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	<title>Der BRD Schwindel &#187; Deutsche Reich</title>
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	<description>Wie das &#34;Personal&#34; in der BRD &#34;verschaukelt&#34; wird</description>
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		<title>Finnische Dokumente &#252;ber den II. Weltkrieg st&#252;tzen revisionische Argumente</title>
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		<pubDate>Thu, 15 Jul 2010 09:09:28 +0000</pubDate>
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			<content:encoded><![CDATA[<p class="syndicated-attribution"><em>RSS via <a href="http://www.terra-germania.info/finnische-dokumente-uber-den-ii-weltkrieg-stutzen-revisionische-argumente">terra-germania</a></em></p>
<p>Lesezeit: 7 &#8211; 12 Minuten</p>
<p><span id="more-16288"></span></p>
<address style="text-align: justify;">Unter Vorbehalt Weiterleitung anscheinend extrem wichtiger  Dokumente, von denen in der Vergangenheit schon ger&#252;chtweise die Rede  war.Allerdings waren damals Zweifel an der Seriosit&#228;t der Autoren  laut geworden. Allerdings ist der &#252;beraus fr&#252;he Zeitpunkt einer engsten  planerischen Zusammenarbeit zwischen Stalin, Churchill und Roosevelt  sehr plausibel!</address>
<p style="text-align: justify;"><strong><a rel="lightbox[7514]" href="http://www.terra-germania.info/wp-content/uploads/2010/07/erkki-hautamaeki1.jpg"><img class="alignleft" style="margin: 10px;" title="erkki-hautamaeki" src="http://www.terra-germania.info/wp-content/uploads/2010/07/erkki-hautamaeki1-160x90.jpg" alt="" width="160" height="90" /></a>Betreff: Finnische Dokumente &#252;ber  den II. Weltkrieg beweisen Deutschlands Unschuld</strong></p>
<h4 style="text-align: justify;">Ein gutes Buch! Der Wahrheit verpflichtet!</h4>
<p style="text-align: justify;">Hoffentlich bald in Deutscher Sprache</p>
<p style="text-align: justify;">Finnische Dokumente &#252;ber den II. Weltkrieg und seine Vorgeschichte.  Die Gilde deutscher Historiker ist aufgefordert, das nachstehende Buch  zur Kenntnis zu nehmen und kritisch zu bewerten. Sollten sich die  finnischen geheimdienstlichen Erkenntnisse als seri&#246;s erweisen, mu&#223; die  j&#252;ngste Geschichte umgeschrieben werden. Die These von der Alleinschuld  des Deutschen Reiches am II. Weltkrieg ist demnach nicht mehr zu halten.  Nicht umsonst durfte Rudolf Hess &#252;ber seine Mission weder sprechen noch  schreiben. Er wurde entgegen allen menschenrechtlichen Maximen in  Einzelhaft 45 Jahre zu Tode gequ&#228;lt. Sein Sohn, ehemals Rechtsanwalt,  behauptet mit guten Argumenten die Ermordung seines Vaters durch die  Engl&#228;nder, um einer diskutierten Freilassung zuvorzukommen. Die  Unterlagen &#252;ber das Friedensangebot des deutschen Diktators sind nach  zweimaliger Verl&#228;ngerung durch die britische Regierung bis zum Jahre  2047 gesperrt. Warum wohl?</p>
<p style="text-align: justify;">Erkki Hautam&#228;ki, Finnland i stormes &#246;ga.</p>
<p style="text-align: justify;">Der finnische Autor Erkki Hautam&#228;ki, Studienrat, Major d. Reserve,  Rektor des Vuokattiidrittsinstitut in der Zeit von 1970 – 1990, hat  jetzt nach langer Vorarbeit einen geschichtlichen Auftrag des finnischen  Feldmarschalls Mannerheim und dessen Stabsoffizier Vilho Tahanvainen  (1913-1992) erf&#252;llt, indem er ein Buch unter dem Titel Finnland  istormens &#246;ga, in schwedischer Schriftsprache, der skandinavischen – und  damit der europ&#228;ischen &#214;ffentlichkeit &#252;bergab.</p>
<p style="text-align: justify;">Das epochale Werk Hautam&#228;kis, dessen Inhalt sich auf die bisher  unver&#246;ffentlichten geheimdienstlichen Aufkl&#228;rungs-ergebnisse des  finnischen Feldmarschall Mannerheim, und seines unerm&#252;dlichen  patriotischen Geheimagenten Tahanvainen st&#252;tzt, f&#252;llt jetzt einige der  letzten wei&#223;en Flecken in den B&#252;chern der j&#252;ngsten Geschichtsschreibung  der europ&#228;ischen V&#246;lker.</p>
<p style="text-align: justify;">Nach Mannerheims Tod im Jahre 1951, er-hielt der Autor Hautam&#228;ki  durch den ehemaligen finnischen Offizier Vilho Tahanvainen Einblick in  die geheimdienstliche Sammlung s. k. P&#228;rm S-32, wodurch erst jetzt die  fehler- und irrtumsfreie, hinter-grundpolitische Situation Europas, hier  im Besonderen der von Finnland und Deutschland, im Hinblick auf die bis  jetzt unerkannt gebliebene geheimb&#252;ndlerische Zusammenarbeit der  US-Ame-rikaner mit dem sowjetischen Diktator Stalin, diese bereits zur  Zeit der deutsch-sowjetischen Vertr&#228;ge vom 23. August 1939 und vom 28.  September 1939 bekannt, inhaltlich betreffend, die Auslieferung der  Baltischen Staaten durch England an den Bolschewismus.</p>
<p style="text-align: justify;">Nachdem schon parteifreie unabh&#228;ngige Geschichtswissenschaftler wie  Viktor Suvorov (Resun), Johannes Hoffmann, Walter Post, Werner Maser  u.a., v&#246;lkerrechtskonform den Nachweis f&#252;hrten, da&#223; das deutsche  „Barbarossa“ Pr&#228;ventive vom 22. Juli 1941 kein v&#246;lkerrechtswidriger  &#220;berfall auf eine angeblich friedliche Sowjetunion, sondern ein  deutscheurop&#228;ischer Opfergang gegen die damals gr&#246;&#223;te Armee der Welt,  die waffenstarrende Rote Armee gewesen ist, hat nun Erkki Hautam&#228;ki, mit  seinem historischen Befund, mutig, entschlossen und nur der  geschichtlichen Wahrheit verpflichtet, den Beweis der antieurop&#228;ischen  Kriegsplanung gegen Europas Mitte erbracht, wobei seinem finnischen  Vaterland SUOMI, die Rolle eines Bauernopfers zugedacht war, als die  sowjetische Rote Armee das kleine Land des europ&#228;ischen Nordens, am 30.  November 1939, den Absprachen mit Churchill vom 15 Oktober 1939 folgend,  grundlos und aus reinem Machtkalk&#252;l &#252;berfiel.</p>
<p style="text-align: justify;">Hitler und Ribbentrops energischem ultimativem Einschreiten, entgegen  dem bereits deutlich sichtbaren Vertragsbruch durch die Sowjets ist es  zu danken gewesen, da&#223; die Rote Armee am 13. M&#228;rz 1940 diesen  v&#246;lkerrechstwidrigen Finnlandfeldzug abbrechen mu&#223;te.</p>
<p style="text-align: justify;">In Kapitel 10 schildert der Autor, wie der Feldmarschall Carl Gustav  Freiherr von Mannerheim durch seine Geheimagenten in Schweden, darunter  „Groessmann“ und General L. Malmberg (agent B), Kenntnis von dem  geheimen Milit&#228;rkomplott Stalins und Churchills gegen das Deutsche Reich  erlangte.</p>
<p style="text-align: justify;">Die angloamerikanische – sowjetrussische &#220;bereinkunft zwischen  Churchill und Stalin sah vier Fronten zur Einkreisung und Niederwerfung  des Deutschen Reiches vor. Im Vorlauf: die Besetzung und Annektierung  der Baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen, durch die UdSSR –  und danach die Besetzung und Annektierung Finnlands, ebenfalls durch die  UdSSR.</p>
<p style="text-align: justify;">Front 1 (Nordfront):</p>
<p style="text-align: justify;">Landung franz&#246;sischer und englischer Expeditionsstreitkr&#228;fte in  D&#228;nemark, Norwegen und Nordschweden; Tarnung dieses geplanten  V&#246;lkerrechtsbruchs als angebliche „Hilfsma&#223;nahme f&#252;r das von den Sowjets  bedrohte Finnland“.</p>
<p style="text-align: justify;">Front 2 (Westfront):</p>
<p style="text-align: justify;">Angriff der Grande Nation (Frankreich) auf das Deutsche Reich unter  Einschlu&#223; und Beteiligung der angeblich Neutralen Niederlande und  Belgien.</p>
<p style="text-align: justify;">Front 3 (S&#252;dfront):</p>
<p style="text-align: justify;">Angriff Serbiens und Griechenlands auf s&#252;ddeutsches Reichsgebiet, zum  Zweck der Bindung deutscher Truppen zugunsten des Gro&#223;angriffs der  Roten Armee im Osten des Reiches. Planung der britischen Strategie des  „Middle East Commands“, den Balkan als „Waffe“ gegen das Deutsche Reich  einzusetzen.</p>
<p style="text-align: justify;">Front 4 (Ostfront – „Barbarossa“-Front):</p>
<p style="text-align: justify;">Hauptangriff gegen das Deutsche Reich.! Da nach der Niederwerfung  Polens, die deutsche Ostgrenze sich nun direkt zur UdSSR befand,  woraufhin nun die riesigen sowjetischen Angriffskr&#228;fte dort aufgebaut  wurden. (s. Victor Suvorov: „Hitler in Stalins Kalk&#252;l“)</p>
<p style="text-align: justify;">Reihenfolge des Vierfronten-Milit&#228;rkomplottes:</p>
<p style="text-align: justify;">1) Nordfronter&#246;ffnung,</p>
<p style="text-align: justify;">2) Westfronter&#246;ffnung,</p>
<p style="text-align: justify;">3) Balkanfront und</p>
<p style="text-align: justify;">4) letztendlich der Hauptangriff der Planung mit dem Gro&#223;angriff der  Roten Armee an der Ostfront des Reiches. Zur Zeitplanung geh&#246;rte auch,  die Rote Armee sollte bereits im Juni 1940 Berlin besetzt haben.</p>
<p style="text-align: justify;">Die deutschen „Blitzfeldz&#252;ge“, „Weser&#252;bung“ (Norwegen) – englische  Verb&#228;nde waren bereits am 09. April 1940 bei Narwik gelandet(!) – sowie  der Frankreichfeldzug ab dem 10. Mai 1940, machten die  Churchill-Stalin-Kriegsplanung zeitlich zun&#228;chst zunichte, ebenso der  griechisch-jugoslawische antideutsche Putsch kommunistischen Ursprungs  unter der F&#252;hrung des Churchill-Agenten Simovic, wurde mit dem deutschen  Balkanfeldzug neutralisiert.</p>
<p style="text-align: justify;">(Anm. England und Frankreich hatten bereits am 03. September 1939  unter ziemlich provokativen politischen Umst&#228;nden dem Deutschen Reich  den Krieg erkl&#228;rt, ohne eigene Aktionen folgen zu lassen. Erst am 10.  Mai 1940 bereinigte die Deutsche Wehrmacht mit ihrem „Blitzfeldzug“  diese unw&#228;gbare, deshalb sehr unliebsame Feindlage.)</p>
<p style="text-align: justify;">Die Churchill-Stalin-Kriegsplanung gegen das Deutsche Reich mu&#223;te  daher zeitlich umgruppiert werden. Seitens der Sowjetunion wurde der  sowjetrussische Gro&#223;-angriff auf Deutschland unter dem Decknamen  „Apparazije graza“ auf den 10. Juli 1941 terminiert, dem Adolf Hitler  mit dem Rettungs- und Opferungsunternehmen „Barbarossa“ am 21. Juni 1941  zuvorkam, aber letztendlich aufgrund des nur aus der Not geborenen  Unternehmens, der Verhinderung um jeden Preis der Bolschewisierung  Europas, infolge der gewaltigen &#220;bermacht unterging.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Autor Hautam&#228;ki hat die aufgedeckte – und im Grunde  antieurop&#228;ische – Kriegsplanung Churchills unter Einbeziehung der  Sowjets, nicht nur gegen Deutschland, sondern auch gegen die kleinen  V&#246;lker, besonders in Osteuropa, mit Kartenskizzen belegt, so, wie sie  auf des Feldmarschall Mannerheims Lagekarte kamen, und so auch der  Deutschen Reichsregierung bekannt wurden.</p>
<p style="text-align: justify;">Der wahre Sachverhalt d&#252;rfte die &#252;berlebt habende Kriegsgeneration  aller L&#228;nder noch im Nachhinein erschauern lassen, wenn sie sich  vorstellen, was w&#228;re gewesen(?), wenn…</p>
<p style="text-align: justify;">die Sowjets mit ihrem angriffsbereiten, hochger&#252;steten Millionenheer  an den Atlantik gelangt w&#228;ren. Da&#223; es nicht so kam, ist nicht zuletzt  auch unseren finnischen Eurogeschwistern zu danken.</p>
<p style="text-align: justify;">Nachdem die finnische Regierung auf Grund der Kriegslage im Osten  1944, aus dem Verteidigungsb&#252;ndnis mit Deutschland und den mehr als  910.000 europ&#228;ischen Freiwilligen (der Waffen-SS), ausscheiden mu&#223;te,  erging in der Folge dessen, an Feldmarschall Mannerheim der Befehl der  sowjetischen Besatzungsmacht, die hier behandelten geheimdienstlichen  Aufzeichnungen auszuliefern, was wegen deren Brisanz auch plausibel war.</p>
<p style="text-align: justify;">Mannerheim gab seinen Stabsoffizieren zuvor jedoch Anweisung, Kopien  anzufertigen und diese zur&#252;ckzubehalten und sie sp&#228;ter dann zu  ver&#246;ffentlichen. Damit beauftragte er verpflichtend Vilho Tahanvainen  und einen weiteren Ex-Offizier, welche teils wegen Bedrohung, teils  wegen Krankheit, den Ver&#246;ffentlichungsauftrag ihres Feldmarschalls nicht  erf&#252;llen konnten, jedoch noch vor ihrem eigenen Tod, den tapferen und  t&#252;chtigen Erkki Hautam&#228;ki, f&#252;r die Durchf&#252;hrung von Mamnnerheims  Verm&#228;chtnis verpflichten konnten.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Ergebnis liegt nun mit diesem Buche vor. Es hat 238 Seiten, ein  Quellenverzeichnis, und ein Namenregister. Es ist ausgestattet mit  zahlreichen Fotos, Kartenskizzen und Dokumentarmaterial.</p>
<p style="text-align: justify;">Dem Buch ist wegen der vielen f&#252;r Deutschland wichtigen, jedoch meist  unbekannten Vorkommnisse, eine weiteste Verbreitung zu w&#252;nschen.</p>
<p style="text-align: justify;">Es wird gegenw&#228;rtig in die finnische Schriftsprache &#252;bersetzt – und  wegen der Wichtigkeit zur Vervollst&#228;ndigung der deutschen  politisch-milit&#228;rischen Geschichtsschreibung zum Zweiten Weltkrieg  sollte es alsbald eine &#220;bersetzung in die deutsche Schriftsprache  erfahren.</p>
<p style="text-align: justify;">Dem Autor Erkki Hautam&#228;ki geb&#252;hrt der Dank aller Europ&#228;er, weil eine  wirklich gl&#252;ckliche Zukunft der V&#246;lker Europas nicht auf einer L&#252;ge  aufgebaut werden kann, sondern nur auf Wahrheit und absoluter  Tatsachengerechtigkeit.</p>
<address style="text-align: justify;">gez. Fritz Becker<br />
</address>
<address style="text-align: justify;">Erkki Hautam&#228;ki, Finnland i Stormens &#246;ga<br />
</address>
<address style="text-align: justify;">Marskalk GGE Mannerheims hemliga<br />
</address>
<address style="text-align: justify;">P&#228;rm S.32 fran agren 1932 – 1949<br />
</address>
<address style="text-align: justify;">Del I<br />
</address>
<address style="text-align: justify;">1932 – 1940<br />
</address>
<address style="text-align: justify;">&#214;vers&#246;ttning: Folke Benjamin<br />
</address>
<address style="text-align: justify;"><a href="http://www.kaiser-barbarossa.de/kaiserkurier/kurier091/der-wahrheit-verpflichtet.html" >http://www.kaiser-barbarossa.de/kaiserkurier/kurier091/der-wahrheit-verpflichtet.html</a></address>
<p class="syndicated-attribution">
<hr />
<h5>Quelle und Copyright: <a href="http://www.terra-germania.info/finnische-dokumente-uber-den-ii-weltkrieg-stutzen-revisionische-argumente">terra-germania</a> &#8211; Verteiler: <a href="http://www.rss-server.net/feed/">RSS-Server Netzwerk</a></h5>
</p>
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		<title>Die BRD-Beh&#246;rden geraten ins Trudeln</title>
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		<pubDate>Fri, 09 Jul 2010 17:42:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die BRD-Beh&#246;rden geraten ins Trudeln und verstricken sich in ihre eigenen Widerspr&#252;che oder: die sich selbst erf&#252;llende Prophezeiung...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="syndicated-attribution"><em>RSS via <a href="http://www.terra-germania.info/die-brd-behorden-geraten-ins-trudeln">terra-germania</a></em></p>
<p>Lesezeit: 9 &#8211; 14 Minuten</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Die BRD-Beh&#246;rden geraten ins Trudeln und verstricken sich in  ihre eigenen Widerspr&#252;che oder: die sich selbst erf&#252;llende Prophezeiung</strong></p>
<p><span id="more-15497"></span></p>
<address style="text-align: justify;">Berlin, 07.07.2010 angepa&#223;te Ausgabe Nr. 2 v. 07.07.2010 8.50</address>
<address style="text-align: justify;">Redaktionsbeitrag <strong>„les Art“ </strong>Rubrik: Justiz +  &#196;hnliches<br />
www.internet-magazin-les-art.eu Rubrik: Justiz + &#196;hnliches</address>
<p style="text-align: justify;">Im Volksmund sagt man: „nun wird der Hund in der Pfanne  verr&#252;ckt“</p>
<p style="text-align: justify;">Und so kann einem Das vorkommen, wenn man sich das auf der  Zunge  zergehen l&#228;&#223;t, was hier an Ausk&#252;nften und rumgeeiere seitens von  Beh&#246;rden  und dem Innenministeriumder BRD  in Sachen „deutsche  Staatsangeh&#246;rigkeit“  so von sich gegeben wird.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>„les Art“ </strong>erh&#228;lt heute den  telefonischen Bericht  eines Betroffenen (Verschwiegenheitserkl&#228;rung), der sich  eine  Staatsangeh&#246;rigenbescheinigung beantragt hat und diese dann auch f&#252;r  25.00  Euro erhielt. Freudig, endlich einen anst&#228;ndigen Beleg zu seiner   Staatsangeh&#246;rigkeit in den H&#228;nden zu halten, kam er sich jedoch nach   Einsichtnahme in dieses Dokument vor, als habe Stephan Raab ihn jetzt   verulkt.</p>
<p style="text-align: justify;">Es handelte sich um eine gelbes Blatt Papier, ausgestellt mit  dem  Briefkopf der Bundesrepublik Deutschland, Kreis…..,  Ausl&#228;nderabteilung…..  mit dem lapidaren Satz,  da&#223; Herr……. geb. am…….  in…..  „deutscher Staatsangeh&#246;riger“ sei.</p>
<p style="text-align: justify;">Das war es dann.</p>
<p style="text-align: justify;">Also, betrachtet man nun dieses Dokument streng juristisch,  so ist  dieses Dokument nicht den Euro wert, auf dem es gedruckt ist, denn es   besagt gar nichts. Denn Aussteller ist wie vor beschrieben eine  ausstellende  Stelle BRD ohne Staatsangabe, wie man es aus Frankreich  her kennt.   Auch  gibt der Text keine Auskunft dar&#252;ber, was denn nun  die deutsche  Staatsangeh&#246;rigkeit darstelle resp. welcher Staat diese  ausstelle noch zu  welchem Staat diese Staatsangeh&#246;rigkeit,  hinzuzurechnen sei.</p>
<p style="text-align: justify;">Die ausstellende Kreisbeh&#246;rde konnte hierzu auch keine  Aussage  treffen und lehnte eine weitere Stellungnahme ab.</p>
<p style="text-align: justify;">Darauf hin rief nun unser Informant zur Sache das  Innenministerium  der BRD in Berlin an. Hier wurde nun auf die Auskunft „deutsch“  im  P-Ausweis abgehoben und man setzte zu einer gro&#223;en Erkl&#228;rung an. Die   Unterbrechung, doch bitte auf die Frage zu antworten, die eben besagtes  gelbes  Blatt Papier betr&#228;fe ergab, da&#223; der Telefonauskunftgeber im  Innenministerium es  zumindest kannte. Was schon einmal als Vorteil zu  werten war, da ja nun gezielt  nachgefasst werden konnte. Dieser  Auskunftgeber im Auftrage des  Innenministeriums verstieg sich jetzt  doch tats&#228;chlich als „der Schwanz vom  Fischkopf“ zu der Aussage, das DR  g&#228;be es seit 1946 nicht mehr und das die BRD  nun der deutsche Staat  sei, erg&#228;be sich aus Artikel 20 des  Grundgesetzes.</p>
<p style="text-align: justify;">“les Art” versteht die Welt nicht mehr. Der Artikel 20  beschreibt in  G&#228;nze eine Menge, insobesondere das Widerstandsrecht. Aber  nirgends  ist dort auch nur ein Wort zu finden, da&#223; Aussage dar&#252;ber hergibt, die   BRD k&#246;nne identisch mit dem DR sein. Welche Vermessenheit des  Auskunftsgebers.  Entweder wei&#223; man in Berlin nun nicht mehr, was man  antworten soll, hat den  &#220;berblick verloren, oder geht gezielt  manipulatorisch vor. Das mag jeder Leser  f&#252;r sich entscheiden.</p>
<p style="text-align: justify;">Die erneute Nachfrage nach anderen in diesem Zusammenhang  stehenden  Artikeln des GG und des BVG-Urteiles aus den 70er Jahren, sowie des   Urteiles zum DR aus Washington aus dem Jahre 1953, woraus eindeutig das   Bestandsrecht des Deutschen Reiches festgeschrieben steht,  veranla&#223;te  den  Ministeriumssprecher jedoch nun dazu, sich zu weigern weitere  Stellungnahmen  abzugeben und legte einfach auf.</p>
<p style="text-align: justify;">Ein Thor, wer b&#246;ses dabei denkt.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Bundesministerium der Justiz mit Schreiben vom 09.06.2010   erkl&#228;rt im Auftrage von Frau Leutheusser-Schnarrenberger durch Ihren  Sprecher  Herrn Strehl,: das Artikel 123 Abs. 2 des GG bestimmt:</p>
<p style="text-align: justify;">„Recht aus der Zeit vor dem Zusammentritt des Bundestages  gilt fort,  soweit es dem Grundgesetz nicht widerspricht“ (….)</p>
<p style="text-align: justify;">Weiterhin: „das Gesetz &#252;ber die Sammlung des Bundesrechts vom  10.  Juni 1958 f&#252;hrte dazu, dass – mit wenigen Ausnahmen – alle weiterhin als   Bundesrecht geltenden Vorschriften im ….“</p>
<p style="text-align: justify;">Weiter: „Dies und mehrere Rechtsbereinigungsgesetze haben  dazu  gef&#252;hrt, dass die Zahl der fortgeltenden vorkonstitutionellen Gesetze   bereits ziemlich klein geworden sind.“</p>
<p style="text-align: justify;">Versuchen wir doch einmal zu &#252;bersetzen:</p>
<p style="text-align: justify;">Da ist also davon die Rede, das das Recht vor der Zeit des   BRD-Rechtes fortgilt, soweit es dem GG nicht widerspricht“ D.h.,  letztendlich,  die Reichsgesetze gelten fort bis auf die hier in  Zusammenhang stehenden  &#196;nderungen des GG. Also noch einmal, alle von GG  nicht erfassten Gesetze des DR  gelten fort.</p>
<p style="text-align: justify;">Weiterhin: die Sammlung des Bundesrechtes vom 10. Juni  1958….. legen  also das Bundesrecht fest bis auf wenige Ausnahmen. Welche das  sind,  wird nicht benannt. Wir wissen jedoch, da&#223; alle  Alliierteneinschr&#228;nkungen  und Rechte, die festgelegt waren und sind,  nach wie vor in Kraft sind und das  Bundesrecht und das GG sich dem  unterzuordnen haben. Und die Alliierten &#252;ber den  Tag hinaus daraufhin,  jederzeit in die BRD hineinregieren und bestimmen  k&#246;nnen.</p>
<p style="text-align: justify;">Weiter wird davon gesprochen, die vorkonstitutionellen  Gesetze seien  recht klein geworden. Dh., &#252;bersetzt, das alte Reichsrecht, das  formal  Grundlage allen Rechtes in Deutschland ist, ist zwischenzeitlich  derzeit  dezimiert, da&#223; die BRD heute den Anspruch aus sich selbst  begr&#252;ndet, identisch  mit dem Deutschen Reich zu sein und nicht mehr  Nachfolger.</p>
<p style="text-align: justify;">Das widerspricht zwar dem Ansatz des BVG aus den 70er Jahren,  nach  der das DR nicht untergegangen sei, die BRD jedoch nicht  Rechtsnachfolger  sein k&#246;nne, da sie eben ein Provisorium im Auftrage  der Alliierten  darstellt.  &#220;brigens bis heute v&#246;llig unbestritten.</p>
<p style="text-align: justify;">Dieser ganze Spagat dient jedoch einzig nur der    juristisch-intellektuellen Haken&#246;senbildung, der BRD einen legalen   Anstrich zu geben und den Staatsstreich von 1990 im Zusammenhang der   Wiedervereinigung und des g&#252;ltigen Bestandsrechtes des DR, zu vernebeln  und der  Bev&#246;lkerung ein U f&#252;r ein A vorzumachen.</p>
<p style="text-align: justify;">Und nun wird es richtig lustig und es erinnert an eine   Till-Eulenspiegelei mit dem traurigen Rekordunterschied, hier handelt es  sich um  eine staatstragende Feststellung.</p>
<p style="text-align: justify;">Es liegt hier ein Schreiben des Ausw&#228;rtigen Amtes zu einer  Anfrage  aus der Schweiz vor vom 30.50.2010, wo dem AA mitgeteilt wird, da&#223; ein   Herr ….. sich in den Botschaftsgeb&#228;uden des Deutschen Reiches“ in Bern   niedergelassen habe und dort die Funktion eines Botschafters der BRD  einnehme.  Aus den Grundbuchausz&#252;gen ergebe sich eindeutig, da&#223; das  besagte  Botschaftsgeb&#228;ude nicht der BRD geh&#246;re, sondern nur von ihr  genutzt werde, da  der Eigent&#252;mer eben das Deutsche Reich sei.</p>
<p style="text-align: justify;">Zur Aufkl&#228;rung dieses Sachverhaltes teilte nun das Ausw&#228;rtige  Amt  als Antwort vom 21. Juni 2010 mit, es sei richtig, der besagte Herr Dr.  Axel  Bernd sei Botschafter der BRD in der Schweiz und ordentlich  akkreditiert und  Herr Berg besitze die deutsche Staatsangeh&#246;rigkeit.</p>
<p style="text-align: justify;">Zwischenbemerkung von<strong> „les Art“ </strong></p>
<p style="text-align: justify;">Wie also die BRD eine deutsche Staatsangeh&#246;rigkeit der BRD  belegen  kann ist nur schwer nachvollziehbar, schon mal sie eben nicht Eigent&#252;mer   des Geb&#228;udes lt. Grundbuchauszug sei, sondern das Deutsche Reich.</p>
<p style="text-align: justify;">Im Vergleichsfall aus Italien, wo die BRD vor dem  EU-Gerichtshof  wegen einer Pf&#228;ndung gegen des Deutsche Reich in Sachen   Wiedergutmachung aus Griechenland f&#252;r einen Massenmord der SS verloren  hat, da  die BRD eben nicht Rechtsnachfolger des DR sei, sei einmal   dahingestellt.</p>
<p style="text-align: justify;">Die BRD ist also juristisch, staatsrechtlich festgestellt,  nicht  Nachfolger des Deutschen Reiches. Die Eigenaussge der BRD, identisch mit   dem deutschen Reich zu sein, ist jedoch streng juristisch ein Fabel,  da die BRD  ein durch die Allierten 1949 vorgegebenes Provisorium ist.  Siehe die damalige  Legendenbildung mit der ber&#252;hmten “Baracke” in Bonn  als vorl&#228;ufiger  Regierungssitz etc.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Zusammenf&#252;hrung durch die Wiedervereinigung  zweier  Verwaltungsstaatsgebilde eingeschr&#228;nkter Souver&#228;nit&#228;tsdarstellung mit   vorl&#228;ufiger internationaler Respektierung der Gebilde als Staatsersatz,   begr&#252;ndet jedoch weder nach dem nationalen Staatsrecht, noch nach dem   internationalen Recht, das die Wiedervereinigung eine Art  F&#246;derationsgebilde  zweier unabh&#228;ngiger Staaten darstellt, &#228;hnlich des  Versuches der Vereinigung  Europas zu einem Staatengebilde.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Aufgehen der SBZ/DDR in dem Aufgehen  der Atl-BRD, hat keine neue  BRD geboren, sondern, wie von allen politisch immer  wieder im  Wortgebrauch dargestellt, nur das geteilte Restdeutschland als   Kernsubstanz des Deutschen Reiches, was rechtswidrig nach der Haager   Landkriegsordnung verblieb, Wiedervereinigigt. Auch dar&#252;ber gab es in  Ausdruck  noch Ansatz, jemals Zweifel. Die Wiedervereinigung ist die  Wiederherstellung des  resthlich verbliebenen “vereinigten deutschen  Wirtschaftsgebietes” aus der  Gr&#252;ndungsakte des Deutschen Reiches und  somit auch nach allen bestehenden  Rechtsgrundlagen die  Wiederherstellung des Deutschen Reiches in seiner  Verfassungslage von  1971 und den international anerkannten und durch die  Alliierten  festgelegten Grenzen vom 31.12.1937.</p>
<p style="text-align: justify;">&#220;ber diesen Punkt gab  und gibt es bis  heute keine Aussprache,  geschweige denn eine Verhandlung.  Und einen Friedensvertrag mit dem DR  gibt es bis heute auch nicht. Vielleicht  deshalb, weil sich die  Gr&#252;ndungsakte der UNO eben auf der Feindstaatenklausel  zum Deutschen  Reich begr&#252;ndet ist und vielleicht der Grund der UNO, sollte das   wegfallen k&#246;nnen, neue Grundlage ben&#246;tigt.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Aussage der  BRD/NGO-F&#252;hrung, es bed&#252;rfe mit dem deutschen Reich  keines Friedensvertrages, da  die BRD identisch mit dem DR sei und durch  den “2 + 4 – Vertrag” man sich ja nun  vertragen habe und so ein  Friedensvertrag mit dem DR &#252;berfl&#252;ssig geworden ist,da  eben damit  Frieden geschlossen ist,  ist ebenso ein juristischer wie  politischer  Unsinn, wie alle Aussagen zum Thema “ientisch mit dem Deutschen  Reich”  in Sachen BRD.</p>
<p style="text-align: justify;">Die BRD stellt schlicht eine L&#252;ge dar.</p>
<p style="text-align: justify;">Und nun wird es ganz kurios.</p>
<p style="text-align: justify;">Nun schreibt also das Ausw&#228;rtige Amt  in Sachen der  Schweiz, die BRD  sei nicht Rechtsnachfolger des deutschen Reiches, nein, sie ist   identisch mit dem Deutschen Reich.</p>
<p style="text-align: justify;">Nun wissen also die Leser, warum hier der „Hund in der  Pfanne“  verr&#252;ckt wird. Wie kann das dann angehen? Wenn dem also so w&#228;re, dann   ist die BRD direkter Nachfolger der Nazi-Diktatur mit gleichem Anspruch  unter  Auslassung der Rassegesetze. Das hat nat&#252;rlich weitreichende  Konsequenzen und  erkl&#228;rt die obstruse Behauptung aus Politik und  Justiz, das deutsche Volk habe  sich in freier Selbstentscheidung eine  Verfassung namens Grundgesetz gegeben.  Wir als B&#252;rger wussten bis heute  bestimmt nichts davon. Und gefragt? Wir von  <strong>„les  Art“</strong> k&#246;nnen uns nicht erinnern, jemals gefragt worden zu  sein. Und es  erkl&#228;rt die Logik, mit welcher politischen “Sauerei” die BRD sich  der  Macht durch erneute Machtergreifung im Stile des dritten Reiches, sich  des  Reiches bem&#228;chtigt hat.</p>
<p style="text-align: justify;">Das bedeutet jedoch auch, da die BRD das Deutsche Reich ist,  das von  einer bekennenden DDRlerin als Kanzlerin &#252;bernommen wurde und das der   Reichsouver&#228;n wieder mit Erm&#228;chtigungsgesetzen regiert werden, was ja   zwischenzeitlich auff&#228;llig geworden ist und den Tatsachen entspricht,  da&#223; wir  die vermeintliche friedliche Entwicklung der Alt-BRD mit Ihrer  Schlafdemokratie,  vergessen d&#252;rfen.</p>
<p style="text-align: justify;">D.h. aber auch, wir haben wieder eine erneute   Diktatur und die neue  „F&#252;hrerin“ ist Angela Merkel. Was nun auch erkl&#228;rt,  warum Horst K&#246;hler  zur&#252;ck getreten ist, der sich nicht mehr korrumpieren lassen  wollte   und Frau Merkel nun Niemand mehr an Widersachern neben  sich hat.  Aufgrund der allgemeinen Staatskrise und des Rumorens in der   Bev&#246;lkerung eben wegen dieser Ungeheuerlichkeiten der  mit dem   Staatsstreich einhergehenden Machterhaltungsumst&#228;nde eines illegalen   Politetablissements und einer Parteienoligarchie, darf wohl dann in  K&#252;rze mit  dem Ausrufen des Notstandes gerechnet werden und dann die  Diktatur in Erbfolge  im Stile des „dritten Reiches“ in die erneute  Realisierung einm&#252;nden. Gesichert  durch die EU-Pseudoverfassung, die ja  sogar die Todesstrafe f&#252;r Querulanten  vorsieht und eine Schutztruppe,  die an der deutschen Grenze abrufbereit, bereit  steht, Aufst&#228;nde in  Deutschland niederzuschie&#223;en.</p>
<p style="text-align: justify;">So macht es also Sinn und wird verst&#228;ndlich,   was hier an  politischer Akrobatik zelebriert wird. Wie lange das jedoch  gut geht,  da der Souver&#228;n lt. Artikel 20 Abs. 4 und der juristischen   Wissenschaften inkl. BVG-Urteil zur Sache, zum Widerstand verpflichtet  sei,  sollte Jemand die Demokratie besch&#228;digen oder abschaffen wollen,  ist sp&#228;testens  nach dieser Offensichtlichkeit jeder Reichssouver&#228;n  resp. deutsche B&#252;rger  berechtigt, nein, sogar verpflichtet, diese  „Tyrannen“ und Rechtsbeuger und  Staatsstreicher, legal zu entsorgen, wo  immer man Ihrer habhaft werden kann.</p>
<p><strong>Es kommen wirklich interessante Zeiten auf Deutschland zu.   Deutschland? Welches ist denn nun angesprochen?</strong></p>
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<hr />
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		<title>Die deutsche Inflation 1914-1923: Das gro&#223;e Trilemma</title>
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		<pubDate>Mon, 28 Jun 2010 08:30:00 +0000</pubDate>
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			<content:encoded><![CDATA[<p class="syndicated-attribution"><em>RSS via <a href="http://ef-magazin.de/2010/06/28/2271-die-deutsche-inflation-1914-1923-das-grosse-trilemma">ef-magazin Feed</a></em></p>
<p>Lesezeit: 5 &#8211; 8 Minuten</p>
<p><span id="more-14765"></span></p>
<p><em>von <a href="http://ef-magazin.de/autor/gerard-boekenkamp">Gérard B&#246;kenkamp</a></em></p>
<h3>Das Kriegs-Finanz-System  und das Ende der Reichsmark</h3>
<p style="text-align: justify;">Der Weg in die Deutsche Hyperinflation beginnt 1914 mit dem Ausbruch  des Ersten Weltkriegs und der Aufk&#252;ndigung des Goldstandards. Es  entstand das sogeannte Kriegs-Finanz-System. W&#228;hrend Gro&#223;britannien  seine Kriegsanstrengungen vor allem durch h&#246;here Steuern deckte, setzte  das Deutsche Reich auf Inflationsfinanzierung des Krieges. Damit die  Inflation aber nicht sichtbar wurde und damit der Geldwert und mit  ihm das System der Kriegsfinanzierung nicht bald zusammenbrach, wurden  zwei entscheidende Elemente in das Kriegs-Finanz-System eingef&#252;hrt.  Erstens Preiskontrollen und zweitens die Ausgabe von Kriegsanleihen.</p>
<p style="text-align: justify;">Grob  skizziert funktionierte das System also folgenderma&#223;en: Durch die  Preisfestsetzungen wurden die G&#252;ter verknappt. G&#252;ter waren zwar nominal  preisstabil, aber zu dem offiziellen Preis nur schwer zu bekommen. Da  also Konsumg&#252;ter kaum zu haben waren, floss das Geld in die Ersparnisse.  Die Ersparnisse wurden wiederum zum gro&#223;en Teil in Kriegsanleihen  angelegt, und die Regierung finanzierte damit den Krieg. Das hei&#223;t, die  Ersparnisse wurden als Gesch&#252;tze, Granaten, Verpflegung f&#252;r die Truppen  usw. an der West- und Ostfront im wahrsten Sinne des Wortes verbrannt.  Die Regierung musste durch die Anleihenfinanzierung nicht den gesamten  milit&#228;rischen Bedarf mit gedrucktem Geld decken, sondern zuerst einmal  nur die Zinsen f&#252;r die Anleihen. So konnte die Inflation in den  Kriegsjahren begrenzt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Anleihen waren gedeckt durch  die zuk&#252;nftigen Einnahmen des Staates, das hei&#223;t eigentlich durch die  Aussicht auf den milit&#228;rischen Sieg. Im Falle einer Niederlage waren die  hohen Schulden kaum zu begleichen. Sowohl diesseits als auch jenseits  des Rheins setzte man deshalb darauf, dem besiegten Feind s&#228;mtliche  Kosten nachtr&#228;glich aufzub&#252;rden. „Allemagne paiera“ („Die Deutschen  werden bezahlen“) , wurde ein gefl&#252;geltes Wort im Frankreich der  Weltkriegsjahre. So etwa sah auch die Konzeption auf deutscher Seite  aus. Mit annektierten Provinzen, Industriegebieten, Kohlegruben und  Reparationen k&#246;nnte man die Schulen decken. Dass am Ende alle  Beteiligten – Sieger und Verlierer – bei dieser Rechnung mit Zitronen  gehandelt haben, wie die sp&#228;tere Geschichte des Versailler Systems  zeigt, steht auf einem anderen Blatt.</p>
<p style="text-align: justify;">Mit der milit&#228;rischen  Niederlage Deutschlands stand die F&#252;hrung des Deutschen Reiches,  unabh&#228;ngig von ihrer politischen F&#228;rbung, vor einem Trilemma. Das hei&#223;t,  es gab f&#252;r die damalige Reichsregierung nur drei M&#246;glichkeiten, die  jede f&#252;r sich genommen politisch, &#246;konomisch und moralisch katastrophal  war. Erstens konnte sie das Reich f&#252;r bankrott erkl&#228;ren und die  Reichsschulden einfach annullieren, wie es das bolschewistische Russland  getan hatte und damit ganz offen die Anleihenbesitzer enteignen. Au&#223;er  bei der extremen Linken stie&#223; dies jedoch auf breite Ablehnung. Zweitens  konnte sie auf Jahrzehnte hinaus die Steuerzahler mit enormen Lasten  mit den Kriegsschulden belasten. Drittens konnte die Regierung die  Anleihen einfach mit der Gelddruckmaschine bedienen und sich damit der  inl&#228;ndischen Kriegsschulden entledigen, ohne im juristischen Sinne  rechtsbr&#252;chig zu werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Die ersten Regierungen der Weimarer  Republik setzten erst einmal darauf, sich als verl&#228;ssliche Schuldner zu  pr&#228;sentieren und die Anleihezinsen durch Staatseinnahmen zu bedienen.  Die Schulden von heute, das sind die Steuern von morgen. Dieser Satz  bewahrheitete sich nach dem Ende des Krieges. Hatte man w&#228;hrend des  Krieges auf eine Hochsteuerpolitik verzichtet, wurde dem Steuerzahler  f&#252;r die hohe Schuldenaufnahme in Form von Kriegsanleihen nun die  Rechnung pr&#228;sentiert. Mit der Erzberger&#8217;schen Finanzreform stieg der  Spitzensteuersatz von 10 Prozent vor dem Ersten Weltkrieg auf 60 Prozent  an! Diese l&#246;ste einen Schock bei den Steuerzahlern aus, f&#252;r die eine so  gro&#223;e Steuerlast im Vergleich zu den Verh&#228;ltnissen vor dem Weltkrieg  fast unvorstellbar war. Die hohen Steuern generierten jedoch nicht  ann&#228;hernd so hohe Einnahmen wie die Regierung kalkuliert hatte. Hinzu  kamen, dass das Deutsche Reich die enorme Reparationslast bestreiten  musste und die Sozialausgaben, besonders zum Ankauf von Lebensmitteln,  in die H&#246;he schossen. Je nach Berechnungen werden die Reparationslasten  auf rund 3 bis rund 21 Prozent des damaligen Volkseinkommens gesch&#228;tzt.</p>
<p style="text-align: justify;">Der  Bankier und &#214;konom Friedrich Bendixen, der sich schon w&#228;hrend des  Ersten Weltkrieges intensiv mit dem Inflationsproblem besch&#228;ftigte, wies  die Politik auf die politischen Vorteile der Inflation hin: „Derselbe  Staatsb&#252;rger, der sich bei solcher Besteuerung als misshandeltes Opfer  einer eigentumsfeindlichen Obrigkeit beklagen w&#252;rde, nimmt, wenn er von  Steuerforderungen verschont bleibt, die Steigerung der Preise auf das  Doppelte selbst dann ohne Anklage gegen die Regierung hin, wenn deren  Geldpolitik die nachweisbare Ursache der Geldentwertung ist. Denn nur in  den Steuern sieht der Mensch die Willk&#252;r des Staates, die  Preisentwicklung dagegen erscheint ihm wohl zuzeiten als das Werk  unlauterer Machenschaften einzelner Erwerbsst&#228;nde, im allgemeinen jedoch  als eine Schickung, die der Mensch ertragen muss, wie Frost und  Hagelschlag. In dieser seelischen Disposition liegt ein bedeutender Wink  f&#252;r die staatsm&#228;nnische Psychologie.“ Da sich die Ausgaben f&#252;r  Reparationen, Schuldenlast und Sozialausgaben auft&#252;rmten und  gleichzeitig die Quelle des privaten Kapitalmarktes versiegte, war die  Regierung des Zentrumspolitikers Joseph Wirth bereit, diesem „Wink f&#252;r  die staatsm&#228;nnische Psychologie“ zu folgen.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Hauptmotor der  Hyperinflation waren die wachsenden Staatschulden. Anhand der  vorhandenen Zahl l&#228;sst sich feststellen, „dass die fortgeschrittenen  Phasen der deutschen Inflation, welche von der Forschung &#252;bereinstimmend  auf den Jahreswechsel 1921/1922 und den Juni/Juli 1922 datiert werden,  eingeleitet wurde mit der Verabschiedung hoher Anleihekredite durch den  Reichstag. Besonders der &#220;bergang der deutschen Inflation in die  sogenannte Hyperinflation ist ma&#223;geblich verbunden zumindest mit dem am  9. Juni 1922 im Reichsfinanzministerium erwarteten hohen Finanzbedarf  der Reichskasse und deren Beanspruchung des Geldmarktes“, so der  Wirtschaftshistoriker Helmut Kerstingjoh&#228;nner. Der Kapitalmarkt war  nicht mehr willens und in der Lage, dem Deutschen Reich Kredit zu geben.  Deshalb wurden die Verbindlichkeiten und steigenden Ausgaben verst&#228;rkt  &#252;ber die Notenpresse finanziert. Zwischen Mai 1921 und Oktober 1922  erh&#246;hte sich die Summe umlaufender Reichsbanknoten von rund 72  Milliarden Reichsmark auf rund 469 Milliarden Reichsmark. Sp&#228;testens im  Herbst 1922 war der Zug in Richtung totaler Entwertung der Reichsmark  abgefahren.</p>
<p><strong>Informationen:</strong></p>
<p>Helmut  Kerstingjoh&#228;nner: Die deutsche Inflation 1919-1923, Frankfurt a. Main  2004.</p>
<p>Carl-Ludwig Holfrerich: Die deutsche Inflation 1914-1923.  Ursache und Folgen in internationaler Perspektive, Berlin/New York 1980.</p>
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		<title>BRD provoziert den B&#252;rgerkrieg zum eigenen Machterhalt</title>
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		<pubDate>Sun, 13 Jun 2010 22:00:43 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[In www.bewusst.tv  (12.06.2010) ist derzeit ein hochinteressantes Interview mit dem Hauptkommissar Alfred Hartleben zu sehen und zu h&#246;ren, der aus dem Innenbereich und seinem Kenntnisstand aus Gewissensgr&#252;nden und Erhalt des Rechtsstaates, Beruf, Leben und Freiheit riskiert, weil er aus Verantwortung heraus, die Abschaffung und Korrumpierung des Rechts und seines Dienstes wie seinem Treueid auf die Gesetze, nicht mehr zu zusehen vermag.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3><strong>oder: Total&#252;berwachung</strong></h3>
<p>RSS via <strong>&#8220;<a href="http://www.internet-magazin-les-art.eu" >les Art</a>&#8221;<br />
</strong></p>
<p style="text-align: justify;">In <a href="http://www.bewusst.tv/"><strong>www.bewusst.tv</strong></a> (12.06.2010) ist derzeit ein hochinteressantes Interview mit dem  Hauptkommissar Alfred Hartleben zu sehen und zu h&#246;ren, der aus dem  Innenbereich und seinem Kenntnisstand aus Gewissensgr&#252;nden und Erhalt  des Rechtsstaates, Beruf, Leben und Freiheit riskiert, weil er aus  Verantwortung heraus, die Abschaffung und Korrumpierung des Rechts und  seines Dienstes wie seinem Treueid auf die Gesetze, nicht mehr zu  zusehen vermag.</p>
<p><span id="more-13262"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Selbst hat er deshalb die gr&#246;bsten Schwierigkeiten  zu erdulden bis hin zur Erkl&#228;rung eines gest&#246;rten Geisteszustands.</p>
<p style="text-align: justify;">In diesem Interview, da&#223; wir hier nicht weiter  wiedergeben wollen, da es f&#252;r Jedermann zug&#228;nglich ist, kommt jedoch die  eindeutige Botschaft, wir befinden uns aufgrund des Gesamtzustandes  bereits, so im Fachjargon der Polizei, im Titanic-Prinzip, da der  ber&#252;hmte Punkt, wo etwas kippt, &#252;berschritten ist. D.h., das  Titanic-Prinzip beschreibt die Situation „rette sich, wer kann“</p>
<p style="text-align: justify;">Auf die BRD-Situation bezogen ist damit Fakt, die  F&#252;hrung der BRD wei&#223; um die Dinge und es wird bewusst gesteuert und auch  durch gezielte Unterwanderung und Unruhestifter im Gewand von links  oder rechtsextremen Auftritten oder eben nur durch Krawallmacher, die  dann im ZDF und ARD, wie gerade bei der Demonstration zu den  Sparma&#223;nahmen auf Kosten der &#228;rmsten Bev&#246;lkerungskreise geschehen und in  den Nachrichten vom 12.06.2010 fl&#228;chendeckend dargestellt und  berichtet, da&#223; sich die ach so friedliebende Bev&#246;lkerung von derartigen  Elementen distanzieren kann um sich letztendlich im Schulterschlu&#223; zum  Unrecht, also der gesteuerten Rechtsbeugung seitens der „BRD ohne  staatliche Legitimation“ wiederfindet.</p>
<p style="text-align: justify;">Brennpunktkarten f&#252;r m&#246;gliche Aufstandsschwerpunkte  mit Gegensteuerung und Unterdr&#252;ckungsm&#246;glichkeiten sind lange  ausgearbeitet und letztendlich, im Auftrage von „Au&#223;en“, dem  BRD-Politverwaltungsetablissement in Form einer Politverwaltungsdiktatur  unter Einbeziehung einer politisch gesteuerten und manipulierten  Justiz, beauftragt.</p>
<p style="text-align: justify;">Es erhebt sich nun die Frage, ob es nicht so ist,  da&#223; diese Entwicklung seitens des Politetablissement gesteuert herbei  gef&#252;hrt wird, da damit im Kern jegliches Aufkommen der Abschaffung der  BRD und dem Bestreben nach dem Selbstbestimmungsrecht f&#252;r die deutsche  Nation und Wiederherstellung des staatsrechtlichen Zustandes, der  unzweideutig das Deutsche Reich als Gegenstand der Wirklichkeit belegt,  zu hintertreiben. Es sieht also so aus, das die BRD-Politikerriege hier  im Auftrage und ferngesteuert, Dinge in Gang gesetzt hat, die BRD unter  allen Umst&#228;nden aufrecht zu erhalten, da damit die Abschaffung der  gelenkten BRD und Hinwendung eines deutschen, selbstst&#228;ndigen Staates in  der Mitte Europas verhindert w&#252;rde und die BRD in einer  Fremdstaatlichkeit im Namen des Friedens und Europas, aufgeht.</p>
<p style="text-align: justify;">Auch dieser Ansatz ist im Interview von Herrn  Hauptkommissar Alfred Hartleben zu erkennen. Denn z.B. die  Migrantenprobleme werden vors&#228;tzlich unter den Teppich gekehrt oder  verharmlost und sieht man die Gendermainstream-Entwicklungen, besonders  von den „Gr&#252;nen“ bef&#246;rdert, der Aufl&#246;sung von gewachsenen Traditionen,  dem negieren der Nation bis hin zur Selbstverleugnung und der  Kains-Mal-Gebung f&#252;r Alles und Jeden, der nicht deren Meinung ist und  somit fremdenfeindlich, rassistisch oder rechtslastig, zeigt, wo die  Reise hingehen soll.</p>
<p style="text-align: justify;">Die deutsche Nation unter BRD-Fremdverwaltung,  gesteuert als Arbeits- und Industriestandort f&#252;r ein Milchbrei-Europa  unter Ausschaltung der Deutschen Nation, die dann als Deutsche zwar  leben k&#246;nnen, auch der Fu&#223;ballfahne zujubeln d&#252;rfen, ansonsten aber  nur noch Arbeits- und Zahlungssklave aus eigenem  Antrieb werden. Der Rest besorgt dann das Prinzip &#8220;Brot und Spiele&#8221; via  RTL und Co.</p>
<p style="text-align: justify;">Dieser Sch&#228;digung der Deutschen Nation und dieses  Mi&#223;brauches des „nationalen Interesses“ von Innen heraus, mu&#223; Einhalt  geboten werden. Schon aus einem  Selbstachtungs-  und Selbsterhaltungstrieb heraus. Und es mu&#223; massiv Aufkl&#228;rung betrieben  werden, speziell in Kreisen der Polizei, wo hoffentlich Herr Alfred  Hartleben zu betr&#228;gt. Denn es mu&#223; nun der Widerstand organisiert werden,  da die Rechtsgrundlagen und Verpflichtung zum Widerstand, hinreichend  beschreiben sind.</p>
<p style="text-align: justify;">Der illegale Spuk BRD, die seit 1990 einen „kalten  Staatsstreich“ im Auftrage von Herrn Helmut Kohl hingelegt hat (siehe  Kommentierung auch in „Junge Freiheit“), wie auch in „les Art“ und  anderen Darstellungen und Fachbeitr&#228;gen von kompetenter Seite und  Staatsrechtlern beschrieben, die hier nicht alle aufgez&#228;hlt werden  k&#246;nnen, aber noch im Netz zug&#228;nglich sind, mu&#223; gestoppt werden. Deshalb  w&#252;nschen wir von „les Art“ uns, das die Polizei geschlossen sich so  verh&#228;lt wie Herr Hauptkommissar Alfred Hartleben, der sich im hohen Ma&#223;e  um die deutsche Nation verdient macht und f&#252;r einen passenden Orden  vorgeschlagen werden sollte. F&#252;r all die Aktiven hei&#223;t es nun, jetzt  erst recht.</p>
<p style="text-align: justify;">Denn es ist keine Zeit mehr. Die BRD ist eine  Politverwaltungsdiktatur im Mantel einer Scheindemokratie und steuert  gezielt auf Unruhen zu, um die Berechtigung zu erhalten, die  Au&#223;erparlamentarische Opposition, die sich um die Rechtsstaatlichkeit  zur Wiedereinrichtung des rechtlichen Zustandes Deutschlands, das sich  aus dem Recht speist sowie gest&#252;tzt auf die Haager Landkriegsordnung,  nur das Deutsche Reich sein kann in der Verfassungsgrundlage von 1871,  zu verhindern und &#252;ber die Notstandsgesetze, sich zu erhalten.  Denn es ist auch deutlich in dem Interview von  Hauptkommissar Alfred Hartleben angeklungen am Beispiel der Einf&#252;hrung  der Maut und der vermeintlichen Verz&#246;gerung seitens des Herstellers, die  Verz&#246;gerung war technisch bedingt, da dieses System der  Total&#252;berwachung dient und im Auftrage des Auftraggebers, angepasst  wurde. Und der Auftrabgeber ist die BRD, die das legale Deutsche Reich,  seit 1990  in Geiselhaft h&#228;lt.</p>
<hr />
<h5>Quelle: <a href="http://www.internet-magazin-les-art.eu/Politik-%2B-Gesellschaft.htm" >LES ART</a> &#8211; Verteiler: <a href="http://rss-server.net/feed/" >RSS-Server Netzwerk</a></h5>
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		<title>Der 23. Mai – ein unbekannter Gedenktag</title>
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		<pubDate>Sat, 12 Dec 2009 17:12:26 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Am 23.5.1945 verhafteten die Alliierten v&#246;lkerrechtswidrig die letzte souver&#228;ne deutsche Regierung unter Gro&#223;admiral D&#246;nitz. Seither sind die Deutschen unfrei. Wir wollen endlich FREIHEIT F&#220;R DEUTSCHLAND FREIHEIT F&#220;R EUROPA Von Bernhard Schaub, Dornach Die Freiheit der B&#252;rger in Europa ist akut gef&#228;hrdet. Die USA unterdr&#252;cken mit dem erschwindelten Vorwand der «Terrorbek&#228;mpfung» immer weitere Teile der Welt. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 23.5.1945 verhafteten die Alliierten v&#246;lkerrechtswidrig die letzte souver&#228;ne deutsche Regierung unter Gro&#223;admiral D&#246;nitz.</p>
<p align="center">Seither sind die Deutschen unfrei.</p>
<p align="center"><span style="letter-spacing: 4pt;">Wir wollen endlich</span></p>
<p><span id="more-5186"></span></p>
<p align="center">FREIHEIT F&#220;R DEUTSCHLAND<br />
FREIHEIT F&#220;R EUROPA
</p>
<p align="center">Von Bernhard Schaub, Dornach</p>
<p align="justify"><strong>Die Freiheit der B&#252;rger in Europa ist akut gef&#228;hrdet. Die USA unterdr&#252;cken mit dem erschwindelten Vorwand der «Terrorbek&#228;mpfung» immer weitere Teile der Welt. Der sogenannte EU-Haftbefehl erlaubt eine nahezu willk&#252;rliche Freiheitsberaubung. Der Spitzel- und &#220;berwachungsstaat in Deutschland nimmt Formen an, von denen die Stasi nur h&#228;tte tr&#228;umen k&#246;nnen. Aus Angst vor den Medien, den Gerichten und linksextremen Schl&#228;gerbanden wagen die B&#252;rger kein offenes Wort mehr &#252;ber die Einwanderung von Ausl&#228;ndern oder &#252;ber die Macht eines gewissen Zentralrates. Der gl&#228;serne Mensch wird Tatsache.</strong></p>
<p align="justify">Wie konnte es soweit kommen? Warum wehren sich Regierung und Parteien in Deutschland nicht gegen solche Zust&#228;nde, die jeder Rechtsstaatlichkeit spotten? Die Antwort ist einfach:</p>
<p align="justify"><span style="text-decoration: underline;">Weil die Bundesrepublik kein Staat der Deutschen ist, sondern ein Selbstverwaltungs-Provisorium unter alliierter Vormundschaft!</span></p>
<p align="justify">So paradox es klingt: Der Zweite Weltkrieg ist nie wirklich beendet worden; es gibt keinen Friedensvertrag zwischen Deutschland und den Alliierten. Die BRD steht unter amerikanischem Diktat; in Westdeutschland stehen nach wie vor alliierte Truppen. Deutschland ist seit 64 Jahren unterdr&#252;ckt.</p>
<p align="justify">Einer der V&#228;ter der BRD, Prof. <strong>Carlo Schmid</strong> (SPD) bezeichnete die entstehende Bundesrepublik in seiner ber&#252;hmten Rede vom 8. September 1948 als <strong>«Organisationsform einer Modalit&#228;t der Fremdherrschaft»</strong>. Das blieb bis heute so, denn die Vereinbarung zwischen der BRD und den drei M&#228;chten vom 27./28.9.1990 zum «2+4-Vertrag» h&#228;lt im ersten Teil, Art. 2 fest:</p>
<blockquote>
<p align="justify"><strong>«Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsma&#223;nahmen der alliierten Beh&#246;rden … begr&#252;ndet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft…»</strong> (BGBl 1990, Teil II, S. 1398)</p>
</blockquote>
<p align="justify">Zu den erw&#228;hnten «gerichtlichen Ma&#223;nahmen» der Alliierten geh&#246;ren vor allem die Urteile und Feststellungen des N&#252;rnberger Milit&#228;rtribunals vor 1946, bei dem die Alleinkriegsschuld Deutschlands und die V&#246;lkermordverbrechen festgeschrieben wurden.</p>
<p align="justify">Das «Grundgesetz f&#252;r die Bundesrepublik Deutschland» ist keine Verfassung, sondern ein Organisationsstatut f&#252;r eine &#220;bergangszeit. Es wurde vom deutschen Volk weder in Auftrag gegeben noch beschlossen, sondern vom Sieger des Weltkriegs angeordnet.</p>
<p align="justify">Deswegen sieht der Art. 146 GG auch vor: «Dieses Grundgesetz … verliert seine G&#252;ltigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.» Weil die BRD kein Staat ist, gibt es auch kein Staatsvolk von Bundesb&#252;rgern, es gibt nur Deutsche. Das Staatsangeh&#246;rigkeitsgesetz der BRD geht auf das «Reichs- und Staatsangeh&#246;rigkeitsgesetz» von 1913 zur&#252;ck. Auf dem bundesdeutschen Personalausweis steht als Nationalit&#228;tsbezeichnung nur das Adjektiv «deutsch», wo normalerweise der Name des Staates stehen m&#252;&#223;te.</p>
<p align="justify">Das Bundesverfassungsgericht stellte am 31. Juli 1973 fest (BVerfGE 36,1):</p>
<blockquote>
<p align="justify"><strong>«Das Grundgesetz geht davon aus, da&#223; das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 &#252;berdauert hat und weder mit der Kapitulation noch sp&#228;ter untergegangen ist.»</strong></p>
</blockquote>
<p align="justify">Am 8. Mai 1945 hat nur die deutsche <em>Wehrmacht</em> kapituliert. Reich und Regierung wurden davon rechtlich nicht ber&#252;hrt, aber kurz danach v&#246;lkerrechtswidrig ihrer <em>Handlungsf&#228;higkeit beraubt</em>.</p>
<p align="justify">Alle Eingriffe der Alliierten in deutsche Angelegenheiten, vor allem die Verhaftung der Reichsregierung D&#246;nitz am 23. Mai 1945 und die Einsetzung neuer Teilverwaltungen in Westdeutschland, Mitteldeutschland und &#214;sterreich sind nichtig, weil unter Zwang vollzogen und damit v&#246;lkerrechtswidrig. Sie versto&#223;en gegen die Haager Landkriegsordnung.</p>
<p align="justify">Die faktische Abtrennung der ostdeutschen Reichsterritorien (gegenw&#228;rtig verwaltet von Polen, Ru&#223;land, Litauen und der Tschechei) ist nichtig und hat am Gebietsbestand des Reiches nichts ge&#228;ndert. Es wurde von den Okkupationsm&#228;chten de jure kein Territorium annektiert. Auch aus dem Gesichtspunkt der «normativen Kraft des Faktischen» ist eine &#220;bertragung territorialer Souver&#228;nit&#228;t auf fremde M&#228;chte nicht m&#246;glich. Denn zu <em>wirksamem Recht</em> wird das Faktische immer nur in Verbindung mit dem entsprechenden <em>Rechtstitel</em>. Da <em>weder</em> eine politische Kapitulation des Reiches («debellatio») <em>noch</em> f&#246;rmliche Annektierungen, noch ein entsprechender Friedensvertrag mit dem Reich vorliegen, besteht das Reich v&#246;lkerrechtlich gesehen in den Grenzen von 1939 weiter.</p>
<p align="justify">Juristisch gesehen besteht auch kein Friede, sondern h&#246;chstens ein <em>friedens&#228;hnlicher</em> Zustand. Die Handlungsunf&#228;higkeit des Reiches verunm&#246;glichte einen Friedensschlu&#223; bis heute. W&#228;re die Bundesrepublik Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, so h&#228;tte f&#252;r die Alliierten kein Hindernis bestanden, nach Gr&#252;ndung der BRD 1949 oder sp&#228;testens anl&#228;&#223;lich des «2+4-Vertrages» von 1990 in Friedensverhandlungen mit Deutschland einzutreten. Dies ist nicht geschehen, und es <em>kann</em> unter den jetzigen Umst&#228;nden nicht geschehen. Aus dem gleichen Grund sind &#252;brigens auch die sogenannten Feindstaatenklauseln der UNO gegen&#252;ber dem Deutschen Reich noch immer in Kraft.</p>
<blockquote>
<p align="justify"><strong>An der geschilderten Rechtslage haben alle Wahlen der letzten Jahrzehnte nichts ge&#228;ndert, weil sie unter Besatzung und unter Vorenthaltung des Selbstbestimmungsrechtes stattfanden und stattfinden.</strong></p>
</blockquote>
<p align="justify">Wahlen sind lediglich verwirrte Akklamationen f&#252;r die <em>von den Kriegssiegern lizenzierten Parteien,</em> w&#228;hrend <em>die von den Siegern lizenzierten Medien</em> die Meinungsbildung besorgen.</p>
<p align="justify"><strong>Dieser unw&#252;rdige Zustand kann erst beendigt werden, wenn das deutsche Volk &#252;ber seine Lage aufgekl&#228;rt ist und – nach dem Ende der amerikanischen Weltherrschaft – in freien Wahlen einen Reichstag bestellt, der seinerseits die Reichsregierung w&#228;hlt.</strong></p>
<p align="justify"><span style="text-decoration: underline;">Dann hat die Sklaverei ein Ende, und die unterdr&#252;ckten V&#246;lker, die von den Heuschrecken des Globalkapitalismus ausgebeutet werden, k&#246;nnen aufatmen</span></p>
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		<title>Die polnische Generalmobilmachung</title>
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		<pubDate>Sat, 12 Dec 2009 17:06:15 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Am 30.8.1939 wurden die polnischen Mobilmachungsbefehle versandt. Der Deutsche Einmarsch in Polen erfolgte am 1.9.1939 – um 18.40 h nach U. Walendy 1965; – um 12.40 h nach D. Hoggan 1976; – um 16.20 h nach A. v. Ribbentrop 1963. Um es vorwegzunehmen: Der den Deutschen angelastete, angeblich fingierte &#220;berfall auf den Radiosender von Gleiwitz [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Am 30.8.1939 wurden die polnischen Mobilmachungsbefehle versandt.<strong><sup><span style="font-size: x-small;"> </span></sup></strong></p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Der Deutsche Einmarsch</span> in Polen erfolgte am 1.9.1939<br />
<span id="more-5178"></span></p>
<p style="text-align: justify;">– um 18.40 h nach U. Walendy 1965;<br />
– um 12.40 h nach D. Hoggan<sup><span style="font-size: x-small;"> </span></sup> 1976;<br />
– um 16.20 h nach A. v. Ribbentrop 1963.
</p>
<p style="text-align: justify;">Um es vorwegzunehmen: Der den Deutschen                angelastete, angeblich fingierte &#220;berfall auf den Radiosender von                Gleiwitz – als Rechtfertigung zum deutschen Einmarsch in Polen –                stammt aus der Hexenk&#252;che der Nachkriegspropaganda. Sie ist                vergleichbar mit den L&#252;gen &#252;ber die Iraker, welche im Spital von                Kuwait S&#228;uglinge aus Brutk&#228;sten gezerrt h&#228;tten, und Iraks nicht                existierende Massenvernichtungswaffen usw.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Grenz&#252;bergriffe auf das Deutsche Reich und                die Ermordung und Verfolgung von Deutschen in den polnischen                Gebieten sind so zahlreich, dass es den &#220;berfall auf den                Gleiwitzsender als Rechtfertigung gar nicht gebraucht hat:</p>
<p style="text-align: justify;">Auf den 31.8.1939 fallen eine Reihe von                Ereignissen, die hingereicht h&#228;tten, um von einem v&#246;lkerrechtlich                eindeutig durch Polen gegebenen Kriegsgrund zu sprechen, von der                Generalmobilmachung gar nicht zu reden, die gleichbedeutend mit                einer Kriegserkl&#228;rung an Deutschland war (vgl. B. Schaposchnikow                ca. 1930, in W. Post 1995, S. 51) – die Polen planten einen                sofortigen «Marsch nach Berlin», «sie hofften, Berlin in einem                &#220;berraschungsangriff nehmen zu k&#246;nnen…» (D. Hoggan<sup><span style="font-size: x-small;"><strong><a href="http://www.ruf-ch.org/RF_Archiv/2003/07-8/Mobilmachung.html#FN2">2</a></strong></span></sup> 1976, S. 426). <strong>So gesehen war                der deutsche Einmarsch nicht einmal mehr ein Pr&#228;ventivkrieg,                sondern nur noch eine Massnahme der Selbstverteidigung.</strong> F&#252;r                Polen traf 1939 noch der alte Grundsatz aus den Tagen vor 1914 zu,                dass eine Mobilmachung Krieg bedeute.</p>
<p style="text-align: justify;">Es sei daran erinnert, dass der polnische                Aussenminister Oberst Joseph Beck schon am 23. M&#228;rz 1939 einen                (Teil-) Mobilmachungsbefehl gegeben hatte, mit allen Konsequenzen                wie Einberufung von Reservisten usw. Am selben Tage erhielten die                obersten Befehlshaber aller Waffengattungen den derzeit g&#252;ltigen                Aufmarschplan f&#252;r einen Krieg gegen Deutschland. (Hoggan, S. 425)</p>
<p style="text-align: justify;">Nachdem Hitler von der &#252;berraschenden                Teilmobilmachung Polens Kenntnis erhalten hatte, hielt er eine                Besprechung mit Walter von Brauchitsch, dem Oberbefehlshaber des                deutschen Heeres ab. Dabei setzte er ihm auseinander, es seien                sehr wichtige Verhandlungen mit Polen im Gange. Hitler hielt die                polnische Teilmobilmachung <em>nicht</em> f&#252;r eine &#252;berm&#228;ssige                Drohung. <strong>Darum seien auch keine besonderen milit&#228;rischen,                sondern lediglich Vorsichtsmassnahmen zum Schutz der deutschen                Grenze erforderlich. </strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong> </strong></p>
<p style="text-align: justify;">England gab Polen einen Blankoscheck: Der                britische Aussenminister, Edward Fredericke Lindley Wood – Earl of                Halifax –, teilte dem britischen Botschafter in Polen, Sir Howard                William Kennard, seinen Entschluss mit, sein Versprechen an Polen               <em>nicht nur</em> auf F&#228;lle unprovozierter Aggressionen zu                beschr&#228;nken. <strong>Er habe sich entschieden, die Frage des Aggressors                zu ignorieren.</strong> Er w&#252;nsche nicht, dass Grossbritanien neutral                bleibe, <strong>wenn die Polen Deutschland zum Kriege zw&#228;ngen.</strong> (Hoggan,                S. 451).</p>
<p style="text-align: justify;">In der Rede vor dem Reichstag am 1.9.1939                f&#252;hrte Hitler aus:</p>
<p style="text-align: justify;"><em> </em></p>
<blockquote style="text-align: justify;">
<p align="JUSTIFY"><em>«Man hat versucht, das Vorgehen gegen die                Volksdeutschen damit zu entschuldigen, dass man erkl&#228;rte, sie                h&#228;tten Provokationen begangen. Ich weiss nicht, worin die                ‹Provokationen› der Kinder und Frauen bestehen sollen, die man                misshandelt und verschleppt oder die ‹Provokationen› derer, die                man in tierischster, sadistischster Weise gequ&#228;lt und schliesslich                get&#246;tet hat. Eines aber weiss ich: dass es keine Grossmacht von                Ehre gibt, die auf Dauer solchen Zust&#228;nden ruhig zusehen w&#252;rde </em> &#8230; <em>Ich habe trotzdem noch einen letzten Versuch gemacht, …                habe ich einen Vermittlungsvorschlag der englischen Regierung                angenommen </em>… <em>Und ich bin dann mit meiner Regierung volle                zwei Tage gesessen und habe gewartet, ob es der polnischen                Regierung nun endlich passt, einen Bevollm&#228;chtigten zu schicken </em>… <em>Damit sind diese Vermittlungsvorschl&#228;ge gescheitert, denn                unterdes war als Antwort auf diesen Vermittlungsvorschlag 1. die                polnische Generalmobilmachung gekommen und 2. neue schwere                Greueltaten </em>… <em>Nachdem neulich in einer Nacht 21                Grenzzwischenf&#228;lle zu verzeichnen waren, sind es heute Nacht 14                gewesen, darunter drei ganz schwere. Ich habe mich nun                entschlossen, mit Polen in der gleichen Sprache zu reden, die                Polen seit Monaten uns gegen&#252;ber anwendet» </em>(M. Domarus,                Leonberg 1988, S. 1312 f.).</p>
</blockquote>
<p style="text-align: justify;">Die Annahme einer deutschen Provokation durch                das IMT N&#252;rnberg in dessen Feststellung, dass Deutschland als                seinen Anlass zum Kriege den selbst fingierten &#220;berfall auf den                Gleiwitzer Sender gehabt habe, ist falsch. Die dieser Feststellung                zugrundeliegende Darstellung, die in Schul- und Geschichtsb&#252;cher                einging und die Joachim Fest, ehemaliger Chefredakteur der <em>FAZ</em>,                in seiner Hitler-Biographie noch um einige Tote erh&#246;ht hat,                Heydrich habe den &#220;berfall inszeniert und in polnische Uniformen                gesteckte get&#246;tete KZ-H&#228;ftlinge als Beweismittel hinterlassen,                beruht auf einer eidesstattlichen Falschaussage vor dem IMT                N&#252;rnberg. Im Sender zu der betreffenden Zeit Anwesende sagten                sp&#228;ter aus, dass sich dort keine Zwischenf&#228;lle ereignet h&#228;tten (H.                Wendig, <em>Richtigstellungen zur Zeitgeschichte, </em>H. 8,                T&#252;bingen 1995). Im &#252;brigen hat Hitler in seiner oben auszugsweise                zitierten Rede zur Rechtfertigung seines Vorgehens nirgendwo von                dem &#220;berfall auf den Sender Gleiwitz gesprochen. Warum sollte er                oder Heydrich den &#220;berfall inszenieren, wenn dieser dann                anschliessend keine Rolle spielt?</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: Arial Narrow; font-size: large;"> </span></p>
<p align="center"><span style="text-decoration: underline;"><a name="Die Beweise">Die Beweise</a></span></p>
<p style="font-size: 11pt; font-family: Arial; text-align: justify;">«Documents on British Foreign Policy» sind die               <em>amtlichen</em> Dokumente des englischen Aussenministeriums,                nachfolgend <strong>British FP</strong> genannt.</p>
<p style="font-size: 11pt; font-family: Arial; text-align: justify;">«Documents on Foreign                Relation of the United States» sind die <em>amtlichen</em> Dokumente                des amerikanischen Aussenministeriums, nachfolgend <strong>FR of the US</strong> genannt.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; font-family: Arial;"><strong>20.3.39</strong>: B&#252;ndnisangebot von                Halifax an die UdSSR und an Polen <em>gegen</em> Deutschland                (British FP, III, Bd. 4, Nr. 446)</span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 11pt; font-family: Arial;"><strong>23.3.39</strong>: 162                Tage <em>vor</em> Kriegsbeginn (!) Teilmobilmachung der polnischen                Armee mit Herausgabe des Operationsplans (Marsch nach Berlin).</span></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>25.3.39</strong>: Bericht des                britischen Botschafters in Polen, Kennard, an Halifax, 750’000                Polen st&#252;nden bereits unter Waffen. Viele ausl&#228;ndische Diplomaten                in Warschau glaubten, Polen wolle einen Krieg provozieren. Es                best&#252;nde Hoffnung man k&#246;nne in diesem kommenden Krieg Deutschland                zum Aggressor stempeln (British FP, III, Bd. 4, Nr. 518 und Nr.                523).</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>26.3.39</strong>: Telegramm des                US-Botschafters in Polen, Biddle, an US-Pr&#228;sident Roosevelt:                «Polen heute auf dem Kriegsfuss. Hat dieses rasch und ohne                Aufsehen erreicht.» (FR of the US 1939, I, 101).</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>31.3.39</strong>: Halifax                teilt dem britischen Botschafter in Polen seinen Entschluss mit,                sein Versprechen an Polen nicht nur auf unprovozierte Aggression                zu beschr&#228;nken. Er w&#252;nsche nicht, dass Grossbritannien neutral                bleibe, wenn die Polen Deutschland zum Krieg zw&#228;ngen (British FP,                III, Bd. 4, Nr. 577 und 584).</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>06.4.39</strong>:                Halifax sagte dem US-Botschafter Kennedy, die Polen h&#228;tten nun                ihren Blanko-Scheck, und er gestand dabei, dass weder Hitler noch                Mussolini einen Krieg wollten. (FR of the US 1939, I, 113 f).</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>05.5.39</strong>: Hetzrede des                polnischen Aussenministers Oberst Beck vor dem Sejm. Auf diese                Rede hin wurden in Polen Tausende von Volksdeutschen vor dem                Beginn des Krieges ermordet.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>14.8.39</strong>: Beginn der                Massenverhaftungen von Deutschen und Greuel gegen sie im &#246;stlichen                Oberschlesien.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>28.8.39</strong>: Der britische                Botschafter in Polen, Kennard, telegraphierte an Halifax, die                polnische Regierung habe die Generalmobilmachung beschlossen.                (d.h. dass der Ausbruch des Krieges nur noch eine Frage von                Stunden sein konnte.)</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>31.8.39</strong>: Kennard                versicherte Halifax, Beck werde nichts unternehmen, um eine                Verst&#228;ndigung mit den Deutschen zu erzielen. (British FP, III, Bd.                7, Nr. 576).</p>
<p style="font-size: 11pt; font-family: Arial; text-align: justify;">Die amtlichen englischen und amerikanischen                Dokumente sind die erdr&#252;ckenden Beweise daf&#252;r, dass die englische                Regierung den 2. WK frevelhaft entfesselt hat. Dies l&#228;sst sich                durch auch noch so unversch&#228;mte L&#252;gen der Massenmedien nicht                wegdiskutieren.</p>
<p style="text-align: justify;">Der informierte Leser ahnt, dass der Krieg gegen                den Irak die Fortsetzung des 2. WK ist, zur Erringung der                marxistischen, kapitalistischen Weltherrschaft.</p>
<p style="text-align: justify;">
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		<title>Vortrag von Hr. G&#246;rlitz zur Rechtslage in Deutschland (Neue Fassung)</title>
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		<pubDate>Sat, 31 Oct 2009 01:26:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In diesem Vortrag beschreibt Herr G&#246;rlitz die Rechtslage in Deutschland. Die BRD wurde 1990 durch die Streichung des Geltungsbereichsartikels 23 des Grundgesetzes aufgel&#246;st. Das Deutsche Reich existiert nach wie vor und wird wieder handlungsf&#228;hig gemacht. Heutige Beamte der 'BRD' sind seit Aufl&#246;sung der BRD reine Privatpersonen. Das 'Bundesverm&#246;gen' und s&#228;mtliche 'Finanz&#228;mter' werden von der Firma 'Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH' verwaltet. G&#252;ltiges Recht sind die Reichsgesetze, die auf der Weimarer Verfassung vom 11. Aug. 1919 fu&#223;en.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">In diesem Vortrag beschreibt Herr G&#246;rlitz die Rechtslage in Deutschland. Die BRD wurde 1990 durch die Streichung des Geltungsbereichsartikels 23 des Grundgesetzes aufgel&#246;st. Das Deutsche Reich existiert nach wie vor und wird wieder handlungsf&#228;hig gemacht. Heutige Beamte der &#8216;BRD&#8217; sind seit Aufl&#246;sung der BRD reine Privatpersonen. Das &#8216;Bundesverm&#246;gen&#8217; und s&#228;mtliche &#8216;Finanz&#228;mter&#8217; werden von der Firma &#8216;Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH&#8217; verwaltet. G&#252;ltiges Recht sind die Reichsgesetze, die auf der Weimarer Verfassung vom 11. Aug. 1919 fu&#223;en.<span id="more-1355"></span></p>
<p style="text-align: justify;"><p><a href="http://brd-schwindel.com/vortrag-von-hr-goerlitz-zur-rechtslage-in-deutschland-neue-fassung/"><em>Click here to view the embedded video.</em></a></p></p>
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		<title>Teil 4: Krieg gegen die nationalen Minderheiten</title>
		<link>http://brd-schwindel.com/teil-4-krieg-gegen-die-nationalen-minderheiten/</link>
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		<pubDate>Tue, 22 Sep 2009 10:27:35 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Von Gerd Schultze-Rhonhof Das neugeschaffene Polen war nach 1919 mit der Angliederung ehemals deutscher, ukrainischer, wei&#223;russischer, litauischer und weiterer Landesteile ein Vielv&#246;lkerstaat mit 19 Millionen Polen und 11 Millionen Menschen anderer Muttersprachen geworden, darunter auch zwei Millionen Deutschen. Polen hatte die Rechte seiner Minorit&#228;ten zun&#228;chst in dem zum Versailler Vertrag geh&#246;renden Minderheitenschutzvertrag garantieren m&#252;ssen. Doch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Von Gerd Schultze-Rhonhof</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Das neugeschaffene Polen war nach 1919 mit der Angliederung ehemals deutscher, ukrainischer, wei&#223;russischer, litauischer und weiterer Landesteile ein Vielv&#246;lkerstaat mit 19 Millionen Polen und 11 Millionen Menschen anderer Muttersprachen geworden, darunter auch zwei Millionen Deutschen.</strong></p>
<p><span id="more-1023"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Polen hatte die Rechte seiner Minorit&#228;ten zun&#228;chst in dem zum Versailler Vertrag geh&#246;renden Minderheitenschutzvertrag garantieren m&#252;ssen. Doch die Polen k&#252;ndigten den Schutzvertrag alsbald und begannen, sich f&#252;r die fr&#252;her erduldete Russifizierung und Eindeutschung aus der Zeit der polnischen Teilungen zu r&#228;chen. Doch sie gingen mit der Polonisierung derer, die nun Minderheit in ihrem Staate waren, weit &#252;ber das hinaus, was ihnen selbst zuvor – zumindest unter deutscher und habsburgischer Herrschaft – zugemutet worden war.</p>
<p style="text-align: justify;">Die deutsche Minderheit in Polen nahm bis 1923 auf 1,2 Millionen ab. Als erstes inhaftierte man 16.000 Deutsche als „Staatsfeinde“ in zwei Konzentrationslagern im Posener Gebiet. Ab 1922 wurden alle Deutschen ausgewiesen, die nach 1908 ins Land gekommen waren. Man stellte die Deutschen vor die Wahl, sich f&#252;r Polen zu entscheiden oder f&#252;r Deutschland zu „optieren“ und dorthin auszuwandern. Die „Optanten“, die sich zu Deutschland oder &#214;sterreich bekannten, mu&#223;ten ab 1925 das Land verlassen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Terrorakte gegen Deutsche</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Zudem entlie&#223; man die deutschsprachigen Beamten. Etwa die H&#228;lfte der deutschen Schulen und Universit&#228;ten mu&#223;ten schlie&#223;en. Der doppelsprachige Unterricht, soweit nach Kriegsende noch erteilt, wurde per Gesetz verboten. Einem gro&#223;en Teil der Deutschen genauso wie der Ukrainer, Wei&#223;russen, Juden und &#214;sterreicher wurden ihre Arzt- und Apothekerapprobationen und die Gesch&#228;fts- und Verlagslizenzen entzogen. Und ansonsten wurde seitens der polnischen Administration gesch&#228;ftlich alles boykottiert, was nicht polnisch war.</p>
<p style="text-align: justify;">Erst im November 1937 schlossen Polen und das Deutsche Reich einen neuen, bilateralen Minderheitenschutzvertrag, der die Last der Diskriminierung der Volksdeutschen in Polen f&#252;r kurze Zeit erleichterte.</p>
<p style="text-align: justify;">Als 1938 erst &#214;sterreich und dann die Sudentengebiete mit dem Deutschen Reich vereinigt wurden, stieg die Angst der Polen, Deutschland k&#246;nnte auch Land und dessen Einwohner aus dem Bestand des fr&#252;heren Deutschen Reichs zur&#252;ckverlangen. Das feindliche Klima gegen die deutschsprachige Minderheit nahm wieder scharfe Formen an. Terrorakte gegen Deutsche, die Zerst&#246;rung deutscher Gesch&#228;fte und die Brandstiftungen an deutschen Bauernh&#246;fen nahmen im Fr&#252;hjahr 1939 st&#228;ndig zu. Nach der R&#252;ckgliederung des Memellandes an das Reich im M&#228;rz wurde die Lage der Deutschen in Polen g&#228;nzlich unertr&#228;glich.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Identit&#228;t der Minderheiten gef&#228;hrdet</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Im Sommer 1939 schwoll die Zahl der Volksdeutschen, die dem entkommen und Polen „illegal“ verlassen wollten, st&#228;ndig an. Bis Mitte August waren &#252;ber 76.000 Menschen ins Reich geflohen und 18.000 zus&#228;tzlich ins Danziger Gebiet. Die Berichte &#252;ber den Umgang der Polen mit ihrer deutschen Minderheit und die Schilderungen der Geflohenen waren &#214;l aufs Feuer des deutsch-polnischen Verh&#228;ltnisses in den letzten Wochen und Tagen vor dem Kriegsausbruch.</p>
<p style="text-align: justify;">Der damalige Staatssekret&#228;r Ernst von Weizs&#228;cker schrieb dazu in seinen Erinnerungen: „Unsere diplomatischen und Konsularberichte zeigten, wie 1939 die Welle immer h&#246;her auflief und das urspr&#252;ngliche Problem, Danzig und die Passage durch den Korridor &#252;berdeckte.“</p>
<p style="text-align: justify;">Polen hat von Anfang an die Chance, seine nationalen Minderheiten in ein neues Vaterland zu integrieren, nicht gesucht und, wo sie gegeben war, verspielt. Man machte im neuen Polen nicht einmal den Ansatz des Versuchs, die gro&#223;en Minderheiten der Deutschen, Juden, Wei&#223;russen und Ukrainer f&#252;r das eigene Land zu gewinnen. Statt dessen drehte das Bem&#252;hen, die Identit&#228;t der Minderheiten zu zerst&#246;ren, Ha&#223; und Terror in einer Spirale fast zwei Jahrzehnte lang nach oben.</p>
<p style="text-align: justify;">So war 1939 in Deutschland und in Ru&#223;land niemand mehr bereit, die Polen als die Opfer der drei fr&#252;heren Teilungen zu betrachten, denen man historisch etwas schuldete. Man sah in ihnen mittlerweile die T&#228;ter gegen Deutsche, Ukrainer und Wei&#223;russen, denen ein schlimmes Schicksal das Los der Minderheit in Polen aufgeb&#252;rdet hatte.</p>
<p>Quellennachweis:<br />
<a rel="external" href="http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display.154+M5ecd016a13f.0.html" target="_blank">http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display.154+M5ecd016a13f.0.html</a></p>
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		<title>Teil 5: Eingezw&#228;ngt zwischen zwei Milit&#228;rm&#228;chten</title>
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		<pubDate>Tue, 22 Sep 2009 10:26:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Von Gerd Schultze-Rhonhof Das deutsch-polnische Verh&#228;ltnis zwischen beiden Kriegen war meist risikobeladen. Der Start war schlecht, das Ende ebenso. Am Anfang standen Polens Forderungen nach den Provinzen Posen und Westpreu&#223;en, nach Teilen Pommerns, nach Oberschlesien, Danzig, ganz Ostpreu&#223;en und dem Memelland. Am Ende stand der Kriegsausbruch. Die Sieger gestanden Polen bis 1921 zwar nur die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Von Gerd Schultze-Rhonhof</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Das deutsch-polnische Verh&#228;ltnis zwischen beiden Kriegen war meist risikobeladen. Der Start war schlecht, das Ende ebenso. Am Anfang standen Polens Forderungen nach den Provinzen Posen und Westpreu&#223;en, nach Teilen Pommerns, nach Oberschlesien, Danzig, ganz Ostpreu&#223;en und dem Memelland. Am Ende stand der Kriegsausbruch.</strong></p>
<p><span id="more-1020"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Die Sieger gestanden Polen bis 1921 zwar nur die Provinzen Posen und Westpreu&#223;en, Ostoberschlesien und die begrenzten Hoheitsrechte im Freistaat Danzig (JF 25/09) zu, aber die dar&#252;ber hinausgehenden Forderungen nach Landesteilen mit rein deutscher Bev&#246;lkerung hinterlie&#223;en in Deutschland dauerhafte &#196;ngste vor dem neuen Nachbarn Polen.</p>
<p style="text-align: justify;">Das mag auf den Leser des Jahres 2009 etwas unwahrscheinlich wirken, aber Polen unterhielt in den zwanziger Jahren mit seinen rund 300.000 Mann im Heer im Frieden immerhin dreimal so viele Soldaten wie das Deutsche Reich mit seinem 100.000-Mann-Heer. Zudem verf&#252;gte Polen &#252;ber drei Millionen Reservisten mit dazugeh&#246;riger Bewaffnung, w&#228;hrend Deutschland keine Reservisten ausbilden, unterhalten und bewaffnen durfte.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Gleichzeitig auf Berlin</strong></p>
<p style="text-align: justify;">In Deutschland hatte man in den zwanziger und drei&#223;iger Jahren auch nicht vergessen, da&#223; Polen 1919 bis 1921 in f&#252;nf sogenannten Volksaufst&#228;nden versucht hatte, ganz Oberschlesien an sich zu rei&#223;en. Polnische Bewohner aus dem ostoberschlesischen Industriegebiet waren mit Unterst&#252;tzung der polnischen Armee in das deutsch besiedelte Oberschlesien eingedrungen, um es zu erobern. Frankreich hatte Polen dabei unterst&#252;tzt und der deutschen Reichsregierung einen franz&#246;sischen Milit&#228;rschlag gegen Deutschland angedroht, falls sie die Reichswehr zum Schutze Oberschlesien einsetzen sollte.</p>
<p style="text-align: justify;">Diese franz&#246;sisch-polnische Zange war und blieb eine dauerhafte Bedrohung f&#252;r das Deutsche Reich bis 1936. In diesem Jahr stationierte die Reichsregierung in dem nach dem Versailler Vertrag entmilitarisierten und damit gegen&#252;ber Frankreich schutzlos offenen Rheinland wieder Wehrmachtstruppen und schlug so das bis dahin offene Einfallstor f&#252;r eventuelle franz&#246;sische Milit&#228;raktionen zu. Zudem trug 1936 die Wiederaufr&#252;stung der deutschen Wehrmacht ihre ersten Fr&#252;chte.</p>
<p style="text-align: justify;">In den Jahren davor war Deutschland gegen&#252;ber Polen und Frankreich weitgehend wehrlos und jederzeit bedroht. So hatten beispielsweise die Oberbefehlshaber der Streitkr&#228;fte von Frankreich, Marschall Ferdinand Foch, und von Polen, Marschall Józef Piłsudski, einen gemeinsamen Feldzugsplan f&#252;r einen Krieg gegen Deutschland verabschiedet. Die polnische und die franz&#246;sische Armee sollten im Falle eines Kriegs gleichzeitig auf Berlin vorsto&#223;en und Deutschland so erneut besiegen. Es war dabei vereinbart, da&#223; Polen zugleich seinen Korridor zwischen Pommern und Ostpreu&#223;en erweitern, also auch Danzig okkupieren sollte.</p>
<p style="text-align: justify;">Zwei weitere Pl&#228;ne sahen die Eroberung von Teilen Ostpreu&#223;ens und von Oberschlesien vor. Das 1925 zwischen Polen und Frankreich abgeschlossene Milit&#228;rabkommen bedeutete eine weitere Bedrohungsstufe. Darin hatte Frankreich Polen zugesagt, ihm im Falle eines Konflikts mit Deutschland ein Flottengeschwader zur Unterst&#252;tzung in die Ostsee zu entsenden. Der Fall, auf den der Pakt ma&#223;geschneidert war, konnte nur ein deutsch-polnischer Streit um Danzig, Ostpreu&#223;en oder Memel sein, in dem die Seeverbindungen dorthin f&#252;r Deutschland eine Rolle spielten.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Bem&#252;hen, die deutsch-polnischen Spannungen zu entsch&#228;rfen</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Im November 1932 nahm die Bedrohung noch einmal konkrete Formen an. Polen bot Frankreich in Geheimverhandlungen an, gemeinsam Deutschland anzugreifen („<a rel="external" href="http://www.jf-archiv.de/archiv07/200704011954.htm" target="_blank">Die Lage f&#252;r einen Krieg ist so g&#252;nstig wie nie</a>“). Frankreich lehnte ab, doch der Vorgang blieb der Reichsregierung und der Wehrmachtsf&#252;hrung nicht verborgen. So wurde Polen wegen seiner Gebietsanspr&#252;che, wegen seiner milit&#228;rischen &#220;berlegenheit und wegen seiner deutschfeindlichen Politik bis 1933 von allen Regierungen und Parteien der Weimarer Republik und von der Reichswehr als Bedrohung angesehen.</p>
<p style="text-align: justify;">Diese Einsch&#228;tzung baute sich erst langsam ab, als Hitler und Piłsudski 1934 einen Freundschaftsvertrag geschlossen hatten. Es folgten vier Jahre mit dem beiderseitigen Bem&#252;hen, die deutsch-polnischen Spannungen zu entsch&#228;rfen, einzud&#228;mmen und zu &#252;berspielen. Dieses Bem&#252;hen um Entspannung und die L&#246;sung der Probleme fand im M&#228;rz 1939 ein abruptes Ende, als Hitler die Tschechei besetzen lie&#223;. Ein halbes Jahr danach, als die Wehrmacht in Polen einmarschierte, waren die antideutsche Politik der Polen aus der Zeit bis 1934 und die milit&#228;rische Bedrohung in der Zange zwischen den Armeen der Polen und Franzosen nicht vergessen.</p>
<p style="text-align: justify;">F&#252;r viele deutsche Kriegsteilnehmer war der Krieg gegen Polen deshalb nicht nur ein Feldzug zur Befreiung der deutschen Minderheit in Polen, um die Wiedervereinigung Danzigs und um die freien Verkehrswege zum abgetrennten Ostpreu&#223;en. Es war auch eine milit&#228;rische Abrechnung mit der Milit&#228;rmacht Polen, die wiederholt versucht hatte, ihre &#220;berlegenheit in der Zeit der deutschen Schw&#228;che ohne Skrupel auszunutzen.</p>
<p>Quellennachweis:<br />
<a rel="external" href="http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display.154+M5d629aeeaef.0.html" target="_blank">http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display.154+M5d629aeeaef.0.html</a></p>
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		<title>Teil 12: Die W&#252;rfel sind gefallen</title>
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		<pubDate>Tue, 22 Sep 2009 09:52:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Von Gerd Schultze-Rhonhof Es ist anzunehmen, da&#223; die deutsch-polnische Allianz ab 1934 ohne die britische und franz&#246;sische Einflu&#223;nahme irgendwann im Jahre 1939 doch noch zu einer deutsch-polnischen Verst&#228;ndigung zu Danzig und der Korridorpassage gef&#252;hrt h&#228;tte. Hitlers Offerte vom Oktober 1938, die polnischen Gebietserwerbungen seit 1920 als Preis f&#252;r eine exterritoriale Verkehrstrasse durch den Korridor und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Von Gerd Schultze-Rhonhof</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Es ist anzunehmen, da&#223; die deutsch-polnische Allianz ab 1934 ohne die britische und franz&#246;sische Einflu&#223;nahme irgendwann im Jahre 1939 doch noch zu einer deutsch-polnischen Verst&#228;ndigung zu Danzig und der Korridorpassage gef&#252;hrt h&#228;tte. Hitlers Offerte vom Oktober 1938, die polnischen Gebietserwerbungen seit 1920 als Preis f&#252;r eine exterritoriale Verkehrstrasse durch den Korridor und die Wiedervereinigung Danzigs mit dem Reich anzuerkennen, verbunden mit dem Vorschlag eines Friedens- und Freundschaftsvertrags f&#252;r 25 Jahre, war ein ad&#228;quates Angebot.</strong></p>
<p><span id="more-994"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Auch Hitlers Zusatz vom Januar 1939: „Danzig kommt politisch zur deutschen Gemeinschaft und bleibt wirtschaftlich bei Polen“, war eine Br&#252;cke, &#252;ber die Polen ohne Ansehens- und Substanzverlust h&#228;tte gehen k&#246;nnen. Doch die M&#228;chtigen der Welt entschieden anders.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>London hat Polen f&#252;r eigene Ziele gegen Deutschland mi&#223;braucht</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Am 1. September 1939 trat die deutsche Wehrmacht zu ihrem Angriff gegen Polen an. Am 3. September erkl&#228;rten Gro&#223;britannien und Frankreich daraufhin den Krieg an Deutschland. Dann kam f&#252;r Polen das Erwachen. Weder Paris noch London hielten ihre erst im Fr&#252;hjahr 1939 gegebenen Hilfsversprechen. Der franz&#246;sische Oberbefehlshaber General Maurice-Gustave Gamelin hatte dem polnischen Kriegsminister General Tadeusz Kasprzycki noch im Mai schriftlich zugesagt, da&#223; Frankreich an seinem 15. Mobilmachungstag mit 40 Divisionen zu einem Gro&#223;angriff gegen das Deutsche Reich antreten werde.</p>
<p style="text-align: justify;">Doch an diesem Tage traten nicht die Franzosen von Westen her zum Angriff gegen Deutschland an, sondern die Sowjets von Osten her zu ihrem Angriff gegen Polen. Gro&#223;britannien und Frankreich hatten Polen trotz aller Versprechungen im Stich gelassen. Sie hatten Polen f&#252;r ihre eigenen Ziele gegen Deutschland positioniert und dann mi&#223;braucht.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Garantie galt nicht bei sowjetischem Angriff</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Heute mu&#223; verwundern, da&#223; Gro&#223;britannien und Frankreich nicht auch der Sowjetunion den Krieg erkl&#228;rt haben, nachdem die Rote Armee am 17. September 1939 Polen angegriffen hatte. Dazu mu&#223; man wissen, da&#223; sich der britische Schutzvertrag mit Polen von 1939 ausdr&#252;cklich nur auf eine Auseinandersetzung zwischen Deutschland und Polen bezogen hatte, also auf den Fall, da&#223; Deutschland seine 1920/21 unter Zwang an Polen abgetretenen und deutsch besiedelten Gebiete zur&#252;ckerobern wollte. Die Londoner Regierung hatte wohlweislich keine Garantie f&#252;r den Fall ausgesprochen, da&#223; die Sowjetunion ihre 1921 ebenfalls unter Zwang abgetretenen, russisch und ukrainisch besiedelten Gebiete zur&#252;ckerobern w&#252;rde.</p>
<p style="text-align: justify;">Diese britische Haltung fand sp&#228;ter ihre folgerichtige Fortsetzung, als Premierminister Winston Churchill am 16. Dezember 1944 erkl&#228;rte: „Wenn Polen nicht freiwillig auf alle Gebiete &#246;stlich der Curzon-Linie verzichtet, wird Gro&#223;britannien sich hinter die russischen Forderungen stellen.“ Da&#223; der Pr&#228;sident der USA genauso dachte, hatte er schon ein Jahr zuvor ge&#228;u&#223;ert, als er dieses Gebiet Stalin auf der Konferenz von Teheran im Dezember 1943 zugesprochen hatte. Gegen&#252;ber den polnischst&#228;mmigen Amerikanern hat Roosevelt dieses Zugest&#228;ndnis bis Ende 1944 abgestritten.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Hitlers Angebot an die Alliierten blieb unbeantwortet</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Zu Ende des Polen-Feldzugs reiste der deutsche Au&#223;enminister von Ribbentrop erneut nach Moskau, um &#252;ber Polens Zukunft zu verhandeln. Hitlers Vorstellung und Ziel zu diesem Zeitpunkt war, das rein polnisch besiedelte Territorium zwischen Deutschlands Osten und Ru&#223;lands Westen als selbst&#228;ndiges Rumpfpolen etwa in der Gr&#246;&#223;e des Kongre&#223;polen von 1815 wieder auferstehen zu lassen. Von Ribbentrop bot der Sowjetunion dazu das der deutschen Interessensph&#228;re zugeh&#246;rende Litauen im Tausch gegen die sowjetisch besetzten, polnisch besiedelten Gebiete &#246;stlich von Warschau an. So konnte Hitler den Westm&#228;chten die Gr&#252;ndung eines selbst&#228;ndigen Restpolen und den R&#252;ckzug der Wehrmacht von dort als Preis f&#252;r einen Friedensschlu&#223; anbieten.</p>
<p style="text-align: justify;">Deutschland sollte bei dieser Neugestaltung Polens die Freie Stadt Danzig und den deutsch besiedelten Teil Westpreu&#223;ens, die Sowjetunion ihre ehemaligen Gebiete in Wei&#223;ru&#223;land und in der Ukraine zur&#252;ckbekommen. Hitler machte dieses Angebot am 6. Oktober 1939. Der Preis, den Hitler daf&#252;r nannte, war der Abschlu&#223; eines Friedensvertrags zwischen Frankreich, Gro&#223;britannien und dem Deutschen Reich. Es gab damals keine Antworten aus London und Paris. Nach 1945 &#252;berlie&#223;en Frankreich, Gro&#223;britannien und die USA das von Deutschland befreite Polen der Fremdherrschaft der Sowjetunion.</p>
<p style="text-align: justify;">Quellennachweis:<br />
<a rel="external" href="http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display.154+M5dc8057efda.0.html" target="_blank">http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display.154+M5dc8057efda.0.html</a></p>
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		<title>Ein junger Mann aus dem langen 19. Jahrhundert</title>
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		<pubDate>Sun, 20 Sep 2009 16:50:03 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Von Rainer D&#252;rkopp Bei nicht wenigen jener „Verschw&#246;rer“, die am 20. Juli 1944 ihr Leben wagten, um Hitlers Herrschaft zu brechen, f&#228;llt auf, da&#223; diese die S&#246;hne sehr alter V&#228;ter waren. Marion Gr&#228;fin D&#246;nhoff, eine unscheinbare Randfigur, die sich nachtr&#228;glich aber nur zu gern in die Mitte ihrer „Freunde aus dem Widerstand“ setzte, war ihnen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Von Rainer D&#252;rkopp</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Bei nicht wenigen jener „Verschw&#246;rer“, die am 20. Juli 1944 ihr Leben wagten, um Hitlers Herrschaft zu brechen, f&#228;llt auf, da&#223; diese die S&#246;hne sehr alter V&#228;ter waren. Marion Gr&#228;fin D&#246;nhoff, eine unscheinbare Randfigur, die sich nachtr&#228;glich aber nur zu gern in die Mitte ihrer „Freunde aus dem Widerstand“ setzte, war ihnen wenigstens in diesem einen Punkt sehr &#228;hnlich, denn der Vater der ostpreu&#223;ischen Adeligen z&#228;hlte bei ihrer Geburt 1909 respektable 64 Lenze.</strong></p>
<p><span id="more-868"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Wer ihr die Hand gab, langte sogar gleich durch ins Zeitalter der Franz&#246;sischen Revolution, denn ihr Gro&#223;vater war Jahrgang 1797. Auch Adam von Trott zu Solz h&#228;tte, als er am 9. August 1909 das Licht der Welt erblickte, zu seinem vier Wochen vorher zum preu&#223;ischen Kultusminister ernannten Vater August (1855–1938) eher Opa sagen d&#252;rfen.</p>
<p style="text-align: justify;">Man k&#246;nnte daher annehmen, da&#223; solche Familien das „lange“ 19. Jahrhundert noch weit &#252;ber das Ende der Hohenzollern-Monarchie hinaus konservierten. Nat&#252;rlich nicht im Sinne von „Wir wollen unsern alten Kaiser Wilhelm wiederhaben“. Derart „reaktion&#228;re“ Loyalit&#228;ten schmolzen nach 1918 selbst im preu&#223;ischen Adel rasch ab, erst recht bei „neupreu&#223;ischen“ Kurhessen wie den Trotts. Viel entscheidender war indes die Bewahrung weltanschaulicher, politischer und sozialer Orientierungen, die fest im alteurop&#228;ischen Wertekosmos wurzelten. Hier ist darum der fundamentale Bruch zwischen „zwei Kulturen“ auszumachen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Die vergebliche Hoffnung auf eine alternative Au&#223;enpolitik</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Hier standen sich Jahrgangsgenossen wie Trott und die SS-Granden Heydrich, Kaltenbrunner, Best, Six, Ohlendorf, Schellenberg wie Bewohner verschiedener Galaxien gegen&#252;ber. Die „Generation der Unbedingten“, wie der Reemtsma-Historiker Michael Wildt das „F&#252;hrungskorps des Reichssicherheitshauptamtes“ getauft hat, erfuhren die Kriegsniederlage von 1918 und die chronische Malaise der Weimarer Republik als kleinb&#252;rgerliche „Durchbei&#223;er“ ungleich elementarer als ihre in Watte gepackten Kommilitonen wie Stauffenberg, Trott, Moltke oder Haushofer mit ihren quasi ererbten Anspr&#252;chen auf Latifundien, auf Lehrst&#252;hle, Diplomatenkarrieren, h&#246;chste Milit&#228;rr&#228;nge oder Ministerposten.</p>
<p style="text-align: justify;">Daraus resultierte zweierlei Politikverst&#228;ndnis. Der Typus Trott verharrte in der Welt des 19. Jahrhunderts und seinen au&#223;enpolitischen Vorstellungen. Die Harmonie gleichberechtigter Nationalstaaten, das v&#246;lkerrechtlich im jus publicum europaeum geregelte „Konzert“ europ&#228;ischer M&#228;chte, in das mit den USA und der UdSSR f&#252;r sie nur weitere, das System nicht sprengende Wettbewerber eingetreten waren, der allzeit zwischen diesen Nationen m&#246;gliche, aber normierte „Duellkrieg“, das, aller S&#228;kularisierung zum Trotz, noch fortbestehende homogene christliche Wertefundament, die belastbaren Rudimente des aristokratischen Kosmopolitismus, die Internationalit&#228;t des zivilisatorischen Minimums, der Umgangsformen oder Bildungsreminiszenzen, die es Trott, dem Sohn einer Mutter mit US-Ahnenreihe, erlaubten, sich unter Angelsachsen en famille zu w&#228;hnen – kurz: in all dem, was den Heydrichs und Kaltenbrunners Hekuba war. &gt;&gt;</p>
<p style="text-align: justify;">Sie erlebten die russische Oktober-, die deutsche Novemberrevolution sowie das Versailler Diktat, das den Bruch mit dem solidarischen jus publicum europaeum besiegelte, mitsamt den traumatisierenden Folgen unzweifelhaft als „Weltwende“ (Hermann Stegemann), als Ouvert&#252;re zum „Weltb&#252;rgerkrieg“ (Ernst Nolte). An die Stelle der Nationen, die auf den gleichen christlich-humanistischen Wertekanon schworen, traten f&#252;r sie unvereinbare totalit&#228;re Heilslehren, die Staaten in Weltanschauungsparteien verwandelten. Lenins m&#246;rderisch-reduktionistisches „Wer wen?“ gab hier den Takt genauso vor wie Wilsons demokratistischer Universalismus.</p>
<p style="text-align: justify;">Von hier bis zu Adolf Hitlers Credo „Weltmacht oder Untergang“, zu Protokoll gegeben am Vorabend des Zweiten Weltkrieges, war es nur noch ein sehr kleiner Schritt.Das ist der zeithistorische Kontext, in dem der fr&#252;h entschieden als NS-Gegner sich profilierende, in G&#246;ttingen an Hegels Rechtsphilosophie geschulte Jurist und Rhodes-Stipendiat, seit 1940 im Ausw&#228;rtigen Amt t&#228;tige Adam von Trott zu Solz sich zutraute, alternative Au&#223;enpolitik zu kreieren und als Sprecher des „anderen“, aber sich gleichberechtigt w&#228;hnenden Deutschland mit den Entscheidungstr&#228;gern in London – noch im Juli 1939 mit Neville Chamberlain – und, im Oktober 1939, in Washington ins Gespr&#228;ch zu kommen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Die Ausschaltung der alten Eliten war einkalkuliert</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Ein Irrtum, dem au&#223;er Trott &#228;hnlich ambitionierte Hitler-Gegner wie Ulrich von Hassell, Carl Goerdeler, Albrecht Haushofer oder Ewald von Kleist erlagen. Es gab „nach M&#252;nchen“ unter den an den Hebeln der Macht sitzenden britischen und US-amerikanischen Politikern niemanden mehr, der das Deutsche Reich nicht als Weltanschauungsstaat wahrnahm, niemanden, der es als gleichberechtigtes V&#246;lkerrechtssubjekt anerkannte, und niemanden, der einer auf „Vernichtungssieg“ und „unconditional surrender“ eingeschworenen Strategie des One-World-Demokratismus Churchills und Roosevelts die Gefolgschaft verweigert h&#228;tte.</p>
<p style="text-align: justify;">Dieses Weltanschauungslager kalkulierte die Ausschaltung jener „alten Eliten“ Preu&#223;ens und Deutschlands gnadenlos mit ein, denen auch der im Dienste des „Unbedingten“ Franz-Alfred Six stehende, bis zuletzt, im Juni 1944 in Schweden, konspirativ „um einen ehrenvollen Frieden“ ringende Trott zugeh&#246;rte. Die oft so leichtfertig gebrauchte Vokabel „Trag&#246;die“ scheint daher f&#252;r das Schicksal des am 26. September 1944 in Berlin-Pl&#246;tzensee hingerichteten jungen Alteurop&#228;ers nicht zu hoch gegriffen.</p>
<p>Quellennachweis:<br />
<a rel="external" href="http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display.154+M50532746e96.0.html" target="_blank">http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display.154+M50532746e96.0.html</a></p>
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		<title>Die Bestrafung mit einer Hungersnot</title>
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		<pubDate>Sat, 19 Sep 2009 17:49:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Bis in das Fr&#252;hjahr 1919 setzen die Alliierten ihre Blockade gegen Deutschland fort Von Dag Krienen Im „Lexikon der V&#246;lkermorde“ (1999) von Gunnar Heinsohn findet sich der Eintrag „Deutsche Opfer / Hungerblockade 1917/1918“. Demnach starben etwa eine Million Zivilisten in Deutschland und &#214;sterreich an Unterern&#228;hrung, „weil die Lebensmittelblockade der Alliierten ungemein effektiv funktionierte“. Festgehalten wird [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div style="text-align: justify;"><strong>Bis in das Fr&#252;hjahr 1919 setzen die Alliierten ihre Blockade gegen Deutschland fort<br />
</strong>Von Dag Krienen</p>
<p style="text-align: justify;">Im „Lexikon der V&#246;lkermorde“ (1999) von Gunnar Heinsohn findet sich der Eintrag „Deutsche Opfer / Hungerblockade 1917/1918“. Demnach starben etwa eine Million Zivilisten in Deutschland und &#214;sterreich an Unterern&#228;hrung, „weil die Lebensmittelblockade der Alliierten ungemein effektiv funktionierte“. Festgehalten wird dort auch, da&#223; diese Blockade erst Ende M&#228;rz 1919 gelockert wurde.</p>
<p><span id="more-807"></span></p>
<p>Das massenhafte Hungern und Verhungern in Deutschland in Zusammenhang mit der alliierten Blockade findet in den einschl&#228;gigen historischen Darstellungen zum Ersten Weltkrieg durchaus Erw&#228;hnung. Hinweise darauf, da&#223; diese Blockade, die sich fast von Anfang an auch auf Lebens- und Futtermittel erstreckte, nach dem Waffenstillstand im November 1918 noch monatelang fortgesetzt wurde und das gro&#223;e Sterben an der Heimatfront das Sterben an den Kriegsfronten weit &#252;berdauerte, sind hingegen sehr viel seltener zu finden.</p>
<p>Im Ersten Weltkrieg und in den Jahren danach sah dies ganz anders aus. Die von praktisch jedem Deutschen durchlittenen Folgen der „Hungerblockade“ von 1914 bis 1919 waren Thema unz&#228;hliger Abhandlungen und Diskussionen.</p>
<p><strong>Zivilisationsbruch der Hungerblockade</strong></p>
<p>Wenn ein Ereignis in den Augen der Deutschen damals als „Zivilisationsbruch“ empfunden wurde, dann die durch die alliierte Blockadepraxis mitbewirkte massive Unterern&#228;hrung in der zweiten Kriegsh&#228;lfte sowie der Nachkriegszeit, die direkt oder indirekt unz&#228;hlige Tote gerade unter den schw&#228;cheren Zivilisten, insbesondere Kinder und Frauen, verursachte und bei vielen bleibende Langzeitsch&#228;den (Tuberkulose, Rachitis etc.) hinterlie&#223;.</p>
<p>Nicht wenige Deutsche glaubten – auch aufgrund von &#196;u&#223;erungen alliierter Politiker &#252;ber „zwanzig Millionen Deutsche zuviel“ –, da&#223; sie das Ziel eines versuchten V&#246;lkermordes gewesen waren. Den Westm&#228;chten direkte genozidale Absichten zu unterstellen, f&#252;hrt indes zu weit. Die Hungerblockade war vielmehr Teil eines gr&#246;&#223;eren strategischen Kriegsf&#252;hrungskonzepts vor allem der Briten, das auf Niederwerfung, nicht auf Ausrottung abzielte.</p>
<p>Eine umfassende Seeblockade sollte die au&#223;enhandelsabh&#228;ngige deutsche Wirtschaft so weit als m&#246;glich sch&#228;digen und damit die F&#228;higkeit des Deutschen Reiches zur Kriegf&#252;hrung untergraben. Das war insofern nichts Neues, als Seem&#228;chte zu allen Zeiten dazu geneigt haben, ihre Gegner durch Blockierung der Seewege wirtschaftlich abzuw&#252;rgen.</p>
<p><strong>Versto&#223; gegen Kriegsv&#246;lkerrecht in Kauf genommen</strong></p>
<p>Pikanterweise hatten allerdings gerade die Briten in den Jahren vor 1914 die Kodifizierung v&#246;lkerrechtlicher Regeln unterst&#252;tzt, die im Seekrieg die Rechte der Kriegf&#252;hrenden einschr&#228;nkten und auch den Transport von Lebensmitteln auf neutralen Schiffen in neutrale H&#228;fen fast uneingeschr&#228;nkt erlaubten. Dieses v&#246;lkerrechtliche und praktische Schlupfloch suchte Deutschland nach Kriegsausbruch 1914 f&#252;r die Aufrechterhaltung seiner &#252;berlebenswichtigen Au&#223;enwirtschaftsbeziehungen zu nutzen.</p>
<p>Die Briten und ihre Verb&#252;ndeten bem&#252;hten sich konsequenterweise, es zu stopfen und den Zwischenhandel der neutralen M&#228;chte mit Deutschland zu unterbinden. Sie nahmen dabei in Kauf, da&#223; ihre Blockadema&#223;nahmen in erheblichem Umfang gegen das Kriegsv&#246;lkerrecht verstie&#223;en – nicht nur, aber auch weil sie rasch auf Lebens- und Futtermittel ausgedehnt wurden.</p>
<p>Da sich Deutschlands Streitkr&#228;fte an den Fronten lange Zeit als unbezwingbar erwiesen, verlegten die Briten ihre Anstrengungen immer mehr darauf, durch Perfektionierung der Blockade die deutsche „Heimatfront“ zu zerm&#252;rben. Dabei kannten sie zunehmend weniger Skrupel, um so mehr erkennbar wurde, da&#223; der Hunger in Deutschland dazu ein geeignetes Mittel war.</p>
<p><strong>Blockade blieb in Kraft, um Friedensbedingungen diktieren zu k&#246;nnen</strong></p>
<p>Nachdem die Blockade – die auch die neutralen Staaten in Europa erheblich in Mitleidenschaft zog – ab 1916 wesentlich effektiver gestaltet und nach dem Kriegseintritt der USA im April 1917 nahezu wasserdicht gemacht werden konnte, erwies sich der Hunger schlie&#223;lich als das wichtigste Mittel, um den Zusammenbruch des deutschen Widerstandswillens herbeizuf&#252;hren.</p>
<p>Nach dem Waffenstillstand vom 11. November 1918 begr&#252;ndeten die Alliierten die Fortsetzung der Blockade damit, da&#223; es sich ja nur um einen Waffenstillstand handele, w&#228;hrenddessen dem Feind keine Gelegenheit gegeben werden d&#252;rfe, seine Kampff&#228;higkeit zu regenerieren.</p>
<p>Praktisch hielten sie an der Blockade auch deshalb fest, um den Deutschen sp&#228;ter alle Friedensbedingungen aufzwingen zu k&#246;nnen, die ihnen beliebten. Entsprechend bestimmte der Waffenstillstandsvertrag von Compiègne in Artikel 26, da&#223; die Blockade bis zum Abschlu&#223; eines Friedensvertrags in Kraft bleiben sollte.</p>
<p><strong>Auch Fischfang in der Ostsee unterbunden</strong></p>
<p>Immerhin hatten sich die Alliierten nach mehrfachen Interventionen des deutschen Verhandlungsf&#252;hrers Matthias Erzberger dazu bewegen lassen, den Artikel 26 dahingehend zu erg&#228;nzen, da&#223; sie „in Aussicht nehmen, w&#228;hrend der Dauer des Waffenstillstandes Deutschland in dem als notwendig erkannten Umfang mit Lebensmittel zu versorgen“.</p>
<p>Dieses vage Versprechen blieb indes zun&#228;chst folgenlos. Deutschlands hoffnungslose Versorgungslage versch&#228;rfte sich nach dem Waffenstillstand sogar, weil die Blockade nun faktisch auch auf die Ostsee ausgeweitet wurde und die britischen Flottenkommandanten zudem noch den dortigen deutschen Fischfang unterbanden.</p>
<p>Zwar dr&#228;ngten die Amerikaner, insbesondere der mit der Koordinierung der amerikanischen Hilfsma&#223;nahmen beauftragte sp&#228;tere US-Pr&#228;sident Herbert Hoover, schon im Dezember 1918 darauf, den Deutschen die M&#246;glichkeit zur Einfuhr von Lebensmitteln zu geben – zun&#228;chst aber ohne Erfolg. Die britischen Verantwortlichen &#228;nderten allerdings aufgrund der Berichte ihrer Truppen aus den besetzten Teilen Deutschlands allm&#228;hlich ihre zun&#228;chst harte Haltung.</p>
<p><strong>Handelsflotte an die Alliierten ausgeliefert</strong></p>
<p>Ab Mitte Januar 1919 fanden sie sich dazu bereit, den Deutschen zu erlauben, zumindest bestimmte Kontingente an Lebensmitteln im Ausland zu kaufen. Allerdings m&#252;&#223;ten sie zuvor ihre Handelsflotte an die Alliierten ausliefern. Die deutsche Seite willigte ein und wollte die notwendigen Importe mit ihren arg geschrumpften Goldreserven bezahlen.</p>
<p>Diese waren allerdings bereits von franz&#246;sischer Seite fest als Teil der zuk&#252;nftigen deutschen Reparationsleistungen eingeplant worden. Die franz&#246;sischen Verhandlungsf&#252;hrer versperrten nun zwei volle Monate lang durch ihre Weigerung, Deutschland die Bezahlung in Gold zu gestatten, jeden Fortschritt in der Sache.</p>
<p>Erst im M&#228;rz gaben sie dem wachsenden Druck der &#252;brigen Alliierten nach. Mitte des Monats wurde in Br&#252;ssel in Erg&#228;nzungsverhandlungen zum Waffenstillstand ein Abkommen geschlossen, das den Deutschen nach der Auslieferung ihrer Handelsflotte den vorab zu bezahlenden Import von Lebensmitteln zugestand.</p>
<p><strong>Im Deutschen Reich etwa 750.000 zus&#228;tzliche Tote</strong></p>
<p>Die Hungerblockade wurde durch dieses Abkommen jedoch noch nicht generell aufgehoben, diese Sonderregelung erlaubte nur die Einfuhr von Lebensmitteln in zwar erheblichen, aber mengenm&#228;&#223;ig prinzipiell beschr&#228;nkten monatlichen Kontingenten. Praktisch f&#252;hrte dies zu einer wesentlichen Erleichterung der deutschen Versorgungslage, nachdem am 28. M&#228;rz 1919, volle viereinhalb Monate nach Kriegsende, das erste Schiff mit Lebensmitteln in einen deutschen Hafen einlaufen durfte.</p>
<p>Die v&#246;llige Einfuhrfreiheit f&#252;r Lebensmittel wurde indes erst erreicht, als die gesamte Blockade am 12. Juli 1919, am Tag nach der Ratifizierung des Versailler Friedens durch den Reichstag, von den Alliierten aufgehoben wurde.</p>
<p>Wie viele zus&#228;tzliche Opfer die milit&#228;risch v&#246;llig unn&#246;tige Verl&#228;ngerung der Blockade nach dem Waffenstillstand insgesamt gefordert hat, ist nicht mehr zu ermitteln. F&#252;r das Deutsche Reich (ohne &#214;sterreich) wird im allgemeinen von gut 750.000 Toten bis Ende 1918 – also ohne die Opfer in der Waffenstillstandszeit – ausgegangen.</p>
<p><strong>Leidenszeit der Zivilbev&#246;lkerung um viele Monate verl&#228;ngert</strong></p>
<p>Diese Opferzahlen beruhen auf statistischen Berechnungen der zivilen Sterblichkeit im Krieg im Vergleich zur zivilen Sterblichkeit in den vorangegangenen Friedensjahren. In neueren deutschen Untersuchungen wird deshalb gern der Effekt der alliierten Blockade heruntergespielt und der Hunger sowie die erh&#246;hte Sterblichkeit vor allem als Folge von deutschen Ma&#223;nahmen und Unterlassungen (Abzug von Arbeitskr&#228;ften aus der Landwirtschaft durch Einzug zum Milit&#228;r, b&#228;uerlicher Egoismus, mangelhafte Organisation der Lebensmittelverteilung und -rationierung) interpretiert.</p>
<p>Sicher spielten alle diese Faktoren eine Rolle, sicher gab es auch im von Lebensmittelknappheit nur wenig betroffenen Gro&#223;britannien eine gewisse kriegsbedingte Erh&#246;hung der Zivilsterblichkeit, die allerdings weit unter der deutschen blieb.</p>
<p>Eine saubere Unterscheidung, wer von den deutschen zivilen Toten des Weltkriegs und der Nachkriegsmonate nun tats&#228;chlich eindeutig und ausschlie&#223;lich der Hungerblockade zum Opfer fiel, ist faktisch unm&#246;glich. Da&#223; aber ihre Zahl in einem Land, das zumindest &#252;ber die Neutralen M&#246;glichkeiten zum Import von Lebens- und Futtermittel besessen h&#228;tte, wesentlich geringer gewesen w&#228;re, ist unbestreitbar – ebenso, da&#223; die Verl&#228;ngerung der Leidenszeit der deutschen Zivilbev&#246;lkerung bis weit in das Jahr 1919 hinein vollends v&#246;llig unn&#246;tig und sinnlos war.</p>
<p><strong>Deutsche Historiker-Neigung, alliierte Verbrechen zu relativieren</strong></p>
<p>Die unter deutschen Historikern mittlerweile verbreitete Neigung, die h&#228;&#223;lichen Seiten westlicher Kriegf&#252;hrung m&#246;glichst zu relativieren, schl&#228;gt sich auch darin nieder, da&#223; die Aufrechterhaltung der Hungerblockade nach Ende der K&#228;mpfe bei ihnen kaum Interesse findet. Umfangreiche Materialsammlungen und Studien zu diesem Thema wie „The Politics of Hunger“ von C. Paul Vincent sind meist amerikanischen Ursprungs und nur in wenigen deutschen Bibliotheken zu finden.</p>
<p>Durch ihre Abneigung, sich mit diesem Thema zu befassen, verbaut sich die deutsche Forschung aber die Chance, die langfristigen Folgen der Hungerblockade ins Auge zu nehmen. Man braucht gar nicht so weit zu gehen wie Vincent, der einen Zusammenhang zwischen der Generation der kritisch unterern&#228;hrten Kinder von 1915 bis 1919 und den sp&#228;teren loyalen SS-Angeh&#246;rigen sieht.</p>
<p><strong>„Lebensraum“-Ideologie mit Hungerblockade begr&#252;ndet</strong></p>
<p>Ob es direkte tiefenpsychologische Folgen der Unterern&#228;hrung im Sinne einer Pr&#228;disposition zum Nationalsozialismus gegeben hat, mu&#223; Spekulation bleiben. Da&#223; aber die massenhafte Erfahrung von Hunger und Verhungern, die gerade die Generation der zwischen 1910 und 1918 Geborenen machen mu&#223;te, nicht ohne gravierende Folgen bleiben konnte, als diese in den drei&#223;iger Jahren ins Erwachsenenalter eintrat, ist evident.</p>
<p>Im eingangs zitierten Eintrag im Lexikon der V&#246;lkermorde wird darauf verwiesen, da&#223; Hitler sp&#228;ter seinen Krieg um „Lebensraum“ auch mit dem Verweis auf die alliierte Hungerblockade rechtfertigte.</p>
<p>Quellennachweis:<br />
<a rel="external" href="http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display.268+M57aca074a6b.0.html" target="_blank">http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display.268+M57aca074a6b.0.html</a></div>
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		<title>Vortrag von Hr. G&#246;rlitz zur Rechtslage in Deutschland</title>
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		<pubDate>Sat, 19 Sep 2009 01:47:34 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die &#8220;Bundesrepublik Deutschland&#8221; hat KEINE Verfassung. Der eigentliche Unterschied eines Grundgesetzes zu einer Verfassung ist, da&#223; das Volk eine Verfassung legitimieren mu&#223;. Ein Grundgesetz kann am Volk vorbei beschlossen, eingef&#252;hrt, ge&#228;ndert oder aufgehoben werden.“ In diesem Vortrag beschreibt Herr G&#246;rlitz die Rechtslage in Deutschland. Die BRD wurde 1990 durch die Streichung des Geltungsbereichsartikels 23 des [...]]]></description>
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<p style="text-align: justify;">Die &#8220;Bundesrepublik Deutschland&#8221; hat KEINE Verfassung. Der eigentliche Unterschied eines Grundgesetzes zu einer Verfassung ist, da&#223; das Volk eine Verfassung legitimieren mu&#223;. Ein Grundgesetz kann am Volk vorbei beschlossen, eingef&#252;hrt, ge&#228;ndert oder aufgehoben werden.“</p>
<p><span id="more-595"></span></p>
<p style="text-align: justify;">In diesem Vortrag beschreibt Herr G&#246;rlitz die Rechtslage in Deutschland. Die BRD wurde 1990 durch die Streichung des Geltungsbereichsartikels 23 des Grundgesetzes aufgel&#246;st. Das Deutsche Reich existiert nach wie vor und wird wieder handlungsf&#228;hig gemacht. Heutige Beamte der &#8216;BRD&#8217; sind seit Aufl&#246;sung der BRD reine Privatpersonen. Das &#8216;Bundesverm&#246;gen&#8217; und s&#228;mtliche &#8216;Finanz&#228;mter&#8217; werden von der Firma &#8216;Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH&#8217; verwaltet. G&#252;ltiges Recht sind die Reichsgesetze, die auf der Weimarer Verfassung vom 11. Aug. 1919 fu&#223;en.</p>
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		<title>Der Versailler Friedensvertrag</title>
		<link>http://brd-schwindel.com/der-versailler-friedensvertrag/</link>
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		<pubDate>Fri, 18 Sep 2009 23:48:52 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Am 18. Januar 1871 war im Spiegelsaal des Versailler Schlosses das Deutsche Reich aus der Taufe gehoben worden. Am 18. Januar 1919 trat unter dem Vorsitz des franz&#246;sischen Ministerpr&#228;sidenten George Clemenceau die Friedenskonferenz in Paris zusammen. Rund drei&#223;ig Staaten waren daran beteiligt; Russland und die Mittelm&#228;chte blieben von den Beratungen ausgeschlossen. Die eigentlichen Verhandlungen wurden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Am 18. Januar 1871 war im Spiegelsaal des Versailler Schlosses das Deutsche Reich aus der Taufe gehoben worden. Am 18. Januar 1919 trat unter dem Vorsitz des franz&#246;sischen Ministerpr&#228;sidenten George Clemenceau die Friedenskonferenz in Paris zusammen. Rund drei&#223;ig Staaten waren daran beteiligt; Russland und die Mittelm&#228;chte blieben von den Beratungen ausgeschlossen. Die eigentlichen Verhandlungen wurden nicht im Plenum gef&#252;hrt, sondern von den Regierungschefs und Au&#223;enministern Frankreichs, Gro&#223;britanniens, Italiens und der USA sowie zwei japanischen Regierungsvertretern (Conseil des Dix). Strittige Fragen wurden letztlich von Woodrow Wilson (1856 &#8211; 1924), David Lloyd George (1863 &#8211; 1945), George Clemenceau (1841 &#8211; 1929) und Vittorio Emanuele Orlando (1860 &#8211; 1952) entschieden (&#8220;Conseil des Quattre&#8221;, &#8220;die Gro&#223;en Vier&#8221;). Dieses Gremium verk&#246;rperte im Fr&#252;hjahr 1919 die h&#246;chste politische Autorit&#228;t der Welt.</p>
<p><span id="more-456"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Wilson reiste pers&#246;nlich nach Europa und demonstrierte damit, welche Bedeutung er den Friedensverhandlungen beima&#223;. Aber sein Idealismus prallte in Paris auf die nationalen Interessenk&#228;mpfe der Europ&#228;er und auf die Furcht der Franzosen vor einem Wiedererstarken Deutschlands. Clemenceau wusste, dass die Entente allein zu schwach gewesen w&#228;re, um Deutschland zu bezwingen. Er wollte das Deutsche Reich deshalb nicht nur f&#252;r alle Kriegssch&#228;den bezahlen lassen (&#8220;le boche payera tout!&#8221;), sondern es in m&#246;glichst viele Teilrepubliken zerst&#252;ckeln. Obwohl auch in England deutschfeindliche Parolen kursierten (&#8220;hang the Kaiser!&#8221;, &#8220;squeeze them till the pips come out!&#8221;), bremste Lloyd George in Paris eher die Franzosen, weil er ahnte, dass &#252;berzogene Friedensbedingungen Gegenkr&#228;fte in Deutschland hervorrufen wurden.</p>
<p style="text-align: justify;">Am 28. April 1919 nahm die Pariser Konferenz erst einmal eine V&#246;lkerbund-Satzung an, die den Friedensvertr&#228;gen als integraler Bestandteil vorangestellt werden sollte. Der von Woodrow Wilson angeregte V&#246;lkerbund (League of Nations, Société des Nations; 1920 &#8211; 1946) sollte bewaffnete Auseinandersetzungen verhindern sowie Frieden und Sicherheit gew&#228;hrleisten. Die Mitglieder verpflichteten sich dazu, abzur&#252;sten, auf Geheimdiplomatie zu verzichten und in Konfliktf&#228;llen die Schiedsspr&#252;che eines St&#228;ndigen Internationalen Gerichtshofes (Permanent Court of International Justice, Cour Permanente de Justice Internationale) anzuerkennen, der am 13. Dezember 1920 – parallel zum St&#228;ndigen Schiedsgericht der Haager Konvention – in Den Haag eingerichtet wurde. Im h&#246;chsten Organ des V&#246;lkerbundes, der j&#228;hrlich in Genf tagenden Bundesversammlung, verf&#252;gte jedes Mitglied &#252;ber eine Stimme. Im V&#246;lkerbund-Rat, dem bis zu f&#252;nfzehn teils st&#228;ndige, teils wechselnde Mitglieder angeh&#246;rten, wurde &#252;ber aktuelle Konflikte beraten. Sowohl die feindlichen als auch die neutralen Staaten wurden von den Siegerm&#228;chten ausgeschlossen.</p>
<p style="text-align: justify;">W&#228;hrend die Siegerm&#228;chte in Paris &#252;ber den Frieden verhandelten, wurde auf dem Balkan und im Nahen Osten weitergek&#228;mpft, bekriegten sich in Russland die Bolschewisten und ihre – von den Westm&#228;chten unterst&#252;tzten – Gegner. Polen, Tschechen, Slowaken und Ungarn versuchten, ihre Grenzen gewaltsam zu verschieben.</p>
<p style="text-align: justify;">Eine von dem britischen Au&#223;enminister George Nathaniel Marquess Curzon of Kedlestone geleitete Kommission der Pariser Friedenskonferenz schlug am 8. Dezember 1919 eine polnisch-russische Demarkationslinie vor (Curzon-Linie). Damit aber fand Pilsudski sich nicht ab. Wegen seiner unaufh&#246;rlichen Kritik an der Polenpolitik der Mittelm&#228;chte war Joséf Klemens Pilsudski am 2. Juli 1917 in Magdeburg eingesperrt worden, hatte sich aber nach seiner Freilassung und R&#252;ckkehr nach Warschau am 10. November 1918 innerhalb weniger Tage als &#8220;Staatschef&#8221; an die Spitze der polnischen Republik gestellt, die (statt des von den Mittelm&#228;chten am 5. November 1916 vorgesehenen K&#246;nigreiches) am 3. November 1918 ausgerufen worden war. Ende 1920 lie&#223; Pilsudski die Polen nach Kiew vorsto&#223;en, um die Ukraine zu erobern. Sie wurden zwar von den Russen zur&#252;ckgeschlagen, aber mit franz&#246;sischer Hilfe (General Maxime Weygand, 1867 &#8211; 1965) gelang es ihnen am Ende doch, nach Osten vorzudringen (Sowjetisch-Polnischer Krieg, 1920/21). Im Frieden von Riga (18. M&#228;rz 1921) einigten sich Russen und Polen darauf, ihre Grenze etwa 200 Kilometer &#246;stlich der Curzon-Linie verlaufen zu lassen.</p>
<p style="text-align: justify;">Nachdem sich die Siegerm&#228;chte auf einen vollst&#228;ndigen Entwurf f&#252;r einen Friedensvertrag mit dem Deutschen Reich geeinigt hatten, versammelten sie sich am 7. Mai 1919 im Hotel Trianon Palace in Versailles und riefen die deutsche Delegation herein. George Clemenceau erhob sich und sprach von einem &#8220;zweiten Vertrag von Versailles&#8221;. Anschlie&#223;end &#252;bergab der Sekret&#228;r der Konferenz den umfangreichen Vertragstext dem Leiter der deutschen Delegation, Ulrich Graf von Brockdorff-Rantzau (1869 &#8211; 1928). Der Deutsche stand daf&#252;r nur kurz auf, beachtete das Papier kaum und hielt seine Rede demonstrativ im Sitzen.</p>
<p style="text-align: justify;">Dem Deutschen Reich wurde eine Frist von zwei Wochen gesetzt, um die Friedensbedingungen anzunehmen.</p>
<p style="text-align: justify;">Am 12. Mai trat die Nationalversammlung in der Neuen Aula der Universit&#228;t Berlin zusammen. Reichskanzler Scheidemann erkl&#228;rte: &#8220;Dieser Vertrag ist nach Auffassung der Reichsregierung unannehmbar.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Am 29. Mai &#252;berreichte Graf von Brockdorff-Rantzau der Friedenskonferenz die zusammengefassten Gegenvorschl&#228;ge der deutschen Reichsregierung. Sie wurden mit geringf&#252;gigen Ausnahmen von den Siegerm&#228;chten abgelehnt. Am 16. Juni erhielt die deutsche Delegation den endg&#252;ltigen Vertragstext ausgeh&#228;ndigt und wurde ultimativ aufgefordert, ihn zu unterschreiben.</p>
<p style="text-align: justify;">Daraufhin trat Reichsministerpr&#228;sident Scheidemann am 20. Juni zur&#252;ck. Am folgenden Tag versenkte sich die vor Scapa Flow auf den Orkney-Inseln von den Briten bewachte deutsche Hochseeflotte. Mit 237 gegen 138 Stimmen erm&#228;chtigte die Nationalversammlung am 22. Juni die neue Reichsregierung des Sozialdemokraten Gustav Bauer (Juni 1919 – M&#228;rz 1920), den Friedensvertrag zu unterzeichnen – jedoch ohne eine alleinige deutsche Kriegsschuld anzuerkennen oder sich bereit zu erkl&#228;ren, jemanden an die Alliierten auszuliefern. Die Siegerm&#228;chte verwarfen auch diese Vorbehalte und lehnten es ab, das anderntags ablaufende Ultimatum zu verl&#228;ngern. Der Nationalversammlung blieb nichts anderes &#252;brig, als auf die Vorbehalte zu verzichten (23. Juni). Am 28. Juni – genau f&#252;nf Jahre nach dem Attentat in Sarajewo – unterschrieben die Minister Hermann M&#252;ller (1876 &#8211; 1931) von der SPD und Johannes Bell (1868 &#8211; 1949) vom Zentrum im Spiegelsaal des Versailler Schlosses den Friedensvertrag.</p>
<p style="text-align: justify;">Am 12. Juli wurde endlich die gegen das Deutsche Reich gerichtete Seeblockade aufgehoben.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Deutsche Reich &#252;bergab Elsass-Lothringen an Frankreich, gro&#223;e Teile Posens und Westpreu&#223;ens an Polen, das Hultschiner L&#228;ndchen an die Tschechoslowakei, die Stadt Danzig, das Memelland und s&#228;mtliche Kolonien den Alliierten. Volksabstimmungen sollten &#252;ber die Zukunft einiger weiterer deutscher Landesteile entscheiden. (Nordschleswig, Eupen und Malmedy sowie das oberschlesische Industrierevier mussten sp&#228;ter abgetreten werden.) Das aus bayrischen und preu&#223;ischen Territorien gebildete &#8220;Saargebiet&#8221; wurde einer dem V&#246;lkerbund verantwortlichen Kommission unterstellt; nach f&#252;nfzehn Jahren sollte auch hier die Bev&#246;lkerung w&#228;hlen d&#252;rfen, ob sie zu Deutschland oder zu Frankreich geh&#246;ren wollte. B&#252;cher von Dieter Wunderlich Deutschland verpflichtete sich, Reparationen zu leisten, deren H&#246;he erst noch von einer eigenen Kommission festgelegt werden sollte. Als &#8220;Pfand&#8221; besetzten die Alliierten das Rheinland. Ihre Handelsflotte &#252;berlie&#223;en die Deutschen den Siegerm&#228;chten. Die allgemeine Wehrpflicht in Deutschland musste aufgehoben, das Heer auf hunderttausend Mann beschr&#228;nkt werden. Auf Flugzeuge, Schlachtschiffe, U-Boote, schwere Artillerie und Panzer verzichteten die Deutschen. Den Gro&#223;en Generalstab l&#246;sten sie auf. Alle Festungen entlang des Rheins waren zu schleifen. Schlie&#223;lich verlangten die Siegerm&#228;chte, den Kaiser und weitere f&#252;hrende Pers&#246;nlichkeiten der Wilhelminischen &#196;ra als Kriegsverbrecher ausgeliefert zu bekommen (Artikel 228). In Artikel 231 sollte das Deutsche Reich anerkennen, zusammen mit seinen Verb&#252;ndeten den Ersten Weltkrieg verursacht zu haben und f&#252;r alle Kriegssch&#228;den verantwortlich zu sein. Der Kriegsschuldparagraph war gar nicht programmatisch gedacht, sondern er hatte die Reparationsforderungen zu rechtfertigen, denn Kontributionen gab es gem&#228;&#223; der Vierzehn Punkte nicht mehr, aber nach wie vor konnte verlangt werden, geleistetes Unrecht wieder gutzumachen.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Kriegsschuldparagraph provozierte Gegenargumentationen und lie&#223; die Deutschen nicht ruhen. &#8220;Die Geburtsst&#228;tte der nationalsozialistischen Bewegung ist nicht M&#252;nchen, sondern Versailles&#8221;, meinte Theodor Heuss.</p>
<p style="text-align: justify;">In zwei weiteren Vertr&#228;gen, die am selben Tag unterzeichnet wurden, sagten die Briten und die Amerikaner den Franzosen f&#252;r den Fall einer deutschen Aggression milit&#228;rischen Beistand zu.</p>
<p style="text-align: justify;">Da die britisch-franz&#246;sische mit der amerikanisch-franz&#246;sischen Abmachung gekoppelt war und der US-Senat es am 18. November 1919 ablehnte, die Versailler Vertr&#228;ge und die V&#246;lkerbund-Akte zu ratifizieren, konnte keiner der beiden Beistands-Pakte in Kraft treten. Die Vereinigten Staaten von Amerika zogen sich wieder aus der Weltpolitik zur&#252;ck, hielten sich aus der Pariser Friedensregelung heraus und blieben dem von ihrem Pr&#228;sidenten initiierten V&#246;lkerbund fern. Mit dem Deutschen Reich schlossen die USA sp&#228;ter einen eigenen Friedensvertrag (25. August 1921) und ein Abkommen &#252;ber die finanziellen Verpflichtungen (10. August 1922).</p>
<p style="text-align: justify;">Am 16. Januar 1920 forderten die Alliierten die holl&#228;ndische Regierung auf, Wilhelm II. auszuliefern, aber diese lehnte den Antrag ab und gew&#228;hrte dem Ex-Kaiser Asyl (23. Januar). Die Westm&#228;chte gaben sich damit zufrieden und bestanden schlie&#223;lich auch nicht auf ihrer Forderung an das Deutsche Reich, Kriegsverbrecher auszuliefern.</p>
<p style="text-align: justify;">Quelle: http://www.dieterwunderlich.de/weltkrieg_i.htm</p>
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		<title>Geheimsache BRD &#8211; Beweise zur Nichtexistenz der BRD</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Sep 2009 04:13:39 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Geschrieben von: Sven B. B&#252;chter Ein wenig Geschichte&#8230; Das 2. Deutsche Reich existierte seit 1871 bis&#8230;, ja wann eigentlich? Es darf auf keinen Fall mit dem 3. Reich der &#8220;Braunen&#8221; von 1933-1945 verwechselt werden! Vielmehr als die &#196;hnlichkeit des Namens haben die beiden, besonders in politischer und ideologischer Hinsicht nicht gemeinsam. Und f&#252;r die Namens&#228;hnlichkeit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Geschrieben von: Sven B. B&#252;chter</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Ein wenig Geschichte&#8230;</span></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Das 2. Deutsche Reich existierte seit 1871 bis&#8230;, ja wann eigentlich?</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Es darf auf keinen Fall mit dem 3. Reich der &#8220;Braunen&#8221; von 1933-1945 verwechselt werden! Vielmehr als die &#196;hnlichkeit des Namens haben die beiden, besonders in politischer und ideologischer Hinsicht nicht gemeinsam. Und f&#252;r die Namens&#228;hnlichkeit kann das 2. Deutsche Reich ja nun wirklich nichts, hat es doch schon lange vor der Namensgebung des 3. Reich durch die Nationalsozialisten existiert. Schlie&#223;lich gab es im 2. Deutschen Reich die Einf&#252;hrung der Demokratie, freie Wahlen und eine vom Volk bestimmte Verfassung. <span id="more-253"></span><strong>Und wo war das 1. Deutsche Reich geblieben?</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Im Jahr 843 AD entstehen Westfranken, Mittelfranken und Ostfranken durch die Teilung des Fr&#228;nkischen Reichs. Das Mittelreich zerf&#228;llt darauf in Italien, Burgund und Lotharingen (Lothringen). Aus Westfranken und Lotharingen wird Frankreich und aus Ostfranken das &#8220;Heilige r&#246;mische Reich deutscher Nation.&#8221; 926 wird Otto I. zum ersten Kaiser des &#8220;Heiligen r&#246;mischen Reiches deutscher Nation&#8221;, welches auch als 1. Deutsches Reich bezeichnet wird. In der 1000-j&#228;hrigen Geschichte dieses &#8220;Heiligen r&#246;mischen Reiches deutscher Nation&#8221; spielt Sachsen-Anhalt eine zentrale Rolle. Beherbergt es doch zahlreiche Schl&#246;sser, Burgen und Kl&#246;ster, war dieses Land mit seiner zentralen Lage in Deutschland doch Schauplatz so vieler Schlachten in der Geschichte des 1. Deutschen Reichs wie kaum ein anderes Bundesland.</p>
<p style="text-align: justify;">1806 gibt Franz II. den Titel auf, da er im Laufe der Geschichte v&#246;llig bedeutungslos geworden war. Einige Jahre sp&#228;ter, 1815, endet das &#8220;Heilige r&#246;mische Reich deutscher Nation&#8221; offiziell, was dann auch das Ende der deutschen Kleinstaaten bedeutet. 1815 ensteht der &#8220;Deutsche Bund&#8221;, durchaus mit Demokratiebestrebungen, die jedoch noch erfolgreich unterdr&#252;ckt wurden. 1848 wird im &#8220;Deutschen Bund&#8221; demokratisch eine liberale Nationalversammlung gew&#228;hlt. 1866 erkl&#228;rt Ministerpr&#228;sident Otto von Bismarck den &#8220;Deutschen Bund&#8221; f&#252;r erloschen. Preu&#223;en gewinnt die Kontrolle &#252;ber die deutschen L&#228;nder im neuen &#8220;Norddeutschen Bund&#8221;. Und 1870-71 finden wir nun auch den Beginn des &#8220;2. Deutschen Reichs.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Es wird am 10.12.1870 aus dem &#8220;Norddeutschen Bund&#8221; gebildet und am 18.01.1871 wird Wilhelm I. zum deutschen Kaiser proklamiert. Als Folge des Deutsch-Franz&#246;sischen Krieges geht Elsass-Lothringen ans Deutsche Reich &#252;ber. Es handelt sich beim &#8220;2. Deutschen Reich&#8221; offiziell um eine konstitutionelle Monarchie mit einem demokratisch gew&#228;hlten Parlament und einer Verfassung (Bismarksche Reichsverfassung gennant). Die Macht haben jedoch der Kaiser und der von ihm ernannte Reichskanzler. Der erste Reichskanzler war Otto von Bismarck.</p>
<p style="text-align: justify;">1919 endsteht im 2. Deutschen Reich die Weimarer Republik, nachdem Kaiser Wilhelm II. ein Jahr zuvor abgedankt hatte und nach Holland ins Exil ging. Am 18.08.1919 tritt die Weimarer Reichsverfassung in Kraft. Laut Pr&#228;ambel wurde die Verfassung vom Volk bestimmt. Dies erfolgte durch die Nationalversammlung. Artikel 1 besagt: &#8220;Das Deutsche Reich ist eine Republik. Die Staatsgewalt geht vom Volke aus.&#8221; Es handelt sich beim 2. Deutschen Reich nun also um eine Demokratie wie wir hier festellen k&#246;nnen.</p>
<p style="text-align: justify;">Am 30.01.1933 wurde Adolf Hitler durch Reichspr&#228;sident Paul von Hindenburg zum Reichskanzler ernannt. Die Bezeichnung 3. Reich oder auch 1000-j&#228;hriges Reich wurden von den Nationalsozialisten selbst gew&#228;hlt und dienten wohl mehr Propagandazwecken. Die bedingungslose Kapitulation der deutschen Wehrmacht erfolgte am 08.05.1945 und kennzeichnet sowohl das Ende des so genannten 3. Reiches als auch den Beginn des Waffenstillstandes zwischen den Alliierten und dem Deutschen Reich.</p>
<p style="text-align: justify;">Nach der Kapitulation der Wehrmacht am 8.05.1945 besetzten die alliierten Truppen Deutschland und &#252;bernah- men die Macht. Oberster Befehlshaber der Amerikanischen Streitkr&#228;fte war damals Dweight D. Eisenhower, general of the Army, U.S.A., [jener Pr&#228;sident der in seiner Abschiedsrede vor dem Einflu&#223; des "milit&#228;risch industriellen Komplexes" die Bev&#246;lkergung gewarnt hat, dass dieser Komplex wie man's heute auch sehen kann, die Macht extremst zentralisieren wird].</p>
<p style="text-align: justify;">Zu den ersten und wichtigen Gesetzen die damals erlassen wurden d&#252;rften wohl die SHAEF-Gesetze geh&#246;ren. SHAEF steht f&#252;r &#8220;Supreme Headquarters Allied Expeditionary Forces&#8221;, das oberkommando der Alliierten Streitkr&#228;fte im Zweiten Weltkrieg, welches unter dem Oberbefehlshaber der USA stand. Es gab offensichtlich schon eine ganze Weile vor der Kapitulation der Wehrmacht eine von den Alliierten gebildete Milit&#228;rregierung f&#252;r Deutschland, das Kontrollgebiet des obersten Befehlshabers.</p>
<p style="text-align: justify;">Von dieser Milit&#228;rregierung wurde zum Beispiel bereits am 15.11.1944 das SHAEF-Gesetz Nr. 3, mit ihrer Begriffsbestimmung des Aufdurcks &#8220;Vereinte Nationen&#8221;, best&#228;tigt und ausgegeben, also bereits ein halbes Jahr vor der kapitulation am 08.05.1945. In Absatz 3 dieses Gesetzes hei&#223;t es &#8220;Dieses Gesetz tritt mit der Besetzung in Kraft&#8221;.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Doch wozu dienten die SHAEF-Gesetze nun &#252;berhaupt und welchen Inhalt hatten sie?</strong></p>
<p style="text-align: justify;">In erster Linie dienten sie der Aufrecherhaltung der Kontrolle &#252;ber das besetze Gebiet. Unter anderem wurden hier einige der wesentlichen Regelungen &#252;ber das Fortbestehen des Deutschen Reiches nach Kriegsende festgelegt. Wohlbemerkt des Deutschen Reiches, nicht des selbsternannten 3. Reiches der Nationalsozialisten. Weder die Nationalsozialisten noch die Alliierten haben zu irgendeinem Zeitpunkt das Deutsche Reich oder seine Verfassung aufgel&#246;st oder f&#252;r nichtig erkl&#228;rt. Im Gegenteil, Hitler wurde Reichskanzler des Deutschen Reiches und nahm an der Weimarer Verfassung lediglich &#228;nderungen vor. Zwangsl&#228;ufig bestanden Deutsches Reich und die Weimarer Verfassung fort.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Alliierten ihrereseits besiegten die deutsche Wehrmacht, welche daraufhin kapitulierte und besetzten das Staatsgebiet des Deutschen Reiches. Dadurch allein ist es keineswegs untergegangen, es wurde von den alliierten lediglich die uneingesch&#228;nkte Regierungsgewalt &#252;bernommen. Doch wie war eine Weiterarbeit deutscher Beh&#246;rden nach der Kapitulation vom 08.05.1945 &#252;berhaupt noch m&#246;glich?</p>
<p style="text-align: justify;">Die Alliierten hatten ja die h&#246;chste Machtbefugnis und Gewalt im besetzten Deutschland, und nachdem sie Deutschland bisher lediglich besetzt, jedoch nicht aufgel&#246;st oder die einzelnen Zonen gar in ihr jeweiliges Staatsgebiet aufgenommen hatten, existierte das Deutsche Reich, samt seiner Beh&#246;rden am 20.09.1945 immer noch. Nur deshalb war es den Alliierten auch m&#246;glich den deutschen Beh&#246;rden Weisungen zu erteilen und ihre Zusammenarbeit zu fordern.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Kann die BRD, &#8220;&#8230; als Staat identisch mit dem Staat Deutsches Reich&#8221; sein ?</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Das Deutsche Reich besitzt nach wie vor Rechtsf&#228;higkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsf&#228;hig. Die Weimarer Verfassung ist weiterhin die g&#252;ltige Verfassung des Deutschen Reiches, wie dies wiederholt in der Rechtsprechung best&#228;tigt wurde. (Siehe auch die Rede von Carlo Schmid). Die BRD hingegen ist ein von den Alliierten im Rahmen des Besatzungsstatus 1949 genehmigtes Instrument zur Selbstverwaltung der drei besetzten Westzonen Deutschlands. Als Arbeitsgrundlage bekam sie das von den Alliierten f&#252;r sie genehmigte Grundgesetz im Rahmen des Besatzungsstatus. Wo ist da die Indentit&#228;t zwischen BRD und Deutschen Reich, nur weil die BRD die drei Westzonen, also ein Teilgebiet des Handlungsunf&#228;higen Deutschen Reichs verwalten, nur organisieren sollte?</p>
<p style="text-align: justify;">Es handelt sich bei der BRD um ein Verwaltungsinstrument der Alliierten, etwas anderes haben diese auch nie behauptet. Wer auch h&#228;tte das Deutsche Reich bei dem Beschluss, die BRD als identisch mit dem Deutschen Reich zu erkl&#228;ren, rechtswirksam vertreten sollen, schlie&#223;lich ist es mangels Organisation handlungsunf&#228;hig? Wie k&#246;nnte dies also rechtliche Wirkung erlangen, gleichg&#252;ltig wie oft das Bundesverfassungsgericht in seinen Urteilen behauptet das die BRD identisch mit dem Deutschen Reich sei? Mit der Errichtung der Bundesrepub- lik Deutschland wurde nicht nur ein neuer westdeutscher Staat gegr&#252;ndet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht &#8220;Rechtsnachfolger&#8221; des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat &#8220;Deutsches Reich&#8221;, &#8211; in bezug auf seine r&#228;umliche Ausdehnung allerdings &#8220;teilidentisch&#8221;, so dass insoweit die Identit&#228;t keine Ausschlie&#223;lichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfasst also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, dass sie ein einheitliches Staatsvolk des V&#246;lkerrechtssubjekts &#8220;Deutschland&#8221; (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bev&#246;lkerung als untrennbarer Teil geh&#246;rt, anerkennt. Sie beschr&#228;nkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den &#8220;Geltungsbereich des Grundgesetzes&#8221; (vgl. BVerfGE 3, 288 (319 f.); 6, 309 (338, 363)), f&#252;hlt sich aber auch verantwortlich f&#252;r das ganze Deutschland (vgl. Pr&#228;ambel des GG). Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten L&#228;ndern, einschlie&#223;lich Berlin; der Status des Landes Berlin der BRD ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der Gouverneure der Westm&#228;chte ( BVerfGE 7, 1 (7 ff.); 19, 377 (388); 20, 257 (266)). Die Deutsche Demokratische Republik geh&#246;rt zu Deutschland und kann im Verh&#228;ltnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden (BVerfGE 11, 150 (158)). Deshalb war z.B. der Interzonenhandel und ist der ihm entsprechende innerdeutsche Handel nicht Au&#223;enhandel (BVerfGE 18, 353 (354)).&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Haben wir da richtig geh&#246;rt? Das Deutsche Reich existierte 1973 immer noch?</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Ja, wir haben richtig geh&#246;rt, best&#228;tigt durch die Alliierten 1945 und durch das Bundesverfassungsgericht der BRD h&#246;chstselbst unter Bezugnahme auf zahlreiche weitere Urteile und Gesetze existiert das Deutsche Reich 1973 auch weiterhin. Erinnern wir uns: Im Londoner &#8220;Protokoll &#252;ber die Besatzungzonen in Deutschland und die Verwaltung von Gro&#223;-Berlin&#8221; vom 12.09.1944 wurde Deutschland (das Deutsche Reich) innerhalb seiner Grenzen vom 31.12.1937 lediglich zu Besatzungswecken in vier Zonen und ein besonders Berliner Gebiet eingeteilt. Die Erkl&#228;rung in Anbretracht der Niederlage Deutschlands und der &#220;bernahme der obersten &#8220;Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands&#8221; (in Kraft am 05.06.1945) ist in diesem Punkt ebefalls absolut Eindeutig: &#8220;Die &#252;bernahme &#8230; der besagten Regierungsgewalt und Befugnisse bewirkt nicht die Annektierung Deutsch- lands.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Internationaler Pakt &#252;ber b&#252;rgerliche und politsche Rechte</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Schauen wir uns vor dem Hintergrund, dass Deutschland nach mehr als 60 Jahren weder einen Friedensvertrag noch seine volle Souver&#228;nit&#228;t erhalten hat doch einmal an, in wieweit dieser Zustand mit international anerkannten Menschenrechten vereinbar ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Im &#8220;Internationalen Pakt &#252;ber b&#252;rgerliche und politische Rechte vom 19.12.1966 (BGB1. 1973 II S.1553) hei&#223;t es da gleich in Teil I, Artikel 1, Absatz 1, Satz 1:</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Alle V&#246;lker haben das Recht auf Selbstbestimmung.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Selbstbestimmung ohne Souver&#228;nit&#228;t?</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>In Satz 2 geht es weiter:</strong></p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei &#252;ber ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaft- liche, soziale und kulturelle Entwicklung.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Mit einem Grundgesetz, das uns von den Alliierten vor fast 60 Jahren im Rahmen des Besatzungsstatuts f&#252;r die besatzungsrechtliche Selbstverwaltung Bunderepublik Deutschland gegeben wurde? Absatz 2:</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Alle V&#246;lker k&#246;nnen f&#252;r ihre eigenen Zwecke frei &#252;ber ihre nat&#252;rliche Reicht&#252;mer und Mittel verf&#252;gen, unbeschadet aller Verplichtungen, die aus der internationalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit auf der Grund- lage des gegenseitigen Wohles sowie aus dem V&#246;lkerrecht erwachsen. Auf keinen Fall darf ein Volk seiner eigenen Existenzmittel beraubt werden&#8221; Wie ist das mit der unmehr &#252;ber 60 Jahre andauernden Fremdverwaltung Deutscher Gebiete durch Russland und Polen einschlie&#223;lich der Nutzung von Agrarfl&#228;chen und der Ausbeutung der dortigen Bodensch&#228;tze vereinbar?</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>In Absatz 3 wird es non noch einmal so richtig interessant:</strong></p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Die Vertragsstaaten, einschlie&#223;lich der Staaten, die f&#252;r die Verwaltung von Gebieten ohne Selbstregierung und von Treuhandgebieten verantwortlich sind, hageb entsprechend den Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen die Verwirklichung des Rechts auf Selbstbestimmung zu f&#246;rdern und dieses Recht zu achten.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Und trotz dieser Verplichtung zur F&#246;rderung der Verwirklichung des Rechts auf Selbstbestimmung dauert es schon &#252;ber 60 Jahre, das Deutsche Reich wieder handlungsf&#228;hig zu machen und einen Friedensvertrag auszu handeln?</p>
<p style="text-align: justify;">Liegt das Geheimnis vielleicht in der Desinformation der in Deutschland lebenden Bev&#246;lkerung? Bleibt m&#246;glicherweise nichts weiter zu tun, als die Berv&#246;lkerung zu Reichtagswaheln (vergleichbar Bundestagwahlen in der ehemaligen BRD) gem&#228;&#223; der immer noch g&#252;ltigen Weimarer Verfassung aufzurufen, um nach dem Erl&#246;schen der Bundesrepublik nicht nur eine rechtsm&#228;&#223;ige Regierung zu bekommen, sondern auch um erstmals einen rechtsm&#228;&#223;igen Partner f&#252;r einen Friedensverhandlungen stellen zu k&#246;nnen?</p>
<p style="text-align: justify;">W&#228;re dies nicht die nobelste und oberste Aufgabe der sich unsere ob nun rechtm&#228;&#223;ig oder unrechtm&#228;&#223;ig amtierenden Volksverteter annehmen k&#246;nnten? W&#228;re dies nicht der friedlichste und einfachste Weg aus dem &#8220;Nichts&#8221;, diese erforderlichen Wahlen zu organisieren und gleichzeitig sicherzustellen, dass diese Wahlen von der Bev&#246;lkerung Deutschlands auch ernstgenommen und anerkannt werden?</p>
<p style="text-align: justify;">Die Durchf&#252;hrung solch einer Wahl zum Zeitpunkt beziehungsweise anstelle der n&#228;chsten Bundestagswahlen w&#252;rde weder Mehrkosten noch einen Mehraufwand verursachen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Kommt ihnen angesichts solcher Gedanken die Frage in den Sinn, ob so etwas &#252;berhaupt legal ist?</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Wie wir sehen konnte, haben die Alliierten die Regierungsgewalt &#252;bernommen, weil das Deutsche Reich handlungsunf&#228;hig war. Ferner haben sie klargestellt, dass das Deutsche Reich weiter existiert. Auch die Weimarer Verfassung blieb inkraft. Die Bundesrepublik hat die Existenz des Deutschen Reiches 1973 mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls best&#228;tigt.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Bundesrepublik hat sich 1973, wenn auch offenbar zu Unrecht, als identisch mit dem Deutschen Reich erkl&#228;rt. Nach ihrer eigenen Logik d&#252;rfte sie, da ja angeblich identisch mit dem Deutschen Reich, nichts gegen Reichstagswahlen und deren Finanzierung aus Wahlmittel einzuwenden haben.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Bundesverfassungsrichter waren der Auffassung, dass das Deutsche Reich lediglich reorganisiert werden muss. Da die BRD jedoch seit dem 29.09.1990 nachweislich erloschen ist, kann sie ohnehin keine rechtsm&#228;&#223;igen Einw&#228;nde mehr dagegen erheben.</p>
<p style="text-align: justify;">Auch die Alliierten scheinen nie gegen eine Neuorganisation des Deutschen Reichs ausgesprochen zu haben, haben sie doch durch die Aufhebung der Gesetzgebung der Nationalsozialisten letztlich die wichtigste Vorbereitung daf&#252;r getroffen. Warum sonst h&#228;tten Sie die Gesetze des Deutschen Reichs bestehen lassen sollen? Doch sollte eine solche Reorganisation des Deutschen Reichs nicht von einer gut informierten deutlichen Mehrheit in der Bev&#246;lkerung gewollt und getragen werden?</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 15px; font-weight: bold;">Dass wir uns nicht falsch verstehen!</span></p>
<p style="text-align: justify;">Es geht hier vor allem um die Erlangung eines seit 60 Jahren f&#228;lligen Friedensvertrages, f&#252;r den nunmal von deutscher Seite nur das Deutsche Reich als Kriegsgegner der Alliierten in Frage kommt.</p>
<p style="text-align: justify;">Die BRD, eine von den Alliierten eingesetzte Selbstverwaltung Deutschlands, scheint daf&#252;r wohl eher weniger in Frage zu kommen.</p>
<p style="text-align: justify;">Und wer wei&#223; schon welche Folgen es einmal haben wird, wenn wir in einem Land leben, das seit dem 29.09.1990 eine unter mehr als fragw&#252;rdige Grundlagen Umst&#228;nden weiterarbeitende Regierung hat, die keinerlei rechtliche Grundlage mehr f&#252;r ihre Aktivit&#228;ten besitzt?</p>
<p style="text-align: justify;">Auch die Tatsache, dass wir gem&#228;&#223; UN-Charta &#252;ber 60 Jahren immer noch als Feinstaat betrachten werden, erscheint wenig erbaulich.</p>
<p style="text-align: justify;">W&#228;re es da nicht angebracht, einen Friedensvertrag in der Tasche und klare Verh&#228;ltnisse im Land zu haben, mit einer Regierung die legal an der Macht ist, und einen souver&#228;nen Staat regiert?</p>
<p style="text-align: justify;">W&#228;re dies nicht einer der wichtigsten Schritte in Richtung des vielbeschworenen Weltfriedens?</p>
<p style="text-align: justify;">Welche Staatsb&#252;rgerschaft haben die Deutschen?</p>
<p style="text-align: justify;">Betrachten wir uns hierzu zun&#228;chst die Originalfassung des Reichs- und Staatsangeh&#246;rigkeitengesetz vom<br />
22.Juli 1913 RGB1 583. Gem&#228;&#223; § 41 dieses Gesetzes ist es am 01.01.1914 in Kraft getreten.</p>
<p style="text-align: justify;">Hier hei&#223;t es in Paragraph 1:<br />
&#8220;Deutscher ist, wer die Staatsangeh&#246;rigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsan-<br />
geh&#246;rigkeit (§§ 3 bis 35) bestitzt.
</p>
<p style="text-align: justify;">Hier hei&#223;t es ganz klar, <em>&#8220;Deutscher ist, wer die &#8230; unmittelbare Reichsangeh&#246;rigkeit &#8230; besitzt.&#8221;</em></p>
<p style="text-align: justify;">Schauen wir uns mal an, was die ge&#228;nderte Fassung vom 21.08.2002 dazu zu sagen hat, auch wenn diese Fassung nat&#252;rlich nie Rechtskraft besessen hat, da sie nach dem 29.09.1990 verfasst wurde.</p>
<p style="text-align: justify;">Ge&#228;nderte Fassung:<br />
Staatsangeh&#246;rigkeitengesetz<br />
RGB1 583. G&#252;ltig ab: 01.01.1980<br />
In der Fassung vom 21.08.2002<br />
<em>&#8220;Deutscher ist, wer die &#8230; unmittelbare Reichsangh&#246;rigkeit &#8230; besitzt.&#8221;</em>
</p>
<p style="text-align: justify;">Hieran hat sich auch nach fast 90 Jahren nichts ge&#228;ndert.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong><em>Nur von der BRD ist da nichts zu lesen.</em></strong></p>
<p style="text-align: justify;">Wie auch schie&#223;lich war die BRD kein Staat, sinden ein von den Alliierten zur Selbstverwaltung der drei besetzten Westzonen unter Mitwirkung des Parlamentarischen Rates erschaffenes besatzungsrechtliches Ver- waltungsinstrument. (gem&#228;&#223; der &#8220;Frankfurter Dokumente&#8221; vom 01.07.1948,&#8221;Besazungsstatut&#8221; vom 10.04.1949 sowie &#8220;Genehmigungsschreiben der Milit&#228;rgouvernere zum Grundgesetz&#8221; vom 12.05.1949).</p>
<p style="text-align: justify;">Und was steht in dem von den Alliierten f&#252;r die BRD genehmigten Grundgesetz dazu?</p>
<p style="text-align: justify;">Artikel 116 &#8220;(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Rege- lungen, wer die deutsche Staatsangeh&#246;rigkeit besitzt oder Vertriebener Volkszugeh&#246;rigkeit oder als dessen Ehegatten oder Abk&#246;mmlinge in dem Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31.12.1937 Aufnahmen gefunden hat.</p>
<p style="text-align: justify;">(2) Fr&#252;here deutsche Staatsangeh&#246;rige, denen zwischen dem 30.01.1933 und dem 08.05.1945 die Staatsange- h&#246;rigkeit aus politischen, rassischen oder religi&#246;sen Gr&#252;nden entzogen worden ist, und ihre Abk&#246;mmlinge sind auf Antrag wieder einzub&#252;rgern. Sie gelten als nicht ausgeb&#252;rgert, sofern sie nach dem 08.05.1945 ihren Wohnsitz in Deutschland angenommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Auch dieser Grundgesetzartikel ist seit dem 29.09.1990 nat&#252;rlich nicht mehr g&#252;ltig. Eins haben all diese Gesetze jedoch gemeinsam: Sie sprechen vom Deutschen Reich und der Reichsangeh&#246;rigkeit. Nicht einmal im Grundgesetz f&#252;r die BRD ist etwas von einer Staatsangeh&#246;rigkeit der BRD zu lesen, auch nicht nach dem Versuch sie v&#246;lkerrechtlich als Staat anzuerkennen. Man kann nun eben einmal keine Staatsb&#252;rgerschaft zu einem besatzungsrechtlichen Verwaltungsinstrument bekommen. Ausweispapiere mit ihrem Namen darauf Austeller der Dokumente konnte die BRD hingegen selbstverst&#228;ndlich ausstellen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die BRD war ihrer &#228;u&#223;eren Erscheinung, ihren Aufgaben und ihren Verwaltunsgstrukturen nach einem Staat eben sehr &#228;hnlich. Daran &#228;ndert auch der Verusch der v&#246;lkerrechtlichen Anerkennung von BRD und DDR nichts. Die BRD war ja noch nicht einmal bereit, die DDR als Staat anzuerkennen. Wie h&#228;tte sie dies auch wider besseren Wissen tun k&#246;nnen, schlie&#223;lich existiert das Deutsche Reich weiter, war und ist bis heute ja nur mangels Organisation handlungsunf&#228;hig. Als Deutsche haben sie die Staatsb&#252;rgerschaft des Deutschen Reiches! Dies war auch zu Zeiten der BRD schon immer so gewesen.Es hat nie eine eigene Staatsangeh&#246;rigkeit gegeben. Die BRD war, wie wir gesehen haben, nachwei&#223;lich nie ein eigener Staat.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Gestaltung unserer Zukunft:</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Was sie mit diesem Wissen nun anfangen bleibt nat&#252;rlich ihnen &#252;berlassen.</p>
<p style="text-align: justify;">Sie ungewarnt in eine ungewisse Zukunft laufen lassen, in der uns seit Jahren, wenn nicht gar seit Jahrzehnten Dinge vorgemacht werden, die eindeutig anders sind, w&#228;re jedenfalls eine Art von Mitt&#228;terschaft durch Schweigen gewesen. Es bleibt Ihre Entscheidung weiter zu machen wie bisher, einem Feindstaat bem&#228;&#223; UN-Charta anzugeh&#246;ren, der zwar einen der h&#246;chsten beitr&#228;ge in diese Organisation zahlt, jedoch bei weitem nicht den gleichen Schutz genie&#223;t wie andere Mitglielder, jederzeit von den Alliierten wieder angegriffen werden kann, ohne das sich jemand darum k&#252;mmern w&#252;rde. In Zeiten in denen die Amerikaner auf der einen Seite mehr Staatsschulden anh&#228;ufen als je zuvor und Dollars drucken ohne den Gegenwert durch Edelmetalle oder andersweitig abzusichern, also einfach nur immer mehr Geld drucken, auf der anderen Seite friedenssi- chernde Ma&#223;nahmen im Orient durchf&#252;hren, die mehr den Eindruck von &#8220;Eroberungsfeldz&#252;gen&#8221; in erd&#246;lf&#246;r- dernden Staaten hinterlassen, was vor 20 Jahren noch unvollstellbar gewesen w&#228;re, stellt sich da nicht die Frage was als n&#228;chstes kommt?</p>
<p style="text-align: justify;">W&#228;re es da nicht m&#246;glich, dass auch in Europa, insbesondere in Deutschland wieder ein paar unvorstellbare Dinge geschehen k&#246;nnten? Dies muss nicht notwendigerweise Krieg bedeuten, doch auch Deutschland ist, wie die USA hoffnungslos &#252;berschuldet und der Kreativit&#228;t der Amerikaner sind offenbar keine Grenzen gesetzt. Die von der Bundesrepublik angeh&#228;uften Staatsschulden sind nicht die Schulden des Deutschen Reichs. Ist es da nicht auch mehr als wahrscheinlich, dass diese BRD-Schulden vom Deutschen Reich und seinen B&#252;rgern nicht bezahlt werden brauchen? Schulden deren Nutzen f&#252;r die Bev&#246;lkerung fraglich ist, wird doch ein erheblicher Anteil der Steuern und der Neuverschuldung zur Begleichung von Zinszahlungen f&#252;r bisherige Schulden angewendet. Ein Konzept zur dauerhaften Begleichung dieser Schulden scheint auch nicht in Sicht zu sein. Wie will man auch ca. ca. 2 Billionen Euro (stand 31.06.2009) abbezahlen? Und dies sind lediglich die Schulden des Bundes, die Schulden der L&#228;nder, Gemeinden und so weiter kommen da noch oben drauf, so dass Deutschland ca. 1.5 Billionen (1.500 Milliarden Euro Gesamtschulden) haben d&#252;rfte. M&#252;sste ein Staat, der mehr Schulden hat als er nach menschlichem Ermessen je wird abbezahlen k&#246;nnen nicht irgendwann den Bankrott erkl&#228;ren m&#252;ssen? Warum haben unsere &#8220;Volksverteter&#8221; eine solche Situation &#252;berhaupt zugelassen?</p>
<p style="text-align: justify;">Wissen wir, welche der von BRD-Politikern entgegen Volksmehrheit gef&#228;llte Entscheidung auf Druck der Alliierten erflogen, sei es zur Verfolgung politischer oder auch wirtschaftlicher Interessen? Ist die Feindstaats- klausel in der UN-Charta nicht ein herrliches Durckmittel gegen die Deutschen, um alles durchzusetzen? Sollen wir wirklich glauben, es w&#252;rde mehr als 16 Jahre dauern, die UN-Charta bez&#252;glich der Feindstaatenklausel zu &#228;ndern? Auch 1955 wurde bereits die Souver&#228;nit&#228;t zugesagt, (auch wenn wir diese, wie gesehen nicht erlangt hatten), so gesehen br&#228;uchte die UNO nun bereits &#252;ber ein halbes Jahrundert um zwei Artikel &#228;ndern! In anderen F&#228;llen dauerte dies auch nicht so lange. Feindstaat sind wir jedenfalls immer noch mit allen Konse- quenzen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Ist es da nicht wert, einen Friedensvertrag und klare Verh&#228;ltnisse im Land zu haben?</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Und was ist mit all den Gebieten, die zu Deutschland geh&#246;ren und sich unter zum Beispiel polnischer oder russischer Fremdverwaltung befinden, wie die Gebiete &#246;stlich der Westgrenze Polens? Wir brauchen die Uhr nicht 100 Jahre zur&#252;ckzudrehen. Eine freie Entscheidung, wie wir mit diesen fremdverwalteten Teilen unseres Landes verfahren, ob wir sie wieder als vollwertige Teile Deutschlands nutzen oder unter &#8220;V&#246;lkerwanderung&#8221; verbuchen und endg&#252;ltig aufgebe, was nach eigegen Angaben noch nicht einmal von den Alliierten beabsichtigt war, ist jedoch etwas v&#246;llig anderes, als 60 Jahre unter Fremdherrschaft zu stehen und nicht zu wissen, warum bestimmte Dinge in unserem Land geschehen.</p>
<p style="text-align: justify;">Warum m&#252;ssen deutsche Soldaten an Kriegen teilnehmen, die nicht unsere Kriege sind, wieviel Frieden in der Welt schafft das wirklich? Warum wurden die Staatsschulden, die wir vermutlich nie mehr abbezahlen k&#246;nnen, und die das monatliche Einkommen, in Form von daf&#252;r aufzubringende Steuern, und damit die Lebensqualit&#228;t und M&#246;glichkeiten jedes einzelnen von uns verringern, wirklich angeh&#228;uft, scheinen die Banken doch die einzige Gewinner zu sein? Machen wir uns durch die Unt&#228;tigkeit nicht mitschuldig an einer fraglichen Zukunft f&#252;r unsere Kunder und Enkel? Wird es nicht langsam Zeit, das Schicksal unseres Landes wieder in die eigenen H&#228;nde zu nehmen und erstmals in freier entscheidung einen wirklichen Beitrag zum Weltfrieden leisten zu k&#246;nnen?</p>
<p style="text-align: justify;">W&#228;re es nicht wert, einen Friedensvertrag zu haben und nein zu dem sagen zu k&#246;nnen was in der Welt falsch l&#228;uft, anstatt ein Spielball der Alliierten zu sein? Wenn sie etwas tun wollen, dann stellen sie dem Abgeordneten Ihres Wahlkreises doch mal ein paar unbequeme Fragen, und machen sie seine wiederwahl von der Beanwor- tung dieser Fragen abh&#228;ngig (auch ungeachtet der Tatsache, dass diese seit 1990 mit Aufl&#246;sung der BRD nicht meh rechtsm&#228;&#223;ig im Amt sind). Die Postanschrift sollten Sie zum Beispiel bei seiner Parteizentrale erhalten k&#246;nnen. Die meisten unserer Abgeordneten werden &#252;ber diese Sachverhalte m&#246;glicherweise nicht &#252;ber unzu- reichend informiert sein und sich entsprechend erst einmal erkundigen m&#252;ssen.</p>
<p style="text-align: justify;">Wir verdanken den Alliierten in Bezug auf den zweiten Weltkrieg sicherlich vieles, haben sie uns doch nicht zuletzt von einer Schreckensherrschaft durch die &#8220;Braunen&#8221; befreit. Dennoch stellt sich die Frage, ob es nach 60 Jahren nicht langsam Zeit f&#252;r den Friedensvertrag wird, den nun mal nur das Deutsche Reich f&#252;r uns aushandeln kann, eine Aufgabe, welche die Bundesrepublik nie h&#228;tte erf&#252;llen k&#246;nnen? Sie war einfach nicht dazu geschaffen worden.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Als letztes stellt sich da noch folgende Frage:</span><strong> </strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Was ist die Bundesrepublik Deutschland &#8211; Finanzagentur Gesellschaft mit beschr&#228;nkter Haftung?</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Nun, diese der BRD geh&#246;rende GmbH ist gem&#228;&#223; &#8220;Einfacher Auskunft aus dem Gewerbsregister&#8221; der Stadt Frankfurt am Main unter dem Handelsregisterblatt Nr. GRB 51411 eingetragen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die ausgeb&#252;bte T&#228;tigkeit dieser Firma: &#8220;Erbringung von Dienstleistungen f&#252;r das Bundesministerium der Finanzen bei der Haushalts- und Kassenfi- nanzierung der BRD und ihrer Sonderverm&#246;gen mit der Ma&#223;gabe der Optimierung der Zinskosten des Bundes und seiner Sonderverm&#246;gen.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Kommt Ihnen da nicht unweigerlich die Frage in den Sinn, warum die BRD zur Finanzierung ihres Haushalts eine GmbH, eine Gesellschaft mit beschr&#228;nkter Haftung, ben&#246;tigt? Ist die Bundesrepublik nicht mehr in der Lagen,sich mit dem Bundesministerium der Finanzen selbst um ihren Staatshaushalt zu k&#252;mmern? Und warum muss sie dazu eine Gesellschaft mit beschr&#228;nkter Haftung gr&#252;nden anstatt in vollem Umfang f&#252;r von ihr gegebenfalls angerichtete Sch&#228;den aufzukommen?</p>
<p style="text-align: justify;">Haben da vielleicht ein paar Bundestagsabgeordnete Bedenken bekommen, was die Rechtm&#228;&#223;igkeit all ihrer politischen Aktivit&#228;ten seit dem 29.09.1990 anbelangt?</p>
<p style="text-align: justify;">Helfen w&#252;rde dies ohnehin nicht viel, liegt doch die Gr&#252;ndung dieser GmbH mit dem 19.01.2000 nach dem 29.09.1990 und w&#228;re somit ebenfalls unrechtm&#228;&#223;ig. Interessant ist auch die von dieser Finanzagentur herausgegebene &#8220;&#220;bersicht &#252;ber den Stand der Schulden der BRD&#8221;. Besonders aufschlu&#223;reich und wohlm&#246;glich auch die Antwort auf alle zuvor gestellten Fragen, ist die Aufgliederung der Schulden.</p>
<p style="text-align: justify;">In dem Teil Bundeshaushalt, Abschnitt &#8220;III. Sonstige Schulden&#8221; steht als erster Punkt:</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>&#8220;1. Zinsfreie Schuldverschreibung nach Milit&#228;rregierungsgesetz Nr. 67&#8243;</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Dieser Posten wird mit Stand am 30.09.2006 mit 279,8 Millionen Euro beziffert.</p>
<p style="text-align: justify;">Damit d&#252;rfte die BRD wohl gerade selbst den Beweis daf&#252;r geliefert haben, das die alten Milit&#228;rgesetze auch nach ca. 60 Jahren noch ihre G&#252;ltigkeit haben, wir immer noch dem Besatzungsrecht der Alliierten Streitkr&#228;fte des Zweiten Weltkrieges unterliegen und dieses, wie nachgewiesen keineswegs aufgehoben worden ist.</p>
<p style="text-align: center;">
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		<title>Der lange Weg zum Zweiten Weltkrieg!</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Sep 2009 03:57:35 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Wie konnte es eigentlich zu diesem Krieg kommen? Diese Frage stellt sich wohl jeder Sch&#252;ler, wenn im Geschichtsunterricht der zweite Weltkrieg behandelt wird. Die allgemein angebotene Antwort ist bekannt: „Hitler-Deutschland“ habe am 1.9.1939 Polen &#252;berfallen und damit „den Krieg entfesselt“, wahlweise um „Lebensraum im Osten“ oder gleich „die ganze Welt“ zu erobern. Die Frage nach [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Wie konnte es eigentlich zu diesem Krieg kommen? Diese Frage stellt sich wohl jeder Sch&#252;ler, wenn im Geschichtsunterricht der zweite Weltkrieg behandelt wird. Die allgemein angebotene Antwort ist bekannt: „Hitler-Deutschland“ habe am 1.9.1939 Polen &#252;berfallen und damit „den Krieg entfesselt“, wahlweise um „Lebensraum im Osten“ oder gleich „die ganze Welt“ zu erobern.</p>
<p><span id="more-245"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Die Frage nach der Verantwortung f&#252;r den Ausbruch des zweiten Weltkrieges scheint also gekl&#228;rt. Doch Gerd Schultze-Rhonhof wollte es genauer wissen. Und was der Generalmajor der Bundeswehr a. D. in seinen Buch „1939: Der Krieg, der viele V&#228;ter hatte“ aus den Archiven zusammengetragen hat, l&#228;sst sich mit der herrschenden Meinung von der „deutschen Alleinschuld“ so gar nicht in Einklang bringen. Eine ganze Reihe von Staaten habe den zweiten Weltkrieg verursacht, so lautet die brisante These des Autors.</p>
<p style="text-align: justify;">Bei seiner Darstellung holt Schultze-Rhonhof weit aus. Zun&#228;chst geht er auf den ersten Weltkrieg und seine Folgen ein. Mit dem ungerechten „Vertrag“ von Versailles schufen die Siegerm&#228;chte von 1918, allen voran England und Frankreich, in Europa eine Ordnung, die nicht einem gerechten Frieden, sondern nur der Niederhaltung Deutschlands diente. Das „Versailler Diktat“ belastete die junge deutsche Demokratie schwer – und f&#252;hrte letztlich zum Aufstieg Hitlers. Aus zeitgen&#246;ssischer Sicht, so zeigt Schultze-Rhonhof, erschien die Au&#223;enpolitik des Diktators, insbesondere die Wiederaufr&#252;stung, den Deutschen nicht als „Vorbereitung eines Angriffskrieges“, sondern als die l&#228;ngst &#252;berf&#228;llige &#220;berwindung des Versailler „Vertrages“. Diese war zuvor auch von allen demokratischen Parteien der Weimarer Republik angestrebt worden, aber immer wieder am Widerstand Englands und Frankreichs gescheitert.</p>
<p style="text-align: justify;">Vor diesem Hintergrund beleuchtet der Autor im Hauptteil seines Buches dann den polnisch-deutschen Konflikt, der im September 1939 zum zweiten Weltkrieg eskalierte. Hier erf&#228;hrt der Leser Interessantes &#252;ber den 1918 geschaffenen polnischen Staat. Dieser taucht in der g&#228;ngigen Geschichtsschreibung nur als Opfer auf. Tats&#228;chlich aber handelte es sich beim damaligen Polen um einen „Schurkenstaat“: Allein zwischen 1918 und 1924 f&#252;hrte Polen Eroberungskriege gegen die meisten seiner Nachbarstaaten. Minderheiten – darunter 2 Millionen Deutsche – wurden brutal unterdr&#252;ckt.</p>
<p style="text-align: justify;">Spannend liest sich schlie&#223;lich auch die Schilderung des letzten Jahres vor dem Kriegsausbruch. Folgt man der g&#228;ngigen Darstellung, so suchte das Deutsche Reich 1939 nur nach einem Vorwand, um Polen zu &#252;berfallen. Dieser Sichtweise h&#228;lt Gerd Schultze-Rhonhof entgegen, dass es zwischen Dezember 1938 und September 1939 intensive deutsch-polnische Verhandlungen gegeben hat. In deren Verlauf war Hitler zu weitergehenden Zugest&#228;ndnissen an Polen bereit, als alle demokratischen Regierungen der Weimarer Republik zuvor. Dass es dennoch nicht zu einer Verst&#228;ndigung kam, sei einmal mehr vor allem dem Eingreifen Englands zuzuschreiben: W&#228;hrend die britische Diplomatie sich gegen&#252;ber Deutschland als ehrlicher Vermittler anbot, riet sie den Polen insgeheim, die Verhandlungen zu boykottieren und es auf Krieg ankommen zu lassen. Die Selbst&#252;bersch&#228;tzung ma&#223;geblicher polnischer Milit&#228;rs tat ein &#220;briges, um die Weichen in Richtung Krieg zu stellen.</p>
<p style="text-align: justify;">Hervorzuheben ist, dass es Gerd Schultze-Rhonhof bei allen seinen Ausf&#252;hrungen nie um eine Verherrlichung der NS-Diktatur geht. Im Gegenteil, die Verbrechen Hitlers – wie etwa die Besetzung der „Rest-Tschechei“ im M&#228;rz 1939 – werden klar benannt, soweit sie f&#252;r den im Buch behandelten Zeitraum eine Rolle spielen. Zu Recht kritisiert der Autor aber, dass die heutige Schulgeschichtsschreibung sich darauf beschr&#228;nkt, den deutschen Schuldanteil am zweiten Weltkrieg darzustellen. Der englische, franz&#246;sische und polnische Schuldanteil wird ausgeblendet. Von der „Political Correctness“ unterschlagene historische Zusammenh&#228;nge jungen Menschen wieder n&#228;her zu bringen, ist Gerd Schultze-Rhonhofs ausdr&#252;ckliches Anliegen. Es ist daher zu w&#252;nschen, dass sein Buch &#252;ber die Vorgeschichte des zweiten Weltkrieges den Weg in die H&#228;nde vieler Mitsch&#252;ler findet. Material f&#252;r Fragen und spannende Debatten im Geschichtsunterricht bietet es mit seinen vielen Zitaten und Quellen allemal.</p>
<p style="text-align: justify;">Wer sich durch den Umfang von knapp 600 Seiten abgeschreckt f&#252;hlt, findet auf der Internetseite des Autors unter <a rel="external" href="http://www.vorkriegsgeschichte.de/" target="_blank">www.vorkriegsgeschichte.de</a> eine Kurzfassung, die gerade bei der Erstellung von Hausarbeiten oder Referaten hilfreich ist.</p>
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<p style="text-align: center;">
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		<title>Das Deutsche Reich?</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Sep 2009 02:23:22 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[eine Betrachtung von Michael Winkler Vermutlich ist es Ihnen gar nicht bewu&#223;t, da&#223; Sie eine doppelte Staatsangeh&#246;rigkeit besitzen. Laut Ihrem Ausweis geh&#246;ren Sie zum “Personal” der Bundesrepublik Deutschland, und in Ihrem Pa&#223; steht als Staatsangeh&#246;rigkeit die Sprache Deutsch, selbst wenn ein Staatsb&#252;rger diese nur in Ans&#228;tzen beherrschen sollte. Aber Sie sind auch B&#252;rger des Deutschen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>eine Betrachtung von <a rel="external" href="http://www.michaelwinkler.de/" target="_blank">Michael Winkler</a></p>
<div style="text-align: justify;">Vermutlich ist es Ihnen gar nicht bewu&#223;t, da&#223; Sie eine doppelte Staatsangeh&#246;rigkeit besitzen. Laut Ihrem Ausweis geh&#246;ren Sie zum “Personal” der Bundesrepublik Deutschland, und in Ihrem Pa&#223; steht als Staatsangeh&#246;rigkeit die Sprache Deutsch, selbst wenn ein Staatsb&#252;rger diese nur in Ans&#228;tzen beherrschen sollte. Aber Sie sind auch B&#252;rger des Deutschen Reiches, zumindest, wenn Ihre Eltern B&#252;rger des Deutschen Reiches gewesen waren und Sie auf deutschem Staatsgebiet geboren worden sind, auch ohne g&#252;ltige Reichsdokumente. <span id="more-187"></span>Ja, ja, dieses Gebilde in den Grenzen von 1937, das in meinem alten Schulatlas noch eingezeichnet ist, gibt es noch immer. Seit der Verhaftung und Absetzung der Regierung D&#246;nitz 1945 hat das Reich zwar keine Organe mehr, ist also handlungsunf&#228;hig, aber nicht erloschen. Das hat sogar das Bundesverfassungsgericht festgestellt, zwar schon 1971, aber an dieser Entscheidung hat sich noch nichts ge&#228;ndert, sie wurde nicht revidiert.Falls Sie von einer oder mehreren Reichsregierungen, Reichskanzlern, Reichsverwesern usw. geh&#246;rt haben &#8211; das m&#246;gen zwar alles umtriebige Leute sein, mit den besten Absichten, aber sie sind keine Organe des Deutschen Reiches und besitzen weder eine Anerkennung noch eine Vertretungsvollmacht. Sie bekommen von denen durchaus sch&#246;ne Papiere, vom Reichsf&#252;hrerschein bis zum Reichsreisepa&#223;, aber leider haben diese nur den Wert von Vereinsausweisen, welche weder deutsche noch sonstige Beh&#246;rden als Identit&#228;tsnachweis akzeptieren m&#252;ssen.</p>
<p>Das Deutsche Reich besteht allerdings tats&#228;chlich fort, obendrein in den Grenzen von 1937, und sein Staatsgebiet wird von drei (reichs-)fremden M&#228;chten besetzt gehalten. Da w&#228;re ein kleiner russischer Zipfel Ostpreu&#223;en um K&#246;nigsberg, ein gleich nach dem Krieg ethnisch ges&#228;ubertes Gebiet, das Polen verwaltet, und der gr&#246;&#223;te Teil, den eben diese BRD besetzt h&#228;lt, oder meinetwegen die BRdvD, die “Bundesrepublik des vereinten Deutschlands”.</p>
<p>Auf die Grenzen von 1938 (”Anschlu&#223; &#214;sterreichs” bzw. “M&#252;nchner Abkommen”) kann sich das Reich nicht berufen, auch wenn diese damals v&#246;lkerrechtlich anerkannt worden sind. Und auf die Grenzen von 1941 m&#246;chte ich lieber nicht eingehen.</p>
<p>Da das Deutsche Reich fortbesteht, kann die BRdvD nicht sein Rechtsnachfolger sein, sondern bestenfalls sein Vormund. Neuerdings hei&#223;t das ja Betreuer, was nichts daran &#228;ndert, da&#223; der Vormund nach eigenem Gutd&#252;nken das Verm&#246;gen des Bevormundeten verschleudern kann, mit dem Segen der Gerichte, nat&#252;rlich. Diese Vormundschaft wurde nicht mit Einverst&#228;ndnis des Reiches eingerichtet, sondern von den Siegerm&#228;chten befohlen. Die Bizone, gefolgt von der Trizone, der BRD / DDR und schlie&#223;lich der BRdvD sind eingeborene Kolonialregierungen, die von fremden M&#228;chten eingerichtet und abh&#228;ngig sind.</p>
<p>Die BRdvD ist auch heute noch kein wirklicher souver&#228;ner Staat, sondern nur ein Staatsersatz. Deshalb hat sie auch keine Verfassung, sondern nur einen Verfassungsersatz, den man als Grundgesetz bezeichnet. Wobei der Staatsersatz so gut gelungen ist, da&#223; man ganz genau hinschauen mu&#223;, um zu erkennen, da&#223; dieses Gebilde doch kein Staat ist. Aber das w&#228;ren jetzt Haarspaltereien, ich tue im Folgenden so, als sei diese BRdvD ein richtiger Staat.</p>
<p>Damit das Volk mit der Staatsangeh&#246;rigkeit “Deutsch” nicht auf den Gedanken kommt, da&#223; ein richtiger Staat wie das Deutsche Reich viel besser seinen Interessen dient, werden wir im &#246;ffentlich-rechtlichen Bezahlfernsehen und auch in allen anderen Medien st&#228;ndig mit der Erkenntnis zugesch&#252;ttet, da&#223; dieses Deutsche Reich abgrundtief b&#246;se gewesen ist. Es hat schlie&#223;lich ohne jeden Zweifel sechs Millionen Juden vergast. Garantiert ohne jeden Zweifel, denn jeglicher Zweifel daran ist als “Volksverhetzung” verboten.</p>
<p>Das “Leugnen des Holocausts” oder die “Auschwitzl&#252;ge” stehen unter Strafe. Aber daf&#252;r d&#252;rfen Sie in dieser aufgekl&#228;rten Zeit wenigstens die Jungfr&#228;ulichkeit Marias anzweifeln und &#246;ffentlich die Bibel oder die Memoiren von Helmut Kohl verbrennen. Mit dem Koran tun Sie das besser nicht, da k&#246;nnte sich Ihr bisher so freundlicher t&#252;rkischer Nachbar eventuell daran erinnern, da&#223; er Janitscharen-Blut in den Adern hat.</p>
<p>Als gl&#228;ubiger Fernseh-Zuschauer wissen Sie, da&#223; das Deutsche Reich b&#246;se war und in den Jahren 1933 bis 1945 bestanden hatte. Dieses Deutsche Reich hat einen Angriffskrieg vorbereitet, der ihm dann auch von England und Frankreich erkl&#228;rt wurde. Nur unter uns&#228;glichen Opfern an der deutschen Zivilbev&#246;lkerung konnten die den damaligen Zeitgenossen nicht erkennbaren Welteroberungspl&#228;ne der aufstrebenden Mittelmacht durch die brutalstm&#246;gliche Zusammenarbeit der drei damaligen Weltm&#228;chte vereitelt werden.</p>
<p>Dummerweise ist das Deutsche Reich bereits im Jahr 962 gegr&#252;ndet worden, dann noch einmal 1871 und ein drittes Mal 1919. Ja, nicht 1933, sondern 1919, denn das “Dritte Reich” basierte auf der Reichsverfassung von 1919, die nie au&#223;er Kraft gesetzt wurde und f&#252;r das Deutsche Reich heute noch immer gilt. Auch das erz&#228;hlt das Fernsehen ein bi&#223;chen anders.</p>
<p>Demnach haben “wir Deutsche” tats&#228;chlich eine Verfassung, auch wenn f&#252;r die BRdvD das alliierte Grundgesetz gilt. Jetzt verstehen Sie auch, warum das Bundesverfassungsgericht nicht Bundesgrundgesetzgericht hei&#223;t, obwohl es die Vereinbarkeit neuer Gesetze mit eben diesem Grundgesetz pr&#252;ft. Da aber die BRdvD diese Veranstaltung bezahlt (genauer nat&#252;rlich SIE, denn daf&#252;r m&#252;ssen Sie Steuern entrichten), ist die Reichsverfassung kein einklagbares Recht, sondern ausschlie&#223;lich das Grundgesetz.</p>
<p>Schauen wir uns doch einmal an, was dieser famose Vormund f&#252;r das Deutsche Reich so tut. Es ist doch sicher ein guter Anfang, auf Reichsgebiet zu verzichten. So ein kleines Arrangement unter Besatzungsm&#228;chten… Die BRD bzw. die BRdvD garantiert die polnische Westgrenze, die ber&#252;hmte Oder-Nei&#223;e-Linie. “Ich, Besatzer des Deutschen Reiches, garantiere Dir, Besatzer des Deutschen Reiches, deutsches Reichsgebiet f&#252;r alle Zeit.” Gut, oder?</p>
<p>Die BRdvD &#252;bertr&#228;gt fortw&#228;hrend staatliche Souver&#228;nit&#228;tsrechte an eine &#252;berstaatliche Organisation, die einmal als Europ&#228;ische Wirtschafts-Gemeinschaft begonnen hat und heute zum uners&#228;ttlichen Beamtenmoloch geworden ist, der alles regulieren m&#246;chte, was die B&#252;rger in dieser tollen EU so treiben d&#252;rfen. Daf&#252;r haben wir nach dem Vorbild der alten Sowjetunion ein Politb&#252;ro eingerichtet, mit Kommissaren, die keinerlei demokratischer Kontrolle unterworfen sind. Die BRdvD dient dieser EUdSSR als Oberzahlmeister, mu&#223; aber st&#228;ndig darum k&#228;mpfen, da&#223; Deutsch als nebens&#228;chliche Amtssprache wenigstens ab und zu in EU-Dokumenten auftaucht. (Ma&#223;geblich ist nat&#252;rlich immer nur der englische oder franz&#246;sische Urtext).</p>
<p>Im Grundgesetz der BRdvD gibt es mittlerweile einen Artikel 23, der nicht mehr wie fr&#252;her den G&#252;ltigkeitsbereich des Grundgesetzes regelt, sondern festlegt, auf welche Weise die Regierung Souver&#228;nit&#228;tsrechte der Deutschen Nation an das Politb&#252;ro der EU &#252;bertragen kann. Etwa 80% der Gesetze, die das BRdvD-Parlament verabschiedet, dienen nur der Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht; die Abgeordneten sind verpflichtet, diese Bestimmungen abzunicken. Nationale Vorbehalte sind nicht m&#246;glich, h&#246;chstens die eine oder andere Alibi-Gegenstimme.</p>
<p>Deshalb war die BRdvD auch Vorreiterin bei der Einf&#252;hrung der EU-Verfassung. Leider waren ein paar starrsinnige Nationalisten jener V&#246;lker dagegen, die so bl&#246;d waren, &#252;ber diese EU-Verfassung abzustimmen. Deshalb hei&#223;t das Entrechtungswerk heute ganz harmlos “Vertrag von Lissabon” und soll am 23. Mai 2008 vom Bundestag ratifiziert werden. Allein die Wahl des Datums zeigt ganz deutlich, was damit beabsichtigt ist: 60 Jahre nach seiner Einf&#252;hrung soll das Grundgesetz abgeschafft werden, weil es den Deutschen immer noch zu viele Rechte einr&#228;umt.</p>
<p>Nebenbei sorgt die BRdvD daf&#252;r, da&#223; Israel sein Existenzrecht gegen&#252;ber allen Pal&#228;stinensern rigoros und nach Belieben auch gewaltsam durchsetzen kann. Das b&#246;se Reich hat schlie&#223;lich sechs Millionen Juden bestialisch ermordet, was k&#252;mmern da ein paar Angeh&#246;rige eines anderen semitischen Volkes? F&#252;r die derzeitige Bundeskanzlerin z&#228;hlt das zu den vornehmsten Staatszielen der BRdvD, also bezahlen wir Wiedergutmachung, Opferrenten, Beihilfen, Waffenhilfen… Schlie&#223;lich d&#252;rfen wir in der BRdvD leben, da hei&#223;t es teilen. Und nat&#252;rlich Synagogen bauen, die 1938 niedergebrannt wurden, oder im Bombenkrieg… Aber heute sind sie sch&#246;ner, gr&#246;&#223;er, pr&#228;chtiger als damals und f&#252;r den Fall der F&#228;lle mit Atombunkern versehen.</p>
<p>Wir nehmen sowieso alle bei uns auf, die m&#252;hselig und beladen sind, auf der ganzen Welt. Wir locken sogar Juden zu uns, anstatt sie in das Land ihrer Vorv&#228;ter ziehen zu lassen, behindern damit Gottes Auftrag an sein auserw&#228;hltes Volk. Neun Zehntel der aufbl&#252;henden j&#252;dischen Gemeinden in Deutschland bestehen aus Zuwanderern, vorzugsweise aus den Osten. Deutsche Juden sterben aus und werden durch Nachr&#252;cker ersetzt, w&#228;hrend Israel dar&#252;ber klagt, da&#223; ihm die erw&#252;nschten Zuwanderer fehlen. Hier k&#246;nnten wir wirklich Hilfe leisten…</p>
<p>Zur religi&#246;sen Ausgewogenheit holen wir Muslime ins Land. T&#252;rken, Araber, Albaner… Schauen Sie nur mal in die Kriminalstatistiken… Ach nein, das bringt ja nichts, da werden die T&#228;tergruppen nicht mehr aufgeschl&#252;sselt. Und selbst wenn, viele haben l&#228;ngst den deutschen Pa&#223;. &#196;h… Also den Pa&#223;, der als Staatsangeh&#246;rigkeit “Deutsch” benennt, eine Sprache, die viele dieser “Deutschen” nicht so richtig beherrschen.</p>
<p>Im b&#246;sen Deutschen Reich w&#252;nschte man sich neuen “Lebensraum im Osten”, w&#228;hrend die nur 2/3 so gro&#223;e BRdvD zum “Einwanderungsland” deklariert wird. Wobei aus diesem Einwanderungsland vor allem die jungen, gut ausgebildeten angestammten Bev&#246;lkerungsteile auswandern, daf&#252;r junge, schlecht ausgebildete und aggressive Fremde einwandern. Z&#228;hlt man beides zusammen, sind wir wohl eher ein Bev&#246;lkerungs-Austauschland.</p>
<p>In der sch&#246;nen, toleranten BRdvD verschwinden Kreuze aus Schulen und Amtsstuben, gegen l&#228;utende Kirchenglocken wird geklagt, daf&#252;r werden Tiere gesch&#228;chtet und wer gegen den Bau neuer Moscheen ist, zeigt damit, da&#223; er Minderheiten diskriminiert. Das christliche Abendland ist heutzutage nur noch eine Folklore-Veranstaltung. Immerhin ernten Sie noch ver&#228;rgerte Blicke, wenn Sie ein paar Katholiken beim Gottesdienst filmen und photographieren.</p>
<p>Das b&#246;se Deutsche Reich hat aggressive Soldaten in alle Welt geschickt, sagt man uns, deshalb war es ja so b&#246;se. Die &#252;beraus friedfertige BRD hatte nur Verteidigungskr&#228;fte (die vierte Zone, die DDR, durfte immerhin mithelfen, die CSSR 1968 von westlichem Gedankengut zu befreien), die neue BRdvD hingegen schickt wieder Soldaten in alle Welt. Und die alte Anti-Hitler-Koalition w&#252;nscht nichts sehnlicher, als da&#223; diese Soldaten deutlich aggressiver werden sollen.</p>
<p>Die BRdvD hat die Deutsche Reichsbahn “geerbt”, auch die Deutsche Reichspost. Und fast 50 Jahre lang ging alles gut, alle waren zufrieden. Gut, die Firmen hie&#223;en Deutsche Bundesbahn und Deutsche Bundespost, aber das waren nur neue Namen. Mittlerweile gibt es die Deutsche Telekom AG, die Deutsche Post AG, die Postbank AG und die Deutsche Bahn AG. Das fr&#252;here Reichsverm&#246;gen geh&#246;rt heute “Investoren”, die haupts&#228;chlich in den USA sitzen. Ein gewisser “Ron Sommer” hat f&#252;r 60 Milliarden eine US-Telefonfirma namens Sprint gekauft und mit diesem gro&#223;artigen Gesch&#228;ft das Geld deutscher Kleinanleger in die USA geschafft. Der Rest von Sprint wurde den fr&#252;heren Besitzern zur&#252;ckgeschenkt.</p>
<p>Die Deutsche Post hat DHL gekauft, einen Verlustbringer aus USA, Mercedes-Benz hat Chrysler gekauft und dann noch Geld bezahlt, um diesen Verlustbringer wieder loszuwerden… irgendwie scheint es deutschen Unternehmen kein Gl&#252;ck zu bringen, sich in den USA zu engagieren. Die Deutsche Bahn AG ist bis jetzt noch nicht an der B&#246;rse, obwohl Hartmut Mehdorn eine geniale Idee nach der anderen entwickelt, um das Verm&#246;gen der Deutschen Reichsbahn in die H&#228;nde von US-Investoren zu bringen &#8211; nur das teuere und aufwendig zu erhaltende Schienennetz soll auch k&#252;nftig der BRdvD-Steuerzahler finanzieren.</p>
<p>Jetzt stellen wir uns einmal vor, die BRdvD w&#252;rde sich pl&#246;tzlich in Wohlgefallen aufl&#246;sen. Na gut, Wohlgefallen ist es leider nicht. Dankbare B&#252;rger wollen die Kanzlerin und jeden anderen Politiker aufh&#228;ngen, dessen sie habhaft werden. Parallel dazu gibt es einen deftigen B&#252;rgerkrieg, bei dem eine Anzahl St&#228;dte wieder auf den Stand von 1945 zur&#252;ckversetzt werden, eine einmalige Chance, zwischenzeitlich angefallene Baus&#252;nden aufzuarbeiten.</p>
<p>Dummerweise ist der BRdvD-Vormund davon ausgegangen, da&#223; er ewig weiterexistiert, er hat also nie im Auftrag des Deutschen Reiches unterschrieben &#8211; schlie&#223;lich ist das Reich handlungsunf&#228;hig, da es keine Organe hat, also auch keinen Vertreter. Das Reich m&#252;&#223;te sich selbst organisieren, also Organe geben. Wenn sich die BRdvD aufl&#246;st, haben diese Organe eine Menge Arbeit.</p>
<p>Das Deutsche Reich hat die polnische Westgrenze nicht garantiert. Das Deutsche Reich hat die EU-Vertr&#228;ge nicht unterschrieben. Das Deutsche Reich hat weder seine W&#228;hrungshoheit noch sonstige Souver&#228;nit&#228;tsrechte an die EU abgetreten. Das Deutsche Reich hat keinem BRdvD-Zuwanderer seine Staatsangeh&#246;rigkeit verliehen. Das Deutsche Reich hat weder die Reichspost noch die Reichsbahn verkauft. Das Deutsche Reich hat seit 1945 keine Gesetze verabschiedet. Das Deutsche Reich hat keinem einzigen der heutigen Politiker eine Staatspension zuerkannt.</p>
<p>Haben Sie verstanden, was das hei&#223;t? Sicher, alles aufzuarbeiten, was seit 1945 schief gelaufen ist, wird sehr schwer. Einbr&#252;che, Gewalttaten und andere Delikte, die nach den Gesetzen des Deutschen Reiches strafbar gewesen waren, bleiben es auch, selbst wenn die Strafen durch BRdvD-Gerichte verh&#228;ngt worden sind. Hier braucht kein T&#228;ter mit einer Amnestie zu rechnen. Mit politischen Straftaten sieht es da ganz anders aus. Die hei&#223;en dann nicht mehr “Volksverhetzung”, sondern “Kollaboration mit dem Feind”, oder “Hochverrat” (= Handlungen im Auftrag einer fremden Macht zum Nachteil des Reiches) &#8211; und ja, jetzt werden ganz andere Leute bestraft.</p>
<p>Das Deutsche Reich hat viel weniger Verst&#228;ndnis f&#252;r die N&#246;te multikrimineller Libanesen, die hier im politischen Asyl straff&#228;llig werden. Das Reich wird rigoros ausweisen und in die Heimatl&#228;nder abschieben. Wer hier stiehlt, raubt und betr&#252;gt, hat das sicher auch im Heimatland getan, ist also mit gr&#246;&#223;ter Sicherheit dort kein politisch Verfolgter, sondern ein gesuchter Verbrecher. Das Deutsche Reich braucht t&#252;chtige und flei&#223;ige B&#252;rger, keine zugewanderten Sozialhilfeempf&#228;nger. Wer im Reich arbeiten m&#246;chte, soll dies f&#252;r begrenzte Zeit tun, wer jedoch seine zuk&#252;nftige Ehefrau aus seiner alten Heimat holt, zeigt, da&#223; er dort seine Wurzeln hat und deshalb wieder heimkehren sollte.</p>
<p>Das Deutsche Reich betreibt deutsche Politik zum Nutzen deutscher B&#252;rger. Nicht der Fremde wird bevorzugt und gesch&#252;tzt, sondern der Einheimische. Nicht die &#228;u&#223;eren Einfl&#252;sse werden gef&#246;rdert, sondern die bodenst&#228;ndigen. Wer ins Ausland reist, begegnet dort der Faszination einer fremden Kultur. Schuhplattelnde Balinesen oder Ghanaer in friesischer Tracht irritieren. Der K&#246;lner Karneval geh&#246;rt nach K&#246;ln und nicht nach Shanghai. Der Spreewald ist nur in Brandenburg original, nicht in den amerikanischen Everglades. Das versteht jeder, aber warum schreitet niemand ein, wenn sich ganze Stadtteile in Klein-Istanbuls verwandeln? Mit Verpflanzung und Durchmischung tun wir weder den Zuwanderern einen Gefallen, die wir in Ghettos abschieben, noch uns selbst, weil uns unsere eigenen St&#228;dte fremd werden.</p>
<p>Nat&#252;rlich, es mu&#223; ja so sein. Wenn die Bev&#246;lkerung ausgetauscht ist, sind die B&#252;rger des Deutschen Reiches &#252;ber die ganze Welt verstreut. Dann wird es kein erneuertes Reich mehr geben, sondern das Reich ist endg&#252;ltig vergangen. Alles spielt zu gut zusammen, um reiner Zufall zu sein, der Untergang des Deutschen Reiches wird gezielt betrieben, gerade von jenen, die in ihrem Amtseid geschworen haben, Schaden vom deutschen Volk abzuwehren.</p>
<p>Ein Wiederaufleben des Deutschen Reiches w&#252;rde 75 Jahre Kriegspropaganda zunichte machen. Das Reich kann alles beanspruchen, das ihm von seinem nicht bestellten Vormund geraubt worden ist. Aus diesem Grund wird die BRdvD dringend gebraucht. Unsere vielgeliebten Politiker wollen schlie&#223;lich ihren Lebensabend im Wohlstand ihrer Staatspensionen verbringen und nicht in irgendwelchen Arbeitslagern. Unsere polnischen und tschechischen Freunde h&#246;ren es gar nicht gerne, wenn man von der Vertreibung der deutschen Bev&#246;lkerung spricht &#8211; und wom&#246;glich sogar von Wiedergutmachungen und Entsch&#228;digungen. Unsere amerikanischen Freunde m&#246;gen es gar nicht, wenn deutsche Soldaten k&#252;nftig nur noch das Reichsgebiet verteidigen.</p>
<p>Vielleicht sollten die vielen Freunde der BRdvD endlich anfangen, etwas daf&#252;r zu tun, da&#223; diese Staatssimulation noch lange durchh&#228;lt. Das Deutsche Reich hat f&#252;r diese Leute n&#228;mlich einen gro&#223;en Nachteil: es ist das *DEUTSCHE* Reich, kein willf&#228;hriger Vasallenstaat irgendwelcher Siegerm&#228;chte.<span style="font-size: 14px;"><br />
</span><span style="font-size: 14px;"><br />
</span><a rel="external" href="http://www.michaelwinkler.de/" target="_blank">http://www.michaelwinkler.de</a></div>
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		<title>Erkl&#228;rung zur Nichtexistenz der BRD</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Sep 2009 02:04:04 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Am 23.Mai 1949 wurde das Grundgesetz f&#252;r die BRD durch Ver&#246;ffentlichung im BGBL I S. 1ff in Kraft gesetzt. Die BRD selbst wurde aber erst am 07.September 1949 gegr&#252;ndet. Dazu steht im Kommentar zum Grundgesetz von Dr. jur. Friedrich Giese ( erschienen im Verlag KOMMENTATOR G.M.B.H Frankfurt am Main 1949 ): S. 5 “Das Grundgesetz [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Am 23.Mai 1949 wurde das Grundgesetz f&#252;r die BRD durch Ver&#246;ffentlichung im BGBL I S. 1ff in Kraft gesetzt. Die BRD selbst wurde aber erst am 07.September 1949 gegr&#252;ndet. Dazu steht im Kommentar zum Grundgesetz von Dr. jur. Friedrich Giese ( erschienen im Verlag KOMMENTATOR G.M.B.H Frankfurt am Main 1949 ):</p>
<p><span id="more-162"></span></p>
<p>S. 5 <em>“Das Grundgesetz bedeutet und begr&#252;ndet staatsrechtlich den Vorrang vor allen &#252;brigen Gesetzen… “.</em></p>
<p>S. 6 “Es gibt also genau genommen keine Bundesrepublik ( Deutschland ), sondern nur eine westdeutsche Bundesrepublik in Deutschland.”</p>
<p>S. 3 Aber auch die “Rats”-Bezeichnung des Parlamentarischen Rates war treffend. Es entbehrte der beschlie&#223;enden Kompetenz, war weder befugt, die bundesstaatliche Verfassung in Kraft zu setzen, noch befugt, den nach diesem Grundgesetz verfassten Bundesstaat ins Leben treten zu lassen.</p>
<p>S.4 Das “Grundgesetz f&#252;r die Bundesrepublik Deutschland” soll nach Art. 145 mit dem Ablauf des Tages der Verk&#252;ndung, also am 23.Mai 1949 um 24 Uhr in Kraft getreten sein. Dies bedarf staatsrechtlicher Kl&#228;rung. Die Frage, ob das Inkrafttreten einer Verfassung vor dem <strong>Inslebentreten</strong> des Staates m&#246;glich sei, ist zu verneinen. Positives Recht eines Staates kann vielleicht diesen Staat &#252;berleben, nicht aber seiner Entstehung vorausgehen. Vom Zollrat Karl Wicke wurde 1954 in der Staatskunde zum Staats- und Verfassungsrecht erschienen in der Frage und Antwortb&#252;cherei Band II ( Hermes Verlag ) folgendes niedergeschrieben:</p>
<p><strong>S. 9 “Was ist ein Staat ?”</strong></p>
<p>“Der Staat ist die rechtm&#228;&#223;ige Vereinigung von Menschen ( Staatsvolk ) innerhalb eines bestimmten Gebietes ( Staatsgebiet ) unter h&#246;chster Gewalt ( Staatsgewalt ) in einer festen Rechtsordnung ( Staatsverfassung ) “.</p>
<p><strong>S. 9 Pkt. 4 “Was verstehen Sie unter dem Staatsvolk ?”</strong></p>
<p>“Staatsvolk ist die Gemeinschaft der Menschen, die dieselbe Staatsangeh&#246;rigkeit besitzen ( die Staatsb&#252;rger sind ).”</p>
<p><strong>S. 12 Pkt. 22 “Was ist das Staatsgebiet ?”</strong></p>
<p>“Unter Staatsgebiet versteht man das Gebiet, also den Raum, auf dem das Staatsvolk dauernd lebt, und innerhalb dessen sich die Staatst&#228;tigkeit entfaltet. Innerhalb des Staatsgebietes gilt die Herrschaftsgewalt ( Gebietshoheit ) des Staates.”</p>
<p><strong>S. 14 Pkt. 33 “Was verstehen Sie unter Staatsgewalt ?”</strong></p>
<p>“Die Staatsgewalt ist die dem Staat innewohnende F&#228;higkeit, die Herrschaft &#252;ber das Staatsvolk und das Staatsgebiet auszu&#252;ben.”</p>
<p>Dieses Wissen, das Herr Zollrat Karl Wicke 1954 weitergegeben hat, soll den Zollbeamten Wegweiser in das vermeintliche Gestr&#252;pp des grundlegenden Rechtes allen Staatslebens und des deutschen insbesondere sein.</p>
<p><strong>Schlussfolgerung aus dem bisher vorgetragenem:</strong></p>
<p>1. Es ist festzustellen, dass das Grundgesetz ein von den Westalliierten klar angewiesenes Besatzungsstatut ( Genehmigungsschreiben der Alliierten Pkt. 9 ) darstellt.( siehe auch: – Frankfurter Dokumente 01.Juni 1948 – Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz der Alliierten Hohen Kommission f&#252;r Deutschland vom 12.Mai 1949 )</p>
<p>Die Gr&#252;ndung der BRD konnte keine Staatsgr&#252;ndung sein, sondern allenfalls eine Gr&#252;ndung eines Besatzungsrechtlichen Mittels zur Selbstverwaltung der drei besetzten Zonen der Westalliierten lt. Art.43 Haager Landkriegsordnung von 1907 RGBl. v. 1910 S. 147. Die Grundlagen einer Staatsbildung lagen aus folgenden Gr&#252;nden ebenfalls nicht vor:</p>
<p>Im Orientierungssatz des BVGU 2BvF1/73 ist klar festgehalten, dass das Deutsche Reich rechtlich existiert. Es k&#246;nnen keine zwei Staaten auf einem Staatsgebiet existieren, somit geb&#252;hrt, wie im o. g. Urteil erl&#228;utert, dem Deutschen Reich der Vorrang.</p>
<ul style="text-align: justify;">
<li>Die BRD hatte niemals ein Staatsvolk. Die Staatsangeh&#246;rigkeit ist nach wie vor die des Deutschen Reiches. ( siehe Reichs- und Staatsangeh&#246;rigkeitsgesetz vom 22.Juli 1913 ausgegeben am 31.Juli 1913 zuletzt ge&#228;ndert am 21.August 2002 , BGBl 2002 T. I, S. 3322).</li>
<li>Eine Staatsgewalt hat die BRD niemals besessen. Die fehlende Staatsgewalt der BRD ist oben unter Grundgesetz bereits klar festgestellt und wird im immer noch geltenden Besatzungsstatut vom 10.April 1949 von den drei Westalliierten M&#228;chten best&#228;tigt. Darin hei&#223;t es klar und unmissverst&#228;ndlich im Art. IV :</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;"><strong><em>“Die deutsche Bundesregierung und die Regierung der L&#228;nder werden befugt sein, nach ordnungsm&#228;&#223;iger Benachrichtigung der Besatzungsbeh&#246;rden den auf diesen Beh&#246;rden vorbehaltenen Gebieten Gesetze zu veranlassen und Ma&#223;nahmen zu treffen, es sei denn, dass die Besatzungsbeh&#246;rden etwas anderes besonders anordnen.“ Im Art. V lautet es “Jede &#196;nderung des Grundgesetzes bedarf vor Inkrafttreten der ausdr&#252;cklichen Genehmigung der Besatzungsbeh&#246;rden. “</em></strong></p>
<p>Damit sollte bewiesen sein, dass die BRD von Anfang an kein Staat, sondern ein Besatzungsrechtliches Mittel zu Selbstverwaltung eines besetzten Gebietes war. Dieses Selbstverwaltungsmittel hat nunmehr am 17.Juni 1990 den Art. 23 des Grundgesetzes gestrichen bekommen und war somit mit Wirkung vom 18.Juni 1990 handlungsunf&#228;hig untergegangen, denn wenn kein Geltungsbereich f&#252;r ein Grundgesetz vorhanden ist, kann es ( GG ) nirgends gelten. Jetzt sind aber wichtige v&#246;lkerrechtliche Protokolle f&#252;r 30 Jahre unter Verschluss und man k&#246;nnte diese Tatsache nicht nachweisen. Es bleibt ein Verweis auf das Urteil des Sozialgerichts Berlin auf die Negationsklage ( Az. S 72 Kr433/93 ) vom 19.Mai 1992.</p>
<p><strong><em>In diesem wurde festgestellt, “das man nicht zu etwas beitreten kann, was bereits am 17.Juni 1990 aufgel&#246;st worden ist.”</em></strong></p>
<p>Ersatzweise, um es anders zu beweisen, dass die BRD zu keiner Zeit eine rechtliche M&#246;glichkeit hatte, sich auf mitteldeutsches Gebiet auszuweiten, wird hier angebracht, dass der Einigungsvertrag vom 31.August 1990 die Aufhebung des Art. 23 GG im Art. 2 anordnet. Durch Inkrafttreten des Einigungsvertrages durch die Ver&#246;ffentlichung des Gesetzes &#252;ber den Einigungsvertrag im BGBl. II 1990 S.885 am 23.September 1990 ( vom 31.August 1990 zwischen der BRD und der DDR &#252;ber die Herstellung der Einheit bzw. mit der Bekanntmachung vom 16.Oktober 1990 BGBl. II zum 29.September 1990 ) wurde es der DDR am 03.Oktober 1990 unm&#246;glich auf Basis des aufgehobenen Grundgesetz Artikel 23 beizutreten. Also h&#228;tte seit dem 18.Juni 1990 sp&#228;testens seit 29.September 1990 eine BRD keinen Geltungsbereich mehr und h&#228;tte somit keine Grundlage f&#252;r ihre weitere Existenz und erst recht nicht die M&#246;glichkeit sich auf das mitteldeutsche Gebiet auszuweiten ( ehemalige DDR / russisches Besatzungsgebiet ).</p>
<p><strong>Hierzu die Beweise:</strong></p>
<p>Im Urteil 2BvF 1/73 steht unter Gr&#252;nde B. III. Abs. 1</p>
<p><strong><em>“Mit der Errichtung der Bundesrepublik wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegr&#252;ndet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert.”</em></strong></p>
<p>“Die BRD ist also nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches.”</p>
<p>“Sie, ( die BRD ) beschr&#228;nkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes.”</p>
<p>“Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den im Art. 23 GG genannten L&#228;ndern.”</p>
<p><strong><em>Im Einigungsvertrag ist wie oben aufgef&#252;hrt im Art. 2 festgehalten, dass Artikel 23 Grundgesetz aufgehoben wird.</em></strong></p>
<p>Dies ist mit Wirkung vom 23.September 1990 geschehen , siehe BGBl. 1990 Teil II S. 885 ff und Seite ff. Somit konnte auch hilfsweise so gesehen die DDR am 03.Oktober 1990 dem Grundgesetz nicht mehr beitreten,da dieses sp&#228;testens seit dem 29.September 1990 nicht mehr bestand. Es wird jedoch daran festgehalten, dass der Art. 23 GG schon seit dem 18.Juni 1990 – 0.00 Uhr nicht mehr vorhanden war, siehe o.g. Urteil Az. S 71 Kr 433/93. Im Vertrag &#252;ber abschlie&#223;ende Regelung in Bezug auf Deutschland vom 12.September 1990 ( BGBl. 1990 Teil II S. 1318 ff., Ausgabe 13.Oktober 1990 ) lautet es im Artikel 1, Abs. 1</p>
<p>“Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen.” Dieser Vertrag ist bis heute nicht ratifiziert, da nur das vereinte Deutschland dieses h&#228;tte t&#228;tigen k&#246;nnen. Deutschland ist aber nicht die BRD oder DDR. Deutschland ist lt. Milit&#228;rgesetz 52 des Alliierten Kontrollrates ( ehemals SHAEF-Gesetz Nr. 52 ) Artikel 7, Abs. e ) “Deutschland” bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31.Dezember 1937 bestanden hat.</p>
<p>Im &#220;bereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin vom 25.September 1990, BGBl. II 1990 S. 1274 ff , ausgegeben am 02. Oktober 1990 ist festgehalten:</p>
<p><strong>Vorwort Abs. 6 2</strong> – In der Erw&#228;gung, dass es notwendig ist, hierf&#252;r in bestimmten Bereichen einschl&#228;gige Regelungen zu vereinbaren, welche die deutsche Souver&#228;nit&#228;t in Bezug auf Berlin nicht ber&#252;hren. Artikel 2 Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsma&#223;nahmen der alliierten Beh&#246;rden in oder in Bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Ma&#223;nahmen begr&#252;ndet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne R&#252;cksicht darauf, ob sie in &#220;bereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begr&#252;ndet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben k&#252;nftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsma&#223;nahmen wie gleichartige nach deutschem Recht begr&#252;ndete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.</p>
<p><strong>Artikel 4</strong> Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Beh&#246;rden oder durch eine derselben eingesetzten Gerichte oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier M&#228;chte in oder in Bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskr&#228;ftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und Beh&#246;rden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Beh&#246;rden behandelt.</p>
<p>Es kann &#252;berhaupt nicht deutlicher gesagt werden, <strong>dass Deutschland nicht souver&#228;n ist</strong>. Deutschland kann auch nicht souver&#228;n sein, da das Deutsche Reich zwar wie oben bewiesen, ein Staatsvolk und ein Staatsgebiet hat, aber die Staatsgewalt in Ermangelung eines Friedensvertrages immer noch unter Besatzungshoheitlicher Gewalt steht. Da es seit November 2003 eine gesetzgebende Nationalversammlung im Deutschen Reich auf der Basis der Verfassung der Weimarer Republik vom 11.August 1919 gibt und seit dem 23.Mai 2004 einen Landtag im Freistaat Sachsen auf der Basis der Landesverfassung vom 01.November 1920, ist das Deutsche Reich rechtlich wieder handlungsf&#228;hig.</p>
<p>Redaktion: Peter Christian Nowak , Petra Karl , Dirk Grund</p>
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		<title>Fakt Nr.1: Die Kapitulation des Deutschen Reiches</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Sep 2009 01:40:16 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Deutsches Reich ist eine amtliche Bezeichnung des deutschen Staates ab 1871 bis …? Nach allgemeinen Erkl&#228;rungen in den meisten Geschichtsb&#252;chern und Enzyklop&#228;dien bestand das Deutsche Reich bis 1945.Das Deutsche Reich war zu Beginn eine Monarchie unter Kaiser Wilhelm I. im Jahre 1871 gegr&#252;ndet, mit einer Verfassung aus dem gleichen Jahr. Es bestand aus 22 monarchistischen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Deutsches Reich ist eine amtliche Bezeichnung des deutschen Staates ab 1871 bis …? Nach allgemeinen Erkl&#228;rungen in den meisten Geschichtsb&#252;chern und Enzyklop&#228;dien bestand das Deutsche Reich bis 1945.Das Deutsche Reich war zu Beginn eine Monarchie unter Kaiser Wilhelm I. im Jahre 1871 gegr&#252;ndet, mit einer Verfassung aus dem gleichen Jahr.</p>
<p><span id="more-144"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Es bestand aus 22 monarchistischen Staaten und drei Stadtstaaten, sowie dem Reichsland Elsass-Lothringen und hatte eine Gebietsgr&#246;&#223;e von 540 777 qkm mit 60 Millionen Einwohnern (Stand 1905).</p>
<p style="text-align: justify;">Am 11. August 1919 wurde aus der Monarchie Deutsches Reich eine Republik, die Weimarer Republik und nat&#252;rlich wurde die Verfassung entsprechend ihrer Zeit der ver&#228;nderten Staatsform angepasst.</p>
<p style="text-align: justify;">Allerdings umfasste das Deutsche Reich in der Staatsform ,,Republik“ nunmehr nur noch ein Staatsgebiet von 468 718 qkm und hatte 1925 etwa 62 Millionen Einwohner (Quelle: Encarta Enzyklop&#228;die).</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-weight: bold;">Warum war das Staatsgebiet kleiner geworden?</span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-weight: bold;">a) Der I. Weltkrieg 1914 — 1918</span><br />
Als Folge des Krieges erfolgte durch den Friedensvertrag von Versailles im Jahre 1919/20 zwischen dem Deutschen Reich und den Siegerm&#228;chten u. a. die erzwungene Vereinbarung, dass Elsass-Lothringen zun&#228;chst als Pfand f&#252;r den Erhalt des Friedens besetzt bleibt. Ein Teil &#246;stlich Preu&#223;ens — Oberschlesien &#8211; musste an Polen abgetreten werden. Den Deutschen dort stellte man anheim, entweder Polen zu werden oder ins Deutsche Reich &#252;berzusiedeln.</p>
<p style="text-align: justify;">Dieser Teil der Vereinbarung und auch weitere Teile dieses Friedensvertrages verstie&#223;en eindeutig gegen viele Bestimmungen der Haager Landkriegsordnung von 1907 (HLKO), insbesondere gegen die Artikel 46 und 55. Zwar lassen diese Bestimmungen die Besetzung eines Gebietes zu, aber nicht deren Annexion (gewaltsame Einverleibung von Gebieten). Die Besatzer haben Verwalterpflichten und nach der Befriedung R&#252;ckgabepflichten. Wann, ist nicht geregelt (Quelle. Haager Landkriegsordnung.de — das Deutsche Reich trat 1910 der HLKO bei).</p>
<p style="text-align: justify;">Dies erkl&#228;rt nunmehr, warum das Deutsche Reich ab 1914 und mit Ausrufung der Weimarer Republik 1919 ein kleineres Staatsgebiet hatte.</p>
<p style="text-align: justify;">Gelesen werden muss in diesem Zusammenhang der Versailler Friedensvertrag. Das kann die Augen dar&#252;ber &#246;ffnen, warum es dann 1933 zu dem kam, was sich keiner mehr w&#252;nschen kann. Man sollte sich gedanklich in die Menschen dieser Zeit versetzen oder ggfls. mit Betroffenen oder deren Nachkommen dar&#252;ber sprechen, die von den Auswirkungen dieses erpressten und inhaltlich rechtswidrigen Friedensvertrages in den folgenden Jahren betroffen waren.</p>
<p style="text-align: justify;">(Quelle: documentArchiv.de&#8230; Hinweis: Der Friedensvertrag von Versailles umfasst sehr viele Seiten und Anlagen zu einzelnen Punkten des Vertrages, es ist eine Kostenabw&#228;gung, sich dieses sehr wichtige Dokument der Zeitgeschichte evtl. als Buch zu besorgen oder auszudrucken)</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-weight: bold;">b) Der II. Weltkrieg 1939 &#8211; 1945</span><br />
Das deutsche Volk musste nun mit dem Ergebnis des Friedensvertrages von Versailles aus dem Jahr 1919/20 leben. Es nahm die Herausforderung an, konnte aber die v&#246;llig &#252;berzogenen und ungerechten Forderungen aus diesem Vertrag einfach nicht erf&#252;llen. Die Menschen damals wussten &#252;ber ihre Situation sehr wohl gut Bescheid und sie konnten erkennen, was da mit ihnen durch diesen Friedensvertrag gemacht worden war.</p>
<p style="text-align: justify;">Es war daher f&#252;r einen Adolf Hitler nicht unm&#246;glich, die F&#252;hrung dieses Volkes im Wege des Staatsstreiches von oben durch Druck auf die Abgeordneten zu &#252;bernehmen.</p>
<p style="text-align: justify;">So entstand 1933 mit der Machtergreifung Hitlers wieder eine neue Staatsform, diesmal eine Diktatur auf der Grundlage der Weimarer Verfassung. Die gew&#228;hlten Abgeordneten des Reichstages im Deutschen Reich willigten in der Folge durchaus verfassungskonform dem Erm&#228;chtigungsgesetz vom 24.03.1933 zu, das wesentliche Teile der Verfassung au&#223;er Kraft setzte, aber eben nicht die ganze Verfassung.</p>
<p style="text-align: justify;">Es erfolgten sodann unz&#228;hlige Gesetze, Verordnungen und Hitler-Erlasse, deren schlimme Auswirkungen allen bekannt sind. Hitler hatte freie Bahn. Den durch den Versailler Vertrag geknebelten Deutschen war es daher auch nicht schwer zu vermitteln, dass sie sich gegen das Diktat der Siegerm&#228;chte des I. Weltkrieges widersetzen mussten und sei es durch einen Krieg.</p>
<p style="text-align: justify;">Hitler nannte seine Regierungszeit das 3. Reich. Warum? Man erinnert sich: (1871 Gr&#252;ndung des 1. Deutschen Reiches als Monarchie, 1919 Gr&#252;ndung des 2. Deutschen Reiches als Weimarer Republik, 1933 Gr&#252;ndung des folgenden Deutschen Reiches als Diktatur, daher das 3. Reich).</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-weight: bold;">c) Das Ende des II. Weltkrieges</span><br />
Am 12.09.1944 wurde, anl&#228;sslich des 1. Londoner Abkommens, die Aufteilung Deutschlands in Besatzungszonen beschlossen. Zugleich anerkannten die Staaten Gro&#223; &#8211; Britannien und die UdSSR (unter der damaligen F&#252;hrung von Churchill und Stalin), dass die USA den milit&#228;rischen Oberbefehl &#252;ber die alliierten Truppen hatten und die USA Hauptsiegermacht des II. Weltkrieges ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Zugleich mussten alle Vertragsunterzeichner die bereits am 13.02.1944 von General Dwight D. Eisenhauer schriftlich fixierten und bereits erlassenen SHAEF (Supreme Headquarters AIIied Expeditionary Forces) Gesetze anerkennen.</p>
<p style="text-align: justify;">Am 08. Mai 1945 unterzeichnete das Oberkommando der Deutschen Wehrmacht, vertreten durch die Herren von Friedeburg, Keitel und Stumpf die Kapitulationsurkunde.</p>
<p style="text-align: justify;">Das war eine Kapitulation der Heeresf&#252;hrung nach Art. 35 der Haager Landkriegsordnung. Deshalb stand in der Urkunde auch unter Ziffer 4:</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Die Kapitulation stellt keine Pr&#228;judiz (Vorentscheidung) f&#252;r an ihrer Stelle tretende allgemeine Kapitulationsbestimmungen dar, die durch die Vereinten Nationen oder in deren Namen festgesetzt werden und Deutschland und die Deutsche Wehrmacht als Ganzes betreffen werden.“</p>
<p style="text-align: justify;">Dazu hei&#223;t es in der &#220;berschrift aus Braunschweiger Zeitung vom 08. Mai 1995, Seite 4:</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Vor 50 Jahren kapitulierte die deutsche Wehrmacht – Reichsregierung arbeitete noch bis Ende Mai 1945&#8243;</p>
<p style="text-align: justify;">Und weiter nach der Braunschweiger Zeitung vom 08. Mai 1995, Seite 5:</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Der Wehrmacht blieb nur noch die Kapitulation. Sie war ein milit&#228;rischer Akt, der die Existenz der deutschen Armee beendete. Politisch-faktisch existierte das Deutsche Reich noch zwei Wochen fort.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-weight: bold;">Braunschweiger Zeitung, a. a. O.: </span><br />
<em>&#8220;Diese Reichsregierung, die letzte des Deutschen Reiches, wurde, ebenso wie D&#246;nitz, am 23. Mai 1945 von den Alliierten abgesetzt. Die Alliierten &#252;bernahmen nun gemeinsam die Verwaltung des besiegten und besetzten Deutschlands.&#8221;</em></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-weight: bold;">Bildunterschrift aus Braunschweiger Zeitung vom 08. Mai 1995, Seite 5:</span><br />
<em>&#8220;F&#252;r 20 Tage war Flensburg-M&#252;rwik Sitz der Reichsregierung: Erst am 23. Mai wurde Hitler-Nachfolger Gro&#223;admiral Karl D&#246;nitz &#8230; mit seinem Kabinett in der Marineschule von einer englischen Einheit gefangen genommen, &#8230; &#8220;</em></p>
<p style="text-align: justify;">Und auch hier zeigt sich in der Berichterstattung einer weiteren bundesdeutschen Zeitung der vielfach bekannte fahrl&#228;ssige Umgang mit den tats&#228;chlichen Fakten. Denn es gab durch den Selbstmord von Adolf Hitler weder einen legalen Reichspr&#228;sidenten D&#246;nitz noch weiterhin das &#8220;Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich&#8221;, welches der Alliierte Kontrollrat allerdings noch im September 1945 aufgehoben haben wollte.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-weight: bold;">Reichsgesetzblatt, Teil I, Ausgegeben zu Berlin, den 24. M&#228;rz 1933 (Nr.25)</span><br />
Gesetz zur Verl&#228;ngerung des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-weight: bold;">Artikel 1</span><br />
Reichsgesetze k&#246;nnen au&#223;er nach dem in der Reichsverfassung vorgesehenen Verfahren auch durch die Reichsregierung beschlossen werden..</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-weight: bold;">Artikel 2</span><br />
Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze k&#246;nnen von der Reichsverfassung abweichen, soweit sie nicht die Einrichtung des Reichstags und des Reichsrats als solche zum Gegenstand haben. Die Rechte des Reichspr&#228;sidenten bleiben unber&#252;hrt.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-weight: bold;">Artikel 5</span><br />
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verk&#252;ndung in Kraft. Es tritt mit dem 1. April 1937 au&#223;er Kraft; es tritt ferner au&#223;er Kraft, wenn die gegenw&#228;rtige Reichsregierung durch eine andere abgel&#246;st wird.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-weight: bold;">Reichsgesetzblatt Teil I, Ausgegeben zu Berlin, den 30. Januar 1937 (Nr. 14) </span><br />
Gesetz zur Verl&#228;ngerung des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich</p>
<p style="text-align: justify;">Der Reichstag hat das folgende Gesetz einstimmig beschlossen, das hiermit verk&#252;ndet wird.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-weight: bold;">Einziger Artikel</span><br />
(1) Die Geltungsdauer des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. M&#228;rz 1933</p>
<p style="text-align: justify;">(Reichsgesetzblatt Teil I, S. 141) wird bis zum 1. April 1941 verl&#228;ngert&#8230;.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-weight: bold;">Reichsgesetzblatt Teil I, Ausgegeben zu Berlin, den 31. Januar 1939 (Nr. 15)</span><br />
Gesetz zur Verl&#228;ngerung des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Reichstag hat in Erg&#228;nzung des Gesetzes vom 30. Januar 1937 (Reichsgesetzblatt Teil I, S. 105) das folgende Gesetz einstimmig beschlossen, das hiermit verk&#252;ndet wird:</p>
<p style="text-align: justify;">l. Die Geltungsdauer des Gesetzes zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24. M&#228;rz 1933 (Reichsgesetzblatt Teil I, S 141) wird bis zum 10. Mai 1943 verl&#228;ngert.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-weight: bold;">Reichsgesetzblatt Teil I, Ausgegeben zu Berlin, den 15. Mai 1943 (Nr. 49) </span><br />
Erla&#223; des F&#252;hrers &#252;ber die Regierungsgesetzgebung. Vom 10. Mai 1943</p>
<p style="text-align: justify;">Mit R&#252;cksicht darauf, da&#223; das Gesetz vom 24. M&#228;rz 1933 (Reichsgesetzblatt Teil I, S. 141) formell am 10. Mai 1943 abl&#228;uft, bestimme ich:</p>
<p style="text-align: justify;">Die Reichsregierung hat die ihr durch das Gesetz vom 24. M&#228;rz 1933 &#252;bertragenen Befugnisse auch weiterhin auszu&#252;ben.</p>
<p style="text-align: justify;">Ich behalte mir vor, eine Best&#228;tigung dieser Befugnisse der Reichsregierung durch den Gro&#223;deutschen Reichstag herbeizuf&#252;hren.</p>
<p style="text-align: justify;">A. Hitler hat in seinem politischen Testament vom 29. April 1945, 4.00 Uhr, im zweiten Teil den Gro&#223;admiral D&#246;nitz zum Reichspr&#228;sidenten und Obersten Befehlshaber der Wehrmacht ernannt. Kraft seines Amtes als Reichspr&#228;sident, das ihm mit der Volksabstimmung vom 19. August 1934 rechtsg&#252;ltig &#252;bertragen worden ist, konnte der Reichspr&#228;sident Adolf Hitler einen Reichskanzler jederzeit ernennen. Der Reichspr&#228;sident musste jedoch in einer Wahl durch das Volk gew&#228;hlt werden. Daran &#228;nderte auch das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich nichts.</p>
<p style="text-align: justify;">Der illegale Vorgang durch die Ernennung eines scheinbaren Reichspr&#228;sidenten D&#246;nitz als Nachfolger von A. Hitler hatte aber auch die gegenw&#228;rtige Regierung rechtsg&#252;ltig aufgel&#246;st und mit Hitlers Tod besiegelt.</p>
<p style="text-align: justify;">Und damit war schon vor dem Kriegsende wieder die vollst&#228;ndige Weimarer Verfassung in Kraft! Gem&#228;&#223; dieser konnte nach <span style="font-weight: bold;">Art. 45 &#8211; Der Reichspr&#228;sident vertritt das Reich v&#246;lkerrechtlich</span> &#8211; auch nur ein legal gew&#228;hlter Reichspr&#228;sident eine v&#246;lkerrechtskonforme Kapitulation f&#252;r das Reich unterschreiben.. <span style="font-weight: bold;">Das ist aber nicht erfolgt!!.</span></p>
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		<title>Fakt Nr.2: Die Beschlagnahme des Deutschen Reiches mit Fortbestand</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Sep 2009 01:37:51 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[In der Zusatzerkl&#228;rung der Alliierten vom 05. Juni 1945 zur Kapitulation steht u. a.: &#8220;… Die &#220;bernahme zu den vorstehenden genannten Zwecken der besagten Regierungsgewalt und Befugnisse bewirkt nicht die Annektierung Deutschlands.&#8221; und als Anweisung an die deutschen Truppen Artikel 2, Absatz d) &#8220;Gem&#228;&#223; den von den Alliierten Vertretern zu erteilenden Anweisungen r&#228;umen die genannten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">In der Zusatzerkl&#228;rung der Alliierten vom 05. Juni 1945 zur Kapitulation steht u. a.:</p>
<blockquote>
<p style="text-align: justify;">&#8220;… Die &#220;bernahme zu den vorstehenden genannten Zwecken der besagten Regierungsgewalt und Befugnisse bewirkt nicht die Annektierung Deutschlands.&#8221;</p>
<p><span id="more-141"></span></p>
</blockquote>
<p style="text-align: justify;">und als Anweisung an die deutschen Truppen</p>
<blockquote>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Artikel 2, Absatz d)</span><br />
&#8220;Gem&#228;&#223; den von den Alliierten Vertretern zu erteilenden Anweisungen r&#228;umen die genannten Streitkr&#228;fte s&#228;mtliche au&#223;erhalb der deutschen Grenzen (nach dem Stand vom 31. Dezember 1937) liegenden Gebiete.&#8221;</p>
</blockquote>
<p style="text-align: justify;">Nach wie vor planten die Alliierten, den Staat „Deutsches Reich“ zu einem von ihnen zu bestimmenden Datum zur&#252;ckzugeben.</p>
<p style="text-align: justify;">Auf der Drei-M&#228;chte-Konferenz zu Berlin (f&#228;lschlich &#8220;Potsdamer Abkommen&#8221; genannt) am 02.08.1945 fassten die Alliierten den Entschluss, den Staat &#8220;Deutsches Reich&#8221; nach einer Besatzungszeit und nach der Schlie&#223;ung eines Friedensvertrages zu einem von den Alliierten zu bestimmenden Datum als souver&#228;nen Staat in den Grenzen vom 31.12.1937 wiederherzustellen (s. SHAEF – Gesetz Nr. 52, Artikel VII Nr. 9, Abschnitt e.). Daran hat sich bis heute nichts ge&#228;ndert.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Artikel VII 9. (e) lautet:</span><br />
&#8220;Deutschland&#8221; bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31. Dezember 1937 bestanden hat.
</p>
<p style="text-align: justify;">Das hei&#223;t also, das Deutsche Reich war weiterhin vorhanden, hatte nur aufgrund des Krieges keine handlungsf&#228;hige Regierung mehr und konnte deshalb mit den Siegerm&#228;chten keinen Friedensvertrag schlie&#223;en.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Bev&#246;lkerung und das Heer des Deutschen Reiches hatte den Anweisungen der Alliierten zu folgen, die im &#220;brigen verpflichtet waren nach Art. 43 der HLKO, neben der Herstellung der &#246;ffentlichen Sicherheit und Ordnung, sich nach M&#246;glichkeit auch nach den Gesetzen des Deutschen Reiches &#8211; soweit m&#246;glich &#8211; und im besonderen der Haager Landkriegsordnung zu verhalten.</p>
<p style="text-align: justify;">Haager Landkriegsordnung Artikel 43 lautet:<br />
Nachdem die gesetzm&#228;&#223;ige Gewalt tats&#228;chlich in die H&#228;nde des Besetzenden &#252;bergegangen ist, hat dieser alle von ihm abh&#228;ngenden Vorkehrungen zu treffen, um nach M&#246;glichkeit die &#246;ffentliche Ordnung und das &#246;ffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze.
</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">In NJW 1973 Heft 35, Entscheidungen &#8211; Bundesverfassungsgericht, S. 1540, hei&#223;t es in Spalte 1 und 2:</span></p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Das GG (Grundgesetz) &#8211; nicht nur eine These der V&#246;lkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! &#8211; geht davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 &#252;berdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Aus&#252;bung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsm&#228;chte noch sp&#228;ter untergegangen ist; das ergibt sich aus der Pr&#228;ambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. &#8220;</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277] = NJW 53, 1057; BVerfGE 3, 288 [319 f.] = NJW 54, 465; BVerfGE 5, 85 [126] = NJW 56, 1393; BVerfGE 6, 309 [336, 363] = NJW 57, 705), besitzt nach wie vor Rechtsf&#228;higkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsf&#228;hig.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Mit der Errichtung der BRD wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegr&#252;ndet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Klaus Stern (Deutsches Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Bd. V, M&#252;nchen 2000, S. 110 bemerkt wiederum irref&#252;hrend nach der systematischen Verschleierungstechnik der BRD-Juristen zum fortgesetzten V&#246;lkerrechtsverbrechen dazu:</p>
<p style="text-align: justify;">„Die Fortbestandslehre erwies sich in ihrer scheinbaren Irrealit&#228;t allein als real. Sie fand 1990 ihre kraftvolle Best&#228;tigung. Sie bedeutet in ihrer Quintessenz: Obwohl Deutschland von den Alliierten zur G&#228;nze besetzt war, bestand es als Gesamtstaat fort und ist in seiner Rechtssubjektivit&#228;t identisch mit dem 1871 gegr&#252;ndeten Deutschen Reich, mag es auch seither mehrere Verfassungen erlebt haben und in seinem Gebietsstand ver&#228;ndert worden sein.“</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Allgemein spricht gegen den Untergang des Deutschen Reiches und eine Identit&#228;t mit der BRD aber das folgende:</span></p>
<p style="text-align: justify;">1. Es gibt kein festes Datum, ab dem das Deutsche Reich untergegangen w&#228;re. Daher besteht das Deutsche Reich bis auf den heutigen Tag fort. Nach Art. 25 des Grundgesetzes geht das V&#246;lkerrecht dem deutschen Recht im Range vor, weshalb alles, was dagegen verst&#246;&#223;t, in Deutschland rechtswidrig ist. Das ergibt sich v&#246;lkerrechtlich aus dem im V&#246;lkerrecht f&#252;r den Krieg allein geltenden Gesetz des Internationalen Kriegsrechts, der sog. Haager Landkriegsordnung (HLKO) vom 18. 10. 1907. Sie gilt noch heute f&#252;r jede Besatzungsmacht in jedem fremden Land, das infolge eines Krieges besetzt wurde (Art. 22 a.a.O.). Mithin ist davon auszugehen, dass das Deutsche Reich und auch Preu&#223;en noch vollst&#228;ndig weiterbestehen und nicht etwa gar v&#246;lkerrechtlich unzul&#228;ssig von den Okkupationsm&#228;chten Polen, Russland (Nord-Ostpreu&#223;en), Litauen (Memelkreise) annektiert worden sind.</p>
<p style="text-align: justify;">2. Nach allgemeinem V&#246;lkerrecht k&#246;nnte das Deutsche Reich und auch Preu&#223;en am 08.05.1945 erloschen sein, sofern eine sog. debellatio vorliegen w&#252;rde. Das ist nach allgemeinem V&#246;lkerrecht dann der Fall, wenn eine politische Macht durch eine andere milit&#228;rische Macht den Staat „Deutsches Reich&#8221; und auch „Preu&#223;en&#8221; vollkommen besiegt h&#228;tte. Das aber war nicht der Fall, wie sich v&#246;lkerrechtlich eindeutig aus der „Erkl&#228;rung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der &#220;bernahme der obersten Gewalt des Staates durch die Regierung des Vereinigten K&#246;nigreiches von Gro&#223;britannien, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR) und die Provisorische Regierung der Franz&#246;sischen Republik” vom 05.06.1945 (sog. Berliner Erkl&#228;rung) ergibt.</p>
<p style="text-align: justify;">Dort erkl&#228;rten die Sieger das Fortbestehen Deutschlands in den Grenzen vom 31.12.1937. Daher betrachten sie Deutschland als politische Einheit in diesem Rahmen und wollten so &#252;ber Deutschland verhandeln. Das bedeutet, dass debellatio Deutschlands nicht vorliegt und dass schon aus diesem Rechtsrahmen und Rechtsgrund das Deutsche Reich und Preu&#223;en staats- und v&#246;lkerrechtlich in vollem Umfang fortbestehen.</p>
<p style="text-align: justify;">3. Diese Rechtsgrundlage wurde vom deutschen Staatsrecht best&#228;tigt, indem das Bundesverfassungsgericht am 31.07.1973 nach deutschem Verfassungsrecht festlegte, dass das Deutsche Reich fortbesteht und dass das bis auf den heutigen Tag so bleibt, da diese Entscheidung bis heute nicht aufgehoben wurde. Sie wurde sogar noch durch eine neue Entscheidung dieses Gerichtes von 1975, die zu den Ostvertr&#228;gen erging, best&#228;tigt, welche ebenfalls bis heute fortbesteht. Die Bundesrepublik Deutschland ist daher nach dem allgemeinen &#214;ffentlichen Recht, also nach dem V&#246;lkerrecht und dem deutschen Staatsrecht nicht identisch mit dem Deutschen Reich, das als solches bis heute fortbesteht.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Es besteht weder Gebietsidentit&#228;t noch ist v&#246;lkerrechtlich eine besatzungsrechtlich verf&#252;gte Staatsb&#252;rgeridentit&#228;t jemals ohne Volkszustimmung m&#246;glich.</span></p>
<p style="text-align: justify;">Die Bundesrepublik Deutschland ist daher auch nicht etwa der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, das ja als solches staats- und v&#246;lkerrechtlich weiterbesteht.</p>
<p style="text-align: justify;">Es wird international auch nicht etwa durch die Bundesrepublik Deutschland vertreten, da daf&#252;r kein entsprechendes Mandat besteht. Eine den beiden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes entgegenstehende Entscheidung hat es bis heute noch nicht gegeben. Es wird von Seiten der BRD-Regierung immer behauptet, dass die BRD identisch mit dem Deutschen Reich sei.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Dies ist nicht richtig:</span> Es kann nicht ein Staat mit einem anderen v&#246;lkerrechtlich fortbestehenden Staat identisch sein.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Auch das Staatsvolk kann das nicht, da die BRD kein eigenes Staatsvolk hat. Daher gibt es auch kein eigenes Gesetz, aus dem hervorginge, dass Deutsche “Bundesb&#252;rger der BRD” seien.</span></p>
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		<title>Fakt Nr.3: Milit&#228;rregierung (SHAEF-Gesetze) und Siegerjustiz</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Sep 2009 01:36:37 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Das Besatzungsrecht steht als selbst&#228;ndige Rechtsordnung &#252;ber und neben dem deutschen Recht. Es wendet sich einerseits an die der Besatzung Unterworfenen, also an die deutschen Beh&#246;rden und zum Teil auch unmittelbar an die einzelnen deutschen B&#252;rger. Es umgrenzt andererseits, allerdings vielfach in sehr verschwimmenden Umrissen und unvollst&#228;ndig, die Rechte und Pflichten der Besatzungsbeh&#246;rden. aus: VON [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Das Besatzungsrecht steht als selbst&#228;ndige Rechtsordnung &#252;ber und neben dem deutschen Recht. Es wendet sich einerseits an die der Besatzung Unterworfenen, also an die deutschen Beh&#246;rden und zum Teil auch unmittelbar an die einzelnen deutschen B&#252;rger. Es umgrenzt andererseits, allerdings vielfach in sehr verschwimmenden Umrissen und unvollst&#228;ndig, die Rechte und Pflichten der Besatzungsbeh&#246;rden.</p>
<p><span id="more-139"></span></p>
<p style="text-align: justify;">aus: VON SCHMOLLER/MAIER/TOBLER, Handbuch des Besatzungsrechts, JBC MOHR (Paul SIEBECK) T&#252;bingen 1951, Vorwort</p>
<p style="text-align: justify;">So unterliegen seit der Kapitulation alle Deutschen der Anweisung und Gerichtsbarkeit des SHAEF- Gesetzgebers.</p>
<p style="text-align: justify;">Diese SHAEF &#8211; Gesetzgebung ist seit Juli 1945 Rechtsgrundlage f&#252;r die US &#8211; Armee in Europa.</p>
<p style="text-align: justify;">Artikel IV der SHAEF &#8211; Proklamation Nr. 1<br />
Bei dieser Vertragsunterzeichnung wurde das Deutsche Reich als Ganzes von den USA als Hauptsiegermacht beschlagnahmt! Die Beschlagnahme trat am 09.05.1945 in Kraft.
</p>
<p style="text-align: justify;">Beweis: SHAEF &#8211; Gesetz Nr. 52, Artikel 1, § 1, und das Hoheitszeichen</p>
<p style="text-align: justify;">SHAEF-Gesetzgebung , s. online-Enzyklop&#228;die Ryan<br />
Durch Rechtswirksamwerdung der SHAEF-Gesetze mit der Kapitulationserkl&#228;rung der Deutschen Wehrmacht am 08.05.1945 in Berlin-Karlshorst gelten diese Gesetze in Gesamt-Deutschland in den Grenzen vom 31.12.1937 (siehe auch Artikel 116 Abs.1 Grundgesetz)
</p>
<p style="text-align: justify;">Anfang Juli 1945 ziehen sich die Westalliierten (gem&#228;&#223; des v&#246;lkerrechtlichen Vertrages &#8211; 1. Londoner Abkommen ) auf die dortigen vereinbarten Besatzungsgrenzen zur&#252;ck; d. h. es wurden die bereits von den Amerikanern besetzten Gebiete Th&#252;ringen, Teile von Sachsen, sowie die Gebiete von Sachsen &#8211; Anhalt bis weit nach Dessau und Stendal hinein, sowie die von den Briten besetzten Gebiete bis Wismar und &#246;stlich von Schwerin usw. hinein, ger&#228;umt.</p>
<p style="text-align: justify;">Beweis: Milit&#228;rkarten der Siegerm&#228;chte</p>
<p style="text-align: justify;">Daf&#252;r ziehen die Westalliierten am 11.06.1945 in Gro&#223; &#8211; Berlin ein.</p>
<p style="text-align: justify;">Dieses war und ist ein extrem wichtiger und bedeutender Schritt der Westalliierten, da normalerweise diejenige Macht Hauptsiegermacht innerhalb einer Allianz ist, welche die Hauptstadt des feindlichen Reiches erobert hat.<br />
Die Eroberung von Berlin fand durch die 1. Belowrussische Armee der UdSSR statt, jedoch hatte die UdSSR unter Stalin bereits vorher das 1. Londoner Abkommen am 12.09.1944 unterzeichnet und so die USA als Hauptsiegermacht des II. Weltkriegs bereits anerkannt.
</p>
<p style="text-align: justify;">In der Folge hie&#223; es dann ja auch: Amerikanischer, britischer, franz&#246;sischer und russischer Sektor von Gro&#223;-Berlin; jedoch Sowjetische Besatzungszone (SBZ) f&#252;r Mitteldeutschland.</p>
<p style="text-align: justify;">Am 23.05.1945 wurde die Regierung des III. Reiches unter Gro&#223;admiral von D&#214;NITZ durch die britischen Besatzungstruppen auf Anordnung der USA verhaftet mit zwei Ausnahmen:</p>
<p style="text-align: justify;">1. der Reichsminister f&#252;r Verkehrswesen Herr Dr. Ing. Julius DORPM&#220;LLER</p>
<p style="text-align: justify;">2. der Reichsminister f&#252;r Post &#8211; und Fernmeldewesen Herr Dr. Wilhelm OHNESORGE, beide hatten n&#228;mlich ihren Beamteneid nach zu Zeiten der Weimarer Republik auf die Weimarer Verfassung und nicht wie die anderen auf den &#8220;F&#252;hrer&#8221; geschworen.</p>
<p style="text-align: justify;">Beweis: SEB &#8211; Sendung &#252;ber die Hakeburg in Kleinmachnow im Sep. 2002</p>
<p style="text-align: justify;">Das so genannte Potsdamer Abkommen vom 02.08.1945 hei&#223;t eigentlich &#8220;Mitteilung &#252;ber die Drei M&#228;chte Konferenz von Berlin&#8221; und betrifft im wesentlichen interne Angelegenheiten sowie Verst&#228;ndigung &#252;ber das weitere Prozedere der Hauptsiegerm&#228;chte USA, UdSSR, Gro&#223;-Britannien, Frankreich und China auf der Au&#223;enministerkonferenz zu London.</p>
<p style="text-align: justify;">Beweis: Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland Erg&#228;nzungsblatt Nr. 1 und</p>
<p style="text-align: justify;">Verwaltungsbefehl zur Verwaltung Deutschlands<br />
Im Verordnungsblatt der Stadt Berlin 1. Jahrgang, Nr. 1 vom 10.07.1945 wird festgelegt, dass im wesentlichen die Gesetzgebung, welche bis Januar 1933 galt, gem&#228;&#223; SHAEF &#8211; Gesetz Nr. 1 Artikel 1, Abs. 1, ab dem 08.05.1945 wieder in Kraft gesetzt wird.
</p>
<p style="text-align: justify;">Die Richtlinien der Alliierten sind f&#252;r das deutsche Volk Gesetz. Danach sind alle von der nationalsozialistischen Regierung erlassenen Gesetze, soweit sie rassefeindlichen Charakter tragen und der nationalsozialistischen Weltanschauung entspringen, aufgehoben. Es gilt also im wesentlichen die Gesetzgebung bis Januar 1933.</p>
<p style="text-align: justify;">Auf Anordnung der USA als Hauptsiegermacht des II. Weltkriegs werden beschlagnahmt:</p>
<p style="text-align: justify;">1. die Deutsche Reichsbahn (DR),</p>
<p style="text-align: justify;">2. die deutschen Reichsautobahnen,</p>
<p style="text-align: justify;">3. die deutschen Fernverkehrsstra&#223;en,</p>
<p style="text-align: justify;">4. die deutschen Wasserstra&#223;en, die Leuna &#8211; Werke und</p>
<p style="text-align: justify;">5. die Volkswagen &#8211; Werke als Sonderverm&#246;gen des Deutschen Reiches zus&#228;tzlich</p>
<p style="text-align: justify;">Noch vor der Einf&#252;hrung des Grundgesetzes, wurde auf Anordnung der USA die Bank Deutscher (Reichs-) L&#228;nder gegr&#252;ndet. Hier wurde bestimmt, dass Zahlungsmittel in Deutschland – ohne zeitliche Beschr&#228;nkung und damit nach amerikanischer Rechtsauslegung f&#252;r zun&#228;chst 60 Jahre &#8211; die DM oder der US &#8211; Dollar sein soll.</p>
<p style="text-align: justify;">Beweis: Gesetzblatt Nr. 67 der Milit&#228;rregierung &#8211; Deutschland,</p>
<p style="text-align: justify;">Amerikanisches Kontrollrecht vom 20.06.1948 und Gesetz Nr. 53<br />
(Neufassung) der Milit&#228;rregierung &#8211; Deutschland,
</p>
<p style="text-align: justify;">Amerikanisches Kontrollrecht vom 19.09.1949 (also nach lnkraftsetzung des GG).</p>
<p style="text-align: justify;">Im Februar 1945 beschlossen Stalin, Churchill und Roosevelt im Livadia Palast auf der Krim die Aufteilung Deutschlands in drei westliche Besatzungszonen zugunsten der Westm&#228;chte &#8211; USA, England, und Frankreich, sowie eine &#246;stliche Besatzungszone diesseits der Elbe zugunsten Sowjetrusslands (UdSSR) &#8211; (vergl. JP Jalta Papers, 04. &#8211; 11. 02. 1945).</p>
<p style="text-align: justify;">In der Mitteilung &#252;ber die Dreim&#228;chtekonferenz von Berlin vom 17. Juli 1945 kamen der Pr&#228;sident Harry S. TRUMAN, der Diktator J. W. STALIN und der Premierminister von Gro&#223;britannien Winston S. CHURCHILL unter Punkt VII Kriegsverbrecher &#252;berein, Einigung &#252;ber die Methoden des Verfahrens gegen alle Kriegsverbrecher zu erzielen – allerdings nur f&#252;r die Besiegten!</p>
<p style="text-align: justify;">In der Folge beschlossen die Westm&#228;chte ein eindeutig v&#246;lkerrechtswidriges Verfahrensstatut (s. Londoner Statut 08. 08. 1945) welches sie Internationales-Milit&#228;r-Tribunal, das sogenannte IMT, nannten.</p>
<p style="text-align: justify;">Dieses nach stalinistisch-bolschewistischen Vorbildern installierte „Gericht“, war mit Ankl&#228;gern und Richtern der vier Hauptkriegssiegerm&#228;chte besetzt, war also keinesfalls international &#8211; und mithin als befangen anzusehen. Es hat inzwischen in der Geschichtsschreibung den Ruf einer Siegerjustiz erlangt, denn es vertrat und beg&#252;nstigte eindeutig jene Siegerm&#228;chte, die wegen ihrer vor aller Welt offenkundigen, eigenen Kriegsverbrechen ebenfalls auf die Anklagebank geh&#246;rt h&#228;tten (siehe auch Rudolf Augstein in DER SPIEGEL, am 07. Jan. 1985).</p>
<p style="text-align: justify;">Im Westen steigerten die Luftflotten Englands und der Vereinigten Staaten in einem schwer verst&#228;ndlichen Angriffsrausch ihre Angriffe auf deutsche St&#228;dte zu einer Untergangsorgie – obwohl der Krieg schon l&#228;ngst entschieden und die Kapitulation nur eine Frage der Zeit war. Dresden, die vielleicht n&#246;rdlichste Stadt n&#246;rdlich der Alpen, wurde im Februar 1945 ausgel&#246;scht. Zehntausende oder mehr, darunter viele Fl&#252;chtlinge, fanden in dem flammenden Inferno den Tod. Noch im M&#228;rz ereilte es W&#252;rzburg, die Stadt der Kirchen und Lazarette. Von Potsdam bis Weimar, von K&#246;ln bis Braunschweig wurden die historisch und k&#252;nstlerisch bedeutendsten deutschen St&#228;dte dem Erdboden gleichgemacht.</p>
<p style="text-align: justify;">Aus: Braunschweiger Zeitung vom 08. Mai 1995, Seite 4<br />
Die Aussiedlung, Enteignung und Ermordung von Millionen Deutschen aus den von der Roten Armee mit Unterst&#252;tzung von USA und Gro&#223;britannien eroberten deutschen Ostgebieten, Ostpreu&#223;en, Hinterpommern, Schlesien, dem Warthegau, sowie dem Sudetenland wurde bereits w&#228;hrend des Krieges verabredet und nach Plan durchgef&#252;hrt. Es sind dabei ca. 3 Millionen Deutsche im Widerspruch zu den angeblich f&#252;r alle Menschen geltenden Menschen- und V&#246;lkerrechte get&#246;tet oder ermordet worden. Auch diese Kriegsverbrechen, bzw. Kriegsfolgeverbrechen wurden niemals ges&#252;hnt, weil die Welt damals und bis heute von einer typischen, US-amerikanischen Siegerjustiz vergewaltigt wird.
</p>
<p style="text-align: justify;">Den Deutschen wurde von den Besatzungsm&#228;chten und deren deutschen Kollaborateuren in der Form einer organisierten Modalit&#228;t einer Fremdherrschaft aber jahrzehntelang bis 1990 vorgegaukelt, die deutschen Ostgebiete des Deutschen Reiches ostw&#228;rts von Oder und Nei&#223;e st&#252;nden nur vor&#252;bergehend unter fremder, sprich polnischer oder sowjetischer Verwaltung.</p>
<p style="text-align: justify;">Auch die Ereignisse in den Kriegsgefangenenlagern f&#252;r deutsche Kriegsgefangene auf den Rheinwiesen harren noch auf eine wissenschaftlich unabh&#228;ngige Aufkl&#228;rung und Anklage.</p>
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		<title>Fakt Nr.9: Besatzungskonstrukt BRD eignet sich v&#246;lkerrechtswidrig Staatsvolk an</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Sep 2009 01:27:35 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die BRD besitzt kein eigenes Staatsvolk, sie verwaltet lediglich einen Teil des Staatsvolkes des Deutschen Reiches. Sie hat auch vors&#228;tzlich kein eigenes Staatsangeh&#246;rigkeitsgesetz geschaffen. Das Grundgesetz spricht in allen Passagen der Art. 16, 23, 116 und 146 von Deutschen, dem Deutschen Volk oder den deutschen Staatsangeh&#246;rigen, und nicht etwa von einem Volk oder von Staatsangeh&#246;rigen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Die BRD besitzt kein eigenes Staatsvolk, sie verwaltet lediglich einen Teil des Staatsvolkes des Deutschen Reiches.</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Sie hat auch vors&#228;tzlich kein eigenes Staatsangeh&#246;rigkeitsgesetz geschaffen. Das Grundgesetz spricht in allen Passagen der Art. 16, 23, 116 und 146 von Deutschen, dem Deutschen Volk oder den deutschen Staatsangeh&#246;rigen, und nicht etwa von einem Volk oder von Staatsangeh&#246;rigen der Bundesrepublik Deutschland! Immer dann aber, wenn vom Volk die Rede ist, bedarf es einer genauen Analyse, welchen Sinn dieser Begriff gerade beigelegt wird.</p>
<p><span id="more-122"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Das Reichs- und Staatsangeh&#246;rigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913 (RuStAG), welches am 1. Januar 1914 in Kraft trat und bis zu einer Scheinreform in der BRD im Jahre 1999 jedenfalls sicher galt, bildete die Hauptquelle des Staatsangeh&#246;rigenrechts in der BRD und deshalb nicht der BRD!</p>
<p style="text-align: justify;">Dabei wurde &#252;ber das besatzerdiktierte Grundgesetz im Artikel 116 die 1934 erstmalig eindeutige Feststellung der Staatsangeh&#246;rigkeit wieder absichtlich aufl&#246;send mehrdeutig umgedeutet. So hie&#223; es in der Verordnung vom 05.02.1934, § 1 Abs. 2:</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">&#8220;Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangeh&#246;rigkeit (Reichsangeh&#246;rigkeit)&#8221; </span></p>
<p style="text-align: justify;">So musste bis 1999 z.B. jeder, der in Hannover Sch&#246;ffe werden wollte, eine Erkl&#228;rung unterschreiben, in der es gleich unter Punkt 1 hei&#223;t:</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">&#8220;Ich bin Deutscher im Sinne des Reichs- und Staatsangeh&#246;rigkeitsgesetzes.&#8221;</span></p>
<p style="text-align: justify;">GG Artikel 116 [Staatsangeh&#246;rigkeit] lautet unter Bezug auf die Deutschen Reichsgrenzen folgerichtig ohne eine zun&#228;chst westdeutsche oder BRD-Staatsangeh&#246;rigkeit zu definieren:</p>
<p style="text-align: justify;">(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangeh&#246;rigkeit besitzt oder als Fl&#252;chtling oder Vertriebener deutscher Volkszugeh&#246;rigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abk&#246;mmling in dem Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.</p>
<p style="text-align: justify;">(2) Fr&#252;here deutsche Staatsangeh&#246;rige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangeh&#246;rigkeit aus politischen, rassischen oder religi&#246;sen Gr&#252;nden entzogen worden ist, und ihre Abk&#246;mmlinge sind auf Antrag wieder einzub&#252;rgern. Sie gelten als nicht ausgeb&#252;rgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Grundgesetz Art. 116 erkl&#228;rt deshalb v&#246;llig widersinnig lediglich, dass Deutscher ist, wer die deutsche Staatsangeh&#246;rigkeit schon hat, vermeidet aber jede Bezeichnung, zu welchem Staat der Deutsche nun eigentlich geh&#246;rt, weil die OMF-BRD nicht die alleinige Zugeh&#246;rigkeit zum Deutschen Reich einr&#228;umen wollte.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Warum?</span></p>
<p style="text-align: justify;">Die Aufzeichnungen &#252;ber die Gespr&#228;che zwischen Pr&#228;sident F. D. Roosevelt und Marschall Stalin anl&#228;sslich der Teheraner Konferenz vom 28. November bis zum 01. Dezember 1943 enthalten folgende Eintragung f&#252;r das Thema zur zuk&#252;nftigen Behandlung Deutschlands:</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Der Pr&#228;sident sagte, nach seiner Meinung sei es sehr wichtig, dass das Konzept des Reiches nicht im Bewusstsein der Deutschen gelassen werde und dieses Wort aus der Sprache gestrichen werden sollte.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Es handelt sich also auch bei der Nichtbeantwortung der Frage, welche Staatsangeh&#246;rigkeit nicht von der BRD Scheineingeb&#252;rgerte Deutsche haben, bis heute um die Fortsetzung der Geschichtsf&#228;lschung und Umerziehung durch die Besatzungsm&#228;chte, die daf&#252;r zahlreiche Un- und Halbgebildete, bzw. eiskalte Volksverr&#228;ter zum Mittun bewogen.</p>
<p style="text-align: justify;">Und damit wurde ein Knackpunkt aufgebaut und stetig vergr&#246;&#223;ert, der das Wahngebilde eines v&#246;lkerrechtlich legitimierten, souver&#228;nen Staates namens BRD letztlich zum Untergang zwingen wird, weil die freiwillige Wiedervereinigung nur durch die Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches im Deutschen Reich bewirkt werden k&#246;nnte &#8211; und nicht durch Besatzermanipulationen.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Grundgesetz st&#252;tzte sich auch in zahlreichen Aspekten auf die Fortgeltung von Reichsgesetzen vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes. Besonders makaber ist dabei folgendes, s. DER SPIEGEL, 41/2003, S. 44 und 45:</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Denn in seiner allerersten Verordnung hatte der Alliierte Kontrollrat im September 1945 zwar neben 24 anderen Bestimmungen auch jenes Gesetz aufgehoben, das Hitlers Machtf&#252;lle erst garantiert hatte &#8211; das so genannte Erm&#228;chtigungsgesetz vom 24. M&#228;rz 1933, das eigentlich &#8220;Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich&#8221; hie&#223;.</p>
<p style="text-align: justify;">Mit dem Erm&#228;chtigungsgesetz im R&#252;cken konnte Hitler schalten und walten, wie er wollte &#8211; und als Gesetzgeber und oberster Inhaber der vollziehenden Gewalt nach Gutd&#252;nken Erlasse herausgeben. Beispielsweise den F&#252;hrererlass &#252;ber die Staatsangeh&#246;rigkeit.</p>
<p style="text-align: justify;">Offenbar aber formulierten die Alliierten nicht pr&#228;zise genug, um auch die auf dem Erm&#228;chtigungsgesetz fu&#223;enden Sonderverordnungen wie Hitlers Erlass zu kassieren.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Bundesgerichtshof sinnierte 1953 wohlwollend &#252;ber den Tyrannen als Gesetzgeber: Nach einem staatsrechtlichen Grundsatz ist die G&#252;ltigkeit von Gesetzen nach dem zum Zeitpunkt ihrer Verk&#252;ndung geltenden Verfassungsrecht zu beurteilen. Bedeutungslos ist, ob die Staatsgewalt, auf der es beruht, rechtlich gewaltsam durch Umsturz begr&#252;ndet wurde. Entscheidend ist nur, ob es sich durchgesetzt hat. Daran kann f&#252;r die Diktatur Hitlers nicht gezweifelt werden.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Nach diesen Ausf&#252;hrungen und dem h&#246;chstrichterlichen Entscheid des BGH w&#228;ren zun&#228;chst alle Sonderverordnungen Adolf Hitlers weiterhin Bestandteil der Rechtsordnung der so genannten Bundesrepublik Deutschland nach dem Grundgesetz, auch wenn sie als diktatorische Verordnungen prinzipiell im Widerspruch zu einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung nach dem V&#246;lkerrecht stehen. Das darf so zwar keinen Bestand haben, ist aber in der OMF-BRD nicht mehr zu beseitigen.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">In NJW 1973 Heft 35, Entscheidungen &#8211; Bundesverfassungsgericht, S. 1540, hei&#223;t es in Spalte 1 und 2:</span></p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Die BRD ist also nicht &#8220;Rechtsnachfolger&#8221; des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat &#8220;Deutsches Reich&#8221; (!?), &#8211; in Bezug auf seine r&#228;umliche Identit&#228;t allerdings &#8220;teilidentisch&#8221;, so dass insoweit die Identit&#228;t keine Ausschlie&#223;lichkeit beansprucht. Die BRD umfasst also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das gesamte Deutschland, unbeschadet dessen, dass sie ein einheitliches Staatsvolk des V&#246;lkerrechtssubjektes &#8220;Deutschland&#8221; (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bev&#246;lkerung als untrennbarer Teil geh&#246;rt, und ein einheitliches Staatsgebiet &#8220;Deutschland&#8221; (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil geh&#246;rt, anerkennt.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Diesen Quatsch kann man nur dann verstehen, wenn man das so genannte Bundes&#8221;verfassungs&#8221;gericht der BRD als Teil des landes- und hochverr&#228;terischen Systems begreift, in welchem ausschlie&#223;lich politisch bestimmte Richter, die dadurch keine gesetzlichen sein k&#246;nnen, eine rechtsstaatliche Kontrolle der Legislative und Exekutive vort&#228;uschen &#8211; und manchmal auch dazu nachvollziehbares gerechtes (Schein)Recht verk&#252;nden.</p>
<p style="text-align: justify;">Da das Deutsche Reich nach diesem Urteil aber handlungsunf&#228;hig sein sollte, konnte die BRD aufgrund v&#246;lkerrechtswidriger Besatzungsorganisation als selbst damit handlungsf&#228;hig nicht gleichzeitig das handlungsunf&#228;hige Deutsche Reich sein.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Die Haager Landkriegsordnung ist Teil des internationalen V&#246;lkerrechts und geht dem Grundgesetz nach Art. 25 als h&#246;herrangig voraus.</span></p>
<p style="text-align: justify;">Die allgemeinen Regeln des V&#246;lkerrechts sind Bestandteil des Bundesrechts. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar f&#252;r die Bewohner des Bundesgebietes.</p>
<p style="text-align: justify;">Nach der Haager Landkriegsordnung gilt aber ein Verbot zur Unterwerfung unter einen Treueid f&#252;r eine feindliche Macht.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Art. 45 (Verbot des Zwanges zum Treueid)</span><br />
Es ist untersagt, die Bev&#246;lkerung eines besetzten Gebiets zu zwingen, der feindlichen Macht den Treueid zu leisten.
</p>
<p style="text-align: justify;">Die Bundesrepublik Deutschland konnte und kann niemals als organisierte Modalit&#228;t der Fremdherrschaft Reichsb&#252;rger zu einem eigenen Staatsvolk erkl&#228;ren. Selbst der Besatzungsvorbehalt schafft hierf&#252;r erkennbar keinerlei v&#246;lkerrechtliche Legitimation!</p>
<p style="text-align: justify;">In diesem Rahmen besteht auch die deutsche Reichsangeh&#246;rigkeit fort, die rein staatsrechtlich nicht die der Bundesrepublik Deutschland ist, f&#252;r die es kein eigenes Gesetz gibt. Wohl aber gibt es die Staatsangeh&#246;rigkeit des Deutschen Reiches nach dem Reichs- und Staatsangeh&#246;rigkeitsgesetz (RuStAG) von 1913: Jeder Deutsche ist also nach dem &#246;ffentlichen Recht im Staats- und V&#246;lkerrecht Reichsdeutscher und nicht etwa Bundesdeutscher. Selbst im Bundesgesetzblatt von 1997 findet sich das Reichs- und Staatsangeh&#246;rigkeitsgesetz (RuStAG). Hier ist unter §1 (Begriffsbestimmung: Deutscher) zu lesen:</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;"><em>&#8220;Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsangeh&#246;rigkeit besitzt.&#8221;</em></span></p>
<p style="text-align: justify;">Die BRD-Regierenden und ihr juristischer Schutzschirm aus Politikern, Anw&#228;lten und Staatsrechtlern hatten f&#252;r immer ein Problem, dass sie vor dem Volk verbergen wollen, weil sie jedenfalls die Verordnung &#252;ber die deutsche Staatsangeh&#246;rigkeit vom 05.02.1934 als nationalsozialistische Rechtsnorm offensichtlich weiterhin nach StAG von 1999 anerkennen.</p>
<p style="text-align: justify;">In der Dissertation von Steichele hei&#223;t es auf Seite 22 n&#228;mlich f&#252;r den Zeitpunkt bis zum Inkrafttreten der Verordnung schl&#252;ssig nachvollziehbar, Zitat Anfang:</p>
<p style="text-align: justify;">Mit dem Festhalten auch der BRdvD (Bundesrepublik des angeblich wiedervereinten Deutschlands) an einer unmittelbaren Reichsangeh&#246;rigkeit nach RuStAG von 1913 entsprechend EGBGB § 5 und StAG von 1999 wird zum einen nachgewiesen, dass die BRdvD-L&#228;nder als ebenfalls so genannte Bundesl&#228;nder, tats&#228;chlich gleichfalls willk&#252;rlich durch die Siegerm&#228;chte lediglich v&#246;lkerrechtswidrig geschaffenen Verwaltungseinheiten, keine eigenen Staatsangeh&#246;rigkeiten besitzen k&#246;nnen. Zum anderen muss das Deutsche Reich unabh&#228;ngig von der BRdvD nach dem letzten Satz des obigen Zitates noch existieren, weil die BRdvD jedenfalls keine eigene Staatsangeh&#246;rigkeit kennt, niemals eine Reichsangeh&#246;rigkeit verliehen hat und den Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches mit unmittelbarer Reichsangeh&#246;rigkeit auch deren Staatsangeh&#246;rigkeit selbst als Besatzungskonstrukt nicht aberkennen konnte oder jemals kann.</p>
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		<title>Fakt Nr.10: Besatzungskonstrukt annektiert Reichsteilgebiete und –verm&#246;gen</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Sep 2009 01:26:22 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[In NJW 1973 Heft 35, Entscheidungen &#8211; Bundesverfassungsgericht, S. 1540, hei&#223;t es in Spalte 1 und 2: &#8220;Die BRD ist also nicht &#8220;Rechtsnachfolger&#8221; des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat &#8220;Deutsches Reich&#8221; (!?), &#8211; in Bezug auf seine r&#228;umliche Identit&#228;t allerdings &#8220;teilidentisch&#8221;, so dass insoweit die Identit&#228;t keine Ausschlie&#223;lichkeit beansprucht. Die BRD [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>In NJW 1973 Heft 35, Entscheidungen &#8211; Bundesverfassungsgericht, S. 1540, hei&#223;t es in Spalte 1 und 2:</strong></p>
<blockquote>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Die BRD ist also nicht &#8220;Rechtsnachfolger&#8221; des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat &#8220;Deutsches Reich&#8221; (!?), &#8211; in Bezug auf seine r&#228;umliche Identit&#228;t allerdings &#8220;teilidentisch&#8221;, so dass insoweit die Identit&#228;t keine Ausschlie&#223;lichkeit beansprucht. Die BRD umfasst also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das gesamte Deutschland, unbeschadet dessen, dass sie ein einheitliches Staatsvolk des V&#246;lkerrechtssubjektes &#8220;Deutschland&#8221; (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bev&#246;lkerung als untrennbarer Teil geh&#246;rt, und ein einheitliches Staatsgebiet &#8220;Deutschland&#8221; (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil geh&#246;rt, anerkennt.&#8221;</p>
<p><span id="more-120"></span></p>
</blockquote>
<blockquote>
<p style="text-align: justify;">Die OMF-BRD wurde und wird lediglich von den Siegerm&#228;chten dazu benutzt, mit deren Besatzungsvorbehalt einen Teil des besetzten Kernlandes des Deutschen Reiches zu verwalten. Sie besitzt im v&#246;lkerrechtlichen Sinne kein eigenes Staatsgebiet, da ja das Deutsche Reich als V&#246;lkerrechtssubjekt fortbesteht.</p>
<p style="text-align: justify;">Diese Siegerm&#228;chte annektierten v&#246;lkerrechtswidrig gleichzeitig weitere Reichsgebiete oder gliederten sie in andere, fremde staatliche Verwaltungssysteme ein.</p>
<p style="text-align: justify;">Im Gegensatz zu allen offenen Bekundungen auf R&#252;ckgabe des beschlagnahmten deutschen Reiches nach einem Friedensvertrag wurden ohne jegliche, vern&#252;nftige Gegenwehr durch deutsche Kollaborateure und somit Hochverr&#228;ter am Deutschen Volk erkennbar planm&#228;&#223;ig die Vorhaben zur entg&#252;ltigen, aber dennoch v&#246;lkerrechtswidrigen Annektion von deutschen Reichsgebieten in den Grenzen vom 31.12.1937 betrieben.</p>
<p style="text-align: justify;">Die mit Besatzungsvorbehalt gesteuerte Bundesrepublik Deutschland sowie die gleichfalls durch Fremdbestimmung vergewaltigte DDR lie&#223;en sich damit nicht nur in Stellung gegen das Deutsche Reich bringen, sondern bem&#228;chtigten sich auch v&#246;lkerrechtswidrig des &#252;brigen Reichsverm&#246;gens, das nach der Beschlagnahmung einfach an das Besatzungskonstrukt ausgeh&#228;ndigt wurde.</p>
<p style="text-align: justify;">Im Grundgesetz findet man dazu diese Aneignungen absichernde Artikel, welche selbstverst&#228;ndlich durch den Besatzungsvorbehalt genehmigt wurden, um das Deutsche Reich v&#246;lkerrechtswidrig heimlich nach dem Krieg auszuh&#246;hlen und zu eliminieren.</p>
<p style="text-align: justify;">Unbestritten ist, dass die deutschen Kollaborateure bis zum 17.07.1990 zwar freiwillig an der Aush&#246;hlung des Deutschen Reiches durch Verm&#246;gensaneignung und –aufgabe zum Nachteil Deutscher Reichsb&#252;rger beteiligt waren und damit Hochverrat am Deutschen Volk begingen, aber ihre Handlungen von den Besatzungsm&#228;chten wohlwollend begleitet wurden.</p>
<p style="text-align: justify;">Ab dem 18.07.1990 allerdings handelten und handeln die Personen in den BRD-Organen nur noch aus einer privaten, parteilich organisierten Struktur von Juristen und Politikern heraus, die dem Deutschen Volk nicht nur jegliche gesicherte Rechtsstaatlichkeit vorenth&#228;lt, sondern das Volksverm&#246;gen an das Ausland verschleudert und zahlreiche Hoheitsrechte aufgibt, f&#252;r die sie allerdings keinerlei menschen- oder v&#246;lkerrechtliche Legitimation nachweisen k&#246;nnen.</p>
<p style="text-align: justify;">In zahlreichen Gerichtsverfahren vor BRdvD-Scheingerichten mit nicht mehr legitimierten gesetzlosen &#8220;Richtern&#8221; wird inzwischen zwar anerkannt, dass der Grundgesetzartikel 23 a. F. schon vor dem 03.10.1990 gestrichen wurde. Daf&#252;r gibt es aber durch die BRdvD-Juristen seit 1990 zwei wesentliche Auslegungsversuche, die Feststellung eines nichtigen Grundgesetzes rechtswidrig dadurch zu verhindern, dass sie behaupten</p>
<p style="text-align: justify;">1. dass die neue Pr&#228;ambel ab 03.10.1990 den unabdingbar territorial-r&#228;umlichen Geltungsbereich des GG nun ebenfalls festlegt, obwohl eine Pr&#228;ambel keine unmittelbare Rechtserheblichkeit haben kann und hat,</p>
<p style="text-align: justify;">und</p>
<p style="text-align: justify;">2. dass die BRdvD in Anlehnung an das oben angef&#252;hrte Urteil einer durch die Siegerm&#228;chte geschaffene Marionetteneinrichtung BVerfG selbst das Deutsche Reich sei.</p>
<p style="text-align: justify;">Die schon mehrfach des Rechtsmissbrauches &#252;berf&#252;hrte BRdvD-Juristin am AG K&#246;ln S&#252;tterlin-M&#252;sse hat zum Beispiel in einem Urteil vom 24. Oktober 2006 in einem Wappenstreit-OWi-Verfahren folgenden diesbez&#252;glichen Unsinn ge&#228;u&#223;ert, ohne &#252;berhaupt wie &#252;blich bei der BRdvD-Justiz vorher im Verfahren irgendwelche Er&#246;rterungen &#252;ber diesen Sachverhalt zu f&#252;hren, Zitat Anfang:</p>
<p style="text-align: justify;">Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist davon auszugehen, dass die Bundesrepublik v&#246;lkerrechtlich an die Stelle des Deutschen Reichs getreten ist und insoweit berechtigt ist, die urspr&#252;nglich vom Deutschen Reich genutzten Wappen und Hoheitszeichen nunmehr als Wappen und Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu verwenden und entsprechend unter Schutz zu stellen. &#8230; An der Rechtsgrundlage hat sich durch die Streichung des Art. 23 GG a. F. aufgrund des Einigungsvertrages vom 31.08.1990 (BGBl. II S.889 nichts ge&#228;ndert.</p>
</blockquote>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Zitat Ende!<br />
</span><br />
Unter Punkt 17 dieser Ausarbeitung wird deshalb abschlie&#223;end widerlegt, dass die auch wiederum zusammengelogene Pr&#228;ambel der nichtigen Grundgesetz&#228;nderung vom 03.10.1990 den r&#228;umlichen Geltungsbereich des Grundgesetzes nachvollziehbar, logisch oder juristisch eindeutig beschreiben kann.
</p>
<p style="text-align: justify;">In dem vorliegenden Absatz wird zu der zweiten Schutzbehauptung der BRdvD-Juristen zur sittenwidrigen Sicherung ihres Lebensunterhaltes als Richter, Notare, Anw&#228;lte und Politiker durch Betrug (Wahlbetrug) und aus betr&#252;gerisch erhobenen Steuerbetr&#228;gen von wirklichen Deutschen als ausschlie&#223;lich Staatsangeh&#246;rige des Deutschen Reiches mit unmittelbarer Reichsangeh&#246;rigkeit und durch sie scheineingedeutschten Ausl&#228;ndern und Staatenlosen vorgestellt, wie man vorbeugend verhindert, dass man in gerichtlichen Entscheidungen und Machwerken pl&#246;tzlich ohne vorherigen Hinweis oder Diskussionen erf&#228;hrt, dass die BRdvD das Deutsche Reich sei, auch wenn z. B. die Grenzen zum 31.12.1937 dazu nicht wieder hergestellt worden sind, weil es Friedensvertrag und Verfassung nach GG Art. 146 nicht gibt.</p>
<p style="text-align: justify;">Dazu reicht man also sicherheitshalber neben der hier vorgelegten, umfassenden rechtlichen Expertise zur tats&#228;chlichen Rechtslage in Deutschland den nachfolgend angeh&#228;ngten Aufsatz von Horst Mahler &#8211; Das &#8220;Bundesverfassungsgericht&#8221; l&#252;gt &#8211; ein. Horst Mahler hat als Volljurist in diesem Aufsatz viele der auch hier vorgestellten rechtlichen Gesichtspunkte aufgegriffen und/oder best&#228;tigt, aber sicherlich eine juristisch bessere Abhandlung zum Thema geschaffen.</p>
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		<title>Fakt Nr.13: Einigungsvertrag zwischen DDR und BRD ist nichtig</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Sep 2009 01:22:08 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[a) Aufhebung des Art. 23 des Grundgesetzes Der Einigungsvertrag zwischen der ,,Bundesrepublik Deutschland“ und der &#8220;,DDR“ vom 31.08.1990 hat in Art. 4, Ziff. 2 den Art. 23 des Grundgesetzes aufgehoben. Daher gilt nach gegenw&#228;rtigem bundesdeutschen Staatsrecht nicht mehr: ,,Das Grundgesetz ist nach dem Beitritt anderer Teile Deutschlands in diesen Teilen in Kraft zu setzen.“. Diese [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">a) Aufhebung des Art. 23 des Grundgesetzes</span></p>
<p style="text-align: justify;">Der Einigungsvertrag zwischen der ,,Bundesrepublik Deutschland“ und der &#8220;,DDR“ vom 31.08.1990 hat in Art. 4, Ziff. 2 den Art. 23 des Grundgesetzes aufgehoben. Daher gilt nach gegenw&#228;rtigem bundesdeutschen Staatsrecht nicht mehr: ,,Das Grundgesetz ist nach dem Beitritt anderer Teile Deutschlands in diesen Teilen in Kraft zu setzen.“. Diese Aufhebung war staatsrechtlich rechtswidrig, da nicht alle Teile Deutschlands (z. B. Ostdeutschland jenseits von Oder und Nei&#223;e etwa) dem Grundgesetz beigetreten sind.</p>
<p><span id="more-113"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Von der Bundesregierung ist daf&#252;r als Begr&#252;ndung angegeben worden, dass die Wiedervereinigung Deutschlands mit dem Beitritt der DDR zum Grundgesetz vollzogen sei und daher kein weiteres Gebiet in Europa mehr der Bundesrepublik beitreten k&#246;nne. Damit hat die Bundesregierung freilich indirekt auf Ostdeutschland jenseits von Oder und Nei&#223;e verzichtet &#8211; das eigentliche Ostdeutschland ist niemals Mitteldeutschland, wie dieses heute genannt wird. Und das obwohl zu diesem Zeitpunkt noch keine anerkannte gesamtdeutsche Regierung und auch kein anerkannter gesamtdeutscher Gesetzgeber bestand und daher eine solche Abtretung staatsrechtlich irrelevant ist, zumal ja auch die Bundesrepublik Deutschland nicht identisch mit dem Deutschen Reich war und ist, das nach wie vor besteht. Zu einer v&#246;lkerrechtlich g&#252;ltigen Abtretung fehlt ihr daher jede Rechtsgrundlage: Ich kann und darf nicht rechtsg&#252;ltig das Grundst&#252;ck meines Nachbarn an Fremde abtreten. Das w&#228;re rechtsunwirksam.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">b) Zwei-Plus-Vier-Vertrag</span></p>
<p style="text-align: justify;">Noch deutlicher als im Einigungsvertrag kommt diese gewollte Abtretung im &#8220;Vertrag &#252;ber die abschlie&#223;ende Regelung in Bezug auf Deutschland“, im sog. Zwei-Plus-Vier-Vertrag, zum Ausdruck, der am 12.09.1990 von der Bundesrepublik Deutschland, der DDR und den vier Hauptsiegerm&#228;chten in Moskau abgeschlossen wurde. In Art. 1 dieses Vertrages wird auf jeden k&#252;nftigen Gebietsanspruch Deutschlands anderen M&#228;chten gegen&#252;ber verzichtet, ohne dass daf&#252;r eine Rechtsgrundlage welcher Art auch immer f&#252;r die Bundesrepublik Deutschland vorhanden war. In diesem Artikel werden auch die deutschen Ostgebiete nicht mehr als deutsches Staatsgebiet aufgef&#252;hrt.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">c) Versto&#223; gegen V&#246;lkerrecht</span></p>
<p style="text-align: justify;">Trotz dieser entscheidend deutlichen V&#246;lkerrechtsgrundlage muss die Bundesrepublik Deutschland aber in jedem Fall auch Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes ber&#252;cksichtigen. Zu diesem dort genannten Recht geh&#246;rt auch das V&#246;lkerrecht nach Art. 25 GG, das nach dieser Bestimmung sogar dem Bundesrecht im Rang vorgeht. Nach diesem allgemeinen V&#246;lkerrecht ergibt sich aber eine andere allgemeine V&#246;lkerrechtsgrundlage Gesamtdeutschlands. Sie gestaltet sich wie folgt:</p>
<p style="text-align: justify;">Die Ostgebiete des Deutschen Reiches jenseits von Oder und Nei&#223;e sind zum gr&#246;&#223;ten Teil von Polen, zu einem kleineren Teil in Nord-Ostpreu&#223;en von der Sowjetunion 1945 annektiert worden. Hierin ist der litauisch annektierte Teil eingeschlossen. Die Annexion, die in ihrem Wesen immer eine Aggression ist, wird jedoch gr&#246;&#223;tenteils seit der sog. Simson-Doktrin von 1932 als v&#246;lkerrechtlich unzul&#228;ssig angesehen. Nach dieser Doktrin soll ein gewaltsamer Gebietserwerb auch nicht v&#246;lkerrechtlich anerkannt werden. Andernfalls w&#228;re der Briand-Kellogg-Pakt von 1928, der den Angriffskrieg, wie jede Aggression, &#228;chtet, unwirksam geworden. F&#252;r die reine kriegsm&#228;&#223;ige Besetzung, die als solche nur in einem Krieg zul&#228;ssig ist, gilt jedoch nach wie vor die Haager Landkriegsordnung (HLKQ) von 1907 und f&#252;r das Verh&#228;ltnis der Besatzungsmacht zum besetzten Feindstaat die Bestimmung des Art. 45 HLKO (Beachtung der Landesgesetze), Art. 46 HLKO (Schutz des Privateigentums), Art. 47 HLKO (Verbot der Pl&#252;nderung), sowie Art. 53 HLKO (Beschlagnahme von Eigentum stets nur w&#228;hrend der Besetzung).</p>
<p style="text-align: justify;">Diese bereits bestehende spezielle V&#246;lkerrechtslage wird jetzt nochmals neu formuliert durch die Resolution 242 (1967) des Sicherheitsrates der UNO vom 22.11.1967. Danach darf fremdes Staatsgebiet immer nur vor&#252;bergehend, aber nicht auf Dauer besetzt gehalten werden. Diese Besetzung ist daher auch niemals ein anerkannter V&#246;lkerrechtsgrund f&#252;r einen Gebietserwerb auf Dauer.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">d) Versto&#223; gegen Selbstbestimmungsrecht</span></p>
<p style="text-align: justify;">Dazu kommt auch noch, dass nach dem Grundsatz des Selbstbestimmungsrechtes der V&#246;lker jedes Volk das Recht hat, auf einem angestammten Gebiet in &#228;u&#223;erer und innerer Freiheit zu leben. Soweit dieses Recht nicht gew&#228;hrleistet worden sein sollte, besteht ein entsprechend v&#246;lkerrechtlich begr&#252;ndeter Anspruch gegen jede behindernde fremde Macht. Das gilt nat&#252;rlich auch f&#252;r deutsche Verh&#228;ltnisse.</p>
<p style="text-align: justify;">Diese allgemeine v&#246;lkerrechtliche Grundlage findet jetzt auch in einem grundlegenden internationalen Vertrag Anwendung. So ist nach Art. 53 der Konvention &#252;ber das Recht der Vertr&#228;ge, die am 23.05.1969 in Wien unterzeichnet wurde und deren Partei die Bundesrepublik Deutschland seit dem 20.08.1967 ist, ein internationaler Vertrag nichtig, wenn er zur Zeit des Abschlusses mit einer zwingenden Norm des V&#246;lkerrechts in Widerspruch steht. Daf&#252;r kommt in Betracht:</p>
<p style="text-align: justify;">d1) Die Anerkennung einer Annexion als &#8220;Rechtsgrund&#8221; f&#252;r das st&#228;ndige Inbesitznehmen fremden Staatsgebietes;</p>
<p style="text-align: justify;">d2) Die Missachtung des Selbstbestimmungsrechtes der V&#246;lker;</p>
<p style="text-align: justify;">d3) Das Verbot, durch Krieg Gebiete auf Dauer zu erwerben;</p>
<p style="text-align: justify;">d4) Fehlende Verf&#252;gungsbefugnis und Bed&#252;rfnis des ein Gebiet abtretenden Staates &#252;ber dieses Gebiet.</p>
<p style="text-align: justify;">Dazu ist zu d1) und d2) festzustellen:</p>
<p style="text-align: justify;">d1) Die deutschen Ostgebiete jenseits von Oder und Nei&#223;e sind zweifellos annektiert worden. Eine solche Annexion soll durch den Grenzanerkennungsvertrag mit Polen vom 14.11.1990 durch dessen folgende Ratifikation abgeschlossen werden und &#8220;Recht“ begr&#252;nden. Entsprechend verpflichtet sich die Bundesrepublik Deutschland auch in Art. 2 des deutschsowjetischen Vertrages &#252;ber gute Nachbarschaft, Partnerschaft und Zusammenarbeit vom 09.11.1990, k&#252;nftig keine Gebietsanspr&#252;che mehr geltend zu machen.</p>
<p style="text-align: justify;">d2) Eine solche Annexion ist aber niemals ein v&#246;lkerrechtlicher Grund f&#252;r einen dauerhaften Erwerb aller deutschen Ostgebiete durch die polnische und sowjetische Annexion und Okkupation.</p>
<p style="text-align: justify;">Jede Vereinbarung, welche die von Polen und der Sowjetunion annektierten deutschen Ostgebiete jenseits von Oder und Nei&#223;e betrifft, ist somit zun&#228;chst in diesen beiden Punkten eine Verletzung von Art. 53 der Wiener Vertragsrechtskonvention. Rechtsfolge k&#246;nnte daher von jeder Bundesregierung, die der jetzigen folgt, den Okkupationsm&#228;chten gegen&#252;ber geltend gemacht werden. Daher kann eine solche Vereinbarung nicht dem Frieden in Europa auf Dauer dienen. Denn dieser v&#246;lkerrechtlich begr&#252;ndete Rechtsanspruch nach der UNO-Konvention vom 22.11.1967 ist unverj&#228;hrbar und unverzichtbar nach Art. 8, Abs. 4 der Genfer Konvention von 1949. Die Geltendmachung solcher Anspr&#252;che gegen Polen und Russland ist v&#246;lkerrechtlich daher jederzeit zul&#228;ssig.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">e) Versto&#223; gegen V&#246;lkerrecht wegen fehlender Verf&#252;gungsberechtigung</span></p>
<p style="text-align: justify;">Dar&#252;ber hinaus ergibt sich ebenfalls aus dem allgemeinen Recht der internationalen Vertr&#228;ge ein weiterer Rechtsgrund, dessen Nichtbeachtung gleichfalls zur Nichtigkeit im Sinne von Art. 57 der Wiener Vertragskonvention von jeder entsprechenden v&#246;lkerrechtlichen Vereinbarung f&#252;hrt, mit der die Bundesrepublik Deutschland die von Polen und der Sowjetunion annektierten Gebiete des Deutschen Reiches jenseits von Oder und Nei&#223;e an die beiden Okkupationsm&#228;chte abtreten wollte und w&#252;rde. Wenn ein solcher Abtretungsvertrag v&#246;lkerrechtswirksam sein sollte, muss die Bundesrepublik Deutschland vorerst einmal &#252;ber die abzutretenden Gebiete auch v&#246;lkerrechtlich &#252;berhaupt abtretungs- und damit verf&#252;gungsberechtigt gewesen sein. Das war jedoch zu keinem Zeitpunkt jemals der Fall, denn das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erstreckte sich nie &#252;ber Ostdeutschland jenseits von Oder und Nei&#223;e.</p>
<p style="text-align: justify;">Denn unstreitig ist die Bundesrepublik Deutschland jedenfalls vor der Annexion der deutschen Ostgebiete jenseits von Oder und Nei&#223;e &#252;ber diese Gebiete schon damals nicht v&#246;lkerrechtlich befugt gewesen, weil sie zum Zeitpunkt der Annexion gar nicht bestand. Sie ist aber auch nachtr&#228;glich nicht v&#246;lkerrechtlich verf&#252;gungsberechtigt geworden. Nach der st&#228;ndigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes in dieser Sache &#252;ber den Fortbestand des Deutschen Reiches, das als solches allein v&#246;lkerrechtlich verf&#252;gungsberechtigt &#252;ber seine Ostgebiete jenseits von Oder und Nei&#223;e ist, ist es auch bis heute nicht untergegangen. Doch ist das Deutsche Reich als solches auch heute anscheinend noch nicht einmal v&#246;lkerrechtlich handlungsf&#228;hig.</p>
<p style="text-align: justify;">Da das Deutsche Reich nicht untergegangen ist, kann auch die Bundesrepublik Deutschland nicht etwa der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches sein. Im Namen des Deutschen Reiches k&#246;nnte sie allenfalls v&#246;lkerrechtlich g&#252;ltig t&#228;tig werden, soweit sie mit diesem Reich zumindest teilidentisch ist, wenn sie entsprechend bevollm&#228;chtig gewesen w&#228;re:</p>
<p style="text-align: justify;">e1) Das war sie nicht einmal hinsichtlich Westdeutschlands. Sie konnte also in diesem Namen auch niemals etwa kleine Gebietsteilchen an den westlichen Grenzen an Holland und Belgien abtreten. Daf&#252;r hatte sie gar keine entsprechende Vollmacht.</p>
<p style="text-align: justify;">e2) Sie hatte auch keine Vollmacht hinsichtlich des Gebietes, das die fr&#252;here DDR als Mitteldeutschland seit dem 03.10.1990 innehatte. Die entsprechende Abtretungsvollmacht fehlt.</p>
<p style="text-align: justify;">e3) Die hat sie bis heute aber nicht hinsichtlich der deutschen Ostgebiete jenseits von Oder und Nei&#223;e. Die Wiedervereinigung hat durch Einigungsvertrag n&#228;mlich ebenso wie durch den Zwei-Plus-Vier-Vertrag ausdr&#252;cklich nur f&#252;r Westdeutschland und Mitteldeutschland stattgefunden. Auch der Untergang des Deutschen Reiches ist bisher noch durch kein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes best&#228;tigt worden. F&#252;r seine Ostgebiete jenseits von Oder und Nei&#223;e bleibt daher auch allein das Deutsche Reich verf&#252;gungsberechtigt. Doch ist es v&#246;lkerrechtlich nicht handlungsf&#228;hig und kann daher schon aus diesem Rechtsgrund kein Gebiet v&#246;lkerrechtlich zul&#228;ssig abtreten.</p>
<p style="text-align: justify;">Demzufolge hat die Bundesrepublik Deutschland mit dem deutsch-polnischen &#8220;Grenzanerkennungsvertrag“ vom 14.11.1990 deutsche Gebiete abgetreten, die abzutreten sie weder staats- noch v&#246;lkerrechtlich die M&#246;glichkeit und daher auch nicht die Befugnis hatte, da sie niemals die Territorialgewalt &#252;ber diese Ostgebiete aus&#252;bte. Die Wiener Vertragrechtskonvention kennt zwar keine ausdr&#252;ckliche Bestimmung, wonach ein Vertrag, der eine unm&#246;gliche Leistung zum Gegenstand hat, nichtig ist. Doch gilt auch hier der alte Rechtssatz: Impossibillum nulla est obligatio (Es gibt keine Verpflichtung zu etwas Unm&#246;glichem). Dieser allgemeine Rechtssatz ist sicherlich zwingende Norm des V&#246;lkerrechts. Daher ist der Vertrag vom 14.11.1990, der Ostdeutschland an Polen abtritt, nach Art. 53 der Wiener Vertragsrechtskonvention nichtig, weil er eine Leistung verspricht, die keiner der Beteiligten erbringen kann.</p>
<p style="text-align: justify;">e4) Die Bundesrepublik Deutschland nicht, weil sie &#252;ber dieses Gebiet v&#246;lkerrechtlich nicht verf&#252;gungsberechtigt ist.</p>
<p style="text-align: justify;">e5) Das Deutsche Reich nicht, weil es zwar die Territorialhoheit &#252;ber seine Ostgebiete hatte und daher insoweit v&#246;lkerrechtlich auch verf&#252;gungsberechtigt gewesen w&#228;re, es aber zurzeit nicht kann, weil es v&#246;lkerrechtlich scheinbar weiterhin nicht handlungsf&#228;hig ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Au&#223;erdem ist die Bundesrepublik Deutschland jedenfalls vor der Annexion der deutschen Ostgebiete jenseits von Oder und Nei&#223;e &#252;ber diese Gebiete schon damals nicht v&#246;lkerrechtlich befugt gewesen, weil sie zum Zeitpunkt der Annexion gar nicht bestand. Sie ist aber auch nachtr&#228;glich nicht v&#246;lkerrechtlich verf&#252;gungsberechtigt geworden. Nach der st&#228;ndigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes in dieser Sache &#252;ber den Fortbestand des Deutschen Reiches, das als solches allein v&#246;lkerrechtlich verf&#252;gungsberechtigt &#252;ber seine Ostgebiete jenseits von Oder und Nei&#223;e ist, ist es auch bis heute nicht untergegangen.</p>
<p style="text-align: justify;">Und schlussendlich wird &#252;berhaupt bestritten, dass ein OMF-BRD-Besatzungskonstrukt &#252;berhaupt ein Staat ist. Das Konstrukt kann auch niemals treuh&#228;nderisch f&#252;r das Deutsche Reich t&#228;tig geworden sein oder t&#228;tig werden, da es im grunds&#228;tzlichen, un&#252;berbr&#252;ckbaren Interessenkonflikt zu diesem steht.</p>
<p style="text-align: justify;">Weil die 2plus4-Vertr&#228;ge u. a. keine rechtskraftf&#228;higen Reichsgebietsabtretungen beinhalten, aber keine salvatorische Klausel f&#252;r z. B. einen solchen Fall enthalten, sind sie als minderwertige juristische Machwerke hochbezahlter deutscher Hochverr&#228;ter also einfach nichtig.</p>
<p style="text-align: justify;">Abschlie&#223;end noch ein wichtiges Zitat zur Frage, warum auch die Kirchen die st&#228;ndigen Rechtsbeugungen in der BRD dulden und damit durch Unterlassen st&#252;tzen:</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;"><em>Carlo Schmidt, Erinnerungen, Bertelsmann Club GmbH, G&#252;tersloh, nach Scherz Verlag 1979, S. 386 – 387:<br />
</em></span><br />
&#8220;In der Frage der Weitergeltung des Reichskonkordats wurde im Grundsatzausschu&#223; heftig gerungen. Schrieb dieses doch die Konfessionsschule vor. Nach langen Auseinandersetzungen beschloss der Hauptausschu&#223; am 8. Dezember (1944) mit elf gegen acht Stimmen, dass die seit dem 8. Mai 1945 bestehenden Vertr&#228;ge zwischen den L&#228;ndern und den Kirchen in Kraft bleiben sollten; darunter befand sich das mit dem Reich abgeschlossenen Konkordat nicht. Die Gegnerschaft gegen die Anerkennung des Reichskonkordats von 1933 war erheblich: Dieses Konkordat sei als ein vom Naziregime dolos geschaffenes, ausschlie&#223;lich politisches Instrument entstanden.
</p>
<p style="text-align: justify;">Im Plenum kam es zu langwierigen, wenn auch interessanten Debatten &#252;ber das Wesen der Konkordate und auch die nazifreundliche Haltung gewisser Stellen der katholischen Hierarchie Deutschlands w&#228;hrend des Dritten Reiches. Schlie&#223;lich begrub man das Problem in der allgemeinen Formulierung des Artikels 123 des Grundgesetzes, wonach die vom Deutschen Reich geschlossenen Staatsvertr&#228;ge g&#252;ltig sind, wenn sie gewisse formale Voraussetzungen erf&#252;llen.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Konkordat war damit implizit anerkannt, ohne dass man es zu nennen brauchte. Einer der Gr&#252;nde hierf&#252;r war, dass im Falle der Fortgeltung des Konkordats die Bist&#252;mer in den von Polen verwalteten Ostgebieten des alten Deutschen Reiches vom Vatikan als Bist&#252;mer in Deutschland behandelt werden w&#252;rden, solange es zu keiner formalen Abtrennung dieser Gebiete in Polen gekommen war. Man versprach sich davon eine Waffe gegen polnische Gebietsanspr&#252;che.</p>
<p style="text-align: justify;">Daf&#252;r mussten wir das Konkordat als weiter geltend betrachten und durften nichts tun, was der Kurie das Recht geben konnte, uns des Vertragsbruchs zu bezichtigen.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Auch dieser Vorgang zeigt zun&#228;chst, dass BRD-Juristen die Arbeitsauffassung vertreten, dass ihre Vertragsformulierungen so unverst&#228;ndlich sein sollen, dass der Gegen&#252;ber m&#246;glichst nicht aufgekl&#228;rt oder get&#228;uscht wird. Das wird wieder beweisbar, wenn man sich dazu den GG Art. 123 genauer ansieht. Staatsvertr&#228;ge durch die nach dem GG-Gesetz zust&#228;ndigen Stellen kann es auch aus der Natur der Sache heraus nicht geben, weil das Grundgesetz keinen Staat macht.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Grundgesetz Art. 123</span> (Fortgeltung alten Rechts und alter Vertr&#228;ge)</p>
<p style="text-align: justify;">(1) Recht aus der Zeit vor dem Zusammentritt des Deutschen Bundestages gilt fort, soweit es dem Grundgesetz nicht widerspricht.</p>
<p style="text-align: justify;">(2) Die vom Deutschen Reich geschlossenen Staatsvertr&#228;ge, die sich auf Gegenst&#228;nde beziehen, f&#252;r die nach diesem Grundgesetze die Landesgesetzgebung zust&#228;ndig ist, bleiben, wenn sie nach allgemeinen Rechtsgrunds&#228;tzen g&#252;ltig sind und fortgelten, unter Vorbehalt aller Rechte und Einwendungen der Beteiligten in Kraft, bis neue Staatsvertr&#228;ge durch die nach diesem Grundgesetz zust&#228;ndigen Stellen abgeschlossen werden oder ihre Beendigung auf Grund der in ihnen enthaltenen Bestimmungen anderweitig erfolgt.</p>
<p style="text-align: justify;">Es ist nun auch bekannt geworden, dass die ersten, einzelnen BRD-Juristen behaupten, dass die Vertr&#228;ge zur Grenzregelung mit Polen keine Gebietsabtretungen seien, sondern nur Grenzanerkennungen. Das soll dann so ein Unterschied sein wie zwischen Eigentum und Besitz, also eine Gebietsabtrennung w&#228;re der Verlust des Eigentums und eine Grenzanerkennung w&#228;re nur eine andere Bezeichnung f&#252;r die Anerkennung des Besitzes von Staatsgebieten des Deutschen Reiches durch Polen und Russland. Und das ohne jegliche zeitliche Einschr&#228;nkung?</p>
<p style="text-align: justify;">Dazu ist aber festzuhalten, dass die BRD fremdes Eigentum, &#252;ber das sie nie verf&#252;gte und das ihr auch von den Siegerm&#228;chten nie als dem angeblichen Deutschen Reich zur&#252;ck gegeben wurde, auch nicht einem anderen zum Besitz &#252;berlassen konnte.</p>
<p style="text-align: justify;">Und mit welchem politischen oder wirtschaftlichen Zweck sollte die Anerkennung des Besitzes von gro&#223;en Teilen des Staatsgebietes des Deutschen Reiches nach der angeblichen Souver&#228;nit&#228;t der BRD weiterhin durch Polen und Russland begr&#252;ndet werden, wenn man prinzipiell Grundeigentum nicht ersitzen kann?</p>
<p style="text-align: justify;">Es ist aber ein Leichtes, anhand des Reichskonkordats vom 20. Juli 1933 mit dem Vatikan die BRD-Juristen und Politiker einer weiteren gravierenden T&#228;uschung zu &#252;berf&#252;hren.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Im Internet findet man unter dem Datum vom 25.06.1972 die folgende Eintragung:</em></p>
<p style="text-align: justify;">Auf der Grundlage der durch den Warschauer Vertrag geschaffenen internationalen Rechtslage (Anerkennung der Oder-Nei&#223;e-Linie) wandelt Papst Paul VI. die fr&#252;heren deutschen Di&#246;zesen Stettin, K&#246;slin/Kolberg, Landsberg a. d. Warthe, Oppeln, Danzig und Allenstein in polnische Bist&#252;mer um.</p>
<p style="text-align: justify;">Die BRD unter damaliger SPD-Regierung hat dieser Umwandlung nicht nur nicht widersprochen, sondern die katholischen Bisch&#246;fe in Deutschland haben diesen v&#246;lkerrechtswidrigen Akt gegen das Deutsche Reich auch noch verherrlicht und durch Kooperationsgespr&#228;che mit den Geistlichen im Vatikan und Polen unterst&#252;tzt. Dieses geschah unter der Gewaltherrschaft der so bezeichneten Siegerm&#228;chte, die nach dem Besatzungsstatut f&#252;r alle internationalen Vereinbarungen mit der BRD den Genehmigungsvorbehalt exekutierten.</p>
<p style="text-align: justify;">Kraft der Bulle von Papst Johannes Paul II. wurde Polen 1996 in 40 Di&#246;zesen, 13 r&#246;misch-katholische Bist&#252;mer und ein byzantinisch-ukrainisches Bistum geteilt. Die Kirchengewalt in den Di&#246;zesen &#252;ben Bisch&#246;fe aus, die gemeinsam das Episkopat bilden. Der Vorsitzende des Episkopats ist seit 1981 der polnische Primas Kardinal Józef Glemp.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Umwandlung der deutschen Bist&#252;mer in polnische ist damit als einseitiger, eindeutiger Bruch des Reichskonkordates von 1933 durch den Vatikan festzustellen, der als Nichtfeindstaat mit den Feindstaaten zum Deutschen Reich und seinen von ihm gesteuerten deutschen Kollaborateuren schon 1972 deutsche Reichsgebiete durch konkludentes Handeln veruntreut hat.</p>
<p style="text-align: justify;">Im Reichskonkordat vom 20. Juli 1933 wird aber auch die Berechtigung zur Erhebung von Kirchensteuer in Art. 13 verklausuliert und durch den Zusatz dazu verdeutlicht:</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Zu Art. 13</span></p>
<p style="text-align: justify;">Es besteht Einverst&#228;ndnis dar&#252;ber, da&#223; das Recht der Kirche, Steuern zu erheben, gew&#228;hrleistet bleibt.</p>
<p style="text-align: justify;">Alle nachfolgenden Vereinbarungen von BRD-L&#228;ndern beziehen sich ausdr&#252;cklich auf das Reichskonkordat von 1933. So hei&#223;t es noch im Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Mecklenburg-Vorpommern vom 15.09.1997:</p>
<p style="text-align: justify;">&#8230;. schlie&#223;en</p>
<p style="text-align: justify;">unter Anerkennung der Fortgeltung des Konkordates zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich vom 20. Juli 1933 und unbeschadet einer Fortgeltung des Vertrages des Freistaates Preu&#223;en mit dem Heiligen Stuhl vom 14. Juni 1929 diesen Vertrag.</p>
<p style="text-align: justify;">Leider haben s&#228;mtliche Juristen, Staatsrechtler, Politiker und selbst die st&#228;ndig das GG immer weiter verschlimmbessernden so genannten Volksvertreter und Bundestagsabgeordneten genau so wenig ordentlich und deutsch korrekt diese Kirchenvertr&#228;ge bearbeitet, wie sie das vernichtende Argument gegen jegliche Rechtsgrundlage in der BRD durch die Streichung von GG Art. 23 a. F. rechtzeitig begriffen haben oder heute erkennen wollen.</p>
<p style="text-align: justify;">Ein Konkordatsbruch durch den Vatikan bedeutet aber auch, dass die katholische Kirche keinen Rechtsanspruch auf Kirchensteuererhebung durch die Finanzamtsstrukturen der BRD ab diesem Vorkommnis gehabt hat.</p>
<p style="text-align: justify;">Die BRD und ihre Erf&#252;llungsgehilfen in Finanzbeh&#246;rden und Kirchen haben die von ihr beanspruchten Steuerb&#252;rger also danach vermutlich in ungerechtfertigter Bereicherungsabsicht, sittenwidriger Sch&#228;digungsabsicht und f&#252;r die Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches noch angreifbaren, unverj&#228;hrbaren Betrugshandlungen f&#252;r die katholische Kirche um hohe Milliardenbetr&#228;ge in jedem Jahr geprellt.</p>
<p style="text-align: justify;">Mindestens die katholische Kirche ist also seit &#252;ber 30 Jahren Nutznie&#223;er der V&#246;lkerrechtsverbrechen gegen das Deutsche Volk der Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches und an einer Rechtsstaatlichkeit in Deutschland deshalb vermutlich nicht interessiert.</p>
<p style="text-align: justify;">Die BRD hat demnach also alle von ihr eingezogenen Kirchensteuern f&#252;r die katholische Kirche wegen sittenwidriger Erhebung ab dem 26.06.1972 zur&#252;ck zu geben.</p>
<p style="text-align: justify;">Gleichzeitig ist der Nachweis gef&#252;hrt, dass die BRD-Politiker und Juristen die unter polnischer und russischer Verwaltung stehenden Gebiete des Deutschen Reiches durch ihr Handeln nicht nur gef&#228;hrdet haben, sondern diese definitiv ohne Erl&#228;uterungen und Aufkl&#228;rungen gegen&#252;ber den Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches aufgeben wollten und wollen, um sich zum pers&#246;nlichen Vorteil den Kriegsgegnern anzudienen und dem Staate Deutsches Reich ungeheueren Schaden zuzuf&#252;gen.</p>
<p style="text-align: justify;">F&#252;r die v&#246;lkerrechtswidrige Gesetzeslage in Deutschland finden sich zunehmend weitere Beweise, die erkennen lassen, dass sich das Besatzungskonstrukt BRD und dessen Erf&#252;llungsgehilfen in immer gr&#246;&#223;erem Ausma&#223; an den V&#246;lkerrechtsverbrechen gegen die Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches und das Deutsche Reich beteiligen wollen.</p>
<p style="text-align: justify;">Im Focus 49/2005, S. 13, wird berichtet, dass auf Antrag des Berliner Senats &#252;ber eine Normenkontrollklage das Bundesverfassungsgericht den Sonderstatus von Berlin aufheben soll.</p>
<p style="text-align: justify;">Das hei&#223;t aber nichts anderes, als das die BRD weder souver&#228;n noch das Besatzungsrecht ung&#252;ltig w&#228;re. Und es best&#228;tigt, dass der Berlinstatus nach dem Besatzungsrecht auch noch im Dezember 2005 gilt. Diesen kann das Bundesverfassungsgericht auch nicht &#228;ndern, weil ihm dazu schon lange die Rechtsgrundlagen fehlen und es gegen&#252;ber Besatzungsrecht nichts zu sagen hat.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Urkundsbeweis und Inaugenscheinnahme: West-Berlin hat einen noch g&#252;ltigen Sonderstatus</span></p>
<p style="text-align: justify;">Im &#252;brigen wird auch hier wie in den gesamten &#246;ffentlichen Medien der BRD die Desinformation fortgesetzt, weil die Bundesl&#228;nder der BRD keine Reichsimmobilien beanspruchen d&#252;rfen und auch nicht zur&#252;ckerhalten k&#246;nnen. Die BRD-Bundesl&#228;nder entsprechen nicht den L&#228;ndern des Deutschen Reiches und wurden erst 1949 und sp&#228;ter u. a. mit abweichender geographischer Erstreckung geformt. Sie haben also niemals Reichsgebiete besessen, sondern waren auf Befehl der Siegerm&#228;chte reine Verwaltungsstrukturen zur Verwaltung von solchen Gebieten. Diese Reichsimmobilien wurden mit Besatzergewalt erkl&#228;rterma&#223;en lediglich vor&#252;bergehend besetzt und m&#252;ssen noch vollst&#228;ndig dem Deutschen Reich nach einer Wiedervereinigung in den Grenzen vom 31.12.1937 zur&#252;ckgegeben werden.</p>
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		<title>Fakt Nr.15: Ein Friedensvertrag f&#252;r Deutschland wird umgangen</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Sep 2009 01:19:42 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die unter Punkt 12 zitierten Bundeskanzleramtsprotokolle zu den Verhandlungen in Paris am 17.07.1990 beweisen in der Anlage 2: Protokoll des franz&#246;sischen Vorsitzenden – mit den folgenden Formulierungen, dass die Frage einer Friedensvertragsregelung mit dem Deutschen Reich planm&#228;&#223;ig und irref&#252;hrend, aber v&#246;lkerrechtswidrig umgangen werden sollte. Das beweist Punkt 1 der Anlage Nr. 354B: 1. Das Prinzip [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Die unter Punkt 12 zitierten Bundeskanzleramtsprotokolle zu den Verhandlungen in Paris am 17.07.1990 beweisen in der Anlage 2: Protokoll des franz&#246;sischen Vorsitzenden – mit den folgenden Formulierungen, dass die Frage einer Friedensvertragsregelung mit dem Deutschen Reich planm&#228;&#223;ig und irref&#252;hrend, aber v&#246;lkerrechtswidrig umgangen werden sollte.</p>
<p><span id="more-109"></span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Das beweist Punkt 1 der Anlage Nr. 354B:</span></p>
<p style="text-align: justify;">1. Das Prinzip Nr. 1 hinsichtlich der Frage der deutschen Grenzen, auf das sich die sechs Mitgliedstaaten der in Ottawa eingesetzten Gruppe geeinigt haben, wird durch folgenden Satz erg&#228;nzt: &#8220;Die Best&#228;tigung des endg&#252;ltigen Charakters der Grenzen wird einen wesentlichen Bestandteil der Friedensordnung in Europa darstellen.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Das beweist Punkt 4 der Anlage Nr. 354B:</span></p>
<p style="text-align: justify;">4. Die vier Siegerm&#228;chte erkl&#228;ren, dass die Grenzen des vereinigten Deutschland einen endg&#252;ltigen Charakter haben, der weder durch ein &#228;u&#223;eres Ereignis noch durch &#228;u&#223;ere Umst&#228;nde in Frage gestellt werden kann. Der Au&#223;enminister Polens, Krzysztof Skubiszewski, weist darauf hin, dass nach Ansicht der polnischen Regierung diese Erkl&#228;rung keine Grenzgarantie durch die vier M&#228;chte darstellt.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Au&#223;enminister der Bundesrepublik Deutschland, Hans-Dietrich Genscher, weist daraufhin, dass er zur Kenntnis genommen hat, dass diese Erkl&#228;rung f&#252;r die polnische Regierung keine Grenzgarantie darstellt. Die BRD stimmt der Erkl&#228;rung der vier M&#228;chte zu und unterstreicht, dass die in dieser Erkl&#228;rung erw&#228;hnten Ereignisse oder Umst&#228;nde nicht eintreten werden, d.h., dass ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung nicht beabsichtigt sind. Die DDR stimmt der von der BRD abgegebenen Erkl&#228;rung zu.</p>
<p style="text-align: justify;">Unabh&#228;ngig davon, dass auch diese Bestimmungen in f&#252;r den Zweck v&#246;lkerrechtlich verbotener Selbstkontrahierung der Besatzungsm&#228;chte entstanden ist, wird deutlich, dass den deutschen Kollaborateuren des Besatzungskonstrukts die Unm&#246;glichkeit einer Friedensvertragsregelung durch die DDR und/oder BRD bewusst war.</p>
<p style="text-align: justify;">Diese beiden Besatzungskonstrukte sind weder Staaten im staatsrechtlichen Sinn noch haben sie schon im Krieg existiert. Sie waren also auch nicht am Krieg beteiligt, wodurch ein Friedensvertrag mit diesen juristisch unm&#246;glich ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Deutsche Reich hingegen wurde zur Vertretung seiner Belange absichtlich nicht hinzugezogen, was ohne Zweifel &#252;ber die direkte Befragung der B&#252;rger des Deutschen Reiches m&#246;glich gewesen w&#228;re. Die Absicht, durch die Aufgabe von &#252;ber einem Drittel des Gebietes des Deutschen Reiches vollendete Tatsachen bei den v&#246;lkerrechtswidrigen Annexionen durch die Besatzer in Selbstkontrahierung zu schaffen, kann und wird die in Punkt 1. behauptete Herstellung einer Friedensordnung niemals entg&#252;ltig und v&#246;lkerrechtsgerecht bewirken.</p>
<p style="text-align: justify;">Dieses gilt um so mehr, als die Bundesrepublik Deutschland nicht einmal ein verl&#228;sslicher Rechtsstaat ist und in Folge dieser juristisch, abartigen Machenschaften nunmehr auch die Menschenrechte insgesamt aushebeln muss und ausgehebelt hat, um die entstehenden wissenschaftlichen Untersuchungen und Diskussionen m&#246;glichst zu unterbinden.</p>
<p style="text-align: justify;">Es besteht bis heute also noch kein Friedensvertrag mit dem nicht untergegangenen Deutschen Reich, da entgegen einer weit verbreiteten Meinung der sog. Zwei-plus-Vier-Vertrag noch kein solcher Friedensvertrag ist: Er wurde n&#228;mlich nicht von Deutschland, sondern nur von der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik unterschrieben. Das ist aber noch nicht Deutschland, sondern nur ein Teil Deutschlands. Ein Teil kann aber nicht f&#252;r das ganze Deutschland unterschreiben, wenn er dazu gar keine ausdr&#252;ckliche Vollmacht hat. Diese Rechtsgrundlage kann wiederum jederzeit von aktueller Bedeutung werden, wenn gerade pers&#246;nliche Anspr&#252;che gegen die Bundesregierung, bzw. gegen die handelnden Kollaborateure pers&#246;nlich in einem solchen Rahmen geltend gemacht werden. Auch sind solche Anspr&#252;che nicht etwa an irgendeine Frist gebunden.</p>
<p style="text-align: justify;">Die hier geschilderte V&#246;lkerrechtslage Gesamtdeutschlands nach dem 03.10.1990 ist trotz aller entsprechenden &#8220;v&#246;lkerrechtlichen“ Vertr&#228;ge, die auf Ostdeutschland jenseits Oder und Nei&#223;e verzichten wollen und sollen, daher niemals eine Grundlage f&#252;r einen dauerhaften Frieden in der Welt und in Europa:</p>
<p style="text-align: justify;">a) Eine solche andere Entwicklung zeigt sich n&#228;mlich jetzt gerade am Beispiel Kareliens: Finnland musste nach zwei verlorenen Kriegen im Friedensvertrag von 1947 insgesamt 25.000 qkm in Karelien an die Sowjetunion abtreten. Dennoch wurde im Januar 1991 im Reichstag in Helsinki bereits unmissverst&#228;ndlich die finnische Regierung aufgefordert, die m&#246;glichst umgehende R&#252;ckgabe dieser Gebiete von Russland zu fordern und auch gleich praktisch einzuleiten. Zwar entgegnete die Regierung, es l&#228;ge nicht in unserem Interesse“, die Zugeh&#246;rigkeit dieser Gebiete zu Russland in Frage zu stellen. Doch kein Finne glaubt jetzt noch ernsthaft, dass schon das letzte Wort Finnlands hierzu gesprochen sein sollte. Denn nach einer Umfrage sind bereits 47% der Bev&#246;lkerung Finnlands der Meinung, dass solche Gebietsverhandlungen nunmehr umgehend einsetzen sollten.</p>
<p style="text-align: justify;">b) Gleiche Gebietsstreitigkeiten gibt es auch hinsichtlich der japanischen Inselkette der Kurilen f&#252;r die dortigen Inseln Habomei, Kunashiri, Shikotan und Iturup. Japan denkt nicht daran, einer Abtretung dieser nur kleinen Inseln, die die Sowjetunion 1945 annektierte, zuzustimmen.</p>
<p style="text-align: justify;">c) &#8220;Friedensbedingungen anderer Art&#8221; hat bisher nur die Bundesrepublik Deutschland angeboten, n&#228;mlich entsch&#228;digungslosen Territorialverzicht von Gebieten, die &#252;ber 700 Jahre rein deutsch waren, bis ihre Bev&#246;lkerung von dort gewaltsam vertrieben wurde, was nicht ohne unz&#228;hlige T&#246;tungen (Morde) abging.</p>
<p style="text-align: justify;">Wie hier dargestellt, ist es aber dennoch mehr als fraglich, ob ein solches Anerbieten denn &#252;berhaupt einem solchen &#8220;dauerhaften Frieden“ dienen k&#246;nnte, der damit angestrebt werden soll. W&#252;rde es wirklich einem ,,Quosque tandem?“ (Wie lange noch?) der Geschichte stand halten? Das jedoch k&#246;nnte — wie beide Beispiele aufzeigen — jederzeit geltend gemacht werden. Denn es spricht auch alles daf&#252;r, dass das, was nicht gerecht geregelt war, nicht auf Dauer bestehen kann.</p>
<p style="text-align: justify;">Von der hier geschilderten Rechtslage des allgemeinen &#246;ffentlichen Rechts, also des V&#246;lkerrechts und des deutschen Staatsrechts, ist weiterhin zwingend auszugehen.</p>
<p style="text-align: justify;">Einklagen kann jeder Staat diese Rechtslage vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag, vor dem nur Staaten auftreten d&#252;rfen. Ein Staat, der gegen das Deutsche Reich etwa Rechtsanspr&#252;che zu haben glaubt, die sich aus der Zeit des sog. Zweiten Weltkrieges ergeben k&#246;nnten, kann sich jederzeit deswegen an das Deutsche Reich wenden, nicht aber an die Bundesrepublik Deutschland, die niemals Kriege gef&#252;hrt hat und die auch nicht der gegenw&#228;rtige oder der k&#252;nftige Rechtsnachfolger des ja noch immer bestehenden Deutschen Reiches ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Fremde Staaten k&#246;nnen die gegenw&#228;rtige V&#246;lkerrechtslage von Gebieten wie das Sudetenland, Danzig oder Memel vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag einklagen, wo sie Recht bekommen werden. Es bleibt noch heute die Sache eines fremden Staates, ob die gegenw&#228;rtigen Grenzen Deutschlands die vom 31.12.1937 sein sollten, wie das die Alliierten in ihrer Berliner Erkl&#228;rung von 1945 behaupten oder ob sich das neue Deutschland in seinen Grenzen vom 31.08.1939 erstreckt, in denen das Selbstbestimmungsrecht des Deutschen Volkes immerhin ber&#252;cksichtigt wurde. Nur die Ber&#252;cksichtigung dieser V&#246;lkerrechtslage allein k&#246;nnte einen zuk&#252;nftigen Frieden wirkungsvoll stabilisieren, da auch der von Versailles 1919 nur die Grundlage f&#252;r einen neuen Weltkrieg geboren hatte. Warum sollte ein k&#252;nftiger Friedensvertrag wieder solche Folgen haben m&#252;ssen?</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">&#8220;Nichts ist geregelt, was nicht auch gerecht geregelt wurde.&#8221; </span>(Abraham Lincoln).</p>
<p style="text-align: justify;">Nach dem Vorstehenden und auch nach den in Punkt 12 im Folgenden wiedergegebenen Kanzleramtsprotokollen zu den 2plus4-Verhandlungen am 17.07.1990 in Paris ist also unbestreitbar, dass das Deutsche Reich sich weiterhin im Kriegszustand mit den Alliierten Siegerm&#228;chten befindet und lediglich Waffenstillstand herrscht. Die BRD konnte wegen Nichtexistenz bis 1945 keinen Krieg gef&#252;hrt haben und somit als Besatzungskonstrukt in Selbstkontrahierung f&#252;r die Siegerm&#228;chte auch keinen Waffenstillstand schlie&#223;en.</p>
<p style="text-align: justify;">Nach der Haager Landkriegsordnung konnten und k&#246;nnen die nunmehr unerkl&#228;rten und heimlichen Besatzer damit zwar die Anwendung der Gesetze des Deutschen Reiches mit Gewalt weiterhin verhindern, aber nicht entg&#252;ltig aufheben oder beseitigen. An der Vort&#228;uschung einer Aufhebung hatten die Siegerm&#228;chte mit ihren deutschen Kollaborateuren und Hochverr&#228;tern aber ein triftiges Interesse, weil sie von Anfang an das Deutsche Reich entgegen ihren st&#228;ndigen Erkl&#228;rungen f&#252;r immer handlungsunf&#228;hig halten wollten, um v&#246;lkerrechtswidrig ungest&#246;rt Reichsgebiete und -verm&#246;gen veruntreuen und stehlen zu k&#246;nnen.</p>
<p style="text-align: justify;">Dazu geh&#246;rte auch die Erzwingung eines diktierten BRD-Grundgesetzes und einer vorgeschriebenen DDR-Verfassung, welche die Grundlagen daf&#252;r liefern sollten, die f&#252;r sie gef&#228;hrlichen Reichsgesetze angeblich streichen oder ver&#228;ndern zu k&#246;nnen.</p>
<p style="text-align: justify;">Im Rahmen der wissenschaftlichen Bearbeitung der Fragestellung, warum BRD-Politiker, Beamte und Juristen nur dann &#8211; ganz vereinzelt &#8211; mit Strafe verfolgt werden, wenn sie die Kreise ihrer Standes- und sonstigen Genossen ernstlich st&#246;rten, gibt das weiterhin geltende Reichsrecht dazu die Erkl&#228;rung. Sie halten erkennbar das Besatzungsrecht mit dazu gew&#228;hrten Privilegien zum eigenen Nutzen vor dem Grundgesetz und f&#252;r die Siegerm&#228;chte aufrecht.</p>
<p style="text-align: justify;">Trotz der B&#252;cherverbrennung zur Vernichtung des Wissens um das 3. Reich durch die Siegerm&#228;chte und ihre deutschen Kollaborateure kann man m&#252;hselig u. a. auf Flohm&#228;rkten finden, was die BRD-Kettenhunde noch in erhebliche Schwierigkeiten bringen soll.</p>
<p style="text-align: justify;">Es wird den Deutschen anhand noch vorhandener Buchbeispiele eindringlich suggeriert, dass w&#228;hrend des 3. Reiches alle bedeutende Literatur und vor allen Dingen Rechtsliteratur mit dem Hakenkreuz verziert wurde. Zur Aufkl&#228;rung wird deshalb das k&#252;rzlich wieder gefundene Strafgesetzbuch mit Geltung vom 01.08.1944 vorgestellt, welches bei den Recherchen bisher den letzten Stand bis zum Waffenstillstand wiedergibt. Im ganzen Werk gibt es also kein Nationalsozialistisches Symbol!</p>
<p style="text-align: justify;">Urkundsbeweis: Buchma&#223;e 10 cm x 15,3 cm</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">StGB § 80 (Hochverrat)</span><br />
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder Drohung mit Gewalt das Reichsgebiet ganz oder teilweise einem fremden Staat einzuverleiben oder ein zum Reich geh&#246;riges Gebiet vom Reich loszurei&#223;en, wird mit dem Tode bestraft.
</p>
<p style="text-align: justify;">Ebenso wird bestraft, wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die Verfassung des Reichs zu &#228;ndern.</p>
<p style="text-align: justify;">Dem aufmerksamen Leser wird damit schnell klar, dass auf die Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches mit unmittelbarer Reichsangeh&#246;rigkeit noch eine unangenehme Aufgabe bei der Strafverfolgung von Vaterlands- und Hochverr&#228;tern zukommt, welche von allen Staaten auf der Erde akzeptiert werden wird. Dabei ist zu bedenken, dass alle BRD-Politiker durch die &#8211; versuchte &#8211; Anerkennung der Todesstrafe f&#252;r Deutsche im Falle bewaffneter Freiheitsk&#228;mpfe selbst die H&#246;chststrafe provoziert haben, s. Punkt 18. Damit versto&#223;en sie gegen GG Art. 20 (4), der nach ISENSEE diesen bewaffneten Aufstand gegen Tyrannen als V&#246;lkerrecht erlaubt, <a href="http://brd-schwindel.com/fakt-nr-31-die-gehorsamkeitspflicht-waere-auch-nach-gg-art-20-4-beendet" target="_blank">s. auch die Zitate in Punkt 31!</a></p>
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		<title>Fakt Nr.23: Die BRD will mit allen Mittel die Handlungsf&#228;higkeit des DR verhindern</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Sep 2009 01:06:57 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Von der Bundesregierung ist daf&#252;r als Begr&#252;ndung angegeben worden, dass die 1990 vollzogene sogenannte &#8220;Wiedervereinigung&#8221; Deutschlands mit dem Beitritt der DDR zum Grundgesetz vollzogen sei und daher kein weiteres Gebiet in Europa mehr der Bundesrepublik beitreten k&#246;nne. Damit hat die Bundesregierung freilich konkludent direkt auf Ostdeutschland jenseits von Oder und Nei&#223;e verzichten wollen. Die sowjetische [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Von der Bundesregierung ist daf&#252;r als Begr&#252;ndung angegeben worden, dass die 1990 vollzogene sogenannte &#8220;Wiedervereinigung&#8221; Deutschlands mit dem Beitritt der DDR zum Grundgesetz vollzogen sei und daher kein weiteres Gebiet in Europa mehr der Bundesrepublik beitreten k&#246;nne. Damit hat die Bundesregierung freilich konkludent direkt auf Ostdeutschland jenseits von Oder und Nei&#223;e verzichten wollen. Die sowjetische Besatzungszone Mitteldeutschland ist aber niemals das eigentliche Ostdeutschland mit den polnisch und sowjetisch besetzten Reichsgebieten in Ostpreu&#223;en gewesen, auch wenn dieses heute zur Irref&#252;hrung durch BRD-Schergen so genannt wird. Und das, obwohl zu diesem Zeitpunkt noch keine gesamtdeutsche Regierung und auch kein gesamtdeutscher Gesetzgeber bestand und daher eine solche Abtretung staatsrechtlich irrelevant ist, zumal ja auch die Bundesrepublik Deutschland nicht identisch mit dem Deutschen Reich war und ist, das nach wie vor besteht. Zu einer v&#246;lkerrechtlich g&#252;ltigen Abtretung fehlt ihr daher jede Rechtsgrundlage: Ich kann und darf nicht rechtsg&#252;ltig das Grundst&#252;ck meines Nachbarn an Fremde abtreten. Das w&#228;re rechtsunwirksam.</p>
<p><span id="more-87"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Noch deutlicher als im Einigungsvertrag kommt diese gewollte Abtretung im „Vertrag &#252;ber die abschlie&#223;ende Regelung in bezug auf Deutschland&#8221;, im sog. Zwei-Plus-Vier-Vertrag, zum Ausdruck, der am 12.09.1990 von der Bundesrepublik Deutschland, der DDR und den vier Hauptsiegerm&#228;chten in Moskau abgeschlossen wurde. In Art. 1 dieses Vertrages wird auf jeden k&#252;nftigen Gebietsanspruch Deutschlands anderen M&#228;chten gegen&#252;ber verzichtet, ohne dass daf&#252;r eine Rechtsgrundlage welcher Art auch immer f&#252;r die Bundesrepublik Deutschland vorhanden war. In diesem Artikel werden auch die deutschen Ostgebiete nicht mehr als deutsches Staatsgebiet aufgef&#252;hrt.</p>
<p style="text-align: justify;">Trotz dieser entscheidend deutlichen V&#246;lkerrechtsgrundlage muss die Bundesrepublik Deutschland aber in jedem Fall Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes ber&#252;cksichtigen. Zu diesem dort genannten Recht geh&#246;rt auch das V&#246;lkerrecht nach Art. 25 GG, das nach dieser Bestimmung sogar dem Bundesrecht im Rang vorgeht. Nach diesem allgemeinen V&#246;lkerrecht ergibt sich aber eine andere allgemeine V&#246;lkerrechtsgrundlage Gesamtdeutschlands. Sie gestaltet sich wie folgt: Die Ostgebiete des Deutschen Reiches jenseits von Oder und Nei&#223;e sind zum gr&#246;&#223;ten Teil von Polen, zu einem kleineren Teil in Nord-Ostpreu&#223;en von der Sowjetunion 1945 annektiert worden. Hierin ist der litauisch annektierte Teil eingeschlossen. Die Annexion, die in ihrem Wesen immer eine Aggression ist, wird jedoch gr&#246;&#223;tenteils seit der sog. Simson-Doktrin von 1932 als v&#246;lkerrechtlich unzul&#228;ssig angesehen. Nach dieser Doktrin soll ein gewaltsamer Gebietserwerb auch nicht v&#246;lkerrechtlich anerkannt werden. Andernfalls w&#228;re der Briand-Kellogg-Pakt von 1928, der den Angriffskrieg &#8211; wie jede Aggression &#8211; &#228;chtet, unwirksam geworden. F&#252;r die reine kriegsm&#228;&#223;ige Besetzung, die als solche nur in einem Krieg zul&#228;ssig ist, gilt jedoch nach wie vor die Haager Landkriegsordnung (HLKO) von 1907 und f&#252;r das Verh&#228;ltnis der Besatzungsmacht zum besetzten Feindstaat die Bestimmung des Art. 45 HLKO (Beachtung der Landesgesetze), Art. 46 HLKO (Schutz des Privateigentums), Art. 47 HLKO (Verbot der Pl&#252;nderung), sowie Art. 53 HLKO (Beschlagnahme von Eigentum stets nur w&#228;hrend der Besetzung).</p>
<p style="text-align: justify;">Diese bereits bestehende spezielle V&#246;lkerrechtslage wird jetzt nochmals neu formuliert durch die Resolution 242 (1967) des Sicherheitsrates der UNO vom 22.11.1967. Danach darf fremdes Staatsgebiet immer nur vor&#252;bergehend, aber nicht auf Dauer besetzt gehalten werden. Diese Besetzung ist daher auch niemals ein anerkannter V&#246;lkerrechtsgrund f&#252;r einen Gebietserwerb auf Dauer. Eine nicht nur vorget&#228;uschte Aufhebung des Besatzungsstatus bewirkt automatisch eine R&#252;ckgabe von Gesamtdeutschland (Deutschland als Ganzes).</p>
<p style="text-align: justify;">Zur Durchsetzung der v&#246;lkerrechtswidrigen Vorhaben der Siegerm&#228;chte und ihrer deutschen Kollaborateure und Hochverr&#228;ter am Deutschen Volk versuchen diese Kr&#228;fte unter st&#228;ndiger T&#228;uschung und Irref&#252;hrung auch die normative Kraft des Faktischen zu bem&#252;hen, um planm&#228;&#223;ig und vors&#228;tzlich vollendete Tatsachen zu schaffen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die &#220;bertragung der territorialen Souver&#228;nit&#228;t &#252;ber die deutschen Ostgebiete jenseits von Oder und Nei&#223;e von Seiten des Deutschen Reiches als dem einzigen Inhaber der Souver&#228;nit&#228;t auf Polen, die Sowjetunion und Litauen ist aber schlie&#223;lich auch nicht etwa aus dem Gesichtspunkt einer ,,normativen Kraft des Faktischen“ denkbar, zul&#228;ssig oder v&#246;lkerrechtlich g&#252;ltig. Tatsachen allein k&#246;nnen n&#228;mlich niemals Recht schaffen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die ,,normative Kraft des Faktischen“ wird vielmehr nach allgemeinen Recht erst dann zu wirksamen Recht, wenn sich diese Tatsachen auch dem entsprechenden Rechtstitel anschlie&#223;en. Dieses wiederum ergibt sich aus der allgemeinen Tendenz des Menschen, Gegebenes und Ge&#252;btes zur Norm, zum ,,Normalen“ zu erheben. Nur wenn bereits bestehende Tatsachen also durch diese menschliche Grundtendenz als Rechts&#252;berzeugung oder Rechtsbewusstsein ,,gerechtfertigt“ werden, k&#246;nnen solche Tatsachen auch als autorit&#228;res Gebot des Gemeinwesens, also als ,,Rechtsnorm“ anerkannt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Denn nach Gustav Radbruch (Rechtsphilosophie, 1956) ist die ,,Normativit&#228;t der Tatsachen“ ein Paradoxon: Aus einem Sein allein kann nie ein Sollen entspringen. Ein Faktum wie die Anschauung einer bestimmten Zeitepoche kann nur normativ werden, wenn eine Norm ihm diese Normativit&#228;t beigelegt hat. Eine solche Norm ihrerseits kann aber wieder nur durch Anerkennung als Rechtsnorm entstehen. Nichts anderes besagt auch die von Georg Jellinek (Allgemeine Staatsrechtslehre, 1900) erstmals entwickelte Lehre von der ,,normativen Kraft des Faktischen“.</p>
<p style="text-align: justify;">Solange die hier geschilderte V&#246;lkerrechtslage nicht v&#246;lkerrechtsgem&#228;&#223; staats- und verfassungsrechtlich gekl&#228;rt ist, verbleibt es im &#252;brigen auch noch beim Fortbestand des Deutschen Reiches, und zwar auf der Rechtsgrundlage der entsprechenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes. So ist in der Folge etwa Art. 1 des ,,Zwei-Plus-Vier-Vertrages“ vom 29.09.1990 schon insoweit v&#246;lkerrechtswidrig und damit nichtig nach Art. 53 der Wiener Vertragsrechtskonvention, als er f&#252;r Gesamtdeutschland auf jeden k&#252;nftigen Gebietsanspruch verzichtet: Solange das Deutsche Reich noch besteht, kann die Bundesrepublik Deutschland nicht auf Anspr&#252;che verzichten, Gebiete von den Okkupationsm&#228;chten zur&#252;ckzubekommen, &#252;ber die jedenfalls die Bundesrepublik Deutschland niemals verf&#252;gungsberechtigt war, da sie dar&#252;ber niemals irgendeine Territorialgewalt hatte. Und die dazu noch v&#246;lkerrechtwidrig erlangt wurden. Auch eine solche Nichtigkeit kann daher jede zuk&#252;nftige Reichsregierung zu jeder Zeit gegen eine polnische und russische (und litauische) Okkupationsmacht geltend machen.</p>
<p style="text-align: justify;">Gleichwohl verfolgen die Privatpersonen aus den BRD-Scheinorganen jeden Versuch gesetzestreuer Reichsangeh&#246;riger zur Errichtung der Handlungsf&#228;higkeit des Deutschen Reiches mit eigens daf&#252;r geschaffenen BRD-Scheingesetzen. Sie dr&#228;ngen jegliche diesbez&#252;gliche Bem&#252;hungen in die politisch rechte Ecke und wenden die scheinbar geltenden BRD-Gesetze auf solche Personen an, obwohl sie gegen&#252;ber sich selbst diese nicht mehr beachten wollen.</p>
<p style="text-align: justify;">Das absto&#223;ende Bild der BRD-Rechtsverdreher wird immer deutlicher, wenn man sich vertieft mit den Grundlagen der BRD-Gesetzgebung befasst, welche bekanntlich nach der Gr&#252;ndung im Jahr 1949 davon ausgehen musste, dass es jedenfalls nicht das Recht des handlungsunf&#228;higen Deutschen Reiches sein konnte, sondern lediglich f&#252;r eine westdeutsche Besatzungszone durch das Grundgesetz eine Ordnung unter dem Diktat der 3 westlichen Besatzungsm&#228;chte USA, Gro&#223;britannien und Frankreich aufstellte.</p>
<p style="text-align: justify;">Es galt dabei, dass umfassende Reichsrecht insoweit weiterhin benutzen zu k&#246;nnen, damit nicht das gesamte Recht f&#252;r die Besatzungszeit neu geschrieben werden musste. Was also durchaus eine logische Rechtskontinuit&#228;t in der Besatzungszeit auf einem kleineren Teilgebiet des besetzten Deutschen Reiches sein konnte, entpuppt sich nach der scheinbaren Wiedervereinigung Gesamtdeutschlands, besser der Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches, im Jahr 1990 als nicht mehr verst&#228;ndliches Rechtskonzept ohne innere Logik, welches niemals einen Rechtsstaat definieren kann. Schuld daran sind die nun ebenfalls ohne Kontext im Raum stehenden Einf&#252;hrungsgesetze zum Gerichtsverfassungsgesetz, zur ZPO, zur StPO und auch das Rechtsberatungsgesetz sowie das Bundesbeamtengesetz.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Gerichtsverfassungsgesetz vom 01. Oktober 1879 in der Fassung vom 22. M&#228;rz 1924 (RGBl 1924. S. 299 ) ist nach der Reichsverfassung das bedeutendste Gesetz und die Grundlage auch f&#252;r die ZPO und StPO.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Gerichtsverfassungsgesetz wurde durch das Einf&#252;hrungsgesetz zum Gerichtsverfassungs-Gesetz installiert, welches mit Datum 27. Januar 1877 im RGBl 1877, Seite 77 ver&#246;ffentlicht wurde. Im Gegensatz zum GVG selbst ist es trotz vieler &#196;nderungen in der OMF-BRD als nichtstaatliches Besatzungskonstrukt der Siegerm&#228;chte in den drei westlichen Besatzungszonen (Trizone) nicht in neuer Fassung bekannt gegeben worden. Die nachfolgenden Textnachweise werden f&#252;r das EGGVG aus KISSEL, Gerichtsverfassungs-Gesetz Kommentar, Verlag C.H. Beck, 3. Auflage 2001, wiedergegeben. So hei&#223;t es dort und wohl auch noch heute in:</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">EGGVG § 1 (Inkrafttreten)</span><br />
Das Gerichtsverfassungsgesetz tritt im ganzen Umfang des Reichs an einem durch Kaiserliche Verordnung mit Zustimmung des Bundesrates festzusetzenden Tage, sp&#228;testens am 01. Okt. 1879, gleichzeitig mit der in § 2 des Einf&#252;hrungsgesetzes der Zivilprozessordnung vorgesehenen Geb&#252;hrenordnung in Kraft.
</p>
<p style="text-align: justify;">Der in § 1 festgelegte, unabdingbar notwendige territorial-r&#228;umliche Erstreckungsbereich des GVG wird in den Kommentaren je nach den ver&#228;nderten Grenzen des Deutschen Reiches im Lauf der Geschichte beschrieben, was in der BRD von 1949 dann entg&#252;ltig zum juristischen Kurzschluss f&#252;hren musste, weil diese nicht durch &#8220;ver&#228;nderte Reichsgrenzen&#8221; r&#228;umlich beschrieben werden konnten.</p>
<p style="text-align: justify;">Hierbei ist zu ber&#252;cksichtigen, dass das EGGVG die Begriffe Reich, Reichsgrenzen, L&#228;nder, Bundesrat u. a. nach der weiterhin geltenden Weimarer Verfassung verwendet, was in der OMF-BRD zu weiteren stillschweigend geduldeten Irrt&#252;mer bez&#252;glich der Rechtslage insbesondere nach dem 03.10.1990 f&#252;hren sollte, bis das Deutsche Volk der Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches entg&#252;ltig durch Zuwanderung und Vermischung seine Rechtsanspr&#252;che weder einfordern noch durchsetzen kann.</p>
<p style="text-align: justify;">Ganz irrsinnig erweisen sich die juristischen Wahrer eines angeblichen Rechtsstaates des vereinigten Deutschlands (BRdvD) bei Betrachtung von EGGVG § 3, Absatz (2), indem durch eine Kaiserliche Verordnung dem Bundesgerichtshof &#8211; ausgetauschter BRD-Begriff f&#252;r das Reichsgericht &#8211; die Gerichtsbarkeit &#252;bertragen werden kann:</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">EGGVG § 3 (&#220;bertragung der Gerichtsbarkeit)</span><br />
(2) Auch kann die Gerichtsbarkeit letzter Instanz in den vorerw&#228;hnten Sachen auf Antrag des betreffenden Bundesstaates mit Zustimmung des Bundesrats durch Kaiserliche Verordnung dem Bundesgerichtshof &#252;bertragen werden.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">EGGVG § 11 (Verfolgung von Beamten)</span><br />
(2) Unber&#252;hrt bleiben die landesgesetzlichen Vorschriften &#8230; mit der Ma&#223;gabe:
</p>
<p style="text-align: justify;">2. dass in den Bundesstaaten, in welchen ein oberster Verwaltungsgerichtshof besteht, die Vorentscheidung diesem, in den anderen Bundesstaaten dem Reichsgericht zusteht.</p>
<p style="text-align: justify;">Der im EGGVG definierte r&#228;umliche Geltungsbereich f&#252;r das GVG hebt f&#252;r die OMF-BRD entsprechend § 1 nach der Randnummer 12 auf das GG Art. 23 a. F. ab. Da dieser Artikel 23 a. F. aber bekanntlich wohl am 18.07.1990, sp&#228;testens am 29.09.1990 &#8211; mehrfach gerichtlich best&#228;tigt &#8211; ersatzlos aufgehoben wurde, verlor auch das GVG sein juristisches Fundament. Der gleiche Kommentar ignoriert &#8211; f&#252;r BRD-Juristen typisch zur Aufrechterhaltung ihrer Verschw&#246;rung gegen das Deutsche Reich und die Staatsangeh&#246;rigen desselben &#8211; diese Tatsache und behauptet nach Randnummer 19 ff nunmehr ab dem 03.10.1990 einfach eine gesamtdeutsche Geltung f&#252;r das GVG; ohne dass noch eine unabdingbare, eindeutige territorial-r&#228;umliche Erstreckung aus dem Grundgesetz abgeleitet werden kann. Deutschland ist nach der V&#246;lkerrechtslage nicht nur das Teilgebiet des Deutschen Reiches, welches die Besatzungszonen Berlin, Westdeutschland und Mitteldeutschland, sondern weiterhin die augenblicklich noch annektierten Reichsgebiete besonders in Ostpreu&#223;en und Polen umfasst. Insoweit haben die in Kollaboration mit den Siegerm&#228;chten gegen ihr eigenes Volk Hochverrat betreibenden BRD-&#196;mterursupatoren auch das EGGVG dazu benutzt, eine juristisch v&#246;llig undurchschaubare, unklare und widerspr&#252;chliche Gesetzeslage zu konstruieren, um sich pers&#246;nlich zum Nachteil des Deutschen Reiches und den Reichsangeh&#246;rigen zu bereichern.</p>
<p style="text-align: justify;">Das EGGVG kann also das st&#228;ndig ver&#228;nderte GVG der OMF-BRD weder st&#252;tzen noch diesem sp&#228;testens nach dem 29.09.1990 eine Rechtskraft bewahren. Ebenso wie das GG mangels eindeutigem, unabdingbarem territorial-r&#228;umlichem Geltungsbereich nichtig ist, ist daher auch das GVG aus gleichem Grund nichtig und wird auch nicht nachtr&#228;glich durch Gewohnheitsrecht oder die normative Kraft des Faktischen gest&#252;tzt. Gesamtdeutschland ist kein eindeutig bestimmter territorial-r&#228;umlicher Bereich f&#252;r ein in der BRD konstruiertes Gesetz. Ein solcher unbestimmter Geltungsbereich konnte auch nach dem 29.09.1990 durch privat Handelnde im OMF-BRD-Bundestag nicht mehr definiert und durchgesetzt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Und damit wird es notwendig, auch andere Einf&#252;hrungsgesetze des Deutschen Reiches, welche die OMF-BRD unter unausgesprochener Verdrehung der in diesen verwendeten Bezeichnungen mit anderen Inhalten und Bedeutungen zun&#228;chst auf Zeit verwendet hat, n&#228;her zu untersuchen. Der OMF-BRD kann durch die Versuche der Aufrechterhaltung n&#228;mlich dadurch nachgewiesen werden, dass sie f&#252;r die Siegerm&#228;chte nach der Schaffung des neuen Besatzungskonstruktes BRdvD durch Zusammenfassung von OMF-BRD und SBZ-DDR ab dem 03.10.1990 auch vort&#228;uschen soll, das wiedervereinigte Deutsche Reich zu sein.</p>
<p style="text-align: justify;">Gleichzeitig verweigern aber s&#228;mtliche BRD-Beh&#246;rden und &#196;mter auf alle Nachfragen und Antr&#228;ge bis heute, die Staatsangeh&#246;rigkeit der wahren Deutschen, die die Reichsangeh&#246;rigkeit zum Deutschen Reich besitzen m&#252;ssen, korrekt in den von ihr ausgegebenen Identit&#228;tspapieren zu bescheinigen, um durch ihre verwerfliche und v&#246;lkerrechtswidrige Einwanderungspolitik den vielen illegal Scheineingeb&#252;rgerten in die BRD durch BRD-&#196;mter nicht erl&#228;utern zu m&#252;ssen, dass sie niemals Staatsangeh&#246;rige des Deutschen Reiches sein k&#246;nnen.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Einf&#252;hrungsgesetz zur Einf&#252;hrung der Zivilprozessordnung EGZPO datiert vom 30. Januar 1877 (RGBl 1877, S. 244):</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">EGZPO § 1 (Inkrafttreten)</span><br />
Die Zivilprozessordnung tritt im ganzen Umfang des Reichs gleichzeitig mit dem Gerichtsverfassungs-Gesetz in Kraft.
</p>
<p style="text-align: justify;">Nach BAUMBACH/LAUTERBACH/ALBERS/HARTMANN, Zivilprozessordnung, 60. Auflage 2002, EGZPO, § 1, Rn 1, sollen GVG und ZPO seit dem 03.10.1990 im gesamten Bundesgebiet einschlie&#223;lich der fr&#252;heren DDR und Ost-Berlin gelten. Dieses Gebiet wird also durch juristische Rabulistik entweder mit Gesamtdeutschland oder gar dem Deutschen Reich gleichgesetzt, ohne dass dieses nach Vorstehendem noch nachvollziehbar w&#228;re. Es ist dieses perfide Vorgehen aller berufst&#228;tigen, dem Standesrecht der BRD-Juristen Verschworenen, die sich heimlich und unausgesprochen Zug um Zug den Anschein geben wollen, das Deutsche Reich zu vertreten, welches sie selbst durch Unterdr&#252;ckung der Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches und der Veruntreuung von Reichsverm&#246;gen und -gebieten gleichzeitig artikulations- und handlungsunf&#228;hig halten wollen. Dazu passt aber die von ihnen noch m&#252;hsam aufrechterhaltene Fiktion einer haltbaren juristischen Gesetzeskonstruktion f&#252;r eine scheinbare Rechtsstaatlichkeit in der BRD l&#228;ngst nicht mehr. Und so wird die T&#228;uschung in allen BRD-Gesetzen fortgesetzt und verst&#228;rkt:</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">EGZPO § 2 (Kostenwesen)</span><br />
Das Kostenwesen in b&#252;rgerlichen Rechtsstreitigkeiten wird f&#252;r den ganzen Umfang des Reichs durch die Geb&#252;hrenordnung geregelt.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">EGZPO § 13 (Verh&#228;ltnis zu den Reichsgesetzen)</span><br />
(1) Die prozessrechtlichen Vorschriften der Reichsgesetze werden durch die Zivilprozessordnung nicht ber&#252;hrt.
</p>
<p style="text-align: justify;">(2) hebt einige Vorschriften besonders auf</p>
<p style="text-align: justify;">(3), (4) fortgefallen</p>
<p style="text-align: justify;">Die widerspr&#252;chliche und unsinnige juristische Rechtskonstruktion in den Besatzungskonstrukten OMF-BRD und BRdvD setzt sich auch mit der behaupteten fortgesetzten G&#252;ltigkeit des Einf&#252;hrungsgesetzes zur Strafprozessordnung (EGStPO) nahtlos fort. So wie eine L&#252;ge die n&#228;chste nach sich zieht.</p>
<p style="text-align: justify;">Das EGStPO datiert vom 01. Februar 1877 (RGBl 1877, S. 346). Die folgenden Ausz&#252;ge zu diesem Gesetz stammen von LEMKE/JULIUS/KREHL u.a. aus dem Heidelberger Kommentar zur Strafprozessordnung, 2. Auflage 1999, S.2010-2011.</p>
<p style="text-align: justify;">Dort liest man &#8211; als Auszug! &#8211; und sonst nichts:</p>
<p style="text-align: justify;">EGStPO § 1 (Inkrafttreten)</p>
<p style="text-align: justify;">EGStPO § 2 (gegenstandslos)</p>
<p style="text-align: justify;">EGStPO § 3 (Anwendungsgebiet) entspricht wortgleich der Ausf&#252;hrung im Deutschen Reichsgesetzbuch f&#252;r Industrie, Handel und Gewerbe von 1912. § 4 ist gegenstandslos.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">EGStPO § 5 (Sonstige Reichsgesetze)</span><br />
(1) Die prozessrechtlichen Vorschriften der Reichsgesetze werden durch die Strafprozessordnung nicht ber&#252;hrt.
</p>
<p style="text-align: justify;">Im oben angef&#252;hrten Reichsgesetzbuch findet man auch auf Seite 867 den Wortlaut des Paragraphen 1, wonach einem nach Kenntnisnahme dieser gesamten Ausarbeitung schnellstens bewusst wird, warum der Heidelberger Kommentar diesen nicht vorstellt; weil er n&#228;mlich keine schlafenden Juristen, bzw. Reichsb&#252;rger wecken wollte:</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">EGStPO § 1: (Inkrafttreten)</span><br />
(1) Die Strafprozessordnung tritt im ganzen Umfang des Reichs gleichzeitig mit dem Gerichtsverfassungs-Gesetz in Kraft
</p>
<p style="text-align: justify;">Im noch geltenden Bundesbeamtengesetz wird unter dem Abschnitt IX (&#220;bergangs- und Schlussvorschriften) der Art. 185 vorgestellt:</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">BBG § 185 (Reichsgebiet)</span><br />
Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen , nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31.Dezember 1937.
</p>
<p style="text-align: justify;">Das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) vom 13.12.1935, RGBL I S. 1478, wurde gegen j&#252;dische Rechtsanw&#228;lte erlassen, die nach Entzug ihrer Anwaltszulassung durch die Nationalsozialisten an einer Beratung ihrer j&#252;dischen Mitb&#252;rger gehindert werden sollten. Die BRD-Juristen haben dieses Gesetz zu einer Waffe gegen alle Aufkl&#228;rungs-, Ausbildungs- und Hilfsangebote von Nichtjuristen f&#252;r ihre nichtjuristischen Mitb&#252;rger gewendet, um den auch hier ausf&#252;hrlich dargestellten Hochverrat gegen das eigene Volk der Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches ungest&#246;rter durchf&#252;hren zu k&#246;nnen. In der noch g&#252;ltigen Fassung vom 21.06.2002 hei&#223;t es dort:</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">RBerG Artikel 1§ 1 (Erlaubnis)</span><br />
(1) Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschlie&#223;lich der Rechtsberatung und der Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen, darf gesch&#228;ftsm&#228;&#223;ig &#8211; ohne Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflicher oder entgeltlicher und unentgeltlicher T&#228;tigkeit &#8211; nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zust&#228;ndigen Beh&#246;rde die Erlaubnis erteilt ist.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">RBerG Artikel 1§ 8 (Strafbestimmung)</span><br />
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
</p>
<p style="text-align: justify;">1. fremde Rechtsangelegenheiten gesch&#228;ftsm&#228;&#223;ig besorgt, ohne die nach diesem Artikel erforderliche Erlaubnis zu besitzen, &#8230;</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">RBerG Artikel 5 (Ausf&#252;hrungsvorschriften)</span><br />
(1) Die Ausf&#252;hrungsvorschriften werden im Einvernehmen mit den beteiligten Reichsministern zu Artikel 1 dieses Gesetzes von dem Reichsminister der Justiz &#8230; erlassen. Hierbei k&#246;nnen erg&#228;nzende Bestimmungen getroffen, insbesondere Einschr&#228;nkungen oder Erweiterungen der Erlaubnispflicht bestimmt werden.
</p>
<p style="text-align: justify;">Das es in der OMF-BRD, bzw. BRdvD weder Reichsminister, Reichskanzler, Reichsl&#228;nder noch den Bundesrat, bestehenden aus den F&#252;hrungen der Reichsl&#228;nder gegeben hat, sind die Gesetze auch unm&#246;glich zu erf&#252;llen und wiederum nichtig!</p>
<p style="text-align: justify;">Die vorstehenden Fundstellen in BRD-Gesetzen beweisen, dass es keinerlei nachvollziehbare und einheitlich schl&#252;ssige Rechtsgrundlagen f&#252;r eine rechtsstaatskonforme Justizgew&#228;hrleistungsverpflichtung in Deutschland gibt. Je nach Bedarf tarnen und t&#228;uschen s&#228;mtliche dem juristischen Standesrecht nun in der BRdvD verschworenen Hochverr&#228;ter im Wege der Amtsanma&#223;ung und Personenausweisf&#228;lschungen eine T&#228;tigkeit im Sinne des Deutschen Reiches oder wahlweise nach den Vorgaben des aufoktroyierten, gleichwohl nichtig gewordenen Grundgesetzes als Besatzerdiktat vor, um rechtbegehrende Staatsangeh&#246;rige des Deutschen Reiches nach Belieben zu diskreditieren, zu verfolgen und notfalls &#246;konomisch, psychisch und physisch zu vernichten. Gleichzeitig unterlaufen sie damit regelm&#228;&#223;ig und vors&#228;tzlich den Anspruch auf Wiederherstellung der Handlungsf&#228;higkeit des Deutschen Reiches, obwohl noch kaum ein ma&#223;geblich f&#252;r dieses bis 1945 Handelnder seit der Besetzung durch die Alliierten lebt. Bedroht, geknechtet und ausgepl&#252;ndert werden durch die BRdvD-Juristen nach dem Willen der Siegerm&#228;chte und aller UN-Mitglieder deshalb v&#246;llig unschuldige deutsche Sp&#228;t- und Nachgeborene.</p>
<p style="text-align: justify;">Dazu fehlt in der BRdvD, hier nachgewiesen, jegliche menschen- und v&#246;lkerrechtliche Legitimation und auch die Zustimmung aus dem deutschen Volk, welches sich nur aus den Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches zusammensetzen kann. Dessen Stimmrecht durfte und darf auch nicht durch scheineingeb&#252;rgerte Ausl&#228;nder und Staatenlose ausgehebelt werden.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Fazit:</span><br />
In der OMF-BRD, bzw. BRdvD, gab und gibt es niemals eine rechtskraftf&#228;hige beh&#246;rdliche Ma&#223;nahme, Anordnung oder irgend eine gerichtliche Entscheidung.
</p>
<p style="text-align: justify;">Mit der Eingabe dieser Ausarbeitung an BRD-Organe, -Strukturen und -&#196;mter nimmt sich der/die Eingebende das Recht, bis zur Herstellung eines verl&#228;sslichen Rechtsstaates Deutsches Reich keine gegen ihn/sie gerichtete Ma&#223;nahme oder Entscheidung anzuerkennen und auf seinen/ihren Rechtsanspr&#252;chen ohne Verj&#228;hrungsanerkennung dergestalt zu beharren, dass er/sie, bzw. seine/ihre jeweiligen Rechtsnachfolger die Anspr&#252;che bis zur vollst&#228;ndigen Befriedigung &#8211; auch durch die gesamtschuldnerisch haftenden BRD-Erf&#252;llungsgehilfen pers&#246;nlich &#8211; erheben werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Es wurde inzwischen zu obigen Erl&#228;uterungen nat&#252;rlich bekannt, dass die BRD-Strukturen gerade daran arbeiten, alle Fundstellen in den Gesetzen mit Bezugnahmen auf den Begriff &#8220;Reich&#8221; auszumerzen, nachdem sie wohl glauben, dass die in der BRD betriebene Gehirnw&#228;sche endlich vollendet oder Gewohnheitsrecht endlich akzeptiert sein k&#246;nnte.</p>
<p style="text-align: justify;">Das &#8220;verk&#252;ndungsreife&#8221; Gesetz &#252;ber die Bereinigung des Bundesrechts im Zust&#228;ndigkeitsbereich der Justiz kann aber weder f&#252;r das Deutsche Reich erlassen werden, noch mit einer nachvollziehbaren Legitimation von BRD-Strukturen ernsthaft festgesetzt werden. Im Gesetzentwurf des BMJ werden dazu auf Seite 117 zu einigen Grundfragen der Bereinigung in den Folgen zur Aufhebung Stellung genommen, die auch f&#252;r das hier vorliegende Verfahren wichtig sind.</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Weil die Aufhebungen erst mit Inkrafttreten des Rechtsbereinigungsgesetzes wirksam werden, ist eindeutig, dass Rechtsfolgen, die durch aufgehobene Vorschriften oder mit deren Hilfe bereits herbeigef&#252;hrt worden sind, durch die Aufhebung nicht ber&#252;hrt werden. Weder tritt durch die Aufhebung der fr&#252;here Rechtszustand wieder ein, noch werden die Rechtskraft und Bestandskraft von Urteilen und Bescheiden, die auf den aufgehobenen Vorschriften gr&#252;nden, angetastet.</p>
<p style="text-align: justify;">Aber auch dann, wenn &#252;ber den Eintritt von Rechtsfolgen nicht vor Beh&#246;rden und Gerichten gestritten und dar&#252;ber nicht beh&#246;rdlich oder gerichtlich befunden worden ist, besteht kein Grund zur Sorge, dass ein auf einer aufgehobenen Vorschrift basierender Anspruch nicht mehr verfolgt werden k&#246;nnte.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Mit der scheinbar rechtskraftf&#228;higen Annahme dieses Gesetzes nach unwesentlichen &#196;nderungen durch den Bundesrat der BRdvD am 16.02.2006 und der Ver&#246;ffentlichung im Bundesgesetzblatt 2006 Teil I, Nr. 18, vom 24.04.2006 ist die Rechtslage wie folgt festzuhalten:</p>
<p style="text-align: justify;">Den oben angef&#252;hrten Gesetzen unterhalb des Grundgesetzes fehlen jetzt nicht nur die eindeutig nachvollziehbaren territorial-r&#228;umlichen Erstreckungen durch die irref&#252;hrende Begriffsverwendung &#8221; im ganzen Umfang des Reiches&#8221;, sondern sie vermeiden jetzt jegliche Beschreibungen ihrer Geltungsbereiche.</p>
<p style="text-align: justify;">Wenn also hier ger&#252;gt wird, dass der BRD-Justiz jegliche rechtstaatskonforme Rechtsgrundlage fehlt und ausschlie&#223;lich das nach der Weimarer Verfassung gesetzte Reichsrecht f&#252;r sie gilt, wei&#223; sie also auch, dass das BVerfG als Teil einer illegalen BRD Struktur dem unw&#252;rdigen Treiben der BRD-&#196;mterursupatoren kein Ende bereiten wird. Das h&#228;tten dann die befassten Richter sp&#228;ter nach den internationalen Rechtsbehelfen oder der Befreiung von Gewaltherrschaft zu verantworten.</p>
<p style="text-align: justify;">BRD-Scheinrichter an allen BRD-Gerichten haben als Volljuristen deshalb trotzdem die Pflicht, zur F&#252;hrung von Gerichtsprozessen nicht nur sehr sachkundig zu sein, sondern auch zu erkennen, dass ihnen jegliche Rechtsgrundlagen durch die nichtigen GVG, StPO und ZPO fehlen, um eine gesetzliche Richterfunktion aus&#252;ben zu k&#246;nnen.</p>
<p style="text-align: justify;">Sie haben alle Verfahren nach GG Art. 100 deshalb bis zu einer grunds&#228;tzlichen Kl&#228;rung sofort an das BVerfG abzugeben, an dem zwar kein Anwaltszwang existiert &#8211; aber auch ein Nichtjurist noch niemals ohne Anwalt rechtsstaatskonformes Recht erhalten hat!</p>
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		<title>Fakt Nr.25: BRD verwendet illegal Reichswappen und -Gesetze zur Irref&#252;hrung</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Sep 2009 00:58:58 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Zur planm&#228;&#223;igen T&#228;uschung der BRD-Organe in der Absicht, das Deutsche Reich auf immer handlungsunf&#228;hig zu belassen und in das Vergessen zu bringen, geh&#246;rt auch die Verwendung von Reichsinsignien, Amtsbezeichnungen und Reichsgesetze. Der Pr&#228;sident des Bundesverwaltungsamt in K&#246;ln betreibt dazu mit seinen Erf&#252;llungsgehilfen im vollen Wissen um die Illegalit&#228;t seines Handeln durch zahlreiche schon vorgelegte Einspr&#252;che [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Zur planm&#228;&#223;igen T&#228;uschung der BRD-Organe in der Absicht, das Deutsche Reich auf immer handlungsunf&#228;hig zu belassen und in das Vergessen zu bringen, geh&#246;rt auch die Verwendung von Reichsinsignien, Amtsbezeichnungen und Reichsgesetze.</p>
<p><span id="more-76"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Der Pr&#228;sident des Bundesverwaltungsamt in K&#246;ln betreibt dazu mit seinen Erf&#252;llungsgehilfen im vollen Wissen um die Illegalit&#228;t seines Handeln durch zahlreiche schon vorgelegte Einspr&#252;che dennoch weitere Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen angeblicher Verwendung des Bundeswappen, das die BRD vom Deutschen Reich geklaut hat. Aufgrund seines Angriffs am 28.01.2005 gegen die Erfassungsstelle f&#252;r Regierungskriminalit&#228;t, Justizverbrechen und Amtmissbrauch in der BRD auf der Internetseite www.teredo.de wurde er auf folgendes hingewiesen:</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Bekanntmachung, betreffend das Reichswappen und den Reichsadler</span><br />
Vom 11. November 1919.
</p>
<p style="text-align: justify;">Auf Grund eines Beschlusses der Reichsregierung gebe ich hiermit bekannt, da&#223; das Reichswappen auf goldgelben Grunde den eink&#246;pfigen schwarzen Adler zeigt, den Kopf nach rechts gewendet, die Fl&#252;gel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und F&#228;nge von roter Farbe.</p>
<p style="text-align: justify;">Wird der Reichsadler ohne Umrahmung dargestellt, so sind das gleiche Bild und die gleichen Farben, wie beim Adler im Reichswappen, zu verwenden, doch sind die Spitzen des Gefieders nach au&#223;en gerichtet.</p>
<p style="text-align: justify;">Die im Reichsministerium des Innern verwahrten Muster sind f&#252;r die heraldische Gestaltung des Reichswappens ma&#223;gebend. Die k&#252;nstlerische Ausgestaltung bleibt f&#252;r jeden besonderen Zweck vorbehalten.</p>
<p style="text-align: justify;">Berlin, den 11. November 1919.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Reichspr&#228;sident Ebert Der Reichsminister des Innern Koch</p>
<p style="text-align: justify;">Und das hat das Besatzungskonstrukt BRD trotz weiterhin bestehendem Deutschen Reich versucht:</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Bekanntmachung betreffend das Bundeswappen und den Bundesadler</span><br />
Vom 20. Januar 1950.
</p>
<p style="text-align: justify;">Auf Grund eines Beschlusses der Bundesregierung gebe ich hiermit bekannt, da&#223; das Bundeswappen auf goldgelbem Grund den eink&#246;pfigen schwarzen Adler zeigt, den Kopf nach rechts gewendet, die Fl&#252;gel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und F&#228;nge von roter Farbe.</p>
<p style="text-align: justify;">Wird der Bundesadler ohne Umrahmung dargestellt, so sind das gleiche Bild und die gleichen Farben wie beim Adler im Bundeswappen zu verwenden, doch sind die Spitzen des Gefieders nach au&#223;en gerichtet.</p>
<p style="text-align: justify;">Die im Bundesministerium des Innern verwahrten Muster sind f&#252;r die heraldische Gestaltung des Bundeswappens ma&#223;gebend. Die k&#252;nstlerische Ausgestaltung bleibt f&#252;r jeden besonderen Zweck vorbehalten.</p>
<p style="text-align: justify;">Bonn den 20. Januar 1950.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Bundespr&#228;sident Theodor Heuss Der Bundeskanzler Adenauer Der Bundesminister des Innern Heinemann</p>
<p style="text-align: justify;">Schon durch die bereits im Jahre 1950 wortgleiche &#220;bernahme der Beschreibung des Reichswappen ist die hinterlistige Absicht der BRD und ihrer Organe gemeinsam mit den Westm&#228;chten offen gelegt, dem Deutschen Reich w&#228;hrend dessen vor&#252;bergehender Handlungsunf&#228;higkeit die Hoheitszeichen zu entwenden. Das ist mit Hochverrat gegen&#252;ber dem Deutschen Reich bzw. den Reichsstaatsangeh&#246;rigen gleich zu setzen &#8211; und widerspricht auch der Gesetzesauslegung nach dem Grundgesetz. Etwaige Markenanmeldungen der BRD w&#228;ren gem&#228;&#223; § 50 Abs. 1 Nr. 4 MarkenG danach auch b&#246;sgl&#228;ubig erworben und sind nichtig!</p>
<p style="text-align: justify;">Im Internet sind die beschriebenen Sachverhalte ebenfalls ausf&#252;hrlich beschrieben. So kann man unter einer Website von Peter Endebrooks Spielkartenstempel aus Deutschlands Geschichte finden. Danach wurden z. B. die folgenden Steuer-Stempel in Deutschland von 1929 bis 1931 sowie von 1931 bis 1936 benutzt:</p>
<p style="text-align: justify;">Urkundsbeweis: <a rel="external" href="http://www.unics.uni-hannover.de/rrzn/endebrock/pers-home-de.html" target="_blank">www.unics.uni-hannover.de/rrzn/endebrock/pers-home-de.html</a></p>
<p style="text-align: justify;">Der Erlass &#252;ber die Dienstsiegel ( Anlage 1: Reichsgesetzblatt 1922, I S. 329, herausgegeben vom Reichsverlagsamt im Jahre 1930 ) legt fest wer die &#8220;Dienstsiegel und Verwendung des Reichsadlers auf amtlichen Schildern und Drucksachen&#8221; verwenden darf.</p>
<p style="text-align: justify;">Somit steht einwandfrei fest, dass die BRD – Organe einschlie&#223;lich Bundesverwaltungsamt den Reichsadler unbefugt beanspruchen und benutzen, da ihre Bevollm&#228;chtigung durch den Besatzungsvorbehalt entfallen ist und vorerst mindestens ihre v&#246;lkerrechtliche Legitimation insgesamt bestritten wird.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Irref&#252;hrung f&#252;hrt z. B. dazu, dass auf dem so genannten Bundespersonalausweis der so genannte Bundesadler und das Reichsadler-Wappen neuerdings gleichzeitig benutzt werden, um die Beanspruchung einer Vertretungsvollmacht f&#252;r das Deutsche Reich durch Gew&#246;hnung zu bewirken. Das treuwidrige Verhalten aller BRD-Organe gegen das Deutsche Reich erlaubt diese Wirkung niemals.</p>
<p style="text-align: justify;">Im folgenden wird die BRD-Gewaltaus&#252;bung zus&#228;tzlich auch als illegal nach dem Grundgesetz und der derzeitigen menschenrechtsfeindlichen Rechtsaus&#252;bung festgestellt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">In hunderten von Schauprozessen werden seit Jahren durch die BRdvD-Justiz vorrangig aus politischen Gr&#252;nden Staatsangeh&#246;rige des Deutschen Reiches mit unmittelbarer Reichsangeh&#246;rigkeit wider besseren Wissens durch die Mitarbeiter Lipski, Dahmen und Just des Bundesverwaltungsamtes in K&#246;ln wegen der Benutzung ihres Reichswappens mit Bu&#223;geldbescheiden verfolgt und von rechtsbeugenden Richtern am AG K&#246;ln verurteilt.</p>
<p style="text-align: justify;">Urkundsbeweis: BRdvD benutzt unbefugt und rechtswidrig Reichswappen in b&#246;ser Absicht</p>
<p style="text-align: justify;">Urkundsbeweis: Schutz der Reichsfarben, Reichswappen und Reichsflaggen</p>
<p style="text-align: justify;">Urkundsbeweis: Abbildung der von der BRdvD benutzten Reichswappen</p>
<p style="text-align: justify;">Im Bestand des so genannten Bundesverfassungsgerichtes wurde der Titel &#8220;Die Hoheitszeichen des Deutschen Reiches, Wappen, Flaggen und Kokarden&#8221;, herausgegeben vom Reichsministerium des Innern, Berlin, Reichsverlagsamt 1930, 14 Seiten mit Illustrationen, zur normalen Ausleihe gef&#252;hrt.</p>
<p style="text-align: justify;">Nachdem zur Wahrung der Rechte des Deutschen Reiches und seiner Staatsangeh&#246;rigen in den angef&#252;hrten Bu&#223;geldverfahren eine Ausleihe beim BVerfG beantragt wurde, wurde mitgeteilt, dass das Werk in ein &#8220;Bestandserhaltungsprojekt&#8221; ausgelagert sei und nicht mehr zur Ausleihe zur Verf&#252;gung steht. Es ist also festzustellen, dass das BVerfG offensichtlich systematisch die Rechtsliteratur zur Geschichte des Deutschen Reiches wie auch ebenso im Falle der Ver&#246;ffentlichung &#8220;Der r&#228;umliche Geltungsbereich von Verwaltungsakten&#8221;, Dissertation an der Uni G&#246;ttingen 1952, systematisch den Nachfragen der interessierten deutschen &#214;ffentlichkeit durch &#8220;Auslagerung&#8221; entzieht, weil diese den Br&#252;chen in der BRdvD-Legitimation auf die Spur gekommen ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Wie die obigen Ausz&#252;ge zeigen, wird sich das aber auf Dauer kontraproduktiv gegen die Verteidigungsversuche f&#252;r eine v&#246;lkerrechtswidrige und bereits untergegangene Grundgesetzgebung f&#252;r die Bundesrepublik Deutschland auswirken, weil das damit begangene Unrecht augenscheinlich wird. In allen laufenden und neuen Rechtsbehelfen kann nach ZPO § 142 auch die Vorlage dieser Ver&#246;ffentlichung gefordert werden, weil damit das rechtsgrundlagenlose Handeln von BRdvD-Organen wie zum Beispiel im Wappenstreit beweisbar wird.</p>
<p style="text-align: justify;">Wertet man die obigen Abbildungen zu den Reichswappen aus, so stellt man auch fest, dass sich alle BRdvD-Beh&#246;rden auf die Verwendung des Amtsschildes der Reichswehr verst&#228;ndigt haben. Daraus ist zu schlie&#223;en, dass sie durchaus bewusst den Charakter ihrer Gewaltenstellung dokumentieren wollten, ein Treppenwitz der Geschichte!</p>
<p style="text-align: justify;">Und wenn die BRdvD schon 1950 (?) das Deutsche Reich sein wollte, erhebt sich die einfache Frage, warum sie eine &#252;berhaupt neue Wappenverordnung brauchte und ohne nachvollziehbare Begr&#252;ndung nur Teile der Hoheitszeichen des Reiches &#252;bernommen hat</p>
<p style="text-align: justify;">Unter www.rechtliches.de hat Mark Obrembalski den vollen Wortlaut des Rechtsberatungsgesetz (RBerG) vom 13.12.1935, RGBL I S. 1478, zuletzt ge&#228;ndert durch Gesetz zur &#196;nderung des Einf&#252;hrungsgesetzes zur Insolvenzordnung und anderer Gesetze vom 19. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3836), in das Internet gestellt.</p>
<p style="text-align: justify;">Wegen der erheblichen Impertinenz von BRD-Organen in Amtsanma&#223;ung ohne rechtliche Grundlage bei der Verfolgung von deutschen Reichsstaatsangeh&#246;rigen, die sich aus deren Gewaltherrschaft endlich befreien wollen, wird nunmehr nachgewiesen, dass sich sogar BRD-Scheinminister nicht entbl&#246;den, sich selbst als Reichsminister zu bezeichnen, s. Artikel 5 des Rechtsberatungsgesetzes:</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;(1) Die Ausf&#252;hrungsvorschriften werden im Einvernehmen mit den beteiligten Reichsministern zu Artikel 1 dieses Gesetzes von dem Reichsminister der Justiz &#8230; erlassen. Hierbei k&#246;nnen erg&#228;nzende Bestimmungen getroffen, insbesondere Einschr&#228;nkungen oder Erweiterungen der Erlaubnispflicht bestimmt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">(2) (au&#223;er Kraft)&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Die T&#228;uschung der B&#252;rger hat in der BRdvD schlicht und einfach System!</span><br />
Zur Abwehr von weiteren Bu&#223;geldbescheiden wird die zus&#228;tzliche Eingabe folgender Ausf&#252;hrungen als Einspruch empfohlen, wenn man nicht die ganzen 37 Punkte vorlegt:
</p>
<p style="text-align: justify;">Nach G&#214;HLER, Ordnungswidrigkeitengesetz, 12. Auflage, § 124 Rn. 5, sind Staatssymbole eines anderen Staates nicht durch dieses Gesetz gesch&#252;tzt.</p>
<p style="text-align: justify;">Nach LEMKE/MOSBACHER, Ordnungswidrigkeitengesetz, 2. Auflage 8/2005, § 124, Rn. 6, handelt nicht unbefugt, wer aus sonstigen Gr&#252;nden zur Benutzung berechtigt ist. Der amtliche Anschein nach OMF-BRdvD-Gesetzen kann nicht auf eindeutig erkennbare Merkmale eines anderen Staates angewendet werden, s. OLG Stuttgart, 4 Ws 98/06 vom 25.04.2006.</p>
<p style="text-align: justify;">Karlsruher Kommentar, Ordnungswidrigkeitengesetz, 3. Auflage 2006, Rn. 10, l&#228;sst bei Sozialer Ad&#228;quanz, hier der Schutz der Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches mit unmittelbarer Reichsangeh&#246;rigkeit vor &#220;bergriffen der OMF-BRdvD auf ihrem eigenen Reichsgebiet, ebenfalls keinen rechtgrundlagenlosen Verfolgungsanspruch entstehen.</p>
<p style="text-align: justify;">Im &#252;brigen wurde bisher der vorgestellte tats&#228;chliche Sachverhalt bei der Benutzung des Reichswappens in rechtfertigendem Notstand, Notwehr und Gesch&#228;ftsf&#252;hrung ohne Auftrag nicht nachvollziehbar widerlegt. Es wurde auch noch nicht nachgewiesen, wie die OMF-BRdvD den Unterschied zwischen dem Reichswappen und dem Bundeswappen feststellt.</p>
<p style="text-align: justify;">Die OMF-BRdvD ist auch kein Staat und kann damit kein &#8211; eigenes &#8211; Staatssymbol haben. Dazu fehlt es ihr einfach an einem eigenen Staatsvolk, u. a. weil alle OMF-BRD- und OMF-BrdvD-Ein&#8221;deutsch&#8221;ungen nichtig sind und f&#252;r immer bleiben. Die OMF-BRdvD kann keine Reichsangeh&#246;rigkeit verleihen und Deutscher ist nur, wer die unmittelbare Reichsangeh&#246;rigkeit besitzt (RuStAG von 1913 und StAG von 1999).</p>
<p style="text-align: justify;">Insoweit ist kein Vorsatz f&#252;r eine Rechts&#252;bertretung nachzuweisen, weil es ihn nicht gibt.</p>
<p style="text-align: justify;">Und neben den vielen anderen rechtsgrundlagenlosen Handlungen der Handlanger im BVA K&#246;ln sollte auch ber&#252;cksichtigt werden, dass diese wider besseren Wissens um die BRdvD-Vorschriften zur Verfolgungsverj&#228;hrung nach OWiG § 31 versp&#228;tete Bu&#223;geldbescheide gegen von ihnen Angegriffenen erlassen, um eine politische Verfolgung m&#246;glicherweise durch falsche Rechtsmittelbelehrung und &#220;berrumpelung zu vollenden.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Einstellung von Verfolgungsverj&#228;hrung hat das BVA K&#246;ln durch R&#252;cknahme des Bu&#223;geldbescheides selbst zu veranlassen, LEMKE/MOSBACHER, a. a. O., § 31, Rn. 14.</p>
<p style="text-align: justify;">Gleichzeitig hat sie die hiermit anschlie&#223;enden Strafanzeigen/Strafantr&#228;ge gegen die BVA-Erf&#252;llungsgehilfen HENSEN, DAHMEN, LIPSKI und JUST von Amts wegen an die StA K&#246;ln weiter zu leiten.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Genannten werden hiermit beschuldigt, sich durch den geduldeten, ungehinderten Verkauf von Fu&#223;ballweltmeisterschafts-Fanartikeln mit den Abbildungen des von ihnen beanspruchten Reichswappens nach den nachfolgenden Abbildungen selbst strafbar gemacht zu haben. Sie haben damit zur ausschlie&#223;lich politischen Verfolgung von deutschen Patrioten als Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches mit unmittelbarer Reichsangeh&#246;rigkeit zur gleichen Zeit gegen solche unbegr&#252;ndete Bu&#223;geldbescheide zum eigenen Vorteil verschickt, in welcher sie millionenfache Verk&#228;ufe zur Erzielung finanzieller Vorteile (Steuern, Abgaben) f&#252;r ihren Dienstherren zugelassen haben.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">In DER SPIEGEL 26/2006, S. 168-169 war folgendes zu lesen:</span><br />
Wolfgang Sch&#228;uble, 63, Bundesinnenminister und zust&#228;ndig f&#252;r den Sport, zeigt sich zur Fu&#223;ballweltmeisterschaft tolerant gegen&#252;ber Fahnen-Fouls. Das Hissen der Bundesdienstflagge, die auf schwarzrotgoldenem Grund den Bundesadler abbildet, ist nach Gesetzeslage nur den obersten Repr&#228;sentanten wie Pr&#228;sident, Kanzler oder Bundesministern erlaubt. Privatpersonen d&#252;rfen die Hoheitsfahne bei Androhung einer Geldstrafe wegen Ordnungswidrigkeit nicht aufziehen. Nicht einmal Gemeinden oder L&#228;ndern ist die Verwendung des Symbols des Bundes gestattet. Angesichts des nationalen Fahnenmeers von teilweise kurios verfremdeten Bundesadlern Marke Suppenhuhn auf Autofahnen aus fern&#246;stlicher Produktion hat Sch&#228;ubles Protokoll einen „Ausnahmezustand&#8221; erkannt. „Wir dulden bis zum Ende der WM die Verwendung der Fahnen, um den Fans nicht die Freude zu nehmen&#8221;, so eine Ministeriumssprecherin. Sch&#228;ubles Fahnen-Toleranz nutzt auch Kai Diekmann, Chefredakteur der gr&#246;&#223;ten deutschen Boulevardzeitung: Vor seinem Hamburger Privathaus weht neuerdings eine metergro&#223;e schwarzrotgoldene Flagge mit dem Bundesadler &#8211; als w&#228;re hier eine Au&#223;enstelle des Bundespresseamts ans&#228;ssig.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">In der Berliner Morgenpost vom Sonntag, den 16. Juli 2006, S. 12, stand folgendes:</span><br />
Sie wenden damit wissentlich selektiv BRdvD-(Schein)Gesetze zu ihrem eigenen Vorteil und zum Nachteil auch eines Einspruchsf&#252;hrers an, um ihn schlussendlich bei Zahlungsverweigerung der Freiheit zu berauben.
</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;"><em>Dann d&#252;rfen sie sich aber auch nicht wundern, dass mit ihnen noch abgerechnet werden soll und muss, wenn die Zeit gekommen ist.</em></span></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Fakt Nr.32: Die Weimarer Verfassung gilt weiterhin</title>
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		<pubDate>Sun, 13 Sep 2009 17:18:25 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die Weimarer Verfassung vom 11.08.1919 ist nie v&#246;lkerrechtlich wirksam aufgehoben oder ersetzt worden. Da das Deutsche Reich mit der Kapitulation der Wehrmacht nicht untergegangen ist, sondern lediglich mangels f&#252;r es handelnder Organe als handlungsunf&#228;hig erkl&#228;rt wurde, gilt diese Verfassung weiterhin f&#252;r das Deutsche Reich. Zwar wurde die Weimarer Verfassung durch die Nationalsozialisten 1935 mit dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Die Weimarer Verfassung vom 11.08.1919 ist nie v&#246;lkerrechtlich wirksam aufgehoben oder ersetzt worden. Da das Deutsche Reich mit der Kapitulation der Wehrmacht nicht untergegangen ist, sondern lediglich mangels f&#252;r es handelnder Organe als handlungsunf&#228;hig erkl&#228;rt wurde, gilt diese Verfassung weiterhin f&#252;r das Deutsche Reich.</p>
<p><span id="more-56"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Zwar wurde die Weimarer Verfassung durch die Nationalsozialisten 1935 mit dem „Gesetz zur Gleichschaltung der L&#228;nder mit dem Reich“ und der Schaffung des Landes Sachsen-Anhalt v&#246;lkerrechtswidrig au&#223;er Kraft gesetzt, doch sind diese v&#246;lkerrechtswidrigen Gesetze der Nationalsozialisten durch das SHAEF-Gesetz Nr. 1 der Alliierten wieder aufgehoben worden. Damit ist der Verfassungszustand vom 30.01.1933 wieder hergestellt worden.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Weimarer Verfassung gilt also in der Fassung vom 30.1.1933 mit den durch die alliierte Gesetzgebung bis zum 22.5.1949 vorgenommenen Ver&#228;nderungen.</p>
<p style="text-align: justify;">Unter der Voraussetzung, dass mit der Beseitigung des GG Art. 23 mit Wirkung zum 18.07.1990 durch Besatzungsvorbehalt, sp&#228;testens aber mit der v&#246;lkerrechtlich und formaljuristisch missgl&#252;ckten Wiedervereinigung von Teilen des Deutschen Reiches am 03.10.1990, die BRD keine Legitimation mehr besitzt und untergegangen ist, ist die Weimarer Verfassung die einzige v&#246;lkerrechtlich gerechtfertigte, g&#252;ltige Verfassung in Deutschland.</p>
<p style="text-align: justify;">Allen &#252;brigen, auch f&#228;lschlich als Verfassungen in der BRD bezeichneten Machwerke fehlt es an der Annahme durch einen Volksentscheid in freier Willensbildung und an einem grundgesetzgem&#228;&#223;en Wahlrecht bei der Auswahl der Abgeordneten in Bund und L&#228;nder, die solche Machwerke entworfen, beschlossen und angenommen haben.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches k&#246;nnen sich also uneingeschr&#228;nkt auf die G&#252;ltigkeit der Weimarer Verfassung berufen und die Unterwerfung unter ein nicht demokratisch zustande gekommenes, durch Besatzungsm&#228;chte aufoktroyiertes Grundgesetz der BRD zu Recht ablehnen. Daraus d&#252;rfen ihnen nach dem V&#246;lkerrecht, der Haager Landkriegsordnung und dem UN-Recht auch keinerlei Nachteile erwachsen – was privat handelnde Personen in s&#228;mtlichen BRD-Organen im Bruch gegen Menschen- und V&#246;lkerrechte bis jetzt vors&#228;tzlich, planm&#228;&#223;ig ignorieren und mit mittlerweile auch schon anonymisierten, unterschriftslosen Amtsterrorismus, Geldbu&#223;en, Strafbefehlen, Gerichtsstrafen und Haft verfolgen, s. z. B. Sachbearbeiter 534 der StA Dresden – 534 VRs 307 Js 14218/04-a-01.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Hiergegen ist Widerstand in jeglicher Form nach V&#246;lkerrecht, UN-Recht und GG Art. 20 (4) ein legitimes Mittel.</span></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Fakt Nr.33: Handlungen f&#252;r das Deutsche Reich in Gesch&#228;ftsf&#252;hrung ohne Auftrag</title>
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		<pubDate>Sun, 13 Sep 2009 17:17:34 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Der Artikel 23 a. F. des Grundgesetzes ist mit gro&#223;er Wahrscheinlichkeit aus v&#246;lkerrechtlicher Sicht bereits vor dem angeblichen Beitritt der neuen L&#228;nder zu diesem am 17.07.1990 mit Wirkung zum 18.07.1990 durch die Macht des Besatzungsvorbehaltes durch die Siegerm&#228;chte aufgehoben worden. Nicht das Volk und auch nicht der Bundestag, sondern die Bundesregierung Deutschland hat dabei als [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Der Artikel 23 a. F. des Grundgesetzes ist mit gro&#223;er Wahrscheinlichkeit aus v&#246;lkerrechtlicher Sicht bereits vor dem angeblichen Beitritt der neuen L&#228;nder zu diesem am 17.07.1990 mit Wirkung zum 18.07.1990 durch die Macht des Besatzungsvorbehaltes durch die Siegerm&#228;chte aufgehoben worden.</p>
<p><span id="more-54"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Nicht das Volk und auch nicht der Bundestag, sondern die Bundesregierung Deutschland hat dabei als Erf&#252;llungsgehilfe und in Amtsf&#252;hrung f&#252;r das Besatzungskonstrukt BRD &#252;ber das Grundgesetz verf&#252;gt. Dieses ist ein einmaliger Vorgang in der Geschichte einer so genannten &#8220;Verfassung&#8221;, die sich in den Gesetzb&#252;chern zum Grundgesetz wie folgt liest, Grundgesetz, Beck-Texte, 35. Auflage 1998:</p>
<p style="text-align: justify;">Einigungsvertragsgesetz in Verbindung mit Kapitel II Art. 4 Einigungsvertrag, Datum 23.9.1990/31.08.1990, wobei Pr&#228;ambel, Art. 51, Abs. 2, Art. 146 ge&#228;ndert, Art. 143 eingef&#252;gt und Art. 23 aufgehoben wurde. Und zwar ohne Zustimmung des Volkes aufgrund vorauseilender angema&#223;ter Regierungsbevollm&#228;chtigung.</p>
<p style="text-align: justify;">Dieser Ablauf hat ungeachtet anderer Formulierungen zum Inkrafttreten des Einigungsvertrages vom 31.08.1990 nach der Zustimmung des Bundestages vom 23.09.1990 den Artikel 23 des Grundgesetzes jedenfalls zu diesem Datum beseitigt, weil damit definitiv die Zustimmung der Siegerm&#228;chte aufgrund ihres Vorbehaltsrechtes bewirkt wurde.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Wir erinnern uns:</span></p>
<p style="text-align: justify;">Im Art. 23 GG stand, f&#252;r welches Gebiet das Grundgesetz — die Scheinverfassung und in Wirklichkeit Besatzerrecht der Alliierten — galt und das waren nur die so genannten westlichen Bundesl&#228;nder. Alle Gesetze und Verordnungen der Volkskammer und der Bundesregierung ab der Aufhebungserkl&#228;rung vom 17.07.90 sind deshalb nach dem V&#246;lkerrecht offensichtlich rechtsung&#252;ltig, weil die unabh&#228;ngigen Rechtsvoraussetzungen fehlten.</p>
<p style="text-align: justify;">Es gab rechtlich gesehen die beiden k&#252;nstlichen Verwaltungsgebiete BRD und DDR nach dem 17.07.1990 nicht mehr. Die Besatzungsm&#228;chte haben dies klar beschlossen.</p>
<p style="text-align: justify;">Einige der vorbereiteten Einzelregelungen, wie zum Beispiel das L&#228;ndereinf&#252;hrungsgesetz der Volkskammer der DDR, erlangten nach deren eigener Festlegung erst nach dem Einigungsvertrag vom 03.10.1990 am 14.10.1990 Rechtskraft, also zu einem Zeitpunkt, als es die DDR gar nicht mehr gab.</p>
<p style="text-align: justify;">Es hat mit gro&#223;er Wahrscheinlichkeit de facto deshalb eine nach dem V&#246;lkerrecht gesetzlich verbindliche &#8220;Wiedervereinigung&#8221; zum Deutschen Reich auch am 03.10.1990, die bekanntlich nur in Rumpfreichsgebieten stattfand, noch nicht gegeben.</p>
<p style="text-align: justify;">Damit ist das Deutsche Volk in Not geraten, weil seine staatliche Ordnung v&#246;llig losgel&#246;st von fundierten, international verbindlichen Organisations- und Vertragsgestaltungen sowie der Anerkennung in der V&#246;lkergemeinschaft nicht mehr besteht.</p>
<p style="text-align: justify;">Die T&#228;uschung durch die handelnden Usurpatoren als Privatpersonen in den BRD-Organen ohne jegliche Legitimation nach den Menschenrechten und dem V&#246;lkerecht verpflichtet Staatsangeh&#246;rige des Deutschen Reiches,</p>
<p style="text-align: justify;">in Gesch&#228;ftsf&#252;hrung ohne Auftrag</p>
<p style="text-align: justify;">t&#228;tig zu werden, wenn anderenfalls die Handlungsf&#228;higkeit des Deutschen Reiches noch nicht hergestellt sein sollte.</p>
<p style="text-align: justify;">Auch unter der Voraussetzung der BRD-Gesetze w&#228;re es daher f&#252;r jedermann gestattet, die durch die Besatzungskonstrukte DDR und BRD als Rechtsstaatsverweigerer beabsichtigte entg&#252;ltige Ausschaltung des Deutschen Reiches als verl&#228;sslicher Rechtsstaat dadurch zu verhindern, dass sie durch Zusammenschluss zu Organen des Deutschen Reiches dessen Handlungsf&#228;higkeit wieder herstellen, nachdem die Besatzungsm&#228;chte vordergr&#252;ndig die Besatzung f&#252;r beendet erkl&#228;rt haben.</p>
<p style="text-align: justify;">BGB § 677 (Gesch&#228;ftsf&#252;hrung ohne Auftrag)</p>
<p style="text-align: justify;">Wer ein Gesch&#228;ft f&#252;r einen anderen besorgt, ohne von ihm beauftragt oder ihm gegen&#252;ber sonst dazu berechtigt zu sein, hat das Gesch&#228;ft so zu f&#252;hren, wie ihm das Interesse des Gesch&#228;ftsherren mit R&#252;cksicht auf dessen wirklichen oder mutma&#223;lichen Willen es erfordert.</p>
<p style="text-align: justify;">BGB § 680 (Gesch&#228;ftsf&#252;hrung zur Gefahrenabwehr)</p>
<p style="text-align: justify;">Bezweckt die Gesch&#228;ftsf&#252;hrung die Abwehr einer dem Gesch&#228;ftsherrn drohenden dringenden Gefahr, so hat der Gesch&#228;ftsf&#252;hrer nur Vorsatz und grobe Fahrl&#228;ssigkeit zu vertreten.</p>
<p style="text-align: justify;">Ein entgegenstehender Wille des Gesch&#228;ftsherrn ist allerdings unerheblich, wenn die Gesch&#228;ftsf&#252;hrung im &#246;ffentlichen Interesse liegt oder zur Erf&#252;llung einer gesetzlichen Pflicht dient.</p>
<p style="text-align: justify;">Es liegt aber im Interesse der Staatsangeh&#246;rigen des Deutschen Reiches, wieder geordnete staatliche Verh&#228;ltnisse in einem verl&#228;sslichen Rechtsstaat hergestellt zu erhalten.</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Der Rechtsstaat garantiert dem Einzelnen effektiven Rechtsschutz&#8230;&#8221; , ISENSEE, a.a.O.!</p>
<p style="text-align: justify;">Die Bundesrepublik Deutschland verweigert genau und gerade diesen effektiven Rechtsschutz f&#252;r jeden Einzelnen, woraus sich auch eine drohende, dringende Gefahrenabwehr ebenso begr&#252;ndet wie dadurch, dass die BRD in Feindschaft zum Deutschen Reich dessen Handlungsunf&#228;higkeit mit allen illegalen Mitteln aufrecht erhalten will, um nicht f&#252;r v&#246;lkerrechtswidrig und damit ung&#252;ltig aufgegebene Reichsgebiete und annektiertes Reichsverm&#246;gen in Regress genommen werden zu k&#246;nnen.</p>
<p style="text-align: justify;">Dem Deutschen Reich wird damit vors&#228;tzlich und planm&#228;&#223;ig Schaden zugef&#252;gt.</p>
<p style="text-align: justify;">Seit 1985 versuchen Staatsangeh&#246;rige des Deutschen Reiches, die Handlungsf&#228;higkeit dieses wieder herzustellen, um einen Friedensvertrag mit den Kriegsgegner zu schlie&#223;en und damit den Zweiten Weltkrieg entg&#252;ltig zu beenden. Das Besatzungskonstrukt BRD hingegen wird mit dem Willen der Siegerm&#228;chte in Selbstkontrahierung seit 61 Jahren benutzt, das Deutsche Volk mit heimlichen Reparationszahlungen f&#252;r die ehemaligen Kriegsgegner des Deutschen Reiches auszupl&#252;ndern und wirtschaftlich niederzuhalten.</p>
<p style="text-align: justify;">Zahlreiche deutsche Initiativen wollten diesen Zustand &#252;ber den Abschluss eines Friedensvertrages nach der Herstellung der Handlungsf&#228;higkeit des Deutschen Reiches beenden. Dieses Ziel entspricht allen Grundlagen des V&#246;lkerrechts.</p>
<p style="text-align: justify;">Bekannt sind u. a. die Einberufung und Errichtung von einer/eines:</p>
<p style="text-align: justify;">Kommissarischen Reichsregierung</p>
<p style="text-align: justify;">Exilregierung des Zweiten Deutschen Reiches</p>
<p style="text-align: justify;">Exilregierung des Deutschen Reiches</p>
<p style="text-align: justify;">Exilregierung der Ostpreu&#223;ischen Provinzen</p>
<p style="text-align: justify;">weiteren Exilregierungsbildungen</p>
<p style="text-align: justify;">Nationalversammlung des Deutschen Reiches</p>
<p style="text-align: justify;">(Vertretung des fortgeltenden Rechtstatus der Verfassung von Weimar)</p>
<p style="text-align: justify;">Gr&#252;ndungsinitiative Deutsche Nationalversammlung – Verfassungsinitiative zu GG Art. 146</p>
<p style="text-align: justify;">Volksbund Deutsches Reich</p>
<p style="text-align: justify;">(Zur Wahl auf Reichsebene – F&#252;r die Reichsverfassung)</p>
<p style="text-align: justify;">Deutsches Kolleg</p>
<p style="text-align: justify;">Sachwalters des Deutschen Reiches</p>
<p style="text-align: justify;">Abstimmungssystems &#252;ber eine Neue Deutsche Verfassung nach GG Art. 146 und V&#246;lkerrecht</p>
<p style="text-align: justify;">Das Legitimationsdebakel der Bundesrepublik Deutschland nach den Menschenrechten, der Haager Landkriegsordnung und den V&#246;lkerrechten bewirkt, dass kein BRD-Organ mit international anerkannten Gesetzen gegen diese Aktivit&#228;ten einschreiten kann. Im Gegenteil setzt sich mehr und mehr dort die Erkenntnis durch, dass das eigene Handeln illegal ist und den Handelnden Strafverfahren nach den Hochverratsparagraphen der Reichsgesetze drohen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die aufgelisteten Versuche zur Errichtung eines verl&#228;sslichen Deutschen Rechtsstaates berufen sich bis auf einen ausschlie&#223;lich auf ihre Rechte nach Haager Landkriegsordnung, Charta der Vereinten Nationen, Universal Declaration of Human Rights, EU-Vertr&#228;ge, EU-Menschenrechtskonvention, SHAEF-Gesetzgebung, Weimarer Verfassung, Grundgesetz der BRD und der mit dieser tats&#228;chlich verbindlich oder scheinbar rechtskraftf&#228;hig abgeschlossenen internationalen Vertr&#228;gen, an welche die BRD sich auch dann einseitig festmachen l&#228;sst, wenn sie vors&#228;tzlich betr&#252;gerisch ohne Volksauftrag handelt und handelte.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Kommissarische Reichsregierung bezieht ihren Legitimit&#228;tsanspruch bez&#252;glich einer Regierungsbildung zus&#228;tzlich auf die erforderliche Bekanntgabe bei den Siegerm&#228;chten nach dem Besatzungsvorbehalt. Dazu dienten Einschreiben/R&#252;ckschein-Sendungen an das US-Hochkommissariat. Nachdem die beigef&#252;gten Briefsendungen dort angenommen, aber nicht innerhalb von 21 Tagen beantwortet wurden, beruft sich die Kommissarische Reichsregierung auf stillschweigendes Einverst&#228;ndnis. Bekanntlich galt bis zum 03.10.1990 nach dem Abkommen &#252;ber die Dreim&#228;chtekontrolle f&#252;r Westdeutschland vom 10. April 1949, Absatz 5:</p>
<p style="text-align: justify;">Jede &#196;nderung des Grundgesetzes bedarf vor ihrem Inkrafttreten der ausdr&#252;cklichen Genehmigung der Besatzungsbeh&#246;rden. L&#228;nderverfassungen, &#196;nderungen dieser Verfassungen, alle sonstige Gesetzgebung und alle Abkommen zwischen dem Bund und ausl&#228;ndischen Regierungen treten 21 Tage nach ihrem amtlichen Eingang bei den Besatzungsbeh&#246;rden in Kraft, es sei denn, dass diese sie vorher vorl&#228;ufig oder endg&#252;ltig ablehnen.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Diese zus&#228;tzliche Berufung geht augenscheinlich in die Leere, weil lediglich Vereinbarungen zwischen der Milit&#228;rregierung und ihrem Besatzungskonstrukt BRD getroffen wurden!</span></p>
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		<title>Fakt Nr.37: Verfassungsinitiativen als Ausweg nach GG Art. 146, bzw. V&#246;lkerrecht</title>
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		<pubDate>Sun, 13 Sep 2009 17:08:18 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Dieser Aufruf von Prof. Dr. Carlo Schmid an das Deutsche Volk, sich bei passender Gelegenheit von der Fremdherrschaft zu befreien und das Grundgesetz abzusch&#252;tteln, um wieder ein Staat zu sein, hat daselbst Eingang gefunden.Artikel 146 des Grundgesetzes ist unmittelbar aus der Rede von Carlo Schmidt hervorgegangen, dessen Formulierungsvorschlag &#252;bernommen wurde. Es ist denkw&#252;rdig, dass der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div style="text-align: justify;">
<p>Dieser Aufruf von Prof. Dr. Carlo Schmid an das Deutsche Volk, sich bei passender Gelegenheit von der Fremdherrschaft zu befreien und das Grundgesetz abzusch&#252;tteln, um wieder ein Staat zu sein, hat daselbst Eingang gefunden.Artikel 146 des Grundgesetzes ist unmittelbar aus der Rede von Carlo Schmidt hervorgegangen, dessen Formulierungsvorschlag &#252;bernommen wurde.</p>
<p><span id="more-45"></span></p>
<p>Es ist denkw&#252;rdig, dass der Wille zur Befreiung in Artikel 146 GG auch noch in der ge&#228;nderten Fassung des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (BGBl. II S.889,890) zu Worte kommt. Die Schlussbestimmung des Grundgesetzes lautet heute wie folgt:</p>
<p>Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands f&#252;r das gesamte Deutsche Volk gilt, verliert seine G&#252;ltigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem Deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist.</p>
<p>Die in der Texterg&#228;nzung liegende Best&#228;tigung des Aufrufs zur Befreiung ist ironischerweise wohl nur dem Drang der Erf&#252;llungsgehilfen der Siegerm&#228;chte und Kollaborateure im Verrat am Deutschen Volk zu danken, zwei weitere Geschichtsl&#252;gen in den Korpus des Grundgesetzes aufzunehmen: die Behauptungen n&#228;mlich, dass mit der Einverleibung des Territoriums des &#246;stlichen Besatzungskonstrukt DDR in das westliche Besatzungsgebiet´</p>
<p><span style="font-weight: bold;">1. die Einheit Deutschlands</span></p>
<p>und</p>
<p><span style="font-weight: bold;">2. die Freiheit f&#252;r dieses Land – BRD &#8211; vollendet seien.</span></p>
<p>Den Wortlaut des Artikels 146 GG frech missachtend, l&#252;gen die BRD-Organe nunmehr jenes Grundgesetz in die Deutsche Verfassung um. So hei&#223;t es in einer regierungsoffiziellen Darstellung des Grundgesetzes im elektronischen Weltnetz kurz und b&#252;ndig:</p>
<p>Zitat „Mit dem Vollzug der staatlichen Einheit Deutschlands am 3.10.1990 ist es (das Grundgesetz) durch die souver&#228;ne und bewusste Entscheidung der Deutschen Bev&#246;lkerung zur gesamtdeutschen Verfassung geworden.“</p>
<p><a rel="external" href="http://www.bundesregierung.de/Gesetze/Grundgesetz-,4221/Informationen-ueber-das-Grundg.htm" target="_blank">http://www.bundesregierung.de/Gesetze/Grundgesetz-,4221/Informationen-ueber-das-Grundg.htm</a></p>
<p>Es ist der Wortlaut des Artikels 146 GG selbst, der die zu 2. benannte L&#252;ge kenntlich macht. Wie kann von „Vollendung der Freiheit“ die Rede sein, wo das Deutsche Reich ohne Verfassung als ein Torso, &#8211; als ein K&#246;rper ohne Kopf, Arme und Beine &#8211; im Staube liegt? &#8211; Aber im „Jahrhundert der L&#252;ge“ (Hugo Wellems) ist es nicht verwunderlich, sie auch im Kleide des Grundgesetzes einherschreiten zu sehen.</p>
<p>Als Gesetz macht die L&#252;ge sich die Richter der BRD bis in die h&#246;chsten Gerichte zu Komplizen.</p>
<p>Und wo die Gerichte nicht mehr der Wahrheit sondern der L&#252;ge dienen, ist der Volksaufstand unausweichlich.</p>
<p>Was heute schon allgemeines Bewusstsein in der Bundesrepublik Deutschland ist, dr&#252;ckt Hans Ulrich J&#214;RGES im STERN 1/2003 S. 31 wie folgt aus:</p>
<p>&#8220;L&#252;ge ist der Normalfall der Politik geworden. &#220;berall&#8230;..Schwindel, Vertuschung, Halbwahrheit, Sch&#246;nf&#228;rberei, Irref&#252;hrung, Betrug.&#8221;</p>
<p>Es mehren sich die Stimmen, die die B&#252;rger auf die Barrikaden rufen (Deutsches Kolleg, Arnulf Baring, Frank Schirrmacher).</p>
<p>Und „wer zu sp&#228;t kommt, den bestraft das Leben.“ (M. Gorbatschow)</p>
<p>Im Aufstand ist die verfassunggebende Gewalt (zu diesem Begriff im Unterschied zur verfassungs&#228;ndernden Gewalt: Maunz in Maunz-D&#252;rig, Kommentar zum Grundgesetz, Pr&#228;ambel Rdnr. 12 ff.) des Deutschen Volkes unmittelbar gegenw&#228;rtig.</p>
<p>Die verfassunggebende Versammlung ist die Naturalform des Deutschen Reiches, das 1945 nicht untergegangen sondern nur handlungsunf&#228;hig geworden ist.</p>
<p>Die Alternativen zum Aufstand werden zur Zeit in Deutschland durch verantwortungsvolle B&#252;rgerrechtler versucht. So gibt es die Versuche, eine Deutsche Nationalversammlung einzuberufen, welche eine Verfassung entwirft und zur Abstimmung bringt.</p>
<p>Diese Versuche haben den Nachteil, dass bereits schon wieder eine geschlossene Gesellschaft mit ausgew&#228;hlten und vorsortierten, gleichgesinnten Menschen die restlichen Deutschen begl&#252;cken m&#246;chte. Und ihnen m&#246;glichst eine Verfassung verpasst, Der SPIEGEL 52/2004, Die Blamage, s. 26, letzter Absatz:</p>
<p>Verfassungsrechtler verweisen schon verhei&#223;ungsvoll auf den Grundgesetz-Artikel 146, der dem deutschen Volk noch immer eine Chance gibt, nach seiner Wiedervereinigung eine Nationalversammlung zu w&#228;hlen, die dem Lande eine Verfassung verpasst.</p>
<p>Zur Annahme einer Neuen Deutschen Verfassung durch alle Deutschen ist auch die Einberufung einer Nationalversammlung nicht zwingend erforderlich. Sie kann auch nach oben stehenden Ausf&#252;hrungen &#252;ber einen Aufstand erfolgen – oder vor einem solchen als letztes Mittel zur Befreiung von Bevormundung und Tyrannei &#252;ber eine Volksabstimmung.</p>
<p>Ein weiterer Versuch besteht darin, eine schon entworfene Verfassung auf der Grundlage des Grundgesetzes, der Europ&#228;ischen Menschenrechtskonvention und des V&#246;lkerrechts zur Abstimmung in das Internet zu stellen, die den unverbindlichen Charakter des Grundgesetzes, welcher zur Ver&#228;nderung des Wesensinhaltes geradezu einl&#228;dt, zu korrigieren, um die Gleichheit vor dem Gesetz zu erzwingen.</p>
<p>Diese Abstimmung l&#228;uft seit dem 09.09.2003 und dient als v&#246;lkerrechtliche Sperre gegen jegliche Versuche, mit einer weiteren vorgelegten oder aufoktroyierten Verfassung hinter die von der Weltgemeinschaft in der UN angenommenen Menschen- und Grundrechte erneut zur&#252;ck zu fallen.</p>
</div>
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