Der 23. Mai – ein unbekannter Gedenktag
Am 23.5.1945 verhafteten die Alliierten völkerrechtswidrig die letzte souveräne deutsche Regierung unter Großadmiral Dönitz.
Seither sind die Deutschen unfrei.
Wir wollen endlich
FREIHEIT FÜR DEUTSCHLAND
FREIHEIT FÜR EUROPA
Von Bernhard Schaub, Dornach
Die Freiheit der Bürger in Europa ist akut gefährdet. Die USA unterdrücken mit dem erschwindelten Vorwand der «Terrorbekämpfung» immer weitere Teile der Welt. Der sogenannte EU-Haftbefehl erlaubt eine nahezu willkürliche Freiheitsberaubung. Der Spitzel- und Überwachungsstaat in Deutschland nimmt Formen an, von denen die Stasi nur hätte träumen können. Aus Angst vor den Medien, den Gerichten und linksextremen Schlägerbanden wagen die Bürger kein offenes Wort mehr über die Einwanderung von Ausländern oder über die Macht eines gewissen Zentralrates. Der gläserne Mensch wird Tatsache.
Wie konnte es soweit kommen? Warum wehren sich Regierung und Parteien in Deutschland nicht gegen solche Zustände, die jeder Rechtsstaatlichkeit spotten? Die Antwort ist einfach:
Weil die Bundesrepublik kein Staat der Deutschen ist, sondern ein Selbstverwaltungs-Provisorium unter alliierter Vormundschaft!
So paradox es klingt: Der Zweite Weltkrieg ist nie wirklich beendet worden; es gibt keinen Friedensvertrag zwischen Deutschland und den Alliierten. Die BRD steht unter amerikanischem Diktat; in Westdeutschland stehen nach wie vor alliierte Truppen. Deutschland ist seit 64 Jahren unterdrückt.
Einer der Väter der BRD, Prof. Carlo Schmid (SPD) bezeichnete die entstehende Bundesrepublik in seiner berühmten Rede vom 8. September 1948 als «Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft». Das blieb bis heute so, denn die Vereinbarung zwischen der BRD und den drei Mächten vom 27./28.9.1990 zum «2+4-Vertrag» hält im ersten Teil, Art. 2 fest:
«Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden … begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft…» (BGBl 1990, Teil II, S. 1398)
Zu den erwähnten «gerichtlichen Maßnahmen» der Alliierten gehören vor allem die Urteile und Feststellungen des Nürnberger Militärtribunals vor 1946, bei dem die Alleinkriegsschuld Deutschlands und die Völkermordverbrechen festgeschrieben wurden.
Das «Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland» ist keine Verfassung, sondern ein Organisationsstatut für eine Übergangszeit. Es wurde vom deutschen Volk weder in Auftrag gegeben noch beschlossen, sondern vom Sieger des Weltkriegs angeordnet.
Deswegen sieht der Art. 146 GG auch vor: «Dieses Grundgesetz … verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.» Weil die BRD kein Staat ist, gibt es auch kein Staatsvolk von Bundesbürgern, es gibt nur Deutsche. Das Staatsangehörigkeitsgesetz der BRD geht auf das «Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz» von 1913 zurück. Auf dem bundesdeutschen Personalausweis steht als Nationalitätsbezeichnung nur das Adjektiv «deutsch», wo normalerweise der Name des Staates stehen müßte.
Das Bundesverfassungsgericht stellte am 31. Juli 1973 fest (BVerfGE 36,1):
«Das Grundgesetz geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch später untergegangen ist.»
Am 8. Mai 1945 hat nur die deutsche Wehrmacht kapituliert. Reich und Regierung wurden davon rechtlich nicht berührt, aber kurz danach völkerrechtswidrig ihrer Handlungsfähigkeit beraubt.
Alle Eingriffe der Alliierten in deutsche Angelegenheiten, vor allem die Verhaftung der Reichsregierung Dönitz am 23. Mai 1945 und die Einsetzung neuer Teilverwaltungen in Westdeutschland, Mitteldeutschland und Österreich sind nichtig, weil unter Zwang vollzogen und damit völkerrechtswidrig. Sie verstoßen gegen die Haager Landkriegsordnung.
Die faktische Abtrennung der ostdeutschen Reichsterritorien (gegenwärtig verwaltet von Polen, Rußland, Litauen und der Tschechei) ist nichtig und hat am Gebietsbestand des Reiches nichts geändert. Es wurde von den Okkupationsmächten de jure kein Territorium annektiert. Auch aus dem Gesichtspunkt der «normativen Kraft des Faktischen» ist eine Übertragung territorialer Souveränität auf fremde Mächte nicht möglich. Denn zu wirksamem Recht wird das Faktische immer nur in Verbindung mit dem entsprechenden Rechtstitel. Da weder eine politische Kapitulation des Reiches («debellatio») noch förmliche Annektierungen, noch ein entsprechender Friedensvertrag mit dem Reich vorliegen, besteht das Reich völkerrechtlich gesehen in den Grenzen von 1939 weiter.
Juristisch gesehen besteht auch kein Friede, sondern höchstens ein friedensähnlicher Zustand. Die Handlungsunfähigkeit des Reiches verunmöglichte einen Friedensschluß bis heute. Wäre die Bundesrepublik Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, so hätte für die Alliierten kein Hindernis bestanden, nach Gründung der BRD 1949 oder spätestens anläßlich des «2+4-Vertrages» von 1990 in Friedensverhandlungen mit Deutschland einzutreten. Dies ist nicht geschehen, und es kann unter den jetzigen Umständen nicht geschehen. Aus dem gleichen Grund sind übrigens auch die sogenannten Feindstaatenklauseln der UNO gegenüber dem Deutschen Reich noch immer in Kraft.
An der geschilderten Rechtslage haben alle Wahlen der letzten Jahrzehnte nichts geändert, weil sie unter Besatzung und unter Vorenthaltung des Selbstbestimmungsrechtes stattfanden und stattfinden.
Wahlen sind lediglich verwirrte Akklamationen für die von den Kriegssiegern lizenzierten Parteien, während die von den Siegern lizenzierten Medien die Meinungsbildung besorgen.
Dieser unwürdige Zustand kann erst beendigt werden, wenn das deutsche Volk über seine Lage aufgeklärt ist und – nach dem Ende der amerikanischen Weltherrschaft – in freien Wahlen einen Reichstag bestellt, der seinerseits die Reichsregierung wählt.
Dann hat die Sklaverei ein Ende, und die unterdrückten Völker, die von den Heuschrecken des Globalkapitalismus ausgebeutet werden, können aufatmen
Die polnische Generalmobilmachung
Am 30.8.1939 wurden die polnischen Mobilmachungsbefehle versandt.
Der Deutsche Einmarsch in Polen erfolgte am 1.9.1939
– um 18.40 h nach U. Walendy 1965;
– um 12.40 h nach D. Hoggan 1976;
– um 16.20 h nach A. v. Ribbentrop 1963.
Um es vorwegzunehmen: Der den Deutschen angelastete, angeblich fingierte Überfall auf den Radiosender von Gleiwitz – als Rechtfertigung zum deutschen Einmarsch in Polen – stammt aus der Hexenküche der Nachkriegspropaganda. Sie ist vergleichbar mit den Lügen über die Iraker, welche im Spital von Kuwait Säuglinge aus Brutkästen gezerrt hätten, und Iraks nicht existierende Massenvernichtungswaffen usw.
Die Grenzübergriffe auf das Deutsche Reich und die Ermordung und Verfolgung von Deutschen in den polnischen Gebieten sind so zahlreich, dass es den Überfall auf den Gleiwitzsender als Rechtfertigung gar nicht gebraucht hat:
Auf den 31.8.1939 fallen eine Reihe von Ereignissen, die hingereicht hätten, um von einem völkerrechtlich eindeutig durch Polen gegebenen Kriegsgrund zu sprechen, von der Generalmobilmachung gar nicht zu reden, die gleichbedeutend mit einer Kriegserklärung an Deutschland war (vgl. B. Schaposchnikow ca. 1930, in W. Post 1995, S. 51) – die Polen planten einen sofortigen «Marsch nach Berlin», «sie hofften, Berlin in einem Überraschungsangriff nehmen zu können…» (D. Hoggan2 1976, S. 426). So gesehen war der deutsche Einmarsch nicht einmal mehr ein Präventivkrieg, sondern nur noch eine Massnahme der Selbstverteidigung. Für Polen traf 1939 noch der alte Grundsatz aus den Tagen vor 1914 zu, dass eine Mobilmachung Krieg bedeute.
Es sei daran erinnert, dass der polnische Aussenminister Oberst Joseph Beck schon am 23. März 1939 einen (Teil-) Mobilmachungsbefehl gegeben hatte, mit allen Konsequenzen wie Einberufung von Reservisten usw. Am selben Tage erhielten die obersten Befehlshaber aller Waffengattungen den derzeit gültigen Aufmarschplan für einen Krieg gegen Deutschland. (Hoggan, S. 425)
Nachdem Hitler von der überraschenden Teilmobilmachung Polens Kenntnis erhalten hatte, hielt er eine Besprechung mit Walter von Brauchitsch, dem Oberbefehlshaber des deutschen Heeres ab. Dabei setzte er ihm auseinander, es seien sehr wichtige Verhandlungen mit Polen im Gange. Hitler hielt die polnische Teilmobilmachung nicht für eine übermässige Drohung. Darum seien auch keine besonderen militärischen, sondern lediglich Vorsichtsmassnahmen zum Schutz der deutschen Grenze erforderlich.
England gab Polen einen Blankoscheck: Der britische Aussenminister, Edward Fredericke Lindley Wood – Earl of Halifax –, teilte dem britischen Botschafter in Polen, Sir Howard William Kennard, seinen Entschluss mit, sein Versprechen an Polen nicht nur auf Fälle unprovozierter Aggressionen zu beschränken. Er habe sich entschieden, die Frage des Aggressors zu ignorieren. Er wünsche nicht, dass Grossbritanien neutral bleibe, wenn die Polen Deutschland zum Kriege zwängen. (Hoggan, S. 451).
In der Rede vor dem Reichstag am 1.9.1939 führte Hitler aus:
«Man hat versucht, das Vorgehen gegen die Volksdeutschen damit zu entschuldigen, dass man erklärte, sie hätten Provokationen begangen. Ich weiss nicht, worin die ‹Provokationen› der Kinder und Frauen bestehen sollen, die man misshandelt und verschleppt oder die ‹Provokationen› derer, die man in tierischster, sadistischster Weise gequält und schliesslich getötet hat. Eines aber weiss ich: dass es keine Grossmacht von Ehre gibt, die auf Dauer solchen Zuständen ruhig zusehen würde … Ich habe trotzdem noch einen letzten Versuch gemacht, … habe ich einen Vermittlungsvorschlag der englischen Regierung angenommen … Und ich bin dann mit meiner Regierung volle zwei Tage gesessen und habe gewartet, ob es der polnischen Regierung nun endlich passt, einen Bevollmächtigten zu schicken … Damit sind diese Vermittlungsvorschläge gescheitert, denn unterdes war als Antwort auf diesen Vermittlungsvorschlag 1. die polnische Generalmobilmachung gekommen und 2. neue schwere Greueltaten … Nachdem neulich in einer Nacht 21 Grenzzwischenfälle zu verzeichnen waren, sind es heute Nacht 14 gewesen, darunter drei ganz schwere. Ich habe mich nun entschlossen, mit Polen in der gleichen Sprache zu reden, die Polen seit Monaten uns gegenüber anwendet» (M. Domarus, Leonberg 1988, S. 1312 f.).
Die Annahme einer deutschen Provokation durch das IMT Nürnberg in dessen Feststellung, dass Deutschland als seinen Anlass zum Kriege den selbst fingierten Überfall auf den Gleiwitzer Sender gehabt habe, ist falsch. Die dieser Feststellung zugrundeliegende Darstellung, die in Schul- und Geschichtsbücher einging und die Joachim Fest, ehemaliger Chefredakteur der FAZ, in seiner Hitler-Biographie noch um einige Tote erhöht hat, Heydrich habe den Überfall inszeniert und in polnische Uniformen gesteckte getötete KZ-Häftlinge als Beweismittel hinterlassen, beruht auf einer eidesstattlichen Falschaussage vor dem IMT Nürnberg. Im Sender zu der betreffenden Zeit Anwesende sagten später aus, dass sich dort keine Zwischenfälle ereignet hätten (H. Wendig, Richtigstellungen zur Zeitgeschichte, H. 8, Tübingen 1995). Im übrigen hat Hitler in seiner oben auszugsweise zitierten Rede zur Rechtfertigung seines Vorgehens nirgendwo von dem Überfall auf den Sender Gleiwitz gesprochen. Warum sollte er oder Heydrich den Überfall inszenieren, wenn dieser dann anschliessend keine Rolle spielt?
«Documents on British Foreign Policy» sind die amtlichen Dokumente des englischen Aussenministeriums, nachfolgend British FP genannt.
«Documents on Foreign Relation of the United States» sind die amtlichen Dokumente des amerikanischen Aussenministeriums, nachfolgend FR of the US genannt.
20.3.39: Bündnisangebot von Halifax an die UdSSR und an Polen gegen Deutschland (British FP, III, Bd. 4, Nr. 446)
23.3.39: 162 Tage vor Kriegsbeginn (!) Teilmobilmachung der polnischen Armee mit Herausgabe des Operationsplans (Marsch nach Berlin).
25.3.39: Bericht des britischen Botschafters in Polen, Kennard, an Halifax, 750’000 Polen stünden bereits unter Waffen. Viele ausländische Diplomaten in Warschau glaubten, Polen wolle einen Krieg provozieren. Es bestünde Hoffnung man könne in diesem kommenden Krieg Deutschland zum Aggressor stempeln (British FP, III, Bd. 4, Nr. 518 und Nr. 523).
26.3.39: Telegramm des US-Botschafters in Polen, Biddle, an US-Präsident Roosevelt: «Polen heute auf dem Kriegsfuss. Hat dieses rasch und ohne Aufsehen erreicht.» (FR of the US 1939, I, 101).
31.3.39: Halifax teilt dem britischen Botschafter in Polen seinen Entschluss mit, sein Versprechen an Polen nicht nur auf unprovozierte Aggression zu beschränken. Er wünsche nicht, dass Grossbritannien neutral bleibe, wenn die Polen Deutschland zum Krieg zwängen (British FP, III, Bd. 4, Nr. 577 und 584).
06.4.39: Halifax sagte dem US-Botschafter Kennedy, die Polen hätten nun ihren Blanko-Scheck, und er gestand dabei, dass weder Hitler noch Mussolini einen Krieg wollten. (FR of the US 1939, I, 113 f).
05.5.39: Hetzrede des polnischen Aussenministers Oberst Beck vor dem Sejm. Auf diese Rede hin wurden in Polen Tausende von Volksdeutschen vor dem Beginn des Krieges ermordet.
14.8.39: Beginn der Massenverhaftungen von Deutschen und Greuel gegen sie im östlichen Oberschlesien.
28.8.39: Der britische Botschafter in Polen, Kennard, telegraphierte an Halifax, die polnische Regierung habe die Generalmobilmachung beschlossen. (d.h. dass der Ausbruch des Krieges nur noch eine Frage von Stunden sein konnte.)
31.8.39: Kennard versicherte Halifax, Beck werde nichts unternehmen, um eine Verständigung mit den Deutschen zu erzielen. (British FP, III, Bd. 7, Nr. 576).
Die amtlichen englischen und amerikanischen Dokumente sind die erdrückenden Beweise dafür, dass die englische Regierung den 2. WK frevelhaft entfesselt hat. Dies lässt sich durch auch noch so unverschämte Lügen der Massenmedien nicht wegdiskutieren.
Der informierte Leser ahnt, dass der Krieg gegen den Irak die Fortsetzung des 2. WK ist, zur Erringung der marxistischen, kapitalistischen Weltherrschaft.
Vortrag von Hr. Görlitz zur Rechtslage in Deutschland (Neue Fassung)
In diesem Vortrag beschreibt Herr Görlitz die Rechtslage in Deutschland. Die BRD wurde 1990 durch die Streichung des Geltungsbereichsartikels 23 des Grundgesetzes aufgelöst. Das Deutsche Reich existiert nach wie vor und wird wieder handlungsfähig gemacht. Heutige Beamte der ‘BRD’ sind seit Auflösung der BRD reine Privatpersonen. Das ‘Bundesvermögen’ und sämtliche ‘Finanzämter’ werden von der Firma ‘Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH’ verwaltet. Gültiges Recht sind die Reichsgesetze, die auf der Weimarer Verfassung vom 11. Aug. 1919 fußen. Weiterlesen »
Teil 4: Krieg gegen die nationalen Minderheiten
Von Gerd Schultze-Rhonhof
Das neugeschaffene Polen war nach 1919 mit der Angliederung ehemals deutscher, ukrainischer, weißrussischer, litauischer und weiterer Landesteile ein Vielvölkerstaat mit 19 Millionen Polen und 11 Millionen Menschen anderer Muttersprachen geworden, darunter auch zwei Millionen Deutschen.
Polen hatte die Rechte seiner Minoritäten zunächst in dem zum Versailler Vertrag gehörenden Minderheitenschutzvertrag garantieren müssen. Doch die Polen kündigten den Schutzvertrag alsbald und begannen, sich für die früher erduldete Russifizierung und Eindeutschung aus der Zeit der polnischen Teilungen zu rächen. Doch sie gingen mit der Polonisierung derer, die nun Minderheit in ihrem Staate waren, weit über das hinaus, was ihnen selbst zuvor – zumindest unter deutscher und habsburgischer Herrschaft – zugemutet worden war.
Die deutsche Minderheit in Polen nahm bis 1923 auf 1,2 Millionen ab. Als erstes inhaftierte man 16.000 Deutsche als „Staatsfeinde“ in zwei Konzentrationslagern im Posener Gebiet. Ab 1922 wurden alle Deutschen ausgewiesen, die nach 1908 ins Land gekommen waren. Man stellte die Deutschen vor die Wahl, sich für Polen zu entscheiden oder für Deutschland zu „optieren“ und dorthin auszuwandern. Die „Optanten“, die sich zu Deutschland oder Österreich bekannten, mußten ab 1925 das Land verlassen.
Terrorakte gegen Deutsche
Zudem entließ man die deutschsprachigen Beamten. Etwa die Hälfte der deutschen Schulen und Universitäten mußten schließen. Der doppelsprachige Unterricht, soweit nach Kriegsende noch erteilt, wurde per Gesetz verboten. Einem großen Teil der Deutschen genauso wie der Ukrainer, Weißrussen, Juden und Österreicher wurden ihre Arzt- und Apothekerapprobationen und die Geschäfts- und Verlagslizenzen entzogen. Und ansonsten wurde seitens der polnischen Administration geschäftlich alles boykottiert, was nicht polnisch war.
Erst im November 1937 schlossen Polen und das Deutsche Reich einen neuen, bilateralen Minderheitenschutzvertrag, der die Last der Diskriminierung der Volksdeutschen in Polen für kurze Zeit erleichterte.
Als 1938 erst Österreich und dann die Sudentengebiete mit dem Deutschen Reich vereinigt wurden, stieg die Angst der Polen, Deutschland könnte auch Land und dessen Einwohner aus dem Bestand des früheren Deutschen Reichs zurückverlangen. Das feindliche Klima gegen die deutschsprachige Minderheit nahm wieder scharfe Formen an. Terrorakte gegen Deutsche, die Zerstörung deutscher Geschäfte und die Brandstiftungen an deutschen Bauernhöfen nahmen im Frühjahr 1939 ständig zu. Nach der Rückgliederung des Memellandes an das Reich im März wurde die Lage der Deutschen in Polen gänzlich unerträglich.
Identität der Minderheiten gefährdet
Im Sommer 1939 schwoll die Zahl der Volksdeutschen, die dem entkommen und Polen „illegal“ verlassen wollten, ständig an. Bis Mitte August waren über 76.000 Menschen ins Reich geflohen und 18.000 zusätzlich ins Danziger Gebiet. Die Berichte über den Umgang der Polen mit ihrer deutschen Minderheit und die Schilderungen der Geflohenen waren Öl aufs Feuer des deutsch-polnischen Verhältnisses in den letzten Wochen und Tagen vor dem Kriegsausbruch.
Der damalige Staatssekretär Ernst von Weizsäcker schrieb dazu in seinen Erinnerungen: „Unsere diplomatischen und Konsularberichte zeigten, wie 1939 die Welle immer höher auflief und das ursprüngliche Problem, Danzig und die Passage durch den Korridor überdeckte.“
Polen hat von Anfang an die Chance, seine nationalen Minderheiten in ein neues Vaterland zu integrieren, nicht gesucht und, wo sie gegeben war, verspielt. Man machte im neuen Polen nicht einmal den Ansatz des Versuchs, die großen Minderheiten der Deutschen, Juden, Weißrussen und Ukrainer für das eigene Land zu gewinnen. Statt dessen drehte das Bemühen, die Identität der Minderheiten zu zerstören, Haß und Terror in einer Spirale fast zwei Jahrzehnte lang nach oben.
So war 1939 in Deutschland und in Rußland niemand mehr bereit, die Polen als die Opfer der drei früheren Teilungen zu betrachten, denen man historisch etwas schuldete. Man sah in ihnen mittlerweile die Täter gegen Deutsche, Ukrainer und Weißrussen, denen ein schlimmes Schicksal das Los der Minderheit in Polen aufgebürdet hatte.
Quellennachweis:
http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display.154+M5ecd016a13f.0.html
Teil 5: Eingezwängt zwischen zwei Militärmächten
Von Gerd Schultze-Rhonhof
Das deutsch-polnische Verhältnis zwischen beiden Kriegen war meist risikobeladen. Der Start war schlecht, das Ende ebenso. Am Anfang standen Polens Forderungen nach den Provinzen Posen und Westpreußen, nach Teilen Pommerns, nach Oberschlesien, Danzig, ganz Ostpreußen und dem Memelland. Am Ende stand der Kriegsausbruch.
Die Sieger gestanden Polen bis 1921 zwar nur die Provinzen Posen und Westpreußen, Ostoberschlesien und die begrenzten Hoheitsrechte im Freistaat Danzig (JF 25/09) zu, aber die darüber hinausgehenden Forderungen nach Landesteilen mit rein deutscher Bevölkerung hinterließen in Deutschland dauerhafte Ängste vor dem neuen Nachbarn Polen.
Das mag auf den Leser des Jahres 2009 etwas unwahrscheinlich wirken, aber Polen unterhielt in den zwanziger Jahren mit seinen rund 300.000 Mann im Heer im Frieden immerhin dreimal so viele Soldaten wie das Deutsche Reich mit seinem 100.000-Mann-Heer. Zudem verfügte Polen über drei Millionen Reservisten mit dazugehöriger Bewaffnung, während Deutschland keine Reservisten ausbilden, unterhalten und bewaffnen durfte.
Gleichzeitig auf Berlin
In Deutschland hatte man in den zwanziger und dreißiger Jahren auch nicht vergessen, daß Polen 1919 bis 1921 in fünf sogenannten Volksaufständen versucht hatte, ganz Oberschlesien an sich zu reißen. Polnische Bewohner aus dem ostoberschlesischen Industriegebiet waren mit Unterstützung der polnischen Armee in das deutsch besiedelte Oberschlesien eingedrungen, um es zu erobern. Frankreich hatte Polen dabei unterstützt und der deutschen Reichsregierung einen französischen Militärschlag gegen Deutschland angedroht, falls sie die Reichswehr zum Schutze Oberschlesien einsetzen sollte.
Diese französisch-polnische Zange war und blieb eine dauerhafte Bedrohung für das Deutsche Reich bis 1936. In diesem Jahr stationierte die Reichsregierung in dem nach dem Versailler Vertrag entmilitarisierten und damit gegenüber Frankreich schutzlos offenen Rheinland wieder Wehrmachtstruppen und schlug so das bis dahin offene Einfallstor für eventuelle französische Militäraktionen zu. Zudem trug 1936 die Wiederaufrüstung der deutschen Wehrmacht ihre ersten Früchte.
In den Jahren davor war Deutschland gegenüber Polen und Frankreich weitgehend wehrlos und jederzeit bedroht. So hatten beispielsweise die Oberbefehlshaber der Streitkräfte von Frankreich, Marschall Ferdinand Foch, und von Polen, Marschall Józef Piłsudski, einen gemeinsamen Feldzugsplan für einen Krieg gegen Deutschland verabschiedet. Die polnische und die französische Armee sollten im Falle eines Kriegs gleichzeitig auf Berlin vorstoßen und Deutschland so erneut besiegen. Es war dabei vereinbart, daß Polen zugleich seinen Korridor zwischen Pommern und Ostpreußen erweitern, also auch Danzig okkupieren sollte.
Zwei weitere Pläne sahen die Eroberung von Teilen Ostpreußens und von Oberschlesien vor. Das 1925 zwischen Polen und Frankreich abgeschlossene Militärabkommen bedeutete eine weitere Bedrohungsstufe. Darin hatte Frankreich Polen zugesagt, ihm im Falle eines Konflikts mit Deutschland ein Flottengeschwader zur Unterstützung in die Ostsee zu entsenden. Der Fall, auf den der Pakt maßgeschneidert war, konnte nur ein deutsch-polnischer Streit um Danzig, Ostpreußen oder Memel sein, in dem die Seeverbindungen dorthin für Deutschland eine Rolle spielten.
Bemühen, die deutsch-polnischen Spannungen zu entschärfen
Im November 1932 nahm die Bedrohung noch einmal konkrete Formen an. Polen bot Frankreich in Geheimverhandlungen an, gemeinsam Deutschland anzugreifen („Die Lage für einen Krieg ist so günstig wie nie“). Frankreich lehnte ab, doch der Vorgang blieb der Reichsregierung und der Wehrmachtsführung nicht verborgen. So wurde Polen wegen seiner Gebietsansprüche, wegen seiner militärischen Überlegenheit und wegen seiner deutschfeindlichen Politik bis 1933 von allen Regierungen und Parteien der Weimarer Republik und von der Reichswehr als Bedrohung angesehen.
Diese Einschätzung baute sich erst langsam ab, als Hitler und Piłsudski 1934 einen Freundschaftsvertrag geschlossen hatten. Es folgten vier Jahre mit dem beiderseitigen Bemühen, die deutsch-polnischen Spannungen zu entschärfen, einzudämmen und zu überspielen. Dieses Bemühen um Entspannung und die Lösung der Probleme fand im März 1939 ein abruptes Ende, als Hitler die Tschechei besetzen ließ. Ein halbes Jahr danach, als die Wehrmacht in Polen einmarschierte, waren die antideutsche Politik der Polen aus der Zeit bis 1934 und die militärische Bedrohung in der Zange zwischen den Armeen der Polen und Franzosen nicht vergessen.
Für viele deutsche Kriegsteilnehmer war der Krieg gegen Polen deshalb nicht nur ein Feldzug zur Befreiung der deutschen Minderheit in Polen, um die Wiedervereinigung Danzigs und um die freien Verkehrswege zum abgetrennten Ostpreußen. Es war auch eine militärische Abrechnung mit der Militärmacht Polen, die wiederholt versucht hatte, ihre Überlegenheit in der Zeit der deutschen Schwäche ohne Skrupel auszunutzen.
Quellennachweis:
http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display.154+M5d629aeeaef.0.html
Teil 12: Die Würfel sind gefallen
Von Gerd Schultze-Rhonhof
Es ist anzunehmen, daß die deutsch-polnische Allianz ab 1934 ohne die britische und französische Einflußnahme irgendwann im Jahre 1939 doch noch zu einer deutsch-polnischen Verständigung zu Danzig und der Korridorpassage geführt hätte. Hitlers Offerte vom Oktober 1938, die polnischen Gebietserwerbungen seit 1920 als Preis für eine exterritoriale Verkehrstrasse durch den Korridor und die Wiedervereinigung Danzigs mit dem Reich anzuerkennen, verbunden mit dem Vorschlag eines Friedens- und Freundschaftsvertrags für 25 Jahre, war ein adäquates Angebot.
Auch Hitlers Zusatz vom Januar 1939: „Danzig kommt politisch zur deutschen Gemeinschaft und bleibt wirtschaftlich bei Polen“, war eine Brücke, über die Polen ohne Ansehens- und Substanzverlust hätte gehen können. Doch die Mächtigen der Welt entschieden anders.
London hat Polen für eigene Ziele gegen Deutschland mißbraucht
Am 1. September 1939 trat die deutsche Wehrmacht zu ihrem Angriff gegen Polen an. Am 3. September erklärten Großbritannien und Frankreich daraufhin den Krieg an Deutschland. Dann kam für Polen das Erwachen. Weder Paris noch London hielten ihre erst im Frühjahr 1939 gegebenen Hilfsversprechen. Der französische Oberbefehlshaber General Maurice-Gustave Gamelin hatte dem polnischen Kriegsminister General Tadeusz Kasprzycki noch im Mai schriftlich zugesagt, daß Frankreich an seinem 15. Mobilmachungstag mit 40 Divisionen zu einem Großangriff gegen das Deutsche Reich antreten werde.
Doch an diesem Tage traten nicht die Franzosen von Westen her zum Angriff gegen Deutschland an, sondern die Sowjets von Osten her zu ihrem Angriff gegen Polen. Großbritannien und Frankreich hatten Polen trotz aller Versprechungen im Stich gelassen. Sie hatten Polen für ihre eigenen Ziele gegen Deutschland positioniert und dann mißbraucht.
Garantie galt nicht bei sowjetischem Angriff
Heute muß verwundern, daß Großbritannien und Frankreich nicht auch der Sowjetunion den Krieg erklärt haben, nachdem die Rote Armee am 17. September 1939 Polen angegriffen hatte. Dazu muß man wissen, daß sich der britische Schutzvertrag mit Polen von 1939 ausdrücklich nur auf eine Auseinandersetzung zwischen Deutschland und Polen bezogen hatte, also auf den Fall, daß Deutschland seine 1920/21 unter Zwang an Polen abgetretenen und deutsch besiedelten Gebiete zurückerobern wollte. Die Londoner Regierung hatte wohlweislich keine Garantie für den Fall ausgesprochen, daß die Sowjetunion ihre 1921 ebenfalls unter Zwang abgetretenen, russisch und ukrainisch besiedelten Gebiete zurückerobern würde.
Diese britische Haltung fand später ihre folgerichtige Fortsetzung, als Premierminister Winston Churchill am 16. Dezember 1944 erklärte: „Wenn Polen nicht freiwillig auf alle Gebiete östlich der Curzon-Linie verzichtet, wird Großbritannien sich hinter die russischen Forderungen stellen.“ Daß der Präsident der USA genauso dachte, hatte er schon ein Jahr zuvor geäußert, als er dieses Gebiet Stalin auf der Konferenz von Teheran im Dezember 1943 zugesprochen hatte. Gegenüber den polnischstämmigen Amerikanern hat Roosevelt dieses Zugeständnis bis Ende 1944 abgestritten.
Hitlers Angebot an die Alliierten blieb unbeantwortet
Zu Ende des Polen-Feldzugs reiste der deutsche Außenminister von Ribbentrop erneut nach Moskau, um über Polens Zukunft zu verhandeln. Hitlers Vorstellung und Ziel zu diesem Zeitpunkt war, das rein polnisch besiedelte Territorium zwischen Deutschlands Osten und Rußlands Westen als selbständiges Rumpfpolen etwa in der Größe des Kongreßpolen von 1815 wieder auferstehen zu lassen. Von Ribbentrop bot der Sowjetunion dazu das der deutschen Interessensphäre zugehörende Litauen im Tausch gegen die sowjetisch besetzten, polnisch besiedelten Gebiete östlich von Warschau an. So konnte Hitler den Westmächten die Gründung eines selbständigen Restpolen und den Rückzug der Wehrmacht von dort als Preis für einen Friedensschluß anbieten.
Deutschland sollte bei dieser Neugestaltung Polens die Freie Stadt Danzig und den deutsch besiedelten Teil Westpreußens, die Sowjetunion ihre ehemaligen Gebiete in Weißrußland und in der Ukraine zurückbekommen. Hitler machte dieses Angebot am 6. Oktober 1939. Der Preis, den Hitler dafür nannte, war der Abschluß eines Friedensvertrags zwischen Frankreich, Großbritannien und dem Deutschen Reich. Es gab damals keine Antworten aus London und Paris. Nach 1945 überließen Frankreich, Großbritannien und die USA das von Deutschland befreite Polen der Fremdherrschaft der Sowjetunion.
Quellennachweis:
http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display.154+M5dc8057efda.0.html
Ein junger Mann aus dem langen 19. Jahrhundert
Von Rainer Dürkopp
Bei nicht wenigen jener „Verschwörer“, die am 20. Juli 1944 ihr Leben wagten, um Hitlers Herrschaft zu brechen, fällt auf, daß diese die Söhne sehr alter Väter waren. Marion Gräfin Dönhoff, eine unscheinbare Randfigur, die sich nachträglich aber nur zu gern in die Mitte ihrer „Freunde aus dem Widerstand“ setzte, war ihnen wenigstens in diesem einen Punkt sehr ähnlich, denn der Vater der ostpreußischen Adeligen zählte bei ihrer Geburt 1909 respektable 64 Lenze.
Wer ihr die Hand gab, langte sogar gleich durch ins Zeitalter der Französischen Revolution, denn ihr Großvater war Jahrgang 1797. Auch Adam von Trott zu Solz hätte, als er am 9. August 1909 das Licht der Welt erblickte, zu seinem vier Wochen vorher zum preußischen Kultusminister ernannten Vater August (1855–1938) eher Opa sagen dürfen.
Man könnte daher annehmen, daß solche Familien das „lange“ 19. Jahrhundert noch weit über das Ende der Hohenzollern-Monarchie hinaus konservierten. Natürlich nicht im Sinne von „Wir wollen unsern alten Kaiser Wilhelm wiederhaben“. Derart „reaktionäre“ Loyalitäten schmolzen nach 1918 selbst im preußischen Adel rasch ab, erst recht bei „neupreußischen“ Kurhessen wie den Trotts. Viel entscheidender war indes die Bewahrung weltanschaulicher, politischer und sozialer Orientierungen, die fest im alteuropäischen Wertekosmos wurzelten. Hier ist darum der fundamentale Bruch zwischen „zwei Kulturen“ auszumachen.
Die vergebliche Hoffnung auf eine alternative Außenpolitik
Hier standen sich Jahrgangsgenossen wie Trott und die SS-Granden Heydrich, Kaltenbrunner, Best, Six, Ohlendorf, Schellenberg wie Bewohner verschiedener Galaxien gegenüber. Die „Generation der Unbedingten“, wie der Reemtsma-Historiker Michael Wildt das „Führungskorps des Reichssicherheitshauptamtes“ getauft hat, erfuhren die Kriegsniederlage von 1918 und die chronische Malaise der Weimarer Republik als kleinbürgerliche „Durchbeißer“ ungleich elementarer als ihre in Watte gepackten Kommilitonen wie Stauffenberg, Trott, Moltke oder Haushofer mit ihren quasi ererbten Ansprüchen auf Latifundien, auf Lehrstühle, Diplomatenkarrieren, höchste Militärränge oder Ministerposten.
Daraus resultierte zweierlei Politikverständnis. Der Typus Trott verharrte in der Welt des 19. Jahrhunderts und seinen außenpolitischen Vorstellungen. Die Harmonie gleichberechtigter Nationalstaaten, das völkerrechtlich im jus publicum europaeum geregelte „Konzert“ europäischer Mächte, in das mit den USA und der UdSSR für sie nur weitere, das System nicht sprengende Wettbewerber eingetreten waren, der allzeit zwischen diesen Nationen mögliche, aber normierte „Duellkrieg“, das, aller Säkularisierung zum Trotz, noch fortbestehende homogene christliche Wertefundament, die belastbaren Rudimente des aristokratischen Kosmopolitismus, die Internationalität des zivilisatorischen Minimums, der Umgangsformen oder Bildungsreminiszenzen, die es Trott, dem Sohn einer Mutter mit US-Ahnenreihe, erlaubten, sich unter Angelsachsen en famille zu wähnen – kurz: in all dem, was den Heydrichs und Kaltenbrunners Hekuba war. >>
Sie erlebten die russische Oktober-, die deutsche Novemberrevolution sowie das Versailler Diktat, das den Bruch mit dem solidarischen jus publicum europaeum besiegelte, mitsamt den traumatisierenden Folgen unzweifelhaft als „Weltwende“ (Hermann Stegemann), als Ouvertüre zum „Weltbürgerkrieg“ (Ernst Nolte). An die Stelle der Nationen, die auf den gleichen christlich-humanistischen Wertekanon schworen, traten für sie unvereinbare totalitäre Heilslehren, die Staaten in Weltanschauungsparteien verwandelten. Lenins mörderisch-reduktionistisches „Wer wen?“ gab hier den Takt genauso vor wie Wilsons demokratistischer Universalismus.
Von hier bis zu Adolf Hitlers Credo „Weltmacht oder Untergang“, zu Protokoll gegeben am Vorabend des Zweiten Weltkrieges, war es nur noch ein sehr kleiner Schritt.Das ist der zeithistorische Kontext, in dem der früh entschieden als NS-Gegner sich profilierende, in Göttingen an Hegels Rechtsphilosophie geschulte Jurist und Rhodes-Stipendiat, seit 1940 im Auswärtigen Amt tätige Adam von Trott zu Solz sich zutraute, alternative Außenpolitik zu kreieren und als Sprecher des „anderen“, aber sich gleichberechtigt wähnenden Deutschland mit den Entscheidungsträgern in London – noch im Juli 1939 mit Neville Chamberlain – und, im Oktober 1939, in Washington ins Gespräch zu kommen.
Die Ausschaltung der alten Eliten war einkalkuliert
Ein Irrtum, dem außer Trott ähnlich ambitionierte Hitler-Gegner wie Ulrich von Hassell, Carl Goerdeler, Albrecht Haushofer oder Ewald von Kleist erlagen. Es gab „nach München“ unter den an den Hebeln der Macht sitzenden britischen und US-amerikanischen Politikern niemanden mehr, der das Deutsche Reich nicht als Weltanschauungsstaat wahrnahm, niemanden, der es als gleichberechtigtes Völkerrechtssubjekt anerkannte, und niemanden, der einer auf „Vernichtungssieg“ und „unconditional surrender“ eingeschworenen Strategie des One-World-Demokratismus Churchills und Roosevelts die Gefolgschaft verweigert hätte.
Dieses Weltanschauungslager kalkulierte die Ausschaltung jener „alten Eliten“ Preußens und Deutschlands gnadenlos mit ein, denen auch der im Dienste des „Unbedingten“ Franz-Alfred Six stehende, bis zuletzt, im Juni 1944 in Schweden, konspirativ „um einen ehrenvollen Frieden“ ringende Trott zugehörte. Die oft so leichtfertig gebrauchte Vokabel „Tragödie“ scheint daher für das Schicksal des am 26. September 1944 in Berlin-Plötzensee hingerichteten jungen Alteuropäers nicht zu hoch gegriffen.
Quellennachweis:
http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display.154+M50532746e96.0.html
Die Bestrafung mit einer Hungersnot
Von Dag Krienen
Im „Lexikon der Völkermorde“ (1999) von Gunnar Heinsohn findet sich der Eintrag „Deutsche Opfer / Hungerblockade 1917/1918“. Demnach starben etwa eine Million Zivilisten in Deutschland und Österreich an Unterernährung, „weil die Lebensmittelblockade der Alliierten ungemein effektiv funktionierte“. Festgehalten wird dort auch, daß diese Blockade erst Ende März 1919 gelockert wurde.
Das massenhafte Hungern und Verhungern in Deutschland in Zusammenhang mit der alliierten Blockade findet in den einschlägigen historischen Darstellungen zum Ersten Weltkrieg durchaus Erwähnung. Hinweise darauf, daß diese Blockade, die sich fast von Anfang an auch auf Lebens- und Futtermittel erstreckte, nach dem Waffenstillstand im November 1918 noch monatelang fortgesetzt wurde und das große Sterben an der Heimatfront das Sterben an den Kriegsfronten weit überdauerte, sind hingegen sehr viel seltener zu finden.
Im Ersten Weltkrieg und in den Jahren danach sah dies ganz anders aus. Die von praktisch jedem Deutschen durchlittenen Folgen der „Hungerblockade“ von 1914 bis 1919 waren Thema unzähliger Abhandlungen und Diskussionen.
Zivilisationsbruch der Hungerblockade
Wenn ein Ereignis in den Augen der Deutschen damals als „Zivilisationsbruch“ empfunden wurde, dann die durch die alliierte Blockadepraxis mitbewirkte massive Unterernährung in der zweiten Kriegshälfte sowie der Nachkriegszeit, die direkt oder indirekt unzählige Tote gerade unter den schwächeren Zivilisten, insbesondere Kinder und Frauen, verursachte und bei vielen bleibende Langzeitschäden (Tuberkulose, Rachitis etc.) hinterließ.
Nicht wenige Deutsche glaubten – auch aufgrund von Äußerungen alliierter Politiker über „zwanzig Millionen Deutsche zuviel“ –, daß sie das Ziel eines versuchten Völkermordes gewesen waren. Den Westmächten direkte genozidale Absichten zu unterstellen, führt indes zu weit. Die Hungerblockade war vielmehr Teil eines größeren strategischen Kriegsführungskonzepts vor allem der Briten, das auf Niederwerfung, nicht auf Ausrottung abzielte.
Eine umfassende Seeblockade sollte die außenhandelsabhängige deutsche Wirtschaft so weit als möglich schädigen und damit die Fähigkeit des Deutschen Reiches zur Kriegführung untergraben. Das war insofern nichts Neues, als Seemächte zu allen Zeiten dazu geneigt haben, ihre Gegner durch Blockierung der Seewege wirtschaftlich abzuwürgen.
Verstoß gegen Kriegsvölkerrecht in Kauf genommen
Pikanterweise hatten allerdings gerade die Briten in den Jahren vor 1914 die Kodifizierung völkerrechtlicher Regeln unterstützt, die im Seekrieg die Rechte der Kriegführenden einschränkten und auch den Transport von Lebensmitteln auf neutralen Schiffen in neutrale Häfen fast uneingeschränkt erlaubten. Dieses völkerrechtliche und praktische Schlupfloch suchte Deutschland nach Kriegsausbruch 1914 für die Aufrechterhaltung seiner überlebenswichtigen Außenwirtschaftsbeziehungen zu nutzen.
Die Briten und ihre Verbündeten bemühten sich konsequenterweise, es zu stopfen und den Zwischenhandel der neutralen Mächte mit Deutschland zu unterbinden. Sie nahmen dabei in Kauf, daß ihre Blockademaßnahmen in erheblichem Umfang gegen das Kriegsvölkerrecht verstießen – nicht nur, aber auch weil sie rasch auf Lebens- und Futtermittel ausgedehnt wurden.
Da sich Deutschlands Streitkräfte an den Fronten lange Zeit als unbezwingbar erwiesen, verlegten die Briten ihre Anstrengungen immer mehr darauf, durch Perfektionierung der Blockade die deutsche „Heimatfront“ zu zermürben. Dabei kannten sie zunehmend weniger Skrupel, um so mehr erkennbar wurde, daß der Hunger in Deutschland dazu ein geeignetes Mittel war.
Blockade blieb in Kraft, um Friedensbedingungen diktieren zu können
Nachdem die Blockade – die auch die neutralen Staaten in Europa erheblich in Mitleidenschaft zog – ab 1916 wesentlich effektiver gestaltet und nach dem Kriegseintritt der USA im April 1917 nahezu wasserdicht gemacht werden konnte, erwies sich der Hunger schließlich als das wichtigste Mittel, um den Zusammenbruch des deutschen Widerstandswillens herbeizuführen.
Nach dem Waffenstillstand vom 11. November 1918 begründeten die Alliierten die Fortsetzung der Blockade damit, daß es sich ja nur um einen Waffenstillstand handele, währenddessen dem Feind keine Gelegenheit gegeben werden dürfe, seine Kampffähigkeit zu regenerieren.
Praktisch hielten sie an der Blockade auch deshalb fest, um den Deutschen später alle Friedensbedingungen aufzwingen zu können, die ihnen beliebten. Entsprechend bestimmte der Waffenstillstandsvertrag von Compiègne in Artikel 26, daß die Blockade bis zum Abschluß eines Friedensvertrags in Kraft bleiben sollte.
Auch Fischfang in der Ostsee unterbunden
Immerhin hatten sich die Alliierten nach mehrfachen Interventionen des deutschen Verhandlungsführers Matthias Erzberger dazu bewegen lassen, den Artikel 26 dahingehend zu ergänzen, daß sie „in Aussicht nehmen, während der Dauer des Waffenstillstandes Deutschland in dem als notwendig erkannten Umfang mit Lebensmittel zu versorgen“.
Dieses vage Versprechen blieb indes zunächst folgenlos. Deutschlands hoffnungslose Versorgungslage verschärfte sich nach dem Waffenstillstand sogar, weil die Blockade nun faktisch auch auf die Ostsee ausgeweitet wurde und die britischen Flottenkommandanten zudem noch den dortigen deutschen Fischfang unterbanden.
Zwar drängten die Amerikaner, insbesondere der mit der Koordinierung der amerikanischen Hilfsmaßnahmen beauftragte spätere US-Präsident Herbert Hoover, schon im Dezember 1918 darauf, den Deutschen die Möglichkeit zur Einfuhr von Lebensmitteln zu geben – zunächst aber ohne Erfolg. Die britischen Verantwortlichen änderten allerdings aufgrund der Berichte ihrer Truppen aus den besetzten Teilen Deutschlands allmählich ihre zunächst harte Haltung.
Handelsflotte an die Alliierten ausgeliefert
Ab Mitte Januar 1919 fanden sie sich dazu bereit, den Deutschen zu erlauben, zumindest bestimmte Kontingente an Lebensmitteln im Ausland zu kaufen. Allerdings müßten sie zuvor ihre Handelsflotte an die Alliierten ausliefern. Die deutsche Seite willigte ein und wollte die notwendigen Importe mit ihren arg geschrumpften Goldreserven bezahlen.
Diese waren allerdings bereits von französischer Seite fest als Teil der zukünftigen deutschen Reparationsleistungen eingeplant worden. Die französischen Verhandlungsführer versperrten nun zwei volle Monate lang durch ihre Weigerung, Deutschland die Bezahlung in Gold zu gestatten, jeden Fortschritt in der Sache.
Erst im März gaben sie dem wachsenden Druck der übrigen Alliierten nach. Mitte des Monats wurde in Brüssel in Ergänzungsverhandlungen zum Waffenstillstand ein Abkommen geschlossen, das den Deutschen nach der Auslieferung ihrer Handelsflotte den vorab zu bezahlenden Import von Lebensmitteln zugestand.
Im Deutschen Reich etwa 750.000 zusätzliche Tote
Die Hungerblockade wurde durch dieses Abkommen jedoch noch nicht generell aufgehoben, diese Sonderregelung erlaubte nur die Einfuhr von Lebensmitteln in zwar erheblichen, aber mengenmäßig prinzipiell beschränkten monatlichen Kontingenten. Praktisch führte dies zu einer wesentlichen Erleichterung der deutschen Versorgungslage, nachdem am 28. März 1919, volle viereinhalb Monate nach Kriegsende, das erste Schiff mit Lebensmitteln in einen deutschen Hafen einlaufen durfte.
Die völlige Einfuhrfreiheit für Lebensmittel wurde indes erst erreicht, als die gesamte Blockade am 12. Juli 1919, am Tag nach der Ratifizierung des Versailler Friedens durch den Reichstag, von den Alliierten aufgehoben wurde.
Wie viele zusätzliche Opfer die militärisch völlig unnötige Verlängerung der Blockade nach dem Waffenstillstand insgesamt gefordert hat, ist nicht mehr zu ermitteln. Für das Deutsche Reich (ohne Österreich) wird im allgemeinen von gut 750.000 Toten bis Ende 1918 – also ohne die Opfer in der Waffenstillstandszeit – ausgegangen.
Leidenszeit der Zivilbevölkerung um viele Monate verlängert
Diese Opferzahlen beruhen auf statistischen Berechnungen der zivilen Sterblichkeit im Krieg im Vergleich zur zivilen Sterblichkeit in den vorangegangenen Friedensjahren. In neueren deutschen Untersuchungen wird deshalb gern der Effekt der alliierten Blockade heruntergespielt und der Hunger sowie die erhöhte Sterblichkeit vor allem als Folge von deutschen Maßnahmen und Unterlassungen (Abzug von Arbeitskräften aus der Landwirtschaft durch Einzug zum Militär, bäuerlicher Egoismus, mangelhafte Organisation der Lebensmittelverteilung und -rationierung) interpretiert.
Sicher spielten alle diese Faktoren eine Rolle, sicher gab es auch im von Lebensmittelknappheit nur wenig betroffenen Großbritannien eine gewisse kriegsbedingte Erhöhung der Zivilsterblichkeit, die allerdings weit unter der deutschen blieb.
Eine saubere Unterscheidung, wer von den deutschen zivilen Toten des Weltkriegs und der Nachkriegsmonate nun tatsächlich eindeutig und ausschließlich der Hungerblockade zum Opfer fiel, ist faktisch unmöglich. Daß aber ihre Zahl in einem Land, das zumindest über die Neutralen Möglichkeiten zum Import von Lebens- und Futtermittel besessen hätte, wesentlich geringer gewesen wäre, ist unbestreitbar – ebenso, daß die Verlängerung der Leidenszeit der deutschen Zivilbevölkerung bis weit in das Jahr 1919 hinein vollends völlig unnötig und sinnlos war.
Deutsche Historiker-Neigung, alliierte Verbrechen zu relativieren
Die unter deutschen Historikern mittlerweile verbreitete Neigung, die häßlichen Seiten westlicher Kriegführung möglichst zu relativieren, schlägt sich auch darin nieder, daß die Aufrechterhaltung der Hungerblockade nach Ende der Kämpfe bei ihnen kaum Interesse findet. Umfangreiche Materialsammlungen und Studien zu diesem Thema wie „The Politics of Hunger“ von C. Paul Vincent sind meist amerikanischen Ursprungs und nur in wenigen deutschen Bibliotheken zu finden.
Durch ihre Abneigung, sich mit diesem Thema zu befassen, verbaut sich die deutsche Forschung aber die Chance, die langfristigen Folgen der Hungerblockade ins Auge zu nehmen. Man braucht gar nicht so weit zu gehen wie Vincent, der einen Zusammenhang zwischen der Generation der kritisch unterernährten Kinder von 1915 bis 1919 und den späteren loyalen SS-Angehörigen sieht.
„Lebensraum“-Ideologie mit Hungerblockade begründet
Ob es direkte tiefenpsychologische Folgen der Unterernährung im Sinne einer Prädisposition zum Nationalsozialismus gegeben hat, muß Spekulation bleiben. Daß aber die massenhafte Erfahrung von Hunger und Verhungern, die gerade die Generation der zwischen 1910 und 1918 Geborenen machen mußte, nicht ohne gravierende Folgen bleiben konnte, als diese in den dreißiger Jahren ins Erwachsenenalter eintrat, ist evident.
Im eingangs zitierten Eintrag im Lexikon der Völkermorde wird darauf verwiesen, daß Hitler später seinen Krieg um „Lebensraum“ auch mit dem Verweis auf die alliierte Hungerblockade rechtfertigte.
Quellennachweis:
http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display.268+M57aca074a6b.0.html
Vortrag von Hr. Görlitz zur Rechtslage in Deutschland (Video)
Die “Bundesrepublik Deutschland” hat KEINE Verfassung. Der eigentliche Unterschied eines Grundgesetzes zu einer Verfassung ist, daß das Volk eine Verfassung legitimieren muß. Ein Grundgesetz kann am Volk vorbei beschlossen, eingeführt, geändert oder aufgehoben werden.“
In diesem Vortrag beschreibt Herr Görlitz die Rechtslage in Deutschland. Die BRD wurde 1990 durch die Streichung des Geltungsbereichsartikels 23 des Grundgesetzes aufgelöst. Das Deutsche Reich existiert nach wie vor und wird wieder handlungsfähig gemacht. Heutige Beamte der ‘BRD’ sind seit Auflösung der BRD reine Privatpersonen. Das ‘Bundesvermögen’ und sämtliche ‘Finanzämter’ werden von der Firma ‘Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH’ verwaltet. Gültiges Recht sind die Reichsgesetze, die auf der Weimarer Verfassung vom 11. Aug. 1919 fußen. Weiterlesen »
Der Versailler Friedensvertrag
Am 18. Januar 1871 war im Spiegelsaal des Versailler Schlosses das Deutsche Reich aus der Taufe gehoben worden. Am 18. Januar 1919 trat unter dem Vorsitz des französischen Ministerpräsidenten George Clemenceau die Friedenskonferenz in Paris zusammen. Rund dreißig Staaten waren daran beteiligt; Russland und die Mittelmächte blieben von den Beratungen ausgeschlossen. Die eigentlichen Verhandlungen wurden nicht im Plenum geführt, sondern von den Regierungschefs und Außenministern Frankreichs, Großbritanniens, Italiens und der USA sowie zwei japanischen Regierungsvertretern (Conseil des Dix). Strittige Fragen wurden letztlich von Woodrow Wilson (1856 – 1924), David Lloyd George (1863 – 1945), George Clemenceau (1841 – 1929) und Vittorio Emanuele Orlando (1860 – 1952) entschieden (“Conseil des Quattre”, “die Großen Vier”). Dieses Gremium verkörperte im Frühjahr 1919 die höchste politische Autorität der Welt.
Wilson reiste persönlich nach Europa und demonstrierte damit, welche Bedeutung er den Friedensverhandlungen beimaß. Aber sein Idealismus prallte in Paris auf die nationalen Interessenkämpfe der Europäer und auf die Furcht der Franzosen vor einem Wiedererstarken Deutschlands. Clemenceau wusste, dass die Entente allein zu schwach gewesen wäre, um Deutschland zu bezwingen. Er wollte das Deutsche Reich deshalb nicht nur für alle Kriegsschäden bezahlen lassen (“le boche payera tout!”), sondern es in möglichst viele Teilrepubliken zerstückeln. Obwohl auch in England deutschfeindliche Parolen kursierten (“hang the Kaiser!”, “squeeze them till the pips come out!”), bremste Lloyd George in Paris eher die Franzosen, weil er ahnte, dass überzogene Friedensbedingungen Gegenkräfte in Deutschland hervorrufen wurden.
Am 28. April 1919 nahm die Pariser Konferenz erst einmal eine Völkerbund-Satzung an, die den Friedensverträgen als integraler Bestandteil vorangestellt werden sollte. Der von Woodrow Wilson angeregte Völkerbund (League of Nations, Société des Nations; 1920 – 1946) sollte bewaffnete Auseinandersetzungen verhindern sowie Frieden und Sicherheit gewährleisten. Die Mitglieder verpflichteten sich dazu, abzurüsten, auf Geheimdiplomatie zu verzichten und in Konfliktfällen die Schiedssprüche eines Ständigen Internationalen Gerichtshofes (Permanent Court of International Justice, Cour Permanente de Justice Internationale) anzuerkennen, der am 13. Dezember 1920 – parallel zum Ständigen Schiedsgericht der Haager Konvention – in Den Haag eingerichtet wurde. Im höchsten Organ des Völkerbundes, der jährlich in Genf tagenden Bundesversammlung, verfügte jedes Mitglied über eine Stimme. Im Völkerbund-Rat, dem bis zu fünfzehn teils ständige, teils wechselnde Mitglieder angehörten, wurde über aktuelle Konflikte beraten. Sowohl die feindlichen als auch die neutralen Staaten wurden von den Siegermächten ausgeschlossen.
Während die Siegermächte in Paris über den Frieden verhandelten, wurde auf dem Balkan und im Nahen Osten weitergekämpft, bekriegten sich in Russland die Bolschewisten und ihre – von den Westmächten unterstützten – Gegner. Polen, Tschechen, Slowaken und Ungarn versuchten, ihre Grenzen gewaltsam zu verschieben.
Eine von dem britischen Außenminister George Nathaniel Marquess Curzon of Kedlestone geleitete Kommission der Pariser Friedenskonferenz schlug am 8. Dezember 1919 eine polnisch-russische Demarkationslinie vor (Curzon-Linie). Damit aber fand Pilsudski sich nicht ab. Wegen seiner unaufhörlichen Kritik an der Polenpolitik der Mittelmächte war Joséf Klemens Pilsudski am 2. Juli 1917 in Magdeburg eingesperrt worden, hatte sich aber nach seiner Freilassung und Rückkehr nach Warschau am 10. November 1918 innerhalb weniger Tage als “Staatschef” an die Spitze der polnischen Republik gestellt, die (statt des von den Mittelmächten am 5. November 1916 vorgesehenen Königreiches) am 3. November 1918 ausgerufen worden war. Ende 1920 ließ Pilsudski die Polen nach Kiew vorstoßen, um die Ukraine zu erobern. Sie wurden zwar von den Russen zurückgeschlagen, aber mit französischer Hilfe (General Maxime Weygand, 1867 – 1965) gelang es ihnen am Ende doch, nach Osten vorzudringen (Sowjetisch-Polnischer Krieg, 1920/21). Im Frieden von Riga (18. März 1921) einigten sich Russen und Polen darauf, ihre Grenze etwa 200 Kilometer östlich der Curzon-Linie verlaufen zu lassen.
Nachdem sich die Siegermächte auf einen vollständigen Entwurf für einen Friedensvertrag mit dem Deutschen Reich geeinigt hatten, versammelten sie sich am 7. Mai 1919 im Hotel Trianon Palace in Versailles und riefen die deutsche Delegation herein. George Clemenceau erhob sich und sprach von einem “zweiten Vertrag von Versailles”. Anschließend übergab der Sekretär der Konferenz den umfangreichen Vertragstext dem Leiter der deutschen Delegation, Ulrich Graf von Brockdorff-Rantzau (1869 – 1928). Der Deutsche stand dafür nur kurz auf, beachtete das Papier kaum und hielt seine Rede demonstrativ im Sitzen.
Dem Deutschen Reich wurde eine Frist von zwei Wochen gesetzt, um die Friedensbedingungen anzunehmen.
Am 12. Mai trat die Nationalversammlung in der Neuen Aula der Universität Berlin zusammen. Reichskanzler Scheidemann erklärte: “Dieser Vertrag ist nach Auffassung der Reichsregierung unannehmbar.”
Am 29. Mai überreichte Graf von Brockdorff-Rantzau der Friedenskonferenz die zusammengefassten Gegenvorschläge der deutschen Reichsregierung. Sie wurden mit geringfügigen Ausnahmen von den Siegermächten abgelehnt. Am 16. Juni erhielt die deutsche Delegation den endgültigen Vertragstext ausgehändigt und wurde ultimativ aufgefordert, ihn zu unterschreiben.
Daraufhin trat Reichsministerpräsident Scheidemann am 20. Juni zurück. Am folgenden Tag versenkte sich die vor Scapa Flow auf den Orkney-Inseln von den Briten bewachte deutsche Hochseeflotte. Mit 237 gegen 138 Stimmen ermächtigte die Nationalversammlung am 22. Juni die neue Reichsregierung des Sozialdemokraten Gustav Bauer (Juni 1919 – März 1920), den Friedensvertrag zu unterzeichnen – jedoch ohne eine alleinige deutsche Kriegsschuld anzuerkennen oder sich bereit zu erklären, jemanden an die Alliierten auszuliefern. Die Siegermächte verwarfen auch diese Vorbehalte und lehnten es ab, das anderntags ablaufende Ultimatum zu verlängern. Der Nationalversammlung blieb nichts anderes übrig, als auf die Vorbehalte zu verzichten (23. Juni). Am 28. Juni – genau fünf Jahre nach dem Attentat in Sarajewo – unterschrieben die Minister Hermann Müller (1876 – 1931) von der SPD und Johannes Bell (1868 – 1949) vom Zentrum im Spiegelsaal des Versailler Schlosses den Friedensvertrag.
Am 12. Juli wurde endlich die gegen das Deutsche Reich gerichtete Seeblockade aufgehoben.
Das Deutsche Reich übergab Elsass-Lothringen an Frankreich, große Teile Posens und Westpreußens an Polen, das Hultschiner Ländchen an die Tschechoslowakei, die Stadt Danzig, das Memelland und sämtliche Kolonien den Alliierten. Volksabstimmungen sollten über die Zukunft einiger weiterer deutscher Landesteile entscheiden. (Nordschleswig, Eupen und Malmedy sowie das oberschlesische Industrierevier mussten später abgetreten werden.) Das aus bayrischen und preußischen Territorien gebildete “Saargebiet” wurde einer dem Völkerbund verantwortlichen Kommission unterstellt; nach fünfzehn Jahren sollte auch hier die Bevölkerung wählen dürfen, ob sie zu Deutschland oder zu Frankreich gehören wollte. Bücher von Dieter Wunderlich Deutschland verpflichtete sich, Reparationen zu leisten, deren Höhe erst noch von einer eigenen Kommission festgelegt werden sollte. Als “Pfand” besetzten die Alliierten das Rheinland. Ihre Handelsflotte überließen die Deutschen den Siegermächten. Die allgemeine Wehrpflicht in Deutschland musste aufgehoben, das Heer auf hunderttausend Mann beschränkt werden. Auf Flugzeuge, Schlachtschiffe, U-Boote, schwere Artillerie und Panzer verzichteten die Deutschen. Den Großen Generalstab lösten sie auf. Alle Festungen entlang des Rheins waren zu schleifen. Schließlich verlangten die Siegermächte, den Kaiser und weitere führende Persönlichkeiten der Wilhelminischen Ära als Kriegsverbrecher ausgeliefert zu bekommen (Artikel 228). In Artikel 231 sollte das Deutsche Reich anerkennen, zusammen mit seinen Verbündeten den Ersten Weltkrieg verursacht zu haben und für alle Kriegsschäden verantwortlich zu sein. Der Kriegsschuldparagraph war gar nicht programmatisch gedacht, sondern er hatte die Reparationsforderungen zu rechtfertigen, denn Kontributionen gab es gemäß der Vierzehn Punkte nicht mehr, aber nach wie vor konnte verlangt werden, geleistetes Unrecht wieder gutzumachen.
Der Kriegsschuldparagraph provozierte Gegenargumentationen und ließ die Deutschen nicht ruhen. “Die Geburtsstätte der nationalsozialistischen Bewegung ist nicht München, sondern Versailles”, meinte Theodor Heuss.
In zwei weiteren Verträgen, die am selben Tag unterzeichnet wurden, sagten die Briten und die Amerikaner den Franzosen für den Fall einer deutschen Aggression militärischen Beistand zu.
Da die britisch-französische mit der amerikanisch-französischen Abmachung gekoppelt war und der US-Senat es am 18. November 1919 ablehnte, die Versailler Verträge und die Völkerbund-Akte zu ratifizieren, konnte keiner der beiden Beistands-Pakte in Kraft treten. Die Vereinigten Staaten von Amerika zogen sich wieder aus der Weltpolitik zurück, hielten sich aus der Pariser Friedensregelung heraus und blieben dem von ihrem Präsidenten initiierten Völkerbund fern. Mit dem Deutschen Reich schlossen die USA später einen eigenen Friedensvertrag (25. August 1921) und ein Abkommen über die finanziellen Verpflichtungen (10. August 1922).
Am 16. Januar 1920 forderten die Alliierten die holländische Regierung auf, Wilhelm II. auszuliefern, aber diese lehnte den Antrag ab und gewährte dem Ex-Kaiser Asyl (23. Januar). Die Westmächte gaben sich damit zufrieden und bestanden schließlich auch nicht auf ihrer Forderung an das Deutsche Reich, Kriegsverbrecher auszuliefern.
Quelle: http://www.dieterwunderlich.de/weltkrieg_i.htm
Geheimsache BRD – Beweise zur Nichtexistenz der BRD
Geschrieben von: Sven B. Büchter
Ein wenig Geschichte…
Das 2. Deutsche Reich existierte seit 1871 bis…, ja wann eigentlich?
Es darf auf keinen Fall mit dem 3. Reich der “Braunen” von 1933-1945 verwechselt werden! Vielmehr als die Ähnlichkeit des Namens haben die beiden, besonders in politischer und ideologischer Hinsicht nicht gemeinsam. Und für die Namensähnlichkeit kann das 2. Deutsche Reich ja nun wirklich nichts, hat es doch schon lange vor der Namensgebung des 3. Reich durch die Nationalsozialisten existiert. Schließlich gab es im 2. Deutschen Reich die Einführung der Demokratie, freie Wahlen und eine vom Volk bestimmte Verfassung. Weiterlesen »
Der lange Weg zum Zweiten Weltkrieg!
Wie konnte es eigentlich zu diesem Krieg kommen? Diese Frage stellt sich wohl jeder Schüler, wenn im Geschichtsunterricht der zweite Weltkrieg behandelt wird. Die allgemein angebotene Antwort ist bekannt: „Hitler-Deutschland“ habe am 1.9.1939 Polen überfallen und damit „den Krieg entfesselt“, wahlweise um „Lebensraum im Osten“ oder gleich „die ganze Welt“ zu erobern.
Die Frage nach der Verantwortung für den Ausbruch des zweiten Weltkrieges scheint also geklärt. Doch Gerd Schultze-Rhonhof wollte es genauer wissen. Und was der Generalmajor der Bundeswehr a. D. in seinen Buch „1939: Der Krieg, der viele Väter hatte“ aus den Archiven zusammengetragen hat, lässt sich mit der herrschenden Meinung von der „deutschen Alleinschuld“ so gar nicht in Einklang bringen. Eine ganze Reihe von Staaten habe den zweiten Weltkrieg verursacht, so lautet die brisante These des Autors.
Bei seiner Darstellung holt Schultze-Rhonhof weit aus. Zunächst geht er auf den ersten Weltkrieg und seine Folgen ein. Mit dem ungerechten „Vertrag“ von Versailles schufen die Siegermächte von 1918, allen voran England und Frankreich, in Europa eine Ordnung, die nicht einem gerechten Frieden, sondern nur der Niederhaltung Deutschlands diente. Das „Versailler Diktat“ belastete die junge deutsche Demokratie schwer – und führte letztlich zum Aufstieg Hitlers. Aus zeitgenössischer Sicht, so zeigt Schultze-Rhonhof, erschien die Außenpolitik des Diktators, insbesondere die Wiederaufrüstung, den Deutschen nicht als „Vorbereitung eines Angriffskrieges“, sondern als die längst überfällige Überwindung des Versailler „Vertrages“. Diese war zuvor auch von allen demokratischen Parteien der Weimarer Republik angestrebt worden, aber immer wieder am Widerstand Englands und Frankreichs gescheitert.
Vor diesem Hintergrund beleuchtet der Autor im Hauptteil seines Buches dann den polnisch-deutschen Konflikt, der im September 1939 zum zweiten Weltkrieg eskalierte. Hier erfährt der Leser Interessantes über den 1918 geschaffenen polnischen Staat. Dieser taucht in der gängigen Geschichtsschreibung nur als Opfer auf. Tatsächlich aber handelte es sich beim damaligen Polen um einen „Schurkenstaat“: Allein zwischen 1918 und 1924 führte Polen Eroberungskriege gegen die meisten seiner Nachbarstaaten. Minderheiten – darunter 2 Millionen Deutsche – wurden brutal unterdrückt.
Spannend liest sich schließlich auch die Schilderung des letzten Jahres vor dem Kriegsausbruch. Folgt man der gängigen Darstellung, so suchte das Deutsche Reich 1939 nur nach einem Vorwand, um Polen zu überfallen. Dieser Sichtweise hält Gerd Schultze-Rhonhof entgegen, dass es zwischen Dezember 1938 und September 1939 intensive deutsch-polnische Verhandlungen gegeben hat. In deren Verlauf war Hitler zu weitergehenden Zugeständnissen an Polen bereit, als alle demokratischen Regierungen der Weimarer Republik zuvor. Dass es dennoch nicht zu einer Verständigung kam, sei einmal mehr vor allem dem Eingreifen Englands zuzuschreiben: Während die britische Diplomatie sich gegenüber Deutschland als ehrlicher Vermittler anbot, riet sie den Polen insgeheim, die Verhandlungen zu boykottieren und es auf Krieg ankommen zu lassen. Die Selbstüberschätzung maßgeblicher polnischer Militärs tat ein Übriges, um die Weichen in Richtung Krieg zu stellen.
Hervorzuheben ist, dass es Gerd Schultze-Rhonhof bei allen seinen Ausführungen nie um eine Verherrlichung der NS-Diktatur geht. Im Gegenteil, die Verbrechen Hitlers – wie etwa die Besetzung der „Rest-Tschechei“ im März 1939 – werden klar benannt, soweit sie für den im Buch behandelten Zeitraum eine Rolle spielen. Zu Recht kritisiert der Autor aber, dass die heutige Schulgeschichtsschreibung sich darauf beschränkt, den deutschen Schuldanteil am zweiten Weltkrieg darzustellen. Der englische, französische und polnische Schuldanteil wird ausgeblendet. Von der „Political Correctness“ unterschlagene historische Zusammenhänge jungen Menschen wieder näher zu bringen, ist Gerd Schultze-Rhonhofs ausdrückliches Anliegen. Es ist daher zu wünschen, dass sein Buch über die Vorgeschichte des zweiten Weltkrieges den Weg in die Hände vieler Mitschüler findet. Material für Fragen und spannende Debatten im Geschichtsunterricht bietet es mit seinen vielen Zitaten und Quellen allemal.
Wer sich durch den Umfang von knapp 600 Seiten abgeschreckt fühlt, findet auf der Internetseite des Autors unter www.vorkriegsgeschichte.de eine Kurzfassung, die gerade bei der Erstellung von Hausarbeiten oder Referaten hilfreich ist.
Das Deutsche Reich?
eine Betrachtung von Michael Winkler
Erklärung zur Nichtexistenz der BRD
Am 23.Mai 1949 wurde das Grundgesetz für die BRD durch Veröffentlichung im BGBL I S. 1ff in Kraft gesetzt. Die BRD selbst wurde aber erst am 07.September 1949 gegründet. Dazu steht im Kommentar zum Grundgesetz von Dr. jur. Friedrich Giese ( erschienen im Verlag KOMMENTATOR G.M.B.H Frankfurt am Main 1949 ):
S. 5 “Das Grundgesetz bedeutet und begründet staatsrechtlich den Vorrang vor allen übrigen Gesetzen… “.
S. 6 “Es gibt also genau genommen keine Bundesrepublik ( Deutschland ), sondern nur eine westdeutsche Bundesrepublik in Deutschland.”
S. 3 Aber auch die “Rats”-Bezeichnung des Parlamentarischen Rates war treffend. Es entbehrte der beschließenden Kompetenz, war weder befugt, die bundesstaatliche Verfassung in Kraft zu setzen, noch befugt, den nach diesem Grundgesetz verfassten Bundesstaat ins Leben treten zu lassen.
S.4 Das “Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland” soll nach Art. 145 mit dem Ablauf des Tages der Verkündung, also am 23.Mai 1949 um 24 Uhr in Kraft getreten sein. Dies bedarf staatsrechtlicher Klärung. Die Frage, ob das Inkrafttreten einer Verfassung vor dem Inslebentreten des Staates möglich sei, ist zu verneinen. Positives Recht eines Staates kann vielleicht diesen Staat überleben, nicht aber seiner Entstehung vorausgehen. Vom Zollrat Karl Wicke wurde 1954 in der Staatskunde zum Staats- und Verfassungsrecht erschienen in der Frage und Antwortbücherei Band II ( Hermes Verlag ) folgendes niedergeschrieben:
S. 9 “Was ist ein Staat ?”
“Der Staat ist die rechtmäßige Vereinigung von Menschen ( Staatsvolk ) innerhalb eines bestimmten Gebietes ( Staatsgebiet ) unter höchster Gewalt ( Staatsgewalt ) in einer festen Rechtsordnung ( Staatsverfassung ) “.
S. 9 Pkt. 4 “Was verstehen Sie unter dem Staatsvolk ?”
“Staatsvolk ist die Gemeinschaft der Menschen, die dieselbe Staatsangehörigkeit besitzen ( die Staatsbürger sind ).”
S. 12 Pkt. 22 “Was ist das Staatsgebiet ?”
“Unter Staatsgebiet versteht man das Gebiet, also den Raum, auf dem das Staatsvolk dauernd lebt, und innerhalb dessen sich die Staatstätigkeit entfaltet. Innerhalb des Staatsgebietes gilt die Herrschaftsgewalt ( Gebietshoheit ) des Staates.”
S. 14 Pkt. 33 “Was verstehen Sie unter Staatsgewalt ?”
“Die Staatsgewalt ist die dem Staat innewohnende Fähigkeit, die Herrschaft über das Staatsvolk und das Staatsgebiet auszuüben.”
Dieses Wissen, das Herr Zollrat Karl Wicke 1954 weitergegeben hat, soll den Zollbeamten Wegweiser in das vermeintliche Gestrüpp des grundlegenden Rechtes allen Staatslebens und des deutschen insbesondere sein.
Schlussfolgerung aus dem bisher vorgetragenem:
1. Es ist festzustellen, dass das Grundgesetz ein von den Westalliierten klar angewiesenes Besatzungsstatut ( Genehmigungsschreiben der Alliierten Pkt. 9 ) darstellt.( siehe auch: – Frankfurter Dokumente 01.Juni 1948 – Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland vom 12.Mai 1949 )
Die Gründung der BRD konnte keine Staatsgründung sein, sondern allenfalls eine Gründung eines Besatzungsrechtlichen Mittels zur Selbstverwaltung der drei besetzten Zonen der Westalliierten lt. Art.43 Haager Landkriegsordnung von 1907 RGBl. v. 1910 S. 147. Die Grundlagen einer Staatsbildung lagen aus folgenden Gründen ebenfalls nicht vor:
Im Orientierungssatz des BVGU 2BvF1/73 ist klar festgehalten, dass das Deutsche Reich rechtlich existiert. Es können keine zwei Staaten auf einem Staatsgebiet existieren, somit gebührt, wie im o. g. Urteil erläutert, dem Deutschen Reich der Vorrang.
- Die BRD hatte niemals ein Staatsvolk. Die Staatsangehörigkeit ist nach wie vor die des Deutschen Reiches. ( siehe Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22.Juli 1913 ausgegeben am 31.Juli 1913 zuletzt geändert am 21.August 2002 , BGBl 2002 T. I, S. 3322).
- Eine Staatsgewalt hat die BRD niemals besessen. Die fehlende Staatsgewalt der BRD ist oben unter Grundgesetz bereits klar festgestellt und wird im immer noch geltenden Besatzungsstatut vom 10.April 1949 von den drei Westalliierten Mächten bestätigt. Darin heißt es klar und unmissverständlich im Art. IV :
“Die deutsche Bundesregierung und die Regierung der Länder werden befugt sein, nach ordnungsmäßiger Benachrichtigung der Besatzungsbehörden den auf diesen Behörden vorbehaltenen Gebieten Gesetze zu veranlassen und Maßnahmen zu treffen, es sei denn, dass die Besatzungsbehörden etwas anderes besonders anordnen.“ Im Art. V lautet es “Jede Änderung des Grundgesetzes bedarf vor Inkrafttreten der ausdrücklichen Genehmigung der Besatzungsbehörden. “
Damit sollte bewiesen sein, dass die BRD von Anfang an kein Staat, sondern ein Besatzungsrechtliches Mittel zu Selbstverwaltung eines besetzten Gebietes war. Dieses Selbstverwaltungsmittel hat nunmehr am 17.Juni 1990 den Art. 23 des Grundgesetzes gestrichen bekommen und war somit mit Wirkung vom 18.Juni 1990 handlungsunfähig untergegangen, denn wenn kein Geltungsbereich für ein Grundgesetz vorhanden ist, kann es ( GG ) nirgends gelten. Jetzt sind aber wichtige völkerrechtliche Protokolle für 30 Jahre unter Verschluss und man könnte diese Tatsache nicht nachweisen. Es bleibt ein Verweis auf das Urteil des Sozialgerichts Berlin auf die Negationsklage ( Az. S 72 Kr433/93 ) vom 19.Mai 1992.
In diesem wurde festgestellt, “das man nicht zu etwas beitreten kann, was bereits am 17.Juni 1990 aufgelöst worden ist.”
Ersatzweise, um es anders zu beweisen, dass die BRD zu keiner Zeit eine rechtliche Möglichkeit hatte, sich auf mitteldeutsches Gebiet auszuweiten, wird hier angebracht, dass der Einigungsvertrag vom 31.August 1990 die Aufhebung des Art. 23 GG im Art. 2 anordnet. Durch Inkrafttreten des Einigungsvertrages durch die Veröffentlichung des Gesetzes über den Einigungsvertrag im BGBl. II 1990 S.885 am 23.September 1990 ( vom 31.August 1990 zwischen der BRD und der DDR über die Herstellung der Einheit bzw. mit der Bekanntmachung vom 16.Oktober 1990 BGBl. II zum 29.September 1990 ) wurde es der DDR am 03.Oktober 1990 unmöglich auf Basis des aufgehobenen Grundgesetz Artikel 23 beizutreten. Also hätte seit dem 18.Juni 1990 spätestens seit 29.September 1990 eine BRD keinen Geltungsbereich mehr und hätte somit keine Grundlage für ihre weitere Existenz und erst recht nicht die Möglichkeit sich auf das mitteldeutsche Gebiet auszuweiten ( ehemalige DDR / russisches Besatzungsgebiet ).
Hierzu die Beweise:
Im Urteil 2BvF 1/73 steht unter Gründe B. III. Abs. 1
“Mit der Errichtung der Bundesrepublik wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert.”
“Die BRD ist also nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches.”
“Sie, ( die BRD ) beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes.”
“Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den im Art. 23 GG genannten Ländern.”
Im Einigungsvertrag ist wie oben aufgeführt im Art. 2 festgehalten, dass Artikel 23 Grundgesetz aufgehoben wird.
Dies ist mit Wirkung vom 23.September 1990 geschehen , siehe BGBl. 1990 Teil II S. 885 ff und Seite ff. Somit konnte auch hilfsweise so gesehen die DDR am 03.Oktober 1990 dem Grundgesetz nicht mehr beitreten,da dieses spätestens seit dem 29.September 1990 nicht mehr bestand. Es wird jedoch daran festgehalten, dass der Art. 23 GG schon seit dem 18.Juni 1990 – 0.00 Uhr nicht mehr vorhanden war, siehe o.g. Urteil Az. S 71 Kr 433/93. Im Vertrag über abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland vom 12.September 1990 ( BGBl. 1990 Teil II S. 1318 ff., Ausgabe 13.Oktober 1990 ) lautet es im Artikel 1, Abs. 1
“Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen.” Dieser Vertrag ist bis heute nicht ratifiziert, da nur das vereinte Deutschland dieses hätte tätigen können. Deutschland ist aber nicht die BRD oder DDR. Deutschland ist lt. Militärgesetz 52 des Alliierten Kontrollrates ( ehemals SHAEF-Gesetz Nr. 52 ) Artikel 7, Abs. e ) “Deutschland” bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31.Dezember 1937 bestanden hat.
Im Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin vom 25.September 1990, BGBl. II 1990 S. 1274 ff , ausgegeben am 02. Oktober 1990 ist festgehalten:
Vorwort Abs. 6 2 – In der Erwägung, dass es notwendig ist, hierfür in bestimmten Bereichen einschlägige Regelungen zu vereinbaren, welche die deutsche Souveränität in Bezug auf Berlin nicht berühren. Artikel 2 Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in Bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.
Artikel 4 Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Behörden oder durch eine derselben eingesetzten Gerichte oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in Bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt.
Es kann überhaupt nicht deutlicher gesagt werden, dass Deutschland nicht souverän ist. Deutschland kann auch nicht souverän sein, da das Deutsche Reich zwar wie oben bewiesen, ein Staatsvolk und ein Staatsgebiet hat, aber die Staatsgewalt in Ermangelung eines Friedensvertrages immer noch unter Besatzungshoheitlicher Gewalt steht. Da es seit November 2003 eine gesetzgebende Nationalversammlung im Deutschen Reich auf der Basis der Verfassung der Weimarer Republik vom 11.August 1919 gibt und seit dem 23.Mai 2004 einen Landtag im Freistaat Sachsen auf der Basis der Landesverfassung vom 01.November 1920, ist das Deutsche Reich rechtlich wieder handlungsfähig.
Redaktion: Peter Christian Nowak , Petra Karl , Dirk Grund
Fakt Nr.1: Die Kapitulation des Deutschen Reiches
Es bestand aus 22 monarchistischen Staaten und drei Stadtstaaten, sowie dem Reichsland Elsass-Lothringen und hatte eine Gebietsgröße von 540 777 qkm mit 60 Millionen Einwohnern (Stand 1905).
Am 11. August 1919 wurde aus der Monarchie Deutsches Reich eine Republik, die Weimarer Republik und natürlich wurde die Verfassung entsprechend ihrer Zeit der veränderten Staatsform angepasst.
Allerdings umfasste das Deutsche Reich in der Staatsform ,,Republik“ nunmehr nur noch ein Staatsgebiet von 468 718 qkm und hatte 1925 etwa 62 Millionen Einwohner (Quelle: Encarta Enzyklopädie).
Warum war das Staatsgebiet kleiner geworden?
a) Der I. Weltkrieg 1914 — 1918
Als Folge des Krieges erfolgte durch den Friedensvertrag von Versailles im Jahre 1919/20 zwischen dem Deutschen Reich und den Siegermächten u. a. die erzwungene Vereinbarung, dass Elsass-Lothringen zunächst als Pfand für den Erhalt des Friedens besetzt bleibt. Ein Teil östlich Preußens — Oberschlesien – musste an Polen abgetreten werden. Den Deutschen dort stellte man anheim, entweder Polen zu werden oder ins Deutsche Reich überzusiedeln.
Dieser Teil der Vereinbarung und auch weitere Teile dieses Friedensvertrages verstießen eindeutig gegen viele Bestimmungen der Haager Landkriegsordnung von 1907 (HLKO), insbesondere gegen die Artikel 46 und 55. Zwar lassen diese Bestimmungen die Besetzung eines Gebietes zu, aber nicht deren Annexion (gewaltsame Einverleibung von Gebieten). Die Besatzer haben Verwalterpflichten und nach der Befriedung Rückgabepflichten. Wann, ist nicht geregelt (Quelle. Haager Landkriegsordnung.de — das Deutsche Reich trat 1910 der HLKO bei).
Dies erklärt nunmehr, warum das Deutsche Reich ab 1914 und mit Ausrufung der Weimarer Republik 1919 ein kleineres Staatsgebiet hatte.
Gelesen werden muss in diesem Zusammenhang der Versailler Friedensvertrag. Das kann die Augen darüber öffnen, warum es dann 1933 zu dem kam, was sich keiner mehr wünschen kann. Man sollte sich gedanklich in die Menschen dieser Zeit versetzen oder ggfls. mit Betroffenen oder deren Nachkommen darüber sprechen, die von den Auswirkungen dieses erpressten und inhaltlich rechtswidrigen Friedensvertrages in den folgenden Jahren betroffen waren.
(Quelle: documentArchiv.de… Hinweis: Der Friedensvertrag von Versailles umfasst sehr viele Seiten und Anlagen zu einzelnen Punkten des Vertrages, es ist eine Kostenabwägung, sich dieses sehr wichtige Dokument der Zeitgeschichte evtl. als Buch zu besorgen oder auszudrucken)
b) Der II. Weltkrieg 1939 – 1945
Das deutsche Volk musste nun mit dem Ergebnis des Friedensvertrages von Versailles aus dem Jahr 1919/20 leben. Es nahm die Herausforderung an, konnte aber die völlig überzogenen und ungerechten Forderungen aus diesem Vertrag einfach nicht erfüllen. Die Menschen damals wussten über ihre Situation sehr wohl gut Bescheid und sie konnten erkennen, was da mit ihnen durch diesen Friedensvertrag gemacht worden war.
Es war daher für einen Adolf Hitler nicht unmöglich, die Führung dieses Volkes im Wege des Staatsstreiches von oben durch Druck auf die Abgeordneten zu übernehmen.
So entstand 1933 mit der Machtergreifung Hitlers wieder eine neue Staatsform, diesmal eine Diktatur auf der Grundlage der Weimarer Verfassung. Die gewählten Abgeordneten des Reichstages im Deutschen Reich willigten in der Folge durchaus verfassungskonform dem Ermächtigungsgesetz vom 24.03.1933 zu, das wesentliche Teile der Verfassung außer Kraft setzte, aber eben nicht die ganze Verfassung.
Es erfolgten sodann unzählige Gesetze, Verordnungen und Hitler-Erlasse, deren schlimme Auswirkungen allen bekannt sind. Hitler hatte freie Bahn. Den durch den Versailler Vertrag geknebelten Deutschen war es daher auch nicht schwer zu vermitteln, dass sie sich gegen das Diktat der Siegermächte des I. Weltkrieges widersetzen mussten und sei es durch einen Krieg.
Hitler nannte seine Regierungszeit das 3. Reich. Warum? Man erinnert sich: (1871 Gründung des 1. Deutschen Reiches als Monarchie, 1919 Gründung des 2. Deutschen Reiches als Weimarer Republik, 1933 Gründung des folgenden Deutschen Reiches als Diktatur, daher das 3. Reich).
c) Das Ende des II. Weltkrieges
Am 12.09.1944 wurde, anlässlich des 1. Londoner Abkommens, die Aufteilung Deutschlands in Besatzungszonen beschlossen. Zugleich anerkannten die Staaten Groß – Britannien und die UdSSR (unter der damaligen Führung von Churchill und Stalin), dass die USA den militärischen Oberbefehl über die alliierten Truppen hatten und die USA Hauptsiegermacht des II. Weltkrieges ist.
Zugleich mussten alle Vertragsunterzeichner die bereits am 13.02.1944 von General Dwight D. Eisenhauer schriftlich fixierten und bereits erlassenen SHAEF (Supreme Headquarters AIIied Expeditionary Forces) Gesetze anerkennen.
Am 08. Mai 1945 unterzeichnete das Oberkommando der Deutschen Wehrmacht, vertreten durch die Herren von Friedeburg, Keitel und Stumpf die Kapitulationsurkunde.
Das war eine Kapitulation der Heeresführung nach Art. 35 der Haager Landkriegsordnung. Deshalb stand in der Urkunde auch unter Ziffer 4:
“Die Kapitulation stellt keine Präjudiz (Vorentscheidung) für an ihrer Stelle tretende allgemeine Kapitulationsbestimmungen dar, die durch die Vereinten Nationen oder in deren Namen festgesetzt werden und Deutschland und die Deutsche Wehrmacht als Ganzes betreffen werden.“
Dazu heißt es in der Überschrift aus Braunschweiger Zeitung vom 08. Mai 1995, Seite 4:
“Vor 50 Jahren kapitulierte die deutsche Wehrmacht – Reichsregierung arbeitete noch bis Ende Mai 1945″
Und weiter nach der Braunschweiger Zeitung vom 08. Mai 1995, Seite 5:
“Der Wehrmacht blieb nur noch die Kapitulation. Sie war ein militärischer Akt, der die Existenz der deutschen Armee beendete. Politisch-faktisch existierte das Deutsche Reich noch zwei Wochen fort.”
Braunschweiger Zeitung, a. a. O.:
“Diese Reichsregierung, die letzte des Deutschen Reiches, wurde, ebenso wie Dönitz, am 23. Mai 1945 von den Alliierten abgesetzt. Die Alliierten übernahmen nun gemeinsam die Verwaltung des besiegten und besetzten Deutschlands.”
Bildunterschrift aus Braunschweiger Zeitung vom 08. Mai 1995, Seite 5:
“Für 20 Tage war Flensburg-Mürwik Sitz der Reichsregierung: Erst am 23. Mai wurde Hitler-Nachfolger Großadmiral Karl Dönitz … mit seinem Kabinett in der Marineschule von einer englischen Einheit gefangen genommen, … “
Und auch hier zeigt sich in der Berichterstattung einer weiteren bundesdeutschen Zeitung der vielfach bekannte fahrlässige Umgang mit den tatsächlichen Fakten. Denn es gab durch den Selbstmord von Adolf Hitler weder einen legalen Reichspräsidenten Dönitz noch weiterhin das “Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich”, welches der Alliierte Kontrollrat allerdings noch im September 1945 aufgehoben haben wollte.
Reichsgesetzblatt, Teil I, Ausgegeben zu Berlin, den 24. März 1933 (Nr.25)
Gesetz zur Verlängerung des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich
Artikel 1
Reichsgesetze können außer nach dem in der Reichsverfassung vorgesehenen Verfahren auch durch die Reichsregierung beschlossen werden..
Artikel 2
Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze können von der Reichsverfassung abweichen, soweit sie nicht die Einrichtung des Reichstags und des Reichsrats als solche zum Gegenstand haben. Die Rechte des Reichspräsidenten bleiben unberührt.
Artikel 5
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Es tritt mit dem 1. April 1937 außer Kraft; es tritt ferner außer Kraft, wenn die gegenwärtige Reichsregierung durch eine andere abgelöst wird.
Reichsgesetzblatt Teil I, Ausgegeben zu Berlin, den 30. Januar 1937 (Nr. 14)
Gesetz zur Verlängerung des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich
Der Reichstag hat das folgende Gesetz einstimmig beschlossen, das hiermit verkündet wird.
Einziger Artikel
(1) Die Geltungsdauer des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. März 1933
(Reichsgesetzblatt Teil I, S. 141) wird bis zum 1. April 1941 verlängert….
Reichsgesetzblatt Teil I, Ausgegeben zu Berlin, den 31. Januar 1939 (Nr. 15)
Gesetz zur Verlängerung des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich.
Der Reichstag hat in Ergänzung des Gesetzes vom 30. Januar 1937 (Reichsgesetzblatt Teil I, S. 105) das folgende Gesetz einstimmig beschlossen, das hiermit verkündet wird:
l. Die Geltungsdauer des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. März 1933 (Reichsgesetzblatt Teil I, S 141) wird bis zum 10. Mai 1943 verlängert.
Reichsgesetzblatt Teil I, Ausgegeben zu Berlin, den 15. Mai 1943 (Nr. 49)
Erlaß des Führers über die Regierungsgesetzgebung. Vom 10. Mai 1943
Mit Rücksicht darauf, daß das Gesetz vom 24. März 1933 (Reichsgesetzblatt Teil I, S. 141) formell am 10. Mai 1943 abläuft, bestimme ich:
Die Reichsregierung hat die ihr durch das Gesetz vom 24. März 1933 übertragenen Befugnisse auch weiterhin auszuüben.
Ich behalte mir vor, eine Bestätigung dieser Befugnisse der Reichsregierung durch den Großdeutschen Reichstag herbeizuführen.
A. Hitler hat in seinem politischen Testament vom 29. April 1945, 4.00 Uhr, im zweiten Teil den Großadmiral Dönitz zum Reichspräsidenten und Obersten Befehlshaber der Wehrmacht ernannt. Kraft seines Amtes als Reichspräsident, das ihm mit der Volksabstimmung vom 19. August 1934 rechtsgültig übertragen worden ist, konnte der Reichspräsident Adolf Hitler einen Reichskanzler jederzeit ernennen. Der Reichspräsident musste jedoch in einer Wahl durch das Volk gewählt werden. Daran änderte auch das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich nichts.
Der illegale Vorgang durch die Ernennung eines scheinbaren Reichspräsidenten Dönitz als Nachfolger von A. Hitler hatte aber auch die gegenwärtige Regierung rechtsgültig aufgelöst und mit Hitlers Tod besiegelt.
Und damit war schon vor dem Kriegsende wieder die vollständige Weimarer Verfassung in Kraft! Gemäß dieser konnte nach Art. 45 – Der Reichspräsident vertritt das Reich völkerrechtlich – auch nur ein legal gewählter Reichspräsident eine völkerrechtskonforme Kapitulation für das Reich unterschreiben.. Das ist aber nicht erfolgt!!.
