Verzettelt, verrannt und abgewirtschaftet: Wenn Politik versagt
von Spreegurke
[Ursula Pidun] In Deutschland hat sich in Hinblick auf die Hartz IV-Problematik inzwischen eine Stimmung der Angst, Diskriminierung, Hetze und Diffamierung gegenüber einzelnen Bevölkerungsgruppen verfestigt, die so keinesfalls hingenommen werden kann. Doch nicht die Arbeitssuchenden haben versagt. Vielmehr ist es die Politik, die sich mangels Kompetenz und mittels einseitigem Schulterschluss mit einer Lobby-Klientel verzettelt, verrannt und schließlich abgewirtschaftet hat. Leidtragend ist die Bevölkerung. Denn zweifelsfrei können Menschen nicht dafür bestraft werden, wenn es die Politik versäumt, auf rationalisierte Arbeitsmarktressourcen mittels geeigneter Rahmenbedingungen zu reagieren.
Westerwelle, der Nockherberg und die Zensur
Erneut heizt auch Außenminister Guido Westerwelle auf äußerst inadäquate Weise die Diskussionen um Hartz IV an. Unablässig torpediert er weiter die Schlusslichter der Nation. Während er jedes einzelne Wort seiner diffamierenden Kritik gegenüber großen Teilen der Gesellschaft aus tiefster Überzeugung von sich gibt, hält er selbst keinem Rekurs stand. So waren die Äußerungen des deutschen Schauspielers Michael Lerchenberg auf der jährlichen Fastenpredigt auf dem Münchner Nockherberg sicher derbe, grenzwertig und geharnischt. Ein Fall für die Zensur und einen sofortigen Rücktritt waren sie dennoch nicht.
Folgende umstrittenen Worte trug Lerchenberg auf der traditionellen Veranstaltung vor:
“Alle Hartz IV-Empfänger sammelt er in den leeren, verblühten Landschaften zwischen Usedom und dem Riesengebirge, drumrum ein großer Zaun. Zweimal am Tag gibt’s a Wassersuppn und einen Kanten Brot.
Statt Heizkostenzuschuss gibt’s zwei Pullover von Sarrazins Winterhilfswerk und überm schmiedeeisernen Ausgang, bewacht von jungliberalen Ichlingen im Gelbhemd steht: Leistung muss sich wieder lohnen.”
Grenzen für jene, die Grenzen überschreiten
Schwere Kost und ein Seitenhieb, der an Schärfe nicht zu übertreffen ist! Dennoch handelt es sich um deutlich gekennzeichnete Satire, die für sich in Anspruch nehmen darf, Grenzen zu überschreiten. Satire muss sogar überziehen, um jenen deutliche Grenzen zu zeigen, die selbst Grenzen überschreiten. Menschen werden derzeit separiert, degradiert und gezielt medial verunglimpft, das muss man in Deutschland noch sagen dürfen. Es war garantiert nicht Lerchenbergs Absicht, Opfer des Nationalsozialismus zu verunglimpfen oder zu beschädigen. Im Gegenteil: “Wehret den Anfängen”, so lautete wohl seine Botschaft recht unmissverständlich. Angekommen ist sie weder bei Westerwelle, noch bei allen anderen, die Arbeitssuchende in diesen Zeiten derart verunglimpfen. Hingegen zeigte sich schnell ein bizarres Gesicht unseres vermeintlich freiheitlichen Staates. Denn die Aufzeichnung dieser Veranstaltung durch den Bayerischen Rundfunk fiel in Teilen der Zensur zum Opfer und die heiklen Passagen (und noch einige weitere Unpässlichkeiten) wurden nachträglich entfernt.
Der reichlich verspätete Aufstand einiger Politiker nach dem Nockherbergauftritt wirkte übrigens wenig glaubwürdig. Während des Vortrags zeigten sich die beteiligten Politiker an den umstrittenen Stellen lachend und applaudierten. Wie glaubwürdig sind Politiker, die erst Beifall klatschen und sich dann erst sehr viel später tief empört erheben? Zumindest derzeit lässt sich das seltsame Verhalten noch in unzensierten Fassungen auf YouTube nachvollziehen. Hier können mündige Bürger auch selbst entscheiden, ob der Beitrag zu weit ging oder nicht.
Das eigene Versagen nicht eingestehen
Doch nicht nur Außenminister Westerwelle & Co zeigen sich hinsichtlich der Hartz IV-Gesetzgebung und deren Betroffene völlig kritikresistent. Anstatt das politische Versagen endlich einzugestehen und der politischen Aufgabe nachzukommen, die in weiten Teilen völlig inakzeptable Reform zu korrigieren, kommt weitere polemische Unterstützung von Medien und Möchtegern-Sozialexperten wie etwa Thilo Sarrazin hinzu. Nach kurzer Atempause, die sich die SPD und Mutter dieser Reform zwangsläufig gönnen musste, taucht schließlich auch sie nun wieder aus der Versenkung auf und lässt durch die nordrhein-westfälische Hannelore Kraft Seltsames verkünden. Anstatt sich um eine Sozialpolitik zu bemühen, die realistische Chancen auf ausreichend bezahlte Arbeitsplätze in Aussicht stellt, möchte sie Langzeitarbeitslose als Helfer im Altenheim einsetzen oder Straßen fegen und vorlesen lassen. Dagegen wäre solange nichts einzuwenden, wie sich ein Proband zu dieser Aufgabe berufen fühlt und ein normales Arbeitsverhältnis mit anständigen Vertragsregelungen entsteht. Doch Kraft setzt lieber darauf, diese Menschen im Sinne von “sozialpädagogischen” Maßnahmen fremd zu bestimmen und weiter zu degradieren. Dafür spricht auch das interessante Vergütungssystem dieser Arbeitseinsätze, das nicht etwa aus einer normalem Lohn- oder Gehaltszahlung sondern – wer hätte es gedacht aus ALG II plus Zuschlag bestehen soll. So wird Abhängigkeit und Armut professionell verfestigt und die Ohnmacht der Betroffenen bekommt ein Gesicht.
Wenn das Sozialstaatsgefüge wankt
Wir haben in unzähligen Beiträgen über die wahren Ursachen der katastrophalen Situation am Arbeitsmarkt gesprochen. Hierzu zählt der politisch bewusst gewollte Niedriglohnsektor ebenso, wie die Bankrotterklärung des Arbeitsmarktes, zu dem es erst durch eine völlig verfehlte Klientelpolitik kommen konnte. Anstatt sich auf den Hosenboden zu setzen und mit voller Kraft Rahmenbedingungen zu schaffen, die dem Wohl der Menschen dienen, kommt es weiterhin zu einseitigen Schuldverschiebungen und Ausgrenzungen einer ganzen Schicht, die sich überhaupt erst in den vergangenen Jahren bilden und verfestigen konnte. Schließlich soll nun eine harte Sanktionierung bis in die Obdachlosigkeit vermeintlich faule Menschen auf den Pfad der Tugend zurückführen. Der deutsche “Sozialstaat” scheint nur ein Ziel vor Augen zu haben: Irgendwann soll auch der letzte abhängig Beschäftigte in die Rolle des Bittstellers beim Amt gedrängt werden. Anders ist nicht zu erklären, dass auch Menschen, die ihr Leben lang ihrer Pflicht nachgekommen sind sei es durch Erziehung, Pflege und/oder abhängiger Beschäftigung – allein deshalb vom Arbeitsmarkt separiert werden, weil sie etwas älter sind. Und da sie deshalb niemand mehr einstellt, werden sie als “faul” bezeichnet. Die ohnehin dürftigen Sozialleistungen sollen am besten noch weiter gesenkt werden, damit selbst der sittenwidrigste Lohn noch Anreize zur Arbeit bietet. Wer eine solche Politik initiiert, wer sie zum Leitbild einer Gesellschaft erhebt, hat sich verzettelt und verrannt und wirtschaftet das Land mehr und mehr ab. Wer sich – auf welcher Weise auch immer – für solche Zustände stark macht, hat als Politiker versagt und versagt auch weiter, sofern er nicht gebremst wird.
Sanktionieren bis in die Obdachlosigkeit
Drastische Rationalisierungsmaßnahmen insbesondere der 90er Jahre haben abhängig Beschäftigte Zug um Zug um ihre Existenzgrundlage gebracht. Gewerkschaften versuchten zwar mittels sinnvoller Arbeitszeitverkürzung die Produktivitätserhöhung zu kompensieren, denn eigentlich ist ja ein zeitlich verkürzter Arbeitsaufwand ein großer Erfolg und Fortschritt pur. Damit sollte sowohl das Beschäftigung – als auch das Lohnniveau zumindest nominal auf einem halbwegs ausgewogenen Stand gehalten werden. Doch die Gewerkschaften und andere dahingehenden Experten wurden nur verlacht und als rückschrittlich verspottet. Sie zogen sich allzu schnell in den Schmollwinkel zurück und kamen dort auch nicht heraus, als der damalige Arbeitsminister Müntefering (SPD) in einer Nacht und Nebelaktion die Rente mit 67 präsentierte. Dies, obwohl alle Generationen zuvor also zu jeder Zeit – ebenfalls mit dem Faktum konfrontiert waren, dass die Menschen älter werden. Und auch, obwohl durch Rationalisierungsmaßnahmen der Fortschritt nun einmal darin liegt, Zeit zu gewinnen. Zeit, die allen zugute kommen soll.
Im Kampf um den Titel “Exportweltmeister” und für den Traum einzelner, wie die Rolle Deutschlands in der EU zu funktionieren hat, wird das Wohl der Bürger ausgeblendet. Millionen Menschen müssen diese Haltung und Einstellung der Politik mit ihrer Existenzfähigkeit bezahlen. Mediale Fehlinformationen führen schließlich dazu, dass die Menschen glauben, Deutschland wäre anders keinesfalls überlebensfähig. Dabei hat die OECD erst kürzlich die besondere Zwei-Klassen-Beschäftigung hierzulande bemängelt. Hinzu kommen andere Faktoren, wie etwa die extrem auffällige Minderbezahlung von Frauen, die Deutschland auf der Rangliste jener Länder mit akzeptabler Lebensqualität sehr schlecht aussehen lässt. Unser einstmals vorbildlicher Staat mit einer bis in die untersten Ebenen funktionsfähigen sozialen Marktwirtschaft wurde von der Politik der vergangenen 20 Jahre derart abgewirtschaftet, dass es mindestens zwei Generationen benötigt, um das Land wieder in eine ausgewogene volkswirtschaftliche Lage zu versetzen.
Sozialstaat bleiben um jeden Preis
Insbesondere hinsichtlich der Sanktionierung bis in die Obdachlosigkeit bei Menschen, die sich beispielsweise “angeordneter” Arbeit verweigern, stellt sich die Frage nach den Folgen. Absolutes Kernelement innerhalb eines Sozialstaatsgefüges ist die unbedingte Vermeidung der Obdachlosigkeit. Der Kernanspruch an einen Sozialstaat lautet also, dass auch jener noch ein menschenwürdiges Dasein fristen soll, der sich gesellschaftlichen Normen weitgehend entzieht und über keinerlei Einkommen verfügt. Hartz IV leistet dies nicht, denn die Obdachlosigkeit droht dem entsprechenden Personenkreis relativ schnell. Geregelt wird dies in §31 Abs. 1, 3 und 6 (Absenkung und Wegfall des Arbeitslosengeldes II). Weil nicht sein kann, was nicht sein darf, kommt es in der Folge zu einer Absurdität in der Sozialpolitik. Um weiter als Sozialstaat zu gelten, muss der Staat dem Obdachlosen nun einen Platz in einem speziellen Heim für Wohnungslose anbieten. Selbstverständlich inklusive Verpflegung. Ganz unten angekommen hat der Betroffene nun in diesem, ranguntersten Gesellschaftsstatus wieder ein Recht auf Vermittlung in eine neue Wohnung. Dies zumeist, nachdem die vorherige Wohnung mittels kostenintensiver Zwangsräumung gerade zuvor erst aufgegeben werden musste.
Die Zukunft hat einen Namen
Sozialpolitik ist ein schweres Geschäft und erfordert vor allem die Fähigkeit, sich intensiv den Problemen der Menschen zuwenden zu können. Den Fortschritt für alle im Auge zu behalten und nicht etwa nur für eine bestimmte Klientel, das ist die Herausforderung in einem modernen Land. Dazu müssen verantwortliche Politiker allerdings auch über ein geeignetes Menschenbild verfügen. Wer Sozialpolitik auf Randerscheinungen und Auswüchse hin ausrichtet, die gar nicht die Mehrheit der Menschen tangiert, hat schon verloren. Leider findet eine gute Sozialpolitik in Deutschland seit Jahren nicht mehr statt. Dies ist auch der Grund, warum ein bedingungsloses Grundeinkommen noch immer auf zu wenig Akzeptanz stößt. Denn Politik und Medien setzen den Fokus gerne auf die negativen Ausnahmen. So hat es eine Reform schwer, die als einzige im Sinne einer humanen Sozialpolitik überhaupt Fortschritt und Zukunft bieten kann.
Selbstbewusste Bürger auf Augenhöhe
Ein maßvolles bedingungsloses Einkommen sichert allerdings eine Grundexistenz ab und fördert damit erheblich die Innovationsfähigkeit der Menschen. Ein solches Grundeinkommen schafft selbstbewusste Bürger, die einem Arbeitgeber in Augenhöhe begegnen und der Dumpinglohnlandschaft ein Ende setzt. Am Ende ist ein solches System wesentlich kosteneffizienter, als der jetzige, extrem aufwendige Apparat mit unzähligen Kassen und Einzelleistungen. Die Gängelei und Fremdbestimmung der Bürger muss ebenso ein Ende finden, wie die stete Diskriminierung von Teilen der Gesellschaft.
Nachdem wir in unzähligen Artikeln die Defizite akribisch benannt, angeprangert und aufgearbeitet haben, werden wir uns künftig – ebenso wie Götz Werner, Dr. Thomas Straubhaar, einzelne Medien, Bündnis 90/Die Grünen und weiteren Initiativen verstärkt für diese Form einer bedingungslosen Grundsicherung für alle einsetzen. Um sich einen weiteren Eindruck von dieser Form eines sozialen Sicherungsssytems zu verschaffen, empfehlen wir zunächst folgende Podiumsdiskussion. Obwohl sie bereits im Jahre 2006 an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main stattfand und wir heute schon eine wesentlich breitere Akzeptanz in der Bevölkerung zu diesem Thema haben, hält die Diskussion allen Erfordernissen einer ersten grundlegenden Information – auch im Sinne von Pro & Kontra – stand.
Das bedingungslose Grundeinkommen als Antwort auf die Krise der Arbeitsgesellschaft.
Diskussion über Chancen, Risiken und Folgeprobleme.
Teilnehmer:
* Prof. Dr. Ulrich Oeverman (Soziologe, Frankfurt am Main)
* Prof. Dr. Philippe Van Parijs (Philosoph, Louvain-Belgien)
* Prof. Dr. Georg Vobruba (Soziologe, Leipzig)
* Prof. Götz W. Werner (Unternehmer, Gründer der dm-Drogeriekette, Karlsruhe)
Teil 2; Teil 3; Teil 4; Teil 5; Teil 6; Teil 7; Teil 8; Teil 9; Teil 10; Teil 11; Teil 12;
Foto: Mathias Balzer/Pixelio.de
Verweise:
Pidun, Ursula
Koloss ohne Zukunft
Die Bundesagentur für Arbeit:
Ein deprimierendes Auslaufmodell
2005/120 Seiten
Quelle: SPRREERAUSCHEN.net
Was ist die Souveränität eines Staates?
von Georg Erber
Schaut man unter Wikipedia diesen Begriff nach, dann findet sich im Folgenden: “Der Begriff Souveränität (v. frz. souveraineté, aus lat. superanus, ‘darüber befindlich’, ‘überlegen’) bezeichnet in der Rechtswissenschaft die Fähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person zu ausschließlicher rechtlicher Selbstbestimmung. Diese Selbstbestimmungsfähigkeit wird durch Eigenständigkeit und Unabhängigkeit des Rechtssubjektes gekennzeichnet und grenzt sich so vom Zustand der Fremdbestimmung ab. In der Politikwissenschaft versteht man darunter die Eigenschaft einer Institution, innerhalb eines politischen Ordnungsrahmens einziger Ausgangspunkt der gesamten Staatsgewalt zu sein. Geprägt wurde der Begriff im 16. Jahrhundert durch die Absolutismuslehre des französischen Staatsphilosophen Jean Bodin.” In einer Krise der Staatsfinanzen wie derzeit schon in Island oder Griechenland verliert der jeweilige Staat de facto seine Souveränität, da er gegenüber den Gläubigern aus anderen Staaten seine rechtliche Selbstbestimmung nicht mehr ausüben kann. Er ist durch nach internationalem Recht bindende Verträge gebunden.
Ein zahlungsunfähiger Staat verliert seine wirtschaftliche Souveränität
Es kommt – man schaue nur nach Island und Griechenland - zu einer Krise der Souveränität des Staates, wenn er gegenüber dem eigenen Volk (Souverän in letzter Instanz) und anderen ausländischen Staaten nicht mehr handlungsfähig ist. Ein Staat verliert in einer fundamentalen Krise der Staatsfinanzen seine Souveränität gegenüber den Gläubigern. Da Kredite – egal, ob an private oder öffentliche Institutionen vergeben – auf der Grundannahme basieren, dass entsprechend römischer Rechtsauffassung pacta sunt servada, d.h. erfüllt werden müssen, bedeutet eine offene Vertragsverletzung eine grundlegende Vertrauenskrise.
Island und Griechenland erleben derzeit eine doppelte Vertrauenskrise. Einerseits verweigert das Volk der eigenen Regierung die Gefolgschaft, andererseits ziehen die ausländischen Gläubiger – repräsentiert durch ihre jeweiligen Regierungen – die Souveränität des Staates nach außen. Wer internationale Verträge bricht, d.h. zum Beispiel durch Zahlungseinstellung, wird grundsätzlich mindestens durch die Staatengemeinschaft geächtet. Im Prinzip geht Supranationalität vor nationaler Souveränität im Völkerrecht. Ländern, die das internationale Völkerrecht brechen, droht zumindest eine ähnliche Lage wie Argentinien zu Beginn dieses Millenniums.
Kann ein EWF dies verhindern?
Der jetzt vorgeschlagene Europäische Währungsfond (EWF) täuscht die breite Öffentlichkeit über die Probleme eines solchen Souveränitätsverlusts hinweg. Er setzt auf die Durchsetzungsfähigkeit der jeweiligen Regierung drastische Sparmaßnahmen gegenüber der eigenen Bevölkerung durchsetzen zu können. Da diese jedoch sich als unschuldig am wirtschaftlichen Desaster ansieht, verweigert sie ihren Regierungen die Gefolgschaft. Wie der IWF wird auch der geplante EWF dieses Problem des Verlusts der inneren Souveränität nicht lösen können. Nur wenn es der nationalen Regierung gelänge eine ausreichende Unterstützung einer Austerity-Politik zur Erfüllung der ausländischen Forderungen sicherzustellen, hätte ein solcher Versuch eine Chance. Derzeit sieht die Lage für ein solches Einvernehmen von Regierung und Regierten in diesen Ländern äußerst schlecht aus.
Ansteckungsgefahr einer Souveränitätskrise
Um die eigene Finanzwirtschaft zu retten, versuchen jetzt die europäischen Regierungen die drohenden Zahlungsausfälle der Gläubiger der Auslandsschulden zu nationalisieren. Dies ist ein gefährlicher Schritt insoweit als der Schutz der heimischen Gläubiger vor den Verlusten ihrer Auslandsgeschäfte zu Lasten der eigenen Bevölkerung keineswegs auf breite Zustimmung stoßen wird. Wenn man anderen Völkern eine Zahlungsverweigerung zubilligt, dann liegt der Schluss nahe, dass die eigene Bevölkerung ebenfalls eine solche Politik zu ihren Lasten die Legitimation entzieht.
Mithin spielen die europäischen Regierungen in Europa mit dem EWF mit dem Feuer. Sie könnten in den Strudel einer Volksbewegung geraten, wo die eigene Bevölkerung sich weigert einen Bailout eines anderen Landes zu ihren Lasten hinzunehmen. Dies ist umso wahrscheinlicher je prekärer die eigene wirtschaftliche Lage ist. Derzeit versuchen ja die Lahmen die Bewegungsunfähigen zu retten. Wer selbst in der Krise steckt, der wird kaum großzügig anderen Hilfe leisten. Es braucht nur politische Kräfte im eigenen Land, die diese Haltung auch politisch gegen die eigene Regierung artikulieren. Soziale Unruhen sind dann hier wie dort vorprogrammiert. Im Zweifel wendet sich dann der Leviathan gegen das eigene Volk, um die staatliche Ordnung gegen den Widerstand großer Teil der Bevölkerung wieder herzustellen. Das nennt man dann schlicht Staatsraison.
Quelle: Readers Edition
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Allahu Akhbar – Offene Kriegserklärungen im Abendland
von Udo Ulfkotte
„Allahu Akhbar“ – Allah ist größer –, der islamische Schlachtruf hat einst die in Europa einfallenden islamischen Krieger vor den blutigen Gemetzeln vereint. „Allahu Akhbar“ erschallt nun von immer mehr Moscheen in Deutschland. Hier die Hintergründe des islamischen Schlachtrufes.
Endlich einmal eine gute Nachricht – in immer mehr deutschen Städten darf der islamische Schlachtruf von den Minaretten erschallen. Hoffentlich werden wir ihn bald flächendeckend fünf Mal am Tag weithin über den Dächern in ganz Deutschland hören; vom frühen Morgen bis tief in die Nacht. Denn jene, die das vorantreiben, werden das Gegenteil dessen bewirken, was sie eigentlich beabsichtigen: Es wird sich immer offener auch bei jenen Europäern der Unmut Bahn brechen, die bislang die schleichende Islamisierung noch in das Reich der Verschwörungstheorien verbannt haben. Man kann einem Kleinkind hundert Mal sagen, dass es nicht auf eine heiße Herdplatte fassen soll. Erst wenn es einmal den Schmerz gespürt hat, wird es die Botschaft tief verinnerlichen. Nicht anders ist es mit der schleichenden Islamisierung. Und mit dem Siegesruf der Islam-Ideologie wird sie nun endlich auch für den Normalbürger greifbar.
„Allahu Akhbar“ – Allah ist größer – der islamische Schlachtruf hat einst die in Europa einfallenden islamischen Krieger vor den blutigen Gemetzeln vereint. „Allahu Akhbar“ rufen jene Muslime, die sich in europäischen Gerichtssälen immer wieder für Terrorvorbereitungen verantworten müssen. Und „Allahu Akhbar“ grölen die Muslime von den Philippinen bis nach Nigeria, wenn sie – von westlichen Medien unbeobachtet – Tag für Tag Jagd auf „Ungläubige“ machen. Mit „Allahu Akbar“ erniedrigen und beleidigen Muslime ihre Umgebung. Mit „Allahu Akhbar“ feuerte der muslimische amerikanische Soldat Nidal Malik Hasan im November bei seinem Massaker im Militärlager Fort Hood auf seine Kameraden. Und als Mohammed Atta 2001 ein Flugzeug in die TwinTowers steuerte, da rief er „Allahu Akhbar“. Auch der 16 Jahre alte türkische Muslim, der einen christlichen Priester im türkischen Trabzont niederschoss, schrie ebenso „Allahu Akbar“ wie der 29 Jahre alte Türke, der in Kassel einen katholischen Prister mit dem Messer in Tötungsabsicht lebensgefährlich verletzte.
Als im Dezember randalierende Muslime durch die norwegische Hauptstadt Oslo zogen, da grölten sie „Allahu Akbar“. Und als unlängst in den Niederlanden tausende Islam-Anhänger auf den Straßen öffentlich „Juden, Juden – ab ins Gas« riefen, da erschallte zwischendurch immer wieder im Chor „Allahu Akbar“. Sie wollen ihrer „ungläubigen“ Umgebung damit Angst machen. Nein, das ist keine Vermutung des Autors. Auch in der Anleitung zum Vorgehen, die in Mohammed Attas zurückgelassenem Gepäck gefunden wurde, heißt es: „Wenn die Konfrontation beginnt, dann schlagt zu wie Helden, die nicht in diese Welt zurückgehen wollen. Ruft „Allahu Akbar“, denn dies wirft Angst in die Herzen der Ungläubigen.“ Allahu Akbar soll also Angst und Schrecken verbreiten. Unsere Politiker fördern das.
Es gab eine Zeit, da haben die Europäer beim Abwehrkampf gegen den Islam „Freiheit oder Tod“ gerufen, im Kampf für ihr Land, für die einheimische Bevölkerung und für die Freiheit. In einer geschichtsblinden Zeit öffnen unsere „Volksvertreter“ dem Islam und seinem Kriegsruf heute freiwillig die Pforten, weil sie verweichlicht sind und Angst haben.
Vor der Einführung von Uniformen waren Schlachtrufe das wichtigste Erkennungszeichen im Schlachtengetümmel. Sie waren immer auch Teil der psychologischen Kriegführung. Im deutschsprachigen Raum kennt man Schlachtrufe heute nur noch in Fußball-Stadien und beim Karneval. Nun ist der alle Nicht-Muslime bewusst diskriminierende islamische Kriegsruf vor unseren Haustüren angekommen. Der Schlachtruf „Allahu Akbar“ fasst den Islam und seinen Hass auf „Ungläubige“ in einem Satz zusammen. Er ist eine ständige offene Kriegserklärung, die in Europa nicht ungehört verhallen wird.
So wie einst die Anhänger der totalitären Nazi-Ideologie „Heil Hitler“ als Ausdruck ihres Überlegenheitswahns grölten, die Römer „feri feri!“ (Schlag! Schag!), die christlichen Kreuzfahrer „Deus vult“ (Gott will es!) oder „Maria hilf“, so rufen die Anhänger der Islam-Ideologie ihre Kriegserklärung nun auch von deutschen Minaretten über den Dächern der „Ungläubigen“ in die Welt hinaus. Es mag Narren geben, die eine Zeitlang brauchen werden, um die Zeichen der Zeit zu erkennen. Vielleicht sollten diese sich einfach einmal vorstellen, was wohl passieren würde, wenn Europäer in einem islamischen Land heute wieder die Kreuzfahrer-Parole „Deus vult!“ hinausbrüllen würden. Doch statt sich die Hintergründe des Moslem-Schlachtrufes ins Gedächtnis zu rufen, führen Politiker Kapitulationsgespräche mit Islam-Vertretern im Kanzleramt. Früher nannte man das Feigheit. Doch heute ist Feigheit politisch korrekt. Die Geschichte aber hat verweichlichte Feiglinge, die zwar im Namen aber ohne Rückendeckung der Bevölkerung handelten, in Europa stets irgendwann hinweggespült. Der Ruf des Muezzins wird diesen Gang der Geschichte nur noch beschleunigen.
In der Zeitung “Die WELT” lesen wir in diesen Tagen über einen Minarett-Streit in Völklingen: “Es geht um ein acht Meter hohes Ziertürmchen, von dem nie ein Muezzin würde rufen können. Doch mit aller Kraft stemmen sich die Bürger in Völklingen gegen den Verschönerungsanbau einer örtlich Moschee.” Ein “Ziertürmchen” also für die “Schönheiten des Islam”? In Wahrheit ist das Minarett stets eine Siegegssäule des Islam in neu eroberten Gebieten gewesen. Wie leicht und einfach deutsche Journalisten doch inzwischen sogar in einstmals eher christlich-konservativen Publikationen die Werte unserer Vorfahren einfach so wegwerfen und dem Vormarsch des Islam im Abendland bereitwillig weit die Türen öffnen. Ist es Unwissenheit, Dummheit oder gar Vorsatz?
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Quelle: Kopp Verlag – News-Feed
Wir werden vom Pöbel regiert
von Politprofiler
Die Schweiz muss in Deutschland für RECHT und ORDNUNG sorgen. Die deutsche, selbstgefällige Politik vergißt in ihrer machteuphorie jede Moral und jeden Anstand. Mit Steuer-CDs gaukeln sie uns Gerechtigkeit gegenüber den Reichen vor. Jetzt schlägt die Schweiz zurück. Sie will eine Gesetzesänderung anstrengen und sämtliche Konten von Deutschen, die öffentliche Ämter bekleiden offenlegen.
Liebe Schweiz – Machen Sie das bitte! Lassen Sie nicht sich von dieser ach so gerechten Elite kaufen – die nur den kleinen Mann jagt und selber die größten Moralverachter sind. Wollen wir mal sehen, wer sich so alles nach dieser Ankündigung der Schweiz wie ein Wendehals verhält und moralische Bedenken wegen Diebesgut nach oben hält.
Das Bankgeheimnis wurde ja auch nur für den kleinen Mann erdacht – große Fische sollten damit nicht gefangen werden und Politiker schon gar nicht – ich erinnere immer wieder gerne an die Schwarzgeldkonten von CDU und FDP. Der gläserne Bürger ist schon lange für diese Eliten erreicht – doch selber verweigern sie sich dieser Transparenz – von Gleichberechtigung ist hier keine Spur, nur von Arroganz.
Die politischen Heuchler ziehen vor Gericht, weil der Pöbel nicht erfahren soll, was sie so neben ihrem aufopfernden 24h-Stunden-Job im Parlament noch so alles erledigen können und dafür hoch dotierte Honorare abkassieren – vielleicht überwiesen auf Schweizer Konten? Wieder andere unserer Entscheidungselite über 82 Millionen Menschen behaupten, dass hohe Spenden keinen Einfluss auf politische Entscheidungen haben, denn Politiker entscheiden nach bestem Wissen und Gewissen nie nach Geldbeutel, denn sie sind die gerechtesten und moralistischten unter uns.
Schwarzgeldkonten von Parteien gelten als Kavaliersdelikt und Einzelverfehlungen, doch wir sehen nur die Spitze des Eisberges, was aus Unachtsamkeit und Übermut an die Öffentlichkeit drang.
Die Moral ist im Volk vorhanden und höher denn je. Es sind die Führungsschichten, die die Moral verloren und verraten haben. Sie stellen sich über die Moral, wie selbstgefällige Gottheiten, die sich für unfehlbar halten und sich eine Immunität erdachten.
Untersuchungsausschüsse sind der größte Betrug am Volk – aber keine Gerichte. Mittlerweile sitzen ganze Organisationen als Parteien in der Regierung, die nachweislich Millionen von Schwarzgeldern verschoben haben, aber wissen wir alles?
Diese Menschen sind keine höheren Menschen, sondern der wahre Mob, der selbstgefällig und dümmlich regiert. Es sind Pharisäer, die in ihrer Naivität die Aufgaben des Staates zum Wohlfahrtsunternehmen der Wirtschaft und der Banken haben verkommen lassen.
Luxus und Wohlstand misst sich immer an denen die nichts haben. Also geht die FDP und die CDU kurzer Hand her und macht die Armen noch ärmer, damit der ein gefühlter Wohlstand bei den Unterdrückten einsetzt.
Noch nie war Arbeit und Leistung so wertlos wie heute. Die Regierung strengt sich an einen Pool von billigen Arbeitern für die Wirtschaft über den Wohlfahrtsstaat zu organisieren, damit dieser jämmerlich zu Grund geht. Im Namen der Demokratie hat eine riesige Misswirtschaft begonnen und der Staat ist wie ein Mühlrad, das das Wasser den Berg hinauf schaufelt.
Die Aufgaben des demokratischen und sozialen Staates lagen einmal darin, zu verhindern, dass die Wirtschaft den Staat übernimmt; – Monopole bildet und die Bevölkerung damit unterdrückt und ausbeutet. Der Staat stand als Bollwerk gegen den Kapitalismus – als ausgleichendes Moment. Die Demokratie darf auch in einer Staatspleite nicht aufgelöst werden, doch ich habe den Eindruck, dass genau das angestrebt wird.
Irgend wie haben unsere Politiker da etwas falsch verstanden oder ihnen werden die Aufgaben des Staates schlicht weg von den vielen hoch bezahlten Spezialisten aus der Wirtschaft falsch erklärt.
Alle Preise passen sich zumindest der Inflationsrate an – der Arbeitslohn nicht. Die moralische Umkehr hat in diesem Land mit der FDP und CDU neue Dimensionen erreicht. Moralisch ist nur noch was Arbeit schafft, dabei ist es irrelevant, ob diese Arbeit auch angemessen entlohnt wird.
Sie zeigen mit dem Finger auf die Armen und sagt: “Sieh wie gut es Dir geht.” Die Armen sind das Mahnmal des Luxus und die Hölle der Unangepassten, die jedem droht, der nicht dem Elitenpöbel huldigt.
Die Reichen bestimmen wer bedürftig ist und wer nicht. Wir schaffen uns mit der FDP und CDU ein Bevölkerungsschicht, die als Schmutzabstreifer des Elitenmobs dient. Ihnen wir die Gleichberechtigung verweigert, denn unser Wohlstand beruht auf der Armut anderer. Die Armut der Welt reicht uns nicht mehr aus, wir müssen die Armut auch bei uns im Land züchten, sonst geht unserer Luxus verloren.
Mit Gesetzen schafft dieser politische Pöbel Menschen der Unterklassen, die der Willkür der Besitzenden, dem Mob, ausliefert sind. Hartz4 ist das Züchtungsprogramm des unentgeltlichen Arbeitervolkes, das für Kost & Logis in Zukunft als Arbeiterheer in den Fabriken Frondienst leisten muss.
Unsere Moral wird vom Geld bestimmt. Wir halten uns für moralisch, weil wir Geld besitzen und schwingen das Geld wie eine Geißel über den Armen, die gehorchen müssen oder verhungern, weil sie kein Geld mehr bekommen. Die neue moderne Art der Todesstrafe in einer Geldwirtschaft.
Bedingungsloser Gehorsam
Wohin der bedingungslose Gehorsam und die uneingeschränkte Macht führt, sehen wir in den Misshandlungen und menschenunwürdigen Aufnahmeritualen der Bundeswehr. So bald ein Mensch glaubt Macht ohne moralische Kontrolle ausüben zu können, wir er zum Menschenverächter. Wenn in der untersten Hierarchie unserer Bundeswehr schon solche Ausschreitungen möglich sind, wie ist es dann erst in den oberen Führungsschichten unserer Republik?
Welche Repressalien müssen sich Menschen gefallen lassen, damit sie Führungspositionen in der Politik oder in der Wirtschaft erhalten? Glauben Sie wirklich, dass Ausbildung die einzigen Merkmale für Führungsqualitäten sind?
Unrecht wird zur Tugend durch falsches Mitleid
Führungsqualitäten in einer Geldwert-Hierarchie kennzeichnen sich durch Inhumanität. Es wird nur Mitleid als Almosenvergabe geübt, damit die Unterschicht still hält und ihr Leid erträgt. Führungsqualitäten zeichnen sich dadurch aus, dass Ungerechtigkeiten nicht ausgemerzt werden, sondern mit falschem Mitleid ertragbar gemacht werden – so wird Unrecht gesellschaftsfähig – ja es wird zu einer Tugend und falschen Gerechtigkeit. Wer dagegen spricht wird zum Verräter des Kapitalismus, den wir mit Demokratie verwechseln.
Mitleid war einmal das Mitfühlen und das Bestreben Unrecht zu beseitigen. Heute ist Mitleid ein heuchlerisches Ritual, Unrecht auch noch zu pflegen – auf eine humane Art – solange das Geld reicht.
Nicht mehr lange und die wahre Fratze dieses politischen Mobs wird sich in seiner puren Inhumanität offenbaren.
Die menschliche Zivilisation – ja so nennt sie sich – entwickelt sich nicht weiter – sie entwickelt sich zurück und bezeichnet jeden Rückschritt als neue Errungenschaft der Zivilisation des 21. Jh. Der Hochadel empfand sich damals auch gerecht, als der den Besitzlosen den Frondienst erlaubt. Der “kleine Lord” war gerecht, weil er seinen Leibeigenen die Häuser anstreichen lies, damit er das Elend nicht schon von weitem sah. Ach, wer hat bei diesem herzzerreißenden Film keine Träne geweint und den Großmut in sich selber gespürt.
Als was fühlen Sie sich als “kleiner Lord” oder als “Fronarbeiter”? Natürlich als “kleiner Lord” – was sonst. Die Welt ist aber erst gerecht, wenn es beides nicht mehr gibt. Hab ich Sie jetzt verletzt?
Das Gute braucht das Böse – beides kann ohne einander nicht existieren. Erst das Gute bieten den Nährboden für das Böse. Können Sie diesen TABU-Bruch – dieses Gedankenverbrechen an sich selber begehen und sich dabei überwinden?
Quelle: Politprofiler
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Willkommen im neuen Rechtsstaat – Psychiatrie als Waffe gegen Andersdenkende
von Rudolf Kipp
Seit dem letzten Donnerstag beschäftigt sich ein Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags mit einer Affäre, die den beteiligten noch erhebliche Kopfschmerzen bereiten könnte. Es geht dabei um das Vorgehen des Landes gegen vier Steuerfahnder, die mit falschen Gutachten aus dem Dienst entfernt worden waren. Die vier waren in ihrem Fach offensichtlich zu erfolgreich. Außerdem stemmten sie sich lange gegen eine interne Dienstanweisung, wonach Geldtransfers ins Ausland nur noch dann strafrechtlich verdächtig seien, wenn es sich um Summen über 250 000 Euro handelt oder Einzelbeträge über 150 000 Euro entdeckt werden. Die Fahnder befürchteten, dass damit große Steuerhinterzieher geschont würden, weil diese ihr Geld oft in kleine Tranchen stückeln. Weil man aber keine rechtliche Handhabe hatte, die vier Fahnder in ihrem handeln zu stoppen, erklärte man sie per psychiatrischem Gutachten kurzerhand für Dienstunfähig und leitet ihre Zwangspensionierung ein. Allerdings stellte das Berufsgericht für Heilberufe in Gießen 2009 fest, dass die psychiatrischen Gutachten, mit denen vier Steuerfahnder zwangspensioniert wurden, vorsätzlich falsch erstellt wurden.
Erinnerungen an dunkle Zeiten
Das Verfahren, unliebsame Gegner mit Hilfe von Psychiatern ruhig zu stellen und für verrückt erklären zu lassen erinnert irgendwie stark an eher dunkle Kapitel der deutschen Geschichte oder an die Sowjetunion in der nach-stalinistischen Ära. Und die Geschichte ist kein Einzelfall. Rainer Hoffmann, Betreiber der Internetseite Solarktitik.de weiß eine ganz ähnliche Geschichte zu berichte. In dem Strafverfahren gegen den “Solarkritiker” beabsichtigte der verantwortliche Einzelrichter Bock von der Strafkammer des Landgerichts Bochum im Juni 2008 den Angeklagten “psychiatrisch untersuchen” zu lassen, um von Amtswegen, so die offizielle Begründung des
Richters, die “Schuldfähigkeit” von Rainer Hoffmann feststellen zu lassen. Zu diesem Zweck wurden im Juni 2008 vom Richter Bock zwei Psychiater aus Lippstadt beauftragt. Diese Psychiater haben u.a. auch die bekannten Gladbecker Geiselgangster Rösner und Degowski psychiatrisch untersucht und deren Schuldfähigkeit damals festgestellt. Diese beiden Psychiater hatten nun seit Juni 2008 ebenfalls den Auftrag vom Gericht erhalten, die Schuldfähigkeit des Solarkritikers Rainer Hoffmann festzustellen, der wegen “Übler Nachrede angeklagt war, weil er dem Bochumer Richter Dr. Michael Krökel in zwei seiner Internet-Publikationen die Straftat “Rechtbeugung” vorwarf.
Richter fälscht Gerichtsprotokoll
In der 1. Instanz war Hoffmann am 30.07.2007 bereits zu 14.400 Euro Geldstrafe verurteilt worden. In dieser 1. Instanz des “Beleidigungsverfahren” konnte allerdings Hoffmann dem verantwortlichen Richter Dirk Vogt vom Amtsgericht Recklinghausen Fälschung des Gerichtsprotokolls nachweisen. Denn der Richter Dirk Vogt hatte eine Hoffmann entlastende Aussage eines Zeugen ins komplette Gegenteil verdreht, was Hoffmann durch Tonmitschnitte von Prozessbeobachtern aus der Hauptverhandlung beweisen kann. Diese Protokollfälschung des Recklinghäuser Richters Dirk Vogt hat Hoffmann ebenfalls im Internet publiziert, wobei abermals gegen Hoffmann wieder von der Bochumer Staatsanwaltschaft ein neues Strafverfahren wegen Richterbeleidigung eingeleitet worden ist. Allerdings gegen den Richter Dirk Vogt wurde bis heute kein Strafverfahren wegen Rechtsbeugung eingeleitet.
Wegen der 14.400 Euro Geldstrafe beantragte Hoffmann im August 2007 Berufung. In diesem Berufungsverfahren weigerte sich Hoffmann nun seit Juni 2008 vehement eine gerichtlich angesetzte “psychiatrische Untersuchung” durchführen zu lassen und lies alle Terminwünsche der Gutachter jedesmal unbeantwortet verstreichen. Mit Beschluss vom 03.04.2009 ordnete der zuständige Richter Bock per Beschluss an, dass Hoffmann ein “Pflichtverteidiger” zugewiesen werden würde und Hoffmann außerdem damit rechnen müsse, wenn er sich weiterhin weigern würde, sich psychiatrisch untersuchen zu lassen, in der Hauptverhandlung damit rechnen müsse, “psychiatrisch untergebracht” zu werden. Der Richter Bock schrieb am 03.04.2009 in seinem Beschluss wörtlich:
“Es liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 I Ziffer 6 StPO vor. Der Angeklagte hat sich bisher geweigert, sich von den durch die Kammer bestellten Gutachter Dr. Teuber und Dipl. Psychol. Binder explorieren zu lassen. Die Kammer muss sich vorbehalten, während der Hauptverhandlung die Frage einer Unterbringen nach § 81 StPO zu prüfen.”
Hoffmann legt gegen diesen Beschluss vom 03.04.2009 am 09.04.2009 “sofortige Beschwerde” ein und wies den verantwortlichen Richter Bock auch in seinem Beschwerdeschriftsatz daraufhin, dass er bis zum 17.04.2009 eine Aufhebung des Beschlusses vom 03.04.2009 von dem Richter erwarten würde. Denn für den 20.04.2009 war zu diesem Zeitpunkt bereits die Hauptverhandlung angesetzt gewesen. Diese sofortige Beschwerde von Hoffmann vom 09.04.2009 hatte nach § 81 Nr. 4 StPO auch aufschiebende Wirkung, was aber von dem Richter Bock ebenfalls nicht berücksichtigt wurde. Stattdessen sollte die Hauptverhandlung am 20.04.2009 ohne eine weitere Mitteilung des Richters Bock wie angekündigt stattfinden.
Bei Erscheinen droht Psychiatrische Einweisung
Am 20.04.2009 um ca. 07 Uhr faxte Rainer Hoffmann an das Gericht und teilte dem Richter Bock mit, dass er heute nicht an der Verhandlung teilnehmen könne, da er aufgrund des Beschlusses vom 03.04.2009, den der Richter Bock nicht bis zum 17.04.2009 aufgehoben hatte und der darin angedrohten “psychiatrischen Unterbringung” nach § 81 STPO eine Gefahr für sein Leben sehen würde, wenn er am heutigen Tag vor Gericht erscheinen würde.
Rainer Hoffmann erschien also am 20.04.2009 nicht zu der angesetzten Hauptverhandlung und hatte sich per Fax entschuldigt abgemeldet, wobei die Gründe eigentlich für jeden außen stehenden Dritten nachvollziehbar sein müssten, warum Hoffmann unter diesen Voraussetzungen nicht bei Gericht erscheinen konnte und durfte: Es wäre am 20.04.2009 zwangsläufig in eine psychiatrische Anstalt eingeliefert worden, wenn er vor Gericht erschienen wäre.
Denn nach § 81 Nr. 2 StPO darf eine Anordnung nach § 81 Nr. 1 StPO von einem Richter eigentlich nur dann getroffen werden, wenn der Beschuldigte der Tat (hier: Richterbeleidigung) dringend verdächtig sei. Der Richter Bock war also auch wegen dieses Beschlusses vom 03.04.2009 nach § 81 StPO eigentlich befangen und hatte sein Urteil schon vor der eigentlichen Hauptverhandlung und einer möglichen Beweisaufnahme bereits gefällt. Hoffmann war also, lt. Richter Bock, bereits ohne Hauptverhandlung dringend verdächtig. Von der Unschuldsvermutung des Angeklagten scheint dieser Richter noch nie etwas gehört zu haben.
Durch das Nichterscheinen vor Gericht vom 20.04.2009 wurde die von Hoffmann beantragte Berufung verworfen und Hoffmann hat dieses Strafverfahren wegen Richterbeleidigung verloren und ist jetzt mit einer Strafe in Höhe von 14.400 Euro vorbestraft. Seine Entschuldigung für das Nichterscheinen am 20.04.2009 hat das Gericht nicht akzeptiert. Auch wurde seine Revision vor dem OLG Hamm verworfen. Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht ebenfalls abgelehnt.
Psychiatrie als Mittel zur Vertuschung von Rechtsbeugung
Mit einem Beschluss nach § 81 StPO kann ein Richter immer nur gewinnen, wenn er eine “justizkritische” Beweisaufnahme verhindern will: Wenn der Angeklagte bei Gericht erscheint und sich weigert sich psychiatrisch untersuchen zu lassen, wird er “psychiatrisch untergebracht” und kommt als “gebrochener” und mit “Psychopharmaka vollgepumptes Wrack” aus der “Klapse”
wieder raus, den dann keiner mehr mit seinen justizkritischen Beweisen mehr für voll nehmen kann und wird. Wenn er vor Gericht wegen dieser angedrohten Unterbringung nicht erscheint, wird seine Berufung abgelehnt werden.
Die Justiz und der Richter gewinnen also in beiden Fällen. Mit der Androhung einer psychiatrischen Unterbringung nach § 81 StPO hat das Gericht im “Fall Hoffmann” eine justizkritische Beweisaufnahme verhindert und hat verhindert, dass ein Richterkollege der Bochumer Justiz der Rechtsbeugung durch die Beweisbelege von Rainer Hoffmann überführt wird. Es ist ein Unschuldiger durch Nötigung und Erpressung verurteilt worden, damit Rechtsbeugung eines Bochumer Richters nicht aufgedeckt wird.
Internet:
www.Solarkritik.de
Solarjustiz
Photo/Autor: Bods via flickr.com (cc Lizenz)
Quelle: Readers Edition
Geistiger Putsch gegen die Demokratie
von byzanz
Seit dem 10. Februar haben wir es aus Großbritannien schriftlich: Die linke Labour-Regierung hat aus knallhartem Machtkalkül die Masseneinwanderung aus muslimischen Ländern forciert (PI berichtete). Mit dem Hintergedanken, dass diese Menschen wohl überwiegend links wählen. Ein weiteres Motiv für die völlig sinnfreie Unterstützung dieses Importes von unqualifizierten Menschen aus kulturell konträr eingestellten Regionen kennt man aus Deutschland.
Der frühere Außenminister Joschka Fischer brachte es auf den Punkt:
Deutschland muss von außen eingehegt, und innen durch Zustrom heterogenisiert, quasi “verdünnt” werden. (Joschka Fischer: „Risiko Deutschland“).
Diese beiden Motive sind der Grund, warum vor allem Linke den Islam verharmlosen. Jenseits jeglichen gesunden Menschenverstandes. Um sich gegen die sachlich fundierte Islamkritik zur Wehr setzen zu können, ist den links-„intellektuellen“ Schreibtischtätern jedes Mittel recht. So werden von Steinfeld & Co. Bürger, die die Freiheit, die Demokratie und die Werte der Aufklärung verteidigen, auf eine Stufe mit Hasspredigern gestellt. Skurriler geht es schon nicht mehr. Die knallharte islamische Macht-Ideologie möchten diese Linken entgegen jeglicher Realitätswahrnehmung und beinahe krampfhaft als „vielschichtig“ und „friedlich“ darstellen. Was dem Versuch der Quadratur des Kreises ähnelt.
Rein faktisch ist die Sache klar. Wer sich mit der Biographie des Karawanenräubers und Kriegers Mohammed befasst hat, weiß Bescheid. Dessen gerissene Taktik, Menschen mit Einschüchterungen und Verheißungen gefügig zu machen, ähnelt den Methoden faschistischer Systeme. Man redet den eigenen Anhängern ein, zu einer besseren Sorte Mensch zu gehören und hetzt gegen andere. Im Fall des Kampfestodes verspricht man das Paradies mit willigen Jungfrauen und der Erfüllung aller Wünsche. Alles gottgewollt. So einem plumpen Betrug muss man erstmal auf den Leim gehen. Aber die Wüstenaraber des 7. Jahrhunderts fielen auf die durchschaubaren Tricks des Mohammed herein. Und so verfügte der schlaue Feldherr über eine folgsame und todesverachtende Streitmacht, mit der er immer mehr Gebiete der arabischen Halbinsel erobern konnte. Nach seinem Tod fiel die Sekte bekanntlich bis tief nach Europa ein.
Wer seine fünf Sinne noch beieinander hat, muss sich gegen diese Ideologie ganz entschieden zur Wehr setzen. Mit der Kraft der Argumente, dem Wissen über die Fakten und dem festen Willen, all die Errungenschaften der freiheitlichen demokratischen Gesellschaft ohne Kompromisse zu verteidigen.
Linke Intellektuelle dagegen haben andere Ziele. In ihnen sitzt offensichtlich noch ganz tief der Wunsch nach der Verwirklichung des wahren Sozialismus. Im x-ten Versuch, der diesmal ganz gerecht sein und dann auch wirklich funktionieren soll. Sie haben weder begriffen, dass der Sozialismus dem Wesen des Menschen diametral widerstrebt, noch dass der Islam niemals der Steigbügelhalter zu diesem visionären Ziel sein kann. Denn der Islam wird immer selbst an die Macht zu kommen versuchen, ja müssen. Denn das fordert der Koran von Muslimen unmissverständlich. Am Ende aller Bemühungen muss der islamische Gottesstaat mit seiner umfassenden Rechtsordnung, der Scharia stehen.
Es gibt zwar vereinzelte Linke, die die Gefahr des Islam erkannt haben und sich auch mutig gegen ihn aussprechen. Aber ein Ralph Giordano und ein Hartmut Krauss sind ganz einfach zuwenig, um hier von einer nennenswerten Bewegung sprechen zu können. Die Masse der Linken steht dem Islam wohlwollend und weitestgehend unkritisch gegenüber.
Eine solche Einstellung grenzt angesichts der enormen Gefahr, die diese Ideologie für die Freiheit und die Menschenrechte darstellt, an Volksverrat. Und stellt angesichts der Ziele der Linken einen geistigen Putsch gegen die demokratische Gesellschaft dar.
Dem gilt es ganz entschieden entgegenzutreten. Und alle „Argumente“, die von Linken in die Debatte um die Islamkritik geworfen werden, gleichen dem Schattenboxen. Sie sind irreal und wirkungslos. Der gesunde Menschenverstand wird sich durchsetzen. Aber dem muss kräftig nachgeholfen werden, denn die Schattenboxer sitzen leider noch an vielen Schaltstellen von Macht & Medien..
Quelle: Politically Incorrect
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Lafontaine behauptet “steigende Gefahr von Terroranschlägen in Deutschland”
von Daniel Neun
Die von ex-SED-Chef Gregor Gysi und dem ex-SPD-Finanzminister Oskar Lafontaine vor den vorgezogenen Bundestagswahlen 2005 aus dem Hut gezogene Fantompartei “Die Linke” spielt weiter den Helfershelfer der Kriegstreiber, Imperialisten und Völkermörder.
Der ehemalige SPD-Kanzlerkandidat von 1990 und ex-SPD-Bundesfinanzminister von 1998, Oskar Lafontaine, macht sich abermals den von Regierungsbehörden im Nato-Raum regelmässig behaupteten Bezug zwischen ihrem seit 2001 in Zentralasien geführten Angriffs- und Besatzungskrieg und angeblichen drohenden Attentaten im Inland zu eigen.
Der demnächst aus dem Amt scheidende Vorsitzende der Partei “Die Linke” in einem Interview mit dem “Neuen Deutschland”:
“Merkel und Westerwelle wollen mehr Soldaten nach Afghanistan schicken. Damit wird das Land am Hindukusch nicht befriedet, stattdessen steigt die Gefahr von Terroranschlägen in Deutschland.”
Das ist eine nicht nachzuvollziehende, irrationale Behauptung, die sich allein auf die bekannten Angaben genau derjenigen Spionagedienste stützt, welche Attentate zu verhindern haben. Dieser Linie folgen seit 2001 auch alle anderen etablierten “linken” oder “sozialistischen” Parteien im Nato-Raum. Bezeichnenderweise forderte aber noch nie irgendein Vertreter dieser Parteien in den beteiligten kriegführenden Ländern den Rücktritt irgendeines Regierungsvertreters, wenn unter deren Verantwortung schon einmal Attentate passierten. Nach den Attentaten des 11.Septembers 2001 verlor nicht ein einziges Regierungs- und Behördenmitglieds wegen 3000 Toten sein Amt – im Gegenteil. Die Regierung Bush/Cheney wurde erst richtig populär und durfte unter Kriegsgejubel gerade der “Demokraten” zwei Länder in Asien besetzen. Allein im Irak starben über eine Million Menschen.
Die Kriegspolitik, nicht nur die der sogenannten “Linken”, der “Grünen” oder der “SPD” in der Berliner Republik, sondern die (mit Ausnahme Japans) jeder vergleichbaren etablierten Parlamentspartei im US-Einflussbereich, läuft strategisch immer auf das Gleiche hinaus:
die Kriegspropaganda, die Kriegslügen und damit die Kriegführung von Regierung, Militär, Spionagediensten, nordatlantischem Militärpakt und dessen Führungsmacht USA um jeden Preis zu stützen und zu sichern.
Noch einmal: das ist Kollaboration mit dem Imperialismus und verdient nichts außer äusserste intellektuelle Entschlossenheit, unbeirrbaren Willen und gnadenloseste Opposition gegen diese Fantompartei.
(…)
05.02.2010 Partei-Linke: Lötzsch behauptet “Wahrscheinlichkeit für Terroranschläge in Deutschland”
07.12.2009 KUNDUZ-AFFÄRE: Wie “die Linke” systemisch Militär, Krieg und Legenden stützt
06.09.2009 Ein Kriegsverbrechen, schon warnt Gysi wieder vor Bin Laden
04.09.2009 Lafontaine unterstützt erneut rassistische Kriegsalibis und “Terror”-Kampagnen der Regierungsbehörden
24.06.2009 Maulwurf Gysi faselt von “weltweiter Anschlagsgefahr”
20.03.2009 Bin Laden und Glausamel Killel
13.08.2008 Lafontaine befürwortet UN-Kriegseinsatz im Kaukasus
Quelle: Radio Utopie
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Griechenland-Desaster: So tief steckt Deutschland mit in der Schuldenfalle!
von Michael Grandt
Sollten die angeschlagenen EU-Staaten ihre Schulden nicht mehr bedienen, müsste die Bundesrepublik über eine halbe Billion US-Dollar abschreiben – eine Katastrophe!
Griechenland ist am Ende, der Euro unter Druck und die Stabilität der gesamten Europäischen Gemeinschaft in ernsthafter Gefahr. Natürlich nicht offiziell, man will die Menschen nicht in Panik versetzen, wohl aber hinter vorgehaltener Hand. Nicht umsonst gab es gestern einen Sondergipfel für die vom Staatsbankrott bedrohten Hellenen.
Die griechische Tragödie

Man sagte zwar Unterstützung zu, aber vorerst keine Finanzhilfe. EU-Ratspräsident van Rompuy erklärte, Griechenland sei zunächst aufgefordert, seine Sparziele für 2010 und in den Folgejahren »rigoros und entschlossen« umzusetzen. Experten hingegen sehen nur wenige Chancen, dass sich Griechenland ohne Hilfe aus der Verschuldungsfalle befreien kann. Doch laut EU-Vertrag dürfen die Euro-Länder untereinander nicht für andere einspringen. Aber van Rompuy beruhigte, die Mitglieder der Euro-Zone würden, »falls notwendig, entschlossene und abgestimmte Maßnahmen ergreifen, um die Stabilität in dem gesamten Währungsraum sicherzustellen«.
Es geht um sehr viel, denn Griechenland steht bei ausländischen Banken mit rund 302 Milliarden US-Dollar in der Kreide. Die größten Gläubiger sind:
– Frankreich: 75 Milliarden
– Schweiz: 64 Milliarden
– Deutschland: 43 Milliarden
– USA: 16,4 Milliarden
– Großbritannien: 12,3 Milliarden
– Niederlande: 12,0 Milliarden
– Portugal: 10,3 Milliarden
Am schlimmsten trifft es die Eidgenossen: Ganze zwölf Prozent (!) ihres Bruttoinlandsprodukts machen die Kredite der Schweizer Banken an Griechenland aus. Sollte Athen den Staatsbankrott erklären, würde das unweigerlich auch schlimme Auswirkungen auf unsere Nachbarn haben. Mit 43 Milliarden US-Dollar Kreditausfällen wäre aber auch Deutschland hart getroffen.
Weitere EU-Staatsbankrott-Kandidaten
Noch erschreckender sieht es mit Spanien aus. Auch die Iberer haben große Schuldenprobleme und stehen ganz oben auf der Liste der angehenden EU-Staatsbankrott-Kandidaten.

Spaniens Zahlungsausfall wäre für Deutschland eine Katastrophe: Von den 1,15 Billionen US-Dollar, die die Iberer im Ausland Schulden haben, entfällt der größte Anteil auf die Bundesrepublik: 240 Milliarden US-Dollar! Und auch die Portugiesen sind bei uns mit 47 Milliarden US-Dollar verschuldet. Irland, der nächste Wackelkandidat, schuldet uns noch 193 Milliarden US-Dollar.
Sollten also diese Staatsbankrott-Kandidaten ihrem Schuldendienst nicht mehr nachkommen, wäre nicht nur die EU in Gefahr, auch Deutschland müsste über eine halbe Billion (523 Milliarden Dollar) in den Wind schreiben. Was das für die deutsche Wirtschaft und die deutschen Privathaushalte bedeuten würde, brauche ich wohl nicht auszuführen. Es wäre auf jeden Fall eine Katastrophe.
Letzter Ausweg: Trickserei
Was also tun, um den Kollaps der Währungsunion zu verhindern und dennoch sein Gesicht zu wahren, sprich den EU-Vertrag nicht zu brechen?
Hier beginnt die Trickserei: Möglich wäre es, die Regionalhilfen vorzuziehen, die Griechenland sowieso zustehen. Das sind immerhin 18 Milliarden Euro bis zum Jahr 2013. Das könnte die EU-Kommission allein entscheiden. Eine weitere Möglichkeit wäre ein Kredit der Europäischen Investitionsbank (EIB). Sie dient der Finanzierung von Projekten in EU-Staaten und kann Geld am Markt aufnehmen. Die EIB könnte nun die Kreditvergabe an Griechenland verstärken. Denkbar wäre auch ein EU-Gemeinschaftskredit, also eine gemeinsame Anleihe der Euro-Länder. Als Letztes könnten einzelne Euro-Länder griechische Anleihen am Markt aufkaufen, was nichts anderes bedeutet, als dass man Athen damit bilaterale Kredite gewähren würde.
__________
Quellen:
http://www.tageschau.de/wirtschaft/griechenlandstreik106.html
BIZ-Statistik, 3. Quartal 2009
Handelsblatt vom 11.02.2010
Quelle: Kopp Verlag – News-Feed
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Wie die ZEIT die Wahrheit verdreht
von Stephan
Die Time veröffentlichte einen Artikel über eine palästinensische Bierbrauerei, den die deutsche ZEIT thematisch aufgenommen hat. Bei genauerem Hinsehen fällt jedoch auf, dass die ZEIT beim Übertragen des Themas “zufällig” all jenes weggelassen hat, was die Palästinenser in schlechtem Licht darstellen könnte: Intoleranz, Brandstiftung, tätliche Übergriffe und Mordversuche. Dass es sich bei der Braumeisterin und ihrer Familie um Christen handelt, hat die Zeit auch “vergessen” zu erwähnen.
Das 2000 Seelen Dorf Taybeh, in dem die in beiden Berichten beschriebene Bierbrauerei steht, ist die einzige verbliebene vollkommen christliche Ortschaft im Westjordanland – was die Zeit bewusst ungenannt lässt. Viele Christen sind, seit die judäischen Berge sich unter palästinensischer Herrschaft befinden, wegen Verfolgung aus dem Land geflohen. Es kam auch in Taybeh zu Anschlägen: Das Auto des Bürgermeisters wurde angezündet, er selbst wurde angeschossen, ein neues Einkaufszentrum wurde in Brand gesetzt. 2005 brannten 14 Häuser und die Brauerei wurde beinahe zerstört, nur weil ein Christ aus Taybeh eine Beziehung mit einer Muslimin aus dem Nachbardorf hatte. Die 16 umliegenden muslimischen Ortschaften stehen der Bierbrauerei aber sowieso feindlich gegenüber, weil Alkohol im Islam verboten ist. Anders sehen das die israelischen Juden, sie deklarierten die Brauerei als “koscher”. Alles Informationen, die im Zeit-Bericht fehlen.
Dem Bürgermeister und seiner Familie geht es mit dem Projekt auch darum zu zeigen, dass nicht alle Palästinenser Terroristen sind – wenn sie Christen sind, sind sie’s offenbar nicht. Die ZEIT machte aus diesem Stoff der Times ein pro-palästinensisches Märchen (in dem von Christen nicht mehr die Rede ist):
Nadim Khoury ist mächtig stolz auf sein Lebenswerk: “Wir haben zwar kein eigenes Land, aber wir haben unser eigenes Bier.” Die Hälfte davon verkaufen sie zu Hause, in der Westbank, 40 Prozent an Israel. Der Rest wird exportiert. 26 Khourys arbeiten hier täglich mit im Familienbetrieb. “Sogar meine Oma kam früher immer herunter, um die Pakete abzuzählen”, sagt Madees.
Fragt man sie nach ihren persönlichen Zielen, kommt sie schnell auf das geplante Studium in Weihenstephan, auf Bildungsreisen für Bierbrauer und die Expansion des Geschäfts zu sprechen. “Ich würde auch gerne ausziehen”, sagt sie. Direkt ins Dorf damit sie morgens pünktlich in der Brauerei sein kann. Es scheint, als gäbe es keinen Teil ihres Lebens, der nicht mit Bier getränkt ist. “Wenn man ein Familiengeschäft hat, ist alles damit verbunden.” …
Bis zu ihrem zehnten Lebensjahr lebte Madees in Boston. Dann entschied ihr Vater die erste Brauerei Palästinas zu eröffnen. Aus der amerikanischen Millionenstadt zog die Familie um die halbe Welt in ein Dorf mit weniger als 1500 Einwohnern. Ein Kulturschock? Madees empfindet das nicht so: “Es war ja nicht das erste Mal das wir nach Taybeh kamen. Wir haben schon vorher jeden Sommer hier verbracht, hatten einen Pool und Kabelfernsehen und gingen auf die besten Schulen in Ramallah.” Arabisch konnte sie schon, nur fürs Lesen und Schreiben gab es Nachhilfe.
Ein kleiner Kulturschock traf sie erst viel später, als sie ihr Studium an der Uni Birzeit in der Westbank begann. “Ich war geschockt, wie viele Mädchen dort mit Kopftuch herumlaufen. In Boston hat niemand seinen Kopf bedeckt, wir sind manchmal im Pyjama zum Unterricht gegangen.” Wenn sie heute zur Uni geht, sie macht nur zwei Kurse am Samstagnachmittag, überlege sie sich immer genau, was sie anzieht.
Was soll die Christin denn auch mit einem Kopftuch? Aber dass sie eine ist, erwähnt die ZEIT, der es um die Skizzierung einer modernen Palästinenserin geht, ja gerade bewusst nicht.
Quelle: Politically Incorrect
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ELENA – Bürokratieabbau oder elektronische Bürgerüberwachung?
von Christine Wicht
Das Gesetz über das Verfahren zum ELektronischen EntgeltNAchweis (ELENA-Verfahrensgesetz) wird von der Bundesregierung als wichtiger Meilenstein zum Abbau von bestehender Bürokratie propagiert. Unternehmen würden damit ab 2012 jährlich um 85 Millionen Euro Bürokratiekosten entlastet.
Angeblich hätten die Arbeitgeber jedes Jahr rund 60 Millionen Entgeltbescheinigungen auf Papier ausstellen müssen, damit Bürgerinnen und Bürger Leistungen vom Staat beantragen konnten. Mit dem elektronischen Verfahren soll das Ziel verfolgt werden, die Beantragung von Sozialleistungen zu vereinfachen.
Arbeitgeber beklagen jedoch den bei der Einführung erforderlichen bürokratischen Aufwand und Gewerkschaften sowie Datenschützer befürchten, dass mit der völlig überdimensionierten Datensammlung ELENA massiv in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger eingegriffen werde.
Am 25. Juni 2008 hat das Bundeskabinett den „elektronischen Einkommensnachweis“ beschlossen. Das Gesetz wurde am 01.04.2009 im Bundesgesetzblatt (Teil I Nr. 17, Seite 634) veröffentlicht und ist am Tag darauf in Kraft getreten. Die zentralen Vorschriften befinden sich in den §§ 95 bis 103 SGB IV. Seit dem 1. Januar 2010 verpflichtet der Bund nun rund 3 Mio. Arbeitgeber, in einem Zeitraum von 3-5 Tagen nach Abrechnung, die Daten von über 40 Millionen Beschäftigen zur zentralen Speicherung an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) beim Träger der Rentenversicherung in Würzburg zu melden. Eine Auskunft was nun genau gespeichert ist, können Beschäftigte jedoch nicht vor 2012 erhalten, da erst dann der Abruf durch die abrufberechtigten Stellen möglich ist.
Nach Auffassung des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein ist es datenschutzrechtlich nicht vertretbar, dass ab 2012 Daten in Sozialverfahren genutzt werden, ohne dass deren Korrektheit zuvor von den Betroffenen überprüft werden kann. Bei den „Teilnehmern“ herrscht große Unsicherheit darüber, welche Daten die Arbeitgeber wirklich melden, wozu ELENA eigentlich dient und wie es in der Praxis funktioniert und über allem schwebt die Frage, ob diese höchst persönlichen Daten auch wirklich vor unberechtigten Zugriffen und Missbrauch geschützt sind?
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Entwicklungsgeschichte von ELENA
Das ELENA-Verfahren wurde zunächst unter dem Begriff Arbeitslosenkarte (DANA 3/2002, 32) öffentlich und dann unter dem Begriff JobCard diskutiert. Im Sommer 2002 beschloss die Bundesregierung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Chipkarte mit einer qualifizierten digitalen Signatur einzuführen. Seit Herbst 2002 wird das Verfahren im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit unter der Federführung der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) erprobt. Die Landesbeauftragten für den Datenschutz wurden über die Planungen erstmals im März 2003 konkret informiert, daraufhin stellte die ITSG der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSB-Konferenz) ihre Vorstellung zur Umsetzung des Konzeptes vor.
Wegen gravierender verfassungsrechtlicher Bedenken nahm Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) bereits 2004 dazu Stellung:
„Seit fünf Jahren wehren sich die Landesbeauftragten für den Datenschutz gegen die zentrale Speicherung von Einkommensdaten der gesamten deutschen abhängig beschäftigten Bevölkerung zum Zweck der elektronischen Ausstellung von Einkommensnachweisen bei der Beantragung von Sozialleistungen. Hierbei handelt es sich um eine Vorratsdatenspeicherung von sensiblen Daten, die bei dem größten Teil der Bevölkerung für die ursprünglichen Zwecke nicht benötigt wird. Größtes Interesse an diesen Daten haben viele andere Stellen, allen voran die Finanzämter. Das bisher vorgesehene Verfahren, das von Anfang an in seiner Grundstruktur unverändert geblieben ist, würde technisch den zentralen Zugriff auf diese Daten ohne die Kenntnis der Betroffenen ermöglichen. Es ist völlig unverständlich, weshalb das Kabinett – den Vorschlägen der Landesbeauftragten für Datenschutz folgend – nicht ein Verfahren der individuellen Verschlüsselung dieser hoch sensiblen Daten zugestimmt hat. Inzwischen ist klar, dass ein Verfahren mit den Schlüsseln der Arbeitnehmer, welches übrigens vom Bundesfinanzministerium favorisiert wird, technisch machbar ist. Den Beteuerungen der Bundesregierung, die Daten unterlägen einer strengen Zweckbindung, kann nach den Erfahrungen aus der Vergangenheit in anderen Zusammenhängen wenig Glauben geschenkt werden. Sind Daten einmal vorhanden, sind diese schnell vielfältigen Begehrlichkeiten ausgesetzt, gegen die die Betroffenen keine Abwehrmöglichkeiten haben. Das ELENA-Gesetz darf so nicht verabschiedet werden.“
(Siehe dazu Stellungnahme des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) zum geplanten JobCard-Verfahren).
Die Erarbeitung der gemeinsamen Grundsätze für ELENA
Bei ELENA handelt es sich um eine standardisierte elektronische Datenübermittlung, deshalb müssen die zu übermittelnden Daten und deren Format technisch eindeutig festgelegt werden. Gemäß § 28b Abs. 6 SGB IV bestimmt ein Gremium die sog. gemeinsamen Grundsätze der Datenübermittlung und den Inhalt der Datensätze für ELENA in der „Datensatzbeschreibung“. Das Gremium setzt sich zusammen aus: GKV Spitzenverband (zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen), Deutsche Rentenversicherung Bund, Bundesagentur für Arbeit, Bundesagentur für Arbeit – Familienkasse, Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Deutscher Landkreistag, Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG), Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. (AWV) und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Die Datensatzbeschreibung muss vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie genehmigt werden. Zuvor ist vom BMAS die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände anzuhören. Im Herbst 2009 veröffentlichte das Gremium eine Datensatzbeschreibung, die jedoch viele Freitextfelder enthielt, in welche die Arbeitgeber nach ihrem Ermessen Informationen beispielsweise über den Kündigungsgrund, Streiktage, Gewerkschaftszugehörigkeit oder den Abmahnungsgrund eintragen konnten. Dies führte zu heftiger Kritik seitens der Datenschützer und Gewerkschaften. Daraufhin wurde mit Zustimmung des BMAS im Dezember 2009 die geänderte Version der Datensatzbeschreibung veröffentlicht. Im Dezember 2009 übermittelte die Bundesregierung den Entwurf an den Bundesrat, der gemäß § 97 Abs. 6 SGB IV der Verordnung zustimmen muss. Der Entwurf der Verordnung wurde am 28.01.2010 im Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik des Bundesrates (Drucksache 892/09) behandelt. (Quelle: www.datenschutzzentrum.de)
Am 12.02.2010 entscheidet der Bundesrat über den überarbeiteten Datenkatalog.
Wessen Daten werden an ELENA gemeldet?
Vom Arbeitgeber ist für jeden Beschäftigten, auch von Beamten, Richtern, Soldaten gleichzeitig mit der Entgeltabrechnung monatlich eine Meldung (multifunktionaler Verdienstdatensatz (MVDS)) an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) zu liefern. Dies gilt auch für Monate, in denen die Beschäftigten kein Entgelt erhalten, das Arbeits- oder Dienstverhältnis aber weiter besteht (z.B. Mutterschutz).
Folgende Meldungen sind für alle Beschäftigten zu erstatten,
- die kranken-, pflege-, renten- oder nach dem Recht der Arbeitsförderung versicherungspflichtig sind
- für die Beitragsanteile zur Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind oder
- die nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch als Beschäftigte gelten
- des Weiteren für geringfügig Beschäftigte
- und für Beamte und Beamtinnen, Richter und Richterinnen, Soldaten und Soldatinnen sowie sonstige Beschäftigte, die einen Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen haben und die in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung versicherungsfrei sind
Empfänger und Empfängerinnen von Übergangsgebührnissen oder Ausgleichsbezügen nach den §§ 11 und 11a des Soldatenversorgungsgesetzes oder von Übergangsbeihilfen nach den §§ 12 und 13 des Soldatenversorgungsgesetzes.
Der Arbeitgeber sendet monatlich die in § 97 (1) SGB IV genannten Daten an die ZSS, die nach einer Prüfung die Daten verschlüsselt vorhält. Es werden die Daten von über 40 Mio. Beschäftigten gespeichert, ohne dass feststeht, ob die Daten im Einzelfall tatsächlich gebraucht werden (Vorratsdatenhaltung). Nachträgliche Änderungen müssen sofort mitgeteilt und das Protokoll der Übermittlung vom Arbeitgeber zwei Jahre lang gespeichert werden. Meldungen sind praktisch für alle Arbeitnehmer zu erstatten, auch für mitarbeitende Familienangehörige in der Landwirtschaft, versicherungsfreie Altersvollrentner, Seeleute, Praktikanten, Werkstudenten und andere. Ausgenommen von der Meldepflicht sind nur:
- geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten nach § 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
- Wehr- und Zivildienstleistende (ist noch nicht 100%ig geklärt)
- Gefangene, die nach § 26 Absatz 1 Nummer 4 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch versicherungspflichtig sind
- Beamte und Beamtinnen, Richter und Richterinnen oder Soldaten und Soldatinnen im Ruhestand
- Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die Karenzentschädigungen nach den §§ 74 bis 75d des Handelsgesetzbuchs erhalten
- Bezieher von Versorgungsbezügen der betrieblichen Altersversorgung
Quelle: www.das-elena-verfahren.de
Es besteht eine Pflicht für jeden Arbeitgeber, auch für einen kleinen Handwerker mit nur einem Gesellen oder einen Arzt mit einer Sprechstundenhilfe, die Daten des Beschäftigten zu melden. Gemäß der Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 18.12.2009 müssen folgende Daten gemeldet werden:
- der Name und die Anschrift des Meldepflichtigen; soweit die Betriebsstätte der ständigen Beschäftigung der zu meldenden Person von dem Sitz des Arbeitgebers oder Dienstherrn abweicht, zusätzlich der Ort und die Anschrift der Betriebsstätte
- der Sitz der Betriebsstätte in der Bundesrepublik Deutschland; gesondert ist zu melden, ob die Betriebsstätte im Beitrittsgebiet liegt oder nicht
- der Name und die Anschrift der zu meldenden Person
- bei ausländischen Anschriften das Länderkennzeichen
- die Verfahrensnummer (§ 97 Absatz 4 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) oder die Versicherungsnummer (§ 147 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch) der zu meldenden Person
- der Tag des Beginns der Beschäftigung und, wenn die Beschäftigung im letzten Abrechnungszeitraum geendet hat, der Tag des Endes der Beschäftigung sowie der bescheinigte Abrechnungszeitraum innerhalb eines Kalendermonats
- die vereinbarte Wochenarbeitszeit
- die Steuerklasse in Zahlen (§ 38b des Einkommensteuergesetzes), gegebenenfalls einschließlich des berechneten Faktors (§ 39f des Einkommensteuergesetzes), und die Zahl der Kinderfreibeträge
- die Personengruppe, der Beitragsgruppenschlüssel, der Tätigkeitsschlüssel und die zuständige Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag
Außerdem sind zum Entgelt zu übermitteln:
- das Gesamtbruttoentgelt,
- das fiktive Bruttoarbeitsentgelt, soweit es vom Gesamtbruttoentgelt abweicht,
- der individuell zu versteuernde Arbeitslohn, getrennt nach laufenden und sonstigen Bezügen und Abzügen,
- der pauschal besteuerte Arbeitslohn, getrennt nach den §§ 37b, 40, 40a und 40b des Einkommensteuergesetzes,
- der steuerfreie Arbeitslohn,
- das Sozialversicherungsbruttoentgelt nach den §§ 341 bis 345b des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, getrennt nach laufenden und einmaligen Bezügen und Abzügen,
- folgende gesetzliche Abzüge vom individuell steuerpflichtigen Arbeitslohn und Sozialversicherungsbruttoentgelt gesondert aus laufendem und einmaligem Bruttoentgelt (Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag sowie Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung,
- der Arbeitgeberzuschuss zu den Beiträgen für eine freiwillige oder private Kranken- und Pflegeversicherung sowie den Arbeitgeberanteil zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung,
- der Gesamtbeitrag zu einer freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung,
- der Gesamtpflichtbeitrag zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung,
- die vom Arbeitnehmer übernommenen pauschalen Steuerbeträge.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist berechtigt auf Basis einer Rechtsverordnung den Datenkatalog zu erweitern oder verkürzen, ohne dass dazu eine Gesetzesänderung nötig ist (§ 97 Absatz 6, ELENA-Verfahrensgesetz [PDF - 94KB] .
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Das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein wies in einer Presserklärung vom 27.01.2010 darauf hin, dass die umstrittenen Angaben zur Kündigung und zur Rechtmäßigkeit von Streiks bereits vor Einführung von ELENA in den vom Arbeitgeber auszufüllenden Formularen, enthalten sind. In der bisherigen „Arbeitsbescheinigung“ für den Bezug von Arbeitslosengeld I ist anzugeben, ob der Kündigung eine Abmahnung vorausgegangen ist; auch das vermeintlich vertragswidrige Verhalten des Arbeitnehmers muss genannt werden. Es ist jedoch ein Unterschied, ob diese Informationen in einem individuellen Verfahren erhoben werden, oder ob sie auf Vorrat für alle Beschäftigten der Bundesrepublik Deutschland in einer zentralen Datenbank gespeichert werden. (Quelle: Datenschutzzentrum)
Wer trägt die Kosten?
Bei der Einführung des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) hat sich der Vermittlungsausschuss am 04.03.2009 darauf verständigt, dass die Anschubfinanzierung des Vorhabens für den Zeitraum 2009 bis 2013 durch Bundesmittel erfolgt. Pro Jahr sollen hierfür 11 Millionen Euro bereitstehen. Ab 2014 soll die Finanzierung des Vorhabens von denjenigen Bundes- und Länderbehörden getragen werden, die über ELENA Daten abrufen. Ursprünglich war vorgesehen, dass der Bund für die Anschubfinanzierung ein Darlehen zur Verfügung stellt, welches ab 2019 zurückzuzahlen gewesen wäre. Der Bundesrat hatte jegliche Beteiligung der Länderbehörden an der Finanzierung abgelehnt und in seinem Anrufungsbeschluss gefordert, dass der Bund für sämtliche Kosten aufkommt. Nicht einigen konnten sich Bund und Länder darauf, das Wohngeld von dem Verfahren auszunehmen. Damit bleibt ELENA für Auskünfte über den Arbeitsverdienst beim Wohngeldantrag anwendbar. Die Länder hatten die Einbeziehung des Wohngeldes wegen des ihrer Ansicht nach unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwandes abgelehnt. (Quelle: Bundesrat)
Wie funktioniert die Signaturkarte für ELENA?
Will ein Beschäftigter künftig Sozialleistungen wie Wohngeld, Arbeitslosen- oder Elterngeld beantragen, so wird er zu einer für viele vollkommen undurchschaubaren Prozedur per Gesetz verpflichtet. Zur Verwaltungsvereinfachung verlangt der Sachbearbeiter den direkten Online-Zugriff auf alle Daten des Antragstellers, sonst kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Der Zugriff ist nur mit einer persönlichen Signaturkarte möglich. Wie kommt der Bürger also zu dieser Karte? Der Beschäftigte muss bei einem Signaturkartenanbieter (Geldinstitut, oder einem der Anbieter siehe unten) eine Signaturkarte beantragen, die den Spezifikationen des vom Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik erschaffenen eCard-API Frameworks entspricht. Das ist eine vom Bund vorgeschriebene Methode, die die eigenhändige Unterschrift durch ein elektronisches Verfahren für verschiedenste Anwendungen des eCard-Prinzips, dazu gehören auch ELSTER, Gesundheitskarte und ePass und eAusweis jetzt umbenannt in nPA (neuer Personalausweis), ersetzt. (Quelle: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik)
Anbieter von Signaturkarten sind DATEV, D-Trust (Bundesdruckerei), Deutsche Post Com, DSV-Gruppe (Deutscher Sparkassenverlag) TC Trustcenter, Deutsche Telekom AG (IT-Systems), siehe T7 e.V.. Der Beschäftigte muss persönlich zu dem ausgewählten Signaturkartenanbieter oder autorisierten Partner gehen und sich anhand seines Ausweisdokumentes identifizieren lassen. Erst nach erfolgreicher Identifizierung wird die Signaturkarte ausgehändigt bzw. zugesandt. Dann wird die Karte freigeschaltet. Je nach Anbieter muss die Signaturkarte einmalig per speziellem Einmal-PIN aktiviert bzw. die für die Signaturfunktion notwendigen Informationen auf die bereits vorhandene signaturfähige Karte geladen werden. Der eigene Computer kann eventuell dafür benutzt werden (abhängig vom Betriebssystem), dazu benötigt man eine Software und einen Chipkartenleser. Beides erhältlich bei den oben genannten Anbietern. Nach dieser komplexen Prozedur kann der Antrag auf eine Sozialleistung überhaupt erst bearbeitet werden. Mit dieser Karte meldet der Beschäftigte dann die Signatur bei der Registratur Fachverfahren oder bei einer Anmeldestelle (z.B. Agentur für Arbeit) an. Diese Stelle verknüpft im Anschluss daran die Identifikationsnummer des Zertifikates der angemeldeten Chipkarte mit der Rentenversicherungsnummer des Arbeitnehmers. Die separate Registratur Fachverfahren wird von der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) als gemeinsames Unternehmen der gesetzlichen Krankenkassen verwaltet.
Im Falle einer Arbeitslosigkeit geht der Betroffene mit seiner Signaturkarte zur Agentur für Arbeit, die dann die Arbeitnehmerdaten bei der ZSS anfordert. Die Chipkarte des Arbeitslosen dient zusammen mit der Signaturkarte des Agenturmitarbeiters der Legitimation der Beteiligten. Nach Überprüfung aller Informationen durch die ZSS, übermittelt sie die angeforderten Arbeitnehmerdaten an die Agentur für Arbeit, die dann die Daten verarbeiten kann. Die Kosten des qualifizierten Zertifikates würden nach Aussage der Wirtschaft zukünftig bei rund 10,- € für 3 Jahre liegen. Genutzt werden kann jede Karte, auf die eine qualifizierte Signatur aufgeladen werden kann, beispielsweise der digitale n-Personalausweis, die Bankkarte oder die Gesundheitskarte. Auf Antrag werden Bürgern die Kosten für das Zertifikat erstattet, damit niemand vom Anspruch auf eine Sozialleistung ausgeschlossen werden kann. (Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft)
Gemäß § 98 des ELENA-Verfahrensgesetzes „Mitwirkung des Beschäftigten“ haben sich Beschäftigte, Beamte, Richter und Soldaten zum Verfahren anzumelden, sobald eine Sozialleistung beantragt wird. Es besteht also eine gesetzliche Pflicht sich gemäß der oben genannten Prozedur anzumelden. Wahlfreiheit hat der Bürger nicht! Wie das für ältere Mitbürger zu bewerkstelligen ist, darüber hat sich der Normenkontrollrat wohl kaum Gedanken gemacht, als er in einem Gutachten die Einführung von ELENA empfohlen hat. (Quelle: Nationaler Normenkontrollrat)
Kritik der Gewerkschaften an ELENA
Der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske sagte gegenüber der «Hannoverschen Allgemeinen Zeitung: „Ein ursprünglich sinnvolles Projekt wird durch eine aberwitzige Datensammelwut ins absolute Gegenteil verkehrt“. Die Dienstleistungsgewerkschaft hat angekündigt sämtliche Klagemöglichkeiten gegen diesen Datenkatalog [PDF - 156KB] zu prüfen. Norbert Warga, Datenschutzbeauftragter von ver.di, befürchtet, dass eine Bundesregierung den gesetzlichen Nutzungsrahmen kurzerhand erweitern kann. „Und wenn immer mehr Datenbanken zu Steuern, Gesundheit, Einkommen, Sozialleistungen, Bankdaten, Verkehrsdaten, Ordnungsdaten, Polizeidaten etc. angelegt werden und der Staat sich darauf selbst Zugriffe einräumt und diese schleichend erweitert, ist Deutschland auf dem Weg zum Big-Brother-Staat“ (Quelle: Ver.di Publik).
Wir sind auf dem besten Wege die Orwell’schen Phantasien in die Tat umzusetzen. Nach Bekanntwerden der Mitarbeiterbespitzelung bei Lidl, der Deutschen Bahn und der Telekom reagieren Arbeitnehmer zu Recht ausgesprochen sensibel auf das Thema Datenspeicherung. Die Fälle haben gezeigt, dass bei Arbeitgebern kaum mehr eine Hemmschwelle existiert um sich über die Persönlichkeitsrechte von Beschäftigten hinwegzusetzen. Deshalb fordern der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften seit Jahren wirksame gesetzliche Regelungen in einem eigenständigen Arbeitnehmerdatenschutzgesetz, die sicherstellen, dass dem Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten im Arbeitsverhältnis Rechnung getragen wird. Für den DGB muss bei Verfahren wie der elektronischen Gesundheitskarte und ELENA zwingend sichergestellt werden, dass die persönlichen Daten der Betroffenen vor unbefugtem Zugriff geschützt sind und nur in Kenntnis und mit Zustimmung der Betroffenen verwendet werden können. Solange daran Zweifel bestehen, muss die Verwendung ausgeschlossen sein.“ (Quelle: Ver.di-Innotec [PDF - 29KB])
Auch der ver.di Landesbezirksfachbereichsvorstand FB08 Hessen fordert die Rücknahme des ELENA-Verfahrens und hält das Gesetz für nicht vereinbar mit dem verfassungsrechtlich geschützten Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der dazu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Weder die Menge der zur Erhebung vorgesehenen Daten noch die Dateninhalte stehen im Einklang mit dem gerade auch beim Datenschutz zu beachtenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. (Siehe Ver.di [PDF - 119KB])
Datenexperten kritisieren ELENA
Nach Meinung der Piratenpartei ist ELENA für den beabsichtigten Zweck des Bürokratieabbaus nicht erforderlich und im geplanten Umfang auch keinesfalls gerechtfertigt. Der Aufbau einer zentralen Datenbank mit derartigen Informationen widerspreche zudem dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Sie fordern deshalb, dass „das Recht des Einzelnen, die Nutzung seiner persönlichen Daten zu kontrollieren, gestärkt werden muss. Dazu müssen insbesondere die Datenschutzbeauftragten völlig unabhängig agieren können. Neue Methoden wie das Scoring machen es erforderlich, nicht nur die persönlichen Daten kontrollieren zu können, sondern auch die Nutzung aller Daten, die zu einem Urteil über eine Person herangezogen werden können. Jeder Bürger muss gegenüber den Betreibern zentraler Datenbanken einen durchsetzbaren und wirklich unentgeltlichen Anspruch auf Selbstauskunft und gegebenenfalls auf Korrektur, Sperrung oder Löschung der Daten haben“. Ein derartiger Eingriff in die Freiheitsrechte kann zudem nicht toleriert werden und ist für die Bestimmung eines Anrechts auf Sozialleistungen auch völlig unnötig.“, sagte Thorsten Wirth, Vorstandsmitglied der Piratenpartei, deshalb fordert seine Partei eine umgehende Rücknahme des ELENA-Verfahrensgesetzes, außerdem dürfen unter dem Vorwand des Bürokratieabbaus so weit reichende personenbezogene Daten ohne Zustimmung der Betroffenen weder erhoben noch gespeichert werden“. (Quelle: Piratenpartei)
Die Piratenpartei erwartet die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Vorratsdatenspeicherung mit Spannung, denn wenn die Verfassungsrichter diese im Februar nicht ablehnen, wird die Protokollierung aller unserer Kommunikation die neue Norm in Deutschland sein.
Der Chaos Computer Club (CCC) ruft zur Unterstützung einer Petition beim Deutschen Bundestag auf, die das Ende der ELENA-Datenhortung zum Ziel hat. Die Petition fordert, dass “die Vorratsspeicherung gemäß dem 6. Abschnitt des Sozialgesetzbuch IV, §§95 ff. (Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises) aufgehoben wird”. Aktuell hat der CCC zu ELENA eine Pressemeldung herausgegeben, in der es unter anderem heißt:
…„das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie rechtfertigt ELENA für die Unternehmen umständliche und für die betroffenen Arbeitnehmer undurchschaubare Verfahren mit der Argumentation des “Bürokratieabbaus”. Zudem wird hier wiederum der Versuch unternommen, die in vielen Bereichen bereits totgeglaubte digitale Signaturkarteninfrastruktur per gesetzlichem Zwang einzuführen. Seit sieben Jahren wird über das früher “JobCard-Verfahren” genannte Projekt gestritten, immer wieder wurde die zentralisierte Datenanhäufung kritisiert: Jetzt ist ELENA gestartet. Die Langzeitspeicherung der monatlich übermittelten Auskünfte programmiert eine missbräuchliche Verwendung bis hin zur Rasterung nach “lästigen” Beschäftigten praktisch vor. Technisch ist die Zugangskontrolle in der Applikation, also auf jedem einzelnen Behördenrechner geregelt – eine förmliche Einladung zu unbefugtem Ausspähen. Eine ernstzunehmende Verschlüsselung, die unberechtigten Zugriff wirksam ausschließen würde, gibt es nicht. Sowohl die Bundesagentur für Arbeit als auch die Behörden, in denen Wohn- und Elterngeld beantragt werden, haben Zugriff auf die Daten – auch ohne Kenntnis der Betroffenen. Niemand weiß heute, ob die Liste der bisherigen Zugriffsberechtigten auf die Lohn- und Gehälterdatei nicht noch schleichend erweitert wird. Und als krönender Abschluss ist erst für 2012 geplant, den von der Datensammlung betroffenen Bürgern das gesetzlich garantierte Auskunftsrecht zu gewähren, welche Daten über sie bei der ZSS gespeichert sind. Zwar haben Bundesregierung und die neue Arbeitsministerin Ursula von der Leyen einige kosmetische Nachbesserungen beim zentralen Entgelterfassungssystem angedeutet. Doch am grundlegenden Problem, der Datensammlung auf Vorrat von allen abhängig Beschäftigten, Beamten, Richtern und Soldaten, ändert sich nichts. Ein Umdenken bei den Datensammelgroßprojekten ist lange überfällig. Die Beendigung der ELENA-Vorratsdatenhaltung wäre der erste Schritt für einen dringend nötigen Paradigmenwechsel. Die Netz-Community hat sich erfolgreich gegen die Pseudosperren der Zensursula gewehrt, nun ist es Zeit, auch der Datensammelneurose Einhalt zu gebieten. Allein auf das Bundesverfassungsgericht zu hoffen, ist nicht genug“ (Quelle: Chaos Computer Club).
Mittlerweile hat die Petition fast 10000 Unterstützer.
Die Personalräte von ARD, ZDF und Deutschlandradio verurteilten in einer gemeinsamen Erklärung die zentrale Durchleuchtung aller Beschäftigten, die mit ELENA umgesetzt werden soll. Sie fordern die Rücknahme von ELENA und halten das Gesetz für nicht vereinbar mit dem verfassungsrechtlich geschützten Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der dazu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Weder die Menge der zur Erhebung vorgesehenen Daten noch die Dateninhalte stehen im Einklang mit dem gerade auch beim Datenschutz zu beachtenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Personalräte rufen ebenfalls alle Beschäftigten auf, die Onlinepetition 8926 an den Deutschen Bundestag zu unterzeichnen. (Siehe Personalräte von ARD & ZDF [PDF - 45KB])
Auf dem Weg zu e-government
Datenbasen (Sammlung von Rohdaten zum Aufbau einer Datenbank) wie ELENA, sind ein wichtiger Meilenstein zur Weiterentwicklung von „e-government“, das zum Ziel hat möglichst viele Dienste und Verwaltungsleistungen künftig in rein elektronischer Form abzuwickeln. Die Bürger sollen von Zuhause aus sämtliche amtlichen Angelegenheiten erledigen und mit der Behörde nur noch auf elektronischem Wege kommunizieren. Werner Rügemer hat im Rahmen seiner Recherchen festgestellt, dass sich beispielsweise die Beraterfirma Accenture (früher Arthur Anderson) mit „e-Government“ völlig unbemerkt von der Öffentlichkeit in nahezu allen Ebenen des Staates festgekrallt hat. So organisiert Accenture die Durchdringung und Steuerung des Bürgerverhaltens nicht nur in der Deutschen Post und der Zollverwaltung des Bundes, sondern auch in den Länderfinanzministerien von Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg ebenso wie in der Stadtverwaltung von Köln und Erlangen. Das von Accenture verfolgte Ideal ist der Bürger, der nie persönlich in einer Behörde vorstellig wird, sondern von Zuhause mit der digitalisierten Obrigkeit kommuniziert und geduldig auf eine Antwort wartet. Die Voraussetzung zur Existenz als Bürger ist künftig ein Internetanschluss und ein Zertifikat, damit das isolierte Individuum aus dem technisch hochgerüsteten, stillen Kämmerlein Anträge stellt (siehe “Der Mythos der ökonomischen Effizienz – Wie McKinsey, Price Waterhouse Coopers und die globale Beraterbranche den Staat privatisieren [PDF - 119KB]. Zum einen gibt es für den Bürger keine Garantie, dass die Datenverwaltung für alle Ewigkeit in den Händen des Staates bleibt und zum anderen führt diese Entwicklung zweifelsohne zu einer Entpersonalisierung im staatlichen Bereich.
Auf dem Weg zum Überwachungsstaat
Die Zukunftsvision der Behörden, dass Computer selbständig über die Gewährung von staatlichen Leistungen entscheiden, rückt in spürbare Nähe. Anscheinend macht sich niemand in der Regierung, den Gremien und unter den Befürwortern von ELENA Gedanken darüber, was geschieht, wenn die Daten in falsche Hände kämen. Der Institution, die über die Daten verfügt, wird eine unglaubliche Macht zuteil, die sich obendrein noch verstärkt, wenn das Datenmaterial mit anderen Datenbanken verknüpft wird. Dieser Machtzuwachs ist unkalkulierbar, denn er birgt die Gefahr einer unkontrollierbaren Verwertung des Datenmaterials. Auch wenn uns heute erzählt wird, die Daten seien nur in Verbindung mit der Signaturkarte abrufbar und es hätte niemand außer den autorisierten Personen Zugang zu den Daten, dann muss auf Datenpannen und den Datenhandel in der Vergangenheit hingewiesen werden. Die Datensammlungen werden sicherlich Begehrlichkeiten wecken. Das Ausspionieren von Arbeitnehmern könnte unter gewissen Argumenten (Terrorgefahr, Verdacht auf Sozial- und Steuerbetrug) peu à peu erlaubt werden mit fatalen Folgen für Demokratie. Welchem Zweck würden all die gesammelten Daten wohl dienen, wenn das Grundgesetz zunehmend ausgehöhlt, Verbote erlassen, Großdemonstrationen von unverhältnismäßigem Polizei- und Militäraufgebot begleitet werden, Grundrechte der Bürger auf Demonstrationen von staatlicher Seite zunehmend missachtet werden, Widerstand gegen ein inhumanes Wirtschaftssystem als Protest von gewaltbereiten Linken diffamiert wird, Medien zunehmend zum Sprachrohr von Wirtschaft und Politik und ständig neue Überwachungsmaßnahmen eingeführt werden, ist der Weg zum totalen Überwachungsstaat geebnet. Wie mahnte doch Angela Merkel anlässlich der Festveranstaltung „60 Jahre CDU“ am 16. Juni 2005 in Berlin völlig zu Recht: „…wir haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit. Unsere Werte müssen sich auch im Zeitalter von Globalisierung und Wissensgesellschaft behaupten.“
Die einzig sicheren Daten, sind die, die nicht gespeichert werden
In Anbetracht von Schülerdatenbanken, von Biometriedatendanken, von Fluggastdatenenspeicherung, des Schengener Informationssystems, von SWIFT, ePass, Gesundheitskarte, RFID-Chips oder ELENA wird jeder Bürger quasi von Geburt an bis zum Tode komplett erfasst und, wenn noch die PKW-Maut hinzu kommt, zunehmend jede Bewegung von Ort zu Ort überwachbar.
Schon die heutigen Erfahrungen zeigen, dass jede Sammlung und Speicherung von Daten der Gefahr des Missbrauchs, sowohl staatlicher als auch privater Institutionen unterliegen. Rechtswidrige oder gar kriminelle Zugriffe sind niemals auszuschließen.
Deshalb gilt: Die einzig sicheren Daten, sind nur die, die nicht gespeichert werden.
Quelle: NachDenkSeiten – Die kritische Website
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Hartz-IV-Hetze und andere bewährte Spaltungsinstrumente …
von moltaweto
… spielen derzeit wieder einmal eine schier übergewichtige Rolle in diesem unserem Land, als gäbe es sonst nichts, worüber man sich als Qualitätsjournalist, Wissenschaftler, Experte oder Politiker, aber auch als kleine Frau und kleiner Mann von der Straße Sorgen machen müsste.
Als stünden wir alle nicht längst vor einem Abgrund globalen Ausmaßes, in den am Ende auch all jene stürzen werden, die es in ihrem Leben nicht über den Status einer willfährigen Marionette oder eines „noch billiger bezahlten“ Mietschreibers oder Mietmauls hinaus gebracht haben.
Zurzeit – natürlich vor dem Hintergrund dank „Bankenrettung“ und ähnlicher Wohltaten für die Pseudoelite der sogenannten oder auch selbsternannten Leistungsträger leerer Haushaltskassen – hat die Hetzerei gegen Arbeitslose und andere „nicht mehr ausreichend verwertbare“ gesellschaftliche Randgruppen eine Güteklasse erreicht, die der braunsten Vorzeit unserer Geschichte wahrlich in nichts nachsteht. Und es fanden und finden sich immer wieder Geistesgrößen, die sich nicht entblöden – trotz berechtigter und wortgewaltiger Kritik – ins immer gleiche und schon nicht einmal mehr blechern klingende, sondern nur noch heiße und faulig nach Schwefel riechende Luft verbreitende Horn zu tuten.
Aber kaum weniger unbegreiflich ist die Nachlässigkeit, mit der nicht alleine die von der Hetze, Verleumdung und Generalverurteilung betroffen Menschen mit dieser düsteren Zeiterscheinung umgehen, sondern auch und gerade jene Leute, die sich aus unerfindlichen Gründen immer noch vor Arbeitslosigkeit und den unweigerlich damit einhergehenden Konsequenzen gefeit fühlen. Jene Anständigen also, die trotz aller Mahner und Warner immer noch auf Teufel komm raus nach unten treten, weil ihnen für den Widerstand gegen „die da oben“ nach wie vor das Rückgrat abgeht. Keiner von diesen Vielen stellt sich die Frage, wie viel Zeit uns wohl noch bleiben mag, bis der Krug einmal zu oft zum Brunnen gegangen sein und mit lautem Getöse zerbersten wird? Darauf zu setzen, dass es andere (bspw. das Bundesverfassungsgericht am kommenden Dienstag mit einem Urteil gegen die Grundgesetzvergewaltigung von Rot-Grün-Schwarz-Gelb …), ist nicht nur unserer Ansicht nach kein Ersatz für Zivilcourage und eigenverantwortlichem Engagement. Es muss endlich verstanden und umgesetzt werden, dass sich die Masse nicht länger von einer elitären Minderheit für dumm verkaufen lassen darf – auch dann nicht, wenn sie deren Statthalter bisher immer wieder selbst gewählt hat!
Genauso sehr geht uns mittlerweile der Hype rund um die ominöse „Schweizer Scheibe“ auf die Nerven … mal abgesehen davon, dass sie auch nicht der Gipfel dessen ist, worüber sich vernunftbegabte Menschen den Kopf zerbrechen sollten (obwohl es fraglos schon einige Fragen gibt, die man sich dazu stellen darf und sollte!), sollte man sich – wenn überhaupt – auch mal fragen, was die so begierig und medienwirksam hinter ihr herjagenden Damen und Herren wohl damit anfangen werden? Oder meint irgendjemand unter unseren Lesern, dass die Auswertung dieser Daten wirklich „ohne Rücksicht auf Verluste“ geplant ist – etwa auch dann durchgezogen würde, wenn sich „verdiente Parteispender“ oder ganz und gar Galionsfiguren der einen oder anderen Partei darauf verewigt fänden? Nein, also für unsere Begriffe gehört dieses Thema unzweideutig in die Kategorie „panem et circenses“ (wenn man Brot mit der dem Vorgaukeln „gefühlter Gerechtigkeit“ und Spiel mit Nebelkerzen werfender Ablenkung gleichsetzt!) oder kann allenfalls als Pseudogerechtigkeit verheißendes Feigenblatt der asozialen Hornissenkoalition gewertet werden. Frei nach dem Motto: „Seht her, wenn es ums Recht geht, machen wir auch vor Leistungsträgern nicht halt!“. Die Fälle Zumwinkel, Kohl, Koch, Lambsdorff et al lassen hübsch grüßen …
Nun haben wir bestimmt keinen Grund, hier eine Lanze für die Schweiz brechen zu wollen. Woher deren Reichtum – und verbunden damit ihre sowohl „ehrenvolle“ als auch fragwürdige Reputation als Kapitaloase stammen, sollte wirklich allgemein bekannt und auch verständlich (aber keinesfalls akzeptabel) sein. Doch während BRD-Schäuble und Konsorten hier argumentativ schon mal gerne in reinster Steinbrückmanier agieren und in verbale Kriegserklärungen gegen die Schweiz ausartende Vorwürfe erheben, schieben sie den Schweizern bei (Achtung doppeldeutig!!!) global relevanten Prestigeprojekten schon mal gerne Hunderte von Millionen deutscher Steuergelder in den Allerwertesten. Wieder nur ein Beweis für die perverse Doppelmoral elitärer Provenienz.
Als ein „Schwarzes Loch“ der anderen, aber auch nicht weniger verheerenden Art erweist sich parallel zu all dem anderen neoliberalen und wahnsinnigen Unfug nach wie vor die Weltfinanzkrise. Dabei steht die von den Regierungen der westlichen Welt nachdrücklich befeuerte Einsichtsresistenz und Arroganz der Weltbankster-Bande eine nicht zu unterschätzende Hauptrolle. Wie man gerade wieder beim „Gipfeltreffen in Davos“ erleben durfte, lassen die sich auch von anderen „mächtigen Marktteilnehmern“ die sauer ergaunerten Billionen nicht streitig machen. Und man darf getrost davon ausgehen, dass es den Strippenziehern hinter diesen Marionetten mit so schallenden und rauchenden Namen wie Ackermann, Sands & Co. herzlich egal ist, ob der Euroraum daran Schaden nimmt oder nicht! Je mehr die blöden Staaten sich „zugunsten der immer gleichen Leistungseliten“ verschulden, umso heftiger reiben sich diese Herrschaften die Hände … und ein anderer gerne gesehener, notfalls auch mit allen Mitteln sowie von allen möglichen und unmöglichen Alarmrufern beflügelt herbeigeführter Profitgarant, auch Krieg genannt, steht aus denselben Gründen schließlich auch unmittelbar vor der Tür und wir mit alter oder auch neuerer, insgesamt aber unangenehm bekannt klingender Propaganda vorangetrieben.
Über all die anderen Facetten des alleds beherrschenden Wahnsinns möchten wir hier und heute gar nichts mehr schreiben – egal ob er sich auf bundesdeutschen, europäischen oder globalen Tummelplätzen der Eitelkeiten abspult. Die Nachrichten und Blogs sind voll davon, aber was uns wirklich fehlt, ist eine große und mit gemeinschaftlicher Macht verfolgte Idee, wie man diesem tödlichen Unsinn den Garaus machen kann … im Kleinen wie im Großen.
Ein Weg, diesem Irrsinn ein Bein zu stellen, wäre bspw. die vollständige Entlarvung und Überwindung der allumfassenden „TINA-Lüge“ … wir hatten diese vier Buchstaben schon öfters als eines der Grundübel unserer Zeit und globalen Gesellschaft angeprangert und wenn wir eigentlich auch keine Wahlkampfwerbung machen möchten, unterstützen wir doch gerne jeden, der Mittel und Wege für einen solchen Befreiungsschlag aufzuzeigen versucht!
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Soweit unsere Aufregung über diesen elitären Schwachsinn, bei dessen Entstehung und fortschreitender Entwicklung wir alle irgendwie mitgewirkt haben. Lasst uns mit etwas positiverem Gedankengut schließen.
Es müssen ja nicht unbedingt politische Umstürze, „Revolutionen“ oder andere großartige Taten geplant und mit rücksichtsloser Urgewalt verwirklicht werden, um etwas in Bewegung zu bringen. Man muss sich aber wenigstens vorstellen können, was man erreichen und wie man die Welt um sich herum gestaltet wissen möchte – und dann mit kleinen Schritten, die aber immer den Willen zum Widerstehen oder solidarischen Aufstehen gegen Willkür, Unterdrückung und Machtmissbrauch repräsentieren müssen, im bescheidenen Streben versuchen, die Welt im kleinen, persönlichen Rahmen (der aber auch jederzeit wachsen und ausgedehnt werden kann) sowie im Einklang mit dieser Wunschvorstellung zu verändern.
Wenn das jede Frau und jeder Mann weltweit für sich selbst beherzigt und umzusetzen versucht, dann kann daraus etwas Großes und Wunderbares erwachsen … oder anders formuliert:
Lassen wir uns nicht von den zumeist künstlich geschaffenen Widrigkeiten entzweien, sondern vom wünschenswerten Möglichen einen!
Quelle: Der AmSeL-Gedanke
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Landwirt hat alles verloren
Palling (zei). Rund 450 Menschen füllten den Saal beim „Michlwirt“ in Palling, als der hessische Landwirtschaftsmeister Gottfried Glöckner auf Einladung von Zivilcourage Traunstein und Berchtesgadener Land referierte. Er war einer der ersten Milchbauern Deutschlands, der sich mit dem Chemie-Giganten Syngenta einließ, gentechnisch veränderten Mais anbaute und verfütterte – und bittere Erfahrungen mit der „Grünen Gentechnik“ gemacht hat. Nun warnt er landauf landab vor den Gefahren.
Als ehemaliger „Vollgasbauer“ wollte er die Sache wissenschaftlich angehen und dokumentierte akribisch Erfahrungen bei Anbau und Verfütterung von Genmais. Zunächst war er von der mit dem Bazillus thuringensis (Bt) infizierten Maissorte, die er auch an seine Rinder verfütterte, begeistert. Die Pflanzen produzieren ständig ein Gift, das gegen den Maiszünzler-Schädling wirksam sein soll. Das Robert-Koch-Institut testete den Mais vor der Zulassung „nur einige Monate in fragwürdigen Fütterungsversuchen“, was Glöckner aber noch nicht ahnte. Er war begeistert, der Proteingehalt der Pflanzen war höher als bei herkömmlichen Sorten. Wie Glöckner später herausfand, konnten die Tiere jedoch lebenswichtige Nährstoffe über dieses Futter nicht aufschließen. Nach zweieinhalb Jahren kam es zu massiven Problemen: Seine hochprämierten Hochleistungs-Zuchtrinder bekamen Durchfall, eitrige Euter, gaben nur mehr vier bis sieben Liter Milch am Tag, es kam zu Totgeburten und Missbildungen bei Kälbchen und Todesfällen.
Er war ratlos, wurde doch von der TU Weihenstephan zugesichert, dass sich das Bt-Gift spätestens nach vier Wochen im Körper der Tiere abgegebauthätte. Er schickte Futterproben zu Syngenta. Die meinten, es sei alles in Ordnung. Er wurde misstrauisch und ließ eigene Untersuchungen anstellen. Und wurde fündig: Im Futter, das 18 Monate gelagert war, fand sich das Toxin noch immer, auch in der Milch und in der Gülle.
Als er von Syngenta und den Wissenschaftlern keine Unterstützung bekam, wandte er sich an Greenpeace und – was ihn als CDU-Mann besonders hart ankam – an Verbraucherministerin Renate Künast (Grüne), der er eine Steilvorlage lieferte, um ein Verbot von Genpflanzen zu propagieren, so Glöckner.
Wie seine Nachforschungen ergaben, starben durch die BtMais-Fütterung die natürlichen Bakterien im Kuhmagen ab, die Rinder konnten nicht mehr verdauen, bekamen Durchfall und starben. Für Glöckner bedeutete das den „wirtschaftlichen Totalschaden“ – neben der psychischen Belastung. „Ich habe alles genetische Tiermaterial verloren, alle Zuchterfolge sind zunichte gemacht worden“, klagt er. Die Innereien der verendeten Tiere, die er zu Untersuchungen in ein Institut einschickte, seien verschwunden. Glöckner sieht darin eine Verquickung von Wissenschaft und Konzernen, wie auch im Vorfeld bereits an Untersuchungsergebnissen manipuliert wurde.
Glöckner, der im In- und Ausland von seinen Erfahrungen berichtet, bekam von Syngenta „Schadensersatz“ geboten – Geld und Immobilien, wenn er keine Vorträge mehr hält. Den Maulkorb ließ er sich aber nicht verpassen. Etliche Bestechungsversuche folgten, um ihn zum Schweigen zu bringen. Just zu diesem Zeitpunkt kam es auch zu einer Wende in seinem bis dahin problemlosen Scheidungsprozess: Seine Frau wechselte den Anwalt – und er wurde auf „Vergewaltigung in der Ehe“ verklagt. Was Glöckner als schlechten Scherz abtat, wurde ihm zum Verhängnis. Er wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt. Der Gefängnisdirektor verrietihm, dass in seinen Unterlagen der Eintrag „Gentechnikgegner“ stehe. Glöckner meint, dass er ruhiggestellt werden sollte – „ein ungeheuerlicher Vorgang in einer Demokratie“. Wegen guter Führung wurde Glöckner vorzeitig entlassen, zwischenzeitlich weren jedoch sein Hof und seine Gründe versteigert.
Sein größter Wunsch ist es nun, seinen Hof wieder bewirtschaften zu können. Er fordert, dass Genpflanzen, wenn überhaupt, nur nach dem Arzneimittelrecht zugelassen werden sollten. Im Agro-Gentechnikbereich werde viel vertuscht und manipuliert. Derzeit werde wieder versucht, die Agro-Gentechnik durch die Hintertür zu etablieren. Die Politik sei bei der Einschätzung der Sachlage überfordert und höre zu viel auf Lobbyisten der Chemieindustrie statt auf Volkes Wille. Deutschland solle das Einfallstor der AgroGentechnik für Europa werden, ist sich Glöckner sicher. „Wir haben Verantwortung für unsere Kinder und würden den Politikern gerne Hilfestellung geben“, meint er.
80 Prozent der Bürger in Deutschland wollten keinen Anbau von Gen-Pflanzen, jedoch agiere die Koalition von CDU und FDP und EU-Lobbyisten gegen Volkes Willen. „Es geht ja dabei um sehr viel Geld“, meinte er. Mitorganisator Georg Planthaler von Zivilcourage appellierte an die zahlreichen Bauern im Saal, konsequent kein Kraftfutter mit Gensoja mehr zu kaufen. Sein Kollege Bernhard Hennes möchte Widerstandskräfte bündeln und Bauern sowie Lebensmittel-Verarbeiter dazu überreden, ohne AgroGentechnik zu produzieren. Futtermittelhändler Josef Feilmeier meinte, dass es genug heimische Futtermittel gäbe, riet aber von Raps als Alternative ab, da dies eine chemieintensive Pflanze sei und riet dagegen zum Sojaanbau, natürlich ohne GVO.
Zum Thema ist frisch ein Buch erschienen, in der auch die Geschichte Glöckners beschrieben wird:
Klaus Faißner, „Wirbelsturm und Flächenbrand: Das Ende der Gentechnik, ISBN: 978-3-200-01749-8.
Quelle: Chiemgau-Online
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Ramsauer nun endgültig durchgeknallt?
von Jochen Hoff
Immer wenn man glaubt, man hätte von deutschen Politikern schon jeden Schwachsinn gehört, dann kommt ein Ramsauer und trumpft noch mal richtig auf:
16 Milliarden Tonnen Schnee und Eis liegen laut Verkehrsminister Ramsauer derzeit auf Deutschland – und auf dem Gemüt der Bürger: Es könne sehr gut sein, dass die schlechten Umfragewerte der Regierung mit dem Winterwetter zusammenhänge, meint der Politiker. Dementsprechend will er jetzt rasch reagieren.
Ja klar, es ist nur der Ramsauer. Ja, der kommt aus Bayern von der CSU, wo sie sich extra Lederhosen anziehen um sich die Laptops auf den Schädel zu hauen. Logisch, Deutschland hatte schon lange keinen Verkehrsminister mehr der bis drei zählen konnte. Wozu auch? Aber Winterdepression als Voraussetzung für die schlechten Umfrageergebnisse der Regierung, wobei eigentlich die schlechtesten Werte von der käuflichen FDP kommen, die sich von Solarindustrie, Hotellerie und vermutlich auch von der Pharmabranche und den privaten Versicherern hat schmieren lassen.
Aber Ramsauer hat einen genialen Plan. Er will die Löcher in den Straßen ausbessern lassen. Außerdem will er mit der FDP eine nationale Streusalzreserve aufbauen. Ja. Es ist die FDP die mit solchen genialen Vorschlägen auch noch der Salzindustrie ein Bürokratiemonster als Dauerabnehmer sichern will und dafür bestimmt auch schon Parteispenden gefordert hat, aber Ramsauer springt selbst auf diesen dummen Zug auf.
Natürlich kostet es beide ja nichts. Die Straßen sind zumeist Sache der Länder und vor allem der Kommunen die bereits von den Regierungen Schröder I und II und Merkel I vollständig ausgeblutet wurden und wohl Jahre brauchen werden um die Schäden dieses Winters beseitigen zu können und auch dann noch andere Schäden unberücksichtig lassen müssen, um überhaupt die Finanzen aufbringen zu können.
Ramsauer will die Umfrageergebnisse mit Salz und Versprechungen über die Reparatur von Straßenschäden verbessern. Gibt es eigentlich keine Tauglichkeitsuntersuchen für Politiker? Haben die keine Ärzte? Aber eigentlich ist es egal. Die einen lügen um ihre Käuflichkeit zu vertuschen, die anderen lügen um ihre Dämlichkeit zu vertuschen und dann gibt es noch die, die einfach sagen, was sie denken und das ist oft noch schlimmer.
Ramsauer ist scheinbar so ein tiefer Denker. Sozusagen ein Unterflurdenker. Also sehr tief unter dem Flur. Bergmännisch betrachet denkt er wohl noch tief unterhalb von Sohle 7, die im humoristischen Sinne schon als absoluter Nullpunkt des geistigen Niveaus verstanden wird.
Aber Ramsauer ist ein Sohn Bayerns. Die werden schon nicht ihre Schlechtesten in die Regierung geschickt haben und wenn man an Glos und Stoiber denkt, dann ist Ramsauer wohl das Beste, was dieses kleine Land am Rande der Berge zu bieten hat. Außerdem gilt es zu bedenken, dass man gewisse geistige Voraussetzungen mitbringen muss, um in der CSU Karriere zu machen. Denken wir an Herrn Huber.
Natürlich ist es ein Trauerspiel, aber es ist eine bayrische Tragödie. Bei denen muss man immer irgendwie auch lachen.
Quelle: Duckhome
Steuersünder als „Republikflüchtige“: Renate Künast macht den Honecker
Im Spätherbst der BRD
Michael Miersch hat es auf achgut.com zuerst entdeckt: Renate Künast macht den Honecker. Sie bezichtigt Steuersünder der „Republikflucht“.
Miersch weist auf die Chronik der Wende hin, die das Jüngeren bislang unbekannte Wort erklärt: „Republikflucht: Im offiziellen DDR-Sprachgebrauch Bezeichnung für das illegale Verlassen des Landes; nach Paragraph 213 StGB wurde der ungesetzliche Grenzübertritt mit Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren, in schweren Fällen mit bis zu acht Jahren geahndet; in den 80er Jahren wurden deswegen schätzungsweise jährlich 1500 bis 2000 Personen inhaftiert; zwischen August 1961 und Oktober 1989 flohen knapp 95.000 Menschen, über 800 von ihnen bezahlten ihren Fluchtversuch aufgrund des Schießbefehls an der innerdeutschen Grenze mit dem Leben.“
Im Editorial der aktuellen Ausgabe der Schweizer „Weltwoche“ erklärt Herausgeber Roger Köppel: „Wie verfährt Deutschland, wenn plötzlich die Aussicht auf eine Milliarde Schwarzgeld lockt? Werden dann Entführungen und Folterungen zur Beweisermittlung zugelassen?“ DDR light war gestern. DDR extra strong ist morgen? „Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten“, wiegelte einst das SED-Politbüro ab. Merkel, Künast und Co. dementieren nicht einmal mehr.
Köppel fügt hinzu: „Kapitalflucht und Migration sind immer ein Misstrauensvotum gegen den Staat. Und ein Symptom der Unzufriedenheit. Mehr Zwang, mehr Kontrolle, mehr Bespitzelung, mehr Datenklau schaffen keine Steuergerechtigkeit. Steuergerechtigkeit lässt sich messen: Sie ist dort am größten, wo die Kapitalflucht am geringsten ist. Kapitalflucht ist dort am geringsten, wo die Leute nicht den Eindruck haben, vom Staat enteignet oder über den Tisch gezogen zu werden. Ein Ehemann, der von seiner Frau verlassen wird, kann die Frau verprügeln oder ihren neuen Liebhaber erschießen. Er kann sich aber auch die Frage stellen, was er anders und besser machen muss, damit die Frau freiwillig zurückkommt.“
Sollte ein heute Republikflüchtiger wirklich einen Gedanken daran verschwenden, in die Arme von Renate Künast oder Angela Merkel zurückzukehren?
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Verkohlt, verschrödert, abgemerkelt
von Michael Köhne
Das Legitimationsdebakel der BRD
Wenn die oben nicht mehr können und die unten nicht mehr wollen, ist endgültig der Ofen aus.
(MK) Der Autor dieses Artikels kann sich noch sehr genau an den 11. September 1989 erinnern. Er war damals Reserveoffizier bei der Bundeswehr und übte gerade die Verteidigung seines Vaterlandes vor den Armeen des Warschauer Pakts. Überall in der Lüneburger Heide fuhren schon die Trabis herum. Jeder, der keine Bauklötze auf den Augen hatte, konnte sehen, dass es mit der sogenannten DDR schon in wenigen Monaten zu Ende sein wird. An diesem Tag wurde auch schon zum ersten Mal seit 20 Jahren in den Tageszeitungen ernsthaft über die deutsche Wiedervereinigung spekuliert. Grund: Der ungarische Außenminister Gyula Horn hatte am Tag zuvor unmissverständlich klargestellt, dass Ungarn keinen DDR-Bürger mehr an der Flucht in den Westen hindern würde.
Abends beim Dienstabschlussbier sagte MK zum G3-Stabsoffizier, dass der bisherige Auftrag der Bundeswehr sich schon sehr bald erledigt haben wird, weil es keinen Feind mehr gibt, vor dem man sich verteidigen müsste. Von einer baldigen Abschaffung der Bundeswehr und der NATO war damals noch nicht die Rede, dennoch hat damals der Oberstleutnant i.G. den Hauptmann d.R. vor versammeltem Offizierskorps für verrückt erklärt.
Am 9. Oktober fand die größte Montagsdemo der Geschichte der DDR statt, und überall hielt sich die Volkspolizei diesmal vorsichtig zurück. Es war die erste friedliche Massendemonstration, das Machtvakuum im Politbüro war jetzt offensichtlich. Zwei Tage zuvor hatte Michael Gorbatschow mit folgendem Leninzitat Honecker den Rest gegeben: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Auf einmal herrschte in den Redaktionen des Deutschen Fernsehfunks, den man übrigens auch im Westen empfangen konnte, ein ganz anderer Ton. Das Studio der Aktuellen Kamera wurde im westlichen Stil umgebaut und zum Programmschluss wurde die Nationalhymne mit Text gesendet, was vorher tabu war:
Auferstanden aus Ruinen,
und der Zukunft zugewandt,
lasst uns dir zum Guten dienen,
Deutschland einig Vaterland!
99 Prozent der Bevölkerung in Ost und West haben all diese Veränderungen bewusst mitbekommen, aber richtig begriffen haben das vor dem 9.11. nur die wenigsten. Michael Gorbatschow hatte sich zur deutschen Wiedervereinigung folgendermaßen geäußert:
“Wir hatten die Universität in Moskau beauftragt, Pläne für die Wiedervereinigung von Deutschland mit seinen polnisch besetzten Teilen auszuarbeiten. Aber bei den 4-plus-2-Verhandlungen mußte ich zu meinem Erstaunen feststellen, daß Bundeskanzler Kohl und sein Außenminister Genscher die deutschen Ostgebiete – Ostpreußen, Pommern und Schlesien – gar nicht wollten. Die Polen wären bereit gewesen, die deutschen Provinzen Deutschland zurückzugeben. Aber der deutsche Außenminister Genscher hat die polnische Regierung in Warschau bekniet, an der Oder-Neiße-Linie festzuhalten.” Quelle: http://globalfire.tv/nj/05de/briefe/nov05_01.htm
Weil wir für die Echtheit dieser Quelle nicht garantieren können, folgt hier noch ein Gedächtniszitat von Hans Dietrich Genscher, der auf einer Wahlveranstaltung in Saarbrücken im Januar 1990 sinngemäß folgendes sagte, ohne dass ihn jemand danach gefragt hätte:
“Wir wollen die Wiedervereinigung der Bundesrepublik Deutschland mit der DDR und ganz Berlin, und kein bisschen mehr. Wenn jemand den Vorschlag machte, auch noch die ehemaligen Ostgebiete in die Wiedervereinigung mit einzubeziehen, müsste man diesen Vorschlag ablehnen.”
Im folgenden Kapitel wird dargestellt, wie die deutsche Wiedervereinigung von 1990 zum Legitimationsdebakel der Bundesrepublik Deutschland führte.
Wie aus 4+2 (still und heimlich) 2+4 wurden
(MK) Am 3. Oktober 1990 ist die ehemalige DDR nach Artikel 23 Grundgesetz offiziell zur BRD beigetreten. In diesem Artikel war der Geltungsbereich des GG festgelegt und befand sich die Beitrittsklausel für die übrigen deutschen Staatsgebiete. Allerdings gab es am Dritten Oktober überhaupt keinen Artikel 23 mehr, nach dem der Beitritt der fünf neuen Bundesländer hätte stattfinden können. Das ist in der Ausgabe des Grundgesetzes vom 30.09.1990 nachzulesen, dort heißt es unter Artikel 23: (aufgehoben)
Wie war das möglich? Fand der Beitritt der DDR etwa im juristischen Niemandsland statt? Ist die Wiedervereinigung von 1990 deshalb völkerrechtlich ungültig? Auf diese brisante Frage erhält man von offiziellen Stellen natürlich keine aussagekräftige Antwort. Ebenso dürfen die etablierten Medien zu diesem Thema keine Stellung beziehen. Allerdings haben halboffizielle Experten versucht, dieses Kuriosum aufzuklären und darzustellen, wie ein legaler Beitritt der DDR auch ohne den Artikel 23 zustande gekommen sein könnte. Die ausführliche Argumentation mit Hinweisen auf das Bundesgesetzblatt und andere juristische Fachliteratur kann man auf der Internetseite www.krr-faq.net recherchieren, für die weitergehenden Schlussfolgerungen muss man allerdings seinen eigenen Menschenverstand benutzen:
Der Deutsche Einigungsvertrag wurde bereits am 28. August 1990 unterzeichnet und die DDR ist bereits zu diesem Zeitpunkt mit Wirkung zum 3. Oktober gemäß Artikel 23 zur BRD beigetreten. Vorher wurde der Artikel 23 ersatzlos aus dem Grundgesetz gestrichen.
Artikel 23 (alt)
Geltungsbereich des Grundgesetzes
Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern,
Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein,
Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen
Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.”
In diesem Artikel ist das Saarland nicht erwähnt, er wurde also nicht laufend aktualisiert. Das hätte aber spätestens zum Beitrittstermin 3. Oktober geschehen müssen:
Artikel 23 (nie)
Geltungsbereich des Grundgesetzes1. Dieses Grundgesetz gilt in den Ländern Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Thüringen, Sachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg, und Bayern.
2. Der Beitritt der früheren Ostgebiete Schlesien, Pommern, Ostpreußen und Ost-Brandenburg ist ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Die Oder-Neiße-Linie wird als Westgrenze Polens für alle Ewigkeit anerkannt.
Einen solchen neuen Artikel 23 hat es, wie schon gesagt, niemals gegeben, denn die westdeutsche Bundesregierung hatte nicht die Befugnis von den Alliierten, eine solche Grundgesetzänderung zu beschließen. Auch sonst gibt es keinen verbindlichen Gesetzestext, in dem der zukünftige Geltungsbereich des Grundgesetzes verbindlich geregelt ist. (Es wurde zwar die Präambel des Grundgesetzes dementsprechend geändert, aber eine Präambel hat definitiv keine Gesetzeskraft, denn sonst hieße sie nicht Präambel sondern Artikel 1.)
Nicht gestrichen wurde hingegen der Artikel 146, in dem die deutsche Wiedervereinigung endgültig geregelt wird. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wurde definitiv nicht für die Ewigkeit konzipiert, sondern es war ausdrücklich als Besatzungs-Provisorium vorgesehen. Dieser Artikel 146 ist heute noch gültig und offenbart schwarz auf weiß das Legitimationsdebakel der BRD. In den Achtzigern hat das noch jedes Schulkind in Westdeutschland gelernt, und alle Westpolitiker haben das damals gewusst. Heute will das gesamtdeutsche Establishment davon anscheinend nichts mehr wissen.
Die Bundesrepublik Deutschland ist demzufolge kein selbständiger Staat im völkerrechtlichen Sinn, sondern immer noch eine Besatzungszone. Sie ist insbesondere nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches von 1871.
Artikel 146
Geltungsdauer des Grundgesetzes
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Irgendwas ist also oberfaul im Staate Deutschland. Wenn dem nicht so wäre, würde der BND sich nicht soviel Mühe machen, diese Tatsachen zu verschleiern.
Dazu beachte man die höchst professionell gestaltete Internetseite www.krr-faq.net. Natürlich legt der BND seine Identität nicht offen und tarnt diese Seiten als Projekt von sozial engagierten Privatpersonen, die sich gegen den Rechtsextremismus engagieren. In einem Briefwechsel hat sich der Autor aber selbst als „Schlapphut“ geoutet, womit keine weiteren Fragen mehr bestehen. (Das war früher auf der Seite www.krr-faq.de nachzulesen, die inzwischen abgeschaltet ist. Unter www.archive.org erfährt man, dass diese Seiten sich nicht restaurieren lassen, weil der Domaininhaber das verboten hat.)
krr-faq bedeutet ausgeschrieben “Kommissarische Reichsregierung – frequently asked questions”. Diese “Kommissarischen Reichsregierungen” sind private Organisationen, die sich auf den Standpunkt stellen, die BRD sei aufgrund der hier dargestellten völkerrechtlichen Tatsachen als Staat untergegangen und deshalb seien sämtliche seit 1990 verabschiedeten Gesetze und Verwaltungsakte ungültig. Allerdings haben diese KRR keine eigene Polizei, keine Armee und vor allen Dingen kein Geld. Deshalb sind diese gut beraten, die Autorität der BRD wenigstens faktisch, nach dem Recht des Stärkeren, anzuerkennen.
Ansonsten hätte die neue gesamtdeutsche Regierung einfach beschließen können, dass die neu definierte Bundesrepublik Deutschland sich offiziell zum Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches erklärt und anschließend mit allen früheren Feinden einen endgültigen Friedensvertrag abschließt. Das ist aber nachweislich bis heute noch nicht geschehen. Die Amerikaner haben nämlich 1990 – aus gutem Grunde – ausdrücklich darauf bestanden, dass der provisorische Status des immer noch besetzten Deutschen Reiches bestehen bleibt. Das ist im Zusatzprotokoll zum Deutschen Einigungsvertrag ausdrücklich so festgeschrieben, demzufolge sind die Sonderrechte der Alliierten während der Besatzungszeit nur suspendiert, aber niemals endgültig aufgehoben worden. Die FAZ spricht hier in ihrer Ausgabe vom 10. Mai 2005 vom „Versteinerten Besatzungsrecht“. (Hier noch ein seriöser Literaturhinweis: Michael Rensmann, Besatzungsrecht im wiedervereinigten Deutschland, NOMOS-Verlagsgesellschaft, Baden Baden, 2002)
Was ist 1990 genau passiert? Ursprünglich wollten die USA und die Sowjetunion die Wiedervereinigung von ganz Deutschland in den Grenzen von 1937 in die Wege leiten. Ein ausführliches Angebot lag vor, und Polen wäre mit der Abtretung der besetzten deutschen Gebiete selbstverständlich einverstanden gewesen, das wäre nur eine Frage des Preises gewesen. Denn die Polen sind heute mit Begeisterung in der EU und in der NATO, noch viel lieber wären sie in Deutschland! Deutschland gehörte schon 1990 zusammen mit Kanada, Schweden und der Schweiz zu den mit Abstand beliebtesten Ländern der Welt. Kaum einer der 6 Milliarden Erdenbürger würde die Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft jemals ablehnen. Deshalb waren die Parteivorsitzenden Helmut Kohl und Hans Dietrich Genscher vehement gegen die Wiedervereinigung von ganz Deutschland, weil die rheinisch-katholische CDU in den ehemaligen Ostgebieten bis auf weiteres keine Mehrheit mehr zustande gebracht hätte und die Partei der Leistungsträger und Besserverdienenden deutschlandweit wahrscheinlich unter die 5 % Hürde gesackt wäre.
Helmut Kohl, der KANZLER DER DEUTSCHEN EINHEIT, hat die Wiedervereinigung von ganz Deutschland genau aus diesem Grunde absichtlich verhindert. Es muss ihm aber auch zugestanden werden, dass die endgültige Wiedervereinigung von ganz Deutschland damals auch im Westen auf große Skepsis gestoßen wäre. Kohl und Genscher haben möglicherweise das einzig Richtige getan, weil sonst Oskar Lafontaine mit seinen Sozialneidparolen wahrscheinlich an die Regierung gekommen wäre und die deutsche Einheit definitiv verhindert hätte. Die SPD war strikt gegen die deutsche Einheit, weil die Genossen bis dato mit ihren Genossen heimlich Champagner genossen hatten.
Im Mai 1990 begann in Paris die 4+2-Konferenz, bei der die Außenminister der vier Besatzungsmächte als Hauptdarsteller und die der beiden deutschen Staaten als Gäste am Katzentisch die internationalen Aspekte der deutschen Wiedervereinigung ausarbeiten sollten. Soweit kam es aber nicht, denn unabhängig davon haben Bundeskanzler Kohl und Präsident Gorbatschow ihr Ding im Alleingang durchgezogen:
Die meisten Erwachsenen über 35 können sich heute noch daran erinnern, wie Kohl sich am 15. und 16. Juli 1990 mit Gorbatschow in seinem Geburtsort im Kaukasus getroffen hat. Dort haben sie ganz privat, in Strickjacke und Wollpullover, die außenpolitischen Aspekte der Deutschen Einheit praktisch im Alleingang festgelegt, ohne die Vier Mächte mit einzubeziehen. Es wurde beschlossen, dass ganz Deutschland in der NATO bleibt, die russischen Truppen innerhalb vier Jahren Deutschland verlassen und Deutschland im Gegenzug die Oder-Neiße Linie als Westgrenze Polens für immer anerkennt.
Kohl und Gorbatschow gingen damals selbstverständlich davon aus, dass der Regierungschef der drei westlichen Besatzungszonen die Vollmacht besitzt, stellvertretend für ganz Deutschland völkerrechtliche Verträge abzuschließen, ohne die vier Besatzungsmächte zu konsultieren. Sie gingen weiterhin davon aus, dass sie die Zustimmung aller vier Mächte sowie so nicht bekommen hätten, denn Frankreich und Großbritannien waren kategorisch gegen die Wiedervereinigung Deutschlands. Sie hatten nur gehofft, dass die USA dem Kuhhandel von Kohl und Gorbatschow zugestimmt hätten, wenn sichergestellt wäre, dass Deutschland in der NATO bleibt.
Die Amerikaner hatten aber gewusst, dass die BRD und die DDR nicht die einzigen deutschen Staaten auf der Erde sind, sondern dass das Deutsche Reich sowohl als juristische Person, als auch als handlungsfähige Militärmacht immer noch weiter existiert. Sie konnten deshalb 1990 nicht zulassen, dass Helmut Kohl sich hier als Rechtsnachfolger von Adolf Hitler aufführt und eigenmächtig ein Drittel „seines“ Staatsgebietes an Polen verschenkt.
Es sei noch mal daran erinnert, dass 1945 nur die Deutsche Wehrmacht kapituliert hat, nicht aber die Kriegsmarine und schon gar nicht das Deutsche Reich selbst. Der Zweite Weltkrieg war 1945 noch lange nicht zu Ende, sondern die USA haben bis 1947 auf der Antarktis gegen bislang unbekannte Truppen (möglicherweise deutschstämmige Herkunft) gekämpft und verloren. Sie hatten damals (fälschlicherweise) vermutet, dass es sich dabei um das „Letzte Bataillon Hitlers“ handeln müsse…
Hier noch eine Quizfrage: Warum wurde der Artikel 23 noch vor dem Beitritt der neuen Bundesländer gestrichen, und warum wurde der Artikel 146 ausdrücklich beibehalten?
- Weil der Bundesinnenminister und Einser-Jurist Wolfgang Schäuble hier etwas durcheinander geschmissen hat.
- Weil die Amerikaner gemäß der Brsezinsky-Doktrin von ihnen besetzte Staaten unter keinen Umständen wieder freigeben.
- Weil die Amerikaner 1947 einen Krieg gegen (vermeintlich) deutsche Truppen auf der Antarktis geführt und verloren haben?
- Keine Antwort ist richtig.
+Die richtige Antwort lautet 3.
Informieren Sie sich über den Pinguin-Krieg in der Antarktis, und warum anschließend der Staat Preußen verboten werden musste!
Dass das so ist, kann man auch anderswo nachlesen, aber warum und weshalb nur in der gedruckten Ausgabe des DurchBlick 2008!
Quelle: Kanzlerdämmerung
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