Auf dem Gebiet der Geschichtsschreibung sind die Gerichte der BRD an die Vorgaben der Siegermächte, d.h. an ihre Geschichtslügen, wie sie im Nürnberger Urteil festgeschrieben sind, gebunden. Dies geht ganz klar aus dem Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. Sept. 1990 (in welchem der BRD uneingeschränkte Souveränität zugebilligt wurde) und aus der am 27./28. Sept. 1990 nachgeschobenen «Vereinbarung», in welcher die Souveränität wieder kassiert wurde, hervor. Darin heisst es «Alle Urteile und Entscheidungen in Strafsachen, die von einem Gericht oder einer gerichtlichen Behörde der Drei Mächte oder einer derselben bisher in Deutschland gefällt worden sind, oder später [!] gefällt werden, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und sind von den deutschen Gerichten [!] und Behörden demgemäss zu behandeln.» Es wird stillschweigend vorausgesetzt, dass niemals die Interessen der Juden beeinträchtigt werden dürfen. Für den Bereich des Holocaust wird das sogar offen ausgesprochen (Stefan Huster in der Neuen Juristischen Wochenschrift, Heft 8/1996 S. 487 ff, sowie Winfried Brugger im Archiv des öffentlichen Rechts, Bd. 128 (2003) S. 372 [403]).

Das macht es erforderlich, in der hier gebotenen Kürze, auf die Entstehung des Nürnberger Prozesses einzugehen. Die Erfindung dieser Einrichtung wird den jüdischen Brüdern Jacob und Nehemia Robinson zugeschrieben. Die Realisation bewirkte der Jüdische Weltkongress. Dessen Präsident Nahum Goldmann feierte dieses Werk als «eine der grossen Taten in der Geschichte der internationalen Gerechtigkeit und Moral» (Nahum Goldmann, Staatsmann ohne Staat, Kiepenheuer & Witsch, Köln 1970, S. 271 und 273). In diesem Werk schreibt er vom grossen Einsatz des Jüdischen Weltkongresses, der unter Leitung der beiden Brüder Robinson grosse Energie für die Vorbereitung dieser Prozesse angewandt hatte und sie gegen manche Zweifel, vor allem Englands, durchgesetzt hat (Nahum Goldmann a.a.O. S. 273).

Die britische Regierung wollte ursprünglich die wichtigsten Mitglieder der deutschen Führung – wenigstens 50’000 – formlos hinrichten lassen. Stalin und die USA wollten ein Gerichtsverfahren.

Nach internationalem Recht war es aber nicht möglich, Militärs, die ihre Befehle befolgt hatten, zu bestrafen. Als Jacob Robinson darauf beharrte, erklärten ihn amerikanische Juristen des Obersten Gerichtshofes für verrückt und fragten, was denn diese nazistischen Offiziere so Aussergewöhnliches getan hätten. Robinson gelang es jedoch, den Richter am Obersten amerikanischen Gerichtshof, Robert Jackson, für sich zu gewinnen.

Robert Houghwout Jackson (1892 – 1954), ein enger Vertrauter Roosevelts und unter dessen Präsidentschaft stellvertretender Justizminister, vertrat die Ansicht, das Nürnberger Tribunal sei «eine Fortsetzung der Kriegsanstrengungen der alliierten Nationen» (Protokolle des Nürnberger Prozesses, Band XIX, S. 440). Jackson war am Ende des Krieges mit dem Auftrag nach Europa geschickt worden, die deutsche Alleinschuld am Zweiten Weltkrieg ein für allemal festzuschreiben.

Im Auftrage Roosevelts fuhr Richter Samuel Rosenman Anfang April 1945 nach London, um ein gemeinsames Vorgehen gegen «Kriegsverbrecher» zu beraten. Der britische Lordkanzler Sir John Simon plädierte für eine summarische Tötung von Hitler und Konsorten ohne jede Art von Gericht. Auch der britische Generalstaatsanwalt Sir David Maxwell-Fyfe war für die summarische Hinrichtung (Memorandum über ein britisch-amerikanisches Treffen am 5. April 1945 (PROfile LCO.2/2980)). Doch einen Tag später gab Simon bekannt, dass Washington «vor der Hinrichtung einen juristischen Prozess braucht» (Simon and Rosenman, 6. 4.1945 (PROfile LCO. 2/2981)).

Offensichtlich hatten die Erfinder der Tribunals-Idee dem «Oberhaupt des britischen Rechtssystems» inzwischen die Vorteile verdeutlicht, die ein internationales «Judikat» für die Kreierung von «Offenkundigkeiten» zur Absicherung der Geschichtslügen bietet. Denn wenn sich ein Richter als Beweis für Kriegsverbrechen auf den Mord an 50’000 Nazionalsozialisten berufen würde, würde er vermutlich im Irrenhaus landen.

Nach dem Tode von Roosevelt erhielt Jackson durch Rosenman im Auftrag des neuen Präsidenten Truman das offizielle Angebot, den Hauptankläger-Posten eines Siegertribunals zu übernehmen: Die ‹Nazis› sollten erst einen fairen Prozess bekommen – und dann gehängt werden (!). «Ausserordentlich erfreut über das Angebot», zögerte Jackson keinen Augenblick und sagte zu. (Jacksons Tagebuch vom 27.4. 1945 (Library of Congress, Manuscript Division, R. H. Jackson papers, box 95)).

Jackson hatte schon seit langem die These vertreten, dass im zwanzigsten Jahrhundert von Kriegen nach juristischen Begriffen des neunzehnten Jahrhunderts keine Rede mehr sein könne. Er war der Auffassung, dass es den USA mit ihrer «Führungsrolle in der Welt» gestattet sei, weltweit nach eigenem Ermessen in jede kriegerische Auseinandersetzung einzugreifen und entsprechend zu handeln. Er äusserte sich: um die «moralische Führerschaft der USA sicherzustellen» sei er beauftragt, mit Hilfe des Militär-Tribunals nachzuweisen, dass «diese verdammten Deutschen die Alleinschuldigen am Krieg» seien. «Wir brauchen einen Sündenbock, dem wir für lange Zeit alle Übel der Welt aufladen können» (Hans Meiser «Das Tribunal», Grabert Verlag, Tübingen 2005, ISBN 3-87847-218-8 S. 18).

In den Beratungen zur Vorbereitung des Tribunals zerstreute Jackson die von den europäischen Alliierten vorgebrachten Bedenken, die Angeklagten könnten gestützt auf Dokumente, die sie in Frankreich erbeutet hatten, beweisen, dass nicht das Deutsche Reich Schuld am Ausbruch des 2. Weltkrieges sei, dass vielmehr dieser Krieg den Deutschen aufgezwungen worden sei. Die Dokumente ergäben den Beweis, dass England, Frankreich und sogar die USA den Polen in ihrer starren Haltung Deutschland gegenüber den Rücken gestärkt hätten. Zweimal hätten die Polen als erste mobilisiert. Der polnische Marschall Rydz-Smigly hätte im Juli 1939 öffentlich vor Thorner Offizieren erklärt, «Polen will den Krieg, und Deutschland wird ihn nicht verhindern können, selbst wenn es das wollte». Und schliesslich hätte Roosevelt 1941 praktisch den Krieg gegen Deutschland eröffnet. Die deutsche Kriegserklärung sei nach den provokanten Aggressionen der USA gegen deutsche Schiffe und der Neutralitätsverletzung durch Waffenlieferungen an die Briten vollkommen legitim gewesen (Meiser, ebd. S. 19). Das alles dürfe im Prozess nicht zur Sprache kommen. Deutschland müsse als der Alleinschuldige gebrandmarkt und verurteilt, der Krieg in Europa als eine von Anfang an deutsche Aggression dargestellt werden.


Fussnote

* Dieser Beitrag ist eine stark gekürzte Zusammenfassung einer Beschwerde des deutschen Rechtsanwalts Horst Mahler. Wegen ähnlicher Öffentlichkeitsarbeiten wurde Horst Mahler im «freiesten» Deutschland zu neun Monaten Gefängnis verurteilt.

Am 23.5.1945 verhafteten die Alliierten völkerrechtswidrig die letzte souveräne deutsche Regierung unter Großadmiral Dönitz.

Seither sind die Deutschen unfrei.

Wir wollen endlich

FREIHEIT FÜR DEUTSCHLAND
FREIHEIT FÜR EUROPA

Von Bernhard Schaub, Dornach

Die Freiheit der Bürger in Europa ist akut gefährdet. Die USA unterdrücken mit dem erschwindelten Vorwand der «Terrorbekämpfung» immer weitere Teile der Welt. Der sogenannte EU-Haftbefehl erlaubt eine nahezu willkürliche Freiheitsberaubung. Der Spitzel- und Überwachungsstaat in Deutschland nimmt Formen an, von denen die Stasi nur hätte träumen können. Aus Angst vor den Medien, den Gerichten und linksextremen Schlägerbanden wagen die Bürger kein offenes Wort mehr über die Einwanderung von Ausländern oder über die Macht eines gewissen Zentralrates. Der gläserne Mensch wird Tatsache.

Wie konnte es soweit kommen? Warum wehren sich Regierung und Parteien in Deutschland nicht gegen solche Zustände, die jeder Rechtsstaatlichkeit spotten? Die Antwort ist einfach:

Weil die Bundesrepublik kein Staat der Deutschen ist, sondern ein Selbstverwaltungs-Provisorium unter alliierter Vormundschaft!

So paradox es klingt: Der Zweite Weltkrieg ist nie wirklich beendet worden; es gibt keinen Friedensvertrag zwischen Deutschland und den Alliierten. Die BRD steht unter amerikanischem Diktat; in Westdeutschland stehen nach wie vor alliierte Truppen. Deutschland ist seit 64 Jahren unterdrückt.

Einer der Väter der BRD, Prof. Carlo Schmid (SPD) bezeichnete die entstehende Bundesrepublik in seiner berühmten Rede vom 8. September 1948 als «Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft». Das blieb bis heute so, denn die Vereinbarung zwischen der BRD und den drei Mächten vom 27./28.9.1990 zum «2+4-Vertrag» hält im ersten Teil, Art. 2 fest:

«Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden … begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft…» (BGBl 1990, Teil II, S. 1398)

Zu den erwähnten «gerichtlichen Maßnahmen» der Alliierten gehören vor allem die Urteile und Feststellungen des Nürnberger Militärtribunals vor 1946, bei dem die Alleinkriegsschuld Deutschlands und die Völkermordverbrechen festgeschrieben wurden.

Das «Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland» ist keine Verfassung, sondern ein Organisationsstatut für eine Übergangszeit. Es wurde vom deutschen Volk weder in Auftrag gegeben noch beschlossen, sondern vom Sieger des Weltkriegs angeordnet.

Deswegen sieht der Art. 146 GG auch vor: «Dieses Grundgesetz … verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.» Weil die BRD kein Staat ist, gibt es auch kein Staatsvolk von Bundesbürgern, es gibt nur Deutsche. Das Staatsangehörigkeitsgesetz der BRD geht auf das «Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz» von 1913 zurück. Auf dem bundesdeutschen Personalausweis steht als Nationalitätsbezeichnung nur das Adjektiv «deutsch», wo normalerweise der Name des Staates stehen müßte.

Das Bundesverfassungsgericht stellte am 31. Juli 1973 fest (BVerfGE 36,1):

«Das Grundgesetz geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch später untergegangen ist.»

Am 8. Mai 1945 hat nur die deutsche Wehrmacht kapituliert. Reich und Regierung wurden davon rechtlich nicht berührt, aber kurz danach völkerrechtswidrig ihrer Handlungsfähigkeit beraubt.

Alle Eingriffe der Alliierten in deutsche Angelegenheiten, vor allem die Verhaftung der Reichsregierung Dönitz am 23. Mai 1945 und die Einsetzung neuer Teilverwaltungen in Westdeutschland, Mitteldeutschland und Österreich sind nichtig, weil unter Zwang vollzogen und damit völkerrechtswidrig. Sie verstoßen gegen die Haager Landkriegsordnung.

Die faktische Abtrennung der ostdeutschen Reichsterritorien (gegenwärtig verwaltet von Polen, Rußland, Litauen und der Tschechei) ist nichtig und hat am Gebietsbestand des Reiches nichts geändert. Es wurde von den Okkupationsmächten de jure kein Territorium annektiert. Auch aus dem Gesichtspunkt der «normativen Kraft des Faktischen» ist eine Übertragung territorialer Souveränität auf fremde Mächte nicht möglich. Denn zu wirksamem Recht wird das Faktische immer nur in Verbindung mit dem entsprechenden Rechtstitel. Da weder eine politische Kapitulation des Reiches («debellatio») noch förmliche Annektierungen, noch ein entsprechender Friedensvertrag mit dem Reich vorliegen, besteht das Reich völkerrechtlich gesehen in den Grenzen von 1939 weiter.

Juristisch gesehen besteht auch kein Friede, sondern höchstens ein friedensähnlicher Zustand. Die Handlungsunfähigkeit des Reiches verunmöglichte einen Friedensschluß bis heute. Wäre die Bundesrepublik Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, so hätte für die Alliierten kein Hindernis bestanden, nach Gründung der BRD 1949 oder spätestens anläßlich des «2+4-Vertrages» von 1990 in Friedensverhandlungen mit Deutschland einzutreten. Dies ist nicht geschehen, und es kann unter den jetzigen Umständen nicht geschehen. Aus dem gleichen Grund sind übrigens auch die sogenannten Feindstaatenklauseln der UNO gegenüber dem Deutschen Reich noch immer in Kraft.

An der geschilderten Rechtslage haben alle Wahlen der letzten Jahrzehnte nichts geändert, weil sie unter Besatzung und unter Vorenthaltung des Selbstbestimmungsrechtes stattfanden und stattfinden.

Wahlen sind lediglich verwirrte Akklamationen für die von den Kriegssiegern lizenzierten Parteien, während die von den Siegern lizenzierten Medien die Meinungsbildung besorgen.

Dieser unwürdige Zustand kann erst beendigt werden, wenn das deutsche Volk über seine Lage aufgeklärt ist und – nach dem Ende der amerikanischen Weltherrschaft – in freien Wahlen einen Reichstag bestellt, der seinerseits die Reichsregierung wählt.

Dann hat die Sklaverei ein Ende, und die unterdrückten Völker, die von den Heuschrecken des Globalkapitalismus ausgebeutet werden, können aufatmen

Okt 282009

Auch wir auf Duckhome haben bereits auf das Recht zum Widerstand nach Artikel 20 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) hingewiesen, es aber verpasst allgemeinverständlich zu erklären. Das holen wir jetzt nach.

Immer wieder treiben wahrhaft komische Stilblüten aus dem Internetboden die sich mit irgendwelchen – an den Haaren herbeigezogenen – Argumentationen ein eben solches Widerstandsrecht in der Bevölkerung herbeikonstruieren. Weiterlesen »

von Alfred E. Zips, 63263 Neu-Isenburg
(Juli 2008)

Frau Bundeskanzlerin, meine Damen und Herren,

zunächst danke ich diesem Hohen Hause, daß Sie mir — einem einfachen Bürger dieses Landes die Möglichkeit geben, ohne zeitliche Begrenzung eine Rede zu halten, die — das darf ich vorausschicken — wohl eher eine Philippika sein wird. Doch zunächst gebe ich Ihnen einige wenige, aber wie ich meine, wichtige Informationen über mich zur Kenntnis. Weiterlesen »

Sep 222009

Karlsruhe, den 09.09.2009. In einem Offenen Brief beschwert sich ein Bürger über die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft Karlsruhe bei der Ausfertigung einer Einstellungsverfügung. Diese sei rechtsunwirksam, da diese keine rechtsverbindliche Unterschrift trüge. Die Angabe am Ende des Dokuments “Diese Mitteilung wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift, wofür um Verständnis gebeten wird” diene lediglich dazu, den Empfänger über die Rechtsunwirksamkeit hinwegzutäuschen.

Ein nicht persönlich von den Beamten unterzeichnetes, rechtswirksames “elektronisch erstelltes” Dokument, dessen Vorliegen hier offenbar vorgetäuscht werden soll, bedarf, um seine Rechtswirksamkeit zu entfalten, einer digitalen Signatur nach den Vorschriften des Signaturgesetzes als Ersatz für die persönliche Unterschrift eines Beamten. Demgemäß trägt also diese “Verfügung” keine rechtsverbindliche Unterschrift, die den Aussteller dieses Dokumentes zweifelsfrei erkennen lässt.

Vielleicht liegt das “Versäumnis” einfach nur an § 63 Bundesbeamtengesetzes, denn “(1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.” Da die Staatsanwältin diese Verantwortung offensichtlich im vorliegenden Fall nicht tragen will, hofft diese, sich auf diesem fragwürdigen Weg darum drücken zu können. Die Verfügung ist somit weiterhin als unerledigt zu betrachten und trägt auch nicht zum Ablauf von Fristen bei, zumindest solange bis die Staatsanwaltschaft Karlsruhe es für nötig befindet, ein rechtswirksam unterzeichnetes Dokument auszuhändigen.

Dass die, zumindest theoretisch verantwortliche Staatsanwältin zudem einen Telefonanruf des “fast Getäuschten” nicht entgegen genommen hat, stimmt sehr bedenklich.

Achtung: Dieser Artikel ist nicht rechtswirksam unterzeichnet! Der Autor lehnt daher jegliche Verantwortung ab, auch oder insbesondere deshalb, weil er nicht dem Beamtengesetz unterliegt!

Quellennachweis:
http://www.readers-edition.de/2009/09/11/staatsanwaltschaft-karlsruhe-kein-bock-auf-recht/

Die Vorbereitung der Enteignung durch die BRD !NEU!
!!!!Vorsicht und Aufgepaßt!!!!!

Genau lesen, nochmal hinschauen und mitdenken!!!

Sämtliche Banken ändern ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB mit Wirkung zum 31.10.2009, und darin steckt ein echter Hammer. Originaltext der Sparkasse: Weiterlesen »

oder: Wieviel Rechtsstaat verträgt die BRD überhaupt noch ?

“Die Menschen sind grob in drei Kategorien einzuteilen: Die wenigen, die dafür sorgen, daß etwas geschieht, die vielen, die zuschauen, wie etwas geschieht und die überwältigende Mehrheit, die keine Ahnung hat, was überhaupt geschieht.” – Karl Weihofer -

Aufgrund vielfacher Unklarheiten haben wir uns um eine Nachrecherche bemüht und es hat sich dabei folgendes Ergebnis ergeben:

Für dieses Verfahren gelten die Gerichtsordnungen und Gesetzesteile in der Fassung Dez. 2007. Danach ist es unabdingbar, aktive gesetzlicher Richter im Sinne des Gesetzes aus der Vorgabe des GG aus den Artikeln 92 bis 103, können nur ihr Richteramt rechtsfähig wahrnehmen, sind die Grundvorrausetzungen am Tage des Geschehens, eingehalten. Dazu gehört die unabdingbare Vorraussetzung der Gültigkeit eines Geschäftsverteilungsplanes, der für ein Jahr zu gelten hat, im Original ausliegen muß und für Jedermann zugänglich ist. Dieser darf maximal zweimal im Jahr angepasst werden. Hieraus muß jeder Richter mit entsprechender Zuweisung, für Jedermann erkennbar sein.

Steht ein Richter nicht in der Liste oder ist diese ungültig, so haben alle Richter keine rechtliche Befugnis, Recht zu sprechen und es kann keine Prozesseröffnung erfolgen, bis hier Abhilfe geschaffen ist.

Auch kann nach dem zu dem hier vorliegendem Zeitpunkt und den zeitlich gültigen Rechtsvorschriften kein Richter das Verlangen nach Protokollführung verweigern.

Und es darf auch kein Richter einen Misstrauensantrag zu diesem hier zur Disposition stehenden Zeitpunkt des Geschehens, ein Misstrauensantrag in eigener Regie entscheiden.

Außerdem darf er das Anrufen des Amtsgerichtsdirektors zur Feststellung der Grundlage der Stellung der Gültigkeit, also des rechtlichen Richters, nicht verweigern resp. eine eidesstattliche Versicherung ablegen, rechtlicher Richter im Sinne des gültigen GVP, sein.

Frau Vauth hat zu keinem Zeitpunkt Abhilfe geschaffen und den Umstand der Prüfung aus Eitelkeit verweigert. Und sie hat sich in ihrer Funktion als Richterin dem Gericht und dem Souverän gegenüber, in dessen Gesetzesdienstes Sie zu stehen vorgibt, ehrverletzt und sich durch obszöne Gesten, hervorgetan.

Alles in Allem hat dazu geführt, daß kein rechtliches Verfahren, noch rechtliches Gehör stattgefunden hat und somit keine Verfahren eröffnet werden konnte, das den Gesetzen genügt. In Folge ist ein Versäumnisurteil und sind alle folgenden Verfahren von vornherein nichtig. So die Gesetzeslage.

Das Verweigern des BVerFG hier nun Abhilfe zu schaffen und das AG und das LG Flensburg inkl. der Staatsanwaltschaft nun in Ihre Schranken zu weisen und dem Recht wieder zum Recht zu verhelfen, verschanzt es sich hinter einer Gerichtsverordnungsmöglichkeit, kein Recht sprechen zu wollen.

Das ist deshalb Rechtsbeugung, da diese Möglichkeit nur geschaffen wurde für Fälle, die im Voraus zu erkennen, keine Aussicht auf Erfolg haben. Die Pflicht des Gerichtes aus Artikel 100 (Normenkontrollklage) gebietet jedoch bei Offensichtlichkeit, hier lenkend einzugreifen und die Verfahren zu Rügen und an die Vorinstanz zurück zu geben mit der Aufforderung, hier die Rechtslage neu anzugehen.

Das die Staatsanwaltschaft Flensburg, hier federführend durch den Staatsanwaltschaft Herr Gosch, sich nun verweigert, einem Strafbegehren nach Artikel 339 STGB nachzukommen, was hier eindeutig greift, sowie seiner Pflichtaufgabe als Staatsanwaltschaft zu genügen, die Aufrechterhaltung von Gesetzen und deren Missbrauch, wie Verstoß zu ahnden, und nach der Möglichkeit mangels „öffentlichen Interesses“ als Allheilmittel nun selbst Rechtsbeugung zu betreiben, da gerade diese Aussage nun völlig daneben ist, eher von einem gesteigerten öffentlichen Interesse auszugehen ist, zeigt dieser Gesamtvorgang einmal mehr, wie verkommen die BRD insgesamt sich heute präsentiert.

Aufgrund der Tatsache, daß hier nun alle Ebenen in Form der Bildung einer „kriminellen Vereinigung“ sich zusammen rotten, um das Recht zu beugen und dem Souverän aus Zweckdienlichkeit Rechte vorzuenthalten, weist auf ein gestörtes Staatsverständis- und Rechtsverständnis hin. Da die Justiz jedoch entgegen der grundgesetzlichen Vorgabe eben nicht unabhängig ist, handelt sie hier im übergeordneten Verwaltungsinteresse um die Politverwaltungsstrukturen zu sichern und Kritiken zu verhindern. Das wiederum sind letztendlich „faschistoide Methoden“ zur Aufrechterhaltung von Machtvorgaben, die im Interesse der BRD-Politverwaltungsdiktatur liegen mögen, jedoch mit dem Eid, dem Souverän zu dienen und Schaden von ihm fernzuhalten, nicht in Übereinstimmung stehen. Und schon gar nicht mit dem Demokratiegebot aus dem Grundgesetz. Deshalb greift spätestens an dieser Stelle der Auftrag zur Widerstandspflicht aus Artikel 20 Abs. 4 und seinen Rechtskommentaren.

Quellennachweis:
http://www.onlinezeitung24.de/article/2053

..oder wie das BVerFG selbst kriminell wird

Postanschrift der Täter: Dienstgebäude: Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe, Tel. 0721/9101-0 Fax: 0721/9101-382

Mit Schreiben vom 29.07.2009 AZ 2 BvR 480/08 ruft das BVerFG durch Mitteilung des Amtsinspektors Ankelmann, zum Widerstand auf! Es stützt sich dabei auf rechtswidrige Anwendung von Paragrafen aus § 93a BVerfGG in der Fassung vom 11.08.1993 (BGBl I „. 1473) nach der das BVerFG, sich nach Gutdünken mit dem Recht beschäftigen zu können scheint und vorsätzlichen Betrug anderer Gerichte, hier meint, zudeckeln zu können.

Die Täter dieser höchstrichterlichen Amtsanmaßung und Schädigung des „nationalen Interesse sowie des inneren Friedens“ der Republik, was für sich schon einen Straftatbestand darstellt und die Entscheidung rechtsunfähig macht, da lt. BGH Gesetze und Verordnungen, die gegen das GG verstoßen, von vornherein nichtig sind, bezeugen hier ein gestörtes Rechts- und Staatsverständnis und schrecken auch vor der Inkraftsetzung des Artikels 20 Abs. 4 nicht zurück. Denn das vorsätzliche Schützen „rechtsbeugender Richter“ stellt für sich einen „kriminellen Akt“ dar und läßt die „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ vermuten.

Als Täter des BVerFG ohne Unterschrift weisen sich aus als die Herren Osterloh, Mellinghoff und Gerhard.

Sie decken die vorsätzliche Rechtsbeugung des AG/LG Flensburg ab und decken die Amtsmißbräuchlichkeit als „vorsätzlich kriminellen Akt“ der beteiligten Richter, ausgehend von der Jungrichterin Frau Vauth, die es fertig brachte gegen die Gerichtsordnungen und Gesetze dahingehend zu verstoßen, daß Sie sich 1. weigerte ihren rechtlichen Nachweis zu erbringen, da dem Gericht kein gültiger Geschäftsverteilungsplan vorlag, der zu diesem Zeitpunkt unumgänglich war, um überhaupt ein rechtsfähiges Verfahren zu begründen.

Diese Weigerung sowie das Hinzurufen des AG-Direktors Herrn Wüstefeld zur Legitimierung von Frau Vauth, lehnte diese ab. Dann weigerte Sie sich dem beantragten Rechtsanspruch der Protokollführung nach zu kommen. Der darauf hin erfolgte Misstrauensantrag wurde dann rechtsbeugend von Ihr selbst beschieden und zurückgewiesen. Darauf hin war der Prozeß vor Eröffnung geplatzt.

Sie hat es dennoch zu Ende gebracht und gegen die Tatsachen dann ein Versäumnisurteil erlassen. Widersprüche wurden unterlaufen und entgegen den Vorschriften zur Normenkontrollklage, das Verfahren bis hin zur rechtswidrigen Erpressung einer EV mit HB, weiterverfolgt.

Diese kriminelle Amtsführung wurden genehmigt, bestätigt und mitgetragen vom AG-Direktor Wüstefeld, dem stellvertretenden AG-Direktor Herr Kleinschmidt, alle anderen Richter des AG Flensburg, die zwischenzeitlich in Aufsplittung der Vorkommnisse damit beschäftigt wurden und sich den Teufel um die Gesetze kümmerten und nach Zweckdienlichkeit verfuhren sowie in Folge der LG-Präsidenten Flensburg Herr W., inkl. der Staatsanwaltschaften Flensburg, Stuttgart, Hamburg etc., die sich alle weigerten die Gesetze der BRD ordnungsgemäß anzuwenden.

Sieht man nun diesen Gesamtvorgang bis hin zur Ablehnung der Täter aus dem BVerFG Herr Osterloh, Mellinghoff, Gerhard und auch Amtsinspektor Ankelmann, so greift Artikel 20 Abs. 4 Widerstandsrecht, nach der, sind alle gerichtlichen Möglichkeiten erschöpft, dieses zur Anwendung kommt. Denn lt. Rechtskommentaren Beck u. A., besteht lt. BVerFG aus dem Jahre 1970 eine Widerstandspflicht, will Jemand das Recht und in Folge die Demokratie abschaffen. Das ist hier gegeben. Und wird das dann durch die Machtstellen einer vermeintlichen Anonymität von Behördenteilen bewirkt, unabhängig einer Einzelperson aufgrund der geänderten Strukturen einer anonymen Technokratie, so tragen die Verantwortung die Behördenleiter resp. die verantwortlichen Täter im Zusammenhang der Privathaftung aus dem Beamtenrecht im Wechselwirkung aufgrund des Rechtes des Souveräns zur legalen Entsorgung von Despoten.

Mit diesem Hintergrund muß der Souverän ermuntert werden, sich diesen Richtern zu verweigern und sich Ihrer anzunehmen, wo man Ihrer habhaft werden kann.

Denn es gilt, rettet Deutschland vor diesen Rechtstätern, rettet das Staatsrecht, den Rechtsstaat und kämpft für die Freiheit. Denn im Ergebnis ist das die Rückkehr zur Nazi-Diktatur und eines „faschistoiden Lenkungsansatzes“

Aufgrund der fehlenden rechtsfähigen Unterschriften, wurde dieser Vorgang dem BVerFG in Vertretung von Herrn Amtsinspektor Ankelmann am 30.07.2009 als illegale und rechtsunfähige Zustellung, wieder zurückgegeben.

Quellennachweis:
http://www.onlinezeitung24.de/article/2045

Entgegen der herrschenden Meinung hegt unser Gastkommentator berechtigte Zweifel an der empirischen Nachvollziehbarkeit der bekannten gerichtlichen Eingangsformel “Im Namen des Volkes”.

von Richard Albrecht

(1) Herrschende Meinung: „Das Grundgesetz ist in der deutschen verfassungsgeschichte die beste Verfassung. Es hat sich insbesondere – nicht zuletzt aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes – bei der Verteidigung der individuellen Freiheit der Menschen bewährt. Es hat die wehrhafte Demokratie auf eine stabile Grundlage gestellt. Es enthält ein fein abgestimmtes System der gegenseitigen Kontrolle staatlicher Macht. […]“ (Wolfgang NeškoviÄ, Rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Bundestag; in: clara 13.09. – N. war von 2002/05 Bundesrichter)

(2) Ganz subjektive, scheinbar rechtsunerhebliche GegenRede: Derzeit wird vorgegeben, „Im Namen des Volkes“ Recht zu sprechen. Das ist doppelt falsch: Erstens ist das allen Gerichtsentscheiden unterliegende Recht kein Volksrecht. Sondern Juristenwerk. Zweitens sind die, die dieses Recht sprechen, keine Volksrichter/innen. Sondern speziell ausgebildete und ausgewählte Jurist(inn)en: Berufsrichter/innen, die verbeamtet wurden, um „die Tische der Herren zu verteidigen“ (Horst Bosetzky).

(3) Als Vorschlag zur Güte: Solange es keine neuen Rechtsgrundlagen und keine Richterwahlen auf Zeit durchs Volk gibt – ist die Justizformel „Im Namen des Volkes“ bestenfalls eine Farce (schlimmstenfalls VVA). Möge also je rascher desto besser „Im Namen des Staates“ das hier angemessene geflügelte Wort werden …

(4) Achja: Der wichtigste menschliche Sinn ist der Gerechtigkeitssinn …

Richard Albrecht
Ed. rechtskultur.de
dr.richard.albrecht@gmx.net


Ed. rechtskultur.de
dr.richard.albrecht@gmx.net

http://ricalb.wordpress.com

http://www.rechtskulturaktuell.de

http://www.grin.com/profile/6760/richard-albrecht

http://de.geocities.com/ric.albrecht/wernixwird.wav

http://de.geocities.com/ric.albrecht/muenstereifelrap.wav

“Der wichtigste menschliche Sinn ist der Gerechtigkeitssinn”
(Richard Albrecht)

Quellennachweis:
http://www.forced-labour.de/archives/1226

Die aktuelle Krise schreit nach grundlegenden Veränderungen. Die Frage ist nur, welcher Art diese Veränderungen sein müssen. Interessanterweise offenbart sich, wenn man mit klarem Blick auf die Verhältnisse schaut, dass die anstehende Umwälzung so umwälzend gar nicht sein muss. Denn es ist nicht die Formulierung neuer, revolutionärer Ideen, woran es mangelt, auch nicht geniale technische Lösungsvorschläge oder radikale, sogar von Weiterlesen »

Sep 192009

Alle Menschen verfügen von Geburt an über die gleichen, unveräußerlichen Rechte und Grundfreiheiten.

Die Vereinten Nationen bekennen sich zur Gewährleistung und zum Schutz der Menschenrechte jedes einzelnen. Dieses Bekenntnis erwächst aus der Charta der Vereinten Nationen, die den Glauben der Völker an die Grundrechte des Menschen und an die Würde und den Wert der menschlichen Persönlichkeit bekräftigt.

In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte haben die Vereinten Nationen in klaren und einfachen Worten jene Grundrechte verkündet, auf die jedermann gleichermaßen Anspruch hat.

Auch Sie haben Anspruch auf diese Grundrechte. Es sind auch ihre Rechte.

Machen Sie sich mit ihnen vertraut. Helfen Sie mit, diese Grundrechte für sich selbst und für Ihren Nächsten zu fördern und zu verteidigen.

PRÄAMBEL
Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet, da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, daß einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt, da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen, da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern, da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern, da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken, da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist, verkündet die Generalversammlung diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.

Artikel 1
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.

Artikel 2
Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

Artikel 3
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Artikel 4
Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel in allen ihren Formen sind verboten.

Artikel 5
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Artikel 6
Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.

Artikel 7
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

Artikel 8
Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.

Artikel 9
Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.

Artikel 10
Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit
Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.

Artikel 11
(1) Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
(2) Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden. Artikel

Artikel 12
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

Artikel 13
(1) Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
(2) Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.

Artikel 14
(1) Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
(2) Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von
Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.

Artikel 15
(1) Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
(2) Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.

Artikel 16
(1) Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne jede Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.
(2) Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.
(3) Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.

Artikel 17
(1) Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.
(2) Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.

Artikel 18
Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

Artikel 19
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Artikel 20
(1) Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.
(2) Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

Artikel 21
(1) Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.
(2) Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.
(3) Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.

Artikel 22
Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.

Artikel 23
(1) Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
(2) Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
(3) Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
(4) Jeder hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.

Artikel 24
Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.

Artikel 25
(1) Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
(2) Mutter und Kind haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Artikel 26
(1) Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
(2) Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
(3) Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.

Artikel 27
(1) Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.
(2) Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

Artikel 28
Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

Artikel 29
(1) Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entwicklung seiner Persönlichkeit möglich ist.
(2) Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.
(3) Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.

Artikel 30
Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung vorzunehmen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.

UNRIC United Nations Regional Information Centre
http://www.unric.org (c) 2004-2006, United Nations Regional Information Centre for Western Europe (UNRIC Brussels) Generated: 9 December, 2006, 12:04

Sep 192009

Offener Brief an Dr. Dieter Graumann vom Zentralrat der Juden in Deutschland

Herr Dr. Dieter Graumann,

In ellenlangen Pamphleten werden die Äußerungen von Felicia Langer „vorgeführt« und moralisch abqualifiziert, ohne dass auch nur der Versuch einer sachlichen Widerlegung ihrer Positionen unternommen wird. Was Sie, Herr Graumann, nachvollziehen können oder nicht verstehen wollen, ist absolut belanglos. Wer sind Sie schon im Vergleich zu Weiterlesen »

Bundesjustizministerin Brigitte “Was ist ein Browser” Zypries (ab 1:30), sozialdemokratische Erfüllungsgehilfin von Fr. (Zensu-)Ursula von der Leyen (CDU) in Sachen Internetzensur, erläutert in einem Interview auf Welt-Online, warum Zensur nicht Zensur genannt werden darf. Dabei erklärt sie, warum dieser Vorwurf gegen die jüngst beschlossenen Kinderpornosperren im Internet Unsinn sei und verteidigt die staatlichen Kontrollen im Internet. Unter anderem erläutert sie ihre Bedenken bzgl. der freien Meinungäußerung auch in Hinblick auf die Bloggerszene.

WELT ONLINE: Urheberrechtsverletzungen sind nur ein Teil der Delikte im Netz. Nachdem die Bundesregierung jüngst beschlossen hat, Seiten mit kinderpornografischen Inhalten mit einem Stoppschild zu sperren, gab es Protest: Das sei Zensur.

Zypries: Das ist Unsinn. Es geht nicht um Zensur. Es geht darum, strafbare Inhalte aus dem Netz zu entfernen. Es gibt eine Gruppe von Internet-Usern, die glaubt: Im Netz darf man alles, das Internet ist ein Ort unbegrenzter Freiheit, jede Regel verletzt unsere Identität. Das ist falsch: Meine Freiheit, mein Recht endet auch im Netz dort, wo sie die Freiheit und das Recht von anderen verletzt. Grundrechten wie der Meinungsfreiheit sind im Internet genauso Grenzen gesetzt wie in der realen Welt. Es gibt kein Recht des Stärkeren oder technisch Versierteren. Was offline verboten ist, ist auch online verboten. Das ist keine Zensur, sondern eine simple Erkenntnis, die auch juristischen Laien verständlich sein sollte.

Was Fr. Zypries und Spießgesellen unter in der realen Welt verbotenem verstehen, ist im umstrittenem Volksverhetzungsparagraphen dokumentiert:
Einseitige Kriminalisierung autochtoner Deutscher.

Zudem stellt Zypries in Aussicht dass die Internet-Stoppschilder nur ein erster Schritt seien und verspricht einen baldigen Nachschlag:

WELT ONLINE: Sind sie denn zufrieden mit den Stoppschildern gegen Kinderpornografie? Jeder Laie kann diese Sperren ohne Weiteres umgehen.

Zypries: Zunächst einmal bin ich froh, dass es der SPD gelungen ist, den Grundsatz „Löschen vor Sperren“ im Gesetz zu verankern, denn das oberste Ziel muss sein, dass dieser Dreck aus dem Netz kommt. Wenn das nicht gelingt, weil ausländische Provider nicht kooperieren, soll die Sperre helfen, das perfide und leider sehr lukrative Geschäft mit der Gewalt gegen Kinder einzudämmen. Die Zugangssperren sind ein Versuch, ein erster Schritt, und wir sollten jetzt einmal schauen, wie das wirkt. Und dann diskutieren, wie viel Kontrolle des Netzes wir brauchen – oder eben nicht.

Wie “ein erster Schritt” und das “oder eben nicht” der Fr. Zypries zusammengehen dürfte anhand der immer weiter um sich greifenden Beschneidungen von Bürgerrechten wohl kaum einer Diskussion wert sein.

Da nun schon die unlautere Verbindung von freier Meinungsäußerung hin zur Kinderpronographie gezogen ist, lässt Fr. Zypries schliesslich die Katze aus dem Sack:

WELT ONLINE: Es gibt schon Forderungen, auch Seiten mit rechtsradikalen oder anderen Hassinhalten zu sperren.

Zypries: In Deutschland haben wir damit kein Problem, unsere Provider nehmen solche Inhalte sofort aus dem Netz, wenn man sie darauf hinweist. Das wird demnächst auch innerhalb der ganzen EU funktionieren, zumindest was die öffentliche Aufstachelung zu Hass und Fremdenfeindlichkeit angeht.

Kurzum: Was der deutschen Politik an kritischen Stimmen nicht passt, kann ohnehin bald EU-weit gelöscht werden. Für den Rest braucht es dann eben eine Sperre.

Dass Muslime und Linke zu Inländerfeindlichkeit aufrufen, sowie zum Haß gegen Christen und andere Ungläubige: Darüber verliert die Bundesjustizministerin selbstverständlich kein Wort.

[1] Zypries “Der Dreck muss weg”-Interview auf Welt-Online

Quellennachweis:
http://deutschlandpolitik.wordpress.com/2009/07/20/zypries-will-meinungsfreiheit-grenzen-setzen/

Sep 192009
Die Blauzungenzwangsimpfung und das geplante Influenzapandemieverbrechen
(mögliche Durchführung: Herbst 2009)

Sehr geehrte Leserinnen und Leser!

Dieser Newsletter richtet sich nicht an diejenigen Empfänger dieses Newsletters, die sich nur daran erfreuen wollen, wie schlimm doch alles ist und wie schlimm alles wird und hierdurch als tatsächliche Hauptverantwortliche, nämlich als Staatsbürger, die Lebenszerstörung sichern.

Auch nicht an diejenigen, die ohne sich um eigene Aufklärung zu bemühen, nach dem Muster der zynisch-menschenverachtenden Diktatoren DIE ANDEREN aufklären wollen – und uns sogar unterstellen, klein-klein würde Aufklärung betreiben, obwohl wir klein-klein allenfalls nur Hilfen anbieten, sich selbst aufzuklären.

Das Vorbild von klein-klein ist nicht der Rattenfänger von Hameln.

Wer darauf wartet, dass die Pharmaindustrie oder deren Diener im Staatsdienst der BRD, den Wahnsinn der durch den Staat BRD geplanten Zerstörung durch die verlogen behauptete Influenzapandemie von sich aus beenden, der muss sich sicher sein, dass er vergeblich wartet – oder der muss wahnsinnig sein.

Auch wer auf Barak Obama (USA) oder dessen Freundin Angela Merkel (BRD) wartet, wartet nachweislich vergeblich. Siehe zu Obama: Sag die Wahrheit! In: Leben mit Zukunft Nr. 4, 2009, Bestelladresse: klein-klein-verlag, Am Lehlein 18; 91602 Dürrwangen; bzw. via Fax: 09856 – 92 13 24 bzw. via E-Mail.

WIDERSTAND ist eine Notwendigkeit und durch die Verfassung gesichertes Recht!

Karl Krafeld erklärte jetzt gegenüber einem Landrat (Kreis Steinfurt) den erfolgten Eintritt der Situation, dass durch die staatlichen Gewalten in der BRD, nach über 14jährigen Bemühungen der anderen Abhilfe i.S.d. Grundgesetz (GG) Art. 20 Abs. 4, jedem Deutschen das volle Widerstandsrecht gegen Staatsbedienstete in der BRD, auch im Landkreis Steinfurt zugewiesen worden ist, da sich alle Staatsbediensteten an dem Unternehmen der Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (Staatsordnung) beteiligen.

Die staatsbürgerlichen Bemühungen um andere Abhilfe begannen am 14.2.1995 damit, dass Karl Krafeld an den Staat BRD die Frage nach dem Foto des isolierten HIV stellte. Den vorläufigen Höhepunkt infolge dieser Beweisfrage erbrachte Prof. Kurth (RKI) durch seinen Meineid am 24.3.2009. Im Jahre 2000 wurde die an die staatlichen Gewalten in der BRD gerichtete Beweisfrage auf alle als Krankheitserreger behaupteten Viren ausgedehnt.

Die ihren Staat BRD nach den publizierten Beweisen der Existenz der als existent behaupteten Krankheiten verursachenden Viren fragenden Staatsbürger der BRD erfuhren im Rahmen ihrer staatsbürgerlichen Abhilfebemühungen (GG Art. 20 Abs. 4, letzter Satzteil), die Normalität der dreisten staatlichen Verlogenheit durch die staatlichen Gewalten in der BRD.

Infolge der staatsbürgerlichen Abhilfebemühungen in den letzten acht Jahren, haben die staatlichen Gewalten in der BRD bewiesen, dass andere Abhilfe nicht möglich ist (GG Art. 20 Abs. 4) und jedem Deutschen das volle Recht zum Widerstand, auch mit Personenschäden, gegen die am Unternehmen der Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (Staatsordnung) nach GG Art. 20, irgendwie und sei es auch nur duldend beteiligten Staatsbediensteten zugewiesen haben.

Dieses durch die Staatsbediensteten allen Deutschen zugewiesene Recht zum vollen uneingeschränkten Widerstand (GG Art. 20 Abs. 4) sollten widerstandsberechtigte Deutsche, zu denen jeder Deutsche nach dem Grundgesetz Art. 20 Abs. 4 gehört, wahrnehmen bevor das geplante Verbrechen der Influenzpandemie, möglicherweise schon im Herbst dieses Jahres 2009, in der BRD vollsteckt wird.

Wenn überhaupt können nur Staatsbürger (Wer denn sonst? Die Pharmaindustrie? Die der Pharmaindustrie unterworfenen Staatsbediensteten, Politiker und Richter?) die Vollstreckung dieses geplanten deutschen Staatsverbrechens im Dritten Jahrtausend verhindern.

Das Schreiben an den Landrat von Steinfurt vom 14.7.2009

Das umfangreiche Schreiben (35 Seiten, bei Pharma-Schwindel.com) das Karl Krafeld am 14.7.2009 dem Landrat des Kreis Steinfurt faxte, das wegen der erforderlichen Begründung derartig umfangreich sein muss, enthält auch die Beweisführung, dass die Behörden ganz genau wissen, dass die Blauzungenkrankheit als Seuche nach dem Tierseuchengesetz (TierSG) und nach den Grundsätzen der Veterinär- und Hochschulmedizin, mangels Erfüllung des 1. Henle-Kochschen Postulates, ebenso wenig wie eine Influenza (Grippe, gleich ob vom Vogel, vom Schwein oder sonstwas ursächlich behauptet) als Infektion i.S.d. Infektionsschutzgesetzes (IfSG) behauptet werden darf.

Ohne Virusisolation keine
wissenschaftliche und rechtsstaatliche
Zulässigkeit der Behauptung einer Infektion!

Die staatlichen Gewalten in der BRD behaupten, infolge der jetzt über achtjähren allgemein auf Viren bezogenen Beweisfrage an die staatlichen Gewalten in der BRD, nachweislich wieder besseres Wissen, Tierseuchen und Infektionen.

Das beweisen die staatlichen Gewalten in der BRD täglich, auch über acht Jahre nachdem in der BRD allgemein bezogen auf die Infektionstheorie, durch Staatsbürger die Beweisfrage an die zuständigen staatlichen Stellen gerichtet wird.

Dr. Sperber, Gesundheitsamtsleiter des Gesundheitsamtes Neumarkt i.d.OPf.
Uns liegt ein Schreiben des über die mangelnden Beweise voll informierten Dr. Sperber, Gesundheitsamtsleiter des Gesundheitsamtes Neumarkt i.d.OPf. vom 29.6.2009 vor. Auch der Hochschulmediziner Dr .Sperber weiß ganz genau:

Ohne Isolation keine Zulässigkeit der Behauptung einer Infektion!
In seiner Kenntnis, dass die Viren nicht nachgewiesen sind, droht er Bürgern in Neumarkt, im Falle des Ausrufens der Influenzapandemie (möglicherweis im Herbst dieses Jahres 2009) Eingriffe in das Recht auf Freiheit der Person (GG Art. 2 Abs. 2), unter Bezugnahme auf § 29 IfSG an (Isolierung von Erkrankten und Kontaktpersonen).

Zu Zwangsimpfungen behauptet Dr. Sperber, Neumarkt i.d.OPf.: „Zwangsimpfungen in diesem Zusammenhang sind nie zur Diskussion gestanden.“

Das bedeutet nicht, dass diese nicht ganz plötzlich, nach Ausrufen der Influenzapandemie, vielleicht schon im Herbst dieses Jahres (2009), ganz plötzlich zur Diskussion und zur Vollstreckung gelangen können – durch einen Staat wie die BRD, der nachweislich in wichtigen Lebensangelegenheiten nach dem Muster handelt: Unabhängig von Gesetz und Recht und nur den Herrschaftsinteressen Dritter (z.B. der Pharmaindustrie, Kapital) unterworfen.

Eintritt der Widerstandssituation nach GG Art. 20 Abs. 4

Jetzt muss der Eintritt der Widerstandssituation nach GG Art. 20 Abs. 4, nach über 14 Jahren erfolgloser Bemühungen um andere Abhilfe, deren Beweise u.a. unter www.klein-klein-media.de, www.klein-klein-verlag, www.klein-klein-aktion.de, www.Staatsbürger-Online.de zugänglich sind, durchaus unter Bezugnahme auf diese über das Internet zugängliche dokumentierte allgemeine Beweislage und/oder ganz konkreter in den letzten über 14 Jahren erwirkten staatlichen Beweise des unbedingt vorsätzlichen, zerstörerischen und die freiheitlich-demokratische Grundordnung (Staatsordnung) beseitigenden Handeln aufgrund konkreter staatlicher Beweisdokumente, die über das Internet (s.o.) zugänglich sind, thematisiert werden, nicht intern (nach innen hin) sondern extern, nach außen hin.

Den staatlichen Gewalten in der BRD muss klar gesagt werden, dass sie jedem Deutschen das Recht zum Widerstand, auch unter Inkaufnahme von Personenschäden zugewiesen haben. Genau diese klare, sachlich und rechtlich begründete Aussage erfolgt mit dem umfangreichen Schreiben von Karl Krafeld vom 14.7.2009 an den Landrat des Kreises Steinfurt.

Aufforderung zum Handeln

Jeder der diesen Newsletter auf seinem PC erhalten hat ist in der Lage, diesen Newsletter an die örtliche Polizei, an die Landesinnen- bzw. an den Bundesinnenminister, an Landräte, an Gesundheitsamtsleiter und Leiter der örtlichen Veterinärämter, an Stellen des Landes und des Bundes, an Kandidaten, die am 27.9.2008 in den Bundestag gewählt werden möchten oder schon im Bundestag sitzen, an Landtagsabgeordnete usw .usw. usw. (Mail-Adressen sind über das Internet leicht zugänglich), mit einem kurzen Hinweis zu mailen,
z.B.:

Betr.: Öffentliche Ordnung und Sicherheit. Voller Widerstand nach GG Art. 20 Abs. 4, auch zu erwirkter Personenschäden bei Staatsbediensteten

Sehr geehrte Damen und Herren!

In der Anlage sende ich Ihnen ein umfangreiches Schreiben des Herrn Karl Krafeld vom 14.7.2009 an den Landrat des Kreises Steinfurt (NRW), das gegenwärtig über das Internet verbreitet wird.

In diesem Schreiben wird behauptet, dass jedem Deutschen durch die staatlichen Gewalten in der BRD das Recht zum Widerstand, auch unter billigender Inkaufnahme von Personenschäden bei Staatsbediensteten, zugewiesen worden ist, weil die staatlichen Gewalten in der BRD in den letzten über 14 Jahren die Beweise des unbedingten Vorsatzes erbracht haben, dass andere Abhilfe der Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (Staatsordnung) in der BRD, die dem Zwecke dient nicht nur das Lebensrecht, sondern das Leben der Menschen in der BRD auf Dauer hin zu zerstören, nicht möglich sind.

Bei Internetsucheingabe von klein-klein sind, zufolge der Behauptung des Karl Krafeld vom 14.7.2009, Beweise der 14jährigen erfolglosen Bemühungen um andere Abhilfe i.S.d. GG Art. 20 Abs. 4, jedermann überprüf- und nachvollziehbar zugänglich.

Ich komme mit dieser Information nur meiner staatsbürgerlichen Verantwortung nach und weise Sie – als staatliche Gewalt in der BRD – hierauf hin.

Hochachtungsvoll
(Name)

Hinweis: Karl Krafeld hat keine Angst davor, wenn er infolge einer derartigen Weitergabe des Schreibens an den Landrat vom 14.7.2009 wieder, wie vor über 10 Jahren, Besuch vom Bundeskriminalamt und von der Polizei, und einmal auch von einem Polizeihund, dem befohlen worden war in der Wohnung von Karl Krafeld nach Sprengstoff und Waffen zu suchen, in seiner Wohnung besucht wird.

Das Grundgesetz eröffnet keinesfalls nur den sog. Gewaltlosen Widerstand. Das Grundgesetz berechtigt jeden Deutschen auch zur angemessenen Anwendung von Gewalt, wenn andere Abhilfe (also gewaltlose Abhifebemühungen) nicht möglich ist.

Auch wenn andere bewiesen haben, dass andere Abhilfe nicht möglich ist, wird hierdurch jedem Deutschen das Recht zum nicht nur sog. Gewaltlosen (und wirkungslosen) Widerstand beispielsweise gegen die beteiligten, alles mitmachenden Staatsbediensteten, zugewiesen.

In dieser Kenntnis haben die beteiligten Staatsbediensteten freiwillig den Staatsdienst aufgenommen und beziehen ihr Gehalt.

Eine solche Information der staatlichen Gewalten über das Schreiben vom 14.7.2009 an den Landrat des Kreises Steinfurt, das als Aufruf des Karl Krafeld zum nicht nur sog. Gewaltlosen (und wirkungslosen) Widerstand aufgefasst werden könnte und kann, nachdem durch die staatlichen Gewalten in der BRD durchgängig andere Abhilfe als nicht möglich bewiesen wurde, kann jeder Staatsbürger selbstbestimmt selbstverständlich dann mit persönlichen Erfahrungen ergänzen.

Wichtig ist nur, dass dieses Schreiben von Staatsbürgern, mit dem über das Schreiben von Karl Krafeld vom 14.7.2009 an den Landrat die staatlichen Gewalten informiert werden, als ernsthaftes staatsbürgerliches Bemühen die verbrecherische Influenzapandemie doch noch abzuwenden, auch tatsächlich an die staatlichen Gewalten auf vielen Ebenen gelangt.

Unsere Überzeugung und Erfahrung

Nach unserer jetzigen Überzeugung, aufgrund unserer über 14jährigen Erfahrung mit den staatlichen Gewalten in der BRD und mit unseren Bemühungen um andere Abhilfe i.S.d. GG Art. 20 Abs. 4, Schluss, seitdem am 14.2.1995 die Beweisfrage erstmalig gestellt worden ist, wird sich niemand mehr, unter Berufung auf Gesetz und Recht vor verbrecherischen, gegen ihn vollzogenen Angriffen durch die staatlichen Gewalten in der BRD, gegen sein Recht auf Leben u.a. schützen können.

Das beweisen die jetzigen verfassungsfeindlichen Zwangsimpfungen in Sachsen auf Betreiben von Mitgliedern der Sächsischen Impfkommission (SIKO, Dr. Bigl. Vors., Dr. Gottschalk), dem sich u.a. Richter, der Landrat und die Sozialdezernentin des Landkreises Bautzen, die sächsische Staatsanwaltschaft und die Sächsische Polizei, als Ausdruck ihrer verfassungsfeindlichen Grundhaltung vorsätzlich unterwerfen.

Das beweist die gegenwärtige Durchführung der Blauzungenzwangsimpfung, bei der die Staatsbediensteten ihre verfassungsfeindliche Grundhaltung zum Wohle der Pharmaindustrie u.a. voll zum Ausdruck bringen.

Diese gegenwärtigen verfassungsfeindlichen Handlungen der Staatsbediensteten in der BRD, in Unterwerfung unter den Herrschaftsansprüchen des Kapitalismus (u.a. Pharmaindustrie) kennzeichnen sich dadurch, dass diese Verfassungsfeindschaft human getarnt, als dem Schutz und dem Wohl des Menschen dienend propagiert wird.

Auf diese Rattenfängerei fallen gegenwärtig noch viele Menschen in Deutschland herein, was an unsere deutsche Geschichte vor 1945 erinnert.
Die Verlierer waren damals die Menschen, unabhängig von deren Nationalität.
Der Nationen übergreifende tatsächliche Gewinner war das Kapital, bzw. der Kapitalismus, so wie er heute global wirkt.

Aus unserer deutschen Geschichte vor 1945 haben wir noch nicht einmal begonnen, ernsthafte, konstruktive Konsequenzen zu ziehen. Hierzu ist jetzt auf www.klein-klein-media.de, unter Vorträge, Die Nazikeule, ein Video mit drei Vorträgen gestellt worden.

Das kurz kommentierte Versenden des Schreibens von Karl Krafeld vom 14.7.2009 an den Landrat in Steinfurt, durch Staatsbürger die leben wollen, an mehrere staatliche Stellen erfordert keinen großen Zeitaufwand, könnte aber die letzte Chance sein, uns vor dem geplanten BRD-Staatsverbrechen der Influenzapandemie zu schützen.

Groß ist diese Chance allerdings auch nicht mehr, nachdem zu viele informierte Staatsbürger, die etwas hätten tun können (Wer denn sonst?) begeistert untätig den Verbrechen in der BRD, dessen grundgesetzlich zwingend verlangte staatliche Ordnung in Praxis beseitigt worden ist, damit diese Verbrechen möglich sind, zugeschaut haben.

Wer nur schimpft, der stabilisiert diese Influenzaverbrechensplanung in der BRD

Wenn es noch eine minimale Chance gibt, dann deshalb, weil einige Staatsbürger in den letzten Jahren doch etwas getan haben und hierdurch die Beweise erbracht haben, dass andere Abhilfe i.S.d. GG Art. 20 Abs. 4, letzter Satzteil, nicht möglich ist und die staatlichen Gewalten in der BRD jedem Deutschen das Recht zum Widerstand, mit Inkaufnahme von Personenschäden bei Staatsbediensteten, in den letzten über 14 Jahren zugewiesen haben.

Die Blauzungenzwangsimpfungen erweisen sich als Gehorsamsübung für die geplante zerstörerische Influenzapandemie!

Wer zu spät etwas tut, den straft nicht nur das Leben, sondern der kann auch durch Verlust seines Leben bestraft werden – im Kerngehalt durch sich selbst, weil er nichts getan hat.

Die Zeit der Spaßgesellschaft der sich nur an ihrer Kritik erfreuenden Kritizisten, die teilwiese in den illusionären Irrtum einer möglichen Individualrettung getrieben wurden oder diesen schweren Irrtum selbst propagieren und verbreiten, muss endlich vorbei sein – bevor es zu spät ist und viele mit ihrem Leben bezahlen müssen.

Die verbrecherische staatliche Influenzapandemieplanung in der BRD läuft und läuft und läuft und läuft . .   und kann allenfalls durch Staatsbürger gestoppt werden.
Durch wen denn sonst? Durch die Pharmaindustrie? Durch Obama oder Merkel???

In diesem Sinne !

Damit wir unsere geringe Lebenschancen wahrnehmen,
für das klein-klein-Team

Ihr

Dr. Stefan Lanka

Der Newsletter des klein-klein-verlag ist kostenlos und via E-Mail unter vertrieb@klein-klein-verlag.de zu bestellen.

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Hinweis: Mehr über den Impf-Schwindel und die Gefahren für Ihr Leben und Gesundheit finden Sie

unter: PHARMA-Schwindel.com

Sep 192009
Zur DDR-Zeit konnte man über folgenden Witz noch lachen:

Steht ein Mann in Halle auf einer Brücke, starrt in die Saale und murmelt: “Scheiß Staat, Scheiß Staat!” Ein Volkspolizist kommt vorbei, hört das, hält an und sagt: “Genosse, ich muß Sie auf die Wache mitnehmen, wegen Beleidigung der Deutschen Demokratischen Republik und der Errungenschaften des Sozialismus’!” Der Mann tut ganz erstaunt und antwortet: “Genosse Volkspolizist, es gibt fast 200 Staaten auf der Welt – Sie haben keinen Beweis, daß ich die DDR gemeint habe.” Der VoPo überlegt und nickt. “Da haben Sie auch wieder recht.” Er geht davon, kehrt aber nach einigen Schritten um. “Genosse, ich muß Sie doch mitnehmen – es gibt nämlich nur einen Scheiß Staat!” Weiterlesen »

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