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Mein Widerstandsrecht gegen den Koalitionsvertrag
Der Koalitionsvertrag vom 26. 10. 2009 verletzt in Abschnitt VI die verfassungsmäßige Ordnung des GG. Dagegen steht jedem Bürger nach Art. 20 IV GG ein besonderes Widerstandsrecht zu. Weiterlesen…
