von Julien Germain

Zu viele neue Gesetze verstoßen gegen die Verfassung der Bundesrepublik

Eigentlich hält es der deutsche Bürger nicht für möglich, dass ausgerechnet Menschen, die in ihrer beruflichen Hauptsache als Politiker agieren, wissentlich oder unwissentlich gegen das Grundgesetz verstoßen. Dennoch ist es nicht nur eine peinliche, sondern ebenso gefährliche Tatsache, wie es die Grundgesetzeshüter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe herausgefunden und bemängelt haben.

Hans-Jürgen Papier, scheidender Präsident des Bundesverfassungsgerichts, dessen Nachfolger inzwischen Andreas Voßkuhle ist, hat nunmehr wiederholt das Parlament dazu ermahnt, bei seiner Gesetzgebung vorwiegend den Geist des deutschen Grundgesetzes wieder stärker zu berücksichtigen. Er hoffe weiter, dass nicht mehr so häufige Diskrepanzen zwischen der Gesetzgebung auf der einen Seite und der verfassungsmäßigen Rechtsprechung auf der anderen Seite vorzufinden sein werden. Ferner wies Papier darauf hin, dass es die Aufgabe der Politik sei, für den harmonischen Ausgleich zwischen Freiheit und Sicherheit zu sorgen. Genau dies sei in den vergangenen Jahren eher weniger der Fall gewesen, was jedoch vom Bundesverfassungsgericht verlangt würde.

Als unerbittlicher Verteidiger unserer Freiheitsrechte sagte Papier dem Deutschlandfunk, dass der Staat wie bei den Freiheitsrechten, der körperlichen Unversehrtheit, dem Schutz von Leben und Gesundheit, auch beim Grundrecht auf Datenschutz eine Schutzpflicht habe. Hier sei in der Tat der Gesetzgeber gefordert, wobei aber auch der Bürger selbst ein hohes Maß an Eigenverantwortung im Umgang mit persönlichen und sensiblen Daten habe.

Im Rahmen der Entscheidungen zur Vorratsdatenspeicherung des höchsten deutschen Gerichts, wonach große Teile  der Speicherung als verfassungswidrig erkannt wurden, verlangten die Karlsruher Richter die sofortige Löschung aller auf Vorrat gespeicherten Daten der Bundesbürger.

Wo kein Kläger, dort kein Richter…

… ein altes deutsches Sprichwort, dass sich nicht nur in diesem einen Fall bewahrheitete. Wie anders soll es sich der Bürger wohl erklären, dass über nahezu unglaubliche sechs Jahre hinweg so genannte “Hartz IV”-Gesetze gegolten haben, deren zweifelhafte Geltung erst dort außer Kraft gesetzt wurde, als ebenfalls das Bundesverfassungsgericht zumindest schon einmal die Berechnungsmethode im Februar 2010 für widerrechtlich und gegen das Grundgesetz verstoßend anprangerte. Auch hier muss der Gesetzgeber eine angemessene Neuregelung herstellen. Dass sich aber noch eine ganze Anzahl von Ungereimtheiten gerade in der Sozialgesetzgebung befindet, wie dies an einem Beispiel im Artikel “Arbeitslose an die Front” vom 03.03.2008 anhand der Verstöße gegen die Artikel 1 und 12 der Verfassung beschrieben wurde, wird wohl erst dann beachtet werden, wenn sich auch zu diesem Verstoß Kläger finden werden.

Eine Serie an Verfassungswidrigkeiten

Im Jahre 2008 erklärten die Verfassungsschützer die durch die Politik gekürzte Pendlerpauschale als verfassungswidrig. Im Januar 2007 sahen die Richter gar im Erbschaftssteuerrecht eine zu beanstandende Verfassungswidrigkeit. Das “Luftsicherheitsgesetz” scheitert in Karlsruhe bereits im Februar 2006. Hier dürfen zur Abwehr eines möglichen Terroranschlags keine Passagierflugzeuge abgeschossen werden. Dies, so das oberste deutsche Gericht, sei weder mit dem Grundrecht, noch mit der Garantie der Menschenwürde vereinbar. Im März 2004 erkannte man dort ebenfalls auf Verfassungswidrigkeit, was das Gesetz zum “Großen Lauschangriff” betraf. Auch wird das “Zuwanderungsgesetz” im Jahre 2002 von den Bundesverfassungsrichtern verworfen.

Eine schallende Ohrfeige für die Politik

Die jüngsten Äußerungen Hans-Jürgen Papiers kann man getrost als schallende Ohrfeige für unsere deutschen Politiker werten. Ganz schlimm allerdings wird es dann, wenn unsere Volksvertreter aus ihrer permanenten Verfassungsignoranz nicht lernen werden. Hinsichtlich der ganzen Serie an Verfassungswidrigkeiten, wie sie hier zumindest bis 2002 nachverfolgt werden konnten, ist ein Zweifel an deren Lernfähigkeit allerdings angebracht. Vielleicht versuchen wir es daher einmal auf einem anderen Weg und stellen unseren ignoranten und vermeintlich demokratischen Gesetzgebern die Frage, ob es denn für sie tatsächlich so erstrebenswert sein kann, mit Radikalpolitikern in einen politischen Topf geworfen zu werden. Denn schließlich war es bis dato die aktuelle Aussage und Handlungsweise der Extremisten, dass für sie die deutsche Verfassung weder verbindlich noch akzeptabel ist. Sollten wir da möglicherweise eine gewollte und schleichende Abkehr von Demokratie und Grundrechten wittern? Spätestens hier müsste man sich die Frage stellen, wes’ Brot man in Berlin isst, um wessen Lieder zu singen. Wir hatten das alles schon einmal…

Photo Quelle/Copyright: Daniel Gast, via pixelio.de


Quelle: Readers Edition

von Grilleau

Bundesverfassungsgericht setzt Grundrecht außer Kraft: fiskalische Gründe

Bild: Hartz IV PlattformHartz4-Plattform fragt: „Wirtschaft vor Menschen?“

Überprüfungsanträge müssen auf Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte warten?

“Im Namen des Volkes,“ stellt Brigitte Vallenthin, Hartz4-Plattform fest, „hat aus unserer Sicht das Bundesverfassungsgericht „aus fiskalischen Gründen“ das „Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum“ für die Zeit von Januar 2005 bis Dezember 2010 außer Kraft gesetzt.“

Die Sprecherin der Bürgerinitiative weiter: „Da stellt sich die Grundsatzfrage des demokratischen Rechtsstaates:

  • Wer ist „das Volk“?
  • Sind es wenige Regierungsvertreter oder Millionen Menschen in diesem Lande?
  • Es schließt sich die ethische Frage an: Wem „dienen“ die Volks-Vertreter eigentlich?
  • Der Wirtschaft mit Milliarden-Geschenken für marode Banken und Pleite-Unternehmen?
  • Und verstehen Sie ihren „Dienst am Deutschen Volke“ darin, dass sie den Menschen existenzielle Grundrechte entziehen?“

Kläger vorm Bundesverfassungsgericht, Thomas Kallay, bereitet jetzt eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vor. „Wir dürfen gespannt sein,“ so Vallenthin, „ob Straßburg Deutschland die Karlsruher Entscheidung durchgehen lässt, aus fiskalischen Gründen das vom Bundesverfassungsgericht im selben Urteil als unverfügbar und mit der Pflicht zur Einlösung festgeschriebene Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum mal eben 6 Jahre außer Kraft zu setzen.“

Vor dem EGMR wird es wohl vor allem um folgende Passage des Urteils vom 09. Februar gehen:

„Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG verpflichtet den Gesetzgeber nicht dazu, die Leistungen rückwirkend für die Zeit ab Inkrafttreten des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch am 1. Januar 2005 neu festzusetzen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss der Gesetzgeber einen mit dem Grundgesetz unvereinbaren Rechtszustand nicht rückwirkend beseitigen, wenn dies einer geordneten Finanz- und Haushaltsplanung zuwiderläuft (…) Die rückwirkende Neufestsetzung etwaiger höherer Leistungen für den gesamten Zeitraum ab dem 1. Januar 2005 hätte zudem wegen der Regelung des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB X*) unvertretbare fiskalische Wirkungen.“

„Sicher werden die Straßburger Richter in dem Zusammenhang auch die Formulierung „neu festzusetzen“ unter die Lupe nehmen, die unmittelbar auch die Rechte aus hunderttausenden von Überprüfungsanträgen betrifft,“ erwartet Brigitte Vallenthin. „Denn diese Formulierung bedeutet nach unserer Einschätzung: Zwar haben die Karlsruher Richter einen neuen Regelsatz ab Januar 2005 für alle Hartz IV-Berechtigten nicht gefordert. Wir sehen aber durchaus die rückwirkenden Chancen für die Überprüfungs- Antragsteller auch nach deutschem Recht noch nicht endgültig verloren.“ Die Hartz4-Plattform weist dringend darauf hin, Überprüfungs-Antrags-Verfahren – ebenso Widerspruchs- und Klageverfahren in dem Zusammenhang – auf keinen Fall einzustellen.

Vielmehr müssen die Verfahren weiter betrieben und Fristen unbedingt eingehalten werden. Es sollten unbedingt Anträge auf „Ruhen des Verfahrens zur Wahrung der Rechte“ gestellt werden mit dem Hinweis auf die bevorstehende Klage vor dem EGMR. Nur so lassen sich Rechte schützen für den Fall, das der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das rückwirkende Versagen des Grundrechts auf Existenzminimum durch das Bundesverfassungsgericht für Unrecht erklärt.

„Wir sind empört,“ so Brigitte Vallenthin, „dass die Internet-Plattform „gegen-hartz“ bereits am Tag des Urteilsspruchs übereilt riet, die „Überprüfungsanträge als erledigt zu betrachten“ und erklärt hat, es sei „unbedingt empfehlenswert das Gericht unter Nennung des Aktenzeichens anzuschreiben und die Klage zurück zu nehmen. Mit dem Hinweis auf das Urteil sollte die Sache als “erledigt” betrachtet werden.“

Der Rat ist gut für die ARGEn, die Sozialgerichte und den Finanzminister – jedoch der schlechtest mögliche für die Interessen der Hartz IV-Berechtigten.“

*) Der Verwaltungsakt soll mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufgehoben werden, soweit die Änderung zugunsten des Betroffenen erfolgt“ (§ 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB X).

Quelle: Pressemeldung Brigitte Vallenthin – Hartz 4-Plattform keine Armut! – kein Hunger! – kein Verlust von Menschenwürde!

Quelle: www.sozialticker.com

Kommentare


Quelle: Marigny de Grilleau

von gulli:News

Im Streit um die umstrittene Steuer-CD droht die Schweiz nun Schäuble und Co., auch ihre Konten zu publizieren. Dies geht aus einer Stellungnahme des schweizerischen Nationalrats hervor. Bundesaußenminister Guido Westerwelle möchte nun eine Einigung erzielen.

Es ist schon länger bekannt, dass der umstrittene Kauf der Steuer-CD mit gestohlenen Bankdaten aus der Schweiz für viel Diskussionsstoff sorgt. Gerade Schweizer Politiker blicken kritisch auf die Pläne und sind empört über die Absicht der Bundesregierung, auf illegal beschaffte Daten zuzugreifen, um deutsche Steuersünder zu überführen. Es sei falsch, ihre Bürger zu kriminalisieren und dabei rechtsstaatliche Grenzen in einem Zug aus dem Weg zu räumen, ist sich die Schweizer Politik einig.

Die Bundesregierung sieht vor, über 100.000 deutsche Übeltäter, die dem Finanzamt mehr als 400 Millionen Euro vorenthalten, mithilfe der Steuer-CD zu überführen. Doch der Schuss könnte nun nach hinten losgehen. Nun droht die Schweiz mit der Veröffentlichung der Bankdaten von deutschen Politikern. “Falls Deutschland gestohlene Bankdaten kauft, werden wir auf eine Gesetzesänderung hinarbeiten, dass sämtliche Schweizer Konten von deutschen Personen, die öffentliche Ämter bekleiden, offengelegt werden müssen”, so der schweizerische Nationalrat Alfred Heer.

Laut Heer, der ebenfalls Chef der einflussreichen konservativen SVP im Kanton Zürich und Präsident des Bundes der Steuerzahler Schweiz ist, gebe es zahlreiche Hinweise, dass auch deutsche Politiker und Richter in Liechtenstein und der Schweiz Konten oder Stiftungen unterhielten. Welcher Politiker der Bundesregierung zu den schwarzen Schafen gehört, wurde nicht bekanntgegeben. Anbieter dieser Informationen gebe es jedoch zu genüge, so Alfred Heer.

Guido Westerwelle wolle nun seinen Einfluss als Außenminister geltend machen, um den Streit um die Steuer-CD zu schlichten. Auch machte der Vizekanzler gegenüber der “Rheinpfalz am Sonntag” deutlich, dass er kein Freund des umstrittenen Ankaufs der Daten sei. Sowohl Datendiebstahl als auch Steuerstraftaten gelte es, einen Riegel vorzuschieben.


Quelle: gulli:News

von Rudolf Kipp

Seit dem letzten Donnerstag beschäftigt sich ein Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags mit einer Affäre, die den beteiligten noch erhebliche Kopfschmerzen bereiten könnte. Es geht dabei um das Vorgehen des Landes gegen vier Steuerfahnder, die mit falschen Gutachten aus dem Dienst entfernt worden waren. Die vier waren in ihrem Fach offensichtlich zu erfolgreich. Außerdem stemmten sie sich lange gegen eine interne Dienstanweisung, wonach Geldtransfers ins Ausland nur noch dann strafrechtlich verdächtig seien, wenn es sich um Summen über 250 000 Euro handelt oder Einzelbeträge über 150 000 Euro entdeckt werden. Die Fahnder befürchteten, dass damit große Steuerhinterzieher geschont würden, weil diese ihr Geld oft in kleine Tranchen stückeln. Weil man aber keine rechtliche Handhabe hatte, die vier Fahnder in ihrem handeln zu stoppen, erklärte man sie per psychiatrischem Gutachten kurzerhand für Dienstunfähig und leitet ihre Zwangspensionierung ein. Allerdings stellte das Berufsgericht für Heilberufe in Gießen 2009 fest, dass die psychiatrischen Gutachten, mit denen vier Steuerfahnder zwangspensioniert wurden, vorsätzlich falsch erstellt wurden.

Erinnerungen an dunkle Zeiten

Das Verfahren, unliebsame Gegner mit Hilfe von Psychiatern ruhig zu stellen und für verrückt erklären zu lassen erinnert irgendwie stark an eher dunkle Kapitel der deutschen Geschichte oder an die Sowjetunion in der nach-stalinistischen Ära. Und die Geschichte ist kein Einzelfall. Rainer Hoffmann, Betreiber der Internetseite Solarktitik.de weiß eine ganz ähnliche Geschichte zu berichte.  In dem Strafverfahren gegen den “Solarkritiker” beabsichtigte der verantwortliche Einzelrichter Bock von der Strafkammer des Landgerichts Bochum im Juni 2008 den Angeklagten “psychiatrisch untersuchen” zu lassen, um von Amtswegen, so die offizielle Begründung des
Richters, die “Schuldfähigkeit” von Rainer Hoffmann feststellen zu lassen. Zu diesem Zweck wurden im Juni 2008 vom Richter Bock zwei Psychiater aus Lippstadt beauftragt. Diese Psychiater haben u.a. auch die bekannten Gladbecker Geiselgangster Rösner und Degowski psychiatrisch untersucht und deren Schuldfähigkeit damals festgestellt. Diese beiden Psychiater hatten nun seit Juni 2008 ebenfalls den Auftrag vom Gericht erhalten, die Schuldfähigkeit des Solarkritikers Rainer Hoffmann festzustellen, der wegen “Übler Nachrede angeklagt war, weil er dem Bochumer Richter Dr. Michael Krökel in zwei seiner Internet-Publikationen die Straftat “Rechtbeugung” vorwarf.

Richter fälscht Gerichtsprotokoll

In der 1. Instanz war Hoffmann am 30.07.2007 bereits zu 14.400 Euro Geldstrafe verurteilt worden. In dieser 1. Instanz des “Beleidigungsverfahren” konnte allerdings Hoffmann dem verantwortlichen Richter Dirk Vogt vom Amtsgericht Recklinghausen Fälschung des Gerichtsprotokolls nachweisen. Denn der Richter Dirk Vogt hatte eine Hoffmann entlastende Aussage eines Zeugen ins komplette Gegenteil verdreht, was Hoffmann durch Tonmitschnitte von Prozessbeobachtern aus der Hauptverhandlung beweisen kann. Diese Protokollfälschung des Recklinghäuser Richters Dirk Vogt hat Hoffmann ebenfalls im Internet publiziert, wobei abermals gegen Hoffmann wieder von der Bochumer Staatsanwaltschaft ein neues Strafverfahren wegen Richterbeleidigung eingeleitet worden ist. Allerdings gegen den Richter Dirk Vogt wurde bis heute kein Strafverfahren wegen Rechtsbeugung eingeleitet.

Wegen der 14.400 Euro Geldstrafe beantragte Hoffmann im August 2007 Berufung. In diesem Berufungsverfahren weigerte sich Hoffmann nun seit Juni 2008 vehement eine gerichtlich angesetzte “psychiatrische Untersuchung” durchführen zu lassen und lies alle Terminwünsche der Gutachter jedesmal unbeantwortet verstreichen. Mit Beschluss vom 03.04.2009 ordnete der zuständige Richter Bock per Beschluss an, dass Hoffmann ein “Pflichtverteidiger” zugewiesen werden würde und Hoffmann außerdem damit rechnen müsse, wenn er sich weiterhin weigern würde, sich psychiatrisch untersuchen zu lassen, in der Hauptverhandlung damit rechnen müsse, “psychiatrisch untergebracht” zu werden. Der Richter Bock schrieb am 03.04.2009 in seinem Beschluss wörtlich:

“Es liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 I Ziffer 6 StPO vor. Der Angeklagte hat sich bisher geweigert, sich von den durch die Kammer bestellten Gutachter Dr. Teuber und Dipl. Psychol. Binder explorieren zu lassen. Die Kammer muss sich vorbehalten, während der Hauptverhandlung die Frage einer Unterbringen nach § 81 StPO zu prüfen.”

Hoffmann legt gegen diesen Beschluss vom 03.04.2009 am 09.04.2009 “sofortige Beschwerde” ein und wies den verantwortlichen Richter Bock auch in seinem Beschwerdeschriftsatz daraufhin, dass er bis zum 17.04.2009 eine Aufhebung des Beschlusses vom 03.04.2009 von dem Richter erwarten würde. Denn für den 20.04.2009 war zu diesem Zeitpunkt bereits die Hauptverhandlung angesetzt gewesen. Diese sofortige Beschwerde von Hoffmann vom 09.04.2009 hatte nach § 81 Nr. 4 StPO auch aufschiebende Wirkung, was aber von dem Richter Bock ebenfalls nicht  berücksichtigt wurde. Stattdessen sollte die Hauptverhandlung am 20.04.2009 ohne eine weitere Mitteilung des Richters Bock wie angekündigt stattfinden.

Bei Erscheinen droht Psychiatrische Einweisung

Am 20.04.2009 um ca. 07 Uhr faxte Rainer Hoffmann an das Gericht und teilte dem Richter Bock mit, dass er heute nicht an der Verhandlung teilnehmen könne, da er aufgrund des Beschlusses vom 03.04.2009, den der Richter Bock nicht bis zum 17.04.2009 aufgehoben hatte und der darin angedrohten “psychiatrischen Unterbringung” nach § 81 STPO eine Gefahr für sein Leben sehen würde, wenn er am heutigen Tag vor Gericht erscheinen würde.

Rainer Hoffmann erschien also am 20.04.2009 nicht zu der angesetzten Hauptverhandlung und hatte sich per Fax entschuldigt abgemeldet, wobei die Gründe eigentlich für jeden außen stehenden Dritten nachvollziehbar sein müssten, warum Hoffmann unter diesen Voraussetzungen nicht bei Gericht erscheinen konnte und durfte: Es wäre am 20.04.2009 zwangsläufig in eine psychiatrische Anstalt eingeliefert worden, wenn er vor Gericht erschienen wäre.

Denn nach § 81 Nr. 2 StPO darf eine Anordnung nach § 81 Nr. 1 StPO von einem Richter eigentlich nur dann getroffen werden, wenn der Beschuldigte der Tat (hier: Richterbeleidigung) dringend verdächtig sei. Der Richter Bock war also auch wegen dieses Beschlusses vom 03.04.2009 nach § 81 StPO eigentlich befangen und hatte sein Urteil schon vor der eigentlichen Hauptverhandlung und einer möglichen Beweisaufnahme bereits gefällt. Hoffmann war also, lt. Richter Bock, bereits ohne Hauptverhandlung dringend verdächtig. Von der Unschuldsvermutung des Angeklagten scheint dieser Richter noch nie etwas gehört zu haben.

Durch das Nichterscheinen vor Gericht vom 20.04.2009 wurde die von Hoffmann beantragte Berufung verworfen und Hoffmann hat dieses Strafverfahren wegen Richterbeleidigung verloren und ist jetzt mit einer Strafe in Höhe von 14.400 Euro vorbestraft. Seine Entschuldigung für das Nichterscheinen am 20.04.2009 hat das Gericht nicht akzeptiert. Auch wurde seine Revision vor dem OLG Hamm verworfen. Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht ebenfalls abgelehnt.

Psychiatrie als Mittel zur Vertuschung von Rechtsbeugung

Mit einem Beschluss nach § 81 StPO kann ein Richter immer nur gewinnen, wenn er eine “justizkritische” Beweisaufnahme verhindern will: Wenn der Angeklagte bei Gericht erscheint und sich weigert sich psychiatrisch untersuchen zu lassen, wird er “psychiatrisch untergebracht” und kommt als “gebrochener” und mit “Psychopharmaka vollgepumptes Wrack” aus der “Klapse”
wieder raus, den dann keiner mehr mit seinen justizkritischen Beweisen mehr für voll nehmen kann und wird. Wenn er vor Gericht wegen dieser angedrohten Unterbringung nicht erscheint, wird seine Berufung abgelehnt werden.

Die Justiz und der Richter gewinnen also in beiden Fällen. Mit der Androhung einer psychiatrischen Unterbringung nach § 81 StPO hat das Gericht im “Fall Hoffmann” eine justizkritische Beweisaufnahme verhindert und hat verhindert, dass ein Richterkollege der Bochumer Justiz der Rechtsbeugung durch die Beweisbelege von Rainer Hoffmann überführt wird. Es ist ein Unschuldiger durch Nötigung und Erpressung verurteilt worden, damit Rechtsbeugung eines Bochumer Richters nicht aufgedeckt wird.

Internet:

www.Solarkritik.de
Solarjustiz

Photo/Autor: Bods via flickr.com (cc Lizenz)


Quelle: Readers Edition

von Dr. Gudrun Eussner

Die deutschen MSM kriegen sich einmal mehr nicht ein, wenn es um den “Hassprediger” und “Rechtspopulisten” geht. In den Google.de Aktualitäten findet man bis auf zwei/drei Ausnahmen mehr als 1300 einander ähnelnde Verrisse und Schmähungen, die Verurteilung wird bereits ausgesprochen.

Auffällig ist, dass über den Prozess nach seinem Beginn, am 20. Januar 2010, außer euronews, WELT und taz niemand mehr etwas beizutragen hat.

Wilders steht vor Gericht, weil er gegen Muslime gehetzt hat

untertitelt die taz ein Foto zum Artikel von Gunda Swantje. Platz genug wäre gewesen für “Wilders steht vor Gericht, weil er gegen Muslime gehetzt haben soll”, aber in einem Land, in dem die schwarz-gelbe Regierung sich mit Dieben gemein macht und ihnen Datenträger abkauft, kann man von Linken und Linksradikalen erst recht kein Bewußtsein für Rechtstaatlichkeit erwarten.

Der Fraktionsvorsitzende der Freiheitspartei (Partij voor de Vrijheid, PVV) muss sich wegen Beleidigung, Anstiftung zum Hass und zur Diskriminierung von Muslimen als Gruppe, nicht-westlichen Ausländern und Marokkanern verantworten. Die ihm zur Last gelegten Äußerungen hat Wilders in diversen Radio-, Fernseh- und Zeitungsinterviews gemacht, andere Zitate stammen aus seinem Anti-Koran-Film “Fitna”. In der Anklageschrift stehen dutzende Zitate. Unter anderem wird der Koran als faschistisches Buch, vergleichbar mit Hitlers “Mein Kampf”, bezeichnet.

Wenn man davon ausgeht, dass Gunda Swantje nicht sämtliche Radio-, Fernseh- und Zeitungsinterviews selbst gehört und gesehen hat, hieße der Absatz, sachlich formuliert, etwa so:

Dem Fraktionsvorsitzenden der Freiheitspartei (Partij voor de Vrijheid, PVV) wird Beleidigung, Anstiftung zum Hass und zur Diskriminierung von Muslimen als Gruppe, nicht-westlichen Ausländern und Marokkanern vorgeworfen. Die ihm zur Last gelegten Äußerungen soll Wilders in diversen Radio-, Fernseh- und Zeitungsinterviews gemacht haben. Zitate aus seinem Anti-Koran-Film “Fitna” werden ebenfalls herangezogen. In der 22-seitigen Anklageschrift sind dutzende Zitate aufgeführt. Unter anderem soll der Angeklagte den Koran als faschistisches Buch, vergleichbar mit Hitlers “Mein Kampf”, bezeichnet haben, heißt es dort.

Thomas Burmeister unterstellt Geert Wilders im STERN wilde Islamtheorien, er hat ihn bereits verurteilt:

Der niederländische Rechtspopulist Geert Wilders steht in Amsterdam vor Gericht und muss sich für seine islamfeindlichen Äußerungen und Volksverhetzung verantworten. Das Gericht muss entscheiden, ob Wilders Äußerungen durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sind.

Dann hält er sich über die Farbe der Krawatte des Angeklagten auf:

Grün ist die Farbe des Propheten Mohammed. Er wählte sie für seine Kleidung und auch als Farbe seiner Standarte. Deshalb hat die Moschee in Medina, in der er begraben liegt, eine grüne Kuppel. Grün ist auch der Schlips, mit dem Geert Wilders an diesem grauen Januarmorgen in Amsterdam vor Gericht erscheint. Niemand fragt ihn, auch nicht der Richter, was er sich gedacht hat bei dieser Dreistigkeit, dieser offensichtlichen Provokation.

Die Äußerungen sind tatsächlich islamfeindlich, Geert Wilders ist ein Feind des Islam; er hat dafür Gründe, die er darlegt. Was aber ist seine Volksverhetzung? Welches “Volk” verhetzt er? Die Holländer? Die nationalen und internationalen Muslime, ähnlich wie Jyllands Posten mit den Karikaturen? Wo ist das rechtskräftige Urteil, das den STERN berechtigt, Geert Wilders Volksverhetzung nachzusagen? Soll das nicht erst herausgefunden oder, MSM-freundlich formuliert, nachgewiesen werden?

Es ist für den STERN sogar gerichtsrelevant, welche Farbe die Krawatte des Angeklagten hat. Vielleicht trägt er sie zu Ehren des Juden Arthur Schnitzler und seines Herrn Cleophas? Thomas Burmeister weiß Bescheid:

Die Herren mit der grünen Krawatte sind Wüstlinge! …Die Herren mit der grünen Krawatte sind Diebe! … Die Herren mit der grünen Krawatte sind Meuchelmörder!

Hat ihm vielleicht der ebenso teure wie erfahrene jüdische Anwalt Abaraham Moszkowicz zur Provokation geraten?

Am zweiten Prozesstag trägt er übrigens eine rote; vielleicht zu Ehren Lew Dawidowitsch Bronsteins oder Rosa Luxemburgs? Wie kann in einem MSM ernsthaft Kritik an einem Gericht geübt werden, das den Angeklagten nicht für die Farbe seiner Krawatte rügt? Wie heißt noch der pfiffige, fortschrittliche Vizechefredakteur des STERN, der in Kolumnen und Talkshows weise Sätze von sich gibt? Hans-Ulrich Jörges ist sein Name. Liest er den Schrott, den seine Redaktion im Internet verklappt?

Der linkspopulistische SPIEGEL macht sofort kurzen Prozeß mit Geert Wilders. In meinem Artikel ‘Moderate Islam Is a Contradiction’ – “Moderater Islam ist ein Widerspruch” kann man einiges nachlesen. Der Korrespondent Gerald Traufetter stellt ihm sechs Fragen, darin

1. unterstellt er dem Geert Wilders, daß er den Koran beschimpft, rails against the Koran, und daß er nur das Ziel habe, zu provozieren; das aber tut er nicht, sondern er zitiert Koransuren, stellt dem Taten der Muslime gegenüber und fordert somit zur Diskussion heraus.

2. unterstellt er als selbstverständlich, daß der Koran ein ausschließlich religiöses Werk ist, das Geert Wilders trotz seiner Verteidigung des Rechts auf Meinungsfreiheit verbieten lassen will; der aber sieht im Koran das Instrument einer Politideologie, der Einhalt zu gebieten sei.

3. fragt er Geert Wilders nicht danach, warum er den Koran mit “Mein Kampf” auf eine Stufe stellt, sondern er konfrontiert ihn mit seiner Meinung, daß der Vergleich unangemessen und schädlich sei, weil er damit den Imamen ein Feindbild liefere.

4. bezeichnet er die Äußerungen des Geert Wilders als Schimpfkanonaden, die angeblich moderate Muslime und solche herausfordern, die islamische Reformen wollen. Er unterstellt damit einen negativen Einfluß des Films Fitna auf reformwillige Muslime.

5. unterstellt er es als Tatsache, daß die kriminellen Taten von jugendlichen Immigranten nichts mit Religion zu tun haben, obgleich die täglichen Ereignisse dem hohnsprechen.

6. unterstellt er Geert Wilders, daß er hauptsächlich an Stimmengewinnen interessiert ist, obgleich er jeden Beweis für Geert Wilders´ Intentionen dahingehend schuldig bleibt; er unterstellt weiterhin, daß Muslime, die zum Dialog bitten, dasselbe darunter verstehen wie die westliche Welt.

Diese Tradition ist ungebrochen. Im Tausendworte-Artikel (zwei Druckseiten), vom 20. Januar 2010, gibt es nicht nur ein Foto von Geert Wilders in einer gedeckten grünen Krawatte neben seinem Anwalt, sondern hintereinander ein Feuerwerk von Synonymen für den Wasserstoffblonden – in Anführungszeichen die von yas zitierten bzw. von denen yas sich distanziert:

Islamkritiker, Politprovokateur, Volksverhetzer, Freiheitskämpfer, Rechtspopulist, “liberaler Heiliger”, “der Mann”, Angeklagter, der Ministerpräsident werden will, Abgeordneter, Parteichef, Randfigur der niederländischen Politik, ultraliberaler Chauvinist, Politiker, der mittlerweile wohl bekannteste europäische Vertreter jener Gruppe, die mangels passender Begriffe oft als “Islamkritiker” beschrieben wird, Apologet, eine Größe, “Märtyrer”, der stets höflich auftretende Mann, Arbeiter, Mandant.

Dennoch ist der Artikel im Vergleich zu dem des Interviews von Gerald Traufetter als beinahe freundlich zu bezeichnen.

Über die WELT kann man sich oft wundern. Vor einem Jahr lässt sie den freien Journalisten Sebastian Borger über den prahlenden Rechtspopulisten Geert Wilders toben, ihm Volksverhetzung unterstellen, jede Kritik am Islam ausblenden, Erlaubnis zur Kritik auf “Islamismus” reduzieren, Wilders’ angebliche Wünsche auflisten, ohne dass er auch nur ein Wort erwähnt über den Polizeischutz, den er nötig hat, die Androhung von Auspeitschung, Todesdrohungen, darunter eine Enthauptung.

Jetzt aber berichtet das MSM mehrmals, ohne gehässig zu werden, ohne ein Urteil über ihn zu sprechen:

Der Vorsitzende der Freiheitspartei PVV ist wegen Diskriminierung, Beleidigung von Muslimen und der Aufstachelung zum Hass angeklagt.

Populist aber muss sein, kein populistisches MSM kommt ohne aus.

Am erstaunlichsten ist der Artikel von Rainer Haubrich; er bezeichnet Geert Wilders als einen Provokateur, das Adjektiv glänzend gibt er bei, er sei kein Rechtsextremist. Sein Artikel beginnt, in dem er Geert Wilders zunächst einmal vorstellt als niederländischen Parlamentsabgeordneten, und dann erst als den populärsten Islamkritiker seines Landes. Rainer Haubrich erklärt den WELT-Lesern, wie es zu der jetzigen Situation der Anklage gekommen ist. Er berichtet von Pim Fortuyn, Rechtspopulist setzt er in Anführungszeichen, distanziert sich von dem Begriff: “Rechtspopulist”. Er erwähnt die grausame Hinrichtung des Theo van Gogh. Von Geert Wilders schreibt er, der spiele auf der Klaviatur des Populismus. Der Artikel ist lesenswert, weil informativ. Rainer Haubrich erniedrigt sich nicht zum Mitglied einer Rotte von Rächern der beleidigten Muslime der Welt.

Für einen solchen Artikel muss man heuer dankbar sein. Danke dafür!

Wenn man Hintergründe erfahren will, liest man sowieso am besten Blogs. Was hat es auf sich mit dem Wunsch zur Verlegung des Prozesses nach Den Haag? Dort sind Wohnort und Arbeitsplatz des Angeklagten. Würde dies von den MSM berichtet, so fragte sich mancher, was er an Geert Wilders’ Stelle denn beantragt hätte. Ein Stuttgarter oder Münchner beispielsweise bekäme einen Prozeß in Berlin? Die Staatsanwaltschaft entgegnete, dass seine umstrittenen Äusserungen auch Amsterdam, eigentlich das ganze Land, betreffen würden.

Was hat es auf sich mit der Ablehnung von 15 der 18 durch die Verteidigung benannten Zeugen, “Erfahrungszeugen”, zwei iranischen Ayatollahs, dem Mörder Mohamed Boujeri etc.?

Die Staatsanwaltschaft will, dass der Richter Geert Wilders umfangreich verhöre – und nur Geert Wilders! Der wiederum will eine Reihe von Zeugen aufrufen. Die Staatsanwaltschaft plädiert für ein Verhör unter Ausschluss der Öffentlichkeit, Wilders will im Gerichtssaal Rede und Antwort stehen. Birgit van Roessel, Staatsanwältin hofft, dass Wilders am Ende sagt, er habe einen ehrlichen Prozess bekommen.

So siehts aus mit der niederländischen Gerichtsbarkeit. Die Verteidigung mag mit 18 zu viele Zeugen benannt haben, aber übrig bleiben sollen nur drei, verhört unter Ausschluß der Öffentlichkeit? Die drei Zeugen, die das Gericht hören will, sind die Arabisten Hans Jansen und Simon Admiraal sowie die Anti-Islam-Aktivistin Wafa Sultan. Im übrigen, meint das Gericht, hätte es selber die nötigen Sachkenntnisse. Wieviele Zeugen wird die Staatsanwältin aufbieten?

Das soll ein ehrlicher Prozess sein? Dieser Prozess ist eine Schande für Europa.

Geert Wilders meint dazu, und Jihad Watch bringts auf den Punkt:

“Dieses Gericht ist an der Wahrheit nicht interessiert. Dieses Gericht will nicht, dass ich einen fairen Prozeß bekomme. Davor kann ich keinen Respekt haben. Dieses Gericht wäre in einer Diktatur nicht fehl am Platze.”

» Wilders-Website zum Prozess: wildersontrial.com


Quelle: Politically Incorrect

von Ronald Gläser

Sozialstaat vor Gericht

Ich habe mal in einem Büro gearbeitet, in dem auch eine alleinerziehende Frau vorübergehend als Aushilfskraft beschäftigt war. Sie hat nie viel gesagt. Nur einmal sprudelte es beim gemeinsamen Mittagessen richtig aus ihr heraus: Als wir auf das Thema Hartz IV zu sprechen kamen, da beteiligte sie sich plötzlich lebhaft an der Diskussion. „Wenn das ALG I ausläuft, fangen sie schon an, deine Konten zu überprüfen“, sagte sie, und leitete einen längeren Monolog ein über die Kontrollen, die das Amt bei Antragstellern macht. Ich war sprachlos. Die Frau war eine Expertin. Nicht, dass es schlimm wäre, wenn sich jemand mit Sozialgesetzgebung auskennt, aber wenn das alles ist – dann ist es etwas wenig. Wenn die Frau ihre Energie in eine andere Richtung kanalisiert hätte – indem sie sich einen Job besorgt hätte – dann hätte sie sich keine Sorgen über Lohnersatzleistungen machen müssen.

Eine andere Bekannte von mir ist inzwischen im Rentenalter. Sie war früher selbständig, hatte einen Tante-Emma-Laden, der auch gut lief. Sie war eine Geschäftsfrau durch und durch, die sich mit Zahlen auskannte und wirtschaftlich rational verhielt. Ich habe damals nicht erlebt, dass sie sich verschwenderisch verhalten hat. Als ihr Mann zu früh starb und der Laden geschlossen werden musste, erbte sie nur wenig und bekam ihre kleine Lebensversicherung ausgezahlt. Das Geld reichte nicht und war nach einigen Jahren aufgebraucht. Eine „normale“ Rente gab es nicht für sie. Stattdessen erhält sie jetzt eine Hartz-IV-ähnliche Grundsicherung, wenn ich das richtig verstanden habe. Der Punkt ist: Sie muss sich jetzt keine Gedanken mehr über die Nebenkosten ihrer Miete machen, die ja vom Amt getragen wird. Also bleibt das Fenster jetzt offen, wenn die Heizung läuft. Zahlt ja das Amt. Ist doch egal, wie hoch die Heizkosten ausfallen.

Zwei Beispiele, die zeigen was der deutsche Wohlfahrtsstaat, speziell Hartz IV, aus Menschen macht. Die Leistungsempfänger passen ihr Leben den Umständen an, lernen Gesetzestexte auswendig statt sich um einen Job zu bemühen oder legen sich Verhaltensweisen zu, die sie nie gehabt hätten, wenn es ihr Geld gewesen wäre, um das es geht.

Es ist ein Unterschichtenproblem. Noch. Niemand aus dem Mittelstand will in Hartz IV abrutschen. Wer Papiere im Wert von 20.000 Euro in seinem Aktiendepot hat und seine Eigentumswohnung noch abzubezahlen hat, der wird alles tun, um kein Hartz-IV-Fall zu werden. Hier funktioniert das Gesetz.

Aber in der Unterschicht gelten andere Regeln. Hier bedeutet nicht ein Jobangebot Verbesserung, sondern ein weiteres Kind. Das vierte oder fünfte macht eine Alleinerziehende zur Welfarequeen oder finanziert dem Papa endlich den geliebten BMW. Als vor zwei Wochen eine Direktorin einer Grundschule aus Berlin-Neukölln in Stern-TV auftrat, berichtete sie über die Verkehrsstaus, die es morgens gibt, wenn die Eltern ihre Schützlinge abliefern. Achtzig Prozent Migranten und achtzig Prozent Hartz-IV-Eltern an der Schule, aber die Eltern bringen ihre Kinder persönlich im Geländewagen vorbei? „Die kommen auf 3000 Euro netto im Monat mit ihren vielen Kindern“, sagte die Schulleiterin.

Und inzwischen ist es nicht mehr nur die Unterschicht. Auch für die untere Mittelschicht wird es immer unattraktiver zu arbeiten: Ein Facharbeiter mit zwei Kindern muss schon einen guten Stundenlohn bekommen, damit er mehr hat als sein nicht arbeitender Nachbar mit genau so vielen Kindern. In dem „FAZ“-Artikel „Was braucht der Mensch zum Leben?“ von gestern war ein Rechenbeispiel: Ein verheirateter Arbeitnehmer mit zwei Kindern kommt bei einem Bruttolohn von 1823 Euro auf ein Nettoeinkommen (inklusive Kindergeld) von 1805 Euro. Kriegt Vati Hartz IV, so wandern 1653 Euro in die Tasche. Der Arbeitnehmer steht also für 152 Euro mehr morgens auf und geht zur Arbeit. Ganz schön blöd, oder?

Nächste Woche entscheidet das Bundesverfassungsgericht über Hartz IV. Es wird damit gerechnet, dass die obersten Richter den Politikern Vorgaben machen und die Sätze danach noch weiter steigen. Die Richter, die selbst aus der Welt der Mittelschicht kommen, werden aus ihrer Perspektive definieren, was menschenwürdig ist – und haben dabei nicht im Blick, dass andere Einkommensschichten das bereits für ausreichend halten. Für einen Familienvater mit einem Jahreseinkommen von 30.000 oder 40.000 Euro wird es weiterhin besser sein, arbeiten zu gehen. Aber für andere wird es noch unattraktiver werden, arbeiten zu gehen. Ganz klar ausgedrückt: Sie wären bekloppt, wenn sie es täten!

Das System will nicht, dass sie arbeiten. Sollte das Urteil so kommen, dann wird die Zahl der Empfänger weiter zunehmen. Schon in den letzten Jahren hat der Aufschwung so gut wie nichts an der Zahl der Hartz-IV-Empfänger geändert. Die Menschen passen sich den Bedingungen an.

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von Kybeline

Geert Wilders

Geert Wilders

Übersetzung aus dem Englischen:

Mister Speaker, Richter des Gerichts,

Ich will von meinem Recht Gebrauch machen, ein paar Worte zu sagen.

Die Freiheit ist das wertvollste und verletztlichste  Gut von allem, was wir haben. Die Menschen widmeten ihr Leben und starben für sie. Unsere Freiheit in diesem Land ist das Ergebnis von Jahrhunderten. Sie ist das Ergebnis einer unvergleichlichen Geschichte die uns dorthin geführt hat, wo wir heute stehen.

Ich glaube mit meinem ganzen Herzen und meiner ganzen Seele, dass die Freiheit der Niederlande bedroht ist. Dass das, was unsere Erbschaft ist, wovon Generationen nur träumen konnten, dass diese Freiheit heute nicht mehr gegeben, nicht mehr selbstverständlich ist.

Ichi widme mein Leben der Verteidigung unserer Freiheit. Ich kenne die Risiken und bezahle den Preis jeden Tag. Ich klage nicht deswegen; es ist meine eigene Entscheidung. Ich sehe es als meine Pflicht und deswegen stehe ich hier.

Ich weiß, dass meine Worte manchmal hart, aber nie unüberlegt sind. Mein Absicht ist nicht, diese Ideologie der Eroberung und der Zerstörung zu verschonen, aber ebenso wenig will ich Menschen verletzten. Ich habe nichts gegen Muslime. Ich habe ein Problem mit dem Islam und die Islamisierung unseres Landes, weil der Islam ein Feind der Freiheit ist.

Die zukünftigen Generationen werden sich fragen, wie wir heute, im 2010, an diesem Ort, in diesem Raum unsere kostbarste Erungenschaft verteidigten. Ob in dieser Verhandlung für beiden Seiten, und somit auch für die Kritiker des Islam, eine Freiheit gibt, oder ob in den Niederlande nur eine Seite Gehör findet? Ob in den Niederlanden alle ein Recht auf Meinungsfreiheit haben, oder nur wenige? Die Antwort zu dies ist gleichzeitig die Antwort auf die Frage, ob die Freiheit in unserem Lande noch existiert.

Die Freiheit war zu keiner Zeit das Eigentum einer Minderheit, sie war unserer allen Erbschaft. Wir alle wurden durch sie gesegnet.

Die Justizia trägt eine Augenbinde, aber sie hört exzelent. Ich hoffe, dass sie die folgenden Sätze laut und deutlich hören wird:

Es ist nicht nur das Recht, sonder auch die Pflicht der freien Menschen,  eine Ideologie, die die Freiheit bedroht, zu kritisieren. Thomas Jefferson, der dritte Präsident der Vereinigten Staaten, hatte Recht: Der Preis der Freiheit ist eine ständige Wachsamkeit.

Ich hoffe, dass die Meinungsfreiheit in diesem Raum siegen wird.

Zum Schluss, Mister Speaker, Richter des Gerichts.

Dieser Prozess ist eindeutig ein Prozess der Meinungsfreiheit. Aber es geht bei dieser Verhandlung auch um die Wahrheitsfindung. Sind meine Aussagen und meine Vergleiche, so wie die Anklage sie zitiert, wahr? Wenn etwas wahr ist, kann es dennoch strafbar sein? Deswegen bitte ich euch, nicht nur Zeugen und Experten zur Meinungsfreiheit anzuhören. Aber ich ersuche euch, meiner Bitte nachzukommen und auch Zeugen und Experten zum Thema Islam anzuhören. Ich meine nicht nur die Herren Jansen und Admiraal, sondern auch Zeugen und Experten aus Israel, den Vereinigten Staaten und aus großbritannien. Ohne diesen Zeugen kann ich mich nicht  richtig verteidigen und es wäre meiner Meinung nach kein gerechter Prozess.

Diese Rede hat historische Größe!

Und auch wer kein Niederländisch versteht, allein ihm zuzuhören! Die langsame Feierlichkeit seiner Worten! Das Gewicht der Worte!

Oh, ich kann mir vorstellen, wie viele junge Europäerinnen sich in ihm verlieben müssen!


Quelle: Europäische Werte

von Kybeline

 Daniel Pipes (hier im Foto zusammen) schreibt über Geert Wilders:

Daniel Pipes (hier im Foto zusammen) schreibt über Geert Wilders:

Wer ist heute der wichtigste Europäer? Ich tippe auf den niederländischen Politiker Geert Wilders. Ich tu das, weil er auf der bestgeeigneten Position steht, um der islamischen Herausforderung in Europa die Stirn zu bieten. Er hat das Potential, eine  Gestalt der Weltgeschichte zu werden.

Die islamische Herausforderung besteht aus zwei Teilen: Zum einen sind die schweindende christliche Religiosität, die Geburtenrate und die kulturelle Unterwürfigkeit zu nennen. Zum zweiten sind die hereinströmende Maßen der Moslem Einwanderer, mit ihrer Fruchtbarkeit, ihrer religiösen Hingabe und ihrem kulturellen Selbstwertgefühl.  Diese sehr dynamische Situation generiert in Europa grundsätzliche Fragen: Wird das Kontinent ihre historische Zivilisation bewahren, oder wird  eine islamische Mehrheit unter dem islamischen Gesetz (Scharia) das Kontinent übernehmen?

Wilders, 46, Gründer und Vorsitzender der Freiheitspartei (PVV) ist der unbestrittene Anführer all jener Europäer, die ihre historische Identität behalten wollen.  Das ist deswegen, weil er und die PVV sich von den meisten europäischen, nationalistischen Antimigrationsparteien unterscheiden.

Die PVV ist eine liberale, konservative Partei der Mitte, ohne neofascistischen, etnizistischen, konspirativen, antisemitischen Wurzeln, oder andere extremistischen Eigenschaften. (Wilders Popularität wetteifert fast mit diejenigen Ronald Reagans.) Wilders langjährige Zuneigung für Israel und sein zweijähriger Aufenthalt dort, wie auch spätere Besuche oder sein Vorschlag, die niederländische Botschaft nach Jerusalem zu verlegen, bezeugen seine moderate Haltung.

Darüber hinaus ist Wilders eine charismatische, intelligente, gradliniege Führungspersönlichkeit, mit Grundsätzen. Er wurde schnell zu der dynamischsten politischen Kraft in den Niederlande. Obwohl er zu einer ganzen Reihe von Themen seine Meinung hat, bilden  der Islam und die Moslems  den Hauptteil. Er hat die Neigung der niederländischen Politiker, auf Sicherheit zu setzen, überwunden. Er nennt Mohammed einen Teufel und fordert die Moslems auf, “die Hälfte des Korans auszureissen, wenn sie in den Niederlanden bleiben wollen.” Noch mehr, er sieht den Islam selber als Problem, nicht nur den Islamismus.

Zuletzt, die PVV profitiert von der Tatsache, dass eine breite Masse der  Niederländer, (nicht nur die Nationalisten) die Scharia ablehnen. Das wurde bei der Ermordung des Pim Fortuyn vor einem Jahrzehnt zum ersten mal sichtbar. Pim Fortuyn war ein linkslastiger, ehemals kommunistischer homosexueller Professor, der irgendwann anfing die Meinung zu vertreten, dass seine Werte und sein Lebenstil von der Scharia irrevokabel bedroht wurden. Frotuyns Auftreten kündigte bereits Wilders an. Er gründete eine eigene politische Partei und forderte einen Zuwanderungsstop für Moslems. Nach dem Mord an Fortuyn durch einen Linken im 2002 übernahm Wilders erfolgreich seine Erbschaft.

Die PVV war bei den Wahlen erfolgreich und gewann 2006   6% der Sitze Im Parlament, um drei Jahre später, im Juni 2009 bei den EU-Wahlen 16% der Sitze zu erreichen. Die Umfragen von heute zeigen, dass die PVV eine Mehrheit der Stimmen gewinnen wird und die größte Partei des Landes wird. Sollte Wilders zum Prämierminister werden, könnte er für ganz Europa eine führende Rolle übernehmen.

Aber er wird mit großen Herausforderungen konfrontiert.

Die zerstückelte politische Szene in den Niederlanden macht es notwendig, dass die PVV entweder zugeneigte Partner für eine Regierungskoalition finden mußt (eine schwierige Aufgabe, wenn man die Demonisierung Wilders’ als einen “Rechtsextremisten”  durch Linke und Moslems sieht) oder er muß die absolute Merheit im Parlament erhalten (ein entferntes Ziel).

Wilders muß auch die schmutzige Taktiken seiner Opponenten bezwingen. Bemerkenswerterweise haben diese es geschafft, nach 2,5 Jahren Hickhack ihn vor dem Gericht zu zerren, unter dem Prätext der Volksverhetzung. Die Verhandlung gegen Wilders wird am 20. Januar eröffnet. Wenn er verurteilt wird, muß er eine Strafe bis zu 14.000 Dollar zahlen, oder für bis zu 16 Monate ins Gefängnis gehen.

(Die Linksautonomen und Muslime wüßten, was zu tun wäre, wenn einer von ihren Politikern solchen juristischen Schikanen ausgesetzt wäre: Sie würden sogar die Schuhgröße  der Großmutter des Richters und seines Sekräters herausfinden, veröffentlichen, sie mit Drohungen überhäufen. Vielleicht kennt jemand den Namen des Richters?)

Zur Erinnerung: Er ist der führende Politiker seines Landes. Zusätzlich, dank der Morddrohungen muß er ständig mit Bodyguards reisen und ständig seinen Wohnsitz wechseln. Wer ist dann genauer gesagt das Opfer der Verhetzung?

Obwohl ich mit Wilders Ansichten über den Islam nicht einverstanden bin (denn ich respektiere die Religion, während ich die Islamisten bekämpfe) stehen wir Schulter an Schulter gegen diese  Anklage. Ich lehne die Kriminalisierung im Falle der politischen Divergenzen ab, besonders  solche Versuche, Grasswurzel-Bewegungen durch das Gericht zu unterbinden. Dementsprechend unterstützt der juristische Projekt des Middle East Forum Wilders Sache. Wir haben beträchtliche Spenden für seine Verteidigung gesammelt und ihn auch mit anderen Mitteln unterstützt. Wir sind überzeugt von die besondere Bedeutung der freien Meinungsäußerung über das Wesen des Feindes während eines Krieges.

Seltsamerweise würde eine Geld- oder Gefängnisstrafe Wilders Chancen weit erhöhen, Prämierminister zu werden. Aber hier zählt das Prinzip vor der politischen Taktiererei. Er vertritt die Abendländer, die ihre Zivilisation lieben. Der Ausgang dieses Gerichtsprozesses und seine freie Meinungsäußerung betrifft uns alle!

Ich habe nicht alle Links eingesetzt, aber ihr findet sie im Originaltext bei Daniel Pipes.

_________________

Seine letzten Worte erinnern mich an das Motto, was Hemingway einst für seinen Roman Wem die Stunde schlägt gewählt hat:

‘Kein Mensch ist eine Insel, in sich selbst vollständig; jeder Mensch ist ein Stück des Kontinentes, ein Teil des Festlands. Wenn ein Lehmkloss in das Meer fortgespült wird, so ist Europa weniger, gerade so als ob es ein Vorgebirg wäre, als ob es das Landgut deines Freundes wäre oder dein eigenes. Jedes Menschen Tod ist mein Verlust, denn mich betrifft die Menschheit; und darum verlange nie zu wissen, was du mit dem Hetz-Prozess der Verräterjustiz gegen Geert Wilders zu tun hast; dir selbst wird dort der Prozess gemacht.’


Quelle: Europäische Werte


Jan 112010

von Mike Melossa

papier_richterNie wurde die Diskrepanz zwischen veröffentlichter und öffentlicher Meinung so deutlich, wie bei der Initiative zum Minarettverbot in der Schweiz. Dazu will sich der Bundesverfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier (66, Foto) zwar nicht äußern, warnt aber vor Volksentscheiden auf Bundesebene. Papier fürchte “eine Zunahme von Populismus bei wichtigen gesellschaftlichen Entscheidungen”.

Das Hamburger Abendblatt berichtet (Silvesterausgabe):

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat vor der Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene gewarnt.

Referenden hätten vielfach „vereinfachende Fragestellungen“ zum Gegenstand und könnten „von populistischen Erwägungen geleitet sein“, sagte Papier dem Hamburger Abendblatt (Silvester-Ausgabe). „So schematisch und populistisch sollte etwa über Reformen der Sozialsysteme oder des Steuerrechts nicht entschieden werden.“ Den Volksentscheid in der Schweiz über den Bau von Minaretten wollte der Jurist nicht näher kommentieren.

Nahezu zeitgleich forderte das CSU-Mitglied noch die Verlängerung der Legislaturperiode auf fünf Jahre, ein neues Steuersystem und ermahnte Bund und Länder zum Schuldenabbau.


Quelle: Politically Incorrect

Auf dem Gebiet der Geschichtsschreibung sind die Gerichte der BRD an die Vorgaben der Siegermächte, d.h. an ihre Geschichtslügen, wie sie im Nürnberger Urteil festgeschrieben sind, gebunden. Dies geht ganz klar aus dem Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. Sept. 1990 (in welchem der BRD uneingeschränkte Souveränität zugebilligt wurde) und aus der am 27./28. Sept. 1990 nachgeschobenen «Vereinbarung», in welcher die Souveränität wieder kassiert wurde, hervor. Darin heisst es «Alle Urteile und Entscheidungen in Strafsachen, die von einem Gericht oder einer gerichtlichen Behörde der Drei Mächte oder einer derselben bisher in Deutschland gefällt worden sind, oder später [!] gefällt werden, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und sind von den deutschen Gerichten [!] und Behörden demgemäss zu behandeln.» Es wird stillschweigend vorausgesetzt, dass niemals die Interessen der Juden beeinträchtigt werden dürfen. Für den Bereich des Holocaust wird das sogar offen ausgesprochen (Stefan Huster in der Neuen Juristischen Wochenschrift, Heft 8/1996 S. 487 ff, sowie Winfried Brugger im Archiv des öffentlichen Rechts, Bd. 128 (2003) S. 372 [403]).

Das macht es erforderlich, in der hier gebotenen Kürze, auf die Entstehung des Nürnberger Prozesses einzugehen. Die Erfindung dieser Einrichtung wird den jüdischen Brüdern Jacob und Nehemia Robinson zugeschrieben. Die Realisation bewirkte der Jüdische Weltkongress. Dessen Präsident Nahum Goldmann feierte dieses Werk als «eine der grossen Taten in der Geschichte der internationalen Gerechtigkeit und Moral» (Nahum Goldmann, Staatsmann ohne Staat, Kiepenheuer & Witsch, Köln 1970, S. 271 und 273). In diesem Werk schreibt er vom grossen Einsatz des Jüdischen Weltkongresses, der unter Leitung der beiden Brüder Robinson grosse Energie für die Vorbereitung dieser Prozesse angewandt hatte und sie gegen manche Zweifel, vor allem Englands, durchgesetzt hat (Nahum Goldmann a.a.O. S. 273).

Die britische Regierung wollte ursprünglich die wichtigsten Mitglieder der deutschen Führung – wenigstens 50’000 – formlos hinrichten lassen. Stalin und die USA wollten ein Gerichtsverfahren.

Nach internationalem Recht war es aber nicht möglich, Militärs, die ihre Befehle befolgt hatten, zu bestrafen. Als Jacob Robinson darauf beharrte, erklärten ihn amerikanische Juristen des Obersten Gerichtshofes für verrückt und fragten, was denn diese nazistischen Offiziere so Aussergewöhnliches getan hätten. Robinson gelang es jedoch, den Richter am Obersten amerikanischen Gerichtshof, Robert Jackson, für sich zu gewinnen.

Robert Houghwout Jackson (1892 – 1954), ein enger Vertrauter Roosevelts und unter dessen Präsidentschaft stellvertretender Justizminister, vertrat die Ansicht, das Nürnberger Tribunal sei «eine Fortsetzung der Kriegsanstrengungen der alliierten Nationen» (Protokolle des Nürnberger Prozesses, Band XIX, S. 440). Jackson war am Ende des Krieges mit dem Auftrag nach Europa geschickt worden, die deutsche Alleinschuld am Zweiten Weltkrieg ein für allemal festzuschreiben.

Im Auftrage Roosevelts fuhr Richter Samuel Rosenman Anfang April 1945 nach London, um ein gemeinsames Vorgehen gegen «Kriegsverbrecher» zu beraten. Der britische Lordkanzler Sir John Simon plädierte für eine summarische Tötung von Hitler und Konsorten ohne jede Art von Gericht. Auch der britische Generalstaatsanwalt Sir David Maxwell-Fyfe war für die summarische Hinrichtung (Memorandum über ein britisch-amerikanisches Treffen am 5. April 1945 (PROfile LCO.2/2980)). Doch einen Tag später gab Simon bekannt, dass Washington «vor der Hinrichtung einen juristischen Prozess braucht» (Simon and Rosenman, 6. 4.1945 (PROfile LCO. 2/2981)).

Offensichtlich hatten die Erfinder der Tribunals-Idee dem «Oberhaupt des britischen Rechtssystems» inzwischen die Vorteile verdeutlicht, die ein internationales «Judikat» für die Kreierung von «Offenkundigkeiten» zur Absicherung der Geschichtslügen bietet. Denn wenn sich ein Richter als Beweis für Kriegsverbrechen auf den Mord an 50’000 Nazionalsozialisten berufen würde, würde er vermutlich im Irrenhaus landen.

Nach dem Tode von Roosevelt erhielt Jackson durch Rosenman im Auftrag des neuen Präsidenten Truman das offizielle Angebot, den Hauptankläger-Posten eines Siegertribunals zu übernehmen: Die ‹Nazis› sollten erst einen fairen Prozess bekommen – und dann gehängt werden (!). «Ausserordentlich erfreut über das Angebot», zögerte Jackson keinen Augenblick und sagte zu. (Jacksons Tagebuch vom 27.4. 1945 (Library of Congress, Manuscript Division, R. H. Jackson papers, box 95)).

Jackson hatte schon seit langem die These vertreten, dass im zwanzigsten Jahrhundert von Kriegen nach juristischen Begriffen des neunzehnten Jahrhunderts keine Rede mehr sein könne. Er war der Auffassung, dass es den USA mit ihrer «Führungsrolle in der Welt» gestattet sei, weltweit nach eigenem Ermessen in jede kriegerische Auseinandersetzung einzugreifen und entsprechend zu handeln. Er äusserte sich: um die «moralische Führerschaft der USA sicherzustellen» sei er beauftragt, mit Hilfe des Militär-Tribunals nachzuweisen, dass «diese verdammten Deutschen die Alleinschuldigen am Krieg» seien. «Wir brauchen einen Sündenbock, dem wir für lange Zeit alle Übel der Welt aufladen können» (Hans Meiser «Das Tribunal», Grabert Verlag, Tübingen 2005, ISBN 3-87847-218-8 S. 18).

In den Beratungen zur Vorbereitung des Tribunals zerstreute Jackson die von den europäischen Alliierten vorgebrachten Bedenken, die Angeklagten könnten gestützt auf Dokumente, die sie in Frankreich erbeutet hatten, beweisen, dass nicht das Deutsche Reich Schuld am Ausbruch des 2. Weltkrieges sei, dass vielmehr dieser Krieg den Deutschen aufgezwungen worden sei. Die Dokumente ergäben den Beweis, dass England, Frankreich und sogar die USA den Polen in ihrer starren Haltung Deutschland gegenüber den Rücken gestärkt hätten. Zweimal hätten die Polen als erste mobilisiert. Der polnische Marschall Rydz-Smigly hätte im Juli 1939 öffentlich vor Thorner Offizieren erklärt, «Polen will den Krieg, und Deutschland wird ihn nicht verhindern können, selbst wenn es das wollte». Und schliesslich hätte Roosevelt 1941 praktisch den Krieg gegen Deutschland eröffnet. Die deutsche Kriegserklärung sei nach den provokanten Aggressionen der USA gegen deutsche Schiffe und der Neutralitätsverletzung durch Waffenlieferungen an die Briten vollkommen legitim gewesen (Meiser, ebd. S. 19). Das alles dürfe im Prozess nicht zur Sprache kommen. Deutschland müsse als der Alleinschuldige gebrandmarkt und verurteilt, der Krieg in Europa als eine von Anfang an deutsche Aggression dargestellt werden.


Fussnote

* Dieser Beitrag ist eine stark gekürzte Zusammenfassung einer Beschwerde des deutschen Rechtsanwalts Horst Mahler. Wegen ähnlicher Öffentlichkeitsarbeiten wurde Horst Mahler im «freiesten» Deutschland zu neun Monaten Gefängnis verurteilt.

Sep 202009

757443716841554a4e5a54Der geneigte Leser stelle sich vor, es müßte im Internet ein amtliches Register aufgeführt werden, in dem jedes Urteil der BRD- Richter aufgelistet wäre. Weiterlesen »

oder: Wieviel Rechtsstaat verträgt die BRD überhaupt noch ?

“Die Menschen sind grob in drei Kategorien einzuteilen: Die wenigen, die dafür sorgen, daß etwas geschieht, die vielen, die zuschauen, wie etwas geschieht und die überwältigende Mehrheit, die keine Ahnung hat, was überhaupt geschieht.” – Karl Weihofer -

Aufgrund vielfacher Unklarheiten haben wir uns um eine Nachrecherche bemüht und es hat sich dabei folgendes Ergebnis ergeben:

Für dieses Verfahren gelten die Gerichtsordnungen und Gesetzesteile in der Fassung Dez. 2007. Danach ist es unabdingbar, aktive gesetzlicher Richter im Sinne des Gesetzes aus der Vorgabe des GG aus den Artikeln 92 bis 103, können nur ihr Richteramt rechtsfähig wahrnehmen, sind die Grundvorrausetzungen am Tage des Geschehens, eingehalten. Dazu gehört die unabdingbare Vorraussetzung der Gültigkeit eines Geschäftsverteilungsplanes, der für ein Jahr zu gelten hat, im Original ausliegen muß und für Jedermann zugänglich ist. Dieser darf maximal zweimal im Jahr angepasst werden. Hieraus muß jeder Richter mit entsprechender Zuweisung, für Jedermann erkennbar sein.

Steht ein Richter nicht in der Liste oder ist diese ungültig, so haben alle Richter keine rechtliche Befugnis, Recht zu sprechen und es kann keine Prozesseröffnung erfolgen, bis hier Abhilfe geschaffen ist.

Auch kann nach dem zu dem hier vorliegendem Zeitpunkt und den zeitlich gültigen Rechtsvorschriften kein Richter das Verlangen nach Protokollführung verweigern.

Und es darf auch kein Richter einen Misstrauensantrag zu diesem hier zur Disposition stehenden Zeitpunkt des Geschehens, ein Misstrauensantrag in eigener Regie entscheiden.

Außerdem darf er das Anrufen des Amtsgerichtsdirektors zur Feststellung der Grundlage der Stellung der Gültigkeit, also des rechtlichen Richters, nicht verweigern resp. eine eidesstattliche Versicherung ablegen, rechtlicher Richter im Sinne des gültigen GVP, sein.

Frau Vauth hat zu keinem Zeitpunkt Abhilfe geschaffen und den Umstand der Prüfung aus Eitelkeit verweigert. Und sie hat sich in ihrer Funktion als Richterin dem Gericht und dem Souverän gegenüber, in dessen Gesetzesdienstes Sie zu stehen vorgibt, ehrverletzt und sich durch obszöne Gesten, hervorgetan.

Alles in Allem hat dazu geführt, daß kein rechtliches Verfahren, noch rechtliches Gehör stattgefunden hat und somit keine Verfahren eröffnet werden konnte, das den Gesetzen genügt. In Folge ist ein Versäumnisurteil und sind alle folgenden Verfahren von vornherein nichtig. So die Gesetzeslage.

Das Verweigern des BVerFG hier nun Abhilfe zu schaffen und das AG und das LG Flensburg inkl. der Staatsanwaltschaft nun in Ihre Schranken zu weisen und dem Recht wieder zum Recht zu verhelfen, verschanzt es sich hinter einer Gerichtsverordnungsmöglichkeit, kein Recht sprechen zu wollen.

Das ist deshalb Rechtsbeugung, da diese Möglichkeit nur geschaffen wurde für Fälle, die im Voraus zu erkennen, keine Aussicht auf Erfolg haben. Die Pflicht des Gerichtes aus Artikel 100 (Normenkontrollklage) gebietet jedoch bei Offensichtlichkeit, hier lenkend einzugreifen und die Verfahren zu Rügen und an die Vorinstanz zurück zu geben mit der Aufforderung, hier die Rechtslage neu anzugehen.

Das die Staatsanwaltschaft Flensburg, hier federführend durch den Staatsanwaltschaft Herr Gosch, sich nun verweigert, einem Strafbegehren nach Artikel 339 STGB nachzukommen, was hier eindeutig greift, sowie seiner Pflichtaufgabe als Staatsanwaltschaft zu genügen, die Aufrechterhaltung von Gesetzen und deren Missbrauch, wie Verstoß zu ahnden, und nach der Möglichkeit mangels „öffentlichen Interesses“ als Allheilmittel nun selbst Rechtsbeugung zu betreiben, da gerade diese Aussage nun völlig daneben ist, eher von einem gesteigerten öffentlichen Interesse auszugehen ist, zeigt dieser Gesamtvorgang einmal mehr, wie verkommen die BRD insgesamt sich heute präsentiert.

Aufgrund der Tatsache, daß hier nun alle Ebenen in Form der Bildung einer „kriminellen Vereinigung“ sich zusammen rotten, um das Recht zu beugen und dem Souverän aus Zweckdienlichkeit Rechte vorzuenthalten, weist auf ein gestörtes Staatsverständis- und Rechtsverständnis hin. Da die Justiz jedoch entgegen der grundgesetzlichen Vorgabe eben nicht unabhängig ist, handelt sie hier im übergeordneten Verwaltungsinteresse um die Politverwaltungsstrukturen zu sichern und Kritiken zu verhindern. Das wiederum sind letztendlich „faschistoide Methoden“ zur Aufrechterhaltung von Machtvorgaben, die im Interesse der BRD-Politverwaltungsdiktatur liegen mögen, jedoch mit dem Eid, dem Souverän zu dienen und Schaden von ihm fernzuhalten, nicht in Übereinstimmung stehen. Und schon gar nicht mit dem Demokratiegebot aus dem Grundgesetz. Deshalb greift spätestens an dieser Stelle der Auftrag zur Widerstandspflicht aus Artikel 20 Abs. 4 und seinen Rechtskommentaren.

Quellennachweis:
http://www.onlinezeitung24.de/article/2053

..oder wie das BVerFG selbst kriminell wird

Postanschrift der Täter: Dienstgebäude: Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe, Tel. 0721/9101-0 Fax: 0721/9101-382

Mit Schreiben vom 29.07.2009 AZ 2 BvR 480/08 ruft das BVerFG durch Mitteilung des Amtsinspektors Ankelmann, zum Widerstand auf! Es stützt sich dabei auf rechtswidrige Anwendung von Paragrafen aus § 93a BVerfGG in der Fassung vom 11.08.1993 (BGBl I „. 1473) nach der das BVerFG, sich nach Gutdünken mit dem Recht beschäftigen zu können scheint und vorsätzlichen Betrug anderer Gerichte, hier meint, zudeckeln zu können.

Die Täter dieser höchstrichterlichen Amtsanmaßung und Schädigung des „nationalen Interesse sowie des inneren Friedens“ der Republik, was für sich schon einen Straftatbestand darstellt und die Entscheidung rechtsunfähig macht, da lt. BGH Gesetze und Verordnungen, die gegen das GG verstoßen, von vornherein nichtig sind, bezeugen hier ein gestörtes Rechts- und Staatsverständnis und schrecken auch vor der Inkraftsetzung des Artikels 20 Abs. 4 nicht zurück. Denn das vorsätzliche Schützen „rechtsbeugender Richter“ stellt für sich einen „kriminellen Akt“ dar und läßt die „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ vermuten.

Als Täter des BVerFG ohne Unterschrift weisen sich aus als die Herren Osterloh, Mellinghoff und Gerhard.

Sie decken die vorsätzliche Rechtsbeugung des AG/LG Flensburg ab und decken die Amtsmißbräuchlichkeit als „vorsätzlich kriminellen Akt“ der beteiligten Richter, ausgehend von der Jungrichterin Frau Vauth, die es fertig brachte gegen die Gerichtsordnungen und Gesetze dahingehend zu verstoßen, daß Sie sich 1. weigerte ihren rechtlichen Nachweis zu erbringen, da dem Gericht kein gültiger Geschäftsverteilungsplan vorlag, der zu diesem Zeitpunkt unumgänglich war, um überhaupt ein rechtsfähiges Verfahren zu begründen.

Diese Weigerung sowie das Hinzurufen des AG-Direktors Herrn Wüstefeld zur Legitimierung von Frau Vauth, lehnte diese ab. Dann weigerte Sie sich dem beantragten Rechtsanspruch der Protokollführung nach zu kommen. Der darauf hin erfolgte Misstrauensantrag wurde dann rechtsbeugend von Ihr selbst beschieden und zurückgewiesen. Darauf hin war der Prozeß vor Eröffnung geplatzt.

Sie hat es dennoch zu Ende gebracht und gegen die Tatsachen dann ein Versäumnisurteil erlassen. Widersprüche wurden unterlaufen und entgegen den Vorschriften zur Normenkontrollklage, das Verfahren bis hin zur rechtswidrigen Erpressung einer EV mit HB, weiterverfolgt.

Diese kriminelle Amtsführung wurden genehmigt, bestätigt und mitgetragen vom AG-Direktor Wüstefeld, dem stellvertretenden AG-Direktor Herr Kleinschmidt, alle anderen Richter des AG Flensburg, die zwischenzeitlich in Aufsplittung der Vorkommnisse damit beschäftigt wurden und sich den Teufel um die Gesetze kümmerten und nach Zweckdienlichkeit verfuhren sowie in Folge der LG-Präsidenten Flensburg Herr W., inkl. der Staatsanwaltschaften Flensburg, Stuttgart, Hamburg etc., die sich alle weigerten die Gesetze der BRD ordnungsgemäß anzuwenden.

Sieht man nun diesen Gesamtvorgang bis hin zur Ablehnung der Täter aus dem BVerFG Herr Osterloh, Mellinghoff, Gerhard und auch Amtsinspektor Ankelmann, so greift Artikel 20 Abs. 4 Widerstandsrecht, nach der, sind alle gerichtlichen Möglichkeiten erschöpft, dieses zur Anwendung kommt. Denn lt. Rechtskommentaren Beck u. A., besteht lt. BVerFG aus dem Jahre 1970 eine Widerstandspflicht, will Jemand das Recht und in Folge die Demokratie abschaffen. Das ist hier gegeben. Und wird das dann durch die Machtstellen einer vermeintlichen Anonymität von Behördenteilen bewirkt, unabhängig einer Einzelperson aufgrund der geänderten Strukturen einer anonymen Technokratie, so tragen die Verantwortung die Behördenleiter resp. die verantwortlichen Täter im Zusammenhang der Privathaftung aus dem Beamtenrecht im Wechselwirkung aufgrund des Rechtes des Souveräns zur legalen Entsorgung von Despoten.

Mit diesem Hintergrund muß der Souverän ermuntert werden, sich diesen Richtern zu verweigern und sich Ihrer anzunehmen, wo man Ihrer habhaft werden kann.

Denn es gilt, rettet Deutschland vor diesen Rechtstätern, rettet das Staatsrecht, den Rechtsstaat und kämpft für die Freiheit. Denn im Ergebnis ist das die Rückkehr zur Nazi-Diktatur und eines „faschistoiden Lenkungsansatzes“

Aufgrund der fehlenden rechtsfähigen Unterschriften, wurde dieser Vorgang dem BVerFG in Vertretung von Herrn Amtsinspektor Ankelmann am 30.07.2009 als illegale und rechtsunfähige Zustellung, wieder zurückgegeben.

Quellennachweis:
http://www.onlinezeitung24.de/article/2045

Die TV-Moderatorin und Autorin Eva Herman hat gegen den Axel-Springer-Verlag vor dem Oberlandesgericht Köln einen Sieg errungen.

Der Verlag darf Herman nicht weiter falsch zitieren, sie habe den Nationalsozialismus in Teilen – in Bezug auf „die Wertschätzung der Mutter“ – gutgeheißen, entschied das OLG am Dienstag. Die Ex-„Tagesschau“-Sprecherin sah sich mit dem Zitat als Sympathisantin der NS-Familienpolitik verunglimpft und hatte auf Unterlassung und Zahlung einer Geldentschädigung geklagt. Weiterlesen »

Sep 192009

Kurt Tucholsky hat es vor der deutschen Justiz gegraut (man lese nur sein Gedicht “Zu einigen dieser Prozesse“) und der österreichische Essayist Karl Kraus meinte gar: Von all den Worten die ich ersonnen, “möge eins nur den Flug ins Weite nehmen…: das Wort von den Deutschen als dem Volk der Richter und Henker!” (Die deutsche Schmach, Mai 1908). Weiterlesen »

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