von Julien Germain

Zu viele neue Gesetze verstoßen gegen die Verfassung der Bundesrepublik

Eigentlich hält es der deutsche Bürger nicht für möglich, dass ausgerechnet Menschen, die in ihrer beruflichen Hauptsache als Politiker agieren, wissentlich oder unwissentlich gegen das Grundgesetz verstoßen. Dennoch ist es nicht nur eine peinliche, sondern ebenso gefährliche Tatsache, wie es die Grundgesetzeshüter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe herausgefunden und bemängelt haben.

Hans-Jürgen Papier, scheidender Präsident des Bundesverfassungsgerichts, dessen Nachfolger inzwischen Andreas Voßkuhle ist, hat nunmehr wiederholt das Parlament dazu ermahnt, bei seiner Gesetzgebung vorwiegend den Geist des deutschen Grundgesetzes wieder stärker zu berücksichtigen. Er hoffe weiter, dass nicht mehr so häufige Diskrepanzen zwischen der Gesetzgebung auf der einen Seite und der verfassungsmäßigen Rechtsprechung auf der anderen Seite vorzufinden sein werden. Ferner wies Papier darauf hin, dass es die Aufgabe der Politik sei, für den harmonischen Ausgleich zwischen Freiheit und Sicherheit zu sorgen. Genau dies sei in den vergangenen Jahren eher weniger der Fall gewesen, was jedoch vom Bundesverfassungsgericht verlangt würde.

Als unerbittlicher Verteidiger unserer Freiheitsrechte sagte Papier dem Deutschlandfunk, dass der Staat wie bei den Freiheitsrechten, der körperlichen Unversehrtheit, dem Schutz von Leben und Gesundheit, auch beim Grundrecht auf Datenschutz eine Schutzpflicht habe. Hier sei in der Tat der Gesetzgeber gefordert, wobei aber auch der Bürger selbst ein hohes Maß an Eigenverantwortung im Umgang mit persönlichen und sensiblen Daten habe.

Im Rahmen der Entscheidungen zur Vorratsdatenspeicherung des höchsten deutschen Gerichts, wonach große Teile  der Speicherung als verfassungswidrig erkannt wurden, verlangten die Karlsruher Richter die sofortige Löschung aller auf Vorrat gespeicherten Daten der Bundesbürger.

Wo kein Kläger, dort kein Richter…

… ein altes deutsches Sprichwort, dass sich nicht nur in diesem einen Fall bewahrheitete. Wie anders soll es sich der Bürger wohl erklären, dass über nahezu unglaubliche sechs Jahre hinweg so genannte “Hartz IV”-Gesetze gegolten haben, deren zweifelhafte Geltung erst dort außer Kraft gesetzt wurde, als ebenfalls das Bundesverfassungsgericht zumindest schon einmal die Berechnungsmethode im Februar 2010 für widerrechtlich und gegen das Grundgesetz verstoßend anprangerte. Auch hier muss der Gesetzgeber eine angemessene Neuregelung herstellen. Dass sich aber noch eine ganze Anzahl von Ungereimtheiten gerade in der Sozialgesetzgebung befindet, wie dies an einem Beispiel im Artikel “Arbeitslose an die Front” vom 03.03.2008 anhand der Verstöße gegen die Artikel 1 und 12 der Verfassung beschrieben wurde, wird wohl erst dann beachtet werden, wenn sich auch zu diesem Verstoß Kläger finden werden.

Eine Serie an Verfassungswidrigkeiten

Im Jahre 2008 erklärten die Verfassungsschützer die durch die Politik gekürzte Pendlerpauschale als verfassungswidrig. Im Januar 2007 sahen die Richter gar im Erbschaftssteuerrecht eine zu beanstandende Verfassungswidrigkeit. Das “Luftsicherheitsgesetz” scheitert in Karlsruhe bereits im Februar 2006. Hier dürfen zur Abwehr eines möglichen Terroranschlags keine Passagierflugzeuge abgeschossen werden. Dies, so das oberste deutsche Gericht, sei weder mit dem Grundrecht, noch mit der Garantie der Menschenwürde vereinbar. Im März 2004 erkannte man dort ebenfalls auf Verfassungswidrigkeit, was das Gesetz zum “Großen Lauschangriff” betraf. Auch wird das “Zuwanderungsgesetz” im Jahre 2002 von den Bundesverfassungsrichtern verworfen.

Eine schallende Ohrfeige für die Politik

Die jüngsten Äußerungen Hans-Jürgen Papiers kann man getrost als schallende Ohrfeige für unsere deutschen Politiker werten. Ganz schlimm allerdings wird es dann, wenn unsere Volksvertreter aus ihrer permanenten Verfassungsignoranz nicht lernen werden. Hinsichtlich der ganzen Serie an Verfassungswidrigkeiten, wie sie hier zumindest bis 2002 nachverfolgt werden konnten, ist ein Zweifel an deren Lernfähigkeit allerdings angebracht. Vielleicht versuchen wir es daher einmal auf einem anderen Weg und stellen unseren ignoranten und vermeintlich demokratischen Gesetzgebern die Frage, ob es denn für sie tatsächlich so erstrebenswert sein kann, mit Radikalpolitikern in einen politischen Topf geworfen zu werden. Denn schließlich war es bis dato die aktuelle Aussage und Handlungsweise der Extremisten, dass für sie die deutsche Verfassung weder verbindlich noch akzeptabel ist. Sollten wir da möglicherweise eine gewollte und schleichende Abkehr von Demokratie und Grundrechten wittern? Spätestens hier müsste man sich die Frage stellen, wes’ Brot man in Berlin isst, um wessen Lieder zu singen. Wir hatten das alles schon einmal…

Photo Quelle/Copyright: Daniel Gast, via pixelio.de


Quelle: Readers Edition

von Daniel Neun

Kein Tag für Schlechtmenschen: Das morgige Urteil in Karlsruhe bezüglich der Höhe der Hartz-Sätze ist bei den “Parteien” im Regierungsviertel ganz offensichtlich bereits bekannt. Seit Tagen bereiten CDU und SPD eine öffentliche Kampagne zur Verfassungsänderung vor – angeblich wegen den “Jobcentern” der Armutsagenturen “Arge”.

Morgen um 10 Uhr verkündet das Bundesverfassungsgericht sein lang erwartetes Urteil über die 2004 von SPD und Bündnis 90/Die Grünen beschlossenen Hartz-Gesetze. Das Karlsruher Urteil über das, infolge dieser Gesetze, verfassungswidrig, grausam und asozial nach unten gedrückte Existenz- und Steuerminimum, ist offenbar viel weitreichender als es die “Parteien” in Berlin erwartet haben.

Ein neues Grundrecht bahnt sich an: das “Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum”.

Der Fall, dessen Verhandlung morgen in Karlsruhe endlich zu Ende gehen wird, beginnt am 27.Oktober 2004. (Hartz IV-Elend für Kinder: die Soziopathie des 21.Jahrhunderts, 20.10.2009)

Damals reichen eine Frau, ein Mann und ein 10-jähriges Kind, welche zusammen in einer Wohnung leben, bei der “Arbeitsförderung Werra-Meißner – Arge” ihren Antrag auf Sicherung des Lebensunterhalts bei ein. Am 17.Dezember 2004 erhalten sie die Antwort: neben der Miete für ihre üppige, luxuriöse Wohnung (150 Euro, Heizkosten eingerechnet) bekommen diese zwei Erwachsenen und ein Kind zusammen 825 Euro monatlich – für Essen, Kleidung, Strom, Wasser, Telefon und alles andere natürlich auch. Für das Kind entfiel nach dieser Bemessung die Summe von 207 Euro.

Am 3.Januar 2005 schließlich reicht die Familie – pardon: “Bedarfsgemeinschaft” – Widerspruch gegen diesen Bescheid ein. Am 30. März 2005 weist die Arge diesen ab. Daraufhin klagt die “Bedarfsgemeinschaft” mit Kind am 2. Mai 2005 beim Sozialgericht Kassel. Dieses Gericht lässt sich volle zwei Jahre Zeit um am 7. August 2007 die Klage mit der Begründung abzuweisen, die ihnen zuerkannten Geldmittel seien nach dem Gesetz richtig berechnet. Daraufhin reichen die drei Unterschichtler am 5. Oktober 2007 Berufung beim Hessischen Landessozialgericht ein.

Wieder ein Jahr später, am 29.Oktober 2008, verweist dieses die Überprüfung der Hartz IV-Regelsätze an das Bundesverfassungsgericht – mündlich. Erst am 24.Januar 2009 liegt das Urteil schriftlich vor. Und wieder erst ein Dreivierteljahr später, am 20.Oktober 2009, beginnt nach einem Hartz IV-Bescheid vom 27.Oktober 2004 die Überprüfung der entsprechenden Gesetzgebung auf ihre Verfassungsmäßigkeit, vor einem Bundesverfassungsgericht, welches am 7.November 2007 im Urteil 1 BvR 1840/07 sogar die Annahme einer Verfassungsklage gegen die Hartz IV-Gesetze verweigerte, mit der Begründung, es gäbe keine Begründung für die Annahme die Hartz IV-Sätze seien verfassungswidrig.

Heute nun erschien ein Interview mit dem Richter vom 6. Senat des Hessischen Landessozialgerichts in Darmstadt, welcher damals am 26.Oktober 2008 (nach einem Jahr Verhandlung) die Klage der Familie an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet hatte. Die hessische Zeitung “Echo Online” (1) zitiert Sozialrichter Jürgen Borchert aus einem Interview mit der Deutschen Presseagentur wie folgt:

“Es wird wahrscheinlich die Geburt eines neuen Grundrechts geben. Es geht um die Frage eines an der Wohlstandsentwicklung der Gesamtgesellschaft orientierten menschenwürdigen Existenzminimums. Dieses muss in einem transparenten Verfahren im Parlament festgelegt werden. Außerdem muss es auf offensichtliche Fehler von der Justiz kontrollierbar sein..Seit Bestehen der Sozialhilfe ist das Existenzminimum niemals in öffentlicher, parlamentarischer Debatte im Parlament entschieden worden, Bisher wurde das immer quasi in Hinterzimmern und Kungelrunden ausgemacht, in denen der Finanzminister dann das letzte Sagen hatte.

Diese wichtige Frage gehört ins Parlament und ist dort vor den Augen der Wähler zu beantworten.”

Genau das haben nun SPD und CDU vor: sie wollen in einer Verfassungsänderung offenbar genau dieses neue Grundrecht, welches das oberste Gremium der Republik morgen aus bestehenden Grundrechten definieren wird,  durch die Hintertür wieder abschaffen.

Sozialrichter Borchert erläuterte auch eine nachvollziehbare Motivlage der “Volksparteien”, die in der politisch eindeutig minderbemittelten Mittel- und Unterschicht bis heute nie verstanden worden ist: den Zusammenhang zwischen sozialem und steuerlichem Existenzminimum.

Gekoppelt an die Frage der Höhe der Hartz-IV-Sätze sei schließlich auch die der Höhe des steuerlichen Existenzminimums, also jenes Betrages, der für den Zugriff des Fiskus tabu ist. Denn – so der Sozialrichter – ,,die Armutsgrenze hat immer eine Doppelfunktion.”

Die Konsequenz aus dem neuen “Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum” wäre klar: die Belastung, gerade der arbeitenden Unterschicht, würde entscheidend verringert; da die Arbeitenden ihr Geld sofort in den Wirtschaftskreislauf ausgeben, wäre dies ein indirektes Konjunkturprogramm. Auch die Bruttolöhne müssten steigen, ein Mindestlohn wäre Verfassungsauftrag, selbst die Belastung der Mittelschicht würde sinken, da die Steuergesetzgebung entsprechend angepasst werden müsste.

Verlierer dagegen wären die bisherigen Gewinner der gesellschaftlichen Entwicklung seit Amtsantritt von Gerhard Schröder (SPD) im Jahre 1998: Oberschicht, Besitzer, Konzerne, Monopole und die ganze Ursuppe aus Beraterkolonnen, Partei-Apparatschiks, “Wirtschaftswissenschaftsinstituten” und Meinungsmachern in den “Medien”.

Auftritt Ursula von der Leyen (CDU). Die jetzige Arbeitsministerin ist eine schlechte Schauspielerin. Sowas lieben die Deutschen. Das müssen sie auch, schliesslich haben sie ja keine anderen mehr. Von der Leyen erklärte heute nun das, was bereits vor einigen Tagen mit SPD und CDU ausbaldowert worden war: eine Verfassungsänderung.

Hintergrund ist eine der vielen merkwürdigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes, welche Gesetze und gesellschaftliche Zustände zwar für verfassungswidrig erklärt hatten, aber nicht gleich. Ende 2007 hatte Karlsruhe die “Mischverwaltung” der Armen in den “Jobcentern” (durch die 2004 neu geschaffene “Bundesagentur für Arbeit” einerseits und die Kommunalverwaltungen andererseits) für verfassungswidrig erklärt – aber erst ab 2011.

Die Konsequenz der SPD war logisch – man versuchte nicht etwa die eigenen Gesetze zu korrigieren und schämte sich, nein, man versuchte natürlich das Grundgesetz zurecht zu schnitzen. CDU-Führung und Landesfürsten waren begeistert, nur die Parlamentsabgeordneten der CDU machten dabei nicht mit. Eine Riesenblamage, nicht nur für Kanzlerin Angela Merkel, sondern auch für die (noch verbliebenen) Ministerpräsidenten des Andenpakts, Christian Wulff und Roland Koch. (Grundgesetzänderung für Hartz-SPD gescheitert: Sozens landen im Müllcenter der Geschichte, 17.März 2009)

Nun geschah vor einigen Tagen etwas Interessantes. Roland Koch schrieb also seiner CDU-Kollegin in Berlin einen wahrhaft entschlossenen Brief, in welchem er sagte, so ginge das Ganze aber nicht, es müsse jetzt doch eine Grundgesetzänderung für die “Jobcenter” her. Durch einfache Gesetzgebung ginge das zwar, theoretisch, aber so ginge das halt nicht.

Reaktion von der Leyen: Au ja. Warum bin ich da nicht gleich drauf gekommen? Och, eigentlich bin ich da schon immer drauf gekommen (2):

“Ich habe stets gesagt, dass ich eine pragmatische mehrheitsfähige Lösung suche. Das bedeutet: Ich bin auch für eine Grundgesetzänderung offen.”

Und siehe da, durch den Türschlitz flatterte auch schon der Bettelbrief der Sozens: wann man endlich wieder in einer “grossen Koalition” die Verfassung verstümmeln könne, man habe schon Phantomschmerzen (wann hat die eigentlich mal die Republik?) Dabei erklärten weder die CDU, noch die SPD, wie sie das Grundgesetz überhaupt ändern wollen. Dazu braucht man eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Das heisst: ohne die FDP läuft sowieso nichts.

Das war am 2.Februar. Das Ganze würde wie eine Inszenierung wirken, wenn man wüsste, was das ist. Wenn man das nicht weiss, dann nennt man sowas (vielleicht) “Inszenierungstheorie” und bezahlt im piekfeinen Theater der Stadt dann horrende Summen, um sich dann anschließend beim Edelbesäufnis über Hartz IV-Schmarotzer auszulassen.

Heute nun schwang von der Leyen wieder mal ihre Höhenfrisur vor die Kamera und betonte für ihr Ensemble, man werde es schon richten, das mit dem Grundgesetz (3). Was sie natürlich nicht sagte – und was auch niemand außer Radio Utopie mal nachschaute – ist, dass CDU und SPD (quasi als Bestrafung für soviel Unmut über soviel Armut durch die Bevölkerung) es für die Armen, Familien und Arbeitenden wieder einmal noch schlimmer machen wollen. CDU und SPD planen Zwangsarbeit und Leistungskürzungen. “Zumutbare Arbeit” soll nicht mehr durch das “Ausnutzen von Gesetzeslücken” abgelehnt werden, die Armutsbezüge sollen “in jedem Fall” gekürzt werden, wenn eine Arbeit abgelehnt wird (4).

Diese Pläne standen bereits vor der von CDU und SPD angesagten Verfassungsänderung fest. Wenn jetzt das Grundgesetz wieder einmal geändert werden soll, dann höchstwahrscheinlich deswegen, weil diese geplanten “verschärften Sanktionen” nicht mit dem jetzigen Grundgesetz (und seiner neuen Auslegung durch Karlsruhe) vereinbar wären.

Bisher ist das Existenzminimum nirgendwo umschrieben oder definiert. Genau das machten sich SPD und Bündnis 90/Die Grünen 2003/2004 zunutze, als sie die Hartz-Gesetze von Fremdautoren aus skrupellosen Ausbeuter-Kreisen übernahmen und dafür Beifall auch noch vom DGB bekamen. Die Armutsbezüge sanken, die Löhne sanken, das steuerliche Existenzminimum sank und belastete nun auch noch selbst kleinste Einkommen, dadurch sanken die Reallöhne noch weiter und die Zyniker in den “Parteien” Berlins hatten Argumente in der Hand, warum es den “Hartz IV-Empfängern” im Vergleich zu den Arbeitenden noch viel zu gut ginge.

Sozialrechte und Sozialgesetze wurden unter menschenverachtender Heuchelei von SPD und Grünen vernichtet, Lohnsklaverei für einen Euro – in den 70er Jahren ein Grund für eine Revolution, sogar in Ostdeutschland – wurde den Menschen als gerechte Strafe für ihren selbstverschuldeten gesellschaftlichen Status um den Hals gehängt. Wen die Eltern bezahlen konnten, wurde Praktikant. Die Liste der Sozialverbrechen dieser nach eigenem Anspruch “linken” bzw “alternativen” oder “sozialen” Organisationen ist endlos. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kollaborierte schamlos.

Wenn es nun ab morgen zum ersten Mal in der Geschichte der Deutschen ein “Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum” gibt, dann sind nicht nur die Pläne von CDU und SPD für ein weiteres Auspressen der Deutschen zum Teufel – dann würde es auch den Menschen in ganz Europa besser gehen. Denn eine Verbesserung der Lebensqualität in Deutschland würde, ähnlich wie ein “Mietspiegel”, ganz unvermeidlich auch die sozial- und steuerrechtlichen Standards  in den EU-Mitgliedsstaaten heben.

Das kann der sogenannten “Europäischen Union” nicht gefallen, die in den letzten 11 Jahren durch ihre programmierten 5-Jahres-Pläne faktisch eine Entstaatlichung ihrer Wirtskörper betreibt, um diese entkernten Gebilde (und deren so elegant ihrer Verfassungsrechte beraubten Bürger) dann als eigener Staatskörper zu übernehmen. (DER MOLOCH, 07.Februar 2010)

Am 6.Februar forderte der “Wirtschaftsweise” Wolfgang Franz eine Kürzung der Armutsbezüge von Hartz IV um 30 Prozent. Ausdrücklich erwähnte dabei Franz Arbeitslose mit Kindern, also die Armutsbezüge dieser Kinder. Diese seien viel zu hoch (5). Die Hartz IV-Empfänger ständen

“häufig finanziell besser da als der Nachbar mit schlecht bezahlter Vollzeitstelle”

Es war, wie oben beschrieben, wieder einmal die alte Platte: die Bevölkerung ab Unterkante Oberschicht ausplündern und absaufen lassen, um sie dann für jede weitere Eskalation auch noch gegeneinander aufzuhetzen.

Woher aber kriegt der Weise Franz seine – sicher nicht unüppigen – Bezüge? Er bekommt sie vom “Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung” (ZEW). Und woher kriegen die ihr Geld? Sie kriegen es von der Bundesregierung, der EU-Kommission und “Stiftungen, Verbänden, Landesministerien und Unternehmen”. So läuft das.

Morgen nun erwartet nun dieses verrohte, amoralische und skrupellose Establishment, mit ihren sogenannten “Parteien” und ihrem angerichteter Albtraum von Bananen- und Ausbeuterrepublik, eine adäquate Antwort aus Karlsruhe.

Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste Gremium, die höchste Instanz der Republik. Es allein kann Entscheidungen von Regierung, Präsident, Parlament und allen anderen Gerichten aufheben. Ebenso ist das Bundesverfassungsgericht die einzige Institution, welche unsere Verfassung schriftlich weiter entwickeln kann, entsprechend der Veränderung unserer Gesellschaft und des gesellschaftlichen Bewusstseins, dem “Öffentlichen Interesse”.

Morgen nun wird dieses höchste Gremium der Republik den machtvergessenen und machtversessenen “Parteien” Deutschlands mit beiden Füssen ins Gesicht springen.

Mögen sich die Wähler am 9.Mai in Nordrhein-Westfalen daran ein Beispiel nehmen.

Quellen:
(1) http://www.echo-online.de/suedhessen/darmstadt/art1231,635590
(2) http://www.tagesschau.de/inland/jobcenter132.html
(3) http://www.tagesschau.de/inland/jobcenter138.html
(4) http://www.tagesschau.de/inland/jobcenter128.html
(5) http://www.bild.de/BILD/politik/2010/02/06/hartz-iv-wirtschaftsweise-franz/fordert-kuerzung-um-30-prozent.html


Quelle: Radio Utopie

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von Michael Köhne

Das Legitimationsdebakel der BRD

Wenn die oben nicht mehr können und die unten nicht mehr wollen, ist endgültig der Ofen aus.

(MK) Der Autor dieses Artikels kann sich noch sehr genau an den 11. September 1989 erinnern. Er war damals Reserveoffizier bei der Bundeswehr und übte gerade die Verteidi­gung seines Vaterlandes vor den Armeen des Warschauer Pakts. Überall in der Lünebur­ger Heide fuhren schon die Trabis herum. Jeder, der keine Bauklötze auf den Augen hatte, konnte sehen, dass es mit der sogenannten DDR schon in wenigen Monaten zu Ende sein wird. An die­sem Tag wurde auch schon zum ersten Mal seit 20 Jahren in den Tageszeitungen ernsthaft über die deutsche Wiedervereinigung spekuliert. Grund: Der ungarische Außen­minister Gyula Horn hatte am Tag zuvor unmissverständlich klar­gestellt, dass Ungarn keinen DDR-Bürger mehr an der Flucht in den Westen hindern würde.

Abends beim Dienstabschlussbier sagte MK zum G3-Stabsoffizier, dass der bishe­rige Auftrag der Bundeswehr sich schon sehr bald erledigt haben wird, weil es keinen Feind mehr gibt, vor dem man sich verteidigen müsste. Von einer baldigen Ab­schaffung der Bundeswehr und der NATO war damals noch nicht die Rede, dennoch hat damals der Oberstleutnant i.G. den Hauptmann d.R. vor ver­sammeltem Offizierskorps für verrückt erklärt.

Am 9. Oktober fand die größte Montagsdemo der Geschichte der DDR statt, und überall hielt sich die Volkspolizei diesmal vorsichtig zurück. Es war die erste friedliche Massen­demonst­ration, das Machtvakuum im Politbüro war jetzt offensichtlich. Zwei Tage zuvor hatte Michael Gorbatschow mit folgendem Leninzitat Honecker den Rest gegeben: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Auf einmal herrschte in den Redaktionen des Deutschen Fernsehfunks, den man übrigens auch im Westen empfan­gen konnte, ein ganz ande­rer Ton. Das Studio der Aktuellen Kamera wurde im westlichen Stil umgebaut und zum Programmschluss wurde die National­hymne mit Text gesendet, was vorher tabu war:

Auferstanden aus Ruinen,

und der Zukunft zugewandt,

lasst uns dir zum Guten dienen,

Deutschland einig Vaterland!

99 Prozent der Bevölkerung in Ost und West haben all diese Veränderungen bewusst mitbe­kommen, aber richtig begriffen haben das vor dem 9.11. nur die wenigsten. Michael Gorbatschow hatte sich zur deutschen Wiedervereinigung folgendermaßen geäußert:

“Wir hatten die Universität in Moskau beauftragt, Pläne für die Wiedervereinigung von Deutschland mit seinen polnisch besetzten Teilen auszuarbeiten. Aber bei den 4-plus-2-Verhandlungen mußte ich zu meinem Erstaunen feststellen, daß Bundeskanzler Kohl und sein Außenminister Genscher die deutschen Ostgebiete – Ostpreußen, Pommern und Schlesien – gar nicht wollten. Die Polen wären bereit gewesen, die deutschen Provinzen Deutschland zurückzugeben. Aber der deutsche Außenminister Genscher hat die polni­sche Regierung in Warschau bekniet, an der Oder-Neiße-Linie festzuhalten.” Quelle: http://globalfire.tv/nj/05de/briefe/nov05_01.htm

Weil wir für die Echtheit dieser Quelle nicht garantieren können, folgt hier noch ein Gedächt­niszitat von Hans Dietrich Genscher, der auf einer Wahlveranstaltung in Saarbrücken im Januar 1990 sinngemäß folgendes sagte, ohne dass ihn jemand danach gefragt hätte:

“Wir wollen die Wiedervereinigung der Bundesrepublik Deutschland mit der DDR und ganz Berlin, und kein bisschen mehr. Wenn jemand den Vorschlag machte, auch noch die ehemaligen Ostgebiete in die Wiedervereinigung mit einzubeziehen, müsste man diesen Vorschlag ablehnen.”

Im folgenden Kapitel wird dargestellt, wie die deutsche Wiedervereinigung von 1990 zum Legitimationsdebakel der Bundesrepublik Deutschland führte.

Wie aus 4+2 (still und heimlich) 2+4 wurden

(MK) Am 3. Oktober 1990 ist die ehemalige DDR nach Artikel 23 Grundgesetz offiziell zur BRD beigetreten. In diesem Artikel war der Geltungsbereich des GG festgelegt und befand sich die Beitrittsklausel für die übrigen deutschen Staatsgebiete. Allerdings gab es am Dritten Oktober überhaupt keinen Artikel 23 mehr, nach dem der Beitritt der fünf neuen Bundesländer hätte stattfinden können. Das ist in der Ausgabe des Grundgesetzes vom 30.09.1990 nachzulesen, dort heißt es unter Artikel 23: (aufgehoben)

Wie war das möglich? Fand der Beitritt der DDR etwa im juristischen Niemandsland statt? Ist die Wiedervereinigung von 1990 deshalb völkerrechtlich ungültig? Auf diese brisante Frage erhält man von offiziellen Stellen natürlich keine aussagekräftige Antwort. Ebenso dürfen die etablierten Medien zu diesem Thema keine Stellung beziehen. Allerdings haben halboffizielle Experten versucht, dieses Kuriosum aufzuklären und darzustellen, wie ein legaler Beitritt der DDR auch ohne den Artikel 23 zustande gekommen sein könnte. Die ausführliche Argumenta­tion mit Hinweisen auf das Bundesgesetzblatt und andere juristische Fachliteratur kann man auf der Internet­seite www.krr-faq.net recherchieren, für die weiterge­henden Schlussfolgerungen muss man allerdings seinen eigenen Menschen­verstand benutzen:

Der Deutsche Einigungsvertrag wurde bereits am 28. August 1990 unterzeichnet und die DDR ist bereits zu diesem Zeitpunkt mit Wirkung zum 3. Oktober gemäß Artikel 23 zur BRD beigetreten. Vorher wurde der Artikel 23 ersatzlos aus dem Grundgesetz gestrichen.

Artikel 23 (alt)
Geltungsbereich des Grundgesetzes
Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern,
Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein,
Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen
Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.”

In diesem Artikel ist das Saarland nicht erwähnt, er wurde also nicht laufend aktualisiert. Das hätte aber spätestens zum Beitrittstermin 3. Oktober geschehen müssen:

Artikel 23 (nie)
Geltungsbereich des Grundgesetzes

1. Dieses Grundgesetz gilt in den Ländern Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Thüringen, Sachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg, und Bayern.

2. Der Beitritt der früheren Ostgebiete Schlesien, Pommern, Ostpreußen und Ost-Brandenburg ist ausdrücklich ausgeschlossen.

3. Die Oder-Neiße-Linie wird als Westgrenze Polens für alle Ewigkeit anerkannt.

Einen solchen neuen Artikel 23 hat es, wie schon gesagt, niemals gegeben, denn die westdeutsche Bundesregierung hatte nicht die Befugnis von den Alliierten, eine solche Grundgesetzände­rung zu beschließen. Auch sonst gibt es keinen verbindlichen Gesetzes­text, in dem der zukünftige Geltungsbereich des Grundgesetzes verbindlich geregelt ist. (Es wurde zwar die Präambel des Grundgesetzes dementsprechend geändert, aber eine Präambel hat definitiv keine Gesetzeskraft, denn sonst hieße sie nicht Präambel sondern Artikel 1.)

Nicht gestrichen wurde hingegen der Artikel 146, in dem die deutsche Wiedervereinigung endgültig geregelt wird. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wurde definitiv nicht für die Ewigkeit konzipiert, sondern es war ausdrücklich als Besatzungs-Provisorium vorge­se­hen. Dieser Artikel 146 ist heute noch gültig und offenbart schwarz auf weiß das Legitimationsdebakel der BRD. In den Achtzigern hat das noch jedes Schulkind in Westdeutschland gelernt, und alle Westpolitiker haben das damals gewusst. Heute will das gesamtdeutsche Establishment davon anscheinend nichts mehr wissen.

Die Bundesrepublik Deutschland ist demzufolge kein selbständiger Staat im völkerrechtlichen Sinn, sondern immer noch eine Besatzungszone. Sie ist insbesondere nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches von 1871.

Artikel 146
Geltungsdauer des Grundgesetzes
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Irgendwas ist also oberfaul im Staate Deutschland. Wenn dem nicht so wäre, würde der BND sich nicht soviel Mühe machen, diese Tatsachen zu verschleiern.

Dazu beachte man die höchst professionell gestaltete Internetseite www.krr-faq.net. Natürlich legt der BND seine Identität nicht offen und tarnt diese Seiten als Projekt von sozial engagierten Privatpersonen, die sich gegen den Rechtsextremismus engagieren. In einem Brief­wechsel hat sich der Autor aber selbst als „Schlapphut“ geoutet, womit keine weiteren Fragen mehr bestehen. (Das war früher auf der Seite www.krr-faq.de nachzulesen, die inzwischen abgeschaltet ist. Unter www.archive.org erfährt man, dass diese Seiten sich nicht restaurieren lassen, weil der Domaininhaber das verboten hat.)

krr-faq bedeutet ausgeschrieben “Kommissarische Reichsre­gie­rung – frequently asked questions”. Diese “Kommissarischen Reichsregierungen” sind private Organisationen, die sich auf den Standpunkt stellen, die BRD sei aufgrund der hier dargestellten völkerrechtlichen Tatsachen als Staat untergegangen und deshalb seien sämtliche seit 1990 ver­abschiedeten Gesetze und Verwaltungsakte ungültig. Allerdings haben diese KRR keine eigene Polizei, keine Armee und vor allen Dingen kein Geld. Deshalb sind diese gut beraten, die Autorität der BRD wenigstens faktisch, nach dem Recht des Stärkeren, anzuerkennen.

Ansonsten hätte die neue gesamtdeutsche Regierung einfach beschließen können, dass die neu definierte Bundesrepublik Deutschland sich offiziell zum Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches erklärt und anschließend mit allen früheren Feinden einen endgültigen Friedensvertrag abschließt. Das ist aber nachweislich bis heute noch nicht geschehen. Die Amerikaner haben nämlich 1990 – aus gutem Grunde – ausdrücklich darauf bestanden, dass der provisorische Status des immer noch besetzten Deutschen Reiches bestehen bleibt. Das ist im Zusatzprotokoll zum Deut­schen Einigungs­ver­trag ausdrücklich so festgeschrieben, demzufolge sind die Sonder­rechte der Alliierten wäh­rend der Besatzungszeit nur suspendiert, aber niemals end­gültig aufgehoben worden. Die FAZ spricht hier in ihrer Ausgabe vom 10. Mai 2005 vom „Versteinerten Besatzungsrecht“. (Hier noch ein seriöser Literaturhinweis: Michael Rensmann, Besatzungsrecht im wiedervereinigten Deutschland, NOMOS-Verlagsgesellschaft, Baden Baden, 2002)

Was ist 1990 genau passiert? Ursprünglich wollten die USA und die Sowjetunion die Wiedervereinigung von ganz Deutschland in den Grenzen von 1937 in die Wege leiten. Ein ausführliches Angebot lag vor, und Polen wäre mit der Abtretung der besetzten deutschen Gebiete selbstverständlich ein­verstanden gewesen, das wäre nur eine Frage des Preises gewesen. Denn die Polen sind heute mit Begeisterung in der EU und in der NATO, noch viel lieber wären sie in Deutschland! Deutschland gehörte schon 1990 zusammen mit Kanada, Schweden und der Schweiz zu den mit Abstand beliebtesten Ländern der Welt. Kaum einer der 6 Milliarden Erdenbürger würde die Annahme der deutschen Staatsbürger­schaft jemals ablehnen. Deshalb waren die Parteivorsitzenden Helmut Kohl und Hans Dietrich Genscher vehement gegen die Wiedervereinigung von ganz Deutschland, weil die rheinisch-katholische CDU in den ehemaligen Ostgebieten bis auf weiteres keine Mehrheit mehr zustande gebracht hätte und die Partei der Leistungs­träger und Besserverdienenden deutschlandweit wahrscheinlich unter die 5 % Hürde gesackt wäre.

Helmut Kohl, der KANZLER DER DEUTSCHEN EINHEIT, hat die Wiedervereinigung von ganz Deutschland genau aus diesem Grunde absichtlich verhindert. Es muss ihm aber auch zugestanden werden, dass die endgültige Wieder­vereinigung von ganz Deutschland damals auch im Westen auf große Skepsis gestoßen wäre. Kohl und Gen­scher haben möglicherweise das einzig Richtige getan, weil sonst Oskar La­fon­taine mit seinen Sozialneidparolen wahrscheinlich an die Regierung gekommen wäre und die deutsche Einheit definitiv verhindert hätte. Die SPD war strikt gegen die deutsche Einheit, weil die Genossen bis dato mit ihren Genossen heimlich Champagner genossen hatten.

Im Mai 1990 begann in Paris die 4+2-Konferenz, bei der die Außenminister der vier Besatzungsmächte als Hauptdarsteller und die der beiden deutschen Staaten als Gäste am Katzentisch die internationalen Aspekte der deutschen Wiedervereinigung ausarbeiten sollten. Soweit kam es aber nicht, denn unabhängig davon haben Bundeskanzler Kohl und Präsident Gorbatschow ihr Ding im Alleingang durchgezogen:

Die meisten Erwachsenen über 35 können sich heute noch daran erinnern, wie Kohl sich am 15. und 16. Juli 1990 mit Gorbatschow in seinem Geburtsort im Kaukasus getroffen hat. Dort haben sie ganz privat, in Strick­jacke und Wollpullover, die außenpolitischen Aspekte der Deutschen Einheit prak­tisch im Alleingang festgelegt, ohne die Vier Mächte mit einzubeziehen. Es wurde beschlossen, dass ganz Deutschland in der NATO bleibt, die russischen Truppen innerhalb vier Jahren Deutschland verlassen und Deutschland im Gegenzug die Oder-Neiße Linie als Westgrenze Polens für immer anerkennt.

Kohl und Gorbatschow gingen damals selbstverständlich davon aus, dass der Regie­rungs­chef der drei westlichen Besatzungszonen die Vollmacht besitzt, stellvertretend für ganz Deutschland völkerrechtliche Verträge abzuschlie­ßen, ohne die vier Besat­zungsmächte zu konsultieren. Sie gingen weiterhin davon aus, dass sie die Zustim­mung aller vier Mächte sowie so nicht bekommen hätten, denn Frankreich und Großbritannien waren kate­gorisch gegen die Wiedervereinigung Deutschlands. Sie hatten nur gehofft, dass die USA dem Kuhhandel von Kohl und Gorbatschow zugestimmt hätten, wenn sichergestellt wäre, dass Deutschland in der NATO bleibt.

Die Amerikaner hatten aber gewusst, dass die BRD und die DDR nicht die einzigen deutschen Staaten auf der Erde sind, sondern dass das Deutsche Reich sowohl als juristische Person, als auch als handlungsfähige Militärmacht immer noch weiter existiert. Sie konnten deshalb 1990 nicht zulassen, dass Helmut Kohl sich hier als Rechtsnachfolger von Adolf Hitler aufführt und eigenmächtig ein Drittel „seines“ Staatsgebietes an Polen verschenkt.

Es sei noch mal daran erinnert, dass 1945 nur die Deutsche Wehrmacht kapituliert hat, nicht aber die Kriegsmarine und schon gar nicht das Deutsche Reich selbst. Der Zweite Weltkrieg war 1945 noch lange nicht zu Ende, sondern die USA haben bis 1947 auf der Antarktis gegen bislang unbekannte Truppen (möglicherweise deutschstämmige Herkunft) gekämpft und verloren. Sie hatten damals (fälschlicherweise) vermutet, dass es sich dabei um das „Letzte Bataillon Hitlers“ handeln müsse…

Hier noch eine Quizfrage: Warum wurde der Artikel 23 noch vor dem Beitritt der neuen Bundesländer gestrichen, und warum wurde der Artikel 146 ausdrücklich beibehalten?

  1. Weil der Bundesinnenminister und Einser-Jurist Wolfgang Schäuble hier etwas durcheinander geschmissen hat.
  1. Weil die Amerikaner gemäß der Brsezinsky-Doktrin von ihnen besetzte Staaten unter keinen Umständen wieder freigeben.
  1. Weil die Amerikaner 1947 einen Krieg gegen (vermeintlich) deutsche Truppen auf der Antarktis geführt und verloren haben?
  1. Keine Antwort ist richtig.

+Die richtige Antwort lautet 3.

Informieren Sie sich über den Pinguin-Krieg in der Antarktis, und warum anschließend der Staat Preußen verboten werden musste!

Dass das so ist, kann man auch anderswo nachlesen, aber warum und weshalb nur in der gedruckten Ausgabe des DurchBlick 2008!


Quelle: Kanzlerdämmerung


Jan 262010

von Michael Grandt

Gibt es tatsächlich ein bis heute geheim gehaltenes Dokument, das bisher jeder Bundeskanzler unterzeichnen musste und die Medienhoheit der Alliierten bis zum Jahr 2099 über Deutschland festlegt? Eine Indiziensuche.

Die »Kanzlerakte« – Bücher sind darüber geschrieben worden und im Internet wimmelt es von Halbwahrheiten, Lügen und Verschwörungstheorien. Aber was ist dran an diesem »Gerücht«?

Viele Leser dieses Online-Informationsdienstes haben in den letzten Monaten geschrieben, dass wir uns diesem Thema annehmen sollen. Ich habe nach Beweisen gesucht.

Ausgangslage: Was ist die Kanzlerakte?

Die »Kanzlerakte« soll ein geheimes Papier sein, das die jeweilige Regierung der Bundesrepublik Deutschland zwingt, im Sinne der Alliierten zu handeln, deren Version vom Ablauf des Zweiten Weltkrieges zu verbreiten und ihnen die Medienhoheit bis zum Jahr 2099 zu sichern. Jeder Bundeskanzler hätte dieses Schriftstück, das ein Teil eines geheimen Staatsvertrages vom 21. Mai 1949 sein soll, nach dem Ablegen seines Amtseides unterzeichnen müssen.

Pro: Die Kanzlerakte existiert tatsächlich!

Für diese Behauptung gibt es nur einen einzigen Beleg und zwar das Schreiben eines Staatsministers Dr. Rickermann vom Bundesnachrichtendienst.

Weitere Nahrung für die Existenz der Kanzlerakte gab ein Interview mit Egon Bahr, dem wohl wichtigsten und einflussreichsten Berater Willy Brandts, in der Wochenzeitung Die Zeit am 14. Mai 2009, hier einige Auszüge (Hervorhebungen durch mich):

– »Es war an einem der ersten Abende im Palais Schaumburg, nachdem Willy Brandt dort eingezogen war. (…) Ich brachte Brandt meinen Entwurf für einen Brief an seinen sowjetischen Kollegen Kossygin (…). Brandt war wichtiger, zu berichten, was ihm heute passiert war. Ein hoher Beamter hatte ihm drei Briefe zur Unterschrift vorgelegt. Jeweils an die Botschafter der drei Mächte – der USA, Frankreichs und Großbritanniens – in ihrer Eigenschaft als Hohe Kommissare gerichtet. Damit sollte er zustimmend bestätigen, was die Militärgouverneure in ihrem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 an verbindlichen Vorbehalten gemacht hatten. Als Inhaber der unkündbaren Siegerrechte für Deutschland als Ganzes und Berlin hatten sie diejenigen Artikel des Grundgesetzes suspendiert, also außer Kraft gesetzt, die sie als Einschränkung ihrer Verfügungshoheit verstanden

– »Brandt war empört, dass man von ihm verlangte, ›einen solchen Unterwerfungsbrief zu unterschreiben. Schließlich sei er zum Bundeskanzler gewählt und seinem Amtseid verpflichtet. Die Botschafter könnten ihn wohl kaum absetzen! Da musste er sich belehren lassen, dass Konrad Adenauer diese Briefe unterschrieben hatte und danach Ludwig Erhard und danach Kurt Georg Kiesinger (…) Er (Brandt, Anm. MGR) schloss: ›Also habe ich auch unterschrieben‹ – und hat nie wieder davon gesprochen.«

– »Schon Adenauer hatte seine Anerkennung der alliierten Oberhoheit wie ein Staatsgeheimnis behandelt. Sie passte nicht so recht in die Atmosphäre zehn Tage vor der Staatsgründung, und die drei Mächte hatten auch kein Interesse, diese Voraussetzung für den 23. Mai 1949 an die große Glocke zu hängen. Das blieb kein Einzelfall. (…) Die Sieger pochten auf ihre unkündbaren Kompetenzen während dieser ganzen Zeitspanne, natürlich nicht nur vor der Geburtsstunde der Bundesrepublik, sondern auch, als sie 1955 zu Verbündeten wurden. (…)«

Die Befürworter sehen Egon Bahrs Erinnerungen als Beweis dafür an, dass die Kanzlerakte wirklich existiert.

Contra: Die Kanzlerakte gibt es nicht!

Aber was sagt die Bundesregierung dazu, dass alle ihre Kanzler Schriftstücke unterzeichnen müssen, die die Souveränität des Staates immer noch in die Hände der ehemaligen Siegermächte legen?

Das Bundeskanzleramt und das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung antworten auf entsprechende Anfragen zum Thema folgendermaßen:

»Der geheime Staatsvertrag ist dem Reich der Legenden zuzuordnen. Diesen Staatsvertrag gibt es nicht. Und die Bundeskanzlerin musste selbstverständlich auch nicht auf Anordnung der Alliierten eine sogenannte ›Kanzlerakte‹ unterschreiben, bevor sie ihren Amtseid ablegte. Die erbetene kurze Antwort lautet daher: Nein.

Mit freundlichen Grüßen«

Weitere Ungereimtheiten sind mir während der Recherche aufgefallen: Einen Staatsminister mit dem Namen Dr. Rickermann hat es in der Bundesrepublik nie gegeben, zudem fallen in seinem Schreiben kleine Fehler auf. So wird z.B. kein Minister direkt angesprochen, und warum steht als Anmerkung, dass das Original bitte vernichtet werden soll, wenn Dr. Rickermann gleichzeitig den Vermerk »z.d.A«, also »zu den Akten« anbringt?

Doch was ist mit den Aussagen von Egon Bahr?

Nun, Bahr hat lediglich von Briefen gesprochen, bei denen es um die Zustimmung zu Vorbehalten der Alliierten aus ihrem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 gehen soll, kein Wort über eine angebliche Medienhoheit, die man abgeben muss.

Die Vorbehalte der Alliierten sind hier veröffentlicht, auch da kein Wort von einer Medienhoheit.

Zudem handelt es sich dabei lediglich um die »Erinnerungen« Egon Bahrs und – die Frage sei erlaubt: Wenn angeblich alle Kanzler seit Adenauer den Vorbehalten der Alliierten zum Grundgesetz zustimmen sollten, warum wird dies erst durch Egon Bahr im Mai 2009 öffentlich? Es gab doch bestimmt viele Mitwisser, die sich in den letzten 60 Jahren hätten profilieren können?

Fazit

Meinen Erkenntnissen nach ist die Kanzlerakte eine Erfindung und der einzige »Beweis« dafür, das Schreiben Dr. Rickermanns, eine Fälschung.

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Foto Adenauer: Haus der Geschichte, Bonn (EB-Nr.: F1/1/160 © Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland)



Quelle: Kopp Verlag

von markus

Gerhard Baum hat in einem Text auf foebud.org ein Plädoyer verfasst, warum wir beim Schutz der Privatsphäre zur Selbstverteidigung übergehen müssen.

Wir müssen zur Selbstverteidigung übergehen – auch durch Datensparsamkeit und Datenaskese. Alles in Allem: Ich plädiere seit langem für eine Bürgerbewegung zum Schutze der durch Art. 1 des Grundgesetzes geschützten Privatheit. Ich plädiere für eine Datenschutzbewegung nach dem Vorbild der erfolgreichen Umweltbewegung. In der letzten Zeit hat sich gezeigt, dass doch zahlreiche vor allem auch jüngere Menschen sich gegen Elemente des Überwachungsstaates und der Überwachungsgesellschaft wenden. Diese Chance sollte jetzt genutzt werden.


Quelle: netzpolitik.org

Am 23.5.1945 verhafteten die Alliierten völkerrechtswidrig die letzte souveräne deutsche Regierung unter Großadmiral Dönitz.

Seither sind die Deutschen unfrei.

Wir wollen endlich

FREIHEIT FÜR DEUTSCHLAND
FREIHEIT FÜR EUROPA

Von Bernhard Schaub, Dornach

Die Freiheit der Bürger in Europa ist akut gefährdet. Die USA unterdrücken mit dem erschwindelten Vorwand der «Terrorbekämpfung» immer weitere Teile der Welt. Der sogenannte EU-Haftbefehl erlaubt eine nahezu willkürliche Freiheitsberaubung. Der Spitzel- und Überwachungsstaat in Deutschland nimmt Formen an, von denen die Stasi nur hätte träumen können. Aus Angst vor den Medien, den Gerichten und linksextremen Schlägerbanden wagen die Bürger kein offenes Wort mehr über die Einwanderung von Ausländern oder über die Macht eines gewissen Zentralrates. Der gläserne Mensch wird Tatsache.

Wie konnte es soweit kommen? Warum wehren sich Regierung und Parteien in Deutschland nicht gegen solche Zustände, die jeder Rechtsstaatlichkeit spotten? Die Antwort ist einfach:

Weil die Bundesrepublik kein Staat der Deutschen ist, sondern ein Selbstverwaltungs-Provisorium unter alliierter Vormundschaft!

So paradox es klingt: Der Zweite Weltkrieg ist nie wirklich beendet worden; es gibt keinen Friedensvertrag zwischen Deutschland und den Alliierten. Die BRD steht unter amerikanischem Diktat; in Westdeutschland stehen nach wie vor alliierte Truppen. Deutschland ist seit 64 Jahren unterdrückt.

Einer der Väter der BRD, Prof. Carlo Schmid (SPD) bezeichnete die entstehende Bundesrepublik in seiner berühmten Rede vom 8. September 1948 als «Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft». Das blieb bis heute so, denn die Vereinbarung zwischen der BRD und den drei Mächten vom 27./28.9.1990 zum «2+4-Vertrag» hält im ersten Teil, Art. 2 fest:

«Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden … begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft…» (BGBl 1990, Teil II, S. 1398)

Zu den erwähnten «gerichtlichen Maßnahmen» der Alliierten gehören vor allem die Urteile und Feststellungen des Nürnberger Militärtribunals vor 1946, bei dem die Alleinkriegsschuld Deutschlands und die Völkermordverbrechen festgeschrieben wurden.

Das «Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland» ist keine Verfassung, sondern ein Organisationsstatut für eine Übergangszeit. Es wurde vom deutschen Volk weder in Auftrag gegeben noch beschlossen, sondern vom Sieger des Weltkriegs angeordnet.

Deswegen sieht der Art. 146 GG auch vor: «Dieses Grundgesetz … verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.» Weil die BRD kein Staat ist, gibt es auch kein Staatsvolk von Bundesbürgern, es gibt nur Deutsche. Das Staatsangehörigkeitsgesetz der BRD geht auf das «Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz» von 1913 zurück. Auf dem bundesdeutschen Personalausweis steht als Nationalitätsbezeichnung nur das Adjektiv «deutsch», wo normalerweise der Name des Staates stehen müßte.

Das Bundesverfassungsgericht stellte am 31. Juli 1973 fest (BVerfGE 36,1):

«Das Grundgesetz geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch später untergegangen ist.»

Am 8. Mai 1945 hat nur die deutsche Wehrmacht kapituliert. Reich und Regierung wurden davon rechtlich nicht berührt, aber kurz danach völkerrechtswidrig ihrer Handlungsfähigkeit beraubt.

Alle Eingriffe der Alliierten in deutsche Angelegenheiten, vor allem die Verhaftung der Reichsregierung Dönitz am 23. Mai 1945 und die Einsetzung neuer Teilverwaltungen in Westdeutschland, Mitteldeutschland und Österreich sind nichtig, weil unter Zwang vollzogen und damit völkerrechtswidrig. Sie verstoßen gegen die Haager Landkriegsordnung.

Die faktische Abtrennung der ostdeutschen Reichsterritorien (gegenwärtig verwaltet von Polen, Rußland, Litauen und der Tschechei) ist nichtig und hat am Gebietsbestand des Reiches nichts geändert. Es wurde von den Okkupationsmächten de jure kein Territorium annektiert. Auch aus dem Gesichtspunkt der «normativen Kraft des Faktischen» ist eine Übertragung territorialer Souveränität auf fremde Mächte nicht möglich. Denn zu wirksamem Recht wird das Faktische immer nur in Verbindung mit dem entsprechenden Rechtstitel. Da weder eine politische Kapitulation des Reiches («debellatio») noch förmliche Annektierungen, noch ein entsprechender Friedensvertrag mit dem Reich vorliegen, besteht das Reich völkerrechtlich gesehen in den Grenzen von 1939 weiter.

Juristisch gesehen besteht auch kein Friede, sondern höchstens ein friedensähnlicher Zustand. Die Handlungsunfähigkeit des Reiches verunmöglichte einen Friedensschluß bis heute. Wäre die Bundesrepublik Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, so hätte für die Alliierten kein Hindernis bestanden, nach Gründung der BRD 1949 oder spätestens anläßlich des «2+4-Vertrages» von 1990 in Friedensverhandlungen mit Deutschland einzutreten. Dies ist nicht geschehen, und es kann unter den jetzigen Umständen nicht geschehen. Aus dem gleichen Grund sind übrigens auch die sogenannten Feindstaatenklauseln der UNO gegenüber dem Deutschen Reich noch immer in Kraft.

An der geschilderten Rechtslage haben alle Wahlen der letzten Jahrzehnte nichts geändert, weil sie unter Besatzung und unter Vorenthaltung des Selbstbestimmungsrechtes stattfanden und stattfinden.

Wahlen sind lediglich verwirrte Akklamationen für die von den Kriegssiegern lizenzierten Parteien, während die von den Siegern lizenzierten Medien die Meinungsbildung besorgen.

Dieser unwürdige Zustand kann erst beendigt werden, wenn das deutsche Volk über seine Lage aufgeklärt ist und – nach dem Ende der amerikanischen Weltherrschaft – in freien Wahlen einen Reichstag bestellt, der seinerseits die Reichsregierung wählt.

Dann hat die Sklaverei ein Ende, und die unterdrückten Völker, die von den Heuschrecken des Globalkapitalismus ausgebeutet werden, können aufatmen

In diesem Vortrag beschreibt Herr Görlitz die Rechtslage in Deutschland. Die BRD wurde 1990 durch die Streichung des Geltungsbereichsartikels 23 des Grundgesetzes aufgelöst. Das Deutsche Reich existiert nach wie vor und wird wieder handlungsfähig gemacht. Heutige Beamte der ‘BRD’ sind seit Auflösung der BRD reine Privatpersonen. Das ‘Bundesvermögen’ und sämtliche ‘Finanzämter’ werden von der Firma ‘Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH’ verwaltet. Gültiges Recht sind die Reichsgesetze, die auf der Weimarer Verfassung vom 11. Aug. 1919 fußen. Weiterlesen »

Okt 282009

Auch wir auf Duckhome haben bereits auf das Recht zum Widerstand nach Artikel 20 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) hingewiesen, es aber verpasst allgemeinverständlich zu erklären. Das holen wir jetzt nach.

Immer wieder treiben wahrhaft komische Stilblüten aus dem Internetboden die sich mit irgendwelchen – an den Haaren herbeigezogenen – Argumentationen ein eben solches Widerstandsrecht in der Bevölkerung herbeikonstruieren. Weiterlesen »

Den Artikel “Mein Widerstandsrecht gegen den Koalitionsvertrag” habe ich verfasst als meinen höchst persönlichen Widerstand gegen die Teile des Koalitionsvertrages, die ich für verfassungswidrig halte. Ich möchte erreichen, dass die drei Parteien den Koalitionsvertrag nachträglich ändern, soweit er mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren ist. Weiterlesen »

Der Koalitionsvertrag vom 26. 10. 2009 verletzt in Abschnitt VI die verfassungsmäßige Ordnung des GG. Dagegen steht jedem Bürger nach Art. 20 IV GG ein besonderes Widerstandsrecht zu. Weiterlesen »

von Josef Schüßlburner

„Es gibt mir in Deutschland wieder zuviel DDR!“ (Guido Westerwelle)

Wie ist der Aufstieg der Partei Die Linke zu erklären? Die Dramatik dieses Aufstiegs ergibt sich aus der Erkenntnis, dass es sich hierbei um eine Partei handelt, die zur Verwirklichung „sozialer Gerechtigkeit“ unter anderer Firmenbezeichnung einen grandiosen Staatsbankrott hingelegt hatte (um nur diesen Aspekt hervorzuheben), trotzdem nunmehr in etwa so viele gesamtdeutsche Wählerstimmen bekommt wie die Partei, nämlich die FDP, der die Bundesdeutschen wesentlich ihren geliebten Wohlstand verdanken. Weiterlesen »

Sep 222009

Die deutsche Verfassung, genannt Grundgesetz, wurde am 8. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat verabschiedet und am 12. Mai 1949 von den Militärgouverneuren der Besatzungszonen mit Vorbehalten “genehmigt.” Fragt man nun 60 Jahre später, wie die Verfassung eines Staates “genehmigt” werden kann, würde jeder Mitmensch mit irgendeinem Sinn für Rechtsstaatlichkeit behaupten, dass eine Verfassung durch Mehrheit per Wahl eines Parlamentes angenommen wird, im besten Falle wird eine Verfassung per Annahme durch Volksentscheid legitimiert. Weiterlesen »

Sep 202009

Von Daniel Neun | RADIO UTOPIE

Die “Denkschrift” von 30 eu-nationalistischen Akademikern für eine Entmachtung des Bundesverfassungsgerichtshofes in Karlsruhe zugunsten des EuGH ist eine strafwürdige Aufforderung zum Putsch gegen das Grundgesetz und die garantierten Grundrechte der Staatsbürger. Weiterlesen »

Geburtshelfer aus Übersee

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Sep 202009

von Friedhelm Greis

Bei der ­Gründung der Bundesrepublik vor 60 Jahren zog der ­Emigrant Hans Simons im Hintergrund wichtige Fäden

Es kann manchmal ganz praktische Gründe haben, sich intensiv mit der Vergangenheit zu beschäftigen. „Die Regierung untersucht die militärische Besetzung Japans und Deutschlands“, schrieb die New York Times im Oktober 2002 zu den Überlegungen der USA, wie nach dem geplanten Sturz des Diktators Saddam Hussein am besten im Irak vorzugehen sei. Die Tatsache, dass die US-Regierung die Verhältnisse im Irak mit denen im Nachkriegsdeutschland für vergleichbar hielt, ließ schon fünf Monate vor Beginn des Irakkrieges nichts Gutes erwarten. Aber die Geschichte des besetzten Deutschland, die mit der Verabschiedung des Grundgesetzes vor 60 Jahren einen ersten Abschluss fand, war wohl zu schön, um nicht wiederholt werden zu sollen. Falls sich die Amerikaner den Weg zum Grundgesetz genauer angeschaut haben sollten, dürfte ihnen der Name eines wichtigen Akteurs nicht entgangen sein: Hans Simons.

Wenn versucht wird, die Erfolgsgeschichte des Grundgesetzes zu erklären, fehlt selten der Verweis auf die besondere Zusammensetzung der Menschen, die den Entwurf für seine 146 Artikel zu verantworten hatten. „Ehemalige Zuchthäusler und KZ-Häftlinge, Volks- und Staatsverräter, politisch Unzuverlässige, Defätisten und andere ‚Charakterschweine‘“: Auf diese Weise hätte die Mehrheit der Deutschen nach dem Krieg wohl die Mitglieder des Parlamentarischen Rates bezeichnet, schreibt Christian Bommarius in seiner lesenswerten „Biografie“ des Grundgesetzes und ergänzt: „Einige hatten unter dem NS-Regime ihre Freiheit verloren, etliche ihre Heimat, die meisten ihren Beruf.“

Von dieser Beschreibung her hätte Hans Simons perfekt in den Parlamentarischen Rat gepasst. Bis 1933 ein mustergültiger Demokrat und in hohe Staatsämter gelangt, war er 1935 in die USA emigriert und Dozent an der New School of Social Research in New York geworden. Doch anstatt zusammen mit den 73 Vätern und vier Müttern des Grundgesetzes am 1. September 1948 die Arbeit in der Pädagogischen Akademie in Bonn aufzunehmen, hatte Simons ein Büro einige Ecken weiter nördlich in der Joachimstraße 12 bezogen. Der damals 56-Jährige saß auf der Seite der Kriegsgewinner und leitete den Verbindungsstab der US-Regierung zum Parlamentarischen Rat. Als Mitarbeiter des Office of Military Government (OMGUS), der höchsten US-Verwaltungsbehörde im besetzten Deutschland, sollte Simons dafür sorgen, dass die Arbeit der Deutschen sich in die von den USA gewünschte Richtung entwickelte. Eine Aufgabe, die besonders gegen Ende der Beratungen einiges an diplomatischem Geschick erforderte.

Engagierter Demokrat

Für eine solche Aufgabe war Simons aufgrund seiner Karriere prädestiniert. 1893 als Sohn des späteren Reichsgerichtspräsidenten Walter Simons geboren, kam er schon in jungen Jahren mit der internationalen Diplomatie in Berührung. 1919 begleitete er seinen Vater, der als Unterstaatssekretär der deutschen Delegation angehörte, zu den Friedensverhandlungen nach Versailles. 1921 schloss er sein Studium der Rechts- und Staatswissenschaften mit einer Dissertation über das Völkerrecht ab. Bis zum Ende der Weimarer Republik arbeitete er in verschiedenen Regierungsstellen und Bildungseinrichtungen. So leitete er von 1925 bis 1930 die Deutsche Hochschule für Politik in Berlin, wo er unter anderem über Völkerrecht, Verfassungsrecht und den Völkerbund lehrte.

Der Linksintellektuelle Kurt Hiller beklagte sich 1926 in der Weltbühne, dass der Reichstag voller „Krawutschke, Kulicke, Pachulke“ sei, Friedensaktivisten wie Hans Simons dagegen nicht im Parlament vertreten seien. 1930 wechselte Simons, der zwischenzeitlich in die SPD eingetreten war, wieder in die Verwaltung. Der „Preußenschlag“ im Juli 1932 unter Reichskanzler Franz von Papen bereitete seiner Tätigkeit als Oberpräsident der preußischen Provinz Niederschlesien ein schnelles Ende. Da ihm 1935 schließlich klar war, dass sich die Nazi-Diktatur länger als vermutet halten würde, folgte der Schritt in die Emigration fast zwangsläufig. Eine Berufung an die „University of Exile“ in der New School kam da sehr gelegen. 1940 nahm er die amerikanische Staatsbürgerschaft an.

Schon 1943 beschäftigte sich Simons als Berater des US-Geheimdienstes OSS mit der Planung der Nachkriegszeit. In einem Zeitschriftenaufsatz forderte er die frühestmögliche Rückkehr zu einer eigenständigen Regierung in Deutschland – jedoch müsse die gesamte Entwicklung unter Kontrolle der Besatzungsmächte bleiben. Dass er nach dem Ende des Krieges schnell wieder seine alte Heimat besuchen könnte, schien er zunächst selbst nicht zu glauben. „Unglücklicherweise gibt es keine Hoffnung, dass ich in naher Zukunft nach Deutschland zurückkehren kann“, schrieb er im Januar 1946 an seinen in Hannover studierenden Sohn Gerhard. „Obwohl ich dies sehr gern tun würde, könnte das nur in einer Art offiziellen Mission geschehen, und das ist das Einzige, was ich nicht tun möchte.“

Vorerst zog jedoch die Gründung der Vereinten Nationen die Aufmerksamkeit des Völkerrechtlers auf sich. Dabei kam er im Januar 1947 zu Schlüssen, die wie passend zur Politik der Bush-Regierung geschrieben scheinen: „Die USA exportierten Demokratie, weil sie Märkte im Ausland suchten, dadurch würden sie unvermeidlich imperialistisch. Moralische Missionen seien so ein Komplement ihrer materiellen Lage“, zitiert der Historiker Edmund Spevack aus einem Beitrag Simons’ zur Unterstützung der Vereinten Nationen.

Selbstzentrierte Politiker

Im Winter 1947/48 kam es dann doch zum Wiedersehen zwischen Hans und Gerhard Simons. Der Vater war im Herbst 1947 nach Deutschland zurückgekehrt – in offizieller Mission. Vermutlich sei er vom US-Militärgouverneur Lucius D. Clay persönlich angefordert worden, sagte sein Sohn dem Freitag. Lange überredet musste Hans Simons dafür wohl nicht werden: „Obgleich die meisten Umstände eher deprimierend als günstig sind, ist alles, was mit meiner Arbeit zusammenhängt, faszinierend und begeisternd“, schrieb er im September 1947.

Ein dreiviertel Jahr später war sein Enthusiasmus aber schon stark gedämpft. „In den vergangenen Monaten haben alle meine Zeit und meine Anstrengungen der schmerzhaften Geburt einer Art Regierung für Westdeutschland gegolten“, schrieb er im Juli 1948 an seinen Sohn. Doch zu Simons’ großer Enttäuschung verhielten sich die deutschen Politiker „wie ein Mädchen, das zwar will, es sich aber nicht zu sagen getraut, und obendrein noch zugesichert haben möchte, nicht schwanger zu werden“. Es sei bedauerlich zu sehen, wie völlig frei von politischer Vorstellung, wie eingeschüchtert, selbstzentriert und isoliert von den aktuellen politischen Weltereignissen die Deutschen seien. „Ich habe alles versucht, ihnen ihre historische Gelegenheit zu erläutern – aber vergebens.“ Diese „historische Gelegenheit“ war die Gründung eines unabhängigen Weststaates, und dass die westdeutschen Politiker der Nachkriegszeit diese definitive Spaltung der Nation nur zögerlich annahmen, ist nach Ansicht von Bommarius das größte Kompliment, dass ihnen je gemacht wurde.

Für Simons spielte die deutsche Einheit offenbar keine Rolle. Denn die Politik der USA war bereits ganz vom beginnenden Kalten Krieg geprägt. Im Rückblick beurteilte er den Prozess der Staatsgründung daher sehr nüchtern: „Die westdeutsche Verfassung wurde in erster Linie als Konsequenz des Konfliktes zwischen den USA und den anderen Westmächten auf der einen Seite und der Sowjetunion auf der anderen Seite entwickelt, und nicht in erster Linie, um den Deutschen zu gefallen oder etwas Gutes für die Deutschen zu tun“, sagte Simons ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes in einem Vortrag. Worum es dem Parlamentarischen Rat beim Grundgesetz ging, erfasste er ebenfalls klar: „Das Grundgesetz ist in erster Linie geschrieben, so wie alle Verträge, als Schutz gegen die jüngste Katastrophe, gegen den jüngsten Krieg, gegen den jüngsten Aggressor. (…) Das Grundgesetz ist geschrieben gegen den jüngsten Usurpator der Macht, nämlich Hitler. (…) Die Verfassung ist daher in einer gewissen Weise – auch wenn dies eine leichte Übertreibung sein mag – sogar gegen Weimar geschrieben.“

Nach Ansicht Spevacks ist es nicht leicht, das Ausmaß von Simons’ Einfluss während dieses Prozesses zu rekonstruieren, da er „vielfach nur auf informelle und mündliche Weise ausgeübt wurde“. Einige Interventionen sind jedoch überliefert. So bewog Simons den Präsidenten des Parlamentarischen Rates, Konrad Adenauer, dazu, am 22. November 1948 ein Memorandum der Militärgouverneure entgegenzunehmen, in dem deutliche Kritik am Entwurf des Grundgesetzes geübt wurde. Adenauer weigerte sich zunächst, die Instruktionen persönlich entgegenzunehmen, da er darin einen Akt der Demütigung sah, doch Simons drohte damit, die Sache direkt an die Presse weiterzureichen.

Scheitern knapp verhindert

Knackpunkt in der Schlussphase der Beratungen war die Stellung der Länderkammer, die nach Ansicht der Amerikaner möglichst stark sein sollte, sowie die Kompetenzen des Bundes, insbesondere in der Finanzverwaltung. Während die CDU ebenso wie die Amerikaner für einen großen Einfluss der Länder plädierte, sprach sich die SPD dafür aus, die Kompetenzen des Bundes bei der Gesetzgebung auf Kosten der Länder zu stärken. Im März 1949 drohte sogar ein Scheitern der Verhandlungen, weil sich die Alliierten und die Mitglieder des Parlamentarischen Rates nicht auf einen Kompromiss einigen konnten. Simons war in dieser Phase fieberhaft bemüht, einen Ausgleich zwischen den Positionen zu finden. Die außenpolitische Großwetterlage kam ihm dabei zu Hilfe. Um zu einer schnellen Gründung eines westdeutschen Staates als antikommunistischem Bollwerk zu gelangen, waren die Alliierten im April 1949 bereit, den deutschen Forderungen entgegenzukommen. Auf einem Treffen in Washington verständigten sie sich darauf, den Verfassungsentwurf zu akzeptieren.

Gut 17 Jahre, nachdem Papen ihn aus seinem Amt geworfen hatte, stand der Emi­grant nun am 10. April an der Spitze der alliierten Delegation, die den Mitgliedern des Parlamentarischen Rates das Besatzungsstatut übergab. Es folgten die letzten Verhandlungen, um das Grundgesetz endgültig zu verabschieden. Simons intervenierte dabei vor allem auf Seiten der CDU/CSU, da die SPD sich stärker an die britische Besatzungsmacht anlehnte. Die Strategie der Parteien war nach Ansicht Simons’ dadurch geprägt, dass beide mit einer raschen Wiedervereinigung rechneten, was der SPD wahrscheinlich ein Übergewicht in Gesamtdeutschland gegeben hätte. Die Union wollte demnach möglichst viele Punkte in das Grundgesetz packen, da ihr klar war, dass die SPD auch in einem Gesamtdeutschland kaum die Zweidrittelmehrheit zustande bekäme, um dieses wieder zu ändern. Die Sozialdemokraten wollten hingegen möglichst viele Fragen über die normale Gesetzgebung klären. „Man muss dies wissen, um den vollständig altmodischen Charakter dieses Dokumentes zu verstehen, das voll ist vom Schutz kultureller und pädagogischer Themen und vollkommen schweigt zu den großen Fragen der sozialen und ökonomischen Strukturen und Rechte“, urteilte Simons. Nach der Verabschiedung des Grundgesetzes sah der Emigrant seine Aufgabe in Deutschland erfüllt. Er kehrte in die USA zurück und leitete von 1950 bis 1960 die New School.

Für den Erfolg des Verbindungsoffiziers spricht offenbar, dass die Amerikaner auch vor dem Irakkrieg die Zusammenarbeit mit Exilanten suchten. Saddam-Gegner wie Achmed Chalabi lieferten den USA zwar die gesuchten Vorwände für den Einmarsch, aber für eine Lösung der Nachkriegsprobleme haben Amerikaner und Iraker bis heute keine Antwort gefunden. So einfach lässt sich die Geschichte dann offenbar doch nicht wiederholen.

Quellennachweis:
http://www.freitag.de/politik/0919-zeitgeschichte-grundgesetz-simons

Sep 202009

von Ulrich Breitbach

Mit dem Zusammentritt des Parlamentarischen Rates vor 60 Jahren zeichneten sich die Konturen eines deutschen Weststaats ab

Die Legende, wie der Parlamentarische Rat am 1. September 1948 im Bonner Zoologischen Museum König unter einer ausgestopften Giraffe und anderen Tierpräparaten seine Tätigkeit aufnahm, ist oft erzählt worden. Sie eignet sich hervorragend, die vom Zwang zur Improvisation geprägte Atmosphäre in der Trümmergesellschaft der unmittelbaren Nachkriegsjahre auszudrücken. Doch wie es Legenden eigen ist, entsprechen sie oft nicht ganz der Wahrheit. So auch hier: Es war lediglich der zur Eröffnung der Versammlung unter Beteiligung der westdeutschen Ministerpräsidenten und in Anwesenheit von Vertretern der westlichen Militärregierungen veranstaltete Festakt, der dort stattfand. Die tierkundlichen Exponate hatte man selbstverständlich beiseite geräumt. Die eigentliche Arbeit des Parlamentarischen Rates begann ein paar Stunden später in der Pädagogischen Akademie – und zwar mit einem Eklat.

Nachdem sich das Gremium durch namentlichen Aufruf der Abgeordneten und Wahl des Präsidiums konstituiert hatte, ergriff Max Reimann, Abgeordneter der KPD, das Wort und erklärte: “Der Parlamentarische Rat ist … zusammengesetzt worden, um einen westdeutschen Staat zu schaffen und diesem westdeutschen Staat eine Verfassung zu geben. Somit wird Deutschland gespalten. … Ich stelle daher folgenden Antrag: Der Parlamentarische Rat stellt seine Beratungen über eine separate westdeutsche Verfassung ein.” Zur Begründung führte er unter anderem aus: “Der Parlamentarische Rat hat kein Mandat vom deutschen Volk. Er ist sogar gegen den Willen der Mehrheit aller Deutschen errichtet worden. Das deutsche Volk will eine einheitliche demokratische Republik mit einer Verfassung, die von einer durch das ganze deutsche Volk gewählten Nationalversammlung ausgearbeitet und dann dem Volke zur Abstimmung vorgelegt wird.” Reagierte die Versammlung zunächst mit Heiterkeit auf Reimanns Ausführungen, so verzeichnet das Protokoll schließlich “steigende Erregung”, “erregte Zurufe” und “fortdauernde Unruhe”, bei der sich viele Abgeordnete von ihren Plätzen erhoben. Reimanns Antrag erschien ihnen als Provokation, die sie schließlich “mit allen gegen zwei Stimmen” – nämlich denen der beiden kommunistischen Abgeordneten – ablehnten.

Die mit der ostdeutschen SED verbundene KPD als Verteidigerin der deutschen Einheit? Die Parteien des Parlamentarischen Rates, allen voran CDU und CSU, als Spalter? Tatsächlich war mit dem Zusammentritt des Parlamentarischen Rates zwar nicht der erste, aber ein entscheidender Schritt zur Teilung Deutschlands vollzogen, für den die westlichen Alliierten die Weichen gestellt hatten und gegen den sich die Sowjetunion und ihre ostdeutschen Vertreter vergeblich stemmten. Noch war den Machthabern im Kreml der maßgebliche Einfluss auf ein vereintes, aber politisch und militärisch neutrales Deutschland wichtiger als die Hoheit über bloß einen Teil des Landes.

Weichenstellungen

Allerdings hatten sie selbst mit der im April 1946 in der Sowjetischen Besatzungszone zwangsweise herbeigeführten Vereinigung von KPD und SPD zur SED die politische Spaltung des Landes de facto eingeleitet, wurde der Arbeiterbewegung so doch die gesamtdeutsche politische Vertretung genommen. In der öffentlichen Wahrnehmung war die Arbeiterbewegung zerrissen, ein potenzieller Akteur auf der politischen Bühne Deutschlands entscheidend geschwächt. Die westlichen Alliierten machten ihrerseits mit dem Zusammenschluss von amerikanischer und britischer Zone zur Bizone im Januar 1947 und mit der Verkündung von Truman-Doktrin und Marshall-Plan im weiteren Verlauf des Jahres deutlich, dass sie mit den westlichen Besatzungszonen separate Pläne verfolgten. Das Jahr 1948 brachte dann die Entscheidung zur Bildung eines Weststaates in enger Bindung insbesondere an die Politik der USA. Die Londoner Konferenz, deren Ergebnisse maßgeblich von den Vertretern der Vereinigten Staaten, Englands und Frankreichs bestimmt wurden, beschloss, den Ministerpräsidenten der neugebildeten westdeutschen Länder Vollmacht zu erteilen, “eine verfassunggebende Versammlung zur Ausarbeitung einer Verfassung einzuberufen, die von den Ländern zu genehmigen sein wird”. Noch vor dem Zusammentritt dieser Versammlung wurden Fakten geschaffen: Die einseitig in den Westzonen und den Westsektoren Berlins am 20. Juni 1948 vorgenommene Währungsreform nahm, indem sie die ökonomische Teilung des Landes zementierte, die staatliche Teilung vorweg.

Der schließlich mit Septemberbeginn 1948 entsprechend der Londoner Beschlüsse ins politische Leben tretende Parlamentarische Rat und seine Arbeit entsprachen trotz demokratischer Formalien nicht den Grundprinzipien demokratischer Verfassungsgebung, da hatte der KPD-Vertreter Reimann schon recht. Er war nicht aus direkten Wahlen hervorgegangen, seine 65 Abgeordneten – je 27 von SPD und CDU/CSU, 5 von der FDP und je 2 von Zentrum, Deutscher Partei und KPD – waren stattdessen von den Landtagen bestimmt worden. Es hatte also keinen Akt der politischen Willensbildung und Entscheidung im Volk über eine Verfassung der drei Westzonen gegeben. Außerdem war der Parlamentarische Rat in seinen Entscheidungen nicht frei. Eine Verfassung föderalistischen Typs war in den von den westlichen Alliierten am 1. Juli 1948 erlassenen Frankfurter Dokumenten zwingend vorgeschrieben, der Verfassungstext von den Westmächten am Ende zu genehmigen. Dass sich die Alliierten auch nach der Bildung einer westdeutschen Regierung die letzte Entscheidung über alle politischen Fragen im Rahmen eines Besatzungsstatuts vorbehalten würden, stand von Anfang an fest.

Und dennoch ging Reimanns Fundamentalkritik ins Leere. Als Fürsprecherin der Demokratie war die KPD, gleichzeitig Parteigängerin der zunehmenden Stalinisierung der SBZ, mehr als unglaubwürdig. Zudem machte die Blockade, die die Sowjetunion nach der Währungsreform über die Bevölkerung der Westsektoren Berlins verhängt hatte, eine Weststaatsgründung als Akt der Verteidigung der Freiheit – unabhängig von den tatsächlichen Motiven der handelnden Kräfte – plausibel.

Die Ministerpräsidenten waren sich darüber im Klaren, dass das ihnen angetragene Unterfangen hinsichtlich seiner demokratischen Grundlagen höchst problematisch war. In ihrer Antwort auf die Frankfurter Dokumente schlugen sie deshalb vor, alles zu vermeiden, “was dem zu schaffenden Gebilde den Charakter eines Staates verleihen würde”. Es solle zum Ausdruck kommen, dass das Resultat der Arbeit des Parlamentarischen Rates lediglich ein – so wörtlich – Provisorium sei. Eine deutsche Verfassung könne jedenfalls erst dann geschaffen werden, “wenn das gesamte deutsche Volk die Möglichkeit besitzt, sich in freier Selbstbestimmung zu konstituieren”. Bis dahin seien nur “vorläufige organisatorische Maßnahmen” möglich, könne eben nur ein “Grundgesetz” formuliert werden. So wird das auch der Parlamentarische Rat in seiner übergroßen Mehrheit gesehen haben. Einer setzte allerdings andere Akzente: Konrad Adenauer, der in der konstituierenden Sitzung des Parlamentarischen Rates zu dessen Präsidenten gewählt wurde. Er warnte seine Partei davor, das Grundgesetz nur als Provisorium anzusehen. Es könne unter Umständen “sehr lange in Geltung” bleiben. Im Zuge einer von ihm maßgeblich vorangetriebenen Politik des Vorrangs der Westbindung vor der Einheit Deutschlands ist es dann bekanntlich so gekommen.

Massive Eingriffe der Westmächte

Die westlichen Alliierten griffen über die Militärgouverneure ihrer Besatzungszonen zum Teil massiv in die Arbeit des Parlamentarischen Rates ein. Im Frühjahr 1949 führte das in eine Krise, die alles hätte zum Scheitern bringen können. Die Westmächte, ihr Leitbild eines Bundes verhältnismäßig selbständiger Länder vor Augen, wandten sich gegen einen zwischen CDU/CSU und SPD ausgearbeiteten Kompromiss in der Frage der Finanzpolitik. Die ins Auge gefasste Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern schien ihnen nicht föderalistisch genug. Sie verlangten Änderungen, zu denen sich die CDU bereit fand, während der SPD-Vorsitzende Kurt Schumacher zu einer Position grundlegender Ablehnung gelangte. Die Sozialdemokratie sage “zu der ganzen bisherigen Arbeit: Nein!”, erklärte er in einem Rundfunkinterview. Man könne “eben nicht ein Grundgesetz auf Kommando der Besatzungsmächte schaffen. Selbst in einem von ihnen gesteckten Rahmen muss eine Freiheit in der Entscheidung und der Willensbildung vorhanden sein. Man kann nicht vom deutschen Volke verlangen, dass es alles das auf alliierten Wunsch für richtig erklärt, von dem es doch weiß, dass es falsch ist und die deutsche Staatswerdung nur hindert.” Ein Abbruch der Tätigkeit des Parlamentarischen Rates schien drohend auf, doch so weit kam es nicht. Den Westmächten war der politische Schaden, sollten ihre Pläne scheitern, mittlerweile viel zu groß. Sie lenkten ein.

Am 8. Mai 1949 wurde das Grundgesetz vom Parlamentarischen Rat beschlossen. Die Gründung der Bundesrepublik vollzog sich mit den Wahlen zum ersten Bundestag am 14. August und der Bildung der ersten Bundesregierung unter Adenauer am 15. September 1949. Der Beitrag des Westens zur Teilung Deutschlands war vollendet. In der SBZ ging aus der von oben durch SED und sowjetische Militäradministration gelenkten Volkskongress-Bewegung am 7. Oktober die DDR hervor, die sich mit einer später zum Minenfeld ausgebauten innerdeutschen Grenze abschottete.

Verfassungstext – und die Wirklichkeit

Es kann natürlich nicht bestritten werden, dass die Artikel des Grundgesetzes – trotz der unter demokratischen Gesichtspunkten zweifelhaften Umstände seines Zustandekommens – wesentliche demokratische Grundrechte umfassen, etwa die Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit, die Versammlungsfreiheit und das Koalitionsrecht. Mit Absatz 2 des Artikel 19, demzufolge kein “Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden” darf, versuchte der Parlamentarische Rat zudem Konsequenzen aus der quasi-legalen Zerstörung der demokratischen Rechte der Weimarer Verfassung durch die Nazis zu ziehen. Ob die Verfassungswirklichkeit dem Verfassungstext aber tatsächlich entspricht, ist seit den fünfziger Jahren immer wieder und mit guten Gründen bezweifelt worden und kann auch heute angesichts eines bis zur Unwirksamkeit geänderten Asylrechts oder einer mittels großem Lauschangriff durchlöcherten Unverletzlichkeit der Wohnung bezweifelt werden.

Im Artikel 146 des Grundgesetzes fasste der Parlamentarische Rat die Ausarbeitung einer vom deutschen Volk in freier Entscheidung zu beschließenden Verfassung ins Auge, durch die das Grundgesetz – wann auch immer – ersetzt werden sollte. Die Voraussetzungen dafür waren mit dem Fall der Mauer 1989 gegeben – nur fehlte nun der politische Wille. Stattdessen kam es zum Beitritt Ostdeutschlands zum Geltungsbereich des Grundgesetzes, das auf diese Weise zur gesamtdeutschen Verfassung mutierte. Eine bewusste politische Entscheidung der Bevölkerung darüber, wie dieses Land sozial und politisch gestaltet sein soll, blieb aus. Stattdessen wurde 1991 eine gemeinsame Verfassungskommission von Bund und Ländern gebildet, die dem Grundgesetz einige unverbindliche Staatsziele hinzufügte, aber auf die Formulierung sozialer Grundrechte verzichtete.

Quellennachweis:
http://www.freitag.de/politik/0835-deutsche-teilung

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