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	<title>Der BRD Schwindel &#187; Urteil</title>
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	<description>Wie das &#34;Personal&#34; in der BRD &#34;verschaukelt&#34; wird</description>
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		<title>Die völkerrechtliche Situation des Deutschen Reiches und der BRD</title>
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		<pubDate>Fri, 13 Aug 2010 06:05:48 +0000</pubDate>
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			<content:encoded><![CDATA[<p class="syndicated-attribution"><em>RSS via <a href="http://www.terra-germania.info/die-volkerrechtliche-situation-des-deutschen-reiches-und-der-brd-quelle-auszug-das-gegenteil-ist-wahrjuergenjuergenson-pdfdie-verzwickte-situation-hat-volkerrechtlich-betrachtliche-folgen-zunach">terra-germania</a></em></p>
<p>Lesezeit: 4 &#8211; 6 Minuten</p>
<p style="text-align: justify;"><strong><a href="http://rss-server.net/wp-content/img/das-gegenteil-ist-wahr2.jpg"><img class="alignleft size-full wp-image-111185" style="margin: 10px;" title="das-gegenteil-ist-wahr2" src="http://rss-server.net/wp-content/img/das-gegenteil-ist-wahr2.jpg" alt="" width="90" height="159" /></a></strong></p>
<p><span id="more-18220"></span></p>
<address style="text-align: justify;">Quelle Auszug: <a href="http://www.xinos.net/app/download/1486512912/das_Gegenteil_ist_wahr+juergen+Juergenson.pdf?t=1278574165" >das Gegenteil ist wahr+juergen+Juergenson.pdf</a></address>
<p style="text-align: justify;">Die verzwickte Situation hat v&#246;lkerrechtlich betr&#228;chtliche Folgen:</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Zun&#228;chst einmal ist der Status der au&#223;erhalb Europas operierenden Kr&#228;fte nicht der einer Exilregierung, da <a href="http://www.terra-germania.info/dr/neuschwabenland">Neuschwabenland</a> ab 1938 ein v&#246;lkerrechtlich vollwertiger Teil des Deutschen Reiches war, der jedoch nie besetzt oder besiegt werden konnte</strong>, wie selbst der „Spiegel” eingesteht (siehe Zitat S. 189f).</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Die <a href="http://www.terra-germania.info/dr/3-reich/geheimbasen/kontakte-info-briefe-aus-den-basen-aus-den-blogartikeln">&#252;berlebenden Kampfverb&#228;nde</a> sind also regul&#228;re Kampftruppen in einem regul&#228;ren Krieg</strong><br />
(dem Zweiten Weltkrieg) und keine „Piraten” oder „Aufst&#228;ndische” o.&#228;.. Dieser Umstand hat drei wichtige Punkte zur Folge, die auch nur dadurch verst&#228;ndlich werden (und ansonsten absurd w&#228;ren), n&#228;mlich:</p>
<blockquote style="text-align: justify;"><p><strong>Da&#223;</strong> bis heute kein Friedensvertrag geschlossen wurde, auch nicht nach der „Wiedervereinigung”. Noch nicht einmal im Ansatz wurde dar&#252;ber geredet, und die BRD-Volksvertreter „vergessen” das Thema auch permanent, obwohl es eigentlich ihr Job w&#228;re, endlich mal einen offiziellen Frieden f&#252;r Deutschland zu schaffen, so wie ihn Japan oder Osterreich schon lange haben. Dadurch befindet sich Deutschland v&#246;lkerrechtlich nach wie vor im Krieg mit den Alliierten – jetzt wissen wir auch, warum. Der Waffenstillstand vom 08. Mai 1945 wurde durch die Invasion unter Admiral Byrd 1947 gebrochen und damit aufgehoben.</p>
</blockquote>
<blockquote style="text-align: justify;"><p><strong>Da&#223;</strong> das Deutsche Reich offiziell weiter existiert, weil das Deutsche Reich selbst nie kapituliert hat. Am 8. Mai 1945 kapitulierte nur die Deutsche Wehrmacht (soweit noch unter D&#246;nitz’ Kommando) — ein Umstand, auf den Admiral D&#246;nitz seinerzeit ausdr&#252;cklich hingewiesen hat. In einem Brief vom Juli 1945 hat er klargestellt, da&#223; er als Oberbefehlshaber der Wehrmacht, wozu er am 1. Mai von Hitler ernannt worden war, f&#252;r diese kapituliert habe. Die Reichsregierung, zu deren Vorsitzenden er ebenfalls ernannt worden war, hat jedoch weiter existiert und war lediglich handlungsunf&#228;hig, bis sie dann von den Alliierten aufgel&#246;st wurde. Dieser Sachverhalt wurde auch vom Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen best&#228;tigt. Dort hei&#223;t es: „ Der deutsche Staat ist weder mit der Kapitulation seiner Streitkr&#228;fte, der Aufl&#246;sung der letzten Reichsregierung im Mai 1945 noch durch die Inanspruchnahme der ,obersten Gewalt in Bezug auf Deutschland’, einschlie&#223;lich aller Befugnisse der deutschen Staatsgewalt, durch die vier Hauptsiegerm&#228;chte am 5. Juni 1945 (vgl. Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland, Erg&#228;nznugsblatt Nr.1, S.7ff) v&#246;lkerrechtlich erloschen.” (Urteil on 1987, siehe Fu&#223;note) Und am 31.7.1973: „Das Grundgesetz geht davon aus, da&#223; das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 &#252;berdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Aus&#252;bung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupations-m&#228;chte, noch sp&#228;ter untergegangen ist. Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsf&#228;higkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsf&#228;hig. (..) Mit der Errichtung der BRD wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegr&#252;ndet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert. Die BRD ist also nicht ” Rechtsnachfolger” des Deutschen Reiches.”</p>
</blockquote>
<blockquote style="text-align: justify;"><p><strong>Das</strong> mu&#223; auch nach dem V&#246;lkerrecht so sein, denn ein Staat kann nach einem Krieg nur erl&#246;schen durch Annexion oder durch Neuregelung in einem Friedensvertrag.<br />
Beides hat nie stattgefunden (die Alliierten haben in der sog. „Berliner Erkl&#228;rung” 1945 ausdr&#252;cklich befunden:<br />
„Die &#220;bernahme zu den vorstehend genannten Zwecken der besagten Regierungsgewalt und Befugnisse bewirkt nicht die Annektierung Deutschlands”). Nicht einmal die Ostgebiete sind jemals annektiert worden, sondern ausdr&#252;cklich unter polnische bzw. russische Verwaltung gestellt worden. 3. Da&#223; die Feindstaatenklauseln der UNO-Charta (Artikel 53 und 107), die den Alliierten bis heute erlauben, auch ohne Erm&#228;chtigung durch den Sicherheitsrat „Zwangsma&#223;nahmen” gegen Feindstaaten zu ergreifen, immer noch nicht au&#223;er Kraft gesetzt wurden (es gibt zwar eine Resolution, die sie als „obsolet” bezeichnet – g&#252;ltig sind sie aber doch). Die UNO hat sich aus dem Atlantikpakt, dem britsch-amerikanischen B&#252;ndnis gegen Deutschland, entwickelt und das Deutsche Reich zum „Feindstaat” erkl&#228;rt.</p>
<p style="text-align: justify;">Diesem Sachverhalt sind sogar die Menschenrechte untergeordnet, denn in dem entsprechenden Artikel 29 der UNO-Menschenrchtskonvention hei&#223;t es ausdr&#252;cklich in Absatz 3: „Diese Rechte und Freiheiten d&#252;rfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grunds&#228;tzen der Vereinten Nationen ausge&#252;bt werden.” Das gilt f&#252;r alle UNO-Mitglieder, also auch f&#252;r die BRD. Das ist nur scheinbar paradox, sofern man nichts von der Existenz des Deutschen Reiches au&#223;erhalb des BRD-Territoriums wei&#223;. Die BRD ist als Besatzungsinstrument der Alliierten zur Feindschaft gegen das Deutsche Reich verpflichtet, sogar unter Aussetzung der Menschenrechte. Daher kann und darf sie auch nicht dessen Rechtsnachfolger sein und zahlt logischerweise auch keine Reparationen, sondern „freiwillige Wiedergutmachungen”, was v&#246;lkerrechtlich durchaus einen Unterschied macht.</p>
</blockquote>
<p class="syndicated-attribution">
<hr />
<h5>Quelle und Copyright: <a href="http://www.terra-germania.info/die-volkerrechtliche-situation-des-deutschen-reiches-und-der-brd-quelle-auszug-das-gegenteil-ist-wahrjuergenjuergenson-pdfdie-verzwickte-situation-hat-volkerrechtlich-betrachtliche-folgen-zunach">terra-germania</a> &#8211; Verteiler: <a href="http://www.rss-server.net/feed/">RSS-Server Netzwerk</a></h5></p>
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		<title>Sonderrechte für Muslime – Vom Arbeitsplatz bis zur Witwenrente</title>
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		<pubDate>Sun, 18 Jul 2010 10:48:40 +0000</pubDate>
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			<content:encoded><![CDATA[<p class="syndicated-attribution"><em>RSS via <a href="http://www.nworesist.de/sonderrechte-fur-muslime-%E2%80%93-vom-arbeitsplatz-bis-zur-witwenrente/">N.W.O RESIST</a></em></p>
<p>Lesezeit: 12 &#8211; 20 Minuten</p>
<p style="text-align: justify;">Alle Menschen sind gleich. Der Gleichheits- und  Gleichbehandlungsgrundsatz ist einer der wichtigsten Rechtsgrunds&#228;tze  westlicher Demokratien. So haben wir es zumindest fr&#252;her einmal gelernt.  Inzwischen gibt es ihn nicht mehr. Jedenfalls gibt es Sonderrechte –  beispielsweise f&#252;r Mitb&#252;rger muslimischen Glaubens. Und zwar vom  Arbeitsplatz bis zur Witwenrente.</p>
<p style="text-align: justify;">In Deutschland genie&#223;en Moslems besonderen Rechtsschutz, die in der  hierzulande verbotenen Vielehe leben. Der Wissenschaftliche Dienst des  Deutschen Bundestages hat sich n&#228;mlich 2008 im Auftrag der  Bundestagsabgeordneten mit der Frage der Vereinbarkeit der islamischen  Scharia und deutscher Gesetze befasst. Und er hat f&#252;r die Abgeordneten  ein Faltblatt erarbeitet, das den bezeichnenden Titel tr&#228;gt »Die  Anwendung der Scharia in Deutschland«. Dort erfahren wir: »In  Deutschland k&#246;nnen Vorschriften der Scharia nach dem deutschen  Internationalen Privatrecht (IPR) zur Anwendung kommen.« Man geht  zun&#228;chst einmal von der Gleichwertigkeit aller Rechtsordnungen der Welt  aus. Und zur islamischen Vielehe (Polygamie) hei&#223;t es dort f&#252;r die  Bundestagsabgeordneten schwarz auf wei&#223;:</p>
<blockquote><p><span id="more-16371"></span></p>
<p style="text-align: justify;">»Nach der Scharia ist die  Mehrehe mit bis zu vier Frauen erlaubt. In Deutschland ist es verboten,  eine Mehrehe zu schlie&#223;en. Im Sozialrecht ist sie insofern anerkannt,  als eine im Ausland wirksam geschlossene Mehrehe Anspr&#252;che mehrerer  Ehegatten auf Witwenrente oder Witwerrente nach dem Sozialgesetzbuch  begr&#252;ndet.«</p>
</blockquote>
<p style="text-align: justify;">Ein in einem islamischen Land mit mehreren Frauen verheirateter Mann  kann somit in Deutschland damit rechnen, dass alle seine Frauen nach  seinem Ableben eine Witwenrente bekommen. Die F&#252;rsorgepflicht des  deutschen Steuerzahlers ist eben inzwischen multikulturell. Umgekehrt  haben die Geliebten eines deutschen Ehemannes allerdings auch weiterhin  keinen Anspruch auf Witwenrente nach dem Ableben des Mannes. Im April  2008 erfuhren auch die britichen Leser aus der Zeitung, wie &#252;ppig die  Gelder f&#252;r verbotenerweise in Vielehe verheiratete Molems in ihrem Land  aus den Steuert&#246;pfen sprudeln: f&#252;r jede weitere Frau hat ein Moslem in  Gro&#223;britannien Anspruch auf zus&#228;tzliche staatliche Finanzf&#246;rderung.  Ethnische Briten, die diese Rechte nicht haben, kamen da ins Staunen.</p>
<p style="text-align: justify;">Wo die Ungleichheit der Menschen staatlich gef&#246;rdert wird, da ziehen  private Unternehmen nach; Beispiel Deutsche Bank:</p>
<p style="text-align: justify;"><a href="http://www.nworesist.de/wp-content/images/RTEmagicC_justiz1.jpg.jpg"><img class="alignleft" style="margin: 10px;" title="RTEmagicC_justiz1.jpg" src="http://www.nworesist.de/wp-content/images/RTEmagicC_justiz1.jpg.jpg" alt="" width="300" height="224" /></a>In nunmehr 37 Filialen der  Deutschen Bank, die “Bankamiz” (T&#252;rkisch f&#252;r “unsere Bank”) hei&#223;en,  spricht man T&#252;rkisch, serviert ges&#252;&#223;ten Tee anstelle von Kaffee und  findet es v&#246;llig normal, wenn tief verschleierte Frauen vor dem Schalter  stehen. Von L&#252;beck &#252;ber Berlin, K&#246;ln und Remscheid, Krefeld, Frankfurt  und Offenbach bis Stuttgart gab es 2008 immer mehr t&#252;rkischsprachige  Filialen der Deutschen Bank, die sich auf die angeblichen  Verst&#228;ndigungsschwierigkeiten der Mitb&#252;rger aus dem t&#252;rkischen  Kulturkreis einstellen. Was als Versuch begann, l&#228;uft mittlerweile so  erfolgreich, dass es ausgebaut werden soll. (Quelle: F.A.Z., 03.04.2008,  Nr. 78 / Seite 52, Deutsche Bank ist in Offenbach “Bankamiz” – nur f&#252;r  Abonnenten im Internet). Zu den Angeboten geh&#246;ren unter anderem f&#252;nf  geb&#252;hrenfreie &#220;berweisungen im Jahr in die T&#252;rkei. Da k&#246;nnen ethnische  Deutsche, die nicht die t&#252;rkische Sprache sprechen, nur ungl&#228;ubig  staunen. Denn sie m&#252;ssen f&#252;r &#220;berweisungen in die T&#252;rkei in den Filialen  der Deutschen Bank zahlen… Warum also die deutsche Sprache erlernen?  Die deutsche Wirtschaft stellt sich doch fl&#228;chendeckend auf m&#246;gliche  Verst&#228;ndigungsschwierigkeiten ein und belohnt diese noch mit kostenlosen  Auslands&#252;berweisungen. Andere Banken machten sich in Europa 2008  Gedanken dar&#252;ber, was man tun kann, um Muslime um Himmels willen nicht  zu “beleidigen” – und schaffen die Sparschweine ab.</p>
<p style="text-align: justify;">Auch im Arbeitsleben gab es 2008 interessante Entwicklungen. Manchmal  hat man einfach Lust auf Urlaub. Was aber machen, wenn der Chef keinen  Urlaub gew&#228;hrt – einfach eigenm&#228;chtig handeln und den Urlaub antreten?  Vorsicht: Ein eigenm&#228;chtiger Urlaubsantritt stellt grunds&#228;tzlich einen  Grund f&#252;r eine fristlose K&#252;ndigung dar (BAG, 22.1.1998, 2 ABR 19/97, NZA  1998, 708). Das gilt auch f&#252;r den Fall, dass man den Urlaub  eigenm&#228;chtig verl&#228;ngert. So wurde einer Frau Anfang 2008 fristlos  gek&#252;ndigt, die den urspr&#252;nglich f&#252;r zwei Wochen genehmigten Urlaub in  ihrem Heimatland um zwei weitere Wochen &#252;berzogen hatte. Ihr Vater habe  einen Schlaganfall erlitten und kurze Zeit sp&#228;ter sei die Tochter krank  und reiseunf&#228;hig geworden. Das alles interessierte die Richter nicht –  die K&#252;ndigung war wirksam. Ein Fachanwalt f&#252;r Arbeitsrecht mahnt deshalb  im Internet: »Auf keinen Fall sollten Sie den Urlaub eigenm&#228;chtig  antreten! Das gleiche gilt, wenn Ihr Arbeitgeber den bereits genehmigten  Urlaub kurz vor dessen Antritt widerruft.«</p>
<p style="text-align: justify;">Eine Urlaubsreise mal eben so zum Papst nach Rom? Das geht also nicht  – wenn es der Arbeitgeber nicht will. Nun gibt es den  Gleichheitsgrundsatz. Und das Recht sollte eigentlich f&#252;r alle Menschen  gleich sein. Jeder sollte in einem Rechtsstaat erwarten d&#252;rfen, genauso  wie ein anderer in einem vergleichbaren Fall behandelt zu werden. Das  Gleichbehandlungsgebot soll ja ungerechtfertigte Benachteiligungen aus  Gr&#252;nden der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der  Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der  sexuellen Identit&#228;t verhindern oder beseitigen.</p>
<p style="text-align: justify;">Halten wir fest: Man darf also als Christ nicht  einfach so Ostern oder Weihnachten nach Rom fahren, wenn es der  Arbeitgeber nicht will. Umgekehrt ist es allerdings anders. Man kann  n&#228;mlich einem Muslim nicht fristlos k&#252;ndigen, wenn der Arbeitgeber sein  Einverst&#228;ndnis zu einer Pilgerfahrt nach Mekka verweigert hat. Das  Arbeitsgericht K&#246;ln teilte am 3. November 2008 mit: »Keine fristlose  K&#252;ndigung einer bei der Stadt K&#246;ln besch&#228;ftigten Busbegleiterin, die  gl&#228;ubige und praktizierende Muslima ist, wegen Teilnahme an einer  Pilgerreise nach Mekka trotz verweigerter Urlaubserteilung. Obwohl nicht  genehmigter und gleichwohl eigenm&#228;chtig angetretener Urlaub an sich  geeignet ist, einen wichtigen Grund f&#252;r eine fristlose K&#252;ndigung  abzugeben, f&#252;hrte die erforderliche Interessenabw&#228;gung hier zur  Unwirksamkeit der K&#252;ndigung.« Die Muslima arbeitete als Betreuerin  schwerbehinderter Kinder bei Schulbusfahrten. Und Urlaub, so musste ihr  als Arbeitnehmerin in der schulischen Einrichtung klar sein, konnte sie  nur w&#228;hrend der Schulferien nehmen. F&#252;r eine Muslima ist das allerdings  eine besondere H&#228;rte. Und es hat vor Gericht in Deutschland keinen  Bestand, wenn sie einfach so den Urlaub antritt und der Arbeitgeber ihr  dann k&#252;ndigt (Quelle: Arbeitsgericht K&#246;ln, Urteil Az. 17 Ca 51/08). Ein  Urlaub einer Behinderten-Betreuerin f&#252;r eine islamische  Mekka-Pilgerfahrt verdient somit in Deutschland besonderen Rechtsschutz.  Und die behinderten Kinder m&#252;ssen R&#252;cksicht auf die privaten Interessen  der Muslima nehmen.</p>
<p style="text-align: justify;">Diese wachsende Rechtsungleichheit gibt es inzwischen &#252;berall in Europa.  Seit  September 2008 etwa m&#252;ssen muslimische Anw&#228;lte in den  Niederlanden nicht mehr – wie bislang &#252;berall in Europa &#252;blich –  aufstehen, wenn Richter in den Gerichtsaal einziehen. Diese  Respektsbekundung kann man muslimischen Anw&#228;lten nicht l&#228;nger zumuten,  das beleidigt ihren islamischen Glauben. Geklagt hatte der muslimische  Anwalt Mohammed Enait – und er hat Recht bekommen.</p>
<p style="text-align: justify;">In Gro&#223;britannien m&#252;ssen Polizisten, die mit Suchhunden etwa in der  Wohnung eines Verd&#228;chtigen nach Rauschgift fahnden, seit 2008 bei  muslimischen Tatverd&#228;chtigen besonderen Anweisungen folgen: die Hunde  bekommen vor dem Betreten der Wohnung Schuhe angezogen – und die  Polizisten m&#252;ssen ihre Schuhe ausziehen. Das alles dient der R&#252;cksicht  auf die Befindlichkeiten der Mitb&#252;rger aus dem islamischen Kulturkreis.  Bei ethnischen Briten m&#252;ssen die Polizisten nat&#252;rlich auch weiterhin  keine R&#252;cksichten nehmen.</p>
<p style="text-align: justify;">In Gro&#223;britannien d&#252;rfen sich muslimische Angestellte seit 2008 sogar  weigern, Christen eine Bibel zu verkaufen. Christen d&#252;rfen sich  allerdings nicht weigern, Muslimen den Koran zu verkaufen. Der Grund:  die Bibel ist aus islamischer Sicht ein »unreines Buch«, der Koran aus  der Sicht der Christen aber ein heiliges Buch. Das akzeptiert auch die  Rechtsprechung.</p>
<p style="text-align: justify;">&#220;berall im westlichen Kulturkreis findet auch im weniger bekleideten  Zustand der Menschen eine erstaunliche Ver&#228;nderung statt: im Schwimmbad.  Vor wenigen Jahren noch galt es als selbstverst&#228;ndlich, dass Frauen im  Schwimmbad einen Badeanzug oder einen Bikini tragen. Nur an den Str&#228;nden  oder in einigen &#246;ffentlichen Parks war »oben ohne« gestattet. In  Australien wird »oben ohne« an Str&#228;nden demn&#228;chst m&#246;glicherweise  verboten – den zugewanderten oder urlaubenden Muslimen zuliebe. Die  k&#246;nnten n&#228;mlich durch den Anblick weiblicher Br&#252;ste erregt oder gar  »beleidigt« werden. Und w&#228;hrend &#252;berall in mit Steuergeldern  finanzierten &#246;ffentlichen Schwimmb&#228;dern Schwimmzeiten nur f&#252;r Muslime  eingef&#252;hrt werden, regt sich kaum noch &#246;ffentlicher Protest, wenn  Nicht-Muslime w&#228;hrend der islamischen Schwimmzeiten einfach vor die T&#252;r  gesetzt werden. W&#228;hrend »oben ohne« vielleicht schon bald verboten wird,  f&#252;hren wir eine neue islamische Badekleidung ein: den Burkini. In  Berlin d&#252;rfen Frauen jetzt komplett verh&#252;llt ins Schwimmbad. Das soll  angeblich der Integration dienen. Zuvor hatten in Schweden zwei Muslimas  vor Gericht umgerechnet jeweils 3.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen  bekommen, weil man sie in einem &#246;ffentlichen Schwimmbad nicht im  Ganzk&#246;rper-Stoffk&#228;fig ins Wasser lassen wollte. Das sei  »diskriminierend«, befanden die Richter im Juni 2008. Das Urteil hat  sich schnell herumgesprochen – bis nach Berlin.</p>
<p style="text-align: justify;">&#220;ber eine ganz besondere Rechtsungleichheit sollte man besser nicht  zu laut sprechen. Es kommt vor allem bei den Ordnungs&#228;mtern nicht gut  an. In immer mehr europ&#228;ischen St&#228;dten weisen die Leiter der  Ordnungs&#228;mter inzwischen ihre Mitarbeiter an, in mehrheitlich  islamischen Stadtvierteln nach M&#246;glichkeit bei Ordnungswidrigkeiten  einfach wegzuschauen. Der &#196;rger, den per Mobiltelefon herbeigerufene  Verwandte schnell etwa bei einem Strafmandat provozieren k&#246;nnen, stehe  in keinem Verh&#228;ltnis zum Schutze der Rechtsg&#252;ter. Die britische Stadt  Bury war die erste europ&#228;ische Stadt, die Muslimen deshalb ganz  offiziell das Falschparken etwa im Umfeld einer Moschee gestattet hat.  Christen, die vor dem Kirchgang nach einem Parkplatz suchen, k&#246;nnen  davon nur tr&#228;umen. Aber das ist eben typisch f&#252;r die Entwicklung der  Rechtsunsicherheit, die eines klar erkennen l&#228;&#223;t: Sonderrechte f&#252;r  Muslime.</p>
<p style="text-align: justify;">Nicht erst seit 2008 kennen wir ein anderes Sonderrecht f&#252;r diese  Mitb&#252;rger: den Migrationsbonus vor Gericht. Am interessantesten war auf  diesem Gebiet eine richterliche Entscheidung aus der europ&#228;ischen  Hauptstadt Br&#252;ssel im April 2008: In immer k&#252;rzeren Abst&#228;nden greifen  junge Mitb&#252;rger aus dem islamischen Kulturkreis in Br&#252;ssel Polizisten  an. In Br&#252;ssel sind 57 Prozent der Neugeborenen Moslems und die Stadt  wird angeblich in weniger als 15 Jahren eine moslemische  Bev&#246;lkerungsmehrheit haben (wir berichteten). Viele der Abgeordneten im  Stadtparlament sind schon jetzt Moslems, die Br&#252;sseler Wohn-Quartiere  werden allm&#228;hlich deutlich zwischen Moslems und Nicht-Moslems aufgeteilt  und in den islamischen Stadtvierteln wird die islamische Kultur  verteidigt. Das gilt vor allem beim Anblick von Streifenwagen. Im April  2008 wurden im Stadtteil Anderlecht zwei Polizeifahrzeuge von Mitb&#252;rgern  aus dem islamischen Kulturkreis unter Beschuss genommen. Als die  Polizisten einen der Angreifer festzunehmen versuchten, wurden sie  zusammengeschlagen. Andere Polizisten nahmen dann einige Tatverd&#228;chtige  fest – und dann kamen viele hilfsbereite Mitb&#252;rger aus dem islamischen  Kulturkreis auf die Polizeiwache und forderten mit Hass-Tiraden auf die  Polizisten die sofortige Freilassung ihrer Gesinnungsgenossen. Die Lage  eskalierte, es drohten wieder einmal muslimische Unruhen in Br&#252;ssel, der  Busverkehr in Anderlecht wurde aus Angst vor &#220;bergriffen der  zugewanderten Mitb&#252;rger wieder einmal eingestellt. Drei der R&#228;delsf&#252;hrer  der Moslems wurden dem Haftrichter vorgef&#252;hrt. Und der entschied, jene  Moslems, die dringend tatverd&#228;chtig waren, auf Polizisten geschossen und  diese zusammen geschlagen zu haben, sofort auf freien Fu&#223; zu setzen.  Schlie&#223;lich wolle man in der europ&#228;ischen Hauptstadt keine Unruhen unter  den Mitb&#252;rgern aus dem islamischen Kulturkreis haben. Was ist da denn  schon ein versuchter Polizistenmord …? Der belgische Justizminister und  der B&#252;rgermeister von Anderlecht haben es gewagt, die Entscheidung des  Richters &#246;ffentlich zu kritisieren – ge&#228;ndert hat es nichts. Br&#252;ssel,  dessen Einwohner derzeit zu 33 Prozent islamisch sind, wird in weniger  als 15 Jahren eine islamische Stadt sein. Da muss man sich eben schon  einmal an den Zug der Zeit anpassen.</p>
<p style="text-align: justify;">Franz&#246;sische Gerichte haben uns 2008 mit einer  neuen Erkenntnis bereichert: Wenn Braut kaputt, dann Umtauschrecht. Weil  eine muslimische Braut in Lille bei der Eheschlie&#223;ung keine Jungfrau  mehr war, annullierte das Gericht die Ehe des muslimischen Paares.  Vielleicht wusste die Frau ja nicht, dass es in vielen europ&#228;ischen  Staaten inzwischen bei den gesetztlichen Krankenversicherungen ganz  normal ist, dass dort vaginale Sch&#246;nheitsoperationen f&#252;r Muslimas  bezahlt werden, damit diese bei der Eheschlie&#223;ung dem Moslem in der  ersten Nacht die Jungfr&#228;ulichkeit vort&#228;uschen k&#246;nnen, weil ihnen sonst  m&#246;glicherweise der Ehrenmord droht. F&#252;r Nicht-Muslimas gibt es solche  vom Steuerzahler finanzierten Operationen nat&#252;rlich nicht, denn die  m&#252;ssen ja schlie&#223;lich auch keinen Ehrenmord f&#252;rchten.</p>
<p style="text-align: justify;">Nun gibt es gerade im islamischen Kulturkreis Menschen, die von Ehre und  Schande andere Vorstellungen haben als ein durchschnittlicher Europ&#228;er  des 21. Jahrhunderts. Und in Norwegen gibt es seit Anfang 2008 eine  Debatte dar&#252;ber, ob Menschen aus dem islamischen Kulturkreis, die noch  einen traditionellarchaischen Ehrbegriff haben, daf&#252;r vor Gericht – etwa  bei einem »Ehrenmord« – nicht einen gr&#246;&#223;eren Strafbonus bekommen  sollten. Tor Erling Staff sitzt im norwegischen Verfassungsgerichtshof.  Er fordert ganz offiziell die »Ehrenrettung« als Milderungsgrund bei  schweren Straftaten ein. Wenn ein Mann seine Frau »nur« ermorde, weil er  seine »Ehre« damit retten und Schande von sich nehmen wolle, dann m&#252;sse  der T&#228;ter daf&#252;r mindestens zwei Jahre weniger Haft bekommen als ein  Mann, der seine Frau nicht aus Gr&#252;nden der »Ehrenrettung« ermorde. An  jenem Tag, als Erling Staff gerade mildernde Umst&#228;nde f&#252;r Ehrenm&#246;rder  einforderte, hatte in Pakistan gerade ein Vater seine Tochter mit der  Axt in St&#252;cke zerhackt – der »Ehre« halber. Er hatte die Tochter zuvor  auf der Stra&#223;e im Gespr&#228;ch mit einem Jungen gesehen, der ihm nicht  genehm war; solche »Ehrenmorde« sind im islamischen Kulturkreis ganz  »normal«. Wenn sich M&#246;rder also k&#252;nftig in Norwegen auf ihre »Ehre«  berufen und einen satten Strafnachlass bekommen werden, dann k&#246;nnen sie  sich f&#252;r die multikulturelle Initiative bei Erling Staff bedanken.</p>
<p style="text-align: justify;">Was kaum bekannt sein d&#252;rfte: Seit April 2008 gibt es in Norwegen f&#252;r  Ehren-Straft&#228;ter auch die »Ehren«-Haft. Wie in jedem Kulturkreis gibt  es auch in Norwegen Menschen, die sich an Kindern vergehen. Das hat  nichts mit einer Religion oder einem bestimmten Kulturkreis zu tun. Aber  es gibt F&#228;lle, bei denen religi&#246;se F&#252;hrer – wie etwa manche Imame –  sexuellen Missbrauch von Kindern (etwa Imam Chomeni in seinen Schriften)  decken. Dar&#252;ber hinaus gibt es F&#228;lle, bei denen Kindersch&#228;nder sich mit  Berufung auf den Islam der Strafverfolgung zu entziehen suchen. In  Norwegen gab es im April 2008 den Fall eines 59 Jahre alten Mitb&#252;rgers,  der &#252;ber viele Jahre hin seine zwei minderj&#228;hrigen T&#246;chter sexuell  missbraucht haben soll. Das allein w&#228;re schon schlimm genug, aber der  Kurde sieht sich durch die Aussagen seiner Kinder in seiner Ehre  gekr&#228;nkt – und will diese nun ermorden. Sobald er aus der  Untersuchungshaft frei ist, will er sie nach eigenem Bekunden t&#246;ten.  Denn schlie&#223;lich sei er Moslem – und ein Moslem sei ein »Rechtgl&#228;ubiger«  und k&#246;nnen nichts Unrechtes tun, nur – f&#228;lschlicherweise – unrechter  Dinge bezichtigt werden. Zudem m&#252;ssen die T&#246;chter eines muslimischen  Vaters nach seiner kulturellen Auffassung diesem immer gehorchen – und  d&#252;rfen ihn nicht unrechter Dinge bezichtigen. Weil man auf Beh&#246;rdenseite  den kulturellen Hintergrund des Mannes ernst nimmt und glaubt, dass  dieser seine T&#246;chter tats&#228;chlich »ehrenhalber« ermorden werde, sobald er  aus der U-Haft entlassen werde, lie&#223; man ihn »ehrenhalber« lieber schon  vor der Urteilsverk&#252;ndung in U-Haft – das ist schlie&#223;lich jetzt eine  »Ehrensache«.</p>
<p style="text-align: justify;">Wer diese Entwicklung in den westlichen Rechtsstaaten aufmerksam  verfolgt, dem wird auch nicht entgangen sein, dass europ&#228;ische Juristen  inzwischen ganz offiziell die Einf&#252;hrung von Teilen der islamischen  Scharia in Europa fordern – zuletzt im Dezember 2008 der Schweizer  Jura-Professor Christian Giordano. Die Entwicklung kennt eben  offenkundig dank der grenzenlosen westlichen Toleranz nur eine Richtung.  Und daran wird sich auch 2009 sicher nichts &#228;ndern. Die westlichen  Rechtsstaaten werden weiter erodieren.</p>
<p style="text-align: justify;">Es gibt auch Sonderrechte, die eigentlich keine Bev&#246;lkerungsgruppe  haben m&#246;chte – in den Niederlanden gab es 2008 etwa Ausgangssperren; und  zwar nur f&#252;r junge Marokkaner. Wegen deren Kriminalit&#228;t. Aber das w&#252;rde  eine eigene Chronik f&#252;llen …</p>
<h3 style="text-align: justify;"><a href="http://c1.websale.net/cgi/wsaffil/wsaffil.cgi?act=callshop&amp;shopid=kopp-verlag&amp;subshopid=01-aa&amp;idx=dynamic&amp;affid=237&amp;prod_index=112969"></a>»Phase 7 soll 2020 abgeschlossen sein. Dann wird der Rest der Welt  durch eineinhalb Milliarden Muslime niedergeworfen sein.« Aus dem  Masterplan der Muslimbruderschaft</h3>
<p style="text-align: justify;">Udo Ulfkotte enth&#252;llt erstmals die Methoden und Machenschaften der  islamistischen Muslimbruderschaft, die Europa seit Jahrzehnten  systematisch unterwandert und deren Ziel die Zerst&#246;rung der westlichen  Kultur ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Jeder hat von Bin Laden und Al-Qaida geh&#246;rt, doch die wenigsten wissen,  welche Organisation das eigentliche Zentrum der Islamisten ist, die mit  allen radikalen muslimischen Gruppierungen weltweit vernetzt ist: die  1928 in &#196;gypten von Hassan al-Banna gegr&#252;ndete Muslimbruderschaft. Seit  Mitte der sechziger Jahre auch in Europa t&#228;tig, wurde erst vor kurzem  ein sogenannter Masterplan von 1982 gefunden, in dem pr&#228;zise festgelegt  ist, mit welchen legalen und illegalen sowie terroristischen Mitteln die  Islamisten die westliche Kultur zerst&#246;ren und ein Kalifat errichten  wollen. Beg&#252;nstigt wird diese Entwicklung durch die »nat&#252;rliche «  Islamisierung Europas aufgrund der hohen muslimischen Geburtenrate,  mangelnde Integration hier lebender Muslime und eine falsch verstandene  Toleranz des Multikulti-Denkens.</p>
<p style="text-align: justify;">Was ist die Muslimbruderschaft? Wer sind die Drahtzieher? Welche  Organisationen geh&#246;ren dazu? Wie operieren sie? Warum erf&#228;hrt man nichts  &#252;ber diese m&#228;chtige Gruppierung? Fragen, die Udo Ulfkotte beantwortet.  Er zeigt die Entstehungsgeschichte und den Werdegang der Muslimbr&#252;der  und warum die Gefahr, die von ihnen ausgeht, vor allem in Deutschland  und Europa verkannt wird. Und er sagt, was wir tun m&#252;ssen, um dieser  Herausforderung zu begegnen.</p>
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		<title>Weiterer Offener Brief  an Frau Merkel</title>
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		<pubDate>Mon, 12 Jul 2010 06:40:02 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Sehr geehrte Frau MERKEL, ich wende mich heute in einer pers&#246;nlichen Angelegenheit an Sie als Gesch&#228;ftsf&#252;hrerin der NGO-BRD. Vor wenigen Tagen hat meine Frau Ihnen bereits geschrieben. Da ich jetzt einen ebensolchen Brief mit der Einleitung der Zwan...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="syndicated-attribution"><em>RSS via <a href="http://www.terra-germania.info/weiterer-offener-brief-an-frau-merkel">terra-germania</a></em></p>
<p>Lesezeit: 3 &#8211; 4 Minuten</p>
<p style="text-align: justify;">Sehr geehrte Frau MERKEL,</p>
<p style="text-align: justify;">ich wende mich heute in einer pers&#246;nlichen Angelegenheit an Sie als  Gesch&#228;ftsf&#252;hrerin der NGO-BRD.</p>
<p style="text-align: justify;">Vor wenigen Tagen hat meine Frau Ihnen bereits geschrieben. Da ich  jetzt einen ebensolchen Brief mit der Einleitung der Zwangsinsolvenz  erhalten habe, stellt sich das f&#252;r mich so dar, dass hier eine ganze  Familie in den finanziellen und damit b&#252;rgerlichen Tod geschickt werden  soll. Geht es eventuell darum, deutsche Menschen so zu ruinieren, dass  sie freiwillig in den Tod gehen?</p>
<p><span id="more-15994"></span></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Auch ich stelle Ihnen die Fragen, die bereits meine Frau  gestellt hat:</strong></p>
<blockquote style="text-align: justify;"><p>1. Darf das ohne Legitimation arbeitende sog. Finanzamt  Plauen Steuern aufgrund ung&#252;ltiger Gesetze von mir fordern, denn die AO  verst&#246;&#223;t offenkundig gegen GG Art. 19 Abs. 1 Satz 2 ?</p>
<p>2. Darf eine Privatperson als Richter auftreten, die keinerlei  Legitimation der Alliierten nach Milit&#228;rgesetz Nr. 2 hat ?</p>
<p>3. Darf ein privates Standgericht ( “Amtsgericht” Chemnitz ) Urteile  bez&#252;glich DEUTSCHER B&#252;rger f&#228;llen, die nicht der freiwilligen  Gerichtsbarkeit unterliegen, da sie nach UN Res. 56/83 Art.9  selbstverwaltend hoheitlich f&#252;r den DEUTSCHEN STAAT handeln? Diese  Notwendigkeit ergibt sich aus Art. 133 GG, wonach die BRD eine  Verwaltungsorganisation der vereinigten Wirtschaftsgebiete ist. Des  weiteren fehlt diesem Standgericht die Legitimation der Alliierten nach  Milit&#228;rgesetz Nr. 2.</p>
</blockquote>
<p style="text-align: justify;">F&#252;r diese offenkundigen Tatsachen fordere ich von Ihnen den  Urkundsbeweis, dass diese Tatsachen nicht den tats&#228;chlichen  Gegebenheiten entsprechen.</p>
<p style="text-align: justify;">Es ist also festzustellen, da&#223; ich von seiten der BRD tats&#228;chlich mit  unverj&#228;hrbaren Kriegsverbrechen nach §§ 5, 6, 7 und 9 VStGB bedroht  werde.</p>
<p style="text-align: justify;">Was nun die Berechtigung zur Erhebung von Abgaben betrifft, ist die  Reaktivierung der SMAD-Befehle und  Milit&#228;rregierungsgesetze durch das  Zweite Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht (2.BMJBBG), Artikel 4  (Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts) zu beachten.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Au&#223;enministerium der Russischen F&#246;rderation &#228;u&#223;erte sich dazu im  Schreiben an Frau Fazekas vom 14.05.2010 wie folgt:</p>
<blockquote style="text-align: justify;"><p>“Es wird festgestellt, dass die grundgesetzlichen  Richtlinien, mit den dazugeh&#246;rigen Gesetzestexten, das Steuern u.s.w.  gegen den deutschen Souver&#228;n vom Verwalter BRD, mit Fachabteilung  BRD-Finanzagentur- GmbH erhoben werden d&#252;rfen, vorzulegen sind,  mittels Befehls- und Dienstnummer. Abgezeichnet durch den  Milit&#228;rverantwortlichen der Russischen F&#246;rderation.”</p>
</blockquote>
<p style="text-align: justify;">(zitiert aus der amtlichen russischen &#220;bersetzung vom 17.05.2010)</p>
<p style="text-align: justify;">Die Kopien des Schreibens und der amtlichen russischen &#220;bersetzung  liegen der Stadtverwaltung Zwickau vor.</p>
<p style="text-align: justify;">Da nach Lage der Dinge zu besorgen ist, da&#223; Zahlungen an Ihre  Einrichtungen einen Straftatbestand nach h&#246;herem Recht darstellen, so  lange die zitierte Genehmigung der russischen Kommandantur nicht  vorliegt</p>
<p style="text-align: justify;">Sehr geehrte Frau MERKEL, nun ist es leider so, dass der Souver&#228;n,  das DEUTSCHE Volk, von Ihren Vasallen in den “Gerichten” und “&#196;mtern”  mit Nichtachtung bez&#252;glich geforderter Antworten gestraft wird. Als  oberste Vertreterin der NGO-BRD haben Sie sicherlich mehr Anstand und  beantworten mir meine Fragen. Daf&#252;r schon im Voraus meinen deutschen  Dank.</p>
<p style="text-align: justify;">Mit freundlichen deutschen Gr&#252;&#223;en</p>
<p>R. Cruschwitz</p>
<p><strong> komplett mit Unterschrift als Datei: <a href="http://www.terra-germania.info/wp-content/uploads/2010/07/Offener-Brief-an-Frau-Merkel-2010-07-11-.pdf">Offener Brief an Frau Merkel 2010-07-11-</a></strong></p>
<p class="syndicated-attribution">
<hr />
<h5>Quelle und Copyright: <a href="http://www.terra-germania.info/weiterer-offener-brief-an-frau-merkel">terra-germania</a> &#8211; Verteiler: <a href="http://www.rss-server.net/feed/">RSS-Server Netzwerk</a></h5>
</p>
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		<title>Waffenbesitz: Der Wilde Westen und die linke Journaille</title>
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		<pubDate>Wed, 30 Jun 2010 14:41:00 +0000</pubDate>
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			<content:encoded><![CDATA[<p class="syndicated-attribution"><em>RSS via <a href="http://ef-magazin.de/2010/06/30/2285-waffenbesitz-der-wilde-westen-und-die-linke-journaille">ef-magazin Feed</a></em></p>
<p>Lesezeit: 6 &#8211; 9 Minuten</p>
<p><em>von <a href="http://ef-magazin.de/autor/andreas-toegel">Andreas T&#246;gel</a></em></p>
<h3>USA vor dem „Kulturkrieg“?</h3>
<p style="text-align: justify;">Ein Urteil des h&#246;chsten US-Bundesgerichts sorgt f&#252;r helles Entsetzen  in den Reihen der Berufsbetroffenen. Die ver&#246;ffentlichte Meinung  beidseits des Atlantiks ist emp&#246;rt. Es geht – wieder einmal – um den  privaten Waffenbesitz, dem in den USA erheblich h&#246;herer Stellenwert  zukommt als in der Alten Welt. Das Vertrauen der Amerikaner in die  Unfehlbarkeit staatlicher Beh&#246;rden im allgemeinen und in die der  hoheitlichen Sicherheitsproduzenten im besonderen h&#228;lt sich, mehr als  200 Jahre nach der Unabh&#228;ngigkeitserkl&#228;rung und ganz anders als im  bedingungslos obrigkeitsgl&#228;ubigen Europa – immer noch in &#252;berschaubaren  Grenzen. Privater Waffenbesitz gilt daher f&#252;r viele US-B&#252;rger als  Gradmesser f&#252;r Freiheit, Selbstbestimmung und -Verantwortung. „Nur aus  meinen kalten, toten Fingern“, meinte der verstorbene Chef der „National  Rifle Association“ (NRA) Charlton Heston einst, w&#252;rde man ihm seine  Waffe nehmen k&#246;nnen, und er sprach damit vielen Amerikanern aus der  Seele.</p>
<p><span id="more-14957"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Das h&#246;chste Bundesgericht hat mit seiner j&#252;ngsten  Entscheidung kommunale Einschr&#228;nkungen des im Zweiten Verfassungszusatz  („Second Amendment“) garantierten Rechts auf privaten Waffenbesitz –  namentlich einen einschl&#228;gigen Waffenbann in Chicago – f&#252;r illegal  erkl&#228;rt. Schon vor zwei Jahren hat ein &#228;hnliches Urteil – damals ging es  um den Waffenbesitz in Washington D. C. – einigen Staub aufgewirbelt.</p>
<p style="text-align: justify;">Gegner  privaten Waffenbesitzes – wie der amtierende US-Pr&#228;sident durch die  Bank Linke und nahezu allesamt in einem Naheverh&#228;ltnis zum Staat stehend  – zeigen sich alarmiert. Nicht wenige von ihnen malen den Teufel der  dem Urteil zur Folge dr&#228;uender Anarchie, von Chaos und  „Wildwest-Zust&#228;nden“ an die Wand. Von Fakten lassen sie sich bei ihrer  unerm&#252;dlichen Agitation f&#252;r ein staatliches Waffenmonopol nicht  irritieren, denn die sprechen eindeutig f&#252;r liberale Waffengesetze, wie  John Lott in seinem Buch „More Guns, Less Crime“ aus dem Jahre 1998  bereits vor Jahren nachwies.</p>
<p style="text-align: justify;">Was geeichte „Staatsis“ umtreibt, ist  ihre grunds&#228;tzliche Ablehnung jeder Form privater Verantwortung, die  ziviles Eigentum an wirkungsvollen Selbstverteidigungsmitteln  selbstverst&#228;ndlich einschlie&#223;t. Dass Waffen in den H&#228;nden Privater –  verglichen mit jenen in der Hand von staatlichen Akteuren – kaum Schaden  anrichten, wird konsequent ignoriert. 170 Millionen Ziviltote, die nach  der Erhebung des Historikers Rudolph Rummel („Death by Government“)  allein im 20. Jahrhundert auf das Konto bewaffneter Staatsschergen  gingen (die ihre Waffen gegen die jeweils eigenen B&#252;rger – nicht etwa im  Zuge kriegerischer Auseinandersetzungen gegen &#228;u&#223;ere Feinde,  einsetzten!), werden ausgeblendet. Stattdessen werden die wenigen – wenn  auch tats&#228;chlich schrecklichen – Zwischenf&#228;lle mit Privatwaffen  (Stichwort „Schulmassaker“ à la Dunblane oder Winnenden) dazu  instrumentalisiert, privaten Waffenbesitz als gef&#228;hrlich und &#252;berfl&#252;ssig  und alle Waffenbesitzer pauschal als gewaltbereite, potenziell  gef&#228;hrliche und/oder „rechtradikale“ Narren zu denunzieren.</p>
<p style="text-align: justify;">Der  Tenor in den Massenmedien erinnert in seiner &#246;den Einf&#246;rmigkeit an  l&#228;ngst vergangene Tage der – damals immerhin offiziell unbestrittenen –  Gleichschaltung der Presse. Demnach also w&#252;rden die US-„Waffennarren“,  „Rednecks“ und Hillbillies“ nun jubeln, w&#228;hrend gehirnbewehrte B&#252;rger  kollektiv entsetzt w&#228;ren.</p>
<p style="text-align: justify;">Sogar der „Wilde Westen“ w&#252;rde  landesweit wiederauferstehen. Dass weiland im „Wilden Westen“ erheblich  mehr Sicherheit herrschte als heutzutage in irgendeiner Gro&#223;stadt der  USA, ist eine f&#252;r die meisten Journalisten hinter dem Schleier der  Ignoranz verborgene Tatsache. Selbst die „Welt“ – ein im Vergleich zu  Machwerken wie dem „Spiegel“, der im Gefolge des zitierten  Urteilsspruchs sogar schon einen landesweiten „Kulturkampf“ heraufziehen  sieht, geradezu hochseri&#246;ses Medium – kann es nicht lassen, Stimmung  gegen privates Eigentum und individuelle Verantwortung zu machen. Auch  sie apostrophiert rechtm&#228;&#223;ige und verantwortungsvolle Besitzer von  Feuerwaffen in einem einschl&#228;gigen Beitrag kollektiv als „Waffennarren“.</p>
<p style="text-align: justify;">Welchen  Beitrag zur Sicherheit restriktive Waffengesetze nach Meinung der brav  auf Untertanenmentalit&#228;t konditionierten Damen und Herren leisten  sollen, kann von diesen indessen weder theoretisch noch empirisch  erkl&#228;rt werden. Theoretisch deshalb nicht, weil Gewaltbereitschaft keine  Frage der Verf&#252;gbarkeit bestimmter Tatmittel ist. Ein zum Handeln  entschlossener T&#228;ter l&#228;sst sich durch administrative Hindernisse nicht  von der Durchf&#252;hrung seines Plans abhalten. Und auch empirisch ist kein  Beleg f&#252;r eine die Sicherheit f&#246;rdernde Wirkung von Enteignungsma&#223;nahmen  nachzuweisen. Manche Waffengegner mag es &#252;berraschen: Auch psychotrop  wirksame Drogen sind – so verboten ihr Erwerb und Besitz auch immer sein  mag – an jeder Ecke problemlos zu haben. Mit Schusswaffen verh&#228;lt es  sich nicht viel anders, wie etwa das Beispiel Gro&#223;britanniens zeigt, wo  die Gewaltkriminalit&#228;t nach dem durch das Blair-Regime verh&#228;ngten  Totalwaffenverbot geradezu explodiert ist. W&#252;rde der leichte Zugang zu  legalen Waffen tats&#228;chlich positiv mit der Gewalt in einer Gesellschaft  korrelieren, dann w&#228;re die Schweiz – mit hunderttausenden milit&#228;rischen  Sturmgewehren in den H&#228;nden von Reservisten – bereits hoffnungslos im  B&#252;rgerkrieg versunken, w&#228;hrend man sich in Russland – mit seinem  restriktiven Waffengesetz – im Sicherheitsparadies w&#228;hnen d&#252;rfte. Beides  ist nicht der Fall.</p>
<p style="text-align: justify;">Weshalb die unerm&#252;dlichen Bedenkentr&#228;ger  rechtschaffenen B&#252;rgern den legalen Zugang zu Waffen um jeden Preis  verunm&#246;glichen wollen, w&#228;hrend selbst ihnen klar sein muss, dass  Kriminelle – wie einst etwa die Aktivisten der RAF – sich jederzeit all  das auf dem Schwarzmarkt besorgen, was der Innenminister verboten hat,  liegt im Dunkeln.</p>
<p style="text-align: justify;">Ein weiterer, in den einschl&#228;gigen Betrachtungen  v&#246;llig untergehender Aspekt ist jener der durch private Waffen  vereitelter Straftaten. Man stelle sich vor, Schul- oder  Universit&#228;tsgel&#228;nde w&#228;ren nicht von Staats wegen zu „waffenfreien Zonen“  erkl&#228;rte Areale. Jeder Lehrer und jeder Sch&#252;ler (oberhalb einer  bestimmten Altersgrenze) w&#228;re berechtigt, eine Waffe zu tragen. Man  braucht zu diesem Behufe seine Phantasie gar nicht allzu sehr zu  strapazieren! Es reicht ein Blick nach Israel, wo exakt das der Fall ist  und wo nicht zuletzt deshalb noch niemals ein „Schulmassaker“  stattgefunden hat. Einem Amokl&#228;ufer w&#252;rde dort nicht allzu viel Zeit  bleiben, ehe er selbst zum Ziel privater Gegenwehr w&#252;rde.</p>
<p style="text-align: justify;">Besonders  merkw&#252;rdige Form von Doppeldenk: Staatsapologeten aller Kaliber werden  nicht m&#252;de, den angeblich friedenssichernden Effekt kostspieliger  staatlicher (Atom-) Waffenarsenale zu betonen, leugnen zugleich aber die  sicherheitsf&#246;rdernde Wirkung von Waffen in der Hand ihrer B&#252;rger.</p>
<p style="text-align: justify;">Fassen  wir zusammen:<br />
– Restriktive Waffengesetze sind nicht dazu geeignet,  Untaten zu verhindern, da potentielle T&#228;ter ihre Tatmittel abseits  legaler Distributionskan&#228;le besorgen.<br />
– Restriktive Waffengesetze  beg&#252;nstigen die T&#228;ter, weil sie deren Opfer entwaffnen und ihnen damit  wehrlos ausliefern.<br />
– Wer restriktive Waffengesetze fordert, dem geht  es in Wahrheit nicht um Waffen sondern um (staatliche) Kontrolle.<br />
–  Restriktive Waffengesetze leisten dem Anspruch des Leviathans auf sein  Gewaltmonopol Vorschub, mit allen daraus folgenden, negativen  Konsequenzen.</p>
<p style="text-align: justify;">Liberale Waffengesetze dagegen verpflichten  niemanden, sich zu bewaffnen. Wer nicht will, soll und darf es lassen.  Die von vielen Waffengegnern gezeigte Haltung, allen anderen hemmungslos  zu verbieten, was sie f&#252;r sich selbst ablehnen. Der anma&#223;ende Anspruch,  fremden Menschen die eigenen Vorstellungen von einer mutma&#223;lich  politisch korrekten Lebensf&#252;hrung aufzwingen zu wollen, sind typisch f&#252;r  totalit&#228;re Geister und haben im liberalen Rechtstaat (in dem wir  angeblich leben), nichts verloren.</p>
<p style="text-align: justify;">Selten in j&#252;ngster Zeit war  daher ein Urteil des US Supreme Court aus freisinniger Sicht positiver  zu bewerten als das eben ergangene. Der kollektive Aufschrei der linken  Journaille kann als eindrucksvoller Beleg daf&#252;r gewertet werden.</p>
<p style="text-align: justify;">
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		<title>Volksentscheid zum Rauchverbot: Sind Sie dafür oder dafür?</title>
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		<pubDate>Sun, 27 Jun 2010 22:03:20 +0000</pubDate>
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			<content:encoded><![CDATA[<p class="syndicated-attribution"><em>RSS via <a href="http://feedproxy.google.com/~r/Wahrheitenorg/~3/-Mf9pMbY6t0/">Wahrheiten.org</a></em></p>
<p>Lesezeit: 6 &#8211; 9 Minuten</p>
<div id="attachment_60008" class="wp-caption alignleft" style="width: 148px"><a href="http://rss-server.net/wp-content/img/rauchen.jpg"><img class="size-thumbnail wp-image-60008" title="rauchen" src="http://rss-server.net/wp-content/img/rauchen-170x180.jpg" alt="" width="138" height="147" /></a>
<p class="wp-caption-text">© Wahrheiten.org</p>
</div>
<p><span id="more-14687"></span></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Um wirklich Essentielles geht es zwar nicht, aber immerhin gibt es sie in Bayern: Direkte Abstimmungen durch die B&#252;rger. </strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Plebiszite sind ansonsten nicht gerade das, was sich die Regierung  der BRD antun m&#246;chte. Zu gro&#223; die Gefahr, dass sich das Volk mehr Rechte  holt und zuviel Einfluss nimmt, als ihm von herrschender Seite aus  zugestanden werden soll.</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Daher l&#228;sst der aktuelle Volksentscheid  auch keine Gegner zu, sondern erlaubt lediglich Zustimmung oder  Versch&#228;rfung zum “Nichtraucherschutz”. Zeitgem&#228;&#223;e Demokratie eben.</p>
<p>Um was geht es am 4. Juli 2010 beim Volksentscheid in Bayern? Der <a href="http://www.merkur-online.de/lokales/nachrichten/rauchverbot-darum-gehts-beim-volksentscheid-814412.html">Merkur-Online</a> dazu am 22.06.2010. Bislang gilt:</p>
<blockquote>
<ul>
<li>Rauchen  ist in Gastst&#228;tten mit mehreren R&#228;umen verboten – die Wirte d&#252;rfen aber  einen abgeschlossenen Nebenraum als Raucherbereich ausweisen. Gleiches  gilt f&#252;r Diskos und Tanzlokale.</li>
<li>Bei Ein-Raum-Gastst&#228;tten mit  h&#246;chstens 75 Quadratmetern gilt: Werden haupts&#228;chlich Getr&#228;nke  ausgesch&#228;nkt, kann der Wirt das Rauchen erlauben, muss das aber gut  kennzeichnen. Kinder und Jugendliche m&#252;ssen dann drau&#223;en bleiben. In  Ein-Raum-Kneipen &#252;ber 75 Quadratmetern gilt Rauchverbot.</li>
<li>In  Bier- und Festzelten ist das Rauchen erlaubt.</li>
<li>In Kinos, Museen,  Bibliotheken, in Vereinsheimen und anderen &#246;ffentlich zug&#228;nglichen  Kultur- und Freizeiteinrichtungen ist das Rauchen verboten. Es darf aber  abgetrennte Raucherzimmer geben.</li>
</ul>
<p>Wer damit einverstanden  ist, kreuzt am 4. Juli “Nein” an.</p>
</blockquote>
<p><strong>Die Versch&#228;rfung  fordert folgendes:</strong></p>
<blockquote>
<ul>
<li>In Gastst&#228;tten ist das Rauchen  ausnahmslos verboten, auch in Clubs und geschlossenen Gesellschaften,  auch in Diskos und Tanzlokalen.</li>
<li>In Bier- und Festzelten ist das  Rauchen verboten.</li>
<li>In Kinos, Museen, Bibliotheken, in  Vereinsheimen und anderen &#246;ffentlich zug&#228;nglichen Kultur- und  Freizeiteinrichtungen ist das Rauchen verboten. Raucherzimmer sind nicht  erlaubt.</li>
</ul>
<p>Wer diese Versch&#228;rfung will, kreuzt am 4. Juli  “Ja” an.</p>
</blockquote>
<p style="text-align: justify;">Und was tun die Raucher? Sie haben schon  lange keine Wahl mehr, selbst wenn sie zur Wahl gehen. Die  Volksvertreter haben sich bereits seit 2008 liebevoll um deren  Gesundheit gek&#252;mmert und sie in ihre Schranken verwiesen,  selbstverst&#228;ndlich nur aus purer N&#228;chstenliebe.</p>
<p style="text-align: justify;">Der besondere Witz  an der Sache ist, dass dieses “Nichtraucherschutzgesetz” bei seiner  Einf&#252;hrung am 1. Januar 2008 bereits die durch den Volksentscheid  geforderte Versch&#228;rfung enthielt, lediglich das  Gastst&#228;tten-Komplettrauchverbot ist neu.</p>
<p style="text-align: justify;">Nachdem die CSU in Folge  ihrer gro&#223;en Stimmverluste von gut 17 Prozent bei der Landtagswahl am  28.09.2008 einen Legitimationsschock erlitten hatte, wollte sich die  Bayerische Staatsregierung wohl mit dem Souver&#228;n wieder auss&#246;hnen und  lockerte das rigorose Rauchverbot etwas. Um nun doch wieder zur  urspr&#252;nglichen, sogar noch etwas versch&#228;rften Regelung zur&#252;ckzukehren,  folgt jetzt der Pseudo-Volksentscheid.</p>
<p style="text-align: justify;">An dieser Abstimmung  erkennen wir das typische Vorgehen: Bereits erreichte Entm&#252;ndigungen der  B&#252;rger werden nicht mehr neu zur Disposition gestellt. Der W&#228;hler hat  lediglich die Wahl, freiwillig erneut der aktuellen Unterdr&#252;ckung  zuzustimmen oder aber sich f&#252;r eine Versch&#228;rfung auszusprechen. Alles  ganz freiwillig und demokratisch.</p>
<p style="text-align: justify;">W&#252;rde man dagegen tats&#228;chlich  eine dritte Variante anbieten, best&#252;nde die Gefahr, dass sich die  Bev&#246;lkerung ihre entzogenen Rechte zur&#252;ckerobert. Zwar herrscht aktuell  sicherlich noch die dominantere Rolle der Gutmenschen vor, aber wer  wei&#223;, was der Regierung bl&#252;hen w&#252;rde, wenn unter wieder versch&#228;rfter  Krisenstimmung solche Abstimmungen wie in der Schweiz zum Minarettverbot  m&#246;glich w&#228;ren. Dieses Risiko will die Regierung garantiert nicht  eingehen.</p>
<p style="text-align: justify;">Wie volksfern und realit&#228;tsfremd die Politik heute  agiert, zeigt nicht nur der Zickzackkurs in Bayern, sondern auch die  Selbstverwirklichungs-All&#252;ren zur politischen Denkmalsetzung im  saarl&#228;ndischen Landtag. Dort hat die sogenannte Jamaika-Regierung aus  CDU, FDP und Gr&#252;nen nun einen Denkzettel von h&#246;cherer Ebene, vom  saarl&#228;ndischen Verfassungsgerichtshof erhalten.</p>
<p style="text-align: justify;">W&#228;hrend der  Koalitionsverhandlungen im Oktober 2009 hatten sich die Gr&#252;nen nur unter  der Voraussetzung zu einer Zusammenarbeit bereit gezeigt, dass unter  anderem “ein ausnahmsloses Rauchverbot in allen &#246;ffentlichen R&#228;umen,  Gastst&#228;tten, Vereinsheimen, Diskotheken und Spielcasinos” eingef&#252;hrt  w&#252;rde.</p>
<p style="text-align: justify;">Hieran sehen wir, mit welcher Machtgeilheit wir es bei  unseren “Volksvertretern” in gro&#223;en Teilen zu tun haben. Um jeden Preis  wollen diese in die ersehnte Regierungsposition gelangen, sodass dabei  auch mal eben eine 180-Grad-Kehrtwende und das breite Brechen von  Versprechen vollzogen werden. Die <a href="http://www.welt.de/politik/deutschland/article8147749/Verfassungsgericht-kippt-Rauchverbot-an-der-Saar.html">Welt</a> berichtete am 23.06.2010 von diesem Fall:</p>
<blockquote style="text-align: justify;"><p>CDU  und vor allem die Liberalen, die den Saarl&#228;ndern kurz zuvor im  Wahlkampf genau das Gegenteil versprochen hatten, waren zwar wenig  begeistert, gaben aber nach. Schon im Februar, nach nicht einmal 100  Tagen im Amt, hatte die Jamaika-Koalition denn auch eilig die  Gesetzesvorlage der Gr&#252;nen verabschiedet. Gastwirten, die im Vertrauen  auf das seit 2007 geltende bisherige Nichtrauchergesetz ihre Kneipe  umgebaut und Raucherbereiche geschaffen hatten, wurde eine Schonfrist  bis 1. Dezember 2011 einger&#228;umt.</p>
</blockquote>
<p style="text-align: justify;">Na wenn das  lediglich der Preis ist, von “wenig Begeisterung” zu sprechen, um  offiziell seine Wahlversprechen brechen zu k&#246;nnen, dann ist das ein  Schn&#228;ppchen f&#252;r die Verantwortlichen. Wir haben es hier mit arglistiger  und bewusster T&#228;uschung, ja eigentlich sogar mit Betrug seitens der  Parteien und der Regierung zu tun. Den W&#228;hlern wurde exakt das Gegenteil  versprochen und einige W&#228;hler gaben sicherlich nur unter genau diesen  Voraussetzungen ihre Stimme entsprechend der jeweiligen Partei.</p>
<p style="text-align: justify;">Und  die Konsequenzen? Der Verfassungsgerichtshof hat dieser verlogenen  Bande zwar die rote Karte gezeigt, aber was passiert effektiv? Die  Richter wollen sich bis 2011 Zeit nehmen und bis dahin zu einer  Entscheidung gelangen. Ob dann die Gastwirte ihre bisherigen  Investitionen wom&#246;glich abschreiben k&#246;nnen, ist noch g&#228;nzlich offen.  Willk&#252;r eben.</p>
<p style="text-align: justify;">&#220;brigens, es geht nicht um das Rechtfertigen von  Rauchern oder dem Bef&#252;rworten des Rauchens an sich, sondern um das  v&#246;llig willk&#252;rliche Vorgehen der politisch Verantwortlichen, welches  sich nicht im Geringsten an den wahren Bed&#252;rfnissen der B&#252;rger  orientiert. Es gibt beliebig viele weitere Themenbereiche, in denen es  nicht anders l&#228;uft.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Welt berichtete in ihrem Artikel auch &#252;ber  den Volksentscheid in Bayern am 04.07.2010 und spricht davon, dass sich  dort “umgekehrte Vorzeichen” wie an der Saar andeuten. Die  Anti-Raucher-Propaganda scheint offenbar sehr erfolgreich zu sein.</p>
<p style="text-align: justify;">Doch  die Begr&#252;ndung der selbsternannten Anti-Raucher-Polizei mutet so  l&#228;cherlich an, wie es die gesamte Vorgehensweise demonstriert. Die Welt:</p>
<blockquote style="text-align: justify;"><p>Das  B&#252;ndnis f&#252;r den Nichtraucherschutz wirbt mit dem Motto „Kinder w&#252;rden  rauchfreie Festzelte w&#228;hlen“ f&#252;r ein Rauchverbot in Bierzelten. In  Bayern w&#252;rden j&#228;hrlich rund 20.000 Festzelte aufgestellt, so das  B&#252;ndnis. Die Rauchgegner argumentieren, Kinder und Jugendliche bek&#228;men  in Festzelten falsche Verhaltensweisen vorgelebt. „Sie lernen in den  Festzelten, dass das Rauchen dazugeh&#246;rt zum Leberk&#228;s und zum Bier.“</p>
</blockquote>
<p style="text-align: justify;">Was  Kinder &#252;berhaupt in Festzelten zu suchen haben, das sollten wir uns  fragen. Interessanterweise scheinen diese heuchlerischen Anti-Raucher  mit dem Massenkonsum von Alkohol – und das auch noch vor Kindern –  &#252;berhaupt keine Probleme zu haben. Typisch verlogene Doppelmoral eben.</p>
<p style="text-align: justify;">Bleibt  zum Schluss noch die Frage, wo die bayerischen Leser denn nun am 4.  Juli ihr Kreuzchen machen sollen? Diese Frage kann nicht ernstgemeint  sein, da es sich bei diesem Volksentscheid nicht wirklich um eine Wahl,  sondern lediglich um eine Legitimation f&#252;r das weitere willk&#252;rliche  Vorgehen der Regierung handelt. Machen Sie am besten ein gro&#223;es Kreuz  &#252;ber den ganzen Wahlzettel.</p>
<p class="syndicated-attribution">
<hr />
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</p>
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		<title>Staatsanwaltschaft Darmstadt stellt mehr als 600 Straf-Anzeigen ein</title>
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		<pubDate>Mon, 17 May 2010 07:36:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Andreas Klamm Sabaot</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Drohungen, Einsch&#252;chterungs-Versuche und Terror eines  privaten Unternehmens gehen weiter  -  Informant: Menschen in  Deutschland seien “d&#252;mmer als die Polizei erlaubt…” ? – Abzocke und  Kosten-Falle im Internet – Sind die Urteile des  Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe “System-relevant”?  Unternehmen  sammelt und speichert trotz Urteil des Bundesverfassungs-Gerichts in  Karlsruhe flei&#223;ig alle Daten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[</p>
<p><em>RSS via <a href="http://www.readers-edition.de/">Readers Edition</a></em></p>
<p style="text-align: justify;"><em>Drohungen, Einsch&#252;chterungs-Versuche und Terror eines  privaten Unternehmens gehen weiter  -  Informant: Menschen in  Deutschland seien “d&#252;mmer als die Polizei erlaubt…” ? – Abzocke und  Kosten-Falle im Internet – Sind die Urteile des  Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe “System-relevant”?  Unternehmen  sammelt und speichert trotz Urteil des Bundesverfassungs-Gerichts in  Karlsruhe flei&#223;ig alle Daten auch von Menschen, die nachweisbar nicht  Kunden der Firma sind – Darf eine Firma das Grundgesetz und  Gerichts-Urteile der h&#246;chsten deutschen Richter missachten?</em></p>
<p style="text-align: justify;">Die  Staatsanwaltschaft in Darmstadt wird vermutlich ein gro&#223; angelegtes  Ermittlungs-Verfahren wegen des Verdachts auf Betrug gegen die Firma  Premium Content GmbH aus der Carl-Zeistrasse in R&#246;dermark und aus der  Quirinsstra&#223;e 8 in 60599 Frankfurt am Main einstellen. Das meldete die  Tageszeitung Offenbach Post bereits am 11. M&#228;rz 2010.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Staatsanwaltschaft in Darmstadt habe mehr als 600 Straf-Anzeigen  und Anzeigen von angeblichen Kunden der Firma Premium Content aus ganz  Deutschland erhalten.</p>
<p><span id="more-11138"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Eine Vielzahl der Menschen, die bereits gesch&#228;digt wurden oder werden  sollen, nach dem Willen der Firma und der Rechtsanw&#228;ltin Katja G&#252;nther  aus M&#252;nchen, verbindet die Gemeinsamkeit, dass die Menschen auf der  Suche nach einem kostenlosen Programm im Internet in eine Abo-Falle  getappt seien und Rechnungen des Anbieters erhalten. Er fordert 96 Euro  pro Jahr, aus denen dann nach Androhungen und Drohungen von  Inkasso-B&#252;ros und Rechtsanw&#228;lten auch innerhalb weniger Wochen 140 bis  150 Euro oder mehr werden k&#246;nnen.</p>
<p style="text-align: justify;">Den nicht zahlenden Kunden wird mit Strafverfahren, mit gerichtlichen  Mahnverfahren und NEGATIVEN Eintr&#228;gen in die bundesweite Datei von  Schuldnern, konkret der SCHUFA oder anderer &#246;ffentlicher  Schuldner-Verzeichnisse mittels Rechtsanw&#228;lten gedroht.</p>
<p style="text-align: justify;">Weshalb die Firma Premium Content GmbH, schriftliche Widerrufe am  gleichen Tag, nach Bemerken des irrt&#252;mlichen “Vertrags-Abschluss”  nachweisbar &#252;bersendet und zugestellt sowie schriftliche Widerspr&#252;che  auf ein angegeblich bestehende Vertrags-Verh&#228;ltnis nicht anerkennen muss  und statt dessen auch nach den Straf-Anzeigen weiterhin mit  GERICHTLICHEN Mahn- und Strafverfahren die angeblichen Kunden bedroht,  dazu war von den Beh&#246;rden in Hessen und in Bayern keine Information zu  erhalten.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Staatsanwaltschaft scheint es nicht zu interessieren, dass mit  den NEGATIV-Eintr&#228;gen in die Schufa oder in anderen &#246;ffentlichen  Schuldner-Verzeichnis, von dem Unternehmen in Auftrag gegeben, der  wirtschaftliche Ruf von Menschen, Klein-Unternehmen und freiberuflich  t&#228;tigen Menschen vernichtet wird.</p>
<p style="text-align: justify;">Seit dem Urteil Anfang M&#228;rz droht die Rechtsanw&#228;ltin aus M&#252;nchen und zahlreiche Inkasso-Unternehmen im Auftrag der Firma  Premium Content GmbH weiterhin mit Straf- und Mahn-Verfahren,  angeblichen Kunden der Firma, auch dann, wenn offensichtlich erkennbar  ist, dass ein rechtsg&#252;ltiger Vertrag ohne Unterschrift mit der Firma  Premium Content GmbH und bei Widerruf am gleichen Tag einer  Fehl-Registrierung in der Kosten- oder Abo-Falle und bei nachtr&#228;glich  zweiten Widerspruch, offenkundig NICHT bestehen kann.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>F&#252;r die sonderbaren Ereignisse in Hessen und in Bayern gibt es  bislang keine logischen oder verstehbaren Erkl&#228;rungen.</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Weshalb schriftliche Widerrufe und Widerspr&#252;che nachweisbar an die  Firma Premium Content GmbH gesendet und durch Zeugen zu best&#228;tigen nicht  von den Beh&#246;rden in Deutschland m&#246;glicherweise anerkannt werden sollen  ist bislang nicht bekannt.</p>
<p style="text-align: justify;">Ob mehr als 600 Menschen Recht und Gerechtigkeit finden k&#246;nnen in  Deutschland bleibt abzuwarten. In nicht offiziellen Kreisen wurde  bekannt, dass die Beh&#246;rden &#252;ber die 600 Menschen und deren Strafanzeigen  angeblich lachen sollen: “Die dummen Sklaven, Idioten und Schwachmaten  seien d&#252;mmer als die Polizei erlaubt. Die werden zahlen, wenn nur oft  genug und lang genug gedroht wird. ” – will ein Informant geh&#246;rt haben,  dessen juristische Vergangenheit allerdings dubios ist, womit die  Beobachtung oder Wahrnehmung als “nicht zuverl&#228;ssig oder als nicht  sicher gelten muss.”, zumindest in den Kreisen unserer Redaktion.</p>
<p style="text-align: justify;">Sicher ist nur eines zur Zeit: Der Terror, die Drohungen und  Einsch&#252;chterungs-Versuche eines privaten Unternehmens aus dem Raum  Offenbach und Frankfurt gehen unvermindert mit dem besten Wissen von  Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, &#214;ffentlichkeit, Presse und  Medien und einer Vielzahl von gesch&#228;digten Menschen in Deutschland weiter.</p>
<p style="text-align: justify;">Kritische nationale und internationale Menschenrechts- und  Medien-Beobachter erlaubten sich daher die Frage zu stellen: “Ist die  deutsche Jusitz blind auf dem Auge, wenn es um Drohungen, Terror und  Einsch&#252;chterungs-Versuche privater Unternehmen gegen&#252;ber Menschen in  Deutschland geht. Weshalb darf ein privates Unternehmen Urteile des  Bundesverfassungs-Gerichts missachten, Grundgesetz und Menschenrechte  verletzten und die Grundrechte und Menschenrechte von Menschen  verh&#246;hnen?”</p>
<p style="text-align: justify;">Die Berichte &#252;ber die Kosten- und Abzock-Falle des Unternehmens aus  dem Offenbacher und Frankfurter Raum im deutschen Internet werden  sorgf&#228;ltig von Menschenrechts-Beobachtern und Journalisten in  Neuseeland, S&#252;d-Afrika, Gro&#223;britannien (London), den Vereinigten  Staaten von Amerika (New York) in Deutschland (M&#252;nchen, Berlin,  Frankurt, K&#246;ln) und in der Schweiz (Genf) gepr&#252;ft.</p>
<p style="text-align: justify;">Nicht gekl&#228;rt werden konnte die Frage, weshalb die Firma Premium  Content GmbH Daten und IP-Adressen von Menschen speichert, die  NACHWEISBAR nicht die Kunden dieser Firma sind. Damit handelt das  Unternehmen gegen ein Gerichts-Urteil des Bundesverfassungs-Gerichts in  Karlsruhe am 3. M&#228;rz 2010.</p>
<p style="text-align: justify;">Doch damit nicht genug: Die Firma Premium Content GmbH scheint wohl  gegen&#252;ber den Richtern des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe einen  &#252;bergeordneten Sonder-Status zu besitzen und in Deutschland ganz sicher  mehr zu sagen zu haben als die Richter des h&#246;chsten deutschen  Gerichtes, dem Bundesverfassungs-Gericht in Karlsruhe. Denn das Unternehmen verbreitet und gibt die m&#246;glicherweise  RECHTSWIRDIG und gegen das Gesetz gesammelte Daten an eine Vielzahl  weiterer Unternehmen und Beh&#246;rden weiter, etwa Inkasso-B&#252;ros und  Mahn-Abteilungen der Gerichte in Deutschland, so als seien die  &#246;ffentlichen Urteile des Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe f&#252;r die  Firma Premium Content GmbH und Freunde “nicht System-relevant”.</p>
<p style="text-align: justify;">In einem Urteil f&#228;llten die Richter des Bundesverfassungs-Gerichts in  Karlsruhe am 3. M&#228;rz 2010 die Entscheidung: “Vorratsdaten-Speicherung  nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Die h&#246;chsten deutschen Richter bezeichneten die   sechsmonatige, vorsorgliche Speicherung von   Telekommunikations-Verkehrsdaten durch private Anbieter von Diensten als   so w&#246;rtlich mit dem „Artikel 10 des Grundgesetzes schlechthin   unvereinbar.“</strong></p>
<p style="text-align: justify;">In erstem von insgesamt sechs Leits&#228;tzen im Urteil zur   Verfassungs-Beschwerde zahlreicher Menschen und einer „Sammel-Klage“ von   rund 35.000 Menschen in Deutschland, teilten die   Bundesverfassungs-Richter in Karlsruhe mit:</p>
<p style="text-align: justify;">„Eine sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von   Telekommunikations-Verkehrsdaten durch private Diensteanbieter, wie sie   die Richtlinie 2006/24/EG des Europ&#228;ischen Parlaments und des Rates vom   15. M&#228;rz 2006 (Abl L 105 vom 13. April 2006, S. 54; im Folgenden:   Richtlinie 2006/24/EG) vorsieht, ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin   unvereinbar; auf einen etwaigen Vorrang dieser Richtlinie kommt es daher   nicht an.“ (Vergleiche / Zitat aus dem Urteil 1 BvR 256/08 – – 1 BvR   263/08 – – 1 BvR 586/08, verk&#252;ndet am 2. M&#228;rz 2010,   Bundesverfassunggericht Karlsruhe).</p>
<p style="text-align: justify;">Der ausf&#252;hrliche Bericht zur Daten-Speicherung und  Vorrats-Daten-Speicherung und der Entscheidung des  Bundesverfassungs-Gerichts (M&#228;rz 2010)  ist bei</p>
<p style="text-align: justify;"><a href="http://humanrightsreporters.wordpress.com/2010/03/02/bundesverfassung-gericht-vorratsdaten-speicherung-nicht-mit-dem-grundgesetz-vereinbar">http://humanrightsreporters.wordpress.com/2010/03/02/bundesverfassung-gericht-vorratsdaten-speicherung-nicht-mit-dem-grundgesetz-vereinbar</a> .</p>
<p style="text-align: justify;">Die Beobachter der au&#223;ergew&#246;hnlichen und sonderbaren Ereignisse  wollen jetzt wissen: “Gelten Entscheidungen des  Bundesverfassungs-Gerichts in Karlsruhe in Deutschland auch f&#252;r  privat-wirtschaftliche und kommerzielle Unternehmen in Deutschland oder  haben private Unternehmen den Freischein zum Brechen und Missachten von  Grundgesetz und Verfassung in Deutschland?”</p>
<p><strong>Weitere Informationen dazu auch bei </strong><a href="http://www.lawrightsjustice.wordpress.com/">http://www.lawrightsjustice.wordpress.com</a> und bei der Tageszeitung Offenbach Post, <a href="http://www.op-online.de/nachrichten/roedermark/nicht-jede-abo-falle-betrug-665987.html">http://www.op-online.de/nachrichten/roedermark/nicht-jede-abo-falle-betrug-665987.html </a></p>
<p><strong>Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters,  Menschenrechts-Reporter, <a href="http://www.libertyandpeacenow.org/">www.libertyandpeacenow.org</a>, <a href="http://www.radiotvinfo.org/">www.radiotvinfo.org</a>.</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<hr />
<h5>Quelle und Copyright: <a href="http://www.readers-edition.de/2010/05/17/staatsanwaltschaft-darmstadt-stellt-mehr-als-600-straf-anzeigen-ein/">Readers  Edition</a> &#8211; Verteiler: <a href="http://www.rss-server.net/feed/">RSS-Server  Netzwerk</a></h5>
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		<title>GEZ: Gebührenpflicht trotz Abmeldung</title>
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		<pubDate>Fri, 07 May 2010 10:27:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>gulli:News</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Verwaltungsgericht Saarlouis hat entschieden, dass die blo&#223;e Abmeldung von der Geb&#252;hreneinzugszentrale nicht reicht, um keine Rundfunkgeb&#252;hren mehr zu bezahlen. Der Betroffene muss darlegen, dass es in seinem Haushalt keine Ger&#228;te gibt.]]></description>
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<p>via RSS Feed von <a href="http://www.gulli.com/news/gez-geb-hrenpflicht-trotz-abmeldung-2010-05-07">gulli:News</a></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Das Verwaltungsgericht Saarlouis hat entschieden, dass die blo&#223;e  Abmeldung von der Geb&#252;hreneinzugszentrale nicht reicht, um keine  Rundfunkgeb&#252;hren mehr zu bezahlen. Der Betroffene muss darlegen, dass es  in seinem Haushalt keine Ger&#228;te gibt.</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Mit Urteil vom 8.10.2009 hat das Verwaltungsgericht Saarlouis  entschieden, dass eine Rundfunkgeb&#252;hrenpflicht trotz Abmeldung von  Rundfunkger&#228;ten bestehen kann.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Gericht h&#228;lt im Leitsatz der  Entscheidung fest, dass die Erkl&#228;rung des Rundfunkteilnehmers, alle in  seinem Besitz befindlichen Rundfunkger&#228;te mit sofortiger Wirkung  abgemeldet zu haben, nicht gen&#252;ge, um ein Ende des Bereithaltens zum  Empfang darzutun.</p>
<p><span id="more-10670"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Dar&#252;ber hinaus bestehe f&#252;r die  Geb&#252;hreneinzugszentrale (GEZ) keine Verpflichtung aus <a href="http://exit.gulli.com/url/http://de.wikipedia.org/wiki/Treu_und_Glauben" >Treu  und Glauben</a>, den Rundfunkteilnehmer auf die fehlende Wirksamkeit  einer solchen Abmeldung hinzuweisen. Nach Ansicht der Richter obliegt es  dem Betroffenen, einen Nachweis dar&#252;ber zu erbringen, dass er in seinem  Haushalt keine empfangsbereiten Rundfunk- und Fernsehger&#228;te hat.</p>
<p style="text-align: justify;">Problematisch  an diesem Urteil ist jedoch ein anderer Umstand. Der Betroffene meldete  sich zwar bei der GEZ ab, parallel erkl&#228;rte er jedoch, dass sich ein  Fernseher und zwei Radios weiterhin in seinem Besitz bef&#228;nden. Nachdem  die Abmeldung Ende 2005 erfolgte, erhielt der Kl&#228;ger im Juni 2006 einen  neuen Geb&#252;hrenbescheid. In diesem wurden rund 161 Euro ausstehende  Rundfunkgeb&#252;hren gefordert.</p>
<p style="text-align: justify;">Es folgten weitere Geb&#252;hrenbescheide.  Widerspr&#252;che des Kl&#228;gers wurden abgewiesen, bis dieser schlie&#223;lich  Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichte. Die ausstehenden  Forderungen der GEZ waren inzwischen bei 743,30 Euro angelangt. Die  negative Entscheidung des Verwaltungsgerichts beruht in erster Linie auf  der &#196;u&#223;erung des Kl&#228;gers, trotz Abmeldung weitere Empfangsger&#228;te  bereitzuhalten.</p>
<p style="text-align: justify;">So hei&#223;t es in der Urteilsbegr&#252;ndung: <em> </em></p>
<blockquote>
<p style="text-align: justify;"><em>&#8220;Wie in  dem Urteil der Kammer vom 18.01.2006 &#8211; 6 K 172/05 &#8211; (S. 7) festgestellt  worden ist, hat der Kl&#228;ger zur damaligen Zeit ein Fernseh- und zwei  Radioger&#228;te zum Empfang bereit gehalten. Er war daher unabh&#228;ngig von der  individuellen Nutzung als Rundfunkteilnehmer gem&#228;&#223; § 1 Abs. 2 RGebStV  geb&#252;hrenpflichtig.&#8221;</em></p>
</blockquote>
<p style="text-align: justify;">Konkret vermissten die Richter in der  Abmeldung eine Erkl&#228;rung, wieso sich keine Rundfunkger&#228;te mehr im Besitz  des Kl&#228;gers befanden:<em> </em></p>
<blockquote>
<p style="text-align: justify;"><em>&#8220;Die Abmeldung verlangt  zudem einen eindeutigen Erkl&#228;rungsinhalt mit der Schilderung eines  individuellen Lebenssachverhalts, aus dem sich unmissverst&#228;ndlich  ergibt, dass der die Anzeige abgebende Rundfunkteilnehmer bestimmte  Rundfunkempfangsger&#228;te ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr zu  Empfang bereith&#228;lt. Fehlt der korrekte Erkl&#228;rungsinhalt, so liegt keine  wirksame Abmeldung vor.&#8221;</em></p>
</blockquote>
<p style="text-align: justify;">Da der Kl&#228;ger bei seiner Abmeldung  nicht schilderte, was mit den verbliebenen Ger&#228;ten passiert sei, w&#228;re  die GEZ zurecht von einer weiteren Bereithaltung selbiger ausgegangen.  Das Urteil kann <a href="http://exit.gulli.com/url/http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&amp;nr=2545" >hier</a> im Volltext gelesen werden.</p>
<hr />
<h5>Quelle: <a href="http://www.gulli.com/news/gez-geb-hrenpflicht-trotz-abmeldung-2010-05-07">gulli:News</a></h5>
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		<title>Rechtsfreier Raum Hamburg</title>
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		<pubDate>Mon, 26 Apr 2010 13:40:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Karl Weiss</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das BVG hat es ihnen um die Ohren geschlagen, aber die Hamburger Richter machen genauso weiter! In Hamburg (und in einem Teil der F&#228;lle auch in Berlin) werden &#252;ber 90% der Prozesse gef&#252;hrt, die Internet-Seiten bestimmte Ver&#246;ffentlichungen verbieten wollen. Sie bekommen fast immer recht, denn die Presserichter in Hamburg (und zum Teil in Berlin) urteilen konsequent und entgegen jeglicher tats&#228;chlicher rechtlicher W&#252;rdigung f&#252;r die scheinbar verletzten Pers&#246;nlichkeitsrechte von ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[</p>
<p><strong>Das BVG hat es ihnen um die Ohren geschlagen, aber die Hamburger Richter machen genauso weiter!</strong></p>
<p>von <a href="http://karlweiss.twoday.net/stories/6309642/">Karl Weiss</a></p>
<p style="text-align: justify;"><em><strong>In Hamburg (und in einem Teil der F&#228;lle auch in Berlin) werden  &#252;ber 90% der Prozesse gef&#252;hrt, die Internet-Seiten bestimmte  Ver&#246;ffentlichungen verbieten wollen. Sie bekommen fast immer recht, denn  die Presserichter in Hamburg (und zum Teil in Berlin) urteilen  konsequent und entgegen jeglicher tats&#228;chlicher rechtlicher W&#252;rdigung  f&#252;r die scheinbar verletzten Pers&#246;nlichkeitsrechte von mehr oder weniger  „Prominenten“ und gegen das Recht auf Informations- und Pressefreiheit.  Diese Zust&#228;nde dauern bereits Jahre an, ohne dass es irgendjemand f&#252;r  n&#246;tig erachtet, da Einhalt zu gebieten.</strong></em></p>
<p style="text-align: justify;">Nun gibt es, f&#252;nf Jahre nach dem entsprechenden Prozess in Hamburg, ein  Urteil des Obersten Gerichtes, des Bundesverfassungsgerichts (BVG), &#252;ber  eines jener typischen „Hamburger Urteile“, das an Deutlichkeit nichts  zu w&#252;nschen &#252;brig l&#228;sst. Wie schon fr&#252;her, weist das BVG die Ansicht  zur&#252;ck, die Informations- Meinungs- und Pressefreiheit m&#252;sse immer vor  den Pers&#246;nlichkeitsrechten von in Ver&#246;ffentlichungen genannten Personen  zur&#252;cktreten.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Verfassungsrichter schlagen der Hamburger Presse-Kammer die  Argumente mit der mehrfachen Verwendung des Wortes „offensichtlich“  geradezu um die Ohren.</p>
<p><span id="more-9752"></span></p>
<p style="text-align: justify;">So gibt es im deutschen Rechtssystem R&#228;ume, n&#228;mlich Hamburg (und zum  Teil Berlin) sowie das Internet, in dem die Rechte der freien  Meinungs&#228;u&#223;erung, der Informationsfreiheit und der Pressefreiheit nicht  den gleichen Rang einnehmen wie im Rest der Republik.</p>
<p style="text-align: justify;">Der konkrete Fall liegt bereits Jahre zur&#252;ck und war lediglich eine  Feuilleton-Geschichte. Bei einem Presse-Besuch in der Wohnung der  damaligen Generalsekret&#228;rin der FDP, Cornelia Piper, zeigte die  Politikerin den Reportern auch einige Pflanzen, die der 18-j&#228;hrige Sohn  z&#252;chtete und da war auch eine Cannabis-Pflanze zu sehen, welche die  aufmerksamen Journalisten erkannten. Der Sohn sagte, das sei ein  Versehen und entsorgte das Pfl&#228;nzchen denn auch gleich im M&#252;ll. Dort  fand es die zeitungslesende Staatsanwaltschaft, ordnete Durchsuchung an  und er&#246;ffnete ein Ermittlungsverfahren (das nat&#252;rlich sp&#228;ter im Sande  verlief). Es wurde sogar eine offizielle staatsanwaltliche  Presseerkl&#228;rung abgegeben, da der Fall bereits in vielen Zeitungen  stand.</p>
<p style="text-align: justify;">So weit, so lustig.</p>
<p style="text-align: justify;">Doch nun kam da ein l&#228;cherlicher, unbedeutender nicht-kommerzieller  Blogger und berichtete auch kurz &#252;ber den Fall, wobei der Name des  erwachsenen Sohnes genannt wurde. Der Prominenten-Sohn, der zig Artikel  in der Presse hatte durchgehen lassen, weil die Episode eben mehr kurios  war als etwas, mit dem man gegen eine Politikerin argumentieren k&#246;nnte,  zog nun pl&#246;tzlich gegen den Blogger vor Gericht und – wie es die  einschl&#228;gigen Rechtsanw&#228;lte wollen, in Hamburg vor der Pressekammer.</p>
<p style="text-align: justify;">Dort wurde der Blogger heftig verurteilt, weil die Dinge in Hamburg eben  so sind. Angeblich seinen die Rechte des S&#246;hnchens durch die  Namensnennung verletzt worden und er habe Anspruch auf Unterlassung und  Entsch&#228;digung. Es spielte dabei keine Rolle, dass der Artikel des  Bloggers gar nicht den Sohn, sondern die Staatsanwaltschaft aufspie&#223;te,  die nach Ansicht des Bloggers hier unverh&#228;ltnism&#228;&#223;ig vorgegangen war.</p>
<p style="text-align: justify;">Nun, das BVG erkl&#228;rte die Verfassungsbeschwerde gegen dieses Urteil als  „offensichtlich begr&#252;ndet“. Das Interessante an dem Fall ist aber, dass  dies nun die Hamburger Richter nicht im geringsten st&#246;rt. Sie werden  weiter gegen die Meinungs- und Pressefreiheit entscheiden, wenn es ums  Internet geht, denn ein Deutscher Richter ist nicht verpflichtet,  entsprechend der Verfassung zu entscheiden. Im Zweifelsfall k&#246;nne der  durch solche Urteile Gesch&#228;digte ja vor das BVG ziehen.</p>
<p style="text-align: justify;">Nun ist dies in der Praxis oft unm&#246;glich, denn ein kleiner Blogger, der  vielleicht einige hundert Leser im Monat oder im Jahr hat, wird  &#252;blicherweise nicht die Mittel haben, gewiefte Rechtsanw&#228;lte f&#252;nf Jahre  lang zahlen zu k&#246;nnen, die mit ihm vor das BVG ziehen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Ausrede, das Internet sei ja weltweit und daher k&#246;nne der  Gerichtstand dahin gelegt werden, wo es der Kl&#228;ger will (und das ist  dann eben fast immer Hamburg oder manchmal Berlin) ist im Grunde leicht  zu durchschauen. Die einfache Regelung, dass der Gerichtsstand f&#252;r  solche F&#228;lle am Ort ist, wo der Internetprovider seinen Sitz hat oder  dort, wo der Blogger seinen Wohnsitz hat, w&#252;rde mit dieser Praxis  aufr&#228;umen, aber die Bundesjustizministerin hat es ausdr&#252;cklich  abgelehnt, eine solche Ver&#228;nderung vorzunehmen.</p>
<p style="text-align: justify;">Diese Praxis der deutschen Rechtsprechung reiht sich ein in andere  Entscheidungen des BVG, wie zum Beispiel die zur Grundgesetzwidrigkeit  von Hartz IV – aber alles bleibt beim Alten oder soll sogar noch  versch&#228;rft werden. Da BVG wird auf diese Art und Weise von einem Gericht  zu einem Kommentaristen-Gremium.</p>
<p style="text-align: justify;">Interessanterweise hat man noch keinen Verfassungsschutz-Agenten gegen  diese verfassungsfeindlichen Bestrebungen vorgehen gesehen.</p>
<p><em>Ver&#246;ffentlicht am 26. April 2010 in der Berliner Umschau</em></p>
<hr />
<h5>Quelle: <a href="http://karlweiss.twoday.net/stories/6309642/">Karl  Weiss &#8211; B&#252;rger-Journalist</a></h5>
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		<title>TV-Tipp: Arm nach Gesetz – Privat versichert und Hartz IV</title>
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		<pubDate>Tue, 09 Mar 2010 14:34:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Privat krankenversicherte ALG-II-Empf&#228;nger k&#246;nnen sich nach Ansicht von Ulrich Schneider, Hauptgesch&#228;ftsf&#252;hrer des Parit&#228;tischen Wohlfahrtsverbandes, auf das "Hartz-IV"-Urteil des Bundesverfassungsgerichts berufen. "Hartz IV muss auch f&#252;r besondere Bedarfe aufkommen, die nicht ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Privat krankenversicherte ALG-II-Empf&#228;nger k&#246;nnen sich nach Ansicht von Ulrich Schneider, Hauptgesch&#228;ftsf&#252;hrer des Parit&#228;tischen Wohlfahrtsverbandes, auf das &#8220;Hartz-IV&#8221;-Urteil des Bundesverfassungsgerichts berufen. &#8220;Hartz IV muss auch f&#252;r besondere Bedarfe aufkommen, die nicht im Regelsatz sind, wenn sie nur regelm&#228;&#223;ig auftauchen. Und genau dieses ist bei den Menschen in der privaten Krankenversicherung der Fall&#8221;, erkl&#228;rte Schneider gegen&#252;ber Frontal21:</p>
<p style="text-align: justify;">&#8220;Sie haben einen besonderen Bedarf, n&#228;mlich das, was an zus&#228;tzlichen Kosten f&#252;r die Krankenversicherung aufzubringen ist, und dieser Bedarf tritt regelm&#228;&#223;ig auf, jeden Monat.&#8221;</p>
<p style="text-align: justify;">Bisher &#252;bernehmen Jobcenter bei ALG-II-Empf&#228;ngern Aufwendungen f&#252;r eine private Krankenversicherung nur in der H&#246;he des Betrags, der auch gesetzlich Versicherten zusteht. Dadurch wird ein gro&#223;er Teil des Krankenversicherungsbeitrags, den die PKV im so genannten Basistarif verlangt, nicht abgedeckt. Den Rest &#8211; in der Regel monatlich rund 160 Euro &#8211; m&#252;ssen die Betroffenen von ihrem Arbeitslosengeld II allein aufbringen oder sich verschulden.</p>
<p><span id="more-7531"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Diskutieren Sie dazu im Chat ab 21.45 Uhr mit Stefan Reker, Pressesprecher des Verbandes der privaten Krankenversicherung sowie mit Daniela Kauhausen, Referentin B&#252;ndnis 90/Die Gr&#252;nen!</p>
<h3 style="text-align: center;">Unsere Frage: <a href="http://krisenfrei.com" >Privat versichert und arbeitslos &#8211; Wer soll das bezahlen?</a></h3>
<h4 style="text-align: center;"><a href="http://frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/3/0,1872,8048003,00.html" >http://frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/3/0,1872,8048003,00.html</a></h4>
<p style="text-align: center;">
<table class="wptable rowstyle-alt" id="wptable-72" >
<tr>
<td style="width:100px" >&nbsp;</td>
<td style="width:100px" >&nbsp;</td>
<td style="width:100px" align="center"><center>
<p style="text-align: center;"> <a href="http://krisenfrei.com"><img class="aligncenter " title="IHRE ZUKUNFT?" src="http://dmv.ch/banner/Zukunft_Banner.gif" alt="Wie wird IHHRE Zukunft aussehen?" /></a> </p>
<p></center></td>
<td style="width:100px" >&nbsp;</td>
<td style="width:100px" >&nbsp;</td>
</tr>
</table>
]]></content:encoded>
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		<title>Westerwelles Demagogie</title>
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		<pubDate>Mon, 15 Feb 2010 10:59:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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			<content:encoded><![CDATA[<p>von <a href="http://www.readers-edition.de/2010/02/15/westerwelles-demagogie/">Georg Erber</a></p>
<p>
<div id="attachment_161637" class="wp-caption aligncenter" style="width: 360px"><a href="http://stattzeitung.ch/wp-content/uploads/2010/02/dfgvfdv.jpg"><img class="size-full wp-image-161637" title="dfgvfdv" src="http://stattzeitung.ch/wp-content/uploads/2010/02/dfgvfdv.jpg" alt="" width="350" height="233" /></a>
<p class="wp-caption-text">Westerwelle, Mann des k&#252;hlen Kalk&#252;ls. (Photo/Quelle s.u. dem Text)</p>
</div>
<p><span id="more-161634"></span></p>
<p><span id="more-7181"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Jetzt lernen wir den Guido richtig kennen. Er will mit aller Gewalt den Begriff der Leistungsgesellschaft f&#252;r sich und die FDP besetzen.  Alle, die  seiner  Sinngebung  nicht  folgen, werden  schlicht als Sozialisten abgetan. Er will damit die Agenda f&#252;r eine ideologische Debatte im Sinne der fr&#252;heren CDU nach dem Motto – Freiheit oder Sozialismus – lostreten.  Jetzt hei&#223;t das  Spiel – Leistung oder Sozialismus – und damit eine <a href="http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,677788,00.html">Neudefinition des Sozialstaats à la Westerwelle</a>.</p>
<p style="text-align: justify;">Hinzu kommt der Plan der FDP, im Fr&#252;hjahr eine umfassende Steuerreform vorzulegen. Mithin soll das ideologische Feuer gegen vermutete Sozialisten angefacht werden, um sie als leistungsunwillig und antiliberal brandmarken zu k&#246;nnen.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Er setzt seine demagogischen F&#228;higkeiten voll ein</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Ein k&#252;hles Kalk&#252;l steckt hinter diesen Machenschaften. Nach dem Motto “Angriff ist die beste Verteidigung” will er die anderen Parteien in die Defensive dr&#228;ngen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der Hartz IV-Regels&#228;tze f&#252;r Kinder dient nur als <a href="http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,677518,00.html">gefundener Anlass</a>, hieraus seine Kampagne &#8211; die  letztendlich darauf spekuliert, dass er unter Leistungstr&#228;gern seine Anh&#228;ngerschaft ausbauen kann &#8211; zu entwickeln. Damit schlie&#223;t er an seine Parole “<a href="http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2010CLP/2010-01-20-mehr-netto-vom-brutto.html">Mehr Netto vom Brutto”</a> an, die er bereits im Bundestagswahlkampf ausgegeben hatte.  Auch hier hei&#223;t es ja letztendlich, wenn die Differenz schrumpft, dann fallen weniger Sozialabgaben an.</p>
<p style="text-align: justify;">Weniger Sozialabgaben bedeuten aber auch weniger Sozialleistungen. Westerwelle will gar nicht, wie Sch&#228;uble vermutet, eine Gegenfinanzierung durch h&#246;here Einkommenssteuern.  Er will sie schlicht und einfach streichen. Seine Vorw&#228;rtsstrategie aufgrund von Finanzierungsproblemen von Gesundheitsreform oder auch angemessener Kindergeldleistungen f&#252;r Hartz-IV-Empf&#228;nger besteht darin, dass er massive K&#252;rzungen im Sozialstaat durchsetzen will. “Neuordnung des Sozialstaats” ist der Kampfbegriff, mit dem er diese Sozialk&#252;rzungen durchsetzen will und den vermuteten Sozialisten entgegentreten m&#246;chte. Implizit verd&#228;chtigt er sogar die Bundesverfassungsrichter, <a href="http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,676708,00.html">verkappte Sozialisten zu sein</a>. Dabei findet er durchaus Verb&#252;ndete im rechten CDU-Lager. Dazu z&#228;hlen ironischerweise <a href="http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,677675,00.html">Wolfgang Sch&#228;uble</a> und auch <a href="http://de.news.yahoo.com/1/20100209/tde-kauder-hartz-iv-stze-mssen-nicht-ste-3fc80be.html">Volker Kauder</a>, der CDU Fraktionsvorsitzende im Bundestag. Sie f&#252;rchten ebenso wie Westerwelle eine Sozialdemokratisierung der CDU.  Auch die FDP-Vorderen wie der k&#252;rzlich verstorbene <a href="http://www.wiwo.de/unternehmen-maerkte/koepfe-der-wirtschaft/otto-graf-lambsdorff-526/">Graf Lambsdorff</a> wollten <a href="http://www.wiwo.de/politik-weltwirtschaft/graf-lambsdorff-uebt-massive-kritik-an-merkels-wirtschaftspolitik-384198/">Merkels Wirtschaftspolitik kippen</a>.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Westerwelle greift Merkel direkt an</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Der Vizekanzler macht sich damit zum Sprecher aller auch in der CDU unzufriedenen konservativen Kr&#228;fte, die bereits vorher zu Jahresbeginn den <a href="http://carta.info/21370/merkel-kritik-fuehrungsstil/">Aufstand gegen Merkel</a> erneut geprobt hatten. Dazu z&#228;hlen auch Bundesvorstandsvertreter wie <a href="http://www.sueddeutsche.de/politik/354/439097/text/">Josef Schlamann</a>. W&#228;hrend sich Merkel mit der CDU <a href="http://www.derwesten.de/nachrichten/politik/Die-CDU-will-bei-der-Konkurrenz-wildern-id2387575.html">neue W&#228;hlerschichten &#246;ffnen will</a>, sehen die Traditionalisten ihre Stammw&#228;hlerschaft in Gefahr, weiter zur FDP abzuwandern. Dabei geht es weniger um Fragen des F&#252;hrungsstils von Merkel, sondern um die Richtung. Man will eine konservative Wende erzwingen. Roland Koch, der Ministerpr&#228;sident von Hessen, ist <a href="http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,672311,00.html">selbstverst&#228;ndlich mit von der Partie</a>, ebenso wie auch <a href="http://www.bild.de/BILD/politik/2010/02/02/hartz-iv-gerechtigkeitsdiskussion-hans-werner-sinn/wer-auf-dem-land-wohnt-braucht-weniger-arbeitslosengeld.html">Hans-Werner Sinn</a> und die <a href="http://www.insm.de/">Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft</a>. Westerwelle macht sich daher zum Sprecher einer Allianz all dieser Kr&#228;fte, die bereits in der Vergangenheit ma&#223;geblich am Abbau des Sozialstaats beteiligt waren. Er will also letztendlich eine Allianz gegen Merkel schmieden. Eigentlich m&#252;sste Merkel ihn aus der Regierung entlassen, denn ein illoyaler Vizekanzler kann ja nicht gut Mitglied in ihrem Kabinett sein.</p>
<p>Photo: michaelthurm via <a href="http://www.flickr.com/photos/farbfilmvergesser/3855700406/">flickr</a> (cc Lizenz)</p>
<hr />
<h5>Quelle: <a href="http://www.readers-edition.de/2010/02/15/westerwelles-demagogie/">Readers Edition</a></h5>
<p><strong></strong></p>
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<p><strong><br />
</strong></p>
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		<title>Bundesverfassungsgericht setzt Grundrecht außer Kraft: fiskalische Gründe</title>
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		<pubDate>Sat, 13 Feb 2010 19:06:35 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[	Bundesverfassungsgericht setzt Grundrecht au&#223;er Kraft: fiskalische  Gr&#252;nde
	Hartz4-Plattform fragt: „Wirtschaft vor  Menschen?“
	&#220;berpr&#252;fungsantr&#228;ge m&#252;ssen auf Europ&#228;ischen Gerichtshof f&#252;r  Menschenrechte warten?
	“Im Namen des Volkes,]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>von <a href="http://Grilleau.blog.de/2010/02/13/bundesverfassungsgericht-setzt-grundrecht-ausser-kraft-fiskalische-gruende-8002366/">Grilleau</a><br />

</p>
<p>	<span>Bundesverfassungsgericht setzt Grundrecht au&#223;er Kraft: fiskalische  Gr&#252;nde</span></p>
<p><img src="http://www.sozialticker.com/wp-content/uploads/2007/08/seitenbild.gif" alt="Bild: Hartz IV Plattform" hspace="15" vspace="5" width="137" height="235" align="right"/><span><strong>Hartz4-Plattform fragt: „Wirtschaft vor  Menschen?“</strong></span></p>
<p><span id="more-158898"></span></p>
<p><span id="more-7146"></span></p>
<p><span><strong>&#220;berpr&#252;fungsantr&#228;ge m&#252;ssen auf Europ&#228;ischen Gerichtshof f&#252;r  Menschenrechte warten?</strong></span></p>
<p>“Im Namen des Volkes,“ stellt Brigitte Vallenthin, Hartz4-Plattform  fest, „hat aus unserer Sicht das Bundesverfassungsgericht „aus  fiskalischen Gr&#252;nden“ das „Grundrecht auf ein menschenw&#252;rdiges  Existenzminimum“ f&#252;r die Zeit von Januar 2005 bis Dezember 2010 au&#223;er  Kraft gesetzt.“</p>
<p>Die Sprecherin der B&#252;rgerinitiative weiter: „Da stellt sich die  Grundsatzfrage des demokratischen Rechtsstaates:</p>
<ul>
<li><strong><span><span>Wer ist „das Volk“?</span></span></strong></li>
<li><strong><span><span>Sind es wenige Regierungsvertreter oder Millionen Menschen in diesem  Lande?</span></span></strong></li>
<li><strong><span><span>Es schlie&#223;t sich die ethische Frage an: Wem „dienen“ die  Volks-Vertreter eigentlich?</span></span></strong></li>
<li><strong><span><span>Der Wirtschaft mit Milliarden-Geschenken f&#252;r marode Banken und  Pleite-Unternehmen?</span></span></strong></li>
<li><strong><span><span>Und verstehen Sie ihren „Dienst am Deutschen Volke“ darin, dass sie  den Menschen existenzielle Grundrechte entziehen?“</span></span></strong></li>
</ul>
<p>Kl&#228;ger vorm Bundesverfassungsgericht, Thomas Kallay, bereitet jetzt  eine Klage vor dem Europ&#228;ischen Gerichtshof f&#252;r Menschenrechte (EGMR)  vor. „Wir d&#252;rfen gespannt sein,“ so Vallenthin, „ob Stra&#223;burg  Deutschland die Karlsruher Entscheidung durchgehen l&#228;sst, aus  fiskalischen Gr&#252;nden das vom Bundesverfassungsgericht im selben Urteil  als unverf&#252;gbar und mit der Pflicht zur Einl&#246;sung festgeschriebene  Grundrecht auf ein menschenw&#252;rdiges Existenzminimum mal eben 6 Jahre  au&#223;er Kraft zu setzen.“</p>
<p><span> </span></p>
<p><span><span><strong>Vor dem EGMR wird es wohl vor allem um folgende Passage des  Urteils vom 09. Februar gehen: </strong></span></span></p>
<p>„Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG verpflichtet  den Gesetzgeber nicht dazu, die Leistungen r&#252;ckwirkend f&#252;r die Zeit ab  Inkrafttreten des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch am 1. Januar 2005 neu  festzusetzen. Nach der st&#228;ndigen Rechtsprechung des  Bundesverfassungsgerichts muss der Gesetzgeber einen mit dem Grundgesetz  unvereinbaren Rechtszustand nicht r&#252;ckwirkend beseitigen, wenn dies  einer geordneten Finanz- und Haushaltsplanung zuwiderl&#228;uft (…) Die  r&#252;ckwirkende Neufestsetzung etwaiger h&#246;herer Leistungen f&#252;r den gesamten  Zeitraum ab dem 1. Januar 2005 h&#228;tte zudem wegen der Regelung des § 48  Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB X*) unvertretbare fiskalische Wirkungen.“</p>
<p>„Sicher werden die Stra&#223;burger Richter in dem Zusammenhang auch die  Formulierung „neu festzusetzen“ unter die Lupe nehmen, die unmittelbar  auch die Rechte aus hunderttausenden von &#220;berpr&#252;fungsantr&#228;gen betrifft,“  erwartet Brigitte Vallenthin. „Denn diese Formulierung bedeutet nach  unserer Einsch&#228;tzung: Zwar haben die Karlsruher Richter einen neuen  Regelsatz ab Januar 2005 f&#252;r alle Hartz IV-Berechtigten nicht gefordert.  Wir sehen aber durchaus die r&#252;ckwirkenden Chancen f&#252;r die &#220;berpr&#252;fungs-  Antragsteller auch nach deutschem Recht noch nicht endg&#252;ltig verloren.“  Die Hartz4-Plattform weist dringend darauf hin,  &#220;berpr&#252;fungs-Antrags-Verfahren – ebenso Widerspruchs- und Klageverfahren  in dem Zusammenhang – auf keinen Fall einzustellen.</p>
<p>Vielmehr m&#252;ssen die Verfahren weiter betrieben und Fristen unbedingt  eingehalten werden. Es sollten unbedingt Antr&#228;ge auf „Ruhen des  Verfahrens zur Wahrung der Rechte“ gestellt werden mit dem Hinweis auf  die bevorstehende Klage vor dem EGMR. Nur so lassen sich Rechte sch&#252;tzen  f&#252;r den Fall, das der Europ&#228;ische Gerichtshof f&#252;r Menschenrechte das  r&#252;ckwirkende Versagen des Grundrechts auf Existenzminimum durch das  Bundesverfassungsgericht f&#252;r Unrecht erkl&#228;rt.</p>
<p>„Wir sind emp&#246;rt,“ so Brigitte Vallenthin, „dass die  Internet-Plattform „gegen-hartz“ bereits am Tag des Urteilsspruchs  &#252;bereilt riet, die „&#220;berpr&#252;fungsantr&#228;ge als erledigt zu betrachten“ und  erkl&#228;rt hat, es sei „unbedingt empfehlenswert das Gericht unter Nennung  des Aktenzeichens anzuschreiben und die Klage zur&#252;ck zu nehmen. Mit dem  Hinweis auf das Urteil sollte die Sache als “erledigt” betrachtet  werden.“</p>
<p>Der Rat ist gut f&#252;r die ARGEn, die Sozialgerichte und den  Finanzminister &#8211; jedoch der schlechtest m&#246;gliche f&#252;r die Interessen der  Hartz IV-Berechtigten.“</p>
<p>*) Der Verwaltungsakt soll mit Wirkung vom Zeitpunkt der &#196;nderung der  Verh&#228;ltnisse aufgehoben werden, soweit die &#196;nderung zugunsten des  Betroffenen erfolgt“ (§ 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB X).</p>
<p>Quelle: Pressemeldung Brigitte Vallenthin &#8211; <a class="liexternal" href="http://www.hartz4-plattform.de/">Hartz  4-Plattform</a> keine Armut! &#8211; kein Hunger! – kein Verlust von  Menschenw&#252;rde!</p>
<p><span><span>Quelle:</span> <a href="http://www.sozialticker.com/bundesverfassungsgericht-setzt-grundrecht-ausser-kraft-fiskalische-gruende_20100213.html">www.sozialticker.com</a></span></p>
<p> <small> <a href="http://Grilleau.blog.de/2010/02/13/bundesverfassungsgericht-setzt-grundrecht-ausser-kraft-fiskalische-gruende-8002366/#comments">Kommentare</a> </small> </p>
</p>
<hr />
<p><h5>Quelle: <a href="http://Grilleau.blog.de/2010/02/13/bundesverfassungsgericht-setzt-grundrecht-ausser-kraft-fiskalische-gruende-8002366/">Marigny de Grilleau</a></h5>
<p>
</p></p>
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		<title>Nürnberger Tribunal zur Absicherung der Geschichtslügen</title>
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		<pubDate>Sat, 12 Dec 2009 17:31:57 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Auf dem Gebiet der Geschichtsschreibung sind die Gerichte der BRD an die Vorgaben der Siegermächte, d.h. an ihre Geschichtslügen, wie sie im Nürnberger Urteil festgeschrieben sind, gebunden. Dies geht ganz klar aus dem Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. Sept. 1990 (in welchem der BRD uneingeschränkte Souveränität zugebilligt wurde) und aus der am 27./28. Sept. 1990 nachgeschobenen «Vereinbarung», [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Auf dem Gebiet der Geschichtsschreibung sind die Gerichte der BRD an die Vorgaben der Siegermächte, d.h. an ihre Geschichtslügen, wie sie im Nürnberger Urteil festgeschrieben sind, gebunden. Dies geht ganz klar aus dem Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. Sept. 1990 (in welchem der BRD uneingeschränkte Souveränität zugebilligt wurde) und aus der am 27./28. Sept. 1990 nachgeschobenen «Vereinbarung», in welcher die Souveränität wieder kassiert wurde, hervor. Darin heisst es «Alle Urteile und Entscheidungen in Strafsachen, die von einem Gericht oder einer gerichtlichen Behörde der Drei Mächte oder einer derselben bisher in Deutschland gefällt worden sind, oder später [!] gefällt werden, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und sind von <strong>den deutschen Gerichten</strong> [!] und Behörden demgemäss zu behandeln.» Es wird stillschweigend vorausgesetzt, dass niemals die Interessen der Juden beeinträchtigt werden dürfen. Für den Bereich des Holocaust wird das sogar offen ausgesprochen (Stefan Huster in der Neuen Juristischen Wochenschrift, Heft 8/1996 S. 487 ff, sowie Winfried Brugger im Archiv des öffentlichen Rechts, Bd. 128 (2003) S. 372 [403]).</p>
<p align="justify">Das macht es erforderlich, in der hier gebotenen Kürze, auf die Entstehung des Nürnberger Prozesses einzugehen. Die Erfindung dieser Einrichtung wird den jüdischen Brüdern Jacob und Nehemia Robinson zugeschrieben. Die Realisation bewirkte der Jüdische Weltkongress. Dessen Präsident Nahum Goldmann feierte dieses Werk als «eine der grossen Taten in der Geschichte der internationalen Gerechtigkeit und Moral» (Nahum Goldmann, Staatsmann ohne Staat, Kiepenheuer &amp; Witsch, Köln 1970, S. 271 und 273). In diesem Werk schreibt er vom grossen Einsatz des Jüdischen Weltkongresses, der unter Leitung der beiden Brüder Robinson grosse Energie für die Vorbereitung dieser Prozesse angewandt hatte und sie gegen manche Zweifel, vor allem Englands, durchgesetzt hat (Nahum Goldmann a.a.O. S. 273).</p>
<p align="justify">Die britische Regierung wollte ursprünglich die wichtigsten Mitglieder der deutschen Führung – wenigstens 50’000 – formlos hinrichten lassen. Stalin und die USA wollten ein Gerichtsverfahren.</p>
<p><span id="more-5195"></span></p>
<p align="justify">Nach internationalem Recht war es aber nicht möglich, Militärs, die ihre Befehle befolgt hatten, zu bestrafen. Als Jacob Robinson darauf beharrte, erklärten ihn amerikanische Juristen des Obersten Gerichtshofes für verrückt und fragten, was denn diese nazistischen Offiziere so Aussergewöhnliches getan hätten. Robinson gelang es jedoch, den Richter am Obersten amerikanischen Gerichtshof, Robert Jackson, für sich zu gewinnen.</p>
<p align="justify">Robert Houghwout Jackson (1892 – 1954), ein enger Vertrauter Roosevelts und unter dessen Präsidentschaft stellvertretender Justizminister, vertrat die Ansicht, das Nürnberger Tribunal sei «eine Fortsetzung der Kriegsanstrengungen der alliierten Nationen» (Protokolle des Nürnberger Prozesses, Band XIX, S. 440). Jackson war am Ende des Krieges mit dem Auftrag nach Europa geschickt worden, die deutsche Alleinschuld am Zweiten Weltkrieg ein für allemal festzuschreiben.</p>
<p align="justify">Im Auftrage Roosevelts fuhr Richter Samuel Rosenman Anfang April 1945 nach London, um ein gemeinsames Vorgehen gegen «Kriegsverbrecher» zu beraten. Der britische Lordkanzler Sir John Simon plädierte für eine summarische Tötung von Hitler und Konsorten ohne jede Art von Gericht. Auch der britische Generalstaatsanwalt Sir David Maxwell-Fyfe war für die summarische Hinrichtung (Memorandum über ein britisch-amerikanisches Treffen am 5. April 1945 (PROfile LCO.2/2980)). Doch einen Tag später gab Simon bekannt, dass Washington «vor der Hinrichtung einen juristischen Prozess braucht» (Simon and Rosenman, 6. 4.1945 (PROfile LCO. 2/2981)).</p>
<p align="justify">Offensichtlich hatten die Erfinder der Tribunals-Idee dem «Oberhaupt des britischen Rechtssystems» inzwischen die Vorteile verdeutlicht, die ein internationales «Judikat» für die Kreierung von «Offenkundigkeiten» zur Absicherung der Geschichtslügen bietet. Denn wenn sich ein Richter als Beweis für Kriegsverbrechen auf den Mord an 50’000 Nazionalsozialisten berufen würde, würde er vermutlich im Irrenhaus landen.</p>
<p align="justify">Nach dem Tode von Roosevelt erhielt Jackson durch Rosenman im Auftrag des neuen Präsidenten Truman das offizielle Angebot, den Hauptankläger-Posten eines Siegertribunals zu übernehmen: <strong>Die ‹Nazis› sollten erst einen fairen Prozess bekommen – und dann gehängt werden</strong> (!). «Ausserordentlich erfreut über das Angebot», zögerte Jackson keinen Augenblick und sagte zu. (Jacksons Tagebuch vom 27.4. 1945 (Library of Congress, Manuscript Division, R. H. Jackson papers, box 95)).</p>
<p align="justify">Jackson hatte schon seit langem die These vertreten, dass im zwanzigsten Jahrhundert von Kriegen nach juristischen Begriffen des neunzehnten Jahrhunderts keine Rede mehr sein könne. Er war der Auffassung, dass es den USA mit ihrer «Führungsrolle in der Welt» gestattet sei, weltweit nach eigenem Ermessen in jede kriegerische Auseinandersetzung einzugreifen und entsprechend zu handeln. Er äusserte sich: um die «moralische Führerschaft der USA sicherzustellen» sei er beauftragt, mit Hilfe des Militär-Tribunals nachzuweisen, dass «diese verdammten Deutschen die Alleinschuldigen am Krieg» seien. <strong>«Wir brauchen einen Sündenbock, dem wir für lange Zeit alle Übel der Welt aufladen können»</strong> (Hans Meiser «Das Tribunal», Grabert Verlag, Tübingen 2005, ISBN 3-87847-218-8 S. 18).</p>
<p align="justify">In den Beratungen zur Vorbereitung des Tribunals zerstreute Jackson die von den europäischen Alliierten vorgebrachten Bedenken, die Angeklagten könnten gestützt auf Dokumente, die sie in Frankreich erbeutet hatten, beweisen, dass nicht das Deutsche Reich Schuld am Ausbruch des 2. Weltkrieges sei, dass vielmehr dieser Krieg den Deutschen aufgezwungen worden sei. Die Dokumente ergäben den Beweis, dass England, Frankreich und sogar die USA den Polen in ihrer starren Haltung Deutschland gegenüber den Rücken gestärkt hätten. Zweimal hätten die Polen als erste mobilisiert. Der polnische Marschall Rydz-Smigly hätte im Juli 1939 öffentlich vor Thorner Offizieren erklärt, «Polen will den Krieg, und Deutschland wird ihn nicht verhindern können, selbst wenn es das wollte». Und schliesslich hätte Roosevelt 1941 praktisch den Krieg gegen Deutschland eröffnet. Die deutsche Kriegserklärung sei nach den provokanten Aggressionen der USA gegen deutsche Schiffe und der Neutralitätsverletzung durch Waffenlieferungen an die Briten vollkommen legitim gewesen (Meiser, ebd. S. 19). Das alles dürfe im Prozess nicht zur Sprache kommen. Deutschland müsse als der Alleinschuldige gebrandmarkt und verurteilt, der Krieg in Europa als eine von Anfang an deutsche Aggression dargestellt werden.</p>
<p><!-- Dok Fussnoten --></p>
<hr />
<p align="justify"><strong>Fussnote</strong><strong> </strong></p>
<p align="justify"><strong>*</strong> Dieser Beitrag ist eine stark gekürzte Zusammenfassung einer Beschwerde des deutschen Rechtsanwalts Horst Mahler. Wegen ähnlicher Öffentlichkeitsarbeiten wurde Horst Mahler im «freiesten» Deutschland zu neun Monaten Gefängnis verurteilt.</p>
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		<title>Urteil gekippt</title>
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		<pubDate>Thu, 24 Sep 2009 15:01:46 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Es gibt hin und wieder auch gute Nachrichten und eine davon konnte man vorige Woche in tz-online lesen: Sven G.Verurteilung [er sitzt mittlerweile seit einem Jahr in Haft] wird neu verhandelt – sein Verteidiger legte gegen das Münchener Urteil Revision beim Karlsruher Bundesgerichtshof ein. Der gab dem Antrag statt: Das Münchener Gericht sei den besonderen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><a href="http://brd-schwindel.com/wp-content/uploads/2009/09/SvenG.-300x224.jpg"><img class="alignleft size-full wp-image-1253" style="margin: 5px;" title="SvenG.-300x224" src="http://brd-schwindel.com/wp-content/uploads/2009/09/SvenG.-300x224.jpg" alt="SvenG.-300x224" width="210" height="157" /></a>Es gibt hin und wieder auch gute Nachrichten und eine davon konnte man vorige Woche in <em><a href="http://www.tz-online.de/aktuelles/muenchen/tz-messerstich-notwehr-student-bekommt-neuen-prozess-465262.html" target="_blank">tz-online</a></em> lesen: Sven G.Verurteilung [er sitzt mittlerweile seit einem Jahr in Haft] wird neu verhandelt – sein Verteidiger legte gegen das Münchener Urteil Revision beim Karlsruher Bundesgerichtshof ein. Der gab dem Antrag statt: Das Münchener Gericht sei den besonderen Umständen der Tat nicht wirklich gerecht geworden.<span id="more-1252"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Die “besonderen Umstände” waren die, dass Sven G., ein nicht vorbestrafter deutscher Informatik-Student, sich gegen eine fünfköpfige,  aggressive Ausländerbande zur Wehr setzte und dabei den Anführer, Mergim S.,  mit einem Messer verletzte. Wegen “überzogener Notwehr” verurteilte das Münchener Schwurgericht den unbescholtenen Sven zu drei Jahren und neun Monaten – ohne Bewährung.</p>
<p style="text-align: justify;">Man stelle sich vor, fünf junge vorbestrafte Deutsche hätten einen Ausländer angegriffen, der sich dagegen gewehrt, und deshalb danach wegen “überzogener Notwehr” eingekerkert worden. Die Republik wäre in Raserei gefallen, in der ausländischen Berichterstattung neben der Nachricht  Hakenkreuze platziert worden und ZDJ und ZDM hätte einmal mehr “braunen Horden” herbeiphantasiert.</p>
<p style="text-align: justify;">Dass auch im Fall der fünf Ausländer der Tatbestand “Rassismus” nicht einmal ansatzweise in Betracht gezogen wurde, versteht sich in diesem Land von selbst – man muss schon dankbar sein, wenn Sven G. diesmal wenigsten die Notwehr zugestanden wird. Die Zeichen dafür stehen gut.</p>
<p style="text-align: justify;">[1] <a href="http://www.deutschland-kontrovers.net/?p=236">Der Fall Sven G.: Zwei Rechtssysteme</a></p>
<p style="text-align: justify;">Quellennachweis:</p>
<p style="text-align: justify;"><a href="http://www.deutschland-kontrovers.net/?p=14822" target="_blank">http://www.deutschland-kontrovers.net/?p=14822</a></p>
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		<title>Das wäre doch eine Justizreform wert</title>
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		<pubDate>Sun, 20 Sep 2009 17:59:13 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Der geneigte Leser stelle sich vor, es müßte im Internet ein amtliches Register aufgeführt werden, in dem jedes Urteil der BRD- Richter aufgelistet wäre. Für Strafrichter würde dies bedeuten: 1. Name des Richter, Dienstort 2. verhandelter Strafvorwurf 3. Schadenshöhe bzw. durch die Tat entstandener Schaden 4. Gesellschaftsrang, Beruf des Ankeklagten, sämtliche Einkommensquellen des Angeklagten, Vorstrafen, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong><a href="http://brd-schwindel.com/wp-content/uploads/2009/09/757443716841554a4e5a54.gif"><img class="aligncenter size-full wp-image-944" title="757443716841554a4e5a54" src="http://brd-schwindel.com/wp-content/uploads/2009/09/757443716841554a4e5a54.gif" alt="757443716841554a4e5a54" width="299" height="285" /></a>Der geneigte Leser stelle sich vor, es müßte im Internet ein amtliches Register aufgeführt werden, in dem jedes Urteil der BRD- Richter aufgelistet wäre.<span id="more-943"></span></strong></p>
<p style="text-align: justify;">Für Strafrichter würde dies bedeuten:<br />
1. Name des Richter, Dienstort<br />
2. verhandelter Strafvorwurf<br />
3. Schadenshöhe bzw. durch die Tat entstandener Schaden<br />
4. Gesellschaftsrang, Beruf des Ankeklagten, sämtliche Einkommensquellen des Angeklagten, Vorstrafen, Partei bzw. Organisation (auf den Namen können sie im Sinne des Datenschutz verzichten :-))<br />
5. ähnliche Angaben über das Opfer<br />
6. Anwesende Anwälte (wer benötigt schon juristische Klüngelwirtschaft?)
</p>
<p style="text-align: justify;">Für die Statisker wäre dies eine wahre Goldgrube und der Ungleichbehandlung durch das Richtertum würde dadurch kein Vorschub geleistet werden. Die Richter wären dadurch nicht abhängiger, als sie es ohnehin sind. Allerdings würde ihre Arbeitsleistung für all die nachvollziehbar/-kontrollierbar sein, in deren Namen die Urteile gefällt werden. Namentlich vom grundgesetzgeschütztem Souverän, dem Volk.</p>
<p style="text-align: justify;">Das Volk kann nur bewerten, wenn es vergleichen kann. Dadurch keine &#8220;gefühlte&#8221; Meinung besitzt, sondern die nackten Tatsachen zur Meinungsbildung.</p>
<p style="text-align: justify;">Wetten, daß das Gros aus Juristerei, Medienbranche und Politik schreien würden, dies wäre ungerecht?<br />
Selbst Typen wie Schäuble würden in diesem Fall vor&#8217;m Überwachungsstaat warnen.<br />
Doch eines wäre dann mit Sicherheit erreicht, eine effektivere und weit günstigere Kriminalitätsbekämpfung. Aber daran ist ohnehin kein Schäuble interessiert. Seine Macht und die seiner Hintermänner wäre ungeschützter und so manch T€urone nicht verdient.</p>
<p>Quellennachweis: <a rel="external" href="http://luzifer-lux.blogspot.com/2009/08/das-ware-doch-eine-justizreform-wert.html" target="_blank">LUXBLOG</a></p>
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		<title>Juristen fordern zum Staatsstreich auf</title>
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		<pubDate>Sun, 20 Sep 2009 17:51:26 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Von Daniel Neun &#124; RADIO UTOPIE Die “Denkschrift” von 30 eu-nationalistischen Akademikern für eine Entmachtung des Bundesverfassungsgerichtshofes in Karlsruhe zugunsten des EuGH ist eine strafwürdige Aufforderung zum Putsch gegen das Grundgesetz und die garantierten Grundrechte der Staatsbürger. Vor einigen Tagen wurde publik, dass 30 regierungsnahe Juristen eine Unterordnung des Bundesverfassungsgerichtshofs in Karlsruhe unter den Europäischen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Von Daniel Neun</strong> | <a href="http://www.radio-utopie.de/2009/08/17/juristen-fordern-zum-staatsstreich-auf/" target="_blank">RADIO UTOPIE</a></p>
<p><!--content with more link--></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Die “Denkschrift” von 30 eu-nationalistischen Akademikern für eine Entmachtung des Bundesverfassungsgerichtshofes in Karlsruhe zugunsten des EuGH ist eine strafwürdige Aufforderung zum Putsch gegen das Grundgesetz und die garantierten Grundrechte der Staatsbürger.<span id="more-930"></span><br />
</strong>
</p>
<p style="text-align: justify;">Vor einigen Tagen wurde publik, dass 30 regierungsnahe Juristen eine Unterordnung des Bundesverfassungsgerichtshofs in Karlsruhe unter den Europäischen Gerichtshof (EuGH) forderten. Sie setzten diese zu unternehmende Massnahme in direktem Zusammenhang zum Urteil unseres Verfassungsgerichtes vom 30.Juni bezüglich des Lissabon-Vertrages. <span id="more-5011"> </span>Die Roten Roben hatten in ihrem Grundsatzurteil die “souveräne Staatlichkeit Deutschlands” erklärt, welche durch das Grundgesetz garantiert ist und festgestellt (2):</p>
<blockquote style="text-align: justify;"><p><em>“Das Grundgesetz ermächtigt die für Deutschland handelnden Organe nicht, durch einen Eintritt in einen Bundesstaat das Selbstbestimmungsrecht des Deutschen Volkes in Gestalt der völkerrechtlichen Souveränität Deutschlands aufzugeben. Dieser Schritt ist wegen der mit ihm verbundenen unwiderruflichen Souveränitätsübertragung auf ein neues Legitimationssubjekt allein dem unmittelbar erklärten Willen des Deutschen Volkes vorbehalten”</em></p></blockquote>
<p style="text-align: justify;">Dieses Urteil wurde von dem grössten Teil der Deutschen wieder einmal weder gelesen, noch verstanden. Den EU-Nationalisten und Feinden des Grundgesetzes allerdings war die Bedeutung ganz offensichtlich sehr schnell bewusst. Auffallend viele Verwaltungsrichter, der ehemalige beamtete <a title="Europastaatssekretär" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Europastaatssekret%C3%A4r">Europastaatssekretär</a> im Bundeswirtschaftsministerium Joachim Wuermeling, sowie u.a. die Juristen <a rel="external" href="http://pernice.rewi.hu-berlin.de/">Ingolf Pernice</a> (juristische Fakultät der Humbold Universität Berlin) und <a rel="external" href="http://www.jura.uni-bielefeld.de/Lehrstuehle/Mayer/index.html">Franz Mayer</a> (Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld), welche den Vertrag von Lissabon im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgrichtshof vertreten sollten, fordern in der “Denkschrift” schlicht die Entmachtung des Obersten Verfassungsgerichtes der Berliner Republik – per einfachem Gesetz.</p>
<p style="text-align: justify;">Dank dem “t-blog” (3) kennt man nun den Wortlaut des Juristenpapiers. Es liegt auf der Hompepage des von der EU-finanzierten “Walter-Hallstein-Institut für Europäisches Verfassungsrecht” (4). Hier die Dokumentation der “Denkschrift” im Wortlaut:</p>
<blockquote style="text-align: justify;"><p><em>“Das Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts:<br />
- Auswege aus dem drohenden Justizkonflikt -</em></p>
<p><em>1. Das BVerfG will fortan verstärkt prüfen, ob die EU-Organe (a) ihre Kompetenzgrundlagen überschreiten – sog. “ausbrechender Akt” – oder (b) die Verfassungsidentität verletzen – sog. “Identitätskontrolle”. Dies geht über das Maastricht-Urteil in zweifacher Hinsicht hinaus: Erstens ist von einem “Kooperationsverhältnis” zum EuGH nicht mehr die Rede, vielmehr möchte das BVerfG seine Letztentscheidungsbefugnis schon dann ausüben, wenn Rechtsschutz zum EuGH nicht zu erlangen ist (Rn. 240).</em></p>
<p><em>Zweitens verwehrt das BVerfG dem EuGH die Fortbildung des EU-Rechts (”autonome Vertragsausdehnung”): Auslegung ja, Richterrecht nein (Rn. 338). Grundlegende EU-Rechtssätze stehen damit auf dem Spiel, etwa die Staatshaftung für die Verletzung des EU-Rechts (”Francovich-Doktrin”) oder vom EuGH “geschöpfte” Grundrechte, zuletzt etwa das Verbot der Altersdiskriminierung (”Mangold-Urteil”).<br />
</em></p>
<p><em>2. Die Art und Weise der Formulierungen lässt befürchten, dass das BVerfG auf einen Justizkonflikt mit dem EuGH zusteuert. Anlässe gibt es genug, z.B. die Verfassungsbeschwerden i.S. Vorratsdatenspeicherung oder das Verfahren Honeywell. Die Folgen wären außerordentlich fatal: Würden EU-Vorschriften oder -Urteile in Deutschland nicht anerkannt (”unanwendbar”), müsste die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren schon deshalb einleiten, weil sie negative Präjudizien in anderen Mitgliedstaaten vermeiden muss. Ein EuGH-Urteil wäre zudem ggf. mit einschneidenden Finanzsanktionen verbunden (Pauschalbeträge und Zwangsgelder).<br />
Diese Finanzsanktionen hätte Deutschland – sofern das BVerfG nicht doch noch zurückwiche<br />
- dauerhaft zu entrichten, weil der Gesetzgeber an die BVerfGEntscheidung “nicht herankommt”. Im Falle einer Zahlungsverweigerung könnte die EU-Kommission mit Finanztransfers aufrechnen. Was als “bloßer Justizkonflikt” beginnt, würde zwangsläufig zu einem Konflikt über die mitgliedschaftlichen Rechte und Pflichten eskalieren.<br />
</em></p>
<p><em>3. Die betonte BVerfG-Kontrolle mag man begrüßen, aber: sie sollte kooperativ mit dem EuGH erfolgen! Dem EuGH muss insbesondere zuvor Gelegenheit gegeben werden, sich mit den Zweifeln des BVerfG zu befassen und ggf. seine Rechtsprechung zu präzisieren oder zu modifizieren. Leider sieht sich das BVerfG zu einer Vorlage an den EuGH aber nicht in der Lage, jedenfalls hat es dem EuGH noch niemals<br />
Fragen zum EU-Recht vorgelegt. Entschärft werden kann der drohende Justizkonflikt deshalb nur, sofern man eine ausdrückliche Vorlagepflicht in das BVerfG-Gesetz aufnimmt –</em></p>
<p><em>z.B. § 13a BVerfGG (neu): “Ist in einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht die Auslegung der vertraglichen Grundlagender Europäischen Union oder die Gültigkeit und die Auslegung<br />
der Handlungen der Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Europäischen Union entscheidungserheblich, ist das Bundesverfassungsgericht zur Vorlage dieser Frage an den Gerichtshof<br />
der Europäischen Union verpflichtet.”</em></p>
<p><em>Immerhin hat das BVerfG angeregt, das Verfahren der ultra-vires- und Identitätskontrolle ausdrücklich zu regeln (Rn. 241). Es obliegt demnach dem Gesetzgeber, auch das aufgezeigte Konfliktpotential zu reduzieren.</em></p>
<p><em>Prof. Dr. Jan Bergmann, Richter, VGH Baden-Württemberg / Universität Stuttgart<br />
Prof. Dr. Armin von Bogdandy, Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches<br />
Recht und Völkerrecht, Heidelberg<br />
Prof. Dr. Christian Calliess, Freie Universität Berlin<br />
Gunther Dieterich, Richter, Hessischer VGH, Kassel<br />
Dr. Donat Ebert, Rechtsanwalt, Fürstenwalde/Budapest<br />
Raphael Epe, Richter, VGH Baden-Württemberg<br />
Prof. Dr. Ulrich Fastenrath, Technische Universität Dresden<br />
Bernhard Freisler, Ltd. Regierungsdirektor, Stuttgart<br />
Dr. Werner Heermann, Richter, Association of European Administrative Judges, Vice-President, Verwaltungsgericht Würzburg<br />
Dr. Wilfried Holz, Richter, Verwaltungsgericht Karlsruhe<br />
Bernd-Friedemann Joop, Richter, Verwaltungsgericht Dresden<br />
Prof. Dr. Wolfgang Kahl, Universität Heidelberg<br />
Dr. Ulrich Karpenstein, Rechtsanwalt, Kanzlei Redeker Berlin<br />
Dr. Matthias Keller, Vors. Richter, Verwaltungsgericht Aachen<br />
Prof. Dr. Thorsten Kingreen, Universität Regensburg<br />
Prof. Dr. Christian Koenig, Zentrum für Europäische Integrationsforschung, Bonn<br />
Prof. Manfred Matjeka M.A. , Hochschule Ludwigsburg<br />
Prof. Dr. Franz Mayer LL.M., Universität Bielefeld<br />
Dr. Rudolf Mögele, Brüssel<br />
Prof. Dr. Dr. h.c. Ingolf Pernice, Humboldt-Universität Berlin<br />
Prof. Dr. Konrad Redeker, Rechtsanwalt, Bonn<br />
Peter Roitzheim, Richter, Verwaltungsgericht Aachen<br />
Dr. Richard Rudisile, Vors. Richter, Verwaltungsgericht Stuttgart<br />
Dieter Rügge, Vors. Richter a.D., Landgericht Detmold<br />
Dr. Dieter Sellner, Rechtsanwalt, Berlin<br />
Dr. Hermann Schöllhorn LL.M.eur., Stuttgart<br />
Prof. Dr. Christian Schrader, Hochschule Fulda<br />
Prof. Dr. Torsten Stein, Europa-Institut, Universität des Saarlandes, Saarbrücken<br />
Prof. Dr. Christian Tomuschat, Humboldt-Universität Berlin<br />
Dr. Jörg Ukrow, LL.M.eur., Landesmedienanstalt Saarland<br />
Jobst von Werder, Rechtsanwalt, Hamburg<br />
Dr. Johannes Wasmuth, Rechtsanwalt, München<br />
Dr. Joachim Wuermeling, LL.M., Staatssekretär a.D., Berlin”</em></p></blockquote>
<p style="text-align: justify;">Wortlaut, Tonfall und Inhalt dieser Juristenschrift sind eine Aufforderung zum Hochverrat und Verfassungsbruch durch den (Noch-)Gesetzgeber Bundestag. Da das Grundgesetz keine standrechtlichen Erschiessungen vorsieht, müssen die Verfasser und Unterzeichner nach Vorschrift verhaftet und in einem Gerichtsverfahren verurteilt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">(…)</p>
<p style="text-align: justify;">01.07.2009 <a href="http://www.radio-utopie.de/2009/07/01/wir-sind-souveraen/" target="_blank">Wir sind souverän</a></p>
<p style="text-align: justify;">Quellen:<br />
(1) <a href="http://www.heise.de/tp/blogs/8/143318" target="_blank">http://www.heise.de/tp/blogs/8/143318</a><br />
(2) <a href="http://www.radio-utopie.de/2009/07/01/wir-sind-souveraen/" target="_blank">http://www.radio-utopie.de/2009/07/01/wir-sind-souveraen/</a><br />
(3) <a href="http://www.t-blog.de/41902/angriff-auf-das-bverfg-im-wortlaut" target="_blank">http://www.t-blog.de/41902/angriff-auf-das-bverfg-im-wortlaut</a><br />
(4) <a href="http://www.whi-berlin.de/" target="_blank">http://www.whi-berlin.de/</a></p>
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		<title>Der &#8220;Staat&#8221; braucht seine Daseinsberechtigung</title>
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		<pubDate>Sat, 19 Sep 2009 17:21:56 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Jede Bedrohung kommt unserem Staat gerade recht, damit kann er unter Beweis stellen, dass wir ihn brauchen. Die Schweinegrippe, diese Pandemie, die eigentlich erst eine werden konnte, weil die Vorschriften geändert wurden, kommt jetzt in der Wirtschafts- und Finanzkrise gerade recht. Doch es lauern noch mehr Gefahren: Klimawandel, Terrorismus, Bankenzusammenbrüche, Kreditklemmen und Entlassungswellen. Alles schwere [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Jede Bedrohung kommt unserem Staat gerade recht, damit kann er unter Beweis stellen, dass wir ihn brauchen. Die Schweinegrippe, diese Pandemie, die eigentlich erst eine werden konnte, weil die Vorschriften geändert wurden, kommt jetzt in der Wirtschafts- und Finanzkrise gerade recht.<span id="more-778"></span></strong></p>
<p style="text-align: justify;">Doch es lauern noch mehr Gefahren: Klimawandel, Terrorismus, Bankenzusammenbrüche, Kreditklemmen und Entlassungswellen. Alles schwere Fälle, für den wir den Staat brauchen. Und gibt es gerade keine bedrohlichen Situationen, werden sie schnell gemacht oder hochgeschrieben.</p>
<p style="text-align: justify;">In jedem Fall sind die Menschen beschäftigt sein und taumeln so von einem Desaster ins andere. Es bleibt keine Zeit, Luft zu holen oder gar nachzudenken. Er kommt aber zur Überzeugen, dass alles mit Recht und Gesetz vereinbar ist oder gemacht wird.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Die Hausordnung wird dem Bullshit angepaßt</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Mittlerweile tendiert Regierungsarbeit dahin, dass Gesetze gemäß der wirtschaftlichen Situation umgeschrieben werden müssen. Damit alles im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bleibt. So fasse ich auch das Urteil des BVG zum Lissabon-Vertrag auf. Dieses Urteil kam noch nur zustande, weil die hohen Richter sonst um ihren Arbeitsplatz fürchten müssen. Und was war die Weisung? Ändert gefälligst das GG, damit es wieder paßt!</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Jede Krise, jede Bedrohung hat hohes Gewinnpotential</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Natürlich nicht für den Staat bzw. den Bürger, der diesen Staat finanziert, aber für all diejenigen, die den Staatsbürger vor all diesen Bedrohungen beschützen dürfen. Hier hat sich ein anderer Markt von Konsumzwang aufgetan, der nicht mit Luxusbedürfnissen in der Werbung spielt, sondern mit der puren Angst der Bürger. Das scheint aber eine Garantie auf Verkaufsschlager zu sein.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Terrorangst</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Ein fettes Fressen für die Überwachungs- und Technikindustrie. Die Überwachungskameraindustrie hatte wohl noch nie so eine Hochzeit. Das gleiche gilt für die digitale Überwachungssystem und die dazugehörige Hardware. Mit dieser Angst wurde ein neuer Markt geöffnet, der für die Industrie schier unerschöpflich scheint. Die neue Verkaufslogik beruht nicht mehr auf Erfinder- und Entwicklergeist, sondern in der Motivation Gesetze so zu ändern, dass es zum zwangsläufigen Konsum kommt. Sei es durch den Staat selber oder durch die gezwungen Bürger.</p>
<p style="text-align: justify;">Alleine die neuen Pässe brachten den verantwortlichen Firmen riesige Umsätze, vor allem die Ausstattung der Bürgermeisterbüros mit der nötigen Perepherie.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Klimawandel</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Der steht noch in den Startlöchern. Wird sich aber als Antriebsmotor für neue Schulden bei den Banken entwickeln. Konsumzwang erzeugen durch Angst und Gesetze. Wie sich der CO2-Zertifikate-Handel auf die Lebensqualität einzelner Länder noch auswirken wird, ist keine große Frage. Sparen beim Bürger bringt dem Staat Zertifikatsgelder ein, die an die Industrie weitergeben werden &#8211; vielleicht sogar wieder umsonst &#8211; als Konjunkturpaket. Bestes Beispiel ist die Solaranlage in der Wüste. Die Bundesbank prüft die Finanzierbarkeit. Ob es auch einen Nutzen haben wird ist irrelevant.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Demographischer Wandel</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Heizt die Umsätze der Versicherungsinstrie ein. Noch schöner wärs, wenn die gesamte Rentenversicherung endlich privatisiert werden würde und die Regierung einen Versicherungszwang bei privaten Instituten gesetzlich verankern würde. Sie arbeiten daran, aber noch ist die Angst der Bürger nicht groß genug, um diesen entscheidenen Schritt zu akzeptieren.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Schweinegrippe</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Diese Angst vor der Pandemie und Ansteckung in den Medien, die offensichtlich in der Bevölkerung gar nicht so empfunden wird, beflügelt den Staat zum Massenkauf von Impfstoffen, bei der Pharmaindustrie. Noch vor ein paar Jahren lagerte unsere Regierung doch Tamilflu wegen der Vogelgrippe ein, aber ich vermute, dieser Impfstoff ist bereits über dem &#8220;Verfallsdatum&#8221;.</p>
<p style="text-align: justify;">Bezüglich der Schweinegrippe rudern offenbar die Medien etwas zurück und lassen Platz für Kritiker. <a rel="external" href="http://www.tagesschau.de/inland/schweinegrippe472.html" target="_blank">Tagesschau-Online</a> veröffentlicht heute einen Artikel, dass die Impfung gegen die Schweinegrippe ein&#8221;Großversuch an der deutschen Bevölkerung&#8221; sei.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: Courier-Oblique; font-style: normal; font-variant: normal; font-weight: normal; font-size: 12px; line-height: normal; font-size-adjust: none; font-stretch: normal;"><em><strong>&#8220;Was wir hier erleben, ist ein Großversuch an der deutschen Bevölkerung&#8221;</strong>,</em></span> sagte der Mediziner dem Nachrichtenmagazin &#8220;Der Spiegel&#8221;. Hintergrund der Kritik sei, dass die Sicherheitstests der Musterimpfstoffe nicht besonders umfangreich sein mussten, so das Blatt. Lediglich häufige Nebenwirkungen, die mindestens bei einem von 100 Geimpften auftreten, sollten erkannt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Quellennachweis:<br />
<a rel="external" href="http://politikprofiler.blogspot.com/2009/08/der-staat-braucht-seine.html" target="_blank">http://politikprofiler.blogspot.com/2009/08/der-staat-braucht-seine.html</a></p>
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		<title>Nazi-Vorwürfe: Eva Herman siegt vor Gericht</title>
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		<pubDate>Sat, 19 Sep 2009 16:58:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die TV-Moderatorin und Autorin Eva Herman hat gegen den Axel-Springer-Verlag vor dem Oberlandesgericht Köln einen Sieg errungen. Der Verlag darf Herman nicht weiter falsch zitieren, sie habe den Nationalsozialismus in Teilen – in Bezug auf „die Wertschätzung der Mutter“ – gutgeheißen, entschied das OLG am Dienstag. Die Ex-„Tagesschau“-Sprecherin sah sich mit dem Zitat als Sympathisantin [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Die TV-Moderatorin und Autorin Eva Herman hat gegen den Axel-Springer-Verlag vor dem Oberlandesgericht Köln einen Sieg errungen.</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Der Verlag darf Herman nicht weiter falsch zitieren, sie habe den Nationalsozialismus in Teilen – in Bezug auf „die Wertschätzung der Mutter“ – gutgeheißen, entschied das OLG am Dienstag. Die Ex-„Tagesschau“-Sprecherin sah sich mit dem Zitat als Sympathisantin der NS-Familienpolitik verunglimpft und hatte auf Unterlassung und Zahlung einer Geldentschädigung geklagt.<span id="more-736"></span></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Richtigstellung erstritten</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Der Springer-Verlag muss ihr nach dem Urteil im Berufungsverfahren wegen „schwerwiegender Persönlichkeitsverletzung“ auch eine Entschädigung von 25 000 Euro zahlen. Außerdem muss der Verlag in einer weiteren Veröffentlichung die Äußerungen von Herman bei einer Pressekonferenz im September 2007 in Berlin richtigstellen.</p>
<p style="text-align: justify;">Eva Herman hatte damals ihr Buch „Das Prinzip Arche Noah – warum wir die Familie retten müssen“ vorgestellt. Nach eigenen Angaben hat Herman sowohl bei der Pressekonferenz als auch bei anderen öffentlichen Auftritten stets deutlich gemacht, dass sie den Nationalsozialismus verabscheue.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Springer trägt nicht die alleinige Schuld</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die Richter des OLG gaben – wie schon in der Vorinstanz das Landgericht Köln – im Wesentlichen der Moderatorin recht. Das Zitat, das ihr in den Mund gelegt worden sei, sei falsch und entspreche nicht ihren tatsächlichen Äußerungen. Es habe sich um „eine Interpretation“ ihrer bei der Pressekonferenz gemachten „mehrdeutigen Äußerung“ gehandelt. Dadurch werde Herman „massiv in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht“ beeinträchtigt und sie erscheine in negativem Licht, da letztlich der Unrechtscharakter des NS-Regimes bagatellisiert werde.</p>
<p style="text-align: justify;">Für die weiteren beruflichen und privaten Auswirkungen für Herman sei aber nicht allein der Springer-Verlag verantwortlich zu machen, befanden die Richter. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Der Verlag kann aber binnen eines Monats beim Bundesgerichtshof eine Nichtzulassungsbeschwerde erheben.</p>
<p style="text-align: justify;">Quellennachweis:<br />
<a rel="external" href="http://www.focus.de/kultur/medien/nazi-vorwuerfe-eva-herman-siegt-vor-gericht_aid_421270.html" target="_blank">http://www.focus.de/kultur/medien/nazi-vorwuerfe-eva-herman-siegt-vor-gericht_aid_421270.html</a></p>
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		<title>Interview mit dem europäischen Hochkommissar für Menschenrechte!</title>
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		<pubDate>Sat, 19 Sep 2009 01:21:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Uwe Behnken im Gespräch mit dem europäischen Hochkommissar für Menschenrechte M. Selim Sürmeli.]]></description>
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<p>Uwe Behnken im Gespräch mit dem europäischen Hochkommissar für Menschenrechte M. Selim Sürmeli.</p>
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		<title>Rüttgers will Deutschland abschaffen</title>
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		<pubDate>Fri, 18 Sep 2009 22:36:36 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Der Nordrheinwestfälische Ministerpräsident und stellvertretende Bundesvorsitzende der CDU, Jürgen Rüttgers, plädiert für die Errichtung der “Vereinigten Staaten von Europa” nach Vorbild der USA. Im Rahmen eines Artikels in der Süddeutschen Zeitung kritisiert er das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Lissabon-Vertrag massiv und skizziert dann die Marschrichtung seiner Union. Das Urteil sei “Wasser auf die Mühlen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><a href="http://brd-schwindel.com/wp-content/uploads/2009/09/ruttgers.jpg"><img class="aligncenter size-full wp-image-410" title="ruttgers" src="http://brd-schwindel.com/wp-content/uploads/2009/09/ruttgers.jpg" alt="ruttgers" width="220" height="164" /></a></p>
<p style="text-align: justify;">Der Nordrheinwestfälische Ministerpräsident und stellvertretende Bundesvorsitzende der CDU, <a rel="external" href="http://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCttgers" target="_blank">Jürgen Rüttgers</a>, plädiert für die Errichtung der “Vereinigten Staaten von Europa” nach Vorbild der USA.<span id="more-409"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Im Rahmen eines Artikels in der <a rel="external" href="http://www.sueddeutsche.de/v5x38X/2967268/Mehr-Macht-fuer-Europa.html" target="_blank">Süddeutschen Zeitung</a> kritisiert er das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Lissabon-Vertrag massiv und skizziert dann die Marschrichtung seiner Union. Das Urteil sei “Wasser auf die Mühlen all jener, die immer noch der Nationalstaatsidee des 19. Jahrhunderts anhängen”. Die EU vereine jedoch nicht Staaten, sondern Völker. Denn: “Eine Gleichsetzung von Volk, Nation und Staat beruht auf einem überholten Denken”, so Rüttgers weiter. Auf dem Weg zu solch einer supranationalen Staatlichkeit sei der Vertrag von Lissabon nur ein Anfang. Nur weil die Europäische Union heute noch ein Demokratiedefizit habe, “dürfen wir uns den Weg zu einem (…) europäischen Bundesstaat nicht verbauen”, so Rüttgers.</p>
<p style="text-align: justify;">So klar hat ein hochrangiger Politiker das Ziel der Christdemokraten bislang noch nie formuliert. Jetzt, da das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gesprochen wurde, lassen sie endlich die Katze aus dem Sack. Es geht also inzwischen ganz offen um nicht weniger als die Abschaffung Deutschlands und aller unserer europäischen Nachbarn als souveräne Staaten und unsere Herabstufung auf die Existenz von Bundesstaaten unter der Brüsseler Diktatur. Und unsere Politiker träumen davon, über ein verschmolzenes europäisches Großreich zu herrschen.</p>
<p style="text-align: justify;">Um die seiner Meinung nach durch das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts entstandenen Unklarheiten zu beseitigen, müsse das Grundgesetz geändert werden, fordert Rüttgers gar.</p>
<p style="text-align: justify;">Nicht, daß dies für Leser von Deutschlandpolitik eine Überraschung wäre. Doch ist es erhellend, dies endlich einmal klipp und klar aus dem Munde eines hochrangigen Volksvertreters zu hören. Da muss sich niemand mehr die Mühe machen, sich stundenlang hoch anspruchsvolle <a rel="external" href="http://www.eu-schwindel.com/videos/" target="_blank">Vorträge des Staatsrechtlers Prof. Karl-Albrecht Schachtschneider</a> anzuhören, der selbiges seit Jahren predigt, jedoch als Panikmacher abgetan wurde. Nein, mittlerweile bekommen wir Bürger diese ungeheuerlichen Pläne, welche vermutlich manch verblendeter Ignorant immer noch als “Verschwörungstheorie” abtut, von unseren Politikern ganz dreist ins Gesicht gesagt.</p>
<p>Quelle: <a rel="external" href="http://deutschlandpolitik.wordpress.com/2009/07/15/ruttgers-will-deutschland-abschaffen/" target="_blank">DEUTSCHLANDPOLITIK</a></p>
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		<title>Das Abgleiten unkontrollierter Staatsgewalt in totalitäre Strukturen</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Sep 2009 08:18:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wie weit Juristen gehen, um Schadensersatzansprüche abzuwehren, zeigt folgender Fall: Az.: 2 Ns 106 Js 7394/04 Derselbe Bauantrag für verschiedene Standorte eines landwirtschaftlichen Unternehmers, wird abgelehnt. Den letzten Bauantrag bearbeitet das Landratsamt Coburg über drei Jahre überhaupt nicht, obwohl Klage erhoben wurde. Das Bayerische Verwaltungsgericht muss denn auch feststellen, dass der Kläger rechtswidrig in seinen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Wie weit Juristen gehen, um Schadensersatzansprüche abzuwehren, zeigt folgender Fall:</p>
<p style="text-align: justify;">Az.: 2 Ns 106 Js 7394/04</p>
<p style="text-align: justify;">Derselbe Bauantrag für verschiedene Standorte eines landwirtschaftlichen Unternehmers, wird abgelehnt. Den letzten Bauantrag bearbeitet das Landratsamt Coburg über drei Jahre überhaupt nicht, obwohl Klage erhoben wurde. Das Bayerische Verwaltungsgericht muss denn auch feststellen, dass der Kläger rechtswidrig in seinen Rechten verletzt worden ist. (BGB § 823 Schadensersatzpflicht (1) Wer …fahrlässig…das Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.)</p>
<p style="text-align: justify;">Die an dem Schaden (rund 1.200.000,- €!) beteiligte Regierungsjuristin des Landratsamtes zeigt den Geschädigten wegen Betrugs an. Vorwand ist ein notarieller Grundstücksvertrag, den die Juristin als Angehörige des Landratsamtes vorgelegt bekommt (in dem Vertrag wird ein Grundstück, voll erschlossen, zwischen drei Wohnhäusern gelegen, zum Selbstkostenpreis [15.000,- €] überlassen). Obwohl in den Akten des Landratsamtes das Gegenteil der Behauptungen der Regierungsjuristin bewiesen ist, wird der Geschädigte als Betrüger verurteilt. Dazu wird das Protokoll gefälscht.</p>
<p style="text-align: justify;">Alle juristischen Bemühungen um eine sachliche Aufarbeitung des Falles scheitern. Warum?</p>
<p><span id="more-314"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Unter allen juristisch belangvollen Schreiben fehlt die Unterschrift. Sowohl unter den Protokollen als auch unter den Urteilen. Auch auf persönliche Nachfragen mit angeblichen Urteilen und Protokollen unter dem Arm, werden die Kopien bzw. Ausfertigungen nicht unterschrieben. Anträge auf Originalunterschrift werden nicht beantwortet.</p>
<p style="text-align: justify;">Ein notarieller Kaufvertrag über ein Grundstück zum Selbstkostenpreis rechtfertigt keine Anzeige oder gar die Aufnahme von Strafermittlungen, geschweige denn ein Gerichtsverfahren.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>StGB § 164 Falsche Verdächtigung</strong><br />
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde….wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat… in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren&#8230; gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>StGB § 344 Verfolgung Unschuldiger</strong><br />
(1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Strafverfahren…berufen ist, absichtlich oder wissentlich einen Unschuldigen…strafrechtlich verfolgt oder eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren…bestraft.
</p>
<p style="text-align: justify;">In der erstinstanzlichen Amtsgerichtverhandlung wurde zur Beweissicherung eine Tonbandaufnahme gemacht. Durch die vergeblichen Anträge das Protokoll zu berichtigen, wusste das Landgericht davon und versuchte eine weitere Tonaufzeichnung zu verhindern. Die Öffentlichkeit wurde einer Leibesvisitation unterzogen, die Taschen durchsucht und die Handys eingesammelt. Da die Aufzeichnung einer öffentlichen Verhandlung zu Beweiszwecken erlaubt ist, wurde auch hier gegen StGB § 164 „Falsche Verdächtigung“ und § 344 „Verfolgung Unschuldiger“ verstoßen.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Die durch ein Tonbandprotokoll und Zeugen bewiesene Protokollfälschung wurde folgenden Personen mitgeteilt: Herrn Stoiber (damals Ministerpräsident von Bayern), Herrn Beckstein (damals Innenminister von Bayern), dem Oberlandesgericht Bamberg und der Polizeidirektion Coburg. Kurz vor der zweitinstanzlichen Landgerichtsverhandlung erstattete ein Zeuge Anzeige beim Verfassungsschutz wegen Protokollfälschung. Bis heute äußerte sich keine der Personen oder keine der Behörden dazu oder veranlasste eine Strafverfolgung der beteiligten Personen!<br />
</em><br />
Obwohl kein Beleg für eine Schuld erbracht werden konnte, wurde der Geschädigte als Betrüger verurteilt. Obwohl es nur um Verträge geht, wird als Beweismittel die Regierungsjuristin des Landratsamtes Coburg angeführt. Im offiziellen Gerichtsprotokoll steht dann aber nur, sie (die Regierungsjuristin) hätte sich getäuscht.
</p>
<p style="text-align: justify;">Wer ist jetzt für die offensichtliche falsche Verdächtigung, die Verfolgung Unschuldiger und mehrere Fehlurteile verantwortlich? Auf der Anklageschrift findet sich in Maschinenschrift, Dr. Koch. Aus dem (nicht im Original vorgelegten) Protokoll entnimmt man, dass der Staatsanwalt in der Verhandlung ein Herr Stopfel war. In der Verhandlung am Landgericht tritt dann zunächst eine Staatsanwältin Haderlein auf. In der nächsten Verhandlung dann doch ein Dr. Koch.</p>
<p style="text-align: justify;">Der vom Landratsamt Geschädigte rief während der Landgerichtsverhandlung mit dem Handy die Polizei, weil gerade wieder das Gerichtsprotokoll gefälscht wurde. Daraufhin wurde der Geschädigte vom Vorsitzenden Richter mit einem Ordnungsgeld belegt, obwohl der Richter bereits begründet wegen Protokollfälschung als befangen abgelehnt wurde, bevor die Verhandlung überhaupt eröffnet wurde. Der Richter hatte damit gar kein Recht ein Ordnungsgeld zu verhängen.</p>
<p style="text-align: justify;">Zum Beweis, dass Protokollfälschung stattgefunden hat, wird vom Geschädigten das Protokoll mit einer Originalunterschrift oder die Bestätigung, dass es ein mit Originalunterschrift versehenes Protokoll gibt, das mit der zugesandten Kopie eines angeblichen Protokolls identisch ist, angefordert. Auch durch persönliches Nachfragen bei Gericht wird die Unterschrift unter das zugesandte angebliche Protokoll verweigert.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong><em>Auch die Polizei, die Staatsanwaltschaft, der Gerichtspräsident, der Oberlandesgerichtspräsident und das Justizministerium verweigern die Bestätigung, dass es ein Protokoll und ein Gerichtsurteil gibt, dass im Original unterschrieben ist und mit der zugesandten Ausfertigung übereinstimmt.</em></strong> Ebenso veranlassen die genannten Stellen nicht, dass eine Bestätigung einer Originalunterschrift erfolgt. Der Beweis, dass es ein nach BGB beweiskräftiges Schriftstück, dass zur Verurteilung beigetragen hat existiert, wird dem Geschädigten vorenthalten. Wie gesagt, keine Anklageschrift, kein Urteil und auch kein Protokoll entsprechen der nach BGB für eine Schadensersatzklage zwingend vorgeschriebenen Form.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong><em>Gerichtsvollzieher und Polizei verlangen durch Ausübung brutaler Gewalt (Ruptur und Fraktur des linken Knies) die Eidesstattliche Versicherung bzw. Ordnungsgeld, ohne das diese eine rechtsgültige Handlungsanweisung bzw. einen rechtsgültigen Auftrag zur Amtshilfe nach Verwaltungsverfahrensgesetz vorlegen können</em></strong>.</p>
<p style="text-align: justify;">Das ganze ist natürlich noch steigerungsfähig.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Die Polizei als verlängerter Arm von Straftätern?</span></p>
<p style="text-align: justify;">Da ja bereits in den amtlichen Akten des Landratsamtes die Beweise der Unschuld, des vom Landratsamt Geschädigten (= Verurteilten) enthalten sind, informiert der Geschädigte Funk, Presse, Ministerien und alle Kreisräte des Landratsamtes. Deshalb erstattet das Landratsamt Coburg eine zweite Anzeige. Wieder ist es ein Vertrag, den das Landratsamt über ein Notariat erhalten hat. Der Landwirt hatte ein Grundstück in Ortsrandlage gekauft um dort seine landwirtschaftliche Hofstelle zu bauen. Der Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, es wäre ein Wohnhaus in der Nachbarschaft und die Gemeinde wolle an dieser Stelle ein neues Wohnbaugebiet ausweisen. Da dieses Grundstück als Bauerwartungsland mit Krediten finanziert ist, bezahlte der Landwirt den Bebauungsplan bereits komplett, nachdem erste Gespräche der Gemeinde mit einem Architekten stattgefunden hatten, um die von der Gemeinde beabsichtigte Wohnbebauung durchzuführen.</p>
<p style="text-align: justify;">Einem Arbeitnehmerehepaar, das über Jahre bei dem Landwirt beschäftigt war, sollte durch die Eigenheimzulage der Bau eines Eigenheimes ermöglicht werden. Da das Ehepaar kein Eigenkapital hatte, sollte das Grundstück als Privatdarlehen an das Ehepaar übereignet werden. Das Kreditinstitut, dass das Eigenheim finanzierte, wollte jedoch, dass das Ehepaar keine weiteren Gläubiger hat, sondern die Gesamtfinanzierung übernehmen. Deshalb wurde das Grundstück an das Ehepaar verkauft, obwohl noch keine Abwasseranlage vorhanden war. Es wurde vertraglich vereinbart, dass der Verkäufer alle noch notwendigen Erschließungskosten finanzieren, bzw. übernehmen muss. Wider erwarten machte die Gemeinde zur Auflage, dass eine Aufgrabungsgenehmigung für einen Kanalanschluss erst genehmigt wird, wenn 150.000,- € Bankbürgschaft geleistet werden. Dabei betragen die Kosten dafür gerade mal 12.000,- €. Für die Erschließung des gesamten Gebietes werden 75.000,- € veranschlagt. Es wurde natürlich Klage erhoben. Doch das Gericht entschied nicht darüber, ob die Bankbürgschaft zu hoch sei, sondern es entschied, dass das Gebiet nicht bebaut werden dürfe. Dabei war aber für viel Geld, durch alle Behörden hindurch bis zur Regierung, entschieden worden, dass in dem Gebiet eine Mischbebauung stattfinden soll.</p>
<p style="text-align: justify;">Es wird niemand wundern, wenn dieses „Urteil“ noch nicht einmal von einer Justizangestellten falsch beglaubigt wird. Deshalb hat auch jedes andere Gericht, bis zum Bundesverfassungsgericht dieses „Urteil“ nicht in Frage gestellt, bzw. kommentiert und damit angeblich bestätigt. Nur, wenn ein solches „Urteil“ noch nicht einmal scheinbar beglaubigt wird, liegt also nicht einmal eine mangelhafte Ausfertigung vor, sondern juristisch gesehen „gar nichts“, denn ein Urteil muss laut Gesetz vom Richter unterschrieben werden. Ein Schriftstück mit der Überschrift „Urteil“, dass aber nicht unterschrieben ist, kann laut Gesetz kein Urteil sein. Weshalb sonst besteht die Gesetzesnorm, dass ein Urteil zu unterschreiben ist?</p>
<p style="text-align: justify;">Angeblich lädt ein Staatsanwalt, in Druckschrift „Hensel“, unterschrieben von der Justizangestellten D &#8230; , das Arbeiterehepaar zur Vernehmung unter Androhung von 6 Wochen Haft, falls diese nicht erscheinen. Ein Rechtsbehelf gegen diese Ladung wird nicht angeführt. Der Landwirt erstattet Anzeige wegen Aussageerpressung bei der Staatsanwaltschaft Coburg. Diese weigert sich und es zeigt sich, dass der Auftrag zur erzwungenen Vorladung von einem Oberstaatsanwalt Rank ausgeht, der den Landwirt zusammen mit dem betreffenden Arbeiter lautstark aus dem Gericht verweist, anstatt die Anzeige aufzunehmen. Bei der Polizei begründet der Landwirt die Anzeige so:</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 13px; font-weight: bold;">Laut „StGB § 343 Aussageerpressung:</span><br />
(1) Wer als Amtsträger (Anm.: der Staatsanwalt ist ein Amtsträger), der zur Mitwirkung an<br />
1. einem Strafverfahren (Anm.: der Staatsanwalt wirkt an diesem Strafverfahren mit), &#8230; berufen ist (Anm.: der Staatsanwalt ist zu diesem Verfahren von Amts wegen berufen), einen anderen &#8230; seelisch quält (Anm.: die Androhung von Haft, ohne Rechtsbehelf ist seelische Qual), um ihn zu nötigen (Anm.: die Androhung von Haft ohne Rechtsbehelf ist Nötigung. Was sonst?), in dem Verfahren etwas auszusagen oder zu erklären oder dies zu unterlassen, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.“
</p>
<p style="text-align: justify;">Was also soll der durch Haftandrohung ohne Rechtsbehelf Geladene tun? Etwas aussagen, erklären oder dies unterlassen? Was also will der Staatsanwalt von dem Arbeiterehepaar, das nicht strafbar wäre? Was also soll das Arbeiterehepaar tun? Etwas aussagen oder nicht aussagen?</p>
<p style="text-align: justify;">Es ist nach § 343 StGB bereits strafbar, eine Aussage oder Nichtaussage unter Androhung eines Übels zu verlangen. Was also soll das Arbeiterehepaar tun? Es wird zur Aussage gezwungen. Der schriftliche Antrag auf schriftliche Befragung wird abgelehnt. Eine Anklageschrift wird dem Landwirt zugesandt, mit der Behauptung, dass der Landwirt hätte wissen müssen, dass das Grundstück nicht bebaut werden kann.</p>
<p style="text-align: justify;">Nun hat der Nachbar angeboten, ein Kanalleitungsrecht für das betreffende Grundstück, das sich bereits im Flächennutzungsplan befand und wofür der Bebauungsplan ebenfalls bereits bezahlt wurde, an den Landwirt zu veräußern. Der Kauf wurde abgeschlossen. Die Gemeinde will den Revisionsschacht aber erst setzen, wenn das Kanalleitungsrecht grundbuchamtlich eingetragen ist. Also wird solange mit dem Bau des Kanals gewartet, bis der Vertrag im Grundbuch eingetragen ist. Derweil fängt der Nachbar, der das Kanalleitungsrecht veräußert hat, mit dem Bau einer Halle auf der durch das Kanalleitungsrecht beanspruchten Fläche an. Nachdem der grundbuchamtliche Eintrag erfolgt ist, beginnt der Landwirt mit dem Bau des Kanals.</p>
<p style="text-align: justify;">Es gibt jetzt nur noch eine einzige mögliche Stelle mit dem Bau des Kanals, nämlich zwischen Wohnhaus und dem Fundament der künftigen Halle. Es sind bereits 10 Meter Kanal verlegt und es sollen Revisionsschächte betoniert werden, als die Polizei auftaucht, um den Weiterbau des Kanals zu verbieten. Da hilft keine Vorlage des Notarvertrages und des Grundbuchauszugs. Die Polizei droht in Anwesenheit der Baufirma und weiterer Zeugen mit Abführung in Handschellen, wenn sich der Landwirt weigern sollte, die Bauarbeiten an seinem Kanal einzustellen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Begründung für dieses Vorgehen lautet: „Hausfriedensbruch.“ Dabei würde man beim Verschieben des Kanals um einen weiteren Meter von der künftigen Halle weg, die massive Einfriedung durch Mauer und Schmiedeisen des Wohnhauses überwinden müssen und damit in den befriedeten Bereich des Wohnhauses eindringen. Des weiteren müssten Revisionsschächte mit entsprechenden Kanalleitungen, zum Wohnhaus gehörend, gekreuzt und starke Bäume beseitigt werden. Offenbar hatte der Nachbar niemals die Absicht den Bau eines Kanals zuzulassen. Die Polizei beruft sich bei ihrem Vorgehen auf einen Auftrag der Staatsanwaltschaft Coburg.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Verbau des verkauften Kanalleitungsrechts stellt eine Sachbeschädigung im Sinne des StGB § 303 Sachbeschädigung dar. <em>„Die Staatsanwaltschaft Coburg“ will also offensichtlich um jeden Preis einen weiteren unhaltbaren Betrugsvorwurf aufrecht erhalten.</em> Eine Stellungnahme zu dieser Angelegenheit erfolgt nicht.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 13px; font-weight: bold;">StGB § 303 Sachbeschädigung</span><br />
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe betraft.<br />
(2) Der Versuch ist strafbar.
</p>
<p style="text-align: justify;">Der bereits gebaute Kanal wurde vom Nachbarn restlos beseitigt.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 13px; font-weight: bold;">StGB § 305 Zerstörung von Bauwerken</span><br />
(1) Wer rechtswidrig ein…Bauwerk, welche fremdes Eigentum sind, ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
</p>
<p style="text-align: justify;">Dies ist kein Einzelfall. Dieses Beispiel ist nur lückenlos dokumentiert und bereits mehrfach veröffentlicht.</p>
<p style="text-align: justify;">Ein anderes Beispiel:<br />
Herr A behauptet: „Herr B hat mich beim Verlassen des Raumes Kakerlake genannt.“ Zwischen Herrn A und Herrn B befinden sich sechs Zeugen, die nichts dergleichen gehört haben, aber das Landgericht Coburg befindet im Namen des Volkes: „Herr B ist ein Straftäter, denn er hat den anderen Kakerlake genannt.“ Herr B verliert daraufhin seinen Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst und wird zum Sozialhilfeempfänger.</p>
<p style="text-align: justify;">Weiteres Beispiel:<br />
Eine Bank beantragt bei Gericht die Zwangsverwaltung über ein Grundstück. Damit wird dem eingetragenen Hauseigentümer vom Amtsgericht die weiter Bewirtschaftung des Hauses verboten. Die Bank erstattet Anzeige wegen Hausfriedensbruch, weil der eingetragene Hauseigentümer immer noch die Straße kehrt und Schnee räumt. Gleichzeitig erhält dieser einen Bußgeldbescheid wegen angeblicher unterlassener Schneeräumung und muss deshalb ins Gefängnis, obwohl die einschlägigen, widersprüchlichen Schreiben dem Gericht vorgelegt wurden. Der Erzwingungshaftbefehl wird von niemand unterschrieben, obwohl die Bezahlung des Bußgeldes (§126 BGB!) nur von der Unterschrift unter dem Haftbefehl abhängig gemacht wird. Trotz Protestes bis ins Justizministerium wird der Haftbefehl nicht unterschrieben. Der Gefangene tritt in den Hungerstreik und muss deshalb trotz fehlender Unterschrift ausgelöst werden. Es existiert auch ein ¾ Jahr danach noch kein nach BGB rechtsfähiger Bescheid, nach dem Geld zurückgefordert werden kann.
</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 14px; font-weight: bold;">Die Rolle der Rechtsanwälte als angeblich „unabhängige Organe der Rechtspflege“</span></p>
<p style="text-align: justify;">Im Grundgesetz finden sich die folgenden hehren Behauptungen:</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 13px; font-weight: bold;">GG Art. 20 Verfassungsgrundsätze &#8211; Widerstandsrecht</span><br />
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 13px; font-weight: bold;">GG Art. 38 Wahl</span><br />
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
</p>
<p style="text-align: justify;">Die Wirklichkeit sieht allerdings anders aus: Die Hälfte aller Abgeordneten wird nicht vom Volk, sondern von den Parteien in den Bundestag geschickt (Parteisoldaten). Dort unterliegen diese dem Fraktionszwang. Richter werden zum einen von Parteisoldaten und zum anderen von Richtern selbst gewählt. Das Volk wird dazu überhaupt nicht gefragt und hat keinerlei Möglichkeit der Mitbestimmung. Zum Ausgleich sollen „Rechtsanwälte als unabhängige Organe der Rechtspflege“ für die Einhaltung der Gesetze durch die Justiz sorgen. In Wirklichkeit wird diese Funktion durch das juristische Standesrecht ausgehebelt. Denn in diesem Standesrecht ist als besondere Pflicht des Rechtsanwaltes festgelegt, „besondere Rücksichten auf Kollegen zu nehmen.“ Kollegen sind alle Juristen, sowohl die Rechtsanwälte, wie Staatsanwälte, Richter und Regierungsjuristen. Ab dem Landgericht aufwärts ist bei jeder Gerichtsverhandlung Anwaltszwang vorgeschrieben. Dies wird dann auch Kollegialgericht genannt. Das bedeutet in der Praxis: Hat sich ein Jurist einer Straftat schuldig gemacht, so muss der Rechtsanwalt notfalls seiGefängnis schicken, damit die Straftat des Kollegen nicht ans Licht kommt.</p>
<p style="text-align: justify;">So schimpft zwar Staranwalt Bossi lautstark gegen Justizkumpanei und tägliche Rechtsbeugung, verschweigt aber selbst die einschlägigen Bestimmungen der Strafprozessordnung, die seine Mandanten vor mehrjährigen Haftstrafen bewahren könnten. So führt Rechtsanwalt Bossi in seinem Buch „Halbgötter in Schwarz“ an, dass im Landgerichtsprozess, im Gegensatz zum Amtsgerichtsprozess, kein genaues Protokoll geführt wird. Er begründet dies damit, dass nach dem Landgerichtsprozess nur die Revision möglich ist! Im Revisionsverfahren wird nur auf formale Fehler geprüft, der Sachverhalt selbst wird keinerlei Überprüfung unterzogen, so als wäre ein Urteil, dass von dem tatsächlichen Vortrag der Verhandlung abweicht, kein Revisionsgrund, so als wäre nicht jeder Richter auf die Wahrheit vereidigt. Ein „Richter“, der nur nach eventuellen Formfehlern im Prozess sucht und dabei die Wahrheit völlig außer acht läßt, der also den sprichwörtlichen Wald vor lauter Bäumen nicht sehen will, kann nur als Scheinrichter bezeichnet werden. Wer dies anders qualifiziert, muss Anzeige wegen übler Nachrede, Verleumdung, Kreditgefährdung, Betrug usw. erstatten. Rechtsanwalt Rolf Bossi schreibt: „Ich bin der unbedingten Meinung, dass einzig ein exaktes Wortprotokoll, das vom Gericht in keiner Weise manipuliert werden kann, eine hinreichende Kontrolle von Tatsachenentscheidungen gewährleistet.“</p>
<p style="text-align: justify;">Warum zeichnet denn Rechtsanwalt Bossi keine Gerichtsverhandlung auf? Der Bund für das Recht hat dies getan. Es gibt kein Recht, dieses zu verbieten. Vielmehr gibt es das Recht, die Justiz durch die Öffentlichkeit (GVG § 169) zu kontrollieren. Warum verschweigt Staranwalt Bossi § 273 (3) der Strafprozessordnung?</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 13px; font-weight: bold;">StPO § 273 Beurkundung der Hauptverhandlung</span><br />
(3) Kommt es auf die Feststellung eines Vorgangs… oder Wortlauts einer Aussage oder eine Äußerung an, so hat der Vorsitzende von Amts wegen oder auf Antrag einer an der Verhandlung beteiligten Person die vollständige Niederschreibung und Verlesung anzuordnen.
</p>
<p style="text-align: justify;">Selbstverständlich muss dann auch im Protokoll festgehalten werden, dass verlesen worden ist. Auch die Öffentlichkeit will wissen, was der Richter oder Angeklagte bzw. dessen Anwalt für wichtig hält und wie dies protokolliert wurde. Wie sollen sonst der Angeklagte und die Öffentlichkeit wissen, welcher Sachverhalt oder welche Aussage in das Urteil einfliest? Nur wenn der Angeklagte weiß, welchen Sachverhalt der Richter in sein Urteil einfliesen lassen will, kann er sich in seiner Verteidigung darauf einstellen und evtl. Gegenbeweise zu dem Sachverhalt liefern, den er bis dahin vernachlässigt hat. Erscheint im Urteil ein Vorgang oder eine Aussage, die nicht verlesen wurde, so ist dies ein Revisionsgrund. Warum verschweigt dies Rechtsanwalt Bossi?</p>
<p style="text-align: justify;">Am Ende seines Buches macht er den Verbesserungsvorschlag, dass doch genaues Protokoll geführt werden sollte. Dabei stammt die bis zum 19.04.2006 gültige Strafprozessordnung noch aus dem Kaiserreich. Das unglaubliche Wirtschaftswachstum in dieser Zeit resultierte aber letztlich auch aus einem hervorragenden Rechtssystem. Deshalb ist auch unter § 273 StPO vorgeschrieben, wie Protokoll zu führen und zu kontrollieren ist, und zwar sowohl im Amtsgerichtsprozess, wie auch am Landgerichtsprozess. Unsere Rechtsordnung kennt zwar die Überprüfung von Urteilen in der nächsten Instanz, aber diese Möglichkeit sollte nur in Ausnahmefällen angewandt werden, denn der Richter haftet bei einem Fehlurteil bei dem kein Ermessenspielraum war. Ermessenspielraum ist aber bei Beachtung geltenden Rechtes und der höchstrichterlichen Rechtsprechung praktisch nicht gegeben.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong><em><a rel="external" href="http://www.bund-fuer-das-recht.de/" target="_blank">Der Bund für das Recht</a></em></strong> <strong><em>hat von der Möglichkeit der Aufzeichnung einer Gerichtsverhandlung Gebrauch gemacht und die Aufzeichnung durch Zeugen untermauert Az.: 2 Ns 106 Js 7394/04. Damit ist zweifelsfrei belegt, dass das offizielle Protokoll in mehrfacher Hinsicht gefälscht wurde. Dieser unglaubliche Vorgang wurde zahlreichen offiziellen Stellen vorgelegt, wird aber von diesen eisern totgeschwiegen</em></strong>.</p>
<p style="text-align: justify;">Das bedeutet, der Vorschlag Gesetze zu „verbessern“ ist Augenwischerei, ja mehr noch „Heuchelei“, denn es werden bereits die vorhandenen und selbstverständlichsten Gesetze von der Justiz nicht eingehalten. Warum ändert man aber allein in einem Jahr über 400 Gesetze, wenn schon die grundlegendsten Gesetze von der Justiz vorsätzlich gebrochen werden?</p>
<p style="text-align: justify;">In dem erwähnten Betrugsfall Az.: 2 Ns 106 Js 7394/04 geht es auch um die Beurteilung von Baurecht. Es wurden in diesem Fall alle als Experten ausgewiesenen Verwaltungsrechtsanwälte im Umkreis von 100 Kilometern angeschrieben. Es war kein einziger dabei, der die wichtigsten einschlägigen gesetzlichen Regelungen in diesem Zusammenhang kennen wollte, konkret § 906 BGB, Baunutzungsverordnung und VDI – Richtlinien. Verschiedene Anwälte stellten dabei folgende Rechnungen (für denselben Fall):</p>
<p style="text-align: justify;">Dr. G… und Kollegen, 9…. S………, B………………61 1177,62 €</p>
<p style="text-align: justify;">R……., 9…. S………………., S………………48 397,88 €</p>
<p style="text-align: justify;">R…….. &amp; Kollegen, 9………. E……, R………9 zunächst 1.222,18 €,<br />
dann 220,40 €, dann 847,50 €
</p>
<p style="text-align: justify;">K….. ., M………, S..,…….. 9……. H…, E…………………3-5 931,38 €</p>
<p style="text-align: justify;">F….., R…………… und Kollegen, 9…… N……….., T………5 1632,34 €</p>
<p style="text-align: justify;">R……………… M…….. &amp; Partner, 9…… S………….., M………18 a 1222,18 €</p>
<p style="text-align: justify;">R………………. B………., A…….. 28, 9…W………… 1013,35 €</p>
<p style="text-align: justify;">B…….. + Partner , 9……. E………, N………….. 69-71 1222,18 €</p>
<p style="text-align: justify;">Prof. Dr. F…….., 9……. N……Ä………………………&#8230; 925,22 €</p>
<p style="text-align: justify;">Wären die Rechtsanwälte unabhängige Organe der Rechtsprechung, müssten diese Anzeige erstatten. Falls diese ignoriert würde, müssten sie Anzeige wegen Strafvereitelung im Amt stellen und, wenn es nötig wäre, bis in die höchsten Stellen hinauf und nicht ruhen, bis über die Anzeige in einer von der Öffentlichkeit kontrollierten Gerichtsverhandlung (GVG § 169) entschieden würde. Wenn auch dieses nicht durchzusetzen wäre, müssten die Anwälte evtl. wegen Verdachts auf Verfassungshochverrat ermitteln. So aber stellt sich heraus, dass Rechtsanwälte nur ein Instrument zur Entrechtung der Bevölkerung sind. Sobald andere Juristen einen Fehler gemacht haben, hat man als Bürger den Prozess schon verloren.</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 15px; font-weight: bold;">Das Zusammenspiel der Juristen</span></p>
<p style="text-align: justify;">Bleiben wir bei dem schon angeführten Beispiel des angeblichen Betrugs, weil dies ausgezeichnet bewiesen und bereits durch verschiedene Zeitungsartikel in verschiedenen Verfahrensabläufen dokumentiert wurde: Az.: 2 Ns 106 Js 7394/04</p>
<p style="text-align: justify;">Die Anzeige erstattet Sachbearbeiterin Regierungsrätin (Volljuristin!) Engel, die für 1.200.000,- € Schaden mitverantwortlich und mithaftend und damit schadensersatzpflichtig gegenüber demjenigen ist, den sie anzeigte. Nicht die angeblich Betrogene erstattet Anzeige (Die angeblich Betrogene sieht sich anscheinend nicht betrogen! &#8211; Wie sollte sie auch?).</p>
<p style="text-align: justify;">Die Anklageschrift fertigt angeblich ein Staatsanwalt Dr. Koch (keine Unterschrift!). In der Verhandlung ist ein Staatsanwalt Stopfel (keine Unterschrift!). Strafanzeigen bearbeitet angeblich ein Oberstaatsanwalt Lohneis (keine Unterschrift!) Die Beschwerde der Ablehnung der Strafverfolgung verweigert angeblich ein Generalstaatsanwalt. Die Zeugenerpressung kommt angeblich von Staatsanwalt Hensel (keine Unterschrift!), nur eine Justizangestellte D&#8230;. unterschreibt, dass auf einem angeblichen Original kein Staatsanwalt unterschrieben hat. Bei der Anzeigenerstattung des Landwirts wegen Aussageerpressung zeigt sich als Chef der Staatsanwaltschaft, ein Herr Rank, der offensichtlich Bescheid weiß. Hat Herr Chefstaatsanwalt Rank vielleicht Justizangestellte D&#8230;.. beauftragt, die Aussageerpressung in die Wege zu leiten und den Auftrag erteilt Herrn Staatsanwalt Hensel vorzuschieben, der gar nichts davon weiß? Und wenn Staatsanwalt Hensel weiß, dass sein Name in Druckschrift auf dieser rechtswidrigen Vorladung steht, gar nichts dagegen unternehmen kann, weil Justizangestellte D&#8230;&#8230; bestätigt, dass ein Herr Staatsanwalt Hensel im Original nicht unterschrieben hat und vielleicht auch ein Staatsanwalt Hensel in München es sein könnte der die rechtswidrige Ladung veranlasst?</p>
<p style="text-align: justify;">Genauso könnte natürlich auch die Anklageschrift gegen den Landwirt, der von den Sachbearbeitern des Landratsamtes 1.200.000,- € Schadensersatz zu bekommen hat, entstanden sein. Der Landwirt warf der Staatsanwaltschaft in öffentlicher Verhandlung lautstark an den Kopf: „Weil die Staatsanwaltschaft zu faul war, eine stichhaltige Anklageschrift zusammen zu lügen, bin ich pleite.“</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 15px; font-weight: bold;">Richterschaft und Staatsanwaltschaft wechseln sich im regelmäßigen Rollenspiel ab<br />
</span><br />
War in der Amtsgerichtsverhandlung noch ein Staatsanwalt Stopfel tätig, begegnet uns derselbe Herr in der nächsten Verhandlung als Richter.
</p>
<p style="text-align: justify;">War in einem anderen Fall eine Richterin Haderlein am Landgericht tätig, wobei in dem behandelten Fall Verdacht auf Rechtsbeugung besteht, tritt diese Richterin im anderen Fall als Staatsanwältin am Landgericht auf.</p>
<p style="text-align: justify;">Oberstaatsanwalt Lohneis, der die Strafverfolgung u. a. gegen die Oberregierungsrätin Engel u. a. wegen Rechtsbeugung und falscher Verdächtigung einstellte, lehnt den Insolvenzantrag des Landwirtes als Insolvenzrichter ab (Der wegen Betrugs verurteilte Landwirt, weil er ein Grundstück zum Selbstkostenpreis überlassen hatte, um seine Kreditverträge erfüllen zu können, hat Insolvenzantrag gestellt, damit ein Insolvenzverwalter die Verantwortung über die Verwertung seines Vermögens übernimmt. Der Landwirt betreibt letztendlich nichts anderes als das Vermögen der Banken zu mehren. Der Landwirt hat über Jahrzehnte mit seiner Familie auf jeglichen Luxus, wie z. B. Urlaub verzichtet, um jeden bitter ersparten Pfennig, bzw. Cent zu investieren).</p>
<p style="text-align: justify;">Der Landgerichtsvizepräsident veranlasst die Durchsuchung der Öffentlichkeit nach Tonträgern um eine Beweissicherung einer gerichtlichen Protokollfälschung zu verhindern. Dies wird indirekt durch den Pressesprecher der Justíz bestätigt. Damit wird auch bestätigt, dass die Justiz ganz genau weiß, dass es die Aufzeichnung einer Gerichtsverhandlung gibt, die vom offiziellen Protokoll abweicht. Nanu?</p>
<p style="text-align: justify;">Es besteht der Verdacht, dass eine Richterin am Landgericht Rechtsbeugung (StGB § 339) begangen hat. Man erstattet Anzeige. Bei wem landet diese Anzeige letztlich? Bei der Gruppenleiterin der Staatsanwaltschaft. Wer ist diese Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft? – Es ist die Richterin, die verdächtigt wird, Rechtsbeugung begangen zu haben. Welcher Staatsanwalt wird entgegen seiner weisungsgebundenen Tätigkeit in diesem Fall gegen den eigenen Chef handeln? Vor allem: In der Verhandlung, die zum Verdacht auf Rechtsbeugung Anlass war, war in dem Fall auch ein Staatsanwalt anwesend. Dieser ist gemäß seinem Beamteneid nach BGB § 61 (4) und nach StPO § 152 (2) selbst zur Anzeige verpflichtet. Ein Staatsanwalt, der in diesem Fall gegen seine Chefin ermitteln würde, müsste zugleich auch gegen einen anderen Staatsanwalt ermitteln. Ist dies praktisch möglich?</p>
<p style="text-align: justify;">Wie ist es möglich, dass man heute den einen Eid schwört und morgen einen anderen und übermorgen wieder einen anderen? Denn der Richtereid unterscheidet sich vom Beamteneid. Natürlich sind beide an korrektes Verhalten gebunden. Der Staatsanwalt darf aber Partei sein, der Richter nicht. Der Beamte leistet seinen Eid nur auf die Einhaltung der Gesetze, der Richter zusätzlich auch auf die Wahrheit. Wie kann ich heute einen Eid auf die Wahrheit leisten und morgen sagen, diese kümmert mich nicht mehr? Welcher Staatsanwalt wird gegen einen Richter ermitteln, der morgen sein vorgesetzter Staatsanwalt sein könnte? Welcher Richter wird gegen einen Staatsanwalt wegen „Falscher Verdächtigung“ Strafanzeige erstatten, wenn er demnächst Untergebener dieses Staatsanwalts sein könnte. Welcher Rechtsanwalt wird ernsthaft, d.h. fundiert und nachhaltig, Anzeige, gegen einen Kollegen erstatten? Er muss damit rechnen niemals mehr Recht zu bekommen &#8211; zu Lasten seiner Mandanten!</p>
<p style="text-align: justify;">Damit rücken natürlich auch die geheimen Absprachen zwischen Rechtsanwalt, Staatsanwalt und Richter in ein neues Licht. Ist nur der Rechtsanwalt sehr erfolgreich, der seine Kollegen Richter am Honorar und evtl. mehr beteiligt? Wie soll das ausgeschlossen sein?</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 13px; font-weight: bold;">ZPO § 41 Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes.</span><br />
Ein Richter ist von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen: 1. in Sachen, in denen er selbst Partei ist oder bei denen er zu einer Partei in dem Verhältnis eines Mitberechtigten, Mitverpflichteten oder Regresspflichtigen steht;&#8230;
</p>
<p style="text-align: justify;">Aufgrund des gegenseitigen Abhängigkeitsverhältnisses ist also ohnehin von Rechts wegen die Verfolgung eines „Kollegen“ in der BRD ausgeschlossen. Kommt es doch zu der Verfolgung eines Kollegen, dann nur mit kollektivem Einverständnis. Dies ist aber bereits wieder Rechtsbeugung.</p>
<p style="text-align: justify;">Noch einmal: Durch den systematischen Wechsel zwischen Staatsanwaltschaft und Richterschaft, durch die Ernennung von Richtern durch „Parteisoldaten“, die in der Regel wieder Juristen sind, besteht de facto eine Abhängigkeit, die eine Richtertätigkeit gegenüber einem anderen Juristen per Gesetz ausschließt. Konkret: Az.: 2 Ns 106 Js 7934/04. Durch das Standesrecht verpflichtet, folgt die Staatsanwaltschaft einer völlig haltlosen Anzeige. Die Anzeigeerstatterin kann sich durch das Standesrecht sicher sein, daraus keine Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Sie kann sicher sein, dass ihr „die Kollegen“ peinliche Rechtfertigungen ersparen und die Gefahr, durch einen unerschrockenen Helden im Richteramt, doch noch zur Verantwortung gezogen zu werden, gleich Null ist. Denn bereits durch die Zulassung der Anzeige verstrickt sie „die Kollegen“ so sehr, dass diese gar nicht mehr anders können, als sie zu schützen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Anzeige erfolgt von einer Volljuristin, die als Sachbearbeiterin im Zweifelsfall die größere Sachkenntnis von speziellen Gesetzen hat, als ein Staatsanwalt. Der Staatsanwalt ist also verpflichtet, diese Anzeige zu verfolgen [StPO § 152 (2)]. Natürlich müsste der Staatsanwalt die Ermittlungen einstellen, sobald er erkennen kann, dass die Vorwürfe haltlos sind. Aber wenn er erkennen kann, dass die Vorwürfe offensichtlich haltlos sind, dann muss er auch gegen seine Kollegin ein Ermittlungsverfahren wegen StGB § 164, Falsche Verdächtigung, einleiten. Selbst wenn er die Anzeige nicht verfolgt, sind kollegiale Querelen bis hin zum Mobbing vorprogrammiert.</p>
<p style="text-align: justify;">Stellt dagegen der Staatsanwalt eine verquere Anklageschrift, darf der Richter die Hauptverhandlung nicht zulassen. Wer stellt dann schon die Frage, welcher Staatsanwalt ermittelt hat? Der Richter ist verpflichtet, die Anklageschrift im Sinne des Angeklagten zu prüfen. Lässt der Richter die Hauptverhandlung zu, übernimmt er quasi die Verantwortung für die Anklage.</p>
<p style="text-align: justify;">In dem genannten Verfahren erscheint im Urteil eine angebliche Aussage der Regierungsjuristin, die weder in der Verhandlung geäußert wurde, noch in den Ermittlungsakten enthalten ist. Das beweist, dass eine Absprache des Richters mit der Regierungsjuristin stattgefunden hat. Um die Kollegin zu stützen, manipuliert der Richter die Verhandlung durch Verweigerung aller Rechte für den Angeklagten (u.a. Verweigerung sämtlicher Beweisanträge, Zeugenbefragung), um sein vorgefertigtes Urteil zu rechtfertigen.</p>
<p style="text-align: justify;">So findet sich in der Urteilsbegründung nicht nur eine nie geäußerte Aussage der Regierungsjuristin, der Richter behauptet auch noch im Urteil, der Angeklagte hätte ein Teilgeständnis vorgelegt. Tatsächlich hat der Angeklagte den Richter abgelehnt, ihm Täuschung im Rechtsverkehr und Strafvereitelung im Amt vorgeworfen und den Richter während der Verhandlung beim anwesenden Staatsanwalt angezeigt. Schließlich hat der Angeklagte aus Protest gegen die Schauvorführung seine Akten gepackt und wollte gehen, wurde jedoch von der anscheinend durch ein geheimes Zeichen vom Richter gerufenen Justizpolizei festgehalten.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Staatsanwalt legte nun Berufung gegen das zu milde Urteil des Richters ein, weil der Angeklagte überhaupt „nicht einsichtig“ war. So schützte der Staatsanwalt wieder den Richter. Der war ja der „Gute“ und hat Milde walten lassen. Der „Böse“ ist die Staatsanwaltschaft. Kein einzelner Staatsanwalt.</p>
<p style="text-align: justify;">Wen wundert es da, wenn der Regierungspräsident, zu dessen Amtszeit der Landwirt rechtswidrig in seinen Rechten vom Landratsamt Coburg verletzt wurde, der Ehemann von der Vorsitzenden Richterin des Oberlandesgerichts Bamberg ist. Der Richter, der den Landwirt als Betrüger verurteilte, war zuvor am Bamberger Oberlandesgericht. Dort würde der Fall geprüft.</p>
<p style="text-align: justify;">Würden jetzt, wie eigentlich gesetzlich vorgeschrieben, Unterschriften von den jeweiligen Richtern vorliegen, würden diese für die Schäden, auch aus der rechtswidrigen Verweigerung der Baugenehmigung, mithaften. Durch verweigerte Unterschriften entziehen sie sich der persönlichen Mithaftung.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Somit ist jeder Richter in diesem Lande vom Gesetz her ausgeschlossen, Recht zu sprechen.</strong> Es muss also niemanden wundern, wenn in dieser Sache kein Urteil im Original unterschrieben oder mit einer Bestätigung, dass es eine Originalunterschrift gibt, an den Adressaten ausgeliefert wird.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong><em>Solange die Polizei rechtswidrige bis strafbare Anweisungen der Justiz ausführt, existiert also keine Kontrolle der Justiz! Daran ändern auch neue Gesetze nichts; das einzige, was hier hilft, ist die wirksame Kontrolle der Justiz. Der erste Schritt dahin ist, unbedingt die Unterschrift der Juristen unter deren Schreiben zu fordern. Der nächste Schritt ist, dass das Volk nach Art. 20 GG auch Richter und Staatsanwälte in freier, geheimer und gleicher Wahl unmittelbar ernennen kann</em></strong>.</p>
<p style="text-align: justify;">Es ist eine in Deutschland verschwiegene Tatsache, dass der wesentlichste Wirtschaftsfaktor die Rechtstaatlichkeit ist. Bestechung z.B. ist deshalb eine weltweit geächtete Straftat. Der beste Indikator für die zuverlässige Einhaltung von Gesetzen bei sonst vergleichbaren Verhältnissen ist das Wirtschaftswachstum.</p>
<p style="text-align: justify;">Auch wenn nur vereinzelt Menschen durch eine Willkürjustiz existenziell vernichtet werden, zieht dies indirekt die gesamte Wirtschaft nach unten, denn es macht sich eine Stimmung breit, die keine positiven und damit unternehmerische Entscheidungen zulässt. Wirtschaftswachstum ist eben zum überwiegenden Teil eine Frage der psychologischen Einstellung. Über Willkürjustiz spricht man nicht. Aber jeder der davon ahnt, gibt diese deprimierende Haltung weiter. Es weiß dann zwar niemand genau, was eigentlich schief läuft, doch unbewusst spürt es jeder.</p>
<p style="text-align: justify;">Man behauptet, die deutsche Wirtschaft brummt. Was da brummt ist aber bestenfalls die Unwucht. Offiziell liegt das Wirtschaftswachstum bei 2,8%. Dabei haben wir aber offiziell eine Inflation von 3 %. Wenn es aber Tagesgeldzinsen von 4% gibt, dann kann ja wohl die Inflation nicht weniger sein. Wo soll denn das Geld dafür herkommen?</p>
<p style="text-align: justify;">Tatsächlich haben wir seit Jahren ein Minus im Wirtschaftswachstum. Unsere Arbeitslosenzahlen gehen angeblich zurück. Wie viel davon ist auf Auswanderung zurück zuführen? Warum spüren Österreich und die Schweiz nichts Negatives von der Globalisierung? 1990 hat man für 15.- DM/Std. netto praktisch keinen Hilfsarbeiter gefunden. Jetzt sind Hilfsarbeiter froh, wenn diese für 5,60.-€/ Std. brutto im Schichtdienst arbeiten dürfen. Was hat aber ein Auto, der Liter Benzin, ein Brot oder ein Kilo Äpfel oder 1 KWh Std. Strom 1990 gekostet?</p>
<p style="text-align: justify;">An den Küsten Chinas verdient dort auch der Mittelstand der Bevölkerung 800.-€/Monat. Davon kann man sich dort aber bequem ein Einfamilienhaus finanzieren. Welcher Elektromeister kann sich bei uns noch ein Einfamilienhaus von seinem Verdienst finanzieren, wenn die Eltern kein Haus besitzen, bzw. kein Erbteil da ist?</p>
<p style="text-align: justify;">Ist es wirklich wichtig, dass Kinder in der Schule Atomphysik gelehrt bekommen, aber nichts über die grundlegenden Zusammenhänge zwischen Rechtstaat und Wirtschaft erfahren? Keine Aufklärung über Psychologie und Investitionsneigung, bzw. Aktienhandel erhalten? Warum hungert die Bevölkerung Nordkoreas und die Südkoreas nicht? Warum hungert die Bevölkerung Myanmars und nicht die von Thailand? Warum beträgt das Bruttosozialprodukt pro Kopf der Bevölkerung des vor 50 Jahren gefeierten Wirtschaftswunderlandes (BRD) nur 22.000,- €/Kopf und das von Kalifornien 41.000,- € und das der bedächtigen Schweizer 36.000,- € (Stand 2005). Es hängt ganz offensichtlich mit der Rechtsicherheit für den Bürger zusammen. Nicht mit dem Schutz des Beamten.</p>
<p style="text-align: justify;">Wer hindert uns daran, die Rechtsicherheit für Bürger und Unternehmer herzustellen? Gibt es jemand der dies tut? Wer will oder soll das denn sein?</p>
<p style="text-align: justify;">Werden wir noch etwas ausführlicher zur Rechtsituation für Unternehmer. Dadurch, dass Finanzierungskosten nur durch Fremdkredite von den Unternehmern mit dem Gewinn verrechnet werden können, sind unsere Unternehmen auf die Finanzierung durch Kreditinstitute angewiesen. Die Erlaubnis, Kredite geschäftsmäßig (Zinseszins) zu erteilen, ist durch das Bankengesetz nur zugelassenen Instituten erlaubt. Im Gegenzug haben diese Institute volkswirtschaftliche Pflichten. Deshalb gibt es eine ganze Anzahl öffentlich – rechtlicher Banken. Deren Aufgabe ist es, die Wirtschaft mit Kapital zu versorgen.</p>
<p style="text-align: justify;">Dann kommen auf einmal die neuen internationalen Bankenrichtlinien. In Deutschland wird behauptet, damit wird die Kreditaufnahme wesentlich schwieriger. Unternehmen müssten nun halbe Diplomarbeiten als Kreditantrag vorlegen. Am liebsten wollte die Bank noch die Farbe der Unterwäsche des Unternehmens wissen, bevor der Unternehmer einen Kredit bekommt.</p>
<p style="text-align: justify;">Im Landkreis Coburg werden erstklassige mittelständische Unternehmen nicht mehr finanziert, obwohl die Auftragsbücher bis zum Rand gefüllt sind. Trotzdem bekommen diese Firmen keine Kredite. Die Firma Wünsch-Weidinger wendet sich sogar an die Öffentlichkeit. Eine heimische Privatbank, die heimische Unternehmen finanziert und sich Geld nicht von anderen Banken sondern von der heimischen Bevölkerung über Aktien besorgt, die nicht an der Börse und damit als Spielgeld gehandelt werden, geht damit ungewohnte Wege. Diese Privatbank bekommt ein Kaufangebot von einer Großbank. Der Inhaber lehnt jedoch ab. Das Unternehmen ist ein Familienbetrieb seit Generationen. Der Sohn steigt in das Bankwesen ein und legt die erfolgreichste Firmengründung der Bundesrepublik mit der ersten Direktbank (Consors) vor. Da kommt der Staatsanwalt. Er lässt den Bankenchef und persönlich Haftenden nicht mehr in sein Unternehmen. Die Folge: über 1000 Insolvenzen.</p>
<p style="text-align: justify;">Auf der anderen Seite der Welt bedeuten die neuen Bankenrichtlinien, Basel II, billiges Geld ohne Ende. Kreditwürdig ist, wer lebt. Kredite gibt es vereinfacht gesagt, gegen die Vorlage eines Personalausweises. Damit werden Immobilien finanziert, ohne dass entsprechende Sicherheiten nachgewiesen werden müssen. Die Folge ist eine „Immobilienblase“ vor deren Platzen gewarnt wird.</p>
<p style="text-align: justify;">Nur unsere „öffentlich-rechtlichen Banken“, ursprünglich zur Versorgung unserer mittelständischen Unternehmen mit Kapital geplant, mitsamt der Deutschen Bankenaufsicht (BaFin) weiß davon nichts und gibt Kredite ohne Ende in die amerikanische Immobilienblase, während deutsche, kerngesunde Unternehmen für`n Apfel und ein Ei verschleudert werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Am 23.09.1990 wurde mit Veröffentlichung im BGBl. S895 Art. 23 GG aufgehoben und damit der Geltungsbereichs des Grundgesetzes (=Verwaltungsrichtlinie der drei westlichen Besatzungsmächte) aufgehoben.</p>
<p style="text-align: justify;">Mit dem Gesetz vom 23.11.2007 Art. 4 veröffentlicht im BGBl. I S. 2614 Geltung ab 30.11. 2007 wurde formell das Besatzungsrecht der BRD aufgehoben und stattdessen ganz offiziell das bis 1952 geltende Kriegsrecht bestätigt [in der gemäß Liste IV zu dem am 23. Oktober 1954 in Paris unterzeichneten Protokoll].</p>
<p style="text-align: justify;">Damit gilt:</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 13px; font-weight: bold;">ZPO § 245 Unterbrechung durch Stillstand der Rechtspflege</span><br />
Hört infolge eines Krieges oder eines anderen Ereignisses die Tätigkeit des Gerichts auf, so wird für die Dauer dieses Zustandes das Verfahren unterbrochen.
</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 16px; font-weight: bold;">Resümee</span></p>
<p style="text-align: justify;">Es wird also Zeit einen Friedensvertrag zu fordern.</p>
<p style="text-align: justify;">Dass die Alliierten für rechtswidrige Handlungen deutscher Beamter keinerlei Haftung übernehmen, haben sie mit Art. 51 des Gesetzes vom 23.11.2007 (Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz) erneut bestätigt:</p>
<p style="text-align: justify;">Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 23.11.2007</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 13px; font-weight: bold;">Artikel 51 Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch &#8230;</span></p>
<p style="text-align: justify;">1. Artikel 315a wird wie folgt geändert:<br />
a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:<br />
Vollstreckungs- und Verfolgungsverjährung für in der DDR verfolgte und abgeurteilte Taten; <strong><em>Verjährung für während der Herrschaft des SED-Unrechtsregimes nicht geahndete Taten.</em></strong></p>
<p style="text-align: justify;">b) Folgende Absätze 4 und 5 werden angefügt:<br />
(4)&#8230;<br />
(5) Bei der Berechnung der Verjährungsfrist für die Verfolgung von Taten die während der Herrschaft des SED-Unrechtsregimes begangen wurden, aber entsprechend dem ausdrücklichen oder mutmaßlichen Willen der Staats- und Parteiführung der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik aus politischen oder sonst mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbaren Gründen nicht geahndet worden sind, bleibt die Zeit <strong><em>vom 11.Oktober 1949 bis 2. Oktober 1990</em></strong> außer Ansatz. In dieser Zeit hat die Verjährung geruht.
</p>
<p style="text-align: justify;">Und nochmals: Wer behauptet, Recht zu tun, muss dies mit persönlicher Unterschrift verantworten. Alles andere ist ein Verstoß gegen Art. 43 der Haager Landkriegsordnung und damit ein Kriegsverbrechen. <strong><em>Die Verweigerung der Unterschrift ist in der BRD ein Straftatbestand nach § 9 Völkerstrafgesetzbuch</em></strong>, denn sie ist eine Verweigerung von grundlegenden Rechten im Zusammenhang mit einem internationalen bewaffneten Konflikt:</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 13px; font-weight: bold;">HLKO Art. 43 Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung</span><br />
<em>Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser</em> alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit d<em>ie öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten und zwar</em>, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, <em>unter Beachtung der Landesgesetze.</em></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 13px; font-weight: bold;">VStGB § 9 Kriegesverbrechen gegen Eigentum und sonstige Rechte</span><br />
(2) Wer im Zusammenhang mit einem internationalen bewaffneten Konflikt völkerrechtswidrig anordnet, dass Rechte&#8230; der gegnerischen Partei aufgehoben oder ausgesetzt werden oder vor Gericht nicht einklagbar sind, wird mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Vor dem internationalen Strafgerichtshof werden nur Personen, keine Staaten (!) zur Verantwortung gezogen. Damit kann sich kein Untergebener auf den Vorgesetzten zurückziehen. Es haftet strafrechtlich und zivilrechtlich immer derjenige, der eine Handlung durchführt oder mit seiner Unterschrift verantwortet.</strong></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-size: 13px; font-weight: bold;"><em>„Mit guten Richtern und schlechten Gesetzen kann man noch gut regieren. Mit guten Gesetzen und schlechten Richtern kann nicht regiert werden.“ Zitat von Bismark.</em></span></p>
<p style="text-align: justify;">„Wie soll ich Ordnung in meinem Reich schaffen?“, fragte der junge chinesische Kaiser den weisen Konfuzius. „Stelle die Bedeutung der Begriffe wieder her und dulde keine Unordnung in den Worten!“, lautete seine Antwort</p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: Times,Georgia,Courier,serif; font-style: normal; font-variant: normal; font-weight: normal; font-size: 11px; line-height: normal; font-size-adjust: none; font-stretch: normal;">BUND FÜR DAS RECHT</span><br />
<span style="font-family: Arial,Verdana,Helvetica,sans-serif; font-style: normal; font-variant: normal; font-weight: normal; font-size: 11px; line-height: normal; font-size-adjust: none; font-stretch: normal;">Rodacher Str. 84a, 96450 Coburg</span><br />
<span style="font-family: Arial,Verdana,Helvetica,sans-serif; font-style: normal; font-variant: normal; font-weight: normal; font-size: 11px; line-height: normal; font-size-adjust: none; font-stretch: normal;">www.bund-fuer-das-recht.de</span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: Arial,Verdana,Helvetica,sans-serif; font-style: normal; font-variant: normal; font-weight: normal; font-size: 10px; line-height: normal; font-size-adjust: none; font-stretch: normal;">Vorstand: Karin Leffer Tel. 09561/53191</span><br />
<span style="font-family: Arial,Verdana,Helvetica,sans-serif; font-style: normal; font-variant: normal; font-weight: normal; font-size: 10px; line-height: normal; font-size-adjust: none; font-stretch: normal;">karinleffer@aol.com</span><br />
<span style="font-family: Arial,Verdana,Helvetica,sans-serif; font-style: normal; font-variant: normal; font-weight: normal; font-size: 10px; line-height: normal; font-size-adjust: none; font-stretch: normal;">Manfred Heinemann Tel. 03675/425470</span><br />
<span style="font-family: Arial,Verdana,Helvetica,sans-serif; font-style: normal; font-variant: normal; font-weight: normal; font-size: 10px; line-height: normal; font-size-adjust: none; font-stretch: normal;">info@freimark-t.de</span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: Arial,Verdana,Helvetica,sans-serif; font-style: normal; font-variant: normal; font-weight: normal; font-size: 10px; line-height: normal; font-size-adjust: none; font-stretch: normal;">Beowulf von Prince Tel. 09560/981762</span><br />
<span style="font-family: Arial,Verdana,Helvetica,sans-serif; font-style: normal; font-variant: normal; font-weight: normal; font-size: 10px; line-height: normal; font-size-adjust: none; font-stretch: normal;">info@aub-partner.de</span></p>
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