von Christine Wicht

Das Gesetz über das Verfahren zum ELektronischen EntgeltNAchweis (ELENA-Verfahrensgesetz) wird von der Bundesregierung als wichtiger Meilenstein zum Abbau von bestehender Bürokratie propagiert. Unternehmen würden damit ab 2012 jährlich um 85 Millionen Euro Bürokratiekosten entlastet.

Angeblich hätten die Arbeitgeber jedes Jahr rund 60 Millionen Entgeltbescheinigungen auf Papier ausstellen müssen, damit Bürgerinnen und Bürger Leistungen vom Staat beantragen konnten. Mit dem elektronischen Verfahren soll das Ziel verfolgt werden, die Beantragung von Sozialleistungen zu vereinfachen.

Arbeitgeber beklagen jedoch den bei der Einführung erforderlichen bürokratischen Aufwand und Gewerkschaften sowie Datenschützer befürchten, dass mit der völlig überdimensionierten Datensammlung ELENA massiv in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger eingegriffen werde.

Am 25. Juni 2008 hat das Bundeskabinett den „elektronischen Einkommensnachweis“ beschlossen. Das Gesetz wurde am 01.04.2009 im Bundesgesetzblatt (Teil I Nr. 17, Seite 634) veröffentlicht und ist am Tag darauf in Kraft getreten. Die zentralen Vorschriften befinden sich in den §§ 95 bis 103 SGB IV. Seit dem 1. Januar 2010 verpflichtet der Bund nun rund 3 Mio. Arbeitgeber, in einem Zeitraum von 3-5 Tagen nach Abrechnung, die Daten von über 40 Millionen Beschäftigen zur zentralen Speicherung an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) beim Träger der Rentenversicherung in Würzburg zu melden. Eine Auskunft was nun genau gespeichert ist, können Beschäftigte jedoch nicht vor 2012 erhalten, da erst dann der Abruf durch die abrufberechtigten Stellen möglich ist.

Nach Auffassung des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein ist es datenschutzrechtlich nicht vertretbar, dass ab 2012 Daten in Sozialverfahren genutzt werden, ohne dass deren Korrektheit zuvor von den Betroffenen überprüft werden kann. Bei den „Teilnehmern“ herrscht große Unsicherheit darüber, welche Daten die Arbeitgeber wirklich melden, wozu ELENA eigentlich dient und wie es in der Praxis funktioniert und über allem schwebt die Frage, ob diese höchst persönlichen Daten auch wirklich vor unberechtigten Zugriffen und Missbrauch geschützt sind?

Entwicklungsgeschichte von ELENA
Das ELENA-Verfahren wurde zunächst unter dem Begriff Arbeitslosenkarte (DANA 3/2002, 32) öffentlich und dann unter dem Begriff JobCard diskutiert. Im Sommer 2002 beschloss die Bundesregierung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Chipkarte mit einer qualifizierten digitalen Signatur einzuführen. Seit Herbst 2002 wird das Verfahren im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit unter der Federführung der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) erprobt. Die Landesbeauftragten für den Datenschutz wurden über die Planungen erstmals im März 2003 konkret informiert, daraufhin stellte die ITSG der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSB-Konferenz) ihre Vorstellung zur Umsetzung des Konzeptes vor.

Wegen gravierender verfassungsrechtlicher Bedenken nahm Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) bereits 2004 dazu Stellung:

„Seit fünf Jahren wehren sich die Landesbeauftragten für den Datenschutz gegen die zentrale Speicherung von Einkommensdaten der gesamten deutschen abhängig beschäftigten Bevölkerung zum Zweck der elektronischen Ausstellung von Einkommensnachweisen bei der Beantragung von Sozialleistungen. Hierbei handelt es sich um eine Vorratsdatenspeicherung von sensiblen Daten, die bei dem größten Teil der Bevölkerung für die ursprünglichen Zwecke nicht benötigt wird. Größtes Interesse an diesen Daten haben viele andere Stellen, allen voran die Finanzämter. Das bisher vorgesehene Verfahren, das von Anfang an in seiner Grundstruktur unverändert geblieben ist, würde technisch den zentralen Zugriff auf diese Daten ohne die Kenntnis der Betroffenen ermöglichen. Es ist völlig unverständlich, weshalb das Kabinett – den Vorschlägen der Landesbeauftragten für Datenschutz folgend – nicht ein Verfahren der individuellen Verschlüsselung dieser hoch sensiblen Daten zugestimmt hat. Inzwischen ist klar, dass ein Verfahren mit den Schlüsseln der Arbeitnehmer, welches übrigens vom Bundesfinanzministerium favorisiert wird, technisch machbar ist. Den Beteuerungen der Bundesregierung, die Daten unterlägen einer strengen Zweckbindung, kann nach den Erfahrungen aus der Vergangenheit in anderen Zusammenhängen wenig Glauben geschenkt werden. Sind Daten einmal vorhanden, sind diese schnell vielfältigen Begehrlichkeiten ausgesetzt, gegen die die Betroffenen keine Abwehrmöglichkeiten haben. Das ELENA-Gesetz darf so nicht verabschiedet werden.“

(Siehe dazu Stellungnahme des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) zum geplanten JobCard-Verfahren).

Die Erarbeitung der gemeinsamen Grundsätze für ELENA
Bei ELENA handelt es sich um eine standardisierte elektronische Datenübermittlung, deshalb müssen die zu übermittelnden Daten und deren Format technisch eindeutig festgelegt werden. Gemäß § 28b Abs. 6 SGB IV bestimmt ein Gremium die sog. gemeinsamen Grundsätze der Datenübermittlung und den Inhalt der Datensätze für ELENA in der „Datensatzbeschreibung“. Das Gremium setzt sich zusammen aus: GKV Spitzenverband (zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen), Deutsche Rentenversicherung Bund, Bundesagentur für Arbeit, Bundesagentur für Arbeit – Familienkasse, Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Deutscher Landkreistag, Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG), Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. (AWV) und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Die Datensatzbeschreibung muss vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie genehmigt werden. Zuvor ist vom BMAS die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände anzuhören. Im Herbst 2009 veröffentlichte das Gremium eine Datensatzbeschreibung, die jedoch viele Freitextfelder enthielt, in welche die Arbeitgeber nach ihrem Ermessen Informationen beispielsweise über den Kündigungsgrund, Streiktage, Gewerkschaftszugehörigkeit oder den Abmahnungsgrund eintragen konnten. Dies führte zu heftiger Kritik seitens der Datenschützer und Gewerkschaften. Daraufhin wurde mit Zustimmung des BMAS im Dezember 2009 die geänderte Version der Datensatzbeschreibung veröffentlicht. Im Dezember 2009 übermittelte die Bundesregierung den Entwurf an den Bundesrat, der gemäß § 97 Abs. 6 SGB IV der Verordnung zustimmen muss. Der Entwurf der Verordnung wurde am 28.01.2010 im Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik des Bundesrates (Drucksache 892/09) behandelt. (Quelle: www.datenschutzzentrum.de)

Am 12.02.2010 entscheidet der Bundesrat über den überarbeiteten Datenkatalog.

Wessen Daten werden an ELENA gemeldet?
Vom Arbeitgeber ist für jeden Beschäftigten, auch von Beamten, Richtern, Soldaten gleichzeitig mit der Entgeltabrechnung monatlich eine Meldung (multifunktionaler Verdienstdatensatz (MVDS)) an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) zu liefern. Dies gilt auch für Monate, in denen die Beschäftigten kein Entgelt erhalten, das Arbeits- oder Dienstverhältnis aber weiter besteht (z.B. Mutterschutz).
Folgende Meldungen sind für alle Beschäftigten zu erstatten,

  • die kranken-, pflege-, renten- oder nach dem Recht der Arbeitsförderung versicherungspflichtig sind
  • für die Beitragsanteile zur Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind oder
  • die nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch als Beschäftigte gelten
  • des Weiteren für geringfügig Beschäftigte
  • und für Beamte und Beamtinnen, Richter und Richterinnen, Soldaten und Soldatinnen sowie sonstige Beschäftigte, die einen Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen haben und die in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung versicherungsfrei sind

Empfänger und Empfängerinnen von Übergangsgebührnissen oder Ausgleichsbezügen nach den §§ 11 und 11a des Soldatenversorgungsgesetzes oder von Übergangsbeihilfen nach den §§ 12 und 13 des Soldatenversorgungsgesetzes.

Der Arbeitgeber sendet monatlich die in § 97 (1) SGB IV genannten Daten an die ZSS, die nach einer Prüfung die Daten verschlüsselt vorhält. Es werden die Daten von über 40 Mio. Beschäftigten gespeichert, ohne dass feststeht, ob die Daten im Einzelfall tatsächlich gebraucht werden (Vorratsdatenhaltung). Nachträgliche Änderungen müssen sofort mitgeteilt und das Protokoll der Übermittlung vom Arbeitgeber zwei Jahre lang gespeichert werden. Meldungen sind praktisch für alle Arbeitnehmer zu erstatten, auch für mitarbeitende Familienangehörige in der Landwirtschaft, versicherungsfreie Altersvollrentner, Seeleute, Praktikanten, Werkstudenten und andere. Ausgenommen von der Meldepflicht sind nur:

  • geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten nach § 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
  • Wehr- und Zivildienstleistende (ist noch nicht 100%ig geklärt)
  • Gefangene, die nach § 26 Absatz 1 Nummer 4 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch versicherungspflichtig sind
  • Beamte und Beamtinnen, Richter und Richterinnen oder Soldaten und Soldatinnen im Ruhestand
  • Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die Karenzentschädigungen nach den §§ 74 bis 75d des Handelsgesetzbuchs erhalten
  • Bezieher von Versorgungsbezügen der betrieblichen Altersversorgung

Quelle: www.das-elena-verfahren.de

Es besteht eine Pflicht für jeden Arbeitgeber, auch für einen kleinen Handwerker mit nur einem Gesellen oder einen Arzt mit einer Sprechstundenhilfe, die Daten des Beschäftigten zu melden. Gemäß der Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 18.12.2009 müssen folgende Daten gemeldet werden:

  • der Name und die Anschrift des Meldepflichtigen; soweit die Betriebsstätte der ständigen Beschäftigung der zu meldenden Person von dem Sitz des Arbeitgebers oder Dienstherrn abweicht, zusätzlich der Ort und die Anschrift der Betriebsstätte
  • der Sitz der Betriebsstätte in der Bundesrepublik Deutschland; gesondert ist zu melden, ob die Betriebsstätte im Beitrittsgebiet liegt oder nicht
  • der Name und die Anschrift der zu meldenden Person
  • bei ausländischen Anschriften das Länderkennzeichen
  • die Verfahrensnummer (§ 97 Absatz 4 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) oder die Versicherungsnummer (§ 147 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch) der zu meldenden Person
  • der Tag des Beginns der Beschäftigung und, wenn die Beschäftigung im letzten Abrechnungszeitraum geendet hat, der Tag des Endes der Beschäftigung sowie der bescheinigte Abrechnungszeitraum innerhalb eines Kalendermonats
  • die vereinbarte Wochenarbeitszeit
  • die Steuerklasse in Zahlen (§ 38b des Einkommensteuergesetzes), gegebenenfalls einschließlich des berechneten Faktors (§ 39f des Einkommensteuergesetzes), und die Zahl der Kinderfreibeträge
  • die Personengruppe, der Beitragsgruppenschlüssel, der Tätigkeitsschlüssel und die zuständige Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag

Außerdem sind zum Entgelt zu übermitteln:

  • das Gesamtbruttoentgelt,
  • das fiktive Bruttoarbeitsentgelt, soweit es vom Gesamtbruttoentgelt abweicht,
  • der individuell zu versteuernde Arbeitslohn, getrennt nach laufenden und sonstigen Bezügen und Abzügen,
  • der pauschal besteuerte Arbeitslohn, getrennt nach den §§ 37b, 40, 40a und 40b des Einkommensteuergesetzes,
  • der steuerfreie Arbeitslohn,
  • das Sozialversicherungsbruttoentgelt nach den §§ 341 bis 345b des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, getrennt nach laufenden und einmaligen Bezügen und Abzügen,
  • folgende gesetzliche Abzüge vom individuell steuerpflichtigen Arbeitslohn und Sozialversicherungsbruttoentgelt gesondert aus laufendem und einmaligem Bruttoentgelt (Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag sowie Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung,
  • der Arbeitgeberzuschuss zu den Beiträgen für eine freiwillige oder private Kranken- und Pflegeversicherung sowie den Arbeitgeberanteil zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung,
  • der Gesamtbeitrag zu einer freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung,
  • der Gesamtpflichtbeitrag zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung,
  • die vom Arbeitnehmer übernommenen pauschalen Steuerbeträge.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist berechtigt auf Basis einer Rechtsverordnung den Datenkatalog zu erweitern oder verkürzen, ohne dass dazu eine Gesetzesänderung nötig ist (§ 97 Absatz 6, ELENA-Verfahrensgesetz [PDF - 94KB] .

Das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein wies in einer Presserklärung vom 27.01.2010 darauf hin, dass die umstrittenen Angaben zur Kündigung und zur Rechtmäßigkeit von Streiks bereits vor Einführung von ELENA in den vom Arbeitgeber auszufüllenden Formularen, enthalten sind. In der bisherigen „Arbeitsbescheinigung“ für den Bezug von Arbeitslosengeld I ist anzugeben, ob der Kündigung eine Abmahnung vorausgegangen ist; auch das vermeintlich vertragswidrige Verhalten des Arbeitnehmers muss genannt werden. Es ist jedoch ein Unterschied, ob diese Informationen in einem individuellen Verfahren erhoben werden, oder ob sie auf Vorrat für alle Beschäftigten der Bundesrepublik Deutschland in einer zentralen Datenbank gespeichert werden. (Quelle: Datenschutzzentrum)

Wer trägt die Kosten?
Bei der Einführung des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) hat sich der Vermittlungsausschuss am 04.03.2009 darauf verständigt, dass die Anschubfinanzierung des Vorhabens für den Zeitraum 2009 bis 2013 durch Bundesmittel erfolgt. Pro Jahr sollen hierfür 11 Millionen Euro bereitstehen. Ab 2014 soll die Finanzierung des Vorhabens von denjenigen Bundes- und Länderbehörden getragen werden, die über ELENA Daten abrufen. Ursprünglich war vorgesehen, dass der Bund für die Anschubfinanzierung ein Darlehen zur Verfügung stellt, welches ab 2019 zurückzuzahlen gewesen wäre. Der Bundesrat hatte jegliche Beteiligung der Länderbehörden an der Finanzierung abgelehnt und in seinem Anrufungsbeschluss gefordert, dass der Bund für sämtliche Kosten aufkommt. Nicht einigen konnten sich Bund und Länder darauf, das Wohngeld von dem Verfahren auszunehmen. Damit bleibt ELENA für Auskünfte über den Arbeitsverdienst beim Wohngeldantrag anwendbar. Die Länder hatten die Einbeziehung des Wohngeldes wegen des ihrer Ansicht nach unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwandes abgelehnt. (Quelle: Bundesrat)

Wie funktioniert die Signaturkarte für ELENA?
Will ein Beschäftigter künftig Sozialleistungen wie Wohngeld, Arbeitslosen- oder Elterngeld beantragen, so wird er zu einer für viele vollkommen undurchschaubaren Prozedur per Gesetz verpflichtet. Zur Verwaltungsvereinfachung verlangt der Sachbearbeiter den direkten Online-Zugriff auf alle Daten des Antragstellers, sonst kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Der Zugriff ist nur mit einer persönlichen Signaturkarte möglich. Wie kommt der Bürger also zu dieser Karte? Der Beschäftigte muss bei einem Signaturkartenanbieter (Geldinstitut, oder einem der Anbieter siehe unten) eine Signaturkarte beantragen, die den Spezifikationen des vom Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik erschaffenen eCard-API Frameworks entspricht. Das ist eine vom Bund vorgeschriebene Methode, die die eigenhändige Unterschrift durch ein elektronisches Verfahren für verschiedenste Anwendungen des eCard-Prinzips, dazu gehören auch ELSTER, Gesundheitskarte und ePass und eAusweis jetzt umbenannt in nPA (neuer Personalausweis), ersetzt. (Quelle: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik)

Anbieter von Signaturkarten sind DATEV, D-Trust (Bundesdruckerei), Deutsche Post Com, DSV-Gruppe (Deutscher Sparkassenverlag) TC Trustcenter, Deutsche Telekom AG (IT-Systems), siehe T7 e.V.. Der Beschäftigte muss persönlich zu dem ausgewählten Signaturkartenanbieter oder autorisierten Partner gehen und sich anhand seines Ausweisdokumentes identifizieren lassen. Erst nach erfolgreicher Identifizierung wird die Signaturkarte ausgehändigt bzw. zugesandt. Dann wird die Karte freigeschaltet. Je nach Anbieter muss die Signaturkarte einmalig per speziellem Einmal-PIN aktiviert bzw. die für die Signaturfunktion notwendigen Informationen auf die bereits vorhandene signaturfähige Karte geladen werden. Der eigene Computer kann eventuell dafür benutzt werden (abhängig vom Betriebssystem), dazu benötigt man eine Software und einen Chipkartenleser. Beides erhältlich bei den oben genannten Anbietern. Nach dieser komplexen Prozedur kann der Antrag auf eine Sozialleistung überhaupt erst bearbeitet werden. Mit dieser Karte meldet der Beschäftigte dann die Signatur bei der Registratur Fachverfahren oder bei einer Anmeldestelle (z.B. Agentur für Arbeit) an. Diese Stelle verknüpft im Anschluss daran die Identifikationsnummer des Zertifikates der angemeldeten Chipkarte mit der Rentenversicherungsnummer des Arbeitnehmers. Die separate Registratur Fachverfahren wird von der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) als gemeinsames Unternehmen der gesetzlichen Krankenkassen verwaltet.

Im Falle einer Arbeitslosigkeit geht der Betroffene mit seiner Signaturkarte zur Agentur für Arbeit, die dann die Arbeitnehmerdaten bei der ZSS anfordert. Die Chipkarte des Arbeitslosen dient zusammen mit der Signaturkarte des Agenturmitarbeiters der Legitimation der Beteiligten. Nach Überprüfung aller Informationen durch die ZSS, übermittelt sie die angeforderten Arbeitnehmerdaten an die Agentur für Arbeit, die dann die Daten verarbeiten kann. Die Kosten des qualifizierten Zertifikates würden nach Aussage der Wirtschaft zukünftig bei rund 10,- € für 3 Jahre liegen. Genutzt werden kann jede Karte, auf die eine qualifizierte Signatur aufgeladen werden kann, beispielsweise der digitale n-Personalausweis, die Bankkarte oder die Gesundheitskarte. Auf Antrag werden Bürgern die Kosten für das Zertifikat erstattet, damit niemand vom Anspruch auf eine Sozialleistung ausgeschlossen werden kann. (Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft)

Gemäß § 98 des ELENA-Verfahrensgesetzes „Mitwirkung des Beschäftigten“ haben sich Beschäftigte, Beamte, Richter und Soldaten zum Verfahren anzumelden, sobald eine Sozialleistung beantragt wird. Es besteht also eine gesetzliche Pflicht sich gemäß der oben genannten Prozedur anzumelden. Wahlfreiheit hat der Bürger nicht! Wie das für ältere Mitbürger zu bewerkstelligen ist, darüber hat sich der Normenkontrollrat wohl kaum Gedanken gemacht, als er in einem Gutachten die Einführung von ELENA empfohlen hat. (Quelle: Nationaler Normenkontrollrat)

Kritik der Gewerkschaften an ELENA
Der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske sagte gegenüber der «Hannoverschen Allgemeinen Zeitung: „Ein ursprünglich sinnvolles Projekt wird durch eine aberwitzige Datensammelwut ins absolute Gegenteil verkehrt“. Die Dienstleistungsgewerkschaft hat angekündigt sämtliche Klagemöglichkeiten gegen diesen Datenkatalog [PDF - 156KB] zu prüfen. Norbert Warga, Datenschutzbeauftragter von ver.di, befürchtet, dass eine Bundesregierung den gesetzlichen Nutzungsrahmen kurzerhand erweitern kann. „Und wenn immer mehr Datenbanken zu Steuern, Gesundheit, Einkommen, Sozialleistungen, Bankdaten, Verkehrsdaten, Ordnungsdaten, Polizeidaten etc. angelegt werden und der Staat sich darauf selbst Zugriffe einräumt und diese schleichend erweitert, ist Deutschland auf dem Weg zum Big-Brother-Staat“ (Quelle: Ver.di Publik).

Wir sind auf dem besten Wege die Orwell’schen Phantasien in die Tat umzusetzen. Nach Bekanntwerden der Mitarbeiterbespitzelung bei Lidl, der Deutschen Bahn und der Telekom reagieren Arbeitnehmer zu Recht ausgesprochen sensibel auf das Thema Datenspeicherung. Die Fälle haben gezeigt, dass bei Arbeitgebern kaum mehr eine Hemmschwelle existiert um sich über die Persönlichkeitsrechte von Beschäftigten hinwegzusetzen. Deshalb fordern der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften seit Jahren wirksame gesetzliche Regelungen in einem eigenständigen Arbeitnehmerdatenschutzgesetz, die sicherstellen, dass dem Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten im Arbeitsverhältnis Rechnung getragen wird. Für den DGB muss bei Verfahren wie der elektronischen Gesundheitskarte und ELENA zwingend sichergestellt werden, dass die persönlichen Daten der Betroffenen vor unbefugtem Zugriff geschützt sind und nur in Kenntnis und mit Zustimmung der Betroffenen verwendet werden können. Solange daran Zweifel bestehen, muss die Verwendung ausgeschlossen sein.“ (Quelle: Ver.di-Innotec [PDF - 29KB])

Auch der ver.di Landesbezirksfachbereichsvorstand FB08 Hessen fordert die Rücknahme des ELENA-Verfahrens und hält das Gesetz für nicht vereinbar mit dem verfassungsrechtlich geschützten Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der dazu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Weder die Menge der zur Erhebung vorgesehenen Daten noch die Dateninhalte stehen im Einklang mit dem gerade auch beim Datenschutz zu beachtenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. (Siehe Ver.di [PDF - 119KB])

Datenexperten kritisieren ELENA
Nach Meinung der Piratenpartei ist ELENA für den beabsichtigten Zweck des Bürokratieabbaus nicht erforderlich und im geplanten Umfang auch keinesfalls gerechtfertigt. Der Aufbau einer zentralen Datenbank mit derartigen Informationen widerspreche zudem dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Sie fordern deshalb, dass „das Recht des Einzelnen, die Nutzung seiner persönlichen Daten zu kontrollieren, gestärkt werden muss. Dazu müssen insbesondere die Datenschutzbeauftragten völlig unabhängig agieren können. Neue Methoden wie das Scoring machen es erforderlich, nicht nur die persönlichen Daten kontrollieren zu können, sondern auch die Nutzung aller Daten, die zu einem Urteil über eine Person herangezogen werden können. Jeder Bürger muss gegenüber den Betreibern zentraler Datenbanken einen durchsetzbaren und wirklich unentgeltlichen Anspruch auf Selbstauskunft und gegebenenfalls auf Korrektur, Sperrung oder Löschung der Daten haben“. Ein derartiger Eingriff in die Freiheitsrechte kann zudem nicht toleriert werden und ist für die Bestimmung eines Anrechts auf Sozialleistungen auch völlig unnötig.“, sagte Thorsten Wirth, Vorstandsmitglied der Piratenpartei, deshalb fordert seine Partei eine umgehende Rücknahme des ELENA-Verfahrensgesetzes, außerdem dürfen unter dem Vorwand des Bürokratieabbaus so weit reichende personenbezogene Daten ohne Zustimmung der Betroffenen weder erhoben noch gespeichert werden“. (Quelle: Piratenpartei)

Die Piratenpartei erwartet die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Vorratsdatenspeicherung mit Spannung, denn wenn die Verfassungsrichter diese im Februar nicht ablehnen, wird die Protokollierung aller unserer Kommunikation die neue Norm in Deutschland sein.
Der Chaos Computer Club (CCC) ruft zur Unterstützung einer Petition beim Deutschen Bundestag auf, die das Ende der ELENA-Datenhortung zum Ziel hat. Die Petition fordert, dass “die Vorratsspeicherung gemäß dem 6. Abschnitt des Sozialgesetzbuch IV, §§95 ff. (Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises) aufgehoben wird”. Aktuell hat der CCC zu ELENA eine Pressemeldung herausgegeben, in der es unter anderem heißt:

…„das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie rechtfertigt ELENA für die Unternehmen umständliche und für die betroffenen Arbeitnehmer undurchschaubare Verfahren mit der Argumentation des “Bürokratieabbaus”. Zudem wird hier wiederum der Versuch unternommen, die in vielen Bereichen bereits totgeglaubte digitale Signaturkarteninfrastruktur per gesetzlichem Zwang einzuführen. Seit sieben Jahren wird über das früher “JobCard-Verfahren” genannte Projekt gestritten, immer wieder wurde die zentralisierte Datenanhäufung kritisiert: Jetzt ist ELENA gestartet. Die Langzeitspeicherung der monatlich übermittelten Auskünfte programmiert eine missbräuchliche Verwendung bis hin zur Rasterung nach “lästigen” Beschäftigten praktisch vor. Technisch ist die Zugangskontrolle in der Applikation, also auf jedem einzelnen Behördenrechner geregelt – eine förmliche Einladung zu unbefugtem Ausspähen. Eine ernstzunehmende Verschlüsselung, die unberechtigten Zugriff wirksam ausschließen würde, gibt es nicht. Sowohl die Bundesagentur für Arbeit als auch die Behörden, in denen Wohn- und Elterngeld beantragt werden, haben Zugriff auf die Daten – auch ohne Kenntnis der Betroffenen. Niemand weiß heute, ob die Liste der bisherigen Zugriffsberechtigten auf die Lohn- und Gehälterdatei nicht noch schleichend erweitert wird. Und als krönender Abschluss ist erst für 2012 geplant, den von der Datensammlung betroffenen Bürgern das gesetzlich garantierte Auskunftsrecht zu gewähren, welche Daten über sie bei der ZSS gespeichert sind. Zwar haben Bundesregierung und die neue Arbeitsministerin Ursula von der Leyen einige kosmetische Nachbesserungen beim zentralen Entgelterfassungssystem angedeutet. Doch am grundlegenden Problem, der Datensammlung auf Vorrat von allen abhängig Beschäftigten, Beamten, Richtern und Soldaten, ändert sich nichts. Ein Umdenken bei den Datensammelgroßprojekten ist lange überfällig. Die Beendigung der ELENA-Vorratsdatenhaltung wäre der erste Schritt für einen dringend nötigen Paradigmenwechsel. Die Netz-Community hat sich erfolgreich gegen die Pseudosperren der Zensursula gewehrt, nun ist es Zeit, auch der Datensammelneurose Einhalt zu gebieten. Allein auf das Bundesverfassungsgericht zu hoffen, ist nicht genug“ (Quelle: Chaos Computer Club).

Mittlerweile hat die Petition fast 10000 Unterstützer.

Die Personalräte von ARD, ZDF und Deutschlandradio verurteilten in einer gemeinsamen Erklärung die zentrale Durchleuchtung aller Beschäftigten, die mit ELENA umgesetzt werden soll. Sie fordern die Rücknahme von ELENA und halten das Gesetz für nicht vereinbar mit dem verfassungsrechtlich geschützten Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der dazu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Weder die Menge der zur Erhebung vorgesehenen Daten noch die Dateninhalte stehen im Einklang mit dem gerade auch beim Datenschutz zu beachtenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Personalräte rufen ebenfalls alle Beschäftigten auf, die Onlinepetition 8926 an den Deutschen Bundestag zu unterzeichnen. (Siehe Personalräte von ARD & ZDF [PDF - 45KB])

Auf dem Weg zu e-government
Datenbasen (Sammlung von Rohdaten zum Aufbau einer Datenbank) wie ELENA, sind ein wichtiger Meilenstein zur Weiterentwicklung von „e-government“, das zum Ziel hat möglichst viele Dienste und Verwaltungsleistungen künftig in rein elektronischer Form abzuwickeln. Die Bürger sollen von Zuhause aus sämtliche amtlichen Angelegenheiten erledigen und mit der Behörde nur noch auf elektronischem Wege kommunizieren. Werner Rügemer hat im Rahmen seiner Recherchen festgestellt, dass sich beispielsweise die Beraterfirma Accenture (früher Arthur Anderson) mit „e-Government“ völlig unbemerkt von der Öffentlichkeit in nahezu allen Ebenen des Staates festgekrallt hat. So organisiert Accenture die Durchdringung und Steuerung des Bürgerverhaltens nicht nur in der Deutschen Post und der Zollverwaltung des Bundes, sondern auch in den Länderfinanzministerien von Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg ebenso wie in der Stadtverwaltung von Köln und Erlangen. Das von Accenture verfolgte Ideal ist der Bürger, der nie persönlich in einer Behörde vorstellig wird, sondern von Zuhause mit der digitalisierten Obrigkeit kommuniziert und geduldig auf eine Antwort wartet. Die Voraussetzung zur Existenz als Bürger ist künftig ein Internetanschluss und ein Zertifikat, damit das isolierte Individuum aus dem technisch hochgerüsteten, stillen Kämmerlein Anträge stellt (siehe “Der Mythos der ökonomischen Effizienz – Wie McKinsey, Price Waterhouse Coopers und die globale Beraterbranche den Staat privatisieren [PDF - 119KB]. Zum einen gibt es für den Bürger keine Garantie, dass die Datenverwaltung für alle Ewigkeit in den Händen des Staates bleibt und zum anderen führt diese Entwicklung zweifelsohne zu einer Entpersonalisierung im staatlichen Bereich.

Auf dem Weg zum Überwachungsstaat
Die Zukunftsvision der Behörden, dass Computer selbständig über die Gewährung von staatlichen Leistungen entscheiden, rückt in spürbare Nähe. Anscheinend macht sich niemand in der Regierung, den Gremien und unter den Befürwortern von ELENA Gedanken darüber, was geschieht, wenn die Daten in falsche Hände kämen. Der Institution, die über die Daten verfügt, wird eine unglaubliche Macht zuteil, die sich obendrein noch verstärkt, wenn das Datenmaterial mit anderen Datenbanken verknüpft wird. Dieser Machtzuwachs ist unkalkulierbar, denn er birgt die Gefahr einer unkontrollierbaren Verwertung des Datenmaterials. Auch wenn uns heute erzählt wird, die Daten seien nur in Verbindung mit der Signaturkarte abrufbar und es hätte niemand außer den autorisierten Personen Zugang zu den Daten, dann muss auf Datenpannen und den Datenhandel in der Vergangenheit hingewiesen werden. Die Datensammlungen werden sicherlich Begehrlichkeiten wecken. Das Ausspionieren von Arbeitnehmern könnte unter gewissen Argumenten (Terrorgefahr, Verdacht auf Sozial- und Steuerbetrug) peu à peu erlaubt werden mit fatalen Folgen für Demokratie. Welchem Zweck würden all die gesammelten Daten wohl dienen, wenn das Grundgesetz zunehmend ausgehöhlt, Verbote erlassen, Großdemonstrationen von unverhältnismäßigem Polizei- und Militäraufgebot begleitet werden, Grundrechte der Bürger auf Demonstrationen von staatlicher Seite zunehmend missachtet werden, Widerstand gegen ein inhumanes Wirtschaftssystem als Protest von gewaltbereiten Linken diffamiert wird, Medien zunehmend zum Sprachrohr von Wirtschaft und Politik und ständig neue Überwachungsmaßnahmen eingeführt werden, ist der Weg zum totalen Überwachungsstaat geebnet. Wie mahnte doch Angela Merkel anlässlich der Festveranstaltung „60 Jahre CDU“ am 16. Juni 2005 in Berlin völlig zu Recht: „…wir haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit. Unsere Werte müssen sich auch im Zeitalter von Globalisierung und Wissensgesellschaft behaupten.“

Die einzig sicheren Daten, sind die, die nicht gespeichert werden
In Anbetracht von Schülerdatenbanken, von Biometriedatendanken, von Fluggastdatenenspeicherung, des Schengener Informationssystems, von SWIFT, ePass, Gesundheitskarte, RFID-Chips oder ELENA wird jeder Bürger quasi von Geburt an bis zum Tode komplett erfasst und, wenn noch die PKW-Maut hinzu kommt, zunehmend jede Bewegung von Ort zu Ort überwachbar.

Schon die heutigen Erfahrungen zeigen, dass jede Sammlung und Speicherung von Daten der Gefahr des Missbrauchs, sowohl staatlicher als auch privater Institutionen unterliegen. Rechtswidrige oder gar kriminelle Zugriffe sind niemals auszuschließen.
Deshalb gilt: Die einzig sicheren Daten, sind nur die, die nicht gespeichert werden.


Quelle: NachDenkSeiten – Die kritische Website

von Michael Köhne

Das Legitimationsdebakel der BRD

Wenn die oben nicht mehr können und die unten nicht mehr wollen, ist endgültig der Ofen aus.

(MK) Der Autor dieses Artikels kann sich noch sehr genau an den 11. September 1989 erinnern. Er war damals Reserveoffizier bei der Bundeswehr und übte gerade die Verteidi­gung seines Vaterlandes vor den Armeen des Warschauer Pakts. Überall in der Lünebur­ger Heide fuhren schon die Trabis herum. Jeder, der keine Bauklötze auf den Augen hatte, konnte sehen, dass es mit der sogenannten DDR schon in wenigen Monaten zu Ende sein wird. An die­sem Tag wurde auch schon zum ersten Mal seit 20 Jahren in den Tageszeitungen ernsthaft über die deutsche Wiedervereinigung spekuliert. Grund: Der ungarische Außen­minister Gyula Horn hatte am Tag zuvor unmissverständlich klar­gestellt, dass Ungarn keinen DDR-Bürger mehr an der Flucht in den Westen hindern würde.

Abends beim Dienstabschlussbier sagte MK zum G3-Stabsoffizier, dass der bishe­rige Auftrag der Bundeswehr sich schon sehr bald erledigt haben wird, weil es keinen Feind mehr gibt, vor dem man sich verteidigen müsste. Von einer baldigen Ab­schaffung der Bundeswehr und der NATO war damals noch nicht die Rede, dennoch hat damals der Oberstleutnant i.G. den Hauptmann d.R. vor ver­sammeltem Offizierskorps für verrückt erklärt.

Am 9. Oktober fand die größte Montagsdemo der Geschichte der DDR statt, und überall hielt sich die Volkspolizei diesmal vorsichtig zurück. Es war die erste friedliche Massen­demonst­ration, das Machtvakuum im Politbüro war jetzt offensichtlich. Zwei Tage zuvor hatte Michael Gorbatschow mit folgendem Leninzitat Honecker den Rest gegeben: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Auf einmal herrschte in den Redaktionen des Deutschen Fernsehfunks, den man übrigens auch im Westen empfan­gen konnte, ein ganz ande­rer Ton. Das Studio der Aktuellen Kamera wurde im westlichen Stil umgebaut und zum Programmschluss wurde die National­hymne mit Text gesendet, was vorher tabu war:

Auferstanden aus Ruinen,

und der Zukunft zugewandt,

lasst uns dir zum Guten dienen,

Deutschland einig Vaterland!

99 Prozent der Bevölkerung in Ost und West haben all diese Veränderungen bewusst mitbe­kommen, aber richtig begriffen haben das vor dem 9.11. nur die wenigsten. Michael Gorbatschow hatte sich zur deutschen Wiedervereinigung folgendermaßen geäußert:

“Wir hatten die Universität in Moskau beauftragt, Pläne für die Wiedervereinigung von Deutschland mit seinen polnisch besetzten Teilen auszuarbeiten. Aber bei den 4-plus-2-Verhandlungen mußte ich zu meinem Erstaunen feststellen, daß Bundeskanzler Kohl und sein Außenminister Genscher die deutschen Ostgebiete – Ostpreußen, Pommern und Schlesien – gar nicht wollten. Die Polen wären bereit gewesen, die deutschen Provinzen Deutschland zurückzugeben. Aber der deutsche Außenminister Genscher hat die polni­sche Regierung in Warschau bekniet, an der Oder-Neiße-Linie festzuhalten.” Quelle: http://globalfire.tv/nj/05de/briefe/nov05_01.htm

Weil wir für die Echtheit dieser Quelle nicht garantieren können, folgt hier noch ein Gedächt­niszitat von Hans Dietrich Genscher, der auf einer Wahlveranstaltung in Saarbrücken im Januar 1990 sinngemäß folgendes sagte, ohne dass ihn jemand danach gefragt hätte:

“Wir wollen die Wiedervereinigung der Bundesrepublik Deutschland mit der DDR und ganz Berlin, und kein bisschen mehr. Wenn jemand den Vorschlag machte, auch noch die ehemaligen Ostgebiete in die Wiedervereinigung mit einzubeziehen, müsste man diesen Vorschlag ablehnen.”

Im folgenden Kapitel wird dargestellt, wie die deutsche Wiedervereinigung von 1990 zum Legitimationsdebakel der Bundesrepublik Deutschland führte.

Wie aus 4+2 (still und heimlich) 2+4 wurden

(MK) Am 3. Oktober 1990 ist die ehemalige DDR nach Artikel 23 Grundgesetz offiziell zur BRD beigetreten. In diesem Artikel war der Geltungsbereich des GG festgelegt und befand sich die Beitrittsklausel für die übrigen deutschen Staatsgebiete. Allerdings gab es am Dritten Oktober überhaupt keinen Artikel 23 mehr, nach dem der Beitritt der fünf neuen Bundesländer hätte stattfinden können. Das ist in der Ausgabe des Grundgesetzes vom 30.09.1990 nachzulesen, dort heißt es unter Artikel 23: (aufgehoben)

Wie war das möglich? Fand der Beitritt der DDR etwa im juristischen Niemandsland statt? Ist die Wiedervereinigung von 1990 deshalb völkerrechtlich ungültig? Auf diese brisante Frage erhält man von offiziellen Stellen natürlich keine aussagekräftige Antwort. Ebenso dürfen die etablierten Medien zu diesem Thema keine Stellung beziehen. Allerdings haben halboffizielle Experten versucht, dieses Kuriosum aufzuklären und darzustellen, wie ein legaler Beitritt der DDR auch ohne den Artikel 23 zustande gekommen sein könnte. Die ausführliche Argumenta­tion mit Hinweisen auf das Bundesgesetzblatt und andere juristische Fachliteratur kann man auf der Internet­seite www.krr-faq.net recherchieren, für die weiterge­henden Schlussfolgerungen muss man allerdings seinen eigenen Menschen­verstand benutzen:

Der Deutsche Einigungsvertrag wurde bereits am 28. August 1990 unterzeichnet und die DDR ist bereits zu diesem Zeitpunkt mit Wirkung zum 3. Oktober gemäß Artikel 23 zur BRD beigetreten. Vorher wurde der Artikel 23 ersatzlos aus dem Grundgesetz gestrichen.

Artikel 23 (alt)
Geltungsbereich des Grundgesetzes
Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern,
Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein,
Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen
Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.”

In diesem Artikel ist das Saarland nicht erwähnt, er wurde also nicht laufend aktualisiert. Das hätte aber spätestens zum Beitrittstermin 3. Oktober geschehen müssen:

Artikel 23 (nie)
Geltungsbereich des Grundgesetzes

1. Dieses Grundgesetz gilt in den Ländern Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Thüringen, Sachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg, und Bayern.

2. Der Beitritt der früheren Ostgebiete Schlesien, Pommern, Ostpreußen und Ost-Brandenburg ist ausdrücklich ausgeschlossen.

3. Die Oder-Neiße-Linie wird als Westgrenze Polens für alle Ewigkeit anerkannt.

Einen solchen neuen Artikel 23 hat es, wie schon gesagt, niemals gegeben, denn die westdeutsche Bundesregierung hatte nicht die Befugnis von den Alliierten, eine solche Grundgesetzände­rung zu beschließen. Auch sonst gibt es keinen verbindlichen Gesetzes­text, in dem der zukünftige Geltungsbereich des Grundgesetzes verbindlich geregelt ist. (Es wurde zwar die Präambel des Grundgesetzes dementsprechend geändert, aber eine Präambel hat definitiv keine Gesetzeskraft, denn sonst hieße sie nicht Präambel sondern Artikel 1.)

Nicht gestrichen wurde hingegen der Artikel 146, in dem die deutsche Wiedervereinigung endgültig geregelt wird. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wurde definitiv nicht für die Ewigkeit konzipiert, sondern es war ausdrücklich als Besatzungs-Provisorium vorge­se­hen. Dieser Artikel 146 ist heute noch gültig und offenbart schwarz auf weiß das Legitimationsdebakel der BRD. In den Achtzigern hat das noch jedes Schulkind in Westdeutschland gelernt, und alle Westpolitiker haben das damals gewusst. Heute will das gesamtdeutsche Establishment davon anscheinend nichts mehr wissen.

Die Bundesrepublik Deutschland ist demzufolge kein selbständiger Staat im völkerrechtlichen Sinn, sondern immer noch eine Besatzungszone. Sie ist insbesondere nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches von 1871.

Artikel 146
Geltungsdauer des Grundgesetzes
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Irgendwas ist also oberfaul im Staate Deutschland. Wenn dem nicht so wäre, würde der BND sich nicht soviel Mühe machen, diese Tatsachen zu verschleiern.

Dazu beachte man die höchst professionell gestaltete Internetseite www.krr-faq.net. Natürlich legt der BND seine Identität nicht offen und tarnt diese Seiten als Projekt von sozial engagierten Privatpersonen, die sich gegen den Rechtsextremismus engagieren. In einem Brief­wechsel hat sich der Autor aber selbst als „Schlapphut“ geoutet, womit keine weiteren Fragen mehr bestehen. (Das war früher auf der Seite www.krr-faq.de nachzulesen, die inzwischen abgeschaltet ist. Unter www.archive.org erfährt man, dass diese Seiten sich nicht restaurieren lassen, weil der Domaininhaber das verboten hat.)

krr-faq bedeutet ausgeschrieben “Kommissarische Reichsre­gie­rung – frequently asked questions”. Diese “Kommissarischen Reichsregierungen” sind private Organisationen, die sich auf den Standpunkt stellen, die BRD sei aufgrund der hier dargestellten völkerrechtlichen Tatsachen als Staat untergegangen und deshalb seien sämtliche seit 1990 ver­abschiedeten Gesetze und Verwaltungsakte ungültig. Allerdings haben diese KRR keine eigene Polizei, keine Armee und vor allen Dingen kein Geld. Deshalb sind diese gut beraten, die Autorität der BRD wenigstens faktisch, nach dem Recht des Stärkeren, anzuerkennen.

Ansonsten hätte die neue gesamtdeutsche Regierung einfach beschließen können, dass die neu definierte Bundesrepublik Deutschland sich offiziell zum Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches erklärt und anschließend mit allen früheren Feinden einen endgültigen Friedensvertrag abschließt. Das ist aber nachweislich bis heute noch nicht geschehen. Die Amerikaner haben nämlich 1990 – aus gutem Grunde – ausdrücklich darauf bestanden, dass der provisorische Status des immer noch besetzten Deutschen Reiches bestehen bleibt. Das ist im Zusatzprotokoll zum Deut­schen Einigungs­ver­trag ausdrücklich so festgeschrieben, demzufolge sind die Sonder­rechte der Alliierten wäh­rend der Besatzungszeit nur suspendiert, aber niemals end­gültig aufgehoben worden. Die FAZ spricht hier in ihrer Ausgabe vom 10. Mai 2005 vom „Versteinerten Besatzungsrecht“. (Hier noch ein seriöser Literaturhinweis: Michael Rensmann, Besatzungsrecht im wiedervereinigten Deutschland, NOMOS-Verlagsgesellschaft, Baden Baden, 2002)

Was ist 1990 genau passiert? Ursprünglich wollten die USA und die Sowjetunion die Wiedervereinigung von ganz Deutschland in den Grenzen von 1937 in die Wege leiten. Ein ausführliches Angebot lag vor, und Polen wäre mit der Abtretung der besetzten deutschen Gebiete selbstverständlich ein­verstanden gewesen, das wäre nur eine Frage des Preises gewesen. Denn die Polen sind heute mit Begeisterung in der EU und in der NATO, noch viel lieber wären sie in Deutschland! Deutschland gehörte schon 1990 zusammen mit Kanada, Schweden und der Schweiz zu den mit Abstand beliebtesten Ländern der Welt. Kaum einer der 6 Milliarden Erdenbürger würde die Annahme der deutschen Staatsbürger­schaft jemals ablehnen. Deshalb waren die Parteivorsitzenden Helmut Kohl und Hans Dietrich Genscher vehement gegen die Wiedervereinigung von ganz Deutschland, weil die rheinisch-katholische CDU in den ehemaligen Ostgebieten bis auf weiteres keine Mehrheit mehr zustande gebracht hätte und die Partei der Leistungs­träger und Besserverdienenden deutschlandweit wahrscheinlich unter die 5 % Hürde gesackt wäre.

Helmut Kohl, der KANZLER DER DEUTSCHEN EINHEIT, hat die Wiedervereinigung von ganz Deutschland genau aus diesem Grunde absichtlich verhindert. Es muss ihm aber auch zugestanden werden, dass die endgültige Wieder­vereinigung von ganz Deutschland damals auch im Westen auf große Skepsis gestoßen wäre. Kohl und Gen­scher haben möglicherweise das einzig Richtige getan, weil sonst Oskar La­fon­taine mit seinen Sozialneidparolen wahrscheinlich an die Regierung gekommen wäre und die deutsche Einheit definitiv verhindert hätte. Die SPD war strikt gegen die deutsche Einheit, weil die Genossen bis dato mit ihren Genossen heimlich Champagner genossen hatten.

Im Mai 1990 begann in Paris die 4+2-Konferenz, bei der die Außenminister der vier Besatzungsmächte als Hauptdarsteller und die der beiden deutschen Staaten als Gäste am Katzentisch die internationalen Aspekte der deutschen Wiedervereinigung ausarbeiten sollten. Soweit kam es aber nicht, denn unabhängig davon haben Bundeskanzler Kohl und Präsident Gorbatschow ihr Ding im Alleingang durchgezogen:

Die meisten Erwachsenen über 35 können sich heute noch daran erinnern, wie Kohl sich am 15. und 16. Juli 1990 mit Gorbatschow in seinem Geburtsort im Kaukasus getroffen hat. Dort haben sie ganz privat, in Strick­jacke und Wollpullover, die außenpolitischen Aspekte der Deutschen Einheit prak­tisch im Alleingang festgelegt, ohne die Vier Mächte mit einzubeziehen. Es wurde beschlossen, dass ganz Deutschland in der NATO bleibt, die russischen Truppen innerhalb vier Jahren Deutschland verlassen und Deutschland im Gegenzug die Oder-Neiße Linie als Westgrenze Polens für immer anerkennt.

Kohl und Gorbatschow gingen damals selbstverständlich davon aus, dass der Regie­rungs­chef der drei westlichen Besatzungszonen die Vollmacht besitzt, stellvertretend für ganz Deutschland völkerrechtliche Verträge abzuschlie­ßen, ohne die vier Besat­zungsmächte zu konsultieren. Sie gingen weiterhin davon aus, dass sie die Zustim­mung aller vier Mächte sowie so nicht bekommen hätten, denn Frankreich und Großbritannien waren kate­gorisch gegen die Wiedervereinigung Deutschlands. Sie hatten nur gehofft, dass die USA dem Kuhhandel von Kohl und Gorbatschow zugestimmt hätten, wenn sichergestellt wäre, dass Deutschland in der NATO bleibt.

Die Amerikaner hatten aber gewusst, dass die BRD und die DDR nicht die einzigen deutschen Staaten auf der Erde sind, sondern dass das Deutsche Reich sowohl als juristische Person, als auch als handlungsfähige Militärmacht immer noch weiter existiert. Sie konnten deshalb 1990 nicht zulassen, dass Helmut Kohl sich hier als Rechtsnachfolger von Adolf Hitler aufführt und eigenmächtig ein Drittel „seines“ Staatsgebietes an Polen verschenkt.

Es sei noch mal daran erinnert, dass 1945 nur die Deutsche Wehrmacht kapituliert hat, nicht aber die Kriegsmarine und schon gar nicht das Deutsche Reich selbst. Der Zweite Weltkrieg war 1945 noch lange nicht zu Ende, sondern die USA haben bis 1947 auf der Antarktis gegen bislang unbekannte Truppen (möglicherweise deutschstämmige Herkunft) gekämpft und verloren. Sie hatten damals (fälschlicherweise) vermutet, dass es sich dabei um das „Letzte Bataillon Hitlers“ handeln müsse…

Hier noch eine Quizfrage: Warum wurde der Artikel 23 noch vor dem Beitritt der neuen Bundesländer gestrichen, und warum wurde der Artikel 146 ausdrücklich beibehalten?

  1. Weil der Bundesinnenminister und Einser-Jurist Wolfgang Schäuble hier etwas durcheinander geschmissen hat.
  1. Weil die Amerikaner gemäß der Brsezinsky-Doktrin von ihnen besetzte Staaten unter keinen Umständen wieder freigeben.
  1. Weil die Amerikaner 1947 einen Krieg gegen (vermeintlich) deutsche Truppen auf der Antarktis geführt und verloren haben?
  1. Keine Antwort ist richtig.

+Die richtige Antwort lautet 3.

Informieren Sie sich über den Pinguin-Krieg in der Antarktis, und warum anschließend der Staat Preußen verboten werden musste!

Dass das so ist, kann man auch anderswo nachlesen, aber warum und weshalb nur in der gedruckten Ausgabe des DurchBlick 2008!


Quelle: Kanzlerdämmerung


von Egon W. Kreutzer

Wann stehen die Deutschen auf?

Die Umwandlung Deutschlands in ein Niedriglohnparadies schreitet scheinbar unaufhaltsam fort.

Auf der einen Seite senken die Arbeitgeber Schritt für Schritt die Lohnsumme, indem

  • Sonderzahlungen, wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld gestrichen oder gekürzt werden,
  • teure Stammbelegschaften nach und nach abgebaut und durch Leih- und Zeitarbeitskräfte, Beschäftigte mit befristeten Verträgen oder neue Festangestellte mit massiv niedrigeren Bezügen oder gar nicht ersetzt werden,
  • die Arbeitgeber-Beiträge zu den Sozialversicherungen durch veränderte gesetzliche Regelungen mehr und mehr auf die Arbeitnehmer umgewälzt werden,
  • alle mögliche Arbeiten ins Ausland verlagert oder an preiswerte Anbieter – mit Billig-Tarifverträgen – ‚outgesourct’ werden,
  • man aus den Arbeitgeberverbänden austritt und damit nicht an tarifvertragliche Regelungen gebunden ist,

usw. usw.

Auf der anderen Seite steigen die indirekten Steuern, die Kosten für alle ehemaligen und alle noch öffentliche Dienstleistungen, die Kosten für nicht mehr im Leistungsspektrum der Krankenkassen enthaltene medizinische Leistungen, die Fahrpreise im Nah- und Fernverkehr, und was der Inflationstreiber mehr sind.

Ganz abgesehen von der Frage, ob es aus irgendeinem anderen Grund als der Gier einiger weniger Großkapitalisten tatsächlich erforderlich ist, die Verarmung der deutschen Bevölkerung so dramatisch voranzutreiben,

erhebt sich die Frage, wie lange es noch dauern wird, bis sich aus Murren und Klagen, aus Jammern und Schimpfen eine kritische innenpolitische Lage entwickelt, die sich – wenn kein Einlenken, kein erkennbarer und wirksamer Kurswechsel erfolgt, in einer Revolte, einem Aufstand, oder wie immer man es nennen will, entladen wird.

Diese Frage ist nicht trivial.

Es gibt eine ganze Reihe von Parametern, die untereinander – verstärkend oder abschwächend – rückgekoppelt sind und von denen jeder für sich, einen erheblichen, aber in seiner Belastbarkeit unbekannten Toleranzbereich aufweist.

Die wichtigsten Parameter sind

Das Verhältnis der Anteile von zumindest zwei gesellschaftlichen Gruppen zueinander, nämlich derjenigen, die wirtschaftlich ganz unten stehen, also Hartz-IV-Empfänger und Aufstocker aller Art, zu denen, die mit einem erkennbaren Einkommensunterschied noch darüber stehen, ohne jedoch zu den Profiteuren zu gehören,

  • Die Härte der Lebensumstände der Gruppe derjenigen, die wirtschaftlich ganz unten stehen – und zwar

a) absolut, gemessen am überlebensnotwendigen Bedarf
b) relativ zu den zur Verfügung stehenden Vergleichsmöglichkeiten,

  • Die Stärke und das Drohpotential der Ordnungsmacht, also insbesondere der Polizeien, aber auch der Geheimdienste und der privaten Schutz- und Wachtruppen, vor dem Hintergrund der jeweils gültigen Gesetzeslage,
  • Die Arroganz und Abgehobenheit der Profiteure, die insbesondere durch unüberlegte, spontane Äußerungen bei ihren Auftritte in den Medien spannungsverstärkend wirken können,
  • Das Maß der Aufklärung über Machtverhältnisse und wirtschaftliche Verflechtungen zwischen Regierung und Kapital,
  • Das Maß der Organisation und/oder Führung in der aufstandsanfälligen Gruppe,
  • Das Tempo der Verschlechterung der Lebensumstände.

Das Zusammenwirken der Aufstandpotentiale der einzelnen Kriterien in unterschiedlichen Kombinationen soll hier an nur drei beispielhaften Konstellationen dargestellt und erläutert werden.

A) Das Schock-Szenario

Naomi Kleins Buch, “Die Schock Strategie” gilt als das Standardwerk, das Auskunft darüber gibt, wie über Jahrzehnte das “Drehbuch” einer “Verschwörung der Macht” ausgesehen hat, das weltweit bei jeder Gelegenheit angewendet wurde und wohl auch immer noch wird.

Die wesentlichen Elemente sind Schnelligkeit, Überraschung, Verwirrung, Übermacht und Grausamkeit.

In einem solchen Szenario müssen innerhalb weniger Monate durchgreifende Verschlechterungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen von 60 bis 80 Prozent der Bevölkerung bewirkt werden, so dass die Rasanz der Entwicklung gar nicht mehr zulässt, zu erkennen, wie groß die Gruppe ganz unten ist und wie groß, im Verhältnis dazu, die Gruppe der noch darüber stehenden Verlierer.

Die gesamte Bevölkerung ist in höchster Sorge und von massiven Problemen bedroht. Laufende Verpflichtungen können nicht mehr bezahlt werden, Hypotheken und Wohnungen werden gekündigt, zwangsgeräumte Ex-Bewohner sitzen ohne Wasser, Strom und Heizung auf der Straße, sind von den elektronischen Medien abgeschnitten, Zeitungen erscheinen nicht mehr.

Kommunikation ist nicht mehr möglich, der Aufbau einer Organisation ist nahezu aussichtslos. Strukturen, die nicht schon vorher stark und gefestigt vorhanden waren, zerbrechen und lassen sich nicht wieder herstellen.

Es werden Notstandsgesetze in Kraft gesetzt und neu beschlossen, die den Ordnungskräften jedwede Befugnis geben. Menschen werden in Lager verbracht und dort festgehalten. Die Überwachung ist total.
Der geringste Verdacht von Widerstand oder konspirativen Aktivitäten berechtigt zur Verfolgung und zum Schusswaffengebrauch.

In einem solchen Szenario ist jede Form von Aufstand oder Revolte von vornherein zum Scheitern verurteilt. Gruppen, die aus schierer Not, Hunger und nacktem Überlebenswillen ohne Plan und Organisation gegen ihre Unterdrücker vorgehen, werden wie Ungeziefer zertreten.

B) Das Gewöhnungs-Szenario

Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Bevölkerung werden allmählich über etliche Jahre von unten her ausgehöhlt. Es wird strikt darauf geachtet, dass das Verhältnis zwischen dem absoluten Prekariat und der darüber stehenden, im Sinkflug befindlichen Bevölkerung, bei etwa 1: 5 liegt, vielleicht 1: 4, keinesfalls weniger als 1 : 3

Nur unter diesen Bedingungen lässt sich die Schuldzuweisung an das Prekariat aufrecht halten und den Schwächsten gegenüber der Nachweis führen, “…dass es andere doch auch schaffen”.

Gleichzeitig wird der großen, im Absinken befindlichen Gruppe suggeriert, es ginge ihnen ja immer noch besser, als denen ganz unten – und wenn sie nur noch ein wenig mehr leisten und den Gürtel noch ein wenig enger schnallen, könnten sie den Abstand auch halten und sich weiter überlegen fühlen.

Psychologen wissen und Politiker vertrauen darauf:

  1. Es kommt nicht auf ein absolutes Maß an Wohlstand an, um sich gut und überlegen zu fühlen, sondern nur auf den relativen Abstand zur nächstniedrigeren Gruppe.
  2. Der Abstand zur nächsthöheren Gruppe hingegen muss so groß wie möglich sein, damit ein jeder die Aussichtslosigkeit, jemals dazu gehören zu können, einsieht, bevor auch nur der Wunsch danach erwacht.
  3. So kann über die Jahre der Lebensstandard der gesamten Bevölkerung schrittweise gesenkt werden – und immer, wenn das Verhältnis in die Nähe von 1 : 3 gerät, muss die Definition des Mindestbedarfes für die Sozialleistungen neu festgeschrieben werden.

Erst wenn das Prekariat in Massen erfriert und verhungert, wird sich in der Gruppe derer, die noch darüber stehen, sich aber auf diese Situation zubewegen, erst Betroffenheit und dann ein Wille zum Widerstand regen. Dies umso stärker, je stärker sich die Arroganz der Oberschicht äußert und je mehr der Widerstand funktionierende Strukturen in Unternehmen, Parteien und Gewerkschaften vorfindet und sich nutzbar machen kann.

Steht dem eine wohlgerüstete Ordnungsmacht gegenüber, der es gelungen ist, ihre Gefährlichkeit und ihren Willen zum Durchgreifen eindrucksvoll zu kommunizieren, wird sich der Wille zum Widerstand aber dennoch nicht in wirkungsvollen Aktionen manifestieren, weil die Angst vor Repressionen die Hoffnung nährt, vielleicht doch noch irgendwie verschont zu bleiben und beim nächsten Aufschwung wieder mit vorne dabei zu sein, wenn man nur bis dahin still- und durchhält.

Fehlt es jedoch an hinreichender Stärke der Ordnungsmacht, wird der Prozess in eine “stille” und dann eskalierende Revolution übergehen. Erst wird es zu koordinierten Aktionen wie Streiks, Arbeitsverweigerung, Fabrikbesetzungen und der Gründung von Selbsthilfegruppen und Genossenschaften kommen, doch im Laufe der Entwicklung werden immer stärker auch Elemente der Anarchie zum Durchbruch kommen, es wird Plünderungen geben, Erstürmung und Besetzung von Behörden und Ministerien.
Je nachdem, wie es der Bevölkerung gelingt, ein Mindestmaß an staatlicher Organisation und Ordnung aufrecht zu erhalten, wächst oder sinkt die Gefahr, dass der Staat als solcher untergeht und das Land von zu Hilfe eilenden Verbündeten besetzt und befriedet wird.

C) Das Achterbahn-Szenario

Zwischen Prekariat und der bessergestellten Gruppe herrscht hohe Durchlässigkeit. Wer heute seine Arbeit verliert und fürchtet, wirtschaftlich unterzugehen, findet morgen schon wieder einen Job, womöglich schlechter bezahlt als vorher, aber doch insgesamt immer noch besser, als dem Repressionsapparat der staatlichen Arbeitsverwaltung unterworfen zu sein.

Gleichzeitig ist aber auch jeder, der einen Job hat, in erhöhter Gefahr, diesen zu verlieren. Der Anteil der Leiharbeiter steigt rapide und damit auch das Tempo der Achterbahnfahrt.

Jedem persönlichen “Auf” folgt in absehbarer Zeit ein persönliches “Nieder”, mit der Folge einer stark zunehmenden Vereinzelung.
Zugehörigkeitsgefühle zu “Stammbelegschaften” werden für die immer kleiner werdenden Reste immer wichtiger, wodurch sie ungewollt einen wesentlichen Beitrag zum Funktionieren der Achterbahn leisten.

Arbeitslose, Hilfeempfänger, befristet Beschäftigte, Aufstocker, Kombilöhner, Ein-Euro-Jobber stehen in Konkurrenz zueinander. Von den Gewerkschaften, die sich um ihre Klientel in den Stammbelegschaften kümmern, vergessen, stehen sie ohne eigene Organisation schutzlos da und müssen sich in immer neuen Stufen der Erniedigung gegeneinander ausspielen lassen, bis der letzte Anstieg überwunden und der Mensch vom Auslauf der Achterbahn aufs Abstellgleis geschoben wird.

Die zur Schau gestellte Arroganz der Oberschicht kann hier sogar dämpfend auf die Stimmung wirken, weil der immer wieder eintretende Effekt einer vorübergehenden Verbesserung der eigenen wirtschaftlichen Situation zu dem Glauben führen kann, mit genug eigener Anstrengung und etwas Glück sei jedes Ziel, auch die Villa in Grünwald, erreichbar.

Die Schwierigkeit, dieses Szenario zu beherrschen, liegt – stärker als in den beiden anderen Szenarien – bei den Jungen, die auf den Arbeitsmarkt nachdrängen und nicht hineinkommen, jedenfalls nicht in den ersten Arbeitsmarkt, weil dort noch diejenigen abgemolken werden, die man sich als Fachkräfte herangezogen und mit der Abstiegsangst diszipliniert hat.

Mit jugendlichem Mut und jugendlichem Überschwang der Gefühle braut sich da schnell eine explosive Mischung zusammen, zumal jüngere Menschen leichter und offener miteinander kommunizieren, sich zusammentun – und, solange noch keine Verantwortung für eine Familie zu tragen ist – auch leichter zu gefährlichen Aktionen bereit sind.
Gerade diese jungen Menschen werden auf der Suche nach Orientierung schnell Angebote finden (oder von diesen gefunden werden), die sich entweder am ganz linken oder am ganz rechten Rand der Gesellschaft anbieten und versprechen, die Tür zum besseren Leben aufzustoßen, wenn man sich ihnen nur anschließt und mit ihnen kämpft.

Hier hilft auch eine starke Ordnungsmacht nur noch bedingt. Im Gegenteil, je mehr Polizei und andere Dienste Stärke zeigen, desto mehr wird die Lage eskalieren und sich ggfs. zum Bürgerkrieg entwickeln, wohl eher aber in einer Form des allgegenwärtigen Terrorismus versuchen, die Staatsführung zu zermürben.
Der Einsatz des Militärs im Inneren würde den Aufrührern weitere Sympathisanten zuführen und ihr Potential vergrößern, es sei denn, es wird tatsächlich massiv Krieg gegen die eigene Bevölkerung geführt.

Deutschland

Sieht man sich in der Bundesrepublik um und analysiert – auf der Suche nach der Aufstandsschwelle – die Ereignisse der letzten 20 Jahre, so kann die Wiedervereinigung durchaus als ein Element aus dem Schockszenario angesehen werden.

Mit der Wiedervereinigung wurden der Bevölkerung im Handumdrehen hunderte Milliarden DM, später Euro, abgenommen, von denen nur ein Teil da ankam, wo er, der Begründung nach ankommen sollte.

Zugleich wurde – “Wahnsinn!” – die gesamte ehemalige DDR per Gesetz zur Niedriglohnzone erklärt, was den Ostlern, in der Freude über Bananen und Begrüßungsgeld gar nicht klar wurde und die Westler in ihrer vermeintlichen Überlegenheit bestärkte, so dass sie derart gebauchpinselt auch ihre Rentenkasse plündern und sich einen Solidaritätszuschlag abknöpfen ließen, der

– und jetzt kommt der Übergang zum Gewohnheits-Szenario, –

heute noch als zusätzliche Steuer erhoben wird, was aber die Verantwortlichen in der Regierung nicht davon abhält, immer noch neue Schulden aufzutürmen und vorgeblich systemrelevante Vermögen von Bankeigentümern und Bankanlegern zu retten.

Nach dem Schock von 1989, der eine grundlegende Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der gesamten “Normalbevölkerung” zur Folge hatte, kam eine lange Phase der Gewöhnung, die sich über den Regierungswechsel 1998 bis zu Schröders Agenda 2010 im Jahre 2002 hinzog.

Zweiter Schock, die Agenda als solche,

mit allen darin verankerten Grausamkeiten. Schlag auf Schlag die Umsetzung der Hartz-Gesetze, mit denen das Netz der sozialen Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zerschlagen wurde, während gleichzeitig die massivste Privatisierungswelle, also das Verschleudern von Volksvermögen in Gang gesetzt wurde, und zwar im Bund, in den Ländern und in den Kommunen.

Eine neuerliche Phase der Gewöhnung

ging einher mit dem massiven Abbau von Freiheits- und Bürgerrechten bei massivem Aufbau des Überwachungs- und Gewaltpotentials der Ordnungskräfte.

Die Arroganz der Oberschicht ist kaum noch zu überbieten und wird von den Regierenden hemmungslos ins eigene Verhaltensrepertoire übernommen.

Doch mit den Hartz-Gesetzen, mit dem Fordern und Fördern, mit der vorübergehend grassierenden Ich-AG, dem massiven Ausbau der Leiharbeit, mit der Lockerung des Arbeitsrechts und der forcierten Entmachtung der Gewerkschaften wurde auch die Achterbahn in Gang gesetzt.

2010 ist das Jahr, in dem viele dieser Prozesse einen Kulminationspunkt erreichen.

Wir haben 2009 – seit fast 40 Jahren erstmals wieder – so etwas wie Studentenunruhen erlebt. Die Jugend ist also noch wach – und die Generation Praktikum beginnt, sich ihren eigenen Weg zu suchen – und der ist nicht da zu finden, wo ihn die Politiker vorzeichnen wollen, nämlich in der Kürzung der Renten und anderer Sozialleistungen, sondern in einem freien, selbstverantwortlichen Arbeiten, dessen Nutzen denen zukommt, die ihn herstellen.

Wir haben 2008/2009 mit der Stützung des Bankensektors und unsäglichen Abenteuern, wie z.B. dem Kauf der Hypo Alpe Adria durch die Bayern LB oder der Rettung der Hypo Real Estate, um nur zwei zu nennen, hunderte von Milliarden Euro aus dem Fenster geworfen, was die Haushalte auf Jahrzehnte belasten wird, auch wenn heute noch behauptet werden kann, dass die bereitgestellten Mittel keineswegs ausgeschöpft seien. Sie werden ausgeschöpft werden, jede Hoffnung, dies könne vermieden werden, zeugt eher von Naivität, als von Sachverstand.

Wir haben mit der Schwarz-Gelben Regierung, die drauf und dran ist, die Kopfpauschale in der Krankenversicherung einzuführen, die um weitere Steuererhöhungen und massive Kürzungen im Sozialetat nicht herumkommen wird, um weiterhin Wohltaten an die Oberschicht durchzureichen, statt die Profiteure angemessen und nach dem Leistungsvermögen an den Kosten des Staates zu beteiligen, eine Regierung, die es darauf anlegt, die Ursachen der sozialen Spannungen zu festigen, statt sie abzubauen.

Dass diese Regierung von einer schwachen Figur im Amt des Bundeskanzlers angeführt wird, die von ihrer Richtlinienkompetenz nur sehr sparsam Gebrauch macht, steigert den Unmut in weiten Kreisen der Bevölkerung, inzwischen selbst bei denen, die ihre Informationen immer noch nur von Bild, BamS und Glotze beziehen.

Wir haben daher zu befürchten, dass die Aufstockung der Truppen in Afghanistan, die eben beschlossen wurde, nur der Auftakt zu einem militärischen Abenteuer ganz anderer Größenordnung ist, weil man glaubt, wenn das Land erst im Krieg steht, könne man – nach amerikanischen Vorbild – sicher sein, neben den geostrategischen Zielen auch Ruhe im Inneren erreichen zu können.

Ein Kalkül, das nicht zwingend aufgehen muss.

Ich kenne die diesbezüglichen Ergebnisse der Demoskopie nicht, auf denen die Regierung ihre Entscheidungen gründet, könnte mir aber vorstellen, dass ein Großteil der Bevölkerung einen neuen großen Krieg mit deutscher Beteiligung innenpolitisch massiv abstrafen würde.
Das Hurrah-Geschrei findet derzeit nur in den Medien statt, nicht auf den Straßen, nicht in den Universitäten und Schulen – und in den Kasernen schon gar nicht.

Wo also liegt die Aufstandsschwelle?

Die Jugend, die sich um ihre Zukunft betrogen sieht, beginnt sich zu erheben. Doch sie braucht, um effektiv antreten zu können, funktionierende Strukturen.

Das werden nicht die alten Parteistrukturen sein, zumal derzeit keine größere Partei (und da schließe ich die LINKE mit ein) gewillt und in der Lage wäre, ihre Strukturen einer Revolte zur Verfügung zu stellen. Die SPD, die an massivem Realitäts- und Machtverlust leidet, ist immer noch führungslos, die Grünen sind längst domestiziert, FDP, CDU und CSU kommen von vornherein nicht in Frage und die LINKE ist in dem Bemühen, endlich von den anderen als verlässlicher Partner akzeptiert zu werden, ganz weit weg von revolutionären Gelüsten.

Ein großer Teil der neuen Strukturen entsteht im Internet. Die dort angebotenen Möglichkeiten des Austauschs und der Vernetzung sind jedoch gleichzeitig auch die Achillesferse eines darauf gestützten Widerstands. Das sind alles offene Bücher, die von jedermann mitgelesen und von vielen höchst professionell ausgewertet werden können. Alles, was sich im Internet heute organisiert, kann morgen in einer einzigen Nacht kaltgestellt werden, denn im Internet gibt es kein Geheimnis.

Das weiß aber nicht nur ich.

Dass die Versuche, die NPD zu verbieten, seit dem letzten peinlichen Scheitern immer schon im Vorfeld abgebrochen werden, mag damit zusammenhängen, dass man die dort vorhandenen Strukturen lieber weiter mit massiver Unterwanderung durch V-Leute unter Kontrolle halten will, als einer verbotenen, aber im Untergrund weiterarbeitenden Rechten den Zusammenschluss mit dem wachsenden Aufstandspotential der Restbevölkerung zu ermöglichen.
Die extreme Linke, als sog. “Autonome Gruppen” seit Jahren verfemt, ist vermutlich ebenso unterwandert, wie die NPD, nur kann man eine Partei, die es nicht gibt, nicht schlagzeilenträchtig verbieten wollen.

Die organisatorische Basis, die eine Revolte braucht, um wirkungsvoll und erfolgreich agieren zu können, ist also bundesweit nicht vorhanden.

Doch ist anzunehmen, dass sie bereits im Entstehen ist.

Wir werden, so meine Prognose, mit der Zunahme des Drucks im Kessel eine Entwicklung erleben, die auch in Deutschland nach dem Vorbildern in Nordirland, im Baskenland, in Kurdistan und Palästina, ein Zwitterwesen – halb offizielle Partei, halb Kampftruppe im Untergrund – hervorbringt, das sich – anders als die “Alten Kameraden”, ohne Rassismus, ohne Führerkult, ohne jede Anlehnung an das Dritte Reich, offen – und in verdeckten Aktionen – für die Wahrnehmung nationaler Interessen gegen die Übermacht der Global Player und für den Wiederaufbau des Sozialstaats einsetzen wird.

Massive Unterstützung aus der breiten Masse der Bevölkerung wird es dann geben, wenn die Kaufkraft der Hartz-IV-Empfänger nicht mehr ausreicht, um das Körpergewicht zu halten – und sich – neben den rund 10 Millionen Menschen, die heute schon zum Prekariat gezählt werden müssen, weitere 10 bis 15 Millionen in wirtschaftlichen Verhältnissen wiederfinden, die trotz fleißiger Arbeit kein menschenwürdiges Leben mehr ermöglichen.

Wenn die Bundesregierung dabei bleibt, die vollkommen unsinnige, neu ins Grundgesetz geschriebene Schuldenbremse und die EU-Vorgaben zur Neuverschuldung einzuhalten, ohne gleichzeitig die Steuern auf Kapitaleinkünfte und Vermögen und den Spitzensatz der Einkommensteuer massiv zu erhöhen, wofür es derzeit keinerlei Anzeichen gibt, wird dieser Zustand 2012 zwangsläufig erreicht und 2013 zu gewalttätigen Auseinandersetzung in ganz Deutschland führen.


Quelle: www.egon-w-kreutzer.de

von Horst Rodemer

Grundsätzliches in neun Punkten

1. Die Verfechter des Konzepts deutscher Geschichtspolitik haben wohl recht damit, dass Personen wie Erika Steinbach es den (heutigen) Betreibern deutscher Geschichtspolitik schwer machen, die von ihnen entworfenen Bilder von der Geschichte, zumal der Deutschen, so in den Köpfen der Menschen zu verankern, dass nicht einmal mehr auch nur der leiseste Zweifel an ihnen aufkommen kann. Ob freilich – wie sie zum Teil behaupten – der neue deutsche Außenminister mit seinem kategorischen Auftreten gegenüber der Vorsitzenden des Bundes der Vertriebenen einen Durchbruch in der deutschen Geschichtspolitik erzielt hat, erscheint so sicher dann nun doch nicht.

2. Im Übrigen stellt sich die Frage, ob es denn überhaupt wünschenswert ist, dass durch Geschichtspolitik den Menschen ein von anderen, das heißt letztlich staatlicherseits vorgefertigtes Bild von der Geschichte vermittelt wird. So ehrenwert die Bemühungen, mit Hilfe von Geschichtspolitik auf das Bewusstsein und das Urteil der Menschen Einfluss zu nehmen, auch immer sein mögen, der Erkenntnis der historischen Wahrheit, die – wenn überhaupt nur durch die Erkenntnissuche und den Wettstreit freier und unabhängiger Historiker und die ergebnisoffene Diskussion zwischen ihnen herausgefunden werden kann, dient sie allein schon deshalb nicht, weil es sich bei der Geschichtsschreibung um einen in ständigem Fluss befindlichen Prozess handelt, dessen Ergebnisse sich auf immanente Weise jeglicher Festschreibung entziehen. Geradezu absurd ist die Vorstellung, der Staat solle mit Hilfe der Geschichtspolitik aus den Forschungsergebnissen der Historiker jene Ergebnisse herauspicken, die fundiert und zutreffend sind, respektive sich als solche erwiesen hätten.

3. So verdienstvoll, zumindest ehrenwert es auch immer sein mag, mit Hilfe von Geschichtspolitik die Verständigung der Völker, der Sicherung des Friedens oder einem anderen hehren Ziel zu dienen, so wenig ist daran zu ändern, dass die mit der Geschichtspolitik verfolgte gute Absicht und die historische Wahrheit nicht unter einen Hut zu bringen sind. Ob es einem gefällt oder nicht, die mit Geschichtspolitik verfolgte gute Absicht steht der historischen Wahrheit von vornherein im Wege.

4. Wer sich anmaßt, aus dem Widerstreit der Historiker ein bestimmte Geschichtsbilder auszuwählen und als verbindlich zu erklären, steht insofern mit der historischen Wahrheit von vornherein auf Kriegsfuß, als er dies immer nur dadurch tun kann, dass er das historische Geschehen nicht in seiner ganzen Fülle wahrnimmt und die Forschungsergebnisse der Historiker danach auswählt, ob sie seinem politischen Anliegen dienlich sind. In diesem Lichte wird verstehbar, dass die Protagonisten der Geschichtspolitik im Dienst der guten Sache zuweilen auch auf die Ergebnisse von Historikern und die Aussagen von Zeitzeugen zurückgreifen, die die Wahrheit ganz offenkundig in ihr Gegenteil verkehren.

5. Nimmt man die in der Bundesrepublik Deutschland betriebene Geschichtspolitik in den Blick, so steht im Mittelpunkt aller Bemühungen, dem Deutschen Staat und dem Deutschen Volk die Alleinschuld für den Zweiten Weltkrieg und wenn irgendwie möglich auch für den Ersten Weltkrieg und die historischen Katastrophen des vorigen Jahrhunderts überhaupt zu geben, und die Taten anderer Staaten als zumindest verstehbare Reaktion auf die aggressive Politik des Deutschen Staates seine – weithin im Einvernehmen mit dem Deutschen Volk – begangenen verbrecherische Taten erscheinen zu lassen.

6. Indem man im Gegensatz zu jenen vor allem im Ausland anzutreffenden Historikern, die den Versailler Vertag als das Urverhängnis und den Zweiten Weltkrieg als bloße Fortsetzung des Ersten ansehen und auf die Volkstumspolitik der Tschechoslowakei und Polens gegenüber ihren deutschen Minderheiten verweisen, den deutschen Einmarsch in die Tschechoslowakei, respektive den Angriff auf Polen als Stunde Null betrachtet, hat man eine Messlatte zur Hand, mit deren Hilfe man das Deutschen begangene Unrecht und die an ihnen begangenen Kriegsverbrechen als nachrangig hinstellen, wenn nicht wohlverdient bezeichnen, und ihre Forderung nach Respektierung des Leids, das sie erfahren haben, als unverschämt, ja revanchistisch abtun kann.

7. Natürlich handelt es sich bei der Geschichtspolitik nicht um eine Erfindung der Bundesrepublik Deutschland und auch kein Produkt der modernen Zeit. Schon bald nach Anbeginn der Historischen Existenz des Menschen in der Frühphase des Neolithikums vor 6000 Jahren haben die politischen und gesellschaftliche Eliten in den Staaten der Welt, unabhängig davon, was für eine Staatsform sie hatten, Einfluss auf das Geschichtsbild der in diese Staaten lebenden Menschen genommen. In der Natur der Sache liegt, dass sich mit der Zirkulation der Eliten und dem Wechsel der Systeme die mit Hilfe von Geschichtspolitik den Menschen vermittelten Geschichtsbilder grundlegend gewandelt haben. Auffällig dabei ist, dass die Historiker in ihrer überwiegenden Mehrheit diesen Wandel fast immer mit den dazu passenden Forschungsergebnissen unterfüttert haben.

8. Paul Valery hat hieraus die Schlussfolgerung gezogen, dass das, was die Historiker als Geschichte ausgeben, immer nur eine Fiktion sei, und die Historiker ganz und gar nicht beschrieben, wie es gewesen ist, sondern die Geschichte unter dem Aspekt der jeweils gegeben Rahmenbedingungen und Herrschaftsverhältnisse neu erfänden. Dass es in einer Welt. die dem ständigen Wandel, wenn nicht dem ständigen Kreislauf der Eliten unterworfen ist, zuweilen auch zu einer Wiederauflage von Geschichtsbildern kommt, hat Paul Valery zumindest explizit nicht in seine Betrachtung einbezogen. Als relevanten Einwand gegen seine These vom Wesen der Geschichtsschreibung hätte er es sicher nicht angesehen.

9. So sehr der Umstand, dass die Staaten über die Jahrtausende hinweg unabhängig von ihrer Staatsform eine auf Unwahrheit beruhende Geschichtspolitik betrieben haben, ein Band der Gemeinsamkeit um sie schlingen mag, eines unterscheidet sie in dieser Hinsicht aber doch. Während in jenen Staaten, die um hehrer Ziele Willen, die von ihnen betriebene Geschichtspolitik im Widerstreit zu der von ihnen eingenommenen – das Lügen ächtenden – moralischen Position steht, steht in den Staaten, die um weniger hehrer Ziele willen Geschichtspolitik betreiben, die Verfälschung der Geschichte immerhin im Einklang mit der von ihnen eingenommenen, das Lügen im politischen Geschäft unter Umständen gutheißenden – amoralischen Position.

Internet

Homepage des Autors Prof. Rodemer

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Quelle: ef-magazin Feed




Jan 262010

von Michael Grandt

Gibt es tatsächlich ein bis heute geheim gehaltenes Dokument, das bisher jeder Bundeskanzler unterzeichnen musste und die Medienhoheit der Alliierten bis zum Jahr 2099 über Deutschland festlegt? Eine Indiziensuche.

Die »Kanzlerakte« – Bücher sind darüber geschrieben worden und im Internet wimmelt es von Halbwahrheiten, Lügen und Verschwörungstheorien. Aber was ist dran an diesem »Gerücht«?

Viele Leser dieses Online-Informationsdienstes haben in den letzten Monaten geschrieben, dass wir uns diesem Thema annehmen sollen. Ich habe nach Beweisen gesucht.

Ausgangslage: Was ist die Kanzlerakte?

Die »Kanzlerakte« soll ein geheimes Papier sein, das die jeweilige Regierung der Bundesrepublik Deutschland zwingt, im Sinne der Alliierten zu handeln, deren Version vom Ablauf des Zweiten Weltkrieges zu verbreiten und ihnen die Medienhoheit bis zum Jahr 2099 zu sichern. Jeder Bundeskanzler hätte dieses Schriftstück, das ein Teil eines geheimen Staatsvertrages vom 21. Mai 1949 sein soll, nach dem Ablegen seines Amtseides unterzeichnen müssen.

Pro: Die Kanzlerakte existiert tatsächlich!

Für diese Behauptung gibt es nur einen einzigen Beleg und zwar das Schreiben eines Staatsministers Dr. Rickermann vom Bundesnachrichtendienst.

Weitere Nahrung für die Existenz der Kanzlerakte gab ein Interview mit Egon Bahr, dem wohl wichtigsten und einflussreichsten Berater Willy Brandts, in der Wochenzeitung Die Zeit am 14. Mai 2009, hier einige Auszüge (Hervorhebungen durch mich):

– »Es war an einem der ersten Abende im Palais Schaumburg, nachdem Willy Brandt dort eingezogen war. (…) Ich brachte Brandt meinen Entwurf für einen Brief an seinen sowjetischen Kollegen Kossygin (…). Brandt war wichtiger, zu berichten, was ihm heute passiert war. Ein hoher Beamter hatte ihm drei Briefe zur Unterschrift vorgelegt. Jeweils an die Botschafter der drei Mächte – der USA, Frankreichs und Großbritanniens – in ihrer Eigenschaft als Hohe Kommissare gerichtet. Damit sollte er zustimmend bestätigen, was die Militärgouverneure in ihrem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 an verbindlichen Vorbehalten gemacht hatten. Als Inhaber der unkündbaren Siegerrechte für Deutschland als Ganzes und Berlin hatten sie diejenigen Artikel des Grundgesetzes suspendiert, also außer Kraft gesetzt, die sie als Einschränkung ihrer Verfügungshoheit verstanden

– »Brandt war empört, dass man von ihm verlangte, ›einen solchen Unterwerfungsbrief zu unterschreiben. Schließlich sei er zum Bundeskanzler gewählt und seinem Amtseid verpflichtet. Die Botschafter könnten ihn wohl kaum absetzen! Da musste er sich belehren lassen, dass Konrad Adenauer diese Briefe unterschrieben hatte und danach Ludwig Erhard und danach Kurt Georg Kiesinger (…) Er (Brandt, Anm. MGR) schloss: ›Also habe ich auch unterschrieben‹ – und hat nie wieder davon gesprochen.«

– »Schon Adenauer hatte seine Anerkennung der alliierten Oberhoheit wie ein Staatsgeheimnis behandelt. Sie passte nicht so recht in die Atmosphäre zehn Tage vor der Staatsgründung, und die drei Mächte hatten auch kein Interesse, diese Voraussetzung für den 23. Mai 1949 an die große Glocke zu hängen. Das blieb kein Einzelfall. (…) Die Sieger pochten auf ihre unkündbaren Kompetenzen während dieser ganzen Zeitspanne, natürlich nicht nur vor der Geburtsstunde der Bundesrepublik, sondern auch, als sie 1955 zu Verbündeten wurden. (…)«

Die Befürworter sehen Egon Bahrs Erinnerungen als Beweis dafür an, dass die Kanzlerakte wirklich existiert.

Contra: Die Kanzlerakte gibt es nicht!

Aber was sagt die Bundesregierung dazu, dass alle ihre Kanzler Schriftstücke unterzeichnen müssen, die die Souveränität des Staates immer noch in die Hände der ehemaligen Siegermächte legen?

Das Bundeskanzleramt und das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung antworten auf entsprechende Anfragen zum Thema folgendermaßen:

»Der geheime Staatsvertrag ist dem Reich der Legenden zuzuordnen. Diesen Staatsvertrag gibt es nicht. Und die Bundeskanzlerin musste selbstverständlich auch nicht auf Anordnung der Alliierten eine sogenannte ›Kanzlerakte‹ unterschreiben, bevor sie ihren Amtseid ablegte. Die erbetene kurze Antwort lautet daher: Nein.

Mit freundlichen Grüßen«

Weitere Ungereimtheiten sind mir während der Recherche aufgefallen: Einen Staatsminister mit dem Namen Dr. Rickermann hat es in der Bundesrepublik nie gegeben, zudem fallen in seinem Schreiben kleine Fehler auf. So wird z.B. kein Minister direkt angesprochen, und warum steht als Anmerkung, dass das Original bitte vernichtet werden soll, wenn Dr. Rickermann gleichzeitig den Vermerk »z.d.A«, also »zu den Akten« anbringt?

Doch was ist mit den Aussagen von Egon Bahr?

Nun, Bahr hat lediglich von Briefen gesprochen, bei denen es um die Zustimmung zu Vorbehalten der Alliierten aus ihrem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 gehen soll, kein Wort über eine angebliche Medienhoheit, die man abgeben muss.

Die Vorbehalte der Alliierten sind hier veröffentlicht, auch da kein Wort von einer Medienhoheit.

Zudem handelt es sich dabei lediglich um die »Erinnerungen« Egon Bahrs und – die Frage sei erlaubt: Wenn angeblich alle Kanzler seit Adenauer den Vorbehalten der Alliierten zum Grundgesetz zustimmen sollten, warum wird dies erst durch Egon Bahr im Mai 2009 öffentlich? Es gab doch bestimmt viele Mitwisser, die sich in den letzten 60 Jahren hätten profilieren können?

Fazit

Meinen Erkenntnissen nach ist die Kanzlerakte eine Erfindung und der einzige »Beweis« dafür, das Schreiben Dr. Rickermanns, eine Fälschung.

__________

Foto Adenauer: Haus der Geschichte, Bonn (EB-Nr.: F1/1/160 © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland)



Quelle: Kopp Verlag

Am 23.5.1945 verhafteten die Alliierten völkerrechtswidrig die letzte souveräne deutsche Regierung unter Großadmiral Dönitz.

Seither sind die Deutschen unfrei.

Wir wollen endlich

FREIHEIT FÜR DEUTSCHLAND
FREIHEIT FÜR EUROPA

Von Bernhard Schaub, Dornach

Die Freiheit der Bürger in Europa ist akut gefährdet. Die USA unterdrücken mit dem erschwindelten Vorwand der «Terrorbekämpfung» immer weitere Teile der Welt. Der sogenannte EU-Haftbefehl erlaubt eine nahezu willkürliche Freiheitsberaubung. Der Spitzel- und Überwachungsstaat in Deutschland nimmt Formen an, von denen die Stasi nur hätte träumen können. Aus Angst vor den Medien, den Gerichten und linksextremen Schlägerbanden wagen die Bürger kein offenes Wort mehr über die Einwanderung von Ausländern oder über die Macht eines gewissen Zentralrates. Der gläserne Mensch wird Tatsache.

Wie konnte es soweit kommen? Warum wehren sich Regierung und Parteien in Deutschland nicht gegen solche Zustände, die jeder Rechtsstaatlichkeit spotten? Die Antwort ist einfach:

Weil die Bundesrepublik kein Staat der Deutschen ist, sondern ein Selbstverwaltungs-Provisorium unter alliierter Vormundschaft!

So paradox es klingt: Der Zweite Weltkrieg ist nie wirklich beendet worden; es gibt keinen Friedensvertrag zwischen Deutschland und den Alliierten. Die BRD steht unter amerikanischem Diktat; in Westdeutschland stehen nach wie vor alliierte Truppen. Deutschland ist seit 64 Jahren unterdrückt.

Einer der Väter der BRD, Prof. Carlo Schmid (SPD) bezeichnete die entstehende Bundesrepublik in seiner berühmten Rede vom 8. September 1948 als «Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft». Das blieb bis heute so, denn die Vereinbarung zwischen der BRD und den drei Mächten vom 27./28.9.1990 zum «2+4-Vertrag» hält im ersten Teil, Art. 2 fest:

«Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden … begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft…» (BGBl 1990, Teil II, S. 1398)

Zu den erwähnten «gerichtlichen Maßnahmen» der Alliierten gehören vor allem die Urteile und Feststellungen des Nürnberger Militärtribunals vor 1946, bei dem die Alleinkriegsschuld Deutschlands und die Völkermordverbrechen festgeschrieben wurden.

Das «Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland» ist keine Verfassung, sondern ein Organisationsstatut für eine Übergangszeit. Es wurde vom deutschen Volk weder in Auftrag gegeben noch beschlossen, sondern vom Sieger des Weltkriegs angeordnet.

Deswegen sieht der Art. 146 GG auch vor: «Dieses Grundgesetz … verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.» Weil die BRD kein Staat ist, gibt es auch kein Staatsvolk von Bundesbürgern, es gibt nur Deutsche. Das Staatsangehörigkeitsgesetz der BRD geht auf das «Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz» von 1913 zurück. Auf dem bundesdeutschen Personalausweis steht als Nationalitätsbezeichnung nur das Adjektiv «deutsch», wo normalerweise der Name des Staates stehen müßte.

Das Bundesverfassungsgericht stellte am 31. Juli 1973 fest (BVerfGE 36,1):

«Das Grundgesetz geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch später untergegangen ist.»

Am 8. Mai 1945 hat nur die deutsche Wehrmacht kapituliert. Reich und Regierung wurden davon rechtlich nicht berührt, aber kurz danach völkerrechtswidrig ihrer Handlungsfähigkeit beraubt.

Alle Eingriffe der Alliierten in deutsche Angelegenheiten, vor allem die Verhaftung der Reichsregierung Dönitz am 23. Mai 1945 und die Einsetzung neuer Teilverwaltungen in Westdeutschland, Mitteldeutschland und Österreich sind nichtig, weil unter Zwang vollzogen und damit völkerrechtswidrig. Sie verstoßen gegen die Haager Landkriegsordnung.

Die faktische Abtrennung der ostdeutschen Reichsterritorien (gegenwärtig verwaltet von Polen, Rußland, Litauen und der Tschechei) ist nichtig und hat am Gebietsbestand des Reiches nichts geändert. Es wurde von den Okkupationsmächten de jure kein Territorium annektiert. Auch aus dem Gesichtspunkt der «normativen Kraft des Faktischen» ist eine Übertragung territorialer Souveränität auf fremde Mächte nicht möglich. Denn zu wirksamem Recht wird das Faktische immer nur in Verbindung mit dem entsprechenden Rechtstitel. Da weder eine politische Kapitulation des Reiches («debellatio») noch förmliche Annektierungen, noch ein entsprechender Friedensvertrag mit dem Reich vorliegen, besteht das Reich völkerrechtlich gesehen in den Grenzen von 1939 weiter.

Juristisch gesehen besteht auch kein Friede, sondern höchstens ein friedensähnlicher Zustand. Die Handlungsunfähigkeit des Reiches verunmöglichte einen Friedensschluß bis heute. Wäre die Bundesrepublik Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, so hätte für die Alliierten kein Hindernis bestanden, nach Gründung der BRD 1949 oder spätestens anläßlich des «2+4-Vertrages» von 1990 in Friedensverhandlungen mit Deutschland einzutreten. Dies ist nicht geschehen, und es kann unter den jetzigen Umständen nicht geschehen. Aus dem gleichen Grund sind übrigens auch die sogenannten Feindstaatenklauseln der UNO gegenüber dem Deutschen Reich noch immer in Kraft.

An der geschilderten Rechtslage haben alle Wahlen der letzten Jahrzehnte nichts geändert, weil sie unter Besatzung und unter Vorenthaltung des Selbstbestimmungsrechtes stattfanden und stattfinden.

Wahlen sind lediglich verwirrte Akklamationen für die von den Kriegssiegern lizenzierten Parteien, während die von den Siegern lizenzierten Medien die Meinungsbildung besorgen.

Dieser unwürdige Zustand kann erst beendigt werden, wenn das deutsche Volk über seine Lage aufgeklärt ist und – nach dem Ende der amerikanischen Weltherrschaft – in freien Wahlen einen Reichstag bestellt, der seinerseits die Reichsregierung wählt.

Dann hat die Sklaverei ein Ende, und die unterdrückten Völker, die von den Heuschrecken des Globalkapitalismus ausgebeutet werden, können aufatmen

Das Wort Zensur hat in Deutschland keinen guten Ruf. Es steht im allgemeinen Sprachgebrauch für ein Verfahren, in Massenmedien oder im persönlichen Informationsverkehr (etwa per Briefpost) vermittelte Inhalte zu kontrollieren, unerwünschte Inhalte zu unterdrücken und auf diese Weise dafür zu sorgen, dass nur erwünschte Inhalte veröffentlicht oder ausgetauscht werden. Als die Gewerkschaft der Polizei (GdP) unlängst ein Inserat für ein Sachbuch (Vorsicht Bürgerkrieg), in dem es in weiten Teilen um die zunehmenden Angriffe auf Polizisten und die Untätigkeit der Politik geht, mit dem Hinweis auf den angeblich »nicht gewerkschaftskonformen« Inhalt ablehnte, da sprach nicht nur der Kopp Verlag von »Zensur«.

Die Gewerkschaft sah das irgendwie anders. Und sie klagte vor dem Landgericht Düsseldorf gegen den Vorwurf der »Zensur«. Vor Gericht wurde allerdings heute dargelegt, dass es in der Bundesrepublik Deutschland auch weiterhin das hohe Gut der Meinungsfreiheit gibt. Und wenn ein durchschnittlicher Bürger das Verhalten der Gewerkschaft als Zensur sieht, dann darf man dafür als Bürger auch das Wort Zensur benutzen. Der Anwalt der Gewerkschaft hat jedenfalls offenkundig nachgedacht – und den Antrag ganz schnell wieder zurückgenommen.

Es war allerdings nicht der erste Antrag, den die Anwälte der GdP in den letzten Wochen nach einer Zeit des Nachdenkens zurückgenommen haben. Es gab da eine Reihe von Anträgen, die bei den Betroffenen leicht den subjektiven Eindruck entstehen lassen konnten, dass die Gewerkschaft ihren Anwälten ingesamt ziemlich viel Geld ihrer Mitglieder für ziemlich aussichtslose Anträge zukommen lässt. Gott sei Dank hat die Gewerkschaft viele Anträge zurückgenommen, noch bevor es zu weitere Kosten verursachenden gerichtlichen Terminen kam. Schließlich sind die Gerichte dank der Klagewut der Bürger ja ohnehin schon lange reichlich überlastet.

Doch einen dieser aussichtslosen Anträge wollen wir Ihnen dennoch nicht vorenthalten: Die GdP wollte es dem Kopp Verlag allen Ernstes gerichtlich verbieten lassen, den Gewerkschaftsstern (ihr Logo – siehe Bild) in Zusammenhang mit der Bebilderung von Beiträgen über die Gewerkschaft GdP abbilden zu lassen. Man hat allen Ernstes mit Markenrechten und Patenten zu argumentieren versucht. Das wäre so, als ob ein Zeitungsjournalist über Mercedes berichten sollte, aber den Mercedes-Stern bei der Bebilderung weglassen müsste.

Die Gewerkschaft der Polizei beklagt seit Langem die personelle Austattung der Polizei und die Arbeitsüberlastung der Polizisten. Irgendwie kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es den Gewerkschaftsführern da völlig anders ergeht als den von ihr vertretenen Mitgliedern: Sie scheinen wahrlich viel Zeit und auch viel Geld zu haben. Und so darf es nicht verwundern, wenn Polizisten darüber diskutieren, dieser Gewerkschaft den Rücken zu kehren. Schließlich will man ja als Gewerkschaftsmitglied, dass die einbezahlten Beiträge nicht immer wieder für ziemlich aussichtslose Anträge und Verfahren bei Gericht ausgegeben werden. Und wahrscheinlich werden GdP-Mitglieder auch nicht sonderlich begeistert darüber sein, einer Organisation anzugehören, die Zensur ausübt …

Quellennachweis:

http://info.kopp-verlag.de/news/zensur-werbeverbot-fuer-bestseller-vorsicht-buergerkrieg-durch-polizeigewerkschaft-gdp-vor-duess.html

In diesem Vortrag beschreibt Herr Görlitz die Rechtslage in Deutschland. Die BRD wurde 1990 durch die Streichung des Geltungsbereichsartikels 23 des Grundgesetzes aufgelöst. Das Deutsche Reich existiert nach wie vor und wird wieder handlungsfähig gemacht. Heutige Beamte der ‘BRD’ sind seit Auflösung der BRD reine Privatpersonen. Das ‘Bundesvermögen’ und sämtliche ‘Finanzämter’ werden von der Firma ‘Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH’ verwaltet. Gültiges Recht sind die Reichsgesetze, die auf der Weimarer Verfassung vom 11. Aug. 1919 fußen. Weiterlesen »

Erwähnenswert ist wohl auch, dass die Deutsche Bank, die ja wie wir mittlerweile gelernt haben, überall wo es was abzustauben gibt mitspielt; – also diese, unsere seriöseste, grösste Deutsche Bank stellt unter der Leitung des Herren der Peanuts in einem sehr umfangreichen Gutachten vom 18.06.1990 zur “DDR Wirtschafts– und Währungsunion” u. a. fest:

Die von dem erwähnten “Treuhandgesetz” beabsichtigte Entflechtung der Kombinate und die Prüfung der Überlebensfähigkeit von Betriebsteilen mit dem Ziel der rascheren Privatisierung ist zu begrüssen. Jedoch ist noch nicht endgültig geklärt wie die Betriebe aus der Treuhandanstalt herausgelöst werden (können).

Ganz entscheidend wird sein, ob die Treuhandanstalt ihren Privatisierungsauftrag konsequent umsetzt oder ob sie sich mehr und mehr als Instrument zur Steuerung des Strukturwandels versteht – anstatt diese Aufgabe dem Markt zu Überlassen. (Deregulierung ick hör Dir tapsen)

Uns bleibt heute nur festzustellen dass das Ganze einen winzigen kleinen Schönheitsfehler ausweist. Die DDR mit ihrer gesamten Industrie, kleinen und großen Kombinaten, kleinen oder großen LPGs, all ihren Immobilien, Wäldern, Ländereien und Schlössern wurde zwar verkauft, aber der Verkäufer (die Bundesrepublik Deutschland) hat dabei nichts eingenommen,- noch nicht einmal einen einzigen „fucking Cent“ nicht einen Groschen, und nicht einmal einen Pfenning und auch keinen Euro. – Sondern die Bundesrepublik hat mindestens 350 Milliarden DM Verluste eingefahren. Zwar gibt es unterschiedliche Zahlen (wobei die meisten erheblich höher liegen), aber die exakten Daten sind immer noch streng geheim.

Im Klartext darf man sagen: Die Treuhand verschenkte die komplette DDR. Dazu spendierte sie aus der Portokasse des Dicken mindestens 350 Milliarden DM Fördermittel an westdeutsche und ausländische Unternehmer. Das Alles um ein Heer von Arbeitslosen in Ost und West zu schaffen.
Nach einem grandiosen Wahlsieg brechen Union und FDP ihre Wahlversprechen und beschliessen drastische Steuererhöhungen. (Wir kommen darauf zurück). Aber vor dem Einsatz der Treuhand und ihrem so segensreichen Wirken für bestimmte Kreise sind im tatsächlichen geschichtlichen Verlauf noch ein paar Hürden zu nehmen.

Die DDR – Banken

Wenn Sie genau hinhören, dann können Sie am 18. Mai eines jeden Jahres, dem Tag der Unterzeichnung des Staatsvertrages über eine Wirtschafts-, Währungs-, und Sozialunion die Sektkorken in den Vorstandsetagen einiger deutscher Großbanken knallen hören.
Denn innerhalb von wenigen Monaten machten unsere westdeutsche Banker, die ja laut Grundgesetz auch dem Allgemeinwohl verpflichtet sind, eines der größten Geschäfte aller Zeiten sie konnten damals mindestens: 200 Milliarden Euro aus der verrotteten Pleite gegangen DDR in Ihre Tressore in den Westen unseres nun vereinigten Vaterlandes schaufeln.

Es hat sicherlich auch noch andere Riesengeschäfte gegeben, aber dieses war mit Sicherheit eines der größten. Die DDR-Banken, die ja als Staatsbanken in einer Planwirtschaft völlig andere Aufgaben zu erfüllen hatten als die BRD-Banken, wurden schlicht und einfach für einen Appel und ein Ei an die westdeutschen Banken verhökert.

Soweit Schulden der Ostbetriebe gegenüber diesen Banken vorhanden waren, trat der total vertrottelte, uninteressierte, unwissende westdeutsche Steuerzahler als Bürge auf. Die Externalitäten-Maschine der Banken hatte wieder einmal zugeschlagen.

Wie könnte es auch anders sein, die grössten Nutznießer waren natürlich die Dresdner Bank und die Deutsche Bank. Aber auch andere Banken wurden bedacht: Die Berliner Bank bekam die „Berliner Stadtbank“, die aus der DDR-Staatsbank hervorgegangen war, die Genossenschaftsbank West die  – „Genossenschaftsbank Ost“ und die Westdeutsche Landesbank Girozentrale die – „Deutsche Außenhandelsbank“.

Was das alles in Mark und Pfennig bedeutete, wie der Deal zustande kam und wer das „gefickt eingeschädelt hat“, – wir kommen darauf zurück.
Zuerst aber muss ich alle, die nicht rüber gemacht haben, – also unsere westdeutschen Ureinwohner über das damalige ostdeutsche Bankensystem und das ganz spezifische Kreditvergabesystem des Zentralkomitees, des Politbüros und all der buchhalterischen Künstlerorganisationen informieren.
An der Spitze des Bankensystems der DDR stand die Staatsbank, die als Emissionsbank und kontoführendes Institut der nachgeordneten Spezialbanken und als deren Spitzeninstitut fungierte. Sie formulierte die Grundsätze für den Zahlungs-, Verrechnungs- und Kreditverkehr der ihr unterstellten Banken und besaß diesen gegenüber Weisungs- und Kontrollrechte. Durch ihre Industriebankfilialen übte die Staatsbank zugleich Geschäftsbankfunktionen aus.
Die Zuständigkeit der “Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft” (BLN) erklärt sich aus deren Bezeichnung. Sie wickelte den banküblichen Zahlungsverkehr der LPG’s, volkseigenen Güter, Kombinate und sonstiger Betriebe und Genossenschaften auf diesem Sektor ab, betreute bankmäßig die ländliche Bevölkerung (Spar- und Giroverkehr) und nahm den bankpflichtigen Wirtschaftsverkehr der bäuerlichen Handelsgenossenschaften wahr.

Die “Genossenschaftskassen für Handwerk und Gewerbe” waren juristisch als “sozialistische Genossenschaften” im Rahmen der staatlichen Geld- und Kreditplanung tätig. Sie waren die kontoführenden Institute für die Produktionsgenossenschaften verschiedener Kategorien (Handwerk, See- und Küstenfischerei) und der Einkaufs- und Liefergenossenschaften der Handwerker sowie auch der privat gebliebenen Handwerksbetriebe. Sie nahmen darüber hinaus auch Spareinlagen der Bevölkerung entgegen.

Die Sparkassen wurden als “Volkseigene Betriebe” (VEB) geführt. Ihre Aufgabe bestand in der Hereinnahme von Spareinlagen der Bevölkerung, in der Abwicklung des Zahlungsverkehrs sowie in der Gewährung von Konsumentenkrediten gemäß strenger Ausreichungsvorschriften. Ferner fiel in ihren Bereich die finanzielle Betreuung und Abwicklung des Baus von Eigenheimen im Wege der Kreditfinanzierung. Die Sparkassen führten darüber hinaus die Konten privater Handwerker und Gewerbetreibender und gewährten diesen Kredite. Die Geschäftsführung der Sparkassen wurde durch Richtlinien und Weisungen des Präsidenten der Staatsbank geregelt.
Schließlich gab es noch die “Deutsche Außenhandelsbank AG” (DABA), die im Auftrag der Staatsbank für den Zahlungs- und Verrechnungsverkehr mit dem Ausland zuständig war. Sie war ebenfalls verantwortlich für die Finanzierung der Außenhandelsbetriebe. Die finanzielle Abwicklung reiner Transfergeschäfte oblag hingegen der “Deutschen Handelsbank AG”.

more to come …

Quellennachweis:

http://www.readers-edition.de/2009/10/11/die-seifenoper-wiedervereinigung-teil-07/

Heute erinnert sich jeder nur noch an die zehntausende von Trabbis, die sich damals auf unseren Autobahnen breit machten, die sich auf der linken Fahrspur abmühten einen LKW zu überholen. Damals im Meer der Glückseligkeit hat es keinen groß gestört, – dass wir auch 360.000 Rotarmisten ohne Heimat, ohne Wohnungen und ohne was zu fressen auf der Payroll hatten.

Niemand hat es auch nur die Bohne interessiert, wo die zehntausende von gefüllten Benzinkanistern herkamen, mit denen der ungeschulte, kommunistische, russische Besatzer versuchte die Regeln des Kapitalismus zu erlernen. Plötzlich waren jede Menge Kalaschnikows billigst zu haben, – ja es gab sogar Panzer und Migs im Angebot.
Niemand hat sich daran gestossen, dass unser aller Freund “Gorbi” die Hand aufhielt und darauf vertraute, dass wir sein mit einer Hungersnot konfrontiertes Land, unsere kommunistischen Freunde aus der UDSSR am Leben erhalten musten.

Ne, ne, das war doch auch gut so, wir wurden die Fleischberge aus den Kühlhäusern los, und die EU musste uns auch noch sponsern. Das waren wirklich noch glorreiche Zeiten, man konnte Gorbi helfen und für zehn Milliarden diverse Aufträge für größere Wohnunsbaumassnahmen in der inneren und äußeren Mongolei, an türkische Unternehmer vergeben.

Dieser Wohnungsbau war immens wichtig, damit wir die Offiziere der Roten Armee zum Umzug in ihr Heimatland überreden konnten. Was spielen die round about 60 Milliarden mit denen man “Gorbi” stützen musste für eine Rolle. Wir hatten doch unsere Brüder und Schwestern befreit und schließlich hatten wir doch die Portoasse des Dicken aus Oggersheim zum verknacken.

Die Treuhandanstalt

Donnerstag, der 1.März 1990
Um marktwirtschaftliche Arbeitsbedingungen zu schaffen, sollen aus volkseigenen Betrieben, Einrichtungen und Kombinaten Kapitalgesellschaften werden. Dies sieht eine Verordnung vor, die vom Ministerrat beschlossen wurde. Danach sind alle volkseigenen Betriebe verpflichtet, sich in Kapitalgesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) oder in Aktiengesellschaften (AG) umzuwandeln. Dafür wird eine Treuhandgesellschaft gegründet, die dem Ministerrat untersteht.

Die Transformation der Wirtschaft der DDR nach der vollzogenen Wirtschafts- und Währungsunion ab dem 01. Juli 1990 verlief in allen wesentlichen Teilen ungeplant, zufällig und ohne ein ausgearbeitetes Konzept.

Die Umstellung der staatlichen Planwirtschaft, die wie in allen sozialistischen Republiken in ein multinationales Lenkungssystem eingebunden war, der systembedingt sämtliche betriebswirtschaftliche Kriterien fremd waren, in eine kapitalistische Marktwirtschaft war auch in der Wissenschaft nie durchdacht worden und ohne jedes Beispiel.
Aber man muss auch zugeben, denn es ist wohl wahr, dass es zu jener Zeit bedauerlicherweise sehr viele, verarmte Freunde der CDU/CSU und des FDP Wirtschaftsflügel gab. So entschloss man sich auf höchster Ebene für diese Freunde ein ertragreiches Arbeitsbeschaffungsprogramm aufzulegen. Es entstand eine Mamutbehörde die “Treuhnandanstalt”.

Sie war dann zum guten Ende eine Anstalt der Bundesrepublik Deutschland, deren Aufgabe es war, die volkseigenen Betriebe der DDR nach den Grundsätzen der Marktwirtschaft zu privatisieren oder stillzulegen (”abzuwickeln”) und die “Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu sichern” (§ 8 Treuhandgesetz).

In der Praxis konnte man bedauerlicherweise und auch wegen der marktüblichen Gegebenheiten, dies Gesetz nicht immer beachten. Ja, man muss wohl heute zugeben, das mit der Politik “Privatisierung vor Sanierung” viele Betriebe zerschlagen wurden. Dass es dabei zu massenhaftem Fördermittelmissbrauch kam, wurde von den leitenden Damen und Herren der Treuhandanstalt so gut es ging vertuscht, oder schön geredet. Na gut, in den Anfangsjahren hatten genau diese Damen und Herren tatsächlich vergessen, dass es vielleicht ganz sinnvoll sein könnte Fördermittel an Arbeitsplatzgarantien zu binden. Diese und andere Fehler von denen noch zu berichten sein wird, haben natürlich ein gewaltiges Loch in die Kohl`sche Portokasse gerissen.
Aber niemand konnte doch ernsthaft erwarten, dass man einen ganzen Staat, all die Fabriken, die Maschinen, die Werkzeuge, Schreibtische, Patente, all die Kolchosen, Kühe, Schweine, Pferde, Getreidesilos, all die Plattenbauten, Schlösser und tausende von bebauten und unbebauten Immobilien, Wälder und landwirtschaftliche Flächen, ein ganzes Volk zum Nullbon schlucken, sozusagen ohne Streitereien und ohne eine Mark friedlich übernehmen könne.

Das war ja doch kein Monopoly – Spiel,… – oder etwa doch? – Na und wenn, – schließlich wollten wir ja die koloniale russische rote Armee, die kommunistischen Divisionen so schnell wie möglich aus unseren neuen Besitztümern vertreiben.

Wir konnten ja auch ganz sicher sein, unser Kanzler aus den Pfälzer Weinbergen hatte doch alles auf “easy going” getrimmt. Alles ist unter Kontrolle, also her mit den Rechnungen wir zahlen alles, aus der Portokasse.

Außerdem hatte uns der Herr der “blühenden Landschaften” in die Hand versprochen,  – Steuern, – “ne, ne – im ganze lebbe net”  – die Steuern werden nicht erhöht. Auf jeder Veranstaltung, auf jeder Feier und im Bundestag, da stand er, unser bester Futterverwerter, eine Hand zum Schwur gereckt, die andere Hand mit den gekreuzten Fingern hinter dem Rücken versteckend.

Ne, ne, – ja niemals nicht, – keine Steuererhöhungen, hört bloß nicht auf diese rote Socke, den bekloppten Oskar, der Spinner quatscht nur von Zusammenbruch der gesamten ostdeutschen Wirtschaft, von Arbeitslosen und von jahrzehntelangen Ausgleichszahlungen,  – der hat was am Sträusschen. Wie all die Jahre zuvor, wir haben’s unserem dicken Chefchen geglaubt, sind an die Wahlurnen gestürmt haben gewählt und auf die blühenden Landschaften gewartet. Zu jener glückseligen, schönen Zeit kannte man zum Glück so hässliche Worte wie “Wahlbetrug” überhaupt nicht.
Damals, ja damals in diesem Freudentaumel, da hat doch keiner geahnt, dass dieses schlaue kleine Männchen, dieser “Gregor Gysi” seine gewendeten, neu formierten, umgeschulten und mit westdeutschen Fahnenflüchtigen aufgestockten kommunistischen Kader zum Gegenangriff führen würde.

Quellennachweis:

http://www.readers-edition.de/2009/10/10/die-seifenoper-wiedervereinigung-teil-05/

Sep 242009

von Markus Kompa

Die 50 Jahre zurückliegenden Geheimdienstoperationen bezüglich des Massenmörders Adolf Eichmann bleiben ein Staatsgeheimnis

In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren, in welchem die Journalistin Gaby Weber den Bundesnachrichtendienst zur Freigabe von Akten für die Forschung über die Angelegenheit “Adolf Eichmann in Argentinien” (1) aufgefordert hatte, hat nun das dem Geheimdienst übergeordnete Bundeskanzleramt eine Sperrerklärung (2) abgegeben (3). Die Unterlagen seien “nach wie vor schutzwürdig”, “übergeordnete Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland” sowie “Belange der Zusammenarbeit mit anderen ausländischen Stellen” sowie “Informantenschutz” und “Persönlichkeitsrechte” stünden einer Vorlage entgegen. Damit werden die ca. 3.400 Seiten, welche der BND seit einem halben Jahrhundert in seinem Giftschrank lagert, auch weiterhin für die Historiker unzugänglich bleiben.

Doch wird jene in die Geheimdienstfolklore eingegangene Legende von der Jagd auf Eichmann (4) ihren Platz in der offiziellen Geschichtsschreibung behaupten können? Dies dürfte angesichts der detaillierten Begründung der Sperrerklärung zweifelhaft sein, denn diese bestätigt der Journalistin, dass sie mit Ihren Schlussfolgerungen im Großen und Ganzen richtig liegt.

Die Öffnung der Akten wird unter anderem mit dem Schutzbedürfnis eines geheimnisvollen, noch lebenden Informanten begründet, auf dessen Identität die Akte Rückschlüsse zulasse. Dieser Informant, der logischerweise Ende der 50er Jahre mit Eichmann zu tun gehabt haben muss, sei nach wie vor in seinem beruflichen Umfeld tätig und sei Anfang der 1980er Jahre vom BND reaktiviert worden. Ein Bekanntwerden des Kontakts als informeller Mitarbeiter des BND würde für den Spionagesenior und sein berufliches Umfeld negative Konsequenzen zeitigen. Die Erklärung dafür, warum sich der BND zu einer Tätigkeit in den 1980ern äußert, dürfte darin zu suchen sein, dass hierdurch Akten gesperrt werden können, die älter als 60 Jahre sind. Da diese Aufschluss über die späteren Operationen zuließen, verlangt der BND Geheimhaltung. Folgt die Rechtsprechung diesem Kunstgriff, so kann man das Freigabealter unbequemer Akten nahezu beliebig verschieben.

Politische Zeitbombe

Einen weiteren Passus der Begründung muss man sich auf der Zunge zergehen lassen (Hervorhebungen im Original):

(…) Während das öffentliche Interesse an einer Wahrheitsfindung und Aufarbeitung der streitgegenständlichen Thematik eher als abstrakt zu werten ist, würde die Vorlage der Archivunterlagen die Belange der Bundesrepublik Deutschland und betroffener Dritter aktuell und konkret gefährden.
Die Gefährdung würde sich dabei als Konsequenz aus einer Veröffentlichung ergeben. Zu diesen Gefährdungen zählen wie bereits dargelegt die Auswirkungen auf die effektive Zusammenarbeit des Bundesnachrichtendienstes und anderer deutscher Sicherheitsbehörden mit ausländischen Partnern und Informanten. Diese Gefährdungen würden zu erheblichen Einschränkungen bei dem Informationsaustausch und damit der Bewertung der Sicherheitslage führen. Die Unterlagen enthalten dabei außer für die Bundesrepublik Deutschland auch für weitere Staaten (außen-) politische Implikationen, die losgelöst von dem historischen Inhalt der Archivunterlagen aktuelle Bedeutung haben und im Rahmen außenpolitischer Zielsetzungen und Interessen instrumentalisiert werden können (Nahost-Politik).

Damit sind der Spekulation Tür und Tor geöffnet, was denn da so Brisantes verborgen werden muss. Eines ist jedoch nun “amtlich”: So, wie man uns die Beziehungen der betroffenen Nationen und Dienste bislang verkauft hatte, waren sie hinter den Kulissen nie gewesen.

Theoretisch könnten die Dokumente vor einer Preisgabe an Historiker durch Schwärzungen anonymisiert und teilzensiert werden, um den Sicherheitsinteressen Rechnung zu tragen. Doch insoweit berufen sich BND und Kanzleramt auf “unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand” nach § 5 Abs. 6 Nr. 4 BArchG (5). Bei gerade einmal 3.400 Seiten müsste das aber eine im Umgang mit Texten erfahrene Behörde, die ca. 7.000 Spione in Lohn und Brot hält, doch eigentlich gebacken kriegen. Der Aufwand, die Preisgabe durch ein seit über einem Jahr währenden Gerichtsverfahren abzuwehren, dürfte letztlich nicht weniger zeitintensiv gewesen sein.

Der Mann, der zu viel wusste

Die Umstände von Eichmanns Aufenthalt in Argentinien und seiner nun fast ein halbes Jahrhundert zurückliegenden Entführungen werden also vorläufig weiter verborgen bleiben. Wir dürfen an unserer Geschichte also nicht aus erster Hand teilhaben. Gaby Weber jedoch sieht sich in Ihrer Interpretation (6) bestätigt. Und die, sollte sie zutreffen, wäre für die Beteiligten tatsächlich alles andere als ein Ruhmesblatt: Eichmann war demnach in Kooperation mit deutschen Firmen und BND in Argentinien an der streng geheimen nuklearen Aufrüstung Israels (7) beteiligt bzw. wusste über die heiklen Vorgänge bescheid. Eichmanns Aufenthalt war den verschiedenen Geheimdiensten stets bekannt, war für diese jedoch offenbar erst dann von Interesse, als Eichmann unbequem wurde und verschwinden musste. Mag der BND auch seine “Kronjuwelen” bewahren wollen, die hartnäckige Journalistin wird nicht locker lassen.

Links

(1) http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30977/1.html
(2) http://dejure.org/gesetze/VwGO/99.html
(3) http://www.gabyweber.com/dwnld/prozesse/Kanzleramt%20sept%2009.pdf
(4) http://www.spiegel.de/sptv/themenabend/0,1518,300559,00.html
(5) http://www.bundesarchiv.de/benutzung/rechtsgrundlagen/bundesarchivgesetz/
(6) http://www.swr.de/swr2/programm/sendungen/feature/-/id=659934/nid=659934/did=1856346/1na3qdk/index.html
(7) http://www.heise.de/tp/r4/artikel/29/29523/1.html

Telepolis Artikel-URL: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31183/1.html

Pecunia non olet – Geld stinkt nicht– Wie man zum Reformer
oder Blockierer des Jahres gestempelt wird

Von Hans-Jörg Schneider

Die CDU – und FDP-Spendenskandale der vergangenen Jahrzehnte haben aufgedeckt, wie sehr die Wirtschaft einen mehr oder weniger verdeckten Einfluss auf die Politik ausübt. Der erst jetzt in Augsburg anlaufende Schreiber-Prozess wird die fehlende Aufklärung nicht ersetzen. Eine subtilere und besonders langfristig wirkende Strategie der Beeinflussung sind Kampagnen wie die der von den Arbeitgebern finanzierten „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft“. Auch im Saarland gibt es entsprechende Aktionen. Weiterlesen »

Das entmündigte Volk

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Sep 202009

reichstag_zwischenruf_kopfbild_maxpane_180_120Das Vertrauen ins demokratische Ideal ist zur Restgröße verkümmert. Nur noch fünf Prozent der Deutschen glauben, sie könnten die Politik durch Wahlen in starkem Maße mitbestimmen. 38 Prozent halten das gar nicht für möglich. 57 Prozent, ergab eine Forsa- Erhebung für den stern, sind der Meinung, durch Wahlen könne man wenigstens etwas mitbestimmen. Völlig desillusioniert sind Arbeiter. Dass sie die Politik durch Wahlen maßgeblich beeinflussen könnten, meinen null Prozent. Null! Weiterlesen »

Für die SPD begann die Geschichte der Bundestagswahlen vor 60 Jahren mit einer deftigen Niederlage. Erster Nachkriegskanzler der Bundesrepublik Deutschland wurde Konrad Adenauer – mit einer Stimme Mehrheit.

Rivalen bei der ersten Bundestagswahl: Kurt Schuhmacher und Konrad Adenauer.
Rivalen bei der ersten Bundestagswahl: Kurt Schuhmacher und Konrad Adenauer.

Zwar gingen die Sozialdemokraten vor dem Urnengang am 14. August 1949 noch zuversichtlich mit dem Spruch auf Wählerfang: «Alle Millionäre wählen CDU-FDP. Alle übrigen Millionen Deutsche die SPD.» Doch nur 29,2 Prozent der damals 31,2 Millionen Wahlberechtigten machten ihr Kreuz dann auch bei der Sozialdemokratischen Partei Deutschland.

Die Bundesbürger hatten zwölf Jahren NS-Gewaltherrschaft hinter sich. Hunger und Not folgten auf den verlorenen Krieg. Deutschland war geteilt und unter alliierter Besatzungspolitik. In dieser Lage sollten die Wähler auf einmal zwischen zwei Wirtschaftsprogrammen entscheiden: Planwirtschaft oder Marktwirtschaft.

Der «Spiegel» vom August 1949 spottete, die SPD könne sich mühelos ausrechnen, warum sie den Kampf so hart verloren habe: «Keiner ihrer Kandidaten konnte den Wählern verraten, wie die Sozialisierung präzis aussehen solle.» Auch hatten die Sozialdemokraten schon damals Probleme in den Bundesländern: «Zu allem Überfluss schlugen die Skandale einer von der SPD geführten Koalitionsregierung in Hessen und eine über Gebühr sture Parteiwirtschaft des SPD-Kabinetts in Kiel übel zu Buch», kommentierte das Nachrichtenmagazin.

Duell Adenauer kontra Schumacher

Bei der ersten Bundestagswahl entschieden sich 31 Prozent der Wähler für die CDU/CSU unter Konrad Adenauer. Sie warb mit «Freiheit – Gerechtigkeit – Frieden» und plakatierte: «Millionen Christen wählen CDU.» Dagegen roch das Programm des spröde wirkenden SPD-Spitzenkandidaten Kurt Schumacher nach Klassenkampf und Kirchenkritik. Auch konnte die Union mit dem parteilosen Wirtschaftsexperten Ludwig Erhard punkten, der als «Vater der sozialen Marktwirtschaft» und «Vater des Wirtschaftswunders» Geschichte machen sollte.

Die Bundesbürger kannten Adenauer als Oberbürgermeister von Köln und als Präsidenten des Parlamentarischen Rats, der das Grundgesetz ausgearbeitet hatte. Er lieferte sich mit Schumacher einen harten Wahlkampf und rückte den SPD-Politiker in die Nähe der Kommunisten: Rheinischer Katholik traf auf preussischen Sozialisten. Schumacher hatte bereits von 1930 bis 1933 die SPD im Reichstag vertreten. Die Zeit des Nationalsozialismus verbrachte er grösstenteils im Konzentrationslager. 1946 wurde Schumacher der erste Nachkriegsvorsitzende der SPD.

Elf Parteien im ersten Bundestag

Bei der Wahl des ersten Deutschen Bundestags gab es noch nicht das heutige System der Erst- und Zweitstimme. Jeder Wähler hatte nur eine Stimme. Die Fünf-Prozent-Hürde galt nur landesweit und nicht, wie heute, bundesweit. Folglich waren elf Parteien im ersten Parlament vertreten. Die stärksten Parteien waren die CDU/CSU mit 144 Sitzen, die SPD mit 120, die FDP mit 57 und die Bayernpartei sowie die Deutsche Partei mit jeweils 17 Sitzen.

Die erste Regierungskoalition nach dem Krieg bildeten CDU/CSU, FDP und Deutsche Partei. Sie wählte am 15. September 1949 Konrad Adenauer mit der berühmten Mehrheit einer einzigen – nämlich seiner eigenen – Stimme zum ersten Bundeskanzler.

In der DP tummelten sich auch Alt-Nazis

Die Deutsche Partei war noch bis 1960 an unterschiedlichen Koalitionen beteiligt und stellte drei Bundesminister. Adenauer brauchte die DP als Mehrheitsbeschafferin. Er interessierte sich offensichtlich wenig dafür, dass sich in ihrer Fraktion allerlei Alt-Nationalsozialisten tummelten.

Doch laut «Spiegel» gab es 1950 im Bundestag noch handfeste Argumente: Nach einer offen antisemitischen und rechtsextremistischen Rede bezog das frühere NSDAP-Mitglied Wolfgang Hedler eine Tracht Prügel von wütenden Sozialdemokraten. Die schlagkräftigen SPD-Abgeordneten durften daraufhin für rund eine Woche den Bundestag nicht mehr betreten.

Quellennachweis:
http://www.20min.ch/news/dossier/bundestagswahl/story/23353864

München 1980: Der Bombenanschlag auf dem Oktoberfest ist noch immer ein ungelöster Fall

Von René Heilig *

Gladio war (?) eine Geheimarmee der NATO. Unmittelbar nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges von US-Geheimdiensten gegründet, sollte diese paramilitärische Truppen einen befürchteten Vormarsch des Ostens behindern und im Westen missliebige Oppositionelle, das bedeutet ausnahmslos Linke, »zum Schweigen« bringen. 20 Jahre nach dem Ende des Kalten Krieges hat die Bundesregierung »keine eigenen Erkenntnisse« dazu. Weiterlesen »

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