach v&#246;lkerrechtlichen Grundprinzipien.</p>
<p style="text-align: justify;">1) VON ARNIM, HANS HERBERT: <a rel="external" href="http://www.amazon.de/gp/product/3426800144?ie=UTF8&amp;tag=mediverlschw-21&amp;linkCode=as2&amp;camp=1638&amp;creative=6742&amp;creativeASIN=3426800144" target="_blank">Der Staat als Beute</a> &#8211; Wie Politiker in eigener Sache Gesetze machen, Droemersche Verlagsanstalt TH. Knaur Nachf., M&#252;nchen, 1993</p>
<p style="text-align: justify;">2) LINDLAU, DAGOBERT: <a rel="external" href="http://www.amazon.de/gp/product/B002AFRVP0?ie=UTF8&amp;tag=mediverlschw-21&amp;linkCode=as2&amp;camp=1638&amp;creative=6742&amp;creativeASIN=B002AFRVP0" target="_blank">Der Mob &#8211; Recherche zum organisierten Verbrechen</a>, Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH &amp; Co. KG, M&#252;nchen , 1. Auflage Oktober 1989</p>
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		<title>Fakt Nr.1: Die Kapitulation des Deutschen Reiches</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Sep 2009 01:40:16 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Deutsches Reich ist eine amtliche Bezeichnung des deutschen Staates ab 1871 bis …? Nach allgemeinen Erkl&#228;rungen in den meisten Geschichtsb&#252;chern und Enzyklop&#228;dien bestand das Deutsche Reich bis 1945.Das Deutsche Reich war zu Beginn eine Monarchie unter Kaiser Wilhelm I. im Jahre 1871 gegr&#252;ndet, mit einer Verfassung aus dem gleichen Jahr. Es bestand aus 22 monarchistischen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Deutsches Reich ist eine amtliche Bezeichnung des deutschen Staates ab 1871 bis …? Nach allgemeinen Erkl&#228;rungen in den meisten Geschichtsb&#252;chern und Enzyklop&#228;dien bestand das Deutsche Reich bis 1945.Das Deutsche Reich war zu Beginn eine Monarchie unter Kaiser Wilhelm I. im Jahre 1871 gegr&#252;ndet, mit einer Verfassung aus dem gleichen Jahr.</p>
<p><span id="more-144"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Es bestand aus 22 monarchistischen Staaten und drei Stadtstaaten, sowie dem Reichsland Elsass-Lothringen und hatte eine Gebietsgr&#246;&#223;e von 540 777 qkm mit 60 Millionen Einwohnern (Stand 1905).</p>
<p style="text-align: justify;">Am 11. August 1919 wurde aus der Monarchie Deutsches Reich eine Republik, die Weimarer Republik und nat&#252;rlich wurde die Verfassung entsprechend ihrer Zeit der ver&#228;nderten Staatsform angepasst.</p>
<p style="text-align: justify;">Allerdings umfasste das Deutsche Reich in der Staatsform ,,Republik“ nunmehr nur noch ein Staatsgebiet von 468 718 qkm und hatte 1925 etwa 62 Millionen Einwohner (Quelle: Encarta Enzyklop&#228;die).</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-weight: bold;">Warum war das Staatsgebiet kleiner geworden?</span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-weight: bold;">a) Der I. Weltkrieg 1914 — 1918</span><br />
Als Folge des Krieges erfolgte durch den Friedensvertrag von Versailles im Jahre 1919/20 zwischen dem Deutschen Reich und den Siegerm&#228;chten u. a. die erzwungene Vereinbarung, dass Elsass-Lothringen zun&#228;chst als Pfand f&#252;r den Erhalt des Friedens besetzt bleibt. Ein Teil &#246;stlich Preu&#223;ens — Oberschlesien &#8211; musste an Polen abgetreten werden. Den Deutschen dort stellte man anheim, entweder Polen zu werden oder ins Deutsche Reich &#252;berzusiedeln.</p>
<p style="text-align: justify;">Dieser Teil der Vereinbarung und auch weitere Teile dieses Friedensvertrages verstie&#223;en eindeutig gegen viele Bestimmungen der Haager Landkriegsordnung von 1907 (HLKO), insbesondere gegen die Artikel 46 und 55. Zwar lassen diese Bestimmungen die Besetzung eines Gebietes zu, aber nicht deren Annexion (gewaltsame Einverleibung von Gebieten). Die Besatzer haben Verwalterpflichten und nach der Befriedung R&#252;ckgabepflichten. Wann, ist nicht geregelt (Quelle. Haager Landkriegsordnung.de — das Deutsche Reich trat 1910 der HLKO bei).</p>
<p style="text-align: justify;">Dies erkl&#228;rt nunmehr, warum das Deutsche Reich ab 1914 und mit Ausrufung der Weimarer Republik 1919 ein kleineres Staatsgebiet hatte.</p>
<p style="text-align: justify;">Gelesen werden muss in diesem Zusammenhang der Versailler Friedensvertrag. Das kann die Augen dar&#252;ber &#246;ffnen, warum es dann 1933 zu dem kam, was sich keiner mehr w&#252;nschen kann. Man sollte sich gedanklich in die Menschen dieser Zeit versetzen oder ggfls. mit Betroffenen oder deren Nachkommen dar&#252;ber sprechen, die von den Auswirkungen dieses erpressten und inhaltlich rechtswidrigen Friedensvertrages in den folgenden Jahren betroffen waren.</p>
<p style="text-align: justify;">(Quelle: documentArchiv.de&#8230; Hinweis: Der Friedensvertrag von Versailles umfasst sehr viele Seiten und Anlagen zu einzelnen Punkten des Vertrages, es ist eine Kostenabw&#228;gung, sich dieses sehr wichtige Dokument der Zeitgeschichte evtl. als Buch zu besorgen oder auszudrucken)</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-weight: bold;">b) Der II. Weltkrieg 1939 &#8211; 1945</span><br />
Das deutsche Volk musste nun mit dem Ergebnis des Friedensvertrages von Versailles aus dem Jahr 1919/20 leben. Es nahm die Herausforderung an, konnte aber die v&#246;llig &#252;berzogenen und ungerechten Forderungen aus diesem Vertrag einfach nicht erf&#252;llen. Die Menschen damals wussten &#252;ber ihre Situation sehr wohl gut Bescheid und sie konnten erkennen, was da mit ihnen durch diesen Friedensvertrag gemacht worden war.</p>
<p style="text-align: justify;">Es war daher f&#252;r einen Adolf Hitler nicht unm&#246;glich, die F&#252;hrung dieses Volkes im Wege des Staatsstreiches von oben durch Druck auf die Abgeordneten zu &#252;bernehmen.</p>
<p style="text-align: justify;">So entstand 1933 mit der Machtergreifung Hitlers wieder eine neue Staatsform, diesmal eine Diktatur auf der Grundlage der Weimarer Verfassung. Die gew&#228;hlten Abgeordneten des Reichstages im Deutschen Reich willigten in der Folge durchaus verfassungskonform dem Erm&#228;chtigungsgesetz vom 24.03.1933 zu, das wesentliche Teile der Verfassung au&#223;er Kraft setzte, aber eben nicht die ganze Verfassung.</p>
<p style="text-align: justify;">Es erfolgten sodann unz&#228;hlige Gesetze, Verordnungen und Hitler-Erlasse, deren schlimme Auswirkungen allen bekannt sind. Hitler hatte freie Bahn. Den durch den Versailler Vertrag geknebelten Deutschen war es daher auch nicht schwer zu vermitteln, dass sie sich gegen das Diktat der Siegerm&#228;chte des I. Weltkrieges widersetzen mussten und sei es durch einen Krieg.</p>
<p style="text-align: justify;">Hitler nannte seine Regierungszeit das 3. Reich. Warum? Man erinnert sich: (1871 Gr&#252;ndung des 1. Deutschen Reiches als Monarchie, 1919 Gr&#252;ndung des 2. Deutschen Reiches als Weimarer Republik, 1933 Gr&#252;ndung des folgenden Deutschen Reiches als Diktatur, daher das 3. Reich).</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-weight: bold;">c) Das Ende des II. Weltkrieges</span><br />
Am 12.09.1944 wurde, anl&#228;sslich des 1. Londoner Abkommens, die Aufteilung Deutschlands in Besatzungszonen beschlossen. Zugleich anerkannten die Staaten Gro&#223; &#8211; Britannien und die UdSSR (unter der damaligen F&#252;hrung von Churchill und Stalin), dass die USA den milit&#228;rischen Oberbefehl &#252;ber die alliierten Truppen hatten und die USA Hauptsiegermacht des II. Weltkrieges ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Zugleich mussten alle Vertragsunterzeichner die bereits am 13.02.1944 von General Dwight D. Eisenhauer schriftlich fixierten und bereits erlassenen SHAEF (Supreme Headquarters AIIied Expeditionary Forces) Gesetze anerkennen.</p>
<p style="text-align: justify;">Am 08. Mai 1945 unterzeichnete das Oberkommando der Deutschen Wehrmacht, vertreten durch die Herren von Friedeburg, Keitel und Stumpf die Kapitulationsurkunde.</p>
<p style="text-align: justify;">Das war eine Kapitulation der Heeresf&#252;hrung nach Art. 35 der Haager Landkriegsordnung. Deshalb stand in der Urkunde auch unter Ziffer 4:</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Die Kapitulation stellt keine Pr&#228;judiz (Vorentscheidung) f&#252;r an ihrer Stelle tretende allgemeine Kapitulationsbestimmungen dar, die durch die Vereinten Nationen oder in deren Namen festgesetzt werden und Deutschland und die Deutsche Wehrmacht als Ganzes betreffen werden.“</p>
<p style="text-align: justify;">Dazu hei&#223;t es in der &#220;berschrift aus Braunschweiger Zeitung vom 08. Mai 1995, Seite 4:</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Vor 50 Jahren kapitulierte die deutsche Wehrmacht – Reichsregierung arbeitete noch bis Ende Mai 1945&#8243;</p>
<p style="text-align: justify;">Und weiter nach der Braunschweiger Zeitung vom 08. Mai 1995, Seite 5:</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Der Wehrmacht blieb nur noch die Kapitulation. Sie war ein milit&#228;rischer Akt, der die Existenz der deutschen Armee beendete. Politisch-faktisch existierte das Deutsche Reich noch zwei Wochen fort.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-weight: bold;">Braunschweiger Zeitung, a. a. O.: </span><br />
<em>&#8220;Diese Reichsregierung, die letzte des Deutschen Reiches, wurde, ebenso wie D&#246;nitz, am 23. Mai 1945 von den Alliierten abgesetzt. Die Alliierten &#252;bernahmen nun gemeinsam die Verwaltung des besiegten und besetzten Deutschlands.&#8221;</em></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-weight: bold;">Bildunterschrift aus Braunschweiger Zeitung vom 08. Mai 1995, Seite 5:</span><br />
<em>&#8220;F&#252;r 20 Tage war Flensburg-M&#252;rwik Sitz der Reichsregierung: Erst am 23. Mai wurde Hitler-Nachfolger Gro&#223;admiral Karl D&#246;nitz &#8230; mit seinem Kabinett in der Marineschule von einer englischen Einheit gefangen genommen, &#8230; &#8220;</em></p>
<p style="text-align: justify;">Und auch hier zeigt sich in der Berichterstattung einer weiteren bundesdeutschen Zeitung der vielfach bekannte fahrl&#228;ssige Umgang mit den tats&#228;chlichen Fakten. Denn es gab durch den Selbstmord von Adolf Hitler weder einen legalen Reichspr&#228;sidenten D&#246;nitz noch weiterhin das &#8220;Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich&#8221;, welches der Alliierte Kontrollrat allerdings noch im September 1945 aufgehoben haben wollte.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-weight: bold;">Reichsgesetzblatt, Teil I, Ausgegeben zu Berlin, den 24. M&#228;rz 1933 (Nr.25)</span><br />
Gesetz zur Verl&#228;ngerung des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-weight: bold;">Artikel 1</span><br />
Reichsgesetze k&#246;nnen au&#223;er nach dem in der Reichsverfassung vorgesehenen Verfahren auch durch die Reichsregierung beschlossen werden..</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-weight: bold;">Artikel 2</span><br />
Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze k&#246;nnen von der Reichsverfassung abweichen, soweit sie nicht die Einrichtung des Reichstags und des Reichsrats als solche zum Gegenstand haben. Die Rechte des Reichspr&#228;sidenten bleiben unber&#252;hrt.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-weight: bold;">Artikel 5</span><br />
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verk&#252;ndung in Kraft. Es tritt mit dem 1. April 1937 au&#223;er Kraft; es tritt ferner au&#223;er Kraft, wenn die gegenw&#228;rtige Reichsregierung durch eine andere abgel&#246;st wird.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-weight: bold;">Reichsgesetzblatt Teil I, Ausgegeben zu Berlin, den 30. Januar 1937 (Nr. 14) </span><br />
Gesetz zur Verl&#228;ngerung des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich</p>
<p style="text-align: justify;">Der Reichstag hat das folgende Gesetz einstimmig beschlossen, das hiermit verk&#252;ndet wird.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-weight: bold;">Einziger Artikel</span><br />
(1) Die Geltungsdauer des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. M&#228;rz 1933</p>
<p style="text-align: justify;">(Reichsgesetzblatt Teil I, S. 141) wird bis zum 1. April 1941 verl&#228;ngert&#8230;.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-weight: bold;">Reichsgesetzblatt Teil I, Ausgegeben zu Berlin, den 31. Januar 1939 (Nr. 15)</span><br />
Gesetz zur Verl&#228;ngerung des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Reichstag hat in Erg&#228;nzung des Gesetzes vom 30. Januar 1937 (Reichsgesetzblatt Teil I, S. 105) das folgende Gesetz einstimmig beschlossen, das hiermit verk&#252;ndet wird:</p>
<p style="text-align: justify;">l. Die Geltungsdauer des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. M&#228;rz 1933 (Reichsgesetzblatt Teil I, S 141) wird bis zum 10. Mai 1943 verl&#228;ngert.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-weight: bold;">Reichsgesetzblatt Teil I, Ausgegeben zu Berlin, den 15. Mai 1943 (Nr. 49) </span><br />
Erla&#223; des F&#252;hrers &#252;ber die Regierungsgesetzgebung. Vom 10. Mai 1943</p>
<p style="text-align: justify;">Mit R&#252;cksicht darauf, da&#223; das Gesetz vom 24. M&#228;rz 1933 (Reichsgesetzblatt Teil I, S. 141) formell am 10. Mai 1943 abl&#228;uft, bestimme ich:</p>
<p style="text-align: justify;">Die Reichsregierung hat die ihr durch das Gesetz vom 24. M&#228;rz 1933 &#252;bertragenen Befugnisse auch weiterhin auszu&#252;ben.</p>
<p style="text-align: justify;">Ich behalte mir vor, eine Best&#228;tigung dieser Befugnisse der Reichsregierung durch den Gro&#223;deutschen Reichstag herbeizuf&#252;hren.</p>
<p style="text-align: justify;">A. Hitler hat in seinem politischen Testament vom 29. April 1945, 4.00 Uhr, im zweiten Teil den Gro&#223;admiral D&#246;nitz zum Reichspr&#228;sidenten und Obersten Befehlshaber der Wehrmacht ernannt. Kraft seines Amtes als Reichspr&#228;sident, das ihm mit der Volksabstimmung vom 19. August 1934 rechtsg&#252;ltig &#252;bertragen worden ist, konnte der Reichspr&#228;sident Adolf Hitler einen Reichskanzler jederzeit ernennen. Der Reichspr&#228;sident musste jedoch in einer Wahl durch das Volk gew&#228;hlt werden. Daran &#228;nderte auch das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich nichts.</p>
<p style="text-align: justify;">Der illegale Vorgang durch die Ernennung eines scheinbaren Reichspr&#228;sidenten D&#246;nitz als Nachfolger von A. Hitler hatte aber auch die gegenw&#228;rtige Regierung rechtsg&#252;ltig aufgel&#246;st und mit Hitlers Tod besiegelt.</p>
<p style="text-align: justify;">Und damit war schon vor dem Kriegsende wieder die vollst&#228;ndige Weimarer Verfassung in Kraft! Gem&#228;&#223; dieser konnte nach <span style="font-weight: bold;">Art. 45 &#8211; Der Reichspr&#228;sident vertritt das Reich v&#246;lkerrechtlich</span> &#8211; auch nur ein legal gew&#228;hlter Reichspr&#228;sident eine v&#246;lkerrechtskonforme Kapitulation f&#252;r das Reich unterschreiben.. <span style="font-weight: bold;">Das ist aber nicht erfolgt!!.</span></p>
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		<title>Fakt Nr.2: Die Beschlagnahme des Deutschen Reiches mit Fortbestand</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Sep 2009 01:37:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In der Zusatzerkl&#228;rung der Alliierten vom 05. Juni 1945 zur Kapitulation steht u. a.: &#8220;… Die &#220;bernahme zu den vorstehenden genannten Zwecken der besagten Regierungsgewalt und Befugnisse bewirkt nicht die Annektierung Deutschlands.&#8221; und als Anweisung an die deutschen Truppen Artikel 2, Absatz d) &#8220;Gem&#228;&#223; den von den Alliierten Vertretern zu erteilenden Anweisungen r&#228;umen die genannten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">In der Zusatzerkl&#228;rung der Alliierten vom 05. Juni 1945 zur Kapitulation steht u. a.:</p>
<blockquote>
<p style="text-align: justify;">&#8220;… Die &#220;bernahme zu den vorstehenden genannten Zwecken der besagten Regierungsgewalt und Befugnisse bewirkt nicht die Annektierung Deutschlands.&#8221;</p>
<p><span id="more-141"></span></p>
</blockquote>
<p style="text-align: justify;">und als Anweisung an die deutschen Truppen</p>
<blockquote>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Artikel 2, Absatz d)</span><br />
&#8220;Gem&#228;&#223; den von den Alliierten Vertretern zu erteilenden Anweisungen r&#228;umen die genannten Streitkr&#228;fte s&#228;mtliche au&#223;erhalb der deutschen Grenzen (nach dem Stand vom 31. Dezember 1937) liegenden Gebiete.&#8221;</p>
</blockquote>
<p style="text-align: justify;">Nach wie vor planten die Alliierten, den Staat „Deutsches Reich“ zu einem von ihnen zu bestimmenden Datum zur&#252;ckzugeben.</p>
<p style="text-align: justify;">Auf der Drei-M&#228;chte-Konferenz zu Berlin (f&#228;lschlich &#8220;Potsdamer Abkommen&#8221; genannt) am 02.08.1945 fassten die Alliierten den Entschluss, den Staat &#8220;Deutsches Reich&#8221; nach einer Besatzungszeit und nach der Schlie&#223;ung eines Friedensvertrages zu einem von den Alliierten zu bestimmenden Datum als souver&#228;nen Staat in den Grenzen vom 31.12.1937 wiederherzustellen (s. SHAEF – Gesetz Nr. 52, Artikel VII Nr. 9, Abschnitt e.). Daran hat sich bis heute nichts ge&#228;ndert.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Artikel VII 9. (e) lautet:</span><br />
&#8220;Deutschland&#8221; bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31. Dezember 1937 bestanden hat.
</p>
<p style="text-align: justify;">Das hei&#223;t also, das Deutsche Reich war weiterhin vorhanden, hatte nur aufgrund des Krieges keine handlungsf&#228;hige Regierung mehr und konnte deshalb mit den Siegerm&#228;chten keinen Friedensvertrag schlie&#223;en.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Bev&#246;lkerung und das Heer des Deutschen Reiches hatte den Anweisungen der Alliierten zu folgen, die im &#220;brigen verpflichtet waren nach Art. 43 der HLKO, neben der Herstellung der &#246;ffentlichen Sicherheit und Ordnung, sich nach M&#246;glichkeit auch nach den Gesetzen des Deutschen Reiches &#8211; soweit m&#246;glich &#8211; und im besonderen der Haager Landkriegsordnung zu verhalten.</p>
<p style="text-align: justify;">Haager Landkriegsordnung Artikel 43 lautet:<br />
Nachdem die gesetzm&#228;&#223;ige Gewalt tats&#228;chlich in die H&#228;nde des Besetzenden &#252;bergegangen ist, hat dieser alle von ihm abh&#228;ngenden Vorkehrungen zu treffen, um nach M&#246;glichkeit die &#246;ffentliche Ordnung und das &#246;ffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.
</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">In NJW 1973 Heft 35, Entscheidungen &#8211; Bundesverfassungsgericht, S. 1540, hei&#223;t es in Spalte 1 und 2:</span></p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Das GG (Grundgesetz) &#8211; nicht nur eine These der V&#246;lkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! &#8211; geht davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 &#252;berdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Aus&#252;bung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsm&#228;chte noch sp&#228;ter untergegangen ist; das ergibt sich aus der Pr&#228;ambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. &#8220;</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277] = NJW 53, 1057; BVerfGE 3, 288 [319 f.] = NJW 54, 465; BVerfGE 5, 85 [126] = NJW 56, 1393; BVerfGE 6, 309 [336, 363] = NJW 57, 705), besitzt nach wie vor Rechtsf&#228;higkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsf&#228;hig.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Mit der Errichtung der BRD wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegr&#252;ndet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Klaus Stern (Deutsches Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Bd. V, M&#252;nchen 2000, S. 110 bemerkt wiederum irref&#252;hrend nach der systematischen Verschleierungstechnik der BRD-Juristen zum fortgesetzten V&#246;lkerrechtsverbrechen dazu:</p>
<p style="text-align: justify;">„Die Fortbestandslehre erwies sich in ihrer scheinbaren Irrealit&#228;t allein als real. Sie fand 1990 ihre kraftvolle Best&#228;tigung. Sie bedeutet in ihrer Quintessenz: Obwohl Deutschland von den Alliierten zur G&#228;nze besetzt war, bestand es als Gesamtstaat fort und ist in seiner Rechtssubjektivit&#228;t identisch mit dem 1871 gegr&#252;ndeten Deutschen Reich, mag es auch seither mehrere Verfassungen erlebt haben und in seinem Gebietsstand ver&#228;ndert worden sein.“</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Allgemein spricht gegen den Untergang des Deutschen Reiches und eine Identit&#228;t mit der BRD aber das folgende:</span></p>
<p style="text-align: justify;">1. Es gibt kein festes Datum, ab dem das Deutsche Reich untergegangen w&#228;re. Daher besteht das Deutsche Reich bis auf den heutigen Tag fort. Nach Art. 25 des Grundgesetzes geht das V&#246;lkerrecht dem deutschen Recht im Range vor, weshalb alles, was dagegen verst&#246;&#223;t, in Deutschland rechtswidrig ist. Das ergibt sich v&#246;lkerrechtlich aus dem im V&#246;lkerrecht f&#252;r den Krieg allein geltenden Gesetz des Internationalen Kriegsrechts, der sog. Haager Landkriegsordnung (HLKO) vom 18. 10. 1907. Sie gilt noch heute f&#252;r jede Besatzungsmacht in jedem fremden Land, das infolge eines Krieges besetzt wurde (Art. 22 a.a.O.). Mithin ist davon auszugehen, dass das Deutsche Reich und auch Preu&#223;en noch vollst&#228;ndig weiterbestehen und nicht etwa gar v&#246;lkerrechtlich unzul&#228;ssig von den Okkupationsm&#228;chten Polen, Russland (Nord-Ostpreu&#223;en), Litauen (Memelkreise) annektiert worden sind.</p>
<p style="text-align: justify;">2. Nach allgemeinem V&#246;lkerrecht k&#246;nnte das Deutsche Reich und auch Preu&#223;en am 08.05.1945 erloschen sein, sofern eine sog. debellatio vorliegen w&#252;rde. Das ist nach allgemeinem V&#246;lkerrecht dann der Fall, wenn eine politische Macht durch eine andere milit&#228;rische Macht den Staat „Deutsches Reich&#8221; und auch „Preu&#223;en&#8221; vollkommen besiegt h&#228;tte. Das aber war nicht der Fall, wie sich v&#246;lkerrechtlich eindeutig aus der „Erkl&#228;rung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der &#220;bernahme der obersten Gewalt des Staates durch die Regierung des Vereinigten K&#246;nigreiches von Gro&#223;britannien, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR) und die Provisorische Regierung der Franz&#246;sischen Republik” vom 05.06.1945 (sog. Berliner Erkl&#228;rung) ergibt.</p>
<p style="text-align: justify;">Dort erkl&#228;rten die Sieger das Fortbestehen Deutschlands in den Grenzen vom 31.12.1937. Daher betrachten sie Deutschland als politische Einheit in diesem Rahmen und wollten so &#252;ber Deutschland verhandeln. Das bedeutet, dass debellatio Deutschlands nicht vorliegt und dass schon aus diesem Rechtsrahmen und Rechtsgrund das Deutsche Reich und Preu&#223;en staats- und v&#246;lkerrechtlich in vollem Umfang fortbestehen.</p>
<p style="text-align: justify;">3. Diese Rechtsgrundlage wurde vom deutschen Staatsrecht best&#228;tigt, indem das Bundesverfassungsgericht am 31.07.1973 nach deutschem Verfassungsrecht festlegte, dass das Deutsche Reich fortbesteht und dass das bis auf den heutigen Tag so bleibt, da diese Entscheidung bis heute nicht aufgehoben wurde. Sie wurde sogar noch durch eine neue Entscheidung dieses Gerichtes von 1975, die zu den Ostvertr&#228;gen erging, best&#228;tigt, welche ebenfalls bis heute fortbesteht. Die Bundesrepublik Deutschland ist daher nach dem allgemeinen &#214;ffentlichen Recht, also nach dem V&#246;lkerrecht und dem deutschen Staatsrecht nicht identisch mit dem Deutschen Reich, das als solches bis heute fortbesteht.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Es besteht weder Gebietsidentit&#228;t noch ist v&#246;lkerrechtlich eine besatzungsrechtlich verf&#252;gte Staatsb&#252;rgeridentit&#228;t jemals ohne Volkszustimmung m&#246;glich.</span></p>
<p style="text-align: justify;">Die Bundesrepublik Deutschland ist daher auch nicht etwa der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, das ja als solches staats- und v&#246;lkerrechtlich weiterbesteht.</p>
<p style="text-align: justify;">Es wird international auch nicht etwa durch die Bundesrepublik Deutschland vertreten, da daf&#252;r kein entsprechendes Mandat besteht. Eine den beiden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes entgegenstehende Entscheidung hat es bis heute noch nicht gegeben. Es wird von Seiten der BRD-Regierung immer behauptet, dass die BRD identisch mit dem Deutschen Reich sei.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Dies ist nicht richtig:</span> Es kann nicht ein Staat mit einem anderen v&#246;lkerrechtlich fortbestehenden Staat identisch sein.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Auch das Staatsvolk kann das nicht, da die BRD kein eigenes Staatsvolk hat. Daher gibt es auch kein eigenes Gesetz, aus dem hervorginge, dass Deutsche “Bundesb&#252;rger der BRD” seien.</span></p>
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		<title>Fakt Nr.3: Milit&#228;rregierung (SHAEF-Gesetze) und Siegerjustiz</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Sep 2009 01:36:37 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Das Besatzungsrecht steht als selbst&#228;ndige Rechtsordnung &#252;ber und neben dem deutschen Recht. Es wendet sich einerseits an die der Besatzung Unterworfenen, also an die deutschen Beh&#246;rden und zum Teil auch unmittelbar an die einzelnen deutschen B&#252;rger. Es umgrenzt andererseits, allerdings vielfach in sehr verschwimmenden Umrissen und unvollst&#228;ndig, die Rechte und Pflichten der Besatzungsbeh&#246;rden. aus: VON [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Das Besatzungsrecht steht als selbst&#228;ndige Rechtsordnung &#252;ber und neben dem deutschen Recht. Es wendet sich einerseits an die der Besatzung Unterworfenen, also an die deutschen Beh&#246;rden und zum Teil auch unmittelbar an die einzelnen deutschen B&#252;rger. Es umgrenzt andererseits, allerdings vielfach in sehr verschwimmenden Umrissen und unvollst&#228;ndig, die Rechte und Pflichten der Besatzungsbeh&#246;rden.</p>
<p><span id="more-139"></span></p>
<p style="text-align: justify;">aus: VON SCHMOLLER/MAIER/TOBLER, Handbuch des Besatzungsrechts, JBC MOHR (Paul SIEBECK) T&#252;bingen 1951, Vorwort</p>
<p style="text-align: justify;">So unterliegen seit der Kapitulation alle Deutschen der Anweisung und Gerichtsbarkeit des SHAEF- Gesetzgebers.</p>
<p style="text-align: justify;">Diese SHAEF &#8211; Gesetzgebung ist seit Juli 1945 Rechtsgrundlage f&#252;r die US &#8211; Armee in Europa.</p>
<p style="text-align: justify;">Artikel IV der SHAEF &#8211; Proklamation Nr. 1<br />
Bei dieser Vertragsunterzeichnung wurde das Deutsche Reich als Ganzes von den USA als Hauptsiegermacht beschlagnahmt! Die Beschlagnahme trat am 09.05.1945 in Kraft.
</p>
<p style="text-align: justify;">Beweis: SHAEF &#8211; Gesetz Nr. 52, Artikel 1, § 1, und das Hoheitszeichen</p>
<p style="text-align: justify;">SHAEF-Gesetzgebung , s. online-Enzyklop&#228;die Ryan<br />
Durch Rechtswirksamwerdung der SHAEF-Gesetze mit der Kapitulationserkl&#228;rung der Deutschen Wehrmacht am 08.05.1945 in Berlin-Karlshorst gelten diese Gesetze in Gesamt-Deutschland in den Grenzen vom 31.12.1937 (siehe auch Artikel 116 Abs.1 Grundgesetz)
</p>
<p style="text-align: justify;">Anfang Juli 1945 ziehen sich die Westalliierten (gem&#228;&#223; des v&#246;lkerrechtlichen Vertrages &#8211; 1. Londoner Abkommen ) auf die dortigen vereinbarten Besatzungsgrenzen zur&#252;ck; d. h. es wurden die bereits von den Amerikanern besetzten Gebiete Th&#252;ringen, Teile von Sachsen, sowie die Gebiete von Sachsen &#8211; Anhalt bis weit nach Dessau und Stendal hinein, sowie die von den Briten besetzten Gebiete bis Wismar und &#246;stlich von Schwerin usw. hinein, ger&#228;umt.</p>
<p style="text-align: justify;">Beweis: Milit&#228;rkarten der Siegerm&#228;chte</p>
<p style="text-align: justify;">Daf&#252;r ziehen die Westalliierten am 11.06.1945 in Gro&#223; &#8211; Berlin ein.</p>
<p style="text-align: justify;">Dieses war und ist ein extrem wichtiger und bedeutender Schritt der Westalliierten, da normalerweise diejenige Macht Hauptsiegermacht innerhalb einer Allianz ist, welche die Hauptstadt des feindlichen Reiches erobert hat.<br />
Die Eroberung von Berlin fand durch die 1. Belowrussische Armee der UdSSR statt, jedoch hatte die UdSSR unter Stalin bereits vorher das 1. Londoner Abkommen am 12.09.1944 unterzeichnet und so die USA als Hauptsiegermacht des II. Weltkriegs bereits anerkannt.
</p>
<p style="text-align: justify;">In der Folge hie&#223; es dann ja auch: Amerikanischer, britischer, franz&#246;sischer und russischer Sektor von Gro&#223;-Berlin; jedoch Sowjetische Besatzungszone (SBZ) f&#252;r Mitteldeutschland.</p>
<p style="text-align: justify;">Am 23.05.1945 wurde die Regierung des III. Reiches unter Gro&#223;admiral von D&#214;NITZ durch die britischen Besatzungstruppen auf Anordnung der USA verhaftet mit zwei Ausnahmen:</p>
<p style="text-align: justify;">1. der Reichsminister f&#252;r Verkehrswesen Herr Dr. Ing. Julius DORPM&#220;LLER</p>
<p style="text-align: justify;">2. der Reichsminister f&#252;r Post &#8211; und Fernmeldewesen Herr Dr. Wilhelm OHNESORGE, beide hatten n&#228;mlich ihren Beamteneid nach zu Zeiten der Weimarer Republik auf die Weimarer Verfassung und nicht wie die anderen auf den &#8220;F&#252;hrer&#8221; geschworen.</p>
<p style="text-align: justify;">Beweis: SEB &#8211; Sendung &#252;ber die Hakeburg in Kleinmachnow im Sep. 2002</p>
<p style="text-align: justify;">Das so genannte Potsdamer Abkommen vom 02.08.1945 hei&#223;t eigentlich &#8220;Mitteilung &#252;ber die Drei M&#228;chte Konferenz von Berlin&#8221; und betrifft im wesentlichen interne Angelegenheiten sowie Verst&#228;ndigung &#252;ber das weitere Prozedere der Hauptsiegerm&#228;chte USA, UdSSR, Gro&#223;-Britannien, Frankreich und China auf der Au&#223;enministerkonferenz zu London.</p>
<p style="text-align: justify;">Beweis: Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland Erg&#228;nzungsblatt Nr. 1 und</p>
<p style="text-align: justify;">Verwaltungsbefehl zur Verwaltung Deutschlands<br />
Im Verordnungsblatt der Stadt Berlin 1. Jahrgang, Nr. 1 vom 10.07.1945 wird festgelegt, dass im wesentlichen die Gesetzgebung, welche bis Januar 1933 galt, gem&#228;&#223; SHAEF &#8211; Gesetz Nr. 1 Artikel 1, Abs. 1, ab dem 08.05.1945 wieder in Kraft gesetzt wird.
</p>
<p style="text-align: justify;">Die Richtlinien der Alliierten sind f&#252;r das deutsche Volk Gesetz. Danach sind alle von der nationalsozialistischen Regierung erlassenen Gesetze, soweit sie rassefeindlichen Charakter tragen und der nationalsozialistischen Weltanschauung entspringen, aufgehoben. Es gilt also im wesentlichen die Gesetzgebung bis Januar 1933.</p>
<p style="text-align: justify;">Auf Anordnung der USA als Hauptsiegermacht des II. Weltkriegs werden beschlagnahmt:</p>
<p style="text-align: justify;">1. die Deutsche Reichsbahn (DR),</p>
<p style="text-align: justify;">2. die deutschen Reichsautobahnen,</p>
<p style="text-align: justify;">3. die deutschen Fernverkehrsstra&#223;en,</p>
<p style="text-align: justify;">4. die deutschen Wasserstra&#223;en, die Leuna &#8211; Werke und</p>
<p style="text-align: justify;">5. die Volkswagen &#8211; Werke als Sonderverm&#246;gen des Deutschen Reiches zus&#228;tzlich</p>
<p style="text-align: justify;">Noch vor der Einf&#252;hrung des Grundgesetzes, wurde auf Anordnung der USA die Bank Deutscher (Reichs-) L&#228;nder gegr&#252;ndet. Hier wurde bestimmt, dass Zahlungsmittel in Deutschland – ohne zeitliche Beschr&#228;nkung und damit nach amerikanischer Rechtsauslegung f&#252;r zun&#228;chst 60 Jahre &#8211; die DM oder der US &#8211; Dollar sein soll.</p>
<p style="text-align: justify;">Beweis: Gesetzblatt Nr. 67 der Milit&#228;rregierung &#8211; Deutschland,</p>
<p style="text-align: justify;">Amerikanisches Kontrollrecht vom 20.06.1948 und Gesetz Nr. 53<br />
(Neufassung) der Milit&#228;rregierung &#8211; Deutschland,
</p>
<p style="text-align: justify;">Amerikanisches Kontrollrecht vom 19.09.1949 (also nach lnkraftsetzung des GG).</p>
<p style="text-align: justify;">Im Februar 1945 beschlossen Stalin, Churchill und Roosevelt im Livadia Palast auf der Krim die Aufteilung Deutschlands in drei westliche Besatzungszonen zugunsten der Westm&#228;chte &#8211; USA, England, und Frankreich, sowie eine &#246;stliche Besatzungszone diesseits der Elbe zugunsten Sowjetrusslands (UdSSR) &#8211; (vergl. JP Jalta Papers, 04. &#8211; 11. 02. 1945).</p>
<p style="text-align: justify;">In der Mitteilung &#252;ber die Dreim&#228;chtekonferenz von Berlin vom 17. Juli 1945 kamen der Pr&#228;sident Harry S. TRUMAN, der Diktator J. W. STALIN und der Premierminister von Gro&#223;britannien Winston S. CHURCHILL unter Punkt VII Kriegsverbrecher &#252;berein, Einigung &#252;ber die Methoden des Verfahrens gegen alle Kriegsverbrecher zu erzielen – allerdings nur f&#252;r die Besiegten!</p>
<p style="text-align: justify;">In der Folge beschlossen die Westm&#228;chte ein eindeutig v&#246;lkerrechtswidriges Verfahrensstatut (s. Londoner Statut 08. 08. 1945) welches sie Internationales-Milit&#228;r-Tribunal, das sogenannte IMT, nannten.</p>
<p style="text-align: justify;">Dieses nach stalinistisch-bolschewistischen Vorbildern installierte „Gericht“, war mit Ankl&#228;gern und Richtern der vier Hauptkriegssiegerm&#228;chte besetzt, war also keinesfalls international &#8211; und mithin als befangen anzusehen. Es hat inzwischen in der Geschichtsschreibung den Ruf einer Siegerjustiz erlangt, denn es vertrat und beg&#252;nstigte eindeutig jene Siegerm&#228;chte, die wegen ihrer vor aller Welt offenkundigen, eigenen Kriegsverbrechen ebenfalls auf die Anklagebank geh&#246;rt h&#228;tten (siehe auch Rudolf Augstein in DER SPIEGEL, am 07. Jan. 1985).</p>
<p style="text-align: justify;">Im Westen steigerten die Luftflotten Englands und der Vereinigten Staaten in einem schwer verst&#228;ndlichen Angriffsrausch ihre Angriffe auf deutsche St&#228;dte zu einer Untergangsorgie – obwohl der Krieg schon l&#228;ngst entschieden und die Kapitulation nur eine Frage der Zeit war. Dresden, die vielleicht n&#246;rdlichste Stadt n&#246;rdlich der Alpen, wurde im Februar 1945 ausgel&#246;scht. Zehntausende oder mehr, darunter viele Fl&#252;chtlinge, fanden in dem flammenden Inferno den Tod. Noch im M&#228;rz ereilte es W&#252;rzburg, die Stadt der Kirchen und Lazarette. Von Potsdam bis Weimar, von K&#246;ln bis Braunschweig wurden die historisch und k&#252;nstlerisch bedeutendsten deutschen St&#228;dte dem Erdboden gleichgemacht.</p>
<p style="text-align: justify;">Aus: Braunschweiger Zeitung vom 08. Mai 1995, Seite 4<br />
Die Aussiedlung, Enteignung und Ermordung von Millionen Deutschen aus den von der Roten Armee mit Unterst&#252;tzung von USA und Gro&#223;britannien eroberten deutschen Ostgebieten, Ostpreu&#223;en, Hinterpommern, Schlesien, dem Warthegau, sowie dem Sudetenland wurde bereits w&#228;hrend des Krieges verabredet und nach Plan durchgef&#252;hrt. Es sind dabei ca. 3 Millionen Deutsche im Widerspruch zu den angeblich f&#252;r alle Menschen geltenden Menschen- und V&#246;lkerrechte get&#246;tet oder ermordet worden. Auch diese Kriegsverbrechen, bzw. Kriegsfolgeverbrechen wurden niemals ges&#252;hnt, weil die Welt damals und bis heute von einer typischen, US-amerikanischen Siegerjustiz vergewaltigt wird.
</p>
<p style="text-align: justify;">Den Deutschen wurde von den Besatzungsm&#228;chten und deren deutschen Kollaborateuren in der Form einer organisierten Modalit&#228;t einer Fremdherrschaft aber jahrzehntelang bis 1990 vorgegaukelt, die deutschen Ostgebiete des Deutschen Reiches ostw&#228;rts von Oder und Nei&#223;e st&#252;nden nur vor&#252;bergehend unter fremder, sprich polnischer oder sowjetischer Verwaltung.</p>
<p style="text-align: justify;">Auch die Ereignisse in den Kriegsgefangenenlagern f&#252;r deutsche Kriegsgefangene auf den Rheinwiesen harren noch auf eine wissenschaftlich unabh&#228;ngige Aufkl&#228;rung und Anklage.</p>
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		<title>Fakt Nr.4: Besatzungsvorbehalt</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Sep 2009 01:35:28 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Im Besatzungsstatut zur Abstimmung der Befugnisse und Verantwortlichkeiten zwischen der zuk&#252;nftigen Deutschen Regierung und der Alliierten Kontrollbeh&#246;rde vom 10. April 1949 hei&#223;t es in Absatz 5:Jede &#196;nderung des Grundgesetzes bedarf vor ihrem Inkrafttreten der ausdr&#252;cklichen Genehmigung der Besatzungsbeh&#246;rden. L&#228;nderverfassungen, &#196;nderungen dieser Verfassungen, alle sonstige Gesetzgebung und alle Abkommen zwischen dem Bund und ausl&#228;ndischen Regierungen treten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div style="text-align: justify;">Im Besatzungsstatut zur Abstimmung der Befugnisse und Verantwortlichkeiten zwischen der zuk&#252;nftigen Deutschen Regierung und der Alliierten Kontrollbeh&#246;rde vom 10. April 1949 hei&#223;t es in Absatz 5:Jede &#196;nderung des Grundgesetzes bedarf vor ihrem Inkrafttreten der ausdr&#252;cklichen Genehmigung der Besatzungsbeh&#246;rden. L&#228;nderverfassungen, &#196;nderungen dieser Verfassungen, alle sonstige Gesetzgebung und alle Abkommen zwischen dem Bund und ausl&#228;ndischen Regierungen treten 21 Tage nach ihrem amtlichen Eingang bei den Besatzungsbeh&#246;rden in Kraft, es sei denn, dass diese sie vorher vorl&#228;ufig oder endg&#252;ltig ablehnen.</div>
<p><span id="more-137"></span></p>
<div style="text-align: justify;"></div>
<div style="text-align: justify;">
<p><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Im Begleitschreiben der Au&#223;enminister zum Besatzungsstatut vom 10. April 1949 hei&#223;t es:</span></p>
<blockquote><p>&#8220;Mit der Errichtung der Deutschen Bundesrepublik werden die alliierten Milit&#228;rregierungen als solche aufh&#246;ren zu bestehen, und die Aufgaben der alliierten Beh&#246;rden werden in der Weise aufgeteilt werden, das die Aufgaben von einem Hohen Kommissar und die milit&#228;rischen Aufgaben von einem Oberbefehlshaber wahrgenommen werden. Die drei Hohen Kommissare werden zusammen eine Alliierte Hohe Kommission bilden, …&#8221;</p></blockquote>
<p>Der Besatzungsvorbehalt ist also erkennbar die Grundlage daf&#252;r, dass auch das durch die westalliierten Besatzungsm&#228;chte geschaffene Besatzungskonstrukt bis zum 17.7.1990 niemals allein und ausschlie&#223;lich &#252;ber irgend eine wesentliche deutsche Angelegenheit zur Entscheidung berechtigt waren.</p>
<p>Andererseits ergibt sich aus diesem Besatzungsvorbehalt, dass die Bundesrepublik Deutschland als organisierte Modalit&#228;t einer Fremdherrschaft rechtskraftf&#228;hige nationale und internationale Vertr&#228;ge abschlie&#223;en konnte, soweit sie nicht grunds&#228;tzlich dem internationalen V&#246;lkerrecht durch die heimlich l&#228;ngst vorgesehene Ausschaltung des Deutschen Reiches widersprachen.</p>
<p>Der Besatzungsvorbehalt bedurfte zur Aus&#252;bung der breiten Kollaboration von Deutschen, die das Deutsche Volk m&#246;glichst &#252;ber dessen Konsequenzen im Unklaren lassen mussten. Die Nachkriegsentwicklung ist also ma&#223;geblich dadurch bestimmt worden, dass sich die Kollaborateure gemeinsam mit den Besatzungsm&#228;chten immer dann gegen deutsche Interessen und insbesondere die Interessen des Deutschen Reiches wendeten, wenn es im Sinne des sich entwickelnden Kalten Krieges f&#252;r die Westalliierten kommod erschien.</p>
<p>Insbesondere die Entartung der Gesetzgebung zur Verhinderung der Durchsetzung der Menschen- und V&#246;lkerrechte in der BRD bis 1990 wurde durch den Besatzungsvorbehalt abgesichert, welcher verhinderte, dass Deutsche &#252;berhaupt ihre internationalen Rechte wirkungsvoll reklamieren konnten. Deutsche sind daher bis heute Parias der Weltgemeinschaft auch dann, wenn man ihnen anderes suggerierte.</p>
<p>Anders als die Politiker und Parteien des Deutschen Reiches von 1918 bis 1933, die der Kriegsschuld-L&#252;ge von 1919 vehement widersprachen und sich sch&#252;tzend vor das deutsche Volk stellten, folgten seither<span style="font-size: 14px; font-weight: bold;"> ALLE Bundesregierungen, Politiker und Parteien gehorsam der offenkundig tatsachenwidrigen Alleinkriegsschuld-Zuweisung der Hauptkriegssiegerm&#228;chte gegen das deutsche Volk</span>, obwohl ihnen die tats&#228;chliche Mitschuld derjenigen Siegerm&#228;chte, die ebenfalls den Zweiten Weltkrieg planten, es auch offen zugaben, nur zu gut bekannt sind und dar&#252;ber dokumenten- und quellenbelegende B&#252;cher kompetenter pflichtbewusster deutscher &#8211; und mehr noch internationaler &#8211; Historiker, Geschichts- und Milit&#228;rwissenschaftler zahlreich zur Verf&#252;gung stehen.</div>
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		<title>Fakt Nr.5: Schaffung eines Besatzungskonstrukts BRD</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Sep 2009 01:34:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Am 01.09.1948 trat in Bonn dann der Parlamentarische Rat mit seinen 65, von den Siegerm&#228;chten ausgew&#228;hlten Mitgliedern zusammen und beriet einen Grundgesetzentwurf. Pr&#228;sident des Parlamentarischen Rates war Konrad Adenauer, Vizepr&#228;sident Carlo Schmidt. Der Parlamentarische Rat stand allerdings unter st&#228;ndiger Aufsicht der Siegerm&#228;chte, die auch an den Bearbeitungen des Grundgesetzes beteiligt waren, um keine freie Entscheidung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Am 01.09.1948 trat in Bonn dann der Parlamentarische Rat mit seinen 65, von den Siegerm&#228;chten ausgew&#228;hlten Mitgliedern zusammen und beriet einen Grundgesetzentwurf. Pr&#228;sident des Parlamentarischen Rates war Konrad Adenauer, Vizepr&#228;sident Carlo Schmidt.</p>
<p><span id="more-134"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Der Parlamentarische Rat stand allerdings unter st&#228;ndiger Aufsicht der Siegerm&#228;chte, die auch an den Bearbeitungen des Grundgesetzes beteiligt waren, um keine freie Entscheidung Deutscher zuzulassen. Das folgende Photo von einer Sitzung des Rates im April 1949 beweist, dass die Siegerm&#228;chte selbst den kompletten Inhalt des Grundgesetzes durch st&#228;ndige Kontrolle erzwangen, G/Geschichte, M&#228;rz 2002, Johann Michael Sailer Verlag, S.10.</p>
<p style="text-align: justify;">Urkundsbeweis: Besatzer diktierten das GG</p>
<p style="text-align: justify;">Nach den Beratungen wurde das Grundgesetz am 08. Mai 1949 mit 53 gegen 12 Stimmen angenommen.</p>
<p style="text-align: justify;">Mit Schreiben vom 12.05.1949 an Konrad Adenauer haben die 3 Milit&#228;rgouverneure Lucius Clay, B.H. Robertson und Pierre Koenig &#196;nderungen angefordert und durchgesetzt:</p>
<p style="text-align: justify;">Indem wir dazu zustimmen, dass diese Verfassung dem Deutschen Volk zur Ratifizierung gem&#228;&#223; den Bestimmungen des Artikels 144 (1) unterbreitet wird, sind wir &#252;berzeugt, dass Sie verstehen werden, dass wir verschiedene Vorbehalte haben.</p>
<p style="text-align: justify;">In der Woche zwischen dem 16.05. bis 22.05.1949 wurde diese von den Landtagen, welche nicht vom deutschen Volke gew&#228;hlt, sondern zu diesem Zeitpunkt von den alliierten Milit&#228;rbeh&#246;rden eingesetzt worden waren, mit 2/3 der beteiligten deutschen L&#228;nder angenommen, z.B. hat Bayern mit &#8220;Nein“ gestimmt und die mittel &#8211; und ostdeutschen L&#228;ndervertretungen, so es welche gab, durften nicht an dieser Abstimmung teilnehmen.</p>
<p style="text-align: justify;">Beweis : Bundesgesetzblatt ( 13G8 ) Nr.: 1 von 1949</p>
<p style="text-align: justify;">Das Grundgesetz wurde am 23.05.1949 verk&#252;ndet und trat am 24.05.1949 in Kraft. Es unterlag von Anfang an dem alliierten Vorbehalt der Westm&#228;chte durch ein &#252;bergeordnetes Besatzungsstatut.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Artikel 23 des GG, dieser bestimmt den Geltungsbereich dieses Gesetzes, lautete 1949 w&#246;rtlich:</p>
<p style="text-align: justify;">Dieses Gesetz gilt zun&#228;chst im Gebiete der L&#228;nder Baden, Bayern, Bremen, Gro&#223; &#8211; Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein &#8211; Westfalen, Rheinland &#8211; Pfalz, Schleswig &#8211; Holstein, W&#252;rttemberg &#8211; Baden und W&#252;rttemberg &#8211; Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.</p>
<p style="text-align: justify;">Seit dem 01.07.1957 gilt der Geltungsbereich auch im Saarland.</p>
<p style="text-align: justify;">Beweis: BGBl Nr. 1,1949</p>
<p style="text-align: justify;">Allerdings musste das GG von den Milit&#228;rgouverneuren genehmigt werden, und so hei&#223;t es unter Nr. 4 dieses Genehmigungsschreibens w&#246;rtlich:</p>
<p style="text-align: justify;">4.) Ein dritter Vorbehalt betrifft die Beteiligung Gro&#223;-Berlins am Bund. Wir interpretieren den Inhalt der Artikel 23 und 144,2 des GG dahin, dass er die Annahme unseres fr&#252;heren Ersuchens darstellt, demzufolge Berlin keine stimmberechtigte Vertretung im Bundestag oder Bundesrat erhalten hat und auch nicht durch den Bund regiert werden wird.</p>
<p style="text-align: justify;">Beweis: Genehmigungsschreiben der Milit&#228;rgouverneure zum GG, Frankfurt, den 12.05.1949</p>
<p style="text-align: justify;">Die v&#246;lkerrechtliche Grundlage f&#252;r das GG der BRD ist somit die Haager Landkriegsordnung, in welcher der Artikel 43 ( Wiederherstellung der &#246;ffentlichen Ordnung ) folgendes aussagt:</p>
<p style="text-align: justify;">Nachdem die gesetzm&#228;&#223;ige Gewalt tats&#228;chlich in die H&#228;nde des Besetzenden &#252;bergegangen ist, hat dieser alle von ihm abh&#228;ngenden Vorkehrungen zu treffen, um nach M&#246;glichkeit die &#246;ffentliche Ordnung und das &#246;ffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.</p>
<p style="text-align: justify;">Beweis: Haager Landkriegsordnung vom 07.10.1907, ver&#246;ffentlicht im Reichsgesetzblatt (RGBl) 1910</p>
<p style="text-align: justify;">Die Bundesrepublik Deutschland war also seit ihrer Gr&#252;ndung niemals ein souver&#228;ner Staat, sie wurde z.B. von Carlo SCHMID, einem der Gr&#252;nderv&#228;ter des Grundgesetzes, in einer Erkl&#228;rung zur Aufgabe der Bearbeitung eines Grundgesetzes als Organisationsform einer Modalit&#228;t der Fremdherrschaft, bezeichnet. Dieses Grundgesetz wurde nicht als Verfassung entworfen und kann auch aus v&#246;lkerrechtlichen Erw&#228;gungen, die im folgenden durch Prof. Dr. Carlo SCHMID erl&#228;utert werden, keine sein.</p>
<p style="text-align: justify;">Da dieser f&#252;r die Beurteilung der Lage in Deutschland unendlich wichtige Redetext nur schwer zug&#228;nglich ist (aufgezeichnet in „Der Parlamentarische Rat 1948-1949, Akten und Protokolle“, Band 9, herausgegeben vom Deutschen Bundestag und vom Bundesarchiv, Harald Boldt Verlag im R. Oldenbourg Verlag, M&#252;nchen 1996, Seite 20 ff. im Archiv des Bundestages stehen die Protokolle gebunden im B&#252;ro von G&#252;nther J. Weller), werden daraus die wesentlichen Passagen nachfolgend wiedergegeben, Zitate Anfang:</p>
<p style="text-align: justify;">Prof. Dr. Carlo SCHMID: Man muss wissen, was man will, wenn man von Staat spricht, ob den blo&#223;en Herrschaftsapparat, der auch einem fremden Gebieter zur Verf&#252;gung stehen kann, oder eine lebendige Volkswirklichkeit, eine aus eigenem Willen in sich selber gef&#252;gte Demokratie. Ich glaube, dass man in einem demokratischen Zeitalter von einem Staat im legitimen Sinne des Wortes nur sprechen sollte, wo es sich um das Produkt eines frei erfolgten konstitutiven Gesamtaktes eines souver&#228;nen Volkes handelt.</p>
<p style="text-align: justify;">Wo das nicht der Fall ist, wo ein Volk sich unter Fremdherrschaft und unter deren Anerkennung zu organisieren hat, konstituiert es sich nicht &#8211; es sei denn gegen die Fremdherrschaft selbst -, sondern es organisiert sich lediglich, vielleicht sehr staats&#228;hnlich, aber nicht als Staat im demokratischen Sinn. &#8230;</p>
<p style="text-align: justify;">Diese Organisation als staats&#228;hnliches Wesen kann freilich sehr weit gehen. Was aber das Gebilde von echter demokratisch legitimierter Staatlichkeit unterscheidet, ist, dass es im Grunde nichts anderes ist als die Organisationsform einer Modalit&#228;t der Fremdherrschaft; denn die trotz mangelnder voller Freiheit erfolgende Selbstorganisation setzt die Anerkennung der fremden Gewalt als &#252;bergeordneter und legitimierter Gewalt voraus. Nur wo der Wille des Volkes aus sich selber flie&#223;t, nur wo dieser Wille nicht durch Auflagen eingeengt ist durch einen fremden Willen, der Gehorsam fordert und dem Gehorsam geleistet wird, wird Staat im echten demokratischen Sinne des Wortes geboren. Wo das nicht der Fall ist, wo das Volk sich lediglich in Funktion des Willens einer fremden &#252;bergeordneten Gewalt organisiert, sogar unter dem Zwang, gewisse Direktiven dabei befolgen zu m&#252;ssen, und mit der Auflage, sich sein Werk genehmigen zu lassen, entsteht lediglich ein Organismus mehr oder weniger administrativen Gepr&#228;ges.</p>
<p style="text-align: justify;">Dieser Organismus mag alle normalen, ich m&#246;chte sagen, &#8220;inneren&#8221; Staatsfunktionen haben; wenn ihm die M&#246;glichkeit genommen ist, sich die Formen seiner Wirksamkeit und die Grenzen seiner Entscheidungsgewalt selber zu bestimmen, fehlt ihm, was den Staat ausmacht, n&#228;mlich die Kompetenz der Kompetenzen im tieferen Sinne des Wortes, das hei&#223;t die letzte Hoheit &#252;ber sich selbst und damit die M&#246;glichkeit zu letzter Verantwortung. Das alles hindert nicht, dass dieser Organismus nach innen in h&#246;chst wirksamer Weise obrigkeitliche Gewalt auszu&#252;ben vermag.</p>
<p style="text-align: justify;">Was ist nun die Lage Deutschlands heute? Am 8. Mai 1945 hat die Deutsche Wehrmacht bedingungslos kapituliert. &#8230;. Die bedingungslose Kapitulation hatte Rechtswirkungen ausschlie&#223;lich auf milit&#228;rischem Gebiet. Die Kapitulationsurkunde, die damals unterzeichnet wurde, hat nicht etwa bedeutet, dass damit das Deutsche Volk durch legitimierte Vertreter zum Ausdruck bringen wollte, dass es als Staat nicht mehr existiert, sondern hatte lediglich die Bedeutung, dass den Alliierten das Recht nicht bestritten werden sollte, mit der Deutschen Wehrmacht nach Gutd&#252;nken zu verfahren. Das ist der Sinn der bedingungslosen Kapitulation und kein anderer.</p>
<p style="text-align: justify;">&#8230;..</p>
<p style="text-align: justify;">Nach V&#246;lkerrecht wird ein Staat nicht vernichtet, wenn seine Streitkr&#228;fte und er selbst milit&#228;risch niedergeworfen sind. Die debellatio vernichtet f&#252;r sich allein die Staatlichkeit nicht, sie gibt lediglich dem Sieger einen Rechtstitel auf Vernichtung der Staatlichkeit des Niedergeworfenen durch nachtr&#228;gliche Akte. Der Sieger muss also von dem Zustand der debellatio Gebrauch machen, wenn die Staatlichkeit des Besiegten vernichtet werden soll. Hier gibt es nach V&#246;lkerrecht nur zwei praktische M&#246;glichkeiten. Die eine ist die Annexion. Der Sieger mu&#223; das Gebiet des Besiegten annektieren, seinem Gebiet einst&#252;cken. Geschieht dies, dann allerdings ist die Staatlichkeit vernichtet. Oder er muss zur sogenannten Subjugation schreiten, der Verknechtung des besiegten Volkes. Aber die Sieger haben nichts von dem getan. Sie haben in Potsdam ausdr&#252;cklich erkl&#228;rt, erstens, dass kein Deutsches Gebiet im Wege der Annexion weggenommen werden soll, und zweitens, dass das Deutsche Volk nicht versklavt werden soll. Daraus ergibt sich, dass zum mindesten aus den Ereignissen von 1945 nicht der Schluss gezogen werden kann, dass Deutschland als staatliches Gebilde zu existieren aufgeh&#246;rt hat.</p>
<p style="text-align: justify;">Desorganisation des Staatsapparats ist &#8230; nicht die Vernichtung des Staates der Substanz nach.</p>
<p style="text-align: justify;">&#8230;..</p>
<p style="text-align: justify;">Diese Auffassung, dass die Existenz Deutschlands als Staat nicht vernichtet und dass es als Rechtssubjekt erhalten worden ist, ist heute weitgehend Gemeingut der Rechtswissenschaft, auch im Ausland. Deutschland existiert als staatliches Gebilde weiter. Es ist rechtsf&#228;hig, es ist aber nicht mehr gesch&#228;ftsf&#228;hig, noch nicht gesch&#228;ftsf&#228;hig. Die Gesamtstaatsgewalt wird zum mindesten auf bestimmten Sachgebieten durch die Besatzungsm&#228;chte, durch den Kontrollrat im ganzen und durch die Milit&#228;rbefehlshaber in den einzelnen Zonen ausge&#252;bt. Durch diese Treuh&#228;nderschaft von oben wird der Zusammenhang aufrechterhalten. Die Hoheitsgewalt in Deutschland ist also nicht untergegangen; sie hat lediglich den Tr&#228;ger gewechselt, indem sie in Treuh&#228;nderschaft &#252;bergegangen ist. Das Gebiet Deutschlands ist zwar weitgehend versehrt, aber der Substanz nach ist es erhalten geblieben, und auch das Deutsche Volk ist &#8211; und zwar als Staatsvolk &#8211; erhalten geblieben.</p>
<p style="text-align: justify;">Gestatten Sie mir hier ein Wort zum &#8220;Staatsvolk&#8221;. Es hat sich in dieser H&#228;lfte Deutschlands ungemein vermehrt durch die Fl&#252;chtlinge, durch Millionen Menschen, die ausgetrieben wurden aus Heimaten, in denen ihre Vorfahren schon seit Jahrhunderten ans&#228;ssig gewesen sind. Man sollte in der Welt nicht so rasch vergessen, was damit geschehen ist!</p>
<p style="text-align: justify;">Denn wenn wir hier es zu schnell vergessen sollten, wenn wir dieses Wissen aus unserem Bewusstsein verdr&#228;ngen sollten, k&#246;nnte es geschehen, dass einige Generationen sp&#228;ter das Verdr&#228;ngte in b&#246;ser Gestalt wieder aus dem Dunkel des Vergessens emporsteigen k&#246;nnte!</p>
<p style="text-align: justify;">Man sollte gerade im Zeitalter der N&#252;rnberger Prozesse von diesen Dingen sprechen!</p>
<p style="text-align: justify;">Freilich wissen wir genau, dass die Austreibung von Bev&#246;lkerungen nicht von den Siegern dieses Krieges, sondern von den Nationalsozialisten erfunden worden ist und das, was bei uns geschah, lediglich das Zur&#252;ckkommen des Bumerangs ist, der einst von hier ausgeworfen wurde. Trotzdem aber bleibt bestehen, dass, was nach dem Kriege geschehen ist, auch Unrecht ist!</p>
<p style="text-align: justify;">Es gibt ein franz&#246;sisches Sprichwort. &#8220;On n&#8217;excuse pas le mal par le pire&#8221; &#8220;Man rechtfertigt das B&#246;se nicht durch den Hinweis auf ein noch B&#246;seres.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Damit, dass die drei Staatselemente erhalten geblieben sind, ist Deutschland als staatliche Wirklichkeit erhalten geblieben. Deutschland braucht nicht neu geschaffen zu werden. Es muss aber neu o r g a n i s i e r t werden. Diese Feststellung ist von einer rechtlichen Betrachtung aus unausweichlich &#8230;.</p>
<p style="text-align: justify;">&#8230;.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Rechtszustand, in dem Deutschland sich befindet, wird aber noch durch folgendes charakterisiert: Die Alliierten halten Deutschland nicht nur auf Grund der Haager Landkriegsordnung besetzt. Dar&#252;ber hinaus tr&#228;gt die Besetzung Deutschlands interventionistischen Charakter. Was hei&#223;t denn Intervention? Es bedeutet, da&#223; fremde M&#228;chte inner Deutsche Verh&#228;ltnisse, um die sich zu k&#252;mmern ihnen das V&#246;lkerrecht eigentlich verwehrt, auf Deutschem Boden nach ihrem Willen gestalten wollen. &#8230;..</p>
<p style="text-align: justify;">&#8230;&#8230;.</p>
<p style="text-align: justify;">Aber Intervention vermag lediglich Tats&#228;chlichkeiten zu schaffen; sie vermag nicht, Rechtswirkungen herbeizuf&#252;hren. &#8230;. Die Haager Landkriegsordnung verbietet ja geradezu interventionistische Ma&#223;nahmen als Dauererscheinungen.</p>
<p style="text-align: justify;">So wird man f&#252;r die Frage, ob interventionistische Ma&#223;nahmen von uns als &#8220;Recht&#8221; anerkannt werden m&#252;ssen, sp&#228;tere Vereinbarungen abzuwarten haben.</p>
<p style="text-align: justify;">Aber kein Zweifel kann dar&#252;ber bestehen, dass diese interventionistischen Ma&#223;nahmen der Besatzungsm&#228;chte vorl&#228;ufig legal sind aus dem einen Grunde, dass das Deutsche Volk diesen Ma&#223;nahmen allgemein Gehorsam leistet. Es liegt hier ein Akt der Unterwerfung vor &#8211; dr&#252;cken wir es doch aus, wie es ist -, eine Art von negativem Plebiszit, durch dass das Deutsche Volk zum Ausdruck bringt, dass es f&#252;r Zeit auf die Geltendmachung seiner Volkssouver&#228;nit&#228;t zu verzichten bereit ist. Man sollte sich doch dar&#252;ber klar sein, was Volkssouver&#228;nit&#228;t hei&#223;t: nicht jede M&#246;glichkeit, sich nach seinem Willen in mehr oder weniger Beschr&#228;nkung einzurichten, sondern zur Volkssouver&#228;nit&#228;t geh&#246;rt, wenn das Wort einen Sinn haben soll, auch die Entschlossenheit, sie zu verteidigen und sich zu widersetzen, wenn sie angegriffen wird!</p>
<p style="text-align: justify;">&#8230;&#8230;</p>
<p style="text-align: justify;">Zu den interventionistischen Ma&#223;nahmen, die die Besatzungsm&#228;chte in Deutschland vorgenommen haben, geh&#246;rt unter anderem, dass sie die Aus&#252;bung der Deutschen Volkssouver&#228;nit&#228;t blockiert haben. An und f&#252;r sich ist die Volkssouver&#228;nit&#228;t, in einem demokratischen Zeitalter zum mindesten, der Substanz nach unvermeidbar und unverzichtbar. Ich glaube, sagen zu k&#246;nnen, dass dies auch heute der Standpunkt der offiziellen amerikanischen Stellen ist. Aber man kann die Aus&#252;bung der Volkssouver&#228;nit&#228;t ganz oder teilweise sperren. Das ist bei uns 1945 geschehen.</p>
<p style="text-align: justify;">&#8230;&#8230;.</p>
<p style="text-align: justify;">Es gibt kein westdeutsches Staatsvolk und wird keines geben!</p>
<p style="text-align: justify;">Das franz&#246;sische Verfassungswort: La Nation une et indivisible: die eine und unteilbare Nation bedeutet nichts anderes, als da&#223; die Volkssouver&#228;nit&#228;t auch r&#228;umlich nicht teilbar ist. Nur das gesamte Deutsche Volk kann &#8220;volkssouver&#228;n&#8221; handeln, und nicht ein Partikel davon.</p>
<p style="text-align: justify;">&#8230;&#8230;..</p>
<p style="text-align: justify;">Eine gesamtdeutsche konstitutionelle L&#246;sung wird erst m&#246;glich sein, wenn eines Tages eine Deutsche Nationalversammlung in voller Freiheit wird gew&#228;hlt werden k&#246;nnen. &#8230;..</p>
<p style="text-align: justify;">&#8230;&#8230;</p>
<p style="text-align: justify;">Wenn man die Dokumente Nr. I und III liest, die die Milit&#228;rbefehlshaber den Ministerpr&#228;sidenten &#252;bergeben haben, dann erkennt man, dass die Besatzungsm&#228;chte sich eine ganze Reihe von Sachgebieten und Befugnissen in eigener oder in konkurrierender Zust&#228;ndigkeit vorbehalten haben. Es gibt fast mehr Einschr&#228;nkungen der Deutschen Befugnisse in diesem Dokument Nr. I als Freigaben Deutscher Befugnisse!</p>
<p style="text-align: justify;">Die erste Einschr&#228;nkung ist, dass uns f&#252;r das Grundgesetz bestimmte Inhalte auferlegt worden sind; weiter, dass wir das Grundgesetz, nachdem wir es hier beraten und beschlossen haben, den Besatzungsm&#228;chten zur Genehmigung werden vorlegen m&#252;ssen. Dazu m&#246;chte ich sagen: Eine Verfassung, die ein anderer zu genehmigen hat, ist ein St&#252;ck Politik des Genehmigungsberechtigten, aber kein reiner Ausfluss der Volksouver&#228;nit&#228;t des Genehmigungspflichtigen!</p>
<p style="text-align: justify;">Die zweite Einschr&#228;nkung ist, dass uns entscheidende Staatsfunktionen versagt sind: Ausw&#228;rtige Beziehungen, freie Aus&#252;bung der Wirtschaftspolitik; eine Reihe anderer Sachgebiete sind vorbehalten. Legislative, Exekutive und sogar die Gerichtsbarkeit sind gewissen Einschr&#228;nkungen unterworfen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die dritte Einschr&#228;nkung: Die Besatzungsm&#228;chte haben sich das Recht vorbehalten, im Falle von Notst&#228;nden die F&#252;lle der Gewalt wieder an sich zu nehmen. Die Autonomie, die uns gew&#228;hrt ist, soll also eine Autonomie auf Widerruf sein, wobei nach den bisherigen Texten die Besatzungsm&#228;chte es sind, die zu bestimmen haben, ob der Notstand eingetreten ist oder nicht.</p>
<p style="text-align: justify;">Vierte Einschr&#228;nkung: Verfassungs&#228;nderungen m&#252;ssen genehmigt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Also: Auch die jetzt freigegebene Schicht der urspr&#252;nglich voll gesperrten Deutschen Volkssouver&#228;nit&#228;t ist nicht das Ganze, sondern nur ein Fragment. Daraus ergibt sich folgende praktische Konsequenz: Um einen Staat im Vollsinne zu organisieren, muss die Volkssouver&#228;nit&#228;t sich in ihrer ganzen F&#252;lle auswirken k&#246;nnen. Wo nur eine fragmentarische Aus&#252;bung m&#246;glich ist, kann auch nur ein Staatsfragment organisiert werden. Mehr k&#246;nnen wir nicht zuwege bringen, es sei denn, dass wir den Besatzungsm&#228;chten gegen&#252;ber &#8211; was aber eine ernste politische Entscheidung voraussetzen w&#252;rde &#8211; Rechte geltend machen, die sie uns heute noch nicht einr&#228;umen wollen.</p>
<p style="text-align: justify;">Das m&#252;sste dann ihnen gegen&#252;ber eben durchgek&#228;mpft werden. Solange das nicht geschehen ist, k&#246;nnen wir, wenn Worte &#252;berhaupt einen Sinn haben sollen, keine Verfassung machen, auch keine vorl&#228;ufige Verfassung, wenn &#8220;vorl&#228;ufig&#8221; lediglich eine zeitliche Bestimmung sein soll. Sondern was wir machen k&#246;nnen, ist ausschlie&#223;lich das Grundgesetz f&#252;r ein Staatsfragment. Die eigentliche Verfassung, die wir haben, ist auch heute noch das geschriebene oder ungeschriebene Besatzungsstatut.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Art und Weise, wie die Besatzungsm&#228;chte die Besatzungshoheit aus&#252;ben, bestimmt dar&#252;ber, wie die Hoheitsbefugnisse auf Deutschem Boden verteilt sein sollen. Sie bestimmt auch dar&#252;ber, was an den Grundrechten unserer L&#228;nderverfassungen effektiv und was nur Literatur ist. Diesem Besatzungsstatut gegen&#252;ber ist alles andere sekund&#228;r, solange man in Anerkennung seiner Wirklichkeit handelt. Nichts ist f&#252;r diesen Zustand kennzeichnender als der Schluss-Satz in Dokument Nr. III, worin ausdr&#252;cklich gesagt ist, dass nach dem Beschluss des Parlamentarischen Rates und vor der Ratifikation dieses Beschlusses in den L&#228;ndern die Besatzungsm&#228;chte das Besatzungsstatut verk&#252;nden werden, damit das Deutsche Volk wei&#223;, in welchem Rahmen seine &#8220;Verfassung&#8221; gilt. Wenn man einen solchen Zustand nicht will, dann muss man dagegen handeln wollen.</p>
<p style="text-align: justify;">Aber das w&#228;re dann Sache des Deutschen Volkes selbst und nicht Sache staatlicher Organe, die ihre Akte jeweils vorher genehmigen lassen m&#252;ssen.</p>
<p style="text-align: justify;">Damit glaube ich die Frage beantwortet zu haben, worum es sich bei unserem Tun denn eigentlich handelt. Wir haben unter Best&#228;tigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des Deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschlie&#223;en.</p>
<p style="text-align: justify;">Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen.</p>
<p style="text-align: justify;">Wir haben keinen Staat zu errichten.</p>
<p style="text-align: justify;">&#8230;..</p>
<p style="text-align: justify;">Wenn man nun fragt, wo dann die Grenze gegen&#252;ber dem Voll-Staat, gegen&#252;ber der Vollverfassung liege: Nun, das ist eine Frage der praktischen Beurteilung im Einzelfall. &#220;ber folgende Gesichtspunkte aber sollte Einigkeit erzielt werden k&#246;nnen:</p>
<p style="text-align: justify;">Erstens: Das Grundgesetz f&#252;r das Staatsfragment muss gerade aus diesem seinen inneren Wesen heraus seine zeitliche Begrenzung in sich tragen. Die k&#252;nftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Ab&#228;nderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen m&#252;ssen, sondern muss origin&#228;r entstehen k&#246;nnen. Aber das setzt voraus, dass das Grundgesetz eine Bestimmung enth&#228;lt, wonach es automatisch au&#223;er Kraft tritt, wenn ein bestimmtes Ereignis eintreten wird. Nun, ich glaube, &#252;ber diesen Zeitpunkt kann kein Zweifel bestehen: &#8220;an dem Tage, an dem eine vom Deutschen Volke in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung in Kraft tritt.&#8221; (Sehr richtig!)</p>
<p style="text-align: justify;">Zweitens: F&#252;r das Gebiet eines echten, vollen Staates ist charakteristisch, dass es geschlossen ist, dass also nichts hineinragen und nichts &#252;ber seine Grenzen hinausragen kann. Bei einem Staatsfragment kann dies anders sein. Hier ist r&#228;umliches Offensein m&#246;glich. Das wird sich in unserer Arbeit in einem doppelten Sinne niederschlagen k&#246;nnen und, wie ich glaube, auch m&#252;ssen.</p>
<p style="text-align: justify;">Dieses Grundgesetz muss eine Bestimmung enthalten, auf Grund derer jeder Teil Deutschen Staatsgebietes, der die Aufnahme w&#252;nscht, auch aufgenommen werden muss; wobei die Frage noch zu kl&#228;ren sein wird, wie dies geschehen soll und ob Bedingungen aufgestellt werden sollen. Ich glaube, man sollte die Aufnahme so wenig als m&#246;glich erschweren.</p>
<p style="text-align: justify;">&#8230;..</p>
<p style="text-align: justify;">Zitate Ende!</p>
<p style="text-align: justify;">Urkundsbeweis: Das umgesetzte Grundgesetz als Besatzerdiktat</p>
<p style="text-align: justify;">Wenn auch die Erf&#252;llungsgehilfen der Siegerm&#228;chte in den BRD-Organen auf das kurze Ged&#228;chtnis eines zum Untergang vorgesehenen Deutschen Volkes der Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches mit unmittelbarer Reichsangeh&#246;rigkeit setzen, so konnte doch das Ergebnis der v&#246;lkerrechtswidrigen Besatzerwillk&#252;r nach der Aufzwingung von Grundgesetz und so genannten L&#228;nderverfassungen noch nicht entg&#252;ltig aus der Nachkriegsliteratur gel&#246;scht werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Aus dem Vorwort eines fr&#252;hen Grundgesetzes f&#252;r Volkssch&#252;ler wurde die vorstehende Abbildung entnommen. Sie zeigt, dass weder deutsche Bundesorgane als abh&#228;ngige Besatzungskonstrukte, bzw. Verwaltungseinheiten, noch manipulierte, durch die Siegerpresse informationsbeschr&#228;nkte W&#228;hler freie Entscheidungen im Wege der v&#246;lkerrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrechte treffen konnten.</p>
<p style="text-align: justify;">Urkundsbeweis: Berlin wird auch nach dem GG nicht durch die BRD regiert</p>
<p style="text-align: justify;">In der und f&#252;r die Reichshauptstadt des Deutschen Reiches Berlin galt trotz aller widerspr&#252;chlichen Behauptungen des Bundesverfassungsgerichtes und der BRD-Organe auch nach der &#8220;Berliner Verfassung&#8221; vom 01.09.1949 das Grundgesetz nach den vorgehenden Bestimmung der Alliierten kraft Kriegsrecht nur, soweit nicht aus der Besatzungszeit stammende und noch aufrechterhaltene Ma&#223;nahmen der westlichen Alliierten seine Anwendung beschr&#228;nken.</p>
<p style="text-align: justify;">Daran hat sich bis heute nichts ge&#228;ndert, weil auch der falsch so bezeichnete Einigungsvertrag, der tats&#228;chlich ein weiteres Ergebnis eines Diktates der Siegerm&#228;chte darstellt, z. B. jeglichen verl&#228;&#223;lichen Rechtsschutz gegen Besatzerwillk&#252;r und Enteignung untersagen m&#246;chte.</p>
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		<title>Fakt Nr.6: Berlin ist kein BRD-Bundesland</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Sep 2009 01:33:08 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Der besondere Status von Gro&#223; &#8211; Berlin setzt sich aus folgenden rechtlichen Gegebenheiten zusammen: 1. Reichsverfassung und Reichsgesetzgebung 2. Verfassung und Gesetzgebung des Freistaates Preu&#223;en 3. Verfassung und Gesetzgebung der Preu&#223;ischen Provinz, Stadtgemeinde Berlin 4. Preu&#223;ischer Kommunalverband Gebietsk&#246;rperschaft Gro&#223; &#8211; Berlin Beweis: 1. Londoner Protokoll vom 12.09.1944 Da die UdSSR f&#252;r ihr Besatzungsgebiet die Einf&#252;hrung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Der besondere Status von Gro&#223; &#8211; Berlin setzt sich aus folgenden rechtlichen Gegebenheiten zusammen:</p>
<p style="text-align: justify;">1. Reichsverfassung und Reichsgesetzgebung</p>
<p><span id="more-131"></span></p>
<p style="text-align: justify;">2. Verfassung und Gesetzgebung des Freistaates Preu&#223;en</p>
<p style="text-align: justify;">3. Verfassung und Gesetzgebung der Preu&#223;ischen Provinz, Stadtgemeinde Berlin</p>
<p style="text-align: justify;">4. Preu&#223;ischer Kommunalverband Gebietsk&#246;rperschaft Gro&#223; &#8211; Berlin</p>
<p style="text-align: justify;">Beweis: 1. Londoner Protokoll vom 12.09.1944</p>
<p style="text-align: justify;">Da die UdSSR f&#252;r ihr Besatzungsgebiet die Einf&#252;hrung einer neuen W&#228;hrung ablehnte, gab es Streit unter den Alliierten und so begann die Berlin-Blockade. Erst nach Beendigung der Berlin-Blockade wurde auch in Gro&#223;-Berlin die DM (zun&#228;chst mit dem Stempelaufdruck B) eingef&#252;hrt.</p>
<p style="text-align: justify;">Beweis : Gesetz Nr. 67 der Milit&#228;rregierung &#8211; Deutschland, Amerikanisches Kontrollrecht, Ausstattung der Gebietsk&#246;rperschaft Gro&#223; &#8211; Berlin mit Geld, vom 20.03.1949</p>
<p style="text-align: justify;">Berlin hat seit Ende des Krieges einen besatzungs- und verfassungsrechtlich „besonderen Status“ und war bis zum 03.10.1990 nie Teil der BRD. Danach war das wegen der Aufhebung des GG durch Aufhebung des Art. 23 a. F. nicht mehr legal zu regeln.</p>
<p style="text-align: justify;">Berlin war also niemals und ist bis heute kein Land der „Bundesrepublik Deutschland“. Dies haben die Alliierten im Genehmigungsschreiben der Milit&#228;rgouverneure zum Grundgesetz vom 12.05.1945 (Abs. 4) festgeschrieben.</p>
<p style="text-align: justify;">Dieser Tatsache tr&#228;gt auch das Best&#228;tigungsschreiben der Alliierten Kommandatura zur Verfassung von Berlin (BKO (50) 75 vom 29.08.1950 (VOBl. I S. 440) in Verbindung mit BKO (51) 56, Abs. 2 vom 08.10.1951) Rechnung, in dem die Alliierten zwei Abs&#228;tze der Verfassung von Berlin au&#223;er Kraft setzten:</p>
<p style="text-align: justify;">- Absatz 2, in dem festgestellt wird, dass Berlin ein Land der Bundesrepublik Deutschland sei</p>
<p style="text-align: justify;">und</p>
<p style="text-align: justify;">- Absatz 3, in dem erkl&#228;rt wird, dass Grundgesetz und Gesetze der Bundesrepublik Deutschland f&#252;r Berlin bindend seien.</p>
<p style="text-align: justify;">Im „&#220;bereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ vom 25.09.1990 (BGBl. 1990, Teil II, S. 1274) wurden diese Tatsachen nochmals best&#228;tigt.</p>
<p style="text-align: justify;">Damit waren und sind B&#252;rger von Berlin (in Ost und West) keine B&#252;rger der &#8220;Bundesrepublik Deutschland&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Sichtbare Zeichen der Exterritorialit&#228;t von Berlin gegen&#252;ber der Bundesrepublik Deutschland ist die beiderseitige Nichtzust&#228;ndigkeit Berliner und bundesdeutscher Beh&#246;rden, die Neutralit&#228;t der Berliner Abgeordneten im Bundestag und die Freiheit der Berliner B&#252;rger vom Wehr- bzw. Ersatzdienst.</p>
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		<title>Fakt Nr.7: Schaffung eines Besatzungskonstrukts DDR</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Sep 2009 01:30:23 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die Volkskammer entstand 1949 aus der Bewegung der Deutschen Volkskongresse, dessen 3. Kongress im Mai 1949 den Deutschen Volksrat w&#228;hlte. Dieser konstituierte sich am 07.10.1949, dem Tag der Gr&#252;ndung der DDR als &#8220;Provisorische Volkskammer&#8221; der DDR. Mit der Wahl zur ersten Volkskammer 1950 entfiel das &#8220;Provisorische&#8221;, danach erfolgten alle 4 Jahre bis 1971 die Wahlen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Die Volkskammer entstand 1949 aus der Bewegung der Deutschen Volkskongresse, dessen 3. Kongress im Mai 1949 den Deutschen Volksrat w&#228;hlte. Dieser konstituierte sich am 07.10.1949, dem Tag der Gr&#252;ndung der DDR als &#8220;Provisorische Volkskammer&#8221; der DDR. Mit der Wahl zur ersten Volkskammer 1950 entfiel das &#8220;Provisorische&#8221;, danach erfolgten alle 4 Jahre bis 1971 die Wahlen zur Volkskammer; ab diesem Zeitpunkt wurde diese jeweils f&#252;r 5 Jahre gew&#228;hlt.</p>
<p><span id="more-127"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Die erste Verfassung wurde mit der Konstituierung der DDR am 07.10.1949 unter notwendiger Zustimmung der UdSSR in Kraft gesetzt. Es handelte sich erkennbar um einen Revancheakt zur Provokation der Gr&#252;ndung des Besatzungskonstrukt BRD durch die westlichen Alliierten am 23.05.1949.</p>
<p style="text-align: justify;">Auch f&#252;r die Bildung eines von den Siegerm&#228;chten ebenfalls bevormundeten Besatzungskonstrukts DDR gelten die gleichen v&#246;lkerrechtlichen M&#228;ngel wie f&#252;r die BRD. Die sogenannte DDR-Verfassung beanspruchte nun ebenfalls v&#246;lkerrechtswidrig einen Teil der Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches als eigenes Staatsvolk und okkupierte Reichsteilgebiete und Reichsteilverm&#246;gen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die DDR-Verfassung bekannte sich zur Gewaltenkonzentration in der Volkskammer, wodurch diese einer demokratischen Grundordnung von vorne herein widersprach.</p>
<p style="text-align: justify;">Die DDR stand ebenfalls wie die BRD dem Deutschen Reich als total abh&#228;ngiges und bevormundetes Besatzungskonstrukt nat&#252;rlich feindselig gegen&#252;ber, was sie durch ihren Beitritt zu den UN als nur scheinbarer Staat auch ohne eigenes Staatsvolk bekr&#228;ftigte.</p>
<p style="text-align: justify;">Die mit den Volksaufst&#228;nden 1989 in der DDR aufflammenden Forderungen nach Freiheit, Gleichheit vor dem Gesetz und Chancengleichheit f&#252;r alle Deutschen mit der Unterstellung unter eine Deutsche Verfassung wurden durch die ma&#223;geblich Handelnden in den BRD-Organen – an der Spitze W. SCH&#196;UBLE &#8211; planm&#228;&#223;ig und absichtlich zunichte gemacht. Diesen war bekannt, welche v&#246;lkerrechtlichen Konsequenzen f&#252;r sie damit verbunden gewesen w&#228;ren und wollten ihre pers&#246;nlichen Pfr&#252;nde absichern.</p>
<p style="text-align: justify;">Zahlreiche B&#252;rgerrechtler zogen sich daher 1990 und 1991 entt&#228;uscht aus der Politik in der BRD zur&#252;ck, weil sie das gesamte kollusive System der Unterdr&#252;ckung von Menschen in der BRD vorzugsweise durch Entzug der Arbeitsm&#246;glichkeiten und der wirtschaftlichen Grundlagen mit Hilfe einer verbrecherischen Justiz nicht durchschauen konnten.</p>
<p style="text-align: justify;">Das durch BRD-Juristen gesteuerte und angerichtete juristische und v&#246;lkerrechtliche Chaos bei der Aufl&#246;sung der DDR und der &#220;berf&#252;hrung von Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches und der Teilreichsgebiete in die BRD ist eine der wesentlichen Grundlagen f&#252;r das menschenrechtliche und v&#246;lkerrechtliche Legitimationsdebakel der BRD, wie im folgenden ausf&#252;hrlicher dargelegt wird.</p>
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		<title>Fakt Nr.8: Oktroyiertes Grundgesetz ist Besatzungsrecht</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Sep 2009 01:28:38 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Nach geltendem V&#246;lkerrecht („Haager Landkriegsordnung“ von 1907, Art. 43, [RGBl. 1910]) ist ein „Grundgesetz“ ein „Provisorium zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem milit&#228;risch besetzten Gebiet f&#252;r eine bestimmte Zeit“. Dabei werden die bis dahin geltenden Gesetze in einem besetzten Gebiet nur insoweit einbezogen, wie es den Siegerm&#228;chten passt. Ausgehend von der Rede von [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Nach geltendem V&#246;lkerrecht („Haager Landkriegsordnung“ von 1907, Art. 43, [RGBl. 1910]) ist ein „Grundgesetz“ ein „Provisorium zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem milit&#228;risch besetzten Gebiet f&#252;r eine bestimmte Zeit“. Dabei werden die bis dahin geltenden Gesetze in einem besetzten Gebiet nur insoweit einbezogen, wie es den Siegerm&#228;chten passt.</p>
<p><span id="more-124"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Ausgehend von der Rede von Prof. Dr. Carlo SCHMID, auszugsweise wiedergegeben unter Punkt 05, ist ein f&#252;r allemal klargestellt, dass dieses Faktum ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Somit ist das GG v&#246;lkerrechtlich, dem Grunde nach ein Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem milit&#228;risch besetzten Gebiet f&#252;r eine bestimmte Zeit und keine vom Volk gew&#228;hlte Verfassung.</p>
<p style="text-align: justify;">Also war das GG keine in freier Selbstbestimmung gew&#228;hlte Verfassung und in Berlin, wie auch in Gro&#223;-Berlin, in Bayern, in der Sowjetisch Besetzten Zone und den unter fremder Verwaltung stehenden &#252;brigen Gebiete des Deutschen Reiches wegen Verweigerung der Annahme sowieso ohne jede G&#252;ltigkeit.</p>
<p style="text-align: justify;">Beweis: Punkt 6 der Pr&#228;ambel zum &#220;bereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin vom 25.09.1990 (BGBl 1990, Teil II, S. 1274 ff.)</p>
<p style="text-align: justify;">Bis zum 08.05.1949 galt somit in Gesamt &#8211; Deutschland jedenfalls die Weimarer Verfassung.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Tatsache, dass die drei Alliierten f&#252;r die Westsektoren f&#252;r eine &#220;bergangszeit, n&#228;mlich vom 23.05.1949 bis 17.07.1990, durch Schaffung bzw. Abschaffung des GG mit ihrem Besatzungsvorbehalt die Weimarer Verfassung ausgesetzt haben, wird dokumentiert durch die weiterhin vorhandene G&#252;ltigkeit der Weimarer Verfassung in Gro&#223;-Berlin, durch die f&#252;r Berliner geltenden behelfsm&#228;&#223;igen Personalausweise, sowie das Genehmigungsschreiben zum GG, wie auch durch das Pariser Protokoll bzw. das &#220;bereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Grundgesetz war also und ist weiterhin ein Provisorium, wie u. a. Art. 146 GG erkennen l&#228;sst.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Grundgesetz Artikel 146 [Geltungsdauer]</span><br />
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands f&#252;r das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine G&#252;ltigkeit an dem Tag, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
</p>
<p style="text-align: justify;">Wenn man nun die juristische Rabulistik und T&#228;uschung betrachtet, nach der das Grundgesetz eine Verfassung sein soll, so w&#252;rde der GG Art. 146 v&#246;llig schwachsinnig lauten:</p>
<p style="text-align: justify;">Diese Verfassung, die nach Vollendung der Einheit und Freiheit f&#252;r das gesamte Deutsche Volk gilt, verliert ihre G&#252;ltigkeit an dem Tag, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Auch hierdurch ist die verlorene G&#252;ltigkeit des Grundgesetzes durch seine eigene Definition beschrieben.</p>
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		<title>Fakt Nr.9: Besatzungskonstrukt BRD eignet sich v&#246;lkerrechtswidrig Staatsvolk an</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Sep 2009 01:27:35 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die BRD besitzt kein eigenes Staatsvolk, sie verwaltet lediglich einen Teil des Staatsvolkes des Deutschen Reiches. Sie hat auch vors&#228;tzlich kein eigenes Staatsangeh&#246;rigkeitsgesetz geschaffen. Das Grundgesetz spricht in allen Passagen der Art. 16, 23, 116 und 146 von Deutschen, dem Deutschen Volk oder den deutschen Staatsangeh&#246;rigen, und nicht etwa von einem Volk oder von Staatsangeh&#246;rigen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Die BRD besitzt kein eigenes Staatsvolk, sie verwaltet lediglich einen Teil des Staatsvolkes des Deutschen Reiches.</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Sie hat auch vors&#228;tzlich kein eigenes Staatsangeh&#246;rigkeitsgesetz geschaffen. Das Grundgesetz spricht in allen Passagen der Art. 16, 23, 116 und 146 von Deutschen, dem Deutschen Volk oder den deutschen Staatsangeh&#246;rigen, und nicht etwa von einem Volk oder von Staatsangeh&#246;rigen der Bundesrepublik Deutschland! Immer dann aber, wenn vom Volk die Rede ist, bedarf es einer genauen Analyse, welchen Sinn dieser Begriff gerade beigelegt wird.</p>
<p><span id="more-122"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Das Reichs- und Staatsangeh&#246;rigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913 (RuStAG), welches am 1. Januar 1914 in Kraft trat und bis zu einer Scheinreform in der BRD im Jahre 1999 jedenfalls sicher galt, bildete die Hauptquelle des Staatsangeh&#246;rigenrechts in der BRD und deshalb nicht der BRD!</p>
<p style="text-align: justify;">Dabei wurde &#252;ber das besatzerdiktierte Grundgesetz im Artikel 116 die 1934 erstmalig eindeutige Feststellung der Staatsangeh&#246;rigkeit wieder absichtlich aufl&#246;send mehrdeutig umgedeutet. So hie&#223; es in der Verordnung vom 05.02.1934, § 1 Abs. 2:</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">&#8220;Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangeh&#246;rigkeit (Reichsangeh&#246;rigkeit)&#8221; </span></p>
<p style="text-align: justify;">So musste bis 1999 z.B. jeder, der in Hannover Sch&#246;ffe werden wollte, eine Erkl&#228;rung unterschreiben, in der es gleich unter Punkt 1 hei&#223;t:</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">&#8220;Ich bin Deutscher im Sinne des Reichs- und Staatsangeh&#246;rigkeitsgesetzes.&#8221;</span></p>
<p style="text-align: justify;">GG Artikel 116 [Staatsangeh&#246;rigkeit] lautet unter Bezug auf die Deutschen Reichsgrenzen folgerichtig ohne eine zun&#228;chst westdeutsche oder BRD-Staatsangeh&#246;rigkeit zu definieren:</p>
<p style="text-align: justify;">(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangeh&#246;rigkeit besitzt oder als Fl&#252;chtling oder Vertriebener deutscher Volkszugeh&#246;rigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abk&#246;mmling in dem Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.</p>
<p style="text-align: justify;">(2) Fr&#252;here deutsche Staatsangeh&#246;rige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangeh&#246;rigkeit aus politischen, rassischen oder religi&#246;sen Gr&#252;nden entzogen worden ist, und ihre Abk&#246;mmlinge sind auf Antrag wieder einzub&#252;rgern. Sie gelten als nicht ausgeb&#252;rgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Grundgesetz Art. 116 erkl&#228;rt deshalb v&#246;llig widersinnig lediglich, dass Deutscher ist, wer die deutsche Staatsangeh&#246;rigkeit schon hat, vermeidet aber jede Bezeichnung, zu welchem Staat der Deutsche nun eigentlich geh&#246;rt, weil die OMF-BRD nicht die alleinige Zugeh&#246;rigkeit zum Deutschen Reich einr&#228;umen wollte.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Warum?</span></p>
<p style="text-align: justify;">Die Aufzeichnungen &#252;ber die Gespr&#228;che zwischen Pr&#228;sident F. D. Roosevelt und Marschall Stalin anl&#228;sslich der Teheraner Konferenz vom 28. November bis zum 01. Dezember 1943 enthalten folgende Eintragung f&#252;r das Thema zur zuk&#252;nftigen Behandlung Deutschlands:</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Der Pr&#228;sident sagte, nach seiner Meinung sei es sehr wichtig, dass das Konzept des Reiches nicht im Bewusstsein der Deutschen gelassen werde und dieses Wort aus der Sprache gestrichen werden sollte.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Es handelt sich also auch bei der Nichtbeantwortung der Frage, welche Staatsangeh&#246;rigkeit nicht von der BRD Scheineingeb&#252;rgerte Deutsche haben, bis heute um die Fortsetzung der Geschichtsf&#228;lschung und Umerziehung durch die Besatzungsm&#228;chte, die daf&#252;r zahlreiche Un- und Halbgebildete, bzw. eiskalte Volksverr&#228;ter zum Mittun bewogen.</p>
<p style="text-align: justify;">Und damit wurde ein Knackpunkt aufgebaut und stetig vergr&#246;&#223;ert, der das Wahngebilde eines v&#246;lkerrechtlich legitimierten, souver&#228;nen Staates namens BRD letztlich zum Untergang zwingen wird, weil die freiwillige Wiedervereinigung nur durch die Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches im Deutschen Reich bewirkt werden k&#246;nnte &#8211; und nicht durch Besatzermanipulationen.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Grundgesetz st&#252;tzte sich auch in zahlreichen Aspekten auf die Fortgeltung von Reichsgesetzen vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes. Besonders makaber ist dabei folgendes, s. DER SPIEGEL, 41/2003, S. 44 und 45:</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Denn in seiner allerersten Verordnung hatte der Alliierte Kontrollrat im September 1945 zwar neben 24 anderen Bestimmungen auch jenes Gesetz aufgehoben, das Hitlers Machtf&#252;lle erst garantiert hatte &#8211; das so genannte Erm&#228;chtigungsgesetz vom 24. M&#228;rz 1933, das eigentlich &#8220;Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich&#8221; hie&#223;.</p>
<p style="text-align: justify;">Mit dem Erm&#228;chtigungsgesetz im R&#252;cken konnte Hitler schalten und walten, wie er wollte &#8211; und als Gesetzgeber und oberster Inhaber der vollziehenden Gewalt nach Gutd&#252;nken Erlasse herausgeben. Beispielsweise den F&#252;hrererlass &#252;ber die Staatsangeh&#246;rigkeit.</p>
<p style="text-align: justify;">Offenbar aber formulierten die Alliierten nicht pr&#228;zise genug, um auch die auf dem Erm&#228;chtigungsgesetz fu&#223;enden Sonderverordnungen wie Hitlers Erlass zu kassieren.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Bundesgerichtshof sinnierte 1953 wohlwollend &#252;ber den Tyrannen als Gesetzgeber: Nach einem staatsrechtlichen Grundsatz ist die G&#252;ltigkeit von Gesetzen nach dem zum Zeitpunkt ihrer Verk&#252;ndung geltenden Verfassungsrecht zu beurteilen. Bedeutungslos ist, ob die Staatsgewalt, auf der es beruht, rechtlich gewaltsam durch Umsturz begr&#252;ndet wurde. Entscheidend ist nur, ob es sich durchgesetzt hat. Daran kann f&#252;r die Diktatur Hitlers nicht gezweifelt werden.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Nach diesen Ausf&#252;hrungen und dem h&#246;chstrichterlichen Entscheid des BGH w&#228;ren zun&#228;chst alle Sonderverordnungen Adolf Hitlers weiterhin Bestandteil der Rechtsordnung der so genannten Bundesrepublik Deutschland nach dem Grundgesetz, auch wenn sie als diktatorische Verordnungen prinzipiell im Widerspruch zu einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung nach dem V&#246;lkerrecht stehen. Das darf so zwar keinen Bestand haben, ist aber in der OMF-BRD nicht mehr zu beseitigen.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">In NJW 1973 Heft 35, Entscheidungen &#8211; Bundesverfassungsgericht, S. 1540, hei&#223;t es in Spalte 1 und 2:</span></p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Die BRD ist also nicht &#8220;Rechtsnachfolger&#8221; des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat &#8220;Deutsches Reich&#8221; (!?), &#8211; in Bezug auf seine r&#228;umliche Identit&#228;t allerdings &#8220;teilidentisch&#8221;, so dass insoweit die Identit&#228;t keine Ausschlie&#223;lichkeit beansprucht. Die BRD umfasst also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das gesamte Deutschland, unbeschadet dessen, dass sie ein einheitliches Staatsvolk des V&#246;lkerrechtssubjektes &#8220;Deutschland&#8221; (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bev&#246;lkerung als untrennbarer Teil geh&#246;rt, und ein einheitliches Staatsgebiet &#8220;Deutschland&#8221; (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil geh&#246;rt, anerkennt.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Diesen Quatsch kann man nur dann verstehen, wenn man das so genannte Bundes&#8221;verfassungs&#8221;gericht der BRD als Teil des landes- und hochverr&#228;terischen Systems begreift, in welchem ausschlie&#223;lich politisch bestimmte Richter, die dadurch keine gesetzlichen sein k&#246;nnen, eine rechtsstaatliche Kontrolle der Legislative und Exekutive vort&#228;uschen &#8211; und manchmal auch dazu nachvollziehbares gerechtes (Schein)Recht verk&#252;nden.</p>
<p style="text-align: justify;">Da das Deutsche Reich nach diesem Urteil aber handlungsunf&#228;hig sein sollte, konnte die BRD aufgrund v&#246;lkerrechtswidriger Besatzungsorganisation als selbst damit handlungsf&#228;hig nicht gleichzeitig das handlungsunf&#228;hige Deutsche Reich sein.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Die Haager Landkriegsordnung ist Teil des internationalen V&#246;lkerrechts und geht dem Grundgesetz nach Art. 25 als h&#246;herrangig voraus.</span></p>
<p style="text-align: justify;">Die allgemeinen Regeln des V&#246;lkerrechts sind Bestandteil des Bundesrechts. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar f&#252;r die Bewohner des Bundesgebietes.</p>
<p style="text-align: justify;">Nach der Haager Landkriegsordnung gilt aber ein Verbot zur Unterwerfung unter einen Treueid f&#252;r eine feindliche Macht.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Art. 45 (Verbot des Zwanges zum Treueid)</span><br />
Es ist untersagt, die Bev&#246;lkerung eines besetzten Gebiets zu zwingen, der feindlichen Macht den Treueid zu leisten.
</p>
<p style="text-align: justify;">Die Bundesrepublik Deutschland konnte und kann niemals als organisierte Modalit&#228;t der Fremdherrschaft Reichsb&#252;rger zu einem eigenen Staatsvolk erkl&#228;ren. Selbst der Besatzungsvorbehalt schafft hierf&#252;r erkennbar keinerlei v&#246;lkerrechtliche Legitimation!</p>
<p style="text-align: justify;">In diesem Rahmen besteht auch die deutsche Reichsangeh&#246;rigkeit fort, die rein staatsrechtlich nicht die der Bundesrepublik Deutschland ist, f&#252;r die es kein eigenes Gesetz gibt. Wohl aber gibt es die Staatsangeh&#246;rigkeit des Deutschen Reiches nach dem Reichs- und Staatsangeh&#246;rigkeitsgesetz (RuStAG) von 1913: Jeder Deutsche ist also nach dem &#246;ffentlichen Recht im Staats- und V&#246;lkerrecht Reichsdeutscher und nicht etwa Bundesdeutscher. Selbst im Bundesgesetzblatt von 1997 findet sich das Reichs- und Staatsangeh&#246;rigkeitsgesetz (RuStAG). Hier ist unter §1 (Begriffsbestimmung: Deutscher) zu lesen:</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;"><em>&#8220;Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsangeh&#246;rigkeit besitzt.&#8221;</em></span></p>
<p style="text-align: justify;">Die BRD-Regierenden und ihr juristischer Schutzschirm aus Politikern, Anw&#228;lten und Staatsrechtlern hatten f&#252;r immer ein Problem, dass sie vor dem Volk verbergen wollen, weil sie jedenfalls die Verordnung &#252;ber die deutsche Staatsangeh&#246;rigkeit vom 05.02.1934 als nationalsozialistische Rechtsnorm offensichtlich weiterhin nach StAG von 1999 anerkennen.</p>
<p style="text-align: justify;">In der Dissertation von Steichele hei&#223;t es auf Seite 22 n&#228;mlich f&#252;r den Zeitpunkt bis zum Inkrafttreten der Verordnung schl&#252;ssig nachvollziehbar, Zitat Anfang:</p>
<p style="text-align: justify;">Mit dem Festhalten auch der BRdvD (Bundesrepublik des angeblich wiedervereinten Deutschlands) an einer unmittelbaren Reichsangeh&#246;rigkeit nach RuStAG von 1913 entsprechend EGBGB § 5 und StAG von 1999 wird zum einen nachgewiesen, dass die BRdvD-L&#228;nder als ebenfalls so genannte Bundesl&#228;nder, tats&#228;chlich gleichfalls willk&#252;rlich durch die Siegerm&#228;chte lediglich v&#246;lkerrechtswidrig geschaffenen Verwaltungseinheiten, keine eigenen Staatsangeh&#246;rigkeiten besitzen k&#246;nnen. Zum anderen muss das Deutsche Reich unabh&#228;ngig von der BRdvD nach dem letzten Satz des obigen Zitates noch existieren, weil die BRdvD jedenfalls keine eigene Staatsangeh&#246;rigkeit kennt, niemals eine Reichsangeh&#246;rigkeit verliehen hat und den Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches mit unmittelbarer Reichsangeh&#246;rigkeit auch deren Staatsangeh&#246;rigkeit selbst als Besatzungskonstrukt nicht aberkennen konnte oder jemals kann.</p>
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		<title>Fakt Nr.10: Besatzungskonstrukt annektiert Reichsteilgebiete und –verm&#246;gen</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Sep 2009 01:26:22 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[In NJW 1973 Heft 35, Entscheidungen &#8211; Bundesverfassungsgericht, S. 1540, hei&#223;t es in Spalte 1 und 2: &#8220;Die BRD ist also nicht &#8220;Rechtsnachfolger&#8221; des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat &#8220;Deutsches Reich&#8221; (!?), &#8211; in Bezug auf seine r&#228;umliche Identit&#228;t allerdings &#8220;teilidentisch&#8221;, so dass insoweit die Identit&#228;t keine Ausschlie&#223;lichkeit beansprucht. Die BRD [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>In NJW 1973 Heft 35, Entscheidungen &#8211; Bundesverfassungsgericht, S. 1540, hei&#223;t es in Spalte 1 und 2:</strong></p>
<blockquote>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Die BRD ist also nicht &#8220;Rechtsnachfolger&#8221; des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat &#8220;Deutsches Reich&#8221; (!?), &#8211; in Bezug auf seine r&#228;umliche Identit&#228;t allerdings &#8220;teilidentisch&#8221;, so dass insoweit die Identit&#228;t keine Ausschlie&#223;lichkeit beansprucht. Die BRD umfasst also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das gesamte Deutschland, unbeschadet dessen, dass sie ein einheitliches Staatsvolk des V&#246;lkerrechtssubjektes &#8220;Deutschland&#8221; (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bev&#246;lkerung als untrennbarer Teil geh&#246;rt, und ein einheitliches Staatsgebiet &#8220;Deutschland&#8221; (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil geh&#246;rt, anerkennt.&#8221;</p>
<p><span id="more-120"></span></p>
</blockquote>
<blockquote>
<p style="text-align: justify;">Die OMF-BRD wurde und wird lediglich von den Siegerm&#228;chten dazu benutzt, mit deren Besatzungsvorbehalt einen Teil des besetzten Kernlandes des Deutschen Reiches zu verwalten. Sie besitzt im v&#246;lkerrechtlichen Sinne kein eigenes Staatsgebiet, da ja das Deutsche Reich als V&#246;lkerrechtssubjekt fortbesteht.</p>
<p style="text-align: justify;">Diese Siegerm&#228;chte annektierten v&#246;lkerrechtswidrig gleichzeitig weitere Reichsgebiete oder gliederten sie in andere, fremde staatliche Verwaltungssysteme ein.</p>
<p style="text-align: justify;">Im Gegensatz zu allen offenen Bekundungen auf R&#252;ckgabe des beschlagnahmten deutschen Reiches nach einem Friedensvertrag wurden ohne jegliche, vern&#252;nftige Gegenwehr durch deutsche Kollaborateure und somit Hochverr&#228;ter am Deutschen Volk erkennbar planm&#228;&#223;ig die Vorhaben zur entg&#252;ltigen, aber dennoch v&#246;lkerrechtswidrigen Annektion von deutschen Reichsgebieten in den Grenzen vom 31.12.1937 betrieben.</p>
<p style="text-align: justify;">Die mit Besatzungsvorbehalt gesteuerte Bundesrepublik Deutschland sowie die gleichfalls durch Fremdbestimmung vergewaltigte DDR lie&#223;en sich damit nicht nur in Stellung gegen das Deutsche Reich bringen, sondern bem&#228;chtigten sich auch v&#246;lkerrechtswidrig des &#252;brigen Reichsverm&#246;gens, das nach der Beschlagnahmung einfach an das Besatzungskonstrukt ausgeh&#228;ndigt wurde.</p>
<p style="text-align: justify;">Im Grundgesetz findet man dazu diese Aneignungen absichernde Artikel, welche selbstverst&#228;ndlich durch den Besatzungsvorbehalt genehmigt wurden, um das Deutsche Reich v&#246;lkerrechtswidrig heimlich nach dem Krieg auszuh&#246;hlen und zu eliminieren.</p>
<p style="text-align: justify;">Unbestritten ist, dass die deutschen Kollaborateure bis zum 17.07.1990 zwar freiwillig an der Aush&#246;hlung des Deutschen Reiches durch Verm&#246;gensaneignung und –aufgabe zum Nachteil Deutscher Reichsb&#252;rger beteiligt waren und damit Hochverrat am Deutschen Volk begingen, aber ihre Handlungen von den Besatzungsm&#228;chten wohlwollend begleitet wurden.</p>
<p style="text-align: justify;">Ab dem 18.07.1990 allerdings handelten und handeln die Personen in den BRD-Organen nur noch aus einer privaten, parteilich organisierten Struktur von Juristen und Politikern heraus, die dem Deutschen Volk nicht nur jegliche gesicherte Rechtsstaatlichkeit vorenth&#228;lt, sondern das Volksverm&#246;gen an das Ausland verschleudert und zahlreiche Hoheitsrechte aufgibt, f&#252;r die sie allerdings keinerlei menschen- oder v&#246;lkerrechtliche Legitimation nachweisen k&#246;nnen.</p>
<p style="text-align: justify;">In zahlreichen Gerichtsverfahren vor BRdvD-Scheingerichten mit nicht mehr legitimierten gesetzlosen &#8220;Richtern&#8221; wird inzwischen zwar anerkannt, dass der Grundgesetzartikel 23 a. F. schon vor dem 03.10.1990 gestrichen wurde. Daf&#252;r gibt es aber durch die BRdvD-Juristen seit 1990 zwei wesentliche Auslegungsversuche, die Feststellung eines nichtigen Grundgesetzes rechtswidrig dadurch zu verhindern, dass sie behaupten</p>
<p style="text-align: justify;">1. dass die neue Pr&#228;ambel ab 03.10.1990 den unabdingbar territorial-r&#228;umlichen Geltungsbereich des GG nun ebenfalls festlegt, obwohl eine Pr&#228;ambel keine unmittelbare Rechtserheblichkeit haben kann und hat,</p>
<p style="text-align: justify;">und</p>
<p style="text-align: justify;">2. dass die BRdvD in Anlehnung an das oben angef&#252;hrte Urteil einer durch die Siegerm&#228;chte geschaffene Marionetteneinrichtung BVerfG selbst das Deutsche Reich sei.</p>
<p style="text-align: justify;">Die schon mehrfach des Rechtsmissbrauches &#252;berf&#252;hrte BRdvD-Juristin am AG K&#246;ln S&#252;tterlin-M&#252;sse hat zum Beispiel in einem Urteil vom 24. Oktober 2006 in einem Wappenstreit-OWi-Verfahren folgenden diesbez&#252;glichen Unsinn ge&#228;u&#223;ert, ohne &#252;berhaupt wie &#252;blich bei der BRdvD-Justiz vorher im Verfahren irgendwelche Er&#246;rterungen &#252;ber diesen Sachverhalt zu f&#252;hren, Zitat Anfang:</p>
<p style="text-align: justify;">Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist davon auszugehen, dass die Bundesrepublik v&#246;lkerrechtlich an die Stelle des Deutschen Reichs getreten ist und insoweit berechtigt ist, die urspr&#252;nglich vom Deutschen Reich genutzten Wappen und Hoheitszeichen nunmehr als Wappen und Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu verwenden und entsprechend unter Schutz zu stellen. &#8230; An der Rechtsgrundlage hat sich durch die Streichung des Art. 23 GG a. F. aufgrund des Einigungsvertrages vom 31.08.1990 (BGBl. II S.889 nichts ge&#228;ndert.</p>
</blockquote>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Zitat Ende!<br />
</span><br />
Unter Punkt 17 dieser Ausarbeitung wird deshalb abschlie&#223;end widerlegt, dass die auch wiederum zusammengelogene Pr&#228;ambel der nichtigen Grundgesetz&#228;nderung vom 03.10.1990 den r&#228;umlichen Geltungsbereich des Grundgesetzes nachvollziehbar, logisch oder juristisch eindeutig beschreiben kann.
</p>
<p style="text-align: justify;">In dem vorliegenden Absatz wird zu der zweiten Schutzbehauptung der BRdvD-Juristen zur sittenwidrigen Sicherung ihres Lebensunterhaltes als Richter, Notare, Anw&#228;lte und Politiker durch Betrug (Wahlbetrug) und aus betr&#252;gerisch erhobenen Steuerbetr&#228;gen von wirklichen Deutschen als ausschlie&#223;lich Staatsangeh&#246;rige des Deutschen Reiches mit unmittelbarer Reichsangeh&#246;rigkeit und durch sie scheineingedeutschten Ausl&#228;ndern und Staatenlosen vorgestellt, wie man vorbeugend verhindert, dass man in gerichtlichen Entscheidungen und Machwerken pl&#246;tzlich ohne vorherigen Hinweis oder Diskussionen erf&#228;hrt, dass die BRdvD das Deutsche Reich sei, auch wenn z. B. die Grenzen zum 31.12.1937 dazu nicht wieder hergestellt worden sind, weil es Friedensvertrag und Verfassung nach GG Art. 146 nicht gibt.</p>
<p style="text-align: justify;">Dazu reicht man also sicherheitshalber neben der hier vorgelegten, umfassenden rechtlichen Expertise zur tats&#228;chlichen Rechtslage in Deutschland den nachfolgend angeh&#228;ngten Aufsatz von Horst Mahler &#8211; Das &#8220;Bundesverfassungsgericht&#8221; l&#252;gt &#8211; ein. Horst Mahler hat als Volljurist in diesem Aufsatz viele der auch hier vorgestellten rechtlichen Gesichtspunkte aufgegriffen und/oder best&#228;tigt, aber sicherlich eine juristisch bessere Abhandlung zum Thema geschaffen.</p>
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		<title>Fakt Nr.11: Mitgliedschaft der BRD in der UNO in Feindschaft zum Deutschen Reich</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Sep 2009 01:24:43 +0000</pubDate>
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			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Der Besatzungsvorbehalt diente nicht nur als Grundlage der absoluten Kontrolle der Siegerm&#228;chte gegen&#252;ber den besiegten Deutschen, sondern auch als Rechtfertigungsgrundlage f&#252;r deutsche Hochverr&#228;ter am Deutschen Volk, die sich vollst&#228;ndig der Aush&#246;hlung des Deutschen Reiches verschrieben und gleichzeitig dessen Wiederherstellung der Handlungsf&#228;higkeit mit allen Mitteln hintertrieben.</p>
<p><span id="more-118"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Um nun Geschichtsl&#252;gen und Geschichtsf&#228;lschungen in das deutsche Bildungssystem, in Schulen, Gymnasien, und Universit&#228;ten einschleusen zu k&#246;nnen, scheinheilig „Reeducation“ – „Umerziehung“ genannt (siehe auch, „ What to do with Germany! 1945. Distributed by Spezial Service Division, Army Service Forces, US-Army. Not f&#252;r Sale!“), wurde schon in Jalta eine 50j&#228;hrige Besetzung des deutschen Reichsgebietes beschlossen. Zehntausende deutscher Lehrkr&#228;fte und Professoren wurden aus dem Amt gejagt, an deren Stelle dann willige Kollaborateure gesetzt wurden. Lizenzen f&#252;r Zeitungen und Zeitschriften wurden nur an den Besatzungsm&#228;chten gehorsame Kollaborateure erteilt, um die Siegersicht von der Alleinkriegsschuld des Deutschen Reiches auch wirklich durchsetzen zu k&#246;nnen.</p>
<p style="text-align: justify;">Um der deutschen Jugend und den nachwachsenden Generationen viele Informationsquellen abzuschneiden, erlie&#223;en alle vier Besatzungsm&#228;chte – naturgem&#228;&#223; die sowjetbolschewistische eingeschlossen – einen &#8220;Nero-Befehl&#8221; zur Verbrennung von Forschungsunterlagen und B&#252;chern zur Weltgeschichte unter dem Befehlstitel: LISTE DER AUSZUSONDERNDEN LITERATUR.</p>
<p style="text-align: justify;">Dieser Vernichtungsaktion fielen Millionen B&#252;cher, etwa 36.000 Titel, Brosch&#252;ren, Zeitungen und Zeitschriften zum Opfer, auch wenn sie inhaltlich nicht direkt NS-Gedankengut und Lehrstoff beinhalteten (siehe Kontrollratsbefehl Nr.4, vom 13.05.1946)</p>
<p style="text-align: justify;">Mit diesem, entgegen dem allgemeing&#252;ltigen V&#246;lkerrecht, bzw. der Haager Landkriegsordnung stehenden Vorgehen wurde in zahlreichen Willk&#252;rakten in viele der bestehenden staatsrechtlichen deutschen Innenverh&#228;ltnisse eingegriffen, so zum Beispiel mit der angeblichen Aufl&#246;sung der Kernprovinz des Deutschen Reiches, PREU&#223;EN &#8211; (vergl. Kontrollratsgesetz Nr.46 vom 25.02.1947)</p>
<p style="text-align: justify;">Die Siegerm&#228;chte erlaubten daher den willf&#228;hrigen Erf&#252;llungsgehilfen ihrer Vernichtungsstrategie gegen das Deutsche Reich ihren eigenen fremdbeherrschten Besatzungskonstrukten BRD und DDR die Aufnahme in die UNO.</p>
<p style="text-align: justify;">Zur 28. UN-Vollversammlung am 18.09.1973 trat also das Besatzerkonstrukt BRD der Weltloge UNO und damit den bestehenden UN-Feindstaatenklauseln gegen das Deutsche Reich (Artikel 53 und Artikel 107 der UN-Charta) bei.</p>
<p style="text-align: justify;">Der amerikanische Pr&#228;sident Franklin D. Roosevelt und der englische Pr&#228;sident Winston Churchill hatten bereits am 14.8.1941 eine sogenannte Atlantikcharta auf einem Kreuzer vor Neufundland unterzeichnet, die die Grundlage der Vereinten Nationen bildete. Die von den Grossen Drei (Roosevelt, Churchill, Stalin) auf der Jalta-Konferenz abgegebene Erkl&#228;rung &#252;ber das befreite Europa (11.2.1945) nahm direkt Bezug auf die Atlantikcharta; ihre Prinzipien gingen in den Katalog der Ziele und Grunds&#228;tze der Charta der Vereinten Nationen (26.6.1945) ein.</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Die Atlantikcharta war ein Programm, das in wesentlichen Aspekten von Vorstellungen der USA &#252;ber eine zuk&#252;nftige Friedensordnung in der Welt ausging.&#8221; (Brockhaus Enzyklop&#228;die, 19. Auflage, Band 2, S. 25.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Atlantikcharta war also ein Versuch der USA, die Welt besser kontrollieren zu k&#246;nnen. Unter anderem wurde gefordert, ein sogenanntes kollektives Sicherheitssystems aufzubauen, mit dem alle Staaten entwaffnet werden k&#246;nnten, die sich nach Ansicht der M&#228;chtigen einer Aggression schuldig gemacht haben. Das Selbstbestimmungsrecht der V&#246;lker, vor allem bei der Wahl ihrer Herrschaftsformen wurde gefordert und ein Verzicht auf Annexionen ohne die Zustimmung des kollektiven Sicherheitssystems. Wichtig f&#252;r die Wirtschaftsinteressen der Gro&#223;m&#228;chte USA und England war die Forderung nach einem freien und gleichberechtigten Zugang zu den Rohstoffen der Erde.</p>
<p style="text-align: justify;">Das hie&#223; nichts anderes, als dass die V&#246;lker bei den Bodensch&#228;tzen nicht mehr &#252;ber sich selbst bestimmen k&#246;nnen sollten, was vor allem ein Vorteil f&#252;r die starken M&#228;chte gewesen w&#228;re.</p>
<p style="text-align: justify;">Mit der UNO wurde trotzdem eine M&#246;glichkeit geschaffen, verschiedene wichtige Probleme in der Welt gemeinsam zu diskutieren und L&#246;sungen zu suchen.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Organe der UNO</span><br />
Der Sicherheitsrat ist in der Realit&#228;t das h&#246;chste Organ der UNO. Er trifft sich fast t&#228;glich. Er initiiert und f&#252;hrt Ma&#223;nahmen durch, mit denen internationale Streitigkeiten friedlich beigelegt werden sollen. Alle UNO- Mitglieder sind den Entscheidungen des Sicherheitsrates unterworfen. Dieser besteht st&#228;ndig aus den nicht vom Volk gew&#228;hlten Vertretern der 5 Gro&#223;m&#228;chte USA, Russland, England, Frankreich, Volksrepublik China.
</p>
<p style="text-align: justify;">Diese Gro&#223;m&#228;chte haben ein Veto-Recht, werden also nie f&#252;r die Verletzung des Weltfriedens verurteilt werden k&#246;nnen.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Sicherheitsrat besteht zudem aus Vertretern von 10 weiteren Staaten, die f&#252;r 2 Jahre von der Generalversammlung gew&#228;hlt werden. Sobald der Friede durch mindestens einen der 187 schw&#228;cheren Staaten gef&#228;hrdet wird und die Grossm&#228;chte ein gemeinsames Interesse daran haben, dagegen einzuschreiten, dann kann der Sicherheitsrat Massnahmen zwingend anordnen (z.B. Verh&#228;ngung wirtschaftlicher Zwangsmassnahmen). Ansonsten gibt er auch nur Empfehlungen ab.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Generalversammlung trifft sich ein Mal pro Jahr f&#252;r ein paar Wochen. Jedes Land hat eine Stimme. Sie ber&#228;t unter anderem &#252;ber Fragen der Wirtschaft, des Sozialwesens, der Kultur, der Erziehung, der Gesundheit, der Menschenrechte und des V&#246;lkerrechts. In wichtigen Fragen bedarf es einer 2/3 Mehrheit, in anderen Fragen einer einfachen Mehrheit. Beschl&#252;sse, die nach au&#223;en gerichtet sind, sind Empfehlungen. Sie k&#246;nnen den Empf&#228;nger nicht binden. Bindend ist die Entwicklung des V&#246;lkerrechts oder Entscheidungen &#252;ber eine internationale Zusammenarbeit. Sie steht unter dem Sicherheitsrat, weil sie prinzipiell keine Empfehlungen abgeben kann, sobald der Sicherheitsrat sich mit einer Sache befasst und nicht ausdr&#252;cklich der Generalversammlung erlaubt, sich zu &#228;u&#223;ern.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Sekretariat ist das Verwaltungsorgan der UN. Es steht unter der Leitung des Generalsekret&#228;rs, der f&#252;r 5 Jahre gew&#228;hlt wird. Der derzeitige Generalsekret&#228;r Kofi Annan wurde von den USA gegen seinen Vorg&#228;nger Boutros Ghali durchgesetzt, der die Anordnungen der USA zu wenig befolgte.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) soll den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt sowie die umfassende friedliche Zusammenarbeit der Staaten auf allen Gebieten f&#246;rdern. Der ECOSOC ist verantwortlich gegen&#252;ber der Generalversammlung. Jedes Jahr werden 18 der 54 Mitglieder gew&#228;hlt. Der Rat kann internationale Abkommen entwerfen, Studien anfertigen lassen, Empfehlungen geben sowie internationale Staatenkonferenzen einberufen.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Internationale Gerichtshof wurde 1946 in Den Haag eingerichtet. Er besteht aus 15 von der Generalversammlung und vom Sicherheitsrat gew&#228;hlten Richtern (f&#252;r 9 Jahre), was beinhaltet, dass jeder den Gro&#223;m&#228;chten passen muss. Das Gericht entscheidet in durch Klage anh&#228;ngig gemachten Streitverfahren zwischen souver&#228;nen Staaten und in Gutachterverfahren auf Antrag der Organe der UNO oder ihrer Sonderorganisationen. Eine Unterwerfung unter dessen Gerichtsbarkeit setzt besondere Vereinbarung oder einseitige Unterwerfungserkl&#228;rung voraus, die allgemein oder in einzelnen Streitsachen erfolgen und durch Vorbehalt eingeschr&#228;nkt werden kann. Die USA verweigert eine Unterwerfung f&#252;r US-B&#252;rger.</p>
<p style="text-align: justify;">Spezialorgane sind Unterorganisationen der UNO wie das Weltkinderhilfswerk (UNICEF), die Welthandelskonferenz (UNCTAD), das Entwicklungsprogramm der UNO (UNDP); das Umweltprogramm (UNEP), der Hohe Fl&#252;chtlingskommissar der UNO (UNHCR).</p>
<p style="text-align: justify;">Daneben gibt es Sonderorganisationen. Das sind eigenst&#228;ndige internationale Organe. Sie sind mit den Organen der UNO durch Abkommen und Koordinierungsorgane verbunden. Zum Beispiel die Organisation f&#252;r Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO), die Internationale Arbeitsorganisation (ILO), die Landwirtschafts- und Ern&#228;hrungsorganisation (FAO), die Weltgesundheitsorganisation WHO, der Internationale W&#228;hrungsfonds (IWF), die Weltbank, die Welthandelsorganisation (WTO).</p>
<p style="text-align: justify;">Einer der bedeutendsten Geostrategen der USA, Zbigniew BRZEZINSKI, erkl&#228;rte in seinem Buch &#8220;Die einzige Weltmacht. Amerikas Strategie der Vorherrschaft&#8221; aus dem Jahr 1999, dass die Sonderorganisationen inzwischen Teil dieser Vorherrschaft seien: Als Teil dieses amerikanischen Systems muss au&#223;erdem das weltweite Netz der Sonderorganisationen, allen voran die internationalen Finanzinstitutionen, betrachtet werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Offiziell vertreten der Internationale W&#228;hrungsfonds (IWF) und die Weltbank globale Interessen und tragen weltweit Verantwortung. In Wirklichkeit werden sie jedoch von den USA dominiert, die sie mit der Konferenz von Bretton Woods im Jahre 1944 aus der Taufe gehoben haben.</p>
<p style="text-align: justify;">Der IWF soll offiziell die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der W&#228;hrungspolitik f&#246;rdern, ein ausgewogenes Wirtschaftswachstums und einen hohen Besch&#228;ftigungsgrad, die Stabilit&#228;t der W&#228;hrungen durch geordnete W&#228;hrungsbeziehungen und durch die Errichtung eines kreditmutilateralen Zahlungssystems. Jedes Mitglied schickt einen Gouverneur in den Gouverneursrat (Board of Governors). Die wichtigsten Entscheidungen werden im Interimsausschuss getroffen. Dieser besteht aus 22 Mitglieder, 11 aus Industriel&#228;ndern, 11 aus Entwicklungsl&#228;ndern. Die laufenden Gesch&#228;fte f&#252;hrt ein Exekutivdirektorium aus 22 Mitgliedern: 6 davon werden von den 5 gr&#246;&#223;ten Fondsbeteiligten gestellt (USA, GB, F, D, J) und 2 durch die Hauptgeberl&#228;nder (USA, Saudi Arabien), 16 durch andere. Das Stimmrecht der Mitglieder richtet sich nach ihrem Anteil am Fonds. Wichtige Beschl&#252;sse brauchen 85% der Stimmen; die USA besitzen als einziges Land mit 20,1% der Stimmen ein Vetorecht.</p>
<p style="text-align: justify;">Ziele der Weltbank sind die F&#246;rderung der wirtschaftlichen Entwicklung der Mitgliedsl&#228;nder und des Lebensstandards der Bev&#246;lkerung durch Erleichterung der Kapitalanlage f&#252;r produktive Zwecke, durch F&#246;rderung privater Direktinvestitionen und des Au&#223;enhandels sowie durch F&#246;rderung von Ma&#223;nahmen zur Bek&#228;mpfung von Armut durch Darlehen, Gew&#228;hrung technischer Hilfen bei Entwicklungsprojekten, Koordinierung von Entwicklungshilfe und Zusammenarbeit. Jedes Land entsendet einen Gouverneur. Die Weltbank wird durch 22 Direktoren gef&#252;hrt. 5 davon werden von den L&#228;ndern mit der h&#246;chsten Kapitalbeteiligung ernannt, 17 werden von den &#252;brigen gew&#228;hlt. Der Pr&#228;sident der Weltbank muss US-B&#252;rger sein.</p>
<p style="text-align: justify;">Die UNO ist also entsprechend ihrer Charta ein V&#246;lkerbund, der sich gegen das Deutsche Reich und die mit ihm verb&#252;ndeten Staaten im zweiten Weltkrieg richtete und weiterhin richtet.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Artikel 1<br />
</span>Die Vereinten Nationen setzen sich folgende Ziele:</p>
<p style="text-align: justify;">1. den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame<br />
Kollektivma&#223;nahmen zu treffen, um Bedrohungen des Friedens zu verh&#252;ten und zu beseitigen,
</p>
<p style="text-align: justify;">Angriffshandlungen und andere Friedensbr&#252;che zu unterdr&#252;cken und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch f&#252;hren k&#246;nnten, durch friedliche Mittel nach den Grunds&#228;tzen der Gerechtigkeit und des V&#246;lkerrechts zu bereinigen oder beizulegen;</p>
<p style="text-align: justify;">2. freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der V&#246;lker beruhende Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln und andere geeignete Ma&#223;nahmen zur Festigung des Weltfriedens zu treffen;</p>
<p style="text-align: justify;">3. eine internationale Zusammenarbeit herbeizuf&#252;hren, um internationale Probleme wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanit&#228;rer Art zu l&#246;sen und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten f&#252;r alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion zu f&#246;rdern und zu festigen;</p>
<p style="text-align: justify;">4. ein Mittelpunkt zu sein, in dem die Bem&#252;hungen der Nationen zur Verwirklichung dieser gemeinsamen Ziele aufeinander abgestimmt werden.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Artikel 53</span><br />
(1) Der Sicherheitsrat nimmt gegebenenfalls diese regionalen Abmachungen oder Einrichtungen zur Durchf&#252;hrung von Zwangsma&#223;nahmen unter seiner Autorit&#228;t in Anspruch. Ohne Erm&#228;chtigung des Sicherheitsrats d&#252;rfen Zwangsma&#223;nahmen auf Grund regionaler Abmachungen oder seitens regionaler Einrichtungen nicht ergriffen werden; ausgenommen sind Ma&#223;nahmen gegen einen Feindstaat im Sinne des Absatzes 2, soweit sie in Artikel 107 oder in regionalen, gegen die Wiederaufnahme der Angriffspolitik eines solchen Staates gerichteten Abmachungen vorgesehen sind; die Ausnahme gilt, bis der Organisation auf Ersuchen der beteiligten Regierungen die Aufgabe zugewiesen wird, neue Angriffe eines solchen Staates zu verh&#252;ten.
</p>
<p style="text-align: justify;">(2) Der Ausdruck &#8220;Feindstaat&#8221; in Absatz 1 bezeichnet jeden Staat, der w&#228;hrend des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta war.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Artikel 107</span><br />
Ma&#223;nahmen, welche die hierf&#252;r verantwortlichen Regierungen als Folge des Zweiten Weltkriegs in bezug auf einen Staat ergreifen oder genehmigen, der w&#228;hrend dieses Krieges Feind eines Unterzeichnerstaats dieser Charta war, werden durch diese Charta weder au&#223;er Kraft gesetzt noch untersagt.
</p>
<p style="text-align: justify;">Das Besatzungskonstrukt BRD ist als organisierte Modalit&#228;t einer Fremdherrschaft zun&#228;chst kein Feind eines Unterzeichnerstaates der UNO-Charta gewesen, weil es w&#228;hrend des Krieges noch nicht existierte.</p>
<p style="text-align: justify;">Die BRD ist auch nicht das Deutsche Reich, wie schon vielfach nachgewiesen wurde.</p>
<p style="text-align: justify;">Mit dem Beitritt zur UNO hat die Bundesrepublik Deutschland de facto dem Deutschen Volk und Deutschen Reich den Krieg erkl&#228;rt, weil es offen auf die Seite der Kriegsgegner getreten ist. Dieser Beitritt konnte bekanntlich nur mit dem Besatzungsvorbehalt erfolgen, so dass die Besatzungsm&#228;chte in eigener Sache ihr Konstrukt als vermeintlichen Staat in die UNO bugsiert haben.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;"><em>Mitglied in der UNO k&#246;nnen nach Artikel 3 und 4 der Charta der UNO allerdings nur Staaten sein, was die BRD jedenfalls zum Beitritt am 18.09.1973 niemals beanspruchen konnte.<br />
</em></span><br />
Zur Aush&#246;hlung des Deutschen Reiches wurden mit der Hilfe aller ma&#223;geblichen und &#246;ffentlich bestallten Staatsrechtler und Juristen die gesamte V&#246;lkergemeinschaft get&#228;uscht und irregef&#252;hrt. Nicht einmal das Stimmverhalten der BRD in der UNO konnte nach dem Beitritt ohne Besatzungsgenehmigung funktionieren. Daf&#252;r wurde die BRD sofort als drittgr&#246;&#223;ter Beitragzahler der UNO beansprucht.
</p>
<p style="text-align: justify;">Die von den Kriegsgegnern des Deutschen Reiches errichtete BRD f&#252;hrte also insbesondere seit dieser Zeit den Krieg gegen das deutsche Volk und dessen handlungsunf&#228;higen Staat mit anderen Mitteln als Bomben, Panzern und Flugzeugen fort.</p>
<p style="text-align: justify;">Als Beispiel hierf&#252;r kann z.B. die gezielte &#220;berfremdung, die Abtreibung ungeborener Kinder, die moralische und kulturelle Zersetzung, die ma&#223;lose Verschwendung &#246;ffentlicher Gelder, die Auspl&#252;nderung des Volkes durch Zahlungen an Fremdstaaten und organisierte Forderungsstrukturen, die Aufgabe unverzichtbarer Hoheitsrechte und Infrastrukturen usw. angef&#252;hrt werden.</p>
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		<title>Fakt Nr.12: Irref&#252;hrung der 2plus4-Verhandlungspartner durch BRD-Organe</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Sep 2009 01:23:32 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Es war der nat&#252;rliche Wille des Deutschen Volkes im Gebiet der BRD und der aufgel&#246;sten DDR zu einer Einheit zusammen zu kommen. Es war bewusstes politisches Kalk&#252;l der Besatzungsm&#228;chte und ihrer total abh&#228;ngigen Konstrukte, auch 1990 die Handlungsf&#228;higkeit des Deutschen Reiches freiwillig nicht wieder herzustellen. Damit w&#228;re das gesamte v&#246;lkerrechtswidrige Verhalten der Besatzungsm&#228;chte und ihrer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Es war der nat&#252;rliche Wille des Deutschen Volkes im Gebiet der BRD und der aufgel&#246;sten DDR zu einer Einheit zusammen zu kommen. Es war bewusstes politisches Kalk&#252;l der Besatzungsm&#228;chte und ihrer total abh&#228;ngigen Konstrukte, auch 1990 die Handlungsf&#228;higkeit des Deutschen Reiches freiwillig nicht wieder herzustellen. Damit w&#228;re das gesamte v&#246;lkerrechtswidrige Verhalten der Besatzungsm&#228;chte und ihrer Besatzerkonstrukte DDR und BRD seit der Kapitulation zur Diskussion gelangt.</p>
<p><span id="more-116"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Am 17.07.1990 kam es also unter geheimgehaltenen Vorbehalten zur Vorbereitung des Einigungsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 31.08.1990 und dem Vertrag &#252;ber die abschlie&#223;ende Regelung in Bezug auf Deutschland (Zwei-Plus-Vier-Vertrag!) vom 12.09.1990 zu einer letzten entscheidenden Unterredung der Alliierten in Paris, nach einigen anderen vorangegangenen Treffen in Ottawa, Helsinki usw.!</p>
<p style="text-align: justify;">Das Archiv der Gegenwart, 60. Jahrgang 1990, Siedler &amp; Co. Verlag f&#252;r Zeitarchive GmbH, Sankt Augustin, S. 34719 f., gibt erkennbar wieder, wie die Regierung der Bundesrepublik Deutschland die Abschaffung des Grundgesetzartikels 23 bereits am 17.07.1990 verbindlich im Wege des Staatsstreiches von oben zusagte.</p>
<p style="text-align: justify;">Anwesend am 17.07.1990 in Paris waren Eduard Schewardnadse (Au&#223;enminister der UdSSR), James Baker (Au&#223;enminister der USA), Roland Dumas (Au&#223;enminister von Frankreich), Douglas Hurd (Au&#223;enminister des Vereinigten K&#246;nigsreiches Gro&#223;britannien und Nordirland), Dietrich Genscher (Au&#223;enminister der Bundesrepublik Deutschland) und Markus Meckel (Au&#223;enminister der Deutschen Demokratischen Republik).</p>
<p style="text-align: justify;">Es wird aus dem Pariser Text zu den Grenzfragen vom 17.07.1990 zum Dritten Treffen der Au&#223;enminister der Zwei-Plus-Vier unter zeitweiliger Beteiligung Polens zitiert &#8211; BK, 214-33000 De 39 NA 4 Bd. 4. (Vorlage des MDg. Hartmann &#252;ber Chef Bundeskanzleramt an den Bundeskanzler zur Unterrichtung, hs. erg&#228;nzt: &#8220;je gesondert&#8221;, 18.07.1990. Abgezeichnet: &#8220;Seiters&#8221;!</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Nr. 354A</span></p>
<p style="text-align: justify;">Anlage 1: Pariser Text zu den Grenzfragen:</p>
<p style="text-align: justify;">1. Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen. Seine Au&#223;engrenzen werden definitiv die Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland am Tage des Inkrafttretens der endg&#252;ltigen Regelung sein. Die Best&#228;tigung des endg&#252;ltigen Charakters der Grenzen Deutschlands ist ein wesentlicher Beitrag zur Friedensordnung in Europa.</p>
<p style="text-align: justify;">2. Das vereinte Deutschland und die Republik Polen best&#228;tigen die zwischen ihnen bestehende Grenze in einem v&#246;lkerrechtlich verbindlichen Vertrag.</p>
<p style="text-align: justify;">3. Das vereinte Deutschland hat keinerlei Gebietsanspr&#252;che gegen andere Staaten und wird solche auch nicht in Zukunft erheben.</p>
<p style="text-align: justify;">4. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, dass die Verfassung des vereinten Deutschland keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend f&#252;r die Bestimmungen, die in der Pr&#228;ambel und in den Artikeln 23 Satz 2 und 146 des Grundgesetzes f&#252;r die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind.</p>
<p style="text-align: justify;">5. Die Regierungen der UdSSR, der USA, des Vereinigten K&#246;nigreiches und Frankreichs nehmen die entsprechenden Verpflichtungen und Erkl&#228;rungen der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik f&#246;rmlich entgegen und stellen fest, dass mit deren Verwirklichung der definitive Charakter der Grenzen Deutschlands best&#228;tigt wird.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Nr. 354B</span></p>
<p style="text-align: justify;">Anlage 2: Protokoll des franz&#246;sischen Vorsitzenden</p>
<p style="text-align: justify;">Zusammenkunft der Au&#223;enminister Frankreichs, Polens, Der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, Der Vereinigten Staaten von Amerika, Gro&#223;britanniens, Der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik in Paris am 17. Juli 1990</p>
<p style="text-align: justify;">Protokoll 10 [10 Hs. erg&#228;nzt: "(d. franz. Vorsitzenden)“.]</p>
<p style="text-align: justify;">1. Das Prinzip Nr. 1 hinsichtlich der Frage der deutschen Grenzen, auf das sich die sechs Mitgliedstaaten der in Ottawa eingesetzten Gruppe geeinigt haben, wird durch folgenden Satz erg&#228;nzt: ,,Die Best&#228;tigung des endg&#252;ltigen Charakters der Grenzen wird einen wesentlichen Bestandteil der Friedensordnung in Europa darstellen.‘‘</p>
<p style="text-align: justify;">2. Der Wortlaut des 2. Prinzips hinsichtlich der Frage der deutschen Grenzen wird wie folgt ge&#228;ndert: Die Worte ,,die bestehende Westgrenze Polens“ werden durch die Worte ,,die zwischen ihnen bestehende Grenze“ ersetzt.</p>
<p style="text-align: justify;">3. Der Au&#223;enminister der Bundesrepublik Deutschland, Hans-Dietrich Genscher, erkl&#228;rt, dass der Vertrag &#252;ber die deutsch-polnische Grenze innerhalb der k&#252;rzestm&#246;glichen Frist nach der Vereinigung und der Wiederherstellung der Souver&#228;nit&#228;t Deutschlands unterzeichnet und dem gesamtdeutschen Parlament zwecks Ratifizierung unterbreitet werden wird. 11 [11 Abf&#252;hrungszeichen in der Textvorlage nicht vorhanden.] Der Au&#223;enminister der Deutschen Demokratischen Republik, Markus Meckel, hat darauf hingewiesen, dass sein Land dieser Erkl&#228;rung zustimmt.</p>
<p style="text-align: justify;">4. Die vier Siegerm&#228;chte erkl&#228;ren, dass die Grenzen des vereinigten Deutschland einen endg&#252;ltigen Charakter haben, der weder durch ein &#228;u&#223;eres Ereignis noch durch &#228;u&#223;ere Umst&#228;nde in Frage gestellt werden kann. Der Au&#223;enminister Polens, Krzysztof Skubiszewski, weist darauf hin, dass nach Ansicht der polnischen Regierung diese Erkl&#228;rung keine Grenzgarantie durch die vier M&#228;chte darstellt.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Au&#223;enminister der Bundesrepublik Deutschland, Hans-Dietrich Genscher, weist daraufhin, dass er zur Kenntnis genommen hat, dass diese Erkl&#228;rung f&#252;r die polnische Regierung keine Grenzgarantie darstellt. Die BRD stimmt der Erkl&#228;rung der vier M&#228;chte zu und unterstreicht, dass die in dieser Erkl&#228;rung erw&#228;hnten Ereignisse oder Umst&#228;nde nicht eintreten werden, d.h., dass ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung nicht beabsichtigt sind. Die DDR stimmt der von der BRD abgegebenen Erkl&#228;rung zu.</p>
<p style="text-align: justify;">Erkl&#228;rungen zu Protokoll :</p>
<p style="text-align: justify;">BM zu deutsch-polnischem Grenzvertrag:</p>
<p style="text-align: justify;">- &#8220;Der deutsch-polnische Grenzvertrag wird innerhalb k&#252;rzestm&#246;glicher Zeit nach der Vereinigung und der Herstellung der Souver&#228;nit&#228;t des vereinten Deutschland unterzeichnet und dem gesamtdeutschen Parlament zugeleitet.“</p>
<p style="text-align: justify;">- &#8220;Innerhalb k&#252;rzester Zeit bezieht sich sowohl auf die Unterzeichnung als auch auf die Zuleitung zur Ratifikation.“</p>
<p style="text-align: justify;">BM zu Erkl&#228;rung der Vier:</p>
<p style="text-align: justify;">Die Vier M&#228;chte erkl&#228;ren, dass der endg&#252;ltige Charakter der Grenzen Deutschlands durch keine (&#228;u&#223;eren)12[12 ( ) Hs. korrigiert aus: "ausw&#228;rtigen".] Umst&#228;nde oder Ereignisse in Frage gestellt werden kann.“</p>
<p style="text-align: justify;">BM:</p>
<p style="text-align: justify;">- Die Bundesregierung nimmt zur Kenntnis, dass die polnische Regierung in der Erkl&#228;rung der Vier M&#228;chte keine Grenzgarantie sieht.</p>
<p style="text-align: justify;">- Die Bundesregierung schlie&#223;t sich der Erkl&#228;rung der Vier M&#228;chte an und stellt dazu fest, dass die in der Erkl&#228;rung der Vier M&#228;chte erw&#228;hnten Ereignisse und Umst&#228;nde nicht eintreten werden, n&#228;mlich dass ein Friedensvertrag oder eine friedensvertragliche Regelung nicht beabsichtigt sind.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Vertrag &#252;ber die abschlie&#223;ende Regelung in Bezug auf Deutschland vom 12.09.1990 legt mit Bezug auf die Treffen der Au&#223;enminister in Ottawa am 13.02.1990, in Bonn am 05.05.1990, in Berlin am 22.06.1990, in Paris am 17.07.1990 und in Moskau am 12.09.1990 in Art. 1 die Grenzen entsprechend der in Paris bereits bestimmten Festsetzungen fest.</p>
<p style="text-align: justify;">Das bedeutet, dass die Regierung der Bundesrepublik Deutschland bereits zu diesem Zeitpunkt von der Beseitigung des Art. 23 des Grundgesetzes ausgegangen ist und ohne Bevollm&#228;chtigung auf weitere Gebiete des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31.12.1937 verzichten wollte.</p>
<p style="text-align: justify;">Aufgrund des Vorbehaltungsrechtes der Siegerm&#228;chte haben diese mit dem verbindlichen Protokoll vom 17.07.1990 die Beseitigung des Art. 23 des Grundgesetzes und weiteren &#196;nderungen am Grundgesetz zugestimmt und diese &#196;nderungen auch verbindlich mit den obigen Erkl&#228;rungen durchgesetzt.</p>
<p style="text-align: justify;">Es handelt sich um ein Diktat zur &#196;nderung des Grundgesetzes, dem die Regierung der Bundesrepublik Deutschland, der Bundesrat und der Bundestag zur Irref&#252;hrung des Deutschen Volkes den Anschein gaben, dass der Artikel 23 des Grundgesetzes erst am 03.10.1990 nach dem Beitritt der neuen Bundesl&#228;nder aufgehoben wurde.</p>
<p style="text-align: justify;">Richtig ist, dass diese Aufhebung schon mit der Erkl&#228;rung der Vier M&#228;chte am 17.07.1990 aufgrund ihres Besatzungsvorbehaltes bewirkt war, da diese nicht von einem Inkrafttreten am 03.10.1990 ausgingen.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Worin lag aber die planm&#228;&#223;ige Irref&#252;hrung durch die BRD-Juristen wirklich?</span></p>
<p style="text-align: justify;">Auch in den 2plus4-Vertr&#228;gen verhandelten die Siegerm&#228;chte nur mit sich selbst, da die Besatzerkonstrukte dem Besatzungsvorbehalt unterlagen und keinerlei Gestaltungsfreiheit au&#223;erhalb ihrer Formulierungsk&#252;nste aufwiesen. Und diese bei deutschen Juristen ausgepr&#228;gte F&#228;higkeit zur Begehung jeglicher Verbrechen als nach Recht und Gesetz erlaubt findet sich unter Punkt 4 der Information Nr. 354 A:</p>
<p style="text-align: justify;">Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, dass die Verfassung des vereinten Deutschland keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend f&#252;r die Bestimmungen, die in der Pr&#228;ambel und in den Artikeln 23 Satz 2 und 146 des Grundgesetzes f&#252;r die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;"><em>Es gab nie die Absicht der BRD, eine Verfassung als Grundlage der Teilwiedervereinigung zu schaffen.</em></span></p>
<p style="text-align: justify;">Es gab auch bei den Erf&#252;llungsgehilfen der BRD und Kollaborateuren mit den Besatzern keine Absicht, die Gebiete des Deutschen Reiches f&#252;r das Deutsche Volk insgesamt einzufordern oder dar&#252;ber Verhandlungen nach dem V&#246;lkerrecht zu f&#252;hren, was sie schon v&#246;llig ungeeignet f&#252;r eine vermeintliche Treuh&#228;nderschaft f&#252;r das Deutsche Reich kennzeichnete.</p>
<p style="text-align: justify;">Deshalb wurde auch der Bezug auf das Grundgesetz im 2. Satz unter Punkt 4 notwendig, zumal die Bev&#246;lkerung der DDR noch lange an das Versprechen glauben gemacht werden musste, dass man innerhalb von 2 Jahren nach dem Anschluss an die BRD eine Verfassung vorgelegt bekommen w&#252;rde, in die auch die positiven Entwicklungen in der DDR eingehen k&#246;nnten.</p>
<p style="text-align: justify;">Die gesamte sogenannte (Teil)Wiedervereinigung entbl&#246;&#223;t sich als gigantischer Betrug am Deutschen Volk und Deutschen Reich, die v&#246;lkerrechtswidrig um ihre Identit&#228;t, Handlungsfreiheit und um gro&#223;e Teile des Reichsgebietes betrogen werden sollten. Es kann vermutet werden, dass es neben der Aufgabe der DM auch noch weitere geheime Absprachen gibt, die zur Zeit einer v&#246;lkerrechtlichen Legalisierung der Einigungsvertr&#228;ge und der Wiedervereinigung diametral entgegenstehen.</p>
<p style="text-align: justify;">Im Ergebnis wurden aber mit diesen unseri&#246;sen, jedoch bei deutschen Juristen typischen Gestaltungen von Vertr&#228;gen gegen&#252;ber Gutgl&#228;ubigen v&#246;llig unverbindliche und niemals rechtskraftf&#228;hige Machwerke geschaffen, die den Besatzungsm&#228;chten nun keinerlei legale Einflussm&#246;glichkeit auf eine noch anzunehmende Neue Deutsche Verfassung mehr gew&#228;hren und die Fragen zur Grenzregelung nach dem V&#246;lkerrecht immer wieder aufleben lassen k&#246;nnen.</p>
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		<title>Fakt Nr.13: Einigungsvertrag zwischen DDR und BRD ist nichtig</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Sep 2009 01:22:08 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[a) Aufhebung des Art. 23 des Grundgesetzes Der Einigungsvertrag zwischen der ,,Bundesrepublik Deutschland“ und der &#8220;,DDR“ vom 31.08.1990 hat in Art. 4, Ziff. 2 den Art. 23 des Grundgesetzes aufgehoben. Daher gilt nach gegenw&#228;rtigem bundesdeutschen Staatsrecht nicht mehr: ,,Das Grundgesetz ist nach dem Beitritt anderer Teile Deutschlands in diesen Teilen in Kraft zu setzen.“. Diese [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">a) Aufhebung des Art. 23 des Grundgesetzes</span></p>
<p style="text-align: justify;">Der Einigungsvertrag zwischen der ,,Bundesrepublik Deutschland“ und der &#8220;,DDR“ vom 31.08.1990 hat in Art. 4, Ziff. 2 den Art. 23 des Grundgesetzes aufgehoben. Daher gilt nach gegenw&#228;rtigem bundesdeutschen Staatsrecht nicht mehr: ,,Das Grundgesetz ist nach dem Beitritt anderer Teile Deutschlands in diesen Teilen in Kraft zu setzen.“. Diese Aufhebung war staatsrechtlich rechtswidrig, da nicht alle Teile Deutschlands (z. B. Ostdeutschland jenseits von Oder und Nei&#223;e etwa) dem Grundgesetz beigetreten sind.</p>
<p><span id="more-113"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Von der Bundesregierung ist daf&#252;r als Begr&#252;ndung angegeben worden, dass die Wiedervereinigung Deutschlands mit dem Beitritt der DDR zum Grundgesetz vollzogen sei und daher kein weiteres Gebiet in Europa mehr der Bundesrepublik beitreten k&#246;nne. Damit hat die Bundesregierung freilich indirekt auf Ostdeutschland jenseits von Oder und Nei&#223;e verzichtet &#8211; das eigentliche Ostdeutschland ist niemals Mitteldeutschland, wie dieses heute genannt wird. Und das obwohl zu diesem Zeitpunkt noch keine anerkannte gesamtdeutsche Regierung und auch kein anerkannter gesamtdeutscher Gesetzgeber bestand und daher eine solche Abtretung staatsrechtlich irrelevant ist, zumal ja auch die Bundesrepublik Deutschland nicht identisch mit dem Deutschen Reich war und ist, das nach wie vor besteht. Zu einer v&#246;lkerrechtlich g&#252;ltigen Abtretung fehlt ihr daher jede Rechtsgrundlage: Ich kann und darf nicht rechtsg&#252;ltig das Grundst&#252;ck meines Nachbarn an Fremde abtreten. Das w&#228;re rechtsunwirksam.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">b) Zwei-Plus-Vier-Vertrag</span></p>
<p style="text-align: justify;">Noch deutlicher als im Einigungsvertrag kommt diese gewollte Abtretung im &#8220;Vertrag &#252;ber die abschlie&#223;ende Regelung in Bezug auf Deutschland“, im sog. Zwei-Plus-Vier-Vertrag, zum Ausdruck, der am 12.09.1990 von der Bundesrepublik Deutschland, der DDR und den vier Hauptsiegerm&#228;chten in Moskau abgeschlossen wurde. In Art. 1 dieses Vertrages wird auf jeden k&#252;nftigen Gebietsanspruch Deutschlands anderen M&#228;chten gegen&#252;ber verzichtet, ohne dass daf&#252;r eine Rechtsgrundlage welcher Art auch immer f&#252;r die Bundesrepublik Deutschland vorhanden war. In diesem Artikel werden auch die deutschen Ostgebiete nicht mehr als deutsches Staatsgebiet aufgef&#252;hrt.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">c) Versto&#223; gegen V&#246;lkerrecht</span></p>
<p style="text-align: justify;">Trotz dieser entscheidend deutlichen V&#246;lkerrechtsgrundlage muss die Bundesrepublik Deutschland aber in jedem Fall auch Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes ber&#252;cksichtigen. Zu diesem dort genannten Recht geh&#246;rt auch das V&#246;lkerrecht nach Art. 25 GG, das nach dieser Bestimmung sogar dem Bundesrecht im Rang vorgeht. Nach diesem allgemeinen V&#246;lkerrecht ergibt sich aber eine andere allgemeine V&#246;lkerrechtsgrundlage Gesamtdeutschlands. Sie gestaltet sich wie folgt:</p>
<p style="text-align: justify;">Die Ostgebiete des Deutschen Reiches jenseits von Oder und Nei&#223;e sind zum gr&#246;&#223;ten Teil von Polen, zu einem kleineren Teil in Nord-Ostpreu&#223;en von der Sowjetunion 1945 annektiert worden. Hierin ist der litauisch annektierte Teil eingeschlossen. Die Annexion, die in ihrem Wesen immer eine Aggression ist, wird jedoch gr&#246;&#223;tenteils seit der sog. Simson-Doktrin von 1932 als v&#246;lkerrechtlich unzul&#228;ssig angesehen. Nach dieser Doktrin soll ein gewaltsamer Gebietserwerb auch nicht v&#246;lkerrechtlich anerkannt werden. Andernfalls w&#228;re der Briand-Kellogg-Pakt von 1928, der den Angriffskrieg, wie jede Aggression, &#228;chtet, unwirksam geworden. F&#252;r die reine kriegsm&#228;&#223;ige Besetzung, die als solche nur in einem Krieg zul&#228;ssig ist, gilt jedoch nach wie vor die Haager Landkriegsordnung (HLKQ) von 1907 und f&#252;r das Verh&#228;ltnis der Besatzungsmacht zum besetzten Feindstaat die Bestimmung des Art. 45 HLKO (Beachtung der Landesgesetze), Art. 46 HLKO (Schutz des Privateigentums), Art. 47 HLKO (Verbot der Pl&#252;nderung), sowie Art. 53 HLKO (Beschlagnahme von Eigentum stets nur w&#228;hrend der Besetzung).</p>
<p style="text-align: justify;">Diese bereits bestehende spezielle V&#246;lkerrechtslage wird jetzt nochmals neu formuliert durch die Resolution 242 (1967) des Sicherheitsrates der UNO vom 22.11.1967. Danach darf fremdes Staatsgebiet immer nur vor&#252;bergehend, aber nicht auf Dauer besetzt gehalten werden. Diese Besetzung ist daher auch niemals ein anerkannter V&#246;lkerrechtsgrund f&#252;r einen Gebietserwerb auf Dauer.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">d) Versto&#223; gegen Selbstbestimmungsrecht</span></p>
<p style="text-align: justify;">Dazu kommt auch noch, dass nach dem Grundsatz des Selbstbestimmungsrechtes der V&#246;lker jedes Volk das Recht hat, auf einem angestammten Gebiet in &#228;u&#223;erer und innerer Freiheit zu leben. Soweit dieses Recht nicht gew&#228;hrleistet worden sein sollte, besteht ein entsprechend v&#246;lkerrechtlich begr&#252;ndeter Anspruch gegen jede behindernde fremde Macht. Das gilt nat&#252;rlich auch f&#252;r deutsche Verh&#228;ltnisse.</p>
<p style="text-align: justify;">Diese allgemeine v&#246;lkerrechtliche Grundlage findet jetzt auch in einem grundlegenden internationalen Vertrag Anwendung. So ist nach Art. 53 der Konvention &#252;ber das Recht der Vertr&#228;ge, die am 23.05.1969 in Wien unterzeichnet wurde und deren Partei die Bundesrepublik Deutschland seit dem 20.08.1967 ist, ein internationaler Vertrag nichtig, wenn er zur Zeit des Abschlusses mit einer zwingenden Norm des V&#246;lkerrechts in Widerspruch steht. Daf&#252;r kommt in Betracht:</p>
<p style="text-align: justify;">d1) Die Anerkennung einer Annexion als &#8220;Rechtsgrund&#8221; f&#252;r das st&#228;ndige Inbesitznehmen fremden Staatsgebietes;</p>
<p style="text-align: justify;">d2) Die Missachtung des Selbstbestimmungsrechtes der V&#246;lker;</p>
<p style="text-align: justify;">d3) Das Verbot, durch Krieg Gebiete auf Dauer zu erwerben;</p>
<p style="text-align: justify;">d4) Fehlende Verf&#252;gungsbefugnis und Bed&#252;rfnis des ein Gebiet abtretenden Staates &#252;ber dieses Gebiet.</p>
<p style="text-align: justify;">Dazu ist zu d1) und d2) festzustellen:</p>
<p style="text-align: justify;">d1) Die deutschen Ostgebiete jenseits von Oder und Nei&#223;e sind zweifellos annektiert worden. Eine solche Annexion soll durch den Grenzanerkennungsvertrag mit Polen vom 14.11.1990 durch dessen folgende Ratifikation abgeschlossen werden und &#8220;Recht“ begr&#252;nden. Entsprechend verpflichtet sich die Bundesrepublik Deutschland auch in Art. 2 des deutschsowjetischen Vertrages &#252;ber gute Nachbarschaft, Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 09.11.1990, k&#252;nftig keine Gebietsanspr&#252;che mehr geltend zu machen.</p>
<p style="text-align: justify;">d2) Eine solche Annexion ist aber niemals ein v&#246;lkerrechtlicher Grund f&#252;r einen dauerhaften Erwerb aller deutschen Ostgebiete durch die polnische und sowjetische Annexion und Okkupation.</p>
<p style="text-align: justify;">Jede Vereinbarung, welche die von Polen und der Sowjetunion annektierten deutschen Ostgebiete jenseits von Oder und Nei&#223;e betrifft, ist somit zun&#228;chst in diesen beiden Punkten eine Verletzung von Art. 53 der Wiener Vertragsrechtskonvention. Rechtsfolge k&#246;nnte daher von jeder Bundesregierung, die der jetzigen folgt, den Okkupationsm&#228;chten gegen&#252;ber geltend gemacht werden. Daher kann eine solche Vereinbarung nicht dem Frieden in Europa auf Dauer dienen. Denn dieser v&#246;lkerrechtlich begr&#252;ndete Rechtsanspruch nach der UNO-Konvention vom 22.11.1967 ist unverj&#228;hrbar und unverzichtbar nach Art. 8, Abs. 4 der Genfer Konvention von 1949. Die Geltendmachung solcher Anspr&#252;che gegen Polen und Russland ist v&#246;lkerrechtlich daher jederzeit zul&#228;ssig.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">e) Versto&#223; gegen V&#246;lkerrecht wegen fehlender Verf&#252;gungsberechtigung</span></p>
<p style="text-align: justify;">Dar&#252;ber hinaus ergibt sich ebenfalls aus dem allgemeinen Recht der internationalen Vertr&#228;ge ein weiterer Rechtsgrund, dessen Nichtbeachtung gleichfalls zur Nichtigkeit im Sinne von Art. 57 der Wiener Vertragskonvention von jeder entsprechenden v&#246;lkerrechtlichen Vereinbarung f&#252;hrt, mit der die Bundesrepublik Deutschland die von Polen und der Sowjetunion annektierten Gebiete des Deutschen Reiches jenseits von Oder und Nei&#223;e an die beiden Okkupationsm&#228;chte abtreten wollte und w&#252;rde. Wenn ein solcher Abtretungsvertrag v&#246;lkerrechtswirksam sein sollte, muss die Bundesrepublik Deutschland vorerst einmal &#252;ber die abzutretenden Gebiete auch v&#246;lkerrechtlich &#252;berhaupt abtretungs- und damit verf&#252;gungsberechtigt gewesen sein. Das war jedoch zu keinem Zeitpunkt jemals der Fall, denn das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erstreckte sich nie &#252;ber Ostdeutschland jenseits von Oder und Nei&#223;e.</p>
<p style="text-align: justify;">Denn unstreitig ist die Bundesrepublik Deutschland jedenfalls vor der Annexion der deutschen Ostgebiete jenseits von Oder und Nei&#223;e &#252;ber diese Gebiete schon damals nicht v&#246;lkerrechtlich befugt gewesen, weil sie zum Zeitpunkt der Annexion gar nicht bestand. Sie ist aber auch nachtr&#228;glich nicht v&#246;lkerrechtlich verf&#252;gungsberechtigt geworden. Nach der st&#228;ndigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes in dieser Sache &#252;ber den Fortbestand des Deutschen Reiches, das als solches allein v&#246;lkerrechtlich verf&#252;gungsberechtigt &#252;ber seine Ostgebiete jenseits von Oder und Nei&#223;e ist, ist es auch bis heute nicht untergegangen. Doch ist das Deutsche Reich als solches auch heute anscheinend noch nicht einmal v&#246;lkerrechtlich handlungsf&#228;hig.</p>
<p style="text-align: justify;">Da das Deutsche Reich nicht untergegangen ist, kann auch die Bundesrepublik Deutschland nicht etwa der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches sein. Im Namen des Deutschen Reiches k&#246;nnte sie allenfalls v&#246;lkerrechtlich g&#252;ltig t&#228;tig werden, soweit sie mit diesem Reich zumindest teilidentisch ist, wenn sie entsprechend bevollm&#228;chtig gewesen w&#228;re:</p>
<p style="text-align: justify;">e1) Das war sie nicht einmal hinsichtlich Westdeutschlands. Sie konnte also in diesem Namen auch niemals etwa kleine Gebietsteilchen an den westlichen Grenzen an Holland und Belgien abtreten. Daf&#252;r hatte sie gar keine entsprechende Vollmacht.</p>
<p style="text-align: justify;">e2) Sie hatte auch keine Vollmacht hinsichtlich des Gebietes, das die fr&#252;here DDR als Mitteldeutschland seit dem 03.10.1990 innehatte. Die entsprechende Abtretungsvollmacht fehlt.</p>
<p style="text-align: justify;">e3) Die hat sie bis heute aber nicht hinsichtlich der deutschen Ostgebiete jenseits von Oder und Nei&#223;e. Die Wiedervereinigung hat durch Einigungsvertrag n&#228;mlich ebenso wie durch den Zwei-Plus-Vier-Vertrag ausdr&#252;cklich nur f&#252;r Westdeutschland und Mitteldeutschland stattgefunden. Auch der Untergang des Deutschen Reiches ist bisher noch durch kein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes best&#228;tigt worden. F&#252;r seine Ostgebiete jenseits von Oder und Nei&#223;e bleibt daher auch allein das Deutsche Reich verf&#252;gungsberechtigt. Doch ist es v&#246;lkerrechtlich nicht handlungsf&#228;hig und kann daher schon aus diesem Rechtsgrund kein Gebiet v&#246;lkerrechtlich zul&#228;ssig abtreten.</p>
<p style="text-align: justify;">Demzufolge hat die Bundesrepublik Deutschland mit dem deutsch-polnischen &#8220;Grenzanerkennungsvertrag“ vom 14.11.1990 deutsche Gebiete abgetreten, die abzutreten sie weder staats- noch v&#246;lkerrechtlich die M&#246;glichkeit und daher auch nicht die Befugnis hatte, da sie niemals die Territorialgewalt &#252;ber diese Ostgebiete aus&#252;bte. Die Wiener Vertragrechtskonvention kennt zwar keine ausdr&#252;ckliche Bestimmung, wonach ein Vertrag, der eine unm&#246;gliche Leistung zum Gegenstand hat, nichtig ist. Doch gilt auch hier der alte Rechtssatz: Impossibillum nulla est obligatio (Es gibt keine Verpflichtung zu etwas Unm&#246;glichem). Dieser allgemeine Rechtssatz ist sicherlich zwingende Norm des V&#246;lkerrechts. Daher ist der Vertrag vom 14.11.1990, der Ostdeutschland an Polen abtritt, nach Art. 53 der Wiener Vertragsrechtskonvention nichtig, weil er eine Leistung verspricht, die keiner der Beteiligten erbringen kann.</p>
<p style="text-align: justify;">e4) Die Bundesrepublik Deutschland nicht, weil sie &#252;ber dieses Gebiet v&#246;lkerrechtlich nicht verf&#252;gungsberechtigt ist.</p>
<p style="text-align: justify;">e5) Das Deutsche Reich nicht, weil es zwar die Territorialhoheit &#252;ber seine Ostgebiete hatte und daher insoweit v&#246;lkerrechtlich auch verf&#252;gungsberechtigt gewesen w&#228;re, es aber zurzeit nicht kann, weil es v&#246;lkerrechtlich scheinbar weiterhin nicht handlungsf&#228;hig ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Au&#223;erdem ist die Bundesrepublik Deutschland jedenfalls vor der Annexion der deutschen Ostgebiete jenseits von Oder und Nei&#223;e &#252;ber diese Gebiete schon damals nicht v&#246;lkerrechtlich befugt gewesen, weil sie zum Zeitpunkt der Annexion gar nicht bestand. Sie ist aber auch nachtr&#228;glich nicht v&#246;lkerrechtlich verf&#252;gungsberechtigt geworden. Nach der st&#228;ndigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes in dieser Sache &#252;ber den Fortbestand des Deutschen Reiches, das als solches allein v&#246;lkerrechtlich verf&#252;gungsberechtigt &#252;ber seine Ostgebiete jenseits von Oder und Nei&#223;e ist, ist es auch bis heute nicht untergegangen.</p>
<p style="text-align: justify;">Und schlussendlich wird &#252;berhaupt bestritten, dass ein OMF-BRD-Besatzungskonstrukt &#252;berhaupt ein Staat ist. Das Konstrukt kann auch niemals treuh&#228;nderisch f&#252;r das Deutsche Reich t&#228;tig geworden sein oder t&#228;tig werden, da es im grunds&#228;tzlichen, un&#252;berbr&#252;ckbaren Interessenkonflikt zu diesem steht.</p>
<p style="text-align: justify;">Weil die 2plus4-Vertr&#228;ge u. a. keine rechtskraftf&#228;higen Reichsgebietsabtretungen beinhalten, aber keine salvatorische Klausel f&#252;r z. B. einen solchen Fall enthalten, sind sie als minderwertige juristische Machwerke hochbezahlter deutscher Hochverr&#228;ter also einfach nichtig.</p>
<p style="text-align: justify;">Abschlie&#223;end noch ein wichtiges Zitat zur Frage, warum auch die Kirchen die st&#228;ndigen Rechtsbeugungen in der BRD dulden und damit durch Unterlassen st&#252;tzen:</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;"><em>Carlo Schmidt, Erinnerungen, Bertelsmann Club GmbH, G&#252;tersloh, nach Scherz Verlag 1979, S. 386 – 387:<br />
</em></span><br />
&#8220;In der Frage der Weitergeltung des Reichskonkordats wurde im Grundsatzausschu&#223; heftig gerungen. Schrieb dieses doch die Konfessionsschule vor. Nach langen Auseinandersetzungen beschloss der Hauptausschu&#223; am 8. Dezember (1944) mit elf gegen acht Stimmen, dass die seit dem 8. Mai 1945 bestehenden Vertr&#228;ge zwischen den L&#228;ndern und den Kirchen in Kraft bleiben sollten; darunter befand sich das mit dem Reich abgeschlossenen Konkordat nicht. Die Gegnerschaft gegen die Anerkennung des Reichskonkordats von 1933 war erheblich: Dieses Konkordat sei als ein vom Naziregime dolos geschaffenes, ausschlie&#223;lich politisches Instrument entstanden.
</p>
<p style="text-align: justify;">Im Plenum kam es zu langwierigen, wenn auch interessanten Debatten &#252;ber das Wesen der Konkordate und auch die nazifreundliche Haltung gewisser Stellen der katholischen Hierarchie Deutschlands w&#228;hrend des Dritten Reiches. Schlie&#223;lich begrub man das Problem in der allgemeinen Formulierung des Artikels 123 des Grundgesetzes, wonach die vom Deutschen Reich geschlossenen Staatsvertr&#228;ge g&#252;ltig sind, wenn sie gewisse formale Voraussetzungen erf&#252;llen.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Konkordat war damit implizit anerkannt, ohne dass man es zu nennen brauchte. Einer der Gr&#252;nde hierf&#252;r war, dass im Falle der Fortgeltung des Konkordats die Bist&#252;mer in den von Polen verwalteten Ostgebieten des alten Deutschen Reiches vom Vatikan als Bist&#252;mer in Deutschland behandelt werden w&#252;rden, solange es zu keiner formalen Abtrennung dieser Gebiete in Polen gekommen war. Man versprach sich davon eine Waffe gegen polnische Gebietsanspr&#252;che.</p>
<p style="text-align: justify;">Daf&#252;r mussten wir das Konkordat als weiter geltend betrachten und durften nichts tun, was der Kurie das Recht geben konnte, uns des Vertragsbruchs zu bezichtigen.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Auch dieser Vorgang zeigt zun&#228;chst, dass BRD-Juristen die Arbeitsauffassung vertreten, dass ihre Vertragsformulierungen so unverst&#228;ndlich sein sollen, dass der Gegen&#252;ber m&#246;glichst nicht aufgekl&#228;rt oder get&#228;uscht wird. Das wird wieder beweisbar, wenn man sich dazu den GG Art. 123 genauer ansieht. Staatsvertr&#228;ge durch die nach dem GG-Gesetz zust&#228;ndigen Stellen kann es auch aus der Natur der Sache heraus nicht geben, weil das Grundgesetz keinen Staat macht.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Grundgesetz Art. 123</span> (Fortgeltung alten Rechts und alter Vertr&#228;ge)</p>
<p style="text-align: justify;">(1) Recht aus der Zeit vor dem Zusammentritt des Deutschen Bundestages gilt fort, soweit es dem Grundgesetz nicht widerspricht.</p>
<p style="text-align: justify;">(2) Die vom Deutschen Reich geschlossenen Staatsvertr&#228;ge, die sich auf Gegenst&#228;nde beziehen, f&#252;r die nach diesem Grundgesetze die Landesgesetzgebung zust&#228;ndig ist, bleiben, wenn sie nach allgemeinen Rechtsgrunds&#228;tzen g&#252;ltig sind und fortgelten, unter Vorbehalt aller Rechte und Einwendungen der Beteiligten in Kraft, bis neue Staatsvertr&#228;ge durch die nach diesem Grundgesetz zust&#228;ndigen Stellen abgeschlossen werden oder ihre Beendigung auf Grund der in ihnen enthaltenen Bestimmungen anderweitig erfolgt.</p>
<p style="text-align: justify;">Es ist nun auch bekannt geworden, dass die ersten, einzelnen BRD-Juristen behaupten, dass die Vertr&#228;ge zur Grenzregelung mit Polen keine Gebietsabtretungen seien, sondern nur Grenzanerkennungen. Das soll dann so ein Unterschied sein wie zwischen Eigentum und Besitz, also eine Gebietsabtrennung w&#228;re der Verlust des Eigentums und eine Grenzanerkennung w&#228;re nur eine andere Bezeichnung f&#252;r die Anerkennung des Besitzes von Staatsgebieten des Deutschen Reiches durch Polen und Russland. Und das ohne jegliche zeitliche Einschr&#228;nkung?</p>
<p style="text-align: justify;">Dazu ist aber festzuhalten, dass die BRD fremdes Eigentum, &#252;ber das sie nie verf&#252;gte und das ihr auch von den Siegerm&#228;chten nie als dem angeblichen Deutschen Reich zur&#252;ck gegeben wurde, auch nicht einem anderen zum Besitz &#252;berlassen konnte.</p>
<p style="text-align: justify;">Und mit welchem politischen oder wirtschaftlichen Zweck sollte die Anerkennung des Besitzes von gro&#223;en Teilen des Staatsgebietes des Deutschen Reiches nach der angeblichen Souver&#228;nit&#228;t der BRD weiterhin durch Polen und Russland begr&#252;ndet werden, wenn man prinzipiell Grundeigentum nicht ersitzen kann?</p>
<p style="text-align: justify;">Es ist aber ein Leichtes, anhand des Reichskonkordats vom 20. Juli 1933 mit dem Vatikan die BRD-Juristen und Politiker einer weiteren gravierenden T&#228;uschung zu &#252;berf&#252;hren.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Im Internet findet man unter dem Datum vom 25.06.1972 die folgende Eintragung:</em></p>
<p style="text-align: justify;">Auf der Grundlage der durch den Warschauer Vertrag geschaffenen internationalen Rechtslage (Anerkennung der Oder-Nei&#223;e-Linie) wandelt Papst Paul VI. die fr&#252;heren deutschen Di&#246;zesen Stettin, K&#246;slin/Kolberg, Landsberg a. d. Warthe, Oppeln, Danzig und Allenstein in polnische Bist&#252;mer um.</p>
<p style="text-align: justify;">Die BRD unter damaliger SPD-Regierung hat dieser Umwandlung nicht nur nicht widersprochen, sondern die katholischen Bisch&#246;fe in Deutschland haben diesen v&#246;lkerrechtswidrigen Akt gegen das Deutsche Reich auch noch verherrlicht und durch Kooperationsgespr&#228;che mit den Geistlichen im Vatikan und Polen unterst&#252;tzt. Dieses geschah unter der Gewaltherrschaft der so bezeichneten Siegerm&#228;chte, die nach dem Besatzungsstatut f&#252;r alle internationalen Vereinbarungen mit der BRD den Genehmigungsvorbehalt exekutierten.</p>
<p style="text-align: justify;">Kraft der Bulle von Papst Johannes Paul II. wurde Polen 1996 in 40 Di&#246;zesen, 13 r&#246;misch-katholische Bist&#252;mer und ein byzantinisch-ukrainisches Bistum geteilt. Die Kirchengewalt in den Di&#246;zesen &#252;ben Bisch&#246;fe aus, die gemeinsam das Episkopat bilden. Der Vorsitzende des Episkopats ist seit 1981 der polnische Primas Kardinal Józef Glemp.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Umwandlung der deutschen Bist&#252;mer in polnische ist damit als einseitiger, eindeutiger Bruch des Reichskonkordates von 1933 durch den Vatikan festzustellen, der als Nichtfeindstaat mit den Feindstaaten zum Deutschen Reich und seinen von ihm gesteuerten deutschen Kollaborateuren schon 1972 deutsche Reichsgebiete durch konkludentes Handeln veruntreut hat.</p>
<p style="text-align: justify;">Im Reichskonkordat vom 20. Juli 1933 wird aber auch die Berechtigung zur Erhebung von Kirchensteuer in Art. 13 verklausuliert und durch den Zusatz dazu verdeutlicht:</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Zu Art. 13</span></p>
<p style="text-align: justify;">Es besteht Einverst&#228;ndnis dar&#252;ber, da&#223; das Recht der Kirche, Steuern zu erheben, gew&#228;hrleistet bleibt.</p>
<p style="text-align: justify;">Alle nachfolgenden Vereinbarungen von BRD-L&#228;ndern beziehen sich ausdr&#252;cklich auf das Reichskonkordat von 1933. So hei&#223;t es noch im Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Mecklenburg-Vorpommern vom 15.09.1997:</p>
<p style="text-align: justify;">&#8230;. schlie&#223;en</p>
<p style="text-align: justify;">unter Anerkennung der Fortgeltung des Konkordates zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich vom 20. Juli 1933 und unbeschadet einer Fortgeltung des Vertrages des Freistaates Preu&#223;en mit dem Heiligen Stuhl vom 14. Juni 1929 diesen Vertrag.</p>
<p style="text-align: justify;">Leider haben s&#228;mtliche Juristen, Staatsrechtler, Politiker und selbst die st&#228;ndig das GG immer weiter verschlimmbessernden so genannten Volksvertreter und Bundestagsabgeordneten genau so wenig ordentlich und deutsch korrekt diese Kirchenvertr&#228;ge bearbeitet, wie sie das vernichtende Argument gegen jegliche Rechtsgrundlage in der BRD durch die Streichung von GG Art. 23 a. F. rechtzeitig begriffen haben oder heute erkennen wollen.</p>
<p style="text-align: justify;">Ein Konkordatsbruch durch den Vatikan bedeutet aber auch, dass die katholische Kirche keinen Rechtsanspruch auf Kirchensteuererhebung durch die Finanzamtsstrukturen der BRD ab diesem Vorkommnis gehabt hat.</p>
<p style="text-align: justify;">Die BRD und ihre Erf&#252;llungsgehilfen in Finanzbeh&#246;rden und Kirchen haben die von ihr beanspruchten Steuerb&#252;rger also danach vermutlich in ungerechtfertigter Bereicherungsabsicht, sittenwidriger Sch&#228;digungsabsicht und f&#252;r die Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches noch angreifbaren, unverj&#228;hrbaren Betrugshandlungen f&#252;r die katholische Kirche um hohe Milliardenbetr&#228;ge in jedem Jahr geprellt.</p>
<p style="text-align: justify;">Mindestens die katholische Kirche ist also seit &#252;ber 30 Jahren Nutznie&#223;er der V&#246;lkerrechtsverbrechen gegen das Deutsche Volk der Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches und an einer Rechtsstaatlichkeit in Deutschland deshalb vermutlich nicht interessiert.</p>
<p style="text-align: justify;">Die BRD hat demnach also alle von ihr eingezogenen Kirchensteuern f&#252;r die katholische Kirche wegen sittenwidriger Erhebung ab dem 26.06.1972 zur&#252;ck zu geben.</p>
<p style="text-align: justify;">Gleichzeitig ist der Nachweis gef&#252;hrt, dass die BRD-Politiker und Juristen die unter polnischer und russischer Verwaltung stehenden Gebiete des Deutschen Reiches durch ihr Handeln nicht nur gef&#228;hrdet haben, sondern diese definitiv ohne Erl&#228;uterungen und Aufkl&#228;rungen gegen&#252;ber den Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches aufgeben wollten und wollen, um sich zum pers&#246;nlichen Vorteil den Kriegsgegnern anzudienen und dem Staate Deutsches Reich ungeheueren Schaden zuzuf&#252;gen.</p>
<p style="text-align: justify;">F&#252;r die v&#246;lkerrechtswidrige Gesetzeslage in Deutschland finden sich zunehmend weitere Beweise, die erkennen lassen, dass sich das Besatzungskonstrukt BRD und dessen Erf&#252;llungsgehilfen in immer gr&#246;&#223;erem Ausma&#223; an den V&#246;lkerrechtsverbrechen gegen die Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches und das Deutsche Reich beteiligen wollen.</p>
<p style="text-align: justify;">Im Focus 49/2005, S. 13, wird berichtet, dass auf Antrag des Berliner Senats &#252;ber eine Normenkontrollklage das Bundesverfassungsgericht den Sonderstatus von Berlin aufheben soll.</p>
<p style="text-align: justify;">Das hei&#223;t aber nichts anderes, als das die BRD weder souver&#228;n noch das Besatzungsrecht ung&#252;ltig w&#228;re. Und es best&#228;tigt, dass der Berlinstatus nach dem Besatzungsrecht auch noch im Dezember 2005 gilt. Diesen kann das Bundesverfassungsgericht auch nicht &#228;ndern, weil ihm dazu schon lange die Rechtsgrundlagen fehlen und es gegen&#252;ber Besatzungsrecht nichts zu sagen hat.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Urkundsbeweis und Inaugenscheinnahme: West-Berlin hat einen noch g&#252;ltigen Sonderstatus</span></p>
<p style="text-align: justify;">Im &#252;brigen wird auch hier wie in den gesamten &#246;ffentlichen Medien der BRD die Desinformation fortgesetzt, weil die Bundesl&#228;nder der BRD keine Reichsimmobilien beanspruchen d&#252;rfen und auch nicht zur&#252;ckerhalten k&#246;nnen. Die BRD-Bundesl&#228;nder entsprechen nicht den L&#228;ndern des Deutschen Reiches und wurden erst 1949 und sp&#228;ter u. a. mit abweichender geographischer Erstreckung geformt. Sie haben also niemals Reichsgebiete besessen, sondern waren auf Befehl der Siegerm&#228;chte reine Verwaltungsstrukturen zur Verwaltung von solchen Gebieten. Diese Reichsimmobilien wurden mit Besatzergewalt erkl&#228;rterma&#223;en lediglich vor&#252;bergehend besetzt und m&#252;ssen noch vollst&#228;ndig dem Deutschen Reich nach einer Wiedervereinigung in den Grenzen vom 31.12.1937 zur&#252;ckgegeben werden.</p>
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		<title>Fakt Nr.14: Vertr&#228;ge zur Regelung bestimmter Fragen sind nichtig</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Sep 2009 01:20:59 +0000</pubDate>
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			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Die folgenden Vertr&#228;ge und Gesetze sind aufgrund des Besatzungsvorbehaltes der Siegerm&#228;chte nach Punkt 04 in Selbstkontrahierung der Besatzer mit sich selbst und nicht durch den freien Willen der Deutschen entstanden. Sie dienten lediglich dazu, die Deutschen weiterhin trotz der vorgegaukelten, ab dem Zusammenf&#252;hren der DDR und der BRD scheinbar gew&#228;hrten Souver&#228;nit&#228;t weiterhin fest in die Steuerungs- und Lenkungssysteme v&#246;lkerrechtswidriger und nach Weltherrschaft strebender Fremdm&#228;chte einzubinden.</p>
<p><span id="more-111"></span></p>
<p style="text-align: justify;">F&#252;r diese Analyse sprechen schon die Textformulierungen, die keinerlei freie Entscheidung der Deutschen in Volksbefragungen oder zu einer Verfassung gew&#228;hrten, obwohl sie grunds&#228;tzlich unver&#228;u&#223;erliche Menschenrechte und V&#246;lkerrechte f&#252;r jedermann einfach aufgaben. Durch die gesetz- und rechtswidrige Abtretung von f&#252;r eine Nation lebensnotwendigen Hoheitsrechten werden sie auch niemals rechtsstaatlich korrekt ausf&#252;hrbar sein.</p>
<p style="text-align: justify;">Unter anderen die folgenden Vertr&#228;ge tragen die Saat der notwendigen Gegenvorstellungen vor internationalen Gremien in sich:</p>
<p style="text-align: justify;">Vertrag &#252;ber die Schaffung einer W&#228;hrungs-, Wirtschaft- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik</p>
<p style="text-align: justify;">Bonn, vom 18. Mai 1990</p>
<p style="text-align: justify;">Theodor Waigel (BRD), Walter Romberg (DDR)</p>
<p style="text-align: justify;">Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil II</p>
<p style="text-align: justify;">Nr. 20 – Tag der Ausgabe Bonn: den 29. Juni 1990, S. 537</p>
<p style="text-align: justify;">Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik &#252;ber die Herstellung der Einheit Deutschlands – Einigungsvertrag</p>
<p style="text-align: justify;">vom 31. August 1990</p>
<p style="text-align: justify;">Sch&#228;uble (BRD), G&#252;nther Krause (DDR)</p>
<p style="text-align: justify;">Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil II, S. 889</p>
<p style="text-align: justify;">Nr. 35 – Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. September 1990</p>
<p style="text-align: justify;">Vertrag &#252;ber die abschlie&#223;ende Regelung in bezug auf Deutschland</p>
<p style="text-align: justify;">Zwei-plus-Vier-Vertrag – Deutsche Fassung</p>
<p style="text-align: justify;">Moskau, vom 12. September 1990</p>
<p style="text-align: justify;">Hans-Dietrich Gentscher (BRD), Lothar de Maizière (DDR), Roland Dumas (Franz&#246;sische Republik), E. Schewardnadse (Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken), Douglas Hurd (Vereinigte K&#246;nigsreich von Gro&#223;britannien und Nordirland), James Baker (Vereinigte Staaten von Amerika)</p>
<p style="text-align: justify;">Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil II, S. 1318</p>
<p style="text-align: justify;">Gesetz zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik &#252;ber die Herstellung der Einheit Deutschlands – Einigungsvertragsgesetz – und der Vereinbarung vom 18. September 1990</p>
<p style="text-align: justify;">Bonn, vom 23. September 1990</p>
<p style="text-align: justify;">Weizs&#228;cker, Dr. Helmut Kohl, Sch&#228;uble</p>
<p style="text-align: justify;">Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil II, S. 885</p>
<p style="text-align: justify;">Nr. 35 – Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. September 1990</p>
<p style="text-align: justify;">&#220;bereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin</p>
<p style="text-align: justify;">Bonn, vom 25. September 1990</p>
<p style="text-align: justify;">Lautenschlager (BRD), Boidevaix (Franz&#246;sische Republik), Vernon A. Walters (Vereinigte Staaten von Amerika), Christopher Mallaby (Vereinigtes K&#246;nigreich von Gro&#223;britannien und Nordirland)</p>
<p style="text-align: justify;">Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil II, S. 1274</p>
<p style="text-align: justify;">Nr. 36 – Tag der Ausgabe: Bonn, den 2. Oktober</p>
<p style="text-align: justify;">Verordnung zu den &#220;bereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin vom 25. September 1990</p>
<p style="text-align: justify;">Bonn, vom 28. September 1990</p>
<p style="text-align: justify;">Der Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl</p>
<p style="text-align: justify;">Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil II, S. 1273</p>
<p style="text-align: justify;">Nr. 36 – Tag der Ausgabe: Bonn, den 2. Oktober</p>
<p style="text-align: justify;">Bekanntmachung der Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag &#252;ber die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei M&#228;chten</p>
<p style="text-align: justify;">Bonn, den 08.10.1990</p>
<p style="text-align: justify;">Dr. Eitel, Staatssekret&#228;r des Ausw&#228;rtigen Amts im Auftrag des BM des Ausw&#228;rtigen</p>
<p style="text-align: justify;">Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil II, S. 1386 ff.</p>
<p style="text-align: justify;">Diese nichtige Vereinbarung eines dazu nicht legitimierten Staatssekret&#228;rs, den KOHL und seine Minister daf&#252;r vorgeschoben haben, sollte die zeitlich unbegrenzte Auslieferung aller Deutschen an die drei Westm&#228;chte ohne Rechtsschutz durch die eigene BRD-Regierung begr&#252;nden und bedeutet deshalb den Fortfall jeder Gehorsamkeitsverpflichtung, z.B. Steuerzahlungspflicht f&#252;r BRD-Regierungskriminelle und deren Scheinstaat, s. auch Punkt 18! Das Bekanntmachungsdatum vom 08.10.1990 hat aber auch die Gesch&#228;ftsgrundlage des Beitritt der DDR zur BRD &#8211; in welcher juristischen Konstruktion auch scheinbar rechtskr&#228;ftig &#8211; entg&#252;ltig zerst&#246;rt.</p>
<p style="text-align: justify;">Wenn man allein die Reihenfolge der &#246;ffentlichen Bekanntmachungen der oben aufgef&#252;hrten Vertr&#228;ge anschaut, erkennt man ein rechtwidriges System permanenter Irref&#252;hrung der Deutschen. Wie kann zum Beispiel eine Verordnung auf Seite 1273 des BGBl Nr. 36 etwas in Kraft setzen, was erst auf Seite 1274 des BGBl Nr. 36 durch Ver&#246;ffentlichung existiert?</p>
<p style="text-align: justify;">Die gr&#246;&#223;te T&#228;uschung der Deutschen liegt aber in der &#220;berschrift des Vertrages vom 25. September 1990: &#220;bereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin. Im Gesetzestext hei&#223;t es unter Artikel 2 genau:</p>
<p style="text-align: justify;">Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische , gerichtliche oder Verwaltungsma&#223;nahmen der alliierten Beh&#246;rden in und in Bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Ma&#223;nahmen begr&#252;ndet oder festgestellt sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne R&#252;cksicht darauf, ob sie in &#220;bereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begr&#252;ndet oder festgestellt worden sind.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Entsprechendes steht in Artikel 4:</span><br />
Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Beh&#246;rden oder durch eine von derselben eingesetzten Gericht oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksamkeit der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier M&#228;chte in oder in bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskr&#228;ftig und rechtswirksam und werden von deutschen Gerichten und Beh&#246;rden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Beh&#246;rden behandelt.
</p>
<p style="text-align: justify;">Durch diese Formulierung handelt es sich eindeutig nicht um einen Vertrag ausschlie&#223;lich in bezug auf Berlin, sondern er erstreckt sich in seinen v&#246;lkerrechtswidrigen Bestandteilen, welche auch die gerichtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen der Alliierten offen halten m&#252;ssten, auf das Teilreichsgebiet, welches die DDR und die BRD und Berlin insgesamt umfasst.</p>
<p style="text-align: justify;">Diese Knebelung ist aber wiederum nur mit dem Besatzungsvorbehalt entstanden und damit ebenso nichtig wie alle oben angef&#252;hrten Vertr&#228;ge unter der vielfachen juristischen Betrachtungsweise, die sich durch die gesamte vorliegende Ausarbeitung zum Legitimationsdebakel der BRD nach Menschenrechts- und V&#246;lkerrechtsbestimmungen zieht.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Und abschlie&#223;end ein letztes Beispiel:</span><br />
Die Ratifikation des Zwei-plus-Vier-Vertrages sollte nach Artikel 8 auf deutscher Seite durch das vereinte Deutschland erfolgen und f&#252;r das vereinte Deutschland gelten. Dazu fehlen, wie vielfach nachgewiesen, aber bis heute alle v&#246;lkerrechtlich korrekten Voraussetzungen, unabh&#228;ngig von der Nichtigkeit durch Gebietsabtretungen, &#252;ber die weder die BRD noch DDR noch sonst jemand au&#223;er dem Deutschen Volk in Volksabstimmung entscheiden konnte.</p>
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		<title>Fakt Nr.15: Ein Friedensvertrag f&#252;r Deutschland wird umgangen</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Sep 2009 01:19:42 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die unter Punkt 12 zitierten Bundeskanzleramtsprotokolle zu den Verhandlungen in Paris am 17.07.1990 beweisen in der Anlage 2: Protokoll des franz&#246;sischen Vorsitzenden – mit den folgenden Formulierungen, dass die Frage einer Friedensvertragsregelung mit dem Deutschen Reich planm&#228;&#223;ig und irref&#252;hrend, aber v&#246;lkerrechtswidrig umgangen werden sollte. Das beweist Punkt 1 der Anlage Nr. 354B: 1. Das Prinzip [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Die unter Punkt 12 zitierten Bundeskanzleramtsprotokolle zu den Verhandlungen in Paris am 17.07.1990 beweisen in der Anlage 2: Protokoll des franz&#246;sischen Vorsitzenden – mit den folgenden Formulierungen, dass die Frage einer Friedensvertragsregelung mit dem Deutschen Reich planm&#228;&#223;ig und irref&#252;hrend, aber v&#246;lkerrechtswidrig umgangen werden sollte.</p>
<p><span id="more-109"></span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Das beweist Punkt 1 der Anlage Nr. 354B:</span></p>
<p style="text-align: justify;">1. Das Prinzip Nr. 1 hinsichtlich der Frage der deutschen Grenzen, auf das sich die sechs Mitgliedstaaten der in Ottawa eingesetzten Gruppe geeinigt haben, wird durch folgenden Satz erg&#228;nzt: &#8220;Die Best&#228;tigung des endg&#252;ltigen Charakters der Grenzen wird einen wesentlichen Bestandteil der Friedensordnung in Europa darstellen.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Das beweist Punkt 4 der Anlage Nr. 354B:</span></p>
<p style="text-align: justify;">4. Die vier Siegerm&#228;chte erkl&#228;ren, dass die Grenzen des vereinigten Deutschland einen endg&#252;ltigen Charakter haben, der weder durch ein &#228;u&#223;eres Ereignis noch durch &#228;u&#223;ere Umst&#228;nde in Frage gestellt werden kann. Der Au&#223;enminister Polens, Krzysztof Skubiszewski, weist darauf hin, dass nach Ansicht der polnischen Regierung diese Erkl&#228;rung keine Grenzgarantie durch die vier M&#228;chte darstellt.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Au&#223;enminister der Bundesrepublik Deutschland, Hans-Dietrich Genscher, weist daraufhin, dass er zur Kenntnis genommen hat, dass diese Erkl&#228;rung f&#252;r die polnische Regierung keine Grenzgarantie darstellt. Die BRD stimmt der Erkl&#228;rung der vier M&#228;chte zu und unterstreicht, dass die in dieser Erkl&#228;rung erw&#228;hnten Ereignisse oder Umst&#228;nde nicht eintreten werden, d.h., dass ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung nicht beabsichtigt sind. Die DDR stimmt der von der BRD abgegebenen Erkl&#228;rung zu.</p>
<p style="text-align: justify;">Unabh&#228;ngig davon, dass auch diese Bestimmungen in f&#252;r den Zweck v&#246;lkerrechtlich verbotener Selbstkontrahierung der Besatzungsm&#228;chte entstanden ist, wird deutlich, dass den deutschen Kollaborateuren des Besatzungskonstrukts die Unm&#246;glichkeit einer Friedensvertragsregelung durch die DDR und/oder BRD bewusst war.</p>
<p style="text-align: justify;">Diese beiden Besatzungskonstrukte sind weder Staaten im staatsrechtlichen Sinn noch haben sie schon im Krieg existiert. Sie waren also auch nicht am Krieg beteiligt, wodurch ein Friedensvertrag mit diesen juristisch unm&#246;glich ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Deutsche Reich hingegen wurde zur Vertretung seiner Belange absichtlich nicht hinzugezogen, was ohne Zweifel &#252;ber die direkte Befragung der B&#252;rger des Deutschen Reiches m&#246;glich gewesen w&#228;re. Die Absicht, durch die Aufgabe von &#252;ber einem Drittel des Gebietes des Deutschen Reiches vollendete Tatsachen bei den v&#246;lkerrechtswidrigen Annexionen durch die Besatzer in Selbstkontrahierung zu schaffen, kann und wird die in Punkt 1. behauptete Herstellung einer Friedensordnung niemals entg&#252;ltig und v&#246;lkerrechtsgerecht bewirken.</p>
<p style="text-align: justify;">Dieses gilt um so mehr, als die Bundesrepublik Deutschland nicht einmal ein verl&#228;sslicher Rechtsstaat ist und in Folge dieser juristisch, abartigen Machenschaften nunmehr auch die Menschenrechte insgesamt aushebeln muss und ausgehebelt hat, um die entstehenden wissenschaftlichen Untersuchungen und Diskussionen m&#246;glichst zu unterbinden.</p>
<p style="text-align: justify;">Es besteht bis heute also noch kein Friedensvertrag mit dem nicht untergegangenen Deutschen Reich, da entgegen einer weit verbreiteten Meinung der sog. Zwei-plus-Vier-Vertrag noch kein solcher Friedensvertrag ist: Er wurde n&#228;mlich nicht von Deutschland, sondern nur von der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik unterschrieben. Das ist aber noch nicht Deutschland, sondern nur ein Teil Deutschlands. Ein Teil kann aber nicht f&#252;r das ganze Deutschland unterschreiben, wenn er dazu gar keine ausdr&#252;ckliche Vollmacht hat. Diese Rechtsgrundlage kann wiederum jederzeit von aktueller Bedeutung werden, wenn gerade pers&#246;nliche Anspr&#252;che gegen die Bundesregierung, bzw. gegen die handelnden Kollaborateure pers&#246;nlich in einem solchen Rahmen geltend gemacht werden. Auch sind solche Anspr&#252;che nicht etwa an irgendeine Frist gebunden.</p>
<p style="text-align: justify;">Die hier geschilderte V&#246;lkerrechtslage Gesamtdeutschlands nach dem 03.10.1990 ist trotz aller entsprechenden &#8220;v&#246;lkerrechtlichen“ Vertr&#228;ge, die auf Ostdeutschland jenseits Oder und Nei&#223;e verzichten wollen und sollen, daher niemals eine Grundlage f&#252;r einen dauerhaften Frieden in der Welt und in Europa:</p>
<p style="text-align: justify;">a) Eine solche andere Entwicklung zeigt sich n&#228;mlich jetzt gerade am Beispiel Kareliens: Finnland musste nach zwei verlorenen Kriegen im Friedensvertrag von 1947 insgesamt 25.000 qkm in Karelien an die Sowjetunion abtreten. Dennoch wurde im Januar 1991 im Reichstag in Helsinki bereits unmissverst&#228;ndlich die finnische Regierung aufgefordert, die m&#246;glichst umgehende R&#252;ckgabe dieser Gebiete von Russland zu fordern und auch gleich praktisch einzuleiten. Zwar entgegnete die Regierung, es l&#228;ge nicht in unserem Interesse“, die Zugeh&#246;rigkeit dieser Gebiete zu Russland in Frage zu stellen. Doch kein Finne glaubt jetzt noch ernsthaft, dass schon das letzte Wort Finnlands hierzu gesprochen sein sollte. Denn nach einer Umfrage sind bereits 47% der Bev&#246;lkerung Finnlands der Meinung, dass solche Gebietsverhandlungen nunmehr umgehend einsetzen sollten.</p>
<p style="text-align: justify;">b) Gleiche Gebietsstreitigkeiten gibt es auch hinsichtlich der japanischen Inselkette der Kurilen f&#252;r die dortigen Inseln Habomei, Kunashiri, Shikotan und Iturup. Japan denkt nicht daran, einer Abtretung dieser nur kleinen Inseln, die die Sowjetunion 1945 annektierte, zuzustimmen.</p>
<p style="text-align: justify;">c) &#8220;Friedensbedingungen anderer Art&#8221; hat bisher nur die Bundesrepublik Deutschland angeboten, n&#228;mlich entsch&#228;digungslosen Territorialverzicht von Gebieten, die &#252;ber 700 Jahre rein deutsch waren, bis ihre Bev&#246;lkerung von dort gewaltsam vertrieben wurde, was nicht ohne unz&#228;hlige T&#246;tungen (Morde) abging.</p>
<p style="text-align: justify;">Wie hier dargestellt, ist es aber dennoch mehr als fraglich, ob ein solches Anerbieten denn &#252;berhaupt einem solchen &#8220;dauerhaften Frieden“ dienen k&#246;nnte, der damit angestrebt werden soll. W&#252;rde es wirklich einem ,,Quosque tandem?“ (Wie lange noch?) der Geschichte stand halten? Das jedoch k&#246;nnte — wie beide Beispiele aufzeigen — jederzeit geltend gemacht werden. Denn es spricht auch alles daf&#252;r, dass das, was nicht gerecht geregelt war, nicht auf Dauer bestehen kann.</p>
<p style="text-align: justify;">Von der hier geschilderten Rechtslage des allgemeinen &#246;ffentlichen Rechts, also des V&#246;lkerrechts und des deutschen Staatsrechts, ist weiterhin zwingend auszugehen.</p>
<p style="text-align: justify;">Einklagen kann jeder Staat diese Rechtslage vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag, vor dem nur Staaten auftreten d&#252;rfen. Ein Staat, der gegen das Deutsche Reich etwa Rechtsanspr&#252;che zu haben glaubt, die sich aus der Zeit des sog. Zweiten Weltkrieges ergeben k&#246;nnten, kann sich jederzeit deswegen an das Deutsche Reich wenden, nicht aber an die Bundesrepublik Deutschland, die niemals Kriege gef&#252;hrt hat und die auch nicht der gegenw&#228;rtige oder der k&#252;nftige Rechtsnachfolger des ja noch immer bestehenden Deutschen Reiches ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Fremde Staaten k&#246;nnen die gegenw&#228;rtige V&#246;lkerrechtslage von Gebieten wie das Sudetenland, Danzig oder Memel vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag einklagen, wo sie Recht bekommen werden. Es bleibt noch heute die Sache eines fremden Staates, ob die gegenw&#228;rtigen Grenzen Deutschlands die vom 31.12.1937 sein sollten, wie das die Alliierten in ihrer Berliner Erkl&#228;rung von 1945 behaupten oder ob sich das neue Deutschland in seinen Grenzen vom 31.08.1939 erstreckt, in denen das Selbstbestimmungsrecht des Deutschen Volkes immerhin ber&#252;cksichtigt wurde. Nur die Ber&#252;cksichtigung dieser V&#246;lkerrechtslage allein k&#246;nnte einen zuk&#252;nftigen Frieden wirkungsvoll stabilisieren, da auch der von Versailles 1919 nur die Grundlage f&#252;r einen neuen Weltkrieg geboren hatte. Warum sollte ein k&#252;nftiger Friedensvertrag wieder solche Folgen haben m&#252;ssen?</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">&#8220;Nichts ist geregelt, was nicht auch gerecht geregelt wurde.&#8221; </span>(Abraham Lincoln).</p>
<p style="text-align: justify;">Nach dem Vorstehenden und auch nach den in Punkt 12 im Folgenden wiedergegebenen Kanzleramtsprotokollen zu den 2plus4-Verhandlungen am 17.07.1990 in Paris ist also unbestreitbar, dass das Deutsche Reich sich weiterhin im Kriegszustand mit den Alliierten Siegerm&#228;chten befindet und lediglich Waffenstillstand herrscht. Die BRD konnte wegen Nichtexistenz bis 1945 keinen Krieg gef&#252;hrt haben und somit als Besatzungskonstrukt in Selbstkontrahierung f&#252;r die Siegerm&#228;chte auch keinen Waffenstillstand schlie&#223;en.</p>
<p style="text-align: justify;">Nach der Haager Landkriegsordnung konnten und k&#246;nnen die nunmehr unerkl&#228;rten und heimlichen Besatzer damit zwar die Anwendung der Gesetze des Deutschen Reiches mit Gewalt weiterhin verhindern, aber nicht entg&#252;ltig aufheben oder beseitigen. An der Vort&#228;uschung einer Aufhebung hatten die Siegerm&#228;chte mit ihren deutschen Kollaborateuren und Hochverr&#228;tern aber ein triftiges Interesse, weil sie von Anfang an das Deutsche Reich entgegen ihren st&#228;ndigen Erkl&#228;rungen f&#252;r immer handlungsunf&#228;hig halten wollten, um v&#246;lkerrechtswidrig ungest&#246;rt Reichsgebiete und -verm&#246;gen veruntreuen und stehlen zu k&#246;nnen.</p>
<p style="text-align: justify;">Dazu geh&#246;rte auch die Erzwingung eines diktierten BRD-Grundgesetzes und einer vorgeschriebenen DDR-Verfassung, welche die Grundlagen daf&#252;r liefern sollten, die f&#252;r sie gef&#228;hrlichen Reichsgesetze angeblich streichen oder ver&#228;ndern zu k&#246;nnen.</p>
<p style="text-align: justify;">Im Rahmen der wissenschaftlichen Bearbeitung der Fragestellung, warum BRD-Politiker, Beamte und Juristen nur dann &#8211; ganz vereinzelt &#8211; mit Strafe verfolgt werden, wenn sie die Kreise ihrer Standes- und sonstigen Genossen ernstlich st&#246;rten, gibt das weiterhin geltende Reichsrecht dazu die Erkl&#228;rung. Sie halten erkennbar das Besatzungsrecht mit dazu gew&#228;hrten Privilegien zum eigenen Nutzen vor dem Grundgesetz und f&#252;r die Siegerm&#228;chte aufrecht.</p>
<p style="text-align: justify;">Trotz der B&#252;cherverbrennung zur Vernichtung des Wissens um das 3. Reich durch die Siegerm&#228;chte und ihre deutschen Kollaborateure kann man m&#252;hselig u. a. auf Flohm&#228;rkten finden, was die BRD-Kettenhunde noch in erhebliche Schwierigkeiten bringen soll.</p>
<p style="text-align: justify;">Es wird den Deutschen anhand noch vorhandener Buchbeispiele eindringlich suggeriert, dass w&#228;hrend des 3. Reiches alle bedeutende Literatur und vor allen Dingen Rechtsliteratur mit dem Hakenkreuz verziert wurde. Zur Aufkl&#228;rung wird deshalb das k&#252;rzlich wieder gefundene Strafgesetzbuch mit Geltung vom 01.08.1944 vorgestellt, welches bei den Recherchen bisher den letzten Stand bis zum Waffenstillstand wiedergibt. Im ganzen Werk gibt es also kein Nationalsozialistisches Symbol!</p>
<p style="text-align: justify;">Urkundsbeweis: Buchma&#223;e 10 cm x 15,3 cm</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">StGB § 80 (Hochverrat)</span><br />
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt das Reichsgebiet ganz oder teilweise einem fremden Staat einzuverleiben oder ein zum Reich geh&#246;riges Gebiet vom Reich loszurei&#223;en, wird mit dem Tode bestraft.
</p>
<p style="text-align: justify;">Ebenso wird bestraft, wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die Verfassung des Reichs zu &#228;ndern.</p>
<p style="text-align: justify;">Dem aufmerksamen Leser wird damit schnell klar, dass auf die Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches mit unmittelbarer Reichsangeh&#246;rigkeit noch eine unangenehme Aufgabe bei der Strafverfolgung von Vaterlands- und Hochverr&#228;tern zukommt, welche von allen Staaten auf der Erde akzeptiert werden wird. Dabei ist zu bedenken, dass alle BRD-Politiker durch die &#8211; versuchte &#8211; Anerkennung der Todesstrafe f&#252;r Deutsche im Falle bewaffneter Freiheitsk&#228;mpfe selbst die H&#246;chststrafe provoziert haben, s. Punkt 18. Damit versto&#223;en sie gegen GG Art. 20 (4), der nach ISENSEE diesen bewaffneten Aufstand gegen Tyrannen als V&#246;lkerrecht erlaubt, <a href="http://brd-schwindel.com/fakt-nr-31-die-gehorsamkeitspflicht-waere-auch-nach-gg-art-20-4-beendet" target="_blank">s. auch die Zitate in Punkt 31!</a></p>
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		<title>Fakt Nr.16: Die vorgesehene Verfassung f&#252;r Deutschland wird verhindert</title>
		<link>http://brd-schwindel.com/fakt-nr-16-die-vorgesehene-verfassung-fuer-deutschland-wird-verhindert/</link>
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		<pubDate>Mon, 14 Sep 2009 01:17:02 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Im Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik &#252;ber die Herstellung der Einheit Deutschlands – Einigungsvertrag &#8211; vom 31. August 1990 findet sich der Artikel 5 (K&#252;nftige Verfassungs&#228;nderungen): Die Regierungen der beiden Vertragsparteien empfehlen den gesetzgebenden K&#246;rperschaften des vereinten Deutschlands, sich innerhalb von zwei Jahren mit den im Zusammenhang mit der deutschen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Im Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik &#252;ber die Herstellung der Einheit Deutschlands – Einigungsvertrag &#8211; vom 31. August 1990 findet sich der Artikel 5 (K&#252;nftige Verfassungs&#228;nderungen):</p>
<p><span id="more-107"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Die Regierungen der beiden Vertragsparteien empfehlen den gesetzgebenden K&#246;rperschaften des vereinten Deutschlands, sich innerhalb von zwei Jahren mit den im Zusammenhang mit der deutschen Einigung aufgeworfenen Fragen zur &#196;nderung oder Erg&#228;nzung des Grundgesetzes zu befassen, insbesondere</p>
<p style="text-align: justify;">- in bezug auf das Verh&#228;ltnis zwischen Bund und L&#228;ndern entsprechend dem Gemeinsamen Beschluss der Ministerpr&#228;sidenten vom 5. Juli 1990,</p>
<p style="text-align: justify;">- in bezug auf die M&#246;glichkeit einer Neugliederung f&#252;r den Raum Berlin/Brandenburg abweichend von den Vorschriften des Artikels 29 des Grundgesetzes durch Vereinbarung der beteiligten L&#228;nder,</p>
<p style="text-align: justify;">- mit den &#220;berlegungen zur Aufnahme von Staatszielbestimmungen in das Grundgesetz sowie</p>
<p style="text-align: justify;">- mit der Frage der Anwendung des Artikels 146 des Grundgesetzes und in deren Rahmen einer Volksabstimmung.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Grundgesetz Artikel 146 [Geltungsdauer]</span><br />
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands f&#252;r das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine G&#252;ltigkeit an dem Tag, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
</p>
<p style="text-align: justify;">Das Grundgesetz der so genannten Bundesrepublik Deutschland ist keine Verfassung! Es ist einseitig und gewaltsam durchgesetztes Besatzungsrecht. Widerspr&#252;chliche und uneinheitliche Vertragsgestaltungen zur so genannten deutschen Einheit haben das juristische Chaos nur noch verst&#228;rkt. Die Vorlage einer Verfassung wurde den Deutschen durch die Politik bis zum Zusammenschluss der DDR und der BRD &#252;ber 45 Jahre hinweg absichtlich verweigert. Nat&#252;rlich wurde deshalb auch die Verpflichtung aus dem Einigungsvertrag stillschweigend durch s&#228;mtliche Bundesorgane bisher weitere 15 Jahre ignoriert, weil es das Ende ihrer erkannten und hier bewiesenen Willk&#252;rherrschaft in Amtsanma&#223;ung bedeutet h&#228;tte.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Bundesverfassungsgericht mit seinen politisch bestimmten und abh&#228;ngigen Richtern verhindert auch in Kenntnis der v&#246;lkerrechtlichen Problematik jegliche Versuche zur Erzwingung einer Verfassungsabstimmung (BVerfG Lexetius.com/2000/10/334, Beschluss vom 31. 3. 2000 &#8211; 2 BvR 209l/ 99).</p>
<p style="text-align: justify;">In dem Verfahren &#252;ber die Verfassungsbeschwerde des Herrn C., gegen das Unterlassen der Bundesrepublik Deutschland, Vorbereitungen f&#252;r den Beschluss einer Verfassung durch das Volk zu treffen, hat die 4. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Pr&#228;sidentin Limbach und die Richter Jentsch, Di Fabio gem&#228;&#223; § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBI I S. 1473) am 31. M&#228;rz 2000 einstimmig beschlossen:</p>
<p style="text-align: justify;">Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.</p>
<p style="text-align: justify;">Gr&#252;nde:</p>
<p style="text-align: justify;">Der Beschwerdef&#252;hrer begehrt von der Bundesrepublik Deutschland gesetzgeberische oder administrative Ma&#223;nahmen zur Verwirklichung des vermeintlich aus Art. 146 GG neuer Fassung folgenden Verfassungsauftrags, das deutsche Volk &#252;ber eine Verfassung beschlie&#223;en zu lassen.</p>
<p style="text-align: justify;">Seine Verfassungsbeschwerde war nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Annahmevoraussetzungen aus § 93a BVerfGG nicht gegeben sind.</p>
<p style="text-align: justify;">Wie das Bundesverfassungsgericht im Urteil des Zweiten Senats vom 12. Oktober 1993 entschieden hat, begr&#252;ndet Art. 146 GG kein verfassungsbeschwerdef&#228;higes Individualrecht (BVerfGE 89, 155 [180]). Der Beschwerdef&#252;hrer k&#246;nnte allenfalls dann ein Grundrecht aus Art. 2 Abs. l in Verbindung mit Art. 20 Abs. l und 2, Art. 146 GG auf Herbeif&#252;hrung einer Volksabstimmung &#252;ber die Verfassung haben, wenn aus Art. 146 GG die Pflicht staatlicher Stellen zur Durchf&#252;hrung einer Volksabstimmung folgte. Weder aus dem Wortlaut noch aus der Entstehungsgeschichte dieses Grundgesetzartikels ergibt sich daf&#252;r ein Anhaltspunkt.</p>
<p style="text-align: justify;">Von einer weiteren Begr&#252;ndung wird gem&#228;&#223; § 93d Abs. l Satz 3 BVerfGG abgesehen.</p>
<p style="text-align: justify;">Diese Entscheidung ist unanfechtbar.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Position des Bundesverfassungsgerichtes wird v&#246;lkerrechtlich richtig eingeordnet, wenn man den folgenden Antrag an den Bundespr&#228;sidenten Prof. Dr. Horst K&#246;hler inhaltlich zur Kenntnis nimmt.</p>
<p style="text-align: justify;">Sehr geehrter Herr Bundespr&#228;sident !</p>
<p style="text-align: justify;">Das Bundesverfassungsgericht ist verfassungswidrig nahezu 100 Prozent mit Parteimitgliedern besetzt, w&#228;hrend wir in der Bev&#246;lkerung nur etwa drei Prozent Parteimitglieder haben.</p>
<p style="text-align: justify;">Dieser Zustand entspricht den Verh&#228;ltnissen im Nazi- und im Stasi-Staat.</p>
<p style="text-align: justify;">Er widerspricht dem unmittelbar geltenden Grundrecht des Grundgesetzes Art. 3, Absatz 3, in dem ausdr&#252;cklich festgelegt ist: „Niemand darf wegen &#8230; seiner &#8230; politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“</p>
<p style="text-align: justify;">Dieser Zustand widerspricht auch Art. 21 Absatz 1 des Grundgesetzes, in dem den Parteien eine Mitwirkung bei der politischen Willensbildung aber nicht dessen alleinige Gestaltung zusteht.</p>
<p style="text-align: justify;">Gleichfalls widerspricht dies auch Art. 20 Absatz 2 des Grundgesetzes, der die Wahl der Richter durch das Volk vorschreibt : „ Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen &#8230;. ausge&#252;bt.“</p>
<p style="text-align: justify;">Gleichfalls schreibt Art. 20 Absatz 2 des Grundgesetzes die Gewaltentrennung vor: „ Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird &#8230; durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausge&#252;bt.“</p>
<p style="text-align: justify;">Ich fordere Sie auf, s&#228;mtliche „Richter“ des „Bundesverfassungsgerichts“ ohne Verzug aus ihren angema&#223;ten &#196;mtern zu entfernen und die verfassungsgem&#228;&#223;e Neubesetzung in die Wege zu leiten.</p>
<p style="text-align: justify;">Hochachtungsvoll</p>
<p style="text-align: justify;">gez.: Ekkehardt Freiherr Schenck zu Schweinsberg</p>
<p style="text-align: justify;">Kopie an:</p>
<p style="text-align: justify;">Pr&#228;sident des Bundesverfassungsgerichts mit der Aufforderung, dieses Schreiben s&#228;mtlichen „Verfassungsrichtern“ zur Kenntnis zu bringen.</p>
<p style="text-align: justify;">Prof. Dr. Wolfgang Thierse als Bundestagspr&#228;sident und Vertreter des Bundespr&#228;sidenten, insbesondere auch als namhaftes SPD-Mitglied.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Vorsitzenden der vier Bundestagsfraktionen.</p>
<p style="text-align: justify;">Es gibt also auch kein Nichtwissen &#252;ber diese rechtswidrigen Verh&#228;ltnisse bei BRD-Organen.</p>
<p style="text-align: justify;">Damit ist vom Bundesverfassungsgericht bewusst die Frage offen gelassen worden, wie in der BRD eine Verfassung entstehen k&#246;nnte. Aufgrund der Rede von Prof. Dr. Carlo SCHMIDT gibt es aber eine einfache Antwort:</p>
<p style="text-align: justify;">Die Vorlage des Entwurfes einer Verfassung zur Abstimmung durch das Deutsche Volk kann in der BRD durch jeden Einzelnen erfolgen, weil damit gleichzeitig auch die Frage nach der Beanspruchung als Staatsangeh&#246;riger des urspr&#252;nglichen Besatzungskonstrukts durch eine Unterwerfungserkl&#228;rung f&#252;r die Abstimmenden gekl&#228;rt werden k&#246;nnte.</p>
<p style="text-align: justify;">Es braucht also keine Parteipolitiker, dem Standesrecht unterworfene Juristen und hochgelobte, das Deutsche Volk st&#228;ndig betr&#252;gende professorale Staatsrechtler zur Erstellung, Vorlage und Annahme einer demokratischen Verfassung.</p>
<p style="text-align: justify;">Im weiteren Vorgriff auf die noch angef&#252;hrten Tatsachen, dass sich die BRD-Organe selbst nach Belieben nicht an die Grundgesetze und daraus entwickelten, aber mit diesen nur teilweise kompatiblen Gesetzen halten, wird hier insgesamt festgestellt:</p>
<p style="text-align: justify;">S&#228;mtliche Sicherungen eines demokratischen Rechtsstaates sind in der Bundesrepublik Deutschland l&#228;ngst durchgebrannt.</p>
<p style="text-align: justify;">Heute liegen den Justiz-Opfer-Initiativen die Benachrichtigungen u. a. vom Bundesgerichtshof und des Bundesverfassungsgerichtes vor, nach denen von ihnen unbekannten Richtern in unbekannten Kammern und unbekannten Verfahren ohne jegliches rechtliches Geh&#246;r rechtskr&#228;ftige Entscheidungen gegen sie vorliegen sollen. Gesetzlich vorgeschriebene Zustellungen haben sie nie erhalten.</p>
<p style="text-align: justify;">Genau das haben wir lange erwartet und in einer Verfassungsbeschwerde gegen das Zustellungsreformgesetz zum 01.07.2002 vorsorglich angegriffen.</p>
<p style="text-align: justify;">Und auch das Bundesverfassungsgericht hat offensichtlich im Wege des verbotenen Rechtsmissbrauch nach Grundgesetz Artikel 101, der ZPO und des Artikels 17 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten in der Fassung des Protokolls Nr. 11 vom November 1998 den vorsorglich zum 01.07.2002 in die ZPO eingef&#252;hrten § 189 und des § 517, 2. Halbsatz, zur Heilung von Zustellungsm&#228;ngeln verwenden wollen, um die a. a. Ort in der ZPO gesetzlich vorgeschriebenen f&#246;rmlichen Zustellungen zwecks Berechnung von Fristsetzungen u. a. zum EUGH zu unterlaufen. Die Beschwerde gegen das geradezu zum Missbrauch geschaffene Zustellungsreformgesetz zum 01.07.2002 hat das Bundesverfassungsgericht durch die Richter JAEGER, H&#214;MIG und BRYDE nicht angenommen und scheinbar abgestimmt im eigenen Interesse des Bundesverfassungsgerichtes zum Gesetzesmissbrauch das Zustellungsreformgesetz nicht f&#252;r grundgesetzwidrig erkl&#228;rt. Und demn&#228;chst werden vermutlich gerichtliche Entscheidungen dann &#252;berhaupt nicht mehr verschickt, sondern es kommen gleich die Vollstreckungsbeamten.</p>
<p style="text-align: justify;">Da in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Grundgesetz damit nachgewiesen wird, dass niemand mehr vor &#8220;rechtskr&#228;ftig abgeschlossenen&#8221; Verfahren im Wege einer Geheimjustiz ohne Anh&#246;rung sicher ist &#8211; und uns das Bundesverfassungsgericht auch als Volk nicht sch&#252;tzen wollte – muss es nun im Wege der Abstimmung &#252;ber eine Verfassung als unn&#252;tz und gro&#223;e Gefahr abgeschafft werden!</p>
<p style="text-align: justify;">Deshalb wurde am 09.09.2003 eine Neue Deutsche Verfassung zur Erf&#252;llung des GG Artikel 146 durch einen dazu Berechtigten in das Internet zur Abstimmung gestellt. Die Abstimmung dauert noch an, da die BRD-Organe diese in ihren gegen das Deutsche Volk gerichteten Interessen nicht unterst&#252;tzen.</p>
<p style="text-align: justify;">Es sollen nun Volksbefragungen, Volksabstimmungen und Volksbegehren zu allen uns betreffenden wesentlichen demokratischen Grundfragen wie auch zur Steuererhebung, Wehrpflicht, zum sozialen Jahr, zur Aufgabe von Hoheitsrechten, zu den wichtigen W&#228;hrungsangelegenheiten, Schuldenaufnahmen und vielem mehr, s. Artikel 104 der vorgelegten Verfassung, per Volksannahme eingef&#252;hrt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Es wird endlich eine effektive Verfolgung von Verfassungshochverr&#228;tern in Politik und Richter&#228;mtern auch noch f&#252;r die Betroffenen nach dem Grundgesetz einschlie&#223;lich umfassender Wiedergutmachung durch eine Bundesrepublik Deutschland mit einer vom Volk angenommenen Verfassung ben&#246;tigt.</p>
<p style="text-align: justify;">Mit der Annahme der vorgelegten Verfassung wird die Pflicht begr&#252;ndet, den bisherigen Rechtsmissbrauch in der so genannten Bundesrepublik Deutschland nach dem Grundgesetz entsprechend der Verfahrensweisen nach der Abwicklung der so genannten DDR und des 3. Reiches durch eine unparteiische, wirksame Justiz anzuklagen und Rechenschaft zu fordern.</p>
<p style="text-align: justify;">Mit Beginn der Abstimmung wird hierzu die Verj&#228;hrung unterbrochen, bis sich das Volk hierzu in einer neuen Gesetzgebung von den Rechtsbrechern in &#246;ffentlichen Stellen und Richter&#228;mtern befreien konnte.</p>
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		<title>Fakt Nr.17: GG Art. 23 wird mit Wirkung zum 18.07.1990 aufgehoben</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Sep 2009 01:15:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Artikel 23 des Grundgesetzes ist mit gro&#223;er Wahrscheinlichkeit aus v&#246;lkerrechtlicher Sicht bereits vor dem Beitritt am 17.07.1990 durch die Macht des Besatzungsvorbehaltes durch die Siegerm&#228;chte aufgehoben worden. Nicht das Deutsche Volk und auch nicht der Deutsche Bundestag, sondern die Bundesregierung Deutschland hat im Auftrage und als Erf&#252;llungsgehilfe der Siegerm&#228;chte nach dem Besatzungsvorbehalt dabei &#252;ber [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Der Artikel 23 des Grundgesetzes ist mit gro&#223;er Wahrscheinlichkeit aus v&#246;lkerrechtlicher Sicht bereits vor dem Beitritt am 17.07.1990 durch die Macht des Besatzungsvorbehaltes durch die Siegerm&#228;chte aufgehoben worden.</strong></p>
<p><span id="more-105"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Nicht das Deutsche Volk und auch nicht der Deutsche Bundestag, sondern die Bundesregierung Deutschland hat im Auftrage und als Erf&#252;llungsgehilfe der Siegerm&#228;chte nach dem Besatzungsvorbehalt dabei &#252;ber das Grundgesetz verf&#252;gt – und damit die Besatzungsm&#228;chte in Selbstkontrahierung!</p>
<p style="text-align: justify;">Dieses ist ein einmaliger Vorgang in der Geschichte einer nur f&#228;lschlich so bezeichneten &#8220;Verfassung&#8221;, die sich in den Gesetzb&#252;chern zum Grundgesetz wie folgt liest, Grundgesetz, Beck-Texte, 35. Auflage 1998:</p>
<p style="text-align: justify;">Einigungsvertragsgesetz in Verbindung mit Kapitel II Art. 4 Einigungsvertrag, Datum 23.9.1990/31.08.1990, wobei Pr&#228;ambel, Art. 51, Abs. 2, Art. 146 ge&#228;ndert, Art. 143 eingef&#252;gt und Art. 23 aufgehoben wurde.</p>
<p style="text-align: justify;">Und zwar ohne Zustimmung des Volkes aufgrund durch Besatzungsvorbehalt gegebener Regierungsbevollm&#228;chtigung.</p>
<p style="text-align: justify;">Dieser Ablauf hat ungeachtet anderer Formulierungen zum Inkrafttreten des Einigungsvertrages vom 31.08.1990 nach der Zustimmung des Bundestages vom 23.09.1990 den Artikel 23 des Grundgesetzes schon beseitigt, weil damit definitiv die Zustimmung der Siegerm&#228;chte aufgrund ihres Vorbehaltsrechtes benutzt wurde.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Wir erinnern uns:</span><br />
Im Art. 23 GG stand, f&#252;r welches Gebiet das Grundgesetz — die Scheinverfassung und in Wirklichkeit Besatzerrecht der Alliierten — galt und das waren nur die so genannten westlichen Bundesl&#228;nder. Alle Gesetze und Verordnungen der Volkskammer und der Bundesregierung ab der Aufhebungserkl&#228;rung vom 17.07.1990 sind deshalb nach dem V&#246;lkerrecht anscheinend rechtsung&#252;ltig, weil die Rechtsvoraussetzungen fehlten.
</p>
<p style="text-align: justify;">Es gab rechtlich gesehen die beiden k&#252;nstlichen Verwaltungsgebiete BRD und DDR nach dem 17.07.1990 nicht mehr. Die Besatzungsm&#228;chte haben dies klar beschlossen.</p>
<p style="text-align: justify;">Einige der vorbereiteten Einzelregelungen, wie zum Beispiel das L&#228;ndereinf&#252;hrungsgesetz der Volkskammer der DDR, erlangten nach deren eigener Festlegung erst nach dem Einigungsvertrag Wirkungskraft, also zu einem Zeitpunkt, als es die DDR gar nicht mehr gab.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;"><em>Es hat mit gro&#223;er Wahrscheinlichkeit de facto deshalb eine nach dem V&#246;lkerrecht gesetzlich verbindliche &#8220;Wiedervereinigung“ noch nicht stattgefunden.</em></span></p>
<p style="text-align: justify;">Auch der Einigungsvertrag zwischen der „Bundesrepublik Deutschland&#8221; und der „DDR&#8221; vom 31. August 1990 hat in Art. 4, Ziff. 2 den Art. 23 des Grundgesetzes aufgehoben. Daher gilt nach gegenw&#228;rtigem bundesdeutschen, so genannten Staatsrecht nicht mehr:</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">&#8220;Das Grundgesetz ist nach dem Beitritt anderer Teile Deutschlands in diesen Teilen in Kraft zu setzen.&#8221;.</span></p>
<p style="text-align: justify;">Diese Aufhebung war staatsrechtlich rechtswidrig, da nicht alle Teile Deutschlands (Ostdeutschland jenseits von Oder und Nei&#223;e etwa) dem Grundgesetz beitreten konnten. Seit dem 18.07.1990 ist das Grundgesetz erloschen, sp&#228;testens jedoch am 28.09.1990, als die Aufhebung des Art. 23 und der Pr&#228;ambel zum Grundgesetz ver&#246;ffentlicht wurden, so dass die erst f&#252;r den 03.10.1990 vorgesehene Angliederung der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes nicht stattfinden konnte, da dieses bereits mindestens 5 Tage zuvor erloschen war. Mit der Aufhebung des Art. 23 GG ist zudem auch das Ende der BRD gekommen, denn das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 1973 stellte fest:</p>
<p style="text-align: justify;">Sie (die BRD) beschr&#228;nkt ihre staatsrechtliche Hoheit auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes, f&#252;hlt sich aber auch verantwortlich f&#252;r das ganze Deutschland.</p>
<p style="text-align: justify;">Diese Rechtsansicht ist inzwischen durch mehrere gerichtliche Entscheidungen akzeptiert, bzw. sogar best&#228;tigt worden!</p>
<p style="text-align: justify;">In einem angeblich unanfechtbaren Beschluss 140 Js 9651/05 12 OWi des AG Gera vom 13.06.2005 gegen einen Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches hei&#223;t es:</p>
<p style="text-align: justify;">Wie sich aus dem gesamten Text dieser Aufkl&#228;rungsschrift &#252;ber 37 Punkte zum menschen- und v&#246;lkerrechtlichen Legitimationsdebakel der OMF-BRD ergibt, gibt es aber auch ganz entscheidende weitere juristische Konstruktionsfehler bei der so genannten Wiedervereinigung mit Datum vom 03.10.1990. Zur Vertuschung des gesamten Ausma&#223;es beim Verlust jeglicher nachvollziehbarer gesetzlicher Grundlagen f&#252;r das Fortbestehen der OMF-BRD als ein nicht durch ein direkt befragtes Staatsvolk des Deutschen Reiches mittels Verfassungsabstimmung zusammengebautes, erzwungenes Besatzungskonstrukt wird diese Sprachregelung offensichtlich jetzt durchg&#228;ngig in Deutschland benutzt, ohne aber dabei deren desastr&#246;se juristische Folgen zu bedenken.</p>
<p style="text-align: justify;">In einem angeblich unanfechtbaren Beschluss (56 61 Js 3860/04 Ns (135/05) des Landgerichts Berlin vom 12.08.2005 gegen einen Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches hei&#223;t es danach ebenso:</p>
<p style="text-align: justify;">Die befassten Richter haben dennoch die Beschwerden, Einw&#228;nde und Berufung von Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches verworfen, weil sie mit der im BRD-Rechtssystem entworfenen Verteidigung operierten, dass die Wiedervereinigung des Art. 23 GG nicht bedurfte &#8211; und somit v&#246;lkerrechtskonform sei.</p>
<p style="text-align: justify;">Hierbei haben sie und s&#228;mtliche aus Eigennutz an dem korrupten und illegalen BRD-Konstrukt Interessierten weiteres Entscheidendes &#252;bersehen &#8211; wollen:</p>
<p style="text-align: justify;">Die f&#228;lschlich vorget&#228;uschte, und auch wegen der Bedingungen nicht freiwillige Wiedervereinigung der Deutschen war in Wirklichkeit die Zusammenfassung zweier Besatzungskonstrukte BRD und DDR durch Siegerwillk&#252;r in ein einziges neues, nicht souver&#228;nes Besatzungskonstrukt unter Ausnutzung des Besatzungsvorbehaltes &#8211; s. Art. 139 GG. Die v&#246;lkerrechtswidrige Annexion von &#252;ber einem Drittel des Staatsgebietes des Deutschen Reiches wurde allein in Selbstkontrahierung der Besatzungsm&#228;chte beschlossen und von deutschen Kollaborateuren als Hochverr&#228;ter am Deutschen Volk bis heute gedeckt. Gleichwohl wird dieses Vorgehen niemals v&#246;lkerrechtlich Bestand erhalten, solange noch deutsche Patrioten aufstehen k&#246;nnen.</p>
<p style="text-align: justify;">Und die Streichung des GG Art. 23 schon vor dem 03.10.2005, tats&#228;chlich schon am 18.07.1990, hat eine fatale Unstimmigkeit in BRD-L&#252;gengebilde bewirkt &#8211; GG Art. 144 verlor seine Basis:</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">GG Art 144</span><br />
(1) Dieses Grundgesetz bedarf der Annahme durch die Volksvertretungen in zwei Dritteln der deutschen L&#228;nder, in denen es gelten soll. (2) Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Art. 23 aufgef&#252;hrten L&#228;nder oder in einem Teil eines dieser L&#228;nder Beschr&#228;nkungen unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes das Recht, gem&#228;&#223; Artikel 38 Vertreter in den Bundestag und gem&#228;&#223; Art. 50 Vertreter in den Bundesrat zu entsenden.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">GG Art. 23 a. F.</span><br />
(1) Dieses Grundgesetz gilt zun&#228;chst im Gebiete der L&#228;nder Baden, Bayern, Bremen, Gro&#223;-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, W&#252;rttemberg-Baden und W&#252;rttemberg-Hohenzollern.
</p>
<p style="text-align: justify;">(2) In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.</p>
<p style="text-align: justify;">Erwiesenerma&#223;en nach der Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes ging diesem eine durch und durch erlogene Pr&#228;ambel a. F. voraus:</p>
<p style="text-align: justify;">Die in Art. 144 im Abschnitt 2 genannten L&#228;nder nach GG Art. 23 a. F. sind aber auch sonst nirgendwo mehr im GG genannt! GG Art. 144 h&#228;ngt damit also ohne Bezug in der Luft, wodurch das ganze Grundgesetz ausgehebelt wurde.</p>
<p style="text-align: justify;">Zu dieser Feststellung gibt es eine einschl&#228;gige Rechtsprechung in der BRD unter der offen gezeigten Besatzungsmacht vor dem 03.10.1990.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">So entschied das BVerwG im Urteil I C 74/61 am 28.11.63 &#8211; Leitsatz:</span><br />
Eine Landschaftsverordnung, die den r&#228;umlichen Geltungsbereich ihres Ver&#228;nderungsverbotes nicht in ihrem verk&#252;ndeten Text bestimmt, sondern insoweit nur auf die Eintragung in eine nicht ver&#246;ffentlichte Karte verweist, verst&#246;&#223;t gegen das Rechtsstaatsprinzip, siehe Urteil Seite 5, 3. Absatz:
</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Gerade diese Norm bewertet erst den unmittelbaren Eingriff in die Rechte des Betroffenen, muss also rechtsstaatlich in jeder Hinsicht einwandfrei sein. Dazu geh&#246;rt auch in erster Linie die unbedingte Klarheit und Nachpr&#252;fbarkeit ihres r&#228;umlichen Geltungsbereiches.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Eine weitere einschl&#228;gige Rechtsprechung findet man beim BVerwG im Urteil 4 C 105/65 am 27.01.1967 &#8211; Leitsatz:</p>
<p style="text-align: justify;">Verweist eine nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes erg&#228;nzte Landschaftsschutz-Verordnung f&#252;r ihren &#246;rtlichen Geltungsbereich lediglich auf eine nicht ver&#246;ffentlichte Landschaftsschutzkarte, so ist sie wegen des Versto&#223;es gegen die im Rechtsstaat der Pr&#228;gung des Bonner Grundgesetzes besonders wichtige Klarheit der Rechtsnormen nichtig, siehe Urteil, Seite 5.</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;In Betracht zu ziehen ist hier das in Art. 20 Abs. 3 und Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG zum Ausdruck kommende Rechtsstaatsprinzip, nach dem die &#246;ffentliche Gewalt in den Rechtskreis des einzelnen nur auf Grund von Rechtsnormen eingreifen darf, und Art. 14 Abs 1 Satz 2 GG, nach dem Inhalt und Schranken des Eigentums durch Gesetz bestimmt werden. Die Auffassung, es geh&#246;re zum Wesen einer Rechtsnorm, da&#223; sie in geh&#246;riger Weise der &#214;ffentlichkeit durch Verk&#252;ndigung ihres Wortlautes bekannt gemacht worden ist, ist seit langem anerkannt. Im Rechtsstaat bestehen, wie der Senat in seinem Urteil vom 29. August 1961 (DVBL 1962 Seite 137 &#8211; NJW 1962 Seite 506) ausgef&#252;hrt hat, f&#252;r die Verlautbarung von Rechtsnormen Grundregeln der Rechtsetzung.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Das Verwaltungsgericht Hannover hat im Beschluss 10 A 2120/01 vom 11. Juli 2001 auf Seite 2 dargelegt:</span><br />
&#8220;Die aufgrund § 55 Abs. 1 Nr. 4 NGefAG erlassene Verordnung ist nichtig. Denn sie verst&#246;&#223;t gegen die Formvorschriften des § 58 Nr. 5 NGefAG. Danach muss eine Verordnung den r&#228;umlichen Geltungsbereich angeben&#8230;!
</p>
<p style="text-align: justify;">Die Angabe des r&#228;umlichen Geltungsbereiches ist zwingend erforderlich, kann nicht aus dem Inhalt der Verordnung erg&#228;nzt werden und muss auch dann vorgenommen werden, wenn die Verordnung f&#252;r den ganzen Bezirk der erlassenden Beh&#246;rde gelten soll.</p>
<p style="text-align: justify;">Dies gilt auch f&#252;r Verordnungen eines Ministeriums, die f&#252;r das ganze Bundesland gelten soll.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Es gab nach dem 29.09.1990 und schon vor dem 03.10.1990 bis heute also im derzeitigen Grundgesetz weder so bezeichnete dazugeh&#246;rende L&#228;nder noch danach zu Recht in den Bundestag entsandte Abgeordnete, die ordentlich legitimiert waren oder sind.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Nach Greiffeld´s Rechtsw&#246;rterbuch, 2. Auflage, Verlag C. H. Beck, M&#252;nchen 1970, Seite 756 gilt:</span></p>
<p style="text-align: justify;">Norm (Rechtsnorm) &gt; Gesetz! Normativen Charakter (Inhalt) hat eine Vorschrift, soweit sie im &#8211; Gegensatz zu blo&#223;en Verwaltungsvorschriften &#8211; &#8220;Rechtss&#228;tze&#8221; enth&#228;lt, also Gesetz im materiellen Sinne ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Das vorgeblich noch rechtsbest&#228;ndige Grundgesetz soll aber in der BRD an der Spitze eines geschlossenen Systems von Rechtsnormen stehen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die fehlende Angabe der r&#228;umlichen Geltung f&#252;r das Grundgesetz ist daher durch die obige nachvollziehbare Rechtsprechung vor 1990 (!) als wesentlicher Mangel zu bewerten, der das GG nichtig gemacht hat. Dem Grundgesetz ist damit vermutlich schon am 18.07.1990, sp&#228;testens aber am 29.09.1990 der geographische Erstreckungsbereich entzogen worden, es gilt mit allen nachfolgenden &#196;nderungen daher seit sp&#228;testens dem 29.09.1990 nicht mehr auf dem Gebiet der Bundesl&#228;nder in der BRD. Und damit haben auch alle auf das Grundgesetz gest&#252;tzten sonstigen BRD-Gesetze jedenfalls ab 1990 keine Rechtsgrundlage mehr.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Merkt so etwas eigentlich kein Staatsrechtler, Bundestagsabgeordneter oder uneingeschr&#228;nkt zur Berufsaus&#252;bung zugelassener Jurist in der BRD?</span></p>
<p style="text-align: justify;">BRD-Handlanger wollen wegen der oben angef&#252;hrten fehlenden Definitionen zur Erstreckung des Grundgesetzes diese nunmehr im Wege der bekannten juristischen Rabulistik einfach aus der – unrichtig nach einer behaupteten freien Selbstbestimmung des ganzen Deutschen Volkes entstandenen &#8211; Pr&#228;ambel des Grundgesetzes ableiten.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Pr&#228;ambel:</span><br />
&#8220;Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den L&#228;ndern Baden-W&#252;rttemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Th&#252;ringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz f&#252;r das gesamte Deutsche Volk.&#8221;
</p>
<p style="text-align: justify;">Abgesehen davon, dass in der BRD unter dem Begriff des Deutschen Volkes weiterhin nicht das Deutsche Volk der Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches verstanden wird, welche allein eine Wiedervereinigung h&#228;tten betreiben k&#246;nnen, sondern zwecks beabsichtigtem und schon weit fortgeschrittenem V&#246;lkermord durch die Siegerm&#228;chte ein &#8220;deutsches&#8221; Mischvolk mit Millionen illegal scheineingeb&#252;rgerter Staatenloser und Ausl&#228;nder ohne deutsche Wurzeln, hat die Pr&#228;ambel des GG auch sonst keine unmittelbare Rechtserheblichkeit, s. Definitionen:</p>
<p style="text-align: justify;">- Duden von 1924</p>
<p style="text-align: justify;">„Pr&#228;ambel – Vorrede“</p>
<p style="text-align: justify;">- Meyer Taschenlexikon 1966</p>
<p style="text-align: justify;">„Pr&#228;ambel &#8211; Vorspruch, Eingangsformel, Gesetzen oder Vertr&#228;gen vorangehende Einf&#252;hrung in Zweck, Sinn und Ziel des nachfolgenden Textes“</p>
<p style="text-align: justify;">- Creifeld´s Rechtsw&#246;rterbuch 17. Auflage Verlag C. H. Beck M&#252;nchen 2002</p>
<p style="text-align: justify;">„Pr&#228;ambel – Vorspruch, den eigentlichen Vertrags- und Gesetzestext vorangestellt, unmittelbare Rechtserheblichkeit wird der Pr&#228;ambel nicht beigemessen“!</p>
<p style="text-align: justify;">Auch die Behauptung, dass das Grundgesetz ja f&#252;r das ganze Deutsche Volk gilt, ist also keine ausreichende, bestimmende Beschreibung f&#252;r den Geltungsbereich des Grundgesetzes.</p>
<p style="text-align: justify;">Erstens gibt es das so genannte Deutsche Volk in der BRD nicht, weil die v&#246;lkerrechtswidrigen Scheineinb&#252;rgerungen durch die BRD niemals ein Deutsches Volk, wie sie es sieht, entstehen lassen haben.</p>
<p style="text-align: justify;">Zweitens kann die OMF-BRD als Besatzungskonstrukt die Staatsangeh&#246;rigkeit des Deutschen Reiches nicht verleihen.</p>
<p style="text-align: justify;">Und drittens hat der kollaborierende BRD-Gesetzgeber unter Druck der Siegerm&#228;chte die Reichsstaatsangeh&#246;rigen im Ausland auch nicht unter das Grundgesetz zwingen k&#246;nnen.</p>
<p style="text-align: justify;">Es ist also unter dem unabdingbaren territorialen-r&#228;umlichen Geltungsbereich eines Gesetzes und dem r&#228;umlich-personellen Geltungsbereich zu unterscheiden. Dem GG fehlt also eindeutig der unabdingbare territorial-r&#228;umliche Geltungsbereich.</p>
<p style="text-align: justify;">Noch ausf&#252;hrlicher besch&#228;ftigt sich der bekennende Staatsangeh&#246;rige des Deutschen Reiches mit unmittelbarer Reichsangeh&#246;rigkeit Weide mit der wiederum auch durch und durch neu zusammengelogenen Pr&#228;ambel des nichtigen Grundgesetzes vom 03.10.1990 f&#252;r die Bundesrepublik Deutschland.</p>
<p style="text-align: justify;">Zwar sind die einzeln vorgetragenen Argumente und viele mehr in der hier vorliegenden umfassenden Untersuchung zur tats&#228;chlichen Rechtslage in Deutschland enthalten, aber die von dem Reichsangeh&#246;rigen Weide vorgelegte Darlegung der mindestens 7 L&#252;gen in der neuen Pr&#228;ambel sind durchaus als kompakter Vortrag und Beleg f&#252;r eine nicht m&#246;gliche Rechtserheblichkeit bei Scheingerichtsverfahren in der BRdvD geeignet, sofern man auf die Widerlegung der dort vorgetragenen rechtlichen Standpunkte im Einzelnen in allen Instanzen beharrt. Auf den folgenden Seiten sind deshalb die 7 L&#252;gen drastisch und f&#252;r jedermann, nur offensichtlich nicht f&#252;r BRdvD-Juristen verst&#228;ndlich, aufgef&#252;hrt.</p>
<p style="text-align: justify;">Es ist also unter dem unabdingbaren territorial-r&#228;umlichen Geltungsbereich eines Gesetzes und dem nicht unabdingbar r&#228;umlich-personellen Geltungsbereich zu unterscheiden.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Dem GG fehlt also eindeutig der unabdingbare territorial-r&#228;umliche Geltungsbereich.</span></p>
<p style="text-align: justify;">Die juristische Rabulistik der BRD-Juristen verstieg sich daher auch sofort zu der Ansicht, dass die BRD prinzipiell ohne den Grundgesetzartikel 23 a. F. und damit unausgesprochen auch ohne g&#252;ltiges Grundgesetz Gebietserweiterungen auf friedlicher Basis durchsetzten konnte.</p>
<p style="text-align: justify;">Auch das ist falsch!</p>
<p style="text-align: justify;">Denn nicht die BRD, bzw. deren Bewohner haben eine solche, friedliche Gebietserweiterung bewirkt. Es waren die Siegerm&#228;chte, die in einem feindlichen Akt in Verhandlungen mit sich selbst durch die von ihnen geschaffenen Besatzungskonstrukte BRD und DDR ein neues Besatzungskonstrukt mit dem alten Namen BRD errichteten – und damit die V&#246;lkerrechte des nicht untergegangenen Deutschen Reiches auf Unversehrtheit seines Reichsgebietes ein weiteres Mal schwerwiegend verletzten. Dabei wurde &#252;bersehen, dass mit Wegfall des GG Art. 23 a. F. die Bundesrepublik Deutschland nicht mehr auf rechtlicher Grundlage basierte und alle darauf und danach basierenden Entwicklungen, Grundgesetz&#228;nderungen und Gesetze in einer BRD jeglicher rechtstaatlich korrekter Legitimation entbehren m&#252;ssen.</p>
<p style="text-align: justify;">Zitat Anfang!</p>
<p style="text-align: justify;">Dietrich A.W. Weide</p>
<p style="text-align: justify;">B&#252;rger des Staates (2.) Deutsches Reich</p>
<p style="text-align: justify;">Jahnkeweg 21 v 22179 Hamburg v Tel.: 040 / 655 08 16</p>
<p style="text-align: justify;">Fax: 040/69 64 31 19 v Mobil: 0172/190 40 42</p>
<p style="text-align: justify;">e-Post: daww@gmx.de</p>
<p style="text-align: justify;">Auszug aus meinem Essay: „Die unterdr&#252;ckte Wahrheit &#252;ber Deutschland“</p>
<p style="text-align: justify;">Das Nachfolgende ist meine pers&#246;nliche Meinung und Sicht der Dinge. Diese Meinungswiedergabe geschieht daher unter ausdr&#252;cklichen Hinweis auf § 193 StGB, Art. 5 „GG“ sowie Art. 11 EMRK.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Rechtsordnung der „BRD“, das „Grundgesetz“, beginnt mit 7 Unwahrheiten (L&#252;gen)!</p>
<p style="text-align: justify;">Wenn man bei objektiver W&#252;rdigung und strenger Beachtung des Vorstehenden die aus nur drei S&#228;tzen bestehende Pr&#228;ambel des „GG“ genau und vor allem kritisch durchliest wird man zwangsl&#228;ufig feststellen k&#246;nnen, da&#223; das als Rechtsordnung f&#252;r die sogenannte „Bundesrepublik Deutschland“ (dem sich so bezeichnenden „Rechtsstaat mit freiheitlich demokratischer Grundordnung“) geltende „Grundgesetz f&#252;r die Bundesrepublik Deutschland“, in diesen drei S&#228;tzen allein sieben Unwahrheiten enth&#228;lt. Unwahrheiten sind L&#252;gen!</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Diese drei S&#228;tze lauten auszugsweise:</span></p>
<p style="text-align: justify;">1„Im Bewu&#223;tsein seiner Verantwortung &#8230;. hat sich das Deutsche Volk (L&#252;ge 1) kraft seiner verfassungs-gebenden Gewalt (L&#252;ge 2) dieses Grundgesetz gegeben.</p>
<p style="text-align: justify;">2Die Deutschen in den L&#228;ndern Baden-W&#252;rttemberg &#8230;. haben in freier Selbstbestimmung (L&#252;ge 3) die Einheit (L&#252;ge 4) und Freiheit Deutschlands vollendet (L&#252;ge 5).</p>
<p style="text-align: justify;">3Damit gilt (L&#252;ge 6) dieses Grundgesetz f&#252;r das gesamte Deutsche Volk (L&#252;ge 7).“</p>
<p style="text-align: justify;">1. L&#252;ge und Beweis zu der m.E. unwahren Behauptung: „&#8230;. hat sich das Deutsche Volk &#8230;. dieses Grundgesetz gegeben.“.</p>
<p style="text-align: justify;">Wie bereits ausgef&#252;hrt, ist das „GG“ zwar von deutschen, aber von den 3 westl. Besatzungsm&#228;chten ausgesuchten „Parlamentariern“ formuliert und geschrieben worden, aber nach deren strengen Anweisungen („Frankfurter Dokumente“) und mu&#223;te daher mehrfach ge&#228;ndert, anders formuliert werden. Erst nach dem es von diesen Besatzern insgesamt ausdr&#252;cklich genehmigt worden war, durfte es verk&#252;ndet werden.</p>
<p style="text-align: justify;">So ist das „GG“ im Mai 1949 dem milit&#228;risch wehrlosen Deutschen Volk, den Reichsb&#252;rgern, von den 3 westl. Besatzungsm&#228;chten kraft ihrer Waffengewalt aufgezwungen worden und war damit ein eklatanter Versto&#223; gegen das V&#246;lkerrecht, gegen den Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung! Das Ganze war also ein rein milit&#228;rischer Akt und hatte mit Demokratie absolut nicht das Geringste zu tun. Im &#220;brigen galt bzw. gilt dieses „GG“ nur f&#252;r den Teil des Deutschen Volkes, welches 1949 im Bereich der 3 westl. Besatzungszonen lebte und heute in dem der OMF-„BRD“ lebt, nicht aber f&#252;r das gesamte Deutsche Volk innerhalb des Territoriums des DR, also auch f&#252;r den Teil des Deutschen Volkes &#246;stlich der Oder-Nei&#223;e.</p>
<p style="text-align: justify;">(OMF= Organisationsform einer Modalit&#228;t der Fremdherrschaft, Prof. Dr. Carlo Schmidt, 08.09.194</p>
<p style="text-align: justify;">Das Deutsche Volk, zum dem untrennbar auch die damals und heute noch in den reichsdeutschen Ostprovinzen lebenden deutschen Reichsb&#252;rger geh&#246;ren, ist niemals zum „GG“ gefragt worden, war daran in keiner Weise beteiligt und hatte bis heute niemals auch nur die geringste Mitwirkungs- oder Entscheidungsm&#246;glichkeit daran! Daher hei&#223;t es ja auch: „Grundgesetz f&#252;r die Bundesrepublik Deutschland“ und nicht: der! Die Verwendung der Pr&#228;position „f&#252;r“ d&#252;rfte auch als eindeutiges Indiz daf&#252;r zu werten sein, da&#223; dieses „GG“ von einer &#252;ber dem Deutschen Volk stehenden h&#246;heren Gewalt angeordnet worden und somit ein Oktroy ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Fazit: Also hat sich das Deutsche Volk dieses „Grundgesetz“ nicht gegeben, sondern es wurde ihm im Gegenteil gegen seinen Willen von den 3 westl. Besatzungsm&#228;chten oktroyiert! Diese Behauptung in der Pr&#228;ambel des „GG“ d&#252;rfte daher als L&#252;ge Nr. 1 zu werten sein!</p>
<p style="text-align: justify;">2. L&#252;ge und Beweis zu der m.E. unwahren Behauptung: „&#8230;. kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt &#8230;.“.</p>
<p style="text-align: justify;">Als Beweis f&#252;r die nicht mehr vorhandene Freiheit und der daraus ableitbaren „verfassungsgebenden Gewalt“, von der die sogenannten „Befreier“ das Deutsche Volk 1945 v&#246;lkerrechtswidrig u.a. befreit haben, wurde ihm 1948/49 zu der von den 3 westl. Besatzungsm&#228;chten befohlenen Erarbeitung einer Rechtsordnung f&#252;r die westl. Besatzungszonen, eine „verfassungsgebende Gewalt“ eben nicht zugestanden, also verwehrt und hat diese bis heute im Jahre 2006 (61 Jahre nach der Kapitulation der Deutschen Wehrmacht und Einstellung der Kampfhandlungen) immer noch nicht wieder zur&#252;ckerhalten! Da&#223; das Deutsche Volk, entgegen der Behauptung im „GG“, auch heute im Jahre 2006 noch immer nicht &#252;ber eine in einem „Rechtsstaat mit freiheitlich demokratischer Grundordnung“ &#252;bliche „verfassungsgebende Gewalt“ verf&#252;gt kann man eindeutig auch daran erkennen, da&#223; es dem Deutschen Volk, den Reichsb&#252;rgern, bis heute verwehrt worden ist, in freier Entscheidung eine Verfassung zu beschlie&#223;en, wie sich dieses auch aus Art. 146 „GG“ ergibt. Hieran sind ma&#223;geblich die „BRD-Politiker“ beteiligt, die somit unm&#246;glich „Vertreter des Volkes“ sein k&#246;nnen, als welche diese sich oft und gerne ausgeben.</p>
<p style="text-align: justify;">Wie vorstehend ausgef&#252;hrt, ist die Rechtsordnung der OMF-„BRD“, das „GG“, den in den westlichen Besatzungszonen lebenden Reichsb&#252;rgern, kraft der Waffengewalt der westl. Besatzungsm&#228;chte, v&#246;lkerrechtswidrig aufgezwungen worden, hatte also mit Freiheit und Demokratie nicht das Geringste zu tun. Insofern d&#252;rfte auch die in den letzten Jahren von „bundesdeutschen Politkern“ vermehrt vorgetragene Behauptung, die „BRD“ sei ein „Rechtsstaat mit einer freiheitlich demokratischen Grundordnung“ der „reine Hohn“ sein und d&#252;rfte daher so wenig wahr sein wie wenn man sagen w&#252;rde, der Atlantik s&#228;he aus wie Apfelsaft und schmecke auch so. Auch wenn man dieses immer wieder wiederholen w&#252;rde, so bliebe es dennoch die Unwahrheit, eine L&#252;ge. Freiheit und Demokratie hatten mit der v&#246;lkerrechtswidrigen Errichtung der OMF-„BRD“ durch die westl. Besatzungsm&#228;chte, wie auch mit dem auf deren Anordnung und nach deren strengen Vorgaben geschaffenen „GG“, absolut nicht das Geringste zu tun und standen au&#223;en vor.</p>
<p style="text-align: justify;">Im &#220;brigen ist das „GG“ auch keine Verfassung, wie es von „bundesdeutschen Politikern“ einschlie&#223;lich des „Bundespr&#228;sidenten“ immer wieder wahrheitswidrig, offenbar vors&#228;tzlich irref&#252;hrend behauptet wird, sondern lediglich ein mit demokratischem Anschein verbr&#228;mtes Besatzungsstatut der 3 westl. Besatzungsm&#228;chte in Ausf&#252;hrung des Artikels 43 der Haager Landkriegsordnung (HLKO) von 1907 der da lautet: „Nachdem die gesetzm&#228;&#223;ige Gewalt tats&#228;chlich in die H&#228;nde des Besetzenden &#252;bergegangen ist, hat dieser alle von ihm abh&#228;ngenden Vorkehrungen zu treffen, um nach M&#246;glichkeit die &#246;ffentliche Ordnung und das &#246;ffentliche Leben wieder herzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.“ Dieses ergibt sich aus dem „GG“ selbst und findet noch zus&#228;tzlich seine Best&#228;tigung in dessen Art. 146. Wenn es denn eine Verfassung w&#228;re, h&#228;tte es nicht dieses Artikels 146 bedurft in dem es explizite hei&#223;t: „Dieses Grundgesetz &#8230;. verliert seine G&#252;ltigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ Diese sich hieraus ergebende Aufforderung, diese freie Entscheidung ist dem Deutschen Volk, den Reichsb&#252;rgern, von den Besatzungsm&#228;chten aber auch von den „bundesdeutschen Politkern“ bis heute leider verweigert worden. Kann man eine derart gef&#252;hrte &#8220;Staats&#8221;form, in der das Volk nicht entscheiden darf, als demokratisch bezeichnen?</p>
<p style="text-align: justify;">Da also dem Deutschen Volk, den Reichsb&#252;rgern, von den Besatzungsm&#228;chten und offenbar auch von den diesen offenbar h&#246;rigen bzw. weisungsgebundenen „BRD-Politkern“ verwehrt worden ist und offensichtlich immer noch verwehrt wird, in freier Entscheidung eine Verfassung zu beschlie&#223;en, kann es in der OMF-„BRD“ auch keine „verfassungsgebende Gewalt“ geben! Auch die diesbez&#252;glichen Behauptungen „bundesdeutscher Politiker“, das „GG“ sei inzwischen (seit der tats&#228;chlich nicht stattgefundenen Wiedervereinigung) in einen Verfassungsrang erhoben worden (wann und von wem?), ist eindeutig unwahr, also gelogen, denn es gibt hierzu keinen entsprechenden Akt und auch kein genaues Datum, wann dieses denn geschehen sein soll (sh. oben Allegorie mit Atlantik + Apfelsaft). Dar&#252;ber hinaus ist in einer echten, in einer wirklichen Demokratie eine Verfassung stets die freie Entscheidung eines freien und souver&#228;nen Volkes! Wie vorstehend dargestellt, trifft dieses aber eindeutig und zweifelsfrei keinesfalls auf das „GG f&#252;r die BRD“ zu, denn das Deutsche Volk ist bis heute dazu nicht gefragt worden und konnte daher bis heute hier&#252;ber auch nicht frei entscheiden!</p>
<p style="text-align: justify;">Daher verf&#252;gt das Deutsche Volk, seit es im Mai 1945 von den „Befreiern“ v&#246;lkerrechtswidrig u.a. seiner Freiheit beraubt wurde und damit auch seiner Souver&#228;nit&#228;t &#8211; mangels der nicht mehr vorhandenen Souver&#228;nit&#228;t &#8211; bis zum heutigen Tage auch nicht &#252;ber die im Satz 1 der Pr&#228;ambel des „GG“ wahrheitswidrig behaupteten „verfassungsgebenden Gewalt“!</p>
<p style="text-align: justify;">Kraft einer Gewalt ist das „GG“ der OMF-„BRD“ zwar gegeben (oktroyiert) worden, diese Gewalt war aber – entgegen der wahrheitswidrig und irref&#252;hrend, Demokratie vort&#228;uschenden behaupteten „verfassungs-gebenden Gewalt“ – eindeutig nur die von den westl. Besatzungstruppen ausgehende „Waffengewalt“, denn eine „verfassungsgebende Gewalt“ geht &#8211; zumindest in einer echten Demokratie &#8211; stets von einem freien und souver&#228;nen Volke aus! Wie kann man da also ehrlichen Gewissens behaupten: „&#8230;. hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben“?</p>
<p style="text-align: justify;">Fazit: Somit d&#252;rfte also zweifelsfrei feststehen, da&#223; diese Angabe im „GG“, kraft seiner verfassungs-gebenden Gewalt, nicht der Wahrheit entspricht, also L&#252;ge Nr. 2 sein d&#252;rfte!</p>
<p style="text-align: justify;">3. L&#252;ge und Beweis zu der m.E. wahrheitswidrigen Behauptung: „&#8230;. in freier Selbstbestimmung &#8230;.“.</p>
<p style="text-align: justify;">Dieser zweite Satz der Pr&#228;ambel des „GG“ enth&#228;lt m.E. nun sogar schon drei L&#252;gen und d&#252;rfte daher mit dieser &#8211; nach meiner Auffassung wahrheitswidrigen Behauptung &#8211; eine &#228;u&#223;erst dreiste Volksverdummung darstellen! Wie kann man da also behaupten, die „BRD“ sei ein „Rechtsstaat mit einer freiheitlich demokratischen Grundordnung“? Entspricht das Ganze nicht eher einer Diktatur, wenn derartige S&#228;tze mit den darin enthaltenen Unwahrheiten von der „Obrigkeit“ verfa&#223;t und das Volk diese Unwahrheiten als wahr, als Tatsache hinzunehmen hat?</p>
<p style="text-align: justify;">Die Deutschen, also das gesamte Volk selbst, der oft zitierte Souver&#228;n, kein Einziger von ihnen ist je gefragt worden und konnte daher auch nicht in freier Selbstbestimmung entscheiden, obwohl es nach Art. 29 Abs. 2 „GG“ sogar eines Volksentscheides bedurfte! Dieser Artikel besagt: „Ma&#223;nahmen zur Neugliederung des Bundesgebietes ergehen durch Bundesgesetz, das der Best&#228;tigung durch Volksentscheid bedarf.“ Hat 1990 &#8211; bei der Neugliederung des Bundesgebietes &#8211; ein solcher Volksentscheid stattgefunden??? Darf man dieses Unterlassen als einen eklatanten Versto&#223; seitens der damaligen „Bundesregierung“ gegen diese doch eindeutige Bestimmung des „GG“ bezeichnen?</p>
<p style="text-align: justify;">Ein Plebiszit ist den Deutschen also versagt worden. Oder k&#246;nnen Sie sich daran erinnern, da&#223; Sie gefragt worden sind oder sich an einem Volksentscheid beteiligen durften, als es 1990 um die „Neugliederung des Bundesgebietes“ ging? Entschieden haben ganz alleine die an der damaligen Regierung beteiligten, abh&#228;ngigen „BRD-Politiker“, aber ohne das Deutsche Volk zu fragen. Einige der damaligen „Politiker“, die heute teilweise mit an der derzeitigen Regierung beteiligt sind, waren strikt gegen eine Wiedervereinigung. Die entschiedensten Gegner der im Herbst 1990 zwar m&#246;glichen, aber tats&#228;chlich leider nicht zustande gekommenen Wiedervereinigung Deutschlands, des DEUTSCHEN REICHS, waren Oskar Lafontaine und Dr. jur. Wolfgang Sch&#228;uble!</p>
<p style="text-align: justify;">Kein einziger der Deutschen in den L&#228;ndern &#8230;. hat daher irgendetwas in freier Selbstbestimmung entschieden oder gar vollendet, weil diese es nicht konnten oder durften, es Ihnen verwehrt war!</p>
<p style="text-align: justify;">Fazit: Damit d&#252;rfte auch hier zweifelsfrei feststehen, da&#223; diese Behauptung „in freier Selbstbestimmung“ nicht der Wahrheit entspricht, also gelogen und damit L&#252;ge Nr. 3 sein d&#252;rfte!</p>
<p style="text-align: justify;">4. L&#252;ge und Beweis zu der m.E. wahrheitswidrigen Behauptung: „&#8230;. Einheit &#8230;.“.</p>
<p style="text-align: justify;">Per 03.10.1990 erfolgte lediglich ein Zusammenschlu&#223; der 3 westl. Besatzungszonen mit der sowjet. Besat-zungszone, also nur von West- und Mitteldeutschland, allerdings ohne jegliche rechtlichen Grundlagen, da diese den beiden besatzungsrechtlichen Verwaltungsstrukturen, genannt „BRD&#8221; und „DDR“, von deren jewei-ligen obersten Instanzen (USA + SU) bereits mit Wirkung zum 18.07.1990, 00:00 h, entzogen worden waren. Mit dem Zusammenschlu&#223; oder der Vereinigung der „BRD“ und der „DDR“ war aber keinesfalls die „Einheit“ Deutschlands, des Staates DEUTSCHES REICH vollendet worden, es ist noch immer ein geteiltes Land!</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Deutschland ist das DEUTSCHE REICH in seinen Grenzen vom 31.12.1937 und nicht die OMF-„BRD“!</span></p>
<p style="text-align: justify;">Mit ihrer „Vier-M&#228;chte-Erkl&#228;rung“ („Berliner Deklaration“) vom 05.06.1945 wurde das DEUTSCHE REICH von den 4 Hauptsiegerm&#228;chten (den sp&#228;teren Besatzungsm&#228;chten) stets als ein „Deutschland als Ganzes“ betrachtet und behandelt und in verschiedenen Proklamationen und Vertr&#228;gen auch offiziell so bezeichnet. Nach Nr. 46 des Kontrollratsgesetzes von 1946 gibt es nur einen deutschen Staat, das DEUTSCHE REICH in den Grenzen vom 31.12.1937. Das Staatsgebiet des weiterhin existierenden V&#246;lkerrechtssubjekts DEUTSCHES REICH war also gem&#228;&#223; den Bestimmungen und Entscheidungen der Alliierten festgestellt und auf das Gebiet innerhalb der Grenzen vom 31.12.1937 beschr&#228;nkt, also auch einschlie&#223;lich der zum REICH geh&#246;renden Ostprovinzen Pommern, Preu&#223;en und Schlesien.</p>
<p style="text-align: justify;">Somit geh&#246;ren auch die &#246;stlich der Oder-Nei&#223;e-Linie gelegenen reichsdeutschen Ostprovinzen zu Deutschland, zum DEUTSCHEN REICH, auch wenn diese inzwischen zu einem kleineren Teil von zun&#228;chst der Sowjetunion und jetzt Ru&#223;land und zum gr&#246;&#223;eren Teil von Polen, v&#246;lkerrechtswidrig annektiert worden sind, dieses auch entgegen den damaligen Entscheidungen der vier Hauptsiegerm&#228;chte nach der Kapitulation der Deutschen Wehrmacht und der v&#246;lkerrechtswidrigen Verhaftung der letzen reichsdeutschen, gesch&#228;ftsf&#252;hrenden Regierung unter dem Reichspr&#228;sidenten, Gro&#223;admiral Karl D&#246;nitz.</p>
<p style="text-align: justify;">Auch das „Bundesverfassungsgericht“ („BVerfG“) hat in mehreren Urteilen, u.a. 2 BvF 1/73 vom 31.07.1973, festgestellt und entschieden: „&#8230;. Das Deutsche Reich existiert fort &#8230;.“</p>
<p style="text-align: justify;">Damit d&#252;rfte zweifelsfrei feststehen, zu Deutschland, dem weiterhin existenten V&#246;lkerrechtssubjekt DEUTSCHES REICH geh&#246;ren weiterhin auch die reichsdeutschen Ostprovinzen jenseits der Oder-Nei&#223;e-Linie (ca. 1/3 des Reichsgebietes !) mit den dort noch immer lebenden Millionen deutscher Reichsb&#252;rger, auch wenn diese Provinzen inzwischen v&#246;lkerrechtswidrig von Polen und Ru&#223;land annektiert worden sind.</p>
<p style="text-align: justify;">Die „Einheit“ Deutschlands, also des DEUTSCHEN REICHS, ist demnach am 03. Okt. 1990 keinesfalls vollendet worden, wie es die ge&#228;nderte Pr&#228;ambel des „GG“ wahrheitswidrig besagt und von den „bundesdeutschen Politkern“ den sogenannten „Bundesb&#252;rgern“ &#8211; die es de jure gar nicht gibt! – seitdem wissentlich und vors&#228;tzlich falsch vorgegaukelt wird. Die im Herbst 1990 tats&#228;chlich m&#246;glich gewesene vollst&#228;ndige Wiedervereinigung mit den besetzten und v&#246;lkerrechtswidrig vom DEUTSCHEN REICH abgetrennten Ostprovinzen (Zustimmung der SU durch Gorbatschow lag vor), ist im Gegenteil von eben diesen „bundesdeutschen Poli-tikern“ sogar vehement verhindert worden. Ganz entschiedene Gegner der 1990 m&#246;glichen Wiedervereinigung waren die „BRD-Politiker“ Lafontaine und Sch&#228;uble! Genscher soll damals sozusagen fast „auf den Knien gelegen“ und gefleht haben, man m&#246;ge doch bitte nur einer Vereinigung mit der „DDR“ zustimmen, nicht aber mit den Gebieten &#246;stlich der Oder-Nei&#223;e. (Und diese Politiker wollen „Vertreter des Volkes“ sein und dessen Interessen wahrnehmen, wie es auch deren Amtseid nach Art 56. „GG“ fordert???)</p>
<p style="text-align: justify;">Und nun noch etwas, eine Merkw&#252;rdigkeit, zu der sogenannten „Wiedervereinigung“ und dem rechtlichen Hintergrund. Wiedervereinigen kann sich doch nur etwas, was zuvor auch eine Einheit war. Die sowjetische Besatzungszone in Mitteldeutschland, seit Oktober 1949 als „DDR“ bezeichnet und die drei westl. Besatzungs-zonen in Westdeutschland, seit Mai 1949 als „BRD“ bezeichnet, waren vor dem aber keine Einheit, sondern Fragmente eines v&#246;lkerrechtswidrig zerteilten gr&#246;&#223;eren Ganzen, n&#228;mlich des DEUTSCHEN REICHS. Das was am 03. Okt. 1990 zwischen der OMF-„BRD“ und der „DDR“ durchgef&#252;hrt worden ist war also im wahrsten Sinne des Wortes keine Wiedervereinigung, sondern bestenfalls eine Vereinigung. Eine Wiedervereinigung war es auch deshalb nicht, weil die zum REICH geh&#246;renden Ostprovinzen &#246;stlich der Oder-Nei&#223;e, in denen immer noch Millionen reichsdeutscher B&#252;rger leben, wegen des entschiedenen Widerstandes der „bundesdeutschen Politiker“ nicht mit einbezogen worden sind (!). Das Ganze war also nur ein Beitritt der L&#228;nder der „DDR“ zum Geltungs-bereich des „GG“ nach dessen Art. 23 a.F., so wie es auch gesagt bzw. geschrieben worden ist. Es war also lediglich eine Vereinigung zweier staats&#228;hnlicher Besatzungsstrukturen belegen auf dem Territorium des existenten Staates (2.) DEUTSCHES REICH, dies allerdings ohne jegliche staatsrechtlichen Grundlagen, weil solche nicht mehr vorhanden waren.</p>
<p style="text-align: justify;">Bez&#252;glich des Art. 23 a.F. „GG“, welcher den Geltungsbereich des „GG“ definierte (sh. Ausgabe vor 1990), ist damals aber etwas Seltsames geschehen, welches der deutschen &#214;ffentlichkeit offensichtlich vors&#228;tzlich und bewu&#223;t verschwiegen bzw. vorenthalten worden ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Im Sommer 1990 fanden die sogenannten „2 + 4 Verhandlungen“ statt mit dem Ziel der Wiedervereinigung Deutschlands, des DEUTSCHEN REICHS, mit seinen besetzten und abgetrennten Gebieten, wie es auch das „GG“ a.F. u.a. in seiner Pr&#228;ambel gefordert hat. Deutschland ist aber das DEUTSCHE REICH und nicht die OMF-„BRD“! Anl&#228;&#223;lich dieser Verhandlungen ist am 17.07.1990 in Paris vom obersten Exekutivorgan der „DDR“, der Besatzungsmacht UdSSR, vertreten durch deren damaligen Au&#223;enminister Eduard Schewardnaze, dem damaligen Au&#223;enminister der „DDR“, Markus Meckel, mitgeteilt worden, da&#223; die Staatsangeh&#246;rigkeit zur „DDR“ und deren Verfassung zum 18.07.1990, 00:00 h, aufgehoben sei. Im Gegenzuge wurde vom obersten Exekutiv-organ der OMF-„BRD“, der Besatzungsmacht USA, vertreten durch deren damaligen Au&#223;enminister James Baker, dem damaligen Au&#223;enminister der „BRD“, Hans-Dietrich Genscher, mitgeteilt, da&#223; die Pr&#228;ambel und der Art. 23 (a.F.) der bis dahin geltenden Rechtsgrundlage der „BRD“, dem „Grundgesetz f&#252;r die Bundesrepublik Deutschland“, mit Wirkung zum 18.07. 1990, 00:00 h, aufgehoben sei.</p>
<p style="text-align: justify;">Da die OMF-„BRD“ und die „DDR“, seit ihrer v&#246;lkerrechtswidrigen Errichtung im Jahre 1949, niemals souver&#228;ne Staaten waren sondern lediglich besatzungsrechtliche, von ihren jeweiligen Besatzungsm&#228;chten abh&#228;ngige Selbstverwaltungskonstrukte und deswegen nach wie vor der Oberhoheit ihrer Besatzungsm&#228;chte und deren sich daraus ergebenden Vorbehaltsrechten unterlagen (Art. 139 „GG“), hatten die Vertreter der USA und UdSSR auch das Recht zu diesen doch weitreichenden Ma&#223;nahmen, wie geschehen. Seine Best&#228;tigung findet dieses auch im aktuellen Art. 79 Abs. 1, Satz 2 „GG“, in welchem heute noch auf eine bestehende „besatzungsrechtliche Ordnung“ Bezug genommen wird.</p>
<p style="text-align: justify;">Mit der Aufhebung ihrer „Verfassung“ hatten die „DDR“ und mit der Aufhebung des Art. 23 a.F. „GG“ auch die OMF-„BRD“ ab dem 18.07.1990 keine Rechtsgrundlagen mehr. Damit waren beide besatzungs-rechtlichen Selbstverwaltungskonstrukte de jure erloschen, seit dem zu staatspolitischen Handlungen jeglicher Art nicht mehr legitimiert. De facto agierten beide aber weiter, als sei nichts geschehen. Die „DDR“ bis zum 02.10.1990 und die OMF-„BRD“ noch heute. (Ist das nicht Kurios?)</p>
<p style="text-align: justify;">Aus diesen „2 + 4 Verhandlungen“ (Tats&#228;chlich waren es „4 + 2 Verhandlungen“, denn verhandelt und entschieden haben allein die 4 Besatzungsm&#228;chte. Die „BRD“ + „DDR“ standen au&#223;en vor, waren lediglich Befehlsempf&#228;nger.) ist dann u.a. der „Einigungsvertrag vom 31.08.1990“ entstanden. In dessen Art. 4, Ziffer 2 hei&#223;t es: „Artikel 23 („GG“) wird aufgehoben“. In Verbindung mit Art. 1 des „Einigungsgesetzes“ ist daher der Art. 23 a.F. „GG“ ersatzlos aufgehoben und im BGBl. II vom 23.09.1990, S. 885 ff amtlich bekannt gemacht worden.</p>
<p style="text-align: justify;">Das „BVerfG“ hatte mit seiner Entscheidung 2 BvF 1/73, vom 31.07.1973, u.a. auch festgestellt: „&#8230;. Sie (die OMF-„BRD“) beschr&#228;nkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes. &#8230;.“ Seit dem 18.07.1990, sp&#228;testens aber seit der Ver&#246;ffentlichung im BGBl. am 23.09.1990, hat das “GG” jedoch keinen Geltungsbereich mehr! Weil ein neuer Geltungsbereich bisher nicht definiert worden ist, gibt es daher seitdem auch kein Gebiet mehr, wo das „GG“ G&#252;ltigkeit hat oder angewendet werden kann! Daher gibt es seitdem auch kein Gebiet mehr in welchem die OMF-„BRD“ &#8211; nach rechtsstaatlichen Grunds&#228;tzen &#8211; eine Hoheitsgewalt auszu&#252;ben berechtigt ist. Nach dem Staats- und V&#246;lkerrecht ist sie daher zur Aus&#252;bung staatspolitischer Handlungen jeglicher Art seitdem auch nicht mehr legitimiert, weil sie keine g&#252;ltige Rechtsgrundlage mehr hat. Die OMF-„BRD“ ist damit seitdem de jure erloschen, de facto aber noch existent, weil sie unter Mi&#223;achtung dessen seitdem ohne jegliche Rechtsgrundlage weiter gehandelt hat und immer noch handelt. Jede weitere staatspolitische Handlung seitens der OMF-„BRD“ d&#252;rfte daher seitdem als Ausflu&#223; einer de facto bestehenden Diktatur, aus einer in einem demokratischen Rechtsstaat nicht zul&#228;ssigen „normativen Kraft des Faktischen“ zu bewerten sein und mit Rechtsstaatlichkeit auf der Basis einer freiheitlich demokratischen Grundordnung – wie f&#228;lschlich immer wieder behauptet wird – absolut nicht das Geringste zu tun haben!</p>
<p style="text-align: justify;">Zur sogenannten „Wiedervereinigung“ wurde regierungsseitig behauptet, auch von den Medien, die L&#228;nder der „DDR“ seien am 03.10.1990 dem Geltungsbereich des „GG“ nach dessen Art. 23 beigetreten! Wie war das aber m&#246;glich, wo doch der Art. 23 (a.F.) „GG“ sp&#228;testens mit dem 23.09.1990 bereits aufgehoben war, also keine G&#252;ltigkeit mehr hatte? Hinzu kommt noch, da&#223; es am 03.10.1990 noch gar keine L&#228;nder der „DDR“ (Th&#252;ringen, Sachsen usw.) gab. Diese sollten erst noch durch das „L&#228;ndereinf&#252;hrungsgesetz“ der „DDR“ vom 22.07.1990, zum 14.10.1990 gebildet werden! Wie kann also etwas noch nicht Existierendes etwas nicht mehr Existierendem beitreten? Wie ist das m&#246;glich? Das w&#228;re doch in etwa gleichbedeutend wie wenn ein Verstorbener eine noch nicht Geborene heiraten w&#252;rde! Ein Volksentscheid, wie es das „GG“ mit seinem Art. 29 Abs. 2 vorschreibt, wurde nicht durchgef&#252;hrt, dem Deutschen Volk also grundgesetzwidrig vorenthalten!</p>
<p style="text-align: justify;">Deutschland, das ganze Deutschland, umfa&#223;t also das gesamte Territorium des DEUTSCHEN REICHS, einschlie&#223;lich seiner Ostprovinzen &#246;stlich der Oder-Nei&#223;e in den Grenzen vom 31.12.1937 und nicht in den Grenzen der OMF-“BRD“! So lange diese Ostprovinzen dem DEUTSCHEN REICH nicht wieder zur&#252;ck gegeben worden sind, so lange ist auch die Einheit Deutschlands, des DEUTSCHEN REICHS nicht vollendet!!!</p>
<p style="text-align: justify;">Fazit: Es d&#252;rfte damit eindeutig und zweifelsfrei bewiesen sein, die Einheit Deutschlands, also des gesamten Deutschlands (sh. „GG“ a.F.), des DEUTSCHEN REICHS, in den Grenzen vom 31.12.1937, wie es national und international anerkannt und festgestellt worden ist, ist keinesfalls, also nicht vollendet worden und d&#252;rfte damit die L&#252;ge Nr. 4 sein !</p>
<p style="text-align: justify;">5. L&#252;ge und Beweis zu der m.E. wahrheitswidrigen Behauptung: „&#8230;. Freiheit &#8230;.“.</p>
<p style="text-align: justify;">Als oberste Instanz f&#252;r die sogenannte und nach wie vor unfreie „Bundesrep. Dtl.“ bestehen noch immer die Milit&#228;rgesetze (SHAEF-Gesetzgebung) von 1945. Best&#228;tigt wurde dieses durch die zwischen der OMF-„BRD“ und den westl. Besatzungsm&#228;chten am 28.07.1990 geschlossenen Vereinbarung (BGBl. 1990 II S.1386 ff) und durch Art. 79 Abs.1, Satz „GG“. Die OMF-&#8221;BRD“ ist also weiterhin lediglich ein von den 3 westl. Besatzungsm&#228;chten geschaffenes und von diesen abh&#228;ngiges Selbstverwaltungskonstrukt, ein Pseudostaat. Im „&#220;bereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin“ vom 25.09.1990 (BGBl. II 1990, S. 1274 + S. 1386 ff)), wurde dieses noch einmal ausdr&#252;cklich hervorgehoben und best&#228;tigt. Gem&#228;&#223; den sich aus den noch immer geltenden Vertr&#228;gen und Gesetzen der westl. Besatzungsm&#228;chte ergebenden Restriktionen, ist die „OMF-BRD“ nicht souver&#228;n, sondern ein fremdgebundenes und fremdgesteuertes Staatsgebilde &#8211; ein Vasallenstaat &#8211; belegen im westlichen Teil des Territoriums des DR. Ebenso gelten immer noch die sogenannten „Feind-staatenklauseln“ der UN-Charta in bezug auf Deutschland, die Art. 53 und 107. Wie kann man da von Freiheit reden? Als frei und souver&#228;n kann ein Staat doch nur dann gelten und sein, wenn er auch eine vom gesamten Staatsvolk frei gew&#228;hlte Verfassung hat und &#252;ber seine Belange frei und selbst entscheiden kann! Eine solche Verfassung hat aber die sogenannte „Bundesrep. Dtl.“ bis zum heutigen Tage eindeutig nicht, sondern lediglich das 1949 von den westl. Besatzungsm&#228;chten v&#246;lkerrechtswidrig oktroyierte „GG“, welches aber seit dem 23.09.1990 keinen Geltungsbereich mehr und damit de jure seitdem nirgendwo mehr staatsrechtliche G&#252;ltigkeit hat! Das 1992 (widerrechtlich?) modifizierte „GG“ enth&#228;lt nirgendwo eine Definition &#252;ber dessen Geltungsbereich!</p>
<p style="text-align: justify;">In diesem Zusammenhang d&#252;rfte auch von Bedeutung sein, da&#223; auch heute noch immer im Art. 125 Abs. 1 der aktuellen Ausgabe des „GG“ steht: „&#8230;. soweit es innerhalb einer oder mehrerer Besatzungszonen einheitlich gilt“. Auch steht seit 1949 noch immer unver&#228;ndert im Art. 79 Abs. 1, Satz 2 „GG“: „…. oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben …..“ Danach ist doch ganz eindeutig, Deutschland, das DEUTSCHE REICH, ist noch immer ein besetztes Land! Darf man da mit Fug und Recht in die Pr&#228;ambel des „GG“ schreiben, die Freiheit Deutschlands sei vollendet worden? Doch wohl nicht !</p>
<p style="text-align: justify;">Kann man ein Land, einen Staat, als frei und souver&#228;n bezeichnen, in welchem &#252;ber 60 Jahre nach Einstellung der Kampfhandlungen noch immer „Besatzungszonen“ bestehen, in welchem nach &#252;ber 60 Jahren noch immer eine zu beachtende „besatzungsrechtliche Ordnung“ gilt, wie es sich aus dem aktuellen „GG“ ergibt ???</p>
<p style="text-align: justify;">Fazit: Somit d&#252;rfte also auch hier zweifelsfrei feststehen, die Freiheit Deutschlands ist eindeutig nicht vollendet worden und d&#252;rfte daher als L&#252;ge Nr. 5 festzustellen sein!</p>
<p style="text-align: justify;">6. L&#252;ge und Beweis zu der m.E. wahrheitswidrigen Behauptung: „&#8230;. gilt dieses Grundgesetz &#8230;.“.</p>
<p style="text-align: justify;">Wie &#8230; vorstehend dargestellt, hat das „GG“ mit der Aufhebung seines Art. 23 a.F. keinen Geltungsbereich mehr und wurde damit de jure au&#223;er Kraft gesetzt! Eine territoriale Abgrenzung, also ein neuer Geltungsbereich ist bisher eindeutig aber nicht definiert worden! Das „GG“ gilt also sp&#228;testens seit dem 23.09.1990 nirgendwo mehr! Ohne Angabe eines Geltungsbereiches kann es nicht gelten!</p>
<p style="text-align: justify;">Fazit: Es ist festgestellt, da&#223; das „GG“ keine Verfassung eines souver&#228;nen und demokratischen Staates ist, sondern ein mit demokratischem Anschein verbr&#228;mtes Besatzungsstatut in Anlehnung an Art. 43 HLKO. Daher ben&#246;tigt es zur Abgrenzung der Angabe eines Hoheitsgebietes, wo es denn gelten soll, einer genauen Definition seines territorialen Erstreckungsgebietes! Da eine solche Definition seit dem 23.09.1990 eindeutig und zweifelsfrei aber nicht mehr vorhanden ist, kann dieses Grundgesetz daher auch nirgendwo und f&#252;r niemanden mehr gelten! Diese Behauptung d&#252;rfte daher also als L&#252;ge Nr. 6 zu werten sein!</p>
<p style="text-align: justify;">7. L&#252;ge und Beweis zu der m.E. wahrheitswidrigen Behauptung: „&#8230;. f&#252;r das gesamte Deutsche Volk &#8230;.“.</p>
<p style="text-align: justify;">Zum gesamten Deutschen Volk geh&#246;ren unbestreitbar auch jene Reichsb&#252;rger, die in den v&#246;lkerrechtswidrig annektierten reichsdeutschen Ostprovinzen jenseits der Oder-Nei&#223;e leben! Jene Reichsb&#252;rger, die seinerzeit insbesondere von den ehemaligen „Bundeskanzlern“ Brandt und Kohl m.E. „verraten und verkauft“ und damit aufgegeben und inzwischen vergessen worden sind!</p>
<p style="text-align: justify;">Diese zweifelsfrei nach wie vor zum Deutschen Volk geh&#246;renden Menschen sind hiermit eindeutig aber nicht mit einbezogen worden, weil sie zwangsweise au&#223;erhalb des ohnehin nicht mehr bestehenden Geltungsbereiches des „GG“ leben. Sie konnten also nicht mit einbezogen werden, sind auch nicht gefragt worden und konnten daher auch nicht in freier Selbstbestimmung mit entscheiden.</p>
<p style="text-align: justify;">Fazit: Ergo kann das ohnehin unwirksame „GG“, weil es keinen Geltungsbereich mehr hat, auch nicht f&#252;r das gesamte Deutsche Volk gelten, d&#252;rfte also als L&#252;ge Nr. 7 zu werten sein!</p>
<p style="text-align: justify;">Die vorstehende Meinungs&#228;u&#223;erung bezieht sich analog auch auf die 1990 (widerrechtlich?) vorgenommene Einf&#252;gung im Art. 146 „GG“ (BGBl. II, S. 885 ff): „&#8230; das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands f&#252;r das gesamte Deutsche Volk gilt, &#8230;“. Auch dieses entspricht (wie vor) nicht der Wahrheit, die noch immer in den Ostprovinzen lebenden Reichsb&#252;rger sind nicht mit einbezogen!</p>
<p style="text-align: justify;">Hierbei mit zu ber&#252;cksichtigen sind selbstverst&#228;ndlich auch die nach wie vor zum Deutschen Volke geh&#246;renden Deutschen bzw. deren Abk&#246;mmlinge, die als Volksdeutsche bezeichnet werden und teilweise in Enklaven bzw. begrenzten Gebieten innerhalb der ehemaligen SU lebten oder noch leben.</p>
<p style="text-align: justify;">Was ist also von einem derartigen „Staat“ zu halten, der „seine B&#252;rger“ derart, offenbar schamlos bel&#252;gt? Darf sich ein derartiger „Staat“ als einen „Rechtsstaat mit freiheitlich demokratischer Grundordnung“ bezeichnen? Denken Sie dar&#252;ber bitte einmal in Ruhe und gr&#252;ndlich nach. Informieren Sie sich m&#246;glichst umfassend und entscheiden Sie dann, bilden Sie sich dann Ihre eigene Meinung. Nutzen Sie hierzu vorzugsweise das Internet, denn dieses bietet hierzu eine F&#252;lle von M&#246;glichkeiten der &#252;berwiegend auch objektiven und wahrheitsgem&#228;&#223;en Information. Holen Sie sich Ihre Informationen m&#246;glichst nicht aus den Berichten und Darstellungen der Medien, denn diese d&#252;rfen nur das und in der Form berichten, wie dieses den Besatzungsm&#228;chten und der diesen h&#246;rigen und weisungsgebundenen „BRD-Regierung“ genehm ist. Daher wird auch &#252;ber Vieles nicht berichtet und wenn, dann wird es unvollst&#228;ndig oder verf&#228;lscht wiedergegeben. Auch regierungsamtliche Stellen k&#246;nnen und d&#252;rfen Ihnen auf Anfragen offenbar keine der Wahrheit entsprechenden Darstellungen geben, denn solche k&#246;nnten dann das bestehende System in Frage stellen.</p>
<p style="text-align: justify;">Im &#252;brigen d&#252;rfte bei der Ende 1990 vorgenommenen Modifikation des „GG“, von den damals entscheidenden „bundesdeutschen Politikern“ m.E. Hochverrat am gesamten Deutschen Volk begangen worden sein, in dem in der Ende 1990 neu gefa&#223;ten Pr&#228;ambel ersatzlos aufgegeben wurde: „&#8230;seine nationale und staatliche Einheit zu wahren“ und die beiden letzten S&#228;tze: “Es hat auch f&#252;r jene Deutsche gehandelt, denen mitzuwirken versagt war. Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“. Da die nach wie vor zum DR geh&#246;renden deutschen Ostgebiete aber immer noch unter fremder Verwaltung stehen, v&#246;lkerrechtswidrig annektiert worden sind, ist die Einheit und Freiheit Deutschlands, des DEUTSCHEN REICHS bis heute nicht vollendet worden und der diesbez&#252;gliche Auftrag aus dem „GG“ (a.F.) bisher nicht erf&#252;llt, sondern (widerrechtlich) sogar aufgegeben worden! Mit der m.E. gewissenlosen Aufgabe dieser doch eindeutigen Vorgaben, sind die immer noch zum DR geh&#246;renden Ostgebiete von den „bundesdeutschen Politikern“ (den sogenannten „Volksvertretern“) doch aufgegeben und verraten worden ? War das nicht Hoch- und Landesverrat?</p>
<p style="text-align: justify;">Hamburg, im November 2006</p>
<p style="text-align: justify;">Dietrich A.W. Weide</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Zitat Ende!</span></p>
<p style="text-align: justify;">Auch die ab 03.10.1990 scheinbar geltende Pr&#228;ambel zum Grundgesetz konnte somit nicht mehr durch dazu gesetzlich autorisierte Privatpersonen inthronisiert werden, wodurch jegliche Berufung auf diese zum Zwecke der Behauptung, dass diese den unabdingbar territorial-r&#228;umlichen Erstreckungsbereich des GG festsetzen kann, in das Leere laufen muss.</p>
<p style="text-align: justify;">Und weil die Pr&#228;ambel auch noch zusammengelogen und unwahr ist, werden die zuk&#252;nftigen Diskussionen zu ihrem Inhalt mit Juristen vor BRdvD-Gerichten noch am&#252;sante Proben von der Gesinnung charakterloser Volks- und Hochverr&#228;ter am Volke der Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches ergeben, die daf&#252;r nach RStGB die H&#246;chststrafe erwarten m&#252;ssten.</p>
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		<title>Fakt Nr.18: Die BRD ist nach GG Art. 139 weiterhin nicht souver&#228;n</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Sep 2009 01:14:31 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die im Einigungstrubel aufgrund der schwerstwiegenden juristischen M&#228;ngel untergegangene BRD sollte auch nach dem Willen der Siegerm&#228;chte niemals souver&#228;n werden d&#252;rfen. Hierzu wurden mit Hilfe der deutschen Kollaborateure und Hochverr&#228;ter gegen&#252;ber dem Deutschen Reich besonders hinterh&#228;ltige Vorkehrungen getroffen, von denen man zu Recht ausging, dass diese kaum durch Deutsche verstanden und durchschaut werden, die sich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Die im Einigungstrubel aufgrund der schwerstwiegenden juristischen M&#228;ngel untergegangene BRD sollte auch nach dem Willen der Siegerm&#228;chte niemals souver&#228;n werden d&#252;rfen.</strong></p>
<p><span id="more-103"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Hierzu wurden mit Hilfe der deutschen Kollaborateure und Hochverr&#228;ter gegen&#252;ber dem Deutschen Reich besonders hinterh&#228;ltige Vorkehrungen getroffen, von denen man zu Recht ausging, dass diese kaum durch Deutsche verstanden und durchschaut werden, die sich als Nichtjuristen um ihren t&#228;glichen Lebensunterhalt bem&#252;hen m&#252;ssen, was ihnen zus&#228;tzlich zur Ablenkung durch eine sich &#252;berschlagende Gesetzgebung und st&#228;ndig steigende Steuerlasten erschwert wurde. Den Anreiz zu dieser umfassenden Aufkl&#228;rung lieferten die politischen, juristischen und beamteten Verr&#228;ter am Deutschen Volk allerdings dann selbst, weil sie eine st&#228;ndige, absolute Rechtsverweigerung gegen zahlreiche ausgew&#228;hlte Justiz-Opfer zwar zur Kenntnis nahmen, aber sich nicht um Abhilfe bem&#252;hten.</p>
<p style="text-align: justify;">Im Vertrag &#252;ber die abschlie&#223;ende Regelung in Bezug auf Deutschland vom 12.09.1990 wurde in Artikel 7 (Aussetzung der Vier-M&#228;chte-Rechte) in Satz 2 festgelegt:</p>
<p style="text-align: justify;"><em><strong>&#8220;Das vereinigte Deutschland hat dem gem&#228;&#223; volle Souver&#228;nit&#228;t &#252;ber seine inneren und &#228;u&#223;eren Angelegenheiten.&#8221;</strong></em></p>
<p style="text-align: justify;">Der Vertrag zum &#220;bereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin vom 25.09.1990 hat diese Souver&#228;nit&#228;t in vollem Umfang des Besatzungsrechtes wieder zur&#252;ckgenommen und das Besatzungsrecht umfassend wieder hergestellt. Und das ging ganz einfach so:</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Artikel 2:</span><br />
&#8220;Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsma&#223;nahmen der alliierten Beh&#246;rden in und in Bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Ma&#223;nahmen begr&#252;ndet oder festgestellt sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne R&#252;cksicht darauf, ob sie in &#220;bereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begr&#252;ndet oder festgestellt worden sind.&#8221;
</p>
<p style="text-align: justify;">Was unter alliierten Beh&#246;rden zu verstehen ist, wird in Artikel 1 festgelegt. Es sind praktisch alle Besatzungsm&#228;chte und deren handelnden Organe bis zur letzten Putzfrau:</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Artikel 1:</span><br />
(1) Der Ausdruck ,,alliierte Beh&#246;rden“, wie er in diesem &#220;bereinkommen verwendet wird, umfasst
</p>
<p style="text-align: justify;">a) den Kontrollrat, die Alliierte Hohe Kommission, die Hohen Kommissare der drei Staaten, die Milit&#228;rgouverneure der drei Staaten, die Streitkr&#228;fte der drei Staaten in Deutschland sowie Organisationen und Personen, die in deren Namen Befugnisse ausge&#252;bt oder — im Fall internationaler Organisationen und andere Staaten vertretender Organisationen (und der Mitglieder solcher Organisationen) — mit deren Erm&#228;chtigung gehandelt haben, sowie die Hilfsverb&#228;nde anderer Staaten, die bei den Streitkr&#228;ften der drei Staaten gedient haben;</p>
<p style="text-align: justify;">b) die Alliierte Kommandantur Berlin, die Kommandanten des amerikanischen, britischen und franz&#246;sischen Sektors von Berlin sowie Einrichtungen und Personen, die in deren Namen Befugnisse ausge&#252;bt haben.</p>
<p style="text-align: justify;">(2) Der Ausdruck &#8220;alliierte Streitkr&#228;fte“, wie er in diesem &#220;bereinkommen verwendet wird, umfasst</p>
<p style="text-align: justify;">a) die in Absatz 1 bezeichneten alliierten Beh&#246;rden, soweit sie in oder in Bezug auf Berlin t&#228;tig waren;</p>
<p style="text-align: justify;">b) Angeh&#246;rige der amerikanischen, britischen und franz&#246;sischen Streitkr&#228;fte in Berlin;</p>
<p style="text-align: justify;">c) nicht-deutsche Staatsangeh&#246;rige, die in milit&#228;rischer oder ziviler Eigenschaft bei den alliierten Beh&#246;rden Dienst getan haben;</p>
<p style="text-align: justify;">d) Familienangeh&#246;rige der unter den Buchstaben b und c aufgef&#252;hrten Personen und nicht-deutsche Staatsangeh&#246;rige, die im Dienst dieser Personen standen.</p>
<p style="text-align: justify;">(3) Die amtlichen Texte der in diesem &#220;bereinkommen erw&#228;hnten Rechtsvorschriften sind diejenigen Texte, die zur Zeit des Erlasses ma&#223;gebend waren.</p>
<p style="text-align: justify;">(4) Soweit in diesem &#220;bereinkommen auf das Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier M&#228;chte Bezug genommen wird, ist dies als Bezugnahme auf die Suspendierung der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier M&#228;chte oder, wenn keine Suspendierung erfolgt, das Inkrafttreten des Vertrags &#252;ber die abschlie&#223;ende Regelung in Bezug auf Deutschland zu verstehen.</p>
<p style="text-align: justify;">Nach Artikel 4 dieses Vertrages sind auch alle Urteile und Entscheidungen von alliierten Beh&#246;rden in oder in Bezug auf Berlin in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskr&#228;ftig und rechtswirksam.</p>
<p style="text-align: justify;">Wenn man nun bedenkt, dass die Besatzungsm&#228;chte zentral aus Berlin die Besatzungszonen und -gebiete kontrolliert haben &#8211; Kontrollrat &#8211; ist das kleine W&#246;rtchen &#8220;in und in Bezug auf Berlin&#8221; die R&#252;ckkehr zum umfassenden Besatzungsrecht am 25.09.1990 in der Bundesrepublik Deutschland auf dem Schleichweg. Der Bundesregierung, den Landesregierungen und den wenigen wirklich f&#228;higen, fachlich qualifizierten Politikern in Deutschland ist dieses auch bekannt.</p>
<p style="text-align: justify;">Rechtsvorschriften des Kontrollrates wurden im Amtsblatt des Kontrollrates in Deutschland bekannt gegeben und vom alliierten Sekretariat in Berlin, Ei&#223;holzstra&#223;e 32, herausgegeben (Schm&#246;ller/Maier/Tobler, Handbuch des Besatzungsrechtes, J.C.B. Mohr (Paul Siebeck), T&#252;bingen.</p>
<p style="text-align: justify;">Im Besatzungsstatut zur Abstimmung der Befugnisse und Verantwortlichkeiten zwischen der zuk&#252;nftigen Deutschen Regierung und der Alliierten Kontrollbeh&#246;rde vom 10. April 1949 hei&#223;t es in Absatz 5:</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Jede &#196;nderung des Grundgesetzes bedarf vor ihrem Inkrafttreten der ausdr&#252;cklichen Genehmigung der Besatzungsbeh&#246;rden. L&#228;nderverfassungen, &#196;nderungen dieser Verfassungen, alle sonstige Gesetzgebung und alle Abkommen zwischen dem Bund und ausl&#228;ndischen Regierungen treten 21 Tage nach ihrem amtlichen Eingang bei den Besatzungsbeh&#246;rden in Kraft, es sei denn, dass diese sie vorher vorl&#228;ufig oder endg&#252;ltig ablehnen.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Im Begleitschreiben der Au&#223;enminister zum Besatzungsstatut vom 10. April 1949 hei&#223;t es:</span></p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Mit der Errichtung der Deutschen Bundesrepublik werden die alliierten Milit&#228;rregierungen als solche aufh&#246;ren zu bestehen, und die Aufgaben der alliierten Beh&#246;rden werden in der Weise aufgeteilt werden, das die Aufgaben von einem Hohen Kommissar und die milit&#228;rischen Aufgaben von einem Oberbefehlshaber wahrgenommen werden. Die drei Hohen Kommissare werden zusammen eine Alliierte Hohe Kommission bilden, …&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Im Hinblick auf die hier aufgezeigte, in gro&#223;em Umfang v&#246;lkerrechtswidrige Vertraggestaltung zum angeblichen Beitritt der neuen Bundesl&#228;nder zum Grundgesetz wird erkennbar, dass die beteiligten Organe der Bundesrepublik Deutschland nach dem Grundgesetz zu keinem Zeitpunkt souver&#228;n agiert haben und lediglich Befehlsempf&#228;nger der Vier M&#228;chte waren und ohne jeden Zweifel unter Einbezug der Regelungen in und in Bezug auf Berlin vom 25.09.1990 weiter sein werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Mit Verordnung vom 28.09.1990 hat die Bundesregierung im Auftrag des Besatzungsvorbehaltes das Abkommen vom 25.09.1990 vorl&#228;ufig in Kraft gesetzt und eigenm&#228;chtig &#252;ber das Grundgesetz verf&#252;gt.</p>
<p style="text-align: justify;">Im Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990, Teil II, ist diese Verordnung auf Seite 1273 ver&#246;ffentlicht, bevor &#252;berhaupt das &#220;bereinkommen vom 25.09.1990 ab Seite 1274 publiziert wurde. Diese Reihenfolge ist nicht rechtsstaatskonform bewusst von den BRD-Organen zur T&#228;uschung gew&#228;hlt worden.</p>
<p style="text-align: justify;">Bundesregierung und Besatzungsm&#228;chte haben mit Besatzungsrecht das Grundgesetz schon am 17.07.1990 ausgehebelt, ver&#228;ndert und den Artikel 23 beseitigt.</p>
<p style="text-align: justify;">Auch wenn man immer noch argumentieren will, dass das GG in Kraft ist und die BRD fort besteht, so g&#228;be es dann weiterhin den Artikel 139 GG. Dort hei&#223;t es w&#246;rtlich:</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Die zur Befreiung des deutschen Volkes vom &#8220;Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen diese Grundgesetzes nicht ber&#252;hrt.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;"><em>Also gelten alle Rechtsvorschriften und das Besatzungsrecht der Alliierten auch nach dem Grundgesetz weiterhin fort!</em></span></p>
<p style="text-align: justify;">Diese Rechtsanschauung wird durch die h&#246;chsten BRD-Gerichte sogar unverhohlen in Urteilen vertreten, was sich aus der Kollaboration mit den Siegerm&#228;chten leicht erkl&#228;ren l&#228;sst. Als Gegenleistung erhalten die dort t&#228;tigen h&#246;chsten BRD-Richtern abnorm hohe staatliche Zahlungen und den gegenseitigen Schutz selbst bei gr&#246;&#223;tm&#246;glicher Rechtsbeugung, wie z. B. zur Zeit im Internet bez&#252;glich des Bankensenats am BGH durch Anw&#228;lte (!) verbreitet wird.</p>
<p style="text-align: justify;">Es ist nunmehr gelungen, die ungeheuerliche L&#252;ge bez&#252;glich einer deutschen Souver&#228;nit&#228;t durch alle derzeitigen politischen Parteien in Deutschland entg&#252;ltig zu widerlegen, Zitat Anfang:</p>
<p style="text-align: justify;">Mitteilung der Pressestelle des BGH Nr. 31/1999:</p>
<p style="text-align: justify;">Verhandlungstermin: 21. April 1999 &#8212; 5 StR 97/99 und 5 StR 123/99</p>
<p style="text-align: justify;">Wegen Vergehen nach dem Milit&#228;rregierungsgesetz Nr. 53 hatte das LG Berlin den Angeklagten Dr. Alexander Schalck-Golodkowski, Leiter des Bereichs &#8220;Kommerzielle Koordinierung&#8221; in der DDR, im Jahre 1996 zu einem Jahr Freiheitsstrafe mit Bew&#228;hrung verurteilt. Mit Urteil vom 9. Juli 1997 hatte der Senat die Revision des Angeklagten verworfen (BGHSt 43, 129). Die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde ist vom Bundesverfassungsgericht j&#252;ngst nicht zur Entscheidung angenommen worden.</p>
<p style="text-align: justify;">Wegen weiterer Vergehen nach jenem Gesetz hat das LG Berlin Dr. Alexander Schalck-Golodkowski unter Einbeziehung der genannten Strafe nunmehr zu einem Jahr und vier Monaten Freiheitsstrafe mit Bew&#228;hrung verurteilt. Im damaligen Revisionsurteil hatte der 5. Strafsenat allerdings ausgef&#252;hrt, ein fr&#252;herer DDR-B&#252;rger d&#252;rfe wegen eines Vergehens nach dem Milit&#228;rregierungsgesetz Nr. 53 nur bestraft werden, wenn sein Verhalten – weil er beispielsweise die Lieferung milit&#228;risch verwendbarer Wirtschaftsg&#252;ter in die DDR veranlasst habe &#8211; auch gegen das Au&#223;enwirtschaftsgesetz versto&#223;en habe. Mit R&#252;cksicht hierauf hat das Landgericht den Angeklagten von weiteren Anklagevorw&#252;rfen freigesprochen, die F&#228;lle des Devisentransfers in die DDR betrafen, welche nicht unter ein Verbot nach dem Au&#223;enwirtschaftsgesetz fielen.</p>
<p style="text-align: justify;">Gegen diesen Teilfreispruch hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.</p>
<p style="text-align: justify;">Sie meint, er widerspreche einer Entscheidung des Gro&#223;en Senats f&#252;r Strafsachen des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 1996, wonach das Milit&#228;rregierungsgesetz Nr. 53 uneingeschr&#228;nkt fortgelte (BGHSt 42, 113).</p>
<p style="text-align: justify;">Allein &#252;ber diese, den Teilfreispruch betreffende Revision der Staatsanwaltschaft wird am 21. April 1999 vor dem Senat verhandelt.</p>
<p style="text-align: justify;">Am selben Tag um 9.00 Uhr findet eine weitere Revisionsverhandlung &#252;ber eine staatsanwaltliche Revision, das Milit&#228;rregierungsgesetz Nr. 53 betreffend, statt. Hier wendet sich die Staatsanwaltschaft dagegen, dass fr&#252;here Mitangeklagte von Dr. Schalck-Golodkowski wegen entsprechender Vergehen lediglich unter Vorbehalt von Geldstrafen verwarnt worden sind (5 StR 123/99).</p>
<p style="text-align: justify;">Zitat Ende!</p>
<p style="text-align: justify;">Das ObBefh (SHAEF) – Gesetz Nr. 53 existierte urspr&#252;nglich f&#252;r Berlin und in Sonder&#252;bersichten getrennt f&#252;r die US-Zone, Britische Zone und Franz&#246;sische Zone. Es befasst sich u. a. mit der Devisenbewirtschaftung, Grenzkontrollen, Siedlungsland und Bodenreform, Ein- und Ausfuhr und dem allgemeinen Gesch&#228;ftsverkehr in allen Facetten.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Legaldefinition des Begriffes &#8220;Gesch&#228;fte&#8221; ist dazu in der DVO 4 z. G 52 vom 31.10.1950, Seite 663, zu finden.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Bundespr&#228;sident Horst K&#246;hler hat in seinem Schreiben an Herrn Prutz vom 4. Januar 2006 u. a. wahrheitswidrig behauptet:</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;So genanntes alliiertes Recht gilt nicht mehr.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Er hat sich damit als so genannter oberster Repr&#228;sentant der BRD an die Spitze einer hochverr&#228;terischen Struktur gegen die Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches und auch alle in der BRD mit der Staatsangeh&#246;rigkeit &#8220;Deutsch&#8221; Scheineingeb&#252;rgerten gesetzt, die er trotz ihm vielfach zugegangener, unwiderlegbaren Informationen zur tats&#228;chlichen V&#246;lkerrechtslage sehenden Auges in die absehbare wirtschaftliche Vernichtung zu f&#252;hren gedenkt.</p>
<p style="text-align: justify;">Obwohl er schon in einer notwendigen Erwiderung auf seine unhaltbaren Rechtsbekundungen zum menschen- und v&#246;lkerrechtlichen Legitimationsdebakel der BRD hingewiesen wurde, sollen die dortigen Ausf&#252;hrungen nunmehr durch eine Auswertung der im Jahre 2001 angenommenen Dissertation = Doktorarbeit von Dr. Michael Rensmann an der Universit&#228;t Hannover erg&#228;nzt werden (Besatzungsrecht im wiedervereinten Deutschland, Hannoversches Forum f&#252;r Rechtswissenschaften, Band 20, Nomos-Verlagsgesellschaft Baden-Baden). Der Buchhandel verweigerte ohne Bekanntgabe von Gr&#252;nden die Auslieferung der 214-seitigen Ausgabe f&#252;r € 36,00, was nach der folgenden Darstellung verst&#228;ndlich ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Doktorarbeit geht von der in der BRD herrschenden Fiktion aus, dass das Grundgesetz und damit die BRD noch eine v&#246;lkerrechtliche Grundlage h&#228;tten, nennt das GG eine Verfassung und erkennt eine &#8220;deutsche&#8221; Staatsangeh&#246;rigkeit, weil Dr. Rensmann bei richtiger Auslegung der tats&#228;chlichen Rechtslage im Widerspruch zur BRD-Staatslehre wohl niemals seinen Doktortitel erhalten h&#228;tte. Zitat von der Internetseite der juristischen Fakult&#228;t im Hannover:</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Hinsichtlich der Studienrendite &#8211; dem Verh&#228;ltnis von sp&#228;terem Durchschnittseinkommen und Arbeitsplatzrisiko zu den Gesamtkosten des Studiums einschlie&#223;lich entgangenem Einkommen &#8211; belegen Juristen hinter Zahnmedizinern einen ehrenvollen zweiten Platz.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Die BRD-Politik besticht und l&#228;sst ihre Komplizen mittels Kostenrecht und Anwaltszwang schon nicht verkommen. Und die Zahnmediziner werden bald auch schon von der ersten Stelle durch Gesundheitsreformen wegreformiert sein.</p>
<p style="text-align: justify;">Die im nachfolgenden, sinngem&#228;&#223; und/oder w&#246;rtlich vorgetragenen Ausz&#252;ge aus der o. a. Dissertation erlauben einen treffenden Blick auf die ungeheuerlichen, v&#246;lkerrechtswidrigen Vertr&#228;ge der BRD mit den Siegerm&#228;chten. Am 25.09.1990 erging das Gesetz zur &#220;berleitung von Bundesrecht (West), BGBl I, 1990, S. 2106, als sechstes &#220;berleitungsrecht. Dessen Paragraph 1 lautet:</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Seite 172:</span><br />
&#8220;Bundesrecht, dass in Berlin (West) aufgrund alliierter Vorbehaltsrechte bisher nicht oder nicht in vollem Umfang gilt, gilt vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an uneingeschr&#228;nkt in Berlin (West), soweit sich aus den §§ 2 und 3 nicht etwas anderes ergibt &#8230;&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Seite 175:</span><br />
&#8220;Der &#220;berleitungsvertrag (von 1955) ist Teil des Bonner Vertragswerkes vom 26. Mai 1952, welches aus dem Vertrag &#252;ber die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei M&#228;chten, dem Vertrag &#252;ber die Rechte und Pflichten ausl&#228;ndischer Streitkr&#228;fte und ihrer Mitglieder in der Bundesrepublik Deutschland (Truppenvertrag), dem Finanzvertrag und dem &#220;berleitungsvertrag bestand.&#8221;
</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Nach Ziffer 3 des Notenwechsels vom 27/28.09.1990, bleiben, nach Abschluss der Zwei-plus-Vier-Vertr&#228;ge, wichtige Bestimmungen des &#220;berleitungsvertrages (von 1955) in Kraft und zwar, &lt;&lt; ohne R&#252;cksicht darauf, ob sie in &#220;bereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begr&#252;ndet oder festgestellt worden sind&gt;&gt;.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Mit dieser Formulierung werden jeweils auch in sofort nichtiger Form unabdingbare Menschen- und V&#246;lkerrechte ausgeschlossen!</p>
<p style="text-align: justify;">Der &#220;berleitungsvertrag war 1955 von den Vertragsparteien als zeitlich begrenzt geschlossen worden und die Einwendungsverzichte sollten nur bis zum Abschluss eines Friedensvertrages gelten.</p>
<p style="text-align: justify;">Diese Regelung hat das Besatzungskonstrukt BRD mit dem Notenwechsel vom 27./28.09. 1990 au&#223;er Kraft gesetzt, so dass die auf besatzungsrechtlicher Grundlage ausgesprochenen Verzichte demzufolge nunmehr unbegrenzt gelten sollen, was ebenfalls als festgestellte Selbstkontrahierung der Siegerm&#228;chte nichtig ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Rensmann, a.a.O., Seite 105, 1. Absatz, ohne n&#228;here Fundstellenangabe:</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;So konnte z. B. die Streichung des Truppenabbauverfahrens von deutscher Seite nicht durchgesetzt werden, und so wurden auf ausdr&#252;cklichen Wunsch der Alliierten Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Todesstrafe bei bewaffneten Konflikten getroffen.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Art. 7 Absatz 1 des &#8220;Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen vom 26.05.1952&#8243; &#8211; &#220;berleitungsvertragsgrundlage &#8211; lautet wie folgt:</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;(1) Alle Urteile und Entscheidungen in Strafsachen, die von einem Gericht oder einer gerichtlichen Beh&#246;rde der Drei M&#228;chte oder einer derselben in Deutschland gef&#228;llt worden sind oder sp&#228;ter gef&#228;llt werden, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskraftf&#228;hig und rechtswirksam und sind von deutschen Gerichten und Beh&#246;rden demgem&#228;&#223; zu behandeln.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Unter derzeitigem Verzicht auf die Darstellung aller erkennbaren, ungeheuerlichen und menschenrechtsverletzenden Abmachungen zwischen deutschen Kollaborateuren in der BRD-Regierung und den Besatzern wird der Punkt II Reparationen zum Notenwechsel betrachtet. F&#252;r die Reparationsfrage regelt Art. 3 Abs. 1 des 6. Teils des &#220;berleitungsvertrages:</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Ma&#223;nahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Verm&#246;gen durchgef&#252;hrt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt ist f&#252;r die Zwecke der Reparation oder Restitution oder aufgrund des Kriegszustandes oder aufgrund von Abkommen, die die Drei M&#228;chte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schlie&#223;en werden.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">In Abs. 3 werden dann Klagen und Anspr&#252;che von davon Betroffenen nicht zugelassen.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Seite 178:</span><br />
&#8220;Auff&#228;llig ist in diesem Zusammenhang der Art. 1, Abs. 1, Satz 2 des 6. Teils des &#220;berleitungsvertrages. Hier hatten sich die Drei M&#228;chte urspr&#252;nglich verpflichtet, zu keiner Zeit Forderungen auf Reparationen aus der laufenden Produktion der Bundesrepublik Deutschland geltend zu machen.&#8221;
</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Diese Bestimmung ist durch den Notenwechsel vom 28./29.09.1990 aufgehoben worden.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Aus dem Vorstehenden ergeben sich gravierende Fragen und Folgerungen.</p>
<p style="text-align: justify;">Zun&#228;chst ist zu fragen, weshalb irgend ein Deutscher &#252;berhaupt in Reparationen einwilligen konnte, ohne im Gegenzug den zugesicherten Friedensvertrag zu erhalten?</p>
<p style="text-align: justify;">W&#228;ren die bekannten, v&#246;lkerrechtswidrigen Gebietsverzichte noch keine f&#252;r alle Zeiten ausreichenden Reparationen? Welche Hochverr&#228;ter mit der Staatsangeh&#246;rigkeit &#8220;Deutsch&#8221; haben da eigentlich verhandelt und verfressen heute ihre vom Deutschen Volk abgegriffenen, &#252;berdimensionierten Di&#228;ten und Pensionen mit der Hoffnung, vor einer m&#246;glichen Strafverfolgung verblichen zu sein und ihre Judasl&#246;hne ungehindert vererben zu k&#246;nnen?</p>
<p style="text-align: justify;">Die Aufgabe der DM-W&#228;hrung und der deutschen Selbstbestimmungsrechte &#252;ber die EU-Klausel im neuen Artikel GG 23 reichte wohl auch noch nicht aus?</p>
<p style="text-align: justify;">Weiterhin ist auch die Frage zu kl&#228;ren, wieso deutsche Regierungsmitglieder und alle Bundestagsabgeordneten mit dem Verzicht auf Einspr&#252;che gegen unlimitierte und unbekannte zuk&#252;nftige Forderungen von v&#246;lkerrechtswidrig agierenden Siegerm&#228;chten, die diese eigenm&#228;chtig selbst oder f&#252;r irgendwelche neutrale Staaten und andere Drittstaaten festlegen k&#246;nnen sollen, einverstanden sein konnten? Haben sie daf&#252;r Vorteile zugesichert bekommen?</p>
<p style="text-align: justify;">W&#228;re dieser Notenwechsel mit der BRD nach V&#246;lkerrecht zu akzeptieren, so schwebten alle Deutschen in ewiger Gefahr, durch willk&#252;rliche einseitige Akte um s&#228;mtliches Eigentum enteignet werden zu k&#246;nnen. Nur die durchgesetzte Rechtsauslegung, dass die BRD als abh&#228;ngiges Besatzerkonstrukt nicht derartige, weitreichende und total unbestimmte Abmachungen treffen konnte, weil ihr dazu die Rechtsgrundlagen fehlten, kann f&#252;r jeden einzelnen B&#252;rger in der BRD, sei es ein Staatsangeh&#246;riger des Deutschen Reiches, sei es ein eingedeutschter Ausl&#228;nder mit der unvollst&#228;ndigen und daher Scheinstaatsangeh&#246;rigkeit &#8220;Deutsch&#8221;, sei es auch ein Ausl&#228;nder oder EU-B&#252;rger noch vor jederzeit m&#246;glicher wirtschaftlicher Vernichtung retten.</p>
<p style="text-align: justify;">Solche Vertr&#228;ge haben n&#228;mlich immer eine dahinter versteckte Absicht, weil man sie sonst nicht brauchen w&#252;rde.</p>
<p style="text-align: justify;">Dieser Teil der &#8220;Wiedervereinigungsvertr&#228;ge&#8221; richtet sich nat&#252;rlich auch gegen alle BRD-Erf&#252;llungsgehilfen, Politiker, Richter und Staatsanw&#228;lte, die das Unrecht in der BRD zur Zeit trotz st&#228;ndiger Hinweise auf die fehlende Rechtslage fortsetzen. Sie und Ihre Kinder werden bei der ersten gr&#246;&#223;eren internationalen Krise ebenso die Folgen der unbegrenzten Beanspruchung durch die Kriegsgegner des Deutschen Reiches sp&#252;ren wie alle anderen &#8220;Deutschen&#8221;. Vermutlich wurden aber die solche Vertr&#228;ge Abschlie&#223;enden und Duldenden daf&#252;r unter den besonderen Schutz und Ausnahmen der Siegerm&#228;chte gestellt.</p>
<p style="text-align: justify;">F&#252;r unsere deutschen Globalisierer ist der n&#228;chste Hinweis: Jeder Unternehmer, der sein Unternehmen in das Ausland verlagert, hat es schon direkt den zuk&#252;nftigen Besitzern ausgeliefert. Ihm fehlt jeglicher derzeit sicherer Rechtsschutz, zumal bei Verweigerung der Folgeleistung bei der Kriegstreiberei der amerikanischen &#8220;Freunde&#8221;.</p>
<p style="text-align: justify;">Jeder Ausl&#228;nder, der sich um die Staatsangeh&#246;rigkeit &#8220;Deutsch&#8221; bem&#252;ht und Erfolg hat, muss unzurechnungsf&#228;hig sein. Mit der neuen Scheinstaatsangeh&#246;rigkeit liefert er gleichzeitig sein gesamtes Hab und Gut ab einem noch unbestimmten Zeitpunkt an die Kriegsgegner des Deutschen Reiches aus und hat keinerlei Rechtsschutz durch seinen BRD-&#8221;Staat&#8221;.</p>
<p style="text-align: justify;">DDR-Staatsangeh&#246;rige haben mit dem Beitritt zur BRD durch die ihnen nicht bekannten Vertr&#228;ge in Bundesdeutschen Gesetzbl&#228;ttern gleichfalls ihr gesamtes Eigentum f&#252;r unbestimmte Zeit auf das Spiel gesetzt, sollten besser schnellsten auf die BRD verzichten und sich dabei auf Irref&#252;hrung und T&#228;uschung berufen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die oben angef&#252;hrten und weiteren Abkommen zwischen der OMF-BRD als abh&#228;ngiges Besatzungskonstrukt und den Siegerm&#228;chten haben auch gemeinsam die Aufgabe und Funktion, den an den Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches beabsichtigten V&#246;lkermord dadurch zu vollenden, dass man sich aus dieser Zwangslage nur dadurch befreien k&#246;nnte, wenn man seine Staatsangeh&#246;rigkeit ablegt und h&#246;chstens mit ausl&#228;ndischer Staatsangeh&#246;rigkeit in Deutschland produziert. Bekanntlich ist durch die BRD nur die deutsche Produktion zur Beschlagnahmung freigegeben worden &#8211; f&#252;r den Kriegsfall oder die Fortsetzung?</p>
<p style="text-align: justify;">Das war die wahre Absicht von Kohl, Gentscher, Sch&#228;uble, Stoltenberg, Waigel und allen Bundestagsabgeordneten in der Wendezeit, das ist Absicht aller derzeitigen das BRD-Regime noch st&#252;tzenden Hochverr&#228;ter am Deutschen Volk der Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches. Das ist und war auch Absicht von Horst K&#246;hler mit seiner Desinformation.</p>
<p style="text-align: justify;">Wer sich jetzt noch nach Vorlage dieser Erkenntnis als Erf&#252;llungsgehilfe der BRD-Strukturen einsetzen l&#228;sst, obwohl ihm schon seine Remonstrationspflicht das verbietet, ist zwischen Baum und Borke geraten.</p>
<p style="text-align: justify;">In einem zuk&#252;nftigen Rechtsstaat Deutsches Reich erwartet ihn die H&#246;chststrafe f&#252;r Landes- und Hochverrat an seinem Volk, im Ausland wird er als Deutscher niemals seines Hab und Gutes sicher sein, mit ausgetauschter Staatsangeh&#246;rigkeit auch seine Verbrechen gegen das Deutsche Volk aber niemals abstreifen k&#246;nnen.</p>
<p style="text-align: justify;">Es ist daher die Aufgabe jedes &#252;berlebenswilligen Deutschen, der BRD nachzuweisen und bedingungslos darauf zu bestehen, dass alle von dieser f&#252;r Deutsche geschlossene und diese benachteiligenden Vertr&#228;ge zur Wiedervereinigung keinerlei Legitimationsgrundlagen hatten und niemals erhalten werden. Sie sind nichtig!</p>
<p style="text-align: justify;">Der Einigungsvertrag vom 31.08.1990 sah die Vorlage einer Verfassung innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss vor. Das Deutsche Volk der Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches wird untergehen und sein Vaterland, Eigentum und Rechte an die Kriegsgegner des Deutschen Reiches verlieren, wenn es sich nicht zum Widerstand aufrafft und sich &#252;ber eine Verfassung neu formiert. Die BRD kann unter der Bedingung, dass die o. a. Abmachungen gelten k&#246;nnten, nicht mehr unabh&#228;ngig regiert werden. Alle bisher unverst&#228;ndlichen Geld- und Warengeschenke an das Ausland, wie zum Beispiel atomwaffentragende U-Boote sind versteckte, aufgezwungene Reparationsleistungen, die uns die BRD-Handlanger als Geschenke vort&#228;uschen &#8211; m&#252;ssen.</p>
<p style="text-align: justify;">Der BRD schuldet daher auch nach dem Vorstehenden und den von ihr bewirkten v&#246;lkerrechtswidrigen Knebelungsvertr&#228;gen, welche die Versailler Vertr&#228;ge weit in den Schatten stellen, kein Deutscher Gehorsam mehr.</p>
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		<title>Fakt Nr.19: Der Beitritt der neuen Bundesl&#228;nder nach GG Art. 23 war nicht m&#246;glich</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Sep 2009 01:13:06 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Im Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik &#252;ber die Herstellung der Einheit Deutschlands – Einigungsvertrag &#8211; hei&#223;t es: Artikel 1: (1) Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gem&#228;&#223; Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die L&#228;nder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Th&#252;ringen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Im Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik &#252;ber die Herstellung der Einheit Deutschlands – Einigungsvertrag &#8211; hei&#223;t es: <span style="font-weight: bold;">Artikel 1:</span></p>
<p><span id="more-101"></span></p>
<p style="text-align: justify;">(1) Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gem&#228;&#223; Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die L&#228;nder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Th&#252;ringen L&#228;nder der Bundesrepublik Deutschland. F&#252;r die Bildung und die Grenzen dieser L&#228;nder untereinander sind die Bestimmungen des Verfassungsgesetzes zur Bildung von L&#228;ndern in der Deutschen Demokratischen Republik vom 22. Juli 1990 &#8211; L&#228;ndereinf&#252;hrungsgesetz &#8211; (GBI. l Nr. 51 S. 955) gem&#228;&#223; Anlage II ma&#223;gebend.</p>
<p style="text-align: justify;">(2) Die 23 Bezirke von Berlin bilden das Land Berlin.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-weight: bold;">Artikel 3:</span></p>
<p style="text-align: justify;">Mit dem Wirksamwerden des Beitritts tritt das Grundgesetz f&#252;r die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, ver&#246;ffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt ge&#228;ndert durch Gesetz vom 21. Dezember 1983 (BGBI. l S. 1481), in den L&#228;ndern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Th&#252;ringen sowie in dem Teil des Landes Berlin, in dem es bisher nicht galt, mit den sich aus Artikel 4 ergebenden &#196;nderungen in Kraft, soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-weight: bold;">Artikel 4 (2):</span></p>
<p style="text-align: justify;">Artikel 23 wird aufgehoben.</p>
<p style="text-align: justify;">GG Art. 23 existierte aber nachgewiesener Ma&#223;en bereits nicht mehr, als der angebliche Beitritt der Neuen Bundesl&#228;nder, bzw. der DDR am 03. Oktober 1990 wirksam erfolgt sein sollte.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-weight: bold;"><em>Er konnte auch nicht juristisch irref&#252;hrend f&#252;r das Deutsche Volk erneut aufgehoben werden, weil auch diese Aufhebung noch dem Besatzungsvorbehalt unterlegen wesen w&#228;re, der den GG Art. 23 jedoch schon vorher beseitigt hatte.</em></span></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Fakt Nr.20: Die neuen L&#228;nder gab es v&#246;lkerrechtlich am 03.10.1990 noch nicht</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Sep 2009 01:10:54 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Der deutsche Einigungsvertrag vom 31.08.1990 besagte, dass die neuen L&#228;nder auf dem Gebiet der DDR am 03.10.1990 gem. Art. 23 GG der BRD beitreten w&#252;rden. Art. 23 GG war aber mit dem Besatzungsvorbehalt der Alliierten bereits zum 18.07.1990 aufgehoben worden. Selbst wenn man bei der L&#246;schung des Art. 23 des Grundgesetzes erst auf die Bekanntmachungen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Der deutsche Einigungsvertrag vom 31.08.1990 besagte, dass die neuen L&#228;nder auf dem Gebiet der DDR am 03.10.1990 gem. Art. 23 GG der BRD beitreten w&#252;rden.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;"><em>Art. 23 GG war aber mit dem Besatzungsvorbehalt der Alliierten bereits zum 18.07.1990 aufgehoben worden.</em></span></p>
<p><span id="more-93"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Selbst wenn man bei der L&#246;schung des Art. 23 des Grundgesetzes erst auf die Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt abheben w&#252;rde, welche ja letztlich ebenfalls dem Besatzungsvorbehalt unterlagen, kommt man &#252;ber die bis vor kurzem ver&#246;ffentlichte juristische Auslegung eines f&#252;hrenden Verlages f&#252;r juristische Fachliteratur nicht hinweg. Dort hei&#223;t es schlicht und einfach:</p>
<p style="text-align: justify;">Grundgesetz, Beck-Texte, 35. Auflage 1998, S. 11: 23.9./31.8.1990 GG Art. 23 aufgehoben</p>
<p style="text-align: justify;">Ein wirksamer Beitritt der &#8220;neuen Bundesl&#228;nder&#8221; zum Grundgesetz war also auch danach am 03.10.1990 rechtlich nicht mehr m&#246;glich. Au&#223;erdem ist der Einigungsvertrag vom 31.08.1990 auch allein f&#252;r sich betrachtet als selbstkontrahierendes Machwerk der Besatzer ohne Volksbeteiligung nichtig.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">In Art. 1 des L&#228;ndereinf&#252;hrungsgesetzes hei&#223;t es:</span></p>
<p style="text-align: justify;">„Mit Wirkung vom 14. Oktober 1990 werden in der DDR die L&#228;nder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Th&#252;ringen gebildet. &#8230;“</p>
<p style="text-align: justify;">Das L&#228;ndereinf&#252;hrungsgesetz der DDR sollte also erst am 14.10.1990 in Kraft treten. Es gab somit diese L&#228;nder rechtskraftf&#228;hig zu keiner Zeit w&#228;hrend der Einigungsverhandlungen vor dem 03.10.1990.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Einigungsvertrag vom 31.08.1990 sah jedoch erst sp&#228;ter den Beitritt dieser noch nicht gebildeten L&#228;nder bereits am 03.10.1990 vor, indem er daf&#252;r im nachgebesserten Anhang vom 23.09.1990 dieses Datum als Ersatz f&#252;r das urspr&#252;ngliche Datum 14.10.1990 festsetzen wollte. Der Anhang wurde im Bundesgesetzblatt der BRD &#8211; BGBl II, 1990, S. 1148, am 28.09.1990, allerdings nun ohne Rechtskraftf&#228;higkeit wegen des l&#228;ngst aufgehobenen GG Art. 23. a. F., ver&#246;ffentlicht. Hier wird der Text aus dem nichtamtlichen Inhaltsverzeichnis des Bundesministeriums der Justiz am 28.03.2006 vorgestellt.</p>
<p style="text-align: justify;">Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden &#196;nderungen in Kraft:</p>
<p style="text-align: justify;">§ 1 Abs. 1, § 2 Abs. 2 und 3, §§ 22, 23 Abs. 2 und 3 sowie § 25 Abs. 1 des L&#228;ndereinf&#252;hrungsgesetzes vom 22. Juli 1990 (GBl. I Nr. 51 S. 955)</p>
<p style="text-align: justify;">mit folgenden &#196;nderungen: In § 1 Abs. 1 und § 25 Abs. 1 tritt an die Stelle des Datums 14. Oktober 1990 das Datum 3. Oktober 1990.</p>
<p style="text-align: justify;">F&#252;r diese Gesetzesmanipulation fehlte es aber ebenfalls an jeglicher Rechtsgrundlage. Nicht nur GG Art. 23 a. F. existierte also schon lange nicht mehr am 03.10.1990, sondern auch die neuen L&#228;nder gab es &#252;berhaupt nicht bei der scheinbaren &#8220;Wieder&#8221;vereinigung des nur vorgeblich gesamten Deutschlands.</p>
<p style="text-align: justify;">Aus diesem Grund ist der Einigungsvertrag von vornherein wegen der sogenannten juristischen Klausel &#8220;der Unm&#246;glichkeit&#8221; nichtig</p>
<p style="text-align: justify;">Eine weitere gravierende Folge dieser Tatsache ist, dass die von den neuen L&#228;ndern, die am 03.10.1990 nicht existierten, entsandten Abgeordneten in den Deutschen Bundestag dadurch ebenfalls nicht legitimiert waren.</p>
<p style="text-align: justify;">Ihre Beteiligung an der Gesetzgebung ab dem 03.10.1990 widerspricht damit auch dem Grundgesetz, wodurch die gesamte Gesetzgebung in der BRD ab diesem Zeitpunkt ebenfalls illegal und nichtig war – wenn dann die BRD selbst nicht schon als aufgel&#246;st zu erkennen gewesen w&#228;re.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;"><em>Und schlussendlich sa&#223;en im Bundestag der Bundesrepublik Deutschland auch am 03.10.1990 noch Ausl&#228;nder und Staatenlose, die an der Scheingesetzgebung in diesem teilgenommen haben &#8211; und sie damit sp&#228;testens ab diesem Zeitpunkt rechtsstaatswidrig und nichtig werden lie&#223;.</em></span></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Fakt Nr.21: BRD- und DDR-Einwohner sind Staatsangeh&#246;rige des Deutschen Reiches</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Sep 2009 01:09:38 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die BRD versucht seit Beginn ihrer Existenz, schrittweise und zunehmend vorzut&#228;uschen, dass sie identisch mit dem Deutschen Reich – allerdings ohne Rechtsnachfolgerschaft &#8211; ist, obwohl ihre gesamte Gr&#252;ndungsgeschichte diese Camouflage nicht zul&#228;sst. Dazu ver&#228;ndert sie mit dem kraft Besatzungsrecht geschaffenen Grundgesetz und dem Bundestag auch zus&#228;tzlich fortw&#228;hrend das von ihr zun&#228;chst selbst anerkannte Fortbestehen und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Die BRD versucht seit Beginn ihrer Existenz, schrittweise und zunehmend vorzut&#228;uschen, dass sie identisch mit dem Deutschen Reich – allerdings ohne Rechtsnachfolgerschaft &#8211; ist, obwohl ihre gesamte Gr&#252;ndungsgeschichte diese Camouflage nicht zul&#228;sst. Dazu ver&#228;ndert sie mit dem kraft Besatzungsrecht geschaffenen Grundgesetz und dem Bundestag auch zus&#228;tzlich fortw&#228;hrend das von ihr zun&#228;chst selbst anerkannte Fortbestehen und Fortgelten des Reichs- und Staatsangeh&#246;rigengesetz (RuStAG), um den Anschein einer eigenst&#228;ndigen Staatsangeh&#246;rigkeit zur BRD vorzut&#228;uschen. Bis in die j&#252;ngste Zeit hinein unterliefen ihr dabei aber juristische Nachl&#228;ssigkeiten, die aus dem Bundeskanzler einen Reichskanzler oder aus den Bundesministern Reichsminister werden lassen sollten. Obwohl inzwischen diese gravierenden Unstimmigkeiten mit einer v&#246;lkerrechtlich illegalen Gesetzgebung beseitigt werden sollten, ist das Ged&#228;chtnis eines Volkes aber so nicht auszul&#246;schen. Es wird hier f&#252;r die zuk&#252;nftigen Rechtsbehelfe und Befreiungsaktionen festgehalten:</p>
<p><span id="more-91"></span></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Reichs- und Staatsangeh&#246;rigkeitsgesetz(RuStAG) So noch im Bundesgesetzblatt von 1997!</strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Staatsangeh&#246;rigkeitsgesetz (StAG) vom 22.7.1913, RGBl. I S. 583, BGBl. III 102-1</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Zuletzt ge&#228;ndert durch Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausl&#228;nder- und Staatsangeh&#246;rigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einf&#252;hrungsgesetz) vom 3.12.2001, BGBl. I S. 3306, 3308.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">&#196;nderungen seit dem 1.10.2000:</span></p>
<p style="text-align: justify;">ge&#228;ndert durch Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften vom 16.2.2001 (BGBl. I S. 266). Betroffene Artikel/Paragraphen: 9</p>
<p style="text-align: justify;">ge&#228;ndert durch Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausl&#228;nder- und Staatsangeh&#246;rigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einf&#252;hrungsgesetz) vom 3.12.2001(BGBl. I S. 3306). Betroffene Artikel/Paragraphen: 38</p>
<p style="text-align: justify;">§ 15 [Einb&#252;rgerung durch Anstellung eines Ausl&#228;nders im Reichsdienst]</p>
<p style="text-align: justify;">(1) 1Die im Reichsdienst erfolgte Anstellung eines Ausl&#228;nders, der seinen dienstlichen Wohnsitz in einem Bundesstaat hat, gilt als Einb&#252;rgerung in diesen Bundesstaat, sofern nicht in der Anstellungsurkunde ein Vorbehalt gemacht wird.</p>
<p style="text-align: justify;">(2) 1Hat der Angestellte seinen dienstlichen Wohnsitz im Ausland und bezieht er ein Diensteinkommen aus der Reichskasse, so mu&#223; er von dem Bundesstaate, bei dem er den Antrag stellt, eingeb&#252;rgert werden; bezieht er kein Diensteinkommen aus der Reichskasse, so kann er mit Zustimmung des Reichskanzlers eingeb&#252;rgert werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Entsprechend der Ausarbeitungen unter Punkt 09 gibt es keine Staatsangeh&#246;rigkeit zur Bundesrepublik Deutschland. Solche Vereinnahmungen f&#252;r ein Besatzungskonstrukt widersprachen grunds&#228;tzlich dem V&#246;lkerrecht und der Haager Landkriegsordnung.</p>
<p style="text-align: justify;">Weder die BRD noch die DDR konnten Reichsb&#252;rger f&#252;r eine beabsichtigte Staatengr&#252;ndung von deutschen Staaten aus Besatzerwillk&#252;r unterwerfen und einvernehmen. Sowohl die DDR als auch die BRD waren nur organisierte Modalit&#228;ten einer Fremdherrschaft und niemals Staaten, da es ihnen am eigenen Staatsvolk und eigenem Staatsgebiet mangelte. Selbst eine angema&#223;te, treuh&#228;nderische Verwaltung f&#252;r das Deutsche Reich scheiterte rechtlich an der feindseligen Stellung zu demselben, weil beide Besatzungskonstrukte die Wiederherstellung der Handlungsf&#228;higkeit des Deutschen Reiches absichtlich und vors&#228;tzlich verhinderten. Und es ausraubten.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Besatzungskonstrukte BRD und DDR konnten daher auch nicht v&#246;lkerrechtlich korrekt Einb&#252;rgerungen von Ausl&#228;ndern als Deutsche Reichsstaatsangeh&#246;rige vornehmen, um die Absicht der Siegerm&#228;chte zur Ausl&#246;schung des Deutschen Volkes durch gezielte &#220;berfremdung durchzusetzen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die BRD hatte deshalb nicht einmal ein eigenes Staatsangeh&#246;rigengesetz, weil ihr diese juristische Problematik bekannt war und ist – und weil sie das DDR-Einb&#252;rgerungsgesetz nicht anerkennen wollte. H&#228;tte die BRD also selbst ein Staatsangeh&#246;rigengesetz erlassen, so w&#228;re der durch die westlichen Siegerm&#228;chte unterst&#252;tzte Alleinvertretungsanspruch f&#252;r das besetzte Deutsche Reich dadurch aufgeflogen, dass die V&#246;lkerrechtswidrigkeit solcher Versuche zur Schaffung neuer Staatsangeh&#246;rigen f&#252;r die Besiegten durch Besatzungsvorbehalt im Streit aufgedeckt w&#228;re.</p>
<p style="text-align: justify;">Gleichwohl hielten die Siegerm&#228;chte aber nat&#252;rlich an ihrer Absicht der &#220;berfremdung des Deutschen Volkes fest. Dazu brauchten sie die willf&#228;hrigen deutschen Kollaborateure, die sich in der BRD die scheinbare Einb&#252;rgerung zu &#8220;deutschen Staatsangeh&#246;rigen&#8221; von Ausl&#228;ndern ganz einfach machten.</p>
<p style="text-align: justify;">In der BRD kann man scheinbar durch einfache &#220;bergabe einer so genannten Einb&#252;rgerungsurkunde B&#252;rger der Bundesrepublik Deutschland und &#8220;deutscher Staatsangeh&#246;riger&#8221; werden. Hierzu bedarf es lediglich der einfachen Erf&#252;llungsgehilfen von Kreis- und Stadtdirektoren.</p>
<p style="text-align: justify;">In der Urkunde wird dann schlicht behauptet, dass der Ausl&#228;nder mit dem Zeitpunkt der Aush&#228;ndigung dieser Urkunde die &#8220;Deutsche Staatsangeh&#246;rigkeit&#8221; durch Einb&#252;rgerung erworben hat. Es fehlt dabei jeglicher Hinweis auf ein diesbez&#252;gliches BRD-Einb&#252;rgerungsgesetz, weil die OMF-BRD als reines Besatzungskonstrukt selbstverst&#228;ndlich keine Staatsangeh&#246;rigen f&#252;r das nicht untergegangene Deutsche Reich ernennen kann und darf. Und die deutsche Staatsangeh&#246;rigkeit existiert auch nicht, weil &#8220;deutsch&#8221; keinen Staat kennzeichnet. Die BRD ist auch kein Staat, wie schon bei der Erzwingung des Grundgesetzes festgestellt wurde.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Abbildung einer solchen dubiosen BRD-Einb&#252;rgerungsurkunde wird auf der folgenden Seite vorgestellt, weil sich kein aufrechter Deutscher solche &#252;blen Machenschaften von Deutschen gegen deutsche Interessen sonst vorstellen kann.</p>
<p style="text-align: justify;">Die DDR hat sich in &#220;berspitzung der Entfremdung des Deutschen Volkes sogar ein Staatsb&#252;rgerschaftsgesetz vom 20. Februar 1967 gegeben. Hier muss man genauer hinsehen, weil ein B&#252;rgerschaftsgesetz keine Ersatzbezeichnung f&#252;r eine Staatsangeh&#246;rigkeit ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Ein EU-B&#252;rger wird z. B. auch nicht durch diese Bezeichnung einem bestimmten Staat als Angeh&#246;riger zugeschrieben!</p>
<p style="text-align: justify;">Urkundsbeweis: Verleihungsurkunde f&#252;r eine Scheinstaatsangeh&#246;rigkeit &#8220;Deutsch&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">In der &#8220;Einb&#252;rgerungsurkunde&#8221; der BRD fehlt aber der im Deutschen Reich &#252;bliche und notwendige Zusatz &#8220;Reichsangeh&#246;rigkeit&#8221; hinter dem Begriff &#8220;deutsche Staatsangeh&#246;rigkeit&#8221;, weil sich die BRD bei ihrer Gr&#252;ndung bewusst nicht als Deutsches Reich ausgegeben hat und auch nicht konnte.</p>
<p style="text-align: justify;">Beweis: Einb&#252;rgerungsurkunde f&#252;r die deutsche Staatsangeh&#246;rigkeit (Reichsangeh&#246;rigkeit)</p>
<p style="text-align: justify;">Urkundsbeweis: Einb&#252;rgerungsurkunde statt Staatsangeh&#246;rigenaufnahme zur DDR</p>
<p style="text-align: justify;">Damit erheben sich eine Reihe von weiteren Fragestellungen, die jeglichen Anspruch der BRD, ein Staat zu sein, als planm&#228;&#223;ige Irref&#252;hrung und T&#228;uschung von Privatpersonen erkennen lassen, die sich damit selbst als Diktatoren &#252;ber die Deutschen erhoben haben. Zun&#228;chst wird deshalb die Geburtsurkunde vorgestellt, wie sie Staatsangeh&#246;rige des Deutschen Reiches vor der Gr&#252;ndung der BRD erhielten.</p>
<p style="text-align: justify;">Urkundsbeweis und Inaugenscheinnahme: Geburtsurkunde aus dem Deutschen Reich</p>
<p style="text-align: justify;">Personen mit diesen Geburtsurkunden haben ihre Staatsangeh&#246;rigkeit zum Deutschen Reich niemals durch eine Unterwerfungserkl&#228;rung abgelegt und sind deshalb auch nicht als Staatsangeh&#246;rige der BRD zu bezeichnen. Die BRD hat gar keine Staatsangeh&#246;rigen, sondern verwaltet allenfalls nur Personal eines Besatzungskonstruktes, welches scheinbar aufgel&#246;st ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Diese &#220;berlegungen haben weitere gravierende Konsequenzen: Weder in der DDR noch in der BRD sind jemals Ausl&#228;nder durch irgendwelche &#196;u&#223;erungen oder Bescheinigungen der Besatzungskonstrukte zu Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches geworden.</p>
<p style="text-align: justify;">Diese Personen haben daher v&#246;lkerrechtlich als Staatenlose zu gelten, sofern ihnen nicht aufgrund ihres Abstammungsrechtes eine andere Staatsangeh&#246;rigkeit nach dem V&#246;lkerrecht zusteht.</p>
<p style="text-align: justify;">Derartige Staatenlose haben illegal in der BRD an Wahlen und Gesetzgebungen auch gegen die Interessen des Deutschen Volkes teilgenommen, wodurch es keinerlei nach dem V&#246;lkerrecht rechtskraftf&#228;hige Wahlen und Gesetze in der BRD gab und gibt. Planm&#228;&#223;ig begangenes Unrecht mit Unterst&#252;tzung der juristischen Fachleute und Verfassungshochverr&#228;ter nach dem GG in der BRD kann nicht durch die Behauptung einer normativen Kraft des Faktischen rechtskraftf&#228;hig werden. Nur die reine Gewalt- und Willk&#252;rherrschaft von Teilen der BRD-Bev&#246;lkerung, vorrangig von Politikern, Juristen und &#246;ffentlich Bediensteten mit von ihnen selbst wiederum illegal geschaffenen Privilegien f&#252;r sich gegen&#252;ber den &#252;brigen Deutschen ist Fakt.</p>
<p style="text-align: justify;">Nur Personen, die vor der Gr&#252;ndung der DDR und der BRD schon die deutsche Staatsangeh&#246;rigkeit durch &#196;mter des Deutschen Reiches in freier Entscheidung ohne Besatzungsdruck nach der Weimarer Verfassung erhielten und die im 1945 beschlagnahmten Gebiet von Deutschland geboren sind, sind also ausschlie&#223;lich Staatsangeh&#246;rige des Deutschen Reiches.</p>
<p style="text-align: justify;">Deutschland umfasst nach V&#246;lkerrecht nach wie vor das gesamte Gebiet des Deutschen Reichs in den Reichsgrenzen vom 31.12.1937, wie sie im SHAEF-Gesetz Nr. 52 (Artikel VII Nr. 9, Abschnitt e in Verbindung mit dem 1. Londoner Protokoll vom 12.9.1944) festgelegt wurden.</p>
<p style="text-align: justify;">Alle innerhalb dieser Grenzen geborenen Personen sind gem&#228;&#223; des Reichs– und Staatsangeh&#246;rigkeitsgesetzes vom 22.7.1913 – und sogar nach Artikel 116 des „Grundgesetzes f&#252;r die Bundesrepublik Deutschland“ – Angeh&#246;rige des Staates &#8220;Deutsches Reich&#8221;.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Berliner in Ost und West sind und waren durchgehend seit dem 11.08.1919 immer Staatsangeh&#246;rige des Staates Deutsches Reich, auch aufgrund des Vier-M&#228;chte-Sonderstatus der Reichs-Hauptstadt Berlin.</p>
<p style="text-align: justify;">Da mindestens alle in den Grenzen des Staates „Deutsches Reich“ im Gebietsstand vom 31.12.1937 geborenen Personen Staatsb&#252;rger des Staates Deutsches Reich sind, sind sie somit auch berechtigt, Personalpapiere des Staates „Deutsches Reich“ ohne irgendwelche Schwierigkeiten, rechtliche Konsequenzen oder Repressalien von Seiten der Beh&#246;rden und Institutionen der nachweislich v&#246;lkerrechtlich erloschenen &#8220;Bundesrepublik Deutschland&#8221; bef&#252;rchten zu m&#252;ssen, zu besitzen.</p>
<p style="text-align: justify;">In diesem Zusammenhang ist auch zu erw&#228;hnen, dass immer mehr Deutsche als Staatsangeh&#246;rige des Deutschen Reiches bisher vergeblich versuchen, von BRD-Verwaltungsstellen, bzw. Kommunalbeh&#246;rden, die Bescheinigung ihrer korrekten Staatsangeh&#246;rigkeit in den Personenausweispapieren zu erhalten.</p>
<p style="text-align: justify;">Der BRD-Jurist und angeblich gesetzliche Richter Heimg&#228;rtner am Amtsgericht Osterode hat jetzt sogar in einem Beschlagnahmungsbeschluss 3c Gs 339/05 vom 01.11.2005 wegen eines von der Polizei konfiszierten Reichspersonenausweises &#8220;Staatsangeh&#246;rigkeit: nicht bekannt&#8221; eingesetzt, was ihm u. a. einen Ablehnungsantrag wegen des Verdachts der Befangenheit durch ausgepr&#228;gte politische Gegnerschaft nach KISSEL, ZPO 23. Auflage, § 42, Rn 31, eingebracht hat.</p>
<p style="text-align: justify;">Wie die Staatsangeh&#246;rigkeit f&#252;r jeden aus dem Deutschen Volk der Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches korrekt zu bescheinigen ist, zeigt ein Reisepass des Deutschen Reiches. Solange sich also BRD-Handlanger weigern, solche korrekten Reisep&#228;sse auszustellen, ist jeder Staatsangeh&#246;rige des Deutschen Reiches geradezu gezwungen, sich selbst solche Reisepapiere auszustellen oder sich an erste daf&#252;r errichtete Strukturen des Deutschen Reiches in Gesch&#228;ftsf&#252;hrung ohne Auftrag zu wenden.</p>
<p style="text-align: justify;">Urkundsbeweis und Inaugenscheinnahme: Korrekte Bescheinigung der Staatsangeh&#246;rigkeit</p>
<p style="text-align: justify;">Die Zusammenf&#252;hrung der beiden Besatzungskonstrukte BRD und DDR in ein scheinsouver&#228;nes neues Besatzungskonstrukt ohne Friedensvertrag mit sogar verst&#228;rktem Besatzungsrecht ( Rensmann, Besatzungsrecht im wiedervereinten Deutschland, a. a. 0) mittels grundgesetz- und v&#246;lkerrechtswidriger, nichtiger Scheinvertr&#228;ge erfolgte in Selbstkontrahierung der Siegerm&#228;chte durch willf&#228;hrige deutsche Kollaborateure in den BRD-Regierungsstrukturen.</p>
<p style="text-align: justify;">Und deshalb enthalten die so genannten Einigungsvertr&#228;ge vom 31.08./23.09.1990 zur &#8220;freiwilligen&#8221; Wiedervereinigung keinerlei Vereinbarungen zur tats&#228;chlichen Staatsangeh&#246;rigkeit ab dem 03.10.1990 in der BRD. Es gab auch keine &#8211; von den tats&#228;chlich nur teilweise wiedervereinigenden Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches &#8211; genehmigte Aufgabe von gro&#223;en Teilen des Staatsgebietes des Deutschen Reich.</p>
<p style="text-align: justify;">Die zahlreichen juristischen M&#228;ngel und Fehlentwicklungen bei dem Versuch der Ausdehnung des Grundgesetzes auf das Gebiet der sowjetischen Besatzungszone in Mitteldeutschland wurden dem Deutschen Volk der Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches, das es ja immer noch mit Mehrheit der B&#252;rger auf seinem von der BRD okkupierten Teilgebiet des Deutschen Reiches gab, mit Bedacht durch die kriminelle Struktur der Juristen einfach verschwiegen.</p>
<p style="text-align: justify;">Nach dem demokratischen Grundverst&#228;ndnis von Luxemburgs Premierminister Junckers beobachtete man, ob es gro&#223;es Geschrei oder Aufruhr g&#228;be oder ob man mit dem laufenden Vorhaben der Vernichtung des Deutschen Volkes der Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches ungest&#246;rt fortfahren konnte.</p>
<p style="text-align: justify;">Dazu geh&#246;rt nun erkennbar, und hier in seiner schlimmen Wirkung verst&#228;ndlich dargelegt, die Reform des Deutschen Staatsangeh&#246;rigkeitsgesetzes von 1999. Die folgenden Sachverhalte wurden aus der Dissertation von Dr. Karsten Mertens, Das neue deutsche Staatsangeh&#246;rigkeitsgesetz &#8211; eine verfassungsrechtliche Untersuchung -, komprimiert, auf die wesentlichen Aussagen reduziert und notwendigerweise korrigiert!</p>
<p style="text-align: justify;">Die vorliegende Ausarbeitung von Dr. Mertens mit Stand vom Februar 2004 wurde durch Prof. Dr. Josef Isensee, Universit&#228;t Bonn, wissenschaftlich betreut, der seine juristischen Ideale anscheinend mit der Professur an den Nagel geh&#228;ngt hat, s. im Vergleich &#8220;Das legalisierte Widerstandsrecht aus dem Jahr 1964&#8243;. Die Doktorarbeit f&#228;llt durch die gleichen immanenten Fehler einer zusammengelogenen BRD-Staatsrechtslehre auf, die alle juristischen Doktorarbeiten im derzeitigen Deutschland seit 1990 auszeichnen, z. B.:</p>
<p style="text-align: justify;">1. Der Unterschied zwischen oktroyiertem GG und selbstgew&#228;hlter Verfassung wird ignoriert,</p>
<p style="text-align: justify;">2. die vorzeitige Aufhebung von GG Art. 23 a. F. wird als unerheblich verschwiegen,</p>
<p style="text-align: justify;">3. die Annexion von Reichsgebieten ohne Zustimmung des Volkes bleibt unbeachtlich,</p>
<p style="text-align: justify;">4. der Begriff der nichtigen Selbstkontrahierung bei v&#246;lkerrechtswidrigen Vertr&#228;gen fehlt,</p>
<p style="text-align: justify;">5. das &#8220;deutsche&#8221; Volk habe die Einheit Deutschlands frei selbstbestimmt und vollendet</p>
<p style="text-align: justify;">und</p>
<p style="text-align: justify;">6. die Arbeit gaukelt ebenfalls eine undefinierte deutsche Staatsangeh&#246;rigkeit vor.</p>
<p style="text-align: justify;">Wenn man einmal alle diese und viele weitere Fakten vernachl&#228;ssigt, nach denen die BRD keinerlei gesetzliche, menschen-, bzw. v&#246;lkerrechtliche Legitimation mehr haben kann, dann hilft diese Dissertation nunmehr doch, mit den daraus zus&#228;tzlich gewonnenen Erkenntnissen ein weiteres Mal nachzuweisen, dass die BRD nicht nur von Anfang an keine eigenen Staatsangeh&#246;rigen hatte, sondern auch lediglich Scheineinb&#252;rgerungen in der Absicht durchgef&#252;hrt hat, sich sogar grundgesetzwidrig ein neues Wahlvolk zu schaffen!</p>
<p style="text-align: justify;">Doch nun der Reihe nach das Vorhaben zur Beseitigung der verfassungsgem&#228;&#223;en Ordnung auch durch die st&#228;ndigen Manipulationen am RuStAG in der BRD nach Mertens.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Seite 113:</span><br />
&#8220;Am Ende ging alles ganz schnell: Zwischen dem ersten Arbeitsentwurf des Bundesinnenministers vom 13. Januar 1999 und der Zustimmung des Bundesrates zum Staatsangeh&#246;rigenreformgesetz (StARG) am 21. Mai 1999 lagen kaum mehr als vier Monate.&#8221;
</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Mit der verfassungsrechtlichen gebotenen Wahrung der staatlichen Einheit w&#228;re ein neues Staatsangeh&#246;rigkeitsrecht Westdeutschlands nicht zu vereinbaren gewesen.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Seite 140:</span><br />
&#8220;Wer am 1. August 1999 bereits Statusdeutscher war, hat die deutsche Staatsangeh&#246;rigkeit an diesem Tag gem&#228;&#223; § 40a Satz 1 StAG automatisch erworben; f&#252;r einen Sp&#228;taussiedler, seinen nichtdeutschen Ehegatten und seine Abk&#246;mmlinge im Sinne von § 4 BVFG galt diese allerdings nur, wenn sie zu diesem Zeitpunkt eine Bescheinigung gem&#228;&#223; § 15 Abs. 1 oder 2 BVFG vorweisen konnten (§ 40 Satz 2 StAG).&#8221;
</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Alle &#252;brigen Statusdeutschen erwerben die deutsche Staatsangeh&#246;rigkeit nach § 7 Satz 1 StAG mit der Ausstellung der Bescheinigung gem&#228;&#223; § 15 Abs. 1 und 2 BVFG, &#8230;&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Mit dem so genannten und in Deutschland schon durch den verwendeten Begriff &#8220;Reform&#8221; verd&#228;chtigen Staatsangeh&#246;rigenreformgesetz hat der daf&#252;r selbst niemals durch das Grundgesetz legitimierte Bundestag die vollst&#228;ndige Aufl&#246;sung des Volkes der Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches begonnen, zu der auch die Statusdeutschen nach GG Art. 116 Satz 1 2. Halbsatz geh&#246;rten. F&#252;r diese wurde einfach eine zeitliche Z&#228;sur und ein notwendiger Formularbesitz eingef&#252;hrt, um vielen die Staatsangeh&#246;rigkeit zum Deutschen Reich wegzudiskutieren.</p>
<p style="text-align: justify;">Gleichzeitig wurde im StAG von 1999 nach au&#223;en f&#252;r das Volk der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit bekr&#228;ftigt und behauptet, indem ein Optionsmodell dieses verhindern helfen sollte.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Seite 147:</span><br />
&#8220;Das Optionsmodell ist eine Scheinl&#246;sung zur Beruhigung des Volkes, das gegen die unverhohlene Hinnahme von Mehrstaatigkeit seinerzeit aufbegehrte.&#8221;
</p>
<p style="text-align: justify;">Auf Seite 158 behauptet der Autor Mertens, dass die planm&#228;&#223;ige Hinnahme von Mehrstaatigkeit nicht gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG verst&#246;&#223;t. Das liegt aber allenfalls an seiner f&#252;r Juristen eher typischen linearen Gedankenwelt, dem systemtechnische Betrachtungen regelm&#228;&#223;ig fremd sind. Im Hinblick auf die von der BRD weiterhin als Gesetz akzeptierten Besatzungsrechte und -Ma&#223;nahmen ist es ein riesiger Unterschied, ob man nur Staatsangeh&#246;riger des Deutschen Reiches, &#8220;Deutscher&#8221; Staatsangeh&#246;riger oder Staatsangeh&#246;riger mehrerer Staaten (USA, Great Britain, Republique Francaise) und &#8220;Deutsch&#8221; ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Mit der Einf&#252;hrung der Mehrstaatigkeit in das StAG der BRD von 1999, die als Ausnahme die Regel weit &#252;berschreibt, haben sich BRD-Erf&#252;llungsgehilfen und Kapitalisten das Vehikel geschaffen, sich den von ihnen als Machtusurpatoren akzeptierten unendlichen Forderungen der Siegerm&#228;chte gegen Deutsche elegant zu entziehen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die notwendige Recherche zu Doppel- und Mehrfachpassinhabern in der BRD steht noch bevor.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Grundgesetz best&#228;tigt unmittelbar, dass ohne eine Staatsangeh&#246;rigkeit die Grundrechte weitgehend leer laufen w&#252;rden, zumal der Status der Deutschen ohne Staatsangeh&#246;rigkeit nicht auf Dauer angelegt ist.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Seite 159:</span><br />
&#8220;Nach alle dem k&#228;me eine Abschaffung der Staatsangeh&#246;rigkeit der Abschaffung des grundgesetzlichen Gemeinwesens gleich.&#8221;
</p>
<p style="text-align: justify;">Der GG Art. 16 Abs. 1 enth&#228;lt nach der Kommentarliteratur eine &#8220;institutionelle Garantie&#8221; der deutschen Staatsangeh&#246;rigkeit, Mertens, a.a.O., ebenfalls S. 159.</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;&#220;ber ein blo&#223;es Abschaffungsverbot geht der Terminus technicus &#8220;institutionelle Garantie&#8221; weit hinaus. Die Rechtsfigur, die sich dahinter verbirgt, ist in der Weimarer Zeit entwickelt worden, um zu verhindern, dass der einfache Gesetzgeber unter Ausnutzung seiner Gesetzeszust&#228;ndigkeit von einer Institution nur noch den Namen respektiert, ihren Wesensgehalt aber &#8211; gleichsam unter der Hand &#8211; beseitigt.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">GG Art. 19 Abs. 2 :</span><br />
&#8220;(2) In keinem Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.&#8221;
</p>
<p style="text-align: justify;">W&#252;rde in der BRD &#252;berhaupt verl&#228;ssliches, rechtsstaatskonformes Recht existieren, k&#246;nnten in dieser keinem Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches Identit&#228;tspapiere und P&#228;sse mit der Staatsangeh&#246;rigkeit &#8220;Deutsches Reich&#8221; verweigert werden. Es ist jedoch bis heute trotz zahlreicher Anfragen bei Beh&#246;rden und Gerichtsverfahren zur Feststellung der tats&#228;chlichen Staatsangeh&#246;rigkeit von Deutschen noch kein BRD-Jurist &#252;berhaupt nur rational auf die hier verst&#228;rkt vorgetragenen Aufkl&#228;rungsbem&#252;hungen eingegangen. Statt dessen werden mit hohen Streitwertfestsetzungen von € 5.000 und mehr f&#252;r die Fragestellung Rechtbegehrende sofort dem Anwaltszwang unterworfen und damit mundtot gemacht &#8211; grundgesetzwidrig!</p>
<p style="text-align: justify;">Oder es wird der Entzug des F&#252;hrerscheins durch angeordnete medizinische Zwangstest durch Amts&#228;rzte vorbereitet, weil man angeblich die Verkehrsordnung dann auch nicht akzeptiert &#8211; und z. B. in Kurven geradeaus und freiwillig bei Rot &#252;ber die Ampel f&#228;hrt!</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Seite 175:</span><br />
&#8220;Wenn der Gesetzgeber das Staatsangeh&#246;rigkeitsrecht grundlegend umgestaltet, disponiert er also &#252;ber seine eigene Legitimit&#228;tsgrundlage. Den &#8220;Gesetzgeber&#8221; aber bildet die zeitweilige parlamentarische Mehrheitskonstellation. Die f&#252;r die Gegenwart Gew&#228;hlten definieren die zuk&#252;nftigen W&#228;hler. Dadurch wird die Legitimationskette, auf welche sich jede Aus&#252;bung von Staatsgewalt nach dem Grundgesetz zur&#252;ckf&#252;hren lassen muss, gleichsam auf den Kopf gestellt.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Seite 176:</span><br />
&#8220;Es liegt auf der Hand, dass die Legislative &#252;ber ihre eigene Legitimationsgrundlage nicht frei verf&#252;gen und sich ein Volk nach eigenem politischen Gusto und Bed&#252;rfnis herbei definieren kann&#8221;
</p>
<p style="text-align: justify;">Dass Grundgesetz l&#228;sst nach GG Art. 20 Abs. 2 Satz 1 die Durchbrechung der Volkssouver&#228;nit&#228;t nicht zu. Das StAG der BRD ist damit durch die Negierung der Staatsangeh&#246;rigkeit des Deutschen Reiches f&#252;r ihr alleiniges Ausgangsvolk sogar hiermit durch BRD-Juristen schon als grundgesetzwidrig erkannt, welche sich aber gegen den damit beabsichtigten fortgesetzten Hochverrat als Kollaborateure und zeitweilige Bevorteilte und Nutznie&#223;er nicht unwiderstehlich zur Wehr setzen.</p>
<p style="text-align: justify;">Mertens zieht ein Fazit zum Staatsangeh&#246;rigenreformgesetz, welches immerhin aus linearer Betrachtungsweise bereits vernichtend ausf&#228;llt, Seite 226:</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">&#8220;Die Untersuchung hat ergeben:</span></p>
<p style="text-align: justify;">1.) Die planm&#228;&#223;ige Hinnahme von Mehrstaatigkeit durch den neuen „lus-soli-Tatbestand&#8221; (§ 4 Abs. 3 StAG), den Einb&#252;rgerungsanspruch in Altf&#228;llen (§ 40b StAG), die Regelung der Beibehaltungsgenehmigung im Rahmen des Optionsmodells (§ 29 Abs. 4 StAG), die Neuregelung des allgemeinen Einb&#252;rgerungsanspruchs (insbesondere § 87 AuslG 1999) und den Verweis auf diese Regelung bei der Ehegatteneinb&#252;rgerung (§ 9 Abs. l Nr. l StAG) verst&#246;&#223;t gegen die institutionelle Garantie des Staatsvolks nach dem Grundgesetz.</p>
<p style="text-align: justify;">2.) Die Einf&#252;hrung des „lus-soli-Tatbestandes&#8221; (§ 4 Abs. 3 StAG) verst&#246;&#223;t gegen die institutionelle Garantie des Staatsvolks auch unabh&#228;ngig von dessen Verh&#228;ltnis zur Mehrstaatigkeit.</p>
<p style="text-align: justify;">3.) Die Anordnung des Verlusts der Staatsangeh&#246;rigkeit ohne den Willen des Betroffenen auf Grund des Optionsmodells (§ 29 StAG) stellt eine unzul&#228;ssige Entziehung im Sinne des Art. 16 Abs. l Satz l GG dar.</p>
<p style="text-align: justify;">4.) Ebenfalls mit dem Entziehungsverbot des Art. 16 Abs. l Satz l GG unvereinbar ist die Zwangsausb&#252;rgerung eines Mehrstaaters, der in die Streitkr&#228;fte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband seines anderen Heimatstaates eintritt (§ 28 StAG).&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Bedenkt man nun, dass Mertens in seiner gesamten Arbeit das Besatzungsrecht, das Siegerregime und die Staatsangeh&#246;rigkeit zum Deutschen Reich &#252;berhaupt nicht zu kennen scheint und deshalb auch nicht ber&#252;cksichtigt, so ist unschwer festzustellen, dass sich die BRD-Juristen auch mit dieser Dissertation lediglich einen weiteren Baustein f&#252;r ihre Scheinwelt geschaffen haben, um die Kontrolle &#252;ber die aufbegehrenden Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches &#8211; noch &#8211; zu erhalten.</p>
<p style="text-align: justify;">Was die Staatsangeh&#246;rigkeit &#8220;Deutsch&#8221; nun eigentlich ist, verschweigt auch er &#8211; weil Jurist!</p>
<p style="text-align: justify;">Was f&#252;r ein Schindluder BRD-Organe mit der Staatsangeh&#246;rigkeit &#8220;Deutsch&#8221; mittlerweile treiben, l&#228;sst sich auch aus GEWERKSCHAFT, VER.DI.PUBLIK 12.01 | Dezember 2005 – Januar 2006, S. 8, entnehmen. Dort hei&#223;t es, Zitat Anfang:</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Fast all seine Leute stammen n&#228;mlich aus Polen und k&#246;nnen deutsche Vorfahren nachweisen. Nach deutschem Recht haben sie deshalb Anspruch auf die deutsche Staatsangeh&#246;rigkeit.</p>
<p style="text-align: justify;">Deutschst&#228;mmige d&#252;rfen ohne Erlaubnis in Deutschland arbeiten!</p>
<p style="text-align: justify;">Das Bundesverwaltungsamt in K&#246;ln stellt ihnen auf einem DIN-A4-Blatt einen Staatsangeh&#246;rigenausweis aus. G&#252;ltigkeitsdauer in der Regel 10 Jahre. Damit k&#246;nnen sie in Deutschland ohne Genehmigung arbeiten, obwohl die Freiz&#252;gigkeit auf dem Arbeitsmarkt in der EU f&#252;r M&#228;nner und Frauen aus den Beitrittsl&#228;ndern erst von 2011 an gilt&#8230;.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Zitat Ende!</p>
<p style="text-align: justify;">Jetzt gibt es in der BRD anscheinend schon eine auf 10 Jahre begrenzte Staatsangeh&#246;rigkeitswirkung! Der Grund liegt vermutlich darin begr&#252;ndet, dass man den Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches bis dahin vorl&#252;gen kann, dass sie EU-B&#252;rger im Range einer Staatsangeh&#246;rigkeit sein werden, weil man ihnen bis dahin noch eine &#8220;Verfassung&#8221; aufgezwungen haben wird.</p>
<p style="text-align: justify;">Weil s&#228;mtliche BRD-Organe und Gerichte die Fragen zur Staatsangeh&#246;rigkeit in Deutschland so weit als m&#246;glich unbeachtet lassen oder ausweichend beantworten, haben sich zahlreiche Deutsche an die Beh&#246;rden mit der Bitte um die Verleihung der Staatsangeh&#246;rigkeit zur Bundesrepublik Deutschland gewendet.</p>
<p style="text-align: justify;">Auf der n&#228;chsten Seite wird dazu die erste Seite eines Antwortschreibens vom Landkreis Demmin ver&#246;ffentlicht, welches immerhin das erste bekannte Mal best&#228;tigt,</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;"><em>&#8220;dass es eine Staatsangeh&#246;rigkeit der Bundesrepublik Deutschland, deren Erwerb Sie anstreben, nicht gibt.&#8221;<br />
</em></span><br />
Dabei ist allerdings der Hinweis auf den ordre public v&#246;llig daneben. Weil die BRD letztlich aber versuchen wird, sich auf diesen Rechtsstandpunkt zur&#252;ckzuziehen, wenn sie den totalen Wegfall jeglicher Rechtsgrundlagen f&#252;r ihre vorgebliche v&#246;lkerrechtliche Existenz endlich anerkennen muss, ist folgendes wichtig zu wissen und gegebenenfalls vorsorglich vorzutragen.
</p>
<p style="text-align: justify;">Eben so wenig, wie eine Berufung auf Gewohnheitsrecht oder die normative Kraft des Faktischen eine sachgem&#228;&#223;e, v&#246;lkerrechtskonforme Erkl&#228;rung des allumfassenden Legitimationsdebakel der BRD zul&#228;sst, ist n&#228;mlich der Bezug auf die ordre public denkbar.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">EGBGB § 6</span> (&#214;ffentliche Ordnung (ordre public))<br />
&#8220;Eine Rechtsnorm eines anderen Staates ist nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis f&#252;hrt, dass mit wesentlichen Grunds&#228;tzen des Deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist. Sie ist insbesondere nicht anzuwenden, wenn die Anwendung mit den Grundrechten unvereinbar ist.&#8221;
</p>
<p style="text-align: justify;">Weil die BRD mit dem Grundgesetz behauptet, Deutsches Recht zu f&#252;hren, kann sich also der § 6 des EGBGB nicht gegen Deutsches Reichsrecht anwenden lassen.</p>
<p style="text-align: justify;">Wenn die BRD sich deshalb heimlich als Deutsches Reich auff&#252;hren will, ohne sich dazu zwecks einzulegenden Rechtsmitteln rechtsmittelf&#228;hig zu erkl&#228;ren, sind die Rechtsnormen des Deutschen Reiches gegen Kriegsverbrechen und Hochverrat auch die eigenen Rechtsnormen.</p>
<p style="text-align: justify;">Urkundsbeweis und Inaugenscheinnahme: BRD hat keine eigene Staatsangeh&#246;rigkeit</p>
<p style="text-align: justify;">W&#252;rde man das Deutsche Reich also gegen&#252;ber der BRD aber als anderen Staat anerkennen, dann entbehrt die BRD selbst aber mangels eigener Staatsangeh&#246;rigen auch zus&#228;tzlich der Eigenschaften als Staat.</p>
<p style="text-align: justify;">Da in der BRD aber auch die &#8220;verfassungs&#8221;gem&#228;&#223;e Ordnung durch einen heimlichen &#8220;Staats&#8221;streich von oben schon mindestens seit dem 29.09.1990 aufgehoben wurde, kann mit dem EGBGB eine solche Ordnung &#252;berhaupt nicht bewahrt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">In den Organen und Strukturen der Bundesrepublik Deutschland ist das Vorgetragene nat&#252;rlich umfassend bekannt.</p>
<p style="text-align: justify;">Zur planm&#228;&#223;ig angelegten T&#228;uschung der im II. Weltkrieg besiegten Deutschen, f&#228;lscht das Besatzungskonstrukt Bundesrepublik des wiedervereinten Deutschlands (BRdvD) im Auftrag der Siegerm&#228;chte die im internationalen Reiseverkehr notwendigen Identit&#228;tspapiere. Sie gab &#8220;Personal&#8221;-Papiere heraus, die bez&#252;glich der Begriffe Staatsangeh&#246;rigkeit, Nationalité und Nationality uneinheitlich mehrdeutig sein sollten und sind. Deutsch ist eben eine Nationalit&#228;t und keine Staatsangeh&#246;rigkeit. Eine Staatsangeh&#246;rigkeit zur Bundesrepublik Deutschland gibt es auch nicht, was durch diese bewusst unrichtig gehaltenen Personenausweise vertuscht werden sollte.</p>
<p style="text-align: justify;">Das der BRdvD fehlende eigene Staatsvolk versucht sie sich sukzessive damit durch die v&#246;lkermordende Einwanderung und Scheineinb&#252;rgerung von Millionen Ausl&#228;ndern zu schaffen.</p>
<p style="text-align: justify;">Hierdurch sollen die Stimmrechte der Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches einfach ausgehebelt werden, indem dann Staatenlose und nichtdeutsche Ethnien &#252;ber die wirklichen und einzigen Deutschen als Staatsangeh&#246;rige des Deutschen Reiches hinweg entgegenstehende Interesse durchsetzen k&#246;nnen.</p>
<p style="text-align: justify;">Im Zusammenhang mit einem h&#252;rdenreichen, sogar grundgesetzwidrigen Wahlrecht ohne Mindestklauseln f&#252;r die Wahlbeteiligung haben so illegal Gew&#228;hlte l&#228;ngst daf&#252;r gesorgt, dass das besiegte deutsche Volk der Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches kein wirksames Wahlrecht hat und sein Selbstbestimmungsrecht seit &#252;ber 60 Jahren nicht mehr aus&#252;ben kann.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Volks- und Hochverr&#228;ter am Deutschen Reich und den Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches mit unmittelbarer Reichsangeh&#246;rigkeit in allen BRD-Strukturen versuchen unter allen Umst&#228;nden, ihre beruflichen Vorteile mit Arbeitsplatzsicherheit und hohen Altersversorgungen aus &#246;ffentlichen Mitteln durch immer frechere T&#228;uschungen aufrecht zu erhalten. Und so wird in der n&#228;chsten Abbildung gezeigt, wie man nun endlich gerne die grunds&#228;tzlich nicht heilbare Staatsangeh&#246;rigkeitswunde im BRD-System in den Griff bekommen will.</p>
<p style="text-align: justify;">Weil i. A. Spiekermann mit der eingerahmten Behauptung wegen des § 1 im RuStAG von 1913 und im StAG von 1999 selbst das GG verlassen hat, unterschreibt er auch, wie &#252;blich bei den Handlangern der Siegerm&#228;chte, lieber nicht selbst.</p>
<p style="text-align: justify;">Ein weiterer Versuch der BRdvD zur Erledigung der Staatsangeh&#246;rigkeitfrage mit unmittelbarer Reichsangeh&#246;rigkeit wird neuerdings aufgrund von internen Weisungen in &#246;ffentlichen K&#246;rperschaften dadurch unternommen, dass die Staatsangeh&#246;rigkeit der echten und falschen Deutschen nun einfach mit &#8220;Deutschland&#8221; angegeben wird, s. den folgenden, durch eine Beh&#246;rde als Rentenversicherungstr&#228;ger ausgef&#252;llten Rentenantrag:</p>
<p style="text-align: justify;">Bereits etwa 1995 hat die Bundespost ihre Bezeichnung auf den Briefmarken von Bundesrepublik Deutschland in Deutschland abgek&#252;rzt, ohne dass den Deutschen allgemein bewusst gemacht wurde, dass der Begriff Deutschland nur f&#252;r das Deutsche Reich mindestens in den Grenzen vom 31.12.1937 ein Synonym sein k&#246;nnte.</p>
<p style="text-align: justify;">Es ist jetzt also zu erwarten, dass nach einer &#220;bergangszeit auch in den Personalpapieren des angeblich vereinten Deutschlands als OMF-BRdvD ab dem 03.10.1990 die Staatsangeh&#246;rigkeit mit Deutschland angegeben wird, um die Argumente unseres Befreiungskampfes zur Staatsangeh&#246;rigkeitsfrage gegen&#252;ber der dumm gehaltenen Masse zu entsch&#228;rfen.</p>
<p style="text-align: justify;">Gerade wurde das nachfolgende Dokument bei der Erfassungsstelle f&#252;r BRD-Regierungskriminalit&#228;t eingereicht, welches die vorgebliche und nicht existierende Staatsangeh&#246;rigkeit &#8220;Deutschland&#8221; schon einmal verwendet hat, nachdem das Deutsche Reich durch die Siegermachte erst handlungsunf&#228;hig gemacht wurde und die Bundesrepublik als Besatzungskonstrukt auf einem Teilgebiet des Deutschen Reiches noch nicht existierte. Die Siegerm&#228;chte haben also die Staatsangeh&#246;rigkeit &#8220;Deutsches Reich&#8221; nach RuStAG und im Widerspruch zum V&#246;lkerrecht bewusst durch ihre Kollaborateure nicht bescheinigt.</p>
<p style="text-align: justify;">Allerdings w&#228;ren auch solche beabsichtigten neuen Staatsangeh&#246;rigkeitsf&#228;lschungen weiterhin unechte Urkunden zur T&#228;uschung im nationalen und internationalen Rechtsverkehr, weil man auch dann die echten Deutschen als Staatsangeh&#246;rige des Deutschen Reiches mit unmittelbarer Reichsangeh&#246;rigkeit an den BRD-Wahlurnen nicht von den falschen Deutschen, Scheindeutschen und Staatenlosen ohne m&#246;gliche Reichsangeh&#246;rigkeit, welche die OMF-BRdvD niemals verliehen hat und verleihen konnte, unterscheiden kann.</p>
<p style="text-align: justify;">Der geplante Versuch ist jedoch wiederum untauglich als Bollwerk gegen die erforderliche Abwicklung der OMF-BRdvD und schon durch diese Er&#246;rterung vorsorglich abgewehrt.</p>
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		<title>Fakt Nr.22: Die BRD ist v&#246;lkerrechtlich mangels Staatsangeh&#246;rigen erloschen</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Sep 2009 01:08:04 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Ein Staat besteht nur nach drei zu erf&#252;llenden grunds&#228;tzlichen Bedingungen: a) Es muss ein Staatsvolk geben; b) Es muss ein diesem Staatsvolk nach v&#246;lkerrechtlichen Grundlagen zuzuordnendes Staatsgebiet geben; c) Es muss eine durch dieses Volk in freier Selbstbestimmung angenommene Verfassung existieren, durch die Recht und Gesetz zur Aus&#252;bung der Staatsgewalt gegen&#252;ber und mit dem Staatsvolk [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Ein Staat besteht nur nach drei zu erf&#252;llenden grunds&#228;tzlichen Bedingungen:</p>
<p style="text-align: justify;">a) Es muss ein Staatsvolk geben;</p>
<p style="text-align: justify;">b) Es muss ein diesem Staatsvolk nach v&#246;lkerrechtlichen Grundlagen zuzuordnendes Staatsgebiet geben;</p>
<p><span id="more-89"></span></p>
<p style="text-align: justify;">c) Es muss eine durch dieses Volk in freier Selbstbestimmung angenommene Verfassung existieren, durch die Recht und Gesetz zur Aus&#252;bung der Staatsgewalt gegen&#252;ber und mit dem Staatsvolk in den Grenzen des Staatsgebietes festgesetzt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Ob ein V&#246;lkerrechtssubjekt als Monarchie, Demokratie oder Diktatur gef&#252;hrt wird, ist in Bezug auf die Beurteilung unerheblich, ob ein v&#246;lkisches Gebilde einen Staat darstellt oder nicht (Quelle: jedes Buch oder Internseiten, die sich mit nationalem bzw. internationalem Staatsrecht und Staatsaufbaurecht besch&#228;ftigen).</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 16px; font-weight: bold;">Fehlt also ein eigenes Staatsvolk, existiert kein Staat!</span></p>
<p style="text-align: justify;">Fehlt eine durch ein Staatsvolk in freier Selbstbestimmung angenommene Verfassung, herrscht bei Vorhandensein einer Staatsgewalt eine legitimierte oder angema&#223;te Gewaltherrschaft.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Siegerm&#228;chte &#252;bten in der DDR und der BRD eine legitimierte Gewaltherrschaft in nichtstaatlichen Besatzungskonstrukten aus.</p>
<p style="text-align: justify;">Seit dem 03.10.1990 &#252;ben nicht v&#246;lkerrechtlich legitimierte Privatpersonen, insbesondere Scheinpolitiker, Scheinrichter und Scheinbeamte in vorget&#228;uschten Bundesorganen in der nur scheinbar intakten BRD eine heimliche Diktatur aus, weil die sog. BRD de jure erloschen ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Diese Privatpersonen vergewaltigen mit ihren widerrechtlichen Beanspruchungen gesetzwidrig und v&#246;lkerrechtswidrig Reichsdeutsche ohne Unterwerfungserkl&#228;rungen.</p>
<p style="text-align: justify;">Laut § 1 des Staatsangeh&#246;rigkeitsgesetzes vom 22.Juli 1913 ( RGBl. S 583) in der im BGBl. III. Gliederungsnummer 102-1 ver&#246;ffentlichten, bereinigten Fassung, zuletzt ge&#228;ndert durch das Gesetz zur Reform des Staatsangeh&#246;rigkeitsrechts vom 15. Juli 1999 (BGBl. I S. 161 gilt weiterhin unbestritten:</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 16px; font-weight: bold;">Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsangeh&#246;rigkeit besitzt !</span></p>
<p style="text-align: justify;">Selbst im Einf&#252;hrungsgesetz zum B&#252;rgerlichen Gesetzbuch EGBGB ist in § 5 festgelegt, dass sich auch in der BRD der Erwerb und der Verlust der Staatsangeh&#246;rigkeit in erster Linie nach dem Reichs- und Staatsangeh&#246;rigengesetz vom 22.07.1913, RGBl 583, richtet.</p>
<p style="text-align: justify;">In der Bundesrepublik Deutschland wurde das Staatsangeh&#246;rigengesetz mehrfach in allerdings nichtiger Art und Weise so ver&#228;ndert, dass die BRD scheinbar legal Einb&#252;rgerungen mit der Staatsangeh&#246;rigkeit &#8220;Deutsch&#8221; vornehmen konnte.</p>
<p style="text-align: justify;">Dazu h&#228;tte aber nach Verordnung &#252;ber die deutsche Staatsangeh&#246;rigkeit StAngVO vom 05.02.1934, RGBl 1934, Nr. 14, S. 85-86 &#8211; g&#252;ltig mindestens bis 31.12.1999, wenn nicht gar durch Aufhebung von GG Art. 23 a. F. auch noch heute &#8211; die Beachtung geh&#246;rt, dass die deutsche Staatsangeh&#246;rigkeit erst verliehen werden darf, nachdem der Reichsminister des Innern zugestimmt hat.</p>
<p style="text-align: justify;">Den gab es in der BRD aber niemals, wie es sich auch aus dem Beschluss 4 Ws 98/06 des OLG Stuttgart vom 25.04.2006 treffend und richtig ergibt, welches damit eine Anklage nach StGB 132 wegen Amtsanma&#223;ung nach der F&#252;hrung der Bezeichnung &#8220;Reichspr&#228;sident&#8221; ablehnte!</p>
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		<title>Fakt Nr.23: Die BRD will mit allen Mittel die Handlungsf&#228;higkeit des DR verhindern</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Sep 2009 01:06:57 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Von der Bundesregierung ist daf&#252;r als Begr&#252;ndung angegeben worden, dass die 1990 vollzogene sogenannte &#8220;Wiedervereinigung&#8221; Deutschlands mit dem Beitritt der DDR zum Grundgesetz vollzogen sei und daher kein weiteres Gebiet in Europa mehr der Bundesrepublik beitreten k&#246;nne. Damit hat die Bundesregierung freilich konkludent direkt auf Ostdeutschland jenseits von Oder und Nei&#223;e verzichten wollen. Die sowjetische [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Von der Bundesregierung ist daf&#252;r als Begr&#252;ndung angegeben worden, dass die 1990 vollzogene sogenannte &#8220;Wiedervereinigung&#8221; Deutschlands mit dem Beitritt der DDR zum Grundgesetz vollzogen sei und daher kein weiteres Gebiet in Europa mehr der Bundesrepublik beitreten k&#246;nne. Damit hat die Bundesregierung freilich konkludent direkt auf Ostdeutschland jenseits von Oder und Nei&#223;e verzichten wollen. Die sowjetische Besatzungszone Mitteldeutschland ist aber niemals das eigentliche Ostdeutschland mit den polnisch und sowjetisch besetzten Reichsgebieten in Ostpreu&#223;en gewesen, auch wenn dieses heute zur Irref&#252;hrung durch BRD-Schergen so genannt wird. Und das, obwohl zu diesem Zeitpunkt noch keine gesamtdeutsche Regierung und auch kein gesamtdeutscher Gesetzgeber bestand und daher eine solche Abtretung staatsrechtlich irrelevant ist, zumal ja auch die Bundesrepublik Deutschland nicht identisch mit dem Deutschen Reich war und ist, das nach wie vor besteht. Zu einer v&#246;lkerrechtlich g&#252;ltigen Abtretung fehlt ihr daher jede Rechtsgrundlage: Ich kann und darf nicht rechtsg&#252;ltig das Grundst&#252;ck meines Nachbarn an Fremde abtreten. Das w&#228;re rechtsunwirksam.</p>
<p><span id="more-87"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Noch deutlicher als im Einigungsvertrag kommt diese gewollte Abtretung im „Vertrag &#252;ber die abschlie&#223;ende Regelung in bezug auf Deutschland&#8221;, im sog. Zwei-Plus-Vier-Vertrag, zum Ausdruck, der am 12.09.1990 von der Bundesrepublik Deutschland, der DDR und den vier Hauptsiegerm&#228;chten in Moskau abgeschlossen wurde. In Art. 1 dieses Vertrages wird auf jeden k&#252;nftigen Gebietsanspruch Deutschlands anderen M&#228;chten gegen&#252;ber verzichtet, ohne dass daf&#252;r eine Rechtsgrundlage welcher Art auch immer f&#252;r die Bundesrepublik Deutschland vorhanden war. In diesem Artikel werden auch die deutschen Ostgebiete nicht mehr als deutsches Staatsgebiet aufgef&#252;hrt.</p>
<p style="text-align: justify;">Trotz dieser entscheidend deutlichen V&#246;lkerrechtsgrundlage muss die Bundesrepublik Deutschland aber in jedem Fall Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes ber&#252;cksichtigen. Zu diesem dort genannten Recht geh&#246;rt auch das V&#246;lkerrecht nach Art. 25 GG, das nach dieser Bestimmung sogar dem Bundesrecht im Rang vorgeht. Nach diesem allgemeinen V&#246;lkerrecht ergibt sich aber eine andere allgemeine V&#246;lkerrechtsgrundlage Gesamtdeutschlands. Sie gestaltet sich wie folgt: Die Ostgebiete des Deutschen Reiches jenseits von Oder und Nei&#223;e sind zum gr&#246;&#223;ten Teil von Polen, zu einem kleineren Teil in Nord-Ostpreu&#223;en von der Sowjetunion 1945 annektiert worden. Hierin ist der litauisch annektierte Teil eingeschlossen. Die Annexion, die in ihrem Wesen immer eine Aggression ist, wird jedoch gr&#246;&#223;tenteils seit der sog. Simson-Doktrin von 1932 als v&#246;lkerrechtlich unzul&#228;ssig angesehen. Nach dieser Doktrin soll ein gewaltsamer Gebietserwerb auch nicht v&#246;lkerrechtlich anerkannt werden. Andernfalls w&#228;re der Briand-Kellogg-Pakt von 1928, der den Angriffskrieg &#8211; wie jede Aggression &#8211; &#228;chtet, unwirksam geworden. F&#252;r die reine kriegsm&#228;&#223;ige Besetzung, die als solche nur in einem Krieg zul&#228;ssig ist, gilt jedoch nach wie vor die Haager Landkriegsordnung (HLKO) von 1907 und f&#252;r das Verh&#228;ltnis der Besatzungsmacht zum besetzten Feindstaat die Bestimmung des Art. 45 HLKO (Beachtung der Landesgesetze), Art. 46 HLKO (Schutz des Privateigentums), Art. 47 HLKO (Verbot der Pl&#252;nderung), sowie Art. 53 HLKO (Beschlagnahme von Eigentum stets nur w&#228;hrend der Besetzung).</p>
<p style="text-align: justify;">Diese bereits bestehende spezielle V&#246;lkerrechtslage wird jetzt nochmals neu formuliert durch die Resolution 242 (1967) des Sicherheitsrates der UNO vom 22.11.1967. Danach darf fremdes Staatsgebiet immer nur vor&#252;bergehend, aber nicht auf Dauer besetzt gehalten werden. Diese Besetzung ist daher auch niemals ein anerkannter V&#246;lkerrechtsgrund f&#252;r einen Gebietserwerb auf Dauer. Eine nicht nur vorget&#228;uschte Aufhebung des Besatzungsstatus bewirkt automatisch eine R&#252;ckgabe von Gesamtdeutschland (Deutschland als Ganzes).</p>
<p style="text-align: justify;">Zur Durchsetzung der v&#246;lkerrechtswidrigen Vorhaben der Siegerm&#228;chte und ihrer deutschen Kollaborateure und Hochverr&#228;ter am Deutschen Volk versuchen diese Kr&#228;fte unter st&#228;ndiger T&#228;uschung und Irref&#252;hrung auch die normative Kraft des Faktischen zu bem&#252;hen, um planm&#228;&#223;ig und vors&#228;tzlich vollendete Tatsachen zu schaffen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die &#220;bertragung der territorialen Souver&#228;nit&#228;t &#252;ber die deutschen Ostgebiete jenseits von Oder und Nei&#223;e von Seiten des Deutschen Reiches als dem einzigen Inhaber der Souver&#228;nit&#228;t auf Polen, die Sowjetunion und Litauen ist aber schlie&#223;lich auch nicht etwa aus dem Gesichtspunkt einer ,,normativen Kraft des Faktischen“ denkbar, zul&#228;ssig oder v&#246;lkerrechtlich g&#252;ltig. Tatsachen allein k&#246;nnen n&#228;mlich niemals Recht schaffen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die ,,normative Kraft des Faktischen“ wird vielmehr nach allgemeinen Recht erst dann zu wirksamen Recht, wenn sich diese Tatsachen auch dem entsprechenden Rechtstitel anschlie&#223;en. Dieses wiederum ergibt sich aus der allgemeinen Tendenz des Menschen, Gegebenes und Ge&#252;btes zur Norm, zum ,,Normalen“ zu erheben. Nur wenn bereits bestehende Tatsachen also durch diese menschliche Grundtendenz als Rechts&#252;berzeugung oder Rechtsbewusstsein ,,gerechtfertigt“ werden, k&#246;nnen solche Tatsachen auch als autorit&#228;res Gebot des Gemeinwesens, also als ,,Rechtsnorm“ anerkannt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Denn nach Gustav Radbruch (Rechtsphilosophie, 1956) ist die ,,Normativit&#228;t der Tatsachen“ ein Paradoxon: Aus einem Sein allein kann nie ein Sollen entspringen. Ein Faktum wie die Anschauung einer bestimmten Zeitepoche kann nur normativ werden, wenn eine Norm ihm diese Normativit&#228;t beigelegt hat. Eine solche Norm ihrerseits kann aber wieder nur durch Anerkennung als Rechtsnorm entstehen. Nichts anderes besagt auch die von Georg Jellinek (Allgemeine Staatsrechtslehre, 1900) erstmals entwickelte Lehre von der ,,normativen Kraft des Faktischen“.</p>
<p style="text-align: justify;">Solange die hier geschilderte V&#246;lkerrechtslage nicht v&#246;lkerrechtsgem&#228;&#223; staats- und verfassungsrechtlich gekl&#228;rt ist, verbleibt es im &#252;brigen auch noch beim Fortbestand des Deutschen Reiches, und zwar auf der Rechtsgrundlage der entsprechenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes. So ist in der Folge etwa Art. 1 des ,,Zwei-Plus-Vier-Vertrages“ vom 29.09.1990 schon insoweit v&#246;lkerrechtswidrig und damit nichtig nach Art. 53 der Wiener Vertragsrechtskonvention, als er f&#252;r Gesamtdeutschland auf jeden k&#252;nftigen Gebietsanspruch verzichtet: Solange das Deutsche Reich noch besteht, kann die Bundesrepublik Deutschland nicht auf Anspr&#252;che verzichten, Gebiete von den Okkupationsm&#228;chten zur&#252;ckzubekommen, &#252;ber die jedenfalls die Bundesrepublik Deutschland niemals verf&#252;gungsberechtigt war, da sie dar&#252;ber niemals irgendeine Territorialgewalt hatte. Und die dazu noch v&#246;lkerrechtwidrig erlangt wurden. Auch eine solche Nichtigkeit kann daher jede zuk&#252;nftige Reichsregierung zu jeder Zeit gegen eine polnische und russische (und litauische) Okkupationsmacht geltend machen.</p>
<p style="text-align: justify;">Gleichwohl verfolgen die Privatpersonen aus den BRD-Scheinorganen jeden Versuch gesetzestreuer Reichsangeh&#246;riger zur Errichtung der Handlungsf&#228;higkeit des Deutschen Reiches mit eigens daf&#252;r geschaffenen BRD-Scheingesetzen. Sie dr&#228;ngen jegliche diesbez&#252;gliche Bem&#252;hungen in die politisch rechte Ecke und wenden die scheinbar geltenden BRD-Gesetze auf solche Personen an, obwohl sie gegen&#252;ber sich selbst diese nicht mehr beachten wollen.</p>
<p style="text-align: justify;">Das absto&#223;ende Bild der BRD-Rechtsverdreher wird immer deutlicher, wenn man sich vertieft mit den Grundlagen der BRD-Gesetzgebung befasst, welche bekanntlich nach der Gr&#252;ndung im Jahr 1949 davon ausgehen musste, dass es jedenfalls nicht das Recht des handlungsunf&#228;higen Deutschen Reiches sein konnte, sondern lediglich f&#252;r eine westdeutsche Besatzungszone durch das Grundgesetz eine Ordnung unter dem Diktat der 3 westlichen Besatzungsm&#228;chte USA, Gro&#223;britannien und Frankreich aufstellte.</p>
<p style="text-align: justify;">Es galt dabei, dass umfassende Reichsrecht insoweit weiterhin benutzen zu k&#246;nnen, damit nicht das gesamte Recht f&#252;r die Besatzungszeit neu geschrieben werden musste. Was also durchaus eine logische Rechtskontinuit&#228;t in der Besatzungszeit auf einem kleineren Teilgebiet des besetzten Deutschen Reiches sein konnte, entpuppt sich nach der scheinbaren Wiedervereinigung Gesamtdeutschlands, besser der Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches, im Jahr 1990 als nicht mehr verst&#228;ndliches Rechtskonzept ohne innere Logik, welches niemals einen Rechtsstaat definieren kann. Schuld daran sind die nun ebenfalls ohne Kontext im Raum stehenden Einf&#252;hrungsgesetze zum Gerichtsverfassungsgesetz, zur ZPO, zur StPO und auch das Rechtsberatungsgesetz sowie das Bundesbeamtengesetz.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Gerichtsverfassungsgesetz vom 01. Oktober 1879 in der Fassung vom 22. M&#228;rz 1924 (RGBl 1924. S. 299 ) ist nach der Reichsverfassung das bedeutendste Gesetz und die Grundlage auch f&#252;r die ZPO und StPO.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Gerichtsverfassungsgesetz wurde durch das Einf&#252;hrungsgesetz zum Gerichtsverfassungs-Gesetz installiert, welches mit Datum 27. Januar 1877 im RGBl 1877, Seite 77 ver&#246;ffentlicht wurde. Im Gegensatz zum GVG selbst ist es trotz vieler &#196;nderungen in der OMF-BRD als nichtstaatliches Besatzungskonstrukt der Siegerm&#228;chte in den drei westlichen Besatzungszonen (Trizone) nicht in neuer Fassung bekannt gegeben worden. Die nachfolgenden Textnachweise werden f&#252;r das EGGVG aus KISSEL, Gerichtsverfassungs-Gesetz Kommentar, Verlag C.H. Beck, 3. Auflage 2001, wiedergegeben. So hei&#223;t es dort und wohl auch noch heute in:</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">EGGVG § 1 (Inkrafttreten)</span><br />
Das Gerichtsverfassungsgesetz tritt im ganzen Umfang des Reichs an einem durch Kaiserliche Verordnung mit Zustimmung des Bundesrates festzusetzenden Tage, sp&#228;testens am 01. Okt. 1879, gleichzeitig mit der in § 2 des Einf&#252;hrungsgesetzes der Zivilprozessordnung vorgesehenen Geb&#252;hrenordnung in Kraft.
</p>
<p style="text-align: justify;">Der in § 1 festgelegte, unabdingbar notwendige territorial-r&#228;umliche Erstreckungsbereich des GVG wird in den Kommentaren je nach den ver&#228;nderten Grenzen des Deutschen Reiches im Lauf der Geschichte beschrieben, was in der BRD von 1949 dann entg&#252;ltig zum juristischen Kurzschluss f&#252;hren musste, weil diese nicht durch &#8220;ver&#228;nderte Reichsgrenzen&#8221; r&#228;umlich beschrieben werden konnten.</p>
<p style="text-align: justify;">Hierbei ist zu ber&#252;cksichtigen, dass das EGGVG die Begriffe Reich, Reichsgrenzen, L&#228;nder, Bundesrat u. a. nach der weiterhin geltenden Weimarer Verfassung verwendet, was in der OMF-BRD zu weiteren stillschweigend geduldeten Irrt&#252;mer bez&#252;glich der Rechtslage insbesondere nach dem 03.10.1990 f&#252;hren sollte, bis das Deutsche Volk der Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches entg&#252;ltig durch Zuwanderung und Vermischung seine Rechtsanspr&#252;che weder einfordern noch durchsetzen kann.</p>
<p style="text-align: justify;">Ganz irrsinnig erweisen sich die juristischen Wahrer eines angeblichen Rechtsstaates des vereinigten Deutschlands (BRdvD) bei Betrachtung von EGGVG § 3, Absatz (2), indem durch eine Kaiserliche Verordnung dem Bundesgerichtshof &#8211; ausgetauschter BRD-Begriff f&#252;r das Reichsgericht &#8211; die Gerichtsbarkeit &#252;bertragen werden kann:</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">EGGVG § 3 (&#220;bertragung der Gerichtsbarkeit)</span><br />
(2) Auch kann die Gerichtsbarkeit letzter Instanz in den vorerw&#228;hnten Sachen auf Antrag des betreffenden Bundesstaates mit Zustimmung des Bundesrats durch Kaiserliche Verordnung dem Bundesgerichtshof &#252;bertragen werden.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">EGGVG § 11 (Verfolgung von Beamten)</span><br />
(2) Unber&#252;hrt bleiben die landesgesetzlichen Vorschriften &#8230; mit der Ma&#223;gabe:
</p>
<p style="text-align: justify;">2. dass in den Bundesstaaten, in welchen ein oberster Verwaltungsgerichtshof besteht, die Vorentscheidung diesem, in den anderen Bundesstaaten dem Reichsgericht zusteht.</p>
<p style="text-align: justify;">Der im EGGVG definierte r&#228;umliche Geltungsbereich f&#252;r das GVG hebt f&#252;r die OMF-BRD entsprechend § 1 nach der Randnummer 12 auf das GG Art. 23 a. F. ab. Da dieser Artikel 23 a. F. aber bekanntlich wohl am 18.07.1990, sp&#228;testens am 29.09.1990 &#8211; mehrfach gerichtlich best&#228;tigt &#8211; ersatzlos aufgehoben wurde, verlor auch das GVG sein juristisches Fundament. Der gleiche Kommentar ignoriert &#8211; f&#252;r BRD-Juristen typisch zur Aufrechterhaltung ihrer Verschw&#246;rung gegen das Deutsche Reich und die Staatsangeh&#246;rigen desselben &#8211; diese Tatsache und behauptet nach Randnummer 19 ff nunmehr ab dem 03.10.1990 einfach eine gesamtdeutsche Geltung f&#252;r das GVG; ohne dass noch eine unabdingbare, eindeutige territorial-r&#228;umliche Erstreckung aus dem Grundgesetz abgeleitet werden kann. Deutschland ist nach der V&#246;lkerrechtslage nicht nur das Teilgebiet des Deutschen Reiches, welches die Besatzungszonen Berlin, Westdeutschland und Mitteldeutschland, sondern weiterhin die augenblicklich noch annektierten Reichsgebiete besonders in Ostpreu&#223;en und Polen umfasst. Insoweit haben die in Kollaboration mit den Siegerm&#228;chten gegen ihr eigenes Volk Hochverrat betreibenden BRD-&#196;mterursupatoren auch das EGGVG dazu benutzt, eine juristisch v&#246;llig undurchschaubare, unklare und widerspr&#252;chliche Gesetzeslage zu konstruieren, um sich pers&#246;nlich zum Nachteil des Deutschen Reiches und den Reichsangeh&#246;rigen zu bereichern.</p>
<p style="text-align: justify;">Das EGGVG kann also das st&#228;ndig ver&#228;nderte GVG der OMF-BRD weder st&#252;tzen noch diesem sp&#228;testens nach dem 29.09.1990 eine Rechtskraft bewahren. Ebenso wie das GG mangels eindeutigem, unabdingbarem territorial-r&#228;umlichem Geltungsbereich nichtig ist, ist daher auch das GVG aus gleichem Grund nichtig und wird auch nicht nachtr&#228;glich durch Gewohnheitsrecht oder die normative Kraft des Faktischen gest&#252;tzt. Gesamtdeutschland ist kein eindeutig bestimmter territorial-r&#228;umlicher Bereich f&#252;r ein in der BRD konstruiertes Gesetz. Ein solcher unbestimmter Geltungsbereich konnte auch nach dem 29.09.1990 durch privat Handelnde im OMF-BRD-Bundestag nicht mehr definiert und durchgesetzt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Und damit wird es notwendig, auch andere Einf&#252;hrungsgesetze des Deutschen Reiches, welche die OMF-BRD unter unausgesprochener Verdrehung der in diesen verwendeten Bezeichnungen mit anderen Inhalten und Bedeutungen zun&#228;chst auf Zeit verwendet hat, n&#228;her zu untersuchen. Der OMF-BRD kann durch die Versuche der Aufrechterhaltung n&#228;mlich dadurch nachgewiesen werden, dass sie f&#252;r die Siegerm&#228;chte nach der Schaffung des neuen Besatzungskonstruktes BRdvD durch Zusammenfassung von OMF-BRD und SBZ-DDR ab dem 03.10.1990 auch vort&#228;uschen soll, das wiedervereinigte Deutsche Reich zu sein.</p>
<p style="text-align: justify;">Gleichzeitig verweigern aber s&#228;mtliche BRD-Beh&#246;rden und &#196;mter auf alle Nachfragen und Antr&#228;ge bis heute, die Staatsangeh&#246;rigkeit der wahren Deutschen, die die Reichsangeh&#246;rigkeit zum Deutschen Reich besitzen m&#252;ssen, korrekt in den von ihr ausgegebenen Identit&#228;tspapieren zu bescheinigen, um durch ihre verwerfliche und v&#246;lkerrechtswidrige Einwanderungspolitik den vielen illegal Scheineingeb&#252;rgerten in die BRD durch BRD-&#196;mter nicht erl&#228;utern zu m&#252;ssen, dass sie niemals Staatsangeh&#246;rige des Deutschen Reiches sein k&#246;nnen.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Einf&#252;hrungsgesetz zur Einf&#252;hrung der Zivilprozessordnung EGZPO datiert vom 30. Januar 1877 (RGBl 1877, S. 244):</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">EGZPO § 1 (Inkrafttreten)</span><br />
Die Zivilprozessordnung tritt im ganzen Umfang des Reichs gleichzeitig mit dem Gerichtsverfassungs-Gesetz in Kraft.
</p>
<p style="text-align: justify;">Nach BAUMBACH/LAUTERBACH/ALBERS/HARTMANN, Zivilprozessordnung, 60. Auflage 2002, EGZPO, § 1, Rn 1, sollen GVG und ZPO seit dem 03.10.1990 im gesamten Bundesgebiet einschlie&#223;lich der fr&#252;heren DDR und Ost-Berlin gelten. Dieses Gebiet wird also durch juristische Rabulistik entweder mit Gesamtdeutschland oder gar dem Deutschen Reich gleichgesetzt, ohne dass dieses nach Vorstehendem noch nachvollziehbar w&#228;re. Es ist dieses perfide Vorgehen aller berufst&#228;tigen, dem Standesrecht der BRD-Juristen Verschworenen, die sich heimlich und unausgesprochen Zug um Zug den Anschein geben wollen, das Deutsche Reich zu vertreten, welches sie selbst durch Unterdr&#252;ckung der Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches und der Veruntreuung von Reichsverm&#246;gen und -gebieten gleichzeitig artikulations- und handlungsunf&#228;hig halten wollen. Dazu passt aber die von ihnen noch m&#252;hsam aufrechterhaltene Fiktion einer haltbaren juristischen Gesetzeskonstruktion f&#252;r eine scheinbare Rechtsstaatlichkeit in der BRD l&#228;ngst nicht mehr. Und so wird die T&#228;uschung in allen BRD-Gesetzen fortgesetzt und verst&#228;rkt:</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">EGZPO § 2 (Kostenwesen)</span><br />
Das Kostenwesen in b&#252;rgerlichen Rechtsstreitigkeiten wird f&#252;r den ganzen Umfang des Reichs durch die Geb&#252;hrenordnung geregelt.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">EGZPO § 13 (Verh&#228;ltnis zu den Reichsgesetzen)</span><br />
(1) Die prozessrechtlichen Vorschriften der Reichsgesetze werden durch die Zivilprozessordnung nicht ber&#252;hrt.
</p>
<p style="text-align: justify;">(2) hebt einige Vorschriften besonders auf</p>
<p style="text-align: justify;">(3), (4) fortgefallen</p>
<p style="text-align: justify;">Die widerspr&#252;chliche und unsinnige juristische Rechtskonstruktion in den Besatzungskonstrukten OMF-BRD und BRdvD setzt sich auch mit der behaupteten fortgesetzten G&#252;ltigkeit des Einf&#252;hrungsgesetzes zur Strafprozessordnung (EGStPO) nahtlos fort. So wie eine L&#252;ge die n&#228;chste nach sich zieht.</p>
<p style="text-align: justify;">Das EGStPO datiert vom 01. Februar 1877 (RGBl 1877, S. 346). Die folgenden Ausz&#252;ge zu diesem Gesetz stammen von LEMKE/JULIUS/KREHL u.a. aus dem Heidelberger Kommentar zur Strafprozessordnung, 2. Auflage 1999, S.2010-2011.</p>
<p style="text-align: justify;">Dort liest man &#8211; als Auszug! &#8211; und sonst nichts:</p>
<p style="text-align: justify;">EGStPO § 1 (Inkrafttreten)</p>
<p style="text-align: justify;">EGStPO § 2 (gegenstandslos)</p>
<p style="text-align: justify;">EGStPO § 3 (Anwendungsgebiet) entspricht wortgleich der Ausf&#252;hrung im Deutschen Reichsgesetzbuch f&#252;r Industrie, Handel und Gewerbe von 1912. § 4 ist gegenstandslos.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">EGStPO § 5 (Sonstige Reichsgesetze)</span><br />
(1) Die prozessrechtlichen Vorschriften der Reichsgesetze werden durch die Strafprozessordnung nicht ber&#252;hrt.
</p>
<p style="text-align: justify;">Im oben angef&#252;hrten Reichsgesetzbuch findet man auch auf Seite 867 den Wortlaut des Paragraphen 1, wonach einem nach Kenntnisnahme dieser gesamten Ausarbeitung schnellstens bewusst wird, warum der Heidelberger Kommentar diesen nicht vorstellt; weil er n&#228;mlich keine schlafenden Juristen, bzw. Reichsb&#252;rger wecken wollte:</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">EGStPO § 1: (Inkrafttreten)</span><br />
(1) Die Strafprozessordnung tritt im ganzen Umfang des Reichs gleichzeitig mit dem Gerichtsverfassungs-Gesetz in Kraft
</p>
<p style="text-align: justify;">Im noch geltenden Bundesbeamtengesetz wird unter dem Abschnitt IX (&#220;bergangs- und Schlussvorschriften) der Art. 185 vorgestellt:</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">BBG § 185 (Reichsgebiet)</span><br />
Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen , nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31.Dezember 1937.
</p>
<p style="text-align: justify;">Das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) vom 13.12.1935, RGBL I S. 1478, wurde gegen j&#252;dische Rechtsanw&#228;lte erlassen, die nach Entzug ihrer Anwaltszulassung durch die Nationalsozialisten an einer Beratung ihrer j&#252;dischen Mitb&#252;rger gehindert werden sollten. Die BRD-Juristen haben dieses Gesetz zu einer Waffe gegen alle Aufkl&#228;rungs-, Ausbildungs- und Hilfsangebote von Nichtjuristen f&#252;r ihre nichtjuristischen Mitb&#252;rger gewendet, um den auch hier ausf&#252;hrlich dargestellten Hochverrat gegen das eigene Volk der Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches ungest&#246;rter durchf&#252;hren zu k&#246;nnen. In der noch g&#252;ltigen Fassung vom 21.06.2002 hei&#223;t es dort:</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">RBerG Artikel 1§ 1 (Erlaubnis)</span><br />
(1) Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschlie&#223;lich der Rechtsberatung und der Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen, darf gesch&#228;ftsm&#228;&#223;ig &#8211; ohne Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflicher oder entgeltlicher und unentgeltlicher T&#228;tigkeit &#8211; nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zust&#228;ndigen Beh&#246;rde die Erlaubnis erteilt ist.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">RBerG Artikel 1§ 8 (Strafbestimmung)</span><br />
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
</p>
<p style="text-align: justify;">1. fremde Rechtsangelegenheiten gesch&#228;ftsm&#228;&#223;ig besorgt, ohne die nach diesem Artikel erforderliche Erlaubnis zu besitzen, &#8230;</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">RBerG Artikel 5 (Ausf&#252;hrungsvorschriften)</span><br />
(1) Die Ausf&#252;hrungsvorschriften werden im Einvernehmen mit den beteiligten Reichsministern zu Artikel 1 dieses Gesetzes von dem Reichsminister der Justiz &#8230; erlassen. Hierbei k&#246;nnen erg&#228;nzende Bestimmungen getroffen, insbesondere Einschr&#228;nkungen oder Erweiterungen der Erlaubnispflicht bestimmt werden.
</p>
<p style="text-align: justify;">Das es in der OMF-BRD, bzw. BRdvD weder Reichsminister, Reichskanzler, Reichsl&#228;nder noch den Bundesrat, bestehenden aus den F&#252;hrungen der Reichsl&#228;nder gegeben hat, sind die Gesetze auch unm&#246;glich zu erf&#252;llen und wiederum nichtig!</p>
<p style="text-align: justify;">Die vorstehenden Fundstellen in BRD-Gesetzen beweisen, dass es keinerlei nachvollziehbare und einheitlich schl&#252;ssige Rechtsgrundlagen f&#252;r eine rechtsstaatskonforme Justizgew&#228;hrleistungsverpflichtung in Deutschland gibt. Je nach Bedarf tarnen und t&#228;uschen s&#228;mtliche dem juristischen Standesrecht nun in der BRdvD verschworenen Hochverr&#228;ter im Wege der Amtsanma&#223;ung und Personenausweisf&#228;lschungen eine T&#228;tigkeit im Sinne des Deutschen Reiches oder wahlweise nach den Vorgaben des aufoktroyierten, gleichwohl nichtig gewordenen Grundgesetzes als Besatzerdiktat vor, um rechtbegehrende Staatsangeh&#246;rige des Deutschen Reiches nach Belieben zu diskreditieren, zu verfolgen und notfalls &#246;konomisch, psychisch und physisch zu vernichten. Gleichzeitig unterlaufen sie damit regelm&#228;&#223;ig und vors&#228;tzlich den Anspruch auf Wiederherstellung der Handlungsf&#228;higkeit des Deutschen Reiches, obwohl noch kaum ein ma&#223;geblich f&#252;r dieses bis 1945 Handelnder seit der Besetzung durch die Alliierten lebt. Bedroht, geknechtet und ausgepl&#252;ndert werden durch die BRdvD-Juristen nach dem Willen der Siegerm&#228;chte und aller UN-Mitglieder deshalb v&#246;llig unschuldige deutsche Sp&#228;t- und Nachgeborene.</p>
<p style="text-align: justify;">Dazu fehlt in der BRdvD, hier nachgewiesen, jegliche menschen- und v&#246;lkerrechtliche Legitimation und auch die Zustimmung aus dem deutschen Volk, welches sich nur aus den Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches zusammensetzen kann. Dessen Stimmrecht durfte und darf auch nicht durch scheineingeb&#252;rgerte Ausl&#228;nder und Staatenlose ausgehebelt werden.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Fazit:</span><br />
In der OMF-BRD, bzw. BRdvD, gab und gibt es niemals eine rechtskraftf&#228;hige beh&#246;rdliche Ma&#223;nahme, Anordnung oder irgend eine gerichtliche Entscheidung.
</p>
<p style="text-align: justify;">Mit der Eingabe dieser Ausarbeitung an BRD-Organe, -Strukturen und -&#196;mter nimmt sich der/die Eingebende das Recht, bis zur Herstellung eines verl&#228;sslichen Rechtsstaates Deutsches Reich keine gegen ihn/sie gerichtete Ma&#223;nahme oder Entscheidung anzuerkennen und auf seinen/ihren Rechtsanspr&#252;chen ohne Verj&#228;hrungsanerkennung dergestalt zu beharren, dass er/sie, bzw. seine/ihre jeweiligen Rechtsnachfolger die Anspr&#252;che bis zur vollst&#228;ndigen Befriedigung &#8211; auch durch die gesamtschuldnerisch haftenden BRD-Erf&#252;llungsgehilfen pers&#246;nlich &#8211; erheben werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Es wurde inzwischen zu obigen Erl&#228;uterungen nat&#252;rlich bekannt, dass die BRD-Strukturen gerade daran arbeiten, alle Fundstellen in den Gesetzen mit Bezugnahmen auf den Begriff &#8220;Reich&#8221; auszumerzen, nachdem sie wohl glauben, dass die in der BRD betriebene Gehirnw&#228;sche endlich vollendet oder Gewohnheitsrecht endlich akzeptiert sein k&#246;nnte.</p>
<p style="text-align: justify;">Das &#8220;verk&#252;ndungsreife&#8221; Gesetz &#252;ber die Bereinigung des Bundesrechts im Zust&#228;ndigkeitsbereich der Justiz kann aber weder f&#252;r das Deutsche Reich erlassen werden, noch mit einer nachvollziehbaren Legitimation von BRD-Strukturen ernsthaft festgesetzt werden. Im Gesetzentwurf des BMJ werden dazu auf Seite 117 zu einigen Grundfragen der Bereinigung in den Folgen zur Aufhebung Stellung genommen, die auch f&#252;r das hier vorliegende Verfahren wichtig sind.</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Weil die Aufhebungen erst mit Inkrafttreten des Rechtsbereinigungsgesetzes wirksam werden, ist eindeutig, dass Rechtsfolgen, die durch aufgehobene Vorschriften oder mit deren Hilfe bereits herbeigef&#252;hrt worden sind, durch die Aufhebung nicht ber&#252;hrt werden. Weder tritt durch die Aufhebung der fr&#252;here Rechtszustand wieder ein, noch werden die Rechtskraft und Bestandskraft von Urteilen und Bescheiden, die auf den aufgehobenen Vorschriften gr&#252;nden, angetastet.</p>
<p style="text-align: justify;">Aber auch dann, wenn &#252;ber den Eintritt von Rechtsfolgen nicht vor Beh&#246;rden und Gerichten gestritten und dar&#252;ber nicht beh&#246;rdlich oder gerichtlich befunden worden ist, besteht kein Grund zur Sorge, dass ein auf einer aufgehobenen Vorschrift basierender Anspruch nicht mehr verfolgt werden k&#246;nnte.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Mit der scheinbar rechtskraftf&#228;higen Annahme dieses Gesetzes nach unwesentlichen &#196;nderungen durch den Bundesrat der BRdvD am 16.02.2006 und der Ver&#246;ffentlichung im Bundesgesetzblatt 2006 Teil I, Nr. 18, vom 24.04.2006 ist die Rechtslage wie folgt festzuhalten:</p>
<p style="text-align: justify;">Den oben angef&#252;hrten Gesetzen unterhalb des Grundgesetzes fehlen jetzt nicht nur die eindeutig nachvollziehbaren territorial-r&#228;umlichen Erstreckungen durch die irref&#252;hrende Begriffsverwendung &#8221; im ganzen Umfang des Reiches&#8221;, sondern sie vermeiden jetzt jegliche Beschreibungen ihrer Geltungsbereiche.</p>
<p style="text-align: justify;">Wenn also hier ger&#252;gt wird, dass der BRD-Justiz jegliche rechtstaatskonforme Rechtsgrundlage fehlt und ausschlie&#223;lich das nach der Weimarer Verfassung gesetzte Reichsrecht f&#252;r sie gilt, wei&#223; sie also auch, dass das BVerfG als Teil einer illegalen BRD Struktur dem unw&#252;rdigen Treiben der BRD-&#196;mterursupatoren kein Ende bereiten wird. Das h&#228;tten dann die befassten Richter sp&#228;ter nach den internationalen Rechtsbehelfen oder der Befreiung von Gewaltherrschaft zu verantworten.</p>
<p style="text-align: justify;">BRD-Scheinrichter an allen BRD-Gerichten haben als Volljuristen deshalb trotzdem die Pflicht, zur F&#252;hrung von Gerichtsprozessen nicht nur sehr sachkundig zu sein, sondern auch zu erkennen, dass ihnen jegliche Rechtsgrundlagen durch die nichtigen GVG, StPO und ZPO fehlen, um eine gesetzliche Richterfunktion aus&#252;ben zu k&#246;nnen.</p>
<p style="text-align: justify;">Sie haben alle Verfahren nach GG Art. 100 deshalb bis zu einer grunds&#228;tzlichen Kl&#228;rung sofort an das BVerfG abzugeben, an dem zwar kein Anwaltszwang existiert &#8211; aber auch ein Nichtjurist noch niemals ohne Anwalt rechtsstaatskonformes Recht erhalten hat!</p>
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		<title>Fakt Nr.24: Das Grundgesetz wird rechtsstaatswidrig zur Verfassung umgedeutet</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Sep 2009 01:05:45 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die Juristen und Richter der Bundesrepublik Deutschland sind durch ihre menschenverachtende Arroganz hinl&#228;nglich im In- und Ausland bekannt. Insbesondere zur Begr&#252;ndung des grundgesetzwidrigen Anwaltszwanges wird von ihnen angef&#252;hrt, dass sich der Nichtjurist nicht verst&#228;ndlich und eindeutig in der juristischen Fachsprache ausdr&#252;cken kann. Bekanntlich lieben es diese juristischen Standesgenossen, Nichtjuristen sofort bei Gespr&#228;chen korrigierend in das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Die Juristen und Richter der Bundesrepublik Deutschland sind durch ihre menschenverachtende Arroganz hinl&#228;nglich im In- und Ausland bekannt. Insbesondere zur Begr&#252;ndung des grundgesetzwidrigen Anwaltszwanges wird von ihnen angef&#252;hrt, dass sich der Nichtjurist nicht verst&#228;ndlich und eindeutig in der juristischen Fachsprache ausdr&#252;cken kann. Bekanntlich lieben es diese juristischen Standesgenossen, Nichtjuristen sofort bei Gespr&#228;chen korrigierend in das Wort zu fallen, wenn Fachbegriffe wie z. B. Beschwerden, Einspr&#252;che und Widerspr&#252;che nicht auseinander gehalten werden.Und deshalb ist es auch besonders erstaunlich, dass diese sich selbst so erhaben, hoch und schlau D&#252;nkenden nicht zu einer Unterscheidung zwischen Grundgesetz und Verfassung gelangen wollen.</p>
<p><span id="more-85"></span></p>
<p style="text-align: justify;">In der BRD wird in allen juristischen Fachb&#252;chern, Auslegungen und gerichtlichen Entscheidungen peinlichst vermieden, den hier eindeutig vorgestellten Unterschied zwischen Besatzungsrecht und freier Willensbildung eines Volkes zu erkennen.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-weight: bold;">Diese Irref&#252;hrung findet schon im Grundgesetz statt, das von einer verfassungsgem&#228;&#223;en Ordnung und Verfassungsorganen spricht.</span></p>
<p style="text-align: justify;">Bis zum 03.10.1990 war das deshalb egal, weil schlicht und einfach Besatzungsrecht galt. Nachdem die deutschen Kollaborateure mit der Besatzungsmacht aber den Besatzungsvorbehalt abgestreift glaubten, mussten sie die urspr&#252;ngliche Absicht zur Abstimmung &#252;ber eine Verfassung nach GG Art. 146 mit einer weiteren T&#228;uschung des Deutschen Volkes scheinbar unn&#246;tig machen. Sie versuchen deshalb nunmehr massiv durchzusetzen, dass das Grundgesetz eine Verfassung sei. Hierf&#252;r benutzen die Juristen und Politiker, in den h&#246;chsten Positionen oft in einer Person vereint, auch ihre durch &#196;mterkorruption in die Richter&#228;mter gehievten Kumpane.</p>
<p style="text-align: justify;">Und so konnte man schon 1998 im Vorwort von Frau Prof. Dr. Jutta LIMBACH lesen, BECK-Texte im dtv, 35 Auflage 1998, S. VII, 1. Abs.:</p>
<p style="text-align: justify;">Am 1. September 1948, also vor 50 Jahren, versammelten sich in Bonn im Museum K&#246;nig die Mitglieder des Parlamentarischen Rates, um eine demokratische Verfassung zu erarbeiten. In rund neun Monaten entwarfen sie ein Grundgesetz, das als eine &#220;bergangsverfassung das staatliche Leben in den drei westlichen Besatzungszonen vorl&#228;ufig ordnen sollte. Wider Erwarten war dieser Verfassung, die sich im Ost-West-Konflikt als die &#252;berlegene erwiesen hat, Dauer beschieden. Sie &#252;berdauerte das Ende der deutschen Teilung und wurde schlie&#223;lich zur gesamtdeutschen Verfassung. Auch diejenigen, die die wiedergewonnene Einheit Deutschlands gern zum Anlass f&#252;r einen gemeinsamen Verfassungsdiskurs genommen h&#228;tten, teilen den Stolz auf das Grundgesetz.</p>
<p style="text-align: justify;">Wer die Rede von Prof. Dr. Carlo SCHMID und die tats&#228;chlichen Umst&#228;nde um die Verweigerung eines verl&#228;sslichen Deutschen Rechtsstaates seit der Beschlagnahmung des Deutschen Reiches kennt, wendet sich angewidert von der durchg&#228;ngigen Strategie der deutschen Juristen ab, sich die Nichtjuristen auf dem Teilgebiet des ehemaligen Deutschen Reiches gewaltsam durch Betrug zu unterwerfen.</p>
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		<title>Fakt Nr.25: BRD verwendet illegal Reichswappen und -Gesetze zur Irref&#252;hrung</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Sep 2009 00:58:58 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Zur planm&#228;&#223;igen T&#228;uschung der BRD-Organe in der Absicht, das Deutsche Reich auf immer handlungsunf&#228;hig zu belassen und in das Vergessen zu bringen, geh&#246;rt auch die Verwendung von Reichsinsignien, Amtsbezeichnungen und Reichsgesetze. Der Pr&#228;sident des Bundesverwaltungsamt in K&#246;ln betreibt dazu mit seinen Erf&#252;llungsgehilfen im vollen Wissen um die Illegalit&#228;t seines Handeln durch zahlreiche schon vorgelegte Einspr&#252;che [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Zur planm&#228;&#223;igen T&#228;uschung der BRD-Organe in der Absicht, das Deutsche Reich auf immer handlungsunf&#228;hig zu belassen und in das Vergessen zu bringen, geh&#246;rt auch die Verwendung von Reichsinsignien, Amtsbezeichnungen und Reichsgesetze.</p>
<p><span id="more-76"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Der Pr&#228;sident des Bundesverwaltungsamt in K&#246;ln betreibt dazu mit seinen Erf&#252;llungsgehilfen im vollen Wissen um die Illegalit&#228;t seines Handeln durch zahlreiche schon vorgelegte Einspr&#252;che dennoch weitere Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen angeblicher Verwendung des Bundeswappen, das die BRD vom Deutschen Reich geklaut hat. Aufgrund seines Angriffs am 28.01.2005 gegen die Erfassungsstelle f&#252;r Regierungskriminalit&#228;t, Justizverbrechen und Amtmissbrauch in der BRD auf der Internetseite www.teredo.de wurde er auf folgendes hingewiesen:</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Bekanntmachung, betreffend das Reichswappen und den Reichsadler</span><br />
Vom 11. November 1919.
</p>
<p style="text-align: justify;">Auf Grund eines Beschlusses der Reichsregierung gebe ich hiermit bekannt, da&#223; das Reichswappen auf goldgelben Grunde den eink&#246;pfigen schwarzen Adler zeigt, den Kopf nach rechts gewendet, die Fl&#252;gel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und F&#228;nge von roter Farbe.</p>
<p style="text-align: justify;">Wird der Reichsadler ohne Umrahmung dargestellt, so sind das gleiche Bild und die gleichen Farben, wie beim Adler im Reichswappen, zu verwenden, doch sind die Spitzen des Gefieders nach au&#223;en gerichtet.</p>
<p style="text-align: justify;">Die im Reichsministerium des Innern verwahrten Muster sind f&#252;r die heraldische Gestaltung des Reichswappens ma&#223;gebend. Die k&#252;nstlerische Ausgestaltung bleibt f&#252;r jeden besonderen Zweck vorbehalten.</p>
<p style="text-align: justify;">Berlin, den 11. November 1919.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Reichspr&#228;sident Ebert Der Reichsminister des Innern Koch</p>
<p style="text-align: justify;">Und das hat das Besatzungskonstrukt BRD trotz weiterhin bestehendem Deutschen Reich versucht:</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Bekanntmachung betreffend das Bundeswappen und den Bundesadler</span><br />
Vom 20. Januar 1950.
</p>
<p style="text-align: justify;">Auf Grund eines Beschlusses der Bundesregierung gebe ich hiermit bekannt, da&#223; das Bundeswappen auf goldgelbem Grund den eink&#246;pfigen schwarzen Adler zeigt, den Kopf nach rechts gewendet, die Fl&#252;gel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und F&#228;nge von roter Farbe.</p>
<p style="text-align: justify;">Wird der Bundesadler ohne Umrahmung dargestellt, so sind das gleiche Bild und die gleichen Farben wie beim Adler im Bundeswappen zu verwenden, doch sind die Spitzen des Gefieders nach au&#223;en gerichtet.</p>
<p style="text-align: justify;">Die im Bundesministerium des Innern verwahrten Muster sind f&#252;r die heraldische Gestaltung des Bundeswappens ma&#223;gebend. Die k&#252;nstlerische Ausgestaltung bleibt f&#252;r jeden besonderen Zweck vorbehalten.</p>
<p style="text-align: justify;">Bonn den 20. Januar 1950.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Bundespr&#228;sident Theodor Heuss Der Bundeskanzler Adenauer Der Bundesminister des Innern Heinemann</p>
<p style="text-align: justify;">Schon durch die bereits im Jahre 1950 wortgleiche &#220;bernahme der Beschreibung des Reichswappen ist die hinterlistige Absicht der BRD und ihrer Organe gemeinsam mit den Westm&#228;chten offen gelegt, dem Deutschen Reich w&#228;hrend dessen vor&#252;bergehender Handlungsunf&#228;higkeit die Hoheitszeichen zu entwenden. Das ist mit Hochverrat gegen&#252;ber dem Deutschen Reich bzw. den Reichsstaatsangeh&#246;rigen gleich zu setzen &#8211; und widerspricht auch der Gesetzesauslegung nach dem Grundgesetz. Etwaige Markenanmeldungen der BRD w&#228;ren gem&#228;&#223; § 50 Abs. 1 Nr. 4 MarkenG danach auch b&#246;sgl&#228;ubig erworben und sind nichtig!</p>
<p style="text-align: justify;">Im Internet sind die beschriebenen Sachverhalte ebenfalls ausf&#252;hrlich beschrieben. So kann man unter einer Website von Peter Endebrooks Spielkartenstempel aus Deutschlands Geschichte finden. Danach wurden z. B. die folgenden Steuer-Stempel in Deutschland von 1929 bis 1931 sowie von 1931 bis 1936 benutzt:</p>
<p style="text-align: justify;">Urkundsbeweis: <a rel="external" href="http://www.unics.uni-hannover.de/rrzn/endebrock/pers-home-de.html" target="_blank">www.unics.uni-hannover.de/rrzn/endebrock/pers-home-de.html</a></p>
<p style="text-align: justify;">Der Erlass &#252;ber die Dienstsiegel ( Anlage 1: Reichsgesetzblatt 1922, I S. 329, herausgegeben vom Reichsverlagsamt im Jahre 1930 ) legt fest wer die &#8220;Dienstsiegel und Verwendung des Reichsadlers auf amtlichen Schildern und Drucksachen&#8221; verwenden darf.</p>
<p style="text-align: justify;">Somit steht einwandfrei fest, dass die BRD – Organe einschlie&#223;lich Bundesverwaltungsamt den Reichsadler unbefugt beanspruchen und benutzen, da ihre Bevollm&#228;chtigung durch den Besatzungsvorbehalt entfallen ist und vorerst mindestens ihre v&#246;lkerrechtliche Legitimation insgesamt bestritten wird.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Irref&#252;hrung f&#252;hrt z. B. dazu, dass auf dem so genannten Bundespersonalausweis der so genannte Bundesadler und das Reichsadler-Wappen neuerdings gleichzeitig benutzt werden, um die Beanspruchung einer Vertretungsvollmacht f&#252;r das Deutsche Reich durch Gew&#246;hnung zu bewirken. Das treuwidrige Verhalten aller BRD-Organe gegen das Deutsche Reich erlaubt diese Wirkung niemals.</p>
<p style="text-align: justify;">Im folgenden wird die BRD-Gewaltaus&#252;bung zus&#228;tzlich auch als illegal nach dem Grundgesetz und der derzeitigen menschenrechtsfeindlichen Rechtsaus&#252;bung festgestellt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">In hunderten von Schauprozessen werden seit Jahren durch die BRdvD-Justiz vorrangig aus politischen Gr&#252;nden Staatsangeh&#246;rige des Deutschen Reiches mit unmittelbarer Reichsangeh&#246;rigkeit wider besseren Wissens durch die Mitarbeiter Lipski, Dahmen und Just des Bundesverwaltungsamtes in K&#246;ln wegen der Benutzung ihres Reichswappens mit Bu&#223;geldbescheiden verfolgt und von rechtsbeugenden Richtern am AG K&#246;ln verurteilt.</p>
<p style="text-align: justify;">Urkundsbeweis: BRdvD benutzt unbefugt und rechtswidrig Reichswappen in b&#246;ser Absicht</p>
<p style="text-align: justify;">Urkundsbeweis: Schutz der Reichsfarben, Reichswappen und Reichsflaggen</p>
<p style="text-align: justify;">Urkundsbeweis: Abbildung der von der BRdvD benutzten Reichswappen</p>
<p style="text-align: justify;">Im Bestand des so genannten Bundesverfassungsgerichtes wurde der Titel &#8220;Die Hoheitszeichen des Deutschen Reiches, Wappen, Flaggen und Kokarden&#8221;, herausgegeben vom Reichsministerium des Innern, Berlin, Reichsverlagsamt 1930, 14 Seiten mit Illustrationen, zur normalen Ausleihe gef&#252;hrt.</p>
<p style="text-align: justify;">Nachdem zur Wahrung der Rechte des Deutschen Reiches und seiner Staatsangeh&#246;rigen in den angef&#252;hrten Bu&#223;geldverfahren eine Ausleihe beim BVerfG beantragt wurde, wurde mitgeteilt, dass das Werk in ein &#8220;Bestandserhaltungsprojekt&#8221; ausgelagert sei und nicht mehr zur Ausleihe zur Verf&#252;gung steht. Es ist also festzustellen, dass das BVerfG offensichtlich systematisch die Rechtsliteratur zur Geschichte des Deutschen Reiches wie auch ebenso im Falle der Ver&#246;ffentlichung &#8220;Der r&#228;umliche Geltungsbereich von Verwaltungsakten&#8221;, Dissertation an der Uni G&#246;ttingen 1952, systematisch den Nachfragen der interessierten deutschen &#214;ffentlichkeit durch &#8220;Auslagerung&#8221; entzieht, weil diese den Br&#252;chen in der BRdvD-Legitimation auf die Spur gekommen ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Wie die obigen Ausz&#252;ge zeigen, wird sich das aber auf Dauer kontraproduktiv gegen die Verteidigungsversuche f&#252;r eine v&#246;lkerrechtswidrige und bereits untergegangene Grundgesetzgebung f&#252;r die Bundesrepublik Deutschland auswirken, weil das damit begangene Unrecht augenscheinlich wird. In allen laufenden und neuen Rechtsbehelfen kann nach ZPO § 142 auch die Vorlage dieser Ver&#246;ffentlichung gefordert werden, weil damit das rechtsgrundlagenlose Handeln von BRdvD-Organen wie zum Beispiel im Wappenstreit beweisbar wird.</p>
<p style="text-align: justify;">Wertet man die obigen Abbildungen zu den Reichswappen aus, so stellt man auch fest, dass sich alle BRdvD-Beh&#246;rden auf die Verwendung des Amtsschildes der Reichswehr verst&#228;ndigt haben. Daraus ist zu schlie&#223;en, dass sie durchaus bewusst den Charakter ihrer Gewaltenstellung dokumentieren wollten, ein Treppenwitz der Geschichte!</p>
<p style="text-align: justify;">Und wenn die BRdvD schon 1950 (?) das Deutsche Reich sein wollte, erhebt sich die einfache Frage, warum sie eine &#252;berhaupt neue Wappenverordnung brauchte und ohne nachvollziehbare Begr&#252;ndung nur Teile der Hoheitszeichen des Reiches &#252;bernommen hat</p>
<p style="text-align: justify;">Unter www.rechtliches.de hat Mark Obrembalski den vollen Wortlaut des Rechtsberatungsgesetz (RBerG) vom 13.12.1935, RGBL I S. 1478, zuletzt ge&#228;ndert durch Gesetz zur &#196;nderung des Einf&#252;hrungsgesetzes zur Insolvenzordnung und anderer Gesetze vom 19. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3836), in das Internet gestellt.</p>
<p style="text-align: justify;">Wegen der erheblichen Impertinenz von BRD-Organen in Amtsanma&#223;ung ohne rechtliche Grundlage bei der Verfolgung von deutschen Reichsstaatsangeh&#246;rigen, die sich aus deren Gewaltherrschaft endlich befreien wollen, wird nunmehr nachgewiesen, dass sich sogar BRD-Scheinminister nicht entbl&#246;den, sich selbst als Reichsminister zu bezeichnen, s. Artikel 5 des Rechtsberatungsgesetzes:</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;(1) Die Ausf&#252;hrungsvorschriften werden im Einvernehmen mit den beteiligten Reichsministern zu Artikel 1 dieses Gesetzes von dem Reichsminister der Justiz &#8230; erlassen. Hierbei k&#246;nnen erg&#228;nzende Bestimmungen getroffen, insbesondere Einschr&#228;nkungen oder Erweiterungen der Erlaubnispflicht bestimmt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">(2) (au&#223;er Kraft)&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Die T&#228;uschung der B&#252;rger hat in der BRdvD schlicht und einfach System!</span><br />
Zur Abwehr von weiteren Bu&#223;geldbescheiden wird die zus&#228;tzliche Eingabe folgender Ausf&#252;hrungen als Einspruch empfohlen, wenn man nicht die ganzen 37 Punkte vorlegt:
</p>
<p style="text-align: justify;">Nach G&#214;HLER, Ordnungswidrigkeitengesetz, 12. Auflage, § 124 Rn. 5, sind Staatssymbole eines anderen Staates nicht durch dieses Gesetz gesch&#252;tzt.</p>
<p style="text-align: justify;">Nach LEMKE/MOSBACHER, Ordnungswidrigkeitengesetz, 2. Auflage 8/2005, § 124, Rn. 6, handelt nicht unbefugt, wer aus sonstigen Gr&#252;nden zur Benutzung berechtigt ist. Der amtliche Anschein nach OMF-BRdvD-Gesetzen kann nicht auf eindeutig erkennbare Merkmale eines anderen Staates angewendet werden, s. OLG Stuttgart, 4 Ws 98/06 vom 25.04.2006.</p>
<p style="text-align: justify;">Karlsruher Kommentar, Ordnungswidrigkeitengesetz, 3. Auflage 2006, Rn. 10, l&#228;sst bei Sozialer Ad&#228;quanz, hier der Schutz der Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches mit unmittelbarer Reichsangeh&#246;rigkeit vor &#220;bergriffen der OMF-BRdvD auf ihrem eigenen Reichsgebiet, ebenfalls keinen rechtgrundlagenlosen Verfolgungsanspruch entstehen.</p>
<p style="text-align: justify;">Im &#252;brigen wurde bisher der vorgestellte tats&#228;chliche Sachverhalt bei der Benutzung des Reichswappens in rechtfertigendem Notstand, Notwehr und Gesch&#228;ftsf&#252;hrung ohne Auftrag nicht nachvollziehbar widerlegt. Es wurde auch noch nicht nachgewiesen, wie die OMF-BRdvD den Unterschied zwischen dem Reichswappen und dem Bundeswappen feststellt.</p>
<p style="text-align: justify;">Die OMF-BRdvD ist auch kein Staat und kann damit kein &#8211; eigenes &#8211; Staatssymbol haben. Dazu fehlt es ihr einfach an einem eigenen Staatsvolk, u. a. weil alle OMF-BRD- und OMF-BrdvD-Ein&#8221;deutsch&#8221;ungen nichtig sind und f&#252;r immer bleiben. Die OMF-BRdvD kann keine Reichsangeh&#246;rigkeit verleihen und Deutscher ist nur, wer die unmittelbare Reichsangeh&#246;rigkeit besitzt (RuStAG von 1913 und StAG von 1999).</p>
<p style="text-align: justify;">Insoweit ist kein Vorsatz f&#252;r eine Rechts&#252;bertretung nachzuweisen, weil es ihn nicht gibt.</p>
<p style="text-align: justify;">Und neben den vielen anderen rechtsgrundlagenlosen Handlungen der Handlanger im BVA K&#246;ln sollte auch ber&#252;cksichtigt werden, dass diese wider besseren Wissens um die BRdvD-Vorschriften zur Verfolgungsverj&#228;hrung nach OWiG § 31 versp&#228;tete Bu&#223;geldbescheide gegen von ihnen Angegriffenen erlassen, um eine politische Verfolgung m&#246;glicherweise durch falsche Rechtsmittelbelehrung und &#220;berrumpelung zu vollenden.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Einstellung von Verfolgungsverj&#228;hrung hat das BVA K&#246;ln durch R&#252;cknahme des Bu&#223;geldbescheides selbst zu veranlassen, LEMKE/MOSBACHER, a. a. O., § 31, Rn. 14.</p>
<p style="text-align: justify;">Gleichzeitig hat sie die hiermit anschlie&#223;enden Strafanzeigen/Strafantr&#228;ge gegen die BVA-Erf&#252;llungsgehilfen HENSEN, DAHMEN, LIPSKI und JUST von Amts wegen an die StA K&#246;ln weiter zu leiten.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Genannten werden hiermit beschuldigt, sich durch den geduldeten, ungehinderten Verkauf von Fu&#223;ballweltmeisterschafts-Fanartikeln mit den Abbildungen des von ihnen beanspruchten Reichswappens nach den nachfolgenden Abbildungen selbst strafbar gemacht zu haben. Sie haben damit zur ausschlie&#223;lich politischen Verfolgung von deutschen Patrioten als Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches mit unmittelbarer Reichsangeh&#246;rigkeit zur gleichen Zeit gegen solche unbegr&#252;ndete Bu&#223;geldbescheide zum eigenen Vorteil verschickt, in welcher sie millionenfache Verk&#228;ufe zur Erzielung finanzieller Vorteile (Steuern, Abgaben) f&#252;r ihren Dienstherren zugelassen haben.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">In DER SPIEGEL 26/2006, S. 168-169 war folgendes zu lesen:</span><br />
Wolfgang Sch&#228;uble, 63, Bundesinnenminister und zust&#228;ndig f&#252;r den Sport, zeigt sich zur Fu&#223;ballweltmeisterschaft tolerant gegen&#252;ber Fahnen-Fouls. Das Hissen der Bundesdienstflagge, die auf schwarzrotgoldenem Grund den Bundesadler abbildet, ist nach Gesetzeslage nur den obersten Repr&#228;sentanten wie Pr&#228;sident, Kanzler oder Bundesministern erlaubt. Privatpersonen d&#252;rfen die Hoheitsfahne bei Androhung einer Geldstrafe wegen Ordnungswidrigkeit nicht aufziehen. Nicht einmal Gemeinden oder L&#228;ndern ist die Verwendung des Symbols des Bundes gestattet. Angesichts des nationalen Fahnenmeers von teilweise kurios verfremdeten Bundesadlern Marke Suppenhuhn auf Autofahnen aus fern&#246;stlicher Produktion hat Sch&#228;ubles Protokoll einen „Ausnahmezustand&#8221; erkannt. „Wir dulden bis zum Ende der WM die Verwendung der Fahnen, um den Fans nicht die Freude zu nehmen&#8221;, so eine Ministeriumssprecherin. Sch&#228;ubles Fahnen-Toleranz nutzt auch Kai Diekmann, Chefredakteur der gr&#246;&#223;ten deutschen Boulevardzeitung: Vor seinem Hamburger Privathaus weht neuerdings eine metergro&#223;e schwarzrotgoldene Flagge mit dem Bundesadler &#8211; als w&#228;re hier eine Au&#223;enstelle des Bundespresseamts ans&#228;ssig.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">In der Berliner Morgenpost vom Sonntag, den 16. Juli 2006, S. 12, stand folgendes:</span><br />
Sie wenden damit wissentlich selektiv BRdvD-(Schein)Gesetze zu ihrem eigenen Vorteil und zum Nachteil auch eines Einspruchsf&#252;hrers an, um ihn schlussendlich bei Zahlungsverweigerung der Freiheit zu berauben.
</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;"><em>Dann d&#252;rfen sie sich aber auch nicht wundern, dass mit ihnen noch abgerechnet werden soll und muss, wenn die Zeit gekommen ist.</em></span></p>
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		<title>Fakt Nr.26: Das Wahlrecht zum Bundestag und die Gesetzgebung sind illegal</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Sep 2009 00:57:36 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die politischen Repr&#228;sentanten der BRD werden nicht m&#252;de, immer wieder darauf hinzuweisen, dass die Bundesrepublik Deutschland der freieste Staat deutscher Geschichte ist, und auch darauf, dass er ein Rechtsstaat sei. Das stimmt schon aus den bisher beschriebenen Sachverhalten nicht. Das Grundgesetz macht &#252;ber die Grundlagen eines Rechtsstaates klare, unmissverst&#228;ndliche Aussagen. Es m&#246;ge hiermit dargelegt werden, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Die politischen Repr&#228;sentanten der BRD werden nicht m&#252;de, immer wieder darauf hinzuweisen, dass die Bundesrepublik Deutschland der freieste Staat deutscher Geschichte ist, und auch darauf, dass er ein Rechtsstaat sei. Das stimmt schon aus den bisher beschriebenen Sachverhalten nicht.</p>
<p><span id="more-74"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Das Grundgesetz macht &#252;ber die Grundlagen eines Rechtsstaates klare, unmissverst&#228;ndliche Aussagen. Es m&#246;ge hiermit dargelegt werden, dass ein weiteres Kernst&#252;ck eines vorgegaukelten rechtsstaatlichen BRD &#8211; Staatswesens, das Parlament, seit Jahrzehnten unrechtm&#228;&#223;ig zustande kommt, und es ein Betrug am irregef&#252;hrten W&#228;hler ist, zu behaupten, die Abgeordneten seien vom Volk gew&#228;hlt, obwohl es nach den gesetzwidrigen Wahlgesetzen rechtswidrig zusammengesetzt ist. Die Folgerungen, die sich daraus ergeben, sind kaum absehbar.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Denn die Bundesrepublik Deutschland ist auch aus diesem Grund gesetzlos und lebt im Zustand totaler Anarchie.</span></p>
<p style="text-align: justify;">Der bekannte Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim beschreibt in seinem Buch &#8220;Staat ohne Diener&#8221; in Kapitel IV: &#8220;Die Wahlen sind unmittelbar der wissenschaftliche und historische Hintergrund dieses Skandals der Skandale&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Nach Artikel 38 des Grundgesetzes gilt; &#8220;Die Abgeordneten des deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gew&#228;hlt.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">In Wirklichkeit werden die Abgeordneten in zwei verschiedenen, also nicht gleichen Wahlverfahren gew&#228;hlt. Unter Missachtung des Gebotes des Artikels 38 des GG hat der Bundestag am 7, Mai 1956 das Bundeswahlgesetz beschlossen und ihm am 1. September 1975 seine heutige Fassung gegeben.</p>
<p style="text-align: justify;">Das eine der darin bestimmten Wahlverfahren (Bundeswahlgesetz) sieht in der Tat unmittelbare Wahl eines Abgeordneten in jedem Wahlkreis vor.</p>
<p style="text-align: justify;">In einem zweiten, also eben nicht gleichen, anderen Wahlverfahren des Bundeswahlgesetzes w&#228;hlt der W&#228;hler &#252;berhaupt keine Abgeordneten, sondern eine Partei, indem er seine Stimme f&#252;r eine Landesliste abgibt, also w&#228;hlt er auch keinen Abgeordneten unmittelbar.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Kurzum: Der Bundestag war seit 1956 und ist auch heute noch nicht grundgesetzkonform zusammengesetzt und damit ein rechtswidriges Staatsorgan.</span></p>
<p style="text-align: justify;">Das hat bedeutende Folgen:</p>
<p style="text-align: justify;">a) Da alle Handlungen des Bundestages der vorgeschriebenen Form des Artikels 38 ermangelten, sind sie samt und sonders nichtige Rechtsgesch&#228;fte ( § 125 BGB);</p>
<p style="text-align: justify;">b) Da die F&#228;lschung der Absicht des Artikels 38 durch das ihm entgegen stehende Bundeswahlgesetz als plumper Betrug gegen die guten Sitten verst&#246;&#223;t, sind alle auf dieser Grundlage von nicht rechtens gew&#228;hlten Abgeordneten vollzogenen Rechtsgesch&#228;fte nichtig ( § 134 BGB);</p>
<p style="text-align: justify;">c) Da das Grundgesetz ausdr&#252;cklich die mittelbare Wahl von Abgeordneten verbietet, indem es die unmittelbaren fordert, haben alle Handlungen des Bundestages gegen ein gesetzliches Verbot versto&#223;en und tun es auch heute noch. Sie sind damit samt und sonders nichtig (§ 134 BGB).</p>
<p style="text-align: justify;">S&#228;mtliche Handlungen des Deutschen Bundestages seit 1956 standen damit im Widerspruch zum Grundgesetz, waren aber letztlich durch den Besatzungsvorbehalt w&#228;hrend der Besatzungszeit gedeckt. Besatzerrecht ist immer Gewaltrecht und kein origin&#228;res Menschenrecht.</p>
<p style="text-align: justify;">Ab dem 03.10.1990 allerdings sind s&#228;mtliche Handlungen des Deutschen Bundestages auch aus diesem Grund nicht nur nichtige Rechtsgesch&#228;fte, sie waren und sind auch strafbar nach StGB § 92 (1), (2) und StGB 108 a (W&#228;hlert&#228;uschung} und § 132 a (Amtsanma&#223;ung). Dabei wiegt die Strafbarkeit der Leute, die das Bundeswahlgesetz verfasst und beschlossen haben, und derer, die von diesem Betrug heute absichtlich und vors&#228;tzlich Vorteil ziehen, zwar schwer, ist aber im Zusammenhang mit dem Schaden, den die rechtswidrige Zusammensetzung des Bundestages noch immer verursacht, nachrangig.</p>
<p style="text-align: justify;">Der nicht nach dem Grundgesetz zusammengesetzte BRD-Bundestag hat keinerlei menschen- und v&#246;lkerrechtliche Legitimation zur Gesetzgebung.</p>
<p style="text-align: justify;">Alle durch den Bundestag vorgenommenen Amtshandlungen und entworfenen Gesetze ab dem 03.10.1990 sind durch Amtsanma&#223;ung von unautorisierten Privatpersonen vorgenommen, entworfen und nichtig.</p>
<p style="text-align: justify;">Eine Folge dieser grundgesetzwidrigen Bundeswahlgesetze ist die unbeschreibliche &#196;mterkorruption in der BRD, die das ganze Land l&#228;hmend &#252;berzieht und verdirbt.</p>
<p style="text-align: justify;">Die BRD ist eines der korruptesten L&#228;nder in der Welt. Dabei sind nicht nur die zahlreichen Bestechungen und Durchstechereien zwischen Wirtschaft und Beh&#246;rden zur Verschwendung und Verteilung von Steuergeldern gemeint. Das gravierenste Korruptionsproblem in der BRD ist die &#196;mterkorruption, welche sich in dreifacher Gestalt manifestiert.</p>
<p style="text-align: justify;">Zum Ersten besetzen die Parteien die &#246;ffentlichen Posten bis hinab zu Hausmeisterstellen in Schulen und Beh&#246;rden mit ihren Parteiangeh&#246;rigen, die sich daf&#252;r gegebenenfalls gef&#228;llig zeigen m&#252;ssen und werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Zum Zweiten besetzen die Parteien alle von der &#246;ffentlichen Hand kontrollierten und zu beaufsichtigenden Positionen in z.B. Staatsbetrieben, anteilig gehaltenen Unternehmen, Energiekonzernen und Sparkassen ebenfalls mit Parteigenossen.</p>
<p style="text-align: justify;">Zum Dritten besetzen sie alle nach dem Grundgesetz vorgesehenen Kontrollorgane zur Sicherung einer so genannten verfassungsgem&#228;&#223;en Ordnung wie auch alle Gerichte bis zum BVerfG ebenfalls mit Parteigenossen, die jegliche Gegenwehr und Beschwerden gegen die &#196;mterkorruption unm&#246;glich machen.</p>
<p style="text-align: justify;">Bei diesen Machenschaften verschw&#246;ren sich die Parteien zu einem Parteienproporz, der damit im Wege einer heimlichen gro&#223;en Koalition aller derzeitigen BRD-Parteien eine riesige Bereicherungsm&#246;glichkeit f&#252;r Parteimitglieder schafft. Wer seinen Posten f&#252;r andere Parteien r&#228;umen muss, erh&#228;lt seine Pfr&#252;nde notfalls ohne Arbeit weiter, wodurch sich das Aufbegehren angeblich konkurrierender Parteien d&#228;mpfen l&#228;sst. Die Abwahl in Korruptionsverdacht stehender Spitzenpolitiker mit erstrangigen Listenpl&#228;tzen wie u. a. KOHL, SCH&#196;UBLE, RAU ist dem W&#228;hler praktisch unm&#246;glich gemacht.</p>
<p style="text-align: justify;">Also ist auch mit den grundgesetzwidrigen Wahlgesetzen in der BRD kein Rechtsstaat zu machen, dem man zum Gehorsam verpflichtet sein k&#246;nnte.</p>
<p style="text-align: justify;">Zus&#228;tzlich sind nach Punkt 21 aber auch jegliche Wahlen und jegliche Gremien zur Gesetzgebung in der BRD von vorne herein illegal und v&#246;lkerrechtswidrig, weil an diesen von Anfang an seit der Gr&#252;ndung der Besatzungskonstrukte BRD und DDR Ausl&#228;nder und Staatenlose daran beteiligt waren und sind. Weder die DDR noch die BRD konnte solche Personen zu Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches und Mitglieder des Deutschen Volkes ernennen.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Als Folgerung aus dem RuStAG von 22.7.1913 ist also festzustellen:<br />
</span><br />
1. Es gibt keine BRD-Staatsangeh&#246;rigkeit 2. Alle BRD-Staatsangeh&#246;rigenernennungen sind nichtig 3. Alle bisherigen BRD-Wahlen sind ung&#252;ltig
</p>
<p style="text-align: justify;">Auch die folgenden Paragraphen des BRD-Strafgesetzbuches wurden bisher gegen die amtlich bestellten Wahlf&#228;lscher und den davon Beg&#252;nstigten nicht angewendet, weil es die Siegerm&#228;chte so bestimmt haben und es den deutschen Nutznie&#223;ern zum Betrug des Deutschen Volkes so passt.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">StGB § 107 a (Wahlf&#228;lschung)</span><br />
1. Wer unbefugt w&#228;hlt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeif&#252;hrt oder das Ergebnis verf&#228;lscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu f&#252;nf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 2. Ebenso wird bestraft, wer das Ergebnis einer Wahl unrichtig verk&#252;ndet oder verk&#252;nden l&#228;sst. 3. Der Versuch ist strafbar.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">StGB § 107 b (F&#228;lschung von Wahlunterlagen)</span><br />
(1) Wer (3) seine Eintragung in die W&#228;hlerliste (Wahlkartei) durch falsche Angaben erwirkt, (4) einen anderen als W&#228;hler eintr&#228;gt, von dem er wei&#223;, dass er keinen Anspruch auf Eintragung hat, (5) die Eintragung eines Wahlberechtigten als W&#228;hler verhindert, obwohl er dessen Wahlberechtigung kennt, (6) sich als Bewerber f&#252;r eine Wahl aufstellen l&#228;sst, obwohl er nicht w&#228;hlbar ist, (7) wird mit Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagess&#228;tzen bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">StGB § 108 (W&#228;hlert&#228;uschung)</span><br />
(1) Wer durch T&#228;uschung bewirkt, dass jemand bei der Stimmabgabe &#252;ber den Inhalt seiner Erkl&#228;rung irrt oder gegen seinen Willen oder ung&#252;ltig w&#228;hlt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.
</p>
<p style="text-align: justify;">Eine gro&#223;e Tageszeitung titelte nach der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag:</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 18px; font-weight: bold;">600.000 T&#252;rken haben Schr&#246;der gew&#228;hlt!</span></p>
<p style="text-align: justify;">Und genau diese Meldung ist es, welche die gegen die Bundestagswahlen zum 16. Deutschen Bundestag Einsprechenden veranlasst, die Durchf&#252;hrung der Wahl als illegal und ohne Rechtsgrundlage feststellen und das Wahlergebnis einschlie&#223;lich aller so Gew&#228;hlten als nichtig erkennen zu lassen. Es ist Vorsatz und Plan aller politischen Parteien in der BRD, das Deutsche Volk der Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches an jeglicher unbeeinflusster Wahl, Selbstbestimmung und Selbstverwaltung zu hindern. Dazu benutzen sie Privilegien.</p>
<p style="text-align: justify;">Unwissende, sprach- und rechtsunkundige Ausl&#228;nder ohne Bezug und Bindung an Kultur, Stammeszugeh&#246;rigkeit und christliche Religion sollen den schleichenden Austausch des Volkes der Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches erreichen und ihre Stammlande und Reichsgebiete fremdl&#228;ndischen Eroberern aush&#228;ndigen. Das ist mit vollem Wissen auch der Bundestagsabgeordneten der vorherigen Wahlperioden, die zum gro&#223;en Teil aufgrund ihrer neuen sicheren Wahllistenpl&#228;tze ihr kriminelles, hochverr&#228;terisches Handeln fortsetzen wollen, geschehen.</p>
<p style="text-align: justify;">Auch wenn niemand etwas gegen die angemessene wirtschaftliche Bet&#228;tigung von Ausl&#228;ndern auf dem Staatsgebiet des Deutschen Reiches haben kann, so lange dadurch nicht Recht und Ordnung gest&#246;rt werden, k&#246;nnen diese nicht ungehindert die Staatsangeh&#246;rigkeit des Deutschen Reiches beanspruchen und &#252;ber die Lebensumst&#228;nde solcher Staatsangeh&#246;riger mitbestimmen. Das sollen die OMF-BRD-Bundestagsabgeordneten doch einmal in Saudi-Arabien, dem Iran oder der T&#252;rkei versuchen, bevor sie &#252;ber solche Rechtsverleihungen weiter nachdenken.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">In &#8220;Halt mal die Schnauze&#8221;, DER SPIEGEL 45/2005, S. 68, Spalte 1 Mitte, liest man:</span><br />
Die Selbstbedienung wird noch potenziert durch den Bedarf an Zuwendungen und Jobs vieler Zuwanderer. Von den rund 200.000, die seit 1989 aus der Sowjetunion und ihren Nachfolgestaaten aufgrund ihrer &#8220;j&#252;dischen Nationalit&#228;t&#8221; (Anf&#252;hrungsstriche im Originaltext!) in Deutschland aufgenommen wurden, haben die meisten schon wegen mangelnder Sprachkenntnisse auf dem Arbeitsmarkt kaum eine Chance.
</p>
<p style="text-align: justify;">Bei diesen Personen handelt es sich bekanntlich nicht um Abk&#246;mmlinge von Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches und um keine Personen, die sich bedingungslos in Deutschland assimilieren wollen. Dennoch hat die BRD zahlreichen dieser Personen nicht nur scheinbar ihre Einb&#252;rgerung und die Staatsangeh&#246;rigkeit &#8220;Deutsch&#8221; verliehen, sondern ihnen auch neue Identit&#228;ten und eingedeutschte Namen zugeschrieben. Da auch solche Personen an den Wahlen in der BRD teilgenommen haben und nehmen, wird das Selbstbestimmungsrecht des Deutschen Volkes der Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches auf ihrem Reichsgebiet planm&#228;&#223;ig und systematisch ausgeh&#246;hlt und verhindert. Das gilt um so mehr, als bei dem illegalen Wahlrecht durch die Zweitstimmen schon wenige 100.000 ausreichen, um das Wahlergebnis entgegen dem Willen der Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches auf den Kopf zu stellen. So haben die &#8220;T&#252;rken&#8221; Schr&#246;der deshalb bevorzugt, weil dieser ihr Vaterland T&#252;rkei in die EU bringen wollte, was nicht unbedingt im Interesse der christlichen Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches sein kann.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">In DER SPIEGEL, 6/2006, Seite 35</span>, wird die folgende Einb&#252;rgerungsstatistik ver&#246;ffentlicht. Danach wurden alleine zwischen 1999 und 2004 fast 1 Million Ausl&#228;nder durch daf&#252;r nicht berechtigte BRD-Strukturen nach dem grundgesetzwidrigen Staatsangeh&#246;rigenreformgesetz zu Scheindeutschen ernannt, die f&#252;r die Wahlen zum 16. Deutschen Bundestag als entscheidendes Z&#252;nglein an der Waage zur Verf&#252;gung standen.</p>
<p style="text-align: justify;">Nach einer Interpolation waren das:</p>
<p style="text-align: justify;">1999 ca. 152.096</p>
<p style="text-align: justify;">2000 ca. 186.690</p>
<p style="text-align: justify;">2001 ca. 171.805</p>
<p style="text-align: justify;">2002 ca. 156.920</p>
<p style="text-align: justify;">2003 ca. 142.035</p>
<p style="text-align: justify;">2004 ca. 127.150</p>
<p style="text-align: justify;">mit der &#8220;deutschen&#8221; Staatsangeh&#246;rigkeit bedachte Zuwanderer, die das Wahlvolk ver&#228;ndern halfen.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Das best&#228;tigt eine weitere Ver&#246;ffentlichung:</span><br />
Die Tendenzen des hier beschriebenen V&#246;lkermordes, der alle Wahlen in der BRD ma&#223;geblich verf&#228;lscht und gleichzeitig ung&#252;ltig machen muss, werden leider durch die Richter an allen BRD-Gerichten unterst&#252;tzt, die nur an ihre augenblicklichen Vorteile bei ihrem Erwerb des Lebensunterhaltes denken und so viel als m&#246;glich aus den entm&#252;ndigten Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches pressen wollen.
</p>
<p style="text-align: justify;">In der Braunschweiger Zeitung vom 21.10.2005 steht eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig – BVerwG 5 C 8.05. Dieses gibt einem T&#252;rken die &#8220;Einb&#252;rgerung&#8221; mit der Begr&#252;ndung frei, dass zur Einb&#252;rgerung das Sprechen wichtiger ist als das Schreiben. &#8220;Er m&#252;sse sich nicht eigenh&#228;ndig schriftlich ausdr&#252;cken k&#246;nnen.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Im Hinblick auf die Verweigerung jeglicher verl&#228;sslicher Rechtsstaatlichkeit in der BRD nach den Erl&#228;uterungen auch in der Anlage zum menschen- und v&#246;lkerrechtlichen Legitimationsdebakel der BRD, das Rechtsberatungsverbot, den Anwaltszwang und das juristische Standesrecht sind es genau solche unselbst&#228;ndigen und rechtsunkundigen &#8220;Eingeb&#252;rgerten&#8221;, die es der herrschenden Klasse von Parteiangeh&#246;rigen und Juristen in der BRD erlauben sollen, ihre Ziele der Verbrechen gegen die Menschlichkeit und V&#246;lkermord an den Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches unbeeinflussbar fortsetzen zu k&#246;nnen.</p>
<p style="text-align: justify;">Es wird also festgestellt, dass an der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag der BRD mit Wissen von Wahlveranstaltern, Gesetzgeber und Wahlbewerbern unter T&#228;uschung der W&#228;hler entsprechend ZPO § 138 Millionen von Scheineingeb&#252;rgerten, Staatenlosen und Ausl&#228;ndern teilgenommen haben. Zu diesen z&#228;hlen alle Personen, die von der OMF-BRD die fiktive Staatsangeh&#246;rigkeit &#8220;Deutsch&#8221; verliehen bekommen haben und die den Beh&#246;rden im einzelnen bekannt sind.</p>
<p style="text-align: justify;">Auch unter den Gew&#228;hlten befinden sich schon solche Einge&#8221;deutsch&#8221;ten, nat&#252;rlich bevorzugt von Einge&#8221;deutsch&#8221;ten ihrer Herkunft auch gew&#228;hlt!</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Damit sind die Straftatbest&#228;nde des STGB §§ 107, 108 erf&#252;llt, was hiermit auch zur Anzeige in der BRD und im Deutschen Reich gebracht wird.</span></p>
<p style="text-align: justify;">Abschlie&#223;end wird auch auf die Rolle der &#246;ffentlichen Medien in der BRD hingewiesen, welche die W&#228;hlert&#228;uschung und den st&#228;ndigen Wahlbetrug schweigend begleiten und damit unterst&#252;tzen. In &#8220;Mildes Licht&#8221;, DER SPIEGEL 42/2005, S. 136, 1. Spalte unten, wird &#252;ber den Versuch der Einf&#252;hrung des Listenwahlrechts in Italien folgendes richtig ausgef&#252;hrt:</p>
<p style="text-align: justify;">Schon die n&#228;chsten Wahlen im Fr&#252;hjahr sollen nach Verh&#228;ltniswahlrecht abgehalten werden. Der W&#228;hler stimmt dann f&#252;r Listen, nicht mehr f&#252;r Personen.</p>
<p style="text-align: justify;">Das w&#252;rde die Macht der Parteif&#252;hrer st&#228;rken. Parteiinterne Kritiker k&#246;nnten auf hintere Listenpl&#228;tze strafversetzt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Treffender kann das grundgesetzwidrige Wahlgesetz zur Wahl des Deutschen Bundestages auch nicht beschrieben werden, ein typisches Eigentor der BRD-Journaille. Und so funktioniert Wahlrecht in der BRD auch: &#8220;Hecht von der Elbe&#8221; DER SPIEGEL 52/2005, S. 45, 2./3. Spalte:</p>
<p style="text-align: justify;">Dabei verlor er viele Freunde in der Partei; auch CDU-B&#252;rgermeister Ole von Beust war indigniert, die Polit-Karriere Hechts in Gefahr. Hecht musste damit rechnen, bei der n&#228;chsten B&#252;rgerschaftswahl auf einen aussichtslosen Listenplatz strafversetzt zu werden &#8211; und damit seinen Parlamentsitz zu verlieren.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag ist also ein typisches Beispiel f&#252;r die T&#228;uschung der W&#228;hler auf dem Teilgebiet des Deutschen Reiches, welches durch illegale BRdvD-Strukturen im W&#252;rgegriff gehalten werden soll. Ein unter dem Antrag vom 13.11.2005 vorgestellte Einspruch gegen diese Wahl sollte ein weiterer vorbereitender Schritt zur Befreiung der Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches aus der Bevormundung durch illegale Scheineinge&#8221;deutsch&#8221;te sein, die sich in voller Kenntnis der verschworenen BRdvD-Juristen ohne gesetzliche Grundlage an Wahlen beteiligen.</p>
<p style="text-align: justify;">Nachdem sich der Deutsche Bundestag einer z&#252;gigen Bearbeitung der unwiderlegbaren Wahlf&#228;lschung, W&#228;hlert&#228;uschung und F&#228;lschung von Wahlunterlagen vorhersehbar verweigerte, wurde mit Datum vom 14.05.2007 Sachstandsanfrage gestellt, Zitat Anfang:</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Einwurfeinschreiben</em></p>
<p style="text-align: justify;"><em>An den<br />
Deutschen Bundestag<br />
Ausschuss f&#252;r Wahlpr&#252;fung, Immunit&#228;t und GO<br />
Platz der Republik 1<br />
11011 Berlin</em>
</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Betr.: Wahlanfechtung</em></p>
<p style="text-align: justify;"><em>Bezug: Ihr Schreiben vom 07.04.2006 * Ihr Zeichen WP 168/05</em></p>
<p style="text-align: justify;"><em>Sehr geehrte Damen und Herren!</em></p>
<p style="text-align: justify;"><em>Nachdem nun 18 Monate vergangen sind, stelle ich erneut die einfache Frage, wann &#252;ber die eingereichte Wahlanfechtung endlich entschieden werden wird. Der Zweck der Nachfrage ist es immer noch, so schnell als m&#246;glich zu verhindern, dass weiterhin illegal in den Bundestag gew&#228;hlte Deutsche als tats&#228;chlich Staatsangeh&#246;rige des Deutschen Reiches oder staatenlose Ausl&#228;nder gemeinsam das &#8220;Deutsche&#8221; Volk der Reichsangeh&#246;rigen reduzieren, Kriege anzetteln oder f&#252;hren, Renten k&#252;rzen, Steuern &#252;berheben (19 % Mehrwertsteuer und Versicherungssteuer) und gleichzeitig das Volksverm&#246;gen veruntreuen, z. B. U-Boote verschenken!</em></p>
<p style="text-align: justify;"><em>Es ist also immer noch Gefahr im Verzuge!</em></p>
<p style="text-align: justify;"><em>Unter diesem Gesichtspunkt ist es nicht zu verstehen, dass die Wahleinspr&#252;che nicht nach der wichtigen Reihenfolge der unwiderlegbaren Anfechtungsgr&#252;nde bearbeitet werden, weil dadurch alle anderen weniger durchschlagenden Einspr&#252;che mit erledigt w&#228;ren. Als Anlage erhalten Sie heute weitere Internetausz&#252;ge, nach denen bis Ende 1999 durch die BRD keine Deutschen nach RuStAG von 1913 und StAG vor Ende 1999, jeweils § 1, geschaffen werden konnten. Und das StAG ab 1999 ist schlicht nichtig und schafft ebenfalls keine Deutschen nach GG Art. 116 I GG, s. auch Tr&#246;ndle/Fischer, Strafgesetzbuch 2006, § 7, Rn 2a, Zitat Anfang:<br />
</em><br />
<em>&#8220;Deutscher im Sinne von Art. 116 I GG ist, wer die deutsche Staatsangeh&#246;rigkeit besitzt (§ 1 StAG)&#8221;!</em>
</p>
<p style="text-align: justify;">Zitat Ende!</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Er muss also nach § 1 StAG immer die unmittelbare Reichsangeh&#246;rigkeit besitzen, welche die BRD niemals verleihen konnte!</span></p>
<p style="text-align: justify;">Inzwischen wurden auch die fl&#228;chendeckenden Wahlf&#228;lschungen im September 2006 in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen angefochten.</p>
<p style="text-align: justify;">Ein beabsichtigtes Aussitzen der Wahlanfechtung durch die Bundestagsabgeordneten wird diese auch nicht vor der Strafverfolgung als illegale Amtbesetzer sch&#252;tzen.</p>
<p style="text-align: justify;">Und die Problematik der fl&#228;chendeckenden Wahlf&#228;lschungen in der BRvdD zum Zwecke des V&#246;lkermordes an den Deutschen mit unmittelbarer Reichsangeh&#246;rigkeit wird Tag f&#252;r Tag einem gr&#246;&#223;eren staunenden Publikum nahegebracht. Insoweit arbeitet die Zeit sowieso gegen die &#8220;Bundestagsabgeordneten&#8221; der BRdvD.</p>
<p style="text-align: justify;">Eine erste Eingabe beim Bundesverfassungsgericht wegen dieser erkennbaren Taktik des &#8220;Deutschen Bundestages&#8221; wurde zwar nicht bearbeitet und durch den hinreichend bekannten Dr. HIEGERT wieder der Aktenablage zugef&#252;hrt. Gleichwohl haben einige rechtliche Hinweise dazu gef&#252;hrt, dass mit mehr Erfolg erneut in K&#252;rze ein Antrag auf einstweilige Anordnung gegen den Deutschen Bundestag gestellt werden wird, wenn die Wahlanfechtung weiterhin nicht entsprechend dem Rechtsstaatsprinzip z&#252;gig bearbeitet wird.</p>
<p style="text-align: justify;">Sollte also wiederum kein baldiger Bearbeitungstermin von Ihnen bekannt gegeben werden, wird sofort erneut das BVerfG direkt angerufen, wobei diesmal eine auch dortige Bearbeitungsverweigerung neben weiteren Ma&#223;nahmen die Anrufung des Europ&#228;ischen Gerichtshofes f&#252;r Menschenrechte bewirken w&#252;rde. Man braucht bekanntlich in Deutschland einen l&#252;ckenlosen Nachweis, dass es hier kein verl&#228;ssliches Recht und keine rechtsstaatskonforme Justizgew&#228;hrleistungspflicht gibt, wenn man &#252;berhaupt eine Chance auf Herstellung von Recht und Gesetz haben will.</p>
<p style="text-align: justify;">Daf&#252;r sind die vorliegenden Eingaben nun aber ausreichend, weil sonst absehbar ist, dass einfach die n&#228;chste Wahlperiode f&#252;r den Bundestag die jetzt nicht bearbeitete Wahlanfechtung aushebeln w&#252;rde.</p>
<p style="text-align: justify;">Zitat Ende!</p>
<p style="text-align: justify;">Urkundsbeweis: Die Antwort von &#252;berf&#252;hrten Wahlbetr&#252;gern als so genannte &#8220;Volks&#8221;vertreter!</p>
<p style="text-align: justify;">Der abgebildete Antworttext des Deutschen Bundestages ist der bisher letzte und wiederum unverbindlich und ausweichend formuliert, wie man es schon von den Juristen in allen Bereichen der BRdvD-Strukturen gew&#246;hnt ist, wenn sie das Recht planm&#228;&#223;ig umgehen oder missachten wollen. Dazu muss man nur noch wissen, dass angefochtene Wahlen auch durch das BVerfG abgeschirmt werden, wie unschwer aus dem FOCUS 38/2006, S. 56, letzter Absatz abzuleiten ist:</p>
<p style="text-align: justify;">Da sich also erkennbar eine kriminelle Organisation von BRdvD-Politikern und -(Schein)Richtern ohne Rechtsgrundlagen einer Gewaltherrschaft &#252;ber das Deutsche Volk der Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches mit unmittelbarer Reichsangeh&#246;rigkeit bedient, bei der sie gleichzeitig Millionen Scheineingedeutschte Ausl&#228;nder und Staatenlose zu Wahlf&#228;lschungen in Deutschland und der EU benutzt und diese ebenfalls unterdr&#252;ckt, wurde dieser Sachverhalt auch der neuen Bundesgeneralanw&#228;ltin Monika Harms, ehemals auch Richterin am Bundesgerichtshof, mit Einschreiben/R&#252;ckschein vom 18.10.2006 zur Anzeige gebracht. Eine Antwort mit Aktenzeichen steht bis heute noch aus, weshalb am 20.12.2006 eine Erinnerung abgeschickt wurde.</p>
<p style="text-align: justify;">Die nachfolgend abgebildete Strafanzeige sollte also jeden Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches mit unmittelbarer Reichsangeh&#246;rigkeit animieren, sich bei jeder n&#228;chsten Wahlbekanntmachung in Deutschland mit den Argumenten allgemein nach diesem Rechtsgutachten zur tats&#228;chlichen Rechtslage und speziell im vorliegenden Punkt 26 schon vor der Wahl und erst recht nach der Wahl zur Anfechtung zu schreiten. Auch weitere Strafanzeigen k&#246;nnen helfen, Namen vom Beteiligten und Unterst&#252;tzern am Hochverrat gegen das Deutsche Volk der Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches zu gewinnen.</p>
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		<title>Fakt Nr.27: Der Wesensinhalt des Grundgesetzes in der BRD wird beseitigt</title>
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		<pubDate>Sun, 13 Sep 2009 17:25:20 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[In der Bundesrepublik Deutschland wird im Sinne eines Staatstreiches von oben durch Politik und Justiz gemeinsam das Grundgesetz, Recht und Gesetz seit vielen Jahren einer st&#228;ndigen verwerflichen juristischen Knochenerweichung ausgesetzt, die nunmehr nach der Zivilprozessreform zum 01.01.2002 und dem Zustellungsreformgesetz zum 01.07.2003 eine fast vollst&#228;ndige Rechtlosigkeit missliebiger Rechtsuchender bewirken kann und auch in zahlreichen F&#228;llen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">In der Bundesrepublik Deutschland wird im Sinne eines Staatstreiches von oben durch Politik und Justiz gemeinsam das Grundgesetz, Recht und Gesetz seit vielen Jahren einer st&#228;ndigen verwerflichen juristischen Knochenerweichung ausgesetzt, die nunmehr nach der Zivilprozessreform zum 01.01.2002 und dem Zustellungsreformgesetz zum 01.07.2003 eine fast vollst&#228;ndige Rechtlosigkeit missliebiger Rechtsuchender bewirken kann und auch in zahlreichen F&#228;llen erzeugt, wie hier vorgetragen werden wird. Erkl&#228;rte Absicht von Bundesregierung, Landesregierungen und hohen Richtern ist es, Rechtsuchenden durch untragbare Kostenbelastungen, Kosten&#252;berh&#246;hungen und Verfahrenshindernissen ihre Rechtsbegehren zu erschweren oder ganz zu verhindern, was zwangsl&#228;ufig besonders die sozial Schw&#228;cheren diskriminiert.</p>
<p><span id="more-72"></span></p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;H&#246;here Prozessgeb&#252;hren k&#246;nnten die Prozessflut abschw&#228;chen&#8221; (ehem. Bundesjustizministerin D&#196;UBLER-GMELIN laut Wirtschaftswoche Nr. 37 vom 6.9.2001, S. 30)! Geert MACKENROTH, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes, &#228;u&#223;erte ebenda: &#8220;F&#252;r eine gro&#223;e Reform fehlt der Leidensdruck&#8221;, weil ein angeblich gut funktionierendes Gerichtssystem in Deutschland angeblich schnell zu einem Urteil kommt. Was tats&#228;chlich umfassend an deutschen Gerichten getrieben wird, ist deshalb jetzt Bestandteil dieser Beschwerde und der Antr&#228;ge gegen die Bundesrepublik Deutschland. Dabei wird der Europ&#228;ischen Kommission auch gezeigt werden, dass Rechtsbegehren in Deutschland &#252;ber 10, 20, 30 Jahre hinweg verschleppt und verz&#246;gert werden, um kein Recht zu gew&#228;hren.</p>
<p style="text-align: justify;">Und dieser Leidensdruck sollte und wurde daher absichtlich mit den Gesetzes&#228;nderungen ab 01.01.2002 planm&#228;&#223;ig geschaffen, was aber nur durch die verwerfliche verbotene juristische Knochenerweichung und gegen das europ&#228;ische Gemeinschaftsrecht m&#246;glich war.</p>
<p style="text-align: justify;">Inzwischen werden ab dem 01.07.2004 auch erweiterte Forderungen nach Kostenvorsch&#252;ssen f&#252;r Sozial-, Arbeits-, Finanz-, Verwaltungs- und andere Gerichte erhoben. Dadurch ist es dem Staat nun m&#246;glich, selbst die unsinnigsten und unberechtigten Geldforderungen gegen&#252;ber Deutschen zu erheben, ohne dass diese eine wirkliche rechtliche Waffengleichheit besitzen. Fordert das Finanzamt einfach unberechtigt 1 Million € an, muss der Angegriffene zun&#228;chst zigtausend € Vorkasse leisten, wenn er sich verteidigen will. Es ist also nur eine Frage nach der H&#246;he rechtsstaatswidriger Beschwer, damit jeder Einzelne durch diese Handlungen verteidigungsunf&#228;hig sein, bzw. sein gesamtes Hab und Gut riskieren muss.</p>
<p style="text-align: justify;">In einer Verfassungsbeschwerde vom 30.12.2002 (1 BvR 262/03, vorher AR 8606/02) wurde die Verfassungswidrigkeit der &#8220;Reform&#8221;gesetze ausf&#252;hrlich begr&#252;ndet. Es wurden die sich abzeichnenden Folgen einer gravierenden Schlechterstellung, bzw. Rechtlosstellung von Rechtsuchenden aus den ge&#228;nderten Gesetzen vorgestellt, die inzwischen in vielen F&#228;llen auch in durchstandenen Gerichtsverfahren nachgewiesen werden k&#246;nnen und grunds&#228;tzlich einen durchsetzbaren Anspruch auf faire Verfahren, gesetzliche Richter und rechtliches Geh&#246;r in Deutschland nicht mehr gew&#228;hrleisten. Hierzu werden im Folgenden zahlreiche, unwiderlegbare Urkundsbeweise vorgelegt, auch wenn die Verfassungsbeschwerde &#8211; wie in Deutschland &#252;berwiegend &#252;blich &#8211; ohne Begr&#252;ndung nicht zur Entscheidung angenommen wurde.</p>
<p style="text-align: justify;">Gedeckt wird das in Deutschland offen gelegte umfassende System des Verfassungshochverrates durch Juristen in Politik, Beh&#246;rden und Richter&#228;mtern, s. Entwurf eines Antrages zur Einleitung eines EU-Verfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland nach Art. 7 Abs. 1 EUV in Verbindung mit Art. 309 EGV unter www.teredo.cl !</p>
<p style="text-align: justify;">Grundlage der Aufgabe der Rechtstaatlichkeit in Deutschland ist die Aufgabe der Unterwerfung der Richter unter das Gesetz. Nichtrichter, bzw. Nichtjuristen, werden dadurch diskriminiert, dass Richter (und Juristen) in Deutschland nicht mehr gleich vor dem Gesetz sind, sich gegenseitig bedingungslos und durch das Standesrecht verpflichtet sch&#252;tzen, das ber&#252;cksichtigen und schamlos mit Willk&#252;r, Rechtsbeugung, Prozessbetrug und Vorteilsgew&#228;hrung ausnutzen. Hierzu werden im EU-Antrag zahlreiche Nachweise von Rechtsmissbrauch, Rechtsanwendungsfehlern und Rechtsbeugung vorgestellt. An allen h&#246;heren deutschen und internationalen Gerichten ist das willk&#252;rliche Treiben deutscher Richter durch die Justiz-Opfer-B&#252;rgerinitiativen und einzelne Beschwerdef&#252;hrer l&#228;ngst vorgetragen worden und hinreichend bekannt. Selbst h&#246;chste deutsche Richter sind an der Aushebelung der Rechtsstaatlichkeit und damit des EU-Gemeinschaftsrechtes beteiligt.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Plenum am 30.04.2003 die Gew&#228;hrleistung der absoluten Rechtssicherheit f&#252;r den Einzelnen im Wege weiterer verbotener, verwerflicher juristischer Knochenerweichung aufgehoben. Im Verfahren 1 BvR 10/99 haben die folgenden politisch bestimmten, parteiischen Richter PAPIER, HASSEMER, SOMMER, JAEGER, HAAS, H&#214;MIG, STEINER, JENTSCH, BRO&#223;, OSTERLOH, HOHMANN-DENNHARDT, HOFFMANN-RIEM, DI FABIO, BRYDE, MELLINGHOFF und L&#220;BBE-WOLFF unter dem Punkt &#8220;Gr&#252;nde&#8221; folgende Ungeheuerlichkeit festgestellt:</p>
<p style="text-align: justify;">&#8221; b) Die Garantie einer einmaligen gerichtlichen Entscheidung &#252;ber ein behauptetes Recht zielt darauf hin ab, Konflikte um eine m&#246;gliche Rechtsverletzung einer Pr&#252;fung und einer bestandskr&#228;ftigen Entscheidung zuzuf&#252;hren. Weiter reicht die Garantie nicht. Verfassungsrechtlich ist es nicht geboten, auch den Akt der gerichtlichen &#220;berpr&#252;fung selbst daraufhin kontrollieren zu k&#246;nnen, ob in ihm die f&#252;r den Ausgangsrechtsstreit g&#252;ltigen anwendbaren Rechtsnormen nunmehr vom Gericht verletzt wurden. Im Interesse der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens nimmt das verfassungsrechtlich gew&#228;hrleistete Rechtsschutzsystem bei einer &#220;berpr&#252;fung eines Verhaltens ein verbleibendes Risiko falscher Rechtsanwendung durch das Gericht in Kauf.</p>
<p style="text-align: justify;">c) Dies ist im Rechtsstaat des Grundgesetzes nicht zuletzt deshalb hinnehmbar, weil durch institutionelle Vorkehrungen und entsprechende Verfahrensvorgaben Sorge daf&#252;r getragen worden ist, dass Rechtsanwendungsfehler m&#246;glichst unterbleiben. Die Unabh&#228;ngigkeit der Richter (Art. 97 Abs. 1 GG) soll sichern, dass die Gerichte ihre Entscheidungen allein an Recht und Gesetz ausrichten.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Rechtsanwendungsfehler sind in der Bundesrepublik Deutschland mittlerweile vielfach eher die Regel als die Ausnahme, wie erl&#228;utert werden wird. Weiter eingeschr&#228;nkt werden mit dieser Begr&#252;ndung aller ma&#223;geblichen Bundesverfassungsrichter doch nur die Kontrollen bei gesetzesuntreuen Richtern, die sich gerade deshalb unkontrolliert und risikolos nicht mehr an Gesetz und Recht halten m&#252;ssen und es auch nicht tun! Und was sollen denn institutionelle Vorkehrungen und Verfahrensvorgaben noch sein, die jedem B&#252;rger angeblich den sicheren effektiven Rechtschutz gew&#228;hrleisten? Justiz-Opfer-B&#252;rgerinitiativen haben in Deutschland alle als nutzlos ausprobiert, die vorgeschoben und bekannt sind, und werden auch diese Versuche in dieser Beschwerde ausf&#252;hrlich dokumentieren!</p>
<p style="text-align: justify;">In der Bundesrepublik Deutschland besteht ein ausgekl&#252;geltes System zur heimlichen, umfassenden, verbotenen Aufgabe der Rechtsstaatlichkeit. Es werden Gesetze gegen einzelne Bev&#246;lkerungsgruppen wie z. B. Politiker, Richter und Staatsanw&#228;lte nicht mehr rechtm&#228;&#223;ig angewendet und vielen anderen, besonders missliebigen und als hartn&#228;ckig aufgefallenen Rechtsuchenden umfassend und vorher ausgesprochen ihr Recht verweigert. Dabei gilt:</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">StGB § 81 (Hochverrat gegen den Bund)</span><br />
(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder Drohung von Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeintr&#228;chtigen
</p>
<p style="text-align: justify;">oder</p>
<p style="text-align: justify;">2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsgem&#228;&#223;e Ordnung zu &#228;ndern,</p>
<p style="text-align: justify;">wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe nicht unter 10 Jahren bestraft.</p>
<p style="text-align: justify;">(2) In minder schweren F&#228;llen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem bis zu 10 Jahren.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Vorschrift betrifft nur den Hochverrat gegen den Bund (zum Hochverrat gegen ein Land § 82). Sie unterscheidet nach dem angegriffenen Rechtsgut den Bestandshochverrat (Abs. 1. Nr. 1) der den Gebietshochverrat einschlie&#223;t, und den Verfassungshochverrat (Abs. 1, Nr. 2).</p>
<p style="text-align: justify;">Angriffsgegenstand des Verfassungshochverrates ist die verfassungsgem&#228;&#223;e Ordnung. Sie umfasst (anders als in Art. 2 I GG) die Grundlagen der konkreten Staatsordnung, d.h. diejenige tats&#228;chliche Ausgestaltung, welche die Grunds&#228;tze einer freiheitlichen Demokratie auf dem Boden des GG gefunden haben, unabh&#228;ngig davon, ob sie in der Verfassungsurkunde ausdr&#252;cklich genannt sind. Der Begriff ist umfassender als die Summe der Verfassungsgrunds&#228;tze nach StGB § 92 II, LACKNER/K&#220;HL 24. Aufl., StGB 81, Rn 3.</p>
<p style="text-align: justify;">Tathandlung ist das Unternehmen, die verfassungsgem&#228;&#223;e Ordnung zu &#228;ndern, ebenda, Rn 4.</p>
<p style="text-align: justify;">Nach StGB § 92 II sind Verfassungsgrunds&#228;tze im Sinne dieses Gesetzes auch nach 2. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsgem&#228;&#223;e Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht!</p>
<p style="text-align: justify;">Zur tats&#228;chlichen Ausgestaltung geh&#246;ren die dem GG untergeordneten Gesetze und Prozessordnungen. U. a. die verschiedenen Prozessordnungen und das Gerichtsverfassungsgesetz GVG sind die Grundlagen des einvernehmlichen, gemeinschaftlichen Zusammenlebens im Rechtsfrieden. Verfassungshochverr&#228;ter in Richterroben beseitigen daher mit der vom Volk verliehenen Gewalt durch planm&#228;&#223;ige, bewusste und absichtliche Nichtbeachtung der Rechte und Gesetze wie u. a. auch der ZPO, der StPO, FGO, VwGO, des BGB, GVG und GG nicht nur den Rechtsfrieden, wie auch hier umfassend begr&#252;ndet vorgetragen und nachgewiesen werden wird, sondern beeintr&#228;chtigen auch den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, weil vor solchen amtmissbrauchenden und rechtsbeugenden Richtern nur noch die Flucht in das nichteurop&#228;ische Ausland bleibt, wenn die Gefahr nicht beseitigt wird.</p>
<p style="text-align: justify;">In der Gewissheit, dass Juristen in Deutschland und Europa &#8211; und auch die Richter am EGMR und EuGH &#8211; l&#228;ngst durch zahlreiche Eingaben und Beschwerden wissen, inwieweit die Rechtlosigkeit in Deutschland schon ausgeufert ist, bedarf es nun einer ausf&#252;hrlichen &#246;ffentlichen Darstellung der Absichten und des bisherigen Vorgehens, wie das Volk durch Politik, Gesetzgebung und Rechtsprechung weitgehend entm&#252;ndigt und einer Willk&#252;rjustiz unterworfen wird.</p>
<p style="text-align: justify;">Leider ist es ausgeschlossen, dass die Aufdeckung dieser Systematik durch einen zugelassenen Rechtsanwalt auch nur angedacht werden w&#252;rde. Es sind gen&#252;gend F&#228;lle bekannt, in denen Anw&#228;lte ihre Zulassung verloren haben, entm&#252;ndigt wurden und B&#252;rovorst&#228;nde erhielten, die solche nachdenklichen Juristen kalt stellten und ruinierten &#8211; aktuelle F&#228;lle s. z. B. MAHLER, SCHRAMMEN, PLANTIKO, BORNSTEIN.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Justiz-Opfer-B&#252;rgerinitiativen haben auch die wirkliche Bedeutung des Anwaltszwanges in Deutschland herausgefunden. Deshalb m&#252;ssen sie st&#228;ndig versuchen, den Anwaltszwang mit den noch letzten gegeben M&#246;glichkeiten zu unterlaufen oder abzuschw&#228;chen. Auch ist sicherlich verst&#228;ndlich, dass sich kein Anwalt mehr finden l&#228;sst, welcher in Deutschland eine effektive Rechtssicherheit f&#252;r von Richtern und Staatsanw&#228;lten ausgew&#228;hlte potentielle Justiz-Opfer sichern will. Was solchen Rechtsanw&#228;lten in der BRD droht, ist bekannt.</p>
<p style="text-align: justify;">Das juristische Funktionsmuster zur Aufgabe der Rechtsstaatlichkeit l&#228;uft wie folgt ab:</p>
<p style="text-align: justify;">Zun&#228;chst ist ein abgestimmtes Verhalten in der deutschen Justiz festzustellen, zur Vermeidung der &#220;bernahme von Verantwortung Recht und Gesetz dadurch zu unterlaufen, dass m&#246;glichst keine handschriftlichen Richterunterschriften unter versandte Gerichtsdokumente geleistet werden. Ausnahmen von der Regel sollen nur die Heilung vorher ung&#252;ltiger Ausfertigungen vort&#228;uschen.</p>
<p style="text-align: justify;">Des Weiteren werden gerichtliche Dokumente und Schreiben meistens so vorbereitet und aufgesetzt, dass mindestens ein gravierender Formmangel gegen die beabsichtigte sofortige Rechtskraftbewirkung steht. Das ist auch nicht schlimm f&#252;r die Juristen in Justiz und Anwaltschaften, weil zahlreiche weitere begleitende Ma&#223;nahmen in der Rechtsprechung mit der verbotenen juristischen Knochenerweichung von Recht und Gesetz zum Verfassungshochverrat l&#228;ngst das Grundgesetz an entscheidenden Stellen unterlaufen haben.</p>
<p style="text-align: justify;">Genau gleichartige Ausfertigungen rechtswidriger gerichtlicher Scheindokumente aus allen L&#228;ndern der Bundesrepublik lassen erkennen, dass eine zentrale Anweisung zum Betrug des Volkes existieren muss. Und zwar von ganz oben!</p>
<p style="text-align: justify;">Nach ZPO § 517 (Berufungsfrist) in Verbindung mit weiteren Paragraphen wie zum Beispiel ZPO § 189 (Heilung von Zustellungsm&#228;ngel) wird z. B. Unrecht in Deutschland ohne formgerechte, gesetzlich vorgeschriebene Zustellung von fristsetzenden, gerichtlichen Entscheidungen nach Zeitablauf zu Recht erkl&#228;rt, was u. a. auch der BGH und das BVerfG betreiben und decken. Nicht die gesetzlich vorgeschriebene Zustellung ist nach dem 2. Halbsatz f&#252;r die Berufung auch gegen krasse Willk&#252;r ma&#223;geblich, sondern der reine Zeitablauf mit 5 Monaten z. B. nach der Verk&#252;ndung.</p>
<p style="text-align: justify;">Eine Verk&#252;ndung allerdings braucht wiederum nach ZPO § 310 (Termin der Urteilsverk&#252;ndung), bzw. ZPO § 329 (Beschl&#252;sse und Verf&#252;gungen), einer Partei gar nicht bekannt zu sein, um die Berufungsfrist dennoch in Gang zu setzen. Mit einem Rechtsstaatprinzip ist diese Automatik prinzipiell unvereinbar.</p>
<p style="text-align: justify;">Die in Deutschland sukzessiv eingef&#252;hrten verfassungswidrigen Gewohnheiten und Gesetze zur Beg&#252;nstigung von Verfassungshochverrat wurden f&#252;r folgende Gliederungspunkte aufgef&#252;hrt, die sich in ihrer gesamten Konsequenz aus der hier und der EU-Kommission am 18.05.2004 vorgelegten Analyse zum menschen- und v&#246;lkerrechtlichen Legitimationsdebakel der BRD erschlie&#223;en, Zitat Anfang:</p>
<p style="text-align: justify;">s. Punkt 4.1. Planm&#228;&#223;iger Entzug des gesetzlichen Richters</p>
<p style="text-align: justify;">4.1.1. Verweigerung von rechtskonformen Gesch&#228;ftsverteilungspl&#228;nen</p>
<p style="text-align: justify;">4.1.2. Aushebelung der Gesetze zur Ablehnung befangener Richter</p>
<p style="text-align: justify;">4.1.3. Entzug des gesetzlichen Richters durch Anwaltszwang</p>
<p style="text-align: justify;">4.1.4. Entzug des gesetzlichen Richters durch Rechtsmissbrauch</p>
<p style="text-align: justify;">4.1.5. Entzug des gesetzlichen Richters durch Vorlageverweigerung</p>
<p style="text-align: justify;">4.1.6. Missbrauch des Richterprivilegs</p>
<p style="text-align: justify;">4.1.7 Willk&#252;rlicher Entzug der Gesch&#228;fts- und Prozessf&#228;higkeit</p>
<p style="text-align: justify;">4.1.8. Versagen der Richterdienstaufsicht durch irref&#252;hrende Politiker</p>
<p style="text-align: justify;">4.1.9. Ausnahmegerichtsbarkeit f&#252;r Richter und Anw&#228;lte</p>
<p style="text-align: justify;">s. Punkt 4.2. Planm&#228;&#223;ige Verweigerung des rechtlichen Geh&#246;rs</p>
<p style="text-align: justify;">4.2.1. Verweigerung der Postulationsf&#228;higkeit</p>
<p style="text-align: justify;">4.2.2. Verweigerung der Akteneinsicht und Kopienaush&#228;ndigung</p>
<p style="text-align: justify;">4.2.3. Ladungsvereitelung zwecks Verfahrensausschluss</p>
<p style="text-align: justify;">4.2.4. Ignorierung von Sachverhalten und Beweisangeboten</p>
<p style="text-align: justify;">4.2.5. Vereitelung von Beweisantr&#228;gen</p>
<p style="text-align: justify;">4.2.6. Verweigerung der Protokollierung</p>
<p style="text-align: justify;">4.2.7. Protokollf&#228;lschungen</p>
<p style="text-align: justify;">4.2.8. Absichtliche Irref&#252;hrung von Parteien im Verfahrensablauf</p>
<p style="text-align: justify;">4.2.9. Verbotene &#220;berbeschleunigung</p>
<p style="text-align: justify;">4.2.10. &#220;berraschungsentscheide von bis dato unbekannten Richtern</p>
<p style="text-align: justify;">4.2.11. Zustellung von Protokollen erst mit der gerichtlichen Entscheidung</p>
<p style="text-align: justify;">4.2.12. Fehlerhafte, nachtr&#228;gliche oder unterlassene Zustellungen</p>
<p style="text-align: justify;">s. Punkt 4.3. Planm&#228;&#223;ige Gestaltung unfairer Verfahren</p>
<p style="text-align: justify;">4.3.1. Beschneidung der Informationsfreiheit durch Rechtsberatungsgesetz</p>
<p style="text-align: justify;">4.3.2. Ignorierung von Sachverhalten und Sachverhaltsverf&#228;lschungen</p>
<p style="text-align: justify;">4.3.3. H&#246;chstrichterlicher Schutz selbst f&#252;r rechtsbeugende Richter</p>
<p style="text-align: justify;">4.3.4. Schutz der Juristen&#8221;kollegen&#8221; durch Standesrecht und Standesordnung</p>
<p style="text-align: justify;">4.3.5. Beschneidung der Instanzenwege und Entscheidungskontrolle</p>
<p style="text-align: justify;">4.3.6. Beschneidung des Beschwerderechtes</p>
<p style="text-align: justify;">4.3.7. Beschr&#228;nkung der Beschwerdefristen</p>
<p style="text-align: justify;">4.3.8. Verweigerung der aufschiebenden Wirkung von Beschwerden</p>
<p style="text-align: justify;">4.3.9. Zustellungsvereitelung durch Richter und Gerichte</p>
<p style="text-align: justify;">4.3.10. Allgemeine regelm&#228;&#223;ige Missachtung von Recht und Gesetz</p>
<p style="text-align: justify;">4.3.11. Maulkorb durch Verfolgung angeblicher Beleidigungen von Juristen</p>
<p style="text-align: justify;">4.3.12. Willk&#252;rlicher Entzug der Gesch&#228;fts- und Prozessf&#228;higkeit</p>
<p style="text-align: justify;">4.3.13. Hohe Streitwertfestsetzungen zur Abstrafung und Existenzbedrohung</p>
<p style="text-align: justify;">4.3.14. Die umfassende Verweigerung der Prozesskostenhilfe</p>
<p style="text-align: justify;">5. Die Rolle der Staatsanwaltschaften beim Verfassungshochverrat</p>
<p style="text-align: justify;">6. Schweigekartell der Verfassungsorgane und &#246;ffentlichen Medien</p>
<p style="text-align: justify;">7. Fehlende v&#246;lkerrechtliche Grundlagen in Deutschland f&#252;r Justiz</p>
<p style="text-align: justify;">8. Problematik der fehlenden Verfassung in Deutschland</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Zitat Ende!</span></p>
<p style="text-align: justify;">Das SHAEF – Gesetz Nr. 1 der Milit&#228;rregierung Deutschland – Kontroll-Gebiet des obersten Befehlshaber beginnt wie folgt:</p>
<p style="text-align: justify;">Um die Grunds&#228;tze und Lehren der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei aus dem deutschen Recht und der Verwaltung innerhalb des besetzten Gebietes auszurotten, um f&#252;r das deutsche Volk Recht und Gerechtigkeit wieder herzustellen und den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz wieder einzuf&#252;hren, wird folgendes bestimmt, &#8230;!</p>
<p style="text-align: justify;">Die Grundlage des Nationalsozialismus war eine willf&#228;hrige und durch die Machthaber kontrollierte Justiz. Dieses erkannten auch die Siegerm&#228;chte, weshalb schon im ersten Verwaltungsgesetz der Besatzungs&#228;ra, SHAEF-Gesetz Nr. 2, die gesamten deutschen Gerichtsbarkeiten geschlossen wurden und alle Richter, Staatsanw&#228;lte, Notare und Rechtsanw&#228;lte aus den &#196;mtern gehoben wurden.</p>
<p style="text-align: justify;">Niemand durfte ohne Genehmigung der Milit&#228;rregierung und auch erst nach Schwur eines Amtseides als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt t&#228;tig sein.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Schwur wird hier deshalb vorgestellt, weil er auch den heutigen Richtern, Staatsanw&#228;lten, Notaren und Rechtsanw&#228;lten die Schamr&#246;te im Hinblick auf die deutsche Geschichte, ihre Standesschuld und ihre Berufsaus&#252;bung in der BRD in das Gesicht treiben w&#252;rde, wenn sie &#252;berhaupt noch eine Funken Moral h&#228;tten.</p>
<p style="text-align: justify;">Ich schw&#246;re bei Gott dem Allm&#228;chtigen, dass ich die Gesetze gegen&#252;ber jedermann zu niemandes Vorteil und niemanden Nachteil, mit Gerechtigkeit und Billigkeit gegen&#252;ber jedermann, ohne R&#252;cksicht auf Religion, Rasse, Abstammung oder politischer &#220;berzeugung anwenden und handhaben werde; dass ich die deutschen Gesetze und alle Rechtss&#228;tze der Milit&#228;rregierung sowohl ihrem Wortlaut als ihrem Sinne nach beachten werde, und dass ich stets mein Bestes tun werde, um die Gleichheit aller vor dem Gesetz zu wahren. So wahr mir Gott helfe!</p>
<p style="text-align: justify;">Die gleiche juristische Gesellschaftsgruppe, die mit ihrem Standesd&#252;nkel Steigb&#252;gelhalter der NAZI war, verdirbt in der BRD heute mit den gleichen Methoden ein weiteres Mal die deutsche Gemeinschaft, bis sie wieder insgesamt abberufen werden kann. Die Besatzungsm&#228;chte haben am 17.07.1990 wieder versagt und damit die Voraussetzungen f&#252;r eine erhebliche St&#246;rung des Weltfriedens durch BRD-Juristen geschaffen.</p>
<p style="text-align: justify;">Auf die Wiedergabe der Amtseide f&#252;r BRD-Politiker, Juristen und Beamten wird verzichtet, weil diese nur als Folklore – s. Meineidsverfahren gegen KOHL &#8211; Gewicht haben und Meineide von Juristen und Beamten in der BRD als Ungleiche vor dem Gesetz nicht abgestraft werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Deutsche Richter haben sich mit ihrem juristischen Standesrecht noch nie allein an Recht und Gesetz gehalten und werden es auch zuk&#252;nftig nicht tun, wenn sie nicht immer wegen Vergehen gegen Pflicht, Recht und Gesetz bestraft werden k&#246;nnen. Rechtsanwendungsfehler sind in der Bundesrepublik Deutschland mittlerweile eher die Regel als die Ausnahme. Weiter eingeschr&#228;nkt werden mit der oben angef&#252;hrten Begr&#252;ndung aller ma&#223;geblichen zu dieser Zeit amtierenden Bundesverfassungsrichter doch nur die Kontrollen bei vielen gesetzesuntreuen Richtern, die sich gerade deshalb risikolos nicht mehr an Gesetz und Recht halten m&#252;ssen und es auch nicht tun! In der Bundesrepublik Deutschland nach dem Grundgesetz ist daher jeder B&#252;rger und jede juristische Person weitgehend schutzlos gestellt, wenn es nur einem Richter einf&#228;llt.</p>
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		<title>Fakt Nr.28: Die Normallage ist in der BRD weggefallen, Rechtsbehelfe sind nutzlos</title>
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		<pubDate>Sun, 13 Sep 2009 17:24:22 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Im Urteil des Ersten Senates des BVerfG vom 17.08.1956 (1BvB 2/51) wird folgendes festgestellt: Ber&#252;cksichtigt man die Abwehr von Verfassungsverletzungen, die schon im System der gegenseitigen Hemmung und des Gleichgewichtes staatlicher Gewalten gegeben ist, und den wirksamen Rechtsschutz, der in der Bundesrepublik gegen Verfassungsverst&#246;&#223;e und – verf&#228;lschungen von Staatsorganen durch den weiteren Ausbau der Gerichtsbarkeit, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Im Urteil des Ersten Senates des BVerfG vom 17.08.1956 (1BvB 2/51) wird folgendes festgestellt:</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Ber&#252;cksichtigt man die Abwehr von Verfassungsverletzungen, die schon im System der gegenseitigen Hemmung und des Gleichgewichtes staatlicher Gewalten gegeben ist, und den wirksamen Rechtsschutz, der in der Bundesrepublik gegen Verfassungsverst&#246;&#223;e und – verf&#228;lschungen von Staatsorganen durch den weiteren Ausbau der Gerichtsbarkeit, vor allem der Verfassungsgerichtsbarkeit besteht, so fragt sich, ob &#252;berhaupt noch ein Bed&#252;rfnis f&#252;r ein Widerstandsrecht anzuerkennen ist. Diese Frage braucht hier nicht er&#246;rtert zu werden, denn selbst, wenn man auch hier das grunds&#228;tzliche Bestehen eines Widerstandrechtes bejaht, so sind an seine Aus&#252;bung jedenfalls Anforderungen zu stellen, die bei der KPD nicht vorliegen.</p>
<p><span id="more-70"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Wer hier bereits ein Widerstandsrecht anerkennen wollte, &#252;bers&#228;he den grunds&#228;tzlichen Unterschied zwischen einer intakten Ordnung, in der im Einzelfalle auch Verfassungswidrigkeiten vorkommen m&#246;gen, und einer Ordnung, in der die Staatsorgane aus Nichtachtung von Gesetz und Recht die Verfassung, das Volk und den Staat im Ganzen verderben, so dass auch die etwa in solcher Ordnung noch bestehenden Rechtsbehelfe nichts mehr n&#252;tzen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Entwicklung in der BRD hat nunmehr genau zu der Situation gef&#252;hrt, dass die etwa in solcher Ordnung noch bestehenden Rechtsbehelfe nichts mehr n&#252;tzen. Es gibt weder unabh&#228;ngige Richter noch unabh&#228;ngige Staatsanw&#228;lte als Voraussetzung f&#252;r einen wahren Rechtsstaates.</p>
<p style="text-align: justify;">Zur einfachen Beweisf&#252;hrung wird hiermit auf das Verfahren 3 C 370/92 des Amtsgerichtes Clausthal-Zellerfeld und aller weiteren sich daraus entwickelnden Folgeverfahren am Landgericht Braunschweig, Verwaltungsgericht Braunschweig, Oberlandesgericht Braunschweig, Oberverwaltungsgericht L&#252;neburg, Bundesgerichtshof, Nieders&#228;chsischen Verfassungsgericht und Bundesverfassungsgericht bezug genommen. In diesem ist Ausgangssachverhalt eine richterlich durch den Amtsgerichtsdirektor PECHA erstellte unechte Urkunde, die im weiteren zu richterlichen Beschluss- und Grundbuchf&#228;lschungen verwendet wurden. Dieses Beispiel zur Nutzlosigkeit von Rechtsbehelfen ist im Gegensatz zu den Erlebnissen vieler Deutscher mit den raffinierten Unterdr&#252;ckungen von Beweisantr&#228;gen, Rechtsverdrehungen und –verf&#228;lschungen deshalb zuerst gew&#228;hlt, weil die durch Dokumente belegten Urkunden-, Beschluss- und Grundbuchf&#228;lschungen schlicht unwiderlegbar sind.</p>
<p style="text-align: justify;">Jegliche seit 1992 dagegen eingeleitete Rechtsbehelfe in der BRD waren aber ergebnislos, unter anderem dadurch, dass alle damit befassten Richtern an allen deutschen Gerichten die F&#228;lschungen trotz st&#228;ndigem Vortrag einfach nicht zur Kenntnis nahmen und niemals in ihren gerichtlichen Entscheidungen erw&#228;hnten oder kommentierten. Auch die Verpflichtungen zur Berichtigung von Grundb&#252;chern von Amtswegen wurden nicht beachtet, obwohl es in Grundbuchangelegenheiten auch das grundgesetzwidrige Richterprivileg nicht gibt.</p>
<p style="text-align: justify;">Dabei gelangte die in Punkt 27 ausf&#252;hrlich erl&#228;uterte Systematik des Verfassungshochverrates in der BRD durch Rechtsbeugung und Strafvereitelung in einer bisher unbeobachteten Gesamtheit zur Anwendung, um Rechtbegehrende wirtschaftlich zu ruinieren, psychisch und physisch zu verfolgen, ihrer b&#252;rgerlichen Ehrenrechte zu berauben und schlussendlich ihre Freiheit und ihre Selbstbestimmungsrechte zu entziehen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die folgenden Bundesorgane wurden wiederholt aufgefordert, dem Grundgesetz zur Geltung zu verhelfen und die Bestrafung der rechtsbeugenden Richter und strafvereitelnden Staatsanw&#228;lte zu veranlassen – ohne Erfolg und nutzlos.</p>
<p style="text-align: justify;">Bundeskanzler,</p>
<p style="text-align: justify;">Bundespr&#228;sident,</p>
<p style="text-align: justify;">Bundestagspr&#228;sident,</p>
<p style="text-align: justify;">Petitionsausschuss des Bundestages,</p>
<p style="text-align: justify;">Landesregierung Niedersachsen,</p>
<p style="text-align: justify;">Petitionsausschuss des Landes Niedersachsen,</p>
<p style="text-align: justify;">Verfassungsgerichtshof des Landes Niedersachsen,</p>
<p style="text-align: justify;">Bundesgerichtshof,</p>
<p style="text-align: justify;">Bundesverfassungsgericht,</p>
<p style="text-align: justify;">Bundeskriminalamt,</p>
<p style="text-align: justify;">Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft in Braunschweig,</p>
<p style="text-align: justify;">Generalbundesanwaltschaft,</p>
<p style="text-align: justify;">Wer sich mit der Rolle der deutschen Staatsanwaltschaften bei der Abwehr von Strafanzeigen gegen ihre richterlichen Juristenkollegen ein bisschen intensiver besch&#228;ftigt, wird sich schnell fragen, wieso einerseits im Internet u. a. unter www.teredo.cl schon &#252;ber drei Jahre fortlaufend weitere Richterverbrechen aufgezeigt werden, die vermeintlichen Autoren zwar durch polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Verfolgung zunehmend eingesch&#252;chtert werden sollen, aber andererseits noch keiner der Verbrecher in Richterrobe sich einem Strafverfahren ausgesetzt sah. Laut S&#252;ddeutscher Zeitung ist auch ein noch nicht gefasster und abgeurteilter Rechtsbrecher ein Verbrecher. Nach diesem Sprachgebrauch ist auch jeder Parteiverr&#228;ter, Rechtsbeuger und Strafvereitler ein Verbrecher, wobei die Bezeichnung nicht f&#252;r Kleinkriminelle verwendbar sein d&#252;rfte. Im Hinblick auf die vorgesehenen und zusammengefassten Strafma&#223;e nach StGB f&#252;r Verfassungshochverrat, Urkundenf&#228;lschungen, Rechtsbeugung, Prozessbetrug, Meineid, Kreditsch&#228;digung und vieler weiterer Verbrechen, die Richter und Staatsanw&#228;lte mit erheblicher krimineller Energie in der Regel schon bei einer gesetzwidrigen Verfahrensf&#252;hrung oder Verweigerung einer Strafverfolgung bewirken, sind solche Subjekte einfach als Verbrecher erkannt.</p>
<p style="text-align: justify;">Parallel zu den jetzt fast 14-j&#228;hrigen, vergeblichen Versuchen, richterliche Urkunden-, Beschluss- und Grundbuchf&#228;lschungen auf dem Rechtsweg zu beseitigen, wurden unz&#228;hlige Strafanzeigen gegen Richter und Grundbuchbeamte erstattet und ohne rechtskonforme Bearbeitung eingestellt. Nach dem Strafgesetz k&#246;nnen auch Staatsanw&#228;lte, Beamte und &#246;ffentliche Bedienstete dem Verdacht der Rechtsbeugung ausgesetzt sein. Bei Staatsanw&#228;lten ist besonders dem Verdacht der Strafvereitelung im Amt nachzugehen. Das wird aber in der Regel nicht durchgef&#252;hrt, da auch hier die politische G&#228;ngelung und das &#8220;Standes&#8221;recht jegliche geordnete Rechtsprechung nach Artikel 20, Abs. 3, Grundgesetz verhindert. Rechtsanw&#228;lte, Richter und Staatsanw&#228;lte besitzen die gleiche Bef&#228;higung zum Richteramt. Ein h&#228;ufig zu beobachtender Wechsel zwischen der Funktion eines Richters oder Staatsanwaltes, wie auch im Lebenslauf von Bundesverfassungsgerichtspr&#228;sident PAPIER und Bundesgeneralstaatsanwalt NEHM aus dem Internet abzurufen, zeigt eine kumpanenhafte Beziehung, welche regelm&#228;&#223;ig zu Lasten von Nichtjuristen und sozial Schw&#228;cheren geht.</p>
<p style="text-align: justify;">Mit Erschrecken wird auch beobachtet, dass sich in Deutschland juristisch ausgebildete Ehepaare so aufteilen, dass ein Partner in der Staatsanwaltschaft sitzt, der andere auf dem Richterstuhl. Und somit die nach GG geforderte strikte Gewaltentrennung famili&#228;r durch regen Informationsaustausch und Vorteilsgew&#228;hrung unterlaufen.</p>
<p style="text-align: justify;">Dass die Staatsanw&#228;lte also keine Neigung haben, deshalb gegen ihren Vorsitzenden im Deutschen Richterbund oder die anderen angezeigten Richter zu ermitteln, erscheint einleuchtend. Das bedeutet aber die Aufgabe von Recht und Ordnung und der Gleichheit vor dem Gesetz. Die juristischen Verfassungshochverr&#228;ter haben auch diesen Teil ihrer Schutzmechanismen planm&#228;&#223;ig eingerichtet. Sie werden dabei von der Politik unterst&#252;tzt, zumal entgegen dem Bev&#246;lkerungsdurchschnitt die Juristen dort weit &#252;berdurchschnittlich auftreten und sich prinzipiell der h&#246;chsten Posten bem&#228;chtigen, wozu ihnen ihr mafi&#246;ses juristisches Standesrecht einen Bewerbervorsprung garantiert.</p>
<p style="text-align: justify;">Am Mittwoch, den 25.09.2002, wurde im Hessischen Rundfunk um 21.45-22.30 im 1. Programm die Sendung &#8220;Maulkorb f&#252;r den Staatsanwalt&#8221; ausgestrahlt. Sowohl der Videofilm als die Textabschrift liegen vor. Staatsanw&#228;lte werden danach massiv an ihrer vom Gesetz vorgeschriebenen &#8220;unabh&#228;ngigen&#8221; T&#228;tigkeit gehindert. Sie m&#252;ssen um Stellung und Beruf f&#252;rchten, wenn sie gegen Politiker oder Standeskollegen ermitteln wollen. Es ist daher vorstellbar, dass nur gewissenlose und skrupellose Juristen im Beruf des Staatsanwaltes re&#252;ssieren k&#246;nnen. Es wird von diesen anscheinend immer dann Rechtsbeugung erwartet, wenn es um Standeskollegen oder politische Interessen geht!</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Zitate:</span></p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Staatsanw&#228;lte reagieren auf Befehl und Gehorsam und sind eingebettet in eine fast milit&#228;rische Administration.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">&#8221; Dass Politik sich dieser Staatsanw&#228;lte nun bedient, um ihre Interessen durchzuziehen &#8211; ist normal.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Weil sich die Fahnder nicht ausbremsen lassen, plant die Kohl-Regierung den Putsch von oben.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Wir haben heute im Bereich des staatsanwaltschaftlichen Handelns im Grunde v&#246;llig willk&#252;rliches Handeln.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Wir nennen das Erosion, den Niedergang des Rechtsstaates, weil jedes zweite anklagef&#228;hige Verfahren einfach eingestellt wird.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Die Schande ist, dass so etwas ohne Aufsicht und Kontrolle der &#214;ffentlichkeit stattfindet. In Hinterzimmern, im Grunde mafi&#246;s.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Der vorauseilende Gehorsam ist systemimmanent. Denn das Weisungsrecht garantiert, dass der Wille des Vorgesetzten unten ausgef&#252;hrt wird.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Auch die BRD-Staatsanwaltschaften sind also auf breiter Basis am Verfassungshochverrat beteiligt, weshalb von diesen auch kein Schutz unseres Grundgesetzes erwartet werden kann.</p>
<p style="text-align: justify;">Die bei diesen erfolglos angezeigten Delikte von Richtern, Staatsanw&#228;lten und Rechtsanw&#228;lten umfassen regelm&#228;&#223;ig das ganze Spektrum des Strafgesetzbuches und sind h&#228;ufig Offizialdelikte, bei denen schon von Amts wegen die Verpflichtung zu sorgf&#228;ltiger Ermittlung besteht, wie z.B.:</p>
<p style="text-align: justify;">Beschluss- und Urkundenf&#228;lschung</p>
<p style="text-align: justify;">Grundbuchf&#228;lschungen</p>
<p style="text-align: justify;">Gravierende Rechtsbeugung nicht gesetzlicher Richter</p>
<p style="text-align: justify;">Rechtsmissbrauch</p>
<p style="text-align: justify;">Versuch der Zwangspsychiatrisierung gesunder Menschen zwecks Strafvereitelung</p>
<p style="text-align: justify;">Vorteilsgew&#228;hrung</p>
<p style="text-align: justify;">Falsche Anschuldigung</p>
<p style="text-align: justify;">Kredit- und Verm&#246;genssch&#228;digung</p>
<p style="text-align: justify;">Betrug</p>
<p style="text-align: justify;">Prozessbetrug</p>
<p style="text-align: justify;">Bildung krimineller Vereinigungen</p>
<p style="text-align: justify;">Verfassungshochverrat</p>
<p style="text-align: justify;">Verfolgung Unschuldiger von Amts wegen</p>
<p style="text-align: justify;">N&#246;tigung</p>
<p style="text-align: justify;">Einbruch mit rechtswidrigen Durchsuchungsbeschl&#252;ssen</p>
<p style="text-align: justify;">Unterschlagung von Firmen- und Privatbesitz</p>
<p style="text-align: justify;">Versuchte Freiheitsberaubung</p>
<p style="text-align: justify;">K&#246;rperverletzung u. v. a. mehr !</p>
<p style="text-align: justify;">Zwar stellt nicht jeder Rechtsanwendungsfehler die Grundnormen der BRD in Frage, aber die dort grunds&#228;tzliche, fl&#228;chendeckende Verweigerung des gesetzlichen Richters durch mangelhafte Gesch&#228;ftsverteilungspl&#228;ne, Kammer&#252;berbesetzungen, verfassungswidrige Verweigerung des rechtlichen Geh&#246;rs, Verfahrensf&#252;hrungen durch erkennbar befangene oder auch selbst kriminelle Richter und die H&#228;ufung von gravierenden &#8220;Verfahrensfehlern&#8221; in unertr&#228;glichem Ausma&#223;, hat die Normallage definitiv und nachweisbar beseitigt.</p>
<p style="text-align: justify;">Juristen d&#252;rfte auch die Expertise zu dem Inhalt des Grundgesetzes mit Artikel 20 Abs. (3) und (4) von ISENSEE, JOSEF, Das legalisierte Widerstandsrecht, Verlag Gehlen, Bad Homburg 1968, zug&#228;nglich sein, in der es hei&#223;t:</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Der Rechtsstaat garantiert dem Einzelnen effektiven Rechtsschutz&#8230;&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Die hier vorgestellte Analyse zum menschenrechtlichen und v&#246;lkerrechtlichen Legitimationsdebakel in der Bundesrepublik Deutschland zeigt aber, dass in dieser weder dem Einzelnen effektiver Rechtsschutz garantiert wird noch diese sich als rechtsstaatlich bezeichnen kann. Absichtlich wird zahlreichen Rechtsuchenden nicht nur der gesetzliche Richter durch nicht ordentlich ausgelegte, nicht gesetzeskonform erstellte Gesch&#228;ftsverteilungspl&#228;ne verweigert, sondern diese werden auch h&#228;ufig in planm&#228;&#223;igem abgestimmten Verhalten mit Unrechtsurteilen, hohen Gerichtskosten und anderer unbegr&#252;ndeter staatlicher Verfolgung, zum Beispiel durch Steuerfahndung, Polizei, Psychiater und Vollstreckungsbeh&#246;rden, in ihrer wirtschaftlichen Existenz und pers&#246;nlichen Integrit&#228;t bedroht.</p>
<p style="text-align: justify;">Dabei wird die sogenannte verfassungsgem&#228;&#223;e Ordnung vielfach ignoriert, die Rechtsprechung h&#228;lt sich einfach nicht mehr an Recht und Gesetz. Die Normallage ist nachweisbar in der BRD beseitigt.</p>
<p style="text-align: justify;">Wie BRD-Richter, Staatsanw&#228;lte und Rechtsanw&#228;lte grundgesetzwidrig ihr Gesch&#228;ft betreiben, wissen Millionen von deutschen Justizgesch&#228;digten und ihre deshalb gegr&#252;ndeten B&#252;rgerinitiativen.</p>
<p style="text-align: justify;">Weitere diesbez&#252;gliche Informationen erschlie&#223;en sich aus den nachfolgenden Internetseiten!</p>
<p style="text-align: justify;">http://www.existenzvernichter.de/</p>
<p>http://www.immobetrug.de/</p>
<p>http://www.union-fuer-sozialerhalt-und-buergerrechte.de/</p>
<p>http://www.rechtsbeugermafia.de/</p>
<p>http://www.tacheles.wtal.de/</p>
<p>http://www.justiz-chaos-buergerselbsthilfegruppe.de</p>
<p>http://www.jaschik-justizopfer.de</p>
<p>http://www.geheimpolitik.de</p>
<p>http://home.t-online.de/home/unschuldige/Info.htm</p>
<p>http://www.helft-deutschland.de/</p>
<p>http://www.fortunecity.com/</p>
<p>http://www.schutzbund-der-kreditnehmer.com</p>
<p>http://www.resistanz.de/unrecht</p>
<p>http://kommunalfenster.de/</p>
<p>http://www.behandlungsfehler-arztpfusch.de/</p>
<p>http://www.erfassungsstelle.de/</p>
<p>http://www.arbeitslose.biz</p>
<p>http://www.qwm.mobilixnet.dk/terror.htm</p>
<p>http://www.prozessbetrug.de/</p>
<p>http://www.grauezone.de/</p>
<p>http://home.tiscali.de/alex.sk/prozesse/</p>
<p>http://www.torpedokaefer.de/</p>
<p>http://www.pickelfrei.de/</p>
<p>http://www.wirtschaftsverbrechen.de/</p>
<p>http://www.staatshehlerei.de/</p>
<p>http://www.melhorn.de/</p>
<p>http://www.beschwerdezentrum.org/</p>
<p>http://www.callforjustice.org/</p>
<p>http://www.niehenke.de/</p>
<p>http://www.gegen-gewalt-online.de/</p>
<p>http://www.justizskandale.de/</p>
<p>http://www.gehove.de/</p>
<p>http://home.online.no/~wkeim/files/</p>
<p>http://www.wer-weiss-was.de/</p>
<p>http://www.w-akten.de/</p>
<p>http://www.huesken-justizopfer.de</p>
<p>http://www.ti-deutschland.de/</p>
<p>http://www.heise.de/</p>
<p>http://www.hans-joachim-selenz.de</p>
<p>http://www.rammegate.de.vu</p>
<p>http://www.cchr.org/</p>
<p>http://www.skandale-in-sachsen.de</p>
<p>http://www.bidok.uibk.ac.at/</p>
<p>http://www.krohn.de</p>
<p>http://www.aufklaerungsarbeit.de/</p>
<p>http://www.fesi.franken.de/</p>
<p>http://www.hara.de</p>
<p>http://www.tacheles-sozialhilfe.de/</p>
<p>http://www.denkfabrik-info.de/</p>
<p>http://www.unfallopfer.de/</p>
<p>http://abwasser-megaabzocke.de/</p>
<p>http://www.volker-bouffier.de.vu/</p>
<p>http://www.wk-institut.de/</p>
<p>http://www.euro-antimobbing.org</p>
<p>http://www.vermisste-kinder.de/</p>
<p>http://www.justizopfer.de/</p>
<p>http://www.richterdatenbank.org/</p>
<p>http://www.projektwerkstatt.de/</p>
<p>http://www.bi-gb.de/</p>
<p>http://www.gegenwind-whv.de/</p>
<p>http://www.montagsdemos.info/</p>
<p>http://www.igfm.de/</p>
<p>http://www.klaus-krusche.de/</p>
<p>http://www.ihk-zwang-nein.de/</p>
<p>http://www.cilip.de/</p>
<p>http://www.labournet.de/</p>
<p>http://www.buergerinitiative.de/</p>
<p>http://www.un-archiv.de/</p>
<p>http://www.justizskandal-world.com/</p>
<p>http://www.un-nachrichten.de/</p>
<p>http://www.webautor.de/</p>
<p>http://www.chemieopfer.homepage.t-online.de/</p>
<p>http://www.irrenoffensive.de/</p>
<p>http://www.allexperts.com/</p>
<p>http://www.montagsdemo-dresden.de/</p>
<p>http://www.staatsbriefe.de/</p>
<p>http://www.justizirrtum.de/</p>
<p>http://www.antipsychiatrieverlag.de/</p>
<p>http://bessereweltlinks.de/</p>
<p>http://www.netzwelt.com/</p>
<p>http://www.luebeck-kunterbunt.de/</p>
<p>http://www.justiz-opfer.de/</p>
<p>http://www.askme.com/</p>
<p>http://www.people.freenet.de/Fehn</p>
<p>http://www.politik-poker.de/</p>
<p>http://www.gabnet.de/</p>
<p>http://www.luebeck-untergrund.de/</p>
<p>http://www.bohrwurm.net/</p>
<p>http://www.pilt.de/</p>
<p>http://www.gomopa.net/Finanzforum/</p>
<p>http://www.saar-echo.de/</p>
<p>http://www.steinbergrecherche.com/</p>
<p>http://www.gesetzes-und-rechts-willkuer.de/</p>
<p style="text-align: justify;">Die Auflistung enth&#228;lt Internetlinks mit weiteren vorgestellten, gravierenden und h&#228;ufig bewussten Missachtungen von internationalem Recht, dem Grundgesetz der BRD und weiteren Gesetzen durch Richter, Staatsanw&#228;lte und Beamte in der BRD, ohne dass Rechtsbehelfe effektiv und ab&#228;ndernd nutzten.</p>
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		<title>Fakt Nr.29: Die Verweigerung der Rechtsstaatlichkeit verst&#246;&#223;t gegen EU-Recht</title>
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		<pubDate>Sun, 13 Sep 2009 17:23:08 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[1. Deutsches Grundgesetz, EMRK und Gemeinschaftsrecht der EU 1.1. Grundgesetznormen der Bundesrepublik f&#252;r Gerichtsverfahren Das deutsche Grundgesetz ist scheinbar h&#246;chstes deutsches Recht und geht allen anderen deutschen Gesetzen vor. Die &#8211; f&#252;r die vorliegende Analyse zum Legitimationsdebakel der BRD nachzuweisende schwerwiegende Verletzung fundamentaler Grunds&#228;tze der Union &#8211; wichtigsten unver&#228;nderbaren Artikel des Grundgesetzes erfordern einen Vergleich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">1. Deutsches Grundgesetz, EMRK und Gemeinschaftsrecht der EU</p>
<p style="text-align: justify;">1.1. Grundgesetznormen der Bundesrepublik f&#252;r Gerichtsverfahren</p>
<p style="text-align: justify;">Das deutsche Grundgesetz ist scheinbar h&#246;chstes deutsches Recht und geht allen anderen deutschen Gesetzen vor. Die &#8211; f&#252;r die vorliegende Analyse zum Legitimationsdebakel der BRD nachzuweisende schwerwiegende Verletzung fundamentaler Grunds&#228;tze der Union &#8211; wichtigsten unver&#228;nderbaren Artikel des Grundgesetzes erfordern einen Vergleich wesentlicher Artikel des Grundgesetzes mit Gemeinschaftsrecht. Die folgenden wesentlichen Normen werden durch deutsche Richter st&#228;ndig und regelm&#228;&#223;ig ignoriert, obwohl diese auch im Europ&#228;ischen Gemeinschaftsrecht in &#228;hnlicher, gleicher oder sogar st&#228;rkerer Bindung enthalten sind. Es gilt im Grundgesetz:</p>
<p><span id="more-68"></span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">GG Art. 1 (Schutz der Menschenw&#252;rde)</span><br />
Die W&#252;rde des Menschen ist untastbar (Abs. 1, Satz 1)
</p>
<p style="text-align: justify;">Sie zu achten und zu sch&#252;tzen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt (Abs.1, Satz 2).</p>
<p style="text-align: justify;">Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">GG Art. 2 (Allgemeines Pers&#246;nlichkeitsrecht)</span><br />
Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Pers&#246;nlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsgem&#228;&#223;e Ordnung oder das Sittengesetz verst&#246;&#223;t (Abs. 1, Satz 1).</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">GG Art. 3 (Gleichheit vor dem Gesetz)</span><br />
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (Abs. 1, Satz 1).</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">GG Art. 4 (Glaubens-. Gewissens- und Bekenntnisfreiheit)</span><br />
Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit der religi&#246;sen und weltanschaulichen Bekenntnisse sind unverletzlich (Abs. 1).</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">GG Art. 5 (Meinungs- und Pressefreiheit, Freiheit der Kunst und Wissenschaft)</span><br />
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu &#228;u&#223;ern und zu verbreiten und sich aus allgemein zug&#228;nglichen Quellen zu unterrichten (Abs. 1, Satz 1).</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">GG Art. 6 (Ehe, Familie, nicht eheliche Kinder)</span><br />
Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Staates (Abs.1).</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">GG Art. 14 (Eigentum, Erbrecht und Enteignung)</span><br />
Das Eigentum und das Erbrecht werden gew&#228;hrleistet (Abs1, Satz 1).
</p>
<p style="text-align: justify;">Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt (Abs. 1, Satz 2).</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">GG Art. 19 (Einschr&#228;nkung von Grundrechten)</span><br />
In keinem Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden (Abs. 2).
</p>
<p style="text-align: justify;">Wird jemand durch &#246;ffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen (Abs. 4, Satz 1).</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">GG Art. 20 (Verfassungsgrunds&#228;tze; Widerstandsrecht)</span><br />
Die Gesetzgebung ist an die verfassungsgem&#228;&#223;e Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden (Abs. 3).
</p>
<p style="text-align: justify;">Gegen jeden, der es unternimmt, die verfassungsgem&#228;&#223;e Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht m&#246;glich ist (Abs. 4).</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">GG Art. 33 (Staatsb&#252;rgerliche Rechte)</span><br />
Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsb&#252;rgerlichen Rechte und Pflichten (Abs. 1).</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">GG Art. 101 (Verbot von Ausnahmegerichten)</span><br />
Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden (2).</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">GG Art. 103 (Grundrechte des Angeklagten)<br />
</span>Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Geh&#246;r (1).</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">1.2.Fundamentale Grunds&#228;tze der Union</span><br />
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich u. a. zu der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 mit den einzelnen Zusatzprotokollen (EMRK), zu dem Vertrag zur Gr&#252;ndung der Europ&#228;ischen Gemeinschaft vom 25. M&#228;rz 1957 (EGV) und zu dem Vertrag &#252;ber die Europ&#228;ische Union (EUV) vom 7. Februar 1992 durch Unterschrift bekannt. Sie hat sich damit zur Einhaltung der fundamentalen Grunds&#228;tze der Union verpflichtet, h&#228;lt sich aber weitgehend nicht mehr daran. Aus diesem Grund werden die f&#252;r diese Ausarbeitung wichtigsten zu beachtenden und zu erf&#252;llenden fundamentalen Verpflichtungen aufgelistet.
</p>
<p style="text-align: justify;">Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) in der Fassung des Protokolls Nr.11:</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Versto&#223; gegen Art. 3 (Verbot der Folter)</span><br />
Niemand darf erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Versto&#223; gegen Art. 5 (1) (Recht auf Freiheit und Sicherheit)</span><br />
Jeder Mensch hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Versto&#223; gegen Art. 6 (1) ( Recht auf faires Verfahren)</span><br />
Jedermann hat Anspruch darauf, dass seine Sache in billiger Weise &#246;ffentlich und innerhalb einer angemessenen Frist geh&#246;rt wird, und zwar von einem unabh&#228;ngigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht, das &#252;ber zivilrechtliche Anspr&#252;che und Verpflichtungen oder &#252;ber die Stichhaltigkeit der gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Anklage zu entscheiden hat.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Versto&#223; gegen Art. 8 (1) (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens)</span><br />
Jedermann hat Anspruch auf Achtung seines Privat- und Familienlebens, seiner Wohnung und seines Briefverkehrs.
</p>
<p style="text-align: justify;">Versto&#223; gegen Art. 9 (1) (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit)</p>
<p style="text-align: justify;">Versto&#223; gegen Art. 10 (1) (Freiheit der Meinungs&#228;u&#223;erung)</p>
<p style="text-align: justify;">Versto&#223; gegen Art. 13 (Recht auf wirksame Beschwerde)</p>
<p style="text-align: justify;">Versto&#223; gegen Art. 14 (Verbot der Benachteiligung)</p>
<p style="text-align: justify;">Versto&#223; gegen Art. 17 (Verbot des Missbrauchs der Rechte)</p>
<p style="text-align: justify;">Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) in der Fassung des Zusatzprotokolls Nr.1:</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Versto&#223; gegen Art. 1(1,2) (Schutz des Eigentums)</span><br />
Jede nat&#252;rliche und juristische Person hat ein Recht auf Achtung ihres Eigentums. Niemandem darf sein Eigentum entzogen werden,&#8230;!
</p>
<p style="text-align: justify;">Aus dem Vertrag &#252;ber die Europ&#228;ische Union vom 7. Februar 1992 (EUV) sind nach Art. 6 die folgenden fundamentalen Grunds&#228;tze festgelegt und vertraglich vereinbart:</p>
<p style="text-align: justify;">Bei einer Verletzung fundamentaler Grunds&#228;tze der Gemeinschaft durch einen Mitgliedsstaat greift Art. 7 EUV in Verbindung mit weiteren aus EMRK, EUV und EGV.</p>
<p style="text-align: justify;">Aus dem Vertrag zur Gr&#252;ndung der Europ&#228;ischen Gemeinschaft vom 25. M&#228;rz 1957 (EGV) sind die folgenden Grunds&#228;tze zu entnehmen, der die Bundesrepublik Deutschland sich vertraglich unterworfen hat.</p>
<p style="text-align: justify;">Art. 5 (Subsidiarit&#228;tsprinzip)</p>
<p style="text-align: justify;">Art. 12 (Diskriminierungsverbot)</p>
<p style="text-align: justify;">Art. 13 (Antidiskriminierungsma&#223;nahmen)</p>
<p style="text-align: justify;">Art. 308 (Vorschriften f&#252;r unvorhergesehene F&#228;lle)</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">1.3. Ma&#223;nahmen gegen die Verweigerung der Gesetzestreue zur EU in der BRD</span><br />
Unter bezug auf die vorstehenden fundamentalen Grunds&#228;tze der Union und der untergeordneten Rechtsnormen des deutschen Grundgesetzes wegen der nun folgenden Nachweise des abgestimmten und kontinuierlich vollzogenen Abbaus der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland durch Politik und Justiz mit dem Ziel, Deutsche und Europ&#228;er einer st&#228;ndig verfeinerten BRD-Willk&#252;rjustiz aussetzen zu k&#246;nnen, wurde zur Wiederherstellung von Recht und Ordnung gegen Verfassungshochverr&#228;ter in h&#246;chsten &#246;ffentlichen BRD-&#196;mtern ein EU-Verfahren &#252;ber den Pr&#228;sidenten der Europ&#228;ischen Kommission beantragt. Insbesondere EGV Art. 220 (Wahrung des Rechts) bis EGV Art. 232 (Unt&#228;tigkeitsklage) sind f&#252;r eine sorgf&#228;ltige Bearbeitung und Erledigung der vorliegenden Beschwerde zu beachten.
</p>
<p style="text-align: justify;">Bisher in der Bundesrepublik Deutschland erhobene Rechtsbehelfe zu diesem Zweck haben sich immer wieder als nutzlos und erfolglos erwiesen. Sie brachten Beschwerdef&#252;hrer gleichzeitig immer wieder und immer mehr in eine gro&#223;e pers&#246;nliche Gefahr durch Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz, Enteignung, Wohnungsdurchsuchungen, Freiheitsberaubung und Bestrafung nach willk&#252;rlicher Strafverfolgung z. B. wegen angeblicher Beleidigung von Richtern und Juristen &#8211; bei nachweisbaren Tatsachen und Fakten zur Rechtsbeugung!</p>
<p style="text-align: justify;">Im folgenden wird der Antrag an den Pr&#228;sidenten der EU-Kommission PRODI wiedergegeben.</p>
<p style="text-align: justify;">Der oben abgebildete Antrag an den EU-Kommissionspr&#228;sidenten wurde erwartungsgem&#228;&#223; nicht EU-rechtskonform bearbeitet, um den gr&#246;&#223;ten Nettobeitragszahler &#252;ber nicht legitimierte, deutsche Privatpersonen durch gezielte Auspl&#252;nderung des Deutschen Volkes nicht nach geltendem Recht sofort ausschlie&#223;en zu m&#252;ssen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die aktuelle Situation bez&#252;glich der (Nicht)Bearbeitung des Antrages zur Einleitung eines EU-Ausschlussverfahrens gegen die BRD ist im Internet nachzulesen. Jedoch steht schon auf Grund der unwiderlegbaren, eingereichten Beweise zur Aufgabe der Rechtsstaatlichkeit in der BRD fest, dass diese nur noch eine unlegitimierte Gewaltherrschaft von Politikern, Juristen und Beamten darstellt.</p>
<p style="text-align: justify;">Das ist mit den EU-Vertr&#228;gen und der BRD-Mitgliedschaft in der EU unvereinbar.</p>
<p style="text-align: justify;">Auch aus den Gesichtspunkten heraus, dass die BRD kein Staatsvolk besitzt und kein Staat ist, kann sie nicht rechtskraftf&#228;hig Mitglied in der EU sein.</p>
<p style="text-align: justify;">Durch die mindestens grundgesetzwidrige Besetzung des Deutschen Bundestages hat die EU auch keine v&#246;lkerrechtlich verbindlichen Vertr&#228;ge mit der BRD ab dem 03.10.1990 schlie&#223;en k&#246;nnen.</p>
<p style="text-align: justify;">Sie hat diese Vertr&#228;ge auch nicht schlie&#223;en k&#246;nnen, wenn das Grundgesetz sich &#252;ber die vorzeitige Aufhebung des Art. 23 selbst beseitigt hat.</p>
<p style="text-align: justify;">Die BRD ist schlicht ein irref&#252;hrendes, t&#228;uschendes, rechtsstaatswidriges scheinstaatliches, scheinsouver&#228;nes Phantom innerhalb der europ&#228;ischen Union, welche dieses aus Geldgier noch immer nicht begriffen hat.</p>
<p style="text-align: justify;">Gleichwohl ist unter keinem juristischen Gesichtpunkt das Handeln der sich hinter dieser Bezeichnung f&#252;r sie handelnden Privatpersonen legitimiert. Sie konnten seit dem 03.10.1990 weder rechtskraftf&#228;hige BRD-Gesetze schaffen noch das EU-Recht in Deutschland umsetzen.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Die BRD-Politiker, Juristen und Beamten sind schon vielfach darauf hingewiesen worden und k&#246;nnen kein Nichtwissen vorsch&#252;tzen.</span></p>
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		<item>
		<title>Fakt Nr.30: Die Verweigerung der Rechtsstaatlichkeit verst&#246;&#223;t gegen UN-Recht</title>
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		<pubDate>Sun, 13 Sep 2009 17:20:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Charta der Vereinten Nationen wurde in der Stadt San Francisco am 26. Juni 1945 unterzeichnet. Die Pr&#228;ambel lautet: Wir, die V&#246;lker der Vereinten Nationen – fest entschlossen, k&#252;nftige Geschlechter vor der Gei&#223;el des Krieges zu bewahren, die zweimal zu unseren Lebzeiten unsagbares Leid &#252;ber die Menschheit gebracht hat, unseren Glauben an die Grundrechte des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Die Charta der Vereinten Nationen wurde in der Stadt San Francisco am 26. Juni 1945 unterzeichnet.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Die Pr&#228;ambel lautet:</strong></p>
<p><span id="more-60"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Wir, die V&#246;lker der Vereinten Nationen – fest entschlossen, k&#252;nftige Geschlechter vor der Gei&#223;el des Krieges zu bewahren, die zweimal zu unseren Lebzeiten unsagbares Leid &#252;ber die Menschheit gebracht hat, unseren Glauben an die Grundrechte des Menschen, an W&#252;rde und Wert der menschlichen Pers&#246;nlichkeit, an die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie von allen Nationen, ob gro&#223; oder klein, erneut zu bekr&#228;ftigen, Bedingungen zu schaffen, unter denen Gerechtigkeit und die Achtung vor den Verpflichtungen aus Vertr&#228;gen und anderen Quellen des V&#246;lkerrechts gewahrt werden k&#246;nnen, den sozialen Fortschritt und einen besseren Lebensstandard in gr&#246;&#223;erer Freiheit zu f&#246;rdern,</p>
<p>und f&#252;r diese Zwecke</p>
<p>Duldsamkeit zu &#252;ben und als gute Nachbarn in Frieden miteinander zu leben, unsere Kr&#228;fte zu vereinen, um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren, Grunds&#228;tze anzunehmen und Verfahren einzuf&#252;hren, die gew&#228;hrleisten, dass Waffengewalt nur noch im gemeinsamen Interesse angewendet wird, und internationale Einrichtungen in Anspruch zu nehmen, um den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt aller V&#246;lker zu f&#246;rdern –</p>
<p>haben beschlossen, in unserem Bem&#252;hen um die Erreichung dieser Ziele zusammenzuwirken.</p>
<p>Dementsprechend haben unsere Regierungen durch ihre in der Stadt San Franzisko versammelten Vertreter, deren Vollmachten vorgelegt und in guter und geh&#246;riger Form befunden wurden, diese Charta der Vereinten Nationen angenommen und errichten hiermit eine internationale Organisation, die den Namen &#8220;Vereinte Nationen&#8221; f&#252;hren soll.</p>
<p><strong>Kapitel I: Ziele und Grunds&#228;tze</strong></p>
<p>Artikel 1</p>
<p>Die Vereinten Nationen setzen sich folgende Ziele:</p>
<p>1. den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivma&#223;nahmen zu treffen, um Bedrohungen des Friedens zu verh&#252;ten und zu beseitigen, Angriffshandlungen und andere Friedensbr&#252;che zu unterdr&#252;cken und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch f&#252;hren k&#246;nnten, durch friedliche Mittel nach den Grunds&#228;tzen der Gerechtigkeit und des V&#246;lkerrechts zu bereinigen oder beizulegen;</p>
<p>2. freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der V&#246;lker beruhende Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln und andere geeignete Ma&#223;nahmen zur Festigung des Weltfriedens zu treffen;</p>
<p>3. eine internationale Zusammenarbeit herbeizuf&#252;hren, um internationale Probleme wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanit&#228;rer Art zu l&#246;sen und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten f&#252;r alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion zu f&#246;rdern und zu festigen;</p>
<p>4. ein Mittelpunkt zu sein, in dem die Bem&#252;hungen der Nationen zur Verwirklichung dieser gemeinsamen Ziele aufeinander abgestimmt werden.<br />
<strong><br />
Kapitel II: Mitgliedschaft</strong></p>
<p>Artikel 3</p>
<p>Urspr&#252;ngliche Mitglieder der Vereinten Nationen sind die Staaten, welche an der Konferenz der Vereinten Nationen &#252;ber eine Internationale Organisation in San Franzisko teilgenommen oder bereits vorher die Erkl&#228;rung der Vereinten Nationen vom 1. Januar 1942 unterzeichnet haben und nunmehr diese Charta unterzeichnen und nach Artikel 110 ratifizieren.</p>
<p>Artikel 4</p>
<p>(1) Mitglied der Vereinten Nationen k&#246;nnen alle sonstigen friedliebenden Staaten werden, welche die Verpflichtungen aus dieser Charta &#252;bernehmen und nach dem Urteil der Organisation f&#228;hig und willens sind, diese Verpflichtungen zu erf&#252;llen.</p>
<p>(2) Die Aufnahme eines solchen Staates als Mitglied der Vereinten Nationen erfolgt auf Empfehlung des Sicherheitsrats durch Beschluss der Generalversammlung.</p>
<p>Artikel 5</p>
<p>Einem Mitglied der Vereinten Nationen, gegen das der Sicherheitsrat Vorbeugungs- oder Zwangsma&#223;nahmen getroffen hat, kann die Generalversammlung auf Empfehlung des Sicherheitsrats die Aus&#252;bung der Rechte und Vorrechte aus seiner Mitgliedschaft zeitweilig entziehen. Der Sicherheitsrat kann die Aus&#252;bung dieser Rechte und Vorrechte wieder zulassen.</p>
<p>Artikel 6</p>
<p>Ein Mitglied der Vereinten Nationen, das die Grunds&#228;tze dieser Charta beharrlich verletzt, kann auf Empfehlung des Sicherheitsrats durch die Generalversammlung aus der Organisation ausgeschlossen werden.</p>
<p>Die Allgemeine Erkl&#228;rung der Menschenrechte wurde am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der UN genehmigt und verk&#252;ndet &#8211; Resolution 217 A (III). Um die Rechtsstaatswidrigkeit der BRD insgesamt zu erfassen, wird diese zur verbindlichen Rechtsgrundlage der UN avancierte Erkl&#228;rung im Volltext wiedergegeben. Erst hieraus erschlie&#223;t sich zwingend, dass die BRD auch als UN-Mitglied v&#246;llig untragbar ist und den Weltfrieden ernsthaft dadurch gef&#228;hrdet, dass sie die Rechtsstaatlichkeit vollst&#228;ndig verweigert. Die Erkl&#228;rung vom 10.12.1948 lautet also:</p>
<p><strong>Pr&#228;ambel</strong></p>
<p>Da die Anerkennung der angeborenen W&#252;rde und der gleichen und unver&#228;u&#223;erlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,</p>
<p>da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei gef&#252;hrt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Emp&#246;rung erf&#252;llen, und da verk&#252;ndet worden ist, dass einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genie&#223;en, das h&#246;chste Streben des Menschen gilt,</p>
<p>da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu sch&#252;tzen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdr&#252;ckung zu greifen,</p>
<p>da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu f&#246;rdern,</p>
<p>da die V&#246;lker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die W&#252;rde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekr&#228;ftigt und beschlossen haben, den sozialen Forschritt und bessere Lebensbedingungen in gr&#246;&#223;erer Freiheit zu f&#246;rdern,</p>
<p>da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken,</p>
<p>da ein gemeinsames Verst&#228;ndnis dieser Rechte und Freiheiten von gr&#246;&#223;ter Wichtigkeit f&#252;r die volle Erf&#252;llung dieser Verpflichtung ist,</p>
<p>verk&#252;ndet die Generalversammlung</p>
<p>diese Allgemeine Erkl&#228;rung der Menschenrechte als das von allen V&#246;lkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erkl&#228;rung stets gegenw&#228;rtig halten und sich bem&#252;hen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu f&#246;rdern und durch fortschreitende nationale und internationale Ma&#223;nahmen ihre allgemeine und tats&#228;chliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bev&#246;lkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bev&#246;lkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gew&#228;hrleisten.</p>
<p>Artikel 1</p>
<p>Alle Menschen sind frei und gleich an W&#252;rde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Br&#252;derlichkeit begegnen.</p>
<p>Artikel 2</p>
<p>Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erkl&#228;rung verk&#252;ndeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger &#220;berzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Verm&#246;gen, Geburt oder sonstigem Stand.</p>
<p>Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angeh&#246;rt, gleichg&#252;ltig ob dieses unabh&#228;ngig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souver&#228;nit&#228;t eingeschr&#228;nkt ist.</p>
<p>Artikel 3</p>
<p>Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.</p>
<p>Artikel 4</p>
<p>Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten.</p>
<p>Artikel 5</p>
<p>Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.</p>
<p>Artikel 6</p>
<p>Jeder hat das Recht, &#252;berall als rechtsf&#228;hig anerkannt zu werden.</p>
<p>Artikel 7</p>
<p>Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erkl&#228;rung verst&#246;&#223;t, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.</p>
<p>Artikel 8</p>
<p>Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zust&#228;ndigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.</p>
<p>Artikel 9</p>
<p>Niemand darf willk&#252;rlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.</p>
<p>Artikel 10</p>
<p>Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und &#246;ffentliches Verfahren vor einem unabh&#228;ngigen und unparteiischen Gericht.</p>
<p>Artikel 11</p>
<p>1. Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem &#246;ffentlichen Verfahren, in dem er alle f&#252;r seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gem&#228;&#223; dem Gesetz nachgewiesen ist.</p>
<p>2 Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verh&#228;ngt werden.</p>
<p>Artikel 12</p>
<p>Niemand darf willk&#252;rlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeintr&#228;chtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeintr&#228;chtigungen.</p>
<p>Artikel 13</p>
<p>1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu w&#228;hlen.</p>
<p>2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschlie&#223;lich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zur&#252;ckzukehren.</p>
<p>Artikel 14</p>
<p>1. Jeder hat das Recht, in anderen L&#228;ndern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genie&#223;en.</p>
<p>2. Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tats&#228;chlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grunds&#228;tze der Vereinten Nationen versto&#223;en.</p>
<p>Artikel 15</p>
<p>1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangeh&#246;rigkeit.</p>
<p>2. Niemandem darf seine Staatsangeh&#246;rigkeit willk&#252;rlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangh&#246;rigkeit zu wechseln.</p>
<p>Artikel 16</p>
<p>1. Heiratsf&#228;hige Frauen und M&#228;nner haben ohne Beschr&#228;nkung auf Grund der Rasse, der Staatsangeh&#246;rigkeit oder der Religion das Recht zu heiraten und eine Familie zu gr&#252;nden. Sie haben bei der Eheschlie&#223;ung, w&#228;hrend der Ehe und bei deren Aufl&#246;sung gleiche Rechte.</p>
<p>2. Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschr&#228;nkter Willenseinigung der k&#252;nftigen Ehegatten geschlossen werden.</p>
<p>3. Die Familie ist die nat&#252;rliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.</p>
<p>Artikel 17</p>
<p>1. Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.</p>
<p>2. Niemand darf willk&#252;rlich seines Eigentums beraubt werden.</p>
<p>Artikel 18</p>
<p>Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schlie&#223;t die Freiheit ein, seine Religion oder &#220;berzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, &#246;ffentlich oder privat durch Lehre, Aus&#252;bung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.</p>
<p>Artikel 19</p>
<p>Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungs&#228;u&#223;erung; dieses Recht schlie&#223;t die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuh&#228;ngen sowie &#252;ber Medien jeder Art und ohne R&#252;cksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.</p>
<p>Artikel 20</p>
<p>1. Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschlie&#223;en.</p>
<p>2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugeh&#246;ren.</p>
<p>Artikel 21</p>
<p>1. Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der &#246;ffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gew&#228;hlte Vertreter mitzuwirken.</p>
<p>2. Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu &#246;ffentlichen &#196;mtern in seinem Lande.</p>
<p>3. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage f&#252;r die Autorit&#228;t der &#246;ffentlichen Gewalt; dieser Wille muss durch regelm&#228;&#223;ige, unverf&#228;lschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.</p>
<p>Artikel 22</p>
<p>Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Ma&#223;nahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Ber&#252;cksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genu&#223; der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die f&#252;r seine W&#252;rde und die freie Entwicklung seiner Pers&#246;nlichkeit unentbehrlich sind.</p>
<p>Artikel 23</p>
<p>1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.</p>
<p>2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn f&#252;r gleiche Arbeit.</p>
<p>3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen W&#252;rde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls erg&#228;nzt durch andere soziale Schutzma&#223;nahmen.</p>
<p>4. Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.</p>
<p>Artikel 24</p>
<p>Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vern&#252;nftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelm&#228;&#223;igen bezahlten Urlaub.</p>
<p>Artikel 25</p>
<p>1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gew&#228;hrleistet, einschlie&#223;lich Nahrung, Kleidung, Wohnung, &#228;rztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gew&#228;hrleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidit&#228;t oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umst&#228;nde.</p>
<p>2. M&#252;tter und Kinder haben Anspruch auf besondere F&#252;rsorge und Unterst&#252;tzung. Alle Kinder, eheliche wie au&#223;ereheliche, genie&#223;en den gleichen sozialen Schutz.</p>
<p>Artikel 26</p>
<p>1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht m&#252;ssen allgemein verf&#252;gbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muss allen gleicherma&#223;en entsprechend ihren F&#228;higkeiten offen stehen.</p>
<p>2. Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Pers&#246;nlichkeit und auf die St&#228;rkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muss zu Verst&#228;ndnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religi&#246;sen Gruppen beitragen und der T&#228;tigkeit der Vereinten Nationen f&#252;r die Wahrung des Friedens f&#246;rderlich sein.</p>
<p>3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu w&#228;hlen, die ihren Kindern zuteil werden soll.</p>
<p>Artikel 27</p>
<p>1. Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den K&#252;nsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.</p>
<p>2. Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.</p>
<p>Artikel 28</p>
<p>Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erkl&#228;rung verk&#252;ndeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden k&#246;nnen.</p>
<p>Artikel 29</p>
<p>1. Jeder hat Pflichten gegen&#252;ber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Pers&#246;nlichkeit m&#246;glich ist.</p>
<p>2. Jeder ist bei der Aus&#252;bung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschr&#228;nkungen unterworfen, die das Gesetz ausschlie&#223;lich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der &#246;ffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu gen&#252;gen.</p>
<p>3. Diese Rechte und Freiheiten d&#252;rfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grunds&#228;tzen der Vereinten Nationen ausge&#252;bt werden.</p>
<p>Artikel 30</p>
<p>Keine Bestimmung dieser Erkl&#228;rung darf dahin ausgelegt werden, dass sie f&#252;r einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begr&#252;ndet, eine T&#228;tigkeit auszu&#252;ben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erkl&#228;rung verk&#252;ndeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.</p>
<p>Ein Vergleich von Grundgesetz, der Allgemeinen Menschenrechtserkl&#228;rung und der EU-Menschenrechtskonvention ergibt, dass das Grundgesetz die schlechteste Zusicherung von unver&#228;u&#223;erlichen Menschenrechten ist. Nach GG Art 25 ist allerdings schon festgelegt, dass die allgemeinen Regeln des V&#246;lkerrechts Bestandteil des Bundesrecht sind und den Gesetzen der BRD vorausgehen.</p>
<h3 style="text-align: justify;">V&#246;lkerrechtlich ergibt sich die folgende Rechtrangfolge:</h3>
<p style="text-align: justify;">
Allgemeine Menschenrechte vor Haager LKO vor UN-Recht vor EU-Recht vor Besatzungsrecht vor GG vor BRD-Rechtsauslegungen</p>
<p>Die BRD hat als Besatzungskonstrukt sowohl unter dem Besatzungsvorbehalt bis zum 02.10.1990 diese Rechtsrangfolge akzeptiert und ab dem 03.10.1990 den Anschein erweckt, sich dieser vollumf&#228;nglich und verbindlich unterzuordnen. Selbst unter der Voraussetzung, dass die BRD keinerlei v&#246;lkerrechtliche Legitimation mehr hat und erloschen w&#228;re, m&#252;sste sie sich gleichwohl aufgrund der f&#252;r sie handelnden Privatpersonen dazu als bindend verpflichtet ansehen.</p>
<p>Allerdings beachten weder die BRD noch die f&#252;r sie privat handelnden Deutschen auch die Gesetze der UN vors&#228;tzlich und absichtlich nicht.</p>
<p>Die schwerwiegende Missachtung des UN-Gesetzeswerk verpflichtet jeden Deutschen in Berufung auf Art. 30 der Allgemeinen Erkl&#228;rung zu den Menschenrechten wegen der Pr&#228;ambel der UN-Charta gegen die deutschen Feinde der Menschheit einzuschreiten, die den Weltfrieden bedrohen und letztlich wegen der Verweigerung jeglicher verl&#228;sslicher Rechtsstaatlichkeit in der BRD erzwingen, gegen die festgestellte Tyrannei der BRD-Politiker, Juristen und Beamten aufzustehen.</p>
<p>Die BRD hat auch durch die vollst&#228;ndige Verletzung der UN-Gesetze keinerlei Anspruch auf Gehorsamkeit von Deutschen mehr. Sie ist am Ende angelangt, weil sich Deutsche auch unter dem Schutz der UN begeben d&#252;rfen, um sie unsch&#228;dlich zu machen.</p>
<p>﻿</p>
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		<title>Fakt Nr.31: Die Gehorsamkeitspflicht w&#228;re auch nach GG Art. 20 (4) beendet</title>
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		<pubDate>Sun, 13 Sep 2009 17:19:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der vorgestellte Verfassungshochverrat von BRD-Politikern, Richtern und Juristen wird als Staatsstreich von oben bezeichnet. Das Grundgesetz der BRD sieht in Art. 20 (4) ein verbrieftes Widerstandsrecht dagegen vor: (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutsche das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht m&#246;glich ist. Eine Aus&#252;bung des Widerstandsrechts [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Der vorgestellte Verfassungshochverrat von BRD-Politikern, Richtern und Juristen wird als Staatsstreich von oben bezeichnet. Das Grundgesetz der BRD sieht in Art. 20 (4) ein verbrieftes Widerstandsrecht dagegen vor:</p>
<p><span id="more-58"></span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutsche das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht m&#246;glich ist.</span></p>
<p style="text-align: justify;">Eine Aus&#252;bung des Widerstandsrechts setzt au&#223;er der Gef&#228;hrdung der in Art. 20 Abs. 1-3 GG umrissenen Ordnung durch den Versuch oder die Vollendung ihrer Beseitigung voraus, dass andere Abhilfe nicht m&#246;glich ist. Widerstandshandlungen sind mithin die ultima ratio, sie bleiben gegen&#252;ber allen anderen verfassungsrechtlichen oder in &#220;bereinstimmung mit der Verfassung geschaffenen Instrumenten zur Rechtsverteidigung subsidi&#228;r (= unterst&#252;tzend).</p>
<p style="text-align: justify;">Mit dem Erfordernis der Unm&#246;glichkeit anderweitiger Abhilfe wird an das KPD-Urteil des BVerfG angekn&#252;pft, wo es w&#246;rtlich hei&#223;t, dass &#8220;alle von der Rechtsordnung zur Verfugung gestellten Rechtsbehelfe so wenig Aussicht auf wirksame Abhilfe bieten, dass die Aus&#252;bung des Widerstandes das letzte verbleibende Mittel zur Erhaltung und Wiederherstellung des Rechtes ist.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Das GG qualifiziert die Art, Formen und Grenzen des Widerstandes nicht n&#228;her. Das m&#246;gliche Spektrum reicht vom passiven Widerstand in Form der Verweigerung von gesetzlichen Pflichten bis hin zum aktiven Widerstand durch die Anwendung von Gewalt gegen Sachen und Personen.</p>
<p style="text-align: justify;">Im Hinblick darauf, dass durch den Widerstand die rechtsstaatliche und demokratische Ordnung bewahrt und wiederhergestellt werden soll, muss auch der diese Ordnung pr&#228;gende Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeitsgrundsatz Anwendung finden.</p>
<p style="text-align: justify;">F&#252;r die Beurteilung der Widerstandshandlungen kommt es aber auf die Sicht ex ante an. Das Widerstandsrecht kann gegen jeden ausge&#252;bt werden, der es unternimmt, die in GG Art. 20 niedergelegte Ordnung zu beseitigen.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Widerstand muss verh&#228;ltnism&#228;&#223;ig sein. Es muss mit anderen Worten eine Abw&#228;gung zwischen den Nachteilen der Ma&#223;nahme f&#252;r den Betroffenen einerseits und den Vorteilen f&#252;r das Gemeinwohl stattfinden. Dabei ist nicht allein auf die Wertigkeit der jeweiligen Rechte, Rechtsg&#252;ter oder sonstiger Belange abzustellen, sondern auch der Grad der jeweiligen Beeintr&#228;chtigung zu ber&#252;cksichtigen. Je h&#246;her der Grad der Nichterf&#252;llung oder Beeintr&#228;chtigung des einen Prinzips ist, umso gr&#246;&#223;er muss die Wichtigkeit der Erf&#252;llung des anderen sein.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Ma&#223;nahme muss geeignet sein, den erstrebten Zweck zu erreichen. Dies ist der Fall, wenn durch die Ma&#223;nahme der gew&#252;nschte Erfolg gef&#246;rdert werden kann.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Ma&#223;nahme muss erforderlich sein, um den erstrebten Zweck zu erreichen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die in Art. 3 GG statuierte Bindung der rechtsprechenden Gewalt an &#8220;Gesetz und Recht&#8221; bedeutet, dass alle Rechtsprechungsorgane ihren Entscheidungen die Normen der verfassungsm&#228;&#223;igen Rechtsordnung einschlie&#223;lich des V&#246;lker- und Europarechts zugrunde zu legen haben.</p>
<p style="text-align: justify;">Aus GG Art. 20 Abs. 3, Art. 97 Abs. l folgt ferner, dass es &#8211; Richterrecht als eigenst&#228;ndige Rechtsquelle nicht geben darf.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Interpretation und Weiterentwicklung des Rechts muss immer im Rahmen des geltenden Rechts erfolgen. Regelungsl&#252;cken kann der Richter nicht nach freien rechtlichen Erw&#228;gungen, sondern nur auf der Grundlage der Wertvorstellungen, die der verfassungsm&#228;&#223;igen Rechtsordnung immanent sind, treffen.</p>
<p style="text-align: justify;">BVerfG: &#8230; dass der Richter sich nicht „ dem vom Gesetzgeber festgelegten Sinn und Zweck des Gesetzes entziehen&#8221; d&#252;rfe.</p>
<p style="text-align: justify;">Aus den Grundrechten in Verbindung mit dem Grundsatz der Gesetzm&#228;&#223;igkeit der Verwaltung (GG Art. 20 Abs. 3 ) ist jedenfalls ein auf die Beseitigung rechtswidriger Folgen staatlichen Handelns gerichteter Folgenbeseitigungsanspruch abzuleiten (v. Mangoldt, Klein, Starck, GG Bonner Grundgesetz, Band 2)</p>
<p style="text-align: justify;">Die Ausgestaltung des Widerstandrechts hat der renommierte Staatsrechtlers und Professor ISENSEE 1968 in einem Buch umfassend erfasst. Die vollst&#228;ndige Verweigerung einer verl&#228;sslichen Rechtsstaatlichkeit in der BRD l&#228;sst nunmehr die ausdr&#252;ckliche Berufung auf das Widerstandrecht f&#252;r jeden Deutschen zu. Es werden daher die folgenden Zitate bez&#252;glich der erlaubten M&#246;glichkeiten aus dem Buch</p>
<p style="text-align: justify;">ISENSEE, JOSEF, Das legalisierte Widerstandsrecht, Verlag Gehlen, Bad Homburg 1968,</p>
<p style="text-align: justify;">vorgestellt, nach denen jede Beanspruchung und jeder Strafverfolgungsanspruch der derzeitigen Bundesrepublik Deutschland nach dem Grundgesetz (Besatzungsrecht) wegen Widerstandsbereitschaft v&#246;lkerrechtswidrig und von Anfang an nichtig ist. Zuwiderhandelnde Privatpersonen in den BRD-Organen sind hinzutretende Verfassungshochverr&#228;ter und als solche zu behandeln.</p>
<p style="text-align: justify;">Seite 13</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Der Widerstandsfall ist ausgel&#246;st, wenn ein Unternehmen, das die Beseitigung der in Art. 20 I-III GG niedergelegten Grunds&#228;tze zum Ziel hat, nicht mehr mit den legalen Mitteln der staatlich geordneten Normallage abgewehrt werden kann.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Es ist in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Grundgesetz, ausf&#252;hrlich in den Internetseiten www.teredo.cl und den weiterf&#252;hrenden Links bewiesen, dass die rechtsbeugenden Richter und Verfassungshochverr&#228;ter nicht mehr mit legalen Mitteln der staatlichen Normallage abgewehrt werden k&#246;nnen. Der Widerstandsfall ist also gegeben.</p>
<p style="text-align: justify;">Seite 21</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Ausschlaggebend ist dagegen die Tendenz, die Verfassungsordnung zu beseitigen.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Der Angriff braucht sich nicht gegen alle Ordnungselemente des Art. 20 GG zu richten. Es gen&#252;gt, dass nur ein Wesensmerkmal der Staatsform &#8230; beseitigt werden soll.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Das verfassungsfeindliche Vorgehen muss von einer aktiv k&#228;mpferischen aggressiven Haltung getragen werden.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Die rechtsbeugenden Richter und Verfassungshochverr&#228;ter versuchen, jeden durch Entm&#252;ndigung zu beseitigen, der sie in ihren kriminellen Handlungen stoppen will. Aggressivere Menschenfeindlichkeit gibt es in einem Land ohne Todesstrafe nicht.</p>
<p style="text-align: justify;">Seite 22</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Es muss eine konkrete Gefahr heraufbeschworen sein&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Der Bestand der Bundesrepublik Deutschland und die sogenannte verfassungsgem&#228;&#223;e Ordnung sind durch den umfassenden Angriff der Richter und Juristen auf den Rechtsstaat gef&#228;hrdet.</p>
<p style="text-align: justify;">Seite 23</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Das mit dem Widerstandsrecht zu bek&#228;mpfende Unrecht muss offenkundig sein.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Urkunden-, beschluss- und grundbuchf&#228;lschende Richter, die damit auch eine Verm&#246;gensgef&#228;hrdung betreiben, tun offenkundiges Unrecht. Eine Abhilfe wurde &#252;ber 14 Jahre mit immer neuen Kostenbelastungen f&#252;r den Betroffenen und immer neuen unbegr&#252;ndeten Verfolgungen von Amts wegen verweigert.</p>
<p style="text-align: justify;">Auch der Versuch zur Behinderung der Inanspruchnahme von Grundgesetz, EU- und UN-Recht ist offenkundig Unrecht.</p>
<p style="text-align: justify;">Seite 25</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Das Unternehmen der Beseitigung umfasst Versuch und Vollendung.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Solange wie einer Gef&#228;hrdung mit den Abwehrmitteln der Normallage begegnet werden kann, ist die Alarmschwelle des Art. 20 IV GG ohnehin noch nicht erreicht. Ist das aber nicht mehr der Fall, liegt mit Sicherheit ein Unternehmen vor.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Die Gef&#228;hrdung ist nicht mehr zu beseitigen, so lange die namentlich bekannten Richter als Rechtsbeuger und Verfassungshochverr&#228;ter durch Vorgesetzte im Amt gehalten werden. Dadurch verlieren alle &#252;brigen Richter und Juristen jeden Respekt vor dem Gesetz &#8211; durch das Standes&#8221;recht&#8221; hatten sie diesen Respekt allerdings sowieso nicht verdient</p>
<p style="text-align: justify;">Seite 26</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Der Widerstandsfall wird durch den objektiven Angriff ausgel&#246;st.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Der objektive Angriff ist gegen den Autor dieser Expertise seit 1992 erfolgt. Er ist aber auch f&#252;r mehrere Millionen Justiz-Opfer l&#228;ngst im Gange.</p>
<p style="text-align: justify;">Eingeleitete Strafverfolgung wegen angeblicher Steuerhinterziehung, Insolvenzverschleppung, Juristenbeleidigung und Bundeswappenmissbrauch sind die bekannten und &#252;blichen objektiven, aber wissentlich falschen Angriffe, die in der BRD immer wieder stattfinden.</p>
<p style="text-align: justify;">Seite 27</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;In der Schutzrichtung und in der Objektivation des Schutzgutes weist das Widerstandsrecht analoge Strukturen wie das Polizeirecht auf, das auf den Schutz der &#246;ffentlichen Sicherheit und Ordnung von St&#246;rungen abstellt und das der Gefahrenabwehr dient, ohne R&#252;cksicht auf die subjektive Einstellung des St&#246;rers.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Die Justiz-Opfer-B&#252;rgerinitiativen wollen einen Rechtsstaat mit Informations- und Meinungsfreiheit und nicht ein Verbrecherkabinett von geheimb&#252;ndlerischen Juristen.</p>
<p style="text-align: justify;">Seite 28</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Das Unternehmen kann aus dem Innern der Staatsorganisation durch Organwalter gef&#252;hrt werden (Staatsstreich von oben, Putsch)&#8230;.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Staatsstreich von oben ist der Verfassungsbruch seitens der Staatsorgane&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">In der Bundesrepublik Deutschland wird der Staatsstreich von oben betrieben. Die Verfassungsorgane zum eigentlichen Schutze des Grundgesetzes selbst sind Teilnehmer am Staatsstreich.</p>
<p style="text-align: justify;">Seite 29</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Der Staatsstreich von oben kann durch Tun wie Unterlassen erfolgen, sei es, dass Verfassungsinstitutionen beseitigt, sei es, dass Verfassungsauftr&#228;ge nicht ausgef&#252;hrt werden.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Es werden Verfassungsauftr&#228;ge nicht ausgef&#252;hrt, nach denen die Rechtsprechung an Recht und Gesetz gebunden ist. Das Europ&#228;ische Recht und das Grundgesetz gehen auch dem Rechtsberatungsgesetz voraus.</p>
<p style="text-align: justify;">Seite 30</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Wenn etwa die zust&#228;ndigen Organe generell darin versagen, dem freien Individuum Sicherheit und Ordnung zu gew&#228;hrleisten, so verwirken sie den Gehorsamkeitsanspruch gegen&#252;ber ihren Untertanen, und der Widerstandsfall tritt ein.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">S&#228;mtliche zust&#228;ndigen Organe, angefangen vom Bundespr&#228;sidenten &#252;ber den Bundestagspr&#228;sidenten, Bundeskanzler, alle Ministerpr&#228;sidenten, Bundestag, Bundesrat, alle h&#246;heren Gerichte mit insbesondere dem Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht, die niedrigeren sowieso, Generalbundesanwalt, Bundeskriminalamt, Verfassungsschutzorgane und andere wurden auf den Staatsstreich von oben hingewiesen. Sie sind aber selbst beteiligt, weil sie ihn nicht abstellen wollen.</p>
<p style="text-align: justify;">Seite 32</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Der Widerstandsfall tritt ein, wenn &#8220;andere Abhilfe&#8221; gegen verfassungsfeindliche Unternehmen nicht m&#246;glich ist.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Es gibt also nach bestem Wissen und Gewissen der deutschen Justiz-Opfer-B&#252;rgerinitiativen keine andere Abhilfe, da tausende von Eingaben besorgter B&#252;rger bei allen m&#246;glichen Verfassungsorganen einfach weggelegt und ignoriert werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Seite 33</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Wird aber der legale Abwehrmechanismus der Normallage ausgeschaltet, so bricht das staatliche Monopol legitimer Gewaltsamkeit zusammen,&#8230;&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Das souver&#228;ne Volk tritt wieder in seine urspr&#252;nglichen Rechte ein, wenn seine Beauftragten ihre Aufgaben nicht mehr wahrnehmen k&#246;nnen.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Das Deutsche Volk muss seine Rechte wieder selbst aus&#252;ben, da die von ihm Beauftragten es in das Verderben f&#252;hren. Rechtsberatung ist ein legitimes Recht zur Informationserlangung.</p>
<p style="text-align: justify;">Seite 34</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Der legale Verfassungsschutz durch Repr&#228;sentativorgane ist dann lahm gelegt, wenn im Staatsstreich von oben die Organwalter dazu &#252;bergehen, die Verfassungsordnung abzubauen, und das System der Hemmungen und Kontrollen keine Selbstreinigung der Staatsapparatur mehr herbeif&#252;hrt.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Nichts anderes machen Gesetzgeber und Rechtsprechung kontinuierlich im Wege der juristischen Knochenaufweichung. Eine Selbstreinigung in der BRD ist nicht mehr denkbar.</p>
<p style="text-align: justify;">Seite 36</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Es sind (nur) &#228;u&#223;erste Grenzf&#228;lle der Ermessenwidrigkeit denkbar, in denen staatliche Institutionen unt&#228;tig sind und die Indolenz gegen&#252;ber dem Verfassungsgegner in Kollaboration mit ihm &#252;bergeht. Hier allerdings ist Widerstand der B&#252;rger am Platz.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Die Kollaboration wurde allen Organwaltern durch nutzlose Rechtsbehelfe von tausenden von B&#252;rgern nachgewiesen.</p>
<p style="text-align: justify;">Seite 37</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Es ist die ultima ratio des Rechts schlechthin, das Staatliche mit unstaatlichen Mitteln retten zu wollen.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Dazu wird es in Deutschland so sicher wie das Amen in der Kirche kommen, weil den Juristen ihre diktatorische Machtstellung nur mit Gewalt aus dem Volk genommen werden kann. Die Bauernkriege im 14. und 15. Jahrhundert hatten &#228;hnliche Ausl&#246;ser.</p>
<p style="text-align: justify;">Seite 41</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Der Rechtsstaat garantiert dem Einzelnen effektiven Rechtsschutz&#8230;&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Die Friedenspflicht des B&#252;rgers und das Verbot der Selbsthilfe bestehen aber nur soweit, wie der effektive staatliche Rechtsschutz reicht. Das Selbsthilferecht des B&#252;rgers lebt deshalb in Grenzf&#228;llen auf, in denen ausnahmsweise keine gerichtliche Hilfe erreichbar und die vorl&#228;ufige Hinnahme einer Rechtsverletzung durch Staatsorgane unzumutbar ist.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Wem die Verfassung ein Freiheitsrecht zuerkennt, der muss es auch behaupten k&#246;nnen &#8211; und sei es im &#228;u&#223;ersten Fall mit Gegengewalt.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Eine Friedenspflicht gibt es in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Grundgesetz l&#228;ngst nicht mehr. Zun&#228;chst ist sich jeder selbst der N&#228;chste, weil er schon morgen von Politikern, Richtern, anderen Juristen und Beamten vergewaltigt werden kann. Es kommt vermutlich jeder dran, weil die Auspl&#252;nderung des Volkes immer weniger Ergebnisse einfahren l&#228;sst.</p>
<p style="text-align: justify;">Seite 45</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Der Widerstandsk&#228;mpfer handelt an Stelle der (aktionsunf&#228;higen) Rechtsgemeinschaft, der er angeh&#246;rt, und er handelt in deren Interesse.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Wo es gilt, die Freiheit der B&#252;rger zu retten, ist keiner Privatmann&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Die Antragsteller zur Einleitung eines EU-Verfahrens gegen Deutschland werden sich bei Erreichen einer kritischen Masse im Volk daran beteiligen, s&#228;mtliche derzeitigen Richter und Juristen als erkannte und nachgewiesene Rechtsbeuger und Verfassungshochverr&#228;ter aus dem Amt zu zerren, einer Bestrafung zuzuf&#252;hren und deren Verm&#246;gen zum Zwecke des Schadensersatzes einzuziehen.</p>
<p style="text-align: justify;">Seite 50</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Aber eine solche normative Vor-Auslese widerspricht der egalit&#228;ren Demokratie, die alle gleichen B&#252;rger in gleicher Weise zu ihrer Verteidigung aufruft und es der Wirklichkeit &#252;berlassen muss, wie sich im Fall der Bew&#228;hrung die Spreu der Verfassungsfeinde, Opportunisten, Feiglinge und Gleichg&#252;ltigen vom Weizen der staatstreuen B&#252;rger sondert.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Es haben sich bereits zahlreiche staatstreue B&#252;rger in B&#252;rgerinitiativen organisiert, um dem Treiben der juristischen Verfassungsfeinde ein Ende zu bereiten. Der Unwillen &#252;ber das amtmissbrauchende und rechtsbeugende Richtertreiben besonders in den neuen Bundesl&#228;ndern &#252;bersteigt offensichtlich die Vorstellungskraft der &#246;ffentlich besch&#228;ftigten Juristen. 20.000 Richter und 5.000 Staatsanw&#228;lte gilt es nun durch gesetzestreue Juristen nach Abschaffung des Standes&#8221;rechts&#8221; zu ersetzen.</p>
<p style="text-align: justify;">Seite 52</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Das Ziel des Widerstandsrechts ist der Schutz der bestehenden Staatsform.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Das Widerstandsrecht erg&#228;nzt den staatlichen Verfassungsschutz.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Besser hei&#223;t es wohl, das Ziel des Widerstandsrechts ist die Schaffung der bisher nur vorgegaukelten und dem Volk vorenthaltenen rechtsstaatlichen Staatsform und einer freiheitlichen Demokratie. In Deutschland gilt immer noch Besatzungsrecht und Deutschland wird durch eine Diktatur von politischen und juristischen Verfassungshochverr&#228;tern in das Ungl&#252;ck dirigiert.</p>
<p style="text-align: justify;">Seite 56</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Das Widerstandsrecht kann nur unter der doppelten Bedingung ausge&#252;bt werden, dass die (wenigstens umrisshafte) Kenntnis der Widerstandslage und der Wille, die Ordnung zu verteidigen, vorhanden sind.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Die Anforderungen an die Zielsetzungen des B&#252;rgers, der Widerstand &#252;bt, d&#252;rfen aber nicht &#252;berspannt werden. In der Regel wird, wer als Einzelner Widerstand leistet, sich gegen einen konkreten &#220;bergriff wehren. Er wird sein pers&#246;nliches Recht verteidigen und kaum anstreben, das ganze Unrechtsregime aus den Angeln zu heben und die legitime Ordnung als solche wieder herzustellen.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Aber wie jeder Unrechtsakt das Recht schlechthin beleidigt, so wirkt auch die Verteidigung einer individuellen Rechtsposition f&#252;r das Ganze der Rechtsordnung.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Mit der Verteidigung der pers&#246;nlichen Rechte nur eines Einzelnen ist die Bundesrepublik Deutschland nicht mehr zu retten. Ziel der Analyse und der B&#252;rgerinitiativen in Deutschland ist es, das ganze Unrechtssystem so lange blo&#223; zu stellen, bis sich gen&#252;gend Kr&#228;fte zur Beseitigung des ganzen deutschen Unrechtsregimes gefunden haben.</p>
<p style="text-align: justify;">Seite 57</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Wenn auch ein Widerstandsfall erst durch einen aufs Ganze zielenden Angriff ausgel&#246;st wird, so muss die Abwehr, die Aus&#252;bung des Widerstandsrechts, nicht aufs Ganze gehen.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Legitim ist jedes noch so bescheidene Teilziel, soweit es nur n&#228;her zur Ordnung des Grundgesetzes zur&#252;ckf&#252;hrt. Dazu tr&#228;gt schon bei, wer nur dem Ge&#223;lerhut den Gru&#223; verweigert, wer nur dem Gefangenen, der Hunger leidet, Brot schenkt. Man kann dem Unrechtsregime widerstehen, wo immer man ihm im Einzelfall begegnet.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Mit dieser Feststellung ist heute in der Bundesrepublik Deutschland jede Gehorsamsverweigerung durch das Widerstandsrecht gedeckt.</p>
<p style="text-align: justify;">Seite 58</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Wenn dem Staat h&#246;chste Gefahr droht, ist jeder B&#252;rger aufgerufen, die Sache des Staates zu seiner eigenen zu machen.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Die Staatsdiener, insbesondere die Organe der Rechtspflege selbst wollen offensichtlich ihre Pflicht gegen&#252;ber dem Volk nicht mehr wahrnehmen, aber dieses dumm halten und dessen Steuerleistungen weiter f&#252;r sich pers&#246;nlich verbrauchen. Sie haben auch ihren Verg&#252;tungsanspruch verwirkt.</p>
<p style="text-align: justify;">Seite 61</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Die Grundformen des Widerstandes sind deshalb Ungehorsam und Gewalt.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Beginnen wir in diesem Zusammenhang mit Ungehorsam und Verweigerung, jegliche Beanspruchung durch BRD-Organe auch nur anzuerkennen..</p>
<p style="text-align: justify;">Seite 62</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Beim Staatsstreich von oben ist zu differenzieren: Alle Ma&#223;nahmen, die offensichtlich die verfassungsgem&#228;&#223;e Ordnung beseitigen sollen, sind ohnehin nichtig; sie schaffen auch keinen beachtlichen Rechtsschein. Hier bedarf es ebenfalls keiner ausdr&#252;cklichen Suspension der Gehorsamspflicht, zumal da diese schon in der Normallage gegen&#252;ber krassen Rechtsbr&#252;chen seitens der &#246;ffentlichen Gewalt (&#8220;nichtigen&#8221; Hoheitsakten) entf&#228;llt,&#8230;&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Alle derzeitigen gerichtlichen Entscheidungen in der Bundesrepublik Deutschland werden durch nicht gesetzliche Richter erlassen, die sich zur Rechtsbeugung im Bedarfsfalle verpflichtet haben. Die Entscheidungen sind daher alle nichtig und in einem neuen Deutschland mit Schadensersatzleistung aufzuheben.</p>
<p style="text-align: justify;">Seite 63</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Der Steuerstreik w&#228;re damit eine m&#246;gliche Aktion des passiven Widerstandes.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Die M&#246;glichkeiten des aktiven Widerstandes sind ebenso wenig normativ bestimmbar, wie der Verlauf der k&#252;nftigen Widerstandsf&#228;lle vorhersehbar ist. Formen des Widerstandes k&#246;nnen viele Ma&#223;nahmen werden, die nach dem Recht der Normallage Straftaten oder zivilrechtlich unerlaubte Handlungen w&#228;ren: Sabotage, Aufruhr, Landfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Verrat von Staatsgeheimnissen etc.! Ma&#223;geblich ist nur, dass die jeweiligen Aktionen geeignetes Mittel zum vorgegebenen Widerstandszweck ist, dem Zweck n&#228;mlich, die Verfassungsst&#246;rung zu beseitigen.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Die Steuerbeh&#246;rden sind Staatsorgane, welche ebenfalls gezielt zur Vernichtung von Firmen und Menschen eingesetzt werden, wenn der richterliche Druck nicht ausreicht. Am Beispiel in Niedersachsen wurde f&#252;r einen Deutschen beispielsweise aufgezeigt, wie man ohne Einkommen und finanzielle Zufl&#252;sse zu Steuerforderungen von fast € 500.000 veranlagt werden kann, um jegliche Zukunft verbaut zu erhalten. Als Folge wurde ein absoluter Steuerstreik erkl&#228;rt.</p>
<p style="text-align: justify;">Seite 64</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Nicht ausgeschlossen sind dagegen alle Handlungen, die &#8211; pr&#228;ventiv oder repressiv &#8211; Verfassungsst&#246;rungen verhindern oder unterbinden sollen. Zul&#228;ssig sind Schutzvorkehrungen wie die Festnahme des Verfassungsfeindes und im &#228;u&#223;ersten Fall sogar seine T&#246;tung, wenn sie als Notwehraktion der Rechtsgemeinschaft unausweichlich ist, um den verfassungswidrigen Zustand zu beseitigen.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Das Verbot der Todesstrafe steht hier nicht entgegen, weil es sich hier nicht um eine Bestrafung (Art. 102 GG), sondern um eine nicht von Art. 102 GG erfasste notwehr&#228;hnliche Schutzma&#223;nahme handelt.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Da im Widerstandsfall mit dem staatlichen Gewaltmonopol auch das Verbot milit&#228;rischer Macht in Privathand entf&#228;llt, kann der Widerstand auch durch organisierten Einsatz von Waffengewalt durchgef&#252;hrt werden.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Dieses Thema wird in Deutschland schon ausf&#252;hrlich er&#246;rtert, hoffentlich geben die derzeitigen deutschen Richter und Staatsanw&#228;lte vorher auf. Es kann der UN damit bewiesen werden, dass die Verfassungshochverr&#228;ter der BRD schon den Aufstand provozieren und daher eine Mitgliedschaft in der UN nicht l&#228;nger verdienen.</p>
<p style="text-align: justify;">Seite 67</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Der Einzelne ist frei, sein Widerstandsrecht auszu&#252;ben.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Und nimmt es sich, indem er auch zum Aufstand aufruft und Aufkl&#228;rung betreibt, sofern er daf&#252;r gen&#252;gend Kenntnisse hat.</p>
<p style="text-align: justify;">Seite 70</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Die Mittel des Widerstandes m&#252;ssen objektiv geeignet sein, dem Widerstandsziel n&#228;her zu kommen.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Die BRD muss erl&#228;utern, wieso amtmissbrauchende und rechtsbeugende Richter nicht unverz&#252;glich aus dem Amt geschasst werden. Jede Aufkl&#228;rung des Volkes wird deren Schicksal etwas mehr besiegeln. Eine umfassende Rechtsberatung und Information unter einander kommt dem vorstehend erkl&#228;rten Widerstandsziel n&#228;her.</p>
<p style="text-align: justify;">Seite 71</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Die moralische Wirkung kann eine Ma&#223;nahme sogar dann legitimieren, wenn &#252;berhaupt kein &#228;u&#223;erlicher sichtbarer Erfolg zu erwarten ist.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Letztlich bedarf es noch nicht einmal irgendeiner Wirkung auf Umgebung oder Nachwelt; die individuelle Abwehr des Unrechts, die nur der moralischen Selbstbehauptung dient, verteidigt die legitime Ordnung &#8211; und ist damit geeignet.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Der beabsichtigte weitere Ma&#223;nahmenplan mit der Unterrichtung von Unternehmern, Grundbesitzern, Sparern und Justiz-Opfern in Deutschland wird die namentlich benannten Rechtsbeuger und Verfassungshochverr&#228;ter in Richterrobe weiter demaskieren und ihren Verbleib im Amt immer mehr erschweren.</p>
<p style="text-align: justify;">Seite 78</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Es gibt kein Verwaltungs- und Gerichtsverfahren, in dem das Widerstandsrecht durchgesetzt werden k&#246;nnte. Solange n&#228;mlich diese Wege sinnvoll beschritten werden k&#246;nnen, ist die Normallage nicht aufgehoben, das Widerstandsrecht also gar nicht entstanden. Somit muss der Einzelne selbst entscheiden, ob der Widerstandsfall eingetreten ist, ob und wie er sein Recht aus&#252;ben will.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Es gibt auch kein Gericht in Deutschland, das nicht durch Verfassungshochverr&#228;ter beherrscht wird. Einer Erlaubnis zum Widerstand braucht es nicht.</p>
<p style="text-align: justify;">Seite 80</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Das Wagnis &#252;bersteigt unendlich jene &#8220;Zivilcourage&#8221;, deren man auch in zivilen Angelegenheiten gelegentlich bedarf, um seine Rechte zu wahren.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Die hoch dotierten Preisverleihungen in der Bundesrepublik Deutschland f&#252;r angebliche Zivilcourage an Prominente sind lediglich Lachnummern. Da wurde doch tats&#228;chlich eine Polizeipr&#228;sidentin in Eberswalde f&#252;r Zivilcourage ausgezeichnet, von deren Einschreiten gegen Verfassungshochverrat nie etwas bekannt wurde und die nur ihre berufliche Pflicht absolvierte. Man bedient sich im Land des Hochverrates regelm&#228;&#223;ig untereinander – mafiagleich.</p>
<p style="text-align: justify;">Seite 86</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Es gibt nur einen Weg, das Widerstandsrecht durchzusetzen.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Aufstehen und Handeln!</p>
<p style="text-align: justify;">Seite 87</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Die Aus&#252;bung des Widerstandsrechtes in seinen immanenten Grenzen ist niemals strafbar.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Das Strafrecht hat sich an der Verfassung auszurichten, nicht umgekehrt.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Soweit die Strafbarkeit einer Handlung von einer verfassungsfeindlichen Absicht abh&#228;ngt,&#8230;kann die subjektive Tatseite nicht vorliegen, weil Widerstandshandlungen von der verfassungskonservierenden Gegentendenz geleitet sein m&#252;ssen.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Die strafrechtliche Verfolgung von widerstandsleistenden Demokraten zum Schutz gegen Rechtsbeuger und Verfassungshochverr&#228;ter in Richterroben ist hiernach unm&#246;glich, weil der Staat gerade auch gegen die Strafverfolger verteidigt werden muss, die den Hochverrat decken, dulden, nicht verfolgen und damit Mitt&#228;ter sind.</p>
<p style="text-align: justify;">Seite 88</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Soweit eine Ma&#223;nahme an sich den Tatbestand einer strafbaren Handlung erf&#252;llt &#8211; etwa Auflauf, Sabotage, N&#246;tigung -, greift das Widerstandsrecht als Rechtfertigungsgrund ein.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Der Schutz der Gemeinschaftsg&#252;ter ist im demokratischen Gemeinwesen auch dem einzelnen B&#252;rger anvertraut, wenngleich das Schutzrecht nur in Grenzf&#228;llen auflebt. Der vom Widerstandsrecht Beg&#252;nstigte ist der Staat.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Diese Sicht wird besonders deutlich, wenn der Staatsstreich von oben abgewehrt werden soll.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Das Widerstandsrecht ist Rechtfertigungsgrund an sich. Das Grundgesetz geht allen anderen deutschen Gesetzen voraus. Eine Strafverfolgung von couragierten B&#252;rgern wegen angeblich unerlaubten Rechtsberatungen zum Vorteil von Rechtsbeugern und Verfassungshochverr&#228;tern scheidet grunds&#228;tzlich aus.</p>
<p style="text-align: justify;">Seite 89</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Wenn die Auflehnung gegen staatlichen Machtmissbrauch von Art. 20 IV GG gedeckt wird, muss der Vorwurf der Rechtswidrigkeit entfallen. Das gilt auch f&#252;r den Widerstand gegen rechtswidrig handelnde Vollstreckungsbeamten (§113 StGB)&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Der Widerstand gegen die Verweigerung der Rechtsstaatlichkeit ist ein Grundrecht im Grundgesetz, in der EMRK sowie in der Allgemeinen Erkl&#228;rung der Menschenrechte durch die UN. In Deutschland muss die Rechtsstaatlichkeit gegen den Staatsstreich von oben mit Verfassungshochverrat nunmehr im Wege des Widerstandes durchgesetzt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Grundgesetz Artikel 20, Abs. 4, macht es derzeit in der BRD nach rechtsstaatlichen Grunds&#228;tzen nicht m&#246;glich, die Strafverfolgung wegen angek&#252;ndigter Widerstandsleistungen wegen der Verweigerung eines verl&#228;sslichen Rechtsstaates durchzusetzen. Sowohl die Richter als auch die Strafverfolger als auch die in der Rechtspflege t&#228;tigen Rechtsanw&#228;lte sind als Verfassungshochverr&#228;ter erkannt. Der Tatsachenbeweis liegt u. a. in der Unterwerfung unter das Standes&#8221;recht&#8221;. Daneben sind vielfache Tathandlungen zum Amtsmissbrauch und zur Rechtsbeugung als Beweis vorgestellt und im Internet aufgef&#252;hrt. Die Mitwisserschaft an solchen rechtwidrigen Vorg&#228;ngen macht Juristen zu Mitt&#228;tern, es sei denn, sie weisen nach, dass sie jeden Versuch unternommen haben, um die faulen Eier aus dem Nest zu kriegen. Hatten sie keinen Erfolg, h&#228;tten sie als Ehrenm&#228;nner ihren &#246;ffentlichen Dienst aufgeben m&#252;ssen. Die freie Informationsbeschaffung und aktive und passive Rechtsberatung ist dadurch unabdingbar geworden.</p>
<p style="text-align: justify;">Einen zus&#228;tzlichen Schutzschirm gegen unbegr&#252;ndete Strafverfolgung bietet das UN- und Europ&#228;ische Recht. Die Bundesrepublik Deutschland wird schon durch viele Eingaben vieler B&#252;rger der schwerwiegenden Verletzung der fundamentalen Grunds&#228;tze der Europ&#228;ischen Union durch Verweigerung der Rechtsstaatlichkeit bezichtigt, die auch in dieser Ausarbeitung mit dem Versuch der Durchsetzung eines deutschen Rechtsstaates leicht zu erkennen ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Weil das Bundesverfassungsgericht selbst den Verfassungshochverrat kultiviert und Eingaben dagegen prinzipiell in die Leere laufen l&#228;sst, muss zur Abwehr des Unrechtsregimes die gesamte EU und UN auf die aus Deutschland heraufziehende Gefahr permanenter Gesetzlosigkeit mit Vernichtung von immer gr&#246;&#223;eren Kreisen an Firmen und Menschen hingewiesen werden. Sabotage, Aufruhr und letztlich B&#252;rgerkrieg als Folge dieser staatlichen Willk&#252;r durch die juristischen Verderber des Staates sind vorhersehbar.</p>
<p style="text-align: justify;">Bei genauer Betrachtung entpuppt sich die Strafverfolgung wegen jeglicher Widerstandsleistungen durch Staatsanw&#228;lte und Richtern als reines Machtkalk&#252;l. Juristisch unhaltbar, versucht die BRD das von ihr zu Unrecht beanspruchte, m&#252;ndige Deutsche Volk mundtot und uninformiert zu machen, um seine von ihm ausgew&#228;hlten Opfer eines nach dem anderen auszupl&#252;ndern, auszulutschen und beseitigen zu k&#246;nnen.</p>
<p style="text-align: justify;">Dagegen hilft nur der umfassende Bezug auf UN-, EU- und Grundgesetz mit den vorstehenden Argumenten und eine massive Beteiligung der &#214;ffentlichkeit an solchen Verfahren mit den vielfach zur Zeit betriebenen Abstrafungsversuchen mit Hausdurchsuchungen und PC-Beschlagnahmungen wegen angeblich rechtswidriger Handlungen nach ung&#252;ltigen Gesetzen.</p>
<p style="text-align: justify;">Wagen es dennoch weiterhin Staatsanw&#228;lte und Richter, solche Verfahren zu f&#252;hren und gar Verurteilungen auszusprechen, ist der unbedingte Wille erforderlich, den gesamten Rechtsweg durchzuhalten und gemeinsam mit weiteren Betroffenen internationale Gremien in der EU und der UNO zu informieren.</p>
<p style="text-align: justify;">Die deutschen Justiz-Opfer-B&#252;rgerinitiativen f&#252;hren schon lange Strafregister f&#252;r Richter, Staatsanw&#228;lte, andere Juristen und Beamten, die bei ge&#228;nderten Verh&#228;ltnissen in einem wirklichen Rechtsstaat Deutschland unweigerlich zur Verurteilung der Erfassten nach den jetzt scheinbar oder tats&#228;chlich geltenden nationalen und internationalen Gesetzen f&#252;hren werden. Verfassungshochverrat bedeutet lebensl&#228;ngliche Haftstrafe f&#252;r jeden derzeit im Amt t&#228;tigen Politiker, Juristen und Beamten der Bundesrepublik Deutschland nach dem Grundgesetz, wenn dazu auch als letztes Mittel erst ein durch die heutige juristische kriminelle Organisation &#246;ffentlich bestellter BRD-Juristen provozierter B&#252;rgerkrieg den Deutschen Rechtsstaat mit Rechtsicherheit f&#252;r jedermann hergestellt hat.</p>
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		<title>Fakt Nr.32: Die Weimarer Verfassung gilt weiterhin</title>
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		<pubDate>Sun, 13 Sep 2009 17:18:25 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die Weimarer Verfassung vom 11.08.1919 ist nie v&#246;lkerrechtlich wirksam aufgehoben oder ersetzt worden. Da das Deutsche Reich mit der Kapitulation der Wehrmacht nicht untergegangen ist, sondern lediglich mangels f&#252;r es handelnder Organe als handlungsunf&#228;hig erkl&#228;rt wurde, gilt diese Verfassung weiterhin f&#252;r das Deutsche Reich. Zwar wurde die Weimarer Verfassung durch die Nationalsozialisten 1935 mit dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Die Weimarer Verfassung vom 11.08.1919 ist nie v&#246;lkerrechtlich wirksam aufgehoben oder ersetzt worden. Da das Deutsche Reich mit der Kapitulation der Wehrmacht nicht untergegangen ist, sondern lediglich mangels f&#252;r es handelnder Organe als handlungsunf&#228;hig erkl&#228;rt wurde, gilt diese Verfassung weiterhin f&#252;r das Deutsche Reich.</p>
<p><span id="more-56"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Zwar wurde die Weimarer Verfassung durch die Nationalsozialisten 1935 mit dem „Gesetz zur Gleichschaltung der L&#228;nder mit dem Reich“ und der Schaffung des Landes Sachsen-Anhalt v&#246;lkerrechtswidrig au&#223;er Kraft gesetzt, doch sind diese v&#246;lkerrechtswidrigen Gesetze der Nationalsozialisten durch das SHAEF-Gesetz Nr. 1 der Alliierten wieder aufgehoben worden. Damit ist der Verfassungszustand vom 30.01.1933 wieder hergestellt worden.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Weimarer Verfassung gilt also in der Fassung vom 30.1.1933 mit den durch die alliierte Gesetzgebung bis zum 22.5.1949 vorgenommenen Ver&#228;nderungen.</p>
<p style="text-align: justify;">Unter der Voraussetzung, dass mit der Beseitigung des GG Art. 23 mit Wirkung zum 18.07.1990 durch Besatzungsvorbehalt, sp&#228;testens aber mit der v&#246;lkerrechtlich und formaljuristisch missgl&#252;ckten Wiedervereinigung von Teilen des Deutschen Reiches am 03.10.1990, die BRD keine Legitimation mehr besitzt und untergegangen ist, ist die Weimarer Verfassung die einzige v&#246;lkerrechtlich gerechtfertigte, g&#252;ltige Verfassung in Deutschland.</p>
<p style="text-align: justify;">Allen &#252;brigen, auch f&#228;lschlich als Verfassungen in der BRD bezeichneten Machwerke fehlt es an der Annahme durch einen Volksentscheid in freier Willensbildung und an einem grundgesetzgem&#228;&#223;en Wahlrecht bei der Auswahl der Abgeordneten in Bund und L&#228;nder, die solche Machwerke entworfen, beschlossen und angenommen haben.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches k&#246;nnen sich also uneingeschr&#228;nkt auf die G&#252;ltigkeit der Weimarer Verfassung berufen und die Unterwerfung unter ein nicht demokratisch zustande gekommenes, durch Besatzungsm&#228;chte aufoktroyiertes Grundgesetz der BRD zu Recht ablehnen. Daraus d&#252;rfen ihnen nach dem V&#246;lkerrecht, der Haager Landkriegsordnung und dem UN-Recht auch keinerlei Nachteile erwachsen – was privat handelnde Personen in s&#228;mtlichen BRD-Organen im Bruch gegen Menschen- und V&#246;lkerrechte bis jetzt vors&#228;tzlich, planm&#228;&#223;ig ignorieren und mit mittlerweile auch schon anonymisierten, unterschriftslosen Amtsterrorismus, Geldbu&#223;en, Strafbefehlen, Gerichtsstrafen und Haft verfolgen, s. z. B. Sachbearbeiter 534 der StA Dresden – 534 VRs 307 Js 14218/04-a-01.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Hiergegen ist Widerstand in jeglicher Form nach V&#246;lkerrecht, UN-Recht und GG Art. 20 (4) ein legitimes Mittel.</span></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Fakt Nr.33: Handlungen f&#252;r das Deutsche Reich in Gesch&#228;ftsf&#252;hrung ohne Auftrag</title>
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		<pubDate>Sun, 13 Sep 2009 17:17:34 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Der Artikel 23 a. F. des Grundgesetzes ist mit gro&#223;er Wahrscheinlichkeit aus v&#246;lkerrechtlicher Sicht bereits vor dem angeblichen Beitritt der neuen L&#228;nder zu diesem am 17.07.1990 mit Wirkung zum 18.07.1990 durch die Macht des Besatzungsvorbehaltes durch die Siegerm&#228;chte aufgehoben worden. Nicht das Volk und auch nicht der Bundestag, sondern die Bundesregierung Deutschland hat dabei als [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Der Artikel 23 a. F. des Grundgesetzes ist mit gro&#223;er Wahrscheinlichkeit aus v&#246;lkerrechtlicher Sicht bereits vor dem angeblichen Beitritt der neuen L&#228;nder zu diesem am 17.07.1990 mit Wirkung zum 18.07.1990 durch die Macht des Besatzungsvorbehaltes durch die Siegerm&#228;chte aufgehoben worden.</p>
<p><span id="more-54"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Nicht das Volk und auch nicht der Bundestag, sondern die Bundesregierung Deutschland hat dabei als Erf&#252;llungsgehilfe und in Amtsf&#252;hrung f&#252;r das Besatzungskonstrukt BRD &#252;ber das Grundgesetz verf&#252;gt. Dieses ist ein einmaliger Vorgang in der Geschichte einer so genannten &#8220;Verfassung&#8221;, die sich in den Gesetzb&#252;chern zum Grundgesetz wie folgt liest, Grundgesetz, Beck-Texte, 35. Auflage 1998:</p>
<p style="text-align: justify;">Einigungsvertragsgesetz in Verbindung mit Kapitel II Art. 4 Einigungsvertrag, Datum 23.9.1990/31.08.1990, wobei Pr&#228;ambel, Art. 51, Abs. 2, Art. 146 ge&#228;ndert, Art. 143 eingef&#252;gt und Art. 23 aufgehoben wurde. Und zwar ohne Zustimmung des Volkes aufgrund vorauseilender angema&#223;ter Regierungsbevollm&#228;chtigung.</p>
<p style="text-align: justify;">Dieser Ablauf hat ungeachtet anderer Formulierungen zum Inkrafttreten des Einigungsvertrages vom 31.08.1990 nach der Zustimmung des Bundestages vom 23.09.1990 den Artikel 23 des Grundgesetzes jedenfalls zu diesem Datum beseitigt, weil damit definitiv die Zustimmung der Siegerm&#228;chte aufgrund ihres Vorbehaltsrechtes bewirkt wurde.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Wir erinnern uns:</span></p>
<p style="text-align: justify;">Im Art. 23 GG stand, f&#252;r welches Gebiet das Grundgesetz — die Scheinverfassung und in Wirklichkeit Besatzerrecht der Alliierten — galt und das waren nur die so genannten westlichen Bundesl&#228;nder. Alle Gesetze und Verordnungen der Volkskammer und der Bundesregierung ab der Aufhebungserkl&#228;rung vom 17.07.90 sind deshalb nach dem V&#246;lkerrecht offensichtlich rechtsung&#252;ltig, weil die unabh&#228;ngigen Rechtsvoraussetzungen fehlten.</p>
<p style="text-align: justify;">Es gab rechtlich gesehen die beiden k&#252;nstlichen Verwaltungsgebiete BRD und DDR nach dem 17.07.1990 nicht mehr. Die Besatzungsm&#228;chte haben dies klar beschlossen.</p>
<p style="text-align: justify;">Einige der vorbereiteten Einzelregelungen, wie zum Beispiel das L&#228;ndereinf&#252;hrungsgesetz der Volkskammer der DDR, erlangten nach deren eigener Festlegung erst nach dem Einigungsvertrag vom 03.10.1990 am 14.10.1990 Rechtskraft, also zu einem Zeitpunkt, als es die DDR gar nicht mehr gab.</p>
<p style="text-align: justify;">Es hat mit gro&#223;er Wahrscheinlichkeit de facto deshalb eine nach dem V&#246;lkerrecht gesetzlich verbindliche &#8220;Wiedervereinigung&#8221; zum Deutschen Reich auch am 03.10.1990, die bekanntlich nur in Rumpfreichsgebieten stattfand, noch nicht gegeben.</p>
<p style="text-align: justify;">Damit ist das Deutsche Volk in Not geraten, weil seine staatliche Ordnung v&#246;llig losgel&#246;st von fundierten, international verbindlichen Organisations- und Vertragsgestaltungen sowie der Anerkennung in der V&#246;lkergemeinschaft nicht mehr besteht.</p>
<p style="text-align: justify;">Die T&#228;uschung durch die handelnden Usurpatoren als Privatpersonen in den BRD-Organen ohne jegliche Legitimation nach den Menschenrechten und dem V&#246;lkerecht verpflichtet Staatsangeh&#246;rige des Deutschen Reiches,</p>
<p style="text-align: justify;">in Gesch&#228;ftsf&#252;hrung ohne Auftrag</p>
<p style="text-align: justify;">t&#228;tig zu werden, wenn anderenfalls die Handlungsf&#228;higkeit des Deutschen Reiches noch nicht hergestellt sein sollte.</p>
<p style="text-align: justify;">Auch unter der Voraussetzung der BRD-Gesetze w&#228;re es daher f&#252;r jedermann gestattet, die durch die Besatzungskonstrukte DDR und BRD als Rechtsstaatsverweigerer beabsichtigte entg&#252;ltige Ausschaltung des Deutschen Reiches als verl&#228;sslicher Rechtsstaat dadurch zu verhindern, dass sie durch Zusammenschluss zu Organen des Deutschen Reiches dessen Handlungsf&#228;higkeit wieder herstellen, nachdem die Besatzungsm&#228;chte vordergr&#252;ndig die Besatzung f&#252;r beendet erkl&#228;rt haben.</p>
<p style="text-align: justify;">BGB § 677 (Gesch&#228;ftsf&#252;hrung ohne Auftrag)</p>
<p style="text-align: justify;">Wer ein Gesch&#228;ft f&#252;r einen anderen besorgt, ohne von ihm beauftragt oder ihm gegen&#252;ber sonst dazu berechtigt zu sein, hat das Gesch&#228;ft so zu f&#252;hren, wie ihm das Interesse des Gesch&#228;ftsherren mit R&#252;cksicht auf dessen wirklichen oder mutma&#223;lichen Willen es erfordert.</p>
<p style="text-align: justify;">BGB § 680 (Gesch&#228;ftsf&#252;hrung zur Gefahrenabwehr)</p>
<p style="text-align: justify;">Bezweckt die Gesch&#228;ftsf&#252;hrung die Abwehr einer dem Gesch&#228;ftsherrn drohenden dringenden Gefahr, so hat der Gesch&#228;ftsf&#252;hrer nur Vorsatz und grobe Fahrl&#228;ssigkeit zu vertreten.</p>
<p style="text-align: justify;">Ein entgegenstehender Wille des Gesch&#228;ftsherrn ist allerdings unerheblich, wenn die Gesch&#228;ftsf&#252;hrung im &#246;ffentlichen Interesse liegt oder zur Erf&#252;llung einer gesetzlichen Pflicht dient.</p>
<p style="text-align: justify;">Es liegt aber im Interesse der Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches, wieder geordnete staatliche Verh&#228;ltnisse in einem verl&#228;sslichen Rechtsstaat hergestellt zu erhalten.</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Der Rechtsstaat garantiert dem Einzelnen effektiven Rechtsschutz&#8230;&#8221; , ISENSEE, a.a.O.!</p>
<p style="text-align: justify;">Die Bundesrepublik Deutschland verweigert genau und gerade diesen effektiven Rechtsschutz f&#252;r jeden Einzelnen, woraus sich auch eine drohende, dringende Gefahrenabwehr ebenso begr&#252;ndet wie dadurch, dass die BRD in Feindschaft zum Deutschen Reich dessen Handlungsunf&#228;higkeit mit allen illegalen Mitteln aufrecht erhalten will, um nicht f&#252;r v&#246;lkerrechtswidrig und damit ung&#252;ltig aufgegebene Reichsgebiete und annektiertes Reichsverm&#246;gen in Regress genommen werden zu k&#246;nnen.</p>
<p style="text-align: justify;">Dem Deutschen Reich wird damit vors&#228;tzlich und planm&#228;&#223;ig Schaden zugef&#252;gt.</p>
<p style="text-align: justify;">Seit 1985 versuchen Staatsangeh&#246;rige des Deutschen Reiches, die Handlungsf&#228;higkeit dieses wieder herzustellen, um einen Friedensvertrag mit den Kriegsgegner zu schlie&#223;en und damit den Zweiten Weltkrieg entg&#252;ltig zu beenden. Das Besatzungskonstrukt BRD hingegen wird mit dem Willen der Siegerm&#228;chte in Selbstkontrahierung seit 61 Jahren benutzt, das Deutsche Volk mit heimlichen Reparationszahlungen f&#252;r die ehemaligen Kriegsgegner des Deutschen Reiches auszupl&#252;ndern und wirtschaftlich niederzuhalten.</p>
<p style="text-align: justify;">Zahlreiche deutsche Initiativen wollten diesen Zustand &#252;ber den Abschluss eines Friedensvertrages nach der Herstellung der Handlungsf&#228;higkeit des Deutschen Reiches beenden. Dieses Ziel entspricht allen Grundlagen des V&#246;lkerrechts.</p>
<p style="text-align: justify;">Bekannt sind u. a. die Einberufung und Errichtung von einer/eines:</p>
<p style="text-align: justify;">Kommissarischen Reichsregierung</p>
<p style="text-align: justify;">Exilregierung des Zweiten Deutschen Reiches</p>
<p style="text-align: justify;">Exilregierung des Deutschen Reiches</p>
<p style="text-align: justify;">Exilregierung der Ostpreu&#223;ischen Provinzen</p>
<p style="text-align: justify;">weiteren Exilregierungsbildungen</p>
<p style="text-align: justify;">Nationalversammlung des Deutschen Reiches</p>
<p style="text-align: justify;">(Vertretung des fortgeltenden Rechtstatus der Verfassung von Weimar)</p>
<p style="text-align: justify;">Gr&#252;ndungsinitiative Deutsche Nationalversammlung – Verfassungsinitiative zu GG Art. 146</p>
<p style="text-align: justify;">Volksbund Deutsches Reich</p>
<p style="text-align: justify;">(Zur Wahl auf Reichsebene – F&#252;r die Reichsverfassung)</p>
<p style="text-align: justify;">Deutsches Kolleg</p>
<p style="text-align: justify;">Sachwalters des Deutschen Reiches</p>
<p style="text-align: justify;">Abstimmungssystems &#252;ber eine Neue Deutsche Verfassung nach GG Art. 146 und V&#246;lkerrecht</p>
<p style="text-align: justify;">Das Legitimationsdebakel der Bundesrepublik Deutschland nach den Menschenrechten, der Haager Landkriegsordnung und den V&#246;lkerrechten bewirkt, dass kein BRD-Organ mit international anerkannten Gesetzen gegen diese Aktivit&#228;ten einschreiten kann. Im Gegenteil setzt sich mehr und mehr dort die Erkenntnis durch, dass das eigene Handeln illegal ist und den Handelnden Strafverfahren nach den Hochverratsparagraphen der Reichsgesetze drohen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die aufgelisteten Versuche zur Errichtung eines verl&#228;sslichen Deutschen Rechtsstaates berufen sich bis auf einen ausschlie&#223;lich auf ihre Rechte nach Haager Landkriegsordnung, Charta der Vereinten Nationen, Universal Declaration of Human Rights, EU-Vertr&#228;ge, EU-Menschenrechtskonvention, SHAEF-Gesetzgebung, Weimarer Verfassung, Grundgesetz der BRD und der mit dieser tats&#228;chlich verbindlich oder scheinbar rechtskraftf&#228;hig abgeschlossenen internationalen Vertr&#228;gen, an welche die BRD sich auch dann einseitig festmachen l&#228;sst, wenn sie vors&#228;tzlich betr&#252;gerisch ohne Volksauftrag handelt und handelte.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Kommissarische Reichsregierung bezieht ihren Legitimit&#228;tsanspruch bez&#252;glich einer Regierungsbildung zus&#228;tzlich auf die erforderliche Bekanntgabe bei den Siegerm&#228;chten nach dem Besatzungsvorbehalt. Dazu dienten Einschreiben/R&#252;ckschein-Sendungen an das US-Hochkommissariat. Nachdem die beigef&#252;gten Briefsendungen dort angenommen, aber nicht innerhalb von 21 Tagen beantwortet wurden, beruft sich die Kommissarische Reichsregierung auf stillschweigendes Einverst&#228;ndnis. Bekanntlich galt bis zum 03.10.1990 nach dem Abkommen &#252;ber die Dreim&#228;chtekontrolle f&#252;r Westdeutschland vom 10. April 1949, Absatz 5:</p>
<p style="text-align: justify;">Jede &#196;nderung des Grundgesetzes bedarf vor ihrem Inkrafttreten der ausdr&#252;cklichen Genehmigung der Besatzungsbeh&#246;rden. L&#228;nderverfassungen, &#196;nderungen dieser Verfassungen, alle sonstige Gesetzgebung und alle Abkommen zwischen dem Bund und ausl&#228;ndischen Regierungen treten 21 Tage nach ihrem amtlichen Eingang bei den Besatzungsbeh&#246;rden in Kraft, es sei denn, dass diese sie vorher vorl&#228;ufig oder endg&#252;ltig ablehnen.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Diese zus&#228;tzliche Berufung geht augenscheinlich in die Leere, weil lediglich Vereinbarungen zwischen der Milit&#228;rregierung und ihrem Besatzungskonstrukt BRD getroffen wurden!</span></p>
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		</item>
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		<title>Fakt Nr.34: Die Erzwingung des deutschen Rechtsstaates ist Pflicht jedes Deutschen</title>
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		<pubDate>Sun, 13 Sep 2009 17:16:36 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die UN hat in ihrer Charta festgestellt, dass zur Sicherung des Friedens in der Welt die Rechtsstaatlichkeit unter Anerkennung der universalen Menschenrechte und internationalen V&#246;lkerrechte unabdingbare und unverzichtbare Vorrausetzungen sind.Die Bundesrepublik Deutschland verweigert diese Anerkennung strikt und umfassend, wie in einem bereits am 18.05.2004 bei der EU-Kommission eingereichten Antrag auf ihren Ausschluss durch deutsche B&#252;rgerrechtler [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div style="text-align: justify;">
<p>Die UN hat in ihrer Charta festgestellt, dass zur Sicherung des Friedens in der Welt die Rechtsstaatlichkeit unter Anerkennung der universalen Menschenrechte und internationalen V&#246;lkerrechte unabdingbare und unverzichtbare Vorrausetzungen sind.Die Bundesrepublik Deutschland verweigert diese Anerkennung strikt und umfassend, wie in einem bereits am 18.05.2004 bei der EU-Kommission eingereichten Antrag auf ihren Ausschluss durch deutsche B&#252;rgerrechtler nachgewiesen wurde.</p>
<p><span id="more-52"></span></p>
<p>Gleichwohl hat sich die BRD durch ihre Mitgliedschaft in der UN, der EU und NATO zu einer zwingenden Rechtsstaatlichkeit verbal und schriftlich verpflichtet. Sie bricht damit s&#228;mtliche diesbez&#252;gliche internationale Vertr&#228;ge.</p>
<p><strong>Sie bricht auch das Grundgesetz insgesamt und insbesondere GG Art. 25:</strong></p>
<p>Die allgemeinen Regeln des V&#246;lkerrechts sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar f&#252;r die Bewohner des Bundesgebietes.</p>
<p>Nachdem die deutschen B&#252;rgerbewegungen und Justiz-Opfer-Initiativen immer wieder auf die absolute Verweigerung der Rechtsstaatlichkeit in der BRD hingewiesen haben, bei allen sogenannten BRD-Verfassungsorganen um Abhilfe nachgesucht haben und alle noch vorhandenen Rechtsbehelfe nutzlos waren, sind sie und alle Deutschen Reichsstaatsangeh&#246;rigen verpflichtet und gezwungen, den Rechtsstaat notfalls mit Gewalt zu errichten.</p>
<p>Selbst nach BRD-Recht w&#228;re diese Rechtsauslegung statthaft: GG Art 20 (4), StGB §§ 32, 34, 138 u. a.!</p>
<p>Nach § 138 StGB ist das Nichtanzeigen geplanter Straftaten in Deutschland mit Strafe bedroht:</p>
<p>(1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausf&#252;hrung</p>
<p>2. eines Hochverrats in den F&#228;llen §§ 81 bis 83 Abs. 1,</p>
<p>7. einer Straftat gegen die pers&#246;nliche Freiheit in den F&#228;llen §§ 234, 234 a, 239 a oder 239 b,</p>
<p>zu einer Zeit, zu der die Ausf&#252;hrung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erf&#228;hrt und es unterl&#228;sst, der Beh&#246;rde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.</p>
<p>(2) Ebenso wird bestraft, wer von dem Vorhaben oder der Ausf&#252;hrung einer Straftat nach § 129 a zu einer Zeit, zu der die Ausf&#252;hrung noch abgewendet werden kann, glaubhaft erf&#228;hrt und es unterl&#228;sst, der Beh&#246;rde unverz&#252;glich Anzeige zu erstatten.</p>
<p>§ 129 a StGB richtet sich gegen alle kriminelle Vereinigungen. Dazu geh&#246;ren auch die im &#246;ffentlichen Dienst in Deutschland befindlichen Juristen, Richter und Staatsanw&#228;lte, sie haben sich schon lange in einer kriminellen Vereinigung zwecks Verfassungshochverrats im Staatsstreich von oben verschworen. Die Gebrauchsanweisung und organisatorische Struktur hierzu wird durch das juristische Standes&#8221;recht&#8221; und die Standesordnung festgelegt, auf welche sie nicht nur Gel&#252;bde abgelegt haben, welche ihren Amtseiden direkt widersprechen. Sie haben sich damit auch ganz einfach einvernehmlich zu Rechtsbeugung und Parteiverrat im Gegensatz zu Art. 20, Abs. 3, Grundgesetz verabredet, was den Tatbestand des Verfassungshochverrates nach StGB § 81 in Verbindung mit § 92 II StGB erf&#252;llt, s. LACKNER/K&#220;HL StGB, 24. Auflage, § 81, Rn 3.</p>
<p>Die vorstehenden und nachstehenden Ausf&#252;hrungen zu der vorliegenden Analyse bez&#252;glich des menschenrechtlichen und v&#246;lkerrechtlichen Legitimationsdebakels der Bundesrepublik Deutschland wegen der umfassenden Aufgabe der Rechtsstaatlichkeit zeigen, dass die deutschen Regierungen und Beh&#246;rden mit allen ihren Richtern, Staatsanw&#228;lten und sonstigen Juristen selbst auf die bestens begr&#252;ndeten und mit Urkundsbeweisen belegten Strafanzeigen, welche unter den § 138 StGB fallen, nicht mehr rechtsstaatlich korrekt reagieren, sondern solche vors&#228;tzlich und bewusst ignorieren. Sie sind daher s&#228;mtlich auch Beitretende und Mitt&#228;ter am Verfassungshochverrat. Es gilt aber:</p>
<p><span style="font-weight: bold;">§ 32 StGB Notwehr</span></p>
<p>(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.</p>
<p>(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenw&#228;rtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.</p>
<p>Die Notwehr bezweckt sowohl den Schutz von Rechtsg&#252;tern als auch die Bew&#228;hrung des Rechts. Ohne Zweifel greifen Verfassungshochverr&#228;ter in Richterroben und Staatsanwaltskutten regelm&#228;&#223;ig rechtlich gesch&#252;tzte Interessen von Rechtsuchenden und B&#252;rgern an, weil sie sich absichtlich und wissentlich nicht an Recht und Gesetz halten.</p>
<p>Der normale B&#252;rger und Nichtjurist wei&#223; aber regelm&#228;&#223;ig nicht &#252;ber seine Rechte Bescheid, kennt auch die Begriffe des gesetzlichen Richters, des rechtlichen Geh&#246;rs und des fairen Verfahrens nicht ausreichend. Er wei&#223; auch nichts &#252;ber seine Auslieferung und Unterwerfung unter das juristische Standes&#8221;recht&#8221; bei der Beauftragung eines Rechtsanwaltes, zu der er auch noch regelm&#228;&#223;ig durch das Gesetz gezwungen wird.</p>
<p>Es ist daher die Pflicht eines jeden deutschen, umfassender gebildeten B&#252;rgers, dem so unterjochten Nichtwissenden in juristischen Angelegenheiten zu Hilfe zu eilen und beizustehen. Nach § 32 StGB wendet ein Rechtsberatung Anbietender seine Hilfe n&#228;mlich nur deshalb an, um einen gegenw&#228;rtigen rechtswidrigen Angriff von anderen abzuwenden.</p>
<p>Weiterhin gilt in Deutschland immer noch:</p>
<p><span style="font-weight: bold;">§ 34 StGB Rechtfertigender Notstand</span></p>
<p>Wer in einer gegenw&#228;rtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr f&#252;r Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abw&#228;gung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsg&#252;ter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das gesch&#252;tzte Interesse das beeintr&#228;chtigte wesentlich &#252;berwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.</p>
<p>Auch dieser § 34 StGB erlaubt die Erzwingung eines Deutschen Rechtsstaates durch jedermann gegen&#252;ber jedermann, weil die Rechtssicherheit f&#252;r den Einzelnen in der BRD vors&#228;tzlich und erkl&#228;rter Ma&#223;en nicht mehr gew&#228;hrleistet wird.</p>
<p>Der breiten Bev&#246;lkerung ist diese von BRD-Organen und der Justiz bis zum BVerfG planm&#228;&#223;ig im Staatsstreich von oben erkl&#228;rte und exekutierte Willk&#252;r bei der nicht mehr rechtsstaatskonformen Justizgew&#228;hrleistung in schwerwiegender Verletzung der fundamentalen Grunds&#228;tze der EU und der UN noch nicht bewusst.</p>
<p>Der in Deutschland durch die Justiz und die Juristen praktizierte Verfassungshochverrat im Staatsstreich von oben l&#228;sst daher rechtsstaatskonforme Gegenma&#223;nahmen von Privatpersonen in Amtsanma&#223;ung in BRD-Organen nicht zu.</p>
<p>Im Gegenteil macht sich jeder an solchen beabsichtigten Verfolgungen Beteiligte wegen Unterst&#252;tzung des Hochverrats als Mitt&#228;ter nach StGB 25 selbst strafbar und muss zu gegebener Zeit mit seiner eigenen Aburteilung durch das Volk rechnen</p>
<p>Die unhaltbaren, rechtsstaatswidrigen Zust&#228;nde f&#252;r Staatsangeh&#246;rige des Deutschen Reiches und in der BRD Lebenden m&#252;ssen im Wege der Volksaufkl&#228;rung bekannt gemacht werden. BRD-Organe benutzen den Holocaust, Judenhassvorwurf und Anti-Naziparolen permanent, um damit die Bem&#252;hungen um einen Rechtsstaat verbal zu diskreditieren, obwohl sie selbst grunds&#228;tzlich mit den gleichen juristischen Mitteln und genau so gesetzlos agieren wie ihre Nazi-Popanzen.</p>
<p>StGB § 86 richtet sich gegen die Verbreitung von Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen. Propagandamittel sind nur solche Schriften (§ 11 Abs.3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der V&#246;lkerverst&#228;ndigung gerichtet ist!</p>
<p>In der derzeitigen Bundesrepublik Deutschland wird die freiheitliche demokratische Grundordnung nur vorgegaukelt.</p>
<p>Es gibt diese nicht, weil weder der rechtsstaatlich korrekte Justizgew&#228;hrleistungsanspruch noch die Rechtssicherheit f&#252;r jeden Einzelnen durchsetzbar ist. Im Gegenteil unternehmen es die Juristen in allen Ebenen des Staates und der Justiz mit der Hilfe des Bundesverfassungsgerichtes, die Anspr&#252;che auf gesetzliche Richter, rechtliches Geh&#246;r und faire Verfahren durch systematischen H&#252;rdenaufbau und planm&#228;&#223;ige Verk&#252;rzung der Rechtsbehelfe, der Beschwerdeinstanzen, der Fristen und des Postulationsrechtes abzuschneiden. Der EU-Antrag vom 18.05.2004 im Vorfeld dieser Analyse zur Legitimation der BRD hat das in vielen F&#228;llen durch Urkundsbeweise schon schl&#252;ssig nachgewiesen.</p>
<p><span style="font-weight: bold;">StGB § 86</span></p>
<p>(3) 1 Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsb&#252;rgerlichen Aufkl&#228;rung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung &#252;ber Vorg&#228;nge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder &#228;hnlichen Zwecken dient.</p>
<p>Bisher beriefen sich die sogenannten Verfassungssch&#252;tzer der BRD oftmals auf den Paragraphen 86 Absatz 3 des Strafgesetzbuches. Danach ist etwa das Verbreiten von Hetzschriften erlaubt, wenn es der Forschung oder „der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen&#8221; dient. Die Geheimdienste sehen darin einen viel weiter gehenden Freibrief ‑ schlie&#223;lich sei der Spitzel ja f&#252;r einen guten Zweck t&#228;tig, aus DER SPIEGEL, NPD-Verbotsverfahren!</p>
<p>Mit dem gleichen Recht k&#246;nnten selbst B&#252;rgerbewegungen und Justiz-Opfer-Initiativen am &#228;u&#223;ersten rechten Rand der Gesellschaft ihr Propagandamaterial weiterhin verteilen, wenn sie damit die Herstellung eines deutschen Rechtsstaates erreichen wollen. Einen solchen gibt es derzeit nicht. Die verfassungsfeindlichen Bestrebungen der Juristen in der Bundesrepublik Deutschland sind hier umfassend erl&#228;utert.</p>
<p><span style="font-weight: bold;">Es ist die Pflicht eines jeden Deutschen, die rechtsstaatswidrige, nicht legitimierte BRD zu bek&#228;mpfen und m&#246;glichst bald abzuschaffen!</span></p>
<p>Hierbei kann die Hilfe der gesamten V&#246;lkergemeinschaft beansprucht werden, da deren Existenzgrundlagen auf Rechtsstaatlichkeit fu&#223;en.</p>
</div>
<p style="text-align: justify;">
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		<title>Fakt Nr.35: Zust&#228;ndigkeit des BVerfG nach GG Art. 100 und 126</title>
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		<pubDate>Sun, 13 Sep 2009 17:14:06 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Das BVerfG bezeichnet sich selbst als oberstes BRD-Organ zum Schutz der Verfassung, obwohl den dortigen Richtern mit ihrer juristischen Ausbildung immer bewusst ist und war, dass sie keine freiheitlich demokratische Verfassung sch&#252;tzen, sondern in Kollaboration f&#252;r die Siegerm&#228;chte das Besatzungsrecht in Form eines Grundgesetzes. Diese Tatsache an sich zeigt schon die menschlichen und moralischen Qualit&#228;ten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Das BVerfG bezeichnet sich selbst als oberstes BRD-Organ zum Schutz der Verfassung, obwohl den dortigen Richtern mit ihrer juristischen Ausbildung immer bewusst ist und war, dass sie keine freiheitlich demokratische Verfassung sch&#252;tzen, sondern in Kollaboration f&#252;r die Siegerm&#228;chte das Besatzungsrecht in Form eines Grundgesetzes.</p>
<p><span id="more-49"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Diese Tatsache an sich zeigt schon die menschlichen und moralischen Qualit&#228;ten dieser politisch sortierten und ausgew&#228;hlten, parteiisch denkenden und urteilenden, nicht gesetzlichen, nicht unabh&#228;ngigen Richter. Ihre Auswahl f&#252;r ihr Richteramt widerspricht ebenso dem Grundgesetz, wie die Wahl der sie Ausw&#228;hlenden.</p>
<p style="text-align: justify;">Diese Richter sind dann auch in Verpflichtung f&#252;r ihre die Richterkarriere bestimmenden Parteien zu vielen Entscheidungen und Urteilen gelangt, die mit dem Wesensinhalt des Grundgesetzes nichts gemein hatten.</p>
<p style="text-align: justify;">In der Regel wimmeln sie die Beschwerdef&#252;hrer schon einfach durch vorgeschaltete Nichtrichter ohne Begr&#252;ndung ab, um den Hochverrat im Staatsstreich von oben auf breiter Basis zu unterst&#252;tzen.</p>
<p style="text-align: justify;">Sie umgingen damit bisher auch die Beantwortung der Frage nach der v&#246;lkerrechtlichen Legitimit&#228;t aller BRD-Organe sowie ihrer eigenen nach dem 03.10.1990 bis heute.</p>
<p style="text-align: justify;">Nach dem Grundgesetz gibt es zwei schwache, nicht zwingend durchsetzbare M&#246;glichkeiten, das BVerfG zur &#196;u&#223;erung zu der Frage des Fortgeltens alten Rechts zu bewegen.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">GG Art. 100 (Verfassungswidrigkeit von Gesetzen)</span><br />
(2) Ist in einem Rechtsstreit zweifelhaft, ob eine Regel des V&#246;lkerrechtes Bestandteil des Bundesrechtes ist und ob sie unmittelbar Rechte und Pflichten f&#252;r den Einzelnen erzeugt (Artikel 25), so hat das Gericht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen.
</p>
<p style="text-align: justify;">BRD-Richter werden sich h&#252;ten, diesbez&#252;gliche Zweifel zu haben. Dabei hilft ihnen ihre grunds&#228;tzliche Arroganz und ihr Standes&#8221;recht&#8221;.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">GG Art. 126 (Streit &#252;ber Fortgelten alten Rechts)</span><br />
Meinungsverschiedenheiten &#252;ber Fortgelten von Recht als Bundesrecht entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
</p>
<p style="text-align: justify;">BVerfGG § 90 (1) verhindert dabei, dass sich jedermann mit einer Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des GG Art. 126 an das BVerfG wenden kann. Das ist zwar damit ebenfalls grundgesetzwidrig beschlossen, weil der Einzelne nunmehr auch hier sein Recht nicht unabweisbar einfordern kann.</p>
<p style="text-align: justify;">So wie hier ist das Zusammenspiel von anscheinend gew&#228;hrtem Grundgesetz und Ausschluss davon in den nachfolgenden Gesetzen durch &#252;berwiegend un&#252;berwindbare H&#252;rden in der BRD durchg&#228;ngig perfektioniert.</p>
<p style="text-align: justify;">Es bedarf erheblicher juristischer Kleinarbeit und Spitzfindigkeit, &#252;berhaupt beim Bundesverfassungsgericht mit einem Gesuch um Klarstellung der Legitimit&#228;t aller BRD-Organe und damit auch der Rechtsprechung durch nicht gesetzliche Richter, Verweigerung des rechtlichen Geh&#246;rs und des fairen Verfahrens vorstellig werden zu k&#246;nnen.</p>
<p style="text-align: justify;">Entscheiden wird es in dieser Frage allerdings nicht, weil damit ein BRD-L&#252;gengeb&#228;ude zusammenbrechen muss oder ein leichter durchschaubares entstehen w&#252;rde.</p>
<p style="text-align: justify;">Deshalb wurde dem Bundesverfassungsgericht nach vollst&#228;ndig begangenem Weg der Rechtsbehelfe &#252;ber den BGH hinweg nun in einem Fall ohne Anwaltszwang nach der BRD-Rechtslage eine Eingabe vorgelegt, die diese Fragen gleich mit aufwirft. Es wurde der Versuches der Erkl&#228;rung der Prozessunf&#228;higkeit durch einen unbekannten, nicht gesetzlichen Richter, am falschen Gerichtsstand, nach gezielter Kammer- und Richterauswahl am GVP vorbei, ohne &#228;rztliches Gutachten, ohne Zustellung einer Klage an die Gegenpartei (einen OLG-Pr&#228;sidenten wegen Verletzung der Dienstaufsichtspflicht) und bei gegenstehenden Gutachten &#252;ber die volle Gesundheit des so ausgeschlossenen Kl&#228;gers vorgelegt.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Beschwerde 2 BvR 708/04 wurde am 31.03.2004 eingereicht. Und wie immer bei Eingaben von Nichtjuristen verweigerte das BVerfG erwartungsgem&#228;&#223; nun durch die Juristen HASSEMER, OSTERLOH und MELLINGHOFF &#8211; wieder menschenverachtend ohne Begr&#252;ndung &#8211; die Annahme der Verfassungsbeschwerde in einem nicht unterschriebenen und nicht f&#246;rmlich zugestellten Beschluss mit Datum vom 23.09.2005. Da ihnen allerdings prinzipiell die Legitimationen zu gesetzlichen Richtern in Deutschland fehlen, wie es ihnen auch vorgetragen wurde, ist damit weder eine Rechtskraftf&#228;higkeit gegeben noch ist der Rechtsfrieden hergestellt worden.</p>
<p style="text-align: justify;">Die angef&#252;hrten Richter wurden deshalb wegen Missachtung des Deutschen Rechts und der Bewahrung der Rechtswillk&#252;r in der BRD durch das vom Deutschen Volk der Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches direkt errichtete Interim-Reichsgericht u. a. zu langj&#228;hrigen Gef&#228;ngnisstrafen und zur gesamtschuldnerischen Haftung verurteilt. Diese Strafen sind rechtskr&#228;ftig. Die Vollstreckung unterliegt keiner Verj&#228;hrung, da die Exekutive des Deutschen Reiches noch nicht besteht &#8211; s. www.teredo.cl!</p>
<p style="text-align: justify;">Insgesamt aber ist das Bundesverfassungsgericht also als ein unter Camouflage-Namen agierendes BRD-Organ erkannt, dass den festgestellten Verfassungshochverrat in der BRD im Staatsstreich von oben mit politisch ausgew&#228;hlten, nicht gesetzlichen Richtern erst erm&#246;glichte und definitiv absicherte.</p>
<p style="text-align: justify;">Zur Zeit werden dennoch parallel zahlreiche weitere Verfahren zum BVerfG vorgetrieben, um die 6-Monatsfrist f&#252;r die Einreichung der Beschwerdeschriften bei internationalen Gremien gegen die permanenten Annahmeverweigerungen ohne Begr&#252;ndung in allen F&#228;llen gleichzeitig ausnutzen zu k&#246;nnen.</p>
<p style="text-align: justify;">Es soll sich jedoch niemand dar&#252;ber t&#228;uschen, dass sich die Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches auf dem Rechtsweg in der BRD oder an internationalen Gerichten von der Regierungskriminalit&#228;t, Justizwillk&#252;r und Amtmissbrauch befreien k&#246;nnen! Immerhin hat auch die sogenannte V&#246;lkergemeinschaft mit der UNO dem Besatzertreiben in Deutschland schon seit &#252;ber 60 Jahren zugeschaut &#8211; ohne dadurch ein gravierendes V&#246;lkerrechtsproblem erledigt zu haben.</p>
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		<title>Fakt Nr.36: BRD verweigert Rechtsweggarantien nach internationalem Recht</title>
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		<pubDate>Sun, 13 Sep 2009 17:12:31 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Rechtsweggarantien sollen gew&#228;hrleisten, dass es f&#252;r jede denkbare Rechtsverletzung, zu denen auch und gerade die Menschenrechtsverletzungen nach den Allgemeinen Erkl&#228;rungen der Menschenrechte durch die UN vom 10. Dezember 1948, die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten in der Fassung des Protokolls Nr. 11 der EU und nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland geh&#246;ren, einen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Rechtsweggarantien sollen gew&#228;hrleisten, dass es f&#252;r jede denkbare Rechtsverletzung, zu denen auch und gerade die Menschenrechtsverletzungen nach den Allgemeinen Erkl&#228;rungen der Menschenrechte durch die UN vom 10. Dezember 1948, die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten in der Fassung des Protokolls Nr. 11 der EU und nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland geh&#246;ren, einen allgemeinen wirksamen Rechtsweg gibt.</p>
<p><span id="more-47"></span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Das sichert Grundgesetz Art. 103 (1) zu:</span><br />
Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Geh&#246;r.
</p>
<p style="text-align: justify;">Das sichert Art. 6 (1) der EMRK zu: Jedermann hat Anspruch darauf, dass seine Sache in billiger Weise &#246;ffentlich und innerhalb angemessener Frist geh&#246;rt wird, und zwar von einem unabh&#228;ngigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht, das &#252;ber zivilrechtliche Anspr&#252;che und Verpflichtungen oder &#252;ber die Stichhaltigkeit der gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Anklage zu entscheiden hat.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Das sichert Art. 13 der EMRK zu:</span><br />
Sind in der vorliegenden Konvention festgelegte Rechte und Freiheiten verletzt worden, so hat der Verletzte das Recht, eine wirksame Beschwerde bei einer nationalen Instanz einzulegen, selbst wenn die Verletzung von Personen begangen wurden, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Das sichert Artikel 8 der Allgemeinen Erkl&#228;rungen zu den Menschenrechten der UN zu:</span><br />
Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zust&#228;ndigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.
</p>
<p style="text-align: justify;">Die Bundesrepublik Deutschland verst&#246;&#223;t fortw&#228;hrend und andauernd auch in den existenziellen Grundlagen eines Rechtstaates gegen diese Gebote und k&#252;mmert sich weder um internationale noch nationale Grundrechte. Dieses wurde am Beispiel der Einreichung einer Verfassungsbeschwerde gegen den Versuch, Deutschen eine EU-Verfassung aufzuoktroyieren, indem in angema&#223;ter Stellvertreterschaft illegal gew&#228;hlte Bundestagsabgeordnete diese f&#252;r jeden Einzelnen anzunehmen gedenken, erneut thematisiert.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Beschwerde wurde mit Datum vom 30.06.2004 eingereicht. Die folgende Sachstandsanfrage wurde wegen der Eilbed&#252;rftigkeit am 01.11.2004 gestellt:</p>
<p style="text-align: justify;">Zitat</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Begr&#252;ndung:</em></p>
<p style="text-align: justify;"><em>Das so genannte Bundesverfassungsgericht hat nunmehr schon seit 4 Monaten nicht auf den Eilantrag reagiert.</em></p>
<p style="text-align: justify;"><em>Der Antrag auf einstweilige Anordnung ist eilbed&#252;rftig und notwendig, weil</em></p>
<p style="text-align: justify;"><em>1. die Regierungschefs der EU-Staaten am Freitag, den 29.10.2004, diese unterzeichnet haben;</em></p>
<p style="text-align: justify;"><em>2. Bundeskanzler SCHR&#214;DER &#246;ffentlich erkl&#228;rt hat, dass er die EU-Verfassung schnellstens und im Durchmarsch durch den Bundestag ratifizieren lassen will;</em></p>
<p style="text-align: justify;"><em>3. weder Bundesregierung noch Bundestag in Deutschland eine Verfassung in angema&#223;ter Stellvertretung f&#252;r jeden einzelnen Deutschen annehmen k&#246;nnen.</em></p>
<p style="text-align: justify;"><em>Der Deutsche Bundestag hat sich sogar erlaubt, eine gegen diesen gerichtete Klage als grundgesetzwidrig handelndes Organ der BRD einfach zur&#252;ck zu senden. Es wird nun nachgewiesen, dass die Kenntnisnahme von der Klageschrift umfassend und ausreichend ist.</em></p>
<p style="text-align: justify;"><em>Urkundsbeweis und in Augenscheinnahme: Umlaufnachweis aus Bundestag</em></p>
<p style="text-align: justify;"><em>Der Bundestag hat die Klageschrift v&#246;llig unverst&#228;ndlich als Petition behandelt. Der Petitionsausschuss erhielt dazu die Klageschrift von Bundestagspr&#228;sident W. THIERSE. Der Petitionsausschuss retournierte die Klageschrift mit nachfolgend abgebildetem Schreiben an die Antragssteller. Diese Verfahrensweise ist vermutlich mit Mitarbeitern am sogenannten BVerfG abgestimmt worden, die ihrerseits eine ordentliche Bearbeitung und Weitergabe zur richterlichen Entscheidung verhinderten.</em></p>
<p style="text-align: justify;"><em>Urkundsbeweis und Inaugenscheinnahme: Annahmeverweigerung einer Klageschrift</em></p>
<p style="text-align: justify;"><em>Die Beschwerdef&#252;hrer haben keine Mittel f&#252;r eine erneute Versendung frei! Eine Scannung ist ausweislich der Stempel aber beim Bundestag erfolgt.</em></p>
<p style="text-align: justify;"><em>Es ist jedoch f&#252;r jede Beschwer eines in der BRD lebenden Deutschen durch BRD – Organe ein gesetzlicher Richter und ein zust&#228;ndiges Gericht zu gew&#228;hren. Im Falle von den Wesensinhalt des Grundgesetzes ver&#228;ndernden Versuchen von so genannten Verfassungsorganen wie der Bundesregierung und dem Bundestag versperrt GG Art. 19 (2) diese Absicht. Unbestreitbar ist GG Art. 146 ein Grundrecht, das jedem Einzelnen im Volk die Annahme oder Verwerfung einer Verfassung in freier Entscheidung gew&#228;hrt, GG Art. 20, Abs. (2). Eine stellvertretende Annahme durch wen auch immer ist somit ausgeschlossen.</em></p>
<p style="text-align: justify;"><em>Nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 a GG w&#252;rden durch die Nichtbearbeitung der Klage gegen den Deutschen Bundestag unmittelbar GG Art. 101 (1) 2 und Art. 103 (1) verletzt.</em></p>
<p style="text-align: justify;"><em>Nach BVerfGG § 93 a ist der Antrag deshalb anzunehmen, weil ihm grunds&#228;tzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt. Nach BVerfGG § 90 (1) werden den Beschwerdef&#252;hrern durch die Versagung einer Entscheidung zur Sache ein besonders schwerer Nachteil entstehen, weil sie damit einer Diktatur der Bundestagsparteien unterworfen w&#252;rden und die BRD als nicht demokratisches Gebilde festgestellt w&#252;rde.</em></p>
<p style="text-align: justify;"><em>Das Grundgesetz ergibt keinerlei Handlungsvollmacht f&#252;r hochpolitische Ma&#223;nahmen der Bundesregierung noch gesetzgeberische Befugnisse des Bundestages, sich mit der Annahme einer Verfassung in Vertretungsanma&#223;ung &#252;ber jeden Einzelnen im Volk zu erheben und so die freie Willensbildung auszuhebeln. Damit werden die Grundlagen der Freiheit, Gleichheit und Demokratie beseitigt und die Bundesregierung mit dem Bundestag als Diktatur inthronisiert.</em></p>
<p style="text-align: justify;"><em>Die europ&#228;ische Verfassung ist eine effektive Beeintr&#228;chtigung der grundgesetzlichen, unver&#228;u&#223;erlichen Positionen der Beschwerdef&#252;hrer und nicht ein einfacher internationaler Vertrag. Die Annahme dieser Verfassung durch wen auch immer beseitigt nach GG Art. 146 das Grundgesetz selbst. Anderenfalls w&#228;re die freie Willensbildung verneint, was eine Verfassungsannahme wiederum ausschlie&#223;t und diese nicht rechtskraftf&#228;hig macht.</em></p>
<p style="text-align: justify;"><em>Der Antrag st&#252;tzt sich also vorrangig auf das zum Grundgesetz nicht passende Vorhaben, &#252;berhaupt eine EU-Verfassung vor einer deutschen Verfassung zur Wahl zu stellen, um die Deutschen schon vor einer freien Willensbildung und Ordnung ihres Staatswesens zu fesseln und zu binden. Im &#252;brigen werden mit dem Vorhaben auch GG Art. 9, 10 und 11 f&#252;r die Beschwerdef&#252;hrer verletzt, die sich selbst bereits f&#252;r die Durchf&#252;hrung einer Abstimmung f&#252;r eine deutsche Verfassung seit dem 09.09.2003 engagiert haben, bzw. diese angenommen haben. Nach dieser sind Bundesregierung und Bundestag nach dem Grundgesetz ebenso wenig noch legitimiert wie nach dem V&#246;lkerrecht allgemein. Der diesbez&#252;gliche Vortrag steht in der Klageschrift.</em></p>
<p style="text-align: justify;"><em>Nach der Entscheidung des BVerfG vom 31.03.2000 – 2 BvR 2091/99 soll Art. 146 GG kein verfassungsbeschwerdef&#228;higes Individualrecht begr&#252;nden, weil keine Pflicht staatlicher Stellen zur Durchf&#252;hrung einer Verfassungsabstimmung besteht.</em></p>
<p style="text-align: justify;"><em>Hieraus erfolgt zwingend, dass niemandem sonst in Deutschland die Durchf&#252;hrung einer Verfassungsabstimmung verboten ist oder verwehrt werden kann. Andererseits ist jede Wahlbehinderung ein Straftatbestand nach StGB § 107. In diesem Rahmen dient StGB § 107 dem Schutz der Wahl in seinem Gesamtablauf (RGSt 63, 382,387), LACKNER/K&#220;HL, StGB, 24. Auflage, Rn 1. Die Absicht zur Wahl einer EU-Verfassung in die laufende Abstimmung zur deutschen Verfassung hinein ist eine unzul&#228;ssige St&#246;rung des Gesamtablaufes und somit grundgesetzwidrig.</em></p>
<p style="text-align: justify;"><em>Nach BVerfGG § 32 (1) ist daher die einstweilige Anordnung dringend geboten. Die Abwehr schwerer Nachteile f&#252;r die Beschwerdef&#252;hrer und der wichtige Grund f&#252;r das allgemeine Wohl gebieten die Anordnung dringend. Die Annahme einer Verfassung beseitigt das Grundgesetz nach Art. 146 im gleichen Augenblick. Die EU-Verfassung regelt aber die innerdeutsche Ordnung nicht umfassend und vollst&#228;ndig, so dass ein staatliches Chaos sehenden Auges durch Regierung und Bundestag provoziert wird. Die Begr&#252;ndung daf&#252;r ist auch aus der Klageschrift zu entnehmen.</em></p>
<p style="text-align: justify;"><em>Bundesregierung und Bundestag sind aber danach auch schon jetzt nicht mehr v&#246;lkerrechtlich legitimiert, in Vertretung f&#252;r Deutsche aufzutreten.</em></p>
<p style="text-align: justify;"><em>Das so genannte Bundesverfassungsgericht soll die grundgesetzliche Ordnung gegen&#252;ber missachtenden Bestrebungen der &#252;brigen so genannten Verfassungsorgane sch&#252;tzen. Sollte es sich daher also durch richterlichen Entscheid f&#252;r unzust&#228;ndig erkl&#228;ren, w&#228;re damit der Nachweis fehlenden Rechtsschutzes in Deutschland gegen die Verweigerung der Rechtsstaatlichkeit gegeben.</em></p>
<p style="text-align: justify;"><em>Die Klageeinreichung vor dem EUGH in Luxemburg w&#228;re die logische Konsequenz.</em></p>
<p style="text-align: justify;"><em>Und auch der Antrag auf Einleitung eines EU-Verfahrens gegen Deutschland vom 18.05.2004 erhielt dadurch zus&#228;tzliches Gewicht und Beweisurkunden. Aufgrund der Eilbed&#252;rftigkeit akzeptieren die Beschwerdef&#252;hrer auch keine Ausfl&#252;chte mit einem anderen ordentlichen Rechtsweg mehr. Dieser wird in Deutschland nur vorget&#228;uscht und ist beweisbar nicht rechtssicher zu beschreiten.</em></p>
<p style="text-align: justify;"><em>Die deutsche Justiz setzt erkennbar und nachweisbar darauf, dass trotz anders lautender Entscheidungen internationaler Gerichte jeder Rechtsuchende erneut durch die Instanzen in Deutschland gezwungen wird, um ihn m&#246;glichst vorher zur Aufgabe aus finanziellen, zeitlichen und physischen Gr&#252;nden zu zwingen, z. B. f&#252;r Akteneinsichtsnahme in Zivil- und Strafverfahren. Die daf&#252;r durch Gesetzgebung und Rechtsprechung entwickelten Knochenerweichungen und Umgehungen des Grundgesetzes sind ausf&#252;hrlich im EU-Antrag gegen Deutschland dokumentiert und werden im Bestreitensfall ausf&#252;hrlich erg&#228;nzend vorgetragen. Der deutsche Bundestag darf niemals alleine mit seinen teilweise in Korruptionsverdacht verhafteten Spitzen, die durch ein grundgesetzwidriges, parteienbeg&#252;nstigendes Wahlrecht kaum noch durch die W&#228;hler abgew&#228;hlt werden k&#246;nnen, eine Verfassung f&#252;r jeden Einzelnen annehmen. Eine solche Diktatur w&#228;re die Provokation zu einer Berufung auf GG Art. 20 (4). Das BVerfG muss entscheiden.</em></p>
<p style="text-align: justify;">Das BVerfG hat wie &#252;blich in der BRD ohne jegliche Begr&#252;ndung, ohne rechtliches Geh&#246;r, ohne m&#252;ndliche Verhandlung, ohne gesetzliche Richter im Versto&#223; gegen internationales und nationales Recht die Verfassungsbeschwerde vors&#228;tzlich und planm&#228;&#223;ig nicht angenommen.</p>
<p style="text-align: justify;">Es verweigerte auch erneut die gesetzlich vorgeschriebene f&#246;rmliche Zustellung f&#252;r eine fristsetzende Bekanntgabe einer Ausfertigung ohne Ausfertigungsdatum!</p>
<p style="text-align: justify;">Damit wird bewiesen, dass eine effektive Rechtswegegarantie f&#252;r Nichtjuristen in der BRD nicht existiert. Weil von Prof. SCHACHTSCHNEIDER f&#252;r P. GAUWEILER eine Verfassungsbeschwerde gegen die zwischenzeitliche Annahme der EU-Verfassung durch Bundestag und Bundesrat eingereicht wurde, wird eine weitere Bearbeitung zur&#252;ckgestellt.</p>
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		<title>Fakt Nr.37: Verfassungsinitiativen als Ausweg nach GG Art. 146, bzw. V&#246;lkerrecht</title>
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		<pubDate>Sun, 13 Sep 2009 17:08:18 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Dieser Aufruf von Prof. Dr. Carlo Schmid an das Deutsche Volk, sich bei passender Gelegenheit von der Fremdherrschaft zu befreien und das Grundgesetz abzusch&#252;tteln, um wieder ein Staat zu sein, hat daselbst Eingang gefunden.Artikel 146 des Grundgesetzes ist unmittelbar aus der Rede von Carlo Schmidt hervorgegangen, dessen Formulierungsvorschlag &#252;bernommen wurde. Es ist denkw&#252;rdig, dass der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div style="text-align: justify;">
<p>Dieser Aufruf von Prof. Dr. Carlo Schmid an das Deutsche Volk, sich bei passender Gelegenheit von der Fremdherrschaft zu befreien und das Grundgesetz abzusch&#252;tteln, um wieder ein Staat zu sein, hat daselbst Eingang gefunden.Artikel 146 des Grundgesetzes ist unmittelbar aus der Rede von Carlo Schmidt hervorgegangen, dessen Formulierungsvorschlag &#252;bernommen wurde.</p>
<p><span id="more-45"></span></p>
<p>Es ist denkw&#252;rdig, dass der Wille zur Befreiung in Artikel 146 GG auch noch in der ge&#228;nderten Fassung des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (BGBl. II S.889,890) zu Worte kommt. Die Schlussbestimmung des Grundgesetzes lautet heute wie folgt:</p>
<p>Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands f&#252;r das gesamte Deutsche Volk gilt, verliert seine G&#252;ltigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem Deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist.</p>
<p>Die in der Texterg&#228;nzung liegende Best&#228;tigung des Aufrufs zur Befreiung ist ironischerweise wohl nur dem Drang der Erf&#252;llungsgehilfen der Siegerm&#228;chte und Kollaborateure im Verrat am Deutschen Volk zu danken, zwei weitere Geschichtsl&#252;gen in den Korpus des Grundgesetzes aufzunehmen: die Behauptungen n&#228;mlich, dass mit der Einverleibung des Territoriums des &#246;stlichen Besatzungskonstrukt DDR in das westliche Besatzungsgebiet´</p>
<p><span style="font-weight: bold;">1. die Einheit Deutschlands</span></p>
<p>und</p>
<p><span style="font-weight: bold;">2. die Freiheit f&#252;r dieses Land – BRD &#8211; vollendet seien.</span></p>
<p>Den Wortlaut des Artikels 146 GG frech missachtend, l&#252;gen die BRD-Organe nunmehr jenes Grundgesetz in die Deutsche Verfassung um. So hei&#223;t es in einer regierungsoffiziellen Darstellung des Grundgesetzes im elektronischen Weltnetz kurz und b&#252;ndig:</p>
<p>Zitat „Mit dem Vollzug der staatlichen Einheit Deutschlands am 3.10.1990 ist es (das Grundgesetz) durch die souver&#228;ne und bewusste Entscheidung der Deutschen Bev&#246;lkerung zur gesamtdeutschen Verfassung geworden.“</p>
<p><a rel="external" href="http://www.bundesregierung.de/Gesetze/Grundgesetz-,4221/Informationen-ueber-das-Grundg.htm" target="_blank">http://www.bundesregierung.de/Gesetze/Grundgesetz-,4221/Informationen-ueber-das-Grundg.htm</a></p>
<p>Es ist der Wortlaut des Artikels 146 GG selbst, der die zu 2. benannte L&#252;ge kenntlich macht. Wie kann von „Vollendung der Freiheit“ die Rede sein, wo das Deutsche Reich ohne Verfassung als ein Torso, &#8211; als ein K&#246;rper ohne Kopf, Arme und Beine &#8211; im Staube liegt? &#8211; Aber im „Jahrhundert der L&#252;ge“ (Hugo Wellems) ist es nicht verwunderlich, sie auch im Kleide des Grundgesetzes einherschreiten zu sehen.</p>
<p>Als Gesetz macht die L&#252;ge sich die Richter der BRD bis in die h&#246;chsten Gerichte zu Komplizen.</p>
<p>Und wo die Gerichte nicht mehr der Wahrheit sondern der L&#252;ge dienen, ist der Volksaufstand unausweichlich.</p>
<p>Was heute schon allgemeines Bewusstsein in der Bundesrepublik Deutschland ist, dr&#252;ckt Hans Ulrich J&#214;RGES im STERN 1/2003 S. 31 wie folgt aus:</p>
<p>&#8220;L&#252;ge ist der Normalfall der Politik geworden. &#220;berall&#8230;..Schwindel, Vertuschung, Halbwahrheit, Sch&#246;nf&#228;rberei, Irref&#252;hrung, Betrug.&#8221;</p>
<p>Es mehren sich die Stimmen, die die B&#252;rger auf die Barrikaden rufen (Deutsches Kolleg, Arnulf Baring, Frank Schirrmacher).</p>
<p>Und „wer zu sp&#228;t kommt, den bestraft das Leben.“ (M. Gorbatschow)</p>
<p>Im Aufstand ist die verfassunggebende Gewalt (zu diesem Begriff im Unterschied zur verfassungs&#228;ndernden Gewalt: Maunz in Maunz-D&#252;rig, Kommentar zum Grundgesetz, Pr&#228;ambel Rdnr. 12 ff.) des Deutschen Volkes unmittelbar gegenw&#228;rtig.</p>
<p>Die verfassunggebende Versammlung ist die Naturalform des Deutschen Reiches, das 1945 nicht untergegangen sondern nur handlungsunf&#228;hig geworden ist.</p>
<p>Die Alternativen zum Aufstand werden zur Zeit in Deutschland durch verantwortungsvolle B&#252;rgerrechtler versucht. So gibt es die Versuche, eine Deutsche Nationalversammlung einzuberufen, welche eine Verfassung entwirft und zur Abstimmung bringt.</p>
<p>Diese Versuche haben den Nachteil, dass bereits schon wieder eine geschlossene Gesellschaft mit ausgew&#228;hlten und vorsortierten, gleichgesinnten Menschen die restlichen Deutschen begl&#252;cken m&#246;chte. Und ihnen m&#246;glichst eine Verfassung verpasst, Der SPIEGEL 52/2004, Die Blamage, s. 26, letzter Absatz:</p>
<p>Verfassungsrechtler verweisen schon verhei&#223;ungsvoll auf den Grundgesetz-Artikel 146, der dem deutschen Volk noch immer eine Chance gibt, nach seiner Wiedervereinigung eine Nationalversammlung zu w&#228;hlen, die dem Lande eine Verfassung verpasst.</p>
<p>Zur Annahme einer Neuen Deutschen Verfassung durch alle Deutschen ist auch die Einberufung einer Nationalversammlung nicht zwingend erforderlich. Sie kann auch nach oben stehenden Ausf&#252;hrungen &#252;ber einen Aufstand erfolgen – oder vor einem solchen als letztes Mittel zur Befreiung von Bevormundung und Tyrannei &#252;ber eine Volksabstimmung.</p>
<p>Ein weiterer Versuch besteht darin, eine schon entworfene Verfassung auf der Grundlage des Grundgesetzes, der Europ&#228;ischen Menschenrechtskonvention und des V&#246;lkerrechts zur Abstimmung in das Internet zu stellen, die den unverbindlichen Charakter des Grundgesetzes, welcher zur Ver&#228;nderung des Wesensinhaltes geradezu einl&#228;dt, zu korrigieren, um die Gleichheit vor dem Gesetz zu erzwingen.</p>
<p>Diese Abstimmung l&#228;uft seit dem 09.09.2003 und dient als v&#246;lkerrechtliche Sperre gegen jegliche Versuche, mit einer weiteren vorgelegten oder aufoktroyierten Verfassung hinter die von der Weltgemeinschaft in der UN angenommenen Menschen- und Grundrechte erneut zur&#252;ck zu fallen.</p>
</div>
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