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von Michael Köhne
Wenn die oben nicht mehr können und die unten nicht mehr wollen, ist endgültig der Ofen aus. Weiterlesen…
Die deutsche Verfassung, genannt Grundgesetz, wurde am 8. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat verabschiedet und am 12. Mai 1949 von den Militärgouverneuren der Besatzungszonen mit Vorbehalten “genehmigt.” Fragt man nun 60 Jahre später, wie die Verfassung eines Staates “genehmigt” werden kann, würde jeder Mitmensch mit irgendeinem Sinn für Rechtsstaatlichkeit behaupten, dass eine Verfassung durch Mehrheit per Wahl eines Parlamentes angenommen wird, im besten Falle wird eine Verfassung per Annahme durch Volksentscheid legitimiert. Weiterlesen…
Im Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands – Einigungsvertrag – heißt es: Artikel 1:
Der deutsche Einigungsvertrag vom 31.08.1990 besagte, dass die neuen Länder auf dem Gebiet der DDR am 03.10.1990 gem. Art. 23 GG der BRD beitreten würden.
Art. 23 GG war aber mit dem Besatzungsvorbehalt der Alliierten bereits zum 18.07.1990 aufgehoben worden.