von Georg Erber
Schaut man unter Wikipedia diesen Begriff nach, dann findet sich im Folgenden: “Der Begriff Souveränität (v. frz. souveraineté, aus lat. superanus, ‘darüber befindlich’, ‘überlegen’) bezeichnet in der Rechtswissenschaft die Fähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person zu ausschließlicher rechtlicher Selbstbestimmung. Diese Selbstbestimmungsfähigkeit wird durch Eigenständigkeit und Unabhängigkeit des Rechtssubjektes gekennzeichnet und grenzt sich so vom Zustand der Fremdbestimmung ab. In der Politikwissenschaft versteht man darunter die Eigenschaft einer Institution, innerhalb eines politischen Ordnungsrahmens einziger Ausgangspunkt der gesamten Staatsgewalt zu sein. Geprägt wurde der Begriff im 16. Jahrhundert durch die Absolutismuslehre des französischen Staatsphilosophen Jean Bodin.” In einer Krise der Staatsfinanzen wie derzeit schon in Island oder Griechenland verliert der jeweilige Staat de facto seine Souveränität, da er gegenüber den Gläubigern aus anderen Staaten seine rechtliche Selbstbestimmung nicht mehr ausüben kann. Er ist durch nach internationalem Recht bindende Verträge gebunden.
