Grundgesetzgegner in Deutschland sind der parlamentarische Gesetzgeber, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung

23. Mai 2010 von Bürgerinitiative für Verfassungsschutz - in Kategorie: Recht

Seit 61 Jahren verweigern sich der parlamentarische Gesetzgeber, die vollziehende Gewalt und die Rchtsprechung den sie zwingenden verfassungsrechtlich verankerten Rechtsbefehlen, insbesondere des Art. 1 Abs. 3 GG. Das bedeutet:

»Der in der Falsch- oder Nichtanwendung einfachen Rechts liegende Grundrechtseingriff ist per definitionem nie durch ein Gesetz gedeckt und greift deshalb nicht nur in das betroffene Grundrecht ein, sondern verletzt dies auch stets, ohne das es darauf ankommt, ob z.B. eine in Rede stehende Leistung grundrechtlich definitiv geboten ist.«

Dieses Zitat stammt von Lübbe-Wolff, Richterin am Bundesverfassungsgericht in “Grundrechte als Eingriffsabwehrrechte” und zeigt, dass sie wissen was sie tun.

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dem Grundgesetz zuwider, sie haben wohl geglaubt, es merkt keiner…, so geht das nun schon 61 Jahre

23. Mai 2010 von Bürgerinitiative für Verfassungsschutz - in Kategorie: Artikel & News, Recht

Wer geglaubt hat, dass sich der erste deutsche Bundestag auf der Basis des am 23. Mai 1949 in Kraft getretenen Grundgesetzes ans Werk gemacht hat, um im Geiste des sog. Herrenchiemsee-Entwurfes sowie den Beratungen zum Bonner Grundgesetz durch den sog. parlamentarischen Rat als das verfassungsgebende Organ insbesondere das Recht aus der Zeit vor dem Zusammentritt des ersten deutschen Bundestages am 08.09.1949 gemäß Art. 123 Abs. 1 GG auf dessen vollständige Grundgesetztauglichkeit hin zu überprüfen und ggf. entsprechend zu vernichten oder aber verfassungskonform zu ergänzen oder zu erneuern, der irrt.

Die Protokolle des ersten deutschen Bundestages sind da sehr interessante Studienobjekte, besonders interessant sind die Protokolle der 79 Sitzung vom 26. Juli 1950 zum sog. Vereinheitlichungsgesetz vom 12.09.1950, BGBl. I, S. 455, des ersten deutschen Bundestages, mit dem das Gerichtsverfassungsgesetz ( GVG ), die Strafprozessordnung ( StPO ) und die Zivilprozessordnung ( ZPO ) den veränderten staatsrechtlichen Verhältnissen ( zwingend ) anzupassen war.

Zitate aus den Protokollen der 79. Sitzung des ersten Deutschen Bundestages am 26.07.1950: ( als pdf-Dateien zum downloaden in vier Teilen, Teil 1, Teil 2, Teil 3, Teil 4 )

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Neue Erklärung der Menschenrechte

19. Mai 2010 von admin - in Kategorie: Recht

Alle Menschen sollten von Geburt an über die gleichen, unveräußerlichen Rechte und Grundfreiheiten verfügen.

Der I.O.C. Council bekennt sich zur Gewährleistung und zum Schutz der Menschenrechte jedes einzelnen. Dieses Bekenntnis erwächst aus einer neuen Charta, die den Glauben der Völker an die Grundrechte des Menschen und an die Würde und den Wert der menschlichen Persönlichkeit bekräftigt.

In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hat der I.O.C. in klaren und einfachen Worten jene Grundrechte verkündet, auf die jedermann gleichermaßen Anspruch haben soll.

Auch Sie haben Anspruch auf diese Grundrechte. Es sind auch ihre Rechte.

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Nürnberger Tribunal zur Absicherung der Geschichtslügen

12. Dezember 2009 von admin - in Kategorie: Geschichte

Auf dem Gebiet der Geschichtsschreibung sind die Gerichte der BRD an die Vorgaben der Siegermächte, d.h. an ihre Geschichtslügen, wie sie im Nürnberger Urteil festgeschrieben sind, gebunden. Dies geht ganz klar aus dem Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. Sept. 1990 (in welchem der BRD uneingeschränkte Souveränität zugebilligt wurde) und aus der am 27./28. Sept. 1990 nachgeschobenen «Vereinbarung», in welcher die Souveränität wieder kassiert wurde, hervor. Darin heisst es «Alle Urteile und Entscheidungen in Strafsachen, die von einem Gericht oder einer gerichtlichen Behörde der Drei Mächte oder einer derselben bisher in Deutschland gefällt worden sind, oder später [!] gefällt werden, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und sind von den deutschen Gerichten [!] und Behörden demgemäss zu behandeln.» Es wird stillschweigend vorausgesetzt, dass niemals die Interessen der Juden beeinträchtigt werden dürfen. Für den Bereich des Holocaust wird das sogar offen ausgesprochen (Stefan Huster in der Neuen Juristischen Wochenschrift, Heft 8/1996 S. 487 ff, sowie Winfried Brugger im Archiv des öffentlichen Rechts, Bd. 128 (2003) S. 372 [403]).

Das macht es erforderlich, in der hier gebotenen Kürze, auf die Entstehung des Nürnberger Prozesses einzugehen. Die Erfindung dieser Einrichtung wird den jüdischen Brüdern Jacob und Nehemia Robinson zugeschrieben. Die Realisation bewirkte der Jüdische Weltkongress. Dessen Präsident Nahum Goldmann feierte dieses Werk als «eine der grossen Taten in der Geschichte der internationalen Gerechtigkeit und Moral» (Nahum Goldmann, Staatsmann ohne Staat, Kiepenheuer & Witsch, Köln 1970, S. 271 und 273). In diesem Werk schreibt er vom grossen Einsatz des Jüdischen Weltkongresses, der unter Leitung der beiden Brüder Robinson grosse Energie für die Vorbereitung dieser Prozesse angewandt hatte und sie gegen manche Zweifel, vor allem Englands, durchgesetzt hat (Nahum Goldmann a.a.O. S. 273).

Die britische Regierung wollte ursprünglich die wichtigsten Mitglieder der deutschen Führung – wenigstens 50’000 – formlos hinrichten lassen. Stalin und die USA wollten ein Gerichtsverfahren.

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Der 23. Mai – ein unbekannter Gedenktag

12. Dezember 2009 von admin - in Kategorie: Artikel & News, Geschichte

Am 23.5.1945 verhafteten die Alliierten völkerrechtswidrig die letzte souveräne deutsche Regierung unter Großadmiral Dönitz.

Seither sind die Deutschen unfrei.

Wir wollen endlich

FREIHEIT FÜR DEUTSCHLAND
FREIHEIT FÜR EUROPA

Von Bernhard Schaub, Dornach

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Das Widerstandsrecht kurz erklärt

28. Oktober 2009 von admin - in Kategorie: Artikel & News

Auch wir auf Duckhome haben bereits auf das Recht zum Widerstand nach Artikel 20 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) hingewiesen, es aber verpasst allgemeinverständlich zu erklären. Das holen wir jetzt nach.

Immer wieder treiben wahrhaft komische Stilblüten aus dem Internetboden die sich mit irgendwelchen – an den Haaren herbeigezogenen – Argumentationen ein eben solches Widerstandsrecht in der Bevölkerung herbeikonstruieren. Weiterlesen…

Eine nicht gehaltene Rede im Deutschen Bundestag

20. Oktober 2009 von admin - in Kategorie: Artikel & News

von Alfred E. Zips, 63263 Neu-Isenburg
(Juli 2008)

Frau Bundeskanzlerin, meine Damen und Herren,

zunächst danke ich diesem Hohen Hause, daß Sie mir — einem einfachen Bürger dieses Landes die Möglichkeit geben, ohne zeitliche Begrenzung eine Rede zu halten, die — das darf ich vorausschicken — wohl eher eine Philippika sein wird. Doch zunächst gebe ich Ihnen einige wenige, aber wie ich meine, wichtige Informationen über mich zur Kenntnis. Weiterlesen…

Staatsanwaltschaft Karlsruhe: Kein Bock auf Recht?

22. September 2009 von admin - in Kategorie: Recht

Karlsruhe, den 09.09.2009. In einem Offenen Brief beschwert sich ein Bürger über die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft Karlsruhe bei der Ausfertigung einer Einstellungsverfügung. Diese sei rechtsunwirksam, da diese keine rechtsverbindliche Unterschrift trüge. Die Angabe am Ende des Dokuments “Diese Mitteilung wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift, wofür um Verständnis gebeten wird” diene lediglich dazu, den Empfänger über die Rechtsunwirksamkeit hinwegzutäuschen.

Ein nicht persönlich von den Beamten unterzeichnetes, rechtswirksames “elektronisch erstelltes” Dokument, dessen Vorliegen hier offenbar vorgetäuscht werden soll, bedarf, um seine Rechtswirksamkeit zu entfalten, einer digitalen Signatur nach den Vorschriften des Signaturgesetzes als Ersatz für die persönliche Unterschrift eines Beamten. Demgemäß trägt also diese “Verfügung” keine rechtsverbindliche Unterschrift, die den Aussteller dieses Dokumentes zweifelsfrei erkennen lässt.

Vielleicht liegt das “Versäumnis” einfach nur an § 63 Bundesbeamtengesetzes, denn “(1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.” Da die Staatsanwältin diese Verantwortung offensichtlich im vorliegenden Fall nicht tragen will, hofft diese, sich auf diesem fragwürdigen Weg darum drücken zu können. Die Verfügung ist somit weiterhin als unerledigt zu betrachten und trägt auch nicht zum Ablauf von Fristen bei, zumindest solange bis die Staatsanwaltschaft Karlsruhe es für nötig befindet, ein rechtswirksam unterzeichnetes Dokument auszuhändigen.

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Die Vorbereitung der Enteignung durch die BRD

22. September 2009 von admin - in Kategorie: Artikel & News

Die Vorbereitung der Enteignung durch die BRD !NEU!
!!!!Vorsicht und Aufgepaßt!!!!!

Genau lesen, nochmal hinschauen und mitdenken!!!

Sämtliche Banken ändern ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB mit Wirkung zum 31.10.2009, und darin steckt ein echter Hammer. Originaltext der Sparkasse: Weiterlesen…

Bundesverfassungsgericht ruft zum offiziellen Widerstand auf! – Teil 2

19. September 2009 von admin - in Kategorie: Recht

oder: Wieviel Rechtsstaat verträgt die BRD überhaupt noch ?

“Die Menschen sind grob in drei Kategorien einzuteilen: Die wenigen, die dafür sorgen, daß etwas geschieht, die vielen, die zuschauen, wie etwas geschieht und die überwältigende Mehrheit, die keine Ahnung hat, was überhaupt geschieht.” – Karl Weihofer -

Aufgrund vielfacher Unklarheiten haben wir uns um eine Nachrecherche bemüht und es hat sich dabei folgendes Ergebnis ergeben:

Für dieses Verfahren gelten die Gerichtsordnungen und Gesetzesteile in der Fassung Dez. 2007. Danach ist es unabdingbar, aktive gesetzlicher Richter im Sinne des Gesetzes aus der Vorgabe des GG aus den Artikeln 92 bis 103, können nur ihr Richteramt rechtsfähig wahrnehmen, sind die Grundvorrausetzungen am Tage des Geschehens, eingehalten. Dazu gehört die unabdingbare Vorraussetzung der Gültigkeit eines Geschäftsverteilungsplanes, der für ein Jahr zu gelten hat, im Original ausliegen muß und für Jedermann zugänglich ist. Dieser darf maximal zweimal im Jahr angepasst werden. Hieraus muß jeder Richter mit entsprechender Zuweisung, für Jedermann erkennbar sein.

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